zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Fußverkehr verdient auch in Deutschland mehr Beachtung!, aus FUSS e.V.

… anlässlich der Auftaktveranstaltung für die Entwicklung von #Fußverkehrsstrategien in Städten ist am Montag zum ersten Mal in Deutschland ein mit externen Experten besetzten Gremium des Fachverbandes #Fußverkehr Deutschland Fuss e.V. zusammengekommen, das sich bis 2018 ausschließlich mit der Frage beschäftigen wird, wie der Fußverkehr strategisch zu fördern ist. Gastgeber war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin, der Stadt mit der ersten durch den Senat verabschiedeten Fußverkehrsstrategie in Deutschland.

Bernd Herzog-Schlagk vom Fuss e.V. machte deutlich, dass er eine „mit den anderen Verkehrsträgern abgestimmte intensive Förderung des Fußverkehrs in den Städten für unabdingbar hält, wenn die selbst gesteckten oder vorgegebenen Ziele der Unfallminderung, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes, der Klimapolitik und der Barrierefreiheit erreicht werden sollen.“ Dabei steht nach Ansicht der Fußgängerorganisation „Deutschland bei weitem nicht in vorderster Reihe, wenn es um die Förderung des Fußverkehrs geht. Es macht sogar den Eindruck, als habe es in den letzten Jahren den Anschluss verpasst.“

In der Tat haben die direkten Nachbarn nicht nur intensiv über die Vorteile des Gehens in den Städten nachgedacht, sondern längst Strategien entwickelt und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Komforts von Fußgängerinnen und Fußgängern eingeleitet. So verwies Thomas Schweizer von Fussverkehr Schweiz auf die guten Erfahrungen mit dem bereits 2002 entwickelten umfassenden Konzept für den „Langsamverkehr“ und Dieter Schwab vom Verein walk-space.at stellte den 2015 in Österreich verabschiedeten nationalen „Masterplan Gehen“ sowie die daran gekoppelten strategischen Vorgehensweisen vor. Beide Pläne könnten Vorbildcharakter auch für Fußverkehrsstrategien in Deutschland haben.

Zahlreiche europäische Städte, wie z.B. Kopenhagen, London oder Stockholm arbeiten an einer strategischen Förderung des Fußverkehrs. Und sogar nordamerikanische Städte, wie z.B. Chicago und San Francisco, von denen deutsche Städte die allein auf das Auto ausgerichtete Verkehrsplanung früher übernehmen wollten, steuern mittlerweile um, angesichts ungelöster Probleme mit und durch den motorisierten Individualverkehr. Sie haben ebenfalls die Förderung des Fußverkehrs als einen Lösungsansatz entdeckt.

Wer zu Fuß geht, produziert weder Abgase noch Lärm, braucht keinen Sprit und wenig Platz. Der Fußverkehr ist das Bindeglied zwischen allen anderen Verkehrsarten der städtischen Mobilität und hilft, die städtischen Verkehrsprobleme zu lösen. So hat denn auch das Umweltbundesamt in der Veröffentlichung „Umweltverträglicher Verkehr 2050 – Argumente für eine Mobilitätsstrategie für Deutschland“ den Fußverkehr „als ernst zu nehmende Verkehrsart“ erkannt. Eine nationale Fußverkehrsstrategie für Deutschland gibt es bisher jedoch nicht. Deshalb wird der Fachverband FUSS e.V. notwendige Grundlagen und inhaltliche Ansätze für Fußverkehrsstrategien auf kommunaler Ebene zusammentragen und weiterentwickeln. Das Projekt wird ab 2016 bis Ende März 2018 durch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Verbändeförderung und durch Projektspenden an den Verein unterstützt.

Ziel der Aktivitäten ist es, einen Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußverkehrs in Kommunen zu erstellen, der auf die zuvor analysierten Bedürfnisse von Fußgängerinnen und Fußgängern eingeht. Dabei soll es nicht nur um Straßen und Plätze als Verkehrswege gehen, sondern auch um den barrierefreien Zugang und die Nutzung des öffentlichen Raumes durch alle Bevölkerungsgruppen zum Verweilen, zum Spielen und zur Kommunikation.

***
Direktlink zur Projekte-Website: http://www.fussverkehrsstrategie.de/

Kontakt:
FUSS e.V.
Fachverband Fußverkehr Deutschland

Montag, 5. September 2016,  14.00 – 18.00 Uhr:
Stefan Lieb, Bundesgeschäftsführer
0176/ 80 235 524

Ab Dienstag, 5. September 2016, 9.00 – 15.00 Uhr:
Bundesgeschäftsstelle
Exerzierstr. 20
D-13357 BerlinTel 030/ 492 74 73 00 Uhr
Fax 030/ 492 79 72
info@fuss-ev.de
http://www.fuss-ev.de

VBB + Straßenverkehr: Sicherer Schulweg – Unterwegs mit Bus und Bahn VBB-Medienpaket zur Schulwegsicherheit, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/sicherer-schulweg-unterwegs-mit-bus-und-bahn/646523.html

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat in #Kooperation mit verschiedenen Partnern Materialien zur #Schulwegsicherheit entwickelt. Die Arbeitsmaterialien sind geeignet für Vorschulkinder, Schulanfänger und Grundschüler der 1. bis  4. Klasse in den Ländern Berlin und Brandenburg. Das gesamte Paket zur Schulwegsicherheit besteht aus einer DVD, einem Mal- und Beschäftigungsbuch und einem Unterrichtsmodul und kann unterVBB.de/Schulwegsicherheit kostenfrei bestellt werden.

Viele Kinder fahren bereits ab der Einschulung mit #Bus, #Straßenbahn oder auch #RegionalBahn zur #Schule. Dabei sind sie mit verschiedenen Gefahrenquellen konfrontiert: Auf dem Weg zur Haltestelle oder zum Bahnhof, während der Fahrt im Fahrzeug und auch beim Aussteigen. Eine frühzeitige Aufklärung der Kinder über das richtige Verhalten im Nah- und Schülerverkehr schützt vor möglichen Risiken. Deshalb hat der VBB gemeinsam mit fünf Verkehrsunternehmen und weiteren Kooperationspartnern ein ganzes Paket an Unterrichtsmaterialien zur Schulwegsicherheit entwickelt. Diese Medien sollen die Verkehrserziehung für Kinder der 1. – 4. Klasse in Schulen und Freizeiteinrichtungen unterstützen.

DVD: Unterwegs zur Schule – sicher mit Bus, Tram und Bahn

Gezeichnete Figuren und eine altersgerechte filmische Umsetzung geben Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren Orientierung zum richtigen Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln. Weil nicht nur die Regionen Brandenburgs sondern auch die Schulwege und der Nahverkehr regional verschieden sind, wurden insgesamt fünf unterschiedliche Filme in städtischen und ländlichen Regionen gedreht: drei Filme im Bus, ein Film in der Straßenbahn und ein Film in der Regionalbahn. So kann der jeweils passende Film ausgewählt werden: Zur Vertiefung spezieller Themen enthält die DVD zusätzliche Szenen.

Mal- und Beschäftigungsbuch

Dieses Buch wurde speziell für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren entwickelt. Für Kinder, die noch nicht lesen können, sind Vorlagen zur Verkehrssicherheit mit Bus, Tram und Bahn zum Ausmalen enthalten. Ältere Kinder können sich mit Wissensfragen zum sicheren Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beschäftigen. Gemeinsam macht es am meisten Spaß und sicherlich können Eltern, Erzieher|innen und Lehrer|innen helfen, damit der Schulweg sicher wird.

Unterrichtsmaterial „Schulweg- und Schulbustraining“

Dieses besteht aus Unterrichtsanleitungen und Arbeitsblätter für die Grundschullehrer|innen zur Verkehrserziehung, die ein Kooperationspartner unter Nutzung unserer Busschulfilme erarbeitete. Sie können dieses Unterrichtsmaterial und die Arbeitsblätter gern nutzen.

Straßenverkehr: Erneuerung der Fahrbahn der BAB A 113 zwischen den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof wird wie angekündigt zum Ferienende abgeschlossen aus Senat

www.berlin.de

Am 03.09.2016 enden #planmäßig die #Baumaßnahmen auf der #BAB #A113 zwischen den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof. Alle verkehrseinschränkenden Maßnahmen auf der A 113 und in den Aus- und Einfahrtsbereichen der Anschlussstellen Stubenrauchstraße und Adlershof werden aufgehoben.

Insgesamt konnten innerhalb der Bauzeit seit dem 09.07.2016 rund 45.000 m², und damit 8.000 m² Fahrbahn mehr als ursprünglich geplant, erneuert bzw. instand gesetzt werden. Die vom Bund getragenen Kosten belaufen sich auf rd. 3,5 Mio. €.


Notwendig wurde diese Maßnahme durch #Schäden infolge einer #Alkali-Kieselsäure-Reaktion (#AKR) an dem im September 2005 eröffneten Streckenabschnitt.

Die erforderlichen Baumaßnahmen dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Dabei wurde die geschädigte Betondecke in Teilbereichen vollständig durch Asphalt ersetzt oder in Teilen mit Asphalt überbaut.

Aufgrund der bestehenden und fortschreitenden AKR-Problematik wird auch in den bisher nicht bearbeiteten Bereichen mit leichterer Schädigung gerechnet. Deshalb ist die Fortsetzung der Arbeiten in den Jahren 2017 und 2018 jeweils in den Sommerferien geplant.

Bilder: 
Sommerbaustelle auf der A 113. Die Firmen arbeiteten Tag und Nacht.

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Kommt der versprochene Rückbau der Anschlussstelle zur A111 in Tegel? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist es zutreffend, dass der Autobahnabschnitt
zwischen #A111 und #Kurt-Schuhmacher-Platz (ehemals
#A105) von einer Autobahn in eine #Stadtstraße #zurückgestuft
werden soll? Wenn ja, wann soll das erfolgen?
Antwort zu 1: Nach der derzeitigen Planung handelt es
sich nicht um eine Rückstufung, sondern um den Rückbau
eines Teils der bisherigen Anschlussstelle, verbunden mit
dem Neubau einer Stadtstraße im Bereich der Meteorstra-
ße. Gemäß aktuellem Terminplan soll dieses bis zum 1.
Halbjahr 2022 erfolgen. Da die Genehmigungsplanung
gerade erst beauftragt wurde, muss dieser Zieltermin noch
im weiteren Planungsprozess verifiziert werden.
Frage 2: Geht mit der Rückstufung auch die Baulast
an das Land Berlin über? Wenn ja, gibt es dafür vom
Bund einen Ausgleich oder andere einmalige finanzielle
Zuwendungen ans Land Berlin?
Antwort zu 2: Mit dem Neubau einer Stadtstraße im
Bereich der Meteorstraße übernimmt für diesen Streckenabschnitt
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
Reinickendorf die Baulastträgerschaft. Finanzielle Zuwendungen
vom Bund sind für die Planungen des Landes
Berlin nicht zu erwarten.
Über das gesamte Planungsvorhaben eines Rückbaus
eines Stücks Bundesautobahn und dem Ersatz durch eine
Stadtstraße sind noch Verhandlungen mit den zuständigen
Bundesstellen zu führen.
Frage 3: Hält der Senat an seinen Plänen fest diesen
Autobahnabschnitt in eine Stadtstraße zurückzubauen?
Wenn ja, welchen Querschnitt soll diese Straße erhalten?
Welcher Zeitplan besteht? Mit welchen Kosten wird gerechnet
und wie soll der Rückbau finanziert werden?
Antwort zu 3: Die Stadtstraße wird mit einer Gesamtbreite
von voraussichtlich 32,00 m geplant, die genaue
Aufteilung des Querschnitts ist Aufgabe der jetzt anstehenden
Ing.-Planung. Gemäß aktuellem Terminplan ist
der Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen für Ende
2018 geplant, Fertigstellung im 1. Halbjahr 2022. Die
Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich Rückbau
werden mit 27 Mio. Euro veranschlagt.
Frage 4: Wenn nein, inwieweit sieht der Senat das
Weiterbestehen der Autobahnschneise als vereinbar an
mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zum
Kurt-Schumacher-Quartier? Wie soll das Quartier an die
angrenzende Grünfläche angebunden werden? Wann wird
der Senat den Entwurf des FNP in diesem Punkt ändern?
Antwort zu 4: Das Weiterbestehen des Autobahnzubringers
ist städtebaulich nicht vereinbar mit der Entwicklung
des Schumacher Quartiers.
Der aus dem städtebaulichen und freiraumplanerischen
Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Entwurf
gewährleistet eine gute Anbindung an die angrenzenden
Grünflächen und setzt diese durch einen Park im
Quartier fort.
In dem Änderungsentwurf Nr. 09/15 des Flächennutzungsplans
(FNP) zur öffentlichen Auslegung (Stand:
20.01.2016) ist dieser Punkt schon berücksichtigt. Eingegangene
Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.
Sobald diese ausgewertet sind, wird das Änderungsverfahren
zum Abschluss gebracht.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Straßenverkehr: Sanierung der Malchower Dorfstraße: Will der Senat ein wertvolles Naturreservat zerstören?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann soll nach derzeitigen Planungen mit
den #Sanierungsarbeiten in der #Malchower Dorfstraße
begonnen werden? Welche #Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
sollen die Arbeiten im Sommer 2017 beginnen. In den
ersten beiden Jahren werden die Berliner Wasserbetriebe
das Trinkwassernetz erneuern. Daran anschließend erfolgt
der Straßen- und Regenkanalbau, der ebenfalls ca. zwei
Jahre andauern wird.
Frage 2: In wessen Zuständigkeit fällt diese #Straßensanierung?
Wer finanziert diese Baumaßnahme? Aus
welchem Haushaltstitel erfolgt die Finanzierung? Welche
Gesamtkosten sind dafür angesetzt?
Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt ist für diese Maßnahme verantwortlich.
In der Investitionsplanung des Landes ist sie unter Kapitel
1255, Titel 72002 mit einem Betrag von 3 Mio. € enthalten.

Frage 3: Werden die notwendigen Leitungsarbeiten
der BWB und anderer Leitungsbetriebe zeitgleich mit der
Sanierung der Dorfstraße durchgeführt oder zu einem
anderen Termin? Wenn letzteres zutrifft, wann ist für die
Leitungsarbeiten Baubeginn bzw. welche Bauabschnitte
sind für jeweils welchen Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 3: Soweit möglich werden Leitungsarbeiten
zeitgleich mit dem Straßenbau durchgeführt. Der
Neubau der 1000 mm Trinkwasserhauptleitung der Berliner
Wasserbetriebe ist jedoch so umfänglich, dass dieser
nicht in die Straßenbaumaßnahme integriert werden kann.
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) arbeiten dem Stra-
ßenbau vorlaufend, voraussichtlich ab Sommer 2017
(siehe Antwort zu 1). Im unmittelbaren Anschluss sind
der Straßen- und Regenkanalbau sowie der sonstige Leitungsbau
vorgesehen.
Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Dorfstraße Malchow
und die #A114 #zeitgleich saniert werden? Wenn ja,
wäre es nicht sinnvoller, dies zeitversetzt zu realisieren?
Antwort zu 4: Ja. Der jeweilige Straßenzustand lässt
jedoch eine Verschiebung der Maßnahmen nicht zu.
Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
zu notwendigen Umleitungen während der
Bauarbeiten in der Dorfstraße? Welche Umleitungsvarianten
wurden oder werden geprüft? Falls es schon eine
Entscheidung darüber gibt, für welchen Umleitungsverlauf
wurde sich entschieden? (Bitte genaue Trassierung
angeben, möglichst als Kartenausschnitt) Wann soll diese
Umleitung eingerichtet werden?
Frage 8: Welche anderen Möglichkeiten der für die
Bauzeit anzuordnenden weiträumigen Umfahrung (z.B.
über die sanierte A 114) der B2 Dorfstraße Malchow
wurden oder werden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 5 und 8: Umgeleitet werden muss der
Verkehr in Richtung Norden. Nach aktuellem Planungstand
wurde als Umleitungsroute die Rennbahnstraße,
Romain-Rolland-Straße, Blankenburger Straße, Heinersdorfer
Straße und zuletzt der Blankenburger Pflasterweg
festgelegt. Die Umleitung soll im Sommer 2017 mit dem
Beginn der BWB-Arbeiten eingerichtet werden. Andere
Strecken, z.B. über Lichtenberg, sind aus Kapazitätsgründen,
aufgrund ihres Ausbauzustandes und ihrer Länge
nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen.
Darüber hinaus wurde als Umleitungsvariante ein
bauzeitliches Straßenprovisorium über das unmittelbar
westlich Malchows gelegene Luch untersucht.

Frage 6: Wird oder werden Varianten einer abschnittsweisen
Verschwenkung der Fahrbahn auf die
Seitenstreifen im Bereich der Ortslage Malchow während
der Bauarbeiten (Maßnahmen der Wasserbetriebe, Stra-
ßeninstandsetzung) geprüft, um so den Anwohnern, Gewerbetreibenden
und Kunden eine beidseitige Zufahrt zu
ermöglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6: Die Inanspruchnahme der Seitenbereiche
in der Ortslage wurde geprüft. Aus Platzgründen kann
die Dorfstraße Malchow während der Bauarbeiten nur in
einer Richtung (Süd) befahren werden. Den betroffenen
Anwohnern, Gewerbetreibenden und deren Kunden wird
dabei die Zufahrt zu den Grundstücken beidseits der Stra-
ße ermöglicht.
Frage 7: Wird oder werden Varianten einer Schlie-
ßung der Autobahnanschlussstelle Weißensee oder verkehrslenkender
Maßnahmen zur Verhinderung der Abfahrt
von der Autobahn in Richtung Malchow, Berliner
Innenstadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen in der
Ortslage Malchow geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 9: Wurde eine mögliche Umleitung auf östlicher
Seite über die Egon-Erwin-Kisch-Straße und entlang der
Bahntrasse geprüft bzw. wird geprüft? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort zu 9: Östlich Malchows wurden diverse Umleitungswege
geprüft. Darunter auch die Egon-ErwinKisch-Straße
und entlang der Bahntrasse. Alle mussten
aus Kapazitätsgründen, wegen des Ausbauzustandes und
wegen der Länge verworfen werden. Siehe auch Antwort
5.
Frage 10: Welche Umleitungen sind während der
Baumaßnahmen in der Dorfstraße für den Tangentialverkehr
von Osten kommend (Wartenberger Weg) geplant?
Antwort zu 10: Keine. Der Wartenberger Weg und der
Märchenweg bleiben angeschlossen. Allerdings ist das
Abbiegen in die Dorfstraße während der Baumaßnahme
jeweils nur in Richtung Süden möglich.
Frage 11: Ist während der Bauzeit eine Anbindung
von Malchow über den ÖPNV gewährleistet und wie soll
diese Anbindung ausgestaltet sein?
Antwort zu 11: Der Buslinienbetrieb der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) soll während der gesamten Bauzeit
in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Dazu
wird für die Busse der BVG das Befahren der Dorfstraße
in Richtung Norden möglich bleiben.
Frage 12: Ist es zutreffend, dass Varianten für eine
Behelfsfahrbahn (Baustraße) westlich von Malchow geprüft
wurden oder werden? Wenn ja, welche und mit
welchem Ergebnis?
Frage 13: Ist dem Senat bekannt, dass durch mindestens
eine Variante dieser Behelfsfahrbahn (Baustraße) ein
Moor- und Feuchtgebiet gefährden wird?
Frage 15: Werden diese Ausgleichsmaßnamen durch
eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 16: Wie soll diese Beeinträchtigung der Ausgleichsmaßnahme
kompensiert werden bzw. wird es Ausgleichsmaßnahmen
bei Realisierung dieser Behelfsfahrbahn
(Baustraße) geben?
Frage 17: Wie soll das bestehende Feuchtgebiet geschützt
werden, wenn dort eine Behelfsfahrbahn
(Baustraße) durchgeführt wird? Wie tief senkt sich der
Boden, wenn Behelfsfahrbahn (Baustraße) realisiert wird?
Frage 19: Wird der grüne Hauptweg „Humboldt-Spur“
durch eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 20: Ist es zutreffend, dass der Hauptweg „Humboldt-Spur“
mittels EU-Fördermitteln gebaut wurde?
Wenn ja, wie lange gilt die Förderung bzw. welche Summe
müsste ggf. zurückgezahlt werden, wenn ein geförderter
Wanderweg zu einer temporären Baustraße umgebaut
würde? Wer müsste das zahlen?
Frage 21: Liegen dem Senat Erkenntnisse über mögliche
Auswirkungen auf den Wasserstand durch einen Eingriff
in das Feuchtgebiet und damit einhergehend eine
Beeinträchtigung der Grundstücke und Häuser der umliegenden
Siedlungen vor? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr dieser Risiken geplant?
Antwort zu 12, 13, 15, 16, 17, 19,20 und 21: Siehe
Antwort zu 5.
Die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme
„Erneuerung der Dorfstraße in Malchow von Blankenburger
Pflasterweg bis Ortnitstraße (Ortsdurchfahrt B 2)
aktuell durchgeführten Untersuchungen zur Herstellung
einer ortsnahen, temporären Umleitungsstraße haben
ergeben, dass die o.g. Baumaßnahme entsprechend der
gegenwärtigen Randbedingungen auch ohne die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke („Baustraße“) durchgeführt werden
kann.

Frage 14: Ist es zutreffend, das im Bereich zwischen
der Stadtrandsiedlung Malchow und dem Dorf Malchow
erst 2010 Ausgleichsmaßnahmen für einen Ausbauabschnitt
der A 10 durchgeführt wurden? Wenn ja, welche
und auf welchen Flächen?
Antwort zu 14: Im Zusammenhang mit dem 6-
streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 10 in Pankow
wurden auf den Flächen der Malchower Aue / Neue
Wiesen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Pflanzungen
mehrstufiger Heckensysteme entlang der Gräben,
Lückenpflanzungen mit Hochstämmen sowie wegebegleitende
Gehölzpflanzungen (Hochstämme) am Dorfrand
Malchow. Weiterhin hergestellt wurde ein Kleingewässer
südlich des Märchenlandgrabens.
Frage 18: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 18: Für Amphibien liegen bestätigte Vorkommen
von Grasfrosch und Teichfrosch im Malchower
Dorfgraben und im Stillgewässer nördlich der Ortnitstraße
vor. Des Weiteren sind Vorkommen von Braunfröschen
und Teichmolch sowie den streng geschützten Arten
Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte bekannt. Im
Bereich kommen neben zahlreichen häufig anzutreffenden
Vogelarten auch ausgesprochen lärmempfindliche
Arten wie Bluthänfling, Braunkehlchen, Kuckuck,
Neuntöter, Pirol, Wachtelkönig, Waldohreule und Wiesenschafsstelze
vor. Darüber hinaus haben im Gebiet zwei
Paare des Weißstorches ihre Horste.
Siehe auch Antwort zu Frage 12.
Frage 22: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine Öffentlichkeitsbeteiligung
unter Einbeziehung von Anwohnenden
und Naturschutzverbänden? Wenn ja, wann soll diese
durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 22: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der B2 – Dorfstraße Malchow " wurden die
Anwohner bereits mehrfach informiert. Vor Baubeginn
werden weitere Anwohnerinformationen folgen.
Frage 23: Sieht der Senat mögliche Synergieeffekte
durch den Bau einer Behelfsfahrbahn (Baustraße) für
einen späteren Bau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen
Ortsumfahrung Malchow an gleicher oder
ähnlicher Stelle?
Antwort zu 23: Bei den Untersuchungen hinsichtlich
einer temporären, ortsnahen und provisorischen Umleitungsstrecke
(Behelfsfahrbahn) wurden keine dahingehenden
Betrachtungen angestellt.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Straßenverkehr: Ridesharing-Fahrdienst Clever Shuttle startet in Berlin Angebot zunächst abends innerhalb des Berliner S-Bahnrings • Deutsche Bahn am Start-Up beteiligt • grüne Flotte mit CO2-neutralen E-Fahrzeugen, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/12056914/Ridesharing-Fahrdienst_Clever_Shuttle_startet_in_Berlin.html?start=0&itemsPerPage=20

Ab heute bietet Clever #Shuttle, der erste behördlich genehmigte #Ridesharing-Fahrdienst Deutschlands, seinen Dienst auch in der Bundeshauptstadt an. Clever Shuttle betreibt eine umweltfreundliche Flotte von #Elektrofahrzeugen und vereint den Komfort eines #Chauffeurdiensts mit den günstigen Preisen des öffentlichen Personennahverkehrs. In den Städten München und Leipzig ist das Konzept bereits erfolgreich angelaufen, 2017 sollen Hamburg und Frankfurt folgen.

„In Großstädten stellen Stau, Lärm und Feinstaub eine zunehmende Belastung im öffentlichen Leben dar. Wir wirken diesen Problemen mit ressourcen-schonenden und leisen E-Fahrzeugen und der effektiven Bündelung von Fahrten entgegen. So ersetzt Clever Shuttle bis zu vier innerstädtische Fahrten eines PKW mit herkömmlichem Verbrennungsmotor”, sagt Geschäftsführer Bruno Ginnuth.

Den Berliner Fahrgästen steht die Elektroflotte von Clever Shuttle täglich zwischen 18:00 und 1:00 Uhr sowie freitags und samstags von 18:00 bis 4:00 Uhr zur Verfügung. Vorerst wird der Dienst innerhalb des Berliner S-Bahnrings angeboten.

 

Die Deutsche Bahn ist an Clever Shuttle beteiligt, weil das Angebot gerade für Bahnkunden interessant ist, die vom Bahnhof individuell, umweltfreundlich und zu fairen Fahrpreisen zu ihrer Zieladresse gelangen wollen“, sagt Claus Grunow, Geschäftsentwicklung DB Rent. „Wir wollen unseren Kunden einfache und bequeme Mobilität von Tür zu Tür bieten. Clever Shuttle ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Fahrgäste können CleverShuttle über eine Smartphone-App buchen. Die App sammelt und bündelt die individuellen Streckenwünsche der Fahrgäste und berechnet die optimale Streckenkombination für die verschiedenen Ziele der Fahrgäste. Mit nur geringen Umwegen lassen sich auf diese Weise die individuellen Kundenwünsche zu einer gemeinsamen Fahrgastgruppe kombinieren.

Bereits während der Buchung eines CleverShuttles informiert die App über den Weg und Preis der gewünschten Fahrstrecke sowie die Ankunftszeit des Fahrzeugs. Der Festpreis gilt auch dann, wenn einmal keine Fahrgemeinschaft zustande kommt. Das Konzept von Clever Shuttle ist behördlich genehmigt und steht im Einklang mit dem Personenbeförderungsgesetz; alle Fahrer sind im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und werden intensiv geschult.

Straßenverkehr + Fernbus: ZOB erhält neue Fußgängerampel am Messedamm aus Senat

www.berlin.de

Am Zentralen #Omnibusbahnhof (#ZOB) am #Messedamm in Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es jetzt eine provisorische #Behelfsampel. Damit wird vor allem den Busreisenden eine direkte, sichere und #barrierefreie #oberirdische Alternative zur #Querung der Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße/Masurenallee ermöglicht.

Um unnötige Staus vor und hinter der Ampel zu vermeiden, wird die Behelfsampel mit der Ampelschaltung der benachbarten Kreuzung gekoppelt. Die endgültige Fertigstellung der Fußgängerampel erfolgt nach Beendigung der Umbauarbeiten am ZOB.

Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt: „Mit der neuen Ampelanlage entsprechen wir dem Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner nach einer direkten Überquerung der Straße und bieten eine schnelle und sichere Erreichbarkeit des ZOB. Vor allem für die Reisenden und Touristen ist es eine deutliche Erleichterung, mit ihren Gepäckstücken ohne den Ab- und Aufstieg durch die Unterführung direkt zu den Reisebussen und der S-Bahn-Station zu gelangen.“

Die Fußgängerampel wurde vor allem aufgrund der stark zunehmenden Fahrgastzahlen des ZOB erforderlich. Die unterirdische Querung an der Kreuzung benutzen mittlerweile nur noch 35 % der ZOB-Fahrgäste.
Die Maßnahme kostet rund 60.000 Euro. Nach Fertigstellung des ZOB-Umbaus wird mit einem neuen Wegeleitsystem die Orientierung im Umfeld des ZOB, der Messe und der S- und U-Bahnstationen für die Nutzerinnen und Nutzer verbessert.
Perspektivisch denkt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirk über eine Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Messedamm/Neue Kantstraße/Masurenallee nach.

Mehr Informationen über die Berliner Fußverkehrsstrategie und deren Projekte finden Sie unter:
www.berlin.de/weitergehen.
Bilder: 
Foto: © atzebadekappe – Fotolia.com

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr + Radverkehr: Warschauer Straße Direkt nach dem Umbau gibt es schon die ersten Probleme – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/warschauer-strasse-direkt-nach-dem-umbau-gibt-es-schon-die-ersten-probleme-24675824

Für viele Auto- und #Radfahrer war es eine harte Zeit, und wie so oft dauerten die #Bauarbeiten länger als geplant. Doch nun ist es geschafft: Nach zwei Jahren ist die #Warschauer Straße keine Baustelle mehr. Am Donnerstag wollen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) und Bezirksstadtrat Hans Panhoff (Grüne) die umgestaltete Fahrbahn symbolisch #eröffnen.

Weniger Platz für Autofahrer

So könnte auch für viele andere Hauptstraßen in Berlin die Zukunft aussehen: Für #Autos gibt es weniger, für #Fahrräder und den #Wirtschaftsverkehr mehr Platz. Für die Warschauer Straße in Friedrichshain heißt das konkret: Von den rund 120 Parkplätzen, die es einst gab, sind nicht mal 20 übrig geblieben.

Der Raum wurde größtenteils den Radlern zugeschlagen, für die beidseitig Radfahrstreifen auf den Fahrbahnen neu #markiert wurden. Ebenfalls neu: Auf der Ostseite sind #Ladezonen entstanden, dort dürfen Paketdienste und andere Lieferwagen zum Be- und Entladen halten.

Falschparker blockieren Radfahrstreifen und Ladezonen

Doch was in der Theorie gut aussieht, kann in der Praxis durchkreuzt werden. Die Radfahrstreifen und Ladezonen können längst nicht überall genutzt werden, weil sie oft von falsch haltenden und parkenden Fahrzeugen blockiert werden. Lieferwagen zwingen Radler zu einem gefährlichen Slalom in den Autoverkehr. Dort, wo Platz für Lieferfahrzeuge wäre, parken Privatautos.

Im Prinzip seien die Radspuren eine gute Sache, so der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Auf der Warschauer Straße seien sie mit 1,50 Metern plus Sicherheitsabstand „zwar regelkonform, aber für den zu erwartenden starken Radverkehr zu …

 

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan: Wie ist der Stand des Projektes?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
für das Projekt? Wann soll nach derzeitigen
Planungen mit dem Bau der Ortsumfahrung Malchow
begonnen werden? Welche Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow ist
im #Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthalten und
in den #vordringlichen Bedarf eingeordnet. Baubeginn und
Bauzeiten können gegenwärtig noch nicht benannt werden.
Frage 2: Welche Varianten der Linienführung der
Ortsumfahrung Malchow wurden bzw. werden geprüft?
Mit welchem Ergebnis bzw. bis wann soll das Ergebnis
des Linienbestimmungsverfahrens vorliegen?
Antwort zu 2: Ein #Linienbestimmungsverfahren ist für
Ortsumfahrungen nicht erforderlich. #Variantenuntersuchungen
werden zu gegebener Zeit beauftragt und durchgeführt
und sind Bestandteil des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens.
Frage 3: Welche Gesamtkosten sind für die Realisierung
der Ortsumfahrung, einschließlich der neuen Querung
des Bahnaußenringes, angesetzt? Wie hoch wird
nach derzeitigem Stand der Anteil Berlins an den Gesamtkosten
ausfallen? Welche Anpassungen, Rückbauten
o.ä. im bestehenden Straßennetz sind bei Realisierung der
Ortsumfahrung vorgesehen?
Antwort zu 3: Die geschätzten Gesamtkosten (ohne
Planungskosten, Preisstand 2014) im Rahmen der Anmeldung
zum BVWP betragen ca. 20,6 Mio. €. Derzeit sind
keine Kosten für das Land Berlin aufgeführt. Nach bisherigem
Kenntnisstand soll die vorhandene B 2 in der Ortslage
Malchow im Norden südlich der Bahnanlagen und
im Süden südlich der Ortnitzstaße abgehängt werden.
Parallel mit der Planung zur OU wird ein Konzept zur
Umgestaltung der Straßen in der Ortslage Malchow erarbeitet
werden.
Frage 4: Welche Erkenntnisse über natur- und umweltschützerische
Belange liegen dem Senat bezüglich
der möglichen Streckenführung durch das Malchower
Luch (Feuchtwiesen zwischen der Stadtrandsiedlung
Malchow und dem Dorf Malchow) vor? Welche Untersuchungen
wurden dazu bislang durchgeführt?
Frage 5: Wie plant der Senat den Schutz des Moorund
Feuchtgebietes Malchower Luch bei dem Bau der
Ortsumfahrung Malchow zu gewährleisten? Auf welches
Alter und welche Mächtigkeit wird das Niedermoor geschätzt?
Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf
den Wasserstand und damit einhergehende Gefahren für
die angrenzenden Grundstücke und Häuser in den umliegenden
Siedlungsgebieten? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr möglicher Risiken geplant?
Frage 6: Wie soll mit Ausgleichsmaßnahme die im
Bereich zwischen der Stadtrandsiedlung Malchow und
dem Dorf Malchow 2010, für einen Bauabschnitt der A
10, geschaffen wurden umgegangen werden, wenn die
Ortsumfahrung realisiert wird? Wie soll bei einem Wegfall
dieser Ausgleichsmaßnahme der entstehende Umweltschaden
behoben werden?
Frage 7: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 4 bis 7: Die Fragen 4 bis 7 können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Nach Schaffung der personellen und finanziellen Voraussetzungen
für die Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens
werden diese u.a. im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVS), der Immissionsschutzuntersuchungen,
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
(LBP) sowie der Untersuchungen zum Artenschutz
beauftragt, untersucht und bewertet werden und fließen in
die Unterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) ein.
Frage 8: Wie soll die laut Anmeldungsunterlagen zum
Bundesverkehrswegeplan beabsichtigte Querung des
Bahnaußenringes (Bahnstrecke Karow – Wartenberg)
erfolgen? Welche Kosten werden für diese Querung angesetzt?
Antwort zu 8: Hierzu liegen noch keine detaillierten
Untersuchungen vor. Im Rahmen der Anmeldung zum
BVWP wurden die Kosten für das Überführungsbauwerk
Bahnstrecke Deutsche Bahn AG und Anpassungen an der
vorhandenen Querung mit ca. 1 Mio. € geschätzt.
Frage 9: Ist eine eventuell im Zusammenhang mit der
Sanierung der Malchower Dorfstraße einzurichtende
Behelfsfahrbahn (Baustraße) nach Abschluss der dortigen
Bauarbeiten für eine Nutzung als Trasse der Ortsumfahrung
geplant oder möglich?
Antwort zu 9: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
steht noch nicht fest, ob für die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke (Behelfsfahrbahn) erforderlich ist.
Frage 10: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung von
Anwohnenden und Naturschutzverbänden? Wenn ja,
wann soll diese durchgeführt werden? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 10: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" wurde bereits
informiert und es wird vor Baubeginn weitere Informationen
und Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohnerinnen
und Anwohner in den Planungsphasen geben.
Frage 11: Welches Verkehrsaufkommen wird nach
Fertigstellung der Ortsumfahrung Malchow auf der Ortsumfahrung
selbst und welches Verkehrsaufkommen auf
der Dorfstraße Malchow prognostiziert? Ist bei dieser
Prognose ein erweitertes SPNV- Angebot über den SBahnhof
Wartenberg, Richtung geplantem Turmbahnhof
Karower Kreuz ggf. mit einem Zwischenhalt, berücksichtigt
worden. Wenn nicht, wie würde sich das Prognoseergebnis
verändern? Wie ist das Ergebnis aktueller Verkehrszählungen
in diesem Bereich?
Antwort zu 11: Auf der Basis der Anmeldeunterlagen
zum BVWP ist für die OU im Prognosefall eine Verkehrsbelastung
von ca. 30.000 Kfz/24 h prognostiziert.
Eine umfassende Entlastung der Ortslage kann erst
mit Umsetzung der Planung zur verlängerten EgonErwin-Kisch-Straße
erfolgen. Für diesen Planfall wird mit
einer Verkehrsbelastung unter 5.000 Kfz/24 h werktags
gerechnet.
Bei dem SPNV1
-Angebot handelt es sich um die sogenannte
„Nahverkehrstangente“. Diese ist im aktuell
gültigen Stadtentwicklungsplan Verkehr als eine langfristige
Maßnahme mit einem Realisierungshorizont nach
2025 eingestellt.
Für einen Haltepunkt der Nahverkehrstangente in diesem
Bereich kann nur eine Wirtschaftlichkeit erzielt werden,
wenn umfangreiche städtebauliche Entwicklungen
erfolgen. Dies führt auch derzeit zu der Einschätzung,
dass die für ein entsprechendes Angebot erforderlichen
Schieneninfrastrukturergänzungen einen Realisierungszeitpunkt
vor 2025 ausschließen. Es kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, inwieweit
sich das prognostizierte Verkehrsaufkommen der OU
Malchow dann verändern könnte. Eine deutliche Verkehrsmittelverlagerung
ist nicht zu erwarten.
Die Straßenverkehrszählung 2014 für Berlin zeigt in
der Ortslage eine Verkehrsbelastung von ca. 23.400
Kfz/24 h werktags, davon ca. 1.340 Lkw/24 h werktags.
Weitere Daten siehe
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl
b/de/erhebungen.shtml.
Berlin, den 24. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2016)

Straßenverkehr: Stadtautobahn-Bau Senat verweigert Mietern Entschädigung für Abriss ihrer Wohnungen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/stadtautobahn-bau-senat-verweigert-mietern-entschaedigung-fuer-abriss-ihrer-wohnungen-24650670

Harald Moritz ist empört. „Ich finde es erschreckend, wie eine sozialdemokratisch geführte Verwaltung mit Bürgern umgeht“, sagte der Grünen- Abgeordnete am Donnerstag. Bis heute verweigere der Senat #Mietern, die wegen des #Weiterbaus der Autobahn #A100 ihre Wohnungen in Treptow verlassen musste, #Entschädigungen. Mehr noch: Er leiste sich auch teure #Gerichtsverfahren, die sich gegen die Mieter richten – und für die der Steuerzahler aufkommen müsse.

Benjamin, der seinen Nachnamen nicht in der Zeitung lesen will, ist einer der Betroffenen. Zehn Jahre lang wohnte er im Mietshaus Beermannstraße 22 – bis es 2015 mit dem Nachbargebäude 20 abgebrochen wurde, um Platz für die geplante sechsspurige Autobahn von Neukölln zum Treptower Park zu machen. „Zuletzt habe ich für meine 54 Quadratmeter 320 Euro im Monat gezahlt“, erzählt der 39-Jährige. „Ich habe gern hier gelebt.“

Ihm wurde eine Ersatzwohnung in einem Erdgeschoss an der lauten Köpenicker Landstraße angeboten. Die Miete war 130 Euro höher. Das konnte sich der damalige freischaffende Künstler nicht leisten, er zog in eine Wohngemeinschaft. Inzwischen ist er Lehrer und kann sich wieder eine Wohnung leisten – die aber viel teurer ist wie sein Treptower Domizil. Für 60 Quadratmeter in Schöneberg zahlt er 730 Euro.

Kosten: mehr als 18.000 Euro

2015 bekamen er und die letzten verbliebenen Mieter Post von der Enteignungsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Besitzeinweisungsbeschlüsse nahmen ihnen das Wohnrecht in der Beermannstraße – sprachen ihnen aber für 191 Monate Entschädigungen zu. So lange sollte ihnen die Differenz zwischen der alten und der neuen Miete erstattet werden. Doch eine andere Abteilung derselben Verwaltung zog im Auftrag des Bundes dagegen vors …