Radverkehr + Straßenverkehr: Velothon Diese Straßen sind wegen des Radrennens am Wochenende gesperrt – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

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Das #Amateur-Radrennen #Velothon führt am Wochenende in Berlin zu massiven #Verkehrsbehinderungen. Rund 15.000 Breitensportler und 250.000 Zuschauer erwartet der Veranstalter bei der elften Auflage des Rennens. Die #Rennstrecke führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer quer durch Berlin und Teile Brandenburgs. Dafür werden am Samstag und Sonntag zahlreiche Straßen gesperrt – vor allem, aber nicht nur in der Berliner Innenstadt. Autofahrer, die am Sonntag durch Berlin fahren wollen, wird empfohlen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Die Luftqualität in der Stadt dürfte an diesem Tag merklich steigen.

Am Samstag stehen um 11 und 14 Uhr zunächst die Kinderrennen an, um 17 Uhr dann der Six Day Berlin Sprint-Cup. Das Hauptrennen startet dann am Sonntag um 7:30 Uhr für die Fahrer, die 60 oder 160 Kilometer absolvieren wollen. Um 10:30 Uhr starten die Teilnehmer, die 100 Kilometer fahren wollen. Start des Rundkurses ist auch in diesem Jahr am Potsdamer Platz. Der Zieleinlauf ist die Straße des 17. Juni vor dem Brandenburger Tor auf Höhe des Sowjetischen Ehrenmals.
Sieben Bezirke sind von dem „Jedermann-Radrennen“ Velothon und den Straßensperrungen betroffen:

    Charlottenburg-Wilmersdorf
    Friedrichshain-Kreuzberg
    Mitte
    Neukölln
    Spandau
    Steglitz-Zehlendorf
    Tempelhof-Schöneberg

Ebenso betroffen sind zwei Landkreise südlich …

Straßenverkehr: Stadtautobahn Anwohner-Initiative spricht von Schwarzbau – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

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#Treptow – Eine #Anwohnerinitiative hat einen mutmaßlich heimlichen #Weiterbau der #A100 beobachtet und schlägt Alarm: Weil bis zum 23. Mai #Einspruch gegen die #Baupläne eingelegt werden kann, könnten die Bauarbeiten vom Land Berlin und vom Bund illegal sein.

Anwohner Bernd Kalweit wurde Anfang April stutzig: Die Bauarbeiten an der Autobahn 100, um deren Weiterbau es schon so viel Streit gab, gehen einfach weiter. Bagger rollen, es wird gewerkelt. Eigentlich ist das nicht rechtens. Denn das Planfeststellungsverfahren für den 17. Bauabschnitt der A100 von Neukölln Richtung Norden ist zwar beendet, die Pläne lagen lange genug zur Einsicht aus – bis zum 23. April.
Initiative fordert Baustopp

Doch die Frist, um Einspruch gegen die Bauarbeiten einlegen zu können, geht noch bis zum 23. Mai. Vor dem Hintergrund dieser Daten darf eigentlich nicht weitergebaut werden. Bernd Kalweit von der Anwohner-Initiative „A100 Treptow“ stellte die Ergebnisse auf einer Pressekonferenz vor. „Wir sind nicht gegen die Autobahn an sich, aber dieses Vorgehen geht einfach zu weit. Das ist ein Schwarzbau.“ Ein weiteres Problem: „Niemand hat anscheinend den Schallschutz zur S-Bahn-Brücke hin bedacht.“

Das Straßenstück sieht aus wie eine Rampe. Autos würden in noch größerer Höhe noch mehr Lärm und …

Straßenbahn: Karl-Marx-Straße Auf diesen neuen Radwegen kann niemand fahren – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/karl-marx-strasse-auf-diesen-neuen-radwegen-kann-niemand-fahren-30134432?dmcid=nl_20180508_30134432

Hell leuchten die neuen Markierungen auf dem Asphalt der #Karl-Marx-Straße. Für viel Geld ist ein weiterer Teil der Neuköllner Einkaufsmeile umgebaut worden, und dabei wurden auf beiden Seiten #Radlerspuren geschaffen. Doch weil sie meist zugeparkt sind, nützen sie den Radfahrern so gut wie nichts. „Die jetzige Situation für #Radfahrende auf der Karl-Marx-Straße ist blanker Hohn“, sagt Saskia Ellenbeck vom Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln. Die Straße ist kein Einzelfall. Auch anderswo in Berlin werden #Radfahrer immer wieder zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.

Zwei statt wie vorher vier Spuren für Autofahrer, #Radstreifen und Lieferzonen: Seit Jahren sind Bauarbeiter damit beschäftigt, der Neuköllner Hauptverkehrsstraße ein neues Gesicht zu geben. Jüngst gab Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) ein weiteres Teilstück frei, zwischen Briese- und Uthmannstraße. „Erhöhte Sicherheit bieten die getrennten Rad- und Autospuren“, hieß es.
Polizei scheint machtlos zu sein

Doch schneller, stressfreier oder gar sicherer ist hier für Radfahrer überhaupt nichts geworden – im Gegenteil. Denn die frisch markierten Radlerspuren werden von unzähligen Autofahrern rücksichtslos als Parkplätze genutzt. Die Folge: Ausweich- und Bremsmanöver, quietschende Reifen, lautstarke Streits zwischen Radlern und Autofahrern sowie ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel zwischen Falschparkern und der Polizei.

Immer wieder kommt es beinahe zu Unfällen. Autofahrer bremsen scharf, weil sie eine Lücke auf der Radspur entdeckt haben, dann reißen sie die Tür auf, ohne nach hinten zu schauen. Radfahrer werden so zu gefährlichem Zickzack gezwungen. Eigentlich wäre die frisch asphaltierte Karl-Marx-Straße eine prima Alternative zu den Kopfsteinpflasterstrecken …

barrierefrei + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Querungsmöglichkeit am Bahnübergang Säntisstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang #Säntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
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Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
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an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: LKW-Maut auf Bundesstraßen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ab wann gilt die #LKW-Maut auf allen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) zufolge sollen ab dem 1. Juli 2018 alle rund 40.000 km #Bundesstraßen #mautpflichtig für Lkw werden. Das entsprechende Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 564) ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Nach Auskunft des BMVI laufen zu dieser Mautausweitung derzeit die organisatorischen und technischen Vorarbeiten. Soweit es auf Grund eines technischen oder rechtlichen Grundes im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Erhebung der Maut erforderlich ist, kann das BMVI gemäß § 13a BFStrMG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den für den 1. Juli 2018 geplanten Mautbeginn verschieben.
Frage 2:
Trifft dies auch auf die Bundesstraßen in der Baulast des Landes Berlin zu?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 3:
Gibt es Ausnahmen bzw. Unterschiede in Bezug auf die LKW-Maut zwischen Bundesstraßen in der Baulast Berlins und denen des Bundes?
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Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Wenn zu 2. ja, erhält das Land Berlin oder der Bund die Einnahmen aus der LKW-Maut für die Benutzung Berliner Bundesstraßen oder werden die Einnahmen aufgeteilt?
Antwort zu 4:
Gemäß § 11 Absatz 1 BFStrMG wird das Mautaufkommen vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Die Anteile anderer Träger der Straßenbaulast als der des Bundes werden gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 BFStrMG über den Bundeshaushalt zugewiesen.
Frage 5:
Wenn die Einnahmen aufgeteilt werden, nach welchen Kriterien werden die Mautgebühren aufgeteilt?
Antwort zu 5:
Den Trägern der Straßenbaulast einer mautpflichtigen Straße oder eines Abschnittes einer mautpflichtigen Straße steht gemäß § 11 Absatz 3 Satz 1 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken angefallene Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung nach § 11 Absatz 1 und 2 BFStrMG zu.
Frage 6:
Wenn Berlin Einnahmen erhält, in welche Höhe werden diese Einnahmen erwartet?
Antwort zu 6:
Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden und die künftig gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 BFStrMG über den Bundeshaushalt dem Land Berlin zugewiesen werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Nach § 11 Abs. 3 des Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) besteht für diese Mittel eine Zweckbindung für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Geschlossene Bahnunterführungen in Blankenburg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Unter dem etwa 2 km langen #Bahndamm zwischen Karower Kreuz und dem Bahnhof #Blankenburg existieren
zwei Möglichkeiten der Unterquerung für den Auto- und Fahrradverkehr. Die Bauarbeiten an der einzigen
Brücke vor dem Bahnhof Blankenburg auf Höhe der #Röhnstraße sind im Verzug. Wann soll die Brücke
wieder für alle Verkehrsteilnehmer passierbar sein?
Antwort zu 1:
Seit dem 29.03.2018 ist eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer gegeben.
Derzeit werden Rest- bzw. Komplettierungsarbeiten ausgeführt. Die Verkehrsfreigabe
auch für den Kfz-Verkehr wird voraussichtlich bis 30.05.2018 erfolgen.
Frage 2:
Welche Gründe hat der Verzug der Bauarbeiten?
Antwort zu 2:
Der gestörte Bauablauf des Bahnbauvorhabens am #Karower Kreuz ist im Wesentlichen
auf die nicht genügende personelle und maschinelle Ressourcenausstattung der
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bauausführenden Firma und erforderliche Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen. Alle anderen Arbeiten
verlaufen planmäßig.
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen sind an Brücken oder Unterführungen in der Nähe des Karower Kreuzes
geplant bzw. befinden sich derzeit in Bearbeitung?
Antwort zu 3:
Nördlich des Karower Kreuzes laufen bereits Arbeiten an der Eisenbahnüberführung
#Schräger Weg. An der Eisenbahnüberführung #Pankgrafenstraße finden derzeit
vorbereitende Maßnahmen zur Umverlegung von Leitungen statt. Diese sollen bis
Sommer beendet sein.
Anschließend beginnen Arbeiten an der Eisenbahnüberführung #Danewend (Einbau von
Hilfsbrücken). Die Arbeiten werden so getaktet, dass es keine zeitgleiche Sperrung der
drei Straßen geben wird.
Frage 4:
Seit Oktober 2017 erfolgte keine Information der Anwohner über die laufenden sowie geplanten Bauarbeiten.
Wann wird es seitens des Senats oder der Deutschen Bahn AG weitere Informationen für die Anwohner
geben?
Antwort zu 4:
Die Aussage, dass seit Oktober 2017 keine Informationen über den Fortgang der Arbeiten
gegeben wurden, ist nicht richtig.
Die DB AG hat in diversen Printmedien (z. B. Märkische Oderzeitung, Berliner
Morgenpost) mehrfach über die anzupassenden Abläufe informiert. Darüber hinaus sind
aktuelle Informationen jederzeit im Bauinfopool der DB AG abrufbar
(https://bauprojekte.deutschebahn.com/berlin-bb). Hier besteht auch die Möglichkeit, die
Informations-E-Mail zu abonnieren.
Aktuell wurde wieder in den Printmedien zu einem #Bürgerdialog eingeladen. Diese
Veranstaltung fand am 24.04.2018 in Berlin-Buch statt. Dies ist im Übrigen Bestandteil
eines mit Bürgervertretern abgestimmten Kommunikationskonzeptes.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: „Ausnahmezustand“ wegen unaufschiebbarer Reparatur auf der Zuführung A115 zu A100 Richtung Nord, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wurden die #Schlaglöcher entdeckt?
Antwort zu 1:
Die #Schäden wurden am 12.04.2018 gegen 05:30 Uhr durch Mitarbeiter der #Autobahnmeisterei, die nach einem nächtlichen Einsatz an anderen Örtlichkeiten auf der Bundesautobahn zur Autobahnmeisterei Charlottenburg zurückfuhren, in Form von erheblichen #Aufwölbungen des Fahrbahnbelages festgestellt.
Frage 2:
Warum konnten die Schlaglöcher nicht nachts repariert werden?
Antwort zu 2:
Da es sich um akute Gefahrenstellen handelte, musste der Bereich unverzüglich voll gesperrt werden. Eine Beseitigung erst in der nächsten Nacht bzw. in der verkehrsarmen Zeit zwischen 22:00 und 05:00 hätte zu Unfällen führen können und war aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Um den Verkehr schnellstmöglich wieder freizugeben, musste eine umgehende Fahrbahninstandsetzung veranlasst werden.
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Frage 3:
Wie oft werden die Fahrbahnen an diesem Nadelöhr des Berliner Verkehrs überprüft?
Antwort zu 3:
Die Kontrolle dieses Streckenabschnittes erfolgt durch die Autobahnmeisterei regelmäßig täglich wochentags. Dies wird ergänzt durch ohnehin dort fahrende Fahrzeuge der Autobahnpolizei, welche auch nachts und am Wochenende sowie an Feiertagen die Strecken befahren.
Frage 4:
Welche polizeilichen Maßnahmen wurden zur Verkehrslenkung ergriffen?
Frage 5:
Wie viele Beamte wurden an welchen Stellen eingesetzt, um den Umleitungsverkehr zu fördern?
Antwort zu 4 und 5:
Die Überleitungsfahrbahn ist durch einen Einsatzwagen der Autobahnpolizei gesperrt worden. Der von der A 115 (AVUS) aus Richtung Süd kommende Fahrzeugverkehr wurde über die Halenseestraße abgeleitet.
Zur Aufstellung des benötigten Teerkochers an der Schadensstelle war es erforderlich, im Einmündungsbereich der Überleitungsfahrbahn auf die A 100 auch deren rechten Fahrstreifen in Richtung Nord zu sperren. Aufgrund der straßenverkehrsbehördlich bereits seit 2015 angeordneten verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen zum Brückenschutz zwischen Rathenauplatz und Rudolf-Wissell-Brücke dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im besagten Bereich ausschließlich den rechten Fahrstreifen befahren.
Ist dies z. B. wegen einer Gefahrenstelle nicht möglich, müssen solche Fahrzeuge zwingend an der letzten Ausfahrt davor abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund haben die Dienstkräfte der Autobahnpolizei den schweren Lkw-Verkehr an der Anschlussstelle Halensee von der A 100 abgeleitet. Um die Auswirkungen auf den Individualverkehr auf das unumgängliche Maß zu beschränken, wurde auf eine Totalsperrung verzichtet. Im unmittelbaren Nahbereich der Autobahn ist polizeiliche Verkehrsaufklärung betrieben worden. Zusätzlich zu den beiden eingesetzten Einsatzwagen der Autobahnpolizei mit insgesamt vier Dienstkräften standen keine weiteren personellen Ressourcen für darüber hinausgehende Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen zur Verfügung.
Alle Sperrmaßnahmen konnten gegen 14:30 Uhr aufgehoben werden. Über den gesamten Einsatzzeitraum wurden Verkehrswarnmeldungen polizeilich veranlasst und ständig aktualisiert.
Frage 6:
Welche Maßnahmen hat die VLB ergriffen, z.B. Ampelsteuerung?
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Antwort zu 6:
Innerhalb der kurzen Zeit zwischen Feststellung des Schadens bis zur Instandsetzung waren keine Maßnahmen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) (zum Beispiel Anpassung der Schaltzeiten von Lichtsignalanlagen) möglich.
Frage 7:
Welche Grundsatzmaßnahmen sind vorgesehen, um bei den immer wieder auftretenden Störungen auf der A100 die Umfahrungsstrecken flüssig zu halten?
Antwort zu 7:
Die Hauptverkehrsstrecken innerhalb der Stadt stoßen regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen. Kleinste Unregelmäßigkeiten auf den Strecken der Bundesautobahn führen zu Störungen, die sich sofort auch auf die Ausweichstrecken auswirken. Individuelle Programme, welche die Umfahrungsstrecken im ebenfalls stark belasteten Stadtstraßennetz priorisieren, sind für die Vielzahl von möglichen Störungen nicht wirkungsvoll möglich.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahn A100 So soll die neue Rudolf-Wissell-Brücke aussehen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article214187115/Wettbewerb-zum-Neubau-der-Rudolf-Wissell-Bruecke-entschieden.html

Die neue #Rudolf-Wissell-Brücke werde aus zwei nebeneinander verlaufenden Brücken bestehen, teilte die Senatsverwaltung mit.
Berlin. Aus eins mach zwei: Unter diesem Motto will der Berliner Senat eines der größten und kompliziertesten #Straßenbauprojekte der Stadt, den #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke, angehen. Die mit 926 Metern längste Straßenbrücke Berlins gilt seit Langem als marode und dringend erneuerungsbedürftig. Bislang war aber unklar, wie das zwischen 1958 und 1961 als Teil der Stadtautobahn errichtete Bauwerk ersetzt werden kann, ohne für ein Verkehrschaos in der Stadt zu sorgen.

Nun hofft der Senat, eine Lösung für das drängende Problem gefunden zu haben. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) und die mit dem Vorhaben beauftragte Bundesbaugesellschaft Deges stellten am Donnerstag das Ergebnis eines europaweiten Ideenwettbewerbs für das ambitionierte Bauprojekt vor. Der Sieger-entwurf soll dabei Grundlage für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren sein, das auch die Erneuerung des gleichfalls maroden #Autobahndreiecks #Charlottenburg (Übergang von der #A100 auf die #A111) einschließt.

Laufen die Genehmigungsverfahren reibungslos ab, könnte laut Verkehrssenatorin Günther im Jahr 2023 mit den Arbeiten begonnen werden. Die Bauzeit wird mit mindestens fünf Jahren veranschlagt. Die Kosten betragen nach heutigen Kalkulationen rund 200 Millionen Euro, die vom Bund als Autobahn-Eigentümer …

zu Fuß mobil + Bahnverkehr + barrierefrei: Deutsche Bahn reagiert auf Kritik zum Bahnübergang Säntisstraße Für ihre nicht barrierefreie Fußgängerbrücke am Bahnübergang Säntisstraße muss die Deutsche Bahn seit Monaten heftige Kritik einstecken. , aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/marienfelde/bauen/deutsche-bahn-reagiert-auf-kritik-zum-bahnuebergang-saentisstrasse-d159926.html

In einem Schreiben verweist die #Bahn erneut auf die bereits bekannte Argumentation, dass die Herstellung eines #barrierefreien #Provisoriums angesichts des „relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern“ aus Sicht des #Eisenbahnbundesamts als #Planfeststellungsbehörde als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen zufolge bereits vor gut zwei Jahren auf die fehlende Barrierefreiheit der geplanten #Überquerung hingewiesen. Dies sei damals im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Nachfrage vom 1. Februar 2016 dem Land Berlin mitgeteilt worden.

Überraschenderweise, so schreibt die Bahn, hätten sich der Senat und der Bezirk damals mit der Planung einverstanden gezeigt. Tempelhof-Schöneberg habe die Aufrechterhaltung der Überquerungsmöglichkeit bis 2021 während des Ausbaus der #Dresdner Bahn „bei Berücksichtigung einer entsprechenden Beleuchtung auch ohne Barrierefreiheit als wirkungsvoll angesehen“. „Weitere Forderungen für eine Barrierefreiheit der bauzeitlichen #Fußgängerbrücke wurden nicht an uns herangetragen“, schreibt das Unternehmen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf hat nun eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Obwohl die Deutsche Bahn einen Alleingang von sich weist, hält sie Veränderungen der Brücke …

Straßenverkehr: Bau der Wilhelminenhofbrücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand des Verfahrens zum Bau der #Wilhelminenhofbrücke zwischen #Wilhelminenhofstraße und
#Schnellerstraße in #Treptow-Köpenick? (siehe BVV-Beschluss 808/37/10)
Frage 4:
Wie ist der Stand zum B-Plan 9-14?
Antwort zu 1 und zu 4:
Der Bebauungsplan 9-14 für die planungsrechtliche Sicherung der Wilhelminenhofbrücke
wurde mit BA Beschluss 554/06 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick vom 25.05.2006
aufgestellt und im Amtsblatt vom 22.12.2006 öffentlich bekannt gemacht. Der B-Plan hat
derzeit den Verfahrensstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
welche vom 04.06.2007 bis 18.06.2007 stattfand.
Frage 2:
Wann wurden welche #Fördergelder beantragt? (siehe Zwischenbericht vom 12.11.2015 des Bezirksamtes
TK)
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt stellte mit Schreiben vom 29.05.2017 einen erneuten Förderantrag bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Frage 3:
Wurden bereits Fördermittel für den Bau der Wilhelminenhofbrücke genehmigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 5:
Hat aus Sicht des Senats die Inbetriebnahme der #Minna-Todenhagen-Brücke Auswirkungen auf das
Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke? Wenn ja: Welche?
Antwort zu 5:
Die verkehrliche Entwicklung im Bezirk Treptow-Köpenick ist mit dem Neubau der
überregionalen neuen Straßenverbindung wesentlich verbessert. Über diese
Straßenverbindung werden Durchgangsverkehre in Richtung A 113 / A 100 zur Entlastung
von Schöneweide geführt. Auswirkungen auf das der Verbesserung der
Erschließungssituation in Schöneweide dienende Bauvorhaben Wilhelminenhofbrücke
sind nicht zu erwarten.
Frage 6:
Wie viele und welche Fahrspuren wird es nach derzeitigem Stand der Planung auf der
Wilhelminenhofbrücke geben? Wird die Brücke für den gesamten Verkehr freigegeben sein oder wird es
Nutzungseinschränkungen geben, z. B. für verschiedene Verkehrsarten?
Antwort zu 6:
Die bisherigen Planungen gehen von zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr (je Richtung 1
Fahrspur) sowie Anlagen für den Rad- und Fußverkehr aus.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz