Bahnhöfe + Straßenverkehr + Bus: Baustelle am U-Bahnhof Rudow, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3. wiederge-geben.
Frage 1: Sind die #Baumaßnahmen an der #Rudower #Spinne zeitlich im Plan?
a) Wenn ja, wie lange werden sie laut Plan noch an-dauern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1 a): Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Voraussichtlich Ende 2017 soll das Bauvorhaben fer-tiggestellt sein. Derzeit bleibt der Baufortschritt zum Teil hinter der bisherigen Terminplanung zurück. Aus diesem Grund ist die BVG in einer intensiven Abstimmung mit den Berliner #Wasserbetrieben zur Terminoptimierung des Leitungsbaus, um eine Einhaltung des geplanten Fertig-stellungstermins sicherzustellen.“
Antwort zu 1 b): Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Terminverzögerungen sind auf zunächst fehlende verkehrliche Anordnungen zum Baubeginn sowie auf den abweichenden Leitungsverlauf von unterirdischen #Versorgungsleitungen im Straßenland und der damit verbun-denen Umplanung des Baugrubenverbaus zurückzufüh-ren.“
Frage 2: Wie ist der Stand der Bauarbeiten?
Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In der Bahnsteig- sowie in der Verteilhallenebene er-folgt die Grundinstandsetzung in Verbindung mit barrie-refreiem Ausbau. Der Baugrubenverbau auf der südwest-lichen Seite für den neuen Treppenzugang wird voraus-sichtlich Ende November 2015 fertiggestellt.“
Frage 3: Welche Kosten verursachen die Bauarbeiten aus heutiger Sicht insgesamt (unterteilt nach Gewerken)?
Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8,4 Mio. Euro, davon 5,75 Mio. Euro für neue Zugänge und barrierefrei-en Ausbau sowie 2,65 Mio. Euro für die Grundinstandset-zung. Die Frage nach der Unterteilung nach Gewerken kann nicht beantwortet werden, weil die Herausgabe der Daten die Rechte von Dritten berührt.“
Frage 4: Inwieweit wird der Verkehr (ÖPNV, Kraft-fahrer, Radfahrer und Fußgänger) an der „Rudower Spin-ne“ beeinträchtigt?
Antwort zu 4.: Während der Bauzeit wird der Verkehr auf der Neuköllner Straße in Richtung Schönefeld vor der Groß-Ziethener Chaussee auf einen Fahrstreifen einge-engt, es darf nicht rechts und links abgebogen werden. Eine Umleitung ist eingerichtet. Geh- und Radwegberei-che werden auf z.T. 1,60 m eingeengt, die Fußgängerfurt über die Neuköllner Straße wird leicht eingeengt. Der westliche Zugang zum U-Bahnhof Rudow ist geschlos-sen.

Frage 5: Gibt es aufgrund der nun baubedingten Ein-spurigkeit der Neuköllner Straße einen Rückstau und gegebenenfalls welche Gegenmaßnahmen leitet der Senat ein?
Antwort zu 5.: In den Nachmittagsstunden kommt es gelegentlich zur Rückstaubildung, da mitunter unerlaubt rechtsabbiegende Fahrzeuge den Verkehrsfluss behindern. Es handelt sich hierbei um Beobachtungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung der Straßenverkehrsbehörde und durch den zuständigen Polizeiabschnitt 56. Auch dort liegen keinerlei Beschwerden von Verkehrsteilnehmern bezüglich dieser Baumaßnahme vor. Daher halten wir weitere Verkehrsmaßnahmen für nicht notwendig.
Berlin, den 30. November 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)

Straßenverkehr: Verlängerung der BAB 100 (I), aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann wurden welche Unterlagen bezüglich der #BAB100 zur #Anmeldung für den #Bundesverkehrswegeplan 2015 durch den #Senat an das #Bundesverkehrsministerium eingereicht? Wo sind diese für die Öffent-lichkeit und das Abgeordnetenhaus nachlesbar?
Antwort zu 1: Im Zuge der Projektanmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 wurde der 17. Bauabschnitt der A 100 (17. BA / A 100) von der Anschlussstelle (AS) Am Treptower Park (B96 a) bis zur AS Frankfurter Allee (B1/B5) einschließlich erforderli-cher Einbindung in das städtische Straßennetz (Storkower Straße) am 09.10.2013 über die digitale Eingabemaske des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingerichteten Projektinformations-system (PRINS) angemeldet.
Bereits innerhalb der Antwort zur Frage 7 der Kleinen Anfrage 17/12786 wurden die Eingabeinhalte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um-fassend dargestellt.
Das BMVI sieht im Rahmen der BVWP-Aufstellung eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Mit dem 1. Referentenentwurf des BVWP 2015 und dem Umweltbericht gemäß dem Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll das Projektinformationssys-tem (PRINS) mit allen Beurteilungs- und Bewertungser-gebnissen sowie den Vorschlägen zur Dringlichkeitsein-stufung im Internet veröffentlicht werden. Straßenbauvor-haben, die als „Bezugsfall“ definiert sind, sollen nach-richtlich dargestellt werden. Überdies sieht die Beteili-gungskonzeption eine Auslegung von Projektunterlagen in den Ländern vor. Als Auslegungsort ist in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3 vorgesehen.
Das BMVI beabsichtigt, den 1. Referentenentwurf vo-raussichtlich noch 2015 vorzulegen. Anschließend wird der Entwurf des BVWP 2015 noch vor dem Kabinettbe-schluss dem Beteiligungsverfahren unterzogen. Über den genauen Beginn bzw. Zeitraum des Beteiligungsverfah-rens wird das BMVI die Länder so früh wie möglich informieren.
Frage 2: Wer hat diese Unterlagen erstellt? Welche Kosten waren damit verbunden?
Frage 3: Welche Veränderungen bezüglich Trassen-führung, Tunnellage, Tunnelrampen, Ingenieurbauwer-ken, Anschlussstellen wurden bei der Erstellung der ein-gereichten Unterlagen gegenüber den Grobplanungen von 1997 vorgenommen?
Antwort zu 2 und 3: Die Vorplanungsunterlagen aus dem Jahr 1999 bildeten die Grundlage für die Erstellung der BVWP-Anmeldeunterlagen des 17. BA. Auf Basis der Vorplanungsunterlagen war zudem der Anschluss des 17. BA an das Stadtstraßennetz zu konkretisieren. Maßgeb-lich war dabei lediglich die Frage hinsichtlich der Mach-barkeit eines Autobahnanschlusses an das Stadtstraßen-netz. Im Ergebnis der Zusatzuntersuchung wurde festge-stellt, dass ein Ende der Bundesautobahn direkt an der Frankfurter Allee über den Knoten Gürtelstraße/Frank-furter Allee/Möllendorffstraße nicht vollständig abgewi-ckelt werden kann. Deshalb wurde eine sogenannte aufge-löste AS entwickelt, die die in Richtung Norden gerichte-ten Verkehrsströme bis zur Storkower Straße führt und dort über einen neuen LSA1-Knotenpunkt (in Höhe der Rudolf-Seiffert-Str.) in das Stadtstraßennetz überführt.
Die Verkehrliche Untersuchung wurde durch die VIC Planen und Beraten GmbH, Berlin erstellt. Die Angabe von Kosten ist aus Wettbewerbsgründen bzw. aus Grün-den des geltenden Vergaberechts nicht möglich.

Frage 4: Wie wurden die betroffenen Bezirke in die Veränderungen einbezogen?
Antwort zu 4: Eine Behördenbeteiligung ist im Grundsatz innerhalb der Beteiligungskonzeption des BMVI zum BVWP 2015 verankert.
Berlin, den 26. November 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2015)

Radverkehr: Berufspendler fuhren 150.000 km mit Elektrorädern Beim Projekt „BikePendeln“ wurde das Elektrorad für die Hälfte aller Pendlerwege genutzt, aus Senat

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Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt hat heute die Ergebnisse des #Projekts#EBikePendeln“ vorgestellt. Von Juli 2014 bis September 2015 nahmen 325 #Berufspendler ausgewählter Unternehmen, Einrichtungen und Behörden im Südwesten Berlins und dere Umlandkommunen Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow an einem Praxistest teil. Dazu standen ihnen während der 36 Testwochen verschiedene #Elektroräder (#Pedelec) für die Arbeitswege und den Alltag zur Verfügung.

Christian Gaebler: „Das Projekt war ein voller Erfolg. Bei rund der Hälfte der Arbeitswege wurde das Auto durch das Elektrorad ersetzt. Diese hohe Akzeptanz bestätigt meine Überzeugung: die neuen Elektroräder haben ein erhebliches Potential, die verkehrlichen und umweltseitigen Folgen der wachsenden Pendlerverkehre zu reduzieren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektroräder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Mit der elektrischen Unterstützung wird der Radverkehr auch über längere Distanzen und für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv.“

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt initiierte im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität das Projekt EBikePendeln um zu klären, unter welchen Umständen Beschäftigte ein Elektrofahrrad zum Pendeln nutzen und wie der Umstieg vom Auto aufs Elektrorad erleichtert werden kann. Das Projekt sollte Antworten auf die Frage nach „optimalen“ Einsatzgebieten und Möglichkeiten zur Verbesserung der Infrastruktur zum Fahren und Parken von Elektrorädern geben.

Das Projekt hat z.B. bestätigt, dass der Weg zur Arbeit mit dem Elektrorad im Vergleich zur Autofahrt kostengünstig ist. Eine Überschlagsrechnung ergibt, dass die Investition in ein Elektrorad mittlerer Preisklasse sich im Vergleich zum Auto in rund einem halben Jahr bezahlt macht.

Ermöglicht wurde das Projekt durch finanzielle und personelle Unterstützung durch die Unternehmen Derby Cycle mit der Fahrradmarke Kalkhoff, dem Smart-Center Berlin, der Firma Lautlos durch Deutschland in Verbindung mit dem Fahrradhersteller Winora und der e-motion e-bike-Welt Berlin. Wesentlich beigetragen haben 47 teilnehmende Unternehmen, die den Zugang zu ihren Beschäftigten ermöglicht haben.

Weitere Ergebnisse der Begleitforschung stehen zur Verfügung unter
Elektromobilität in Berlin – Aktuelle Projekte: EBike-Pendeln

Das Projekt „EBikePendeln“ ist eines von 30 Projekten im Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg und wird vom Land Berlin gefördert. Weitere Informationen unter www.schaufenster-elektromobilitaet.org.Bilder:
Staatssekretär Gaebler bei einer Probefahrt, Foto: M. Hertel

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Güterverkehr + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Verlängerung der BAB 100 (II), aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann wurde durch wen der #Güterbahnhof #Frankfurter Allee aufgegeben?
Antwort zu 1: Nach Aussage der DB AG wurde der #Containerbahnhof Frankfurter Allee im Mai 2006 durch die DB AG aufgegeben.
Frage 2: Ist das Gelände inzwischen entwidmet, also kein Bahngelände mehr?
Frage 3: Welche Stellungnahme hat der Senat inner-halb des #Entwidmungsverfahrens abgegeben (bitte im Wortlaut)?
Antwort zu 2 und 3: Die DB AG teilt mit:
„Die Fläche ist gem. §23 AEG noch nicht von #Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nach unserem Kenntnis-stand ist derzeit ein entsprechender Antrag weder anhän-gig noch in Vorbereitung.“
Frage 4: Warum hat der Senat eine rechtliche Siche-rung des Geländes für schienengebundenen Wirtschafts-verkehr ausgeschlossen?
Antwort zu 4: Der Senat hat eine rechtliche Sicherung des Geländes für den schienengebundenen Wirtschafts-verkehr nicht ausgeschlossen.
Vielmehr ist der Senat bestrebt, möglichst alle für den schienengebundenen #Wirtschaftsverkehr geeigneten Bahnanlagen zu sichern. Im konkreten Fall ist die Fläche noch als Eisenbahnfläche gewidmet. Daher wäre derzeit eine Nutzung grundsätzlich zumindest planungsrechtlich noch möglich.
Frage 5: Wem gehört jetzt das Gelände und wie ver-läuft die Bezirksgrenze grundstücksgenau in diesem Be-reich, einschließlich der Straße Am Containerbahnhof?
Antwort zu 5: Die DB AG führt hierzu aus:
„Die gesamte Fläche einschließlich der Straße Am Containerbahnhof befindet sich Eigentum der DB Netz AG. Das Verfahren zur Zuordnung der o. g. Straßen an das Land Berlin ist noch offen.
Nach unserem Kenntnisstand gehören die o. g. Zu-fahrtstraße sowie eine an die Straße angrenzende Teilflä-che zum Bezirk Lichtenberg, die übrigen Flächen des Güterbahnhofs gehören zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.“
Berlin, den 20. November 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)

Radverkehr: Wann fällt die Entscheidung über die Zukunft des öffentlichen Leihfahrradsystems?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: In einer Pressemitteilung vom 15. Juni 2015 hat der Senat eine #Entscheidung im #Vergabeverfahren für ein öffentliches #Fahrradverleihsystem für das dritte Quar-tal 2015 angekündigt. Wann ist mit der Entscheidung zu rechnen?
Frage 3: Falls die Entscheidung bereits getroffen wur-de: Welcher Bewerber hat aus welchen Gründen den Zuschlag erhalten?
Antwort zu 1 und 3: Nach derzeitigem Sachstand ist mit einem Zuschlag Anfang 2016 zu rechnen.
Frage 2: Aus welchen Gründen hat sich die Entschei-dungsfindung im Vergabeverfahren weiter verzögert?
Antwort zu 2: Ursache für die Verzögerung sind ei-nerseits die Komplexität des Verfahrens insgesamt, ande-rerseits konkrete Bitten um Fristverlängerungen im for-malen Vergabeprozess durch Verfahrensbeteiligte. Im Sinne des wettbewerblichen Prozesses wurde diesen Bit-ten entsprochen.
Frage 4: Wird das öffentliche Leihfahrradsystems des Bewerbers, der den Zuschlag erhalten hat, wie angekün-digt noch in diesem Jahr in Betrieb genommen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Siehe Antwort zu Frage 1 und 2.
Frage 5: Wann wird das öffentliche Leihfahrradsystem die Zielmarke von 320 Stationen mit 5.000 Rädern errei-chen, die der Senat für den Fall eines erfolgreichen Mo-dellprojekts „Integration öffentlicher Radverkehr“ (2008 bis 2012) gesetzt hatte?
Antwort zu 5: Die hier zitierte Größenordnung ent-stammt einer gemeinsamen Pressemitteilung der Deut-schen Bahn AG (DB AG), des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 20.05.2011 (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1105/nachricht4338.html). Das dieser Mitteilung zu Grunde liegende Vorhaben „In-tegration öffentlicher Radverkehr. Ein stationsbasiertes, öffentliches Fahrradverleihsystem zur Stärkung des Fahr-radanteils durch die vollwertige Integration des Rades in den traditionellen ÖPNV“ wurde durch die DB Rent GmbH beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beantragt und von Oktober 2008 bis Dezember 2012 mit einer Zuwendung des BMVBS unterstützt.
Die in der Meldung angesprochene Größenordnung stellte den Diskussionsstand zum Zeitpunkt der Meldung zwischen der DB AG (Zuwendungsempfänger) und des BMVBS (Zuwendungsgeber) dar.
Frage 6: Hat die DB Rent AG für den Weiterbetrieb ihres Call-a-Bike-Angebots im Jahr 2015 eine öffentliche Förderung erhalten, und wenn ja, aus welchen Mitteln und in welcher Höhe?
Antwort zu 6: Die DB Rent AG hat keine öffentliche Förderung erhalten.
Frage 7: Wie bewertet der Senat seine bisherige Inves-titionsstrategie in ein öffentliches Leihfahrradsystem vor dem Hintergrund, dass die DB Rent AG ihr Call-a-Bike-Angebot im Laufe dieses Jahres – d.h. nach Auslaufen der Senatsförderung – weiter ausgeweitet sowie den Weiter-betrieb ihres Angebots auch im Falle einer verlorenen Ausschreibungsbewerbung angekündigt hat?

Antwort zu 7: In den Jahren 2013 und 2014 wurde ei-ne projektbezogene Fehlbedarfsfinanzierung als Zuwen-dung an die DB Rent GmbH gezahlt. Die Aufrechterhal-tung des Betriebs durch die DB Rent GmbH im Jahr 2015 erfolgte vor dem Hintergrund der laufenden Vergabe auf eigenes Bestreben und Risiko.
Das Produkt Call a Bike wird bundesweit in rund 50 Städten angeboten und stellt einen Baustein der An-schlussmobilität der DB Rent GmbH dar.
Frage 8: Wann und an welcher Stelle werden die Er-gebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Modell-projekts „Integration öffentlicher Radverkehr“ zur Um-stellung des Fahrradverleihsystems Call-a-Bike auf ein stationsbasiertes System, mit der der Senat das DLR-Institut für Verkehrsforschung beauftragt hatte, veröffent-licht?
Frage 9: Falls mit einer Veröffentlichung nicht zu rechnen ist, warum nicht?
Antwort zu 8 und 9: Da die vorliegenden drei Evalua-tionsberichte im Einzelnen zum Teil unternehmensrele-vante Ergebnisse und Informationen enthalten, stimmte die DB Rent GmbH einer allgemeinen Veröffentlichung nicht zu.
Gleichzeitig wurde durch die DB Rent GmbH ange-merkt, dass die Evaluation einen Sachstand darstellt, der mittlerweile sowohl zeitlich lange zurückliegt, als auch technisch einen veralteten und überholten Sachstand dar-stellt. Eine Übertragbarkeit auf das heutige System Call a Bike in Berlin ist daher nach Betreibersicht nicht zweck-mäßig oder sachgerecht.
Die Evaluationsergebnisse standen dem Hauptaus-schuss des Berliner Abgeordnetenhauses vollumfänglich zur Verfügung.
Frage 10: Aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage hat der Senat im Vergabeverfahren für ein öffentliches Leihfahrradsystem den zukünftigen Betrei-ber*innen einen stationsbasierten Betrieb vorgeschrieben?
Antwort zu 10: Die Hintergründe dieser Entscheidung sind in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17/11 860 vom 18. März 2013 über „Zukunft von Mietfahrrädern im öffentlichen Raum“ dargelegt.
Frage 11: Wie bewertet der Senat die jüngste Preiser-höhung von Call-a-Bike vom Juli 2015 sowie die Umstel-lung auf einen 30-minütigen Abrechnungszeitraum?
Antwort zu 11: Die Gestaltung des Tarifmodells ob-liegt im derzeitigen System allein dem Betreiber.
Frage 12: Wie stellt der Senat eine – auch tariflich – gute und attraktive Kombinierbarkeit des zukünftigen Leihfahrradsystems mit dem ÖPNV sicher?
Antwort zu 12: Ziel des Landes Berlin ist ein kosten-günstiges, dichtes, benutzerfreundliches System mit mi-nimalen Zugangshürden für (potenzielle) Kundinnen und Kunden. Realisiert werden soll eine möglichst hohe Be-nutzerfrequenz mit kurzen Fahrzeiten. Hauptzielgruppe des angestrebten Fahrradverleihsystems sind die Einwoh-nerinnen und Einwohner Berlins, die insbesondere inner-halb des S-Bahn-Rings kurze Distanzen mit dem Rad zurücklegen und die das öffentliche Leihfahrrad mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kombinieren, z. B. für die ersten oder letzten Wege zwischen Haltestel-le und Quelle/Ziel.
Die Voraussetzungen der realen Kombinierbarkeit Leihfahrrad-ÖPNV sollen insbesondere über die Punkte Standortwahl, Tarifmodell und Zugangsmedien geschaf-fen werden (Bestandteil der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen). Die konkrete Ausgestaltung bildet einen Bestandteil der Angebote.
Frage 13: In welchen Gebieten außerhalb des S-Bahn-Rings hält der Senat ein öffentliches Leihfahrradsystem für sinnvoll und wünschenswert?
Antwort zu 13: Das Bediengebiet des öffentlichen Fahrradverleihsystems Berlin soll beim Systemstart den Bereich des bisherigen Bediengebietes abdecken und angemessen verdichten. Über eine Ausweitung des Bedi-engebiets, z.B. entlang bestimmter Achsen des ÖPNV außerhalb des S-Bahn-Rings entscheidet der zukünftige Betreiber in Abstimmung mit dem Land Berlin, in Ab-hängigkeit von der Anzahl der angebotenen Stationen. Vorrangig ist die Verdichtung des Gebiets innerhalb des S-Bahn-Rings.
Berlin, den 19. November 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)

Radverkehr: Bundespreis Ecodesign Neue Chance für Radbahn unter der U1?, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/bundespreis-ecodesign-neue-chance-fuer-radbahn-unter-der-u1-,10809298,32630892.html

 

Ein neun Kilometer langer, #überdachter #Radweg vom Bahnhof #Zoo zur #Warschauer Brücke? Der Senat lehnt die Idee, die bei vielen Berlin auf Interesse stößt, ab – aber vom Bund gibt es sogar eine Auszeichnung für die Strecke unterm #Hochbahnviadukt. Die Preisträger reagierten mit einem ungewöhnlichen Wort der Freude. „Woooohoooo“, schrieben sie bei Facebook. „Die Radbahn wurde soeben mit dem Bundespreis #Ecodesign in der Kategorie Konzept ausgezeichnet.“ Und fügten auf Englisch hinzu: „Wir sind die stolzen Gewinner.“ Mag ihr Plan für einen überdachten Radweg quer durch Berlin im Senat auch auf Ablehnung stoßen – die Jury für den Bundespreis zeigte sich angetan.

Neun Kilometer Erlebnis
Das Berliner Team war eine von acht Gruppen, denen die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und die Präsidentin des Umweltbundesamts Maria Krautzberger gratulierten. „Mit dem Preis werden Produkte, Dienstleistungen und Konzepte ausgezeichnet, die sowohl ökologisch als auch ästhetisch herausragen“, so die Behörde. Bei der Radbahn handelt es sich um eine rund neun Kilometer lange #Radwegverbindung, die vom Bahnhof Zoo zur Warschauer Brücke führen soll – durch Schöneberg, den Park am Gleisdreieck, Kreuzberg. Die Radlerroute soll auf weiten Strecken unter dem Hochbahnviadukt der …

S-Bahn + Radverkehr + Straßenverkehr: Auf dem ersten Mobilitätsforum in Teltow ging es um die Verkehrsplanung für die wachsende Region, aus PNN

http://www.pnn.de/pm/1026632/

 

Teltow – In der Teltower Region wird es eng auf den Straßen und in den Bussen. In den nächsten 15 Jahren soll die Region von derzeit 63 000 auf 70 000 Einwohner anwachsen, obwohl im Berufsverkehr schon heute oft Stillstand herrscht. Auch das nahe Berlin, wohin die meisten Pendler wollen, wächst rasant um 40 000 Menschen pro Jahr. Auf dem ersten Mobilitätsforum, zu dem die Arbeitsgemeinschaft Regionale Mobilität TKS am Samstag ins Teltower Rathaus geladen hatte, besprachen unter anderem die Bürgermeister der Region und der Steglitz-Zehlendorfer Bezirksstadtrat Ansätze, wie der Verkehr auch künftig zwischen Hauptstadt und Umlandgemeinden fließen kann.

Die Pendlerströme der RegionBereits heute pendeln in der Teltower Region täglich fast 40 000 Menschen zwischen Arbeitsort und Wohnsitz. Die Hälfte der Einwohner aus Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf fahren dabei nach Berlin. Etwa 20 Prozent fahren nach Potsdam, der Rest in die Nachbarkommunen wie Großbeeren (Teltow-Fläming). Laut Christian Weiße vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ist die Pendlerzahl in der Region seit dem Jahr 2000 um 50 Prozent gestiegen. „Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob das Wachstum stoppt, sondern nur die, wann es endlich abflacht“, so Weiße. Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) zufolge wird für die Hälfte aller Fahrten das Auto genutzt, auch für kürzere Strecken

Straßenverkehr: Feinstaub Berliner Luft ist zu stark belastet, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/feinstaub-berliner-luft-ist-zu-stark-belastet,10809148,32489664.html

 

Berlin ist spitze – zumindest wenn um Luftverschmutzung geht. Kaum eine andere deutsche Stadt hat höhere Feinstaubwerte als die Hauptstadt. Trotzdem will der Senat die Umweltzone nicht erweitern – er plant etwas anderes.

Berlin hat es in diesem Jahr wieder einmal geschafft – ins Spitzenfeld der deutschen Großstädte mit der staubigsten Luft. Von den Messstellen, die seit Anfang Januar besonders häufig Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub gemeldet haben, befinden sich vier in Berlin. Das geht aus einer aktuellen Aufstellung des Umweltbundesamtes hervor.
Spitzenreiter ist erneut die Messstelle auf der Frankfurter Allee in Friedrichshain, wo der Wert in diesem Jahr bis zum vergangenen Sonnabend bereits 34 Mal überschritten worden ist. Damit droht Berlin dort die Vorgabe der Europäischen Union (EU) zu verletzen. Laut EU dürfen innerhalb eines Jahres maximal an 35 Tagen mehr als 50 millionstel Gramm in einem Kubikmeter Luft schweben. Es könnte sein, dass der Wert in der Friedrichshainer Hauptstraße auch in diesem Jahr häufiger überschritten wird. Bislang blieb das aber folgenlos.
In der Liste des Umweltbundesamtes steht die Frankfurter Allee auf Platz drei – hinter dem …

Radverkehr + Straßenverkehr: „Radbahn Berlin“ Pläne für überdachtes Radfahren unter der Berliner Hochbahn , aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206690783/Plaene-fuer-ueberdachtes-Radfahren-unter-der-Berliner-Hochbahn.html

Der Platz unter dem #Hochbahn-Viadukt der U1 ist ungenutzt, birgt aber großes Potenzial. Ein Team aus Visionären hat eine Idee, wofür.
Der November ist kein schöner Monat für #Fahrradfahrer, ständig regnet es, und wenn es ganz schlecht läuft, liegt man wegen des nassen Laubs auf der Nase. Berlin ist obendrein kein schöner Ort zum Radeln, der Zustand der #Radwege ein Ärgernis, die Infrastruktur mehr als ausbaufähig. „Ehrlich gesagt ist Fahrradfahren in Berlin ganz schön beängstigend“, sagt Perttu Ratilainen.
Der 38-Jährige Finne und sieben Gleichgesinnte wollen sich das nicht länger antun. Ihre Idee würde den Fahrradverkehr in Berlin revolutionieren: Eine „#Radbahn Berlin“, die unter dem Hochbahn-Viadukt der U-Bahnlinie 1 verläuft. „Einer aus unserem Team wohnt direkt neben der U1 und hat sich gefragt, warum das Potenzial dieser Strecke nicht viel besser genutzt wird“, sagt Ratilainen.
Was auf den ersten Blick futuristisch anmutet, ist laut den Machern leicht umzusetzen. Auf einem Großteil der neun Kilometer langen Strecke verläuft bereits ein …

Straßenverkehr + Radverkehr: Das Berliner Radverkehrsnetz wächst weiter Staatssekretär Gaebler gab weiteren Radstreifen in der Gaußstraße frei, aus Senat

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Umweltstaatssekretär Christian #Gaebler weihte heute den neu angelegten #Radstreifen in der #Gaußstraße ein. Die Gaußstraße ist die zehnte Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf, in der Radstreifen im Rahmen des Berliner Infrastrukturprogramms für den #Radverkehr markiert wurden.
Staatssekretär Gaebler: „Die Freigabe des Radstreifens in der Gaußstraße ist ein weiterer Schritt in der kontinuierlichen Umsetzung der Berliner #Radverkehrsstrategie. Vor allem im Innenstadtbereich ist das Fahrrad mittlerweile zur umweltschonenden Alternative zum Auto geworden. Mit den neu eingerichteten Radstreifen erhöhen wir die Sicherheit im Straßenverkehr und bieten den vielen Fahrrad fahrenden Berlinerinnen und Berlinern ein immer umfangreicheres Angebot.“
Berlin verfügt insgesamt über 1.100 km Radwege sowie 300 km Radstreifen. In den nächsten Jahren folgen weitere 100 km Radstreifen.
Das Kennzeichnen einer eigenen Fahrspur erleichtert Radfahrern die Benutzung stark befahrener Hauptverkehrsstraßen. In den meisten Fällen sind eigene Fahrradspuren nicht nur kostengünstiger und schneller zu realisieren, sondern auch sicherer als konventionelle Radwege. Wesentliche Gründe dafür sind die Einhaltung des nötigen Sicherheitsabstands und der bessere Sichtkontakt zum Kfz-Verkehr.
Radstreifen gliedern sich in Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für den Radverkehr. Schutzstreifen werden mit einer unterbrochenen Leitlinie auf die Fahrbahn aufgetragen und mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet. Auf der Fahrbahn markierte Radfahrstreifen hingegen zeigen eine durchgezogene Linie und sind mit einem Radwegschild gekennzeichnet.Bilder:
Staatssekretär Gaebler gab Radstreifen in der Gaußstraße frei

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt