Berlin – Zunächst zeigte die #Staukarte im Internet meist grün oder gelb. Das heißt: Der Verkehr fließt, allenfalls stockt er etwas. Auf dem #Mühlendamm in Mitte blieb der befürchtete Dauerstillstand zumindest bis zum Mittag aus. Obwohl in Ostrichtung statt drei nur noch zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen und die #Busspur entfallen ist, ging es halbwegs voran. Doch am Nachmittag änderte sich das. In der Karte erschien eine rote Markierung: Stau!
Ab Dienstag weitere Verengung auf dem Mühlendamm Zu Recht warnt die Verkehrsinformationszentrale Berlin vor „erheblichen Stauerscheinungen, besonders in den Berufsverkehrszeiten“. Von Dienstag an wird der Mühlendamm auch in Richtung Westen nur noch zwei Fahrstreifen haben. Auf der stark genutzten Ost-West-Verbindung müssen sich Autofahrer daran gewöhnen, dass die Fahrt länger dauert. Die #archäologischen Ausgrabungen, Ursache der Engstelle, sind Vorboten des geplanten Straßenumbaus in dem Bereich, der bis 2022 dauern soll. Zentrum ist der #Molkenmarkt – einst der älteste Marktplatz von Berlin, heute die große Kreuzung am …
#Raser können #töten. Eine neue Bestimmung im #Strafgesetzbuch ermöglicht es, illegale Autorennen härter als bisher zu ahnden. In Berlin zeigt sich nun, dass der Raserparagraf offenbar sinnvoll ist und gebraucht wird. Denn er wird von den Strafverfolgungsbehörden rege genutzt. Das geht aus einer aktuellen Bilanz der Justiz hervor, die jetzt bekanntgeworden ist. „Bei der Amtsanwaltschaft sind derzeit rund 300 Verfahren anhängig, bei der Staatsanwaltschaft rund 100“, sagte Martin Steltner, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, auf Anfrage.
Bislang galt die Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr nur als Ordnungswidrigkeit. Abschreckend war das nicht. Nachdem es Tote gab, beschloss der Bundestag im Juni 2017 härtere Strafen für Raser und Teilnehmer und Veranstalter illegaler Autorennen. Im Oktober 2017 trat der neue Paragraf 315d in Kraft. Auch Fußgänger können Anzeige …
Wer ein #Elektrofahrzeug besitzt, kann den Akku bald auch an vielen #Straßenleuchten in Berlin aufladen. Nach deren Umrüstung, mit der die Firma #Ubitricity 2019 beginnen will, werden in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf bis zu tausend #Ladepunkte zur Verfügung stehen. Das sieht ein Projekt vor, das ein Konsortium aus der Berliner Wirtschaft, Forschung und Politik im Rahmen des Bundes-Sofortprogramms für saubere Luft umsetzt. Bis zu 600 weitere #Steckdosen für #Elektroautos werden von der Firma #Gasag Solution Plus in Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern montiert.
Die #Laternen-Ladepunkte lassen sich mit mit intelligenten geeichten Ladekabeln, in die Stromzähler integriert sind, nutzen. Dafür können die Autofahrer einen Vertrag mit einem Stromanbieter ihrer Wahl abschließen, hieß es. In London gibt es das Verfahren „Mobile Metering“ …
Eine separate Trasse für #Busse und #Taxis zwischen #Geltow und dem Ortseingang #Potsdam/Pirschheide komplettiert den umstrittenen Modellversuch #Zeppelinstraße. Baubeginn soll im Herbst 2019 sein. Wildpark Im Herbst soll mit dem Bau einer #Busspur zwischen Geltow und der Bahnbrücke Pirschheide am Stadteingang von Potsdam begonnen werden. Das hat Rathaussprecherin Christine Homann auf MAZ-Anfrage mitgeteilt. Die Stadt rechne mit einer Bauzeit von einem Jahr.
Die neue Spur solle südöstlich der Bundesstraße 1, also stadteinwärts, im Bereich des bisherigen Radweges Richtung Potsdam angelegt werden. Die Bundesstraße und der Radweg stadtauswärts Richtung Teltow, der künftig in beide Richtungen befahren werden soll, bleiben in der Breite unverändert: „Die Anordnung der Busspur hat keinen Einfluss auf die Breite der Bundesstraße“, sagte Homann. Eine zweite Busspur stadtauswärts in Richtung Geltow …
Wer am Wochenende auf der #Autobahn nördlich von Berlin unterwegs ist, muss sich auf Umleitungen einstellen: Die #A10 wird ab Freitag wegen #Bauarbeiten zwischen dem Dreieck #Pankow und der Anschlusstelle #Mühlenbeck gesperrt. Und zwar bis Montagmorgen. Wegen #Brückenarbeiten wird der nördliche Berliner Ring zwischen dem Autobahndreieck Pankow und der Anschlussstelle Mühlenbeck am Wochenende gesperrt. Von der Sperrung betroffen sind beide Fahrtrichtungen, wie Steffen Schütz von der Havellandautobahn am Mittwoch mitteilte.
Prenzlauer Berg – Der #Gleimtunnel, eine wichtige Verbindungsstrecke zwischen den Stadtteilen Prenzlauer Berg (Pankow) und Gesundbrunnen (Mitte), ist jetzt ein halbes Jahr lang für den gesamten #Autoverkehr#gesperrt. Für Fußgänger und Radfahrer bleibt die Straße geöffnet.
Schon in den vergangenen Monaten durften #Autofahrer diese Straße, über die früher die #Nordbahn führte, nur einseitig befahren. Grund dafür ist eine Baustelle der Berliner Wasserbetriebe, die im naheliegenden Mauerpark einen unterirdischen Stauraumkanal errichten. Der zuständige Pankower Stadtrat für Stadtentwicklung, Vollrad #Kuhn (Grüne), begründet die halbjährige Schließung des Tunnels mit „einer erhöhten Beschwerdelage“ von Anwohnern. Denn Autofahrer seien immer wieder von der falschen Seite in die Einbahnstraße gefahren. Kuhn sagt, die Polizei habe dieses Fehlverhalten von Autofahrern bestätigt, deshalb sei nun die Vollsperrung durch die #Verkehrslenkung …
„Der Rechnungshof und das Abgeordnetenhaus erwarten, dass parallel zur Entwicklung eines ITunterstützen #Bauwerksmanagementsystems (#BMS) auf Bundes- und Länderebene ein IT basiertes #Erhaltungsmanagementsystem (#EMS) für die #Brücken des Landes Berlin unter der Nutzung von Standardsoftware entwickelt, eingeführt und betrieben wird. Anhand dieses EMS soll in Ergänzung zur vorhandenen Erhaltungs- und Finanzstrategie, der Erhaltungs- und Finanzbedarf für alle Brücken in der Baulast Berlins auf Basis von bereits vorhandenen Daten systematischer erfasst und hier insbesondere zum Abbau des Instandhaltungsrückstaus genutzt werden.“ Weiter heißt es dort: „Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Straßen- und Brückeninstandhaltung wird ein Erhaltungsmanagementsystem eingerichtet.“ Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand (Dez. 2018) zur Einrichtung eines IT-basierten Erhaltungsmanagementsystems (EMS) für die Berliner Brückeninfrastruktur? Antwort zu 1: Ein IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Straßen- (EMS-S) und Brückeninfrastruktur (EMS-I) wurde im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung im Jahr 2018 ausgeschrieben. Dazu wurden für den Bereich Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel, Stützwände etc.) die erforderlichen Anforderungen für ein EMS-I in einem Lastenheft zusammengestellt. Die EU-weite Ausschreibung hat jedoch im Ergebnis gezeigt, dass 2 aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen des EMS-S und EMS-I zwei spezialisierte Softwareanbieter zur Umsetzung gebunden werden müssen. Aus diesem Grund wird es Anfang 2019 eine Ausschreibung für IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem für die Berliner Brückeninfrastruktur (EMS-I) geben. Frage 2: Wird das EMS Brückeninfrastruktur nach den in Drucksache 18/0618 dargestellten Konzeptideen umgesetzt, oder gibt es mittlerweile einen geänderten Ansatz? Frage 2a: Existiert, wenn die unter 2. genannten Konzeptideen umgesetzt werden sollen, schon ein detailliertes Einführungskonzept für das EMS-Brückeninfrastruktur und wo ist dieses einsehbar? Frage 2b: Wenn es einen geänderten Ansatz gibt, was beinhaltet dann dieser geänderte Ansatz eines Einführungskonzeptes? Antwort zu 2, 2a und 2b: Die Konzeptidee wurde geändert, da sich im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung gezeigt hat, dass die ursprüngliche Konzeptidee – ein Software-Anbieter für das EMS-S und EMS-I – nicht sinnvoll umgesetzt werden konnte. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen, die durch die Betrachtung von Straßen und Ingenieurbauwerken gestellt werden, wird es zwei unterschiedliche Softwareansätze geben müssen. Beide Softwareansätze werden jedoch später über definierte Schnittstellen zur Optimierung auf Netzebene zusammen geführt. Ein Einführungskonzept für ein EMS-I liegt noch nicht vor. Frage 3: Sind die personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Einführung des geforderten EMS-I aktuell erfüllt? Antwort zu 3: Die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat eine Stellenausschreibung durchgeführt, welche aufgrund mangelnder geeigneter Bewerbungen aufgehoben werden musste. Im 1. Quartal 2019 wird die Stelle erneut ausgeschrieben, so dass die personellen Voraussetzungen zur Einführung des geforderten EMS-I noch nicht erfüllt sind. Die finanziellen Voraussetzungen zur Einführung eines EMS-I sind erfüllt. Frage 4: Ist bereits erkenn- und konkret darstellbar, welche Komponenten des Erhaltungsmanagements mit welchem Aufwand zu welchem Zeitpunkt eingeführt werden sollen und können? a. Wenn ja, bitte den Zeit- und Maßnahmenplan als Anlage beifügen. b. Wenn nein, wann wird dies möglich sein? Frage 5: Ab wann soll das umzusetzende IT-gestützte EMS-Brückeninfrastruktur erstmalig einsetzbar sein? 3 Antwort zu 4 und 5: Ein verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan zur Einführung des EMS-I kann erst mit dem Auftragnehmer für die Entwicklung des IT-basiertes Erhaltungsmanagementsystem vereinbart werden. Frage 6: Lt DS 18/0618 soll auf Bundes- und Länderebene ein IT basiertes Erhaltungsmanagementsystem (EMS) für die Brücken eingeführt und betrieben werden. a. Gab oder gibt es dazu zwischen Berlin und dem Bund Gespräche und Zusammenarbeit? i. Wenn ja, was war hier Inhalt und welche Ergebnisse gibt es? ii. Wenn nein, warum nicht? b. Gab oder gibt es dazu zwischen Berlin und den anderen Bundesländern Gespräche und Zusammenarbeit? i. Wenn ja, was war hier Inhalt und welche Ergebnisse gibt es? ii. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Es gab zwischen dem Bund und den Bundesländern, unter Beteiligung des Landes Berlin, eine Fachgruppe BMS (Bauwerk Management System) im Rahmen des Bund/Länder Fachausschusses IT-Koordinierung mit Beteiligung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die in einem Pilotprojekt ein Bauwerk-Management-System (BMS) u.a. für Ingenieurbauwerke entwickeln sollten. Aufgrund der Komplexität wurde jedoch im Ergebnis bis heute kein BMS abschließend entwickelt bzw. in einem beteiligten Bundesland oder beim Bund eingeführt. Frage 7: Es gibt mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke, entwickelt durch den Bund/Länder Fachausschuss „IT Koordinierung“, bereits Standardsoftware für das Erhaltungsmanagement von Straßen und Brückeninfrastruktur. Wird diese in Berlin eingesetzt? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, warum soll dann zusätzlich eine Erfassung aller Daten der Berliner Brückeninfrastruktur auf Excelbasis stattfinden? Antwort zu 7: Das Programmsystem SIB-Bauwerke wird in der Abteilung Tiefbau der SenUVK für die Ingenieurbauwerke eingesetzt. Das Programmsystem SIB-Bauwerke verwaltet die Daten und den Zustand der Ingenieurbauwerke des Landes Berlin – für ein Erhaltungsmanagement der Ingenieurbauwerke ist es nicht konzipiert. Eine Erfassung aller Daten der Berliner Brückeninfrastruktur auf Excelbasis ist nicht geplant. Frage 8: Ist Berlin im Bund/Länder Fachausschuss „IT-Koordinierung“ Mitglied? a. Wenn nein, warum nicht? 4 Antwort zu 8: Berlin ist Mitglied im Bund/Länder Fachausschuss „IT-Koordinierung“ (Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen – ITKo“). Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In Bezug auf die Schaffung und Implementierung eines #Erhaltungsmanagements#Straßeninfrastruktur teilt der Senat mit Drucksache 18/0618 vom 27.10.2017 folgendes mit: „Die erhobenen Daten zu Zustandsmerkmalen des Berliner #Straßennetzes werden derzeit in eine berlinweite #Straßendatenbank eingelesen, wobei sich der hierfür benötigte Zeitrahmen noch nicht abschätzen lässt. Darauf aufbauend kann in dem zu beschaffenden #Softwaresystem eine Auswertung, Aufbereitung und Darstellung des Straßenzustands erfolgen. Die Vorbereitungen zur Beschaffung dieser Software laufen derzeit, wobei die personellen Ressourcen die Grenzen für eine Beschleunigung bilden. Zudem sind #EU-Vergabeverfahren mit den immanenten rechtlichen und zeitlichen Risiken durchzuführen.“ Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand (Dez. 2018) zur Einrichtung eines systematischen, zustandsbasierten Erhaltungsmanagementsystems (#EMS) für die Berliner Straßeninfrastruktur? Antwort zu 1: Der Zuschlag für die Lieferung, Anpassung, Implementierung und Betrieb einer Software für ein Erhaltungsmanagementsystem Straße (EMS) wurde erteilt. Frage 2: In welcher Stufe des Aufbaus befindet sich aktuell das EMS? Antwort zu 2: Derzeit erfolgt die Anpassung des IT-Systems an die Bedürfnisse des Landes Berlin (Konzeptionsphase). Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand im Aufbau der berlinweiten, zentralen Straßendatenbank? 2 Antwort zu 3: Der Senat verweist auf die Drucksache 18/0618. Frage 4: Befindet sich der Aufbau des EMS im zeitlich vorgesehenen Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Nein. Zum Terminplan, berichtet in roter Nr. 0260B https://www.parlamentberlin. de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0260.B-v.pdf, ist eine Verzögerung von drei Monaten zu verzeichnen. Grund ist das Vergabeverfahren, das aufgrund der Komplexität einen längeren Zeitraum als zunächst geplant beanspruchte. Frage 5: Sollen zunächst alle Straßendaten eingelesen und erst nach Fertigstellung mit der Auswertung begonnen werden oder ist geplant schnellstmöglich mit der Aufbereitung und Auswertung der ersten Daten zu beginnen und parallel dazu weitere Daten zu erheben, auszuwerten etc.? Antwort zu 5: Die Entscheidung hierzu muss im Rahmen der derzeit laufenden Konzeptionsphase erfolgen. Frage 6: Wie viele VZÄ arbeiten aktuell an der Erstellung und Einrichtung des EMS inkl. zentraler Straßendatenbank? Antwort zu 6: Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Höhe von einem Vollzeitäquivalent (VZÄ) werden zusätzlich externe Dienstleistende eingesetzt. Frage 7: Entspricht die Anzahl der an diesem EMS arbeiten Mitarbeiter (inkl. aller benötigten Kräfte für die Datenerhebung auf den Straßen, als auch für die Auswertung, Aufbereitung usw.) den ursprünglichen Planungen? Antwort zu 7: Nein, daher wurden externe Dienstleistende gebunden. Frage 8: Kommt es evtl. zu Verzögerungen durch aktuell fehlendes Personal? Antwort zu 8: Derzeit liegen wegen des Einsatzes externer Dienstleistender keine weiteren Verzögerungen vor. 3 Frage 9: In welchem Umfang wird durch die Bezirke zugearbeitet? Wie ist der aktuelle Stand der Datenerhebung und Datenzulieferung durch die Bezirke? (Bitte nach Bezirken darstellen) Antwort zu 9: Die Straßen- und Grünflächenämter werden Aufbaudaten zuarbeiten müssen. Die softwaretechnischen Grundlagen für die Datenerhebung werden derzeit erarbeitet. Frage 10: Der Zustand wie vieler Straßenkilometer des Berliner Straßennetzes wurde bis Dez. 2018 eingelesen? Antwort zu 10: Die Daten der Zustandserfassung sind vorhanden und werden erst nach Abschluss der Konzeptionsphase in das EMS übernommen. Frage 11: Ist es derzeit bereits möglich erste Auswertungen, Aufbereitungen und Darstellungen des Straßenzustands mit der dafür vorgesehenen Software zu erstellen? Antwort zu 11: Nein. Frage 11a: Ist die dafür vorgesehene Software überhaupt schon beschafft worden und einsatzbereit? Antwort zu 11a: Siehe Antwort zu 1 und 2. Frage 11b: Wenn ja, gibt es bereits erste Arbeitsergebnisse und wo sind diese z.B. auch für MdA einsehbar? Antwort zu 11b: Nein. Frage 11c: Wenn nein, warum ist es derzeit noch nicht möglich erste Ergebnisse zu liefern? Antwort zu 11c: Siehe Antwort zu 2 und 5. 4 Frage 11d: Wann ist mit der Aufbereitung und Darstellung und somit Ergebnissen zum Zustand der ersten Straßen zu rechnen? Antwort zu 11d: Im 4. Quartal 2019. Frage 12: Wurden auch schon Zustandsdaten von Radwegen, Gehwegen und Anlagen des Ruhenden Verkehrs eingelesen? Wenn ja, in welchem Umfang? Antwort zu 12: Nein, dies ist jedoch unter Beachtung nachfolgender Erläuterungen geplant. Für die Erfassung des Zustands von Fahrbahnen kann auf bewährte, für das klassifizierte Straßennetz entwickelte, im Straßenbauregelwerk beschriebene technische Verfahren, zurückgegriffen werden. Die Bewertung der erfassten Zustandsdaten erfolgt ebenfalls standardisiert und weist Werte für die Gebrauchstauglichkeit und die Substanzbewertung aus. Da derartige Standards im Bereich der Radverkehrsanlagen nicht vorhanden sind, müssen die entsprechenden Grundlagen erarbeitet werden, hier hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entsprechende Entwicklungsarbeit im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beantragt. Außerdem arbeiten Kolleginnen und Kollegen in den dafür relevanten Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) zusammen mit Vertretern anderer Städte, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft daran, entsprechende Techniken und Methoden nachvollziehbar zu entwickeln. Nach Vorliegen von belastbaren Entwürfen für diese Standards soll dann der Zustand für diese Anlagenteile auch erhoben werden. Frage 13: Gibt es innerhalb der vorgesehenen Aufbaustufen des EMS Prioritäten zur Erfassung der Straßendaten, z.B. nach Straßenklassen oder auch nach Bezirken? Und wenn ja, welche sind dies? Antwort zu 13: Die zu wiederholenden Zustandserfassungen sollen künftig zur Verstetigung der erforderlichen Haushaltsmittel in Teilnetzen erfolgen. Die sich ergebende Reihenfolge der 5 Erhebung in Teilnetzen berücksichtigt zunächst die unter Antwort zu 12 relevanten Rahmenbedingungen und stellt keine Priorisierung dar. Berlin, den 21.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am Sonnabend wurden die ersten Teile montiert. Die A 114 ist für die Arbeiten bis Montag früh gesperrt.
Die befürchteten Staus sind am Sonnabend ausgeblieben. Trotz der seit Freitagabend geltenden Sperrung der Autobahn #114 zwischen der Anschlussstelle #Schönerlinder Straße und dem Dreieck #Pankow kam es auf den Umleitungen zu keinen längeren Wartezeiten. Auch die Verkehrsinformationszentrale Berlin zeigte für das Gebiet freie Fahrt an. Grund für die Sperrung: Die #Außenringbrücke auf dem Pankow-Zubringer wird durch einen Neubau ersetzt. Die 1974 errichtet Brücke habe „ihre Lebensdauer erreicht“, heißt es von der verantwortlichen Bundesbaugesellschaft #Deges, ein Neubau sei daher notwendig. Dieser wird außerdem mit zusätzlichen Standstreifen versehen.
Gemäß § 124 a Absatz
3 des Schulgesetzes von
Berlin sollen die Einrichtungen Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung eröffnen, unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote unterbreiten sowie mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen,
insbesondere mit der Polizei und mit Trägern
der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kooperieren.
Die Jugendverkehrsschulen sind demnach die Orte eines Bezirks für Aufgaben der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung für Kinder,Jugendliche und Erwachsene. Sie bieten insbesondere auf den #Rad-und #Fußverkehr bezogene Übungs-und Trainingsangebote in einem der heutigen Straßenverkehrsrealität nachgebildeten Schonraum. Mit theoretischen und praktischen Angeboten fördern sie ein sicheres, regelgerechtes, rücksichtsvolles,selbständiges sowie umwelt- und gesundheitsbewusstes Mobilitätsverhalten.
Der Senat hat
sich in den Richtlinien der Regierungspolitik für diese Legislaturperiode unter anderem
die Aufgabe gestellt, die Jugendverkehrsschulen zu sichern und auszubauen sowie mit fachlich
und pädagogisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu
stärken. Damit macht
der Senat deutlich, dass die Jugendverkehrsschulen
eine wichtige Komponente im
Gesamtkonzept der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in der Stadt sind, deren Potentiale künftig aber durch gezielte Maßnahmen wie die Verbesserung der Personalstrukturen noch intensiver genutzt werden könnten.
In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit
betrieben? (Wir bitten
um Auflistung aller JVS in Berlin
nach Bezirken geordnet
und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)
Zu 2.:
Träger der Jugendverkehrsschulen sind die Bezirke.
Gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin sind sie zum
Unterhalt der Jugendverkehrsschulen verpflichtet. Für die Aufgabenerfüllung können
die Bezirke freie Träger beauftragen bzw. Kooperationsvereinbarungen mit freien
Trägern schließen. Gegenwärtig
haben elf Bezirke entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.
Eine Übersicht der gegenwärtig mit freien Trägern abgeschlossenen
Vereinbarungen ist der Anlage
1 zu entnehmen.
Wie ist der Stand der Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen gemäß § 124a Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes und entsprechender Standards für die Personalausstattung?
Zu 3.:
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Bezirke, unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
hat im August 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Im Gesamtprozess wird auch die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personalausstattung betrachtet. Es ist beabsichtigt, dass die
zu
entwickelnden Qualitätsstandards Aussagen
zu den für die Arbeit an Jugendverkehrsschulen erforderlichen Tätigkeiten und Qualifikationen enthalten.
Welche personelle und materiell-sächliche (Mindest-)Ausstattung ist nach Meinung des Senats aus fachlicher Sicht für den regelhaften Betrieb einer JVS notwendig
und wie stellt der Senat diese Ausstattung pro Standort in qualitativer und quantitativer Hinsicht sicher?
Zu 4.:
Die Jugendverkehrsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für den Betrieb, mithin für die personelle und materiell-sächliche Ausstattung, sind im Bezirksplafond enthalten. Die Kosten werden in der Kosten- und Leistungsrechnung über das Produkt 79 388 – Jugendverkehrsschulen –
abgebildet und zugewiesen.
In den Jahren 2016/2017 und 2018/2019
wurden umfangreiche Mittel
durch das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt, welche die Bezirke für die Modernisierung
der materiell-sächlichen Ausstattung und die Verbesserung des Angebots
nutzen konnten und weiterhin nutzen.
Für die
systematische Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in den
Bezirken hält es der Senat für erforderlich, dass die Bezirke auch selbst fachliche und verwaltungsmäßige Strukturen auf- und
ausbauen.
Wie zuvor dargelegt, werden im Ergebnis
der Arbeit der AG zur Entwicklung von Qualitätsstandards Aussagen zu einer qualitativen Mindestausstattung sowohl für das Personal, den
Übungsparcours sowie das Funktionsgebäude der Jugendverkehrsschulen angestrebt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
liegen voraussichtlich im zweiten
Quartal 2019
vor.
Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)
Zu 5.:
Eine Übersicht über die gegenwärtige Personalausstattung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Welche pädagogischen Qualifikationen und persönlichen Anforderungen sind für die Tätigkeit
an einer JVS zwingend notwendig?
Zu 6.:
Die erforderlichen
Qualifikationen richten sich nach der Tätigkeit,
welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Jugendverkehrsschulen ausüben sollen. Welche Tätigkeiten bzw. welche Leistungen ausgeführt werden sollen, regeln die Bezirke im Rahmen der Vereinbarungen zum Betrieb
mit den jeweils beauftragten freien Trägern.
Die Radfahrausbildung der Schulen,
welche in den Jugendverkehrsschulen stattfindet, wird von qualifizierten
Lehrkräften, Erzieherinen und Erziehern verantwortlich
durchgeführt und von geschulten Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberatern der Polizei unterstützt.
Die Auswahl der eingesetzten MAE-Kräfte
(MAE=Mehraufwandsentschädigung) wird durch die
Jobcenter im Rahmen
der bewilligten Maßnahmen gesteuert.
Eignungskriterien für den
Einsatz an Jugendverkehrsschulen sind beispielsweise organisatorische und handwerkliche Fähigkeiten, Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen (u.a. ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis notwendig), Teamfähigkeit. Die von den freien Trägern
im Rahmen der durch die Jobcenter genehmigten Maßnahmen eingesetzten MAE-Kräfte erhalten
eine vertiefte Einweisung in die
vorgesehenen Aufgaben.
Bei sonstigen Angeboten an
Jugendverkehrsschulen, bei denen die Teilnahme von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen auf freiwilliger Basis erfolgt, soll sich die
Qualifikation der Mitarbeitenden/Anbieter nach dem für das Angebot erforderlichen Maß richten. Für die Zusammenarbeit mit Kindern
und Jugendlichen ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis unabdingbar. Die Jugendverkehrsschulen führen diese Leistungen
in eigener Verantwotung bzw.
im beauftragten Umfang selbständig aus.
Empfehlungen für regelhaft an allen Jugendverkehrsschulen vorkommende Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Qualifikationen, werden im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsstandards erarbeitet.
Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?
Zu 7.:
Die Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung der in den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien
Träger wird in der Regel durch die freien Träger
selbst organisiert und vorgenommen.
Bei der Qualifizierung wirken die
Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei und in einzelnen Fällen auch externe Partner wie die Landesverkehrswacht Berlin e.V. aktiv mit. Vermittelt werden
u.a. Grundlagen
der Verkehrs- und
Mobilitätsbildung, Umgang mit Mobilitätseinschränkungen, Erste Hilfe und Kommunikationsfähigkeit. Die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten der Bezirke
wird von diesen selbst organisiert und durchgeführt. Seitens des Senats gibt es
gegenwärtig keine
Vorgaben für die Fort- und Weiterbildung der an den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke bzw. der beauftragten freien
Träger.
Die für die
Durchführung der Radfahrausbildung der Schulen zuständigen Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden
im Rahmen der
regionalen Fortbildung der für Bildung
zuständigen Senatsverwaltung geschult.
Eine Übersicht zu den von den Bezirken mitgeteilten Maßnahmen
und Vorgehensweisen ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Wie wirkt sich die Befristung der Verträge mit den Trägern auf die Situation
des Personals in JVS aus? Warum werden keine Verträge mit längeren
Laufzeiten abgeschlossen?
Zu 8.:
Die Verträge der Bezirke mit freien Trägern sind
zum Teil auf ein Jahr befristet bzw. mit anderen
Befristungen versehen, da die Umsetzung
der Aufgaben des Kooperationspartners häufig von der Bewilligung von Arbeitsmarktfördermaßnahmen der Jobcenter abhängig sind. Die Förderdauer begrenzt die Einsatzzeit
der über diese Maßnahmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus ist die Befristung von Verträgen und Leistungen ein übliches Verfahren und orientiert sich an der jeweils gewählten Form der Beauftragung.
Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?
Zu 9.:
Ehrenamtlich tätige Personen
sind nur an drei Jugendverkehrsschulen aktiv.
Eine Übersicht über die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen
ist
der Anlage 2 zu entnehmen.
Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung je Bezirk für die Fachberatung der Schulen
im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung?
Zu 10.:
In der Regionalen Fortbildung Berlin
stehen in den vier Regionenverbünden für die jeweiligen drei Regionen/Bezirke
Schulberaterinnen und Schulberater für den Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zur Verfügung.
Die personelle Ausstattung beträgt insgesamt in diesem Themenfeld 23 Anrechnungsstunden, wobei
zwei Regionenverbünde personell kooperieren.
Die Schulberaterinnen und Schulberater arbeiten mit den Jugendverkehrsschulen zusammen, wobei sie diese auch als Veranstaltungsorte für Fortbildungen nutzen.
In welchem Umfang und für welche Aufgaben ist die Berliner Polizei in den Jugendverkehrsschulen unterstützend tätig?
Zu 11.:
Auf Anfrage der Schulen wird die Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen durch die
Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei
Berlin nach Maßgabe
freier Kapazitäten
in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke
unterstützt. Dabei sollen
die wesentlichen motorischen und rechtlichen Grundlagen für eine sichere Teilnahme als Radfahrende gesetzt werden.
Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei
Berlin, wenn angefragt, den Kindertagesstätten beim Mobilitätstraining hilfreich zur Seite, um frühzeitig die motorischen Kompetenzen für den Straßenverkehr und das Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Vereinzelt finden auch themenbezogene Aktionen und Veranstaltungen, wie z.B.
„Achtung Auto“, „Toter Winkel“, „Radfahren mit Geflüchteten“
oder „Seniorensicherheitstag“
unter Beteiligung der
Polizei Berlin statt, um zielgruppenorientiert und ursachenbezogen
auf die Gefahren im Verkehrsgeschehen hinzuweisen.
Durch wen und in welchem Stellenumfang erfolgt gegenwärtig die gesamtstädtische fachliche Steuerung und Koordination zur Unterstützung und Qualitätsentwicklung der Arbeit der JVS?
Zu 12.:
Die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats die fachliche Zuständigkeit für Fragen der gesamtstädtischen Steuerung der Jugendverkehrsschulen. Die Aufgabe wird im Referat Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen,
außerschulische
Bildung wahrgenommen. Der Stellenumfang für die Aufgabenwahrnehmung beträgt rund eine Vollzeiteinheit. Darin eingeschlossen ist die Steuerung
des Arbeitsprozesses zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards
für die Jugendverkehrsschulen.
Wie bewertet der Senat die gegenwärtigen Öffnungszeiten und Angebote
der Jugendverkehrsschulen in Abhängigkeit von der Personalausstattung? Inwieweit sind diese bedarfsgerecht?
Zu 13.:
Die Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen entsprechen
der gegenwärtigen
Leistungsfähigkeit der Einrichtungen sowohl hinsichtlich der personellen als auch der gebäude- und parcourstechnischen Gegebenheiten.
Für die
schulische Radfahrausbildung im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung der Schulen kann soweit bekannt festgestellt werden, dass der gegenwärtig nachgefragte Bedarf an Übungs- und Prüfungseinheiten im Rahmen der Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen gedeckt
werden kann.
Eine flächendeckende Bedarfserhebung zu
möglichen Leistungen und
Angeboten liegt dem Senat nicht vor. Im Rahmen von zwei
Projekten zum Thema Jugendverkehrsschulen (Teilmaßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020), welche durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefördert wurden, konnten Hinweise
herausgearbeitet werden, die auf einen zusätzlichen Bedarf für Kinder
im vorschulischen Alter, für Familien
und für Senioren hindeuten. Es ist
beabsichtigt, diese Hinweise aufzunehmen und bei der künftigen Aufgabenentwicklung
zu berücksichtigen.
In welchem Umfang gibt es derzeit
Wartezeiten für die Nutzung der JVS? Welche
signifikanten Unterschiede gibt es diesbezüglich zwischen den Bezirken und welchen Handlungsbedarf leitet der Senat daraus ab?
Zu 14.:
Wartezeiten für die Nutzung der
Jugendverkehrsschulen sind dem
Senat nicht bekannt.
Berlin, den
20. Dezember 2018 In Vertretung
Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie
Schriftliche Anfrage 18 / 17240 Frage 2
Bezirk / Träger
Standorte
Kooperationspartner / mit dem BetriebbeauftragterfreierTräger/ Name
Vertragsform/ Form des Vertrages
Laufzeit des Vertrages,Vertragsende(Datum)
Begründung für die Befristung
Mitte
Bremer Str. 10;
10551 Berlin (Tiergarten)
Bremer
Str. 10; 10551 Berlin
(Tiergarten)
Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH
(Träger der sozialen Arbeit)
Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am
01.03.2019 vorbereitet.
Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH
(Träger der sozialen Arbeit)
Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am
01.03.2019 vorbereitet.
Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg
Weinstr. 1-3;
10249 Berlin (Friedrichshain)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Wiener Str. 59 c; 10999
Berlin (Kreuzberg II)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Pankow
Straße vor Schönholz 20;
13158 Berlin (Pankow)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Rennbahnstr. 45; 13086
Berlin (Weißensee)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)
agens
Arbeitsmarktservice gGmbH
Zuwendungsbescheide für Projekte
31.12.2018
Vorgabe der LHO
Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)
agens
Arbeitsmarktservice gGmbH
Zuwendungsbescheide für Projekte
31.12.2018
Vorgabe der LHO
Spandau
Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)
Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH
Nutzungsvertrag
1 Jahr – 31.08.2019
(Option zur Verlängerung – max. 3 Jahre)
Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)
Steglitz-Zehlendorf
Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)
Wendepunkt gGmbH
Nutzungsvertrag
01.03.2018 – 30.11.2018
Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
Brittendorfer Weg 16a; 14167
Berlin (Zehlendorf)
Wendepunkt gGmbH
Nutzungsvertrag
01.30.2018 – 30.11.2018
Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
Tempelhof-Schöneberg
Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)
Keine Angaben
1
Sachsendamm 25; 10829
Berlin (Schöneberg)
Neukölln
Wörnitzweg 5; 12043 Berlin
(Neukölln I)
Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V.
schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes
unbefristet
Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)
Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V.
schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes
unbefristet
Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide 193, FEZ;
12459 Berlin
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin; Abteilung Weiterbildung, Schule,
Kultur und Sport; Schul- und Sportamt
Marzahn-Hellersdorf
Erich-Kästner-Str. 100;
12610 Berlin (Hellersdorf)
G.U.T.
Consult GmbH
Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag
unbefristet
Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)
G.U.T.
Consult GmbH
Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag
unbefristet
Lichtenberg
Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)
Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Kooperationsvereinbarung
Vertrag läuft bis Jahresende (aktuell: 31.12.2018).
Stillschweigende Verlängerung um ein
Jahr möglich, sofern die Kooperationsvereinbarung nicht innerhalb von
drei Monaten vor Vertragsende durch den Auftrag- geber
o. -nehmer gekündigt wird.
Feststellung beider V-Partner, ob effiziente zufriedenstellende Zusammenarbeit erzeugt wirdErkenntnis für Auftraggeber,
ob Auftragnehmer die zu erwartenden Potenziale und Arbeitsaufgaben zuverlässig, ordnungsgemäß umsetzt
Fristsetzung verhilft im Bedarfsfall zu einer zeitlich bestimmten rechtskräftigten Auflösung der Zusammenarbeit.
Baikalstr. 4; 10319 Berlin
(Lichtenberg)
Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Kooperationsvereinbarung
Reinickendorf
Aroser Allee
195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB)
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)
09.04.2018-21.12.2018
Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB)
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)
09.04.2018-21.12.2018
Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
Frage 2In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin
nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)
Hinweise:
Treptow-Köpenick: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt, betreibt die JVS selbst. Ein Betreibervertrag mit einem
freien Träger besteht
gegenwärtig nicht.
Der bisherige freie Träger TJP e.V. hatte zum April 2018 seinen Vertrag
einseitig gekündigt. Es wird derzeit
geprüft, welche
Bedarfe von Seiten der JVS bestehen und wie eine künftige
Betreibung der JVS mit oder ohne die Kooperation mit einem freien Träger
bestritten werden kann.
2
Schriftliche Anfrage 18 / 17240
Frage 5
Frage 9
Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter für die Aufgabe Jugendverkehrsschule
Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule
Ehrenamt
Bezirk
Standorte
Anzahl Personen
davon unbefristet angestellt
davon befristet angestellt
sonstige Mitarbeiter
Anzahl Personen
davon unberistet angestellt
dvon befristet angestellt
MAE-Kräfte
FAV-Kräfte
Sonstige Mitarbeiter
Anzahl Ehren- amtliche Personen
Mitte
Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)
1
1
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
1
1
15
Friedrichshain-Kreuzberg
Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain)
0
0
5
0
0
0
0
5
4
Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)
0
0
5
0
0
0
0
5
2
Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II)
0
0
5
0
0
0
0
5
2
Pankow
Straße vor Schönholz 20;
13158 Berlin (Pankow)
0
0
8
k.A.
k.A.
6
0
2
0
Rennbahnstr. 45; 13086
Berlin (Weißensee)
0
0
7
k.A.
k.A.
4
1
2
0
Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)
0
0
8
k.A.
k.A.
4
2
2
0
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)
0,25
0,25
0
2
2
10
0
6
Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)
0,25
0,25
0
2
2
10
0
5
Spandau
Borkzeile 34; 13583 Berlin
(Spandau I)
0
0
7
5
2
1 Honorar- kraft
(1 x Wo.)
0
Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)
0
0
7
5
2
0
Steglitz-Zehlendorf
Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)
0,1
0,1
0
11
0,5
10,5
0
0
0
Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf)
0,1
0,1
0
9
0,5
8,5
0
0
0
Tempelhof-Schöneberg
Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)
Keine Angaben
Sachsendamm 25; 10829
Berlin (Schöneberg)
Neukölln
Wörnitzweg 5; 12043
Berlin (Neukölln I)
0
0
5
1
1
3
0
0
2
Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)
0
0
5
1
1
3
0
0
2
Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin
1
1
0
1
0
1
0
1
0
2
Marzahn-Hellersdorf
Erich-Kästner-Str. 100;
12610 Berlin (Hellersdorf)
1
1
0
10
2
8
0
0
0
Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)
0
0
5
5
0
0
0
Lichtenberg
Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)
1
1
0
6
1
5
0
0
Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)
1
1
0
6
1
5
0
0
Reinickendorf
Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)
2
1
1
0
5
0
5
5
0
1
0
Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)
2
1
1
0
5
0
5
5
0
1
0
Frage 5Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem
Personal.)
Frage
9Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?
Hinweise:
Mitte: Anzahl Personen freier Träger Standort Bremer Str. – Information für 2019 liegt noch nicht vor, Anzahl Ehrenamtliche: Die Information ist aufgrund
der Kürze der Zeit nicht verfügbar. Aus dem Personalstamm des Schul- und Sportamtes ist derzeit eine Person dauerhaft anteilig mit Fragen
der Jugendverkehrsschule befasst. Aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen (u.a. Wirtschaftsstelle, Bau/Infrastruktur) sind weitere Beschäftigte kontinuierlich mit Aufgaben für die Jugendverkehrsschulen des Bezirks
befasst.
Friedrichshain-Kreuzberg: Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule, Spalte Anzahl
der Personen – inklusive Ehrenamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.
Spandau: Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule – Spalte MAE- Kräfte
– 5 (ab April
2019 zusätzlich 7 Personen) Steglitz-Zehlendorf: Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.
Neukölln: Ehrenamtliche – Bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern handelt es sich um ehemalige
Polizisten, die zwischenzeitlich pensionert sind und früher als Verkehrserzieher in den beiden Jugendverkehrsschulen Neuköllns gearbeitet haben. Des Weiteren wird die ganze administrative Arbeit ehrenamtlich erledigt.
Treptow-Köpenick: Eine Stelle für eine FAV-Kraft, welche
vom vorherigen kooperierenden freien Träger TJP e.V. noch gestellt
wird, ist bis zum 30.04.2019 befristet.
Reinickendorf: Aroser Allee: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob):
12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen
Senftenberger Ring: Festangestelltes Personal:
16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob):
12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen
Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche
Anfrage 18 / 17240
Schriftliche Anfrage 18 / 17240 Frage 7
Bezirk / Träger
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte an den Jugendverkehrsschulen (ggf. getrennt für bezirkliche Beschäftigte und Beschäftigte des mit dem Betrieb beauftragten freien Trägers, ggf. allgemeine Hinweise)
Mitte
Für Beschäftigte
des Bezirksamtes Mitte von Berlin stehen vielfältige Fort- und
Weiterbildungsangebote u.a. der Verwaltungsakademie sowie
weitere fachbezogene Veranstaltungen zur Verfügung.
Für die Teilnehmenden an dem Arbeitsförderungsprojekt des Trägers Wendepunkt gGmbH mit Finanzierung des Jobcenters Berlin
Mitte erfolgt „zu Beginn
der Maßnahme erfolgt
eine Einweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu folgenden Themen: Information über das Unternehmen Wendepunkt gGmbH, Projektmanagement, Nutzung der Dokumentenvorlagen, Administration, Aktenführung, Pflichten der TN, Daten-
und Informationsschutz, Umgang mit der materiellen
und technischen Ausstattung, der EDV-Technik, den Kommunikationssystemen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Brandschutzordnung, Erste Hilfe,
Unfallverhütung. Das Projekt
wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt (Bezeichnung, Förderart, Nummer), der Projektinhalt und
die Projektziele werden
mitgeteilt. Die projektbezogenen Arbeitsorganisation wird
erläutert und die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Festlegungen.“ (Maßnahmekonzept des Trägers)
Friedrichshain-Kreuzberg
Keine
Pankow
Keine Angaben
Charlottenburg-Wilmersdorf
Entfällt
Spandau
Ab Januar 2019 sollen Verkehrsschulungen/Fortbildungen für die FAV-Kräfte angeboten werden (durch
den freien Träger).
Steglitz-Zehlendorf
Keine gesonderten Qualifizierungen für Mitarbeiter des BA, der Maßnahmeträger bietet Qualifizierung für MA und
MAE an, sofern diese
vom Jobcenter finanziert werden.
Tempelhof-Schöneberg
Keine Angaben
Neukölln
Die Beschäftigten
der Jugendverkehrsschulen werden
durch die ehemaligen Verkehrserzieher der Berliner Polizei
geschult. Die beiden pensionerten Polizisten haben jahrelang in den Jugendverkehrsschulen gearbeitet, als die Polizei noch
die Jugendverkehrsschulen betrieben hat.
Treptow-Köpenick
Die Fort- und Weiterbildung
ist für die Beschäftigte des Schul- und
Sportamtes über die
Struktur des Bezirksamtes sichergestellt. Die Fort-
und Weiterbildung für die
FAV-Kraft des TJP e.V. findet in
Verantwortung des TJP e.V.
statt; nähere
Informationen liegen nicht
vor.
Marzahn-Hellersdorf
Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung wird durch Freistellung
während der Dienstzeit gewährleistet.
Lichtenberg
Den angestellten
Hausmeistern werden
arbeitsrelevante Fort- und Weiterbildungskurse durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin finanziert, bspw. Kurse „Erste Hilfe“ oder „Fahrradreparatur“. Für die Konzept- und Projektumsetzung in den Standorten der JVS werden
den zugewiesenen Beschäftigten (Arbeitsmarktförderunginstrument; FAV-Teilnehmer/innen) keine Fort- u. Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, weil
die entstehenden Kosten nicht durch das bezirkliche Jobcenter finanziert werden können. Der gemeinnützige Träger (gegenwärtig: Atina gUG)
besitzt ebenfalls keine
entsprechenden Finanzmittel, um Schulungmaßnahmen den eingesetzten Personalkräften in den JVS zu unterbreiten.
Reinickendorf
Fortbildungen zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung
werden für Lehrkräfte und an Schulen tätige
Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen
der für die regionale Fortbildung der SenBildJugFam für die Bezirke für Reinickendorf, Mitte
und Pankow zur Verfügung
stehenden 6 Wochenstunden durch den für diese übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zuständigen Schulberater in den Reinickendorfer Jugendverkehrsschulen angeboten. Daran nehmen
auch bezirkliche Mitarbeitende und örtlich
zuständige Verkehrssicherheitsberatende der Polizei Berlin teil. Grundlage dafür sind insbesondere § 13 der Grundschulverordnung und der Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-10.
Frage 7
Wie
werden Fort- und Weiterbildung
der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens
des Senats?