Straßenverkehr: Messungen, Auswertungen und Simulation der Berliner Luftgüte, aus Senat

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Die derzeit angewendeten Mess- und #Prognoseverfahren des Senats zur Überprüfung der #Luftqualität, die
vom Verwaltungsgericht für die Begründung seines Urteils herangezogen wurden, sollten deshalb genauer
erläutert und betrachtet werden.
Frage 1:
Wie stellt der Senat für das eigens aufgestellte #Berechnungsmodell anhand des Programmes #IMMIS zur
Ermittlung der Immissionsbelastung durch# Stickoxide in Kombination mit ortsfesten Messmetho¬den der
#Luftgütemessung #BLUME sowie den eingesetzten Passivsammlern sicher, dass die in die Berechnungen
eingehenden Anzahlen der verkehrs¬nahen #Messstationen mit Probeentnahme und der Messstationen der
städtischen Hintergrundquellen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen?
Antwort zu 1:
Die Ermittlung der Immissionsbelastung durch das Programm IMMIS erfolgt unabhängig
von den Daten der Messstationen.
Die IMMIS-Berechnung benötigt den #Schadstoffeintrag in die Atmosphäre aus dem
#Emissionskataster Berlin sowie zur Berechnung der Ausbreitung und Verdünnung der
Schadstoffemissionen Angaben zur Bebauung und zur Meteorologie. Die Daten der
Messstationen dienen nur zur Validierung der Berechnungen.
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Das Modellsystem IMMIS setzt sich aus IMMISnet zur Berechnung der
Luftschadstoffbelastung im städtischen Hintergrund und aus IMMISem/luft zur Berechnung
der Belastung im Straßenraum zusammen. Für die Beurteilung der Einhaltung des
Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwertes, der als Jahresmittelwert definiert ist, ist als
Qualitätsziel gemäß Anlage 1 Abschnitt A der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung
(39. BImSchV) für die Modellrechnung eine Unsicherheit bis max. 30 % vorgegeben. Dies
ist durch Vergleich der Modellergebnisse mit ortsfesten Messungen zu ermitteln. Geeignet
sind Messstationen, wenn sie für die vom Modell erfasste räumliche Auflösung
repräsentativ sind.
Die mit IMMISem/luft berechnete NO2-Belastung ist repräsentativ für die mittlere
Konzentration über einen Straßenabschnitt. Ein Vergleich von IMMISem/luft-
Modellergebnissen ist demzufolge nur mit Messungen an verkehrsnahen Messstationen
zulässig. Überschreitungen des NO2-Grenzwertes treten in Berlin nur an verkehrsnahen
Messstationen auf. Diese sind daher ausschlaggebend für die Beurteilung der Luftqualität.
Die Probenahenstellen im städtischen Hintergrund hingegen müssen grundsätzlich für
eine Fläche von mehreren Quadratkilometern repräsentativ sein (39. BImSchV, Anlage 3,
Abschnitt B. 1. c). Das zur Berechnung der Luftschadstoffsituation im städtischen
Hintergrund eingesetzte Rechenmodell IMMISnet wird demzufolge nur mit Messungen im
städtischen Hintergrund verglichen.
Frage 2:
In welchem Verhältnis stehen die Ergebnisse der Auswertung der Immissionsbelastung durch verkehrsnahe
Messstandorte zu den durch städtische Hintergrundquellen hervorgerufenen Emissionen?
Antwort zu 2:
Die NO2-Belastung an den verkehrsnahen Messstationen wird laut Modellrechnungen für
2015 zu 36 % durch Emissionsquellen aus dem städtischen Hintergrund und zu 13 % aus
Emissionsquellen außerhalb Berlins verursacht. Gut die Hälfte der Belastung an
verkehrsnahen Stationen stammt dagegen aus dem lokalen Verkehr in dieser Straße.
Die Emissionsquellen im städtischen Hintergrund setzen sich zu 24 % aus stadtweiten
Kfz-Verkehren, zu 4 % aus Heizungsanlagen, zu jeweils 3 % aus Industrie und
Baumaschinen und zu jeweils 1 % aus Flug- und Schifffahrtsverkehren zusammen.
Insgesamt trägt der Kfz-Verkehr 75 % zur NO2-Belastung im Straßenraum bei.
Frage 3:
In der Antwort auf meine schriftliche Anfrage 18/13941 wird erläutert, dass „Eine Verlegung der Messstation
(..) derzeit auch auf Grund der Vorgabe der 39. BImSchV (Anlage 5 Fußnote 1 zu Tabelle Diffuse Quellen)
noch nicht in Betracht gezogen [wird].“ Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine Verlegung
der Messstation in Betracht gezogen wird?
Antwort zu 3:
In der 39. BImSchV (Anlage 5, Fußnote zu Tabelle 1) ist festgelegt: „Die Messstationen,
an denen der Immissionsgrenzwert für PM10 im Zeitraum der letzten drei Jahre
mindestens einmal überschritten wurde, werden beibehalten, sofern nicht auf Grund
besonderer Umstände, insbesondere aus Gründen der Raumentwicklung, eine
Verlagerung der Stationen erforderlich ist.“
Diese Vorgabe wird für die Stationen des BLUME sinngemäß auch auf die anderen zu
überwachenden Luftschadstoffe angewendet – an Straßenmessstellen betrifft dies vor
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allem Stickstoffdioxid –, da jede Verlegung einer Messstation die Vergleichbarkeit mit den
langjährigen Messungen in Frage stellt.
Frage 4:
Der Senat wendet eine Prognosemethode anhand des Programmes IMMIS an. Wie werden dabei die
Ergebnisse der ortsfesten Messungen an den Messsta¬tionen des BLUME Luftgütemessnetzes eingepflegt
und verarbeitet und erfolgen ggf. weitere Eingaben für das Prognoseprogramm, die manuell getätigt
werden?
Antwort zu 4:
Die Ergebnisse der ortsfesten Messungen des Berliner Luftgütemessnetzes werden
ausschließlich zur Validierung der Modelle verwendet. Dies ist für das Bezugsjahr 2015
erfolgt.
Zur Berechnung der Luftschadstoffbelastung für das Jahr 2020 wurden die Emissionen
des Basisjahres 2015 auf das Prognosejahr 2020 unter Berücksichtigung der wachsenden
Stadt, der verbesserten Heizungstechnik, des Umstieges von Kohle auf andere
Energieträger und der Effizienzsteigerung bei den Großfeuerungsanlagen sowie der Kfz-
Flottenerneuerung fortgeschrieben. Um die Vergleichbarkeit mit dem Basisjahr 2015 zu
garantieren, wurden die gleichen meteorologischen Bedingungen für die Berechnung der
Luftschadstoffbelastung 2020 verwendet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 5:
Werden die Ergebnisse der Passivsammler in das Prognosesystem eingepflegt und verarbeitet? Falls ja, wie
werden diese Werte verarbeitet und wie werden sie mit den städtischen Hintergrundquellen in Beziehung
gesetzt?
Antwort zu 5:
Weder die Luftschadstoffmessungen der automatisch operierenden Messgeräte noch der
Passivsammler werden in das Prognosesystem eingepflegt. Die durchgeführten
Rechnungen bilden die Jahre 2015 und 2020 ab. Zur Validierung des Modells wurden die
Messungen 2015 verwendet. Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Das Programm IMMIScpb ermöglicht nach Angaben der Webseite der Senatsverwaltung für
Stadtent¬wicklung und Wohnen „die Berechnung von Stundenwerten der durch den lokalen Verkehr
erzeugten Immissionsbelastung an beliebigen Aufpunkten (Rezeptoren) in einer Straßenschlucht mit
differierender Bebauungshöhe und mit winddurch¬lässigen Gebäudelücken auf der Basis leicht zugänglicher
meteorologischer Größen.“
Wie und aus welchen Quellen werden die genannten Angaben (Bebauungshöhe, Gebäudelücken, meteorologische
Daten) in das Programm eingepflegt? Wie werden die so errechneten Stundenwerte der lokalen
Verkehrsemissionen mit dem Jahresmittelwert bzw. Grenzwert in Beziehung gesetzt?
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Antwort zu 6:
Das Programm IMMIScpb ist ein sogenanntes mikroskaliges Modell komplexer Natur und
wird verwendet, um die Luftschadstoffsituation an den Messstandorten (Automaten und
Passivsammler) stundenfein zu bestimmen. Zudem wird IMMIScpb zur Qualitätskontrolle
für IMMISem/luft und zur Ursachenanalyse verwendet. Mit IMMISem/luft wird die
Luftschadstoffbelastung im Jahresmittel simuliert, während mit IMMIScpb die
Konzentrationen für jede einzelne Stunde des Jahres berechnet werden.
Eine Anwendung von IMMIScpb auf das gesamte Berliner Hauptverkehrsstraßennetz ist
aufgrund der hohen Komplexität und aufgrund der hohen Rechenzeit nicht leistbar.
Die Gebäudehöhe wird sowohl für IMMISem/luft als auch für IMMIScpb aus den Datensätzen
des Geoportals Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
(Gebäudemodell) bezogen. Aus diesen Daten werden die Bebauungslücken berechnet.
Die meteorologischen Daten stammen aus dem Berliner Luftgütemessnetz und liegen
stundenfein vor. Aus den mit IMMIScpb für ein Jahr berechneten 8.760 Stundenwerten wird
der Jahresmittelwert als arithmetischer Mittelwert berechnet. Dieser wird mit dem
jeweiligen Jahresgrenzwert verglichen.
Frage 7:
Wie wird bei Vorhersagen durch das Prognosemodell die Veränderung der Fahrzeugflotte über die Zeit
(allmählich größer werdender Anteil von Fahrzeugen mit geringeren Emissionswerten) berücksichtigt?
Antwort zu 7:
Im Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA, Version 3.3) sind
bundesweite mittlere Flottenzusammensetzungen für jedes Jahr bis 2030 hinterlegt. Für
2015 wurde anhand einer Kennzeichenerhebung in Berlin die mittlere Flotte der in Berlin
verkehrenden Kraftfahrzeuge bestimmt. Für das Prognosejahr 2020 wurde die
Flottenerneuerung anhand der im HBEFA hinterlegten Flottenentwicklung zwischen 2015
und 2020 berechnet und auf die in Berlin verkehrende Flotte angewandt.
Frage 8:
Welche konkreten Messwerte an welchen Messorten wurden zur Bewertung des Erfordernisses von
streckenbezogenen Fahrverboten herangezogen?
Antwort zu 8:
Zur Beurteilung der Luftqualität und demzufolge auch zur Bewertung des Erfordernisses
von Fahrverboten werden alle Messorte sowie die Modellergebnisse herangezogen.
Frage 9:
Sind streckenbezogene Fahrverbote vom Gericht auch an Straßenabschnitten angeordnet oder in Betracht
gezogen worden, an denen lediglich durch das Prognosemodell die Werte berechnet, diese aber nicht
gemessen wurden?
Antwort zu 9:
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
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Frage 10:
Befinden sich an der Leonorenstraße, der Reinhardt¬straße und dem Kapweg BLUME
Luftgütemess¬standorte?
Antwort zu 10:
Nein.
Frage 11:
Wurden an der Leonorenstraße, der Reinhardtstraße und dem Kapweg Passivsammler für Messungen
eingesetzt?
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 12:
Entsprechen die Aufpunkte (Rezeptoren), welche für das IMMIS Programm herangezogen werden, den
Vorgaben nach Europäischer Luftqualitäts¬rahmenrichtlinie 2008/50/EG in Verbindung mit den Kriterien für
die Platzierung der Messstellen zur Messung der Luftqualität in den Anlagen 3,8,16 der 39.
Bundesimmissionsschutz¬verordnung insbesondere „der Ort von Probenahmestellen ist im Allgemeinen so
zu wählen, dass die Messung von Umwelt¬zuständen, die einen sehr kleinen Raum in ihrer unmittelbaren
Nähe betreffen, vermieden wird. Dies bedeutet, dass der Ort der Probenahmestelle so zu wählen ist, dass
die Luftproben – soweit möglich – für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100
Meter Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr […] repräsentativ sind.“?
Antwort zu 12:
Ja. IMMISem/luft ist ein Screening-Programm zur Bestimmung der Luftschadstoff-
Emissionen und -Immissionen in Innenstädten. Das Modell entspricht den Anforderungen
der VDI-Richtlinie 3783 Blatt 14 „Qualitätssicherung in der Immissionsberechnung –
Kraftfahrzeugbedingte Immissionen“. Die mit IMMISem/luft berechnete Immission ist
repräsentativ für die mittlere Luftschadstoff-Konzentration über den betrachteten
Straßenabschnitt, d.h. für die Orte, die für die Standortkriterien der verkehrsbezogenen
Messungen nach Anlage 3, Ziffer C der 39. BImSchV vorgeschrieben sind.
Frage 13:
Entsprechen die Passivsammelstellen den Vorgaben, nach Europäischer Luftqualitäts¬rahmenrichtlinie
2008/50/EG in Verbindung mit den Kriterien für die Platzierung der Messstellen zur Messung der Luftqualität
in den Anlagen 3,8,16 der 39. Bundesimmissionsschutz¬verordnung insbesondere „der Ort von
Probenahmestellen ist im Allgemeinen so zu wählen, dass die Messung von Umwelt¬zuständen, die einen
sehr kleinen Raum in ihrer unmittelbaren Nähe betreffen, vermieden wird. Dies bedeutet, dass der Ort der
Probenahmestelle so zu wählen ist, dass die Luftproben – soweit möglich – für die Luftqualität eines
Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr […]
repräsentativ sind.“?
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Antwort zu 13:
Die Passivsammelmessstellen wurden so angelegt, dass sie die Vorgaben der
Europäischen Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008/50/EG hinsichtlich der Platzierung der
Messstellen zur Messung der Luftqualität erfüllen. Insbesondere sind sie – soweit möglich –
für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge
repräsentativ und halten einen Mindestabstand von 25 Metern zur nächstgelegenen,
vielbefahrenen Kreuzung ein. Lediglich am Messpunkt 559 (Buschkrugallee) können die
Kriterien aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden.
Frage 14:
Wird der Senat zu dem Urteil des Verwaltungs¬gerichtes zu streckenbezogenen Fahrverboten für
Dieselfahrzeuge in Berufung gehen?
Antwort zu 14:
Ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt werden, kann
erst entschieden werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Frage 15:
Wie bewertet der Senat die Aussichten auf den Erfolg einer einzulegenden Berufung zu dem oben
genannten Urteil?
Antwort zu 15:
Für eine Einschätzung sind die schriftlichen Urteilsgründe genau auszuwerten, die
voraussichtlich erst in den nächsten Wochen vorliegen werden.
Frage 16:
Wie plant der Senat die Kontrolle der Fahrverbote zu organisieren?
Antwort zu 16:
Ob umfängliche Kontrollen von Fahrverboten zur Durchsetzung von Fahrverboten
notwendig sein werden, ist gegenwärtig nicht abzusehen. Die Tatsache, dass sich der
Bund der Einführung einer blauen Plakette bisher verweigert, erschwert die Kontrolle und
hat zur Folge, dass für eine effektive Kontrolle Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr
herausgewunken werden müssen. Angesichts der begrenzten personellen Ressourcen
der Berliner Polizei und die Wahrnehmung anderer bedeutsamer Aufgaben würde eine
umfängliche Überwachung von Fahrverboten nur in beschränktem Maße möglich sein.
Frage 17:
Welche zusätzlichen Haushaltsverpflichtungen entstehen, wenn die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge an den
entsprechenden Streckenabschnitten durchgesetzt werden und entsprechende Kontrollen erforderlich sind?
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Antwort zu 17:
Über zusätzliche Haushaltsverpflichtungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
abschließende Auskunft gegeben werden, da nicht absehbar ist, ob und in welchem
Umfang entsprechende Kontrollen erforderlich sein werden zur Durchsetzung von
Fahrverboten.
Berlin, den 08.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Verkehr Wie Berlin umweltfreundlich und mobil zugleich werden kann, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlin-4-millionen/verkehr-wie-berlin-umweltfreundlich-und-mobil-zugleich-werden-kann-31602268

Berlin – Erinnert sich noch jemand? Was viele Besucher einst zu #Mauerzeiten überraschte, war die Leere Berlins. Natürlich, auch in West-Berlin und in Berlin, Hauptstadt der DDR, gab es Stoßzeiten und Gedränge. Doch was sich deutlicher einbrannte, waren die breiten #Bürgersteige, auf denen wenig Fußgänger unterwegs waren, die großen Straßen, auf denen Staus kaum vorkamen, die #Brachen, #Grenzstreifen und im Westen die S-Bahnen, die fast leer durch eine naturbelassene Museumslandschaft zuckelten.
Die West-Berliner mieden die von der #DDR-Reichsbahn betriebenen Züge. Berlin schien vielen Zugezogenen als eine kalte, graue, kaum oder nur im Verborgenen belebte Stadt – eine Stadt der Leere.

Nach dem Fall der Mauer wich die Agonie anfangs nur langsam. Doch je mehr Menschen in dieser Stadt ihre Zukunft sehen, desto spürbarer gewinnt die Normalisierung, die Anpassung an die internationalen #Metropolen-Standards an Tempo. Nun steuert Berlins #Einwohnerzahl auf immer neue Höchststände zu.
Und das macht sich vor allem im Verkehr bemerkbar. Längst ist die Zahl der Fahrten, die Jahr für Jahr mit den Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) absolviert werden, über eine Milliarde gestiegen. Wo sich einst ein paar #Fußgänger auf den Trottoirs verloren, drängen sich jetzt die Passanten, stehen Menschen Schlange, um über die Straße zu kommen – täglich zu erleben auf der Kreuzung am #U-Bahnhof Eberswalder Straße in Prenzlauer Berg. Warteschlangen auch auf vielen #Radfahrstreifen. Glücklich sind die #Radfahrer, die nicht …

Straßenverkehr: Ost-Tangenten verstopft Berliner ächzen unter dem Baustellen-Chaos aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ost-tangenten-verstopft-berliner-aechzen-unter-dem-baustellen-chaos-31598818?dmcid=nl_20181116_31598818

Der Osten steht. #Baustellen auf den wichtigen #Ausfallachsen im Norden und Osten der Stadt sorgen für Unmut bei Pendlern. Mit der Sperrung der Bundesstraße #B2 bei #Malchow Anfang 2019 droht weitere #Staugefahr, schon jetzt sind die Ausweichstraßen von Autos geflutet.

Will man derzeit von Pankow nach Norden fahren, sind Nerven wie Stahlseile gefragt: Die Breite Straße ist in Richtung Autobahn wegen einer Fahrbahnsanierung komplett gesperrt. Auf der Prenzlauer #Promenade ist stellenweise nur eine Fahrbahn frei, ebenso auf der #Grabbeallee. Eine Baustelle mit Ampelschaltung für den Gegenverkehr bremst den Verkehrsfluss auf der #Granitzstraße aus. Die Aufzählung ließe sich fast beliebig fortführen.
Vier Baustellen auf der #Landsberger Allee

Denn nicht nur im nördlichen Pankow reiht sich Baustelle an Baustelle. Der Verkehr stockt auch auf wichtigen Ausfallstraßen im Osten. Auf der #B1/B5 in Biesdorf ist pro Fahrtrichtung nur eine Spur frei. Auf der Landsberger Allee sind vier Baustellen gleichzeitig eingerichtet. Geduld ist auf der #Märkischen Allee in Marzahn gefragt. Die BVG werkelt an den Gleisen der Straßenbahn.

Dass Straßen, Leitungen, Gleise auch repariert werden müssen, ist klar. Aber geht dies nicht koordinierter? „Unaufschiebbare Bauarbeiten, etwa die Reparatur von Versorgungssträngen, führen unvermeidbar …

Straßenverkehr: Anwohner fordern Durchfahrtsverbot für Lkws auf B96 Bürgerinitiativen und Kommunalpolitiker fordern mehr Schutz die Menschen, die an der B96 wohnen., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Fuerstenberg/Buerger-und-Kommunalpolitiker-fordern-ein-Durchfahrtverbot-fuer-Transit-Lkws-auf-der-B-96

#Bürgerinitiativen und #Kommunalpolitiker fordern mehr Schutz die Menschen, die an der #B96 wohnen. Die Verbindung zwischen Oranienburg und der Landesgrenze zu Mecklenburg soll für #Transit-Lkws gesperrt werden.
Fürstenberg/Havel

Tag und Nacht donnern Transit-Lkws durch #Fürstenberg/Havel und andere Städte und Gemeinden an der B 96. Seit Jahren engagieren sich Bürgerinitiativen und Politiker für ein #Durchfahrtverbot. Diese Forderung haben sie nun erneuert. Anlass dafür ist eine gerichtliche Entscheidung zum Verbot des Lkw-Transitverkehrs auf der #B169 zwischen #Cottbus und #Schwarzheide, auf den die Brandenburgische Landesregierung jetzt reagiert hat.

„Die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für Lkw an Stellen, an denen eine weniger belastende Ausweichmöglichkeit besteht, ist ein Instrument, mit welchem ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Interessen des #Transportgewerbes und den Interessen der Anwohner von stark befahrenen Straßen erreicht werden kann“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung vom Arbeitskreis Lebendiges Fürstenberg, dem Nabu-Regionalverband Gransee, dem BUND Neubrandenburg, dem Aktionsbündnis B96-Ausbau – so nicht, von Bündnis 90/Die Grünen Oberhavel, von der OHV-Kreistagsvorsitzenden Andrea Suhr (SPD) sowie Lothar Kliesch, Vorsitzender der SPD OHV, Stadtverordneter in Fürstenberg und Mitglied des …

Straßenverkehr: Stadtleben Berlins Straßen sind zu dunkel Politiker fordert bessere Gehwegleuchten mit LED-Technik., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215773155/Berlins-Strassen-sind-zu-dunkel.html

Insbesondere #Schulwege und #Parks sollen besser ausgeleuchtet werden.
Berlin. Gassen, einsame Stadtrandstraßen, Unterführungen: In der Hauptstadt gibt es zahlreiche dunkle Ecken, in die sich viele Berliner nachts nicht trauen, weil #Laternen fehlen, die den Weg beleuchten. Gerade im Winter wird das Pro­blem akut, da viele erst nach Einbruch der Dunkelheit von der Arbeit aufbrechen und nach Hause fahren. Selbst große Verkehrswege sind vielerorts nur spärlich beleuchtet, weil die Laternen nicht nah genug beieinanderstehen, weil sie versetzt auf dem linken und dem rechten Gehweg platziert sind oder nur auf einer Seite der Straße stehen.

Beispiel #Onkel-Tom-Straße, Zehlendorf: Wer hier nachts unterwegs ist, stadtauswärts in Richtung U-Bahnhof Onkel Toms Hütte, kann lediglich linksseitig im Hellen laufen, auf der rechten Straßenseite leuchtet keine Lampe.
Es ist auch ein Vorstoß gegen Kriminalität

Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus will das nun ändern. In einem Antrag, den sie kommende Woche ins Plenum einbringen will, fordern die Liberalen eine „höhere #Beleuchtungsstärke und -dichte“ in dicht besiedelten Gebieten innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings. Insbesondere Schulwege, Parks und Gebiete rund um Stationen des öffentlichen Nahverkehrs sollten besser ausgeleuchtet werden – nicht zuletzt um die Kriminalität im Dunkeln einzudämmen.

Es wird Zeit, die Beleuchtung in Berlin ökonomisch wie ökologisch zu erneuern und dem 21. Jahrhundert …

Radverkehr: Berlins erster gepollerter Radweg ist eröffnet Er ist breiter und durch Poller geschützt: Der Radfahrstreifen in der Holzmarkstraße ist ein Modellversuch. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtverkehr-berlins-erster-gepollerter-radweg-ist-eroeffnet/23597138.html

Er hat #Poller, er ist #grün und er ist #breit. In der #Holzmarktstraße hat die Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) am Donnerstag den ersten „geschützten #Radfahrstreifen“ Berlins eröffnet – stilecht mit einem ersten Abradeln. Bei dreieinhalb Metern Breite ist problemloses Überholen möglich. Weiß-rote Poller trennen den #Radverkehr vom #Autoverkehr und verhindern, dass illegale Autoparker ihn blockieren.

Nach Angaben Günthers sind die gepollerten Radfahrstreifen ein Modellversuch und werden nun fünf Jahre lang erprobt. Zuvor hatte sie im Verkehrsausschuss gesagt, dass verschiedene Poller auf ihre Haltbarkeit und Wirksamkeit getestet werden sollen. An der Kolonnenstraße war vor ein paar Tagen an der „Todeskreuzung“ von Schöneberg ein anderes Pollermodell aufgestellt worden, allerdings nur auf wenigen Metern. Nachdem Anfang des Jahres an der Einmündung der Kolonnenstraße in die Hauptstraße eine Radfahrerin von einem rechtsabbiegenden Lastwagen überfahren worden war und dabei zu Tode kam, hatten Fahrradaktivisten massiv geschützte Radwege für ganz Berlin gefordert.
In der Vergangenheit waren Radwege nur mit weißer Farbe auf der Fahrbahn markiert worden – was Missbrauch nicht …

Straßenverkehr: Streit um Ausbau des Stadtrings neu entfacht Ist am Treptower Park Schluss oder soll die A100 länger werden? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/stau-in-berlin-streit-um-ausbau-des-stadtrings-neu-entfacht/23596976.html

Auch nach zwei Jahren Rot-Rot-Grün träumt die Opposition vom #Weiterbau der #A100. Die CDU forderte im #Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses den sofortigen Planungsbeginn für den 17. Abschnitt der Stadtautobahn über die Spree bis zur Frankfurter Allee. Dieser sei „zugegebenermaßen sehr teuer“, wie CDU-Verkehrsexperte Oliver Friederici zugab, aber unabdingbar. Die AfD setzte noch einen Antrag drauf und forderte den kompletten Ringschluss durch Prenzlauer Berg und Wedding. „Wenn schon, denn schon“, begründete dies der verkehrspolitische Sprecher der AfD, Frank Scholtysek.

Natürlich lehnte die Mehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei die Anträge ab. Henner Schmidt von der FDP ärgerte sich: „Sie sind für den Stau verantwortlich, weil sie keine #Autobahn bauen.“
#Eröffnung des Abschnitts bis #Treptower Park bis 2022/2023

Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) sagte, dass der 16. Bauabschnitt bis Treptower Park „Ende 2022, Anfang 2023“ eröffnet werde. Die Kosten bezifferte sie auf 417 Millionen Euro für den Bau und 56 Millionen Euro für den Grunderwerb. Der Tiefbauamtschef aus ihrem Hause, Lutz Adam, ergänzte später mit einem Halbsatz, dies setze natürlich eine „funktionierende Elsenbrücke“ voraus. Bekanntlich ist diese wichtige Spreequerung seit Wochen halbseitig gesperrt, da sich im Beton Risse gebildet haben. Neuigkeiten von der Elsenbrücke nannten Adam und Günther nicht. Wie berichtet, hatte die Verkehrsverwaltung angekündigt, dass die Untersuchungen zur Standfestigkeit des DDR-Bauwerks bis Ende Oktober abgeschlossen sein sollen. Anschließend solle entschieden werden, ob die Brücke abgerissen …

Straßenverkehr: Spannstähle in der Elsenbrücke und in anderen Berliner Brücken, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Diagnose gibt es aktuell zu dem rund 28 Meter langen Riss in der #Elsenbrücke? Frage 2:

Was ist nach jetzigem Kenntnisstand die Ursache und ist dieser #Riss reparabel, so dass die Brücke wieder uneingeschränkt genutzt werden kann?

Antwort zu 1 und zu 2:

Die Untersuchungen dauern noch an, daher liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse vor.

Frage 3:

Ist dem Senat bekannt, dass bereits im Jahr 1998 bei Untersuchungen von insgesamt 14 je etwa 1m langen Abschnitten von #Spannstählen aus der #Quervorspannung der Elsenbrücke (Bundesanstalt für #Materialforschung) in diesen Anrisse diagnostiziert wurden, die eindeutig auf wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrision zurückzuführen waren?

Frage 4:

Wenn diese Schäden dem Senat nicht bekannt sind, wie kann das sein?

Antwort zu 3 und zu 4:

Das „Gutachten zu Spannstählen der Elsenbrücke“ der Bundesanstalt für Materialforschung vom 02.10.1997 wurde durch die damalige Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen beauftragt und ist daher bekannt.

Frage 5:

 

Wenn dem Senat diese Schäden, die in der unter Fußnote 2 zitierten Fachzeitschrift ausgiebig dokumentiert sind, bereits bekannt waren, wie kann es dann sein, dass die Berliner Zeitung in ihrer Meldung vom 08.10.2018 folgendes schreibt?:

Zitat: „Eine von der Berliner Zeitung beantragte Akteneinsicht in der Senatsverkehrsverwaltung zeigt: Bisher war das Bauwerk Nummer 05002 nicht auffällig geworden. Seit Jahren hatte die von 1965 bis 1968 errichtete Brücke die Note 2,3 erhalten. 2,3 heißt: befriedigender Zustand – es gibt Bauwerke, die viel schlechter abschneiden. Die Note wurde auch vergeben, nachdem Mitarbeiter des Büros IGS Ingenieure Berlin die Brücke im August 2015 während einer dreitägigen Hauptprüfung untersucht hatten.“

 

Antwort zu 5:

 

Die Elsenbrücke wurde und wird der regelmäßigen Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unterzogen. Die Prüfung dient dazu, sichtbare Mängel und Schäden zu erkennen. Bislang war die Brücke nicht auffällig.

 

Frage 6:

 

Ist das Untersuchungsgutachten der #BAM nicht Bestandteil der unter 5. zitierten und von der Berliner Zeitung eingesehenen Akte? Gibt es keinen Hinweis in der Akte auf dieses Gutachten?

  • warum nicht?
  • wird sichergestellt, dass spätere Erkenntnisse zu einzelnen Brückenbauwerken dauerhaft in den

Bauunterlagen bzw. der „Bauakte“ nachvollziehbar sind?

 

Antwort zu 6:

 

Das Gutachten ist Bestandteil der Bauwerksakte der Elsenbrücke. Gutachten zu Ingenieurbauwerken werden grundsätzlich der jeweiligen Bauwerksakte zugeordnet.

 

Frage 7:

 

Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die im Artikel nachlesbaren Erkenntnise in der Fachzeitschrift Beton- und Stahlbetonbau zudem die Autoren zu dem Schluss kommen lassen, dass nicht nur die Stähle der Quervorspannung betroffen waren bzw. weiterhin sind, sondern auch die Stähle der Längsvorspannung? So dokumentieren lt. Artikel die Bauwerksunterlagen, dass sowohl in der Quer- als auch der Längsvorspannung der Brücke identische Stähle mit der Bezeichnung St 140/160 des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf verbaut wurden und bereits bei der Errichtung der Brücke erste Schäden dieser Art an den Spannstählen aufgetreten sind. Diese Stähle gelten lt. o.g. Artikel, aber auch anderer wissenschaftlicher Arbeiten und der Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion des BMVI als „stark gefährdet“ für Schäden bedingt durch Spannungsrisskorrosion.

 

Antwort zu 7:

 

Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens wurde die rechnerische Untersuchung des Ankündigungsverhaltens für ein Versagen des Bauwerks in Längs- und Querrichtung beauftragt. Danach hat die Brücke ein ausreichendes Ankündigungs- und Umlagerungsverhalten. Vor einem Versagen zeigen sich zuerst Risse oder Verformungen.

 

Frage 8:

 

Wenn die unter 3. genannten Schäden dem Senat bislang schon bekannt waren, wie und in welchen Zeitabschnitten wurde seit dieser Diagnose in 1998 die Brücke auf ihre weitere Verkehrstauglichkeit geprüft?

 

 

Die Brücke wurde in regelmäßigen Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 sowie mittels Sonderprüfungen untersucht.

 

 

Frage 9:

 

Wurden seit 1998 die Prüfzeiträume verkürzt? Wurden die Prüfzeiträume und Prüfverfahren nach der Untersuchung der BAM und der Feststellung vorhandener Spannungsrisskorrosion verändert?

  •  
  •  

 

Antwort zu 9:

 

Ja, es wurden zusätzliche Sonderprüfungen durchgeführt.

 

 

Frage 10:

 

Entsprachen diese Prüfungen seit 1998 durchgehend den vom BMVI veröffentlichen Handlungsempfehlungen? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort zu 10:

 

Die Ergebnisse der Untersuchung des Ankündigungsverhaltens lagen seit 2003 vor. Seitdem wurden Sonderprüfungen gemäß den vom BMVI veröffentlichten Handlungs- empfehlungen durchgeführt.

 

 

Frage 11:

 

In welchen zeitlichen Abständen wurde seit 1998 geprüft und welche Untersuchungs- / Prüfmethoden wurden angewandt?

 

Frage 12:

 

Welche Ergebnisse lieferten diese Prüfungen? (Bitte für alle Prüfungen mit Prüfdatum auflisten). Frage 13:

Wer hat diese Prüfungen vorgenommen?

 

Antwort zu 11, zu 12 und zu 13:

 

Es wurden Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 und regelmäßige Sonderprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Abbildung 1 zu entnehmen. Die Prüfungen wurden von Mitarbeitern der Senatsverwaltung und beauftragten Ingenieurbüros durchgeführt.

 

 

 

Abb 1: Bauwerksprüfung und Sonderprüfungen der Elsenbrücke, Teilbauwerke 1 und 2

 

 

Frage 14:

 

Welche Erkenntnisse hat der Senat über weitere Brücken, in denen diese oder weitere, für gleichartige Schäden als stark gefärdet geltende Spannstähle folgender Typen verbaut wurden?

  • Spannstahl St 145/160, Querschnitt rund oder oval, Hersteller Felten & Guilleaume Carlswerke AG
  • Spannstahl St 145/160, Querschnitt rund oder oval, Hersteller Hütten- und Bergwerke Rheinhausen AG
  • Hennigsdorfer Spannstahl St 140/160, Querschnitt rund oder oval, Hersteller VEB Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf bzw. Hennigsdorfer Stahl GmbH.

 

Antwort zu 14:

 

Hersteller und Typ des verbauten Spannstahls sind in der Bauwerksdatenbank erfasst. Bauwerksbezogen wurden und werden einmalige bzw. jährliche Sonderprüfungen durchgeführt.

 

 

Frage 15:

 

Für welche Brücken (auch die in der Berliner Auftragsverwaltung befindlichen) ist bekannt, dass entsprechende Spannstähle verbaut wurden? (Bitte auflisten)

 

 

Die Liste der Brücken ist der Anlage „Liste Bauwerke – Spannungsrisskorrosion“ zu entnehmen. Die Konstruktion der Elsenbrücke stellt im Zusammenhang aus Spannverfahren und verwendetem Spannstahl eine Ausnahme dar.

 

 

Frage 16:

 

Gibt es Brücken, bei denen diesbezüglich Unklarheit herrscht? Welche sind dies?

 

Antwort zu 16: Nein.

 

Frage 17:

 

Gibt es für weitere Brücken konkrete Erkenntnisse oder zumindest Verdachtsmomente über aufgetretene Schäden verursacht durch Spannungsrisskorrosion? (Bitte auflisten).

 

Antwort zu 17:

 

Erkenntnisse über durch Spannungsrisskorrosion hervorgerufene Schäden an Brücken liegen nicht vor.

 

 

Frage 18:

 

Konnten im Zuge des Rückbaus der Salvador-Allende-Brücke (Köpenick) Erkenntnisse über eingetretene Spannstahlschäden gewonnen werden? Werden/wurden Spannstähle aus dem Rückbau auf Schäden durch Spannungsrisskorrosion untersucht?

 

Antwort zu 18:

 

Nein, da die Salvador-Allende-Brücke aufgrund von Schäden durch Alkali-Kieselsäure- Reaktion und Schäden an Koppelfugen ersetzt werden muss und nicht aufgrund von eventuell schadhaften Spannbetonstählen.

 

 

Frage 19:

 

Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um bei weiteren mit diesen Stählen vorgespannte Brücken Schäden und insbesondere daraus resultierende Personenschäden möglichst auszuschließen?

 

Antwort zu 19:

 

Der Senat orientiert sich an die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (ehem. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), eingeführte „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“.

 

Frage 20:

 

Lt. dem Eintrag zum Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf in der Online-Enzyklopädie Wikipedia belieferte der spätere Eigentümer des Stahl-und Walzwerkes Hennigsdorf, die italienische Stahlgruppe Riva, die Großbaustelle Potsdamer Platz mit Baustählen. Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob auch hier Stähle zum Einsatz kamen, die durch Spannungsrisskorrosion gefährdet sind? Wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es hier?

 

Antwort zu 20:

 

Die oben genannte Handlungsanweisung schätzt Stähle des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf bis zum Produktionsende 1993 als stark gefährdet ein. Die Großbaustelle Potsdamer Platz begann später. Genauere Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.

 

 

Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

id_nr

ibwnr

Bauwerksname

3446015 0

01019

Friedrichsbrücke

3446018 1

01025

Mühlendammbrücke/Mühlendammbrücke, Überbau Südost

3446018 2

01025

Mühlendammbrücke/Mühlendammbrücke, Überbau Nordwest

3446032 0

01042

Spittelmarktbrücke

3446050A

02008

Hansabrücke

3446173 0

04006

Pappelalleebrücke

3446174 0

04007

Dunckerbrücke

3446176 1

04009

Kniprodestraßenbrücke/Kniprodestraßenbrücke, nordwestlicher Überbau

3446176 2

04009

Kniprodestraßenbrücke/Kniprodestraßenbrücke, südöstlicher Überbau

3446180A2

04032b

Landsberger-Allee-Brücke/Landsberg.-All.-Br.(nördl.Str)

3446180A4

04032d

Landsberger-Allee-Brücke/Landsberg.-All.-Br.(südl.Str)

3446286B

04032e

Landsberger-Allee-Brücke Fußgängerzwischengeschoß/Kinderwagen- und Behindertenrampe

3546241B1

05002

Elsenbrücke und Stützwände/Elsenbrücke, Überbau nordwest

3546241B2

05002

Elsenbrücke und Stützwände/Elsenbrücke, Überbau südost

3446126 2

06017

Schöneberger Brücke/Schöneberger Brücke – Fahrbahngewölbe

3446127 0

06020

Möckernbrücke

3445024 0

07015

Caprivibrücke

3445028A

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)

3445028C

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)

3445031 0

07025

Ostpreußenbrücke

3445039B2

07035b

Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte

3445050 1

07044b

Brücke West über die Halenseestr.Ost (07044 b-d)/Brücke Ost ü. Halenseestraße Ost, FR Nord (07044b)

3445050 2

07044c

Brücke West über die Halenseestr.Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR Süd (07044c)

3445050 3

07044d

Brücke West über die Halenseestr.Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR A115(07044d)

3445051 1

07044h

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke/Ringbahnbrücke  (07044h)

3445076 0

07077

Messedammbrücke II

3445082 1

07088a

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Westliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher Damm

3445082 2

07088b

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Östliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm

3445083 0

07089

Östliche Brücke über den Siemensdamm

3445084 0

07090

Westliche Brücke über den Siemensdamm

3445103 0

07121

Brücke zum Parkhaus ICC – Halenseestraße West

3445135 0

08019

Karl-Heinrich-Brücke

3545001 0

09002

Kurfürstendammbrücke

3545012 1

09020

Tunnel Rathenauplatz/Tunnel Rathenauplatz-Weströhre, FR Süd

3545012 2

09020

Tunnel Rathenauplatz/Tunnel Rathenauplatz-Oströhre, FR Nord

3545015 0

09024

Schwarzbacher Brücke

3445171 0

09042d

Halenseestraßenbrücke Ost

3545031 1

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 1 (Östl.)

3545031 2

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 2 (Westl.)

3545032 0

09056

Brücke über die Rudolstädter Straße

3545033 0

09057

Brücke am S-Bhf Schmargendorf (Heidelberger Platz)

3545036 0

09061

Brücke Abfahrt BAB A 100 Stadtring/Brücke Abfahrt BAB Stadtring

3545037 0

09062

Brücke Einfahrt zum AK Wilmersdorf

3545038 0

09074

Rampenbrücke Dillenburger Straße

3545094 1

09075

Brücke über den Breitenbachplatz/Brücke über den Breitenbachplatz, östlicher Übb.

3545094 2

09075

Brücke über den Breitenbachplatz/Brücke über den Breitenbachplatz, westlicher Übb.

3545048 0

10024

Stützbauwerk am Nikolassee

3546052 0

11022

Friedenauer Brücke

3546260C1

11040

Tunnel Innsbrucker Platz mit Trogstrecken/Tunnel Innsbrucker Platz (11040), T-Röhre FR Nord

3546260C2

11040

Tunnel Innsbrucker Platz mit Trogstrecken/Tunnel Innsbrucker Platz (11040), T-Röhre, FR Süd

3545084A

12028a

Br.üb.Albrecht-,Kieler Str,Düppelmarkt u.2 Trhs/Brücke über Albrechtstraße  (12028a)

3545091 0

12056

Rampenbrücke Ausfahrt Breitenbachplatz

3545092 0

12057

Rampenbrücke Einfahrt Breitenbachplatz

3546080 0

13051

Rampenbrücke Alboinstraße

3546013A

14027

Grenzalleebrücke

3547004A

15024

Teltowkanalbrücke und Stützwand/Teltowkanalbrücke

3547006 0

15048

Nördl. Germanenstraßenbrücke

3547008 1

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 1 (West)

3547008 2

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 2 (Ost)

3547010 2

15063a

Brücken Ausf.n.Schönefeld u.Einf.n.Dresden/Brücke Ausfahrt nach Schönefeld

3547021 0

15088

Fußgängerbrücke im Zuge des Rebenweges

3547022 0

15089

Fußgängerbrücke Brigittensteg/Brigittensteg

3547023A

15090

Brigittenbrücke und Stützwand/Brigittenbrücke

3547039 0

16010

Straßenbrücke am Bahndamm

3547049 0

16021

Nördl. Freiarmbrücke

3547053A

16028

Dammbrücke und Stützwand/Dammbrücke

3547058A1

16034

Salvador-Allende-Brücke und Stützwände/Salvador-Allende-Brücke, östl.Übb.

3547058A2

16034

Salvador-Allende-Brücke und Stützwände/Salvador-Allende-Brücke, westl.Übb.

3548013 0

16052

Fahlenbergbrücke

3648001 0

16053

Gosener Brücke

3548015 0

16057

Brücke am neuen Krug

 

 

 

3547065B

16071

Brücke an der Wuhlheide und Stützwand/Brücke an der Wuhlheide

3446259 0

17001

Seebrücke

3446252A

17003

U-Bahnüberbauung Lichtenberg

3447052A1

17005

Skandinavische Brücke, südl. Überbau

3447052A2

17005

Skandinavische Brücke, nördl. Überbau

3447053 0

17007

FGB Alt-Friedrichsfelde West

3447054A

17009

Gensinger Brücke mit Treppenanlage/Gensinger Brücke

3447065 0

17013

Nördl. Grenzgrabenbrücke

3447056 C

17048

Straßentunnel Alt-Friedrichsfelde

3446206 0

18001

Darßer Brücke

3446208 0

18025

Lindenberger-Weg-Brücke

3446217 0

19011

Schlossparkbrücke

3346065 0

19069

Feldwegbrücke Pankow

3446235 0

19094

Westlicher Parksteg

3446237 0

19096

Östl. Parksteg/Östlicher Parksteg

3346030 0

19141

Pankebrücke (Weg z. S-Bahn)

3346031 0

19142

Pankebrücke (Kinderspielpl.)

3446242 0

19204

Bahnhofstraßenbrücke Blankenburg

3346044 0

19205

Hebammensteigbrücke

3346045 0

19206

Königsteinbrücke

3346046 1

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 1 (Ost)

3346046 2

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 2 (West)

3346047A

19208

westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114) u.Stützwände/westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114)

3346050 0

19209

Östl. Bucher-Straßenbrücke

3445151 0

20018

Borsigdammbrücke

3447034 0

21015

Frankfurter Brücke

3447038 0

21017

Cecilienbrücke

3447032 0

21018

Mosbacher Brücke

3447005 1

21020

Marzahner Brücke (BW 10)/Marzahner Brücke (BW 10), nördl. Übb, stadteinwärts

3447005 2

21020

Marzahner Brücke (BW 10)/Marzahner Brücke (BW 10), südl. Übb, stadtauswärts

3447006 0

21022

Marzahner Brücke (BW12)

3447008 0

21025

Marzahner Brücke (BW15)

3447009 0

21026

Marzahner Brücke (Bw.16)

3447011 1

21030

Märkische-Allee-Brücke (BW 1)/Märkische-Allee-Brücke (BW 1), Übb 1/ Ri. Marzahn

3447011 2

21030

Märkische-Allee-Brücke (BW 1)/Märkische-Allee-Brücke (BW 1), Übb 2/ Ri. B1

3447073A1

21031

Märkische-Allee-Brücke (BW 2)/Märkische-Allee-Brücke (BW 2), Übb 1/Ri. B1

3447073A2

21031

Märkische-Allee-Brücke (BW 2)/Märkische-Allee-Brücke (BW 2), Übb 2/ Ri. Marzahn

3447074 1

21032

Märkische-Allee-Brücke (BW 3)/Märkische-Allee-Brücke (BW 3), Übb 1 / Ri. B1

3447074 2

21032

Märkische-Allee-Brücke (BW 3)/Märkische-Allee-Brücke (BW 3), Übb 2 / Ri. Marzahn

3447012 1

21040

Br. Allee d. Kosmonauten,Bw.5a+c/Br. Allee d. Kosmonauten,Bw.5a

3447012 2

21042

Br. Allee d. Kosmonauten,Bw.5a+c/Br. Allee d. Kosmonauten,Bw.5c

3447013 1

21043

Br. Allee d. Kosmonauten,BW 6a+c/Br. Allee d. Kosmonauten,BW 6a

3447014D1

21046

Brücke Allee der Kosmonauten und Stützwände/Brücke, Allee der Kosmonauten, Bw.7c (21046)

3447014D3

21048

Brücke Allee der Kosmonauten und Stützwände/Brücke, Allee der Kosmonauten, Bw.7a (21048)

3447033 0

21049

FGB Grabensprung

3547086 0

21052

Honsfelder Brücke

3447035 0

21053

Wasserwegbrücke

3447015A1

21054

Südl.Blumenberger-Damm-Brücke u. Treppenanlage/Südl.Blumberger-Damm-Brücke, ÜBB Ost

3447015A2

21054

Südl.Blumenberger-Damm-Brücke u. Treppenanlage/Südl.Blumberger-Damm-Brücke, ÜBB West

3447019 0

21082

Südliche Nikolai-E.-Bersarin-Brücke

3447042A1

21085

Bitterfelder Brücke und Treppe/Bitterfelder Brücke, südlicher Überbau

3447046 1

21092

Wuhletalbrücke/Wuhletalbrücke, Übb 1 – RF Stadteinwärts

3447046 2

21092

Wuhletalbrücke/Wuhletalbrücke, Übb 2 – RF Stadtauswärts

3447049 0

21093

Nördliche Blumenberger-Damm-Brücke

3447047 0

21096

Köthener Brücke

3447020A

22003

Nördl. Falkenberger Brücke/Nördliche Falkenberger Brücke

3447021A

22005

Südliche Falkenberger Brücke

3447051A

22018

Gehrenseebrücke

3447022A

22020

Hohenschönhausener Rhinstraßenbrücke u.Treppenanl./Hohenschönhausener-Rhinstraßenbrücke

3447026 1

23030

Cecilienstraßenbrücke/Cecilienstraßenbr., nördl.Gehb.- u. Rohrleitungsbr

3447026 2

23030

Cecilienstraßenbrücke/Cecilienstraßenbrücke, Straßenbrücke

3447026 3

23030

Cecilienstraßenbrücke/Cecilienstraßenbr., südl.Gehb.- u. Rohrleitungsbr.

3447027 0

23031

Grottkauer Brücke

3447028 0

23032

FGB Kastanienalleebrücke

3447029 0

23033

Stendaler Brücke West/Stendaler Brücke (West)

3447030 0

23034

Louis-Lewin-Brücke

3447031 0

23036

Stendaler Brücke Ost

 

Straßenverkehr: Das Ende einer Stau-Behörde Verkehrslenkung Berlin wird aufgelöst, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/das-ende-einer-stau-behoerde-verkehrslenkung-berlin-wird-aufgeloest-31556872

Berlin – Die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) wird aufgelöst und voraussichtlich bis Ende kommenden Jahres als #Abteilung VI in die #Senatsverkehrsverwaltung eingegliedert. Mit diesem Schritt will Senatorin Regine Günther (für Grüne) das seit Jahren herrschende Chaos in und um die Behörde beenden. Zuvor hatte ein Gutachten genau diese Neustrukturierung empfohlen. Eine Beibehaltung der jetzigen Organisation sei nicht ratsam.
Die VLB mit knapp 130 Mitarbeitern ist unter anderem für die Ampel-Einrichtung und -Steuerung, die Verkehrsführung an Baustellen, die Einrichtung von Busspuren oder Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie die Beseitigung potenziell gefährlicher Stellen auf den Straßen verantwortlich. Diesen Aufgaben wurde die Behörde mit Sitz am Flughafen Tempelhof zuletzt jedoch immer weniger gerecht. Klagen häuften sich, dass die VLB Bauarbeiten teils um ein Jahr verzögerte. Dazu kam, dass die Behörde seit April 2018 keine Führung mehr hat. Ihr letzter Leiter, Axel Koller, war nach einem guten halben Jahr zur BSR gewechselt. 2015 war Jörg Lange entlassen worden, anschließend wurde der pensionierte Leiter der Stadtgüter, Peter Hecktor, kommissarisch an die Spitze gesetzt, bis Koller kam.
Zahl der Schnittstellen soll verringert werden

Mit der Überführung der VLB in die Verwaltung soll die Zahl der Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehrslenkern verringert werden, sagte …

Straßenverkehr: Vorrang für den Umweltverbund bei Baustellen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie definiert der Senat die in § 25 Abs. 2 Nr. 2 #Mobilitätsgesetz (#MobiG) genannte „Leistungsfähigkeit des
Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“ vor dem Hintergrund der in der Präambel des MobiG genannten
Sicherung des Vorrangs für den #Umweltverbund?
Antwort zu 1:
Für Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von
Maßnahmen sind nach § 25 Abs. 1 Mobilitätsgesetz (MobG) planerische
Abwägungsentscheidungen zu treffen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind in
§ 25 Abs. 2 MobG genannt. An erster Stelle steht dabei die „Überprüfung der Konvergenz
mit den Zielen dieses Gesetzes“, an zweiter Stelle folgt der Aspekt „Auswirkungen der
#Leistungsfähigkeit des #Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“. Damit hat in der
Abwägungsentscheidung der Vorrang des Umweltverbundes als Ziel des MobG
gegenüber der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Priorität.
Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit umfasst alle
Mobilitätsgruppen, wie sie in der Präambel des MobG genannt worden sind und nicht nur
den motorisierten Individualverkehr. Für die Gesamtleistungsfähigkeit spielen daher auch
die Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Radverkehrs eine
große Rolle. Die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrssystems ergibt sich aus verschiedenen
Faktoren wie z.B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch Punkten wie der
Zuverlässigkeit des ÖPNV oder der Barrierefreiheit für den Fußverkehr.
Frage 2:
Wie viele Baustellenanordnungen wurden seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes durch die
Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erlassen (bitte nach Verkehrslenkung Berlin und
Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bezirke aufschlüsseln)?
2
Antwort zu 2:
Die jeweilige Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist in der nachfolgenden
Tabelle auf der Datengrundlage des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Stichtag: 18.10.2018) dargestellt.
Behörde Anzahl
Verkehrslenkung Berlin (VLB) 582
Straßenverkehrsbehörde Mitte 508
Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg 621
Straßenverkehrsbehörde Pankow 301
Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf 253
Straßenverkehrsbehörde Spandau 225
Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf 283
Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg 405
Straßenverkehrsbehörde Neukölln 216
Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick 462
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf 262
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg 457
Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf 224
Frage 3:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde keine sichere Radverkehrsführung nach § 39 Abs. 1 Satz 1
MobiG eingerichtet bzw. angeordnet, die den Maßgaben der §§ 43 und 44 MobiG entspricht? Mit welcher
Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Frage 4:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde der verfügbare Straßenraum für den Umweltverbund entgegen §
39 Abs. 1 Satz 3 beschränkt? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort zu 3 und zu 4:
Eine Statistik über die getroffenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen in diesem
Zusammenhang wird nicht geführt.
Berlin, den 31.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz