Autofahrer in Berlin brauchen im Bundesvergleich die meiste Geduld. In Rom, Paris, London und Moskau allerdings ist es schlimmer. Berliner Autofahrer brauchen gute #Nerven und bundesweit die meiste #Geduld. Im vergangenen Jahr verloren sie im Schnitt 154 Stunden in dichtem Verkehr und #Stau, wie der #Verkehrsdatenanbieter#Inrix in einer am Dienstag veröffentlichten Studie errechnet hat. Leidgeprüft sind auch Münchner und Hamburger, die 140 beziehungsweise 139 Stunden einbüßten. Im Durchschitt standen Autofahrer in Deutschlands Städten 2018 rund 120 Stunden im Stau.
Die Warterei ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Für die Stau-Hauptstadt kamen 2018 laut den Berechnungen von Inrix 1,7 Milliarden Euro an staubedingten Kosten zusammen. Für den einzelnen Fahrer wurden jährlich 1340 Euro ermittelt. Der Bundesdurchschnitt lag bei …
Frage 1: Wie weit ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung, der Betreuung des Planfeststellungsverfahrens, dem ggf. notwendigen Grunderwerb und der Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) für die grundhafte #Erneuerung/#Instandsetzung der #A111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum AD Charlottenburg seit der Beauftragung der #DEGES durch das Land Berlin im Mai 2015 fortgeschritten? Antwort zu 1: Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung der grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum Autobahndreieck (AD) Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt. Im Zuge dieser komplexen Planungs- und Bauaufgabe wurde durch die DEGES ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept („#Masterplan Bauen und Verkehr“) erarbeitet und Ende 2018 den zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt. Es ist vorgesehen, auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes in 2019 die Planungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erstellung eines Bauwerkserhaltungsentwurfes auszuschreiben. Frage 2: Wie viele Fahrzeuge passieren täglich den genannten Abschnitt der A 111? 2 Antwort zu 2: Die durchschnittliche werktägliche #Verkehrsbelastung (#DTVw) variiert auf den einzelnen Streckenabschnitten der A 111 und steigt dabei sukzessive von ca. 51.000 Kfz/24 h (Landesgrenze Berlin/Brandenburg – Anschlussstelle (AS) Schulzendorfer Straße) bis auf ca. 100.000 Kfz/24 h (AS Heckerdamm – AD Charlottenburg) an. Nach Zusammenführung der A 111 und der A 100 im Bereich des AD Charlottenburg beträgt die durchschnittliche Verkehrsstärke auf der A 100 (AD Charlottenburg – AS Spandauer Damm) rd. 175.000 Kfz/24 h (Quelle: Verkehrslenkung Berlin – Verkehrsstärkenkarte 2014). Frage 3: In welchem Zeitraum wird die Sanierung der A 111 umgesetzt? Antwort zu 3: Das integrierte Verkehrs- und Baukonzept sieht erste Bauarbeiten auf der A 111 frühestens in 2022 vor. Eine voraussichtliche Gesamtbauzeit für die Arbeiten zur grundhaften Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 lässt sich aktuell – auch mit Hinweis auf ggf. zu berücksichtigende Planfeststellungsverfahren – nicht seriös angeben. Frage 4: Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung sein? Antwort zu 4: Die geschätzten Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 liegen auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes bei rd. 870 Mio. EUR. Konkretere Aussagen zu Kosten sind erst nach Erreichen eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich Ende 2020 möglich. Frage 5: Welche Maßnahmen sind genau geplant? Antwort zu 5: Die Planungs- und Bauaufgabe umfasst die grundhafte Sanierung von 13,3 Kilometer vierstreifiger Autobahn. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird der komplette Fahrbahnaufbau einschließlich der Entwässerungsanlagen zurückgebaut und anschließend erneuert. Weiterhin erfolgt unter anderem auch ein Austausch der Fahrzeugrückhaltesysteme nach aktuellem Regelwerk. Hinzu kommen neben dem erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf- Wissell-Brücke und dem in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgesehenen Umbau des AD Charlottenburg weitere 49 Brücken-, Tunnel- und Trogbauwerke, 85 Verkehrszeichenbrücken sowie 93 Lärmschutz- und Stützwände, die sich im betrachteten Streckenverlauf der A 111 befinden. 3 Frage 6: Wo wird die Umleitung entlangführen? Antwort zu 6: Im Rahmen der Erstellung des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes wurden umfangreiche Verkehrssimulationen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind verkehrliche Prämissen aufgestellt worden, die unter anderem die Weiternutzung der Autobahn – wenn auch mit erheblichen Einschränkungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit – insbesondere auch im Hinblick auf den Schwerverkehr vorsieht. Die Abstimmungen und Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Explizite Umleitungsausschilderungen/- empfehlungen von der Autobahn in das nachgeordnete Straßennetz hinein sind demnach nicht vorgesehen, auch wenn Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz zu erwarten sind. Frage 7: Gibt es Abstimmungen mit der S-Bahn und der BVG, damit die Sanierung der A 111, der Ausbau der S 25- Gleise und die Sanierung der U 6-Trasse in Reinickendorf nicht zeitlich zusammenfallen? Frage 8: Wie sehen diese Abstimmungen konkret aus? Welche Ergebnisse gibt es diesbezüglich? Antwort zu 7 und 8: In 2017 hat die DEGES Anfragen an Verwaltungen, Verkehrsträger und Verbände zu dort geplanten Baumaßnahmen gestellt, um diese bei der Erstellung des integrierten Verkehrsund Baukonzept berücksichtigen zu können. Zu den angefragten Verkehrsträgern gehörten auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG. Rückläufe zu diesen Anfragen sind insoweit erfolgt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die Sanierungsarbeiten auf der U 6-Trasse in 2020/2021 vorgesehen sind und sich demnach nicht mit dem eingeschätzten frühesten Baubeginn der Sanierungsarbeiten auf der A 111 in 2022 überschneiden. Die Koordinierung erfolgt fortlaufend. Bezüglich der Baumaßnahme S 25 liegt aktuell kein Sachstand seitens der DB AG vor. Es ist vorgesehen, in 2019 konkrete Gespräche hinsichtlich der zeitlichen und technischen Randbedingungen der einzelnen Baumaßnahmen mit der BVG wie auch mit der Deutschen Bahn AG aufzunehmen. Berlin, den 06.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie lange ist die #Salvador-Allende-Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr voraussichtlich #unpassierbar? Antwort zu 1: Die Verkehrseinschränkungen bleiben nach derzeitigem Stand bis zur Fertigstellung des ersten Teils der neuen Salvador-Allende-Brücke bestehen. Mit einer Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke ist aktuell Ende 2019 zu rechnen. Frage 2: Was sind die Ursachen für die nunmehr erfolgte Vollsperrung für den Kraftverkehr? Antwort zu 2: Bei den regelmäßig stattfindenden #Bauwerkskontrollmessungen wurde festgestellt, dass sich das unter Verkehr befindliche Brückenteil in Richtung der neu zu bauenden Brücke geneigt hat. Hierdurch entsteht eine irreversible Verdrehung der alten Brücke, die zu einer gravierenden Überlastung der Konstruktion geführt hat. Aus Gründen der #Standsicherheit und da bereits #Vorschädigungen durch #Alkali-Kiesel-Säure-Reaktion („#Betonkrebs“) sowie an den Koppelfugen der Spannstähle vorhanden sind, ist ein Verbleib unter Verkehr nach den vorherigen stufenweisen #Lasteinschränkungen, zuletzt auf 7,5 t, nicht mehr verantwortbar. 2 Frage 3: Wie stellt der Senat ab sofort sicher, dass in der Folge der durchgeführten Vollsperrung der Salvador- Allende-Brücke Rettungskräfte, Einsatzkräfte und Feuerwehr in kürzester Zeit an ihrem Einsatzort eintreffen können trotz der auf Fußgänger und Radfahrer beschränkten Passierbarkeit? Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die negativen Folgen der Vollsperrung der Salvador-Allende- Brücke möglichst schnell abzumildern und insbesondere die Umfahrungsmöglichkeiten, die innerörtlich ausschließlich über die Altstadt Köpenick und die Lange Brücke (ebenfalls stark geschädigt) möglich wären, zu gewährleisten? Frage 5: Wie und mit welchen Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass die Lange Brücke unter der zu erwartenden erhöhten Verkehrslast insbesondere in den Spitzenstunden sowie die Altstadt Köpenick am zusätzlichen Durchgangsverkehr nicht unzumutbar leiden werden? Frage 6: Sind kurzfristig der Einsatz von Behelfsbrücken oder anderen Behelfsmaßnahmen in Arbeit, um die gegebene Situation der Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke zu entspannen? Antwort zu 3 bis 6: Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die vorhandenen Umfahrungsstrecken werden ausgeschildert. Die Steuerung der Lichtsignalanlagen auf den Umfahrungsstrecken wird zeitnah überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Einsatz von Behelfsbrücken ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitnah nicht machbar. Behelfsmaßnahmen, wie z. B. eine Hebung der Brücke in die alte Lage oder eine Abstützungskonstruktion, sind aufgrund des komplizierten statischen Systems und der Vorschädigungen der Brücke nicht möglich. Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, die laufende Baumaßnahme zu beschleunigen, um eine frühere Verkehrsfreigabe zu erreichen. Berlin, den 29.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: In welchem Stadium befinden sich die Planungen des Verkehrskonzepts #Schöneweide für die Neugestaltung der #Edison-, #Spree- und #Siemensstraße, um diese Straßen sicherer zu machen und die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmbelastung zu schützen? Antwort zu 1: Seit Herbst letzten Jahres sind nach Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der Stubenrauchbrücke als zwischenzeitliche Lösungen auf der Edison- und Spreestraße #Radfahrstreifen zu Lasten eines Fahrstreifens aufgetragen worden. Die Verkehrsführung über die #Stubenrauchbrücke entspricht mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und einem Radfahrstreifen in Richtung Edisonstraße der Zielplanung. Die Behelfsbrücke kann nur noch von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt werden. Gegenwärtig werden durch die beauftragten Ingenieurbüros auf Basis aktueller Vermessungsunterlagen die Lagepläne für die Zielplanung erstellt und innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie mit dem Bezirk und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt. Frage 2: Wie hat sich die Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke auf die Verkehrs- und Lärmbelastung in Oberschöneweide – insbesondere auf die in Frage 1 gennannten Straßen – ausgewirkt? Antwort zu 2: Die Minna-Todenhagen-Brücke wurde im Dezember 2017 für den Verkehr freigegeben. Im Juni 2018 und im Oktober 2018 wurden an verschiedenen Knotenpunkten in Ober- und Niederschöneweide Verkehrszählungen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr (12 Stunden) durchgeführt. 2 Im Ergebnis ist belegbar, dass die Verkehrsbelastung in der Edisonstraße (südlich der Straße An der Wuhlheide) von etwa 21.600 Kfz/12 Stunden auf rund 11.000 Kfz/12 Stunden bis 13.000 Kfz/12 Stunden zurückging. Diese Größenordnung der Verkehrsabnahme von ca. 10.000 Kfz /12 Stunden (entspricht rund 13.000 Kfz/24 Stunden werktags) lässt sich auch für die Karlshorster Straße im Bereich der Stubenrauchbrücke nachweisen (von 26.600 Kfz/12 Stunden auf 15.700 Kfz/12 Stunden). Weniger deutlich stellt sich die Verkehrssituation auf dem östlichen Ast zwischen Niederund Oberschöneweide dar. In der #Spreestraße nördlich der #Michael-Brückner-Straße ging die Verkehrsbelastung von rund 5.900 Kfz/12 Stunden auf etwa 4.200 Kfz/12 Stunden zurück. Frage 3: Inwieweit wurden die Ergebnisse der Online-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Plattform mein.berlin.de und des Ortsteilgespräches vom 13. Februar 2018 in die Planungen einbezogen? Antwort zu 3: Die Vorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden alle aufgenommen, katalogisiert, diskutiert und bewertet. Sie sind anschließend in die erneut auf Fachebene geführte Querschnittsdiskussion eingeflossen, ebenso wie die neuen Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz. Frage 4: Wird es eine weitere Anschlussveranstaltung und eine damit verbundene Online-Beteiligung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geben? Antwort zu 4: Es ist beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Ergebnisse der Untersuchung und die neuen Straßenraumgestaltungen zu informieren. Frage 5: Gibt es einen Termin für den Abbau der Behelfsbrücke neben der Stubenrauchbrücke? Antwort zu 5: Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen kann ein Zeitpunkt für den Rückbau der Behelfsbrücke z.Zt. nicht benannt werden. Berlin, den 04.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das #gepanzerte Fahrzeug sieht unheimlich aus, fast wie ein Ein-Mann-Bunker auf Rädern. Doch hinter dem breiten #Schlitz, der sich waagrecht durch den grau lackierten Stahl zieht, verbirgt sich kein Heckenschütze. Ein #Messgerät stellt die Geschwindigkeit der Fahrzeuge fest, die an dem Anhänger vorbeifahren, und wenn sie zu schnell sind, wird ein #Blitzer ausgelöst. Vitronic Poliscan Enforcement Trailer heißt das neueste #Tempo-Messgerät der Berliner Polizei. Seit kurzem steht die schusssichere Stahlkonstruktion am Columbiadamm in Kreuzberg und nimmt den Verkehr ins Visier, der in Richtung Flughafenstraße rollt. Säule in Köpenick beschädigt
„Der neue #Geschwindigkeitsmessanhänger wird seit Mittwoch eingesetzt“, hieß es am Donnerstag bei der Polizei. Nachdem das Personal geschult worden ist, sollen nun Erfahrungen gesammelt werden, um über einen möglichen Kauf zu entscheiden. Der 1,3 Tonnen schwere Blitzeranhänger, der am Columbiadamm steht, hat ein Wiesbadener Kennzeichen – in Wiesbaden hat die Firma Vitronic ihren Sitz. Das Gerät ist gemietet, wofür pro Monat etwa 5000 Euro berechnet werden. Bei einem Kauf würden 130 000 Euro fällig. Der zweite Blitzeranhänger geht nächste …
Frage 1: Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele und welche Fahrzeuge für #Stadtrundfahrten regelmäßig im Einsatz sind (z.B. Busse, Trabis; Anbieter wie East Car Tours) und wie alt diese Fahrzeuge sind? Antwort zu 1: Derzeit sind zehn #Busunternehmen mit Sitz in Berlin im Besitz von Genehmigungen für Stadtrundfahrten nach § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (#Sonderlinienverkehr), die insgesamt ca. hundert Fahrzeuge hierfür einsetzen. Das Alter der Fahrzeuge ist der Genehmigungsbehörde nicht bekannt, da sich der Umfang der Genehmigung im Linienverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen Fahrzeuge bezieht. Ansonsten hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine Kenntnis darüber, ob Unternehmen, die über Genehmigungen im Ausflugs- oder sonstigem Gelegenheitsverkehr verfügen, in Einzelfällen ggf. individuelle Stadtrundfahrten in Berlin durchführen. 2 Schließlich hat das LABO keine Erkenntnisse über solche Stadtrundfahren, die ohne Chauffeur, sondern von sog. #Selbstfahrern durchgeführt werden (wie z.B. East Car Tours). Derartige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil I muss lediglich der Eintrag „#Selbstfahrervermietfahrzeug“ vorgenommen werden. Frage 2: Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele Reisebusse aus dem In- und Ausland jährlich nach Berlin kommen und inwiefern gibt es Regelungen für die Begrenzung dieser Anzahl? Antwort zu 2: Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an, bei denen Haltestellen in Berlin angefahren werden. Die Anzahl der Busse ist nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, wie viele Busse im Gelegenheitsverkehr Berlin anfahren. Regelungen zur Begrenzung gibt es nicht. VisitBerlin liegen hierzu aus dem Qualitätsmonitor folgende Tourismus-Zahlen vor: Transportmittelwahl – Anreise Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 35 % 35 % 0 Prozentpunkte Bahn 22 % 29 % + 7 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 24 % 25 % + 1 Prozentpunkte Bus 17 % 9 % – 8 Prozentpunkte Transportmittelwahl – Anreise deutscher Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 19 % 24 % + 5 Prozentpunkte Bahn 29 % 33 % + 4 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 28 % 33 % + 5 Prozentpunkte Bus 22 % 9 % – 13 Prozentpunkte Transportmittelwahl – Anreise ausländischer Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 54 % 57 % + 3 Prozentpunkte Bahn 14 % 23 % + 9 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 20 % 11 % – 9 Prozentpunkte Bus 12 % 8 % – 4 Prozentpunkte 3 Demnach nimmt der Anteil der mit dem Reisebus nach Berlin kommenden Touristen ab. Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stieg die Anzahl der Gäste insgesamt von 12,37 Millionen auf 12,97 Millionen, wobei die Anzahl der ausländischen Gäste von 4,86 Millionen auf 5,10 Millionen und der Gäste aus dem Inland von 7,50 Millionen auf 7,86 Millionen stieg (jeweils
5 Prozentpunkte).
Frage 3:
Welche Richtlinien oder Sonderrichtlinien gelten für Fahrzeuge für Stadtrundfahren und Reisebusse in
Bezug auf Emissionen und andere Umweltschutzstandards?
Antwort zu 3:
Fahrzeuge für Stadtrundfahrten und Reisebusse, die innerhalb der Berliner Umweltzone
verkehren, müssen die Anforderungen der „grünen Plakette“ erfüllen. Fahrzeuge ohne
„grüne Plakette“ dürfen nur in der Berliner Umweltzone fahren, wenn es sich um
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, d.h. um Oldtimer handelt. Denn Oldtimer sind gemäß
Anhang 3 Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von den
Fahrverboten in Umweltzonen befreit.
Einzelausnahmen werden für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder
aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der
Umweltzone erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nachrüstbar
sind. Außerdem müssen diese Sonderfahrzeuge erstmals vor dem 01.11.2014 auf die
Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Damit wird verhindert,
dass zusätzliche Fahrzeuge als Sonderfahrzeug in die Umweltzone gelangen.
Für die grüne Plakette ist nach der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
der Abgasstandard Euro 4 oder die Nachrüstung mit Partikelfilter erforderlich. Im Übrigen
müssen die Fahrzeuge die einschlägigen Umweltanforderungen des
Fahrzeugzulassungsrechts erfüllen.
Frage 4:
Wie viele Emissionen werden nach Kenntnis des Senats durch diese Fahrzeuge jährlich verursacht?
Antwort zu 4:
Aktuelle Zahlen liegen für Reisebusse für das Jahr 2015 für die Luftschadstoffe Feinstaub-
PM10 und Stickoxide (NOx) für das Hautverkehrsstraßennetz aus Modellrechnungen vor,
die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans erstellt wurden.
Tabelle 1: Emissionen in t/a auf Hauptverkehrsstraßen für 2015. Gesamt und Reisebusse
Gesamtemissionen
Kfz-Verkehr Reisebusse Anteil
Stickoxide 5.817,0 238,6 4,1 %
Feinstaub (PM10) 546,2 13,0 2,4 %
4
Frage 5:
Welche Bezirke werden dabei nach Kenntnis des Senats schwerpunktmäßig angefahren und inwiefern
kommt es zu lokal erhöhten Emissionswerten?
Frage 6:
Wie wirken sich diese Fahrzeuge nach Einschätzung des Senats auf die Verkehrsbelastung auf den Straßen
und in den touristisch stark frequentierten Gebieten aus?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die nach § 43 PBefG genehmigten Verkehre fahren durch die Bezirke: Charlottenburg-
Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow.
Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebene
Umweltatlas enthält in der Karte 7.01 „Verkehrsmengen“
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/index.shtml) zumindest für die
Hauptverkehrsstraßen straßengenaue Zahlen des Reisebusaufkommens. Demnach ist im
touristisch stark frequentierten Bezirk Mitte sowie im Bereich des Messegeländes in
Charlottenburg-Wilmersdorf mit typischerweise 100 – 400 Reisebussen am Tag zu
rechnen, mit Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen von weniger als 5 %.
Modellrechnungen für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans ergaben in den
24 Straßen, in denen sich Luftgütemessstellen für Stickstoffdioxid befinden, maximale
Anteile der Reisebusse an der dort vom lokalen Verkehr verursachten Zusatzbelastung
von höchstens 5 %.
Frage 7:
Wie positioniert sich der Senat zu der Befürchtung, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch
Stadtrundfahrten und Reisebusse den Welterbe-Status der Museumsinsel gefährden könnte?
Antwort zu 7:
Die erfreuliche Tatsache, dass die Berliner Welterbestätte Museumsinsel auf großes
Interesse stößt und viele Besucherinnen und Besucher dort erscheinen, bringt
andererseits die Gefahr einer Übernutzung mit sich. Eine hohe Anzahl von Reisebussen
auf der Insel gefährdet die Wahrnehmbarkeit und schließlich die visuelle Integrität der
Stätte.
Erhöhtes oder ungesteuertes Verkehrsaufkommen stellt für Welterbestätten grundsätzlich
eine Herausforderung dar. Der Senat steht mit Bezirken und Verbänden im Austausch, um
eine Lösung zur Verkehrsentlastung der Museumsinsel zu finden.
Frage 8:
Wo sieht der Senat Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation und welche konkreten Schritte sind
geplant?
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Antwort zu 8:
Es wird geprüft, ob im Rahmen der Genehmigung von Haltestellen
immissionsschutzrechtliche Auflagen möglich sind. Darüber hinaus sieht der Senat
Handlungsbedarf für ein Management des Reisebusaufkommens an Stätten wie der
Museumsinsel (siehe auch Antwort zu Frage 7).
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks#Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.
Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.
Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.
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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040
Der nördliche Berliner Ring ist wieder komplett frei. Nach Angaben der Polizei konnte die #A10 zwischen #Oberkrämer und Kreuz #Oranienburg in beiden Richtungen wieder freigegeben werden.
Am Sonntag war bereits die Sperrung der Fahrbahn in Richtung Hamburg aufgehoben worden – einen halben Tag früher als geplant. Seit Freitag hatte es Stau gegeben, im Ferienverkehr vor der Baustelle.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie setzt sich der #Fahrzeugbestand an in Berlin zugelassenen PKW nach Herstellern zum 31.12.2018 zusammen? Zu 1.: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) kann den Berliner Fahrzeugbestand nach Herstellern zum Stichtag 31.12.2018 nicht rückwirkend ermitteln. Das #Kraftfahrtbundesamt hat im Internet (www.kba.de) auch für Berlin die PKW-Bestände nach Herstellern zum Stichtag 1.1.2018 veröffentlicht.
Sind nach Kenntnis des Senats bestimmte Hersteller signifikant häufiger von a) #Brandstiftung, b) #Einbruchsdiebstahl aus KfZ und c) #Diebstahl von KfZ-Teilen betroffen? Zu 2.: a) Brandstiftung: Die in Berlin durch Brandstiftung beschädigten Kraftfahrzeuge (Kfz) können nicht über die Polizeiliche Kriminalstatistik oder verlaufsstatistische Auswertungen im Datawarehouse FI abgebildet werden, da hier nur die Brandstiftung insgesamt erfasst wird. Eine Unterscheidung nach dem angegriffenen Gut und im Weiteren nach bestimmten Herstellern erfolgt nicht. b) Einbruchsdiebstahl aus Kfz und c) Diebstahl von Kfz-Teilen Eine deliktische Unterscheidung bzw. Trennung nach Diebstahl an bzw. aus Kfz erfolgt in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Jahr 2012 nicht mehr. Des Weiteren wird keine Unterscheidung hinsichtlich der betroffenen Kfz-Hersteller bzw. -Marken im Bereich Diebstahl an/aus Kfz vorgenommen.
Trifft es zu, das mehrfach in den Jahren 2018 und 2019 Scheinwerfer von Fahrzeugen des Herstellers Porsche demontiert und gestohlen worden sind? Seite 2 von 3 Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2 b) und c).
Wie ist das polizeiliche Vorgehen bei Einbruchsdiebstahl aus KfZ und dem Diebstahl von Fahrzeugteilen? Zu 4.: Die Dienstkräfte der Polizei Berlin orientieren sich bei der Anzeigenaufnahme, der Spurensuche und -sicherung sowie der weiteren Sachbearbeitung in Fällen des einfachen Diebstahls an Kfz bzw. des einfachen und/oder besonders schweren Diebstahls aus Kfz an den einschlägigen Polizeidienstvorschriften und Geschäftsanweisungen. Insbesondere die im Intranet der Polizei Berlin abrufbaren Bearbeitungsstandards zu den vorgenannten Delikten dienen hierbei als Hilfestellung. Grundsätzlich wird, abhängig von den fallbezogenen Gegebenheiten und der vorgefundenen Spurenlage bei diesen Delikten, eine Spurensicherung vorgenommen. In Frage kommen hierbei regelmäßig die Sicherung von DNA-, (Desoxyribonukleinsäure) Fingerabdruck- sowie Werkzeugspuren. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin sind für die Spurensuche und -sicherung aus- und fortgebildet und orientieren sich auch hier an internen Richtlinien. Verwertbare Spuren werden in der Regel dem Kriminaltechnischen Institut beim Landeskriminalamt Berlin (LKA KTI) zur kriminaltechnischen Untersuchung zugeleitet. Entwendete Fahrzeugteile und/oder andere Gegenstände werden, sofern dazu geeignet, zur Sachfahndung ausgeschrieben. Alle Ermittlungsmaßnahmen erfolgen nach einer individuellen Einzelfallbeurteilung, die auf den jeweiligen Sachverhaltsumständen beruht. Weiterhin finden regelmäßige Lageauswertungen statt, um Tatzusammenhänge zu erkennen und Tatserien festzustellen. An wiederholt auftretenden Tatorten werden in der Regel Sondereinsätze zur Verhinderung der genannten Delikte durchgeführt. Darüber hinaus erfolgen gezielte Recherchen in Internet-Verkaufsportalen, um hierüber Diebesgut aufzufinden und Täteranhalte zu ermitteln.
Wie viele Einbruchsdiebstähle aus KfZ oder dem Diebstahl von Fahrzeugteilen sind für die Jahre 2017 und 2018 in den einzelnen Polizeidirektionen jeweils erfasst? Zu 5.: Im Jahr 2017 wurden in Berlin 17.549 Fälle des besonders schweren Falles von Diebstahl an/aus Kfz erfasst. Im Jahr 2018 waren es 15.860 Fälle. Der nachfolgenden Übersicht ist die Verteilung auf die Direktionen zu entnehmen. Tatortdirektion 2017 2018 Direktion 1 2.765 2.452 Direktion 2 2.792 2.487 Direktion 3 2.633 2.185 Direktion 4 2.693 2.735 Direktion 5 3.110 3.167 Direktion 6 3.526 2.812 Seite 3 von 3
Wie viele Einsätze des Kriminaldauerdienstes hat es insgesamt, wie viele wegen Einbruchsdiebstählen aus KfZ oder dem Diebstahl von Fahrzeugteilen in den einzelnen Direktionen in den Jahren 2017 und 2018 gegeben? Zu 6.: Eine behördenweite Statistik im Sinne der Fragestellung wird bei der Polizei Berlin nicht geführt. Berlin, den 01. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Potsdam muss sich einmal mehr auf #Verkehrschaos einstellen. Die Brücken den #Nuthestraße müssen erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen drei Jahre dauern. Potsdam – Freie Fahrt auf Potsdams wichtigster Straße – davon durften Autofahrer in den vergangenen Jahren meist nur träumen: Erst wurde die #Humboldtbrücke saniert, dann der Abschnitt zwischen Horstweg und der Autobahn, zuletzt wurde eine marode Böschung an der #Friedrich-Engels-Straße erneuert. Und die Situation wird auch in Zukunft nicht einfacher: Gegen Ende des Jahres rückt nämlich der Beginn der nächsten Großbaustelle näher. Dann beginnt der Brückenabriss der Hochstraße über die Bahngleise und die #Friedrich-List-Straße. Rund 60.000 Autos sind an dieser Stelle täglich unterwegs. Erste Maßnahmen sollen schon im November beginnen
Die Sanierungsplanungen für das Vorhaben werden jetzt konkreter. Der zuständige Landesbetrieb Straßenwesen hat die Ausschreibung gestartet. Der Auftrag ist auf der Vergabeplattform des Landes europaweit ausgeschrieben. Ab Ende 2019 soll drei Jahre lang gebaut werden. Im Oktober 2022 soll den Plänen zufolge alles fertig sein. In dieser Zeit wird Potsdams wichtigste Straße teilweise nur einspurig …