Frage 1:
Welchen Zeitplan hat der Senat für die Erarbeitung der #Planungsunterlagen, die Durchführung des #Planfeststellungsverfahrens und den Bau der #TVO?
Frage 2:
Wann, bitte Monat und Jahr angeben, beginnt das Planfeststellungsverfahren? Wann, bitte Monat und Jahr
angeben, ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Hierzu wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptausschuss, zuletzt der
Bericht vom 20.07.2018 rote Nummer 0434 D, verwiesen (Berichtsauftrag Drucksache
18/0700).
Frage 3:
Welche persönlichen Gespräche wurden wann durch Mitarbeiter und die politische Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn AG zum Abschluss einer #Kreuzungsvereinbarung geführt (bitte
Datum angeben)?
Antwort zu 3:
Es wurden keine persönlichen Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer
Kreuzungsvereinbarung geführt.
Frage 4:
Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu rechnen?
2
Antwort zu 4:
Es wurden etliche Gespräche geführt, in deren Ergebnis die Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung für die Planung von 4 #Brückenbauwerken
(#Eisenbahnüberführungen) der DB Netz AG am 28.06.2018 erfolgte.
Frage 5:
Welche Kosten würden durch Grünbrücken, für den gesamten Teil im Bereich des sog. Biesenhorster
Sands, entstehen, die Tiere zur Überquerung nutzen könnten?
Frage 6:
Ist die Variante des Baus von Grünbrücken bisher geprüft worden, oder wird dies noch geprüft werden?
Antwort zu 5 und zu 6:
Da die Varianten der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) in enger Bündelung mit der
Bahntrasse im Bereich des Biesenhorster Sandes verlaufen, sind Grünbrücken, die der
Verbindung von Freiflächen dienen, im Biesenhorster Sand nicht zielführend.
Die Linienführung der Trasse im Biesenhorster Sand löst keine Konflikte in Folge einer
Zerschneidung von Freiflächen aus, sondern die Konflikte bestehen in der Zerstörung von
Lebensräumen. Diese können durch Grünbrücken nicht kompensiert oder beseitigt
werden.
Berlin, den 02.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele Beanstandungen von Baustellen im Straßenland wurden durch die Straßenverkehrsbehörden Berlins seit dem 1.1.2017 ausgesprochen wegen (bitte einzeln mit Datum unter Angabe der beanstandenden Gliederung der Verwaltung aufführen):
gegen § 11 Absatz 11 BerlStrG,
der Anordnung bei Einrichtung der Baustelle,
der Baustelle nach Einrichtung?
Antwort zu 1:
Straßenverkehrsbehörden sind für Anordnungen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. § 11 Abs. 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) fordert vom Erlaubnisnehmer der Straßenlandsondernutzung eine deutliche Kennzeichnung an der Baustelle. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Vorschriften des BerlStrG liegt bei den Straßenbau- und nicht bei den Straßenverkehrsbehörden. Beanstandungen werden nach Auskunft der bezirklichen Straßenbauämter statistisch nicht gesondert erfasst.
und Inbetriebnahmen finden im Rahmen der Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) statt. Statistiken über dabei getroffene Beanstandungen von Baustellenabsicherungen oder Verstößen gegen die
verkehrsrechtliche Anordnung werden bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den meisten bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nicht geführt. Nur die Straßenverkehrsbehörde Neukölln hat 70 Fälle gemeldet.
Der Polizeipräsident in Berlin erfasst jedoch in Zusammenhang mit der Nichteinholung bzw. Nichteinhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen durchgeführte Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Die von dort übermittelten Daten sind dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entnommen und nach den entsprechenden Tatbeständen des Bußgeldkatalogs gegliedert aufgeführt (s. anliegende Tabelle).
tätig, wenn die originär zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die Anzahl solcher Einsätze ist durch die Polizei Berlin nicht automatisiert recherchierbar.
Bei der VLB und in den meisten Bezirksämtern von Berlin werden entsprechende Erhebungen nicht geführt; lediglich die Straßenverkehrsbehörde Neukölln Berlin hat 20 veränderte Baustellen gemeldet.
Frage 2:
Wie wurde jeweils die Beseitigung des beanstandeten Sachverhalts überprüft (bitte einzeln analog zu 1. aufführen)?
Antwort zu 2:
Nachkontrollen von beanstandeten Baustellenabsicherungen finden in Abwägung von der Schwere des Verstoßes gegen die verkehrsrechtliche Anordnung statt. Eine Statistik über stattgefundene Nachkontrollen wird bei den Straßenverkehrsbehörden nicht geführt.
Auch diesbezügliche Einsätze durch die Polizei Berlin sind nicht detailliert recherchierbar.
Frage 3:
Wie viele Bußgelder wurden seit dem 1.1.2017 durch wen und in welcher Höhe gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 verhängt (bitte tabellarisch aufführen)?
Antwort zu 3:
Bezirksamt
Verhängte Bußgelder(Verstößegegen § 11BerlStrG)
2017
Verhängte Bußgelder(Verstößegegen § 11BerlStrG)
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
Keine Angaben
Keine Angaben
Friedrichshain-Kreuzberg
Keine Angaben
Keine Angaben
Lichtenberg
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Marzahn-Hellersdorf
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Mitte
Keine Angaben
Keine Angaben
Neukölln
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Pankow
Es wird keine Statistik geführt.
Es wird keine Statistik geführt.
Reinickendorf
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Spandau
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Steglitz-Zehlendorf
Keine im Zusammenhang mit Baustellen
Keine im Zusammenhang mit Baustellen
Tempelhof-Schöneberg
a) § 28 Abs. 1 Nr. 2:
8 Bußgeldbescheide seit
1.1.2017
(150 €, 200 €, 300 €,
200 €, 150 €, 80 €,
500 €, 250 €);
b) § 28 Abs. 1 Nr. 3 oder 4:
Fehlanzeige
Treptow-Köpenick
Es wird keine Statistik geführt.
Es wird keine Statistik geführt.
Frage 4:
Welche Baustellen sind dem Senat bekannt, bei denen seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes der nach
§ 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG vorgeschriebene barrierefreie Aushang des Verkehrszeichenplans vorgenommen wurde (bitte nach zuständiger Straßenverkehrsbehörde auflisten)?
Antwort zu 4:
Die Straßenverkehrsbehörden haben bislang keine entsprechenden Meldungen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.
Frage 5:
Wie werden die Bauherren oder beauftragten Unternehmer seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes über ihre Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG informiert?
Antwort zu 5:
Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Neukölln von Berlin aktualisiert die Nebenbestimmungen der Anordnung für die Baustelleneinrichtung nach § 45 StVO. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin beabsichtigt, für eigene Baumaßnahmen, die der Fachbereich „Straßen“ veranlasst, in zukünftigen Ausschreibungen entsprechende Anforderungen aufzunehmen.
Von den übrigen Bezirksämtern erfolgt keine gesonderte Information an die Bauherren. Es wird auf die fachliche und sachliche Informationspflicht des Unternehmers
hingewiesen. Bei Bedarf werden auf Nachfrage entsprechende Informationen vom Bezirksamt Spandau von Berlin zur Verfügung gestellt.
Frage 6:
Wie überprüfen die Straßenverkehrsbehörden die Erfüllung der Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1? Wie viele Beanstandungen wurden durch wen ausgesprochen? Wie wurde die Beseitigung des Mangels jeweils überprüft?
Antwort zu 6:
Die Kontrolle und Überwachung dieser Vorschrift ist bislang nicht einheitlich geregelt.
Frage 7:
Wo finden sich die Informationen über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 im Internet?
Antwort zu 7:
Die „GB infraVelo GmbH“ ist nach Beschluss des MobG mit der Konzeption einer Webseite, auf der die aktuellen Radverkehrsprojekte vorgestellt werden sollen, beauftragt worden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist mittelfristig vorgesehen, dass Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen aller Berliner Akteure (Senat, Bezirke und GB infraVelo) auf einer Website nutzerorientiert gebündelt werden sollen.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg informiert über selbst beauftragte Bauvorhaben im eigenen Internetauftritt und führt eine entsprechende Liste.
Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland werden durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf der eigenen Internetplattform veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt im Vorfeld einer jeden Baumaßnahme eine Presse- und Anliegerinformation.
Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Schriftliche Anfrage Nr. 18/16738 vom 16. Oktober 2018
über Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen
Anlage zu Frage 1 b:
Nachfolgend werden die im POLIKS erfassten Zahlen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Januar 2017 dargestellt:
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
Datum
Anzahl
Datum
Anzahl
03.01.2017
1
09.01.2017
3
09.01.2017
1
10.01.2017
1
10.01.2017
1
13.01.2017
2
11.01.2017
1
14.01.2017
1
25.01.2017
1
17.01.2017
1
26.01.2017
1
21.01.2017
1
31.01.2017
1
23.01.2017
1
06.02.2017
1
26.01.2017
1
12.02.2017
1
01.02.2017
1
17.02.2017
1
02.02.2017
1
20.02.2017
1
06.02.2017
2
22.02.2017
1
09.02.2017
1
24.02.2017
2
10.02.2017
1
06.03.2017
2
20.02.2017
1
07.03.2017
4
21.02.2017
1
08.03.2017
5
27.02.2017
4
12.03.2017
1
28.02.2017
1
13.03.2017
3
01.03.2017
1
14.03.2017
2
02.03.2017
4
15.03.2017
1
08.03.2017
1
16.03.2017
2
09.03.2017
1
21.03.2017
1
13.03.2017
1
22.03.2017
1
16.03.2017
1
23.03.2017
3
20.03.2017
2
27.03.2017
1
21.03.2017
2
28.03.2017
1
27.03.2017
6
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
31.03.2017
1
31.03.2017
1
01.04.2017
1
03.04.2017
1
03.04.2017
1
10.04.2017
1
06.04.2017
1
11.04.2017
1
07.04.2017
1
20.04.2017
1
12.04.2017
1
24.04.2017
1
13.04.2017
2
26.04.2017
1
16.04.2017
1
28.04.2017
1
19.04.2017
1
01.05.2017
1
21.04.2017
1
05.05.2017
1
25.04.2017
2
10.05.2017
1
26.04.2017
1
16.05.2017
2
04.05.2017
1
17.05.2017
1
05.05.2017
2
31.05.2017
1
10.05.2017
1
09.06.2017
1
11.05.2017
1
10.06.2017
1
12.05.2017
3
13.06.2017
1
16.05.2017
1
14.06.2017
5
26.05.2017
1
23.06.2017
1
30.05.2017
1
26.06.2017
1
31.05.2017
3
30.06.2017
1
01.06.2017
1
03.07.2017
2
07.06.2017
1
12.07.2017
1
14.06.2017
1
13.07.2017
1
15.06.2017
3
15.07.2017
1
19.06.2017
1
17.07.2017
1
21.06.2017
1
18.07.2017
1
26.06.2017
2
19.07.2017
1
27.06.2017
2
24.07.2017
2
02.07.2017
1
31.07.2017
3
05.07.2017
2
02.08.2017
1
11.07.2017
2
03.08.2017
2
14.07.2017
1
07.08.2017
2
17.07.2017
1
09.08.2017
1
18.07.2017
3
10.08.2017
1
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
31.07.2017
2
22.08.2017
1
01.08.2017
1
25.08.2017
1
03.08.2017
1
28.08.2017
1
14.08.2017
1
07.09.2017
1
15.08.2017
3
21.09.2017
1
16.08.2017
2
22.09.2017
1
22.08.2017
1
04.10.2017
3
25.08.2017
1
09.10.2017
1
30.08.2017
1
11.10.2017
1
05.09.2017
2
12.10.2017
2
07.09.2017
1
13.10.2017
2
09.09.2017
1
25.10.2017
2
14.09.2017
3
06.11.2017
1
19.09.2017
1
09.11.2017
3
21.09.2017
1
13.11.2017
5
22.09.2017
2
15.11.2017
1
26.09.2017
1
21.11.2017
1
27.09.2017
1
23.11.2017
1
03.10.2017
2
28.11.2017
1
04.10.2017
1
04.12.2017
4
05.10.2017
1
05.12.2017
1
10.10.2017
3
12.12.2017
1
11.10.2017
1
18.12.2017
3
13.10.2017
1
21.12.2017
1
17.10.2017
1
29.12.2017
2
18.10.2017
1
11.01.2018
1
24.10.2017
1
17.01.2018
2
01.11.2017
1
25.01.2018
1
13.11.2017
4
29.01.2018
2
15.11.2017
1
12.02.2018
2
16.11.2017
1
13.02.2018
1
17.11.2017
1
16.02.2018
2
21.11.2017
1
25.02.2018
1
22.11.2017
1
26.02.2018
2
23.11.2017
2
12.03.2018
1
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
28.11.2017
1
19.03.2018
1
01.12.2017
1
23.03.2018
2
02.12.2017
1
27.03.2018
3
04.12.2017
3
28.03.2018
1
08.12.2017
2
05.04.2018
1
10.12.2017
1
09.04.2018
1
11.12.2017
2
10.04.2018
1
12.12.2017
1
14.04.2018
1
13.12.2017
1
21.04.2018
1
18.12.2017
1
23.04.2018
1
28.12.2017
1
25.04.2018
2
04.01.2018
3
27.04.2018
1
09.01.2018
1
04.05.2018
1
11.01.2018
2
24.05.2018
3
13.01.2018
1
06.06.2018
1
25.01.2018
1
08.06.2018
1
26.01.2018
1
12.06.2018
1
29.01.2018
1
18.06.2018
1
02.02.2018
1
25.06.2018
1
06.02.2018
1
04.07.2018
2
12.02.2018
1
11.07.2018
1
14.02.2018
1
12.07.2018
1
16.02.2018
1
16.07.2018
1
19.02.2018
1
25.07.2018
1
21.02.2018
2
27.07.2018
1
22.02.2018
1
30.07.2018
1
01.03.2018
1
15.08.2018
1
06.03.2018
2
21.08.2018
2
07.03.2018
1
24.08.2018
1
12.03.2018
3
31.08.2018
1
13.03.2018
2
04.09.2018
1
15.03.2018
1
05.09.2018
4
16.03.2018
2
06.09.2018
1
21.03.2018
1
08.09.2018
1
22.03.2018
1
11.09.2018
1
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
24.03.2018
1
26.03.2018
2
28.03.2018
1
04.04.2018
1
05.04.2018
2
09.04.2018
2
10.04.2018
1
11.04.2018
1
13.04.2018
1
18.04.2018
2
21.04.2018
1
25.04.2018
1
27.04.2018
1
02.05.2018
1
07.05.2018
1
08.05.2018
1
15.05.2018
1
16.05.2018
2
23.05.2018
1
24.05.2018
7
29.05.2018
2
31.05.2018
1
02.06.2018
1
08.06.2018
1
12.06.2018
2
15.06.2018
2
18.06.2018
3
19.06.2018
1
20.06.2018
5
27.06.2018
3
29.06.2018
2
02.07.2018
2
03.07.2018
2
06.07.2018
3
09.07.2018
2
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
Frage 1:
Inwieweit ist der Senatsverwaltung das Modell des „#geschützten Kreuzungs-Designs“ (#protected intersection,
Niederlande) bekannt?
Antwort zu 1:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für ein
sogenanntes „geschütztes Kreuzungs-Design“ bzw. für „protected intersections“ nach
niederländischem Vorbild aus dem Internet und den internationalen Fachdebatten
bekannt. Unter diesen Bezeichnungen werden unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der
Signalisierung und der Designelemente subsumiert.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile des Modells sieht der Senat in Bezug auf die #Verkehrssicherheit?
Antwort zu 2:
Die unter dem Begriff „protected intersection“ verstandenen #Kreuzungsdesigns werden in
Berlin bisher nicht angewendet und sind auch international noch kein Standard. Der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen bisher keine eigenen
Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und die Wirksamkeit dieser Art der
Kreuzungsgestaltung vor. Auch fehlt es an belastbaren Untersuchungen zur objektiven
und subjektiven Sicherheit, die eine abschließende Beurteilung zuließen.
Vorteilhaft bei den Kreuzungsgestaltungen wirken die großzügigen #Dimensionierungen
von #Radverkehrsanlagen und Aufstellflächen für den #Radverkehr sowie die
2
entsprechenden Furtbreiten. Dies ermöglicht eine Absicherung des Radverkehrs gegen
den Kraftfahrzeug-Verkehr. Kleine „Schutzinseln“ im Kreuzungsbereich, vorgezogene
Haltelinien und „Aufstellzonen“ für die Verkehrsteilnehmenden ändern das
Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugfahrenden, verbessern die Sichtbeziehung im
Abbiegevorgang sowie die Abbiegegeschwindigkeit und sollen damit positiv zur
Verkehrssicherheit beitragen.
Nachteilig ist, dass sich die vorgeschlagene „Rund-um-Grün-Signalisierung“ für den
Radverkehr in Deutschland nur schwer rechtssicher realisieren lässt. Eine alternative
Trennung der Signalisierung führt zu längeren Wartezeiten und wirkt sich somit unter
Umständen negativ auf die Regeleinhaltung der Verkehrsteilnehmenden aus. Zudem
benötigt die vorgeschlagene konsequente Trennung der Verkehrsströme mehr Platz, der
insbesondere in den dichten Berliner Quartieren mit Blockrandbebauung oft nicht zur
Verfügung steht.
Frage 3:
Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es zur Anwendung des Modells im Berliner Straßenverkehr?
Sofern diese nicht existieren, wieso wurden keine Überlegungen zur Übertragung des Modells auf Berlin
unternommen?
Antwort zu 3:
Zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 gehört es, gefährliche
Kreuzungen für den Radverkehr sicherer zu gestalten. Im Rahmen dessen wird auch
geprüft, ob und wo sich Signalisierungs- und Knotenpunktformen, die dem „geschützten
Kreuzungs-Design“ ähnlich sind, realisieren lassen. Die Übertragung aus dem Ausland
entlehnter Formen der Verkehrsregelung muss in Anbetracht der unterschiedlichen
baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aber stets ohne Vorfestlegung auf ein
bestimmtes Modell erfolgen. In Zuge der Erstellung des Radverkehrsplans wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen und gegebenenfalls
festlegen, ob und in welcher Weise solche Führungsformen in Berlin Anwendung finden
können.
Frage 4:
Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (18/16197) des Abgeordneten Herrn Friederici vom 31. August
2018 (Antwort vom 14. September 2018) ergeben sich die zwanzig unfallträchtigsten Kreuzungen in Berlin.
Inwieweit ist das o.g. Modell auf diese 20 Kreuzungen anwendbar? Wenn nicht, bei welchen dieser
Kreuzungen ist eine Anwendung ausgeschlossen und warum? Bei welchen dieser Kreuzungen ist konkret
eine Anwendung denkbar und warum ist diese möglich?
Antwort zu 4:
Ob sich die Örtlichkeiten für den Einsatz von „geschütztem Kreuzungsdesign“ eignen oder
einzelne Designelemente die Sicherheit an diesen Kreuzungen verbessern können, lässt
sich nach einer ersten überschlägigen Prüfung nicht abschließend feststellen.
3
Frage 5:
Für welche Kreuzungen käme aus Sicht des Senats in Berlin eine Anwendung des Modells tatsächlich in
Betracht?
Antwort zu 5:
Die zurzeit geplante Umgestaltung an der Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in
Spandau wird einige Elemente des Modells enthalten. Ob weitere geeignete Örtlichkeiten
in Berlin gegeben sind, ist noch nicht abschließend geprüft.
Berlin, den 24.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Für den geplanten #Umbau des #Autobahndreiecks#Funkturm beginnen jetzt die ersten – vorbereitenden – Arbeiten. Mit Bohrungen will das ausführende Planungsunternehmen #Deges, eine Gesellschaft des Bundes und der Länder, von Montag an die Baugrundverhältnisse erkunden. Sperrungen solle es nur vereinzelt und ohne größere Beeinträchtigungen im Bereich des Rasthofs Avus und der Halenseestraße geben, teilte die Deges am Mittwoch mit. Die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Mitte des Jahres solle es weitere Untersuchungen geben, die sich dann konkret an der geplanten Trassenführung orientieren, sagte Deges-Sprecher Lutz Günther.
Einen Termin für die späteren Bauarbeiten gibt es noch nicht. Das aufwändige Planfeststellungsverfahren soll frühestens …
Berlin – Da haben sich die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) eine Menge Arbeit vorgenommen! Nach und nach sollen zahlreiche U- und #S-Bahnhöfe in Berlin zu #Verkehrsdrehscheiben ausgebaut werden. „Die Fahrgäste, die dort ankommen, werden nicht mehr nur in #Busse umsteigen können. Auch Autos, #Elektroroller und #Fahrräder könnten dort bereitstehen“, sagte BVG-Digitalvorstand Henrik Haenecke. „Für den #Berlkönig, unseren Ridesharing-Fahrdienst, könnte es Haltestellen geben. #Fahrradgaragen, #Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, #Lastenräder, #Packstationen und #Taxihalteplätze wären weitere mögliche Elemente.“
Einen Namen für das neue Konzept gibt es auch schon: Die Bahnhöfe sollen zu Mobilitätshubs entwickelt werden. Hub ist englisch und bedeutet Verkehrsknotenpunkt.
Natürlich können die Fahrgäste heute schon an Bahnhöfen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wechseln. Doch oft hängt es vom Zufall ab, welche Verkehrsmittel verfügbar sind. Das Besondere ist nun: In Zukunft sollen sich die Fahrgäste darauf verlassen können, dass sie eine bestimmte Auswahl vorfinden.
Der Riss in der #Elsenbrücke ist das bekannteste Beispiel für Berlins #marode#Brücken, jedoch kein Einzelfall. Insgesamt elf von 250 Brücken in Berlin sind #Sanierungsfälle. Das geht aus der Antwort der Verkehrsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor.
Die Brücken werden regelmäßig mit Noten auf einer Skala von eins bis vier bewertet. Elf Berliner #Autobahnbrücken haben die Note "drei" erhalten. Das bedeutet, dass sie in absehbarer Zeit saniert werden müssen. Besonders schlecht ist es um die westliche Brücke über den Siemensdamm bestellt, ein Zubringer für die #A111. Mit einer Note von 3,3 attestiert ihr die Verkehrsverwaltung den schlechtesten Zustand.
Dresselsteg 3,0
Ostpreußenbrücke 3,0
Rudolf-Wissell-Brücke 3,0
Westendbrücke 3,0
Westliche Brücke über den Siemensdamm 3,3
Brücke Avus Stadtring 3,0 Brücke über die Bahnanlagen am S-Bhf Eichkamp …
Bis Freitag ist die rechte Spur in Fahrtrichtung Potsdam deshalb jeweils von 8 bis 15 Uhr gesperrt, wie der Besitzer der Tribüne, Hamid Djadda, am Dienstag mitteilte. Er will die Zuschauerränge sanieren und 2021 als Ausstellungs- und Veranstaltungsort präsentieren – zum 100. Jahrestag der Eröffnung der Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße (Avus).
Fünf Millionen Euro für die Sanierung eines Wahrzeichens
Im Frühjahr wurde das marode Dach abgerissen, in den Herbstferien beginnt nun der originalgetreue Nachbau. Vorbeifahrende Autofahrer werden davon allerdings nichts sehen, die Holzwand vor der Baustelle wird zwölf Meter hoch und 80 Meter lang sein. "Ich hatte mir das eingangs einfacher vorgestellt, ein so geschichtsträchtiges Berliner Wahrzeichen wieder instand zu setzen", sagte Djadda. Es gebe viele Auflagen. Das Dach soll im nächsten Jahr fertig werden, dann werden die Ränge …
Jeden Tag werden unzählige #Busspuren, #Haltestellen oder #Tramgleise blockiert. Bisher mussten BVG-Mitarbeiter auf die #Polizei oder das #Ordnungsamt warten, die dann #Bußgeldbescheide unter den Scheibenwischer klemmten. Von Montag an verteilt die BVG selbst #Knöllchen.
8700 Falschparker in 2017
Der neue Strafzettel der BVG, der auf eine Anzeige bei der Polizei verweist, ist mit dem Spruch „Sie haben Parkplatzprobleme? Fahren sie doch mal mit uns“ bedruckt. Mittels Kreuzchen wird außerdem das Verkehrsvergehen dokumentiert: Parken im Haltestellenbereich, Halten oder Parken auf Bussonderstreifen, Halten oder Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen heißt es darauf amtlich.
Wenn sich zum #Feierabend berufstätige Menschen nach Hause aufmachen, heißt es für viele #LKW-Fahrer: Ab auf einen #Stellplatz an der #Autobahn. Im Osten der Bundesrepublik einen zu finden, wird jedoch immer schwieriger. Das kann für den gesamten Straßenverkehr gefährlich werden.0
Potsdam/Erfurt/Magdeburg/Dresden (dpa/bb) – Der #Güterverkehr auf den Autobahnen in Ost-Deutschland wächst, doch die Zahl der Stellplätze reicht vielerorts nicht mehr aus. Die Fahrer sind dadurch oft gezwungen, unerlaubt in Ein- oder Ausfahrten von Rastplätzen zu parken. Das bestätigen die zuständigen Landesämter in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Länder stellen zwar mehr Plätze in Aussicht und hätten auch das nötige Geld, doch zwischen Planung und Fertigstellung vergehen mitunter zehn bis fünfzehn Jahre.
Das sei zu lange, erklärt der ADAC-Vorstand für Verkehr und Technik in Sachsen, Helmut Büschke. Etwa 400 Stellflächen fehlten derzeit im Freistaat. Nach Angaben des dortigen Landesamtes für Straßenbau gäbe es rund 2500 Lkw-Stellplätze. 320 zusätzliche seien aktuell in Planung. Wann Lastwagen dort parken werden, konnte die Behörde jedoch nicht sagen.
Seit wann genau sind dort diese Schilder installiert?
Antwort zu 1:
Die straßenbaubehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, den 23.08.2018 erteilt. Die Umsetzung der Anordnung erfolgte bis zum 27.08.2018.
Frage 2:
Welche Art von Brückenschäden liegen an der erst im Jahr 2003 gebauten Brücke konkret vor?
Antwort zu 2:
Das Dehnprofil der Fahrbahnübergangskonstruktion ist verschlissen. Durch die hohen Temperaturen im Sommer kam es zu einer starken Temperaturausdehnung der Brücke mit einer Aufwölbung des Dehnprofils. Schwere abbiegende Fahrzeuge von der BAB A
113 kommend verwalken zusätzlich das elastische Dehnprofil. Die Kombination von extrem hohen Temperaturen mit den Einwirkungen schwerer abbiegender Fahrzeuge mit verstärkter Reibung führte zum Schaden am Dehnprofil.
Frage 3:
Wann wurden diese Schäden festgestellt?
Antwort zu 3:
Der Schaden wurde während einer Streckenbefahrung am 24.07.2018 festgestellt. Die Befahrung in der Folgewoche zeigte eine Schadenserweiterung, die für Zweiradfahrer eine Gefahrensituation darstellen könnte.
Frage 4:
Was konkret bedeuten diese Schäden für den Weiterbetrieb der Brücke?
Antwort zu 4:
Der Weiterbetrieb der Brücke ist durch den Schaden nicht gefährdet.
Frage 5:
Wird es neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auch zu einer Lastenbeschränkung der Brücke kommen?
Antwort zu 5: Nein.
Frage 6:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Bezug auf diese Brückenschäden?
Antwort zu 6:
Das Dehnfugenband wird ausgetauscht. Das Verkehrskonzept für die Arbeitsstellensicherung während der Bauzeit wird erstellt und die Bauleistung ausgeschrieben.
Frage 7:
Ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Schäden zu Ablösungen von Brückenteilen kommen kann, die auf die darunter befindliche A113 stürzen könnten?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 8:
Mit welcher Zustandsnote gemäß Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 RI-EBW-PRÜF wird diese Brücke derzeit bei der Senatsverwaltung geführt?
Antwort zu 8:
Aktuelle Zustandsnote: 3,0
Frage 9:
Welche Zustandsnoten haben nach aktuellem Stand (31.08.2018) alle 258 Brücken die in der Baulast des Bundes und in Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte alle Brücken mit Zustandsnote und Beschreibung vorhandener Schäden und Nutzungseinschränkungen auflisten)
Antwort zu 9:
Die Liste der Brücken in der Baulast des Bundes ist als Anlage 1 beigefügt. Die Dokumentation des Zustandes der Brücken erfolgt in einer Bauwerksdatenbank und ist durch laufend aktualisierte Prüfungen und der sukzessiven Abarbeitung einer stetigen Veränderung unterworfen und zudem teilweise sehr umfangreich. Auf eine Gesamtauflistung wird daher verzichtet und exemplarisch der Zustandsbericht für die Hermann-Gladenbeck-Brücke als Anlage 2 beigefügt.
In der Anlage 3 sind die Bauwerke mit den gegenwärtigen Nutzungseinschränkungen aufgeführt.
Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
3
1
07022
Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)
2,9
2
07022
Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)
2,9
3
07023
Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Südfahrbahn)
2,7
4
07023
Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Nordfahrbahn)
2,9
5
07024
Dresselsteg
3,0
6
07025
Ostpreußenbrücke
3,0
7
07033
Rudolf-Wissell-Brücke
3,0
8
07035b
Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte
2,2
9
07037
Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk im Anschl.a.d.Westendbrücke, BW 29a
Zwischen dem 8-ten und 9-ten Längsträger von rechts, Maßnahme {2}
0 0 2
3546231_0_15H_RISS MIT AUSSINTERUNG
Schadensbeschreibung S V D
[30]
Verbundträger / -balken, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Bereichsweise, Unvollständig, Mitte längs am Bauwerk, 1-tes Bauteil von links, Oben außen, Maßnahme {1}
1 Stelle am 1. LT von rechts, über der linken Fahrspur FR Süd, unterer Flansch
1 Stelle am 7. LT von rechts, hinten am Ende des LT, Unterkante, Maßnahme {1}
[15]
Längsträger, Beschichtung, Gering, Anprallschaden, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unterseite, – Schrammspuren an 2. und 3. LT über rechtem Fahrstreifen FR Nord und vorne über mittlerer Fahrspur beginnend jeweils angerostet.
Anprallschaden an 12. LT hinten und 13. LT vorn, Maßnahme {1}
Brücke, Elastomer, An einigen Bauteilen, Prüfung nicht möglich, Anzahl: 8 Stück, Bauteil nicht einsehbar / 0 0 0 zugänglich, die Gitter des Vogeleinflugschutzes ließen sich nicht öffnen, da die Verschraubungen zu tief
und die Gitter an sich zu eng aneinander sitzen, Maßnahme {7}
3546231_0_15H_LAGER NICHT ZUGÄNGLICH
Schadensbeschreibung S V D
Lager – Verformungslager ohne Festhaltung, bewehrt
Brücke, Fugenband, Fugen längs, Stellenweise, Rissig, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {7}
0 0 2
3546231_0_15H_FUGENBAND RISSIG
Schadensbeschreibung S V D
Fahrbahnübergang – Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion
[40]
Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Profile, Stellenweise, Beschädigt durch Fremdeinwirkung, Anzahl: 1 Stelle(n), Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Siehe Skizze 1, Die Stahlprofile sind verbogen, Maßnahme {7}
0
0
2
[33]
Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Korrosionsschutzbeschichtung auf Metall, Mehrfach, Abgefahren, Vorne und hinten am Bauwerk, Vereinzelt sind die Profile korrodiert, Maßnahme {1}
0
0
1
3546231_0_15H_BESCHICHTUNG ABGEFAHREN
[58]
Fugenband der Teppichkonstruktion, Polyurethan, Bereichsweise, Gerissen, Länge: 300,0 cm, Widerlager
1
2
3
hinten, Links, Fehlerhafte / problematische Baustoff- / Materialauswahl, Teppich stellt sich bei hohen
Bauwerkstemperaturen auf und ist durch das Überfahren des Schwerverkehrs gerissen. Der aufgestellte
Teppich stellt für Motorradfahrer etc. eine Gefahrenstelle dar. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu
reduzieren., EP
3546231_0_ZU_WH_GERISSENER TEPPICH
Schadensbeschreibung S V D
[41]
Plattenbalken / Trägerrost, Fugenband der Teppichkonstruktion, Gummi, Stellenweise, Schadhaft, Anzahl: 2 Stück, Hinten am Bauwerk, Maßnahme {7}
0 0 2
Kappe
[35]
Überbau, Kappe, Betonfertigteil, Mehrfach, Herausgebrochen, Hinten am Bauwerk, Mitte links, Schadenserweiterung, Siehe Skizze 1, an der Mittelinsel, Maßnahme {7}
0 2 2
3546231_0_15H_BORDSTEIN HERAUSGEBROCHEN
[9]
Trägerrost, Gesims, Betonoberfläche, Vereinzelt, Oberfläche grobporig, Vorne und hinten am Bauwerk, Rechts, Oben, Maßnahme {2}
0
0
0
[56]
Brücke, Draufsicht des Gesimses, Beton, Eine Stelle, Rissig, Am Anfang des Bauwerks, Rechts, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}
Stelle(n), Beide Widerlager, Links, Unterseite, Siehe Skizze 1,
Das Vogeleinfluggitter liegt an der Leitungsaufhängung an und ist verbogen, die Leitungsaufhängung hängt
zu tief., Maßnahme {7}
3546231_0_15H_VERBOGENES VOGELEINFLUGGITTER
[12]
Träger, Füllung des Vogelschutzes, Blech, Ausgeprägt, Ungleichmäßig, Gesamtes Bauteil, Die schräg an den LT angebrachten Bleche liegen teilweise nicht an, Maßnahme {7}
Befestigungsschelle der Längsleitung, Eine Stelle, Verdreht, Vorne am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Versatz, FR Süd, Verbindungsstoß zum Zeitpunkt der Prüfung augenscheinlich dicht, Maßnahme {5}
0 0 0
3546231_0_15H_BEFESTIGUNGSSCHELLE SCHRÄG
[52]
Rohr der Längsleitung, Versatz, Eine Stelle, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, zwischen Trägern 2-3, Maßnahme {7}
0 0 0
3546231_0_15H ENTWÄSSERUNGSROHR ANGEROSTET
Schadensbeschreibung S V D
[14]
Unterbau, Auslaufrohr der Entwässerungsrinne auf der Auflagerbank, Stahl / Metall, Mehrfach, Nicht ausreichend, Beide Widerlager, Die Entwässerungstutzen sind nur 5 cm lang, das anfallende Wasser tropft gegen das Widerlager, Maßnahme {5}
0
0
1
[25]
Überbau, Verankerung des Beleuchtungsmastes, Futterblech, Ein Stück, Nicht gesichert, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1, Auf Mittelinsel, Maßnahme {17}
0
0
0
3546231_0_15H_FUTTERBELCH NICHT GESICHERT
Leitungen
[17]
Überbau, Leitung für Flüssigkeiten, Gewinde der Schraube, Stellenweise, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unter dem Bauwerk, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Die Verbindungsmittel der Druckleitung sind stark korrodiert., Maßnahme {17}
Ca. 1m parallel zur Mittelinsel verläuft auf ganzer Überbaulänge ein Riss im Belag der Abbiegespur auf die A 113 in Fahrtrichtung Norden. Hinten zusätzliche Risse, Maßnahme {3}
0 0 2
3546231_0_15H_LÄNGSRISS IM BELAG
Schadensbeschreibung S V D
[38]
Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Fugendichtungsmaterial der Längsfuge, Vereinzelt, Abgesackt / Setzung, Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Rechte Seite, Siehe Skizze 1,
Auf der Mittelinsel zwischen Bordstein und Ampel, Maßnahme {3}
0 0 2
3546231_0_15H_MITTELINSEL FUGE ABGESACKT
[37]
Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Beton, Vereinzelt, Abgeplatzt, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Auf der Mittelinsel entlang einer Querfuge., Maßnahme {3}
0
0
1
[55]
Brücke, Geh- und Radwegbelag, Bituminöse Baustoffe, Stellenweise, 2 – 5 cm abgesackt / gesetzt, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {3}
0
1
1
3546231_0_15H_AUFWULSTUNG DES BELAGES
Bewertung
Standsicherheit
(maxS = 1)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Standsicherheit des Bauteils, hat jedoch keinen
Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.
Verkehrssicherheit
(maxV = 2)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben.
Schadensbeseitigung oder Warnhinweis erforderlich. Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:
Fugenband der Teppichkonstruktion
Kappe
Dauerhaftigkeit
(maxD = 3)
Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Dauerhaftigkeit des Bauteils und führt mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.
Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.
Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:
– Fugenband der Teppichkonstruktion
Empfehlungen
Die Kostenansätze der nachfolgend aufgeführten Maßnahmenempfehlungen sind grobe Schätzungen und keine Grundlage einer Kalkulation!