Straßenverkehr: Beginn des Planfeststellungsverfahrens und Bau der TVO aus Senat

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Frage 1:
Welchen Zeitplan hat der Senat für die Erarbeitung der #Planungsunterlagen, die Durchführung des
#Planfeststellungsverfahrens und den Bau der #TVO?
Frage 2:
Wann, bitte Monat und Jahr angeben, beginnt das Planfeststellungsverfahren? Wann, bitte Monat und Jahr
angeben, ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Hierzu wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptausschuss, zuletzt der
Bericht vom 20.07.2018 rote Nummer 0434 D, verwiesen (Berichtsauftrag Drucksache
18/0700).
Frage 3:
Welche persönlichen Gespräche wurden wann durch Mitarbeiter und die politische Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn AG zum Abschluss einer #Kreuzungsvereinbarung geführt (bitte
Datum angeben)?
Antwort zu 3:
Es wurden keine persönlichen Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer
Kreuzungsvereinbarung geführt.
Frage 4:
Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu rechnen?
2
Antwort zu 4:
Es wurden etliche Gespräche geführt, in deren Ergebnis die Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung für die Planung von 4 #Brückenbauwerken
(#Eisenbahnüberführungen) der DB Netz AG am 28.06.2018 erfolgte.
Frage 5:
Welche Kosten würden durch Grünbrücken, für den gesamten Teil im Bereich des sog. Biesenhorster
Sands, entstehen, die Tiere zur Überquerung nutzen könnten?
Frage 6:
Ist die Variante des Baus von Grünbrücken bisher geprüft worden, oder wird dies noch geprüft werden?
Antwort zu 5 und zu 6:
Da die Varianten der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) in enger Bündelung mit der
Bahntrasse im Bereich des Biesenhorster Sandes verlaufen, sind Grünbrücken, die der
Verbindung von Freiflächen dienen, im Biesenhorster Sand nicht zielführend.
Die Linienführung der Trasse im Biesenhorster Sand löst keine Konflikte in Folge einer
Zerschneidung von Freiflächen aus, sondern die Konflikte bestehen in der Zerstörung von
Lebensräumen. Diese können durch Grünbrücken nicht kompensiert oder beseitigt
werden.
Berlin, den 02.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Beanstandungen von Baustellen im Straßenland wurden durch die Straßenverkehrsbehörden Berlins seit dem 1.1.2017 ausgesprochen wegen (bitte einzeln mit Datum unter Angabe der beanstandenden Gliederung der Verwaltung aufführen):

  • gegen § 11 Absatz 11 BerlStrG,
  • der Anordnung bei Einrichtung der Baustelle,
  • der Baustelle nach Einrichtung?

Antwort zu 1:

  • Straßenverkehrsbehörden sind für Anordnungen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. § 11 Abs. 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) fordert vom Erlaubnisnehmer der Straßenlandsondernutzung eine deutliche Kennzeichnung an der Baustelle. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Vorschriften des BerlStrG liegt bei den Straßenbau- und nicht bei den Straßenverkehrsbehörden. Beanstandungen werden nach Auskunft der bezirklichen Straßenbauämter statistisch nicht gesondert erfasst.
  • und Inbetriebnahmen finden im Rahmen der Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) statt. Statistiken über dabei getroffene Beanstandungen von Baustellenabsicherungen oder Verstößen gegen die

verkehrsrechtliche Anordnung werden bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den meisten bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nicht geführt. Nur die Straßenverkehrsbehörde Neukölln hat 70 Fälle gemeldet.

 

Der Polizeipräsident in Berlin erfasst jedoch in Zusammenhang mit der Nichteinholung bzw. Nichteinhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen durchgeführte Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Die von dort übermittelten Daten sind dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entnommen und nach den entsprechenden Tatbeständen des Bußgeldkatalogs gegliedert aufgeführt (s. anliegende Tabelle).

  • tätig, wenn die originär zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die Anzahl solcher Einsätze ist durch die Polizei Berlin nicht automatisiert recherchierbar.

Bei der VLB und in den meisten Bezirksämtern von Berlin werden entsprechende Erhebungen nicht geführt; lediglich die Straßenverkehrsbehörde Neukölln Berlin hat 20 veränderte Baustellen gemeldet.

Frage 2:

Wie wurde jeweils die Beseitigung des beanstandeten Sachverhalts überprüft (bitte einzeln analog zu 1. aufführen)?

Antwort zu 2:

Nachkontrollen von beanstandeten Baustellenabsicherungen finden in Abwägung von der Schwere des Verstoßes gegen die verkehrsrechtliche Anordnung statt. Eine Statistik über stattgefundene Nachkontrollen wird bei den Straßenverkehrsbehörden nicht geführt.

Auch diesbezügliche Einsätze durch die Polizei Berlin sind nicht detailliert recherchierbar.

 

 

Frage 3:

 

Wie viele Bußgelder wurden seit dem 1.1.2017 durch wen und in welcher Höhe gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 verhängt (bitte tabellarisch aufführen)?

 

Antwort zu 3:

 

Bezirksamt

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2017

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2018

Charlottenburg-Wilmersdorf

Keine Angaben

Keine Angaben

Friedrichshain-Kreuzberg

Keine Angaben

Keine Angaben

Lichtenberg

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Marzahn-Hellersdorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

 

 

Mitte

Keine Angaben

Keine Angaben

Neukölln

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Pankow

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

Reinickendorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Spandau

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Steglitz-Zehlendorf

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Tempelhof-Schöneberg

a) § 28 Abs. 1 Nr. 2:

 

8 Bußgeldbescheide seit

1.1.2017

(150 €, 200 €, 300 €,

200 €, 150 €, 80 €,

500 €, 250 €);

b) § 28 Abs. 1 Nr. 3 oder 4:

Fehlanzeige

Treptow-Köpenick

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

 

 

Frage 4:

 

Welche Baustellen sind dem Senat bekannt, bei denen seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes der nach

§ 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG vorgeschriebene barrierefreie Aushang des Verkehrszeichenplans vorgenommen wurde (bitte nach zuständiger Straßenverkehrsbehörde auflisten)?

 

Antwort zu 4:

 

Die Straßenverkehrsbehörden haben bislang keine entsprechenden Meldungen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.

 

 

Frage 5:

 

Wie werden die Bauherren oder beauftragten Unternehmer seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes über ihre Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG informiert?

 

Antwort zu 5:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Neukölln von Berlin aktualisiert die Nebenbestimmungen der Anordnung für die Baustelleneinrichtung nach § 45 StVO. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin beabsichtigt, für eigene Baumaßnahmen, die der Fachbereich „Straßen“ veranlasst, in zukünftigen Ausschreibungen entsprechende Anforderungen aufzunehmen.

Von den übrigen Bezirksämtern erfolgt keine gesonderte Information an die Bauherren. Es wird auf die fachliche und sachliche Informationspflicht des Unternehmers

 

hingewiesen. Bei Bedarf werden auf Nachfrage entsprechende Informationen vom Bezirksamt Spandau von Berlin zur Verfügung gestellt.

 

 

Frage 6:

 

Wie überprüfen die Straßenverkehrsbehörden die Erfüllung der Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1? Wie viele Beanstandungen wurden durch wen ausgesprochen? Wie wurde die Beseitigung des Mangels jeweils überprüft?

 

Antwort zu 6:

 

Die Kontrolle und Überwachung dieser Vorschrift ist bislang nicht einheitlich geregelt.

 

 

Frage 7:

 

Wo finden sich die Informationen über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 im Internet?

 

Antwort zu 7:

 

Die „GB infraVelo GmbH“ ist nach Beschluss des MobG mit der Konzeption einer Webseite, auf der die aktuellen Radverkehrsprojekte vorgestellt werden sollen, beauftragt worden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist mittelfristig vorgesehen, dass Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen aller Berliner Akteure (Senat, Bezirke und GB infraVelo) auf einer Website nutzerorientiert gebündelt werden sollen.

 

Die Verkehrsinformationszentrale meldet Mitteilungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden über größere Baumaßnahmen. Auf den Internetseiten  https://viz.berlin.de/ und https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/4289917-4289888-  baustellen-sperrungen.html sind Baustellen mit umfangreicheren Verkehrsbeeinträchtigungen aufgeführt.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg informiert über selbst beauftragte Bauvorhaben im eigenen Internetauftritt und führt eine entsprechende Liste.

Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland werden durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf der eigenen Internetplattform veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt im Vorfeld einer jeden Baumaßnahme eine Presse- und Anliegerinformation.

 

 

Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung

 

 

 

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Schriftliche Anfrage Nr. 18/16738 vom 16. Oktober 2018

über Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen

 

Anlage zu Frage 1 b:

 

Nachfolgend werden die im POLIKS erfassten Zahlen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Januar 2017 dargestellt:

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

Datum

Anzahl

Datum

Anzahl

03.01.2017

1

09.01.2017

3

09.01.2017

1

10.01.2017

1

10.01.2017

1

13.01.2017

2

11.01.2017

1

14.01.2017

1

25.01.2017

1

17.01.2017

1

26.01.2017

1

21.01.2017

1

31.01.2017

1

23.01.2017

1

06.02.2017

1

26.01.2017

1

12.02.2017

1

01.02.2017

1

17.02.2017

1

02.02.2017

1

20.02.2017

1

06.02.2017

2

22.02.2017

1

09.02.2017

1

24.02.2017

2

10.02.2017

1

06.03.2017

2

20.02.2017

1

07.03.2017

4

21.02.2017

1

08.03.2017

5

27.02.2017

4

12.03.2017

1

28.02.2017

1

13.03.2017

3

01.03.2017

1

14.03.2017

2

02.03.2017

4

15.03.2017

1

08.03.2017

1

16.03.2017

2

09.03.2017

1

21.03.2017

1

13.03.2017

1

22.03.2017

1

16.03.2017

1

23.03.2017

3

20.03.2017

2

27.03.2017

1

21.03.2017

2

28.03.2017

1

27.03.2017

6

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.03.2017

1

31.03.2017

1

01.04.2017

1

03.04.2017

1

03.04.2017

1

10.04.2017

1

06.04.2017

1

11.04.2017

1

07.04.2017

1

20.04.2017

1

12.04.2017

1

24.04.2017

1

13.04.2017

2

26.04.2017

1

16.04.2017

1

28.04.2017

1

19.04.2017

1

01.05.2017

1

21.04.2017

1

05.05.2017

1

25.04.2017

2

10.05.2017

1

26.04.2017

1

16.05.2017

2

04.05.2017

1

17.05.2017

1

05.05.2017

2

31.05.2017

1

10.05.2017

1

09.06.2017

1

11.05.2017

1

10.06.2017

1

12.05.2017

3

13.06.2017

1

16.05.2017

1

14.06.2017

5

26.05.2017

1

23.06.2017

1

30.05.2017

1

26.06.2017

1

31.05.2017

3

30.06.2017

1

01.06.2017

1

03.07.2017

2

07.06.2017

1

12.07.2017

1

14.06.2017

1

13.07.2017

1

15.06.2017

3

15.07.2017

1

19.06.2017

1

17.07.2017

1

21.06.2017

1

18.07.2017

1

26.06.2017

2

19.07.2017

1

27.06.2017

2

24.07.2017

2

02.07.2017

1

31.07.2017

3

05.07.2017

2

02.08.2017

1

11.07.2017

2

03.08.2017

2

14.07.2017

1

07.08.2017

2

17.07.2017

1

09.08.2017

1

18.07.2017

3

10.08.2017

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.07.2017

2

22.08.2017

1

01.08.2017

1

25.08.2017

1

03.08.2017

1

28.08.2017

1

14.08.2017

1

07.09.2017

1

15.08.2017

3

21.09.2017

1

16.08.2017

2

22.09.2017

1

22.08.2017

1

04.10.2017

3

25.08.2017

1

09.10.2017

1

30.08.2017

1

11.10.2017

1

05.09.2017

2

12.10.2017

2

07.09.2017

1

13.10.2017

2

09.09.2017

1

25.10.2017

2

14.09.2017

3

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1

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1

09.11.2017

3

21.09.2017

1

13.11.2017

5

22.09.2017

2

15.11.2017

1

26.09.2017

1

21.11.2017

1

27.09.2017

1

23.11.2017

1

03.10.2017

2

28.11.2017

1

04.10.2017

1

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4

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1

05.12.2017

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3

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1

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18.12.2017

3

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1

21.12.2017

1

17.10.2017

1

29.12.2017

2

18.10.2017

1

11.01.2018

1

24.10.2017

1

17.01.2018

2

01.11.2017

1

25.01.2018

1

13.11.2017

4

29.01.2018

2

15.11.2017

1

12.02.2018

2

16.11.2017

1

13.02.2018

1

17.11.2017

1

16.02.2018

2

21.11.2017

1

25.02.2018

1

22.11.2017

1

26.02.2018

2

23.11.2017

2

12.03.2018

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

28.11.2017

1

19.03.2018

1

01.12.2017

1

23.03.2018

2

02.12.2017

1

27.03.2018

3

04.12.2017

3

28.03.2018

1

08.12.2017

2

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1

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1

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2

10.04.2018

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1

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16.07.2018

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2

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1

12.03.2018

3

31.08.2018

1

13.03.2018

2

04.09.2018

1

15.03.2018

1

05.09.2018

4

16.03.2018

2

06.09.2018

1

21.03.2018

1

08.09.2018

1

22.03.2018

1

11.09.2018

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

24.03.2018

1

 

 

26.03.2018

2

 

 

28.03.2018

1

 

 

04.04.2018

1

 

 

05.04.2018

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09.04.2018

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10.04.2018

1

 

 

11.04.2018

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18.04.2018

2

 

 

21.04.2018

1

 

 

25.04.2018

1

 

 

27.04.2018

1

 

 

02.05.2018

1

 

 

07.05.2018

1

 

 

08.05.2018

1

 

 

15.05.2018

1

 

 

16.05.2018

2

 

 

23.05.2018

1

 

 

24.05.2018

7

 

 

29.05.2018

2

 

 

31.05.2018

1

 

 

02.06.2018

1

 

 

08.06.2018

1

 

 

12.06.2018

2

 

 

15.06.2018

2

 

 

18.06.2018

3

 

 

19.06.2018

1

 

 

20.06.2018

5

 

 

27.06.2018

3

 

 

29.06.2018

2

 

 

02.07.2018

2

 

 

03.07.2018

2

 

 

06.07.2018

3

 

 

09.07.2018

2

 

 

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

12.07.2018

5

 

 

16.07.2018

1

 

 

17.07.2018

1

 

 

19.07.2018

1

 

 

23.07.2018

1

 

 

25.07.2018

1

 

 

26.07.2018

1

 

 

30.07.2018

1

 

 

31.07.2018

1

 

 

01.08.2018

1

 

 

02.08.2018

2

 

 

09.08.2018

1

 

 

27.08.2018

2

 

 

31.08.2018

3

 

 

03.09.2018

1

 

 

04.09.2018

1

 

 

08.09.2018

1

 

 

10.09.2018

1

 

 

11.09.2018

1

 

 

13.09.2018

3

 

 

Gesamt

292

Gesamt

195

(Stand: 19. Oktober 2018)

Straßenverkehr + Radverkehr: Modell des “geschützten Kreuzungs-Designs“ auch für Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit ist der Senatsverwaltung das Modell des „#geschützten Kreuzungs-Designs“ (#protected intersection,
Niederlande) bekannt?
Antwort zu 1:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für ein
sogenanntes „geschütztes Kreuzungs-Design“ bzw. für „protected intersections“ nach
niederländischem Vorbild aus dem Internet und den internationalen Fachdebatten
bekannt. Unter diesen Bezeichnungen werden unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der
Signalisierung und der Designelemente subsumiert.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile des Modells sieht der Senat in Bezug auf die #Verkehrssicherheit?
Antwort zu 2:
Die unter dem Begriff „protected intersection“ verstandenen #Kreuzungsdesigns werden in
Berlin bisher nicht angewendet und sind auch international noch kein Standard. Der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen bisher keine eigenen
Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und die Wirksamkeit dieser Art der
Kreuzungsgestaltung vor. Auch fehlt es an belastbaren Untersuchungen zur objektiven
und subjektiven Sicherheit, die eine abschließende Beurteilung zuließen.
Vorteilhaft bei den Kreuzungsgestaltungen wirken die großzügigen #Dimensionierungen
von #Radverkehrsanlagen und Aufstellflächen für den #Radverkehr sowie die
2
entsprechenden Furtbreiten. Dies ermöglicht eine Absicherung des Radverkehrs gegen
den Kraftfahrzeug-Verkehr. Kleine „Schutzinseln“ im Kreuzungsbereich, vorgezogene
Haltelinien und „Aufstellzonen“ für die Verkehrsteilnehmenden ändern das
Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugfahrenden, verbessern die Sichtbeziehung im
Abbiegevorgang sowie die Abbiegegeschwindigkeit und sollen damit positiv zur
Verkehrssicherheit beitragen.
Nachteilig ist, dass sich die vorgeschlagene „Rund-um-Grün-Signalisierung“ für den
Radverkehr in Deutschland nur schwer rechtssicher realisieren lässt. Eine alternative
Trennung der Signalisierung führt zu längeren Wartezeiten und wirkt sich somit unter
Umständen negativ auf die Regeleinhaltung der Verkehrsteilnehmenden aus. Zudem
benötigt die vorgeschlagene konsequente Trennung der Verkehrsströme mehr Platz, der
insbesondere in den dichten Berliner Quartieren mit Blockrandbebauung oft nicht zur
Verfügung steht.
Frage 3:
Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es zur Anwendung des Modells im Berliner Straßenverkehr?
Sofern diese nicht existieren, wieso wurden keine Überlegungen zur Übertragung des Modells auf Berlin
unternommen?
Antwort zu 3:
Zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 gehört es, gefährliche
Kreuzungen für den Radverkehr sicherer zu gestalten. Im Rahmen dessen wird auch
geprüft, ob und wo sich Signalisierungs- und Knotenpunktformen, die dem „geschützten
Kreuzungs-Design“ ähnlich sind, realisieren lassen. Die Übertragung aus dem Ausland
entlehnter Formen der Verkehrsregelung muss in Anbetracht der unterschiedlichen
baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aber stets ohne Vorfestlegung auf ein
bestimmtes Modell erfolgen. In Zuge der Erstellung des Radverkehrsplans wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen und gegebenenfalls
festlegen, ob und in welcher Weise solche Führungsformen in Berlin Anwendung finden
können.
Frage 4:
Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (18/16197) des Abgeordneten Herrn Friederici vom 31. August
2018 (Antwort vom 14. September 2018) ergeben sich die zwanzig unfallträchtigsten Kreuzungen in Berlin.
Inwieweit ist das o.g. Modell auf diese 20 Kreuzungen anwendbar? Wenn nicht, bei welchen dieser
Kreuzungen ist eine Anwendung ausgeschlossen und warum? Bei welchen dieser Kreuzungen ist konkret
eine Anwendung denkbar und warum ist diese möglich?
Antwort zu 4:
Ob sich die Örtlichkeiten für den Einsatz von „geschütztem Kreuzungsdesign“ eignen oder
einzelne Designelemente die Sicherheit an diesen Kreuzungen verbessern können, lässt
sich nach einer ersten überschlägigen Prüfung nicht abschließend feststellen.
3
Frage 5:
Für welche Kreuzungen käme aus Sicht des Senats in Berlin eine Anwendung des Modells tatsächlich in
Betracht?
Antwort zu 5:
Die zurzeit geplante Umgestaltung an der Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in
Spandau wird einige Elemente des Modells enthalten. Ob weitere geeignete Örtlichkeiten
in Berlin gegeben sind, ist noch nicht abschließend geprüft.
Berlin, den 24.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorbereitung zum Umbau des Dreiecks Funkturm beginnen An der A100/115 beginnen die ersten Arbeiten. Sperrungen soll es nur vereinzelt geben., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-vorbereitung-zum-umbau-des-dreiecks-funkturm-beginnen/23225846.html

Für den geplanten #Umbau des #Autobahndreiecks #Funkturm beginnen jetzt die ersten – vorbereitenden – Arbeiten. Mit Bohrungen will das ausführende Planungsunternehmen #Deges, eine Gesellschaft des Bundes und der Länder, von Montag an die Baugrundverhältnisse erkunden. Sperrungen solle es nur vereinzelt und ohne größere Beeinträchtigungen im Bereich des Rasthofs Avus und der Halenseestraße geben, teilte die Deges am Mittwoch mit. Die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Mitte des Jahres solle es weitere Untersuchungen geben, die sich dann konkret an der geplanten Trassenführung orientieren, sagte Deges-Sprecher Lutz Günther.
Einen Termin für die späteren Bauarbeiten gibt es noch nicht. Das aufwändige Planfeststellungsverfahren soll frühestens …

BVG + Straßenverkehr: Mobilitätshubs So will die BVG private Autos in Berlin überflüssig machen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mobilitaetshubs-so-will-die-bvg-private-autos-in-berlin-ueberfluessig-machen-31465924?dmcid=nl_20181020_31465924

Berlin – Da haben sich die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) eine Menge Arbeit vorgenommen! Nach und nach sollen zahlreiche U- und #S-Bahnhöfe in Berlin zu #Verkehrsdrehscheiben ausgebaut werden. „Die Fahrgäste, die dort ankommen, werden nicht mehr nur in #Busse umsteigen können. Auch Autos, #Elektroroller und #Fahrräder könnten dort bereitstehen“, sagte BVG-Digitalvorstand Henrik Haenecke. „Für den #Berlkönig, unseren Ridesharing-Fahrdienst, könnte es Haltestellen geben. #Fahrradgaragen, #Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, #Lastenräder, #Packstationen und #Taxihalteplätze wären weitere mögliche Elemente.“

Einen Namen für das neue Konzept gibt es auch schon: Die Bahnhöfe sollen zu Mobilitätshubs entwickelt werden. Hub ist englisch und bedeutet Verkehrsknotenpunkt.

Natürlich können die Fahrgäste heute schon an Bahnhöfen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wechseln. Doch oft hängt es vom Zufall ab, welche Verkehrsmittel verfügbar sind. Das Besondere ist nun: In Zukunft sollen sich die Fahrgäste darauf verlassen können, dass sie eine bestimmte Auswahl vorfinden.

„Marktplatz der Mobilität“
„Es geht uns um ein erweitertes Mobilitätsversprechen – das Versprechen, dass sich die Berliner und Berlinerinnen auch ohne eigenes Auto jederzeit mit dem jeweils passenden Verkehrsmittel durch ihre Stadt bewegen können“, so Haenecke. „Dass immer Alternativen zum Pkw leicht nutzbar in der Nähe sind – nicht nur Bahnen und Busse, sondern zum Beispiel auch #Carsharing-Autos, #Mietelektroroller, #Mieträder, alles …

Straßenverkehr: Miserable Noten Diese Brücken in Berlin sind Sanierungsfälle, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/miserable-noten-diese-bruecken-in-berlin-sind-sanierungsfaelle-31457084?dmcid=nl_20181018_31457084

Der Riss in der #Elsenbrücke ist das bekannteste Beispiel für Berlins #marode #Brücken, jedoch kein Einzelfall. Insgesamt elf von 250 Brücken in Berlin sind #Sanierungsfälle. Das geht aus der Antwort der Verkehrsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor.

Die Brücken werden regelmäßig mit Noten auf einer Skala von eins bis vier bewertet. Elf Berliner #Autobahnbrücken haben die Note "drei" erhalten. Das bedeutet, dass sie in absehbarer Zeit saniert werden müssen. Besonders schlecht ist es um die westliche Brücke über den Siemensdamm bestellt, ein Zubringer für die #A111. Mit einer Note von 3,3 attestiert ihr die Verkehrsverwaltung den schlechtesten Zustand.

Dresselsteg 3,0
Ostpreußenbrücke 3,0
Rudolf-Wissell-Brücke 3,0
Westendbrücke 3,0
Westliche Brücke über den Siemensdamm 3,3
Brücke Avus Stadtring 3,0
Brücke über die Bahnanlagen am S-Bhf Eichkamp …

Straßenverkehr + Museum: Dach-Nachbau beginnt in den Herbstferien Avus-Tribüne verschwindet hinter Bretterwand aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/10/berlin-avus-tribuene-hinter-bretterwand-sanierung.html

Die historische #Zuschauertribüne an der Berliner #Avus verschwindet ab Ende der Woche für Monate hinter einer Bretterwand. Grund ist die #Sanierung des #denkmalgeschützten Bauwerks an der #Autobahn 115 nahe dem Dreieck #Funkturm.

Bis Freitag ist die rechte Spur in Fahrtrichtung Potsdam deshalb jeweils von 8 bis 15 Uhr gesperrt, wie der Besitzer der Tribüne, Hamid Djadda, am Dienstag mitteilte. Er will die Zuschauerränge  sanieren und 2021 als Ausstellungs- und Veranstaltungsort präsentieren – zum 100. Jahrestag der Eröffnung der Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße (Avus).
Fünf Millionen Euro für die Sanierung eines Wahrzeichens

Im Frühjahr wurde das marode Dach abgerissen, in den Herbstferien beginnt nun der originalgetreue Nachbau. Vorbeifahrende Autofahrer werden davon allerdings nichts sehen, die Holzwand vor der Baustelle wird zwölf Meter hoch und 80 Meter lang sein. "Ich hatte mir das eingangs einfacher vorgestellt, ein so geschichtsträchtiges Berliner Wahrzeichen wieder instand zu setzen", sagte Djadda. Es gebe viele Auflagen. Das Dach soll im nächsten Jahr fertig werden, dann werden die Ränge …

Straßenverkehr: Strafzettel an Falschparker BVG verteilt seit Montag Knöllchen in Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/strafzettel-an-falschparker-bvg-verteilt-seit-montag-knoellchen-in-berlin-31432830

Jeden Tag werden unzählige #Busspuren, #Haltestellen oder #Tramgleise blockiert. Bisher mussten BVG-Mitarbeiter auf die #Polizei oder das #Ordnungsamt warten, die dann #Bußgeldbescheide unter den Scheibenwischer klemmten. Von Montag an verteilt die BVG selbst #Knöllchen.
8700 Falschparker in 2017

Der neue Strafzettel der BVG, der auf eine Anzeige bei der Polizei verweist, ist mit dem Spruch „Sie haben Parkplatzprobleme? Fahren sie doch mal mit uns“ bedruckt. Mittels Kreuzchen wird außerdem das Verkehrsvergehen dokumentiert: Parken im Haltestellenbereich, Halten oder Parken auf Bussonderstreifen, Halten oder Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen heißt es darauf amtlich.

8700 Behinderungen des Busverkehrs durch falsch geparkte Autos hätten Mitarbeiter allein im vergangenen Jahr festgestellt, teilt die BVG mit. Genug, um selbst aktiv zu werden. „Wir müssen nicht mehr auf die Polizei warten, sondern sind selbst vor Ort und machen die Fahrer auf ihr Fehlverhalten …

Straßenverkehr: Zu wenig LKW-Parkplätze auf ostdeutschen Autobahnen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215559327/Zu-wenig-LKW-Parkplaetze-auf-ostdeutschen-Autobahnen.html

Wenn sich zum #Feierabend berufstätige Menschen nach Hause aufmachen, heißt es für viele #LKW-Fahrer: Ab auf einen #Stellplatz an der #Autobahn. Im Osten der Bundesrepublik einen zu finden, wird jedoch immer schwieriger. Das kann für den gesamten Straßenverkehr gefährlich werden.0

Potsdam/Erfurt/Magdeburg/Dresden (dpa/bb) – Der #Güterverkehr auf den Autobahnen in Ost-Deutschland wächst, doch die Zahl der Stellplätze reicht vielerorts nicht mehr aus. Die Fahrer sind dadurch oft gezwungen, unerlaubt in Ein- oder Ausfahrten von Rastplätzen zu parken. Das bestätigen die zuständigen Landesämter in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Länder stellen zwar mehr Plätze in Aussicht und hätten auch das nötige Geld, doch zwischen Planung und Fertigstellung vergehen mitunter zehn bis fünfzehn Jahre.

Das sei zu lange, erklärt der ADAC-Vorstand für Verkehr und Technik in Sachsen, Helmut Büschke. Etwa 400 Stellflächen fehlten derzeit im Freistaat. Nach Angaben des dortigen Landesamtes für Straßenbau gäbe es rund 2500 Lkw-Stellplätze. 320 zusätzliche seien aktuell in Planung. Wann Lastwagen dort parken werden, konnte die Behörde jedoch nicht sagen.

Die Fahrer brauchen laut dem ADAC länger, um einen Parkplatz zu finden. Durch das Falschparken in den Ein- und Ausfahrtsspuren der Rastplätze kam es in Sachsen schon zu schweren …

Straßenverkehr: Schäden an der Hermann-Gladenbeck-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Seit wann genau sind dort diese Schilder installiert?

Antwort zu 1:

Die straßenbaubehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, den 23.08.2018 erteilt. Die Umsetzung der Anordnung erfolgte bis zum 27.08.2018.

Frage 2:

Welche Art von Brückenschäden liegen an der erst im Jahr 2003 gebauten Brücke konkret vor?

Antwort zu 2:

Das Dehnprofil der Fahrbahnübergangskonstruktion ist verschlissen. Durch die hohen Temperaturen im Sommer kam es zu einer starken Temperaturausdehnung der Brücke mit einer Aufwölbung des Dehnprofils. Schwere abbiegende Fahrzeuge von der BAB A

113 kommend verwalken zusätzlich das elastische Dehnprofil. Die Kombination von extrem hohen Temperaturen mit den Einwirkungen schwerer abbiegender Fahrzeuge mit verstärkter Reibung führte zum Schaden am Dehnprofil.

Frage 3:

Wann wurden diese Schäden festgestellt?

 

Antwort zu 3:

Der Schaden wurde während einer Streckenbefahrung am 24.07.2018 festgestellt. Die Befahrung in der Folgewoche zeigte eine Schadenserweiterung, die für Zweiradfahrer eine Gefahrensituation darstellen könnte.

Frage 4:

Was konkret bedeuten diese Schäden für den Weiterbetrieb der Brücke?

Antwort zu 4:

Der Weiterbetrieb der Brücke ist durch den Schaden nicht gefährdet.

Frage 5:

Wird es neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auch zu einer Lastenbeschränkung der Brücke kommen?

Antwort zu 5: Nein.

Frage 6:

Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Bezug auf diese Brückenschäden?

Antwort zu 6:

Das Dehnfugenband wird ausgetauscht. Das Verkehrskonzept für die Arbeitsstellensicherung während der Bauzeit wird erstellt und die Bauleistung ausgeschrieben.

Frage 7:

Ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Schäden zu Ablösungen von Brückenteilen kommen kann, die auf die darunter befindliche A113 stürzen könnten?

Antwort zu 7: Nein.

Frage 8:

Mit welcher Zustandsnote gemäß Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 RI-EBW-PRÜF wird diese Brücke derzeit bei der Senatsverwaltung geführt?

Antwort zu 8:

Aktuelle Zustandsnote: 3,0

 

Frage 9:

Welche Zustandsnoten haben nach aktuellem Stand (31.08.2018) alle 258 Brücken die in der Baulast des Bundes und in Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte alle Brücken mit Zustandsnote und Beschreibung vorhandener Schäden und Nutzungseinschränkungen auflisten)

Antwort zu 9:

Die Liste der Brücken in der Baulast des Bundes ist als Anlage 1 beigefügt. Die Dokumentation des Zustandes der Brücken erfolgt in einer Bauwerksdatenbank und ist durch laufend aktualisierte Prüfungen und der sukzessiven Abarbeitung einer stetigen Veränderung unterworfen und zudem teilweise sehr umfangreich. Auf eine Gesamtauflistung wird daher  verzichtet und  exemplarisch  der Zustandsbericht für die Hermann-Gladenbeck-Brücke als Anlage 2 beigefügt.

In der Anlage 3 sind die Bauwerke mit den gegenwärtigen Nutzungseinschränkungen aufgeführt.

 

Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

1

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)

2,9

2

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)

2,9

3

07023

Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Südfahrbahn)

2,7

4

07023

Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Nordfahrbahn)

2,9

5

07024

Dresselsteg

3,0

6

07025

Ostpreußenbrücke

3,0

7

07033

Rudolf-Wissell-Brücke

3,0

8

07035b

Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte

2,2

9

07037

Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk im Anschl.a.d.Westendbrücke, BW 29a

2,0

10

07037

Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk Ausf.Spandauer Damm, BW 29b

2,4

11

07044a

Brücke über Ausfahrt zur Avus/Brücke über Ausfahrt zur Avus, Übb 1, Brücke West

2,0

12

07044a

Brücke über Ausfahrt zur Avus/Brücke über Ausfahrt zur Avus, Übb 2, Brücke Ost

2,2

13

07044b

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke Ost ü. Halenseestraße Ost, FR Nord (07044b)

2,0

14

07044c

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR Süd (07044c)

2,0

15

07044d

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR A115(07044d)

2,2

16

07044h

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke/Ringbahnbrücke (07044h)

2,2

17

07044i

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke/Rampenbrücke, Einfahrt zur A 100, BW4 (07044i)

2,3

18

07044k

Brücke über Ein- u. Ausfahrt zur Avus am ADF/Brücke über Ein- und Ausfahrt zur Avus am ADF

2,8

19

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb 2 (Mittelstreifen)

2,5

20

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb 3 (FR Wannsee)

2,7

21

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb1 (FR Wilmersdorf)

2,8

22

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 1 (FR Charlottenburg)

2,5

23

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 2 (Mittelstreifen)

2,5

24

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 3 (FR Wannsee)

2,5

25

07077

Messedammbrücke II

2,2

26

07083

Westendbrücke

3,0

27

07086

Rampenbrücke Ausfahrt Siemensdamm

2,3

28

07088a

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Westliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher Damm

2,5

29

07088b

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Östliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm

2,4

30

07089

Östliche Brücke über den Siemensdamm

2,5

31

07090

Westliche Brücke über den Siemensdamm

3,3

32

07091

Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt/Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt, Übb2 (Nord)

2,7

33

07091

Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt/Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt, Übb1 (Süd)

2,8

34

07093

Rampenbrücke Siemensstadt Einfahrt zur BAB A 100

2,0

35

07102

AFT-Überführung    Kurt-Schumacher-Damm-Ost/AFT-Überführung    Kurt-Schumacher-Damm

2,5

36

07103

FGT Einfahrt Kurt-Schumacher-Damm West

1,1

37

07105

Hinckeldeybrücke/Hinckeldeybrücke, Übb. Ost, FR Reinickendorf

2,4

38

07105

Hinckeldeybrücke/Hinckeldeybrücke, Übb. West, FR Charlottenburg

2,4

39

07106

FGT Einfahrt Kurt-Schumacher-Damm Ost

1,2

40

07107

FGT Ausfahrt Kurt-Schumacher-Damm Ost

1,3

41

07108

FGT Ausfahrt Kurt-Schumacher-Damm West

1,8

42

07111a

Weltlingerbrücke

2,4

43

07130

Spandauer Damm Brücke über BAB

2,2

44

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Rampenbrücke z. Brücke ü.d. Tegeler Weg, Überbau C

1,3

45

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau A1

1,9

46

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau A2

1,9

47

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau B1

2,5

48

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau B2

2,5

49

07155

Tunnel Jaffèstraße

2,4

50

07156

Brücke Avus Stadtring

3,0

51

07157

Brücke Ausfahrt Avus-Stadtring/Brücke Ausfahrt Avus Stadtring

2,3

52

07159

Brücke über die Bahnanlagen am S-Bhf Eichkamp

3,0

53

07162

Goerdelerdammbrücke

2,4

54

08001

Stößenseebrücke und Treppenanlage/Stößenseebrücke

2,9

55

09005b

Hohenzollerndammbrücke BAB/Hohenzollerndammbrücke BAB, Übb.1 (Südost) – 1.BA

2,2

56

09005b

Hohenzollerndammbrücke BAB/Hohenzollerndammbrücke BAB, Übb.2 (Nordwest)-2.BA

2,3

57

09011

Avusbrücke Auerbacher Straße/Avusbrücke Auerbacher Straße, Übb. 2

2,0

58

09011

Avusbrücke Auerbacher Straße/Avusbrücke Auerbacher Straße, Übb.1

2,4

59

09013

Avusbrücke Dauerwaldweg/Avusbrücke Dauerwaldweg, Übb. 1

1,9

60

09013

Avusbrücke Dauerwaldweg/Avusbrücke Dauerwaldweg, Übb. 2

1,9

61

09017

BAB A 100 Brücke über die Bundesallee

2,4

62

09023

Wangenheimsteg

2,4

63

09024

Schwarzbacher Brücke

2,5

64

09026

Paulsborner Brücke

3,0

65

09029

BAB A 100 Brücke über die Ausfahrt Detmolder Str./Brücke ü. der Ausfahrt Detmolder Str., Übb2 (Nord)

2,3

66

09029

BAB A 100 Brücke über die Ausfahrt Detmolder Str./Brücke ü. der Ausfahrt Detmolder Str., Übb1 (Süd)

2,8

 

 

 

67

09030

Rampenbrücke Ausfahrt BAB A 100 Detmolder Str.

2,4

68

09031

BAB A 100 Brücke über die Blissestr. u. Stützmauer/Brücke über die Blissestraße, Übb 2 (Süd)

1,5

69

09031

BAB A 100 Brücke über die Blissestr. u. Stützmauer/Brücke über die Blissestraße, Übb 1 (Nord)

2,0

70

09033

Trabener Steg/Trabener Steg (Fussgängerbrücke)

2,3

71

09042a

Halenseestraßenbrücke, Fahrtrichtung Nord

2,0

72

09042b

Halenseestraßenbrücke, Fahrtrichtung Süd/Halenseestraßenbücke, Fahrtrichtung Süd

2,0

73

09046

Brücke über die Prinzregentenstraße/Brücke über die Prinzregentenstraße, Übb1 (Nord)

2,0

74

09046

Brücke über die Prinzregentenstraße/Brücke über die Prinzregentenstraße, Übb2 (Süd)

2,3

75

09049

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke über die Mecklenburgische Straße, Übb 1

2,4

76

09049

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke über die Mecklenburgische Straße, Übb 2

2,7

77

09050

Brücke Wexstraße-Süd

2,5

78

09054

Brücke über die Forckenbeckstraße/Brücke über die Forckenbeckstraße, Übb 1 (ost)

2,5

79

09054

Brücke über die Forckenbeckstraße/Brücke über die Forckenbeckstraße, Übb 2 (west)

2,5

80

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 1 (Östl.)

2,9

81

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 2 (Westl.)

2,9

82

09056

Brücke über die Rudolstädter Straße

2,9

83

09057

Brücke am S-Bhf Schmargendorf (Heidelberger Platz)

2,4

84

09058

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke ü.d. Mecklenburgische Straße, Übb2 (west)

2,3

85

09058

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke ü.d. Mecklenburgische Straße, Übb1 (ost)

2,8

86

09060

Hoher Bogen

2,9

87

09061

Brücke Abfahrt BAB A 100 Stadtring/Brücke Abfahrt BAB Stadtring

2,0

88

09062

Brücke Einfahrt zum AK Wilmersdorf

2,5

89

09068

Kreuzungsbauwerk Schmargendorf/Kreuzungsbauwerk Schmargendorf, Übb2 (südl.)

2,0

90

09068

Kreuzungsbauwerk Schmargendorf/Kreuzungsbauwerk Schmargendorf, Übb1 (nördl.)

2,4

91

10024

Stützbauwerk am Nikolassee

2,4

92

10062

Glienicker Brücke und Treppenanlage/Glienicker Brücke

2,5

93

10085a

Autobahnbrücke Dreilinden/Autobahnbrücke Dreilinden westliche Fahrbahn

3,0

94

10085b

Autobahnbrücke Dreilinden/Autobahnbrücke Dreilinden östliche Fahrbahn

3,2

95

10086

Königswegbrücke

2,5

96

10087

Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt/Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt, Übb 1

2,5

97

10087

Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt/Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt, Übb 2

2,5

98

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 2

1,7

99

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 1

1,9

100

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 3

2,0

101

10089

Alemannenbrücke

2,8

102

10090

Borussenbrücke

2,7

103

10091

Spanische Allee-Brücke

2,7

104

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 2

1,0

105

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 3

1,0

106

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 4

1,0

107

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 1

1,1

108

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 5

1,2

109

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 2

1,0

110

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 3

1,0

111

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 4

1,0

112

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 5

1,0

113

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 1

1,8

114

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 2

1,0

115

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 3

1,0

116

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 4

1,0

117

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 5

1,0

118

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 1

1,3

119

10096

Rosemeyer-Steg und Stützwände/Rosemeyer-Steg

2,4

120

10099

Autobahnbrücke Schwarzer Weg/Autobahnbrücke Schwarzer Weg, Übb 1

1,9

121

10099

Autobahnbrücke Schwarzer Weg/Autobahnbrücke Schwarzer Weg, Übb 2

2,3

122

10115_1

Avusbrücke über den Hüttenweg/Avusbrücke über den Hüttenweg, RF Zehlendorf

1,6

123

10115_2

Avusbrücke über den Hüttenweg/Avusbrücke über den Hüttenweg, RF Charlottenburg

1,7

124

11020

Rampenbrücke Ausfahrt Friedenauer Brücke

2,3

125

11021

Brücke über die Rubensstraße und Stützwand/Brücke über die Rubensstraße, FR Sachsendamm

2,0

126

11021

Brücke über die Rubensstraße und Stützwand/Brücke über die Rubensstraße, FR Steglitz

2,2

127

11022

Friedenauer Brücke

2,4

128

11023

FGT Bhf. Friedenau

1,9

129

11024

Werdauer-Weg-Brücke

2,5

130

11026

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Br.Verbindungs-FB AK Schöneberg z.BAB A100 (11026)

2,5

131

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 2

2,0

132

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 3

2,0

133

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 1 (nördl. Übb)

2,3

 

 

 

134

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 4 (südl. Übb)

2,5

135

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 1 (westlicher Übb)

2,4

136

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 2

2,4

137

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 3

2,4

138

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 4 (östlicher Übb)

2,8

139

11039

Tunnel Innsbrucker Platz mit Trogstrecken/Rahmenbrücke i.Z.d.Einfahrt Wexstr.

2,8

140

11050

Friedrich-Gerlach-Brücke/Friedrich-Gerlach-Brücke, Übb1 (nördlicher Übb)

2,4

141

11050

Friedrich-Gerlach-Brücke/Friedrich-Gerlach-Brücke, Übb2 (südlicher Übb)

2,4

142

11052

Hermann-Ganswindt-Brücke

2,3

143

11066

Friedrich-Haak-Brücke

2,5

144

11067

August-Druckenmüller-Brücke

2,7

145

11083

FGB Sachsendammsteg und Rampe/FGB Sachsendammsteg und Treppe (11083)

2,4

146

11083a

FGB Sachsendammsteg und Rampe/Rampe und Rampenbrücke z. Sachsendammsteg (11083a)

2,0

147

11084

FGB ü. S-Bahn am Schöneberger Südgelände/- Fußgänger Brücke

1,0

148

12028a

Br.üb.Albrecht-,Kieler Str,Düppelmarkt u.2 Trhs/Brücke über Albrechtstraße (12028a)

2,7

149

12028b

Br.üb.Albrecht-,Kieler Str,Düppelmarkt u.2 Trhs/Brücke ü.d.Kielerstraße u.den Düppelmarkt (12028b)

2,4

150

12037

Einfahrtsrampenbrücke West a.d.Friedenauer Brücke

2,7

151

12038

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Joachim-Tiburtius-Brücke (südöstlicher Überbau)

2,5

152

12038c

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Einfahrtsrampe Nord J.-Tiburtius-Brücke (12038c)

2,4

153

12038d

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Ausfahrtsrampe Nord J.-Tiburtius-Brücke (12038d)

2,3

154

12038e

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Ausfahrtsrampe Süd J.-Tiburtius-Brücke (12038e)

2,0

155

12038f

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Einfahrtsrampe Süd J.-Tiburtius-Brücke (12038f)

2,8

156

13040

Brücke über die Manteuffelstraße/Brücke über die Manteuffelstraße, Übb1 (Nord)

2,0

157

13040

Brücke über die Manteuffelstraße/Brücke über die Manteuffelstraße, Übb2 (Süd)

2,4

158

13042

Brücke über den Tempelhofer Damm/Brücke über den Tempelhofer Damm, Übb2 (Süd)

1,9

159

13042

Brücke über den Tempelhofer Damm/Brücke über den Tempelhofer Damm, Übb1 (Nord)

2,2

160

13044

Brücke über die Oberlandstraße/Brücke über die Oberlandstraße, Übb 1 (Südwest)

2,0

161

13044

Brücke über die Oberlandstraße/Brücke über die Oberlandstraße, Übb 2 (Nordost)

2,0

162

13049

Tunnel Gilette und Stützwand/Tunnel Gillette

2,0

163

13051

Rampenbrücke Alboinstraße

2,4

164

13060c

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME, FR Ost

2,2

165

13060c

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME – Verbreiterung, FR Ost

2,3

166

13060d

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME, FR West

2,0

167

13060d

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME – Verbreiterung, FR West

2,3

168

13071

Brücke AS Gradestr-/über Gottlieb-Dunkel-Str/Brücke AS Gradestr./ü. Gottlieb-Dunkel-Str. Übb 1

2,5

169

13071

Brücke AS Gradestr-/über Gottlieb-Dunkel-Str/Brücke AS Gradestr./ü. Gottlieb-Dunkel-Str. Übb 2

2,5

170

13072a

Rampenbrücke I und II über Teltowkanal/Rampenbrücke I über Teltowkanal

2,4

171

13072b

Rampenbrücke I und II über Teltowkanal/Rampenbrücke II über Teltowkanal

2,9

172

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke nördl. Teltowkanal

2,3

173

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke südl. Teltowkanal

2,4

174

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke über Teltowkanal

2,4

175

14083a

Fußgängersteg Britzer Tor/Östliche Rampenbrücke – Fußgängersteg Britzer Tor

1,9

176

14083b

Fußgängersteg Britzer Tor/Westliche Rampenbrücke – Fußgängersteg Britzer Tor

1,9

177

14083c

Fußgängersteg Britzer Tor/Geh- und Radwegbrücke Britzer Tor

1,7

178

14100 1

Brücke BAB A 100 über die Buschkrugallee/Überbau Nord (RFB Tempelhof)

2,4

179

14100 2

Brücke BAB A 100 über die Buschkrugallee/Überbau Süd (RFB Schönefeld)

2,3

180

14106 1

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 1 (Rampe 1.4 Nord)

2,7

181

14106 2

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 2 (RFB Tempelhof)

1,7

182

14106 3

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 2° (RFB Schönefeld)

2,2

183

14106 4

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 1° (Rampe 1.2 Süd)

2,3

184

14114a

AD Neukölln/Brücke Ausfahtsrampe A 113 nach A 100 – AD 14

2,5

185

14114c

AD Neukölln/Brücke A 100 über A 113 nach Norden – AD 13

2,2

186

14114e

AD Neukölln/Brücke A 113 über Neuk. Schifffahrtskanal – AD 10N

1,8

187

14114g

AD Neukölln/Brücke A 113 über Neuk. Schifffahrtskanal – AD 10S

2,0

188

14114i

AD Neukölln/Brücke A 100 über A 113 nach Süden – AD 12

2,4

189

14114k

AD Neukölln/Brücke Einfahrtsrampe A 100 nach A 113 – AD 11

2,2

190

14127

Brücke über den Britzer Verbindungskanal

2,2

191

14156

Brücke üb. BAB A 100 i.Z.Sonnenallee (SON 04)

1,9

192

15047

Brücke Am Falkenberg

2,3

193

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 1 (West)

2,3

194

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 2 (Ost)

2,5

195

15063a

Brücken Ausf.n.Schönefeld u.Einf.n.Dresden/Brücke Ausfahrt nach Schönefeld

2,2

196

15063b

Brücken Ausf.n.Schönefeld u.Einf.n.Dresden/Brücke Einfahrt nach Dresden

2,3

197

15064

Brücke über Am Seegraben/Brücke über Am Seegraben, FR Berlin

2,5

198

15064

Brücke über Am Seegraben/Brücke über Am Seegraben, FR Schönefelder Kreuz

2,9

199

15065

Brücke über Buntzelstraße/Brücke über Buntzelstraße, FR Schönefelder Kreuz

2,0

200

15065

Brücke über Buntzelstraße/Brücke über Buntzelstraße, FR Berlin

2,3

 

 

 

201

15066

FGT Bohnsdorf

1,4

202

15105

Anna-Nemitz-Brücke

2,2

203

15116

Fanny-Zobel-Brücke

1,5

204

15129

Hermann-Gladenbeck-Brücke

3,0

205

15134

Brücke AS Adlershof/Überbau Süd (FR Schönefeld)

2,3

206

15134

Brücke AS Adlershof/Überbau Nord (FR Tempelhof)

2,9

207

15148

BAB-Brücke über den Teltowkanal

2,3

208

15153

Brücke über die Rudower Straße/Überbau Ost (FR Tempelhof)

2,0

209

15153

Brücke über die Rudower Straße/Überbau West (FR Schönefeld)

2,0

210

15154

Fußgängerbrücke Gerosteig

1,8

211

16090

Adlergestellbrücke

2,0

212

18010

Malchower Brücke

2,9

213

19031

Heinersdorfer Brücke und Stützwand/Heinersdorfer Brücke, Übb 1

2,7

214

19031

Heinersdorfer Brücke und Stützwand/Heinersdorfer Brücke, Übb 2

2,8

215

19059

FGT Heinersdorf

2,4

216

19084

Schönerlinder Brücke (A 114)

2,2

217

19168

Hobrechtsfelder-Chaussee-Brücke

1,5

218

19172

Brücke im Zuge der Boenkestraße über die BAB A 10/Brücke im Zuge der Boenkestraße über die BAB A 10

1,2

219

19173

Brücke über die Schönerlinder Straße/südl. ÜBB

1,0

220

19173

Brücke über die Schönerlinder Straße/nördl. ÜBB

1,7

221

19174

Brücke über den Lietzengraben/Brücke über den Lietzengraben, südlicher ÜBB

1,0

222

19174

Brücke über den Lietzengraben/Brücke über den Lietzengraben, nördlicher ÜBB

1,0

223

19175

BAB-Brücke über die Panke/BAB-Brücke über die Panke, südlicher ÜBB

1,0

224

19175

BAB-Brücke über die Panke/BAB-Brücke über die Panke, nördlicher ÜBB

1,6

225

19176

Brücke über die Karower Chaussee/nördlicher ÜBB

1,0

226

19176

Brücke über die Karower Chaussee/südlicher ÜBB

1,6

227

19201

Laakebrücke

2,5

228

19202

Schloßalleebrücke

2,3

229

19203

Malchower-Weg-Brücke

2,0

230

19204

Bahnhofstraßenbrücke (Blankenburg)

2,5

231

19205

Hebammensteigbrücke

2,0

232

19206

Königsteinbrücke

2,0

233

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 1 (Ost)

2,0

234

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 2 (West)

2,3

235

19208

westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114) u.Stützwände/westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114)

2,3

236

19212

Außenringbrücke (A 114)/Außenringbrücke (A 114), Übb 1

3,0

237

19212

Außenringbrücke (A 114)/Außenringbrücke (A 114), Übb 2

3,0

238

20105

Robert-Schuman-Brücke

2,3

239

20107

Brücke über die Otisstraße/Brücke ü. d. Otisstraße, Übb 2

2,0

240

20107

Brücke über die Otisstraße/Brücke ü. d. Otisstraße, Übb 1

2,4

241

20108

Brücke über die Flohrstraße/Brücke ü.d. Flohrstraße, FR Hamburg

2,3

242

20108

Brücke über die Flohrstraße/Brücke ü.d. Flohrstraße, FR Berlin

2,3

243

20109

Seidelstraßenbrücke

2,3

244

20111

Rampenbrücke Einfahrt Antonienstr.

2,3

245

20124

FGT Otisstraße

1,9

246

20125

Brücke über die Holzhauser Straße/Brücke über die Holzhauser Straße, Übb2 (Ost)

2,4

247

20125

Brücke über die Holzhauser Straße/Brücke über die Holzhauser Straße, Übb1 (West)

2,5

248

20127

Aristide-Briand-Brücke

2,2

249

20142

Rendsburger Brücke

2,5

250

20144a

Kreuzungsbauwerk Ernststraße u. Rohrbrücke/Rohrbrücke an der Ernststraße (20144a)

1,2

251

20150

Tunnel Tegel Ortskern +nördl.Trogstr.+Technik-BW's/Industriegleis auf Tunnel Tegel (20150)

1,0

252

20153

Brücke über den Nordgraben/Brücke über den Nordgraben (20153)

1,9

253

20154

Brücke über Waidmannsluster Damm/Brücke über Waidmannsluster Damm, Übb 2

2,2

254

20154

Brücke über Waidmannsluster Damm/Brücke über Waidmannsluster Damm, Übb 1

2,3

255

20170

Brücke über den Hermsdorfer Damm

2,5

256

20193

Grüne Brücke (Dambockstr.)

2,5

257

20220

Schulzendorfer Brücke mit Wildschutzrost/Schulzendorfer Brücke (20220)

2,4

258

20240

Kiefheider-Weg-Brücke

2,0

259

20250

Grenzwegbrücke

2,2

 

BERLIN: Senatsverwaltung für

 

Teil-BW 3546231   0   (15129)

 

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz                             Straße Bw-Amt

 

A 113

Senatsverwaltung für Umwelt,

 

AM/SM  Stützpunkt Tempelhof

 

 

Zustandsbericht

nach DIN 1076

 

 

Bauwerksname

 

Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

Teilbauwerksname Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

Kreis Ort

 

Für Berlin nicht vorhanden! Treptow

 

Bauwerksrichtung  von Südwest (Neukölln) nach Nordost (Treptow)

Bauwerksart          Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke

 

Tragfähigkeit

Baujahr Überbau

 

60/30 nach DIN 1072

2004                          Baujahr Unterbau  2004

 

 

 

 

 

 

 

Prüfrichtung   von Südwest (Neukölln) nach Nordost (Treptow)

 

 

Zustandsnote:3,0

Textfeld: Zustandsnote:3,0

 

Straßen im Bauwerksbereich

 

Straße

Von Abschn.- nullpunkt

Nach Abschn.- nullpunkt

Netzkn.- abschnitt

Station Anfang

Station Mitte

Station Ende

Betriebs-KM Mitte

Lage

Baulast

Amt

AM/ SM

UI

OD

A 113

3547075

3546074

90

0

14,515

unten

Bund

 

00

 

 

G 0

 

 

 

0

0

0

0,000

oben

Land/LV

 

00

SBV

F



Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Überbau – Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke

 

[45]

[47]

 

Längsträger des Trägerrostes, Stahl / Metall, Gesamtes Bauteil, Angerostet, Maßnahme {1}                              0   0   1

. . . Blech, Durchgehend, Angerostet, Unterseite, am LT 2 und LT 3, Maßnahme {1}                                            0   0   1

 

 

3546231_0_15H ABDECKBLECH KORROSION AN KANTEN

 

[27]

 

Platte, Beton, Vereinzelt, Schrägriss mit Aussinterung, Anzahl: 2 Stelle(n), Widerlager hinten, Unterseite, Siehe Skizze 1,

Zwischen dem 8-ten und 9-ten Längsträger von rechts, Maßnahme {2}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_RISS MIT AUSSINTERUNG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[30]

 

Verbundträger / -balken, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Bereichsweise, Unvollständig, Mitte längs am Bauwerk, 1-tes Bauteil von links, Oben außen, Maßnahme {1}

 

0   0   1

 

[26]

 

Verbundträger / -balken, Stahl / Metall, Punktuell, Abgeplatzte Beschichtung, Untergrund rostig, Anzahl: 2 0  0  1 Stelle(n), Unterseite, Siehe Skizze,

  • 1 Stelle am 1. LT von rechts, über der linken Fahrspur FR Süd, unterer Flansch
  • 1 Stelle am 7. LT von rechts, hinten am Ende des LT, Unterkante, Maßnahme {1}

 

[15]

 

Längsträger, Beschichtung, Gering, Anprallschaden, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unterseite, – Schrammspuren an 2. und 3. LT über rechtem Fahrstreifen FR Nord und vorne über mittlerer Fahrspur beginnend jeweils angerostet.

  • Anprallschaden an 12. LT hinten und 13. LT vorn, Maßnahme {1}

 

0   0   1

 

[43]

 

Längsträger, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Stellenweise, Abgeblättert, Unterseite, Maßnahme {1}        0   0   1

 

 

3546231_0_15H_DECKBESCHICHTUNG     ABGEBLÄTTERT

 

[18]

 

Endquerträger, Beton, Eine Stelle, Abgeplatzt, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unten, Siehe Skizze 1,

Über dem 1. Lager von rechts ist am Anschluß des Längsträgers an den Endquerträger eine Betonabplatzung vorhanden., Maßnahme {2}

 

0   0   1

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

3546231_0_15H   BETONABPLATZUNG

 

[3]         Endquerträger, Betongefüge, Eine Stelle, Fremdkörpereinschluss, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Unten,

0

0

1

Siehe Skizze, Holzeinschluss, Maßnahme {5}

Unterbau – Widerlager

 

 

 

[42]       Widerlager, Betonoberfläche, Bereichsweise, Abgeplatzt, Widerlager vorn, Unten, Schadenserweiterung,

0

0

1

Siehe Skizze 2, Sockel., Maßnahme {16}

 

3546231_0_15H BETONABPLATZUNG SOCKEL

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[29]

 

Widerlagerwand, Fugenband der Senkrechtfuge, Durchgehend, Herausstehend, Widerlager vorn, Links, Oben, Siehe Skizze 2, stellenweise, fehlt, Widerlager hinten, 3 Stellen, Maßnahme {7}

 

0   0   1

 

 

3546231_0_15H FUGENBAND HERAUSSTEHEND

 

[16]

 

Widerlagerwand, Kunststein des Mauerwerks, Mehrfach, Herausgebrochen, Anzahl: 2 Stelle(n), Widerlager 0  0  1 hinten, Unten, Siehe Skizze 2, Maßnahme {7}

 

 

3546231_0_15H AUSBRUCH IM MAUERWERK

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[44]

Widerlagerwand, Beton, Eine Stelle, Rostfahne, Widerlager vorn, Links, Oben, Siehe Skizze 2, An Schalungsanker, Maßnahme {7}

 

0

0

1

[46]

Kammerwand, Fugen senkrecht, Eine Stelle, Verdrückt, Widerlager vorn, Rechts, Unten, Siehe Skizze Maßnahme {5}

2,

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H FUGENBAND VERDRÜCKT

 

[5]

 

Lagersockel, Beton, Ein Stück, Längsrisse Rissbreite < 0,1 mm, Widerlager vorn, Der Lagersockel 4 ist längs gerissen, Maßnahme {16}

 

0   0   1

 

Lager – Verformungslager einachsig beweglich, bewehrt

 

[53]

 

Brücke, Elastomer, An einigen Bauteilen, Prüfung nicht möglich, Anzahl: 8 Stück, Bauteil nicht einsehbar / 0  0  0 zugänglich, die Gitter des Vogeleinflugschutzes ließen sich nicht öffnen, da die Verschraubungen zu tief

und die Gitter an sich zu eng aneinander sitzen, Maßnahme {7}

 

 

3546231_0_15H_LAGER NICHT ZUGÄNGLICH

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Lager – Verformungslager ohne Festhaltung, bewehrt

 

[32]

Plattenbalken / Trägerrost, Elastomer, Beginnend, Verformt, Anzahl: 8 Stück,

0

0

1

 

Die Kanten der Elastomerkissen sind durch die Verschiebung in Längsrichtung feldseitig von der unteren

 

 

 

 

sowie kammerseitig von der oberen Lagerplatte über ca. 3 cm abgelöst. Die klaffende Fuge stellt aber keine

 

 

 

 

Einschränkung in der Dauerhaftigkeit und Funktion der Lager dar., Maßnahme {5}

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_KLAFFENDE FUGE

Fahrbahnübergang – Waagerechte Gummiplatte / Elastomer

 

[57]

 

Brücke, Fugenband, Fugen längs, Stellenweise, Rissig, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {7}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_FUGENBAND RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Fahrbahnübergang – Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion

 

[40]

Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Profile, Stellenweise, Beschädigt durch Fremdeinwirkung, Anzahl: 1 Stelle(n), Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Siehe Skizze 1, Die Stahlprofile sind verbogen, Maßnahme {7}

0

0

2

[33]

Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Korrosionsschutzbeschichtung auf Metall, Mehrfach, Abgefahren, Vorne und hinten am Bauwerk, Vereinzelt sind die Profile korrodiert, Maßnahme {1}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_BESCHICHTUNG    ABGEFAHREN

 

[58]

Fugenband der Teppichkonstruktion, Polyurethan, Bereichsweise, Gerissen, Länge: 300,0 cm, Widerlager

1

2

3

 

hinten, Links, Fehlerhafte / problematische Baustoff- / Materialauswahl, Teppich stellt sich bei hohen

 

 

 

 

Bauwerkstemperaturen auf und ist durch das Überfahren des Schwerverkehrs gerissen. Der aufgestellte

 

 

 

 

Teppich stellt für Motorradfahrer etc. eine Gefahrenstelle dar. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu

 

 

 

 

reduzieren., EP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_ZU_WH_GERISSENER    TEPPICH

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[41]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Fugenband der Teppichkonstruktion, Gummi, Stellenweise, Schadhaft, Anzahl: 2 Stück, Hinten am Bauwerk, Maßnahme {7}

 

0   0   2

 

Kappe

 

[35]

 

Überbau, Kappe, Betonfertigteil, Mehrfach, Herausgebrochen, Hinten am Bauwerk, Mitte links, Schadenserweiterung, Siehe Skizze 1, an der Mittelinsel, Maßnahme {7}

 

0   2   2

 

 

3546231_0_15H_BORDSTEIN    HERAUSGEBROCHEN

 

[9]

Trägerrost, Gesims, Betonoberfläche, Vereinzelt, Oberfläche grobporig, Vorne und hinten am Bauwerk, Rechts, Oben, Maßnahme {2}

0

0

0

[56]

Brücke, Draufsicht des Gesimses, Beton, Eine Stelle, Rissig, Am Anfang des Bauwerks, Rechts, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_GESIMS RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Schutzeinrichtungen

 

[24]

 

Überbau, Schrammbord, Betonfertigteil, Mehrfach, Rissig, Vereinzelt sind Bordsteine beschädigt,, Maßnahme {2}

 

0   0   1

 

[20]

 

Überbau, Geländer ohne Seil mit sonstiger Füllung, Nicht rostender Stahl, An einigen Bauteilen, Angerostet, 0  0  1 Maßnahme {1}

 

 

3546231_0_15H_GELÄNDER    ANGEROSTET

 

[22]

 

Überbau, Pfostenverguss des Geländers, Mehrfach, Gerissen, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}                          0   0   1

 

 

3546231_0_15H_PFOSTENVERGUSS    RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[31]

Plattenbalken / Trägerrost, Füllung des Vogelschutzes, Stahl / Metall, Vereinzelt, Verbogen, Anzahl: 2

0

0

1

 

Stelle(n), Beide Widerlager, Links, Unterseite, Siehe Skizze 1,

 

 

 

 

Das Vogeleinfluggitter liegt an der Leitungsaufhängung an und ist verbogen, die Leitungsaufhängung hängt

 

 

 

 

zu tief., Maßnahme {7}

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_VERBOGENES     VOGELEINFLUGGITTER

 

[12]

 

Träger, Füllung des Vogelschutzes, Blech, Ausgeprägt, Ungleichmäßig, Gesamtes Bauteil, Die schräg an den LT angebrachten Bleche liegen teilweise nicht an, Maßnahme {7}

 

0   0   1

 

Ausstattungen

 

[54]

 

Ausstattungen, Schraube, Mehrfach, Angerostet, Gitterrost, Maßnahme {1}                                                            0   0   1

 

 

3546231_0_15H_VERSCHRAUBUNG    ANGEROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[48]

 

Befestigungsschelle der Längsleitung, Eine Stelle, Verdreht, Vorne am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Versatz, FR Süd, Verbindungsstoß zum Zeitpunkt der Prüfung augenscheinlich dicht, Maßnahme {5}

 

0   0   0

 

 

3546231_0_15H_BEFESTIGUNGSSCHELLE    SCHRÄG

 

[52]

 

Rohr der Längsleitung, Versatz, Eine Stelle, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, zwischen Trägern 2-3, Maßnahme {7}

 

0   0   0

 

 

3546231_0_15H ENTWÄSSERUNGSROHR ANGEROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[14]

Unterbau, Auslaufrohr der Entwässerungsrinne auf der Auflagerbank, Stahl / Metall, Mehrfach, Nicht ausreichend, Beide Widerlager, Die Entwässerungstutzen sind nur 5 cm lang, das anfallende Wasser tropft gegen das Widerlager, Maßnahme {5}

0

0

1

[25]

Überbau, Verankerung des Beleuchtungsmastes, Futterblech, Ein Stück, Nicht gesichert, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1, Auf Mittelinsel, Maßnahme {17}

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_FUTTERBELCH NICHT GESICHERT

Leitungen

 

[17]

Überbau, Leitung für Flüssigkeiten, Gewinde der Schraube, Stellenweise, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unter dem Bauwerk, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Die Verbindungsmittel der Druckleitung sind stark korrodiert., Maßnahme {17}

0

0

0

[28]

Endquerträger, Leerrohre, Stahl / Metall, Alle, Verrostet, Beide Widerlager, Siehe Skizze 1, Maßnahme

{5}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_ROHRDURCHFÜHRUNG     VERROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Beläge

 

[34]

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Beginnend, Formänderung durch Spurrinnen / Belagsschäden, Fahrbahnrand, Außen, Maßnahme {3}

0

0

1

[39]

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Vereinzelt, Ausbrüche im Belag, Anzahl: 4 Stelle(n), Mitte quer, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1,

Ausbruchstelle im Belag, ca. 1,50 m bis 4 m vor und hinter dem Fahrbahnübergang vorne, an der Belagsfuge Mitte quer.

Zuständigkeit TBA., Maßnahme {17}

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_AUSBRUCH IM BELAG

 

[36]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Durchgehend, Längsrisse, Anzahl: 1 Stück, Fahrbahnstreifen, Rechte Seite,

Ca. 1m parallel zur Mittelinsel verläuft auf ganzer Überbaulänge ein Riss im Belag der Abbiegespur auf die A 113 in Fahrtrichtung Norden. Hinten zusätzliche Risse, Maßnahme {3}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_LÄNGSRISS IM BELAG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[38]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Fugendichtungsmaterial der Längsfuge, Vereinzelt, Abgesackt / Setzung, Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Rechte Seite, Siehe Skizze 1,

Auf der Mittelinsel zwischen Bordstein und Ampel, Maßnahme {3}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_MITTELINSEL FUGE ABGESACKT

 

[37]

Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Beton, Vereinzelt, Abgeplatzt, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Auf der Mittelinsel entlang einer Querfuge., Maßnahme {3}

0

0

1

[55]

Brücke, Geh- und Radwegbelag, Bituminöse Baustoffe, Stellenweise, 2 – 5 cm abgesackt / gesetzt, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {3}

0

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_AUFWULSTUNG DES BELAGES

 

 

Bewertung

 

 

Standsicherheit

 

(max S = 1)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Standsicherheit des Bauteils, hat jedoch keinen

Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.

 

 

Verkehrssicherheit

 

(max V = 2)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben.

Schadensbeseitigung oder Warnhinweis erforderlich. Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:

  • Fugenband der Teppichkonstruktion
  • Kappe

 

 

Dauerhaftigkeit

 

(max D = 3)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Dauerhaftigkeit des Bauteils und führt mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.

Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.

 

Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:

– Fugenband der Teppichkonstruktion

Empfehlungen

Die Kostenansätze der nachfolgend aufgeführten Maßnahmenempfehlungen sind grobe Schätzungen und keine Grundlage einer Kalkulation!

 

Maßnahmenempfehlung {17}

 

Art der Leistung

 

UI-Pflichtigen informieren

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

Dringlichkeit

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[17], [25], [39]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

 

Empfehlungen                                                                                                                       (Fortsetzung

 

Maßnahmenempfehlung {5}

 

Art der Leistung

 

Keine Maßnahmen erforderlich

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

Dringlichkeit

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

 

Projektbezeichnung Bemerkung

 

Weitere Beobachtung erforderlich

 

Zugeordnete Schäden:

[14], [28], [3], [32], [46], [48]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {2}

 

Art der Leistung

 

Überbau Betoninstandsetzung / Betonersatz (m² Instandsetzungsfläche -D-)

 

Menge                            10

 

Geschätzte Kosten

 

2.500 EURO

 

Dauer der Maßnahme 10 Tage                                                                 Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[18], [22], [24], [27], [56], [9]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {1}

 

Art der Leistung

 

Überbau Korrosionsschutz Ausbesserung (m² Instandsetzungsfläche -F-)

 

Menge                            50

 

Geschätzte Kosten

 

4.500 EURO

 

Dauer der Maßnahme 1 Tag                                                                     Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[15], [20], [26], [30], [33], [43], [45], [47], [54]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

 

Empfehlungen                                                                                                                       (Fortsetzung

 

Maßnahmenempfehlung {16}

 

Art der Leistung

 

Unterbau Betoninstandsetzung / Betonersatz (m² Instandsetzungsfläche -D-)

 

Menge                            4

 

Geschätzte Kosten

 

1.600 EURO

 

Dauer der Maßnahme 5 Tage                                                                   Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[42], [5]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {3}

 

Art der Leistung

 

Instandsetzung Abdichtungen / Beläge / Markierungen (ohne ME -A-)

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[34], [36], [37], [38], [55]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {7}

 

Art der Leistung

 

Bauliche Unterhaltung / Kleinere Reparaturen (ohne ME -H-)

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[12], [16], [29], [31], [35], [40], [41], [44], [52], [53], [57]

 

 

 

Zustandsnote: 3,0

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_DRAUFSICHT VON WESTEN

 

 

3546231_0_09H2_GEÖFFNETER VOGELEINFLUGSCHUTZ DER AUFLAGERBANK

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_UNTERSICHT

 

 

3546231_0_12E_DRAUFSICHT

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_DRAUFSICHT

 

 

3546231_0_15H_GEÖFFNERTER VOGELEINFLUGSCHUTZ

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_LAGERPROTOKOLL

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_SCHADENSSKIZZEN_SEITE_1

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_SCHADENSSKIZZEN_SEITE_2

 

 

Bilder / Skizzen

LICHTE HÖHE 15129

 

 

 

Beiblatt zum Bauwerkszustand

 

Details der Bewertung

 

Bauteilgruppe/Werte

Bauteilgruppennote

Substanzkennzahl (1)

Bauteilgruppe erfasst (2)

Überbau

1,7

1,7

JA

Unterbau

1,3

1,3

JA

Bauwerk

NEIN

Vorspannung

NEIN

Gründung

1,0

1,0

JA

Erd- und Felsanker

NEIN

Brückenseile

NEIN

Lager

1,0

1,0

JA

Fahrbahnübergang

2,9

2,7

JA

Abdichtung

1,0

1,0

JA

Beläge

2,0

2,0

JA

Kappen

2,2

1,8

JA

Schutzeinrichtung

1,2

1,2

JA

Sonstiges

1,3

1,3

JA

Teilbauwerk

3,0

2,8

10

  1. Substanzkennzahl = Bauteilgruppennote ohne Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
  2. Nicht erfasste aber geschädigte Bauteilgruppen sind mit  JA *  gekennzeichnet

 

Schäden ohne passendes Schadensbeispiel (99er Schaden) für Schäden mit S > 1 oder V >1 oder D > 1

kein Eintrag

 

Schäden mit Bewertung ohne Schadensbeispiel (1.6er Daten)

kein Eintrag

 

Schäden, welche in ihrer Bewertung stark vom Bewertungsbeispiel abweichen (> +- 1)

kein Eintrag

 

Schäden, die durch nachträgliche Änderungen nicht mehr zur Schadensbeispielgruppe passen

kein Eintrag

 

Schäden, deren Eintrag im Feld Hauptbauteil sich von der Bauwerksart unterscheidet

kein Eintrag

 

Schäden, deren erfasste Menge mit Dimension nicht zum Schadensbeispiel passen

kein Eintrag

 

Maßnahmenzuordnung für externes Bauwerksmanagementsystem

kein Eintrag

 

Antwort auf die Schriftliche  Anfrage Nr.  18 / 16 492                                                                                           Anlage 3 – Antwort zu Frage 9

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

07022

 

 

Knobelsdorffbrücke

 

Verbot f. Fahrz. ü. angegebenem tatsächl. Gewicht, zulässige Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

2

 

 

07033

 

 

Rudolf-Wissell-Brücke

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus u. PKW mit Anhänger

 

 

 

3

 

 

07044b

 

Brücke Ost über Halenseestraße Ost, FR Nord

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus u. PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW 70 m, zul.

Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

4

 

 

07044c

 

Brücke West über Halenseestraße Ost, FR Süd

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger

 

 

 

5

 

 

07044d

 

Brücke West über Halenseestraße Ost, FR A115

 

Verbot f. Kfz mit tatsächlicher Masse größer 2,8 t, zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahrspursperrung und Einengung

 

 

 

6

 

 

07044h+i

 

 

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW, zul.

Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

7

 

 

07083

 

 

Westendbrücke

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW, zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahrstreifenverschwenkung und Einengung

 

 

 

8

 

 

07088a

 

Westliche Rampenbrücke Kurt- Schumacher Damm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

9

 

 

07088b

 

Östliche Rampenbrücke Kurt- Schumacher-Damm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

10

 

 

07089

 

Östliche Brücke über den Siemensdamm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

11

 

 

07090

 

Westliche Brücke über den Siemensdamm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

12

 

 

12028a

 

 

Brücke über Albrechtstraße  (12028a)

Sperrung linker FS für Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse

 

 

 

13

 

 

15129

 

 

Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit