Drei #Blitzer für Berlin, auch auf der Autobahn. Moderne Technik wurden jetzt auch in andere Geräte eingebaut. Null Toleranz herrscht ab sofort auf der Autobahn #A111 im Norden Berlins. Dort wird der berühmte #Tempo-60-Abschnitt in beide Richtungen automatisch nach #Bleifüßen gescannt. Im Januar kommen weitere Blitzer in Berlin hinzu – dazu gleich mehr. Der neue Blitzer in Berlin-Reinickendorf befindet sich an der Landesgrenze zu Brandenburg, nahe der Anschlussstelle Schulzendorfer Straße. „Ausgewählt wurde der Standort des Gerätes anhand der Auswertung einer #Verkehrsunfallanalyse“, heißt es in der Ankündigung der Berliner Polizei.
Die Autobahn dort ist eng und kurvig – statt Tempo 80 wie auf den meisten Abschnitten gilt dort auf Berliner Gebiet Tempo 60. Früherer Spitzname: „#Vetter-Knie“. So wurde einst der Autobahn-Schlenker um die dortige Polizeikaserne an der Abfahrt Schulzendorfer Straße genannt, nach dem damaligen Umweltsenator Horst Vetter (FDP). Mehr zur Geschichte der Autobahn von Berlin nach Hamburg lesen Sie hier im …
Frage 1: Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden? Antwort zu 1: Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten ausgeführt:
Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
#Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und Spannkammerrückwand
Rückbau und Neubau Geländer Frage 2: Was hat die Sanierung damals gekostet? Antwort zu 2: Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro. Frage 3: Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im 2 Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten vorgenommen? Antwort zu 3: Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war. Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen. Frage 4: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt? Antwort zu 4: Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte. Frage 5: Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008? Antwort zu 5: Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt werden. Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik. Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert. Frage 6: Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen? 3 Antwort zu 6: Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar. Frage 7: Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet? Antwort zu 7: Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist, kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen. Frage 8: Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus? Antwort zu 8: Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen darstellen: Abriss östlicher Überbau: 2020 Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022 Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025 Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026 Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028 Frage 9: Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe? Antwort zu 9: Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich. Frage 10: Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt ist? Wenn nein, warum nicht? 4 Antwort zu 10: Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet. Berlin, den 18.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Schöneberg –Ich war eben nur mal ganz schnell Schrippen kaufen! Ich musste die Oma vom Arzt holen! Ich habe ein Paket ausgeliefert! Das sind Ausreden, die sich Busspurbetreuer der BVG, Polizeibeamte und Ordnungsamtsleute anhören müssen, wenn sie einen Falschparker zur Rede stellen. Mal eben in zweiter Reihe parken, weil man etwas zu erledigen hat, selbst wenn dabei auch der Radweg und die Busspur blockiert werden – dieses rücksichtslose Verhalten unzähliger Autofahrer ist in Berlin an der Tagesordnung. So auch auf der Busspur in der Schöneberger Hauptstraße: Hier haben die Polizei, Ordnungsamt und BVG allein vom 8. Oktober bis 30. November 1256 Fahrzeuge umgesetzt.
Außerdem ahndeten die Ordnungshüter 7555 Ordnungswidrigkeiten, berichtete Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) am Mittwoch. Auch 2019 werde kontrolliert, sagte sie.
Bezirk hofft auf eigenen Abschleppdienst der BVG
Zufrieden zeigte sich Heiß mit dem Ergebnis aber noch nicht: „Wir hätten noch viel mehr Fahrzeuge umsetzen lassen, wenn das von uns beauftragte Unternehmen dies geschafft hätte“, bedauerte sie. Dessen Kapazitäten reichten nicht, um alle Aufträge auszuführen. So hoffe der Bezirk, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bald ihren eigenen Abschleppdienst …
Frage 1: Wie viele #Busspurbetreuerinnen und #Verkehrsmeisterinnen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)? Antwort zu 1: Die BVG hat mitgeteilt, dass es 18 Planstellen für Busspurbetreuende gibt, von denen aktuell 14 besetzt und die entsprechenden Mitarbeitenden im Einsatz sind. Frage 2: Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der Busspurbetreuerinnen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen #Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuerinnen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein? 2 Antwort zu 2: Die BVG hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung der Anzahl von Kräften, die bei den #Fahrzeugumsetzungen eingebunden sind, nach heutigem Stand in Höhe von ca. 40 Personalen erfolgen soll. Dabei wird es teilweise zu internen Veränderungen einzelner Arbeitsaufgaben kommen, sodass noch keine Aussage zum endgültigen Abschluss des Personalaufwuchses möglich ist. Frage 3: Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuerinnen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigenDienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondereim Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen?Antwort zu 3:Die BVG hat mitgeteilt, dass derzeit die Busspurbetreuenden in einem Zwei-Schicht-System jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Einsatzsind. Geplant ist perspektivisch die Ausweitung auf einen Rund-um-die Uhr-Einsatz.Frage 4:Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden?Antwort zu 4:Die BVG hat mitgeteilt, dass bei Planmäßigkeit des Beschaffungsprozesses die neuenAbschleppfahrzeuge im zweiten Halbjahr 2019 einsatzbereit sind.Frage 5:Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmenzum Umsetzen von Fahrzeugen?Antwort zu 5:Bislang und derzeit werden auch die Fahrzeugumsetzungen von Flächen des ÖffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch die BVG initiiert und stets durch diePolizei Berlin angeordnet bzw. Vertragspartner der Polizei Berlin mit dem Umsetzenbeauftragt. Diese Fälle sollen künftig eigenverantwortlich durch die BVG abgewickelt unddaher nicht mehr im Auftragsvolumen für die polizeilichen Verträge und derenAusschreibung einkalkuliert werden. Die derzeitigen und künftigen vertraglichen Inhaltewerden darüber hinaus von der Aufgabenübernahme durch die BVG nicht berührt.Frage 6:Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalthaben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein:Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt?3Antwort zu 6:Die Verwaltungsvorschriften gemäß § 23 Abs. 4 Mobilitätsgesetz (MobG) werden derzeitzwischen den für Verkehr und für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmtund sollen schnellstmöglich erlassen werden. Die BVG wird erst dann eigenverantwortlichFahrzeugumsetzungen anordnen, wenn sämtliche notwendigen organisatorischen undstrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Bis dahin kommt ausschließlich dasbereits in den zurückliegenden Jahren bei der Polizei Berlin verkehrsrechtlich ausgebildetePersonal im Rahmen des bisher noch praktizierten beschleunigten Umsetzverfahrens zumEinsatz.Frage 7:Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteiltenOrdnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird?Antwort zu 7:Die BVG-Kräfte haben die Möglichkeit, im Wege der sogenannten Privatanzeige durch siefestgestellte Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr auf Busspuren, inHaltestellenbereichen oder Straßenbahngleisen zur Anzeige bei der Bußgeldstelle derPolizei Berlin zu bringen. Die Entscheidung über die Einleitung und Einstellung vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren unterliegt im Rahmen des Opportunitätsprinzipsdem pflichtgemäßen Ermessen der Bußgeldstelle.Frage 8:Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren?Antwort zu 8:Einnahmen aus Verfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 7eingeleitet wurden, fließen dem Berliner Landeshaushalt zu. Sämtliche Verfahrenskostenwerden aus dem Haushalt der Polizei Berlin finanziert. Soweit im Rahmen vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder rechtskräftig verhängt werden, habendie Betroffenen neben dem Bußgeld weitere Gebühren und Auslagen nach Maßgabe desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu tragen, um die Verwaltungsverfahrenskostenabzugelten.Frage 9:Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eineStatistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen undUmsetzungen geführt wird?Antwort zu 9:Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zuFrage 7 eingeleitet wurden, sind Bestandteil der Statistik der Bußgeldstelle der PolizeiBerlin. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die BVG (Kfz-Umsetzungen) werden dabei4nicht erfasst. Die entsprechenden Zahlen können über die polizeiliche Auskunfts – undFahndungsstelle abgerufen werden.Frage 10:Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mithoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbstveranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problemzu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen?Antwort zu 10:Die BVG hat mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des bislang praktizierten Verfahrens die ihrdurch die Busspurbetreuung entstandenen Kosten anteilig gegenüber denFalschparkenden im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche geltend macht, wobei ihrgrundsätzlich – bestätigt durch die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin – Ansprücheauf Erstattung hinsichtlich der Personal- und Verwaltungskosten sowie einesNutzungsentgelts für ihre eingesetzten Fahrzeuge zustehen.Frage 11:Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuerinnen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuer*innen)? Antwort zu 11: Ja, die Ausweitung von Bussonderfahrstreifen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Bussonderfahrstreifen) ist geplant (der Senat geht davon aus, dass die Frage 11 auf die Ausweitungen der Bussonderfahrstreifen zielt und lediglich aufgrund eines redaktionelles Versehens nach der Ausweitung von Busspurbetreuerinnen/Busspurbetreuern gefragt wird). Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
An welchen exakten Standorten in Berlin wurden bzw. werden durch das Land Berlin #NO2-Werte mit welchen Geräten (Hersteller und Modellbezeichnung, ggf. Software und Version derselben) in den Jahren 2007 bis heute erhoben?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Luftgütemessnetz (BLUME)betreibt derzeit 16 stationäre #Messcontainer und an insgesamt 29 Messstellen #Passivsammler, an denen Daten für #Stickstoffdioxid(NO2) erhoben werden (vgl. auch Antwort 1 zu 18/13941). Außerdem steht ein #Messbus zur Verfügung, der zurzeit im Rahmen des Modellversuches Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße zur Messungvon Stickstoffdioxid zum Einsatz kommt.
Von den 16 Messcontainern zur Überwachung der Luftqualität gemäß der 39. BImSchV sind sechs verkehrsnah und jeweils
fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert. Fast alle Messcontainer werden bereits seit mindestens 2007 am jetzigen Standort betrieben. Ein Container (Mariendorfer Damm 148, Tempelhof- Schöneberg) läuft erst seit 2008 im
Routinebetrieb, eine weitere Messstation
(Buch) musste im Jahr 2017 zu
einem anderen – etwa 300 Meter westlich
gelegenen – Standort umgesetzt werden. Alle anderen 14 Messcontainer werden durchgehend
seit 2007 am gleichen Standort betrieben.
Der Messbus kam im
Rahmen von verschiedenen Projekten seit 2007 an folgenden Standorten zur NO2-Messung zum Einsatz:
· 08/2007-12/2007 Leipziger Str. 20, 10117 Berlin
· 02/2009-06/2009 Glienicker Weg 102, 12489 Berlin
· 05/2014-09/2014 Nansenstr. 10, 12047 Berlin
06/2016-12/2016 Invalidenstr./Am Nordbahnhof, 10115 Berlin
seit 12/2017 Leipziger Straße 20, 10117 Berlin
Außerhalb der genannten
Zeiten wurde der Messbus
für Testmessungen bzw. Parallel- messungen im Rahmen der Qualitätssicherung eingesetzt oder er stand
wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten bzw. Geräteumrüstung nicht für Messungen
zur Verfügung.
Im Jahr 2007 waren folgende
Messgerätetypen zur kontinuierlichen Bestimmung der Konzentration von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) im Berliner Luftgütemessnetz in den Messcontainern bzw. im Messbus im Einsatz:
Hersteller: Firma Advanced Pollution Instrumentation/ MLU; Gerätetyp MLU-M200A
Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA350
Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA360
Hersteller: Firma Horiba, Gerätetyp APNA370
Alle älteren
Gerätetypen wurden seit 2007 sukzessive durch Geräte des Typs APNA370 der Firma Horiba
ersetzt, so dass seit Juni 2013 nur noch Geräte diesen Typs
eingesetzt werden. Standorte und Zeitpunkt des Typwechsels sind der folgenden Tabelle
zu entnehmen:
BLUME-Standorte und eingesetzte Messgerätetypen für die Bestimmung von NO und NO2:
Verkehr
Gerätetyp am 01.01.2007*)
Gerätetypwechsel**)
Hardenbergplatz 10623 Berlin MLU-M200A 07/2007: APNA360; 07/2012: APNA370
Schildhornstr. 76 12163 Berlin MLU-M200A 06/2011: APNA370
Mariendorfer Damm 148 12107 Berlin seit 2008 APNA360
(01.01.2008)
05/2013: APNA370
Silbersteinstr. 1 12051 Berlin APNA360 02/2012: APNA370
Frankfurter Allee 86b 10247 Berlin APNA360 04/2012: APNA370
Karl-Marx-Straße 76 12043 Berlin APNA360 06/2012: APNA370
Städtischer Hintergrund
Limburger/Amrumer Str. 13353 Berlin MLU-M200A 08/2011: APNA370
Belziger Str. 52 10823 Berlin APNA350 07/2007: APNA370
Nansenstr. 10 12047 Berlin MLU-M200A 09/2010: APNA370
Brückenstr. 6 10179 Berlin MLU-M200A 06/2011: APNA360; 03/2013: APNA370
Rheingoldstr./ Königswinterstr. 10318 Berlin MLU-M200A 01/2007: APNA370
Stadtrand
Schichauweg 58 12307 Berlin MLU-M200A 01/2007: APNA370
Jagen 91 /Grunewald 13465 Berlin APNA360 04/2013: APNA370
Wiltbergstr. 50 13125 Berlin Containerstandort im Juli 2017 verlegt nach
APNA360
Hobrechtsfelder Chaussee 110-113
13125 Berlin seit 27.07.2017 10/2012: APNA370
Müggelseedamm 308 12587 Berlin APNA360 02/2011: APNA370
Jägersteig 1 13465 Berlin MLU-M200A 01/2010: APNA360; 01/2013: APNA370
Sondermessungen
Messbus, wechselnder Ort siehe Text APNA360 03/2013: APNA370
*) MC124: Gerätetyp am 01.01.2008; **) angegeben sind jeweils Monat/Jahr des Wechsels und der
Gerätetyp, der ab diesem Zeitpunkt im Einsatz war
3
Spezielle Stickstoffdioxid-Passivsammler werden zurzeit im Routinebetrieb an 29 Stellen exponiert. Damit werden die zeitlich
hoch aufgelösten Messungen des Container- messnetzes um Zweiwochenwerte für Standorte ergänzt, an denen ansonsten
aus Platzgründen keine Messungen durchgeführt werden könnten. Die Aufnahme für die Passivsammler ist dabei so an Straßenlaternen befestigt, dass die freie Anströmbarkeit gesichert ist.
Insgesamt 6 Messpunkte befinden sich an Containern des BLUME-Messnetzes, um kontinuierlich den direkten Vergleich mit dem Referenzverfahren
durchzuführen und damit auch die Qualität der Passivsammler-Daten zu sichern. Diese
Standorte sind in
der folgenden Tabelle kursivgekennzeichnet.
Die Passivsammler-Messungen erfolgen in einem photometrischen Laborverfahren
nach einer modifizierten
Saltzman-Methode, das im BLUME-eigenen Labor durchgeführt wird. Der Passivsammler für Stickstoffdioxid beruht auf dem
Prinzip der passiven Diffusion von Stickstoffdioxid-Molekülen an ein absorbierendes Medium. Nach einer Expositionszeit von zwei Wochen wird die Gesamtmenge an Stickstoffdioxid extrahiert und photometrisch bei einer Wellenlänge von 535 Nanometern bestimmt.
Straße
PLZ
Messung erst ab
Messung nur bis einschließlich
Berliner Allee 118
13088
Schildhornstr. 88
12163
2007
Beusselstr. 66
10553
Potsdamer Str.102
10785
Michael-Brückner-Str. 5
12439
Karl-Marx-Str. 236
12055
2007
Spreestr.
2
12439
2014
Alt Friedrichsfelde 7a
10315
Nansenstr.10
12047
Frankfurter Allee 86b
10247
Schildhornstr.76
12163
Silbersteinstr.1
12051
Karl-Marx-Straße76
12043
Leipziger Str.32
10117
Kantstr. 117
10627
Hauptstr. 54
10827
Spandauer Damm 103
14059
Gitschiner
Str. 97
10969
2007
Hermannstr. 120
12051
HobrechtsfelderChaussee110-113
13125
Alt Moabit 63
10555
Schloßstr.29
12163
Tempelhofer Damm 148
12099
Sonnenallee 68
12045
Landsberger Allee 6-8
10249
Frankfurter Allee 96
10247
2007
Schnellerstr. 20-21, Laterne 48
12439
2007
Herrmannplatz Laterne 21
12047
Buschkrugallee 8; Laterne 3
12359
Friedrichstr.172; Laterne 156
10117
Straße
PLZ
Messung erst ab
Messung nur bis einschließlich
Adlergestell (stadtauswärts)/ Köpenicker Str.
12489
2007
Badstr. 67
13357
Mariendorfer Damm 62
12109
2007
Potsdamer Str. 3
10785
2007
Klosterstr. 12; Laterne 24
13581
Zossener Str. 4
10961
2007
Glienicker Weg 110
12489
2008
2010
Eichborndamm 23-25
13403
2008
Spandauer Damm 51
14059
2008
2010
Markgrafendamm 33
10245
2011
Invalidenstraße 30
10115
2015
Kursiv= Standorte
an Messcontainern
Frage 2:
Aus welchen natürlichen und anthropogenen Quellen (bei mehreren Quellen bitte
deren Anteil in Prozent angeben) stammt aktuell jeweils das an Berliner Messstationen gemessene Stickstoffdioxid?
Antwort zu 2:
Natürliche Quellen für Stickoxide sind Blitze bei Gewittern, mikrobielle
Prozesse in Böden und natürlich durch Blitzschlag entstandene Waldbrände. Anthropogene
Quellen für Stickoxide sind überwiegend Verbrennungsprozesse in Verbrennungsmotoren, Kraftwerken und Hausheizung. In geringem
Maße stammen Stickoxide
auch aus industriellen Prozessen wie die Salpetersäureherstellung sowie aus der Landwirtschaft durch die
Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf Böden und deren mikrobielle Umsetzung zu Stickoxiden.
Für die Stickstoffdioxidbelastung in Berlin wurden Verursacheranteile für die straßennahen Messstationen für das Jahr 2015 mit Hilfe
von Ausbreitungsmodellen auf der
Basis von Angaben zum Schadstoffausstoß berechnet. Die
Ergebnisse sind in
der Tabelle 1 zusammengestellt. Danach ist der Straßenverkehr die mit Abstand
wichtigste Quelle. Er verursacht im Mittel 74 % der NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen. Aus dem in der betrachteten Straße fahrenden Verkehr stammen im
Mittel 48 % des NO2 (lokaler Kfz- Zusatzbeitrag), weitere 26 % kommen vom stadtweiten Straßenverkehr, dessen Emissionen sich über Berlin
verteilen und den größten Anteil an der NO2-Belastung im städtischen Hintergrund
haben. Quellen außerhalb Berlins tragen im Mittel nur 14 % zur NO2-Belastung an Berliner Hauptverkehrsstraßen bei.
Tabelle 1: Anteile der Verursacher der NO2-Belastung an verkehrsnahen Messstationen
Mess-station
Standort
lokaler Kfz-Zusatz-beitrag
Kfz-Verkehrstädt.Hintergrund
Flug-verkehr
Haus-brand(GHD)
Industrie
Bau-stellen
Bio-gen
Off-road
Schienen-verkehr
Schiffs-verkehr
RegionalerHinter-grund
MC117
Schildhornstr. 76
56,7%
21,4%
0,3%
3,8%
1,1%
1,8%
0,1%
0,4%
0,1%
0,2%
14,0%
MC124
Mariendorfer Damm 148
53,9%
21,4%
0,3%
3,7%
1,4%
1,6%
0,1%
0,8%
0,1%
0,2%
16,5%
MC143
Silbersteinstr. 1
43,9%
28,5%
0,5%
4,5%
2,9%
1,9%
0,1%
1,3%
0,1%
0,4%
15,9%
MC174
Frankfurter Allee 86 b
42,9%
27,7%
0,6%
5,0%
3,1%
3,6%
0,1%
0,7%
0,6%
0,8%
14,9%
MS501
Berliner Allee 118
46,6%
26,0%
0,8%
3,8%
2,0%
4,2%
0,2%
0,5%
0,3%
0,6%
14,9%
MS504
Beusselstr. 66
54,4%
20,8%
0,7%
3,5%
2,3%
5,7%
0,1%
0,4%
0,3%
1,2%
10,6%
MS505
Potsdamer Str. 102
54,8%
23,9%
0,4%
3,6%
1,3%
3,3%
0,1%
0,6%
0,1%
0,7%
11,3%
MS507
Michael Brückner Str. 5
33,5%
30,9%
0,8%
4,1%
4,2%
3,5%
0,2%
0,9%
0,3%
0,6%
21,0%
MS514
Alt Friedrichsfelde 8a
51,1%
24,8%
0,6%
3,1%
2,5%
2,7%
0,1%
0,5%
0,8%
0,5%
13,3%
MS525
Leipziger Str. 32
65,6%
18,4%
0,3%
2,0%
1,2%
2,7%
0,1%
0,4%
0,1%
0,9%
8,4%
MS528
Kantstr. 117
40,5%
32,3%
0,4%
4,6%
2,0%
4,5%
0,1%
0,4%
0,3%
0,5%
14,3%
MS530
Hauptstr.54
50,6%
28,6%
0,2%
4,1%
1,3%
1,9%
0,1%
0,5%
0,1%
0,3%
12,3%
MS531
Spandauer Damm 103
50,2%
30,0%
0,5%
2,5%
1,8%
3,1%
0,1%
0,3%
0,3%
0,4%
10,8%
MS533
Hermannstr. 120
60,1%
19,4%
0,3%
3,2%
2,1%
1,3%
0,1%
0,8%
0,1%
0,3%
12,3%
MS537
Alt Moabit 63
55,8%
21,0%
0,6%
3,0%
2,1%
4,3%
0,1%
0,4%
0,2%
2,0%
10,6%
MS539
Schloßstr. 29
41,5%
31,8%
0,3%
4,6%
1,2%
2,1%
0,1%
0,6%
0,1%
0,3%
17,3%
MS542
Tempelhofer Damm 148
49,6%
26,1%
0,3%
4,1%
2,1%
1,7%
0,1%
0,7%
0,1%
0,3%
14,9%
MS545
Sonnenallee 68
49,8%
24,4%
0,4%
4,9%
2,1%
2,0%
0,1%
0,8%
0,1%
0,5%
14,8%
MS547
Landsberger Allee 6-8
41,3%
30,2%
0,7%
3,8%
2,1%
4,4%
0,1%
0,6%
0,3%
1,4%
15,0%
MS555
Hermannplatz, Laterne 21
56,5%
21,4%
0,4%
4,1%
1,7%
1,8%
0,1%
0,7%
0,1%
0,5%
12,7%
MS562
Friedrichstr. 172
27,1%
37,6%
0,7%
4,3%
2,6%
6,1%
0,1%
0,8%
0,3%
2,6%
17,8%
MS576
Spandau, Klosterstr. 12
62,3%
16,7%
0,5%
2,9%
1,9%
1,7%
0,2%
0,3%
0,3%
0,5%
12,7%
MS579
Eichborndamm 23-25
33,0%
29,1%
10,4%
4,7%
2,6%
2,9%
0,2%
0,7%
0,2%
0,5%
15,7%
MS581
Markgrafendamm 6
35,1%
32,9%
0,6%
4,1%
2,9%
3,4%
0,2%
0,9%
0,4%
1,5%
18,1%
Mittelw.
48,2%
26,1%
0,9%
3,8%
2,1%
3,0%
0,1%
0,6%
0,2%
0,7%
14,2%
Min
27,1%
16,7%
0,2%
2,0%
1,1%
1,3%
0,1%
0,3%
0,1%
0,2%
8,4%
Max
65,6%
37,6%
10,4%
5,0%
4,2%
6,1%
0,2%
1,3%
0,8%
2,6%
21,0%
6
Frage 3:
Welche durchschnittlichen NO2-Werte
wurden in den Jahren 2005 bis heute jeweils jährlich
in der Leipziger Straße in Mitte (bzw. der nächstgelegenen Station) gemessen?
Antwort zu 3:
Für den Probenahmepunkt in der Leipziger Straße 32 wurden mittels Passivsammlern seit 2005 folgende
NO2-Jahresmittelwerte
in Mikrogramm pro Kubikmeter bestimmt:
2005
67
2006
82
2007
80
2008
76
2009
79
2010
67
2011
77
2012
77
2013
79
2014
69
2015
73
2016
66
2017
63
Frage 4:
Ist dem Senat das Gutachten
des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI zum Zielkonflikt zwischen Feinstaubminderung und Stickstoffdioxidreduzierung und den Auswirkungen von Tempo-30-Zonen auf Feinstaub- und NO2-Emissionen aus Oktober
2011 bekannt?
Antwort zu 4:
Das Gutachten
ist dem Senat
bekannt. Es wurde
im Auftrag der IHK Ulm erstellt, um gegen die
Umweltzone in Ulm zu
argumentieren. Die Wirkung von Tempo
30 wird
in dem Gutachten nicht behandelt. Der in dem Gutachten dargestellte Zielkonflikt zwischen der Reduzierung von motorbedingten Feinstaubpartikeln und
Stickoxiden ist nur zutreffend für die Rohemissionen eines Dieselmotors.
Durch den Einsatz von modernen Abgasnachbehandlungssystemen können heute technisch sowohl Partikel als auch Stickoxide gleichzeitig
wirksam um über
90 % reduziert werden. Dies wird
in dem Gutachten nicht berücksichtigt.
Frage 5:
Trifft es zu, dass das Berliner Verwaltungsgericht mit Urteil vom 09.10.2018 entschieden habe, es müssten an acht Berliner Straßen Fahrverbote eingeführt werden? Wie genau lautet
der Tenor der Entscheidung?
Antwort zu 5: Ja.
Der Tenor der Entscheidung lautet:
„Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
Der Beklagte wird verurteilt, den
Luftreinhalteplan für Berlin bis zum 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser
– unter Beachtung
der Rechtsauffassung des Gerichts zur Notwendigkeit
der Anordnung von
streckenbezogenen Fahrverboten – die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 i. H. v. 40
μg/Kubikmeter im Stadtgebiet Berlin enthält.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte, ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Die Berufung wird zugelassen.“
Frage 6:
Welcher Teil
einer verwaltungsgerichtlichen
Entscheidung (Tenor, Tatbestand,
Gründe) erwächst
in Rechtskraft?
Antwort zu 6:
Die Bestandskraft eines Urteils erstreckt sich nicht
nur auf den Tenor der Entscheidung, sondern auch auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe,
soweit diese – wie
hier – den Streitgegenstand und die Entscheidung des Gerichts hierüber bestimmen.
Frage 1: Wie viele #E-Ladestellen gibt es derzeit in Berlin und wie ist deren Ausbau geplant? Antwort zu 1: Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es 259 be emobil #Ladeeinrichtungen mit 485 Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen Raum (Stand Oktober 2018). Davon befinden sich 239 Ladeeinrichtungen mit 448 #Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt. Angaben zum Gesamtbestand an Ladeinfrastruktur in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland wird derzeit ein Bestand von rund 400 Ladeeinrichtungen mit insgesamt rund 700 Ladepunkten geschätzt. Frage 2: Wie werden in Berlin die Parkflächen an den E-Ladestationen beschildert? Es wird um eine Aufstellung nach Bezirken gebeten. Frage 3: Gibt es für die Beschilderung eine Vorgabe des Senats? Wenn ja, wird um deren konkrete Mitteilung im Wortlaut gebeten. 2 Antwort zu 2 und zu 3: Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach Maßgabe der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315 (Parken auf Gehwegen) und Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen, durch die Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken an Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von 8-18 Uhr einheitlich vier Stunden. Beschilderung mit Z 314/Z 315 StVO Die Beschilderung der Berliner Ladestationen erfolgt in allen Bezirken wie folgt: Hauptverkehrszeichen: Z 314-10/-20 (Parken Anfang / Parken Ende) oder Z 314-50 (Parken) bei Einzelparkständen (z.B. bei Ladepunkten an Beleuchtungsmasten) oder Z 315 ff (Parken auf Gehwegen) Zusatzzeichen: Z 1050-32 und (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) Z 1040-32 (Parkscheibe „4 Stunden“) Z 1040-30* (zeitliche Befristung „8-18 h“) *Z 1040-32 und Z 1040-30 können auf einem Zusatzzeichen kombiniert werden Einheitliche Beschilderung im Land Berlin 3 Parkflächenrahmenmarkierung: Alle Ladestationen sind mit einer weißen Parkflächenrahmenmarkierung versehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Interesse einer verbesserten Durchsetzung von Stellflächen für die Ladeinfrastruktur bei den Verkehrsteilnehmenden, bei der Anordnung von solchen Stellflächen, insbesondere bei solchen Ladeparkplätzen, die häufig fremd bzw. von Verbrennungsfahrzeugen falsch beparkt werden, ein E-Auto- Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO als weiße Bodenmarkierung straßenverkehrsbehördlich zusätzlich aufzutragen. E-Auto-Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO Bis 2017 wurden im Land Berlin e-Mobility-Ladestationen mit Verkehrszeichen Haltverbot (Z 283) mit Zusatzzeichen beschildert: oder oder Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei auf dem Seitenstreifen auf dem Seitenstreifen 4 Beide Beschilderungen bedeuten im Ergebnis das gleiche, nämlich dass nur Elektrofahrzeuge während des Ladesvorgangs dort parken dürfen, und dies in der Zeit von 8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Die sog. „Negativbeschilderung“ (mit Z 283) führte jedoch zu Missdeutungen. Je nach Arbeitsfortschritt der bezirklichen Straßenbaulastträger bei der Aktualisierung der Verkehrsbeschilderung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass in einem Übergangszeitraum noch einige mit Zeichen 283 versehene Ladestationen in einzelnen Bezirken vorhanden sind. Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Kurz vor Weihnachten wird die #Autobahn#114 zwischen den Anschlussstellen Dreieck Pankow und Schönerlinder Straße für die Montage einer neuen Brücke gesperrt. Vom 21. Dezember 18.00 Uhr bis 24. Dezember 5.00 Uhr müssen Autofahrer zur Umfahrung die Bundesstraße #109/Schönerlinder Straße nutzen, wie die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) am Donnerstag mitteilte. Auch die Autobahn 111 könne als Ausweichstrecke genutzt werden, hieß es weiter.
Berlin ist Spitze – wenn es um #schmutzige#Luft geht. Drei Berliner Straßen führen die Liste an, in der das #Umweltbundesamt die Straßen mit der höchsten #Feinstaubbelastung in Deutschland aufführt. In einem Fall ist die Luft sogar so stark mit den schädlichen Teilchen belastet, dass Berlin dort als einzige deutsche Stadt den Grenzwert der Europäischen Union reißt – erstmals seit 2015.
Es handelt sich um die Silbersteinstraße in Neukölln. Dort wurde seit Jahresbeginn bereits an 36 Tagen mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen. Dabei darf dieser Wert pro Jahr maximal an 35 Tagen überschritten werden.
In der Frankfurter Allee in Friedrichshain schwebte in diesem Jahr bisher an 33 Tagen zu viel Feinstaub in der Luft. Der dritte Platz geht an die Karl-Marx-Straße in Neukölln, wo der Tagesmittelwert für Feinstaub seit Anfang Januar an 30 Tagen das zulässige Maß überschritten hat.
Bauarbeiten an #A115 sollen bis zum 21. Dezember abgeschlossen sein.
Noch vor Weihnachten stehen den Autofahrern auf der Autobahn 115 in Höhe des #Zehlendorfer#Kleeblatts in beiden Richtungen wieder zwei Fahrstreifen in voller Breite zur Verfügung.
Die bestehenden #Verkehrseinschränkungen auf der A115 werden bis zum 21. Dezember aufgehoben und rechtzeitig zu den Weihnachtsfeiertagen wieder für den Verkehr freigegeben. Das teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit.
Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum #Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚#Erholungsanlage Blankenburg‘
als #Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass es nach der Wende durch das
Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einer „heterogenen Privatisierung von Parzellen“ gekommen sei, auf
denen „faktisch gewohnt wird, obwohl das baurechtlich nicht erlaubt ist.“ Wie gestaltet sich aus Sicht der
Senatsverwaltung die Rechtslage bei denjenigen Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem
3. Oktober 1990 in der DDR genutzt haben?
Antwort zu 1:
In dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert
wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung wird die komplexe Rechtslage in der
Erholungsanlage Blankenburg gekürzt dargestellt. Auch die Rechtslage bei den
Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem 3. Oktober 1990 genutzt
haben, ist komplex und bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Allgemein gestaltet sich
die Rechtslage wie folgt:
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, bleibt
nach Artikel 232 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das
bisherige im Beitrittsgebiet geltende Recht maßgeblich. Auf ein am Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden gemäß Artikel 233 § 1
von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. In diesem
Rahmen gelten grundsätzlich die jeweiligen Vertragsbestimmungen über die
Nutzungsüberlassung. Soweit die Verträge vor dem 3. Oktober 1990 wirksam waren, ist
auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz zu beachten, z.B. hinsichtlich der gegenüber
dem Bürgerlichen Gesetzbuch abweichenden Kündigungs- und Investitionsschutzfristen.
2
Auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes konnten Besitzer von
Grundstücksflächen, deren bauliche Investition nach dem Boden- und Wirtschaftsrecht der
DDR mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe durch Verleihung eines
Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, ihre Parzellen als Erbbauberechtigte
oder Eigentümer erwerben, wenn die formelle Umsetzung versäumt worden war. Die
Baugrundstücke sind den Besitzern von Eigenheimen auf der Grundlage eines
entsprechenden Bescheides auch übertragen worden. Dies führte vor allem in
sogenannten Erholungsanlagen, in Wochenendhausgebieten und ehemaligen
Gartenanlagen mit Eigenheimen zur Herauslösung und Entstehung von einzelnen
Baugrundstücken.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sorgte dafür, dass für Nutzungsrechte aufgrund
„sonstiger Nutzungsverträge“, die nicht durch dingliche Positionen abgesichert werden
konnten, Einengungen aufgrund von BGB-Bestimmungen vermieden wurden.
Weder aus einer Anspruchsbegründung aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
noch auf der Grundlage schuldrechtlicher Bestimmungen, für die das
Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt und die z.B. eine Überlassung zur Wochenendnutzung
oder zu Wohnzwecken beinhalten können, kann ein Rechtsanspruch auf nachträgliche
baurechtliche Sanktionierung einer faktischen Wohnnutzung hergeleitet werden. Das
öffentliche Baurecht wird durch die genannten Rechtsvorschriften, die sich lediglich
privatrechtlich auswirken, nicht geändert. Aus der fortbestehenden Wohnnutzung auf
Grundstücken, die ihren Besitzern nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen
wurden oder auf Flächen, deren (schuldrechtliche) Überlassung eine Wohnnutzung
einschließt, folgt keine baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Insoweit besteht lediglich
Bestandsschutz für eine Wohnnutzung, die vor dem 3. Oktober 1990 ausdrücklich gebilligt
worden war. Im Übrigen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach
dem für die Flächen bestehenden Bauplanungsrecht. Die Erholungsanlage Blankenburg
ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.
Frage 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚Erholungsanlage Blankenburg‘
als Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass der Bezirk Pankow im „bezirklichen Wohnbaukonzept
Pankow“ selbst die Erholungsanlage als Ergänzungsstandort für 1500 neue Wohneinheiten dargestellt habe.
Wo findet sich diese Information im auf den Internetseiten des Bezirks unter https://www.berlin.de/bapankow/
politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.528193.php publizierten
„Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow“, welches 213 Seiten umfasst?
Antwort zu 2:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Das Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme
vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV-Drs. Nr. VII-1188 vom 13. Juli 2016) benennt
auf S. 156 die Erholungsanlage Blankenburg als ergänzenden Nachverdichtungsstandort
mit bis zu 1.500 Wohneinheiten mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit „perspektivisch
2025 bis 2030“. Die Erholungsanlage gehört damit nicht zu den im Wohnbaukonzept 2016
dargestellten künftigen Entwicklungsschwerpunkten und prioritären Wohnbaustandorten
(siehe Karte S. 153).
3
In der BVV-Drucksache VII-1188 (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/
bezirksverordnetenversammlung/online/tmp/tmp/45-181-
136274760333/274760333/00128090/90-
Anlagen/02/BezirklichesWohnbaukonzept_AnlageVzK_15.pdf) ist auf den S. 417 und 418
des PDF-Dokumentes (entspricht den S. 242 und 243 des Anhanges „Standortsteckbriefe“
– vgl. dazu S. 176 des PDF-Dokumentes) der entsprechende „Standortsteckbrief“ für die
„Erholungsanlage Blankenburg“ enthalten.
Frage 3:
Im selben Absatz verweist die Senatsverwaltung darauf, dass die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
am 13. Juli 2016 die weitere planerische Qualifizierung der Anlage Blankenburg beauftragt habe,
einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Ich bitte um Nennung der entsprechenden
Drucksachennummer. Sollte es sich dabei um die Drucksache VII-1188 handeln: trifft es zu, dass die
Bezirksverordnetenversammlung dazu dezidiert eine Beschlussfassung abgelehnt hat und den Bericht
lediglich zur Kenntnis genommen hat? Wenn ja, wann werden diese Informationen in der Veröffentlichung
„Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden“ korrigiert?
Antwort zu 3:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Mit der Drucksache VII-1188 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den
Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016 über das Wohnungsbaukonzept
einschließlich des Abschlussberichtes, wie vom Bezirksamt eingebracht, mit Aussprache
zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016
wurde die Abt. Stadtentwicklung mit der weiteren planerischen Qualifizierung der
Wohnbaupotenziale, einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend
der Schwerpunktbereiche beauftragt. Schwerpunktbereiche sind dabei Buch, Französisch
Buchholz, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Pankow Süd und Prenzlauer Berg.
Die bisherige Darstellung in dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die
besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung, dass „am
13.07.2016 […] die Bezirksverordnetenversammlung Pankow die weitere planerische
Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von
Bebauungsplänen“ beauftragt hätte, war somit nicht richtig und wurde inzwischen
korrigiert.
Inwieweit es zutrifft, dass „die Bezirksverordnetenversammlung dezidiert eine
Beschlussfassung zur BVV-Drucksache VII-1188 abgelehnt hat und den Bericht lediglich
zur Kenntnis genommen hat“, ist den auf der BVV-Seite eingestellten Dokumenten nicht
zu entnehmen. Diesen Dokumenten ist aber zu entnehmen, dass die BVV-Drucksache VII-
1188 als „Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG“ durch das Bezirksamt
eingereicht wurde.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die BVV Pankow in ihrer beschlossenen Stellungnahme zum Wohnbaukonzept Pankow
(Drucksache VII-1203) beim Blankenburger Süden ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Senats
hingewiesen hat?
Antwort zu 4:
nein
4
Frage 5:
In wie vielen Fällen hat das Land Berlin inzwischen Vorkaufsrechte in der Anlage wahrgenommen und in wie
vielen Fällen hat es auf die Nutzung eines Vorkaufsrechts verzichtet?
Antwort zu 5:
Auf Basis der Vorkaufsrechtsverordnung des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb
des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger
Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile
Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow wurde in zwei
Fällen das Vorkaufsrecht durch das Land Berlin in der Erholungsanlage Blankenburg
ausgeübt. Ein weiterer Fall befindet sich noch im Verfahren. In drei Fällen wurde das
Vorkaufsrecht in der Erholungsanlage Blankenburg nicht ausgeübt.
Frage 6:
Wann sind die nächsten Beteiligungsformate vor Ort geplant?
Antwort zu 6:
Am 16. November 2018 wurde die Vor-Ort-Sprechstunde für das Stadtentwicklungsprojekt
„Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ in der Bahnhofstr. 32 eröffnet.
Dieses neue Informationsangebot vor Ort soll die Möglichkeit bieten, mit den Planerinnen
und Planern ins Gespräch zu kommen, Informationen auszutauschen, Fragen zu
beantworten und in Ruhe die komplexe Problemlage zu erörtern.
In der Regel wird jeden Dienstag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr ein offener
Gesprächsabend mit Planerinnen und Planern des Projektes auch zu speziellen Themen –
wie z.B. zu den Ergebnissen der ökologischen Grundlagenermittlung oder zu den
bisherigen Erkenntnissen zum Thema Regenwassermanagement – angeboten.
Donnerstags besteht die Möglichkeit, Fragen der einzelnen, potentiell betroffenen Mieter,
Pächter oder Eigentümer zu beantworten. Nach telefonischer Terminvergabe können
Einzelfragen gemeinsam mit den Planern und Planerinnen in den Blick genommen
werden.
Die Beteiligungsformate für das Jahr 2019 stehen noch nicht fest, werden aber am 18.
Dezember 2018 dem Projektbeirat vorgestellt.
Frage 7:
Wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen?
Antwort zu 7:
Ein Beschluss über die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird
nach § 27 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) durch den Senat
gefasst. Aus heutiger Sicht ist dafür Anfang 2021 avisiert. Da ein solcher Beschluss
politische wie auch fiskalische Grundfragen berührt, ist eine vorherige Einbindung des
Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Frage 8:
Vor dem Hintergrund von deutlichen Verzögerungen in der Projektplanung ist bereits angedeutet worden,
auch für die Anlage Blankenburg – wie bei anderen Erholungsanlagen und Kleingartenanlagen – die
Schutzfrist bis 2030 zu verlängern. Wie schnell ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, die
die weitere Diskussion in Blankenburg erheblich erleichtern würde?
5
Antwort zu 8:
Im Unterschied zu anderen sogenannten Erholungsanlagen im Bezirk Pankow, für die
durch Bezirksamts-Beschluss Nr. VII-1623/2016 vom 27. September 2016 ein Verzicht auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge bis 2030
beschlossen wurde, ist die Erholungsanlage Blankenburg Teil eines Gebietes, für das
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
dafür bereitstellen, welche einzelne Maßnahmen für die Errichtung eines neuen
Stadtquartiers mit ca. 5.000 – 6.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Rieselfeld zwischen
Blankenburg und Heinersdorf erforderlich sind und inwieweit für die Errichtung des neuen
Stadtquartiers die Durchführung einer städtebaulichen #Entwicklungsmaßnahme
erforderlich ist. Die Erholungsanlage Blankenburg ist Teil des Gebietes der vorbereitenden
Untersuchungen, da davon auszugehen ist, dass für die Errichtung des neuen #Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ die #Straßeninfrastruktur vor Ort ausgebaut und die #Tramlinie#M2 durch das neue Stadtquartier bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg verlängert
werden muss und für beide Maßnahmen Flächen der Erholungsanlage Blankenburg in
Anspruch genommen werden müssen.
Die voraussichtliche Trassenführung der Tramlinie M 2 war Gegenstand einer seitens
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Machbarkeitsuntersuchung und wurde in ihrem groben Verlauf am 3. März 2018 im
Rahmen der Auftaktarena der Öffentlichkeit vorgestellt. Der konkrete Bedarf an
Straßennetzausbaumaßnahmen ist Gegenstand einer weiteren
Machbarkeitsuntersuchung dieser Senatsverwaltung. Die Vergabe soll noch 2018
erfolgen.
Sobald belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, wird eine Bilanzierung der
erforderlichen Eingriffe in vorhandene Nutzungen und Rechte im Zuge der Verlängerung
der Tramlinie M 2 zum S-Bahnhof und der erforderlichen Straßennetzausbaumaßnahmen
für die Erholungsanlage angestrebt. Eine Verlängerung einer solchen „Schutzfrist“ –
gemeint ist der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, bis zu einer bestimmten Frist auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung zu verzichten – wird in diesem Zusammenhang
eingeordnet.
Berlin, den 27.11.2018
In Vertretung
Sebastian Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen