Berlin gibt dem #Leihradanbieter#Nextbike 7,5 Millionen für den Aufbau seines Netzes. Doch noch fehlen Hunderte #Stationen und #Räder. Berlin. An einigen Punkten stehen sie schon: Fahrräder des Anbieters Nextbike an fest installierten Stationen. Wer aus der U-Bahn kommt, soll sich darauf verlassen können, ab der Haltestelle mit dem Rad weiterfahren zu können.
Das ist die Vorstellung des Senats, der Nextbike 7,5 Millionen Euro in fünf Jahren zahlt, um die Stationen zu errichten und mit seinen Rädern zu bestücken. Doch der Aufbau des mit Landesmitteln geförderten Netzes stockt massiv. Eigentlich sollten schon seit Ende 2018 mehr als 700 Stationen und 5500 Räder des Anbieters auf der Straße sein. Bis heute hat Nextbike jedoch erst 250 Stationen und 2500 Räder im Einsatz. Und der weitere Ausbau zieht …
Im Namen des Senats
von Berlin beantworte
ich Ihre Schriftliche Anfrage wie
folgt:
Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2018 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
1.2. Wie haben sich diese Zahlen im
Verhältnis zum
Vorjahr 2017 entwickelt?
Zu 1. und 1.2.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Bezirk
2017
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
19.136
19.274
Friedrichshain-Kreuzberg
12.028
12.210
Lichtenberg
7.771
8.179
Marzahn-Hellersdorf
6.665
6.929
Mitte
20.030
20.235
Neukölln
11.411
11.392
Pankow
11.988
11.827
Reinickendorf
9.949
10.156
Spandau
8.418
8.359
Steglitz-Zehlendorf
11.219
11.061
Tempelhof-Schöneberg
14.753
15.216
Treptow-Köpenick
10.055
9.487
Gesamtergebnis
143.423
144.325
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit #Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.:
Die Daten können der
nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Anzahlder Verkehrsunfälle (VU) mit Personen-schaden nach Bezirk
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
1.796
Friedrichshain-Kreuzberg
1.496
Lichtenberg
807
Marzahn-Hellersdorf
680
Mitte
2.592
Neukölln
1.062
Pankow
1.458
Reinickendorf
965
Spandau
870
Steglitz-Zehlendorf
983
Tempelhof-Schöneberg
1.402
Treptow-Köpenick
1.012
Gesamtergebnis
15.123
(Stand 22.02.2019)
In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger*innen und Radfahrer*innen betroffen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 2.1.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahlder VU mitPersonenschaden(Fußgängerinnenbzw.Fußgänger/Radfahrerinnenbzw.Radfahrer)nach Bezirk
NurzuFußGehende
NurRadfah-rende
Zu FußGehendeversusRadfah-rende
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
198
572
38
808
Friedrichshain-Kreuzberg
172
728
75
975
Lichtenberg
128
300
18
446
Marzahn-Hellersdorf
106
210
10
326
Mitte
305
1.088
108
1.501
Neukölln
172
321
22
515
Pankow
160
620
57
837
Reinickendorf
141
232
19
392
Spandau
141
185
13
339
Steglitz-Zehlendorf
129
326
37
492
Tempelhof-Schöneberg
205
384
33
622
Treptow-Köpenick
131
351
18
500
Gesamtergebnis
1.988
5.317
448
7.753
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund
von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund
von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils
mit Gesamtzahl
sowie für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 3.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahlder VU mitPersonenschaden/Bezirk
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeits-verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf
78
130
Friedrichshain-Kreuzberg
73
98
Lichtenberg
31
50
Marzahn-Hellersdorf
13
42
Mitte
117
221
Neukölln
23
47
Pankow
48
121
Reinickendorf
26
67
Spandau
23
63
Steglitz-Zehlendorf
25
73
Tempelhof-Schöneberg
64
99
Treptow-Köpenick
20
92
Gesamtergebnis
541
1.103
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2018 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 4. und 4.1.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Verkehrsunfalltote2018nach Bezirk
Radfahrende
Zu FußGehende
Andere
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
2
1
1
4
Friedrichshain-Kreuzberg
0
4
0
4
Lichtenberg
2
2
0
4
Marzahn-Hellersdorf
0
0
0
0
Mitte
1
1
4
6
Neukölln
0
4
1
5
Pankow
1
1
1
3
Reinickendorf
0
2
3
5
Spandau
1
0
0
1
Steglitz-Zehlendorf
1
2
0
3
Tempelhof-Schöneberg
2
1
1
4
Treptow-Köpenick
1
1
4
6
Gesamtergebnis
11
19
15
45
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund
von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte
jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke
aufführen)?
Zu 4.2.:
Die Daten können
der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Anzahlder VU mit Toten2018
/ Bezirk
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeits-verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
1
Friedrichshain-Kreuzberg
0
0
Lichtenberg
1
0
Marzahn-Hellersdorf
0
0
Mitte
1
2
Neukölln
0
0
Pankow
0
1
Reinickendorf
0
1
Spandau
0
0
Steglitz-Zehlendorf
0
1
Tempelhof-Schöneberg
0
2
Treptow-Köpenick
0
3
Gesamtergebnis
3
11
(Stand 22.02.2019)
4.3 Welche
weiteren Ursachen
führten zu Unfällen mit Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke
aufführen)?
Zu 4.3.:
Die Daten können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
UrsachenbeiVU mit Toten 2018 (teilweise Mehrfachnennungen)
Anzahl
Alkoholeinfluss
2
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
2
andere Fehler der zu Fuß Gehenden
1
Benutzung der Fahrbahn
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder
Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem
Verkehr
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
6
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
2
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
4
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
4
Fehler beim
Abbiegen nach links
2
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
5
Fehler beim Wenden oder
Rückwärtsfahren
1
fehlerhaftes Wechseln des
Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten
des Reißverschlussverfahrens
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
2
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B.
ohne genügenden Seitenabstand)
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
1
Gesamtergebnis
41
(Stand 22.02.2019)
Bezirk(Ursachen:teilweiseMehrfachnennungen)
UrsacheAnzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf
3
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B.
ohne genügenden Seitenabstand)
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
1
Friedrichshain-Kreuzberg
6
Alkoholeinfluss
1
andere Fehler der zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
1
Lichtenberg
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
2
Fehler beim
Abbiegen nach links
1
Mitte
4
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten
des Reißverschlussverfahrens
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
1
Neukölln
8
Alkoholeinfluss
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an
1
denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt
war
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe
von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach links
1
Pankow
3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Reinickendorf
4
Benutzung der Fahrbahn
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
Fehler beim Wenden oder
Rückwärtsfahren
1
Spandau
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Steglitz-Zehlendorf
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
1
Tempelhof-Schöneberg
3
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Treptow-Köpenick
3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Gesamtergebnis
41
(Stand 22.02.2019)
4.4. Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen
mit einer Unfallflucht einher?
Zu 4.4.:
Im Jahr 2018 wurden
bei zwei VU mit Getöteten
der Straftatbestand des § 142
StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert.
Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2018 von der Polizei
registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 5.:
Die Daten können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Deliktegemäß§ 142 StGB/Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
4.342
Friedrichshain-Kreuzberg
2.633
Lichtenberg
2.095
Marzahn-Hellersdorf
1.805
Mitte
4.290
Neukölln
2.832
Pankow
2.949
Reinickendorf
2.385
Spandau
2.136
Steglitz-Zehlendorf
2.821
Tempelhof-Schöneberg
3.553
Treptow-Köpenick
2.363
Gesamtergebnis
34.204
(Stand 21.02.2019)
Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden
von der Polizei im Jahr 2018 aufgeklärt?
Zu 5.1.:
Es wurden insgesamt 14.192 Verkehrsunfälle/Delikte aufgeklärt (Stand 21.02.2019).
Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Wie oft mussten 2018 die Berliner #Autobahntunnel#gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten beschränkt werden? Bitte die #Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem #Verkehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.
Frage 1.1:
Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?
Antwort zu 1 und 1.1:
Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr
können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
SperrungendesTunnelOrtsteilBritz – TOB
Jahr
Unfall
hohes Verkehrsauf- kommen
Sonstige
kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuflusssteuerung)
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012
7 Nord/ 4 Süd
22 Nord/
2 Süd
25 Nord/ 12
Süd/
2 Voll
481 Nord/ 46 Süd
214 Nord
/
182 Süd
2013
4 Nord/ 5 Süd
37 Nord/
5 Süd
10 Nord/ 6 Süd/ 0 Voll
479 Nord/ 33 Süd
217 Nord
/
196 Süd
2014
5 Nord/ 6 Süd
44 Nord /
7 Süd
15 Nord/ 12
Süd/
1 Voll
508 Nord
/ 32 Süd
287 Nord
/
210 Süd
2015
8 Nord/ 5 Süd
18 Nord /
8 Süd
13 Nord/
15 Süd/
1 Voll
464 Nord
/ 18 Süd
280 Nord /
176 Süd
2016
11 Nord/
7 Süd
13 Nord /
1 Süd
12 Nord/ 17
Süd/
2 Voll
559 Nord
/ 11 Süd
185 Nord
/
195 Süd
2017
2 Nord/ 4 Süd
4 Nord /
5 Süd
6 Nord/ 8 Süd/ 0 Voll
270 Nord
/ 19 Süd
122 Nord /
106 Süd
2018
1 Nord /
6 Süd
19 Nord /
8 Süd
10 Nord /
16 Süd
686 Nord
/ 9 Süd
157 Nord
/
171 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden
Voll: Beide Fahrtrichtungen
SperrungenderTunnelaufder BAB A 113 Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel
Rudower Höhe (TRH)
Jahr
Unfall
hohes Verkehrsauf- kommen
Sonstige
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012
8 Nord/ 0 Süd
0 Nord/
0 Süd
76 Nord/
64 Süd/ 1 Voll
296 Nord/ 232
Süd
2013
3 Nord/ 2 Süd
0 Nord/
0 Süd
137 Nord/ 72 Süd/ 0 Voll
247 Nord/ 219
Süd
2014
1 Nord/
1 Süd
0 Nord/
0 Süd
68 Nord/ 13 Süd/
0 Voll
184 Nord/ 177
Süd
2015
5 Nord /
2 Süd
0 Nord /
0 Süd
83 Nord /
16 Süd / 0 Voll
212 Nord
/ 198 Süd
2016
5 Nord /
1 Süd
0 Nord /
0 Süd
86 Nord /
53 Süd / 0 Voll
252 Nord
/ 236 Süd
2017
2 Nord /
1 Süd
0 Nord /
2 Süd
28 Nord /
36 Süd / 0 Voll
217 Nord
/ 244 Süd
2018
4 Nord /
2 Süd
0 Nord /
0 Süd
17 Nord /
21 Süd / 0 Voll
235 Nord
/ 237 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden
Voll: Beide Fahrtrichtungen
SperrungendesTunnelFlughafenTegel– TFT
Jahr
Unfall
hohes Verkehrsauf- kommen
Sonstige
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012
3 Nord/ 7 Süd
36 Nord/
77 Süd
23 Nord/
4 Süd
nicht
erhoben
2013
8 Nord/ 13
Süd
26 Nord/
155 Süd
15 Nord/
17 Süd
nicht
erhoben
2014
4 Nord/
2 Süd
27 Nord/
143 Süd
19 Nord/
11 Süd
nicht
erhoben
2015
15 Nord/ 8 Süd
17 Nord/
105 Süd
46 Nord/
24 Süd
100 Nord
/ 123 Süd
2016
6 Nord/
8 Süd
13 Nord/
47 Süd
52 Nord/
31 Süd
157 Nord
/ 154 Süd
2017
3 Nord/ 6 Süd
4 Nord/ 95
Süd
30 Nord/
15 Süd
142 Nord/ 114
Süd
2018
4 Nord /
10 Süd
15 Nord /
25 Süd
41 Nord /
27 Süd
128 Nord
/ 133 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen
SperrungendesTunnelTegelOrtskern
– TTO
Jahr
Unfall
hohes Verkehrsauf- kommen
Sonstige
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012
1 Nord/ 0 Süd
0 Nord/ 0 Süd
0 Nord/ 6 Süd
nicht
erhoben
2013
0 Nord/ 0 Süd
0 Nord/ 0 Süd
1 Nord/ 11
Süd
nicht
erhoben
2014
0 Nord/ 2 Süd
0 Nord/ 3 Süd
3 Nord/ 14
Süd
nicht
erhoben
2015
1 Nord /
1 Süd
0 Nord /
1 Süd
15 Nord /
21 Süd
108 Nord
/ 117 Süd
2016
0 Nord /
2 Süd
0 Nord /
0 Süd
4 Nord /
13 Süd
98 Nord /
95 Süd
2017
0 Nord /
0 Süd
0 Nord /
1 Süd
4 Nord /
9 Süd
106 Nord
/ 114 Süd
2018
0 Nord /
2 Süd
0 Nord /
0 Süd
4 Nord /
19 Süd
114 Nord
/ 118 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen
Gibt es bestimmte
Wochentage und Tageszeiten, in denen
sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen?
Wenn ja, welche
Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels
Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen
des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt
Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen
ist in beiden Fahrtrichtungen
keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner
Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm
– ehemalige BAB A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr.
– Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS
Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon
auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die
genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem
Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in
der Umgebung. Es kommt in
diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den
Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen.
Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen
in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf
der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Nein, es wurden keine neuen
oder veränderten Umleitungsstrecken
dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest
zu vermindern?
Antwort zu 6:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin
hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb
von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.
Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw.
außer Betrieb genommen worden?
Zu 2.:
Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:
Standort
Artder Überwachungsanlage
Lindauer Allee / Roedernallee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kaiserdamm / Messedamm
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Mollstraße / Otto-Braun-Straße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kurfürstenstraße / An der
Urania
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Potsdamer Straße / Bülowstraße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Elsenstraße / Puschkinallee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Adlergestell / Otto-Franke-Straße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
A 111, zwischen
Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen)
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte)
Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.
Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?
Zu 3.:
Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei potentielle Errichtungsstandorte für automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.
Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich
in Stunden anführen und getrennt
nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?
Zu 4.:
Vor dem Hintergrund, dass valide
statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich
gegenwärtig nicht möglich.
Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 5.:
Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit wird eine intensivierte Auslastung der mobilen
Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung
des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.
Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres
und Sport
Frage 1: An welchen Standorten befinden sich in Berlin Messstationen zur Beurteilung der #Luftqualität nach der
BImSchV Anlage 3 und bei welchen handelt es sich um verkehrsbezogene #Probenahmestellen (bitte Aufstellung nach Bezirk, Straße, Hausnummer beziehungsweise einer anderen Angabe, aus der ersichtlich ist, an welcher konkreten sich die Messstation befindet)? Antwort zu 1: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. Hier sind die Adressen der Messcontainer unterteilt nach Verkehr, städtischer Hintergrund und Stadtrand aufgelistet. Zusätzlich sind die Standorte der Stickoxid-Passivsammler- Messpunkte aufgeführt. Frage 2: Inwieweit entsprechen die Messstationen (siehe Frage 1) den Regelungen zur großräumigen Bestimmung der Messstationen gemäß Unterpunkt B. 1. der der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte Aufstellung nach Messstationen und der Erfüllung der Kriterien B. 1.a), B. 1.b) B.1.c), B.1.e), B.1.f) – also Angabe der Entfernungen, inwieweit sind repräsentative Daten gegeben oder nicht, ist eine Repräsentativität für nicht in der unmittelbaren Umgebung befindlicher Orte gegeben etc.)? Antwort zu 2: Die Berliner Messstationen erfüllen die Vorgaben gemäß Unterpunkt B. 1 der Anlage 3 der
Bundes-Immissionsschutzverordnung (#BImSchV). 2 Frage 3: Inwieweit erfüllen die einzelnen #Messstationen (siehe Frage 1) die Vorgaben zur kleinräumigen Ortsbestimmung der #Probenahmestellen gemäß Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte gemäß den Unterpunkten der Frage 3 jede einzelne Messstation aufschlüsseln)? Antwort zu 3: Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15704 verwiesen. Frage 3a: Befindet sich die Probenahmestelle an einer Baufluchtlinie und falls ja, ist sichergestellt, dass die Luft in einem Bogen von 270° oder 180° frei strömen kann (bitte den Strömungsgrad angeben) und dass ein Abstand von mindestens 0,5 m zum nächsten Gebäude gegeben ist (bitte jeweils den Abstand angeben)? Antwort zu 3a: Es befindet sich keine der Messstation direkt in der Baufluchtlinie. Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich der freien Anströmbarkeit und des Abstandes zum nächsten Gebäude werden eingehalten. Frage 3b: Ist im Umfeld des Messeinlasses der Probenahmestelle ein Hindernis vorhanden und falls ja, worum handelt es sich dabei? Antwort zu 3b: Es sind bei keinem Messcontainer Hindernisse im Umfeld des Messeinlasses vorhanden. Frage 3c: Welchen Abstand hat die Probenahmestelle zum nächstgelegenen Gebäude, Balkon, Baum oder einem anderen Hindernis? Antwort zu 3c: Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich des Abstandes zum nächsten Gebäude, Balkon oder Baum werden eingehalten. Frage 3d: In welcher Höhe befindet sich der Messeinlass der Probenahmestelle? Frage 3e: Sofern sich Messeinlässe von Probenahmestellen nicht in einem Bereich zwischen 150 cm und 400 cm über dem Boden befinden sollten (Frage 3d): Aus welchen konkreten Gründen ist dies der Fall und welche Dokumentationen bestehen hinsichtlich der Abweichungen? 3 Antwort zu 3d und 3e: Der Messeinlass befindet sich bei allen Messcontainern in einer Höhe zwischen 3 und 4 Metern. Frage 3f: Welcher Abstand besteht zwischen der Probenahmestelle und der nächstgelegenen Emissionsquelle? Antwort zu 3f: Für die Verkehrsstationen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. Alle anderen Messstationen sind mindestens 100 Meter von der nächstgelegenen Emissionsquelle entfernt. Im Detail sind folgende Emissionsquellen in der Nähe der Hintergrund- bzw. Stadtrandcontainer dokumentiert: MC010 – Straßenkreuzung ca. 100 m südlich gelegen, MC032 – Autobahn ca. 700 m südöstlich gelegen, MC171 – Heizkraftwerk Mitte ca. 200 m süd- bis südöstlich gelegen. Frage 3g: Inwieweit ist bei der Probenahmestelle sichergestellt, dass die Abluftleitung so gelegt ist, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass ausgeschlossen werden kann? Antwort zu 3g: Die Abluft wird in allen Containern durch den Containerboden nach draußen geführt. Ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass, der sich auf dem Dach der Container befindet, ist ausgeschlossen. Frage 3h: Sofern es sich um verkehrsbezogene Probenahmestellen handelt: Handelt es sich jeweils um eine Probenahmestelle an einer verkehrsreichen Kreuzung im Sinne der der Anlage 3 zur 39. BImSchV und wie weit ist die Entfernung der Probenahmestelle zum Fahrbahnrand? Frage 3j: Bei welchen Probenahmestellen erfolgte eine nach dem Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV erforderliche Dokumentation wegen Abweichung der in dem Abschnitt vorgegebenen Kriterien und aus welchem Begründung erfolgten die jeweiligen Abweichungen? Antwort zu 3h und 3j: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. 4 Frage 3i: Inwieweit sind bei den Probenahmestellen die in der der Anlage 3 zur 39. BImSchV genannten weiteren Faktoren (Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung) berücksichtigt und aus welchem jeweiligen Grund erfolgte eine Berücksichtigung? Antwort zu 3i: Die genannten Faktoren gingen bei der Erstaufstellung der Messcontainer in die prinzipielle Planung der Messstellenstandorte ein. So ist beispielsweise der Betrieb eines Messcontainers ohne Stromversorgung nicht möglich. Die Festlegung der konkreten Standorte erfolgte daher stets in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen vor Ort (also beispielsweise mit den zuständigen Bezirksämtern und dem Energieversorger). Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Senatsverkehrsverwaltung plante eigentlich, die #Umsteigesituation am #S-Bahnhof #Greifswalder Straße im Laufe des Jahres 2019 zu verbessern. Doch das Vorhaben verzögert sich.
Damit sollte es Fahrgästen erleichtert werden, ohne den Tunnel benutzen zu müssen, zwischen Straßenbahn und S-Bahn umzusteigen. Als Alternative zum Tunnel soll ein weiterer #Übergang über die Greifswalder Straße gebaut werden, so wie es ihn bereits an der Ecke Greifswalder und Storkower Straße gibt. Dieser Umsteigeknoten gehört zu den wichtigsten in Berlin – rund 45 000 Menschen sind dort täglich unterwegs. Die Bahnsteige der Straßenbahn sind zwar barrierefrei, aber der Weg dorthin über den Fußgängertunnel ist es nicht. Und der Umweg über die Ampel an der Kreuzung zur Storkower Straße ist für viele Fahrgäste zu …
Berlin – Es war ein Satz, der viele Berliner #Autofahrer verstört hat, weil Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) damit jahrzehntelange Gewohnheiten scheinbar kompromisslos infrage stellte. „Wir möchten, dass die Menschen ihr Auto #abschaffen“, hat Günther am Donnerstag auf einem Treffen der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung am Mittwoch gesagt. CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici bezeichnete Regine Günther daraufhin umgehend als „Anti-Auto-Senatorin“ und forderte ein Recht auf Mobilität, auch für Autofahrer.
In Regine Günthers Senatsverwaltung und bei den Grünen sprach man später von einer verkürzten Darstellung. Einen „Verbotssprech“ …
„Verkehrswende muss eine Wende weg vom individuellen Autoverkehr sein“ Laut Günthers Sprecher Jan Thomsen hat die Senatorin den kontrovers diskutierten Satz denn auch in einem größerem Zusammenhang formuliert. „Wir möchten, dass die Menschen ihr Auto abschaffen und mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen oder die Sharing-Angebote nutzen“, hat Günther demnach tatsächlich gesagt. „Denn je weniger Autos auf der Straße sind, desto besser – desto mehr Platz haben wir für diejenigen, die wirklich aufs Auto angewiesen sind, nämlich Handwerker, Lieferdienste, Pflegedienste, Polizei.“
Frage 1: Wie errechnet sich die anvisierte #Bauzeit von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des neuen #Brückenabschnitts der #Salvador-Allende-Brücke, deren Neubau 2017 begann? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 1: Mit Pressemitteilung vom 24.01.2019 wurde auf Grundlage des damaligen Bautenstandes eine geplante Verkehrsfreigabe des ersten #Überbaus der neuen Salvador-Allende-Brücke zum Jahresende 2019 mitgeteilt. Hieraus errechnet sich ein möglicher Zeitraum von zehn bzw. elf Monaten. Frage 2: Wie sah die ursprüngliche Zeitplanung für diesen Brückenabschnitt aus und in wie begründen sich eventuelle Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 2: Der Zeitplan für den #Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke muss fortlaufend überprüft und angepasst werden. Hierbei müssen eine Vielzahl an Randbedingungen, Auflagen, Schnittstellen und sonstigen Einflüssen berücksichtigt werden. Grundsätzlich befindet sich die Baumaßnahme innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. 2 Frage 3: Ist die genannte Dauer von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts nach aktuellem Planungsstand und Baufortschritt realistisch oder hat sich ein zeitlicher Verzug bei den Bauarbeiten ergeben beziehungsweise kann mit einer früheren Fertigstellung des Brückenabschnitts gerechnet werden? Antwort zu 3: Entsprechend der Pressemitteilung vom 24.01.2019 basiert die zeitliche Einordnung bis zur Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus auf der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Bauablaufplanung. Eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten zur Beschleunigung des Bauablaufs läuft aktuell, auch unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen und Bauexperten und unter Einbeziehung des Schadens vom 19.02.2019 durch angebohrte Stromkabel. Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen dahingehend, die Dauer bis zur Fertigstellung des Brückenabschnitts zu verkürzen und welche baulichen und personellen Kapazitäten und Mittel müssten zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden? (Aufstellung über die Möglichkeiten, potenzielle Zeitersparnis und jeweils benötigte Mittel/Kapazitäten erbeten.) Frage 8: Inwieweit wird diese Bauplanung angesichts der jüngst in Kraft getretenen Vollsperrung des östlichen Überbaus überarbeitet? Antwort zu 4 und 8: Eine Anpassung des Bauablaufs bzw. der damit verbundenen Bauumstandsänderungen bedürfen der vertragsrechtlichen Vereinbarung mit den am Bau beteiligten Vertragspartnern. Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke (des Westteils) ist auf Ende 2019 terminiert. Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, um die Baumaßnahme zu beschleunigen und so eine frühere Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke zu erreichen. Hierzu laufen derzeit die Gespräche und Untersuchungen mit den beauftragten Unternehmen, ob und wie eine Beschleunigung erreicht werden kann. Die Einrichtung eines Mehrschichtsystems ist eine Option. Hierzu müssen jedoch zusätzliche verfügbare Arbeitskräfte gesichert und ggf. bei anderen Baumaßnahmen abgezogen werden. Dies ist bei der aktuellen Marktlage nicht ohne weiteres möglich. Bei der neuen Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion, welche größtenteils im Werk gefertigt wird. Auch hier sind alle Mitarbeitenden in der Regel bereits im Überstundenmodus. Es muss weiter geprüft werden, ob zusätzliche oder geänderte Montagezustände vereinbart werden können. Insofern sind die Prüfungen der Beschleunigungsoptionen einschließlich eventueller Mehrkosten noch nicht abgeschlossen. Neben der Zielsetzung einer möglichen Beschleunigung des Bauablaufs müssen die Zielsetzungen einer sicheren Bauausführung und die Zielsetzung zur Einhaltung aller Prüf- und Überwachungskriterien beachtet werden, so dass im Ergebnis ein robuster und genehmigungsfähiger Bauablauf vereinbart werden kann. Erst wenn die machbaren Randbedingungen geklärt sind, kann eine Terminund Kostenaussage erfolgen. 3 Frage 5: Wurde die zeitliche Ausweitung der Bauarbeiten auf Sonn- und Feiertage in Erwägung gezogen? (Falls ja, mit welcher Zeitersparnis wäre dadurch zu rechnen; falls nicht, wieso nicht?) Antwort zu 5: Grundsätzlich werden alle geeigneten Möglichkeiten zur Beschleunigung des Bauablaufs geprüft und bewertet. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten bzw. einzuhalten. Die detaillierten Angaben zu möglichen Auswertungen der Arbeitszeiten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bauablaufplanung, welche aktuell geprüft und bewertet wird. Frage 6: Welche Faktoren beeinträchtigen oder verhindern die frühere Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts und wie kann diesen Faktoren beigekommen werden? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 6: Wesentliche Einflussfaktoren, welche einer früheren Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus entgegenstehen, sind: Mangel an ausreichenden Fachkräften, Mangel an erforderlichen Spezialfirmen und Spezialgerätschaften, u.a. für den Verschub der neuen Stahlbrückenelemente, Auflagen aus gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits-, Lärm- und Emissionsschutz, umfangreiche Umverlegungs- und Anpassungsarbeiten der verschiedenen Leitungsbetriebe, Auflagen zur Aufrechterhaltung der Wasserstraße, vorhandene örtliche Randbedingungen. Frage 7: Wie sehen die derzeitige Bauplanung hinsichtlich des Abrisses des alten Brückenabschnitts (östlicher Überbau) sowie Beginn und Dauer des Neubaus für den zweiten Brückenabschnitt aus? Antwort zu 7: Diese Arbeiten sollen unmittelbar nach der Verkehrsfreigabe des westlichen Überbaus und der Umverlegung der vorhandenen Leitungen beginnen. Frage 9: Was spricht dafür bzw. dagegen, den Bau des zweiten Brückenabschnitts nun umgehend zu beginnen, da der alte Brückenabschnitt nicht mehr genutzt werden darf und inwieweit würde eine solche parallele Baumaßnahme gegebenenfalls die Fertigstellung des bereits im Bau befindlichen Brückenabschnitts verzögern? (Aufstellung über Für und Wider erbeten.) 4 Antwort zu 9: Die vorhandenen Leitungen unterhalb und auf dem östlichen Überbau sowie in den jeweiligen Anschlussbereichen stehen einem sofortigen Abriss des östlichen Überbaus entgegen. Darüber hinaus wird die Freihaltung für den Fuß- und Radverkehr als Vorteil dieser Bauabfolge gesehen. Frage 10: Kann ausgeschlossen werden, dass die geplanten Baumaßnahmen für den zweiten Brückenabschnitt wiederum die Statik der gesamten Brückenkonstruktion beeinträchtigen und möglicherweise ein Absenken des gerade im Bau befindlichen Brückenabschnitts nach sich ziehen? Antwort zu 10: Mit der Fertigstellung des westlichen Teilbauwerkes der Salvador-Allende-Brücke steht ein neues Brückenbauwerk, welches auf Grundlage der aktuellen Vorschriften und Regelwerke errichtet, wurde zur Verfügung. Grundsätzlich können Einflüsse aus dem Baugrund und aus dem Baugeschehen heraus jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Frage 11: Welche Überlegungen bestehen, den gesperrten Brückenabschnitt bis zur Fertigstellung des Neubaus zu erhalten und per Sondergenehmigung zu Gunsten der Notfallversorgung, beispielsweise für den Einsatz von Feuerwehr- und Rettungswagen, zu öffnen und wie ließe sich eine solche Brückennutzung im Sonderfall in der Praxis realisieren? Frage 12: Welche Überlegungen bestehen dahingehend, Sondergenehmigungen für Einsätze im Bereich der häuslichen Krankenpflege und –versorgung auszustellen? Antwort zu 11 und 12: Nach intensiver Prüfung kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund des eingetretenen irreversiblen Bauwerkszustandes keine Ausnahme von der aktuellen Sperrung der Salvador-Allende-Brücke vorgenommen werden. Frage 13: Welche Versorgungsleitungen sind im alten Brückenabschnitt verbaut und müssten nun, bei dessen Abriss, zunächst überbrückt werden und wie ließe sich dies praktisch umsetzen? Antwort zu 13: Alle relevanten versorgungsunternehmen (Berliner Wasserbetriebe – BWB, diverse Telekommunikationsunternehmen, Stromnetz Berlin, NBB Netzgesellschaft Berlin- Brandenburg mbH & Co. KG – NBB, Steuerkabel usw.) sind im Bestandsüberbau und in den Vorlandbereichen verlegt. Eine provisorische Überbrückung ist deshalb nicht realistisch machbar, so dass die Leitungen nach Fertigstellung des neuen Überbaus in diesen verlegt werden müssen, bevor der geschädigte Überbau abgerissen werden kann. 5 Frage 14: Wie genau involviert die zuständige Senatsverwaltung das Bezirksamt Treptow-Köpenick in die neuen Planungen? Antwort zu 14: Bezüglich der Verkehrssituation auf der Umleitungsstrecke finden laufend Abstimmungsund Koordinierungstermine im Bezirksamt statt. Hier werden alle aktuellen Probleme und offenen Bearbeitungsschritte geprüft und bewertet. Entlang der Umleitungsstrecke ist eine Vielzahl an Maßnahmen erforderlich, die eine entsprechende Bearbeitungs-, Abstimmungs- und Genehmigungsdauer erfordern und laufend umgesetzt werden. Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Laut Gesetz darf die BVG seit Sommer 2018 #Falschparker von #Busspuren entfernen lassen. In der Praxis muss sie weiter um Amtshilfe bitten. Der Bus war nicht zu übersehen, er kam aus Litauen, das konnte jeder erkennen, es stand ja auf dem Kennzeichen. Wer wollte, konnte das Kennzeichen auch in aller Ruhe auswendig lernen, der Bus stand lange genug da. Auf jeden Fall stand er am Mittwoch lange genug auf der #Busspur in der Otto-Braun-Straße in Mitte, das sich genügend BVG-Busse um ihn schlängeln und Hunderte #Fahrradfahrer in den massiven Verkehr einfädeln mussten, unter Lebensgefahr natürlich.
Aber niemand griff ein, die Polizei nicht, das Ordnungsamt von Mitte auch nicht. Und die BVG? Fehlanzeige.
Über eine Stunde braucht der #Obus inzwischen schlimmstenfalls, um vom Betriebshof in #Nordend einmal durch #Eberswalde zu kommen. Der Barnimer #Busgesellschaft ist es wichtig, die #Umlaufzeiten wieder zu verkürzen. Dafür gibt es ein Projekt mit einem Berliner Unternehmen.
#Funksignale sollen möglichst schon ab dem kommenden Jahr für schnellere und damit pünktlichere Busse sorgen. Die Barnimer Busgesellschaft hat für die technische Ausstattung die #Blic Beratungsgesellschaft für Leit-, Informations- und Computertechnik gebunden. Etwa 600 000 Euro wird es kosten, nicht nur die zehn im Eberswalder Stadtverkehr eingesetzten #Obusse, sondern die komplette Fahrzeugflotte mit Technik zu versehen, die bei Ampelrot ein Signal senden könnte. Wenn die Verkehrslage dies erlaubt, würde die #Ampel dann beim Herannahen des Busses auf Grün umschalten. Vorausgesetzt, die Lichtsignalanlagen sind mit Empfängern ausgerüstet. Der Landesbetrieb Straßenwesen habe zugesagt, dies auf seine Kosten und zeitnah zu veranlassen, betont Frank Wruck, der als Geschäftsführer der Barnimer Busgesellschaft (BBG) in der Verantwortung steht.
Es gibt gute Gründe dafür, das „Busbeschleuniger“ genannte Projekt zu starten: Vor allem im morgendlichen Berufsverkehr ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass es geschlagene 62 Minuten dauert, bis der Obus eine komplette Runde durch die Kreisstadt absolviert hat. Egal, auf welcher der beiden Linien, die jeweils knapp 13 Kilometer lang sind. Auch zum Feierabend sind Busfahrer und Fahrgäste häufig zur Geduld …