Radverkehr: RÄDER UND STATIONEN Leihräder: Nextbike hat in Berlin Probleme beim Netz-Ausbau, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216631611/Leihraeder-Nextbike-hat-in-Berlin-Probleme-beim-Netz-Ausbau.html

Berlin gibt dem #Leihradanbieter #Nextbike 7,5 Millionen für den Aufbau seines Netzes. Doch noch fehlen Hunderte #Stationen und #Räder.
Berlin. An einigen Punkten stehen sie schon: Fahrräder des Anbieters Nextbike an fest installierten Stationen. Wer aus der U-Bahn kommt, soll sich darauf verlassen können, ab der Haltestelle mit dem Rad weiterfahren zu können.

Das ist die Vorstellung des Senats, der Nextbike 7,5 Millionen Euro in fünf Jahren zahlt, um die Stationen zu errichten und mit seinen Rädern zu bestücken. Doch der Aufbau des mit Landesmitteln geförderten Netzes stockt massiv.
Eigentlich sollten schon seit Ende 2018 mehr als 700 Stationen und 5500 Räder des Anbieters auf der Straße sein. Bis heute hat Nextbike jedoch erst 250 Stationen und 2500 Räder im Einsatz. Und der weitere Ausbau zieht …

Straßenverkehr: Verkehrsunfälle in Berlin 2018, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2018 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

1.2. Wie haben sich diese Zahlen im Verhältnis zum Vorjahr 2017 entwickelt?

Zu 1. und 1.2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Bezirk 2017 2018
Charlottenburg-Wilmersdorf 19.136 19.274
Friedrichshain-Kreuzberg 12.028 12.210
Lichtenberg 7.771 8.179
Marzahn-Hellersdorf 6.665 6.929
Mitte 20.030 20.235
Neukölln 11.411 11.392
Pankow 11.988 11.827
Reinickendorf 9.949 10.156
Spandau 8.418 8.359
Steglitz-Zehlendorf 11.219 11.061
Tempelhof-Schöneberg 14.753 15.216
Treptow-Köpenick 10.055 9.487
Gesamtergebnis 143.423 144.325

(Stand 22.02.2019)

  • Wie viele Unfälle mit #Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Anzahl der Verkehrsunfälle (VU) mit Personen- schaden nach Bezirk 2018
Charlottenburg-Wilmersdorf 1.796
Friedrichshain-Kreuzberg 1.496
Lichtenberg 807
Marzahn-Hellersdorf 680
Mitte 2.592
Neukölln 1.062
Pankow 1.458
Reinickendorf 965
Spandau 870
Steglitz-Zehlendorf 983
Tempelhof-Schöneberg 1.402
Treptow-Köpenick 1.012
Gesamtergebnis 15.123

(Stand 22.02.2019)

  • In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger*innen und Radfahrer*innen betroffen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 2.1.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Anzahl der VU mit Personenschaden (Fußgängerinnen bzw. Fußgänger/ Radfahrerinnen bzw. Radfahrer) nach Bezirk Nur zu Fuß Gehende Nur Radfah- rende Zu Fuß Gehende versus Radfah- rende 2018
Charlottenburg-Wilmersdorf 198 572 38 808
Friedrichshain-Kreuzberg 172 728 75 975
Lichtenberg 128 300 18 446
Marzahn-Hellersdorf 106 210 10 326
Mitte 305 1.088 108 1.501
Neukölln 172 321 22 515
Pankow 160 620 57 837
Reinickendorf 141 232 19 392
Spandau 141 185 13 339
Steglitz-Zehlendorf 129 326 37 492
Tempelhof-Schöneberg 205 384 33 622
Treptow-Köpenick 131 351 18 500
Gesamtergebnis 1.988 5.317 448 7.753

(Stand 22.02.2019)

  • Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 3.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Anzahl der VU mit Personenschaden/Bezirk Rotlichtverstoß Geschwindigkeits- verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf 78 130
Friedrichshain-Kreuzberg 73 98
Lichtenberg 31 50
Marzahn-Hellersdorf 13 42
Mitte 117 221
Neukölln 23 47
Pankow 48 121
Reinickendorf 26 67
Spandau 23 63
Steglitz-Zehlendorf 25 73
Tempelhof-Schöneberg 64 99
Treptow-Köpenick 20 92
Gesamtergebnis 541 1.103

(Stand 22.02.2019)

  • Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
    • Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2018 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4. und 4.1.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Verkehrsunfalltote 2018 nach Bezirk Radfahrende Zu Fuß Gehende Andere Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 2 1 1 4
Friedrichshain-Kreuzberg 0 4 0 4
Lichtenberg 2 2 0 4
Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 0
Mitte 1 1 4 6
Neukölln 0 4 1 5
Pankow 1 1 1 3
Reinickendorf 0 2 3 5
Spandau 1 0 0 1
Steglitz-Zehlendorf 1 2 0 3
Tempelhof-Schöneberg 2 1 1 4
Treptow-Köpenick 1 1 4 6
Gesamtergebnis 11 19 15 45

(Stand 22.02.2019)

  • Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4.2.:

Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Anzahl der VU mit Toten 2018 / Bezirk Rotlichtverstoß Geschwindigkeits- verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf 1 1
Friedrichshain-Kreuzberg 0 0
Lichtenberg 1 0
Marzahn-Hellersdorf 0 0
Mitte 1 2
Neukölln 0 0
Pankow 0 1
Reinickendorf 0 1
Spandau 0 0
Steglitz-Zehlendorf 0 1
Tempelhof-Schöneberg 0 2
Treptow-Köpenick 0 3
Gesamtergebnis 3 11

(Stand 22.02.2019)

4.3  Welche weiteren Ursachen führten zu Unfällen mit Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4.3.:

Die Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Ursachen bei VU mit Toten 2018 (teilweise Mehrfachnennungen) Anzahl
Alkoholeinfluss 2
andere Fehler bei Fahrzeugführenden 2
andere Fehler der zu Fuß Gehenden 1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war 3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 6
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen 2
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 4
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 4
Fehler beim Abbiegen nach links 2
Fehler beim Abbiegen nach rechts 5
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 2
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 1
Gesamtergebnis 41

(Stand 22.02.2019)

Bezirk (Ursachen: teilweise Mehrfachnennungen) Ursache Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf 3
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) 1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 1
Friedrichshain-Kreuzberg 6
Alkoholeinfluss 1
andere Fehler der zu Fuß Gehenden 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 1
Lichtenberg 3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 2
Fehler beim Abbiegen nach links 1
Mitte 4
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
Neukölln 8
Alkoholeinfluss 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an 1
denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war  
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 1
Fehler beim Abbiegen nach links 1
Pankow 3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 1
Reinickendorf 4
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war 1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 1
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 1
Spandau 1
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
Steglitz-Zehlendorf 3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen 1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 1
Tempelhof-Schöneberg 3
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen 1
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
Treptow-Köpenick 3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden 1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen 1
Fehler beim Abbiegen nach rechts 1
Gesamtergebnis 41

(Stand 22.02.2019)

4.4.          Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen mit einer Unfallflucht einher?

Zu 4.4.:

Im Jahr 2018 wurden bei zwei VU mit Getöteten der Straftatbestand des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert.

  • Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2018 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 5.:

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Delikte gemäß § 142 StGB/Bezirk  
Charlottenburg-Wilmersdorf 4.342
Friedrichshain-Kreuzberg 2.633
Lichtenberg 2.095
Marzahn-Hellersdorf 1.805
Mitte 4.290
Neukölln 2.832
Pankow 2.949
Reinickendorf 2.385
Spandau 2.136
Steglitz-Zehlendorf 2.821
Tempelhof-Schöneberg 3.553
Treptow-Köpenick 2.363
Gesamtergebnis 34.204

(Stand 21.02.2019)

  • Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2018 aufgeklärt?

Zu 5.1.:

Es wurden insgesamt 14.192 Verkehrsunfälle/Delikte aufgeklärt (Stand 21.02.2019).

Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung

Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2018, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie oft mussten 2018 die Berliner #Autobahntunnel #gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten beschränkt werden? Bitte die #Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem #Verkehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.

Frage 1.1:

Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?

Antwort zu 1 und 1.1:

Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:

  Sperrungen des Tunnel Ortsteil Britz – TOB
      Jahr       Unfall     hohes Verkehrsauf- kommen       Sonstige kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuflusssteuerung)     Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   7 Nord/ 4 Süd 22 Nord/ 2 Süd 25 Nord/ 12 Süd/ 2 Voll   481 Nord/ 46 Süd 214 Nord / 182 Süd
  2013   4 Nord/ 5 Süd 37 Nord/ 5 Süd 10 Nord/ 6 Süd/ 0 Voll   479 Nord/ 33 Süd 217 Nord / 196 Süd
  2014   5 Nord/ 6 Süd 44 Nord / 7 Süd 15 Nord/ 12 Süd/ 1 Voll   508 Nord / 32 Süd 287 Nord / 210 Süd
  2015   8 Nord/ 5 Süd 18 Nord / 8 Süd 13 Nord/ 15 Süd/ 1 Voll   464 Nord / 18 Süd 280 Nord / 176 Süd
  2016   11 Nord/ 7 Süd 13 Nord / 1 Süd 12 Nord/ 17 Süd/ 2 Voll   559 Nord / 11 Süd 185 Nord / 195 Süd
  2017   2 Nord/ 4 Süd 4 Nord / 5 Süd 6 Nord/ 8 Süd/ 0 Voll   270 Nord / 19 Süd 122 Nord / 106 Süd
  2018   1 Nord / 6 Süd 19 Nord / 8 Süd   10 Nord / 16 Süd   686 Nord / 9 Süd 157 Nord / 171 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden

Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen der Tunnel auf der BAB A 113 Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH)
  Jahr   Unfall hohes Verkehrsauf- kommen   Sonstige   Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   8 Nord/ 0 Süd 0 Nord/ 0 Süd 76 Nord/ 64 Süd/ 1 Voll   296 Nord/ 232 Süd
  2013   3 Nord/ 2 Süd 0 Nord/ 0 Süd 137 Nord/ 72 Süd/ 0 Voll   247 Nord/ 219 Süd
  2014   1 Nord/ 1 Süd 0 Nord/ 0 Süd 68 Nord/  13 Süd/ 0 Voll   184 Nord/ 177 Süd
  2015   5 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 83 Nord / 16 Süd / 0 Voll   212 Nord / 198 Süd
  2016   5 Nord / 1 Süd 0 Nord / 0 Süd 86 Nord / 53 Süd / 0 Voll   252 Nord / 236 Süd
  2017   2 Nord / 1 Süd 0 Nord / 2 Süd 28 Nord / 36 Süd / 0 Voll   217 Nord / 244 Süd
  2018   4 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 17 Nord / 21 Süd / 0 Voll   235 Nord / 237 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden

Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen des Tunnel Flughafen Tegel – TFT
Jahr Unfall hohes Verkehrsauf- kommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   3 Nord/ 7 Süd   36 Nord/ 77 Süd   23 Nord/ 4 Süd   nicht erhoben
  2013   8 Nord/ 13 Süd   26 Nord/ 155 Süd   15 Nord/ 17 Süd   nicht erhoben
  2014   4 Nord/ 2 Süd   27 Nord/ 143 Süd   19 Nord/ 11 Süd   nicht erhoben
  2015   15 Nord/ 8 Süd   17 Nord/ 105 Süd   46 Nord/ 24 Süd   100 Nord / 123 Süd
  2016   6 Nord/ 8 Süd   13 Nord/ 47 Süd   52 Nord/ 31 Süd   157 Nord / 154 Süd
  2017   3 Nord/ 6 Süd   4 Nord/ 95 Süd   30 Nord/ 15 Süd   142 Nord/ 114 Süd
  2018   4 Nord / 10 Süd   15 Nord / 25 Süd   41 Nord / 27 Süd   128 Nord / 133 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen des Tunnel Tegel Ortskern – TTO
Jahr Unfall hohes Verkehrsauf- kommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   1 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 6 Süd   nicht erhoben
  2013   0 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 0 Süd   1 Nord/ 11 Süd   nicht erhoben
  2014   0 Nord/ 2 Süd   0 Nord/ 3 Süd   3 Nord/ 14 Süd   nicht erhoben
  2015   1 Nord / 1 Süd   0 Nord / 1 Süd   15 Nord / 21 Süd   108 Nord / 117 Süd
  2016   0 Nord / 2 Süd   0 Nord / 0 Süd   4 Nord / 13 Süd   98 Nord / 95 Süd
  2017   0 Nord / 0 Süd   0 Nord / 1 Süd   4 Nord / 9 Süd   106 Nord / 114 Süd
  2018   0 Nord / 2 Süd   0 Nord / 0 Süd   4 Nord / 19 Süd   114 Nord / 118 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrung Einfahrt Siemensdamm, Zufahrt Antonienstr., TFT hohes VK
  Jahr Siemensdamm Antonienstr. TFT
2012 266 451 36 Nord / 77 Süd
2013 355 455 26 Nord / 155 Süd
  2014   398   409   27 Nord/ 143 Süd
2015 468 403 17 Nord/ 105 Süd
2016 554 452 13 Nord/ 47 Süd
2017 485 456 4 Nord/ 95 Süd
2018 516 448 15 Nord / 25 Süd

Frage 2:

Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?

Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.

Frage 4:

Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?

Antwort zu 4:

Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:

Tunnel Tegel Ortskern (TTO):

Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm

Tunnel Flughafen Tegel (TFT):

Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige BAB A105

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.

In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.

Frage 5:

Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?

Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.

Frage 6:

Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern?

Antwort zu 6:

Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2018 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2018 Berlin?

Zu 1.:

Der  durch  die  Polizei  Berlin  eingesetzte  Gerätebestand  kann  der  nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

  2018
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 29
Mobile #Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (#Radarfahrzeuge) 21
Mobile #Videonachfahrsysteme (#Videofahrzeuge) 23
#Handlasermessgeräte 56
  • An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?

Zu 2.:

Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:

Standort Art der Überwachungsanlage
Lindauer Allee / Roedernallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kaiserdamm / Messedamm Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Mollstraße / Otto-Braun-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kurfürstenstraße / An der Urania Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Potsdamer Straße / Bülowstraße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Elsenstraße / Puschkinallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Adlergestell / Otto-Franke-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
A 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte)

Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.

  • Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?

Zu 3.:

Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei                       potentielle                Errichtungsstandorte                  für                automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.

  • Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?

Zu 4.:

Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich.

  • Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?

Zu 5.:

Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit  wird eine intensivierte Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.

Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung

Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Messstationen zur Luftqualität in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
An welchen Standorten befinden sich in Berlin Messstationen zur Beurteilung der #Luftqualität nach der

  1. BImSchV Anlage 3 und bei welchen handelt es sich um verkehrsbezogene #Probenahmestellen (bitte
    Aufstellung nach Bezirk, Straße, Hausnummer beziehungsweise einer anderen Angabe, aus der ersichtlich
    ist, an welcher konkreten sich die Messstation befindet)?
    Antwort zu 1:
    Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. Hier
    sind die Adressen der Messcontainer unterteilt nach Verkehr, städtischer Hintergrund und
    Stadtrand aufgelistet. Zusätzlich sind die Standorte der Stickoxid-Passivsammler-
    Messpunkte aufgeführt.
    Frage 2:
    Inwieweit entsprechen die Messstationen (siehe Frage 1) den Regelungen zur großräumigen Bestimmung
    der Messstationen gemäß Unterpunkt B. 1. der der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte Aufstellung nach
    Messstationen und der Erfüllung der Kriterien B. 1.a), B. 1.b) B.1.c), B.1.e), B.1.f) – also Angabe der
    Entfernungen, inwieweit sind repräsentative Daten gegeben oder nicht, ist eine Repräsentativität für nicht in
    der unmittelbaren Umgebung befindlicher Orte gegeben etc.)?
    Antwort zu 2:
    Die Berliner Messstationen erfüllen die Vorgaben gemäß Unterpunkt B. 1 der Anlage 3 der
  2. Bundes-Immissionsschutzverordnung (#BImSchV).
    2
    Frage 3:
    Inwieweit erfüllen die einzelnen #Messstationen (siehe Frage 1) die Vorgaben zur kleinräumigen
    Ortsbestimmung der #Probenahmestellen gemäß Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte gemäß
    den Unterpunkten der Frage 3 jede einzelne Messstation aufschlüsseln)?
    Antwort zu 3:
    Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr.
    18/13941 sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15704 verwiesen.
    Frage 3a:
    Befindet sich die Probenahmestelle an einer Baufluchtlinie und falls ja, ist sichergestellt, dass die Luft in
    einem Bogen von 270° oder 180° frei strömen kann (bitte den Strömungsgrad angeben) und dass ein
    Abstand von mindestens 0,5 m zum nächsten Gebäude gegeben ist (bitte jeweils den Abstand angeben)?
    Antwort zu 3a:
    Es befindet sich keine der Messstation direkt in der Baufluchtlinie. Die Vorgaben der 39.
    BImSchV hinsichtlich der freien Anströmbarkeit und des Abstandes zum nächsten
    Gebäude werden eingehalten.
    Frage 3b:
    Ist im Umfeld des Messeinlasses der Probenahmestelle ein Hindernis vorhanden und falls ja, worum handelt
    es sich dabei?
    Antwort zu 3b:
    Es sind bei keinem Messcontainer Hindernisse im Umfeld des Messeinlasses vorhanden.
    Frage 3c:
    Welchen Abstand hat die Probenahmestelle zum nächstgelegenen Gebäude, Balkon, Baum oder einem
    anderen Hindernis?
    Antwort zu 3c:
    Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich des Abstandes zum nächsten Gebäude,
    Balkon oder Baum werden eingehalten.
    Frage 3d:
    In welcher Höhe befindet sich der Messeinlass der Probenahmestelle?
    Frage 3e:
    Sofern sich Messeinlässe von Probenahmestellen nicht in einem Bereich zwischen 150 cm und 400 cm über
    dem Boden befinden sollten (Frage 3d): Aus welchen konkreten Gründen ist dies der Fall und welche
    Dokumentationen bestehen hinsichtlich der Abweichungen?
    3
    Antwort zu 3d und 3e:
    Der Messeinlass befindet sich bei allen Messcontainern in einer Höhe zwischen 3 und 4
    Metern.
    Frage 3f:
    Welcher Abstand besteht zwischen der Probenahmestelle und der nächstgelegenen Emissionsquelle?
    Antwort zu 3f:
    Für die Verkehrsstationen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr.
    18/13941 verwiesen. Alle anderen Messstationen sind mindestens 100 Meter von der
    nächstgelegenen Emissionsquelle entfernt. Im Detail sind folgende Emissionsquellen in
    der Nähe der Hintergrund- bzw. Stadtrandcontainer dokumentiert:
     MC010 – Straßenkreuzung ca. 100 m südlich gelegen,
     MC032 – Autobahn ca. 700 m südöstlich gelegen,
     MC171 – Heizkraftwerk Mitte ca. 200 m süd- bis südöstlich gelegen.
    Frage 3g:
    Inwieweit ist bei der Probenahmestelle sichergestellt, dass die Abluftleitung so gelegt ist, dass ein
    Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass ausgeschlossen werden kann?
    Antwort zu 3g:
    Die Abluft wird in allen Containern durch den Containerboden nach draußen geführt. Ein
    Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass, der sich auf dem Dach der Container
    befindet, ist ausgeschlossen.
    Frage 3h:
    Sofern es sich um verkehrsbezogene Probenahmestellen handelt: Handelt es sich jeweils um eine
    Probenahmestelle an einer verkehrsreichen Kreuzung im Sinne der der Anlage 3 zur 39. BImSchV und wie
    weit ist die Entfernung der Probenahmestelle zum Fahrbahnrand?
    Frage 3j:
    Bei welchen Probenahmestellen erfolgte eine nach dem Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV
    erforderliche Dokumentation wegen Abweichung der in dem Abschnitt vorgegebenen Kriterien und aus
    welchem Begründung erfolgten die jeweiligen Abweichungen?
    Antwort zu 3h und 3j:
    Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen.
    4
    Frage 3i:
    Inwieweit sind bei den Probenahmestellen die in der der Anlage 3 zur 39. BImSchV genannten weiteren
    Faktoren (Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der
    Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer
    Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung)
    berücksichtigt und aus welchem jeweiligen Grund erfolgte eine Berücksichtigung?
    Antwort zu 3i:
    Die genannten Faktoren gingen bei der Erstaufstellung der Messcontainer in die
    prinzipielle Planung der Messstellenstandorte ein. So ist beispielsweise der Betrieb eines
    Messcontainers ohne Stromversorgung nicht möglich. Die Festlegung der konkreten
    Standorte erfolgte daher stets in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen vor Ort (also
    beispielsweise mit den zuständigen Bezirksämtern und dem Energieversorger).
    Berlin, den 25.02.2019
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Neuer Übergang am S-Bahnhof Greifswalder Straße erst für 2021 geplant, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/prenzlauer-berg/c-verkehr/neuer-uebergang-am-s-bahnhof-greifswalder-strasse-erst-fuer-2021-geplant_a202594

Die Senatsverkehrsverwaltung plante eigentlich, die #Umsteigesituation am #S-Bahnhof #Greifswalder Straße im Laufe des Jahres 2019 zu verbessern. Doch das Vorhaben verzögert sich.

Damit sollte es Fahrgästen erleichtert werden, ohne den Tunnel benutzen zu müssen, zwischen Straßenbahn und S-Bahn umzusteigen. Als Alternative zum Tunnel soll ein weiterer #Übergang über die Greifswalder Straße gebaut werden, so wie es ihn bereits an der Ecke Greifswalder und Storkower Straße gibt. Dieser Umsteigeknoten gehört zu den wichtigsten in Berlin – rund 45 000 Menschen sind dort täglich unterwegs. Die Bahnsteige der Straßenbahn sind zwar barrierefrei, aber der Weg dorthin über den Fußgängertunnel ist es nicht. Und der Umweg über die Ampel an der Kreuzung zur Storkower Straße ist für viele Fahrgäste zu …

Straßenverkehr: Autofreies Berlin Regine Günther will Privatautos aus der Innenstadt drängen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/autofreies-berlin-regine-guenther-will-privatautos-aus-der-innenstadt-draengen-32130870?dmcid=nl_20190302_32130870

Berlin – Es war ein Satz, der viele Berliner #Autofahrer verstört hat, weil Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) damit jahrzehntelange Gewohnheiten scheinbar kompromisslos infrage stellte. „Wir möchten, dass die Menschen ihr Auto #abschaffen“, hat Günther am Donnerstag auf einem Treffen der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung am Mittwoch gesagt. CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici bezeichnete Regine Günther daraufhin umgehend als „Anti-Auto-Senatorin“ und forderte ein Recht auf Mobilität, auch für Autofahrer.

In Regine Günthers Senatsverwaltung und bei den Grünen sprach man später von einer verkürzten Darstellung. Einen „Verbotssprech“ …

„Verkehrswende muss eine Wende weg vom individuellen Autoverkehr sein“
Laut Günthers Sprecher Jan Thomsen hat die Senatorin den kontrovers diskutierten Satz denn auch in einem größerem Zusammenhang formuliert. „Wir möchten, dass die Menschen ihr Auto abschaffen und mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen oder die Sharing-Angebote nutzen“, hat Günther demnach tatsächlich gesagt. „Denn je weniger Autos auf der Straße sind, desto besser – desto mehr Platz haben wir für diejenigen, die wirklich aufs Auto angewiesen sind, nämlich Handwerker, Lieferdienste, Pflegedienste, Polizei.“

Straßenverkehr: Treptow-Köpenick: Sperrung der Salvador-Allende-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie errechnet sich die anvisierte #Bauzeit von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des
neuen #Brückenabschnitts der #Salvador-Allende-Brücke, deren Neubau 2017 begann? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 1:
Mit Pressemitteilung vom 24.01.2019 wurde auf Grundlage des damaligen Bautenstandes
eine geplante Verkehrsfreigabe des ersten #Überbaus der neuen Salvador-Allende-Brücke
zum Jahresende 2019 mitgeteilt. Hieraus errechnet sich ein möglicher Zeitraum von zehn
bzw. elf Monaten.
Frage 2:
Wie sah die ursprüngliche Zeitplanung für diesen Brückenabschnitt aus und in wie begründen sich
eventuelle Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Der Zeitplan für den #Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke muss fortlaufend
überprüft und angepasst werden. Hierbei müssen eine Vielzahl an Randbedingungen,
Auflagen, Schnittstellen und sonstigen Einflüssen berücksichtigt werden. Grundsätzlich
befindet sich die Baumaßnahme innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen.
2
Frage 3:
Ist die genannte Dauer von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des neuen
Brückenabschnitts nach aktuellem Planungsstand und Baufortschritt realistisch oder hat sich ein zeitlicher
Verzug bei den Bauarbeiten ergeben beziehungsweise kann mit einer früheren Fertigstellung des
Brückenabschnitts gerechnet werden?
Antwort zu 3:
Entsprechend der Pressemitteilung vom 24.01.2019 basiert die zeitliche Einordnung bis
zur Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus auf der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden
Bauablaufplanung. Eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten zur Beschleunigung
des Bauablaufs läuft aktuell, auch unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen und
Bauexperten und unter Einbeziehung des Schadens vom 19.02.2019 durch angebohrte
Stromkabel.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten bestehen dahingehend, die Dauer bis zur Fertigstellung des Brückenabschnitts zu
verkürzen und welche baulichen und personellen Kapazitäten und Mittel müssten zu diesem Zweck zur
Verfügung gestellt werden? (Aufstellung über die Möglichkeiten, potenzielle Zeitersparnis und jeweils
benötigte Mittel/Kapazitäten erbeten.)
Frage 8:
Inwieweit wird diese Bauplanung angesichts der jüngst in Kraft getretenen Vollsperrung des östlichen
Überbaus überarbeitet?
Antwort zu 4 und 8:
Eine Anpassung des Bauablaufs bzw. der damit verbundenen Bauumstandsänderungen
bedürfen der vertragsrechtlichen Vereinbarung mit den am Bau beteiligten
Vertragspartnern.
Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke (des Westteils) ist auf Ende
2019 terminiert.
Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, um die Baumaßnahme zu
beschleunigen und so eine frühere Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnitts der neuen
Brücke zu erreichen. Hierzu laufen derzeit die Gespräche und Untersuchungen mit den
beauftragten Unternehmen, ob und wie eine Beschleunigung erreicht werden kann. Die
Einrichtung eines Mehrschichtsystems ist eine Option. Hierzu müssen jedoch zusätzliche
verfügbare Arbeitskräfte gesichert und ggf. bei anderen Baumaßnahmen abgezogen
werden. Dies ist bei der aktuellen Marktlage nicht ohne weiteres möglich. Bei der neuen
Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion, welche größtenteils im Werk gefertigt
wird. Auch hier sind alle Mitarbeitenden in der Regel bereits im Überstundenmodus. Es
muss weiter geprüft werden, ob zusätzliche oder geänderte Montagezustände vereinbart
werden können. Insofern sind die Prüfungen der Beschleunigungsoptionen einschließlich
eventueller Mehrkosten noch nicht abgeschlossen. Neben der Zielsetzung einer möglichen
Beschleunigung des Bauablaufs müssen die Zielsetzungen einer sicheren Bauausführung
und die Zielsetzung zur Einhaltung aller Prüf- und Überwachungskriterien beachtet
werden, so dass im Ergebnis ein robuster und genehmigungsfähiger Bauablauf vereinbart
werden kann. Erst wenn die machbaren Randbedingungen geklärt sind, kann eine Terminund
Kostenaussage erfolgen.
3
Frage 5:
Wurde die zeitliche Ausweitung der Bauarbeiten auf Sonn- und Feiertage in Erwägung gezogen? (Falls ja,
mit welcher Zeitersparnis wäre dadurch zu rechnen; falls nicht, wieso nicht?)
Antwort zu 5:
Grundsätzlich werden alle geeigneten Möglichkeiten zur Beschleunigung des Bauablaufs
geprüft und bewertet. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten bzw.
einzuhalten.
Die detaillierten Angaben zu möglichen Auswertungen der Arbeitszeiten stehen im
unmittelbaren Zusammenhang mit der Bauablaufplanung, welche aktuell geprüft und
bewertet wird.
Frage 6:
Welche Faktoren beeinträchtigen oder verhindern die frühere Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts
und wie kann diesen Faktoren beigekommen werden? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 6:
Wesentliche Einflussfaktoren, welche einer früheren Verkehrsfreigabe des ersten
Überbaus entgegenstehen, sind:
 Mangel an ausreichenden Fachkräften,
 Mangel an erforderlichen Spezialfirmen und Spezialgerätschaften, u.a. für den
Verschub der neuen Stahlbrückenelemente,
 Auflagen aus gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits-, Lärm- und Emissionsschutz,
 umfangreiche Umverlegungs- und Anpassungsarbeiten der verschiedenen
Leitungsbetriebe,
 Auflagen zur Aufrechterhaltung der Wasserstraße,
 vorhandene örtliche Randbedingungen.
Frage 7:
Wie sehen die derzeitige Bauplanung hinsichtlich des Abrisses des alten Brückenabschnitts (östlicher
Überbau) sowie Beginn und Dauer des Neubaus für den zweiten Brückenabschnitt aus?
Antwort zu 7:
Diese Arbeiten sollen unmittelbar nach der Verkehrsfreigabe des westlichen Überbaus und
der Umverlegung der vorhandenen Leitungen beginnen.
Frage 9:
Was spricht dafür bzw. dagegen, den Bau des zweiten Brückenabschnitts nun umgehend zu beginnen, da
der alte Brückenabschnitt nicht mehr genutzt werden darf und inwieweit würde eine solche parallele
Baumaßnahme gegebenenfalls die Fertigstellung des bereits im Bau befindlichen Brückenabschnitts
verzögern? (Aufstellung über Für und Wider erbeten.)
4
Antwort zu 9:
Die vorhandenen Leitungen unterhalb und auf dem östlichen Überbau sowie in den
jeweiligen Anschlussbereichen stehen einem sofortigen Abriss des östlichen Überbaus
entgegen. Darüber hinaus wird die Freihaltung für den Fuß- und Radverkehr als Vorteil
dieser Bauabfolge gesehen.
Frage 10:
Kann ausgeschlossen werden, dass die geplanten Baumaßnahmen für den zweiten Brückenabschnitt
wiederum die Statik der gesamten Brückenkonstruktion beeinträchtigen und möglicherweise ein Absenken
des gerade im Bau befindlichen Brückenabschnitts nach sich ziehen?
Antwort zu 10:
Mit der Fertigstellung des westlichen Teilbauwerkes der Salvador-Allende-Brücke steht ein
neues Brückenbauwerk, welches auf Grundlage der aktuellen Vorschriften und
Regelwerke errichtet, wurde zur Verfügung. Grundsätzlich können Einflüsse aus dem
Baugrund und aus dem Baugeschehen heraus jedoch nicht vollständig ausgeschlossen
werden.
Frage 11:
Welche Überlegungen bestehen, den gesperrten Brückenabschnitt bis zur Fertigstellung des Neubaus zu
erhalten und per Sondergenehmigung zu Gunsten der Notfallversorgung, beispielsweise für den Einsatz von
Feuerwehr- und Rettungswagen, zu öffnen und wie ließe sich eine solche Brückennutzung im Sonderfall in
der Praxis realisieren?
Frage 12:
Welche Überlegungen bestehen dahingehend, Sondergenehmigungen für Einsätze im Bereich der
häuslichen Krankenpflege und –versorgung auszustellen?
Antwort zu 11 und 12:
Nach intensiver Prüfung kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund des eingetretenen
irreversiblen Bauwerkszustandes keine Ausnahme von der aktuellen Sperrung der
Salvador-Allende-Brücke vorgenommen werden.
Frage 13:
Welche Versorgungsleitungen sind im alten Brückenabschnitt verbaut und müssten nun, bei dessen Abriss,
zunächst überbrückt werden und wie ließe sich dies praktisch umsetzen?
Antwort zu 13:
Alle relevanten versorgungsunternehmen (Berliner Wasserbetriebe – BWB, diverse
Telekommunikationsunternehmen, Stromnetz Berlin, NBB Netzgesellschaft Berlin-
Brandenburg mbH & Co. KG – NBB, Steuerkabel usw.) sind im Bestandsüberbau und in den
Vorlandbereichen verlegt. Eine provisorische Überbrückung ist deshalb nicht realistisch
machbar, so dass die Leitungen nach Fertigstellung des neuen Überbaus in diesen verlegt
werden müssen, bevor der geschädigte Überbau abgerissen werden kann.
5
Frage 14:
Wie genau involviert die zuständige Senatsverwaltung das Bezirksamt Treptow-Köpenick in die neuen
Planungen?
Antwort zu 14:
Bezüglich der Verkehrssituation auf der Umleitungsstrecke finden laufend Abstimmungsund
Koordinierungstermine im Bezirksamt statt. Hier werden alle aktuellen Probleme und
offenen Bearbeitungsschritte geprüft und bewertet. Entlang der Umleitungsstrecke ist eine
Vielzahl an Maßnahmen erforderlich, die eine entsprechende Bearbeitungs-,
Abstimmungs- und Genehmigungsdauer erfordern und laufend umgesetzt werden.
Berlin, den 25.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Falschparker auf Busspuren Warum die BVG immer noch nicht abschleppt aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/falschparker-auf-busspuren-warum-die-bvg-immer-noch-nicht-abschleppt/24047188.html

Laut Gesetz darf die BVG seit Sommer 2018 #Falschparker von #Busspuren entfernen lassen. In der Praxis muss sie weiter um Amtshilfe bitten.
Der Bus war nicht zu übersehen, er kam aus Litauen, das konnte jeder erkennen, es stand ja auf dem Kennzeichen. Wer wollte, konnte das Kennzeichen auch in aller Ruhe auswendig lernen, der Bus stand lange genug da. Auf jeden Fall stand er am Mittwoch lange genug auf der #Busspur in der Otto-Braun-Straße in Mitte, das sich genügend BVG-Busse um ihn schlängeln und Hunderte #Fahrradfahrer in den massiven Verkehr einfädeln mussten, unter Lebensgefahr natürlich.

Aber niemand griff ein, die Polizei nicht, das Ordnungsamt von Mitte auch nicht. Und die BVG? Fehlanzeige.

Natürlich gibt es seit Sommer 2018 das #Mobilitätsgesetz, demnach darf die BVG sogar selber #abschleppen und muss nicht erst die Polizei rufen, die dann einen Abschleppdienst ordert. Die BVG will dadurch Busspuren und Gleise erheblich schneller als bisher …

Eberswalde: BESCHLEUNIGER-PROJEKT GESTARTET / AUSRÜSTUNG DER FAHRZEUGFLOTTE MIT SENDERN KOSTET ETWA 600 000 EURO ÖPNV Häufiger Ampel-Grün für Obusse, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/barnim/eberswalde/artikel4/dg/0/1/1712524/

Über eine Stunde braucht der #Obus inzwischen schlimmstenfalls, um vom Betriebshof in #Nordend einmal durch #Eberswalde zu kommen. Der Barnimer #Busgesellschaft ist es wichtig, die #Umlaufzeiten wieder zu verkürzen. Dafür gibt es ein Projekt mit einem Berliner Unternehmen.

#Funksignale sollen möglichst schon ab dem kommenden Jahr für schnellere und damit pünktlichere Busse sorgen. Die Barnimer Busgesellschaft hat für die technische Ausstattung die #Blic Beratungsgesellschaft für Leit-, Informations- und Computertechnik gebunden. Etwa 600 000 Euro wird es kosten, nicht nur die zehn im Eberswalder Stadtverkehr eingesetzten #Obusse, sondern die komplette Fahrzeugflotte mit Technik zu versehen, die bei Ampelrot ein Signal senden könnte. Wenn die Verkehrslage dies erlaubt, würde die #Ampel dann beim Herannahen des Busses auf Grün umschalten. Vorausgesetzt, die Lichtsignalanlagen sind mit Empfängern ausgerüstet. Der Landesbetrieb Straßenwesen habe zugesagt, dies auf seine Kosten und zeitnah zu veranlassen, betont Frank Wruck, der als Geschäftsführer der Barnimer Busgesellschaft (BBG) in der Verantwortung steht.

Es gibt gute Gründe dafür, das „Busbeschleuniger“ genannte Projekt zu starten: Vor allem im morgendlichen Berufsverkehr ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass es  geschlagene 62 Minuten dauert, bis der Obus eine komplette Runde durch die Kreisstadt absolviert hat. Egal, auf welcher der beiden Linien, die jeweils knapp 13 Kilometer lang sind. Auch zum Feierabend sind Busfahrer und Fahrgäste häufig zur Geduld …