Straßenverkehr: Brückenbauwerke in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Brückenbauwerke gibt es in Berlin und wo befinden sind diese genau? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Frage 2:

Welche diese Brücken sind für Autofahrer, welche nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar? (Bitte um standortgenaue  Auflistung)

Antwort zu 1 und 2:

Im Eigentum und der Unterhaltungslast des Landes Berlin befinden sich derzeit 816 Brückenbauwerke.  Die Zuordnung zu den Verkehrsarten nach Straßenbrücke oder Fuß­ und Radverkehrsbrücke  ist nach Bezirken gegliedert aus der Anlage 1 ersichtlich.

Frage 3:

Sind die Brücken im Eigentum des Landes Berlin alle im Fachvermögen von SenUVK? Wenn nein, welche nicht?

Frage 4:

Welche Brückenbauwerke gehören anderen Eigentümern als dem Land Berlin? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Antwort zu 3 und 4:

Alle in Anlage 1 aufgeführten Brückenbauwerke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin und sind dem Fachvermögen der SenUVK zugeordnet.  Darüber hinaus befinden sich noch bis zum 31.12.2020 alle Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen im Rahmen der Aufgaben als Auftragsverwaltung  des Bundes in der Zuständigkeit der SenUVK.

Die Brücken der schienengebundenen Verkehrsträger der Deutschen Bahn (DB AG) und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), einige Brücken über künstliche Bundeswasser­ straßen der Wasserstraßen-  und Schifffahrtsverwaltung  (WSV), sowie einzelne Brücken auf nichtöffentlichen Flächen gehören nicht dem Land Berlin.

Frage 5:

Wie wird der Zustand der baulichen Unterhaltung der einzelnen Brückenbauwerke eingeschätzt? Welcher Investitionsbedarf besteht jeweils und wo sind Bau- und lnstandsetzungsmaßnahmen in den nächsten Jahren geplant? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Antwort zu 5:

Der bauliche Zustand der einzelnen Brückenbauwerke im Eigentum des Landes Berlins wird auf Grundlage der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen  nach DIN 1076 (Rl-EBW­ PRÜF) bewertet. Ein lnstandhaltungsbedarf  bzw. ggf. der Investitionsbedarf ergeben sich nach Auswertung der erfolgten Bauwerksprüfungen.  Der ermittelte Investitionsbedarf fließt in die Anmeldung zur Investitionsplanung des Landes Berlins ein. Anhand der aktuellen Bewertungen ergeben sich folgende Ergebnisse:

Bauwerksnote 1,0 – 1,4

1,5 – 1,9

2,0 – 2,4

2,5 – 2,9

3,0 – 3,4

3,5 – 4,0

Beschreibung

Sehr guter Zustand Guter Zustand Befriedigender Zustand Ausreichender  Zustand

Nicht ausreichender Zustand Ungenügender  Zustand

Anzahl  Brückenbauwerke 71

121

392

180

48

4

 

Frage 6:

Welche Brückenbauwerke wurden in den letzten zehn Jahren baulich ertüchtigt und welche Maßnahmen wurden dabei jeweils durchgeführt? Welche Kosten sind dafür entstanden und wer hat diese getragen? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Antwort zu 6:

In Form von größeren Baumaßnahmen wurden unter anderem folgen Brücken instandgesetzt: Bösebrücke, Feuerbachbrücke, Sundgauerbrücke, Stendaler Brücke, Eugen-Kleine-Brücke,  Friedrichsbrücke,  Potsdamer Brücke, Oberbaumbrücke,  Ludwig-

Hoffmann-Brücke,  Friedenauer Brücke, Falkenberger Brücken, Pappelalleebrücke und der Gerickesteg.  Darüber hinaus wurden mehrere Brücken, u.a. Zimmermannstraßen-Brücke, Kynaststraßenbrücke,  Freybrücke, Lindenhofbrücke, Spandauer Damm-Brücke, Schönholzer Brücke, Wegedomstraßen-Brücke,  Pankgrafenbrücke,  Freiarmbrücke und Rathausbrücke durch einen Ersatzneubau ersetzt.

An nachfolgend aufgelisteten Brücken sind im Rahmen der Unterhaltung eine Vielzahl von Instandsetzungsarbeiten  ausgeführt worden.

Brückenname lnstandsetzungsmaßnahme
Christiansteg Ersatzneubau
Schlossbrücke Figurensanierung
Rosa-Luxemburg-Steg Belagserneuerung
STW Föhrer Brücke Abriss/Neubau
Unterführung Nauener Trog Verstärkung
St. Joseph-Steg Geländer-Erneuerung
Flaischlenbrücke Überbauerneuerung
Schulgartenfahrbrücke Grundinstandsetzung
FGB Ernst-Thälmann-Park Überbauerneuerung
Ebertsbrücke Belagserneuerung
Köthener Brücke Grundinstandsetzung
Queralleebrücke Grundinstandsetzung
Nördl. Blumberger Damm Br. Grundinstandsetzung
Marzahner Brücke BW 16 Abdichtungserneuerung
Gensinger Brücke Abdichtungserneuerung
Darßer Brücke Abdichtungserneuerung
Gustav-Heinemann-Brücke Belagserneuerung
Lange Brücke (Behelfsbrücke) lnstandhaltungsmaßnahmen
Bonner Steg im Britzer Garten Erneuerung  Holzüberbau
Kleine Br. über den Wiesenbach im Britzer G. Erneuerung  Holzüberbau
Hauptwegbrücke im Britzer Garten Austausch der Pylonenfüße in Stahl
Parkbrücken Jungfernheide Grundinstandsetzung  der Holzbrücken
Treppenanlage Oberbaumbrücke,  Stützwände Neubau, Platzgestaltung
8 Brücken und Stege im Rudower Fließ Wiederherstellung
Sonnenbrücke Abdichtung, Asphalt
Fußgängerbrücke Altg 1 ienicke Instandsetzung des Tragwerkes
Schwanenwegbrücke,   Mariannenbrücke Grundinstandsetzung
FGT am Bahnhof Wannsee Grundinstandsetzung Eingangsbauwerk
Grenzalleebrücke Abdichtung, Asphalt (Gehbahnen)
Halenseestraßenbrücke  West Abdichtung, Asphalt
Viktoriabrücke Grundinstandsetzung
Brücke am Teich, Glienicker Lake Grundinstandsetzung
Brücke über den Breitenbachplatz Abdichtung, Asphalt
Heerstraßenbrücke Asphaltarbeiten  in den Bushalte
Monumentenbrücke Abdichtung, Asphalt
Valksparksteg Erneuerung Üko, Betoninstandsetzung

 

Brückenstraßenbrücke Überbauerneuerung
Stubenrauchbrücke Abdichtung, Asphalt
Oberbaumbrücke Abdichtung, Asphalt
Schwanenwerderbrücke Grundinstandsetzung
Brücke An der Wuhlheide Lagerinstandsetzung
Brücken im Ruhwaldpark Erneuerung Lagerhölzer und Belag
Parkringbrücke Abdichtungsarbeiten,  Betoninstands.
Anhalter Steg Instandsetzung  Bohlenbelag
FGT Schöneweide Wiederherstellung  nach Brandschaden

 

Die Kosten wurden vom Land Berlin und dem Bund getragen.

Frage 7:

Welche konkreten Pläne für Brückensanierungen gibt es in den nächsten Jahren?

Antwort zu 7:

Nachfolgenden Einzelmaßnahmen sind in den kommenden Jahren geplant. Darüber hinaus werden im Rahmen der Unterhaltung diverse Brücken instandgesetzt.

Brückenname Bezirk
Mehrere Fuß- und Radwegbrücken Tiergarten Mitte
Mehrere Fußgängerbrücken Britzer Garten Tempelhof-Schöneberg
Katzengrabensteg Treptow-Köpenick
Oberhavelsteg Spandau
Monumentenbrücke Friedrichshain-Kreuzberg
Margaretenbrücke Marzahn-Hellersdorf
Nordhafenbrücke Mitte
Putlitzbrücke Mitte

 

Frage 8:

Welche Brückenbauwerke sind momentan im Bau und wann ist deren Fertigstellung geplant?

Antwort zu 8:

Folgende Brückenbauwerke befinden sich im Bau.

Brückenname Bezirk Fertigstellung
Eisenbrücke – Behelfsbrücke Treptow-Köpenick 2021
Löffelbrücke Pankow 2020
Schiffbauer Damm Brücke Mitte 2020
FGB Waldbacher Weg Marzahn – Hellersdorf 2020
Schlossbrücke CharlottenburQ-Wilmersdorf 2021
Südliche Rhinstraßenbrücke Marzahn – Hellersdorf 2021
Salvador Allende Brücke Treptow -Köpenick 2021
Roßstraßenbrücke Mitte 2021
FGB Warschauer Straße Friedrichshain 2020
Golda – Meir – Steg Mitte 2021

 

Frage 9:

Welche Neubaupläne gibt es für Brücken im Land Berlin?

Antwort zu 9:

Folgende Brücke sollen neu errichtet werden.

Brückenname Bezirk
Ersatzneubau der Pyramidenbrücke Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Neuen FahlenberQbrücke Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der FGB Schmöckwitzwerder Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Eisenbrücke Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Langen Brücke Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Moltkebrücke Steglitz – Zehlendorf
Ersatzneubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke Marzahn – Hellersdorf
Ersatzneubau der Wuhletalbrücke  i.Z. der Märkischen Allee Marzahn – Hellersdorf
Ersatzneubau der Brücken – Marzahner Knoten Marzahn – Hellersdorf
Neubau der Straßenüberführung  Buckower Chaussee Tempelhof -Schöneberg
Neubau der Brücken im Bereich Gartenfeld Spandau
Neubau der Brücken im Zuge der Tangentialverbindung Ost (TVO) mehrere Bezirke
Neubau der Brücken im Zuge der Süd-Ost-Verbindung (SOV) Treptow-Köpenick
Neubau der Brücken im Zuge der Ost-West-Umfahrung Treptow-Köpenick
Neubau der Brommybrücke Friedrichshain-Kreuzberg
Neubau von Fuß- und Radwegbrücken im Zuge von Radschnellerbindungen mehrere Bezirke
Ersatzbau der Seilheimbrücke I Laakebrücke Pankow
Ersatzneubau der östl. Bucher Straßenbrücke Pankow
Ersatzneubau der Bahnhofstraßenbrücke Pankow
Ersatzneubau der Schönhauser Allee-Brücke Prenzlauer Berg
Ersatzneubau der Spittelmarktbrücke Mitte
Ersatzneubau der Gertraudenbrücke Mitte

 

1     Ersatzneubau der Mühlendammbrücke                                        1   Mitte

 

Frage 10:

Wird der Brückenneubau in der Stadtentwicklung der Zukunft seitens des Senats eine stärkere Rolle spielen?

Antwort zu 10:

Der Neubau von Brückenbauwerken wird bei Verkehrsbauprojekten  immer im Zusammenhang  mit Varianten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen  auf Basis von prognostizierten Verkehrsströmen  im Einzelfall betrachtet. Insbesondere muss mit der wachsenden Stadt die Infrastruktur und die verkehrliche Erschließung Schritt halten. Dabei fließt der zukunftssichere  Umbau des Berliner Mobilitätssystems mit den verschiedenen Verkehrsträgern  und Verkehrsarten in die Planungen ein. Insgesamt wird der Brückenneubau dabei eine bedeutende Rolle spielen.

Berlin, den 25.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schlagbaum vor öffentlichem Straßenland – Schildbürgerstreich in Treptow-Köpenick?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer konkret traf wann genau und mit welcher Begründung die Entscheidung, die von der #Landjägerstraße am
Rande der Altstadt Köpenick abgehende Stichstraße entlang des Kietzgrabens (gegenüber des
Heimatmuseums) mit einem #Schlagbaum zu versehen, obwohl es sich hier offensichtlich um öffentliches
Straßenland handelt und eine asphaltierte Straße besteht?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Entscheidung durch die
Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick in der 12. Kalenderwoche
2019 getroffen worden ist. Die #Abschrankung steht nicht im Widerspruch zum konkreten
Status der Straße.
2
Frage 2:
Welche Anordnungen zur #Sperrung der Straße und zur Installation eines Schlagbaums gibt es, mit welchem
Datum wurden sie von welcher Behörde ausgestellt und wo wurden sie veröffentlicht?
Frage 3:
Gab es eine Anhörung hierzu und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass es sich bei der Abschrankung
nicht um eine #Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt.
Einer verkehrsbehördlichen Anordnung bedurfte es daher nicht.
Frage 4:
Welchen Zweck hat die Sperrung, wo doch sonst gern vom Bezirksamt erklärt wird, dass öffentliches
Straßenland bzw. Wege im Fachvermögen Tief uneingeschränkt offen zu halten sind?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass für das von 1993 bis 2007 per
Senatsbeschluss förmlich festgelegte #Sanierungsgebiet Altstadt und Kietz ein Rahmenplan
für die künftige Entwicklung und Leitsätze beschlossen wurde. Ein wesentlicher Leitsatz
daraus lautet, die Erlebbarkeit der Stadt am Wasser zu verbessern und dafür attraktive
Wegeverbindungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten mit Wasserbezug zu schaffen. Dabei
sollten landeseigene Grundstücke, zu denen sowohl das Grundstück Alter Markt als auch
das Gelände südlich des Kietzer Grabens gehören, beispielhaft für öffentliche Nutzungen
bewahrt und entwickelt werden.
Für die gesamte #Grünverbindung von der Bibliothek über die neue #Fußgängerbrücke zur
Landjägerstraße sollten Beeinträchtigungen durch Kfz-Verkehr weitestgehend
ausgeschlossen werden. Dementsprechend ist die zuletzt im Juli 2015 geänderte
straßenrechtliche Widmung im überwiegenden öffentlichen Interesse im Einklang mit der
erfolgten baulichen Umgestaltung beschränkt auf Fußgänger- und Radverkehr erfolgt, die
so auch mit Zeichen 240 im September 2018 #verkehrsrechtlich umgesetzt wurde.
Dieser eindeutige Status wurde von Kfz-Führern massiv missachtet, indem sie weiterhin
diesen Straßenabschnitt gefahrdrohend befuhren und #beparkten. Dem konnte allein mit
#Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kein Einhalt geboten werden, so dass dann u. a. im
Ergebnis eines gemeinsamen Ortstermines mit den Anliegenden die #Schrankenlösung in
Betracht gezogen wurde.
Frage 5:
Wie können die Anlieger ihre Grundstücke jetzt erreichen? Wie kommen Besucher dorthin?
3
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass Anliegende auf Antrag in
berechtigten Einzelfällen für die Befahrung des Bereiches mit Kraftfahrzeugen eine
entsprechende verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO nebst einem
Schrankenschlüssel erhalten.
Frage 6:
Welche Kosten entstanden für die Herstellung und Montage der Schrankenanlage und aus welchem
Haushaltstitel wurden sie von wem bezahlt?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Bezahlung der Anschaffungskosten aus Kapitel 3800, Titel 52101, des Straßen- und Grünflächenamtes erfolgte.
Frage 7:
Erfolgte eine Ausschreibung der Leistungen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Lieferung der Schranke aufgrund des Eilbedürfnisses und der geringen Auftragssumme im Wege der freihändigen
Vergabe unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgte. Die Installation
der Schrankenanlage wiederum erfolgte in Eigenleistung durch den Werkhof des Straßenund Grünflächenamtes, was einer Ausschreibung nicht zugänglich ist.
Frage 8:
Sind ähnliche Absperrungen von Straßen durch Schlagbäume in Treptow-Köpenick geplant und wenn ja, wo?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin verneint die Frage.
Berlin, den 27.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Energieverschwendung auch in Westend, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Erkenntnisse liegen dem Berliner Senat zu der Zahl der auch tagsüber leuchtenden Straßenlampen in welchen Bezirken vor?

Frage 2:

Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat zu der Zahl auch tagsüber leuchtender Straßenlaternen in Westend?

Frage 3:

Welche Schätzungen hat der Berliner Senat über die Menge der unnötig verbrauchten Energie der auch tagsüber leuchtenden Straßenlaternen und welche Menge an unnötig ausgestoßene C02-Belastung werden von diesen Laternen tagsüber verursacht?

Antwort zu 1 bis 3:

Die Anzahl der tagbrennenden  Leuchten in Berlin lag Mitte März 2020 bei insgesamt 2.193 Leuchten, 2.128 davon Gasleuchten. Die Verteilung auf die Bezirke war wie folgt:

Bezirk Gas Elektro Gesamt
BAB 3 3
Charlottenburg-Wi   1 mersdorf 911 4 915
Friedrichshai n-Kreuzbe rg 18 2 20
Lichtenberg
Marzahn-Hel lersdorf 4 5 9
Mitte 28   32
Neukölln 74 10 84
Pankow 5 5
Reinickendorf 130 3 133
Spandau 45 7 52
Steglitz-Zehlendorf 683 5 688
Tempelhof-Schöneberg 225 1 226
Treptow-Köpenick 10 16 26
Summe 2.128 65 2.193

 

*BAB = Bundesautobahn

Im Ortsteil Westend waren 347 Gasleuchten betroffen.

Der Gasverbrauch ist abhängig von der Anzahl der Gasglühkörper. Eine vierflammige Gasaufsatzleuchte hat einen Anschlusswert von rund 1.000 Watt, eine neunflammige Gashängeleuchte rund 2.250 Watt. Die unnötig verbrauchte Energie ist abhängig von den Typen betroffener Leuchten, den Zeiträumen , in denen die Leuchten tagsüber brennen (Anzahl der Dunkelstunden/Anzahl der  Hellstunden). In der Folge umgesetzter Sanierungsmaßnahmen sinkt die Zahl der dauerbrennenden Leuchten, im September 2019 waren noch 4.000 Gasleuchten im Dauerbetrieb.

Schätzungen über unnötig verbrauchte  Energie liegen nicht vor.

Frage 4:

Inwieweit kann der Berliner Senat Auffassungen nachvollziehen, dass insbesondere bei einer Zuständigkeit einer grüngeführten Senatsverwaltung der Umstand skandalös ist und wieder einmal Anspruch und Wirklichkeit nicht übereinstimmen?

Frage 5:

Inwieweit kann der Berliner Senat die weitverbreitete Auffassung vieler Berliner und Berlinerinnen nachvollziehen, die ein Versagen der Berliner Verwaltung am Beispiel der inzwischen jahrelang auch tagsüber leuchtenden Straßenlaternen meint ableiten zu wollen und wie reagiert der Berliner Senat darauf?

Antwort zu 4 und 5:

Bei der turnusmäßigen Wartung der Gasleuchten wurden gravierende Mängel und Undichtigkeiten an den Leuchten festgestellt , die einen gefahrlosen Weiterbetrieb der Gasleuchten nicht zuließen. Die zunehmende Störanfälligkeit von gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen ist leider eine berlinweite Problematik. Festgestellte  Undichtigkeiten an gasführenden Masten veranlassen den Betreiber der Öffentlichen Straßenbeleuchtung , die Stromnetz  Berlin GmbH, dazu, diese Beleuchtungsanlage  außer Betrieb zu nehmen.

Die Problematik verschärft sich durch den Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweist bzw. funktionsfähige Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind die Leuchten nicht ausgeschaltet , sondern in den Dauerbetrieb versetzt worden. Ein störungsarmer Betrieb der Leuchten ist ausschließlich durch die Umrüstung der Leuchten zu erreichen. Mehr als  17.000 Gasleuchten sind seit 2012 umgerüstet worden.

Aktuell laufen zwei große Projekte, eine Umrüstung von ca. 2.000 Gasleuchten ist für 2020 geplant. Seit 2016 beschafft das Land Berlin ausnahmslos umweltfreundliche LED­ Leuchten. Daher sind die Auffassungen nicht nachvollziehbar.

 

 

Berlin, den 20.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sanierung der Brücken in Berlin ist gefährdet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228759927/Personalmangel-Sanierung-der-Bruecken-ist-gefaehrdet.html

Schon heute fehlen in der Verkehrssparte etliche Mitarbeiter. Weil viele zu einer #Bundesbehörde abwandern, werden Löcher noch größer.

Bei der #Elsenbrücke gehen die Arbeiten zum Abriss bereits los. Auch die #Mühlendammbrücke soll in den kommenden Jahren neugebaut werden. Die beiden #Spreequerungen sind nur die bekanntesten Fälle eines größeren Problems: Viele Berliner Brücken sind in unzureichendem Zustand.

Schon heute gibt es eine Vielzahl nötiger Ertüchtigungsarbeiten, die wegen fehlenden Mitarbeiter nur schleppend vorankommen. Doch das könnte erst der Anfang sein. Eine Verwaltungsreform droht, in der #Senatsverkehrsverwaltung noch größere #Personallücken zu reißen. Der massive #Sanierungsstau bei den Berliner Brücken scheint kaum abbaubar. Dabei hätte der personelle Aderlass verhindert werden können, klagen Koalitionspolitiker.

Bedarf an #Bauingenieuren sei „eklatant“
Wie problematisch die Personallage aktuell ist, beschreibt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion. Der Bedarf an Fachkräften, insbesondere Bauingenieuren, sei „eklatant“. Zunehmend wanderten Mitarbeiter wegen besserer Verdienstmöglichkeiten zu anderen Arbeitgebern ab, schreibt Streese: „Die Rekrutierung von geeigneten Fachkräften hat sich in den letzten Jahren deutlich erschwert.“

Zum Jahresende wird die Personaldecke der Senatsverkehrsverwaltung im Straßen- und Tiefbau noch …

Schiffsverkehr: Verkehr in Berlin: Abriss der Elsenbrücke blockiert Auto- und Schiffsverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228742895/Abriss-der-Elsenbruecke-blockiert-Auto-und-Schiffsverkehr.html

Durch den #Neubau der #Elsenbrücke kommt es auch auf der #Spree zu Einschränkungen. Das trifft vor allem #Ausflugsdampfer.

Schon heute sieht man auf der Elsenbrücke die Vorbereitungen für die #Abrissarbeiten. Sie bedeuten Einschränkungen für den Autoverkehr, der schon seit Monaten nur noch auf der westlichen Teilbrücke geführt wird. Der Neubau der 185 Meter langen Verbindung zwischen Friedrichshain und Treptow schränkt nicht nur den #Straßenverkehr ein. Auch darunter – auf der Spree – bedeuten die Arbeiten starke Belastungen, die die #Spreeschifffahrt empfindlich treffen.

Wie stark, macht die Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion deutlich. Zwar sei es eines der Planungsziele, die Auswirkungen auf die #Schifffahrt so gering wie möglich zu halten, teilt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort mit. Jedoch sei aufgrund der komplexen Konstruktion des Brückenbauwerks „während der gesamten Bauzeit“ bis planmäßig zum Jahr 2028 mit Einschränkungen zu rechnen.

Ab September: Sechswöchige #Vollsperrung der Elsenbrücke
Für den Rückbau der südöstlichen Teilbrücke werde es „voraussichtlich ab September 2020 eine bis zu sechswöchige Vollsperrung geben“, teilte …

Straßenverkehr: Sanierung der Autobahnbrücke beginnt Ende 2020, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article228703797/Sanierung-der-Autobahnbruecke-beginnt-Ende-2020.html

Die Arbeiten beginnen mit dem Bau von Stützkonstruktionen an der #Albrechtstraße. Der Zugang zum #S-Bahnhof ist sichergestellt.

Die Sanierung der Brücke der #A103 am #S-Bahnhof #Rathaus Steglitz soll jetzt Ende 2020 beginnen und damit mit einer Verzögerung von mehr als zwei Jahren. In einem ersten Schritt wird eine Konstruktion aus Stahl errichtet, um die gefährdeten Bereiche behelfsmäßig abzustützen. Danach sollen die Planungsunterlagen für den #Ersatzneubau erstellt werden, erklärte Ingmar Streese, Staatssekretär in der Senatsverkehrsverwaltung, auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Andreas Kugler.

Brücke kann nicht mehr wirtschaftlich saniert werden
Die Brücke an der Albrechtstraße besteht aus einem Stahl, der #Spannungsrisse bei Korrosion bekommt. „Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich, sodass ein Ersatzneubau erforderlich wird“, so Staatssekretär Streese. Bereits abzusehen sei, dass es für einige der ansässigen Gewerbetreibenden vorübergehend zu Einschränkungen durch den #Baustellenbetrieb komme. Unter der Brücke sind mehrere Imbisse sowie ein großer asiatischer Lebensmittelmarkt. Einige müssten ihren Standort durch die räumliche Ausdehnung der #Behelfskonstruktion dauerhaft aufgeben, erklärte Streese.

Bereiche nicht mehr zugänglich
Der Zugang zum S-Bahnhof ist während der Arbeiten sichergestellt. Er wird mit einem Bauzaun gesichert. Dennoch werden Bereiche unter der Brücke für …

Straßenverkehr: Rekordstau vor der polnischen Grenze Gestrandet an der Autobahn bei Frankfurt (Oder) aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1791598/

Jaroslav steht mit einem Lkw voll gefrorener Hühnchen aus Niedersachsen auf dem alten #Vorstauplatz #ETTC Süd nahe der Abfahrt #Frankfurt (Oder)-West. In die Ukraine nach Lutsk soll es gehen. Mal sehen wann. Es ist Dienstag früher Nachmittag, im Stau auf der #A12 steht er seit Montag 16 Uhr. Gefrostet werden die Hühnchen mit Kraftstoff. „Ein extra Tank mit 200 Liter“, sagt er. Der reiche noch ein paar Tage.
Sein lettischer Kollege hat Käse und Milchprodukte an Bord, die er von Berlin nach Riga bringen soll, maximal 24 Stunden darf das nicht dauern, sonst verdirbt die Ware. Acht Stunden ist er schon unterwegs. „Ich dachte, #Lkw-Fahrer wie uns lassen sie rein nach Polen?“, fragt er irritiert. Nun, da er wie die anderen von der Polizei aus dem bis vor Storkow reichenden Stau gewunken wurde, ist er sich nicht mehr sicher, was Sache ist. Informationen sind Mangelware auf dem großen staubigen Parkplatz, der sich in alle Richtungen mit Lkw und einigen Pkw füllt, davon viele polnische Kennzeichen. Wann die Polen #Swiecko passieren, ist eine Frage der Zeit.

Bei Anton Nikitin und seinen beiden Kollegen, die vor ihrem Auto lehnen, steht in den Sternen, ob sie überhaupt über die Grenze kommen. Ihren Lkw samt Ladung haben sie in Frankreich abgegeben. Nun sind sie seit Sonnabend mit einem Kleinbus auf dem Weg zurück zu ihrem Spediteur nach Litauen, um …

Straßenverkehr: Tangentialverbindung Ost, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur #TVO begonnen?
Antwort zu 1:
Es ist vorgesehen, Ende 2021 / Anfang 2022 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Frage 2:
Welche Antragsunterlagen stehen noch aus, die die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens derzeit noch
verzögern?
Antwort zu 2:
Die Planung der Verkehrsanlage, bestehend aus der Straße, Ingenieurbauwerken,
Entwässerungsanlage, Beleuchtung, etc. befindet sich in unterschiedlichen Stadien.
Während für die Straße bereits die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) erstellt wird, steht beispielsweise
die Bearbeitung der Ingenieurbauwerke der Bahn (Brücken der Bahn über die zukünftige
TVO) erst noch bevor. Dies liegt daran, dass die Deutsche Bahn AG die Vereinbarung zur
Planung dieser Brücken 2019 gekündigt hat und der Senat diese Leistungen ausschreiben
musste, wodurch zeitliche Verschiebungen von ca. 18 Monaten erwartet werden.
Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Leistungsphase 4 –
Genehmigungsplanung zusammengestellt.
Frage 3:
Wann wird voraussichtlich mit dem Bau der TVO begonnen werden?
2
Antwort zu 3:
Das #Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich mindestens 1,5 Jahre in Anspruch
nehmen. Sollte der Beschluss nicht beklagt werden, ist ein Baubeginn ca. 6 bis 12 Monate
nach Bestandskraft denkbar.
Frage 4:
Welche Voraussetzungen müssen dafür bis wann noch geschaffen werden?
Antwort zu 4:
Voraussetzungen sind die Erstellung der #Genehmigungsplanung (siehe Frage 2) und ein
bestandskräftiger #Planfeststellungsbeschluss (siehe Frage 3) sowie anschließend die
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die #Vergabeverfahren.
Frage 5.
Welche Folgen hat die #Vorzugsvariante der geplanten Trasse der TVO für die betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner?
Antwort zu 5:
Die Folgen der Planung werden im Rahmen der aktuellen Planung ermittelt.
Frage 6:
Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, die geplante Trasse durch einen #Radschnellweg zu begleiten und welche
Mehrkosten entstehen durch die Anordnung eines Radschnellweges im Vergleich zu den ursprünglich
angedachten beiderseitigen normalen Radwegen?
Antwort zu 6:
Die Planung ist immer von der Anordnung einseitiger (östlicher) Nebenanlagen
ausgegangen. Die Breite des Radweges von aktuell 4 m konnte durch Modifikation der
einzelnen Bestandteile in den vorgesehenen Querschnitt integriert werden.
Mehrkosten entstehen nur, wenn separate, niveaufreie Kreuzungen geschaffen werden –
dies ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Frage 7:
Inwiefern sind die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsprozess eingebunden?
Antwort zu 7:
Die Anwohnenden sind im Rahmen von #Bürgerveranstaltungen beteiligt worden, bündeln
ihre Interessen in einem #Planungsbeirat und haben über die Seite www.berlin.de/tvo
Zugang zu allen Informationen rund um das Vorhaben.
3
Frage 8:
Wie oft, mit welcher Beteiligungsquote und welchen Ergebnissen tagte der Planungsbeirat TVO im
vergangenen Jahr? Bitte anwesende Mitglieder und Ergebnisse der einzelnen Tagungstermine darstellen.
Antwort zu 8:
Der Planungsbeirat wird grundsätzlich dann zusammengerufen, wenn wichtige
Themen/Planungsstände bekannt zu machen und zu diskutieren sind. Die bisherigen
Sitzungen sowie die Mitglieder des Planungsbeirates sind im Internet veröffentlicht:
So zuletzt am 26.09.2019.
Im Rahmen der o.g. Besprechung wurde auf die Grundsatztrassierung der
Entwurfsplanung eingegangen. Alle 14 Lagepläne einschließlich Übersichtslageplan
wurden ausführlich erläutert. Die Änderungen, bezogen auf:
· Vorzugsvariante und jetziger Trassierung,
· der Trennung der Nebenanlagen,
wurden erklärt. Von den 10 Bürgerinitiativen waren Vertreterinnen und Vertreter von 7
Initiativen anwesend. Das Protokoll zu der Sitzung sowie die vorgestellten Unterlagen
wurden allen 10 Bürgerinitiativen zugesandt. Für Rückfragen oder weitergehende
Erläuterungen steht das Projektteam TVO immer zur Verfügung.
Das nächste Treffen des Beirats wird voraussichtlich nach Vorliegen der
Lärmschutzplanung erfolgen.
4
Frage 9:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung der TVO?
Antwort zu 9:
Auf Grund des derzeitigen Planungsstandes kann diesbezüglich keine verlässliche
Auskunft gegeben werden – erfahrungsgemäß ist mit einer mindestens sechsjährigen
Bauzeit zu rechnen.
Frage 10:
Welchen Mehrwert hat die TVO nach Ansicht des Senats für die Berlinerinnen und Berliner sowie die
wichtigen Wirtschafsverkehre?
Antwort zu 10:
Ziel des Baus der TVO ist die Bündelung und leistungsfähige Abwicklung des
prognostizierten Verkehrsaufkommens – damit einhergehend die Entlastung der parallelen
Straßenzüge, insbesondere der Köpenicker Straße und der Straße Am Tierpark,
Treskowallee, die Herstellung einer attraktiven Infrastruktur für die Radfahrenden und den
Fußverkehr sowie die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung für den
#Wirtschaftsverkehr in den Stadträumen Süd-Ost und Nord-Ost mit Anbindungen zur #A113
und #A117, zum Flughafen #BER und zu den Wirtschaftsstandorten in Adlershof und
Marzahn-Hellersdorf.
Berlin, den 09.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Neubau der Elsenbrücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Umfang ist während der Abriss- und #Bauarbeiten an der #Elsenbrücke mit Einschränkungen für
den #Ausflugs- und #Güterschiffsverkehr zu rechnen?
Antwort zu 1:
Während der gesamten Bauzeit ist aufgrund verschiedener Randbedingungen,
insbesondere aufgrund der komplexen Bauwerkskonstruktion mit Einschränkungen für die
#Schifffahrt zu rechnen. Eines der Planungsziele ist es, die Einschränkungen auf den
#Schiffsverkehr so gering wie möglich zu halten.
Frage 1 a:
Welche Einschränkungen sind hierbei in welchen Zeiträumen zu erwarten?
Antwort zu 1 a:
Aufgrund der aktuellen Planungstiefe können hierzu noch keine konkreten Angaben
gegeben werden.
Für den Rückbau des südöstlichen Überbaus wird es voraussichtlich ab September 2020
eine bis zu sechswöchige #Vollsperrung geben. Für die weiteren Bauphasen: 2021 Bau der
Behelfsbrücke, 2022 Abriss des Überbaus Nordwest sowie für die Errichtung des
Ersatzneubaus 2023 bis 2028 werden weitere Teil- und Vollsperrungen notwendig.
Frage 1 b:
Werden dem #Ausflugsschiffsverkehr gegebenenfalls innerstädtische Standflächen angeboten? Wenn ja, wo?
2
Antwort zu 1 b:
Aufgrund der bekannten terminlichen Zwänge war es für die anstehenden Bauphasen
bislang nicht möglich, entsprechende #Ersatzliegeplätze /Flächen zur Verfügung zu stellen.
Es werden weiterhin Anstrengungen unternommen, für die weiteren Bauphasen mögliche
Standorte zu finden.
Frage 1 c:
Wie wird der #Güterschiffsverkehr an dieser Stelle während möglicher Sperrungen umgeleitet?
Antwort zu 1 c:
Die Umleitung des Güterschiffsverkehrs ist nur bedingt – abhängig von den Schiffsgrößen
entsprechend der #Binnenschifffahrstraßenverordnung – möglich. Es ist zum Teil mit
erheblich längeren Verkehrswegen und Verkehrszeiten zu rechnen. Die konkreten
Einschränkungen und Ausweichmöglichkeiten werden über das #elektronische
#Wasserstraßen-Informationssystem (#Elwis) veröffentlicht.
Frage 2:
Wie wird im Zuge der Umbaumaßnahmen der Elsenbrücke mit dem #Spreeuferweg in dem betreffenden
Gebiet umgegangen?
Antwort zu 2:
Der vorhandene #Uferweg auf dem Treptower Ufer wird zwischen dem Park „Grünes
Dreieck“ und dem „Treptower Park“ voraussichtlich für die gesamte Bauzeit 2020 bis 2028
gesperrt werden. Der Uferweg zwischen Eichenstraße und dem „Grünen Dreieck“ ist
weiterhin als Sackgasse zu begehen. Der vorhandene Fußgängersteg zwischen
Elsenbrücke und Bahnbrücke wird für die Bauzeit rückgebaut.
Frage 2 a:
Welche dauerhafte Lösung ist für die Wegführung des Spreeuferwegs dort geplant?
Antwort zu 2 a:
Die vorhandene Wegebeziehung soll mit Beendigung der Baumaßnahme zum
Ersatzneubau der Elsenbrücke wiederhergestellt werden.
Frage 2 b:
Welche Zwischenlösungen sind für die Wegführung des Spreeuferwegs während der Abriss- und
Baumaßnahmen geplant?
3
Antwort zu 2 b:
Die Ausweichstrecke für die Unterbrechung des Uferweges zwischen „Grünen Dreieck“
und „Treptower Park“ führt über die Eichenstraße, Martin-Hoffmann-Straße mit Querung
der Straße Am Treptower Park durch den S-Bahnhof Treptower Park.
Frage 3:
Wie stellt der Senat sicher, dass der Neubau der Elsenbrücke so durchgeführt wird, dass er mit dem
geplanten Bau der #BAB100 und deren geplanter #Spreequerung kompatibel ist und deren Realisierung nicht
behindert? Finden dazu Abstimmungen mit der Autobahn GmbH des Bundes statt, wenn ja mit welchen
Ergebnissen?
Antwort zu 3:
Die vorliegenden Planungsgrundlagen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke entsprechen
bezüglich der möglichen Schnittstellen zum geplanten 17. Bauabschnitt der BAB A 100
der derzeitigen Ausgangssituation. Auch die neue Elsenbrücke wird ohnehin aufgrund der
vorhandenen Randbedingungen als Brückenbauwerk mit zwei getrennten Überbauten
geplant und gebaut. Damit wird der Weiterbau der BAB 100 planerisch nicht vorbereitet,
auf Grundlage der aktuell vorliegenden Erkenntnisse jedoch auch nicht verhindert. Aktuell
wird daher die Notwendigkeit zur Abstimmung mit der Autobahn GmbH nicht gesehen.
Berlin, den 11.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + barrierefrei: Barrierefreiheit in Berlin – für Gehbehinderte? III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum richtet der Senat sich bei der Einrichtung der #Grünphasen und technischen Ausstattungen an
#Fußgängerampeln ausschließlich an den berechtigten Anforderungen #Blinder und #Sehbehinderter aus,
ignoriert aber die Bedürfnisse Hunderttausender 1
#Gehbehinderter und #Senioren 2
nach deutlich verlängerten
#Grünphasen?
Antwort zu 1:
Der Senat ignoriert die Belange gehbehinderter Menschen oder Seniorinnen und Senioren
nicht. Die Zeit zur sicheren Querung von #Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen setzt sich
aus der #Freigabezeit und der anschließenden Schutzzeit zusammen, also der Zeit, die
zwischen Freigabeende des Fußgängersignals und dem Freigabebeginn des querenden
Fahrverkehrs vergeht. Im Rahmen der Barrierefreiheit wird allen Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht,
gemessen am Stand der Technik bzw. den bei Bau einer #Straßenverkehrsanlage gültigen
Planungs- oder Ausführungsrichtlinien und technischen #Regelwerken. Dabei gehen die
derzeit gültigen Festlegungen der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) bezüglich der
anzusetzenden #Querungszeit für den Fußverkehr bereits über die Festlegungen der
bundesweit gültigen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA, Stand 2015) hinaus.
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat die Überquerbarkeit von z.T. sechsspurigen Hauptverkehrsstraßen ohne Mittelinsel
(Beispiele: Spandauer Damm/Sophie-Charlotte-Str. oder Heerstraße am S-Bahnhof Heerstraße) für
Gehbehinderte, wenn sich diese nachweislich nur mit einer Geschwindigkeit von ca. 0,5-0,6 m/Sekunde
1
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 1
2
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antworten auf die Fragen 16 – 19
2
fortbewegen können3
, bei der Einrichtung der Grünphasen und Räumphasen aber in Berlin bestenfalls von
1,0 m//Sekunde ausgegangen wird4?
Antwort zu 2:
Die Querung mehrspuriger Hauptstraßen wird oft als gefährlich empfunden, weil mit
Beginn der Schutzzeit die Lichtsignalanlage auf Rot springt. Aus der in der Antwort zur
Frage 1 genannten Tatsache, dass für die sichere Querung einer mehrspurigen
Hauptverkehrsstraße zwei Zeitkomponenten zur Verfügung stehen, ergibt sich
beispielsweise für die Querung des Spandauer Dammes an der Kreuzung SophieCharlotte-Straße Folgendes:
#Querungslänge der Fußgängerfurt: 22 m
Zeitbedarf zur #Querung bei 0,6 m/s: 37 s
#Grünzeit der Fußgängerfurt F1_2 tagsüber: 20 s
Nach Grünende ablaufende #Schutzzeit vor #Kfz-Freigabe: 19 s
Daraus ergibt sich im Tagesverkehr eine Zeitspanne von 39 s zum Queren der Fahrbahn.
Deshalb wird #mobilitätseingeschränkten Personen grundsätzlich empfohlen, nur bei
#Grünbeginn loszugehen, um die maximale geschützte Zeit für das Queren einer Straße
nutzen zu können. An Knotenpunkten, denen ältere Planungen zugrunde liegen, kann die
Dauer der Grünzeit im Einzelfall noch knapper bemessen sein. Im Rahmen der zyklischen
Modernisierung von Lichtsignalanlagen werden die Belange mobilitätseingeschränkter
Menschen jedoch systematisch berücksichtigt.
Frage 3:
Geht der Senat ernsthaft davon aus, dass er mit Grünphasen bzw. Räumphasen, die bestenfalls auf
Gehgeschwindigkeiten von 1,0 m//Sekunde ausgerichtet sind, der Barrierefreiheit für Gehbehinderte gemäß
UN-Behindertenrechtskonvention genüge getan hat und wenn ja – hat sich der Senat diese Auffassung
bereits von Behindertenverbänden bestätigen lassen – wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die Planungen von Lichtsignalanlagen basieren auf dem jeweiligen Stand der Technik,
dokumentiert in technischen Normen und Richtlinien. Planungsgrundlage für alle
Lichtsignalanlagen in Deutschland, und somit auch in Berlin, ist die „Richtlinie für
Lichtsignalanlagen“ (RiLSA), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, aktueller Stand 2015. Die Forderungen zur Barrierefreiheit sind in
den derzeit gültigen Richtlinien enthalten.
Frage 4:
Sind Informationen zutreffend, nach denen die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fußverkehrs (AGFGÜ) an einzelnen Fußgängerampeln durch eine Anforderungstaste deutlich verlängerte Grünphasen zum
Überqueren der Fahrbahn ermöglicht hat?
3
Vgl. Gehgeschwindigkeiten und Laufverhalten älterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren – erste
Studien; VKU- Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik; März 2015
4
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 4
3
Antwort zu 4:
Um nicht nur Verkehrssicherheit, sondern auch einen gewissen Querungskomfort für den
Fußverkehr zu ermöglichen, wird an Anlagen mit zwei Furten und mit Mittelinsel die
Komfortmöglichkeit des Querens ohne Warten auf der Mittelinsel bei aktuellen Planungen
grundsätzlich vorgesehen (siehe Antwort zu 1.). Unter bestimmten Umständen kann es
sinnvoll sei, diese Option nur bei Vorliegen einer Anforderung zu schalten. Die
Zuständigkeit für Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagen und deren Schaltungen
liegen jedoch bei der Verkehrslenkung Berlin (um deren technischer Lösungsvariante es
sich dabei auch handelt) und nicht bei der AG-FGÜ.
Frage 5:
Wie ist zum Beispiel die Ampelanlage an der Kreuzung Landsberger Allee mit der Conrad-BlenkeStraße/Ebertystraße für zu Fuß Gehende ausgestattet, um dort u.a. Kindern ein sicheres Überqueren aller
Fahrbahnen ohne Zwischenhalt auf der Mittelinsel zu ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die in der Antwort auf die Frage 4 genannte Möglichkeit wurde auch an der Kreuzung
Landsberger Allee / Conrad-Blenkle-Straße – Ebertystraße verwirklicht. Hier besteht die
Möglichkeit, die Fahrbahn der Landsberger Allee über 2 Mittelinseln in einem Zuge zu
queren.
Frage 6:
Wären aus Sicht des Senats vergleichbare Einrichtungen (siehe Frage 5) an weiteren kritischen Ampeln an
Hauptverkehrsstraßen (vgl. Frage 2) eine denkbare Möglichkeit, um sicheres bzw. barrierefreies Überqueren
auch für Gehbehinderte zu ermöglichen und gleichzeitig den motorisierten Verkehr – hier insbesondere
Fahrzeuge des ÖPNV – nur im Bedarfsfall/Anforderungsfall zu beeinträchtigen?
Antwort zu 6:
Ja (siehe Antwort zu 4).
Frage 7:
Welchen Zeit- bzw. Kostenaufwand (pro Lichtsignalanlage) erwartet der Senat für die Nachrüstung einzelner
kritischer Ampeln in der Nähe von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen oder z.B. Bahnhöfen?
Antwort zu 7:
Auf Grund der Vielzahl von Knotenpunktsgeometrien und -größen ist eine pauschale
Abschätzung schwierig, die Kosten bewegen sich jedoch i.d.R. zwischen 150.000 und
300.000 EUR pro Knotenpunkt für eine komplette behindertengerechte Ausstattung
(#Bordabsenkung, #Rippenplatten, Nachrüstung #akustische Signalgeber, ggf.
#Nachverkabelung).
Basierend auf der Erfahrung vergangener Jahre ist mit einem Zeitaufwand von weit über
einem Jahr pro Maßnahme zu rechnen.
4
Frage 8:
Wie viele Lichtsignalanlagen könnten in dieser Legislaturperiode noch entsprechend nachgerüstet werden
und wo müss(t)en einzelne soziale Träger oder Behindertenverbände einen entsprechenden spezifischen
Bedarf anmelden?
Antwort zu 8:
Da bereits eine große Anzahl von Vorhaben für den behindertengerechten Ausbau in
Bearbeitung sind und derzeit priorisiert behandelt werden, wird damit gerechnet, dass bis
zum Ende der Legislaturperiode ca. 25 Lichtsignalanlagen zusätzlich vollständig
behindertengerecht ausgestattet sein werden.
Die meisten Anfragen werden über den #Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband
(#ABSV) oder die zuständigen Bezirke gestellt, entsprechende Anliegen können jedoch
auch direkt an die Verkehrslenkung Berlin herangetragen werden.
Frage 9:
Sieht der Senat neben dem Beispiel aus Frage 5 (Conrad-Blenke-Straße) weitere Handlungsalternativen,
um auch Gehbehinderten ein sicheres Überqueren von Hauptverkehrsstraßen während der Grünphase zu
ermöglichen?
Antwort zu 9:
Neben den in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 dargelegten Zeitkomponenten Grünzeit
und Räumzeit spielen für die sichere Querungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte
Personen auch behindertengerechte Umbauten von gesamten Knotenpunkten und die
Ausstattung von Kreuzungen mit Querungsmöglichkeiten an allen Kreuzungsarmen eine
wichtige Rolle.
Frage 10:
Tauscht sich der Senat in dieser Frage auch mit anderen deutschen oder europäischen Großstädten aus
und welche Lösungen werden dort verfolgt, um die Barrierefreiheit auch für Gehbehinderte und Senioren
sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Der Senat bzw. die zuständigen Verwaltungseinheiten für Lichtsignalanlagen tauschen
sich insbesondere im Rahmen des Arbeitskreises großstädtischer Verkehrsbehörden und
des Unterarbeitskreises Lichtsignalanlagen beim Deutschen Städtetag regelmäßig über
verkehrsrechtliche, verkehrsorganisatorische und verkehrstechnische Fragen aus. Aus
den in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten Gründen wurde eine mangelnde
Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen bislang nicht als Problem
behandelt.
Frage 11:
Hat der Senat dieser Anfrage noch weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit für Gehbehinderte in
Berlin beizufügen?
5
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 12:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.

Berlin, den 09.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz