Straßenverkehr + Straßenbahn: Bezirk Mitte fordert kleinere Mühlendammbrücke, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article228587993/Bezirk-Mitte-fordert-kleinere-Muehlendammbruecke.html

Wie eine Autobahn wirkt die #Mühlendammbrücke. Auch nach dem Neubau soll die Dimension beibehalten werden. Gegen den Willen des Bezirks.

Einer Autobahn gleich führt die Mühlendammbrücke durch Berlins Zentrum. Gleich neben dem #Nikolaiviertel, dem historischen Kern, schlägt der #Stahlbetonbau eine 46 Meter breite #Schneise des Verkehrs durch die Stadt. Nicht nur das marode Bauwerk, die ganze Dimension der Konstruktion scheint in die Jahre gekommen zu sein. Ein Relikt des städtebaulichen Ideals einer „#Autogerechten Stadt“.

Rundherum wird sich in Berlins Mitte in den kommenden Jahren vieles ändern: Die Leipziger Straße wird im Zuge des #Trambaus komplett neu konzipiert, am #Molkenmarkt entsteht ein neues Stadtquartier.

Auch am #Rathausforum und Unter den Linden träumen Politiker und Initiativen von weniger Autoverkehr. Nur an den Dimensionen der Mühlendammbrücke wird sich wenig ändern – obwohl das marode Bauwerk in den nächsten Jahren neu errichtet wird. Ist das noch zeitgemäß? Mit seiner Haltung zumindest stößt der Senat auf breite Kritik.

Mühlendammbrücke soll auf 34 Meter verkleinert werden, fordert Baustadtrat Gothe
Die Mühlendammbrücke soll ab 2022 …

Straßenverkehr: Straßenverkehr: Tempolimit auf Autobahnen mindert CO2-Emissionen deutlich, aus Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/tempolimit-auf-autobahnen-mindert-co2-emissionen

Ein generelles #Tempolimit auf #Bundesautobahnen könnte die #Treibhausgasemissionen jährlich je nach Ausgestaltung um 1,9 bis 5,4 Millionen Tonnen verringern. Das ist das Ergebnis aktueller Berechnungen des Umweltbundesamtes (#UBA). Dirk Messner, Präsident des UBA: „Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft uns, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Deutschland zu senken. Bei Tempo 120 km/h liegen die Einsparungen bei 2,6 Millionen Tonnen jährlich. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h reduziert die Emissionen bereits um 1,9 Millionen Tonnen – und zwar sofort und praktisch ohne Mehrkosten.“ Für ein Tempolimit von 100 km/h ergäben sich sogar jährliche Treibhausgasminderungen in Höhe von 5,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Die Berechnungen des UBA basieren auf aktuellen Verbrauchsdaten von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Zudem wurden Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Geschwindigkeiten auf Autobahnen herangezogen.

2018 verursachten Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Autobahnen in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 39,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äquivalente), der gesamte Verkehrssektor 163 Millionen Tonnen. Ein generelles Tempolimit von 120 km/h könnten die Treibhausgasemissionen beispielsweise um 2,6 Millionen CO2-Äquivalente reduzieren – das sind rund 6,6 Prozent der Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen. Dirk Messner: „Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist ein sinnvoller Klimaschutzbeitrag. Denn gerade der Verkehrssektor hat seit 1990 wenig zum Klimaschutz beigetragen. Hier muss jede Möglichkeit genutzt werden, erst recht, wenn diese nahezu kostenlos und sofort umsetzbar ist. Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft aber nicht nur dem Klima , sondern senkt auch die Lärm- und Schadstoffemissionen und erhöht die Verkehrssicherheit.“

Im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr ist ein Tempolimit besonders effizient: Die auch nach Meinung des UBA sinnvolle Stärkung des #Schienengüterverkehrs und die Modernisierung der Binnenschiffe würde laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Minderung von um zwei Millionen Tonnen bringen – das allerdings erst im Jahr 2030 in voller Höhe und mit Kosten von mehreren Milliarden Euro. Ein Tempolimit mit vergleichbarem Klimanutzen wäre nahezu kostenlos und sofort umsetzbar.

Weitere Informationen
Als Grundlage für die Berechnungen wurden aktuell verfügbare Daten verwendet: Zum einen die im Jahr 2019 von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen für den so genannten Leichtverkehr, also vor allem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Zum anderen wurden für die Berechnungen detaillierte Verbrauchswerte und damit Kohlendioxid-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit mit dem Passenger Car and Heavy Duty Emission Modell (PHEM) ermittelt. PHEM liefert Emissionsdaten für das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) und ist damit Datengrundlage für die Umweltberichterstattung vieler Länder und Kommunen in Europa.

Bei der Bestimmung der CO2-Minderungswirkungen werden nur die direkten Wirkungen bestimmt und keine weiteren Wirkungen wie beispielsweise Änderung der Verkehrsmittelwahl berücksichtigt. Mittelfristig mögliche Rückwirkungen durch verändertes Kaufverhalten auf die Pkw-Flotten, d. h. beispielsweise die Zunahme leichterer oder geringer motorisierte Fahrzeuge, werden ebenso nicht berücksichtigt. Beide Effekte könnten zusätzlich zum Klimaschutz beitragen.

Straßenverkehr: Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2019, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie oft mussten 2019 die Berliner #Autobahntunnel #gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten  beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen  nach Fahrtrichtung , unterteilt nach Unfällen, hohem Verkehrsaufkommen  und sonstigen Gründen , auflisten.

Frage 1.1:

Welche Veränderungen  zeigen sich dabei zum Vorjahr?

Antwort zu 1 und 1.1:

Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:

 

Sperrungen des Tunnel Ortsteil #Britz#TOB
 

 

 

 

Jahr

 

 

 

 

Unfall

 

 

 

 

hohes Verkehrsauf- kommen

 

 

 

 

Sonstige

kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens \Qr dem Tunnel und ggf. der Zufahrten

Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuftusssteuerung)

 

 

 

Sperrung einzelner Fahrstreifen

 

2012

 

7 Nord/ 4 Süd

 

22 Nord/ 2 Süd

25 Nord/ 12 Süd/ 2 Voll  

481 Nord/ 46 Süd

214 Nord / 182 Süd
 

2013

 

4 Nord/ 5 Süd

 

37 Nord/ 5 Süd

10 Nord/ 6 Süd/ 0 Voll  

479 Nord/ 33 Süd

217 Nord / 196 Süd
 

2014

 

5 Nord/ 6 Süd

 

44 Nord / 7 Süd

15 Nord/ 12 Süd/ 1 Voll  

508 Nord / 32 Süd

287 Nord / 210 Süd
 

2015

 

8 Nord/ 5 Süd

 

18 Nord / 8 Süd

13 Nord/ 15 Süd/ 1 Voll  

464 Nord / 18 Süd

280 Nord / 176 Süd
 

2016

 

11 Nord/ 7 Süd

 

13 Nord / 1 Süd

12 Nord/ 17 Süd/ 2 Voll  

559 Nord / 11 Süd

185 Nord / 195 Süd
 

2017

 

2 Nord/ 4 Süd

 

4 Nord / 5 Süd

6 Nord/ 8 Süd/ 0 Voll  

270 Nord / 19 Süd

122 Nord / 106 Süd
2018 1 Nord / 6 Süd 19 Nord / 8 Süd 10 Nord / 16 Süd 686 Nord / 9 Süd 157 Nord / 171 Süd
2019 8 Nord / 10 Süd 41 Nord / 7 Süd 14 Nord / 10 Süd 836 Nord / 6 Süd 182 Nord / 153 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden

Voll:  Beide Fahrtrichtungen

 

Sperrungen der Tunnel auf der BAB #A113 Tunnel #Alt-Glienicke (#TAG) und Tunnel #Rudower Höhe (#TRH)
 

Jahr

 

Unfall

hohes Verkehrs auf- kommen  

Sonstige

 

Sperrung einzelner  Fahrstreifen

 

2012

 

8 Nord/ 0 Süd

 

0 Nord/ 0 Süd

 

76 Nord/ 64 Süd/ 1 Voll

 

296 Nord/ 232 Süd

 

2013

 

3 Nord/ 2 Süd

 

0 Nord/ 0 Süd

137 Nord/ 72 Süd/ 0 Voll  

247 Nord/ 219 Süd

 

2014

 

1 Nord/  1 Süd

 

0 Nord/  0 Süd

68 Nord/  13 Süd/ O Voll  

184 Nord/ 177 Süd

 

2015

 

5 Nord / 2 Süd

 

0 Nord / 0 Süd

83 Nord / 16 Süd / 0 Voll  

212 Nord / 198 Süd

 

2016

 

5 Nord / 1 Süd

 

0 Nord / 0 Süd

86 Nord / 53 Süd / 0 Voll  

252 Nord / 236 Süd

 

2017

 

2 Nord / 1 Süd

 

0 Nord / 2 Süd

28 Nord / 36 Süd / 0 Voll  

217 Nord / 244 Süd

 

2018

 

4 Nord / 2 Süd

 

0 Nord / 0 Süd

17 Nord / 21 Süd / 0 Voll  

235 Nord / 237 Süd

 

2019

 

1 Nord / 2 Süd

 

0 Nord / 0 Süd

 

24 Nord / 55 Süd

 

252 Nord / 270 Süd

Nord: Fahrtnchtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden

Voll: Beide Fahrtrichtungen

 

 

Sperrungen des Tunnel Flughafen #Tegel#TFT
Jahr Unfall hohes Verkehrsauf- kommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012 3 Nord/ 7 Süd 36 Nord/ 77 Süd 23 Nord/ 4 Süd  

nicht erhoben

2013 8 Nord/ 13 Süd 26 Nord/ 155 Süd 15 Nord/ 17 Süd  

nicht erhoben

2014 4 Nord/ 2 Süd 27 Nord/ 143 Süd 19 Nord/ 11 Süd  

nicht erhoben

 

2015

 

15 Nord/  8 Süd

 

17 Nord/ 105 Süd

 

46 Nord/ 24 Süd

 

100 Nord I 123 Süd

2016 6 Nord/  8 Süd 13 Nord/ 47 Süd 52 Nord/ 31 Süd 157 Nord I 154 Süd
2017 3 Nord/ 6 Süd 4 Nord/ 95 Süd 30 Nord/ 15 Süd 142 Nord/ 114 Süd
2018 4 Nord I 10 Süd 15 Nord I 25 Süd 41 Nord I 27 Süd 128 Nord I 133 Süd
2019 3 Nord I 6 Süd 39 Nord I 54 Süd 38 Nord I 25 Süd 197 Nord I 128 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd:  Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll:  Beide Fahrtrichtungen

 

Sperrungen des Tunnel Tegel #Ortskern#TTO
Jahr Unfall hohes Verkehrsauf- kommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012 1 Nord/ 0 Süd 0 Nord/ 0 Süd 0 Nord/ 6 Süd  

nicht erhoben

2013 0 Nord/ 0 Süd 0 Nord/ 0 Süd 1 Nord/ 11 Süd  

nicht erhoben

2014 0 Nord/ 2 Süd 0 Nord/ 3 Süd 3 Nord/ 14 Süd  

nicht erhoben

2015 1 Nord I 1 Süd 0 Nord I 1 Süd 15 Nord I 21 Süd 108 Nord I 117 Süd
2016 0 Nord I 2 Süd 0 Nord I 0 Süd 4 Nord I 13 Süd 98 Nord I 95 Süd
2017 0 Nord I 0 Süd 0 Nord I 1 Süd 4 Nord I 9 Süd 106 Nord I 114 Süd
2018 0 Nord I 2 Süd 0 Nord I 0 Süd 4 Nord I 19 Süd 114 Nord / 118 Süd
2019 1 Nord I 1 Süd 0 Nord I 0 Süd 7 Nord I 15 Süd 84 Nord I 82 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd:  Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll:  Beide Fahrtrichtungen

 

 

Sperrung #Einfahrt Siemensdamm, #Zufahrt Antonienstr., TFT hohes VK
Jahr Siemensdamm Antonienstr. TFT
2012 266 451 36 Nord I 77 Süd
2013 355 455 26 Nord / 155 Süd
2014 398 409 27 Nord/ 143 Süd
2015 468 403 17 Nord/ 105 Süd
2016 554 452 13 Nord/ 47 Süd
2017 485 456 4 Nord/ 95 Süd
2018 516 448 15 Nord I 25 Süd
2019 574 507 39 Nord I 54 Süd

 

 

Frage 2:

 

Gibt es bestimmte Wochentage  und Tageszeiten,  in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage  und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?

 

Antwort zu 2:

 

Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze  in den Morgenstunden durchgeführt werden.  Bei sonstigen Tunnelsperrungen  ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.

 

 

Frage 4:

 

Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?

 

Antwort zu 4:

 

Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen  kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken  zum Tragen. Diese sind:

 

Tunnel Tegel Ortskern (TTO):

Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster  Damm – AS Waidmannsluster  Damm

 

Tunnel Flughafen Tegel (TFT):

Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm  – ehemalige BAB A105

 

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.

 

Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117

 

In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen  nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden  und Staus können nicht vermieden werden.

 

In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten  Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss  auffangen.  Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.

 

 

Frage 5:

 

Gibt es Veränderungen  beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?

 

Antwort zu 5:

 

Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich  angeordnet.

 

Frage 6:

 

Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen  und Zufahrtsbeschränkungen  zu verhindern oder zumindest zu vermindern •

 

Antwort zu 6:

 

Die zuständige Verkehrslenkung  Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen  die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden

 

Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen  als bisher praktiziert nicht zu.

 

 

Berlin, den 24.02.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Rückbau der Westtangente – (k)eine gute Idee?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Umsetzbarkeit dieses Rückbau-Vorschlages?
Antwort zu 1:
Vorrausetzung für die Beurteilung einer Umsetzbarkeit wäre das Vorliegen einer detaillierten
technischen #Machbarkeitsstudie.
In dieser Machbarkeitsstudie wären diverse Parameter zu betrachten wie u.a.:
– Verkehrliche #Umsetzbarkeit/ #Verdrängungsverkehr,
#Verkehrsführung während der Bauzeit,
– Abstimmungen mit Eigentümern/ #Baulastträgern Bund/ Deutsche Bahn AG (DB AG),
– Spätere Nutzung und sich daraus ergebene Anforderungen zum Beispiel beim
Lärmschutz/ Brandschutz,
– Umgebungsparameter Bebauung/ Abmessungen/ Umwelt,
– Kosten einschl. Unterhaltungsmehraufwendungen der künftigen Baulastträger.
1.1. Mit welchem zeitlichen Horizont wäre der Vorschlag umsetzbar?
Antwort zu 1.1:
Ein zeitlicher Horizont könnte erst nach dem Vorliegen einer belastbaren
Machbarkeitsstudie grob abgeschätzt werden.
2
1.2. Wie hoch wären die Kosten des Umbaus und wer muss diese tragen?
Antwort zu 1.2:
Eine Einschätzung der Kostenhöhe wäre erst nach dem Vorliegen einer belastbaren
Machbarkeitsstudie möglich. Die Kosten der Studie sowie die künftigen Bau- und
Unterhaltungskosten wären nach einem Baulastträgerwechsel vom Land Berlin zu tragen.
3. Wie beurteilt der Senat die Folgen für die Verkehrsströme im Berliner Südwesten?
Antwort zu 1.3:
Ob und in welcher Form es durch einen Rückbau der Bundesautobahn (BAB) 103 zu einer
vierstreifigen Stadtstraße zu Veränderungen von Verkehrsströmen kommt, kann erst im
Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung prognostiziert werden. Eine erste Einschätzung
könnte nach dem Vorliegen einer belastbaren Machbarkeitsstudie erfolgen.
Frage 2:
Aktuell trägt der Bund die Kosten für Bau, Unterhalt und Sanierung der #A103, da es sich um eine
Bundesautobahn handelt.
1. Verliert die A103 mit dem Rückbau zu einer Stadtstraße den Status als Bundesautobahn?
Antwort zu 2 und 2.1:
Bei einem #Rückbau der A 103 zu einer Stadtstraße geht der Status dieses
Streckenabschnittes als #Bundesautobahn verloren. Ein #Baulastträgerwechsel zum Land
Berlin wäre die Folge.
2. Wenn ja, ist das Land dann für die Finanzierung von Bau-, Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
verantwortlich?
Antwort zu 2.2:
Mit der Abstufung der Bundesautobahn BAB A 103 zu einer Stadtstraße und dem damit
verbundenen Baulastträgerwechsel geht das Eigentum an der Straße sowie alle Rechte und
Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, auf das Land Berlin als neuen
Träger der Straßenbaulast über.
3. Wenn ja, mit Kosten in welcher Höhe ist für das Land Berlin zu rechnen, die bisher vom Bund getragen
worden?
Antwort zu 2.3:
Aufgrund vieler Unwägbarkeiten über die #Restnutzungsdauer der Straße und den zu ihr
gehörenden Anlagen ist keine pauschale Aussage über die Höhe der Kosten möglich.
Der Erhaltungsbedarf für die Fahrbahnen und sonstigen Anlagenteile (ohne Bauwerke)
allein zum Halten des jetzigen Zustandes beträgt sehr zurückhaltend geschätzt jährlich 2
€/m². Hinzu kommen Investitionskosten für die Wiederbeschaffung nach Ablauf der
Restnutzungsdauer, Verwaltung und/oder den Betriebsdienst (z.B. Streckenkontrollfahrten,
Reinigungs- / Winterdienst).
3
Frage 3:
Besteht aktuell Sanierungsbedarf für die #Autobahnbrücke über die #Albrechtstraße?
1. Welche Maßnahmen sind für wann genau geplant?
Antwort zu 3 und 3.1:
An der Brücke über die Albrechtstraße wurde spannungsrisskorrosionsgefährdeter
Spannstahl verbaut. Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich, so dass ein
Ersatzneubau erforderlich wird. Als erste Maßnahme werden an gefährdeten Bereichen
Behelfsabstützungskonstruktionen aus Stahl errichtet. Es ist beabsichtigt, Ende 2020 mit
dem Bau der Behelfskonstruktion zu beginnen. Nachfolgend sind die Erarbeitung der
Planungsunterlagen für den Ersatzneubau angedacht. Ein äußerlich sichtbarer übermäßiger
Sanierungsbedarf besteht für den Straßenbau nicht.
2. Welche Auswirkungen werden die Arbeiten auf die unter der Brücke ansässigen Gewerbetreibenden
haben?
Antwort zu 3.2:
Für einige der ansässigen Gewerbetreibenden wird es vorübergehend Einschränkungen
während der Bauzeit durch den Baustellenbetrieb geben. Andere müssen Ihren Standort
durch die räumliche Ausdehnung der Behelfskonstruktion dauerhaft aufgeben. Allen
unmittelbar Betroffenen ist der Sachverhalt bekannt. Sie sind seit Beginn der Planungen
unmittelbar informiert worden.
3. Wie wird der Zugang zum S-Bahnhof für die Zeit der Bauarbeiten sichergestellt?
Antwort zu 3.3:
Der Zugang zum S-Bahnhof soll weiter sichergestellt werden. Einige Flächen unter der
Brücke werden nicht mehr vollständig zugänglich sein und die Zugänge zum S-Bahnhof
werden durch einen Bauzaun gesichert.
Berlin, den 25.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Fußverkehrsstrategie des Berliner Senats (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Bearbeitung des Modellprojekts „#Fußgängerbefragung“? Konnte, wie angekündigt, die
Wiederholung der Befragung in 2019 erfolgen?
Antwort zu 1:
Die Zufriedenheit mit den Bedingungen für den #Fußverkehr und die wesentlichen
Kritikpunkte wurden erstmals 2011 durch eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger
ermittelt. Diese Befragung sollte im Jahr 2016 wiederholt werden, um die Wirkung der
#Fußverkehrsstrategie abschätzen zu können.
Zu diesem Zeitpunkt waren, aufgrund ressourcentechnischer Gründe, zunächst nur zwei
Modellprojekte (Fußverkehrsfreundliche Ampeln und Fußverkehrsfreundlicher
Einzelhandel) komplett abgeschlossen sowie das Modellprojekt 5 (#Begegnungszonen)
teilweise umgesetzt. Somit lag 2016 keine ausreichende Basis zur Wiederholung der
Befragung, im Sinne einer Vorher-Nachher-Untersuchung, vor.
Da die Fußverkehrsstrategie für Berlin mit dem 2019 vom Senat beschlossenen Entwurf
für den Abschnitt 4 des Berliner Mobilitätsgesetzes ersetzt werden soll und damit ihre
Gültigkeit verliert, wurde von einer erneuten Befragung abgesehen.
2
Frage 2:
Wie schätzt der Senat aktuell die Bereitschaft auf Bundesebene ein, das sog. „Rotblinken“ bundesweit zu
erproben und ggf. in die StVO aufzunehmen? Will der Senat ggf. selbst gegenüber dem Bund initiativ tätig
werden?
Antwort zu 2:
Der Berliner Senat hat im Zuge des Modellversuchs „Fußgängerfreundliche Ampeln“ im
Jahr 2016 eine Empfehlung an die zuständigen Stellen des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgesprochen, das sogenannte „Rotblinken“
auch bundesweit zu erproben und ggf. in die StVO aufzunehmen. Eine Antwort des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) liegt dem Senat hierzu
bis heute nicht vor, eine Aufnahme in die StVO fand nicht statt.
Berlin plant derzeit keine Initiative auf Bundesebene, das „Rotblinken“ zu erproben.
Frage 3:
Welche Bezirke haben sich mit welchen Straßen seinerzeit beim Senat um die Teilnahme am Modellprojekt
der „Begegnungszonen“ beworben?
Antwort zu 3:
Neben den zwölf Bezirken reichten auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt, der FUSS e.V. sowie die Ökumenischen Umweltgruppe Lichtenrade Vorschläge
ein. Im Folgenden sind die 34 eingereichten Vorschläge aufgeführt.
Charlottenburg-Wilmersdorf:
– südlicher Olivaer Platz zwischen Konstanzer Straße und Württembergische Straße
– Wilmersdorfer Straße zwischen Bismarckstraße und Schillerstraße
Friedrichshain-Kreuzberg:
– Bergmannstraße zwischen Mehringdamm und Friesenstraße (Marheinekeplatz)
– Checkpoint Charlie, Friedrichstraße zwischen Rudi-Dutschke-Straße / Kochstraße
und Zimmerstraße
– Oranienstraße zwischen Skalitzer Straße und Moritzplatz
– Besselstraße zwischen Friedrichstraße und Markgrafenstraße
Lichtenberg:
– „alte“ Frankfurter Allee zwischen Hubertusstraße und Siegfriedstraße
Marzahn-Hellersdorf:
– östlicher Helene-Weigel-Platz
Mitte:
– Turmstraße zwischen Rathausvorplatz und Thusnelda-Allee
– umliegende Straßen des Gendarmenmarkts: Markgrafenstraße zwischen
Französische Straße und Mohrenstraße sowie Mohrenstraße zwischen
Markgrafenstraße und Charlottenstraße
– Checkpoint Charlie, Zimmerstraße zwischen Hausnummer 15 und Charlottenstraße
– Hackescher Markt
– Kreuzungsbereich Adolfstraße / Prinz-Eugen-Straße / Plantagenstraße
3
– Unter den Linden zwischen Charlottenstraße und Liebknechtbrücke
– Am Köllnischen Park zwischen Märkisches Ufer – Wallstraße und Rungestraße
– Neue Schönhauser Straße zwischen Rosenthaler Straße und Weinmeisterstraße
Neukölln:
– Richardplatz
Pankow:
– Florastraße zwischen Berliner Straße und Grunowstraße
Reinickendorf:
– Alt-Tegel zwischen Treskowstraße und Greenwichpromenade
– Heinsestraße zwischen Schramberger Straße und Heidenheimer Straße
Spandau:
– Siegener Straße zwischen Salchendorfer Weg und Falkenseer Chaussee
Steglitz-Zehlendorf:
– Schweizer Viertel, Lausanner Straße zwischen Baseler Straße und Goerzallee
– Oberhofer Platz
– Hans-Sachs-Straße (Gebiet um Bahnhof Lichterfelde West) mit Baseler Straße
zwischen Hans-Sachs-Straße und Curtiusstraße
– Curtiusstraße zwischen Baseler Straße und Jägerndorfer Zeile
– Ringstraßensystem Am Großen Wannsee, Zum Heckeshorn und Straße Zum Löwen
Tempelhof-Schöneberg:
– Maaßenstraße zwischen Nollendorfstraße und Winterfeldstraße
– Motzstraße zwischen Eisenacher Straße und Nollendorfplatz
– nördlicher Bereich des Bayerischen Platzes
– Bahnhofstraße zwischen Bahnübergang und Goltzstraße
Treptow-Köpenick:
– Altstadt Köpenick, Lüdersstraße – Alter Markt
– Dörpfeldstraße zwischen Florian-Geyer-Straße und Handjerystraße
– Bölschestraße im Bereich Marktplatz / Christophorus Kirche – Neue
Kaisermarktbebauung
– Wilhelminenhofstraße zwischen Ostendstraße und Edisonstraße
Frage 4:
Wurden für jene Straßen, die nicht in das Modellprojekt aufgenommen wurden, Machbarkeitsstudien oder
Ähnliches für die Einrichtung von „Begegnungszonen“ durchgeführt?
Antwort zu 4:
Alle eingereichten Vorschläge wurden gemäß einem abgestimmten Kriterienkatalog
bewertet. Mithilfe dessen wurden verschiedene Merkmale im Hinblick auf ihren Nutzen für
eine Begegnungszone untersucht. Im Ergebnis konnten drei Pilotprojekte
(Bergmannstraße, Checkpoint Charlie und Maaßenstraße) ausgewählt werden.
4
Die nicht in das Modellprojekt aufgenommenen Straßen wurden keiner erneuten
Machbarkeitsstudie oder Ähnlichem unterzogen, da sie sich nicht für die Einrichtung einer
Begegnungszone eignen.
Frage 5:
Welche Projekte verfolgen die Berliner Bezirke zur Förderung des Fußverkehrs abseits der laufenden
Programme für den Fußverkehr?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Hauptsächlich werden vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Projekte des
geförderten Programms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für
Fußgänger“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet.
Zudem werden im Rahmen von Investitionsmaßnahmen des Bezirkes alle Kreuzungen
und Einmündungen so umgebaut, dass sich die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende
erhöht. Zusätzliche Querungsmöglichkeiten (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln)
zwischen zwei Kreuzungen/Einmündungen werden bei Bedarf ebenfalls geschaffen.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Es werden, je nach Bedarf, Projekte zur Schulwegsicherung oder Querungshilfen im
Zusammenhang mit der AG Förderung des Fußverkehrs verfolgt und umgesetzt.“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf ist bestrebt, die Situation
für den Fußverkehr aus der laufenden Instandhaltung mit Straßenunterhaltungsmitteln zu
verbessern und nutzt darüber hinaus die finanziellen Möglichkeiten aus dem
Gehwegprogramm und dem Bordabsenkungsprogramm für besonders dringende
Maßnahmen.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Der Bezirk Mitte von Berlin betrachtet den Fußverkehr als elementaren Bestandteil des
bezirklichen Verkehrsmanagements und der Verkehrsplanung. So beinhalten die durch
den Bezirk beauftragten integrierten Verkehrskonzepte stets einen Baustein, der sich mit
dem Fußverkehr auseinandersetzt. Derzeit in Bearbeitung befinden sich beispielsweise
die Verkehrskonzepte der Quartiersmanagementgebiete Pankstraße und Badstraße, die
jeweils einen solchen Baustein aufweisen.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Neukölln integriert die Belange des Fußverkehrs in die bestehenden Straßenplanungen.
Auch auf der Ebene von Stadtentwicklungs- und quartiersbezogenen Verkehrskonzepten
werden die verschiedenen Aspekte der Fußverkehrsförderung wie Sicheres Queren,
Aufenthaltsfunktion, Barrierefreiheit und Inklusion grundsätzlich mitgedacht. So werden
Seitenräume von bestehenden Straßen in ihrer Dimensionierung angepasst,
beispielsweise durch Verbreiterung der Gehwege und den Bau von
Gehwegvorstreckungen. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf Fahrbahnen werden mit
Querungshilfen kombiniert, dies vorzugsweise im Nahbereich von Straßenkreuzungen und
Einmündungen. Fahrbahnen werden mit Mittelinseln ausgestattet. Der größte Teil dieser in
die Straßenplanungen integrierten Einzelmaßnahmen verfolgen das Ziel der Erhöhung der
5
Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden und entsprechen damit den Zielen und
Grundsätzen des Mobilitätsgesetzes.
Auf Ortsteilebene (Gropiusstadt) wird im Rahmen des Bundesprogrammes „Zukunft
Stadtgrün“ aktuell auch ein Nahmobilitätskonzept für die Gropiusstadt erarbeitet.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich werden bei allen Maßnahmen, die im Rahmen der bezirklichen
Investitionsplanung geplant werden, Gehwege entsprechend den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) vorgesehen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen erhalten
diese Straßen, die zuvor meist unbefestigte oder schadhafte Gehwege aufwiesen,
regelmäßig Gehwege, die den Anforderungen an eine sichere und barrierearme
Fußverkehrsführung entsprechen.
In Sanierungs- und Erhaltungsgebieten werden schadhafte und in der Regel unzureichend
befestigte Gehwege nach dem Standard der AV Geh- und Radwege umgebaut. Dort
werden regelmäßig auch Gehwegvorstreckungen an Überquerungsstellen errichtet, um
das Zuparken der Überwege zu verhindern und das Queren der Fahrbahn zu erleichtern,
sowie die Wahrnehmbarkeit der querungswilligen Fußgänger zu verbessern.
Auch der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen dient der Förderung des Fußverkehrs.
Selbst im Rahmen von Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs werden
Mittelinseln, die der sicheren Führung des Radverkehrs dienen, gleich so hergestellt, dass
auch zu Fuß Gehende diese Querungshilfen nutzen können.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Reinickendorf werden keine weiteren Projekte zur Förderung des Fußverkehrs
abseits der laufenden Programme für den Fußverkehr verfolgt. Die bezirklichen
Unterhaltungsmittel aus Titel 52101 bieten hierfür keinen Spielraum.“
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Jede umgesetzte Straßenbaumaßnahme, jeder barrierefreie Ausbau dient auch dem Ziel,
den Fußverkehr zu fördern, ohne dass es deshalb als Projekt bezeichnet wird.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden zur Verbesserung des Fußverkehrs in Absprache
mit der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung Mittel aus dem
Bordsteinabsenkungsprogramm verbaut. Der Bezirk unterstützt das Projekt
„Tausendfüßler“, bei dem in Zusammenarbeit mit den Grundschulen, Eltern und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Treffpunkte festgelegt werden, zu
denen Eltern ihre Kinder bringen können. Von diesen Treffpunkten laufen dann ältere
gemeinsam mit jüngeren Schulkindern zur Schule.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit:
„Maßnahmen, die der Fachbereich Straßen zur Förderung des Fußverkehrs durchführt,
werden ausschließlich aus Sonderprogrammen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert, z.B. Querungshilfen-Programm, Bordabsenkungsprogramm,
Sonderprogramm Gehwegsanierung. Aufgrund der aktuell gültigen Finanzierungsstruktur,
zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und Bezirksämtern, ist uns kein anderes Vorgehen möglich.
Darüber hinaus, führen wir Projekte zur ganzheitlichen Umgestaltung von Straßenräumen
durch, die aus Städtebau-Fördermitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
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Wohnen finanziert werden (z.B. Stadtumbau West). Diese kommen immer auch einer
Verbesserung des Fußverkehrs zugute.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„In alle strategischen Planungen und Projekte, z. B. auch der Stadterneuerung und
Bauleitplanung, fließen Überlegungen zum sicheren, attraktiven Fußverkehr, deren
effiziente Lenkung und die fußläufige Anbindung ein. Beispielsweise wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung regelmäßig geprüft, wie die fußläufige Vernetzung sowie
Aspekte der wohnungsnahen und siedlungsnahen Erholung entsprechend den
übergeordneten Planungsvorgaben einfließen und festgeschrieben werden können.
Ergänzend und konkretisierend zu den landesplanerischen Programmen und Plänen auf
bezirklicher Ebene, bildet beispielsweise die Uferkonzeption Treptow-Köpenick als
verwaltungsinterne verbindliche Planungsvorgabe eine gute Grundlage für die Umsetzung
der Ziele. Von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 30.03.2017 als Teilplan des
Fachplans „Grün- und Freiraum“ der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung
beschlossen, ist eins ihrer hauptsächlichen Ziele, die zahlreichen Uferbereiche fußläufig
für die Öffentlichkeit zu erschließen, linear zu verbinden sowie diese sinnvoll und attraktiv
in den Stadtraum zu verknüpfen.
Eine weitere Strategie zum Thema Fußverkehr im öffentlichen Raum ist das sich
momentan in Bearbeitung befindliche Konzept über die öffentlichen Plätze in TreptowKöpenick (bezirkliche Bereichsentwicklungsplanung). Hier werden unter anderem
Leitbilder, Qualitätsstandards und Gestaltprinzipien generalisierend untersucht und für die
öffentlichen Plätze des Bezirkes auf der konzeptionellen Ebene vereinbart, die dann in den
verschiedensten Planungsprozessen umgesetzt werden können und sollen. Dabei spielt
naturgemäß die fußläufige Vernetzung eine wesentliche Rolle.“
Berlin, den 21.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Regional- und S-Bahn am Wochenende Kein Zug vom Potsdamer Hauptbahnhof nach Berlin, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/regional-und-s-bahn-am-wochenende-kein-zug-vom-potsdamer-hauptbahnhof-nach-berlin/25587966.html

Schlechte Nachrichten für Bahnreisende: Am Wochenende halten am Potsdamer Hauptbahnhof weder S-Bahnen noch Regionalzüge.

#Potsdam ist ab Freitagabend für das gesamte Wochenende in weiten Teilen vom #Bahnnetz #abgekoppelt. Die #S-Bahn aus Berlin fährt den Hauptbahnhof nicht an und endet in #Babelsberg. Regionalzüge werden um Potsdam herum #umgeleitet. Ursache sind laufende #Abrissarbeiten an den Brücken der #Nuthestraße über die Bahngleise. Die Strecke wird deshalb zwischen 22 Uhr am Freitag und 1.30 Uhr in der Nacht zu Montag voll gesperrt. Wer in dieser Zeit unterwegs ist, sollte besser einen Blick in die Fahrplanauskunft werfen.

Große Auswirkungen auf den Regionalverkehr
Die größten Auswirkungen hat die Sperrung im Regionalverkehr. Betroffen ist der Regionalexpress 1 sowie die Regionalbahnlinien 21 und 22. Der stark genutzte RE1 aus Magdeburg wird über Golm nach Berlin-Charlottenburg umgeleitet. Die Züge des RE1 aus Brandenburg/Havel enden im Potsdamer Hauptbahnhof und verkehren erst ab Berlin Wannsee wieder Richtung Frankfurt (Oder). Einzelne Züge werden in den Nachtstunden zwischen Werder (Havel) und Erkner über Golm, …

Straßenverkehr: Neue Trassenführung Planer und Anwohner streiten um das Dreieck Funkturm, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/umbau-dreieck-funkturm-berlin-charlottenburg-buergerdialog.html

Das #Autobahndreieck #Funkturm ächzt schon heute unter enormem Verkehr. Die umstrittenen #Umbaupläne mobilisieren die Anwohner. Besuch auf einer Veranstaltung mit Verkehrsplanern – und fassungslosen Bürgern.

Bei der bundeseigenen Straßenplanungs- und Baugesellschaft #Deges GmbH [deges.de] hat man sich richtig Mühe gegeben: Für die sogenannte „#Bürger-Themenwerkstatt“ wurde das schicke Westhafen Event & Convention Center angemietet. Eine 3D-Simulation zeigt, wie das Dreieck Funkturm ab 2030 aussehen soll. Mithilfe sogenannter „Themeninseln“ mit Schautafeln werden die Bürger mit Deges-Mitarbeitern ins Gespräch gebracht.

Doch wirklich überzeugen kann das die gut 100 Besucher nicht, denn es gibt einen grundsätzlichen #Interessenskonflikt zwischen den #Autobahnplanern und den #Anwohnern. „Es ist unsere Aufgabe, eine verkehrssichere und zukunftsfähige Lösung zu finden“, sagt Deges-Bereichsleiter Andreas Irngartinger. „Wir wollen die geplante #Autobahnausfahrt an der Waldschulallee nicht“, sagen die Anwohner der angrenzenden Siedlung Eichkamp.

Berechnungen beziehen wohl nicht alle Szenarien ein
Jan Wulfetange befürchtet, dass die Eichkampstraße, die die Siedlung mit der neuen Ausfahrt verbindet, zu einem Nadelöhr wird. „Es wird zu noch mehr Rückstau in unserem Wohngebiet kommen …

Straßenverkehr: Schönhauser Allee (Pankow): Abriss der Brücke – Einschränkungen beim S-Bahn- und Fernverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228547799/Abriss-der-Schoenhauser-Allee-Bruecke-U2-Trasse-kann-bleiben.html

Beim #Neubau der #Brücke der #Schönhauser Allee drohen Einschränkungen beim #S-Bahn- und #Fernverkehr. Für die #U-Bahn besteht Hoffnung.

Auf der Brücke Autos, Straßenbahnen und Lastwagen, unter der Brücke die Ringbahn und Gleise des Fernverkehrs. Und zwischen den beiden Segmenten: die Hochbahn-Trasse der BVG Linie #U2. Die 132 Jahre alte Schönhauser-Allee-Brücke wird seit Generationen massiv beansprucht. Für Laien ist die mehrfach überbaute Konstruktion dennoch schwer erkennbar.

Fest steht, dass der Senat die Überbrückung des #Bahngrabens ab 2024 gegen einen kompletten Neubau ersetzen muss. Dabei drohen bis zum Ende des Jahrzehnts erhebliche Verkehrsprobleme für die gesamte Region in Pankow und Prenzlauer Berg. Nach Informationen der Berliner Morgenpost sind die Planer aber zumindest eine große Sorge los.

So soll die Auto- und Straßenbahnbrücke zu beiden Seiten des Viadukts der Hochbahn so aufgebaut sein, dass sie von der U2-Trasse auf den Ständern von den kaputten Bereichen darunter entkoppelt ist. In dem Fall ließen sich die beiden Teilstücke …

Straßenbahn: Leipziger Straße soll Tram und Radfahrstreifen bekommen Der Senat will auf der Ost-West-Magistrale Gleise verlegen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/weniger-platz-fuer-autos-in-der-leipziger-strasse-li.76878

Der Senat will auf der #Ost-West-Magistrale Gleise verlegen. Aus der unwirtlichen #Straßenschlucht soll ein angenehmer Ort werden. Für Autos wäre weniger Platz.

Die Kritiker nahmen kein Blatt vor den Mund. „Die Leipziger Straße darf kein #Nadelöhr werden. Chaos ist programmiert“, so Oliver Friederici (CDU). „Wenn sie einspurig wird, würde das zum #Dauerstau führen“, warnte der FDP-Abgeordnete Henner Schmidt. „Wir befürchten extreme Rückstaus bis weit über den genannten Abschnitt hinaus“, sagte Sandra Hass vom #ADAC. Die Pläne für die #Straßenbahn in der Leipziger Straße in Mitte stoßen auf Kritik. Es gibt aber auch Befürworter.

Holger #Kölling-Orb ist da angekommen, wo er immer hinwollte. Zwei Jahrzehnte sind vergangen, seitdem er und sein Mitautor Tilo Schütz vorgeschlagen haben, in der Leipziger Straße in Mitte Gleise zu verlegen. „Straßenbahn für ganz Berlin“ hieß das viel beachtete Buch, in dem die damaligen Studenten anregten, das #Tram-Netz in der Hauptstadt von fast 188 auf 517 Kilometer zu erweitern. Inzwischen hat Kölling-Orb seinen Traumjob bekommen: Als Mitarbeiter des #Senatsverkehrsverwaltung plant er nun den Ausbau des Straßenbahnnetzes, und eines seiner aktuellen Projekte ist die Trasse in der Leipziger Straße. Die vorgesehene Strecke wird die heute noch unwirtliche Magistrale verändern – zu Lasten des Autoverkehrs, der nur noch einen Fahrstreifen pro Richtung behalten soll.

Auf der Leipziger Straße stockt mal wieder der #Feierabendverkehr. Nicht weit entfernt, in der Alten Münze, präsentierten Kölling-Orb und seine Mitstreiter …

Straßenverkehr: Fahrbahnverengung an der Bundesallee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann besteht die #Fahrbahnverengung durch „#Planken“ auf der Fahrbahn auf der #Bundesallee zwischen
Spichern- und Schaperstraße?
Antwort zu 1:
Die Fahrbahnverengung mit #Leitborden wurde am 13.01.2020 eingerichtet. Die
dazugehörige Beschilderung wurde bereits am 10.01.2020 aufgebaut.
Frage 2:
Welche Stelle hat diese aus welchen sachlichen Gründen einrichten lassen?
Antwort zu 2:
Die temporäre verkehrsrechtliche Anordnung wurde durch die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB)
ausgestellt. Hintergrund sind #unterirdische Arbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) am
#U-Bahn-Tunnel. Während der jetzt laufenden Bauphase besteht an der Stelle bei einer
Belastung der Bundesallee durch #Schwerverkehr die Gefahr eines Einsturzes. Da
erfahrungsgemäß eine alleinige Beschilderung mit einer #Lastbeschränkung nicht ausreicht,
um den kompletten Schwerverkehr vom Befahren der Straße abzuhalten, wurde in
Abstimmung mit dem Bezirksamt und dem #Polizeiabschnitt 26 die jetzt vorhandene
Kombination aus Beschilderung und baulicher Einschränkung gewählt. Eine Vollsperrung
für alle Kfz-Arten wurde auf Grund der dann zu erwartenden massiven Überlastung der
Umfahrungsstraßen ausgeschlossen.
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Frage 3:
Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage sind diese „Längsplanken“ aufgestellt worden?
Antwort zu 3:
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Kombination aus Verkehrszeichen Z 251 mit Zusatzzeichen und zusätzlicher
Verkehrseinrichtung (Leitbord) zur besonderen Verdeutlichung, ist in der dazugehörigen
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung festgehalten.
Frage 4:
Auf welcher Länge und an wie vielen Stellen besteht die Fahrbahnverengung zu 1)?
Antwort zu 4:
Die Fahrbahnverengung besteht in zwei Teilabschnitten über insgesamt etwa 50 Meter
Länge und zwei Fahrsteifen.
Frage 5:
Welche Breite(n) haben die Fahrspuren an diesen Stellen jeweils exakt?
Antwort zu 5:
Die verbleibenden Fahrstreifen sind 2,50 m breit.
Frage 6:
Welche Breite ist für PKW in Deutschland maximal zulässig?
Antwort zu 6:
Die zulässige Breite für Pkw in Deutschland bestimmt § 32 Abs. 1 Nr. 5 StVZO
(Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit 2,50 m.
Frage 7:
Welche Breite haben die Rettungswagen der Berliner Feuerwehr? Welche Breite haben die Löschfahrzeuge
der Berliner Feuerwehr? Welche Breite haben die Drehleiterfahrzeuge der Berliner Feuerwehr?
Antwort zu 7:
Die Rettungsdienste sind vorab informiert worden und kennen die Engstelle. Für Einsätze
nördlich der Engstelle wird dann von Norden angefahren und an der Wendestelle
unmittelbar hinter der Baustelle gewendet. Eine Durchfahrt der Engstelle mit großen
Drehleiterfahrzeugen ist nicht möglich.
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Fragen zu den exakten Breiten der in Berlin eingesetzten Fahrzeuge können nur die
einzelnen Dienststellen der Rettungsdienste selbst beantworten. Von dieser Anfrage wurde
abgesehen, da die Verkehrsregelung mit der Feuerwehr einvernehmlich abgestimmt wurde.
Frage 8:
Sind – wenn ja, wo und wie genau – Mindestbreiten von Fahrbahnen innerorts rechtlich geregelt?
Antwort zu 8:
Die Mindestbreiten von Fahrstreifen bei temporären Verkehrsführungen regeln die
„Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95) mit dem Regelfall von
2,75 m Breite. Wenn weniger als 2,60 m möglich ist, dann muss die Nutzung auf den PkwVerkehr begrenzt werden. Dazu gibt es das dazugehörige Verkehrszeichen Z 264, wobei
bis auf 2,20 m Breite reduziert werden kann.
Frage 9:
Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit war am 01.02.2020 auf dem Abschnitt zu 1) angeordnet? Ist diese
mittlerweile geändert worden? Falls ja, wie?
Antwort zu 9:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war am 01.02.2020 und ist immer noch mit 30 km/h
angeordnet. Das vorhandene Verkehrszeichen Z 123 (Arbeitsstelle) weist zusätzlich auf die
möglichen Gefahren hin. Von Verkehrsteilnehmenden wird höchste Aufmerksamkeit
erwartet.
Frage 10:
Wo und wie wird rechtzeitig auf die Fahrbahnverengung hingewiesen?
Antwort zu 10:
Vor jeder Einengung wird mit Verkehrszeichen Z 264 auf eine maximale Breite von 2,20 m
hingewiesen. Im Vorfeld finden sich mehrere große Spurtafeln mit Blinklicht zur Erhöhung
der Aufmerksamkeit. Zudem gibt es im Hohenzollerndamm, in der Bundesallee und in der
Nachodstraße LED-Tafeln, die auf eine Sperrung für den Schwerverkehr hinweisen.
Frage 11:
Wie viele Verkehrsunfälle haben sich seit Einrichtung der Verengung zu 1) in diesem Bereich ereignet?
Antwort zu 11:
Der zuständige Polizeiabschnitt 26 übermittelte der VLB auf Anfrage für den Zeitraum vom
13.01.2020 bis zum 13.02.2020 insgesamt acht registrierte Verkehrsunfälle. Die Polizei
sieht keinen Änderungsbedarf an den Verkehrsmaßnahmen, da es sich eindeutig um
Fehlverhalten handelt.
4
Frage 12:
Wie sind die „Längsplanken“ aktiv oder passiv beleuchtet?
Antwort zu 12:
Die Längsplanken sind durch die vorhandene Straßenbeleuchtung sehr gut ausgeleuchtet.
Innen an den Planken befinden sich Reflektoren.
Berlin, den 20.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz