Straßenverkehr: Jugendverkehrsschulen in Berlin, aus Senat

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1. Wie viele Jugendverkehrsschulen existieren aktuell in Berlin? (Bitte unter Hinzufügung einer aktuellen Liste wie in Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 18 / 12 302)
Zu 1.:
Gegenwärtig unterhalten die 12 Bezirke 25 Standorte an denen Aufgaben einer #Jugendverkehrsschule wahrgenommen werden. Eine aktuelle Standortübersicht ist als
Anlage 1 beigefügt.
Der Senat hat zurückliegend im Zusammenhang mit Berichten über die Verwendung
von zusätzlich vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellten Mitteln über die Jugendverkehrsschulen berichtet. Zuletzt wurde dem Hauptausschuss über die Ergebnisse des Jahres 2019 im Juli 2020 berichtet. Es wird gebeten, weitere der Anlage 1 der Schriftlichen Anfrage S18/12302 vergleichbare Daten der Roten Nummer 1796 D zu entnehmen. Für die Jugendverkehrsschulen wurden für den Doppelhaushalt 2020/2021 erneut zusätzliche Mittel veranschlagt. Auf
Bitten des Hauptausschusses, Unterausschuss Bezirke, wird ein aktueller Bericht
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über die Verwendung der Mittel mit Angaben beispielsweise zum Personaleinsatz voraussichtlich im Mai dieses Jahres vorgelegt werden.
2. Welche polizeilich unterstützten Veranstaltungen in den Jugendverkehrsschulen für die schulische
Radfahrausbildung, die schulische #Radfahrprüfung und das #Schulwegtraining erfolgten in den Jahren
2017 bis 2020?
Zu 2.:
Auf Anfrage der Schulen wird die #Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen
durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin nach Maßgabe freier Kapazitäten in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke unterstützt.
Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden den Kindertagesstätten beim #Mobilitätstraining / Schulwegtraining in den Jugendverkehrsschulen hilfreich zur Seite.
In der nachfolgenden Übersicht werden die polizeilich unterstützten Veranstaltungen
in den Jugendverkehrsschulen für die schulische Radfahrausbildung, die schulische
Radfahrprüfung und das Schulwegtraining für die Jahre 2017-2020 abgebildet.
Jahr Unterstützung
Radfahrausbildung
Unterstützung
Radfahrprüfung
Schulwegtraining Gesamt
2017 2770 1443 82 4295
2018 2729 1390 65 4184
2019 2546 1389 92 4027
2020 2280 1063 19 3362
(Stand: 11.02.2021)
3. Welche Qualitätsstandards wurden für die Arbeit der bezirklichen Jugendverkehrsschulen erarbeitet? Erfolgte in diesem Zusammenhang eine Evaluation der bisherigen Arbeit der Jugendverkehrsschulen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Zu 3.:
Eine von Senat und Bezirken getragene Arbeitsgruppe hat ein Arbeitsergebnis vorgelegt. Die im Entwurf vorliegenden Qualitätsstandards sollen die Grundlage für eine
kontinuierliche Qualitätsentwicklung, ein Qualitätsmanagement der Jugendverkehrsschulen bilden. Sie orientieren sich daher formal an Modellen für das Qualitätsmanagement öffentlicher Einrichtungen/Bildungseinrichtungen und sind im Sinne einer
Rahmensetzung ausgearbeitet. Mit den Bezirken ist abgestimmt, dass die vorliegenden Qualitätsstandards zunächst schrittweise erprobt, weiterentwickelt und im Ergebnis dann verbindlich eingeführt werden. Diese Phase ist auf maximal zwei Jahre angelegt und soll im ersten Halbjahr dieses Jahres begonnen werden. Die Abstimmung
über die an der Pilotphase teilnehmenden Bezirke findet zurzeit statt. Einzelne „Qualitätsstandards“ im Sinne der Fragestellung ließen sich nur schwer isoliert darstellen,
da diese zwar abschnittsweise, aber als Prozess ineinandergreifen. Darüber hinaus
wird darauf verwiesen, dass sich das Papier und der weitere Fortgang noch in der
verwaltungsinternen Abstimmung befinden.
Für die Erarbeitung des Entwurfs von Qualitätsstandards hat die Arbeitsgruppe unter
anderem auf fachliche Ergebnisse von einrichtungsbezogenen Projekten und Arbeitsgruppen zurückgegriffen. So wurden Ergebnisse seinerzeit aktueller Projekte zu
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den Jugendverkehrsschulen, welche beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des
Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 durchgeführt wurden, berücksichtigt. Diese Grundlagen wurden als hinreichend erachtet.
4. Welche Maßnahmen sieht der Senat im Rahmen der Konzepterarbeitung zur Schaffung einer umfassenden Mobilitätsbildung und zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements in Umsetzung der Paragrafen 11a und 17a des ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Drs. 18/2429 vor? Welche spezifische Rolle kommt hierbei den Jugendverkehrsschulen zu und welche
Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang vorgesehen?
Zu 4.:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 28. Januar 2021 das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes beschlossen. Bis zuletzt wurden die Paragraphen 11a und 17a durch Änderungsanträge in ihrem Gehalt verändert. Naturgemäß
kann der Senat daher die Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben, wie die Einbeziehung der Jugendverkehrsschulen und deren Rolle in diesem Kontext, noch nicht
näher belegt haben. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Rolle der Mobilitätsbildung im Rahmen der Erwachsenbildung näher zu bestimmen sein.
Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist auch im § 12 des Schulgesetzes als
übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe verankert. Der Rahmenlehrplan für
die Jahrgangsstufen 1-10 wird für dieses übergreifende Thema durch den im Dezember 2020 erschienenen Orientierungs- und Handlungsrahmen ergänzt. Auch das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege berücksichtigt die Verkehrserziehung.
Mobilitätsbildung und Verkehrssicherheitsarbeit ist eine gesellschaftliche Aufgabe,
die nur durch die koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure dauerhaft erfolgreich sein kann. Dazu gehören auch die Handlungsfelder der schulischen
und außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, in denen die Jugendverkehrsschulen eine wichtige Rolle einnehmen. Vor dem Hintergrund des §
11a des Mobilitätsgesetzes wird nun zu entscheiden sein, ob bzw. in welcher Form
die Mobilitätsbildung in ein gesamtstädtisches und ressortübergreifendes Konzept
auf der Grundlage der Zusammenarbeit der beteiligten Senatsverwaltungen und beispielsweise weiterer Träger der Verkehrssicherheitsarbeit gefasst werden kann. Die
Jugendverkehrsschulen sollen als außerschulische Bildungseinrichtungen einbezogen und beteiligt werden.
Erfahrungen eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement als Maßnahme des Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 wurden im
neuen § 17a des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt.
Zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements und der Entwicklung eines
entsprechenden Konzeptes gemäß §17a Absatz 2 Mobilitätsgesetz bereiten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Durchführung mehrerer bezirklicher Schulmodellprojekte in den kommenden Schuljahren vor, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden. Parallel dazu soll bis zum ersten
Quartal 2023 ein umsetzungsbezogenes Konzept für die gesamte Stadt erstellt werden. Dieses soll unter anderem konkrete Aufgaben und Zuständigkeiten benennen,
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Umsetzungsfristen vorgeben, Unterrichtsinhalte zur Einbeziehung ins schulische Mobilitätsmanagement definieren, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Einbeziehung der Eltern und zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Schulkindern vorschlagen, sowie mit „Best Practice“-Beispielen Veränderungen im Schulalltag anregen.
5. Ist den Antworten aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Zu 5.:
Nein.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie