Fahrplan: Ferien bei Bus und Bahn

http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1807007.html

Vom 14. bis 26. April 2014 sind Osterferien Während der #Osterferien haben auch einige #Busse und #Bahnen schulfrei. Das bedeutet, alle #Schülerfahrten (sind auf dem Fahrplan an der Haltestelle mit einem Pfeil > gekennzeichnet) bei Bus und Bahn entfallen in dieser Zeit. Besonders betroffen sind einzelne Fahrten überwiegend zwischen 7 und 8 Uhr und teilweise auch zwischen 13 und 14 Uhr. Bei der #U-Bahn gelten während der Osterferien, vom 14. April bis 26. April 2014, folgende Abweichungen zum Regelfahrplan (Hauptverkehrszeit): Montag – Freitag U2 – Theodor-Heuss-Platz – Ruhleben von 8-Min.-Takt auf 10-Min.-Takt U2 – Pankow – Theodor-Heuss-Platz von 4-Min.-Takt auf 5-Min.-Takt U4 – Nollendorfplatz – Innsbrucker Platz von 5-Min.-Takt auf 10-Min.-Takt U5 – Hönow – Kaulsdorf-Nord von 5-Min.-Takt auf 10-Min.-Takt U7 – Rathaus Spandau – Rudow von 4-Min.-Takt auf 5-Min.-Takt U8 – Wittenau – Osloer Str. von 5-Min.-Takt auf 10-Min.-Takt U9 – Osloer Str. – Rathaus Steglitz von 4-Min.-Takt auf 5-Min.-Takt Der #Nachtverkehr der U-Bahnlinien am 17. bis 18.04 und 20.04.2014 erfolgt im 15-Minuten-Takt auf allen Linien, außer U4 und U55. Abweichungen aufgrund von Baumaßnahmen sind bitte ebenfalls zu beachten. Was ist sonst wichtig? Donnerstag, 17.04.2014 Alle Linien der BVG fahren nach den gültigen Fahrplänen (Ferienplänen) mit anschließendem Nachtverkehr Freitag, 18.04. und Sonntag, 20.04.2014 Auf allen Verkehrsmitteln der BVG gilt der Sonntagfahrplan mit anschließendem Nachtverkehr Montag, 21.04.2014 Auf allen Linien gilt der Sonntagsfahrplan Für aktuelle Fahrplanauskünfte nutzen Sie bitte unsere Fahrplanauskunft.

Straßenbahn: Pünktlichkeit bei der Straßenbahn, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist die Gesamtzeit der #Verspätungen bei der Berliner #Straßenbahn in den Jahren 2012 und 2013? Antwort zu 1: „Die Gesamtzeit von Verspätungen wird nicht erhoben. Die Abfahrten an Haltestellen der Straßenbahn werden hinsichtlich ihrer zeitlichen Lage in pünktliche und unpünktliche Abfahrten unterteilt. In 2012 waren 91,4% und in 2013 91,8% aller Abfahrten pünktlich“ Frage 2: Wie viel dieser Zeit ist auf mangelnde #Vorrangschaltungen an Ampeln zurück zu führen? Antwort zu 2: „Im zeitlichen Verlauf unterliegt eine Fahrt vielen Einflüssen, z. B. Behinderungen durch Verkehrsstaus, Blockierungen durch unberechtigt parkende Fahrzeuge, Straßensperrungen durch Einsatzkräfte, etc.. Zwischen den verschiedenen Einflüssen bestehen Wechselbeziehungen, welche eine aussagekräftige, ursachenbezogene Zuordnung der Verspätungen nicht sinnvoll ermöglichen.“ Frage 3: Wie ist der Stand der Einführung von DAISY (Dynamisches Auskunfts- und Informationssystem) Anzeigen an den Haltestellen der BVG? Antwort zu 3: „Von den geplanten 612 DAISYAnzeigern im Straßenland sind zurzeit 98 % aufgestellt und betriebsbereit.“ Frage 4: Was sind die häufigsten Probleme bei diesem System? Frage 5: Wieso kommt es öfter zu tagelangen Ausfällen von Anzeigen an Haltestellen, als Beispiel sei hier die Tramhaltestelle am Bahnhof Adlershof genannt? Antwort zu 4 und 5: „Bei komplexen Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten kann es zu technischen Ausfällen kommen, die nur durch einen Austausch der defekten Komponente/n behoben werden kann. Die BVG AöR ist hier auf die Lieferanten angewiesen. Die Verfügbarkeit aller DAISY-Anzeiger lag in 2013 durchschnittlich bei über 97 % und erfüllte damit die Qualitätskriterien des Verkehrsvertrags.“ Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)

Straßenbahn + Museum: Straßenbahnen-Oldies starten in die Saison

http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1806274.html

Mit den ersten Sonnenstrahlen öffnen sich auch wieder die Tore des #Depots in #Niederschönhausen, und die schönen alten #Straßenbahn-#Oldtimer starten in die neue Saison. Während der Wintermonate wurden die Fahrzeug-#Veteranen liebevoll von den Mitgliedern des #Denkmalpflege-Vereins auf Vordermann gebracht, so dass sie jetzt wieder auf Tour gehen können. Die erste Themenfahrt der neuen Saison ist am 20. April um 11 Uhr und 14 Uhr am Alexanderplatz, Haltestelle Dircksenstraße, es geht nach Heinersdorf. Eingesetzt werden der so genannte Rekozug aus dem Jahr 1959 sowie der legendäre TM34 (Baujahr 1929) mit Beiwagen. Das Ungewöhnliche an diesem Fahrzeug ist die Anordnung der Türen in der Wagenmitte. Wie immer sind Schaffner in historischen Uniformen an Bord, die Tickets (6 EUR, Kinder 6-14 Jahre 3 EUR) verkaufen und interessante Geschichten zu Fahrzeug und Strecke erzählen können. Mehr Tram-Historie gibt‘s am 3. Mai von 10 bis 16 Uhr bei Führungen durch die historische Fahrzeugsammlung im ehemaligen Depot Niederschönhausen (Dietzgenstraße 100, jeweils zur vollen Stunde, Kosten 2 EUR).

Straßenverkehr: Neubau Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof (Invalidenstraße), aus Senat

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Neubau #Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof (Invalidenstraße) Änderungen der Verkehrsführung ab dem 31.März 2014 Nachdem am 24. März 2014 eine provisorische Straßenbahnendhaltestelle in der #Invalidenstraße, östlich der #Gartenstraße durch die BVG in Betrieb genommen wurde, konnte das Gleisdreieck (provisorische Wendeanlage) der Straßenbahn an der #Caroline-Michaelis-Straße außer Betrieb genommen und abgebaut werden. Ende März 2014 wurde ebenfalls die #U-Bahn-#Tunnelabdichtung und die neue Fahrbahn mit Gleisanlage auf der Südseite der Kreuzung #Chausseestraße / Invalidenstraße fertig gestellt. Damit sind fristgemäß die Voraussetzungen für weitreichende Änderungen der Verkehrsführung zur Weiterführung der Bauarbeiten im Abschnitt der Invalidenstraße zwischen Chausseestraße und Scharnhorststraße und im Abschnitt zwischen Gartenstraße und Chausseestraße geschaffen worden. Nach Abschluss weiterer vorbereitender Arbeiten werden ab 31. März 2014 folgende Änderungen der Verkehrsführung in der Invalidenstraße eingerichtet: Der Schwarze Weg wird an der Invalidenstraße gesperrt und zur Sackgasse mit Zu- und Ausfahrt über Habersaathstraße. Dafür wird die Einbahnstraßenregelung für die Scharnhorststraße aufgehoben. Die Invalidenstraße zwischen Gartenstraße und Caroline-Michaelis-Straße wird für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, die Versorgung der Anlieger sowie notwendige Transporte zu angrenzenden Baumaßnahmen werden zugelassen. Die Eichendorffstraße kann nur über Schlegelstraße angefahren werden, die Ausfahrt über Invalidenstraße zur Caroline-Michaelis-Straße ist aber möglich. Eine Umleitung für die gesperrte Invalidenstraße wird über Caroline-Michaelis-Straße – Julie-Wolfthorn-Straße – Gartenstraße ausgeschildert. An der Kreuzung Caroline-Michaelis-Straße / Julie-Wolfthorn-Straße regelt eine Lichtsignalanlage die Verkehrsströme. Für Busse werden in der Caroline-Michaelis-Straße und in der Julie-Wolfthorn-Straße Haltestellen eingerichtet. Die Sperrung der Chausseestraße südlich der Invalidenstraße wird ab 02. April 2014 aufgehoben. Anschließend kann die Straße wieder in beiden Richtungen befahren werden. An der Kreuzung Invalidenstraße wird mit Ausnahme der Fahrtrichtung nach Westen das Abbiegen in alle Richtungen wieder möglich. Die Invalidenstraße besteht weiter als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung nach Osten, die Umleitung der Gegenrichtung über Habersaathstraße – Scharnhorststraße bleibt aufrecht erhalten. Die beschriebenen Verkehrsänderungen finden Sie im Rahmen der Anwohnerinformation der BVG unter Nr. 2 auch auf den Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenbahn + Obus: Berührungsloses Übertragen von Strom kann den Nahverkehr revolutionieren. Oberleitungen werden verzichtbar., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/themen/emobility-2014/kabellose-stromuebertragung-nichts-stoert-am-boulevard/9665370.html

#Elektrisch unterwegs zu sein ist ein alter Traum. Den weltweit ersten elektrisch angetriebenen #Bus, Elektromote genannt, der Strom aus einer #Oberleitung erhielt, ließ Werner Siemens 1882 in Halensee fahren. 1898 folgte ein elektrischer #Straßenbahn-#Omnibus. Beide Systeme konnten sich aber nicht durchsetzen. Erfolgreicher war in den 1930er Jahren dann der so genannte #O-Bus, der den Strom für seinen Antrieb aus einer speziell für ihn installierten Oberleitung erhielt. Auch in Berlin gab es ein kleines Netz, eine Zukunft hatte der Betrieb aber nicht. Bereits 1965 verschwand der O-Bus aus West-Berlin, im Ostteil der Stadt hatte sich die letzte Linie immerhin bis 1973 halten können. In Potsdam fuhren O-Busse sogar bis 1995. In der Region setzt derzeit nur noch Eberswalde auf traditionelle O-Busse. Eine ganz neue Technik wollen jetzt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die …

Unterbrechung des Straßenbahnverkehrs in der Invalidenstraße

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1805455.html

Die BVG wird zwischen Gartenstraße und Bergstraße in der Zeit von 21. März 2014, 20:00 Uhr bis 24. März 2014, ca. 04:00 Uhr eine #Bauweiche einbauen. In diesem Zeitraum ist der #Straßenbahnverkehr der Linie #M8 unterbrochen. Im oben genannten Zeitraum fährt die Straßenbahnlinie M8 zwischen Ahrensfelde Hackescher Markt. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet. Dieser fährt an diesem Wochenende zwischen U Rosa-Luxemburg-Platz S Nordbahnhof. Ab dem 24. März 2014 enden die Straßenbahnen der Linie M8 dann unmittelbar östlich der Gartenstraße. Die Baumaßnahme ist notwendig, um das Baufeld zwischen der Straße Am Nordbahnhof und der Gartenstraße für die Weiterführung des Leitungs-, Gleis- und Straßenbaus freizumachen. Während der Bauarbeiten sind Fahrzeitverlängerungen leider nicht auszuschließen, die BVG empfiehlt Ihren Fahrgästen etwas mehr Zeit einzuplanen.

BVG + VBB: Kriterien für die Aufstellung von Wartehäuschen an BVG-Haltestellen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit an den #Haltestellen der BVG #Wartehäuschen aufgestellt werden? Antwort zu 1.: Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin setzt unter anderem Vorgaben zur Ausstattung von Haltestellen und Bahnhöfen. Die Standards der Haltestellenausstattung richten sich dabei nach der verkehrlichen Bedeutung (z. B. vorhandene wichtige Umsteigebeziehungen, hohe Nachfrage oder Lage an wichtigen öffentlichen Einrichtungen). Witterungsgeschützte Warte- und Sitzgelegenheiten sind bei Haltestellen mit hoher verkehrlicher Bedeutung und geeigneten räumlichen und baulichen Gegebenheiten vorzusehen. Die letztendliche Umsetzungsverantwortung obliegt der BVG AöR. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Vorrangig erhalten Haltestellen mit einem hohen Fahrgastaufkommen Wartehallen. Haltestellen, die nur Ausstiegshaltestellen sind bzw. kurz vor einer Endstelle liegen, werden nicht ausgerüstet. Neben diesen Grundsätzen spielen auch bauliche Gegebenheiten, wie z. B. Gehwegbreite, unterirdische Versorgungsleitungen (die u. U. nicht überbaut werden dürfen) sowie angrenzende Bebauung (Geschäfte, Feuerwehrzufahrten, Erdgeschosswohnungen) eine Rolle, ob eine Wartehalle errichtet werden kann oder nicht. Für jeden Standort werden im Genehmigungsverfahren die Leitungsverwaltungen und die jeweiligen Grundstückseigentümer (Tiefbau- und Grünflächenämter) für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mit eingebunden.“ Frage 2: Wie hoch sind im Normalfall die Anschaffungskosten für das Aufstellen eines Wartehäuschens? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Da bei jeder Wartehalle die verschiedensten örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, kann hierzu keine Angabe gemacht werden.“ Frage 3: Aus welchen Gründen besitzen die Haltestellen Bismarckstraße/Bergstraße (Linie 170 in beiden Richtungen) und Altmarkstraße (in Richtung Rathaus Steglitz) keine Wartehäuschen, obwohl durch den Neubau mehrerer Wohnanlagen für Senioren in diesen Bereichen durchaus eine entsprechende Nachfrage besteht? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Haltestellen Bismarckstraße/Bergstraße und die Haltestelle Altmarkstraße stehen auf Grund der beschriebenen baulichen Kriterien keine ausreichenden Stellflächen für einen Wetterschutz im Gehwegbereich zur Verfügung.“ Berlin, den 04. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)

Straßenverkehr + Straßenbahn: Wohnungsbau und Verkehrsplanung im Berliner Südosten

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Wohnungsbaupotenziale weist der #Stadtentwicklungsplan (#StEP) #Wohnen für den Bezirk Treptow-Köpenick mit welchen konkreten Standorten und wie vielen Wohneinheiten aus und mit welchem Bevölkerungsanstieg rechnet der Senat in diesem Bezirk in den nächsten Jahren? Antwort zu 1: Für den Bezirk Treptow-Köpenick wurden als langfristige Wohnungsbau-Potenziale, die zum Teil erst nach dem stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen Ziel-Jahr 2025 in Anspruch genommen werden sollen, ca. 36.000 Wohneinheiten (WE) ermittelt. Folgende größere Standorte sind im Entwurf des StEP Wohnen mit Realisierungsziel 2025 dargestellt: Wohnungsneubaubereich S-Bhf Altglienicke: 1.100 WE Wohnungsneubaubereich Köpenick-Zentrum 2.700 WE Wohnungsneubaubereich Dahmestadt 2.350 WE Wohnungsneubaubereich Johannisthal/ Adlershof 1.800 WE Folgende weitere Neubaustandorte mit Realisierungsziel 2025 sind im Entwurf des StEP Wohnen dargestellt: Tabbertstraße 6 300 WE Südostallee 132-134 250 WE Kleingartenanlage nördl. S-Bhf. Plänterwald 300 WE Eichbuschallee 51 300 WE Flutstraße / Fließstraße 600 WE Brunolfweg260 WE Altglienicker Höhe, 3. Bauabschnitt 250 WE Kleingartenanlage westl. S-Bhf. Plänterwald 700 WE Kleingartenanlage Zur Linde 450 WE Der Senat rechnet gemäß „Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 – 2030“ in seiner mittleren Variante bis zum Jahre 2025 für den Bezirk TreptowKöpenick mit ca. 263.700 Einwohnerinnen und Einwohnern. Frage 2: Auf welcher Grundlage und aufgrund welcher Bevölkerungsprognosen findet die #Verkehrsplanung der nächsten Jahre statt? Wie und mit welchen konkreten Projekten wird der StEP Verkehr an den StEP Wohnen angepasst? Antwort zu 2: Die Planungen des Landes Berlin beruhen jeweils auf den im Land vorliegenden, aktuellen Erkenntnissen; herbei werden auch die Erkenntnisse der Bevölkerungsprognose 2011-2030 berücksichtigt. Der verabschiedete Stadtentwicklungsplan Verkehr gibt genügend Spielräume, auf die derzeit absehbaren Entwicklungen reagieren zu können. Das Thema Wohnen alleine ist noch kein zwingender Auslöser für eine kurzfristige Anpassung des StEP Verkehr. Bis 2015 werden weitergehende Erkenntnisse, bspw. aus dem Zensus 2011, der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2013“ und der flächendeckenden Verkehrserhebungen im Straßenhauptnetz vorliegen, die eine valide Abschätzung zu Anpassungsbedarfen des StEP Verkehr erlauben werden. Neben diesen gesamtstädtischen Überlegungen und Betrachtungen sind die detaillierten Untersuchungen bspw. zu den Entwicklungsvorhaben und BebauungsplanVerfahren dazu da, die klein- als auch großräumigen Entwicklungen im Detail zu berücksichtigen und zu betrachten. Frage 3: Auf welcher Entwicklungsgrundlage wird die Kreuzung Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße umgebaut? Antwort zu 3: Der Knotenpunkt Wendenschloß- straße/Müggelheimer Straße ist in seiner Leistungsfähigkeit aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten mit langen Räumungszeiten und fehlenden Aufstellflächen als Trennung zwischen der einen Richtungsfahrbahn und den Straßenbahngleisen in Form einer Mittelinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer stark eingeschränkt. Die langen Räumzeiten bieten keinen Spielraum für die Optimierung der Signalsteuerung. Im Zuge des Knotenpunktumbaus wird aus der gegenwärtig versetzt angeordneten Haltestelle eine paarige Haltestelle. Die zusätzliche Aufstellfläche hat die gleiche Breite wie die Haltestelle. Ziel des Knotenpunktumbaus ist es, die verkehrsabhängige Steuerung flexibler zu machen und dadurch die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dazu kommen die Vorteile der verbesserten Umsteigebeziehungen und kürzeren Furten für den Fußgängerverkehr sowie der barrierefreie Ausbau der Anlage. Bei der Planung des Umbaus des o. g. Knotenpunktes wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-57 VE „Marienhain“ berücksichtigt, der eine Bebauung mit 1.000 Wohneinheiten vorsieht. Es wurde durch entsprechende Untersuchungen der Nachweis erbracht, dass das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen auch nach dem Umbau des Knotenpunktes abgewickelt werden kann. Frage 4: Für welchen Zeitraum ist die Sanierung der Salvador-Allende-Brücke vorgesehen und für welche Verkehrsbelastung wird die Brücke künftig ausgelegt? Antwort zu 4: Es ist vorgesehen, den Neubau der Salvador-Allende-Brücke ab dem Herbst 2015 durchzuführen. Hierbei handelt es sich um den Ersatz der bestehenden Brücke in vorhandener Trasse mit unveränderter Gradiente und Querschnittsaufteilung auf der Brücke. Frage 5: Ist die Lange Brücke am Schloss Köpenick dem aus den Wohnungsbauflächen resultierenden Verkehrszuwachs gewachsen und wann wird die Behelfsbrü- cke mit welchen Einschränkungen während des Ersatzneubaus ersetzt? Antwort zu 5: Die Lange Brücke ist bedingt durch den Bauwerkszustand den verkehrlichen Belastungen schon heute nicht gewachsen. Aus diesem Grund ist die Vorhaltung der Behelfsbrücke erforderlich. Die grundhafte Erneuerung bis hin zum Ersatzneubau der Langen Brücke ist in der Investitionsplanung 2013 bis 2017 des Landes Berlin mit einem Baubeginn im Jahr 2017 angemeldet. Vor Beginn der Maßnahme ist eine umfassende Instandsetzung der Behelfsbrücke durchzuführen, damit der ÖPNV- und Individualverkehr während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden kann. Nach Verkehrsfreigabe einer neuen Brücke, die auch die derzeitig bekannten Entwicklungen im Raum Köpenick berücksichtigt, kann die Behelfsbrücke ersatzlos zurückgebaut werden. Frage 6: Wer ist für die oben genannten Kreuzungsbereiche und Brückenbauten hinsichtlich Finanzierung und Organisation zuständig und inwieweit kann von einer kurzfristig gesicherten Finanzierung ausgegangen werden? Antwort zu 6: Da der Umbau des Knotenpunktes Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße einschließlich der Verlegung der Straßenbahnhaltestelle der Verbesserung der Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen dient und somit vor allem von Seiten des ÖPNV bedingt ist, erfolgt die Finanzierung aus den aufgrund von Minderleistungen im Jahr 2008 einbehaltenen S-Bahn-Mitteln. Die BVG und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) werden die Maß- nahme umsetzen. Für die Instandsetzung bzw. den Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken (hier Brücken) ist die Abteilung X der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln. Frage 7: Zu welcher Zeit fanden die Erhebungen zu den Fahrgastzahlen für die #Straßenbahnlinie #61 statt und wie gedenkt der Senat, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl im Südosten zu erwartende ansteigende Fahrgastzahl insbesondere im Sommer zum Strandbad Müggelsee und zu weiteren Erholungsorten entlang der Linie 61 mit dieser Straßenbahnlinie auch künftig ohne Emissionen im Umweltverbund bewältigen zu können? Antwort zu 7: Die BVG AöR führt – wie im restlichen Liniennetz – regelmäßige Erhebungen der Fahrgastzahlen auch auf der Linie 61 durch. Die letzten Erhebungen auf der Linie 61 erfolgten nach Angabe der BVG AöR im Juni und Oktober 2013. Darüber hinaus wurde durch die BVG AöR während der Sommerferien 2013 durch eine gesonderte Fahrgastzählung gezielt die Nachfrage an mehreren „Schönwetter-Wochenenden“ überprüft. Grundsätzlich wird die Nachfrageentwicklung auf jeder Linie beobachtet. Bei erkennbarem Handlungsbedarf (z.B. kapazitativen Problemen) werden mögliche Angebotsanpassungen geprüft. Aufgrund der stadtweit bestehenden steigenden Nachfrageentwicklung und den begrenzt verfügbaren finanziellen Mitteln zur Bestellung von ÖPNV-Leistungen muss jedoch stets eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Die Nachfrage auf der Linie 61 im Abschnitt vom SBahnhof Friedrichshagen nach Rahns-dorf/Waldschänke unterliegt aufgrund der An- und Abreise zum Strandbad Müggelsee starken saisonalen Schwankungen, die zudem sehr stark von der konkreten Wettersituation abhängig sind. Eine durchgängige Angebotsausweitung ist demnach nicht zu rechtfertigen. Die künftige Nachfrageentwicklung wird jedoch weiterhin beobachtet und bei Bedarf die Umsetzung kleinteiliger saisonaler Verbesserungen des Verkehrsangebotes geprüft. Frage 8: Plant der Senat – wie vor dem Hintergrund der Überlegungen, die Straßenbahnlinie 61 nach Rahnsdorf einzustellen, zu befürchten ist – eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten oder welche konkreten ÖPNV-Ausbaumaßnahmen sind in den nächsten Jahren vom Senat vorgesehen? Antwort zu 8: Hinsichtlich der Zukunft der Straßenbahnlinie 61 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 17/12689 verwiesen. Diesbezüglich besteht kein ver- änderter Sachstand. Eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten ist durch den Senat nicht geplant. Grundsätzlich muss das ÖPNV-Angebot der vorhandenen Fahrgastnachfrage im Hinblick auf einen effektiven Mitteleinsatz jedoch möglichst gut entsprechen. Bei merkbaren Nachfrageveränderungen wird daher nach Möglichkeit das ÖPNV-Angebot entsprechend angepasst. Hinsichtlich der infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen im ÖPNV im Südosten Berlins erfolgte im Jahr 2011 mit der Inbetriebnahme der Straßenbahnneubaustrecke vom S-Bahnhof Adlershof zum Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof (#WISTA) eine qualitativ hochwertige Erschließung des sich dynamisch entwickelnden Gebietes. Gemäß StEP Verkehr soll die #Straßenbahnstrecke von der WISTA bis Schöneweide, #Sterndamm verlängert werden und so der besseren Erschließung und Anbindung der Bereiche der WISTA um den Groß-Berliner Damm und als Verknüpfung zwischen den Stadtteilen Adlershof und Schöneweide dienen. Die entsprechenden Planungen sind bereits in Bearbeitung, so dass das #Planfeststellungsverfahren für diese #Straßenbahnneubaustrecke voraussichtlich noch 2014 eingeleitet werden könnte. Eine weitere Verbesserung des Straßenbahnangebotes im Berliner Südosten erfolgt mit der Inbetriebnahme des #Kehrgleises An der #Wuhlheide voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Hierdurch kann die ÖPNV-Bedienung des Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (#HTW) an der Wilhelminenhofstraße verbessert werden. Nach Baufertigstellung wird die Linie 67 zwischen Schö- neweide und der HTW verdichtet. Aus Richtung Norden erfolgen auf der Linie 27 weiterhin gezielte Verstärkerfahrten bis zur neuen Zwischenendstelle. Darüber hinaus sind in den nächsten Jahren keine weiteren Neubaumaß- nahmen für Straßenbahn und S-Bahn im Berliner Südosten geplant. Ergänzend dazu weist der StEP Verkehr mittelfristig Verbesserungen im Regionalverkehr durch den Bau des Regionalbahnhofes Köpenick aus. Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Straßenbahn-Verlängerung nach Moabit

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Planungsstand hat die Baumaßnahme #Verlängerung #Straßenbahn vom #Hauptbahnhof zum U-Bahnhof #Turmstraße? Welche Planungsschritte zur Erreichung der Planreife sind noch nötig? Wie sind die Zeithorizonte der Planung, wann soll Planungsreife hergestellt werden, wann soll Baubeginn sein? Antwort zu 1.: Ein Verkehrsmittelvergleich hat gezeigt, dass die Straßenbahn ein geeignetes Verkehrsmittel ist, um bestehende, vor allem qualitative Defizite, im Korridor Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße zu beseitigen. Der daran anschließende Trassenvergleich zur Bestimmung einer Vorzugsvariante für die Führung der Straßenbahn erbrachte ein knappes Ergebnis zugunsten der Trasse Alt-Moabit. Daher wurden vertiefende Untersuchungen zur Verifizierung des Ergebnisses erforderlich, die zurzeit noch laufen. Außerdem müssen die begonnenen technischen Detailuntersuchungen und die Berechnungen zur Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens abgeschlossen werden, bevor ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt sind daher keine Aussagen zum Zeitplan möglich. Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt werden die BürgerInnen an den Planungsprozessen beteiligt? Wird es auch außerhalb des formalen Planungsschrittes Bürgerbeteiligung in Form der Auslegung eine zusätzliche Beteiligung der BürgerInnen durch Workshops oder Informationsveranstaltungen geben? Antwort zu 2.: Zur Erhöhung der Akzeptanz in der Öffentlichkeit und u.a. aufgrund der engen Ergebnisse in der fachlichen Bewertung bezüglich einer Vorzugsvariante ist vorgesehen, vor Auslösung des Planungsauftrags bei der BVG und der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen der Beteiligung), einen oder ggf. mehrere Termine vor Ort durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der derzeit laufenden Untersuchungen; in Abhängigkeit auch von den personellen Ressourcen werden Art und Umfang einer Bürgerinformation bzw. -beteiligung entwickelt. Im Januar 2014 hat es bereits eine erste Bürgerinformation im Stadtteilplenum Moabit (west) gegeben. Frage 3: Welche Kernaussagen zum jetzigen Planungsstand lassen sich zum Umgang mit dem Kleinen Tiergarten ableiten? Antwort zu 3.: Alle Planungsvarianten mit großräumigen Eingriffen in den Kleinen Tiergarten wurden verworfen. Ob sich auch am Randbereich des Kleinen Tiergartens kleinteilige Eingriffe vermeiden lassen, die z.B. durch den zusätzlichen Flächenbedarf für barrierefreie Haltestellen erforderlich werden können, kann beim derzeitigen Stand der Untersuchungen noch nicht mit Sicherheit beurteilt werden. Frage 4: Ist an eine Weiterführung der Straßenbahn über den U-Bahnhof Turmstraße hinaus gedacht worden? Mit welchem Ziel und mit welchem zeitlichen Planungshorizont? Plant der Senat die Straßenbahnbaumaßnahme mit Zweirichtungsfahrzeugen, um die Problematik von großflächigen Wendeschleifen umgehen? Antwort zu 4.: Weiterführungen über den U-Bahnhof Turmstraße hinaus sind im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr 2025 bspw. zur Beusselstraße ausgewiesen. Der Kernauftrag bezog sich auf die Betrachtung bis U-Bf Turmstraße; die jetzigen Untersuchungen dürfen diese Aspekte aber nicht außer Acht lassen. Überlegungen zur Verlängerung der Straßenbahn über U-Bahnhof Turmstraße hinaus zum Mierendorffplatz oder zum S-Bahnhof Beusselstraße werden im Planungsprozess ebenfalls angestellt. Die Problematik großflächiger Wendeschleifen wird auch senatsseitig gesehen. Der Senat plant deshalb auf der Neubaustrecke zum U-Bahnhof Turmstraße den Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen. Frage 5: Wie wird nach Fertigstellung der Strecke mit denjenigen Buslinien umgegangen, die dann Parallelverkehre sind? Antwort zu 5.: Parallelverkehr führt häufig zu unwirtschaftlichem Betrieb und wird deshalb weitestgehend vermieden. Insofern ist vorgesehen, nach Inbetriebnahme der Straßenbahnneubaustrecke die Buslinien, die dann parallel zur Straßenbahn verkehren würden, bis zum UBahnhof Turmstraße zurückzuziehen. Frage 6: Wie beurteilt der Senat die beiden Trassenführungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Doppelknotens Alt-Moabit Stromstraße Turmstraße bzw. die Trassenführung über Thusnelda-Allee der Südvariante auf den PKW-Verkehr? Antwort zu 6.: Ausschlaggebend für die Leistungsfä- higkeit ist die Beeinträchtigung der dominierenden Verkehrsströme auf der Stromstraße. Da die Stromstraße von beiden möglichen Trassenführungen der Straßenbahn betroffen ist, sind auch die Auswirkungen beider Trassenführungen auf die Leistungsfähigkeit vergleichbar. In beiden Fällen würde die Leistungsfähigkeit durch Hinzukommen der Straßenbahn zwar sinken, jedoch eine ausreichende Verkehrsqualität der Knoten verbleiben. Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Regionalverkehr + Potsdam: Kommt Bewegung in die unzureichende ÖPNV-Anbindung Berlins mit seinem Umland?

DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark

(7.3.2014) Zehntausende von täglichen Pendlern sind Beleg für die Notwendigkeit von neuen Verbindungen Der DBV Potsdam-Mittelmark begrüßt die bekannt gewordenen positiven Ansätze für die Realisierung einer Regionalstadtbahn in der Region um Potsdam. Wenn die Arbeitsgruppe Verkehr, bestehend aus den Kommunen Potsdam, Kleinmachnow, Nuthetal, Schwielowsee, Stahnsdorf, Teltow und Werder jetzt festgestellt hat, dass auch eine Zweisystem-Straßenbahn zu weniger Straßenverkehr führen kann, ist das ein gutes Zeichen. Der DBV hofft, dass den ersten Arbeitsergebnissen schnell auch Taten folgen und alle Aktivitäten nicht sofort nach der Landtagswahl verpuffen. Erfreulich das man nach einer ersten Untersuchung in den 1990er Jahren nun wieder über diese innovative und fahrgastfreundliche ÖPNV-Lösung nachdenkt. Bei aller Freude müssen wir aber anmerken, dass die Politiker dieses Projekt auch finanziell unterstützen müssen. Eine Zweisystembahn, die in der Stadt als Straßenbahn im Straßenraum fährt und an der Stadtgrenze auf die Gleise der DB AG wechselt, ist andernorts seit vielen Jahren Realität und nicht mehr wegzudenken. Die Menschen in den Städten und Umlandgemeinden von Kassel, Karlsruhe oder Saarbrücken profitieren jeden Tag von dieser Technik. Warum könnte nicht auch die Straßenbahn in Potsdam an der Stadtgrenze auf die Gleise der DB AG wechseln und dann in Richtung Teltow, Kleinmachnow oder Stahnsdorf fahren? Das Totschlagargument aus dem Brandenburger Verkehrsministerium, hierfür sei kein Geld da, verkennt die positive Wirkung eines guten ÖPNV und die Entlastung des Straßennetzes. Klar dürfte allen Beteiligten sein, dass nur ein Mix aus allen Maßnahmen den Autoverkehr von und nach Berlin eindämmt. Hierzu können Ausbau und Verdichtung des Regional- und S-Bahn-Netzes, des Straßenbahn- und Busverkehrs sowie natürlich auch die Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs gehören. Alles gehört auf den Prüfstand! Doch zuvor bedarf es Umbauten im Potsdamer Straßenbahnnetz und Fahrzeugneubeschaffungen. Zusätzlich sollte man über mehrere Linien nachdenken um mit einem Netz effektiver fahren zu können. Dabei halten wir die vorurteilsfreie Prüfung von Verbindungen in Richtung Teltow/Stahnsdorf/Kleinmachnow bzw. innerhalb dieses Gebietes für wünschenswert. Selbst die Verbindung von „Friedhofsbahn“ und „Stammbahn“ mit Erschließung von Dreilinden und Anbindung nach Zehlendorf halten wir für eine prüfenswerte Option. Die Initiative der Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium und Potsdamerin, Katherina Reiche, ist begrüßenswert. Anstatt jedoch alleine das Land Brandenburg zu kritisieren und als Alleinschuldigen auszumachen, sollte Frau Reiche als Bundespolitikerin vielleicht eine vermittelnde Rolle zwischen den Interessen aller Beteiligten übernehmen. Der DBV wird die Diskussion weiter aufmerksam verfolgen und ist selbstverständlich auch zur Mitarbeit bereit. Eine Lösung der bestehenden Verkehrsprobleme wird keinesfalls dadurch erreicht, indem im Berliner Speckgürtel hunderte weiterer P&R-Parkplätze gebaut werden. Diese Flächen sind sinnvoller für Wohnungsbau oder Gewerbe zu nutzen. Stattdessen, so die Vorstellung des DBV, muss bei Bedarf der Busverkehr zu den Bahnhöfen des Regionalverkehrs verbessert werden. Pressekontakt: Karsten Müller, Landesvorsitzender, Ruf 01 63 / 5 54 33 94