Regionalverkehr + S-Bahn + BVG: Energiequellen des Berliner ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Energiequellen werden für den Betrieb der verschiedenen Verkehrsmittel des Berliner #ÖPNV genutzt
bzw. in welchen Anteilen? Bitte nach Energiequellen und Verkehrsmitteln gesondert aufführen.
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG-Fahrzeuge für den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr):
1.) #Diesel = 50,8 %.
2.) #Strom = 31,0 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsmittel liegt ca. bei 82 %
vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der verschiedenen ÖPNV Verkehrsmittel wird zu 100 % #Grünstrom über Herkunftsnachweise verwendet.“
2
Die DB AG teilt zur S-Bahn mit:
„Die S-Bahn Berlin fährt mit 100 %- #Ökostrom. Entsprechend den Anforderungen aus dem
Verkehrsvertrag wird der Ökostrombedarf der Gleichstrom S-Bahn Berlin mit
Stromlieferungen aus dem öffentlichen Netz und Herkunftsnachweisen gedeckt. Die
Herkunftsnachweise (HKN) werden im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
gelistet und entwertet. Der überwiegende Anteil der entwerteten HKNs stammt aktuell aus
Wasserkraft.“
Die DB AG teilt für DB Regio (elektrisch betriebenes Netz) mit:
„Der Grünstromanteil der sonstigen DB Regionalverkehre, die mit Wechselstrom durch
Berlin fahren, ist nicht separat für den Berliner ÖPNV ausweisbar, sondern richtet sich nach
dem bundesweit gültigen Bahnstrommix der DB Regio AG als Betreiber dieser Verkehre.
Der entsprechende Grünstromanteil kann der unternehmensindividuellen
Stromkennzeichnung der DB Regio AG entnommen werden. Diese Stromkennzeichnung
richtet sich nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Hiernach beträgt der #Grünstromanteil der
DB Regio AG aktuell 34 % (Angabe basiert auf dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
2019).“
Die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH bezieht für die elektrisch betriebenen Linien RE2
und RE4 einen Strommix, der zu 44,2 % aus erneuerbaren Energien besteht.
Von den Betreibern DB Regio AG, ODEG und NEB Betriebsgesellschaft mbH können
derzeit folgende Linien nur mit #Dieseltriebwagen angeboten werden:
· RE6 Wittenberge – Neuruppin – Berlin (Prignitz-Express)
· RE66/RB66 Stettin/Szczecin – Angermünde – Berlin
· RB12 Templin – Berlin
· RB25 Werneuchen – Berlin
· RB26 Kostrzyn – Berlin
· RB27 Groß Schönebeck / Schmachtenhagen – Berlin
· RB33 Jüterbog – Berlin
· RB54 Rheinsberg (Mark) – Berlin
· Kulturzug Berlin – Breslau/Wrocław
In Berlin verkehren Regionalzüge nur mit Dieseltriebwagen, wenn dies zwingend
erforderlich ist, weil, ggf. auch im weiteren Streckenverlauf außerhalb Berlins, keine
Oberleitung für einen elektrischen Betrieb zur Verfügung steht. Das Land Berlin setzt sich
jedoch dafür ein, dass die betreffenden Bahnstrecken #elektrifiziert werden, oder, wo dies
nicht umsetzbar ist, künftig alternative Antriebskonzepte (z.B. elektrische Triebwagen mit
#Batteriespeicher) zum Einsatz kommen, sofern dies betrieblich möglich ist.
Frage 2:
Welche Energiequellen werden für den Betrieb der Verkehrsinfrastrukturen des Berliner ÖPNV genutzt bzw.
in welchen Anteilen?
3
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG #Verkehrsinfrastruktur:
1.) #Fernwärme =7,6 %.
2.) #Heizöl = 0,8 %.
3.) #Strom = 7,9 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsinfrastruktur liegt ca. bei
16 % vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der
Verkehrsinfrastruktur kann die BVG keine weiteren Angaben übermitteln.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Begriff der „Verkehrsinfrastruktur“ in Begrenzung zum Berliner ÖPNV ist an dieser
Stelle zu allgemein (bzw. komplex) gehalten, weshalb uns eine Beantwortung hier nicht
möglich ist.“
Frage 3:
Gibt es Zielsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien im Berliner ÖPNV? Falls ja, welche?
Antwort zu 3:
Im Nahverkehrsplan 2019-2023 werden in Kapitel III.6.2 die Umweltstandards für den Bus und Schienenverkehr sowie den Betrieb der ÖPNV-Infrastruktur in Bezug auf den
Energieverbrauch bzw. die Energienutzung sowie in Kapitel III.7 die Umstellung des
Busverkehrs auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien dargestellt.
Für die Linien RB12, RB 25 und RB54, die derzeit noch mit Dieseltriebwagen betrieben
werden, ist im Rahmen der laufenden Neuausschreibung eine Umstellung auf elektrische
Triebwagen mit Batteriespeicher zu Dezember 2024 geplant.

Berlin, den 28.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der
#Planfeststellungsunterlage.
2
Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der
#Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
3
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
4
Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
5
Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Kein Plan, kein Geld Straßenbahn nach Berlin-Spandau steht still, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kein-plan-kein-geld-strassenbahn-nach-berlin-spandau-steht-still/26704984.html

Der Verkehr im Berliner Westen ist am #Limit. Selbst die #Straßenbahnprojekte kommen nicht voran.

#Straßenbahn rollt mit Tempo Null. Bimmel, Bimmel! Sehen Sie in der Ferne die Straßenbahn im tiefen Berliner Westen? Nö? Dito. Die kommt frühestens 2029. Aber ist das überhaupt noch realistisch?

Von #Siemensstadt soll die Straßenbahn über die #Wasserstadt (dort entstehen tausende Wohnungen, aber es gibt nur einen Bus) zum Rathaus rollen und 2035 schließlich gut ausgeruht ins #Falkenhagener Feld einbiegen. Soweit die Theorie. In der Wasserstadt ist die Trasse an einigen Stellen schon zu erahnen – zum Beispiel auf der extra breiten #Wasserstadtbrücke.

Irritierend ist jetzt hingegen das: „Vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, meldet jetzt das Büro von Berlins Verkehrschefin Regine Günther, Grüne, auf Nachfrage von Bettina Domer, SPD. Und bei einer anderen Strecke ist man noch viel weiter entfernt.

Ob die Straßenbahn überhaupt zur Heerstraße verlängert wird oder doch lieber die U-Bahnlinie #U7, hat der Senat auch …

Straßenbahn: Neue Tramstrecken in Berlin kommen später als geplant Senatorin nennt im Parlament falsche Eröffnungsdaten, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-tramstrecken-in-berlin-kommen-spaeter-als-geplant-senatorin-nennt-im-parlament-falsche-eroeffnungsdaten/26691690.html

Vier #Straßenbahnstrecken wollte Rot-Rot-Grün eröffnen. Keine einzige wird fertig. Senatorin #Günther nennt im Parlament veraltete Eröffnungsdaten.

Berlins #Verkehrssenatorin Regine Günther wird in dieser Legislaturperiode keine #Straßenbahnlinie eröffnen. Angetreten war die Grünen-Politikerin 2016 mit der Absicht, vier neue Strecken zu bauen und innerhalb dieser Legislaturperiode zu eröffnen. Nun ist klar: Nicht mal die Verbindung von #Adlershof nach #Schöneweide im #Südosten der Stadt wird in ihrer Amtszeit fertig.

Zwar nannte Günther in einer Sitzung des Verkehrsausschusses im November das dritte Quartal 2021 für diese Strecke. Drittes Quartal – das wäre noch in ihrer Amtszeit. Die nächste Wahl wird nach fünf Jahren im Herbst 2021 sein. Doch die Fachleute widersprechen der Senatorin und nennen das vierte Quartal.

Dies ist von allen Verzögerungen aber noch die geringste. Dem Tagesspiegel liegt eine interne Liste des Lenkungskreises #Straßenbahn vor, bei der die Eröffnungstermine teilweise dramatisch von den Angaben Günthers …

Straßenbahn: Astreine Sache In der Berliner Straße finden Baumschnittarbeiten des Grünflächenamtes statt., aus BVG

In der #Berliner Straße finden #Baumschnittarbeiten des Grünflächenamtes statt. Von Montag, den 14. Dezember 2020 bis Freitag, den 18. Dezember 2020 jeweils in der Zeit von zirka 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr sind die Straßenbahnlinien #M1 und #50 nicht wie gewohnt unterwegs.

Die Linie M1 ist zwischen Schillerstraße bzw. Rosenthal Nord, Pankow Kirche, und Guyotstraße im Einsatz, sowie zwischen Am Kupfergraben, U Eberswalder Straße und Hansastraße. Die 50 fährt zwischen Björnsonstraße und Virchow Klinikum. Als #Ersatz sind Busse für die M1 zwischen Pankow Kirche und U Eberswalder Straße sowie für die 50 Pankow Kirche und Björnsonstraße unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

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Straßenbahn: Entwicklung Linie 61 – Bölschestraße Friedrichshagen, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
2017 wurde der besondere #Bahnkörper der #Straßenbahn in der #Bölschestraße aufgehoben und der
#Gleisbereich für den Kfz-Verkehr freigegeben. Es wurde befürchtet, dass die Einfahrt in die neue Haltestelle
Müggelseedamm/Bölschestraße in Fahrtrichtung Süden durch Kfz-Verkehr auf dem Gleis behindert werden
könnte.
Frage 1:
Inwieweit wurde der Umbau zur Optimierung des #Straßenbahnvorrangs an der #LSA
Müggelseedamm/Bölschestraße genutzt?
Antwort zu 1:
Der #Planfeststellungsbeschluss zum Umbau der Bölschestraße bildete die Grundlage für
die BVG-seitige (Berliner Verkehrsbetriebe) Grundinstandsetzung der
Straßenbahnanlagen. Dabei wurde im südlichen Bereich der Haltestellenbereich #barrierefrei
umgebaut und die Begehung der Mittelbahnsteige signaltechnisch gesichert. Die
#Lichtsignalanlage (LSA) wurde modernisiert, an die baulichen Gegebenheiten angepasst
und steuerungsseitig komplett neu erarbeitet. Letzteres bedeutete die komplette
Neustrukturierung der Steuerung inklusive #Verkehrsabhängigkeit und #Vorrangschaltung für
den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV).
Mit der im Planfeststellungsverfahren verwendeten und abgestimmten objektbezogenen
Verkehrsprognose wurde die Leistungsfähigkeit der LSA nachgewiesen.
Frage 2:
Wie haben sich die Wartezeiten vor und an der LSA Müggelseedamm/Bölschestraße durch den Umbau
entwickelt?
2
Antwort zu 2:
Mit Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen LSA-Steuerung am 13.10.2020 wurde eine
einwöchige Aufzeichnung der Signalisierung inklusive der ÖPNV-An- und AbmeldeTelegramme vorgenommen. Die Ergebnisse liegen der Senatsverwaltung derzeit noch nicht
vor, insofern kann zu den aktuellen Wartezeiten noch keine Aussage getroffen werden.
Frage 3:
Welche Behinderungen der Einfahrt in die Haltestelle durch Kfz gibt es?
Antwort zu 3:
Bei mehreren Ortsbesichtigungen konnten keine Behinderungen bei der Haltestellen-Einfahrt beobachtet werden. Beschwerden der BVG liegen nicht vor.
Frage 4:
Inwieweit ist die LSA Müggelseedamm/Bölschestraße mit einer permanent eingeschalteten Vorrangsteuerung
für die Straßenbahn ausgestattet? Sofern nicht, welche Gründe gibt es hierfür?
Antwort zu 4:
Die ÖPNV-Priorisierung ist in allen Programmen enthalten und entsprechend der vorgesehenen Betriebszeit dauerhaft in Betrieb.
Frage 5:
Inwieweit gibt es an dieser LSA eine Null-Wartezeit-Steuerung? Sofern dies der Fall ist, zu welchen
Tageszeiten bzw. Signalprogrammen ist sie in Betrieb? Sofern es im Nachtprogramm keine Null-WartezeitSteuerungen gibt: Warum nicht?
Antwort zu 5:
Grundsätzlich verfolgen alle ÖPNV-beeinflussten LSA-Steuerungen das Ziel, den
öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen ein verlustfreies Passieren der Knotenpunkte bzw.
Signal-Querschnitte zu ermöglichen. Eine Spezifikation von LSA-Steuerungen mit der
vorstehend erwähnten Bezeichnung gibt es dagegen nicht. Vielmehr führen die individuellen
Randbedingungen der jeweiligen Knotenpunkte im Betrieb zu unterschiedlichen
Erfolgsbilanzen hinsichtlich der erzielten Beschleunigungseffekte. Hierbei führen neben
Knotencharakteristika betrieblichen Belastungen und den unterschiedlichen
Signalprogrammen auch konkurrierende Einflüsse des ÖPNV untereinander zu
Abweichungen gegenüber der angestrebten Maxime von Null-Wartezeiten.
Die verwendete Steuerungsphilosophie ist in allen Programmen gleich und richtet sich nach
der Dauer der Umlaufzeit (Schalt-Zyklus), die in den Nachtprogrammen aufgrund der zu
erwartenden schwächeren Verkehrsbelastung kürzer ausfällt als in den Tages- oder
Spitzen-Programmen und daher weniger Spielräume für Beeinflussungen bietet.
3
Frage 6:
Welche mittleren Verlustzeiten der Straßenbahn je Programm und Fahrtrichtung entstehen hier? Falls dieses
nicht bekannt ist: Welche Veränderungen der planmäßigen Fahrzeiten gab es im Vergleich von 2016 zum
aktuellen Fahrplan im Abschnitt S-Bahnhofs Friedrichshagen – Müggelseedamm/Bölschestraße je
Fahrtrichtung?
Antwort zu 6:
Die mittleren Wartezeiten sind dem Senat nicht bekannt. Sie werden in der Regel
bedarfsorientiert von der BVG ermittelt, was aber mit einem größeren zeitlichen Aufwand
verbunden ist. Dem Senat liegen im Jahresvergleich zudem nur Änderungen der
durchschnittlichen Geschwindigkeit der betroffenen Linien vor, nicht die Veränderungen der
planmäßigen Fahrzeiten auf einzelnen Linienabschnitten.
Frage 7:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 7:
Nein.
Berlin, den 01.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Triple für die BVG, aus BVG

Im Sport bedeutet ein Triple, einen dreifachen Erfolg innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erreichen. Da die Berliner Verkehrsbetriebe sich auch gerne sportliche Ziele setzt, gehen sie das Thema Triple ebenfalls auf Ihre Art und Weise an und erneuern in einem bestimmten Zeitraum an drei Orten die #Fahrleitungen der Berliner #Straßenbahn.

Gestartet wird mit den Arbeiten am Samstag, den 5. Dezember 2020 in der Zeit von zirka 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr an der Haltestelle „#Am Steinberg“. Die Linie #M2 fährt zwischen S+U Alexanderplatz/Dircksenstraße und Prenzlauer Allee/Danziger Straße sowie Björnsonstraße. Zwischen Prenzlauer Allee/Ostseestraß und Heinersdorf wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Weiter geht es am Sonntag, den 6. Dezember 2020 von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der #Prenzlauer Allee zwischen Ostseestraße und Danziger Straße. Die Straßenbahnlinie M2 fährt wischen S+U Alexanderplatz/Dircksenstraße und Prenzlauer Allee/Danziger Straße sowie Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark. Zwischen Prenzlauer Allee/Danziger Straße und Heinersdorf beziehungsweise Am Steinberg stehen Busse ersatzweise zur Verfügung.

Mit den Arbeiten am Sonntag, den 13. Dezember 2020 von zirka 1:00 Uhr bis zirka 5:00 Uhr in der #Hohenschönhausener Straße ist das Triple der BVG komplett. Die Straßenbahnlinie #M5 ist zwischen S Hackescher Markt und Landsberger Allee/Petersburger Straße im Einsatz und fährt von dort weiter zur Kniprodestraße/Danziger Straße. Die Linie #M6 fährt zwischen Riesaer Straße und S Marzahn. Die #M13 ist zwischen S Warschauer Straße, Möllendorffstraße/Storkower Straße, S+U Lichtenberg/Gudrunstraße sowie Virchow-Klinikum, Weißer See und Hansastraße unterwegs. Als #Ersatz sind Busse für die M5 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und Zingster Straße und für die M6 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und S Marzahn im Einsatz. Auch die Linie M13 erhält #ersatzweise Busse zwischen Weißer See und Möllendorffstraße/Storkower Straße.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenbahnneubaustrecke Turmstraße, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Der #Planfeststellungsantrag von 2017 sieht vor, dass die derzeitige #Busspur in der #Invalidenstraße
aufgehoben wird und die #Straßenbahn kein eigenes #Gleisbett hat (#Mischverkehr mit dem Kfz). Gegen diese
objektive #Verschlechterung für den #ÖPNV und Erhöhung der Kapazität für den #Kfz-Verkehr gab es eine
Vielzahl an Einwendungen im Rahmen des Verfahrens, die in den 2019 erfolgten Planänderungen keine
Berücksichtigung fanden.
Frage 1:
Wird die Planung angepasst und die #ÖPNV-Eigentrasse bleibt in Form eines besonderen Bahnkörpers
erhalten?
Frage 2:
Falls ja, in welchem Abschnitt?
Frage 3:
Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 1 – 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auf vielen Abschnitten der #Neubaustrecke #Turmstraße wird die Straßenbahn auf einem
besonderen Bahnkörper (ÖPNV-Eigentrasse) fahren.
In der Invalidenstraße wurde die Einordnung eines besonderen Bahnkörpers in die hier
2
15 m breite Fahrbahn geprüft. Die gesetzlichen Vorgaben zu den Lichtraumprofilen
erfordern jedoch mehr Platz, als hier vorhanden ist, selbst wenn man in jeder
Fahrtrichtung nur eine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) vorhalten
möchte. In der Folge hätten zumindest auf einer Straßenseite alle Bäume gefällt und Teile
des Gehwegs auf privaten Grund verlegt werden müssen. Der Vorhabenträger hat sich
hier für eine straßenbündige Führung unter Beibehaltung der Bordkanten und
Baumstandorte entschieden.“
Frage 4:
Falls nein: Inwieweit entspricht diese Steigerung der Kapazität für den Kfz-Verkehr im Zuge des
Straßenbahnbaus
a. den Planungszielen des Vorhabens?
b. den Zielen des Senats („Mobilitätswende“)?
c. dem MobG?
d. den Erfordernissen des Klimaschutzes („Klimanotstand“)?
e. der Koa-Vereinbarung („konsequente Verkehrswende“)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Einbau eines besonderen Bahnkörpers in der Invalidenstraße hätte […] einen von der
Straßenbahn weitgehend unbeeinflussten Straßenraum für den MIV ergeben. Diese
Umsetzung hätte ebenfalls einen positiven Effekt auf den MIV zur Folge.
Bezogen auf die gesamte Neubaustrecke Turmstraße ist der Anteil des besonderen
Bahnkörpers höher als im sonstigen Netz der Straßenbahn der BVG.“
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ergänzt, dass die Planung der
BVG vorsieht die Straßenbahn an den Lichtsignalanlagen zu bevorrechtigen und damit
eine sog. Pulkführerschaft vor dem MIV erhält.
Frage 5:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 01.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Strecke Adlershof I und Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II, aus Senat

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A. Strecke Adlershof I
Frage 1:
Welche der #LSA auf der #Straßenbahnstrecke zwischen #S-Bahnhof #Adlershof und der Endstation #Karl-Ziegler-Straße sind mit und welche ohne permanent eingeschaltete #Vorrangsteuerung für die #Straßenbahn
ausgestattet?
Antwort zu 1:
Zwischen dem S-Bahnhof Adlershof und dem #Gleisabzweig #Max-Born-Straße sind alle
#Lichtsignalanlagen (LSA) mit verkehrsabhängigen Steuerungen zur Priorisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgestattet. Dies betrifft alle versorgten
Programme, so dass die gesamte Betriebszeit über auch die Beschleunigung des
öffentlichen Verkehrs (ÖV) aktiv ist.
Konkret handelt es sich um die folgenden Anlagen:
23019 Adlergestell / Dörpfeldstr. – Rudower Chaussee mit Teilknoten Gleisschleife
23088 Rudower Chaussee / Franz-Ehrlich-Straße – Wagner-Régeny-Straße
23089 Rudower Chaussee / Am Studio
23090 Rudower Chaussee / Groß-Berliner Damm
23091 Rudower Chaussee / Gottfried-Leibniz-Straße
23092 Rudower Chaussee / Max-Born-Straße
Frage 2:
An welchen der oben erwähnten LSA gibt es #Null-Wartezeit-Steuerungen?
2
Frage 10:
An welchen dieser LSA wird es Null-Wartezeit-Steuerungen geben?
Antwort zu 2 und 10:
Grundsätzlich verfolgen alle ÖPNV-beeinflussten LSA-Steuerung das Ziel, den
öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen ein möglichst verlustfreies Passieren der
Knotenpunkte bzw. Signal-Querschnitte zu ermöglichen. Eine Spezifikation von LSASteuerungen mit der vorstehend erwähnten Bezeichnung gibt es dagegen nicht. Vielmehr
führen die individuellen Randbedingungen der jeweiligen Knotenpunkte im Betrieb zu
unterschiedlichen Erfolgsbilanzen hinsichtlich der erzielten Beschleunigungseffekte.
Hierbei führen neben Knotencharakteristika, Signalisierungsmerkmalen,
Steuerungsphilosophie, betrieblichen Belastungen und den unterschiedlichen
Signalprogrammen auch konkurrierende Einflüsse des ÖPNV untereinander zu
Abweichungen gegenüber der angestrebten Maxime von Null-Wartezeiten.
Frage 3:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind sie in Betrieb?
Frage 11:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind diese in Betrieb?
Antwort zu 3 und 11:
Die Priorisierungs-Steuerung ist in allen Programmen enthalten und entsprechend der
vorgesehenen Betriebszeit dauerhaft in Betrieb.
Frage 4:
Sofern es kein Nachtprogramm mit Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Frage 12:
Sofern es im Nachtprogramm keine Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Antwort zu 4 und 12:
Die programmseitigen Einflüsse auf die Beschleunigungseffekte sind abhängig von der
Dauer der Umlaufzeit (Schalt-Zyklus), die in den Nachtprogrammen aufgrund der zu
erwartenden schwächeren Verkehrsbelastung kürzer ausfällt als in den Tages- oder
Spitzen-Programmen und daher weniger Spielräume für Beeinflussungen bietet. Die
verwendete Steuerungsphilosophie ist in allen Programmen gleich und orientiert sich an
der Einbettung der ÖV-Beeinflussung in das System koordinierter Freigaben, das
Grundlage unbeeinflusster Umläufe ist und zu gleichmäßig verteilten Freigabe- und
Wartezeiten führt.
Die einzige Besonderheit herbei besteht nachts darin, dass der Straßenbahnbetrieb
eingestellt und der Straßenzug Rudower Chaussee ausschließlich von Nachtbuslinien
befahren wird, wofür Modifikationen des Meldesystems der Busse vorgenommen werden.
3
Frage 5:
Welche mittleren Verlustzeiten entstehen je Signalprogramm und Fahrtrichtung auf dem o.g. Abschnitt?
Antwort zu 5:
Die mittleren Wartezeiten sind dem Senat nicht bekannt. Sie werden in der Regel
bedarfsorientiert von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ermittelt, was mit einem
größeren zeitlichen Aufwand verbunden ist.
B. #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II
Im Rahmen der Planfeststellung wurde dargestellt, dass an mehreren LSA Linksabbieger auf den Gleisen
warten sollen, derweil die Straßenbahn während der langen Grünphase des parallel geführten Kfz ein
Haltsignal erhält. Die Vorteile des eigenen Gleiskörpers – behinderungsfreie Fahrt in derselben Grünphase
wie die parallel geführte Kfz-Hauptrichtung – wird somit behindert.
Sowohl der Fahrgastverband #IGEB als auch der #BUND hatten in Einwendungen mehrere Alternativen
beschrieben und knotenpunktspezifische Vorschläge unterbreitet. Da diese nicht Gegenstand der
#Planfeststellung sind, verwies #SenUVK seinerzeit auf die #Ausführungsplanung.
Frage 6:
An welchen LSA wird welche andere Lösung umgesetzt?
Antwort zu 6:
An den folgenden Anlagen konnte auf Grund der jeweils anderen räumlichen Situation
eine separate Linksabbiegespur eingerichtet werden:
23031 Sterndamm / Groß-Berliner Damm – Südostallee
23100 Groß-Berliner Damm (Greifstraße – Pietschkerstraße – Feuerwehr)
23098 Groß-Berliner Damm / Landfliegerstraße – Segelfliegerdamm
Frage 7:
An welchen LSA werden Linksabbieger auf den Gleisen warten müssen?
Antwort zu 7:
23099 Groß-Berliner Damm / Nieberstraße
23108 Groß-Berliner Damm / Benno-König-Straße – Gerhard-Sedlmayr-Straße
23109 Groß-Berlinre Damm / Hermann-Dorner-Allee – Igo-Etrich-Straße
Frage 8:
Warum werden an diesen LSA keine andere Lösung in Erwägung gezogen?
Antwort zu 8:
An allen drei Knotenpunkten vollzieht sich der Straßenbahnausbau auf Flächen innerhalb
des bestehenden Straßenausbaus, der zusätzliche Separierungen für
Linksabbiegerströme nicht (mehr) zulässt. Damit reduzieren sich die Möglichkeiten einer
Beschleunigung auf die reine signaltechnische Einflussnahme im Rahmen der Schaltung
4
von Sonderfenstern für die Straßenbahnen, die allerdings auch das ursprüngliche
Betriebskonzept zu diesem Straßenausbau darstellen.
Frage 9:
Welche der LSA auf der Neubaustrecke werden mit und welche ohne permanent eingeschaltete
Vorrangsteuerung für die Straßenbahn ausgestattet?
Antwort zu 9:
Derzeit wird beabsichtigt, alle im Verlauf befindlichen Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Beeinflussung auszustatten. Über die Betriebszeit der Straßenbahn hinausgehende zeitliche Befristungen sind nicht vorgesehen.
Frage 13:
Welche mittleren Verlustzeiten je Signalprogramm und Fahrtrichtung werden auf dem o.g. Abschnitt
entstehen?
Antwort zu 13:
Hierzu werden im Vorhinein die resultierenden Qualitätsstufen nur grob überschläglich
ermittelt. Danach ist an den Anlagen eine Qualitätsstufe nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von B-D ermittelt worden. Weitergehende
Anpassungen erfolgen dann ggf. im späteren Betrieb auf der Grundlage von konkreten
Messungen durch die BVG.
Frage 14:
Falls dieses nicht bekannt ist, auf welchen Annahmen zu Fahr- und Haltezeiten beruht folglich die
Fahrplangestaltung?
Antwort zu 14:
Die Fahrplangestaltung fußt im Vorhinein auf Annahmen der BVG.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Wann bekommt Spandau ein eigenständiges Straßenbahnnetz und einen eigenen Straßenbahnbetriebshof?, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für die Einrichtung von #Straßenbahnstrecken und #Betriebshöfen für das
geplante #Straßenbahnnetz in #Spandau? (Bitte einzelne Planungsphasen und bisherige Planungsschritte und
Zwischenergebnisse im Zeitverlauf aufführen)
Frage 2:
Welche Straßenbahnstrecken sollen auf welchen konkreten Linien in Spandau vorbereitet werden?
(Vorbehaltlich der ausstehenden Machbarkeitsstudie der Verlängerung der #U7 vom Rathaus Spandau zur
Heerstraße Nord und zur von SenUVK angekündigten Systementscheidung)
Antwort zu 1 und 2:
Die vorgesehenen Straßenbahnstrecken in Spandau einschließlich ihrer Priorisierung
ergeben sich aus dem Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV Bedarfsplan) als Teil des #Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023.Es ist vorgesehen, auf dem
Gelände der #UTR (#Urban Tech Republic) einen Betriebshof zu errichten, der die Bedienung
der vorgesehenen Strecken im Bezirk Spandau bedienen wird. Die Straßenbahnstrecke
2
#Jungfernheide#Kurt-Schumacher-Platz als notwendige Verbindung dieses Betriebshofes
zum weiteren Straßenbahnnetz befindet sich gerade in der Phase der
Grundlagenuntersuchung. Ein Betriebshofstandort wird in der städtebaulichen Planung für
das UTR-Gelände berücksichtigt. Entsprechend der Priorisierung, die sich aus dem ÖPNVBedarfsplan ergibt, wurden vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im
Bereich Spandau noch nicht aufgenommen.
Frage 3:
Wann wird die im Nahverkehrsplan als vorrangig zu planende bezeichnete Straßenbahnstrecke von der
Paulsternstraße über die Insel Gartenfeld über die Wasserstadtbrücke bis nach Hakenfelde und weiter zum
Rathaus Spandau voraussichtlich in Betrieb gehen können? (Bitte den aktuellen Planungsstand und den
weiteren Planungsablauf mit Projektschritten detailliert darlegen)
Antwort zu 3:
Der durch den Berliner Senat beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 sieht eine
Inbetriebnahme der genannten Strecke im Jahr 2029 vor. Der nächste Schritt ist die
Aufnahme der Grundlagenuntersuchung mit den Arbeitsschritten Verkehrsmittelvergleich,
Variantenuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. In diesem Schritt wird der
Nachweis der grundsätzlichen Eignung des Verkehrsmittels Straßenbahn für die
Verbindung erbracht. Es wird eine planerisch zu bevorzugende Trassenvariante erarbeitet
und für diese eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode der Standardisierten
Bewertung erbracht. Anschließend wird im Senat über die Weiterführung der Planungen
beraten. Bei positivem Beschluss folgen anschließend detailliertere Planungen. Diese
bilden schließlich die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Nach Vorliegen des
Planfeststellungsbeschlusses kann mit der Realisierung begonnen werden.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die Straßenbahn vom #Rathaus Spandau ins #Falkenhagener Feld erst in 2035 geplant ist?
(Bitte den aktuellen Planungsstand und den weiteren Planungsablauf mit Projektschritten detailliert darlegen)
Antwort zu 4:
Gemäß des durch den Berliner Senat beschlossenen Nahverkehrsplans 2019-2023 ist für
die genannte Strecke eine Inbetriebnahme im Jahr 2035 vorgesehen. Für den weiteren
Planungsablauf wird sinngemäß auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Frage 5:
Wann sollen die #Straßenbahnlinien laut aktuellen Nahverkehrsplan in Spandau jeweils eingerichtet werden
und können diese Termine aufgrund den aktuellen Planungsständen bislang eingehalten werden?
Antwort zu 5:
Der durch den Berliner Senat beschlossene Nahverkehrsplan für 2019-2023 sieht folgende
Straßenbahnstrecken und Inbetriebnahmetermine im Bezirk Spandau vor:
3
Strecke #Inbetriebnahmetermin laut NVP
#Paulsternstraße – Rathaus Spandau 2029
Rathaus Spandau – #Heerstraße Nord 2029, vorbehaltlich Systementscheid
Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld 2035
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sieht diesen Zeitplan
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als gefährdet an.
Frage 6:
Wie hoch sind die Planungskosten zur Vorbereitung des Straßenbahnnetzes in Spandau bislang? (Bitte
bisherige Kosten, insgesamt zur Verfügung stehende Mittel und aktuelle und bis zum Jahresende geplante
Mittelabflüsse in Prozent der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel für die Planungen und Vorbereitungen
auch bei Dritten (BVG) hierfür beziffern)
Antwort zu 6:
Bislang sind keine Mittel spezifisch für Straßenbahnplanungen im Bezirk Spandau
abgeflossen.
Frage 7:
Sind die Mittelabflüsse für die Planungen neuer Straßenbahnstrecken in Spandau in diesem Jahr durch die
Auswirkungen der Coronaviruspandemie beeinflusst worden? (Bitte konkrete Beispiele hierfür benennen)
Antwort zu 7:
Die Pandemie hatte keine Auswirkungen auf die Mittelabflüsse für Planungen zu
Straßenbahnstrecken in Spandau.
Frage 8:
Wie viele #Personalstellen sind mit den Straßenbahnplanungen in Spandau bei der SenUVK befasst und
beurteilt die Senatsverwaltung die Situation der Personalausstattung als der Aufgabe angemessen und
befriedigend? (Bitte VZE im Zeitverlauf von 2018 bis 2020 aufführen und darstellen wann welche Stellen
besetzt, unbesetzt und ausgeschrieben waren)
Antwort zu 8:
Das Aufgabenfeld der entsprechenden Mitarbeitenden umfasst die Planung spurgeführter
ÖPNV-Systeme insgesamt. Es gibt keine territoriale oder verkehrsmittelspezifische
Zuordnung. Derzeit unbesetzte Stellen werden sukzessive ausgeschrieben oder befinden
sich bereits in diesem Prozess. Die im Haushaltsplan angemeldeten Stellen sind notwendig,
um die Projekte aus dem Nahverkehrsplan abzuarbeiten.
Frage 9:
Wenn Personalfluktuation ursächlich für #Planungsrückstände in diesem Bereich sind, welche Maßnahmen
unternimmt der Senat um Mitarbeiter*innen zu halten und um dem Wissensverlust bei Personalfluktuation
vorzubeugen? (Bitte Maßnahmen wie Arbeitszeitflexibilisierung, Wissensmanagement etc. aufführen)
4
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen der personellen Veränderungen und temporärer Ausfälle (z.B. durch
Elternzeiten oder krankheitsbedingte Ausfälle) im Zeitraum von 2018 bis 2020 konnten
geringgehalten werden. Ein Wissenstransfer wurde stets realisiert, ein
Wissensmanagement wird darüber hinaus durch ständige Dokumentation betrieben und
nach vorgegebenen Regeln (z.B. GGO, aber auch selbst entwickelte Strukturen) umfassend
umgesetzt, Die Umsetzung flexibler Arbeitszeitmodelle ist gelebte Praxis. Grundsätzlich
macht sich bei der Besetzung von Stellen insbesondere im Bereich Planung und
Ingenieurswesen auch in der Verwaltung die angespannte Lage auf dem Bewerbungsmarkt
in Deutschland bemerkbar. Es gestaltet sich daher zunehmend schwierig, Stellen zügig mit
qualifizierten Bewerberinnen oder Bewerbern zu besetzen.
Frage 10:
Bis zur Einrichtung der Spandauer Straßenbahnstrecken sollen laut Senat mehr BVG-Busse in Spandau
eingesetzt werden. Bitte nennen Sie die laut Senat und BVG noch theoretisch und tatsächlich möglichen Taktund Linienverdichtungen im Spandauer Busnetz. (Bitte einzelne Buslinien, Taktverdichtungen und
Entlastungsmaßnahmen wie Busspuren aus Sicht der BVG nennen)
Antwort zu 10:
Auf den Hauptachsen vom/zum Spandauer Kernzentrum werden aktuell 10 bis 18 Fahrten
pro Stunde in der Hauptverkehrszeit angeboten (ein Bus je 3 bis 6 Minuten). Bis zur
Inbetriebnahme der Siemensbahn und der geplanten Straßenbahnstrecken im Bezirk
Spandau wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz seitens der BVG ein neues Buskonzept zur Erschließung der Wasserstadt und
der Insel Gartenfeld erarbeitet. Diese Planung sieht eine deutliche Ausdehnung der
Fahrtenangebote bis Mitte der 2020er Jahre vor. Die ersten Maßnahmen dieses Konzepts
sowie weitere Angebots-Maßnahmen im Spandauer Busnetz werden bereits zum
Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 und im Jahr 2021 umgesetzt (siehe nachfolgende
Stellungnahme der BVG).
Das Buskonzept der BVG sieht zur nachfragegerechten Anbindung der Neubaugebiete und
Erhöhung der ÖPNV-Kapazität insbesondere Angebotsverdichtungen in den
Hauptverkehrszeiten vor:
 Erhöhung des Fahrtangebots mit einer zusätzlichen Linie zwischen Rathaus
Spandau und Werderstr, die auf der Strecke die Linien M36 und 136 verstärkt.
 Achse Wasserstadt – Insel Gartenfeld – U-Bhf. Paulsternstraße: Verdichtung bzw.
Kapazitätsausweitung der bestehenden Linie 139 in der Hauptverkehrszeit und
Einführung einer neuen Expressbuslinie zwischen der Wasserstadt und der
Ringbahn über Gartenfeld und U Paulsternstraße werden bei Umsetzung der
geplanten Bebauungen vorgesehen. Die Gartenfelder Insel soll auch durch die Linie
133 angebunden werden.
 Linie M32: Die Linie dient als Pilotstrecke für die Implementierung von elektrischen
Doppelgelenkbussen mit Streckenladung (sog. Hybrid-Obusse), die ggü.
Gelenkbussen ca. 30 % mehr Fahrgäste aufnehmen können.
5
Die Umsetzung dieser kurz- bis mittelfristig notwendigen dichteren Fahrtangebote setzt
infrastrukturelle Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur voraus und ist daher an zeitliche
Vorläufe gebunden. Denn gerade in der Hauptverkehrszeit stößt der Busverkehr mit der
bestehenden Infrastruktur auf den Hauptachsen an seine Grenzen.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Planungshorizont in der Netzentwicklung des Omnibusverkehrs beträgt in der Regel
maximal fünf Jahre. Daher kann nicht der gesamte Zeitraum bis zur Eröffnung der ersten
Straßenbahnstrecken mit Maßnahmen hinterlegt werden. Derzeitig plant die BVG für den
Bezirk Spandau folgende Taktverdichtungen und Angebotsverbesserungen:
Dezember 2020:
 Linie M36: Einführung einer neuen MetroBus-Linie im 5-Minuten-Takt zwischen
Wilhelmstadt, Am Omnibushof und U Haselhorst via S+U Rathaus Spandau. Diese
Linie ersetzt die heutigen Linien X36 und 236.
 Linie M37: Abendliche Taktverdichtung auf einen 7/13-Minuten-Takt, sodass
zusammen mit der Linie 137 länger ein gemeinsamer 6/7/7-Minuten-Takt besteht.
 Linie 136: Betriebszeitenausweitung und Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit
zwischen S+U Rathaus Spandau und Hakenfelde, Werderstraße.
2021:
 Linie M49: Taktverdichtung auf einen 10-Minuten-Takt zwischen Staaken,
Reimerweg und Heerstr./Nennhauser Damm.
 Linie X37: Einführung einer neuen ExpressBus-Linie im 20-Minuten-Takt zwischen
Falkensee, Bahnhof und U Ruhleben [über Falkenseer Chaussee und S+U Rathaus
Spandau]. Die Linie ersetzt teilweise die Linie 337, welche eine neue Linienführung
erhalten wird. Zusammen mit den Linie M37 und 137 kommt es zu einer
Taktverdichtung in der Falkenseer Chaussee – Falkenseer Damm.
 Linie 123: Taktverdichtung zwischen Saatwinkler Damm/Mäckeritzwiesen und
Charlottenburg-Nord, Goebelplatz.
 Linie 130: Taktverdichtung zwischen S+U Rathaus Spandau und S Stresow.
Weitere Planung bis zum Jahr 2024 sind insbesondere von den vorhandenen
infrastrukturellen Gegebenheiten abhängig und nur umsetzbar, wenn die
Straßenraumaufteilung für den ÖPNV optimiert wird:
 Linien 136, 139: Taktverdichtungen bei entsprechender Nachfrage aufgrund des
Neubaus in der Wasserstadt Spandau,
 Linie X34: Ausweitung der Betriebszeiten bei entsprechender Nachfrage,
 Anbindung der Insel Gartenfeld bei entsprechender Bebauung,
 Anbindung der Siemensstadt 2.0 bei entsprechender Bebauung.
Zur Steigerung der Attraktivität und Stabilität halten wir folgende Abschnitte für die
Entlastung des Busverkehrs (bspw. Bussonderfahrstreifen) für sinnvoll: Heerstraße,
Gatower Straße (aus Kladow), Wilhelmstraße (aus Potsdam), Gartenfelder Straße,
Ruhlebener Straße, Schönwalder Straße, Falkenseer Chaussee, Falkenseer Damm.
Größte Herausforderung ist es, im Zuge der steigenden Fahrgastnachfrage und der damit
notwendigen Angebotsdichte in der Neuendorfer Straße eine ÖPNV-freundliche Lösung für
den Omnibusverkehr zu finden.“
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Frage 11:
Wie ist der Stand der Planungen zum angedachten Straßenbahnbetriebshof auf dem ehemaligen Flughafen
TXL/Urban Tech Republic? (Bitte Planungsschritte, voraussichtliche Planungsdauer und geschätzte Bauzeit
nennen)
Frage 12:
Wie viele Straßenbahnen müssten für die bislang geplanten Spandauer Straßenbahnlinien nach derzeitigen
Planungen voraussichtlich auf dem künftigen Betriebshof vorgehalten, gewartet und gereinigt werden?
Frage 13:
Die Heranführung von Straßenbahnen aus den Betriebshöfen aus dem Ostteil der Stadt nach Spandau wird
als unwirtschaftlich und logistisch undurchführbar bewertet. Wie sehen die Planungen aus, um in Spandau
einen eigenständigen Betriebshof, auch als Zwischenlösung, einzurichten?
Antwort zu 11 bis 13:
Derzeit wird im Bereich der sogenannten „Urban Tech Republic“ (UTR) ein Standort für
einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2020 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird
der Betriebshofstandort nachrichtlich in den Flächennutzungsplanübernommen. Aus
heutiger Sicht kann der Betriebshofstandort UTR rechtzeitig zur Inbetriebnahme des
Spandauer Straßenbahnnetzes Ende der 2020er Jahre realisiert werden, so dass keine
Zwischenlösungen notwendig sind. Die Kapazität des geplanten Standortes liegt bei 90 bis
100 Fahrzeugen. Für die bislang im ÖPNV-Bedarfsplan ausgewiesenen Strecken, die bis
2035 realisiert werden sollen, beträgt der Fahrzeugbedarf nach derzeitigen Planungen ca.
30 bis 35 Straßenbahnen. Dies schließt notwendige Fahrzeugreserven ein. Somit reicht die
Kapazität des Standortes für die in Spandau geplanten Straßenbahnstrecken aus.
Frage 14:
Gibt es Überlegungen mit der Havelländischen Eisenbahn AG (HVLE) in Spandau zu sprechen, um zu prüfen,
ob auf einem Teilbereich des Geländes der Havelländischen Eisenbahn an der Schönwalder Allee ein
vorübergehender Straßenbahnbetriebshof /Straßenbahndepot eingerichtet werden kann, um die Einrichtung
eines Straßenbahnnetzes in Spandau unabhängig von der künftigen Errichtung eines Betriebshofes auf dem
ehemaligen Flughafen Tegel zu beschleunigen?
Antwort zu 14:
Derartige Überlegungen bestehen gegenwärtig nicht.
Frage 15:
Wenn nicht, weshalb nicht?
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Antwort zu 15:
Bei der Fläche der Havelländischen Eisenbahn AG (HVLE) an der Schönwalder Allee
handelt es sich um eine gewidmete Bahnfläche, auf der durch die Eigentümerin
regelmäßiger Eisenbahnbetrieb durchgeführt wird. Eine Nutzung der Anlage als
Straßenbahn-Betriebshof wird daher nicht als tragfähige Lösung erachtet.
Frage 16:
Welche Straßenbahnvarianten sollen nach den aktuellen Planungen in Spandau eingesetzt werden? (Bitte
Anzahl, Spezifikationen und avisierte Ausstattungen und Anforderungen benennen)
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die Spandauer Straßenbahnlinien sind Fahrzeuge mit einer Beförderungskapazität für
bis zu 240 Fahrgästen geplant. Dies entspräche in etwa den heutigen großen FlexityBahnen. Die Anforderungen und Ausstattungen werden eine Weiterentwicklung der
bisherigen Fahrzeuggenerationen sein und berücksichtigen die im Nahverkehrsplan und im
Verkehrsvertrag definierten Anforderungen an Straßenbahnfahrzeuge.“
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz