S-Bahn: Winterchaos bei der S-Bahn – Baureihe 485, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26578.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Ist den Verantwortlichen bei der Berliner #S-Bahn /DB bekannt, dass es in unseren Breitengraden im Winter
mitunter zu winterlichen Witterungsverhältnissen kommen kann? Wenn ja, wie wurde entsprechend
vorgesorgt, um den Betrieb aufrecht zu erhalten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja. Alle nötigen Maßnahmen zur Verminderung der #Störanfälligkeit von Fahrzeugen und
Anlagen bei Wintereinflüssen wurden vorgenommen. U.a. wurden an allen
Fahrzeugbaureihen technische Änderungen durchgeführt, welche die Störanfälligkeiten
bei Schnee vermindern, diese aber konstruktionsbedingt nicht komplett ausschließen
können. Darüber hinaus wurden Abtaukapazitäten bereitgestellt, um #Vereisungen und
damit einhergehende #Betriebseinschränkungen der Fahrzeuge begegnen zu können. Im
Rahmen des #Qualitätsprogramms S-Bahn wurden darüber hinaus in den vergangenen
Jahren z. B. alle betriebswichtigen Weichen im Netz der Berliner S-Bahn mit elektrischen
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#Weichenheizungen nachgerüstet, welche ein Einfrieren der beweglichen Teile verhindern.
Weiterhin wurden an zahlreichen Weichen #Verschlussfachabdeckungen, welche das
Eindringen von Flugschnee in den Verschluss verhindern, nachgerüstet.
Aufgrund der Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes wurden für den 07.02. und
08.02. entsprechend der vorbereiteten Wintermappen jeweils 478 Schneeräumkräfte und
275 Sicherungskräfte zur Sicherung der Räumkräfte gegen Gefahren aus dem
Eisenbahnbetrieb angefordert. Da die Sicherungskräfte durch die Dienstleister nicht zu
100 % gestellt werden konnten und Arbeiten im Gleisbereich ohne Sicherung nicht
zulässig und möglich sind, wurden zusätzlich jeweils ca. 50 zusätzliche interne
Mitarbeitende aus dem Bereich Instandhaltung eingesetzt.
Durch die starken Schneefälle ab dem 07.02. in Verbindung mit starkem Wind kam es
trotz vorhandener Weichenheizanlagen zu ersten Störungen, da aufgrund von
Schneeeintrag zwischen Backenschiene und abliegender Zunge oder Vereisung der
Gleitstühle trotz Weichenheizung (bei starkem Wind oder Schneeeintrag bildet sich u. U.
eine isolierende Eisschicht auf den Heizstäben -> „Iglu-Effekt“) ein Umstellen einzelner
Weichen nicht möglich war und diese durch Schneeräumkräfte gangbar gemacht werden
mussten. Auch die Fahrzeuge mussten insbesondere mit der Schwierigkeit des sog.
Flugschnees kämpfen, der aufgrund der geringen Luftfeuchtigkeit eine äußerst feine und
kristalline Struktur und damit großes Potential hatte, von böigem Wind verweht und am
Fahrzeug an verschiedensten Stellen festgefroren zu werden und Einrichtungen des
Fahrzeugs (Türen, Bremsen, Antriebe etc.) zu beeinträchtigen.
Grundsatz war, den Betrieb trotz Störungen soweit möglich aufrecht zu erhalten: Dies ist
auch weitestgehend gelungen, wenn die S-Bahn Berlin GmbH ihren Verkehr nicht nur im
Stadtgebiet aufrecht gehalten hat bzw. es vereinzelt zu Taktlücken in den Außenästen
gekommen ist bzw. sehr vereinzelt kurzfristig Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet
werden musste. Im Ergebnis konnte im Zeitraum 7. bis 15. Februar 2021 88 Prozent der
im Fahrplan vorgesehenen Zugkilometer durch die S-Bahn Berlin GmbH erbracht werden.
Durch das Ausbleiben von härteren Wintern in den vergangenen Jahren fehlte es bei den
externen Räumkräften an Routine im Umgang mit starken Schneefällen. Zudem waren die
starken Pulverschneefälle in Verbindung mit großen Windgeschwindigkeiten ein
Extremfall, was sich auch an anderer Stelle (Stand der Straßenräumung in Nebenstraßen)
zeigte. Die Erfahrungen bezüglich der Weichenheizungen und Einsatz von Räumkräften
werden ausgewertet und für die Weiterentwicklung der Anlagen und der
Wintervorbereitung genutzt, um künftig auch auf extreme Wetterlagen noch besser
vorbereitet zu sein.“
Frage 2:
Was wurde bei der Reaktivierung der damals bereits stillgelegten #Baureihe #485 im Jahr 2011 für die
Sanierungskosten i.H.v. 800.000 € pro Zug konkret unternommen, um die Fahrzeuge in einen dauerhaft
betriebsbereiten Zustand zu versetzen?
Frage 4:
Was wurde seit 2011 unternommen, um die Baureihe 485 in einem betriebsbereiten Zustand zu halten?
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Antwort zu 2 und 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die ab 2011 reaktivierten 20 Viertelzüge der BR 485 wurden vollumfänglich revisioniert.
Darüber hinaus wurde auch eine Reihe von Maßnahmen an allen Fahrzeugen der BR 485
zur Verbesserung der technischen Zuverlässigkeit umgesetzt, angefangen von Arbeiten
an Elektronik, Fahrmotoren bis hin zu Antriebstechnologie und weiteren für den
Netzzugang wesentlichen Kriterien.“
Frage 3:
Bis wann war im Rahmen der Reaktivierung im Jahr 2011 ein erneuter Betrieb der Baureihe 485
vorgesehen? Falls das damalige Zeitfenster überschritten wurde: Was ist der Grund dafür?
Antwort zu 3:
Im Rahmen des S-Bahn-Verkehrsvertrages, der im Dezember 2017 endete, erfolgten
seitens der Länder keine Vorgaben, die Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 nicht mehr
einzusetzen.
Frage 5:
Hat der Austausch der 80 Doppeltriebwagen der Baureihe 485, der laut DB ab Januar 2021 beginnen soll,
bereits begonnen? Wenn ja, wieviel Doppeltriebwagen wurden bereits ausgetauscht und wann ist der Austausch abgeschlossen? Wenn nein, wann wird mit dem Austausch begonnen und wann ist er
abgeschlossen?
Frage 6:
Wann wird die endgültige Stilllegung der Baureihe 485 abgeschlossen sein?
Antwort zu 5 und 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Von den Neubaufahrzeugen der BR 483/484 sind wie vorgesehen seit 01.01.2021 die
ersten 10 Fahrzeuge im Fahrgastprobebetrieb auf der Linie S 47 im Einsatz und haben
sich an den Wintertagen sehr bewährt. Weitere Fahrzeuge kommen in den Jahren 2022
und 2023 und werden die BR 485 planmäßig bis Jahresmitte 2023 ablösen.“
Frage 7:
Wie beurteilt die S-Bahn Berlin/DB die Zuverlässigkeit ihrer Personenbeförderung im Großraum Berlin bei
winterlichen Temperaturen? Wie begründet sie diese Einschätzung?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die bei der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzten Fahrzeuge sind im Rahmen ihres zum Teil
äußerst fortgeschrittenen Dienstalters zwar wartungsintensiv, aber dennoch verlässlich
einsetzbar, auch bei durchschnittlichen winterlichen Temperaturen. Dass insbesondere die
Anfälligkeit für Flugschnee dann besonders zum Tragen kommt, wenn laut Wetterexperten
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von extremen Wetterphasen die Rede ist, wie zuletzt in der KW 6 und 7 dieses Jahres,
überrascht nicht. Die mit den Aufgabenträgern in den Jahren 2011 bzw. 2013 beauftragte
Expertenkommission hat eben diese Anfälligkeit [bei bestimmte Komponenten] der
Fahrzeuge diagnostiziert und festgestellt, dass dieses Problem durch technische
Maßnahmen zwar gelindert, aber nicht gelöst werden kann. Die Umsetzung dieser
Maßnahmen hat auch Erfolg gezeigt: Der Fahrzeugeinsatz musste an wenigen Tagen auf
ca. 85 % des Solls abgesenkt werden. Dieser Einbruch war sehr viel geringer und
schneller wieder behoben als in den letzten harten Wintern 2009/2010 und 2010/2011.
Das Wetter traf die DB und damit auch die S-Bahn Berlin am Wochenende 06./07.02.2021
nicht unvorbereitet, gehören Wintervorbereitungsmaßnahmen doch zur regelmäßigen
Routine. In der Region Ost wurde durch die DB Netz AG ab Samstag, 06.02.2021, 12 Uhr
bis Donnerstag, 11.02.2021, 18 Uhr ein Arbeitsstab eingerichtet. Die Betriebszentrale
S-Bahn Berlin der DB Netz AG war Teil des Arbeitsstabes. In diesem Rahmen wurden je
nach aktueller Lage u.a. die Entstörungen der Infrastruktur in enger Abstimmung mit dem
EVU S-Bahn Berlin GmbH und die Weichenreinigungskräfte nach festgelegten Prioritäten
gesteuert.
Zur Vorbereitung auf den Wintereinbruch in der Region Berlin wurden bis Freitag,
05.02.2021 die Winterstufen ausgerufen und die Einsatzkräfte der beteiligten Bereiche in
Bereitschaft versetzt, um schnell und zielgerichtet reagieren zu können. In den Nächten
am 08., 09., 10. und 11.02.2021 wurden präventive Spurlokfahrten im S-Bahnnetz
durchgeführt.“
Frage 8:
Wie beurteilt der Senat die Zuverlässigkeit der Personenbeförderung der S-Bahn Berlin /DB im Großraum
Berlin bei winterlichen Temperaturen? Wie begründet er diese Einschätzung?
Antwort zu 8:
Der Senat beurteilt das tatsächlich erbrachte S-Bahn-Verkehrsangebot bei winterlicher
Witterung im Zeitraum 07.02.-12.02.2021 als verbesserungswürdig. Die aufgetretenen
Witterungsverhältnisse am 07./08.02. stellen zwar seltene, jedoch keine für
mitteleuropäische Winter extreme oder gar nicht erwartbare Ausprägungen des
Winterwetters dar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Fahrzeuge der Baureihen 480,
485 und 481 in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Ertüchtigungsprogramme
durchlaufen haben, die – unter Berücksichtigung konstruktiver oder altersbedingter
Schwachstellen der Fahrzeuge – gerade auch witterungsbedingte Störungen reduzieren
sollen. Darüber hinaus verfolgt die DB AG mit der Qualitätsoffensive S-Bahn PLUS auch
Maßnahmen, die die Stabilität der Schieneninfrastruktur verbessern sollen. Demzufolge ist
die Ursache für den Umfang der nunmehr aufgetretenen fahrzeug- und
infrastrukturbedingten Angebotseinschränkungen und deren zeitliche Dauer auch noch in
den Tagen nach dem 07./08.02. bei vergleichsweise geringem Schneefall und schwachem
Wind zu analysieren.
Der Senat hat dementsprechend bei der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Netz AG eine
umfassende Analyse der aufgetretenen fahrzeugseitigen sowie infrastrukturseitigen
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Probleme und die Ableitung von künftigen Verbesserungsmaßnahmen erbeten.
Berlin, den 25.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: i2030-Projekt Berliner S-Bahn Länder finanzieren Planungskosten für Verbesserungen im Berliner S-Bahnnetz, aus VBB

Die Länder Berlin und Brandenburg haben eine #Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für die nächsten Planungsschritte zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Netz der Berliner #S-Bahn unterzeichnet. Das #Maßnahmenpaket umfasst rund 35 Einzelmaßnahmen, die in den nächsten Jahren geplant und umgesetzt werden sollen. Für die kommenden Projektplanungen stehen zunächst insgesamt rund 30 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung. Der #Netzausbau ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes #i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere #Schienenverbindungen geschaffen werden.

Die 35 einzelnen infrastrukturellen Maßnahmen, zu denen sich die i2030-Partner verständigt haben, sind zur Bestellung zusätzlicher #Verkehrsleistungen, zur Verbesserung der #Betriebsqualität und für die geplanten #Streckenausbauten im Berliner #S-Bahnnetz

erforderlich. In der nun geschlossenen Sammelvereinbarung werden alle Maßnahmen der Vor- bis hin zur Genehmigungsplanung geregelt. Im ersten Teilpaket stehen nun mit dieser Finanzierungsvereinbarung insgesamt 30 Millionen Euro zur Weiterführung der Konzeption von zehn Einzelmaßnahmen bereit. Diese Mittel werden in den kommenden Jahren für die Vorbereitung weiterer Schritte innerhalb der Sammelvereinbarung aufgestockt.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:

„Die Verbesserungen auf Berlins S-Bahn-Strecken sind das Herzstück des i2030-Infrastrukturprojekts für die Hauptstadtregion. In den nächsten Jahren werden Hunderte neuer moderner Wagen auf den Strecken fahren, die eine viel engere Taktdichte im S-Bahn-Verkehr ermöglichen. Gerade deshalb sind die geplanten Erweiterungen und Optimierungen in der Schieneninfrastruktur so wichtig. Zusätzliche Stationen zählen genauso dazu wie neue Weichenverbindungen, Abstellanlagen und eine stabile Energieversorgung. Es geht um ein verlässliches, deutlich attraktiveres Angebot für leistungsfähige und umweltfreundliche Mobilität in Berlin und Brandenburg.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Zusammen gestalten wir den Nahverkehr der Zukunft. Wir wollen die Mobilität weiter verbessern und setzen dabei auch auf die S-Bahn. Gerade für die dynamische wirtschaftliche Entwicklung der Hauptstadtregion ist sie als wichtiges Bindeglied zwischen Brandenburg und Berlin schon jetzt essenziell. Damit noch mehr Menschen auf das klimafreundliche Verkehrsmittel umsteigen, wollen wir Engpässe beseitigen und die Qualität des S-Bahn-Angebots weiter verbessern. So tragen wir dazu bei, die wachsenden Pendlerströme nach und aus Berlin zu entzerren und die Verkehrswende voranzubringen.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin:

„Die Deutsche Bahn hat die Berliner S-Bahn mit der Qualitätsoffensive „S-Bahn Plus“ in den letzten Jahren auf ein neues Niveau der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit gebracht. 97,1 % Pünktlichkeit in 2020 sind ein neuer Spitzenwert. Um das System noch weiter zu verbessern, sind nun umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur unumgänglich. Die Mobilitätswende ist in vollem Gange und dafür brauchen wir im S-Bahnnetz zusätzliche Gleise, Bahnsteigkanten und Abstellanlagen. In dem Gemeinschaftsprojekt i2030 der Länder Berlin, Brandenburg und der DB nimmt das S-Bahnpaket deshalb eine prominente Stelle ein. Die Planungen können jetzt neue Fahrt aufnehmen. Am Ende werden unsere Fahrgäste durch dichtere Takte, längere S-Bahnzüge und neue Verbindungen profitieren.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:

„Die Berliner S-Bahn ist von zentraler Bedeutung für den öffentlichen Nahverkehr in der Hauptstadt und dem unmittelbaren Brandenburger Umland. Die Qualität, besonders die Zuverlässigkeit, hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Um diesen Trend fortzuführen und weiter auszubauen, müssen jetzt die Weichen für die Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes gestellt werden. Dass nicht alle 35 Einzelmaßnahmen gleichzeitig angepackt werden können, verwundert bei der Komplexität dieses Vorhabens nicht. Dieses ambitionierte Paket muss jetzt Schritt für Schritt umgesetzt werden. Die Finanzierungsvereinbarung gibt uns nun dafür eine klare Planungssicherheit für die kommenden Jahre, darüber freue ich mich natürlich, auch und besonders im Hinblick auf die umzusetzende Verkehrswende!“

Der Fokus liegt zunächst auf dem Ausbau von Abstellanlagen und Werkstätten. Im Zuge der S-Bahnausschreibung werden der Zugflotte für die Angebotsverdichtung in den kommenden Jahren mindestens 1.308 neue S-Bahn-Wagen zugeführt. Für die Reinigung, Wartung und Reparatur der zusätzlichen Wagen werden mehr Kapazitäten für das Abstellen und die Instandsetzung benötigt. Die zusätzliche Infrastruktur wird auch innerhalb von i2030 geplant und umgesetzt. Weitere Schwerpunkte zum Ausbau sind der Streckenausbau zur Ermöglichung eines 10-Minuten-Taktes auf den Außenstrecken, neue Stationen zur Verbesserung der Erschließung von Wohnsiedlungen und Gewerbegebiete, sowie infrastrukturelle Verbesserungen durch neue Weichenverbindungen, Stabilisierung der Energieversorgung und moderne Leit- und Sicherungstechnik.

 

Hintergrund Berliner S-Bahn: Die S-Bahn leistet einen wichtigen Beitrag für eine klimafreundliche Mobilität in der Stadt und auf den Siedlungsachsen im nahegelegenen Umland. Sie ist komplett elektrifiziert und fährt schon bald vollständig mit Ökostrom. Die Fahrgäste profitieren von einem gut ausgebauten Netz und kurzen Fahrzeiten durch die großflächige Stadt. Die S-Bahn vernetzt den Innenstadtbereich mehrmals die Stunde mit den Umlandgemeinden. Sie bringt bereits heute täglich etwa 1,5 Millionen Menschen von A nach B. Seit Jahren entscheiden sich immer mehr Menschen für die S-Bahn. So stiegen die Fahrgastzahlen von 2012 bis 2018 um 21 Prozent. Der

aktuelle Berliner Nahverkehrsplan rechnet bis 2030 mit einer weiteren Nachfragesteigerung von bis zu 42 Prozent für die öffentlichen Verkehrsangebote.

Das i2030-Maßnahmenpaket ermöglicht die Umsetzung folgender Ziele:

  • Mehr Züge: Angebotsausweitung und mehr Kapazität
  • Ausweitung des 10-Minuten-Taktes auf Außenästen des Netzes
  • Verbesserung der Pünktlichkeit und der Zuverlässigkeit
  • Erweiterung des Netzes für einen stabilen Verkehr nicht nur im Regelbetrieb, sondern auch bei Sonderbetrieb mit planmäßigen Baumaßnahmen und außerplanmäßigen Störungen
  • Veränderung des Modal Split zu Gunsten des ÖPNV
  • Senkung des CO2-Ausstoßes

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/sbahn

#483001A der #s-bahn in #Baumschulenweg

from Instagram: https://instagr.am/p/CLuZ0CHJ0aF/

Regionalverkehr + S-Bahn: Pendlerzüge nach Berlin Brandenburgs Parlament macht Druck beim Ausbau der Bahnstrecken, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/pendlerzuege-nach-berlin-brandenburgs-parlament-macht-druck-beim-ausbau-der-bahnstrecken/26948252.html

#Verlängerung der #S-Bahn und Regio-Ausbau: Neue #Zugverbindungen nach Berlin sollen schneller entstehen, als geplant. Das Fordern die Abgeordneten.

Brandenburgs Parlament macht Druck, um zentrale #Bahnstrecken in der Hauptstadtregion schneller auszubauen. Die meisten davon sind Verbindungen zwischen Metropole und Mark. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in Potsdam einen Antrag der Koalition aus SPD, CDU und Grünen, um Investitionen in die #Schieneninfrastruktur zu forcieren.

Mitten in der Corona-Krise drängt das Parlament, dass die zentralen Schienenvorhaben, die im gemeinsamen Projekt von Berlin und Brandenburg „#i2030“ vor vier Jahren festgelegt wurden, zügiger als bisher umgesetzt werden. Bis Ende 2021 soll die Landesregierung „eine Zeitachse“ für die Umsetzung in jedem der acht Teilprojekte vorlegen.

Regierungsziel sei es, dass mehr Pendler auf die Bahn umsteigen, sagte Verkehrsminister Guido Beermann (CDU). Er betonte, dass mittel- und langfristig mehr Geld für den #Nahverkehr bereitgestellt werden muss. „Das ist aus meiner Sicht unumgänglich.“ Beide Regierungen hatten sich 2017 geeinigt, welche Trassen vorrangig ausgebaut werden sollen.

Dazu gehören der #Prignitzexpress (#RE6) und der zweigleisige #Wiederaufbau

BVG + S-Bahn: Leere Busse und Bahnen wegen Corona Berliner Verkehrsbetriebe verzeichnen ein Drittel weniger Fahrgäste BVG und S-Bahn verlieren in der Corona-Pandemie massiv Fahrgäste. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/leere-busse-und-bahnen-wegen-corona-berliner-verkehrsbetriebe-verzeichnen-ein-drittel-weniger-fahrgaeste/26936474.html

#BVG und #S-Bahn verlieren in der #Corona-Pandemie massiv #Fahrgäste. #Stammkunden könnten das Rad im Sommer gratis mitnehmen, überlegt der #VBB.

Die Zahl der Fahrgäste ist im Corona-Jahr 2020 eingebrochen in Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe beförderten nur noch 729 Millionen Menschen, ein Drittel weniger als 2019. Da waren es noch mehr als 1,1 Milliarden. Besonders dramatisch ist der #Rückgang im 2. Quartal, also im ersten Lockdown mit 122 Millionen Fahrgästen.

Im ersten Quartal – das überwiegend vor Corona war, fuhren noch 248 Millionen Menschen mit der BVG. Dies teilte die Verkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) mit. Damit ist das Minus deutlich größer, als zuletzt erwartet. Die neue BVG-Chefin Eva Kreienkamp hatte Mitte Dezember dem Tagesspiegel gesagt, dass es „mit Glück noch 800 Millionen“ werden können. Dann kam der zweite Lockdowwn, die Hoffnung zerstob.

Ähnlich sieht es bei der S-Bahn aus. Das Unternehmen übermittelte dem Senat zwar keine exakten Zahlen, nur eine Einschätzung. Demnach ist die Zahl der Fahrgäste im Frühjahr 2020 beim ersten Lockdown auf unter 40 Prozent…

Tarife + Radverkehr: BVG und S-Bahn planen kostenlose Fahrradmitnahme für Abonnenten In diesem Sommer sollen Kunden mit Abokarte kostenlos ihr Fahrrad im öffentlichen Nahverkehr transportieren können., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/bvg-abonnenten-sollen-fahrrad-kostenlos-mitnehmen-li.141294

Es ist ein #Sommer-Angebot: #Abonnenten der #BVG und #S-Bahn sollen kostenlos ihre Fahrräder mit in die Bahn nehmen können. Für die Erweiterung des Abonnements setzt sich die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel, ein.

Demnach solle die Kombination von #ÖPNV und #Fahrrad gestärkt werden. Das Angebot solle zunächst nur saisonal in den Sommermonaten gelten. In dieser Zeit sei es „eine gute Lösung“. Die endgültige Entscheidung über die Abo-Erweiterung müsse allerdings noch gefällt werden. Derzeit würden noch Gespräche über mögliche Kapazitätsprobleme mit den Verkehrsunternehmen geführt.

Ein Fahrradticket im Tarifbereich AB kostet einzeln derzeit 2,10 Euro. Eine Fahrradtageskarte liegt bei fünf Euro, und für eine Monatskarte müssen BVG-Kunden innerhalb dieses Tarifbereichs …

BVG: Schwarzfahrerquote bei der BVG ist im ersten Corona-Jahr deutlich gestiegen Senat gibt die Zahlen für 2020 bekannt. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schwarzfahrerquote-bei-der-bvg-ist-im-ersten-corona-jahr-deutlich-gestiegen-li.141000

Im Berliner #Nahverkehr wurden über eine halbe Million Menschen ohne Ticket erwischt, bei der #S-Bahn mehr als zuvor.

Corona hat Busse und Bahnen in Berlin geleert. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr bei der S-Bahn mehr #Schwarzfahrer erwischt als im Jahr zuvor. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) wiederum ist der Anteil der Menschen, die kein gültiges Ticket vorweisen konnten, deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. „Der gestiegene Anteil von Menschen ohne Fahrschein trotz insgesamt gesunkener Fahrgastzahlen besorgt mich“, sagte der Rechtspolitiker zu der Entwicklung bei der BVG.

Die Fahrkarten, bitte! Im vergangenen Jahr wurden bei Kontrollen im Berliner Nahverkehr insgesamt fast 550.000 Menschen ohne Ticket angetroffen, so Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in seiner Antwort. Das sind nicht viel weniger als im Jahr davor, als 623.000 Schwarzfahrer ertappt wurden. Dabei ist die Zahl der Fahrgäste stark zurückgegangen, weil Berufstätige im Homeoffice arbeiten und vieler Menschen Bahnen und Busse meiden – aus Angst vor Ansteckung. Wurde die BVG 2019 noch für 1,126 Milliarden Fahrten genutzt, waren es 2020 nur noch 728,5 Millionen.

Wie sieht nun die Schwarzfahrerstatistik für das erste Jahr der Pandemie …

Bahnverkehr + S-Bahn: Fortschritte bei der Dresdner Bahn in Tempelhof, aus Senat

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Frage 1:
In welchen Bauabschnitten wird das Projekt des Ausbaus der #Dresdner Bahn projektiert, geplant und
gebaut?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Dresdner Bahn gliedert sich in vier Abschnitte:
Abschnitt 1: #Marienfelde
Abschnitt 2: #Lichtenrade
Abschnitt 3: #Blankenfelde-Mahlow
Abschnitt 4: #Schöneberg.“
Frage 2:
Wie lauten die aktuellen Planungs- und Baustadien in den einzelnen Abschnitten?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- u. #Genehmigungsphasen sind abgeschlossen. Für alle Abschnitte liegen
bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor. Planänderungen nach
#Planfeststellungsbeschluss, die sich aus der Baudurchführung heraus ergeben, werden
noch nach Erfordernis beantragt.
Das Vorhaben befindet sich aktuell größtenteils in der #Bauausführung: Die
bauvorbereitenden Maßnahmen im Land Berlin verlaufen planmäßig. Der Baubeginn der
Abschnitte 1-3 ist bereits erfolgt. Der Baubeginn für den Abschnitt 4 erfolgt vsl. Anfang
2022. Seit 10/2020 sind die Hauptbauleistungen sowohl für das Land Berlin, als auch im
Land Brandenburg beauftragt.“
Frage 3:
In welchen Zeiträumen sind für die Baumaßnahmen Sperrungen des S-Bahnverkehrs auf welchen
Streckenabschnitten erforderlich?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu folgenden Zeiträumen sind derzeit längere #Sperrpausen des #S-Bahn-Verkehrs
geplant:
 24.06.2021 – 09.08.2021 auf dem Streckenabschnitt #Südkreuz#Blankenfelde
 04.04.2022 – 02.05.2022 auf dem Streckenabschnitt #Priesterweg – Blankenfelde
 02.05.2022 – 11.12.2022 auf dem Streckenabschnitt #Lichtenrade – Blankenfelde
 11.12.2022 – 17.04.2023 auf dem Streckenabschnitt #Mahlow – Blankenfelde.“
Frage 4:
Wann ist mit der #Fertigstellung des gesamten Projektes/der Teilprojekte zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die #Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ist in 12/2025 geplant.“
Frage 5:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen Haltepunktes #Buckower Chaussee für die #Regionalbahn noch
möglich?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen Haltepunktes Buckower
Chaussee für die Regionalbahn möglich.“
3
Frage 6:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes #Kamenzer Damm noch möglich?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer
Damm möglich.“
Alle Beteiligten arbeiten in enger Abstimmung an einer gemeinsamen Lösung für die
nachträgliche Errichtung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm, gegebenenfalls sind
jedoch Anpassungen an der neuen Infrastruktur notwendig.
Frage 7:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Wie betrachtet der Senat die Notwendigkeit des Haltepunktes Buckower
Chaussee und/oder des S-Bahnhofes Kamenzer Damm?
Frage 8:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Mit welchen Zeit- und Kostenrahmen ist dabei zu rechnen?
Antwort zu 7 und 8:
Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im #ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Bedarfsplan des
#Nahverkehrsplans sowie im #Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Das Land Berlin
verfolgt weiterhin die Umsetzung der beiden Maßnahmen. Bedingung für eine Umsetzung
ist die nachgewiesene betriebliche Machbarkeit sowie ein positiver
Wirtschaftlichkeitsnachweis.
Im ÖPNV-Bedarfsplan ist für den #S-Bahnhaltepunkt ein #Realisierungszeitraum für 2026-
2030 vorgegeben und für den #Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee ein
Realisierungszeitraum für 2020-2025. Derzeit wird die betriebliche Machbarkeit für beide
Maßnahmen geprüft, sodass aufgrund des frühen Planungsstadiums noch kein
konkretisierender Zeit- und Kostenplan genannt werden kann.
Frage 9:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Welche Auswirkungen haben der nachträgliche Bau des
Regionalbahnhalts Buckower Chaussee und des S-Bahnhofs Kamenzer Damm auf den Betriebsablauf von
S-Bahn- und Regionalverkehr?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nach ersten Erkennissen hätte ein zusätzlicher Regionalbahnhalt an der Buckower
Chaussee negative Auswirkungen auf die #Betriebsqualität auf der Strecke.
Die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer Damm würde grundsätzlich zu einer
4
Reisezeitverlängerung in Richtung Blankenfelde führen. Da südlich von Lichtenrade
eingleisige Abschnitte vorliegen, würde eine Verlagerung der Zugkreuzung entstehen,
sodass vsl. ca. 5 Minuten Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde entstehen würden.“
Berlin, den 18.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Zusätzliche S-Bahn-Fahrten entlasten mittags nordwestliche Ringbahn, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1054282.php

Pressemitteilung vom 17.02.2021
#S46 wird temporär von #Westend bis #Gesundbrunnen verlängert
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bestellt bei der S-Bahn Berlin GmbH von Montag, den 22. Februar 2021, bis Freitag, den 19. März 2021, wochentags zwischen 11:00 und 14:00 Uhr eine Verlängerung der Linie S46 über ihren bisherigen Endpunkt Westend hinaus bis zum Bahnhof Gesundbrunnen. Die kurzfristige Bereitstellung der Verlängerung der S46 soll die Ringbahnzüge der Linien S41 und S42, die bislang während der Mittagszeit nur im 10-Minuten-Takt fahren, auf dem nordwestlichen Ring entlasten und Fahrgästen damit mehr Platz bieten, um in der #Pandemielage besser #Abstand halten zu können.

Zudem wird auf den Ringbahn-Linien S41 und S42 wochentags ein ganztägiger 5-Minuten-Takt von Freitag, den 19. März 2021, ca. 22:00 Uhr bis Montag, den 12. April 2021, ca. 1:30 Uhr zwischen Wedding, Gesundbrunnen, Ostkreuz und Tempelhof/Bundesplatz eingerichtet.
In dieser Zeit wird der S-Bahnverkehr auf dem Abschnitt zwischen Halensee und Beusselstraße aufgrund von Bauarbeiten unterbrochen und ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingesetzt.

Zusätzlich zu den bestellten Bussen und Straßenbahnen der BVG, die bereits zur Entlastung des Schul- und Berufsverkehrs eingesetzt werden, sind dies weitere Maßnahmen, die der Senat ergreift, um Kontakte im öffentlichen Personennahverkehr zu reduzieren.

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2020 und Kontrolle der Pandemieschutzmaßnahmen im ÖPNV, aus Senat

Klicke, um auf S18-26402.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

 

Frage 1:

Wie viele Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2020 bis zum Stichtag 31.12.2020?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“

Frage 2:

Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In 2020 wurden durch die BVG AöR rund 6.917.000 Fahrausweiskontrollen realisiert.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 wurden ca. 9,8 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“

Frage 3:

Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag 31.10.2020 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag 31.12.2020 bei BVG und S-Bahn entwickelt?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Bei der BVG AöR wurden 2020 249.120 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt, dies waren 94.131 (–27 %) weniger gegenüber 2019 (343.251).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

Bis zum genannten Stichtag 31.10.2020 wurden ca. 246 Tausend Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, zum Stichtag 31.12.2020 waren es ca. 300 Tausend Fahrgäste.

Die Quote ist im Vergleich zum Jahr 2019 (3,0 %) mit 3,06 % nahezu unverändert.

Frage 4:

Von wie vielen sog. „Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2020 das erhöhte Beförderungs- entgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen daraus?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zu a) Es wurde von 249.120 Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis das erhöhte Beförde- rungsentgelt (EBE) verlangt.

zu  b) Die EBE-Erträge (abzüglich abgeschriebenen Forderungen) betrugen 2020 ca.

6,1 Mio. Euro. Eine genaue Abgrenzung der bezahlten/nicht bezahlten Forderungen ist nicht möglich, da sich Verfahren z.T. über einen längeren Zeitraum erstrecken.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Zu a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn Berlin GmbH kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert.

Zu  b) Mit Stand 31.12.2020 wurden für das Jahr 2020 ca. 38 % der offenen Forderungen beglichen.“

Frage 5:

Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.

„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäterinnen und -täter) haben.

2019 wurden 10.871 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt, 2020 waren es 6.385.

Die BVG AöR erhält nicht in jedem Fall eine Information über den Verfahrensausgang, sodass hier keine ganzheitliche Auskunft gegeben werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verfahrensausgänge nicht zeitlich abgegrenzt zu betrachten sind, da die Dauer (auch mehrjährige Verfahren) der Strafverfahren unterschiedlich ist.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die S-Bahn Berlin GmbH hat mit Stand 31.12.2019 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) gestellt.“

Frage 6:

Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2020 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?

Antwort zu 6:

Eine statistische Erfassung erfolgt im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften lediglich nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Das Delikt § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – wird allerdings ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.

Wegen des hinreichenden Tatverdachts einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.448 erhobene Anklagen bzw. gestellte Anträge auf Erlass eines Strafbefehls im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften erfasst, im Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) waren es bisher 97.

Wegen einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB sind für das Jahr 2020 insgesamt 2.763 Verurteilungen im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften verzeichnet, für das Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) bisher noch keine.

Frage 7:

Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch in 2020 entstanden?

Antwort zu 7:

Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden, werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten zum 02.02.2021 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 12 Gefangene, in der JVA Plötzensee 38 Gefangene, in der JVA für Frauen 13 Gefangene, in der JVA Heidering 35 Gefangene, in der JVA Tegel 31 Gefangene, in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 23 Gefangene sowie in der Jugendstrafanstalt Berlin 4 Gefangene unter anderem eine Ersatzfreiheits- strafe wegen Erschleichens von Leistungen verbüßten. Zu beachten ist jedoch, dass der

Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestands- varianten enthält (vgl. Antwort zu Frage 6).

Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haus- haltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaft- kosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine Differen- zierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage bilden.

Die Tageshaftkosten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Hilfsweise werden die Tagessätze für das Land Berlin im Haushaltsjahr 2019 berichtet:

2019 nach Belegungsfähigkeit nach

tatsächlichen Hafttagen

Tageshaftkosten 140,86 € 175,86 €
Bau-Investitionskostensatz 0,67 € 0,84 €
Sach-Investitionskostensatz 1,92 € 2,40 €
Gesamt-Tageshaftkosten 143,45 € 179,10 €

Frage 8:

Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senats oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?

Antwort zu 8:

Spezielle Arbeitsangebote für sog. „Schwarzfahrer/Schwarzfahrerinnen““ gibt es nicht, da die Vermittlung sich weniger am Delikt, sondern stets an den persönlichen Voraussetzungen (Wohnbezirk, Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, usw.) orientiert.

Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafen-Vollstreckung im Berliner Vollzug zu reduzieren, richten sich mithin auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von Geld- strafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsverein- barungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin für Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit besteht, ihren Gefäng- nisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen. Die Ver- kürzung von Ersatzfreiheitsstrafen und damit eine deutliche Entlastung des Vollzuges – gerade auch im Bereich der Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen – wird von der neuen Tilgungsverordnung (TilgV) erwartet, die Ende Januar 2021 vom Senat verabschiedet wurde und deren zentrale Neuerung in der Absenkung der Regelarbeitszeit von sechs auf vier Stunden besteht, mithin in einer anderen Umrechnung zwischen Tagessätzen und Arbeitsstunden. Es wurde zudem der Aufgabenbereich der Regiestelle

gemeinnützige Arbeit (RGA) konkret geregelt, um einen Teil der Maßnahmen im Bereich der gemeinnützigen Arbeit noch besser koordinieren zu können.

Bezüglich der eingesparten Hafttage liegen dem Senat bislang keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2020 vor. Es wird jedoch insoweit darauf hingewiesen, dass in den Tilgungs- statistiken der freien Träger keine Differenzierung nach Delikten vorgenommen wird.

Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 18/22178 vom 17.01.2020 wird verwiesen.

Frage 9:

Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten Machbarkeits- studie, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet   des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden sollten, dar?

Antwort zu 9:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik sowie nach Diskussion in der „Arbeitsgruppe Tarife“ in öffentlicher Ausschreibung am 27.08.2019 eine Machbarkeitsstudie zum Thema

„Ergänzende Instrumente zur Finanzierung des Berliner ÖPNV“ vergeben.

Gegenwärtig ruht die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin auf zwei Säulen: Fahrgelderlösen und Zahlungen der öffentlichen Hand. Ziel der Studie war es, weitere ergänzende Finanzierungsinstrumente zu untersuchen. Dabei sollte deren Ausgestaltung skizziert werden, ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie die zu erwartenden verkehrlichen, sozialen und insbesondere finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Dies berücksichtigt auch die Vorgaben aus § 26 Abs. 3 Satz 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG), wonach alternative Formen der Finanzierung des ÖPNV, insbesondere über Bürgertickets oder die Heranziehung der Nutznießenden des ÖPNV als Ersatz oder Ergänzung zu den herkömmlichen Formen der ÖPNV-Finanzierung zu prüfen sind. Zu den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Instrumenten zählt ein solidarisches Ticket („Bürgerticket“), ein obligatorisches Gästeticket für Besucherinnen und Besucher der Stadt sowie verschiedene Formen, die auch die Nutznießenden des ÖPNV an dessen Kosten beteiligen (z.B. Unternehmen, Grundstückseigentümer). Außerdem wurde eine City-Maut und eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung untersucht.

Die Studie wurde am 23. November 2020 veröffentlicht und kann auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz heruntergeladen werden:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-  personennahverkehr/finanzierung/

Die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegte Studie gibt dabei keine Empfehlung, stellt aber in ihrem Fazit mit Blick auf das zentralen Ziel der Weiterentwicklung und Ergänzung der Finanzierung des Berliner ÖPNV die drei Instrumente mit der höchsten finanziellen Ergiebigkeit heraus. Die mit der Studie dargelegten Erkenntnisse sind ein wichtiger Beitrag zur Diskussion und Entscheidungsfindung in Bezug auf die o.g. ergänzenden Finanzierungsinstrumente. Es

handelt sich dabei um eine Thematik, der sich aktuell viele Städte und Regionen stellen, die eine klimafreundliche Mobilität voranbringen und entsprechend die Finanzierung des ÖPNV auf eine nachhaltige Basis stellen wollen. Eine Festlegung auf einzelne Instrumente für Berlin ist noch nicht erfolgt. Zur Umsetzung eines Instrumentes oder des genannten, fahrscheinlosen ÖPNV wäre in einem nächsten Schritt eine vertiefende Untersuchung zu konkreten Ausgestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten Voraussetzung.

Frage 10:

Wie viele Kontrollen pandemiebedingter Anordnungen, wie z.B. der Pflicht zum Tragen eines MNS an Haltestellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 10:

Die Verkehrsunternehmen kontrollieren täglich mit ihrem Sicherheits- und Servicepersonal die Einhaltung der Maskenpflicht. Diese Kontrollen finden auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden statt (u.a. Polizei Berlin, Bundespolizei). Lediglich Letztere sind auf Grundlage der Corona-Verordnungen befugt, ein Bußgeld zu verhängen. Die BVG hat darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske in die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei einem Verstoß gegen die BVG-Nutzungsordnung kann das BVG-Sicherheitspersonal eigenständig eine Vertragsstrafe von 50 Euro aussprechen.

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Kontrollen zur Einhaltung des Tragens von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen und Hygienevorschriften in den Bahnhöfen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen werden täglich rund um die Uhr von ca. 225 Sicherheitskräften der BVG kontrolliert.

Weiterhin fanden wöchentlich Schwerpunktkontrollen von BVG-Sicherheitskräften gemein- sam mit den Fahrscheinkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Polizei auf ausgewählten Schwerpunktbahnhöfen statt.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Eine strukturierte Erfassung der Anzahl der Ansprachen erfolgt dabei nicht. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: Mund-Nase-Bedeckung, MNB) angetroffen, findet eine direkte Ansprache  statt verbunden mit der Aufforderung, die medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: MNB) zu tragen und bei Zuwiderhandlung bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen kann.“

Frage 11:

Wie viele Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen wurden bei Kontrollen jeglicher Art von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 festgestellt?

Antwort zu 11:

Die BVG hat bis Ende 2020 insgesamt 6.100 Vertragsstrafen in einer Höhe von 50 Euro aufgrund des Verstoßes gegen die BVG-Nutzungsordnung durch ihre Sicherheitsmitar- beiterinnen und -mitarbeiter aufgenommen und rund 150.000 Hinweise zur Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer medizinischen Maske ausgesprochen. Die

S Bahn Berlin GmbH hat keinen entsprechenden Passus in ihren Beförderungsbedingun- gen, hier werden daher lediglich Hinweise durch das Personal ausgesprochen, siehe auch Frage 10.

Frage 12:

In wie vielen Fällen wurden für Verstöße gegen Corona-Verordnungen im ÖPNV bis zum Stichtag  31.12.2020 Bußgelder verhängt und wie hoch waren die kulminierten Summen (bitte nach Kalender-Wochen und Verkehrsunternehmen sowie kassenwirksam und ausstehend aufschlüsseln)?

Antwort zu 12:

Die Bußgeldsachbearbeitung für die von Polizeidienstkräften festgestellten Ordnungswid- rigkeiten nach der Infektionsschutzverordnung, die das Nichttragen des Mund-Nasen- Schutzes (MNS) im ÖPNV betreffen, erfolgt durch die bezirklichen Ordnungsämter. Daher wurden die Bezirke um Zuarbeit gebeten.

Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Pankow können keine detaillierten Angaben zu den Fallzahlen der von ihren Ordnungs- ämtern verhängten Bußgelder nach einzelnen Tatbeständen, wie sie die Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht im ÖPNV darstellt, leisten, da das zur Vorgangsbearbeitung genutzte IT-Fachverfahren keine entsprechende Statistikfunktion enthält. Eine gezielte (händische) Erfassung derartiger Tatbestände ist den Bezirken unter Verweis auf ihre sehr begrenzten personellen Ressourcen derzeit nicht möglich, daher erfolgt teilweise nur eine kumulierte Angabe der Fallzahlen.

In den bezirklichen Ordnungsämtern werden im Rahmen der Bußgeldsachbearbeitung von nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten sowohl die von Polizeidienstkräften als auch die vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) erfassten Verstöße gegen die Corona-Eindäm- mungsmaßnahmen erfasst.

Aufgrund der zum Teil sehr hohen Anzeigenzahlen kann es in einigen Bezirken zu Verzögerungen bei der systemseitigen Erfassung der Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, so dass die nachfolgenden Angaben nur den aktuellen Erfassungs- und Bearbeitungsstand wiedergeben.

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 182 Ver- stöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV festgestellt und jeweils die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Es wurden bislang 117 Verwarnungsgeldbescheide und 65 Bußgeldbescheide mit einem Gesamt- volumen von 9.160 Euro erlassen, wovon bereits mit Stand vom 3.2.2021 4.970 Euro gezahlt wurden.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 21 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- bedeckung im ÖPNV erfasst. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren ein- geleitet. Bisher erfolgte in diesen Verfahren der Erlass von acht Verwarn- und vier Bußgeldbescheiden.

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2020 ins- gesamt 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Sachverhalt zwischen 50 und 250 Euro pro Ordnungswidrigkeit.

Im Bezirk Neukölln wurden seit Beginn der Pandemie bisher insgesamt 2.919 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bearbeitet, die mit- unter gegen mehrere Betroffene gerichtet sind, so dass die Anzahl von möglichen Verfah- ren schätzungsweise bei >3.500 Verfahren liegt. Bisher wurden im Bezirk rd. 2.055 Verfahren eingeleitet, die Ordnungswidrigkeiten gegen die Infektionsschutzverordnungen betreffen: In 132 Fällen wurden Verwarnungsgelder verhängt (ca. 6.000 Euro). In 1.453 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet (Status Anhörungen) – hieraus ergingen 347 Bußgeldbescheide (festgesetzte Bußgelder von insgesamt rund 94.600 Euro). Trotz priorisierter Sachbearbeitung der Verstöße besteht im Ordnungsamt Neukölln ein deutlicher Rückstau bei der Erfassung der Anzeigen. Eine separate Ausweisung des Tatbestands zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV gibt es nicht.

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden in insgesamt acht Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.100 Euro verhängt, zu denen jeweils noch Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen. Weitere 23 Fälle aus dem Jahr 2020 sind noch in der Bußgeldbearbeitung, so dass noch keine Angaben zu der Bußgeldhöhe möglich sind.

Aus den Bezirken Mitte und Reinickendorf liegen detaillierte Angaben zu den festgestellten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten im ÖPVN vor, die sich auf die Verstöße gegen die zum Infektionsschutz erlassenen Verordnungen beziehen:

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
13

14

   
15 0   0  
16 0   0  
17 0   0  
18 0   0  
19 0   0  
20 0   0  
21 0   0  
22 0   0  
23 0   0  
24 0   0  
25 0   0  
26 0   0  
27 28 1.408,50 € 0  
28 48 2.060,00 € 0  
29 18 872,50 € 0  
30 43 1.792,50 € 0  
31 35 1.555,00 € 0  
32 23 1.052,50 € 0  
33 40 1.807,50 € 0  
34 20 1.055,00 € 0  
35 92 4.492,50 € 3 300,00 €
36 115 5.815,00 € 2 110,00 €
37 53 2.840,00 € 0  
38 26 1.580,00 € 0  
39 28 1.525,00 € 0  
40 9 485,00 € 1 100,00 €
41 6 330,00 € 0  
42 35 1.970,00 € 2 5.100,00 €
43 44 2.448,50 € 1 55,00 €
44 37 2.095,00 € 12 975,00 €
45 14 770,00 € 5 275,00 €
46 10 520,00 € 0  
47 5 275,00 € 6 330,00 €
48 5 185,00 € 0  
49 0   0  
50 5 275,00 € 0  
51 0   0  
52 0   0  
53 0   0  

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
Summe 739 37.209,50 € 32 7.245,00 €

 

Bezirk BVG   S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
13 0   0
14 0   0
15 0   0
16 0   0
17 0   0
18 0   0
19 0   0
20 0   0
21 0   0
22 0   0
23 0   0
24 0   0
25 0   0
26 0   0
27 0   0
28 0   0
29 0   0
30 0   0
31 0   0
32 0   0
33 0   0
34 0   0
35 0   0
36 0   0
37 10 500,00 € 0
38 0   0
39 0   0
40 6 285,00 € 0
41 0   0
42 7 335,00 € 0
43 1 50,00 € 0
44 0   0
45 1 100,00 € 0
46 0   0
47 12 600,00 € 0
48 4 200,00 € 0

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl            Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
49

50

51

52

53

20                             955,00 €

4                            200,00 €

10                             500,00 €

0

0

0

0

0

0

0

Summe 75 3.725,00 € 0 0,00 €

Zu diesem Sachverhalt wird im Übrigen auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/25035 vom 09.11.2020 verwiesen.

Berlin, den 15.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz