Wer am kommenden Sonntag, den 28. April 2019, auf der südlichen #U3 unterwegs ist, darf sich über ein ganz besonderes #U-Bahnerlebnis freuen. Denn zwischen den U-Bahnhöfen #Breitenbachplatz und #Krumme Lanke ist an diesem Tag ein #historischer#Sonderzug aus drei Wagen des #U-Bahntyps #A1, Baujahre 1924 bis 1926, unterwegs.
Die erste Fahrt ab Breitenbachplatz beginnt um 10:47 Uhr. Die letzte Fahrt des Tages erfolgt genau um 15 Uhr ab Krumme Lanke. Für die Mitfahrt reicht ein regulärer Fahrschein. Lediglich die Fahrradmitnahme ist ausgeschlossen.
Aus Sicherheitsgründen können die Nauener Heimatfreunde zu ihren Vorträgen nur noch maximal 60 Personen zulassen. Bei der großen Beliebtheit dieser Veranstaltungen wird zukünftig nur mit Voranmeldung ein Besuch im Richard-Hof möglich sein.
Der Flyer der Einladung zum dritten Wintervortrag zeigte das spektakuläre Bild eines #Schienenfahrzeuges, das den wenigsten Besuchern bekannt war. Wolfgang #Johl, Vorsitzender des Vereins, klärte zu Beginn des Vortrages die Anwesenden über das abgebildete Fahrzeug auf. Es war der von Franz #Krukenberg 1929 konstruierte #Eisenbahntriebwagen, der vom Konstrukteur „#Flugbahn-Wagen“ genannt wurde. Er stellte bei seiner Fahrt von Berlin nach #Hamburg einen Geschwindigkeitsrekord von 230,2 km/h auf. Dieser Rekord hatte 24 Jahre Bestand. Interessant war für die Zuhörer, dass dieser futuristische Triebwagen auch den Bahnhof #Nauen durchfuhr. Aufgrund verschiedener Umstände war sein Betrieb aber nicht wirtschaftlich und es wurde nur das eine #Versuchsexemplar …
Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung des Vorhabens #Museumshafen#Treptow, von dem öffentlich schon länger nichts mehr vernehmbar ist? Antwort zu 1: Das Vorhaben ruht derzeit. Der Senat hatte u.a. mit der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15340 vom 15. Juni 2018 zur Weiterentwicklung des Projektes Stellung genommen. Frage 2: Welches konkrete Ziel soll mit dem Projekt verfolgt werden? Wie ist es entstanden? Wer hat den jetzigen Träger ausgewählt und mit welcher Begründung? Antwort zu 2: Ziel des Projektes ist es, einen Museumshafen mit regionalem Museum im Bereich des ehemaligen #Zollsteges zu errichten. 2012 hat das #Wasserstraßen- und #Schifffahrtsamt Berlin beabsichtigt, durch ein #Interessenbekundungsverfahren den Zoll- und Grenzsteg am Osthafen zu privatisieren und für das umliegende Wasserareal ein Nutzungsvertrag zu vergeben. Wichtige Bewertungskriterien waren unter anderem die #denkmalgerechte Einbeziehung des Zoll- und #Grenzsteges in die Konzeption, die Genehmigungsfähigkeit unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie das Umsetzungskonzept mit integrierter Zeitplanung. Das Verfahren wurde abgeschlossen. Der Historische Hafen Berlin in Koope2 ration mit Agromex GmbH & Co.KG (jetzt Stiftung Museumshafen Berlin) wurde ausgewählt, weil die Geschichte Berlins aufgegriffen wurde und eine Verbindung zwischen den historischen Schiffen und dem Motto “Berlin wurde aus dem Kahn erbaut“ geschaffen wurde. Die Zuständigkeit des Bundes für das genannte Verfahren ergibt sich aus der Tatsache, dass die Spree Bundeswasserstraße ist. Weitere Anfragen hierzu müssten direkt an den Bund – an das WSA bzw. an das Bundesverkehrsministerium – gerichtet werden. Frage 3: Wie soll der denkmalgeschützte Grenzsteg in das Vorhaben integriert und der historische Zollhafen dokumentiert werden? Antwort zu 3: Der Osthafensteg wurde als „Zeitzeuge“ der deutsch-deutschen Teilungsgeschichte integriert, indem er eine Ausstellungsplattform und einen Anleger für die Fahrgastschifffahrt erhalten soll. Es war nicht beabsichtigt, den Grenzsteg mit in das Förder-Projekt einzubeziehen. Hinsichtlich des Umgangs mit dem Zollsteg muss es eine vertragliche Regelung mit dem WSA geben. Die Dokumentation hinsichtlich des historischen Zollsteges könnte im geplanten Museum erfolgen bzw. dort dokumentiert werden. Frage 4: Welche Ämter und Behörden sind genehmigungsrechtlich in die Pläne für den Museumshafen Treptow involviert? Antwort zu 4: Für das Bauvorhaben (Anlage auf einem Gewässer) ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach Berliner Wassergesetz durchzuführen. Da sich das Vorhaben auf einer Bundeswasserstraße befindet, ist auch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung der Bundeswasserstraßenverwaltung, hier des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin, erforderlich. Frage 5: Wer ist für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich und somit Antragsteller für die Genehmigungen? Antwort zu 5: Bauherr sollte das Bezirksamt Treptow-Köpenick sein. Nach Aussage des Bezirkes Treptow- Köpenick ist diese Frage jedoch noch offen. Zwischen dem Bezirksamt, der Stiftung Museumshafen und dem WSA wurde eine nutzungsrechtliche Vereinbarung geschlossen. Frage 6: Welche Genehmigungen wurden bereits beantragt, welche beschieden? (Bitte mit Datum auflisten) 3 Antwort zu 6: Derzeit liegen derartige Anträge nicht vor. Frage 7: Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung des Projekts noch geschaffen werden? Antwort zu 7: Es muss eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Fortlauf des Projektes erfolgen. Frage 8: Für welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2017 GRW-Mittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro für den Museumshafen zugesagt? Frage 9: Bis wann müssen die Gelder abgerufen sein und welcher Voraussetzungen bedarf es dafür? Antwort zu 8 und zu 9: Es bedarf zunächst einer Förderzusage (darin sind entsprechende Fristen festgelegt). Eine derartige Förderzusage konnte nicht erteilt werden, weil der Förderantrag die Voraussetzungen für die Bewilligungsreife nicht erfüllte. Nach einer grundsätzlichen, positiven Entscheidung sind die entsprechenden prüffähigen Anträge zu stellen. Frage 10: Sind weitere öffentliche Gelder vorgesehen oder muss der Fehlbedarf vom Projektträger getragen werden? Frage 11: Mit welchen Gesamtkosten für das Vorhaben wird gerechnet? Frage 12: Welcher Umsetzungszeitraum ist geplant? Antwort zu 10 bis zu 12: Aufgrund der oben dargelegten Sachlagen können diese Fragen derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Berlin, den 26.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gibt es doch noch eine kleine Chance für ein symbolisches Wiederaufleben der Berliner #Luftbrücke? In der vergangenen Woche hatte die Berliner Morgenpost darüber berichtet, dass ein gemeinnütziger Verein #Luftfahrtenthusiasten aus aller Welt eingeladen hat, um Mitte Juni mit ihnen an das Ende der Berliner Luftbrücke vor 70 Jahren zu erinnern. Dabei wurde aber auch bekannt, dass die mehr als 30 teilnehmenden „#Rosinenbomber“-Piloten zwar am 15. und 16. Juni die Hauptstadt überfliegen wollen, jedoch – anders als ursprünglich gedacht – dort nicht zwischenlanden können. Der Hauptgrund dafür: die hohen und vor allem teuren Sicherheitsaufwendungen, die bei einer Landung etwa auf dem früheren #Flughafen#Tempelhof erforderlich sind. Der Verein sah sich außerstande, diese Kosten zu tragen.
Viele Berliner meldeten sich daraufhin in der Redaktion der Berliner Morgenpost, um ihr Bedauern über diese Entwicklung zu bekunden. „Ein Luftbrücken-Jubiläum ohne Rosinenbomber, das geht eigentlich nicht“, sagte etwa Joachim Kiau. Der heute 74 Jahre alte Tempelhofer verbindet eine besondere Beziehung mit dem Flughafen Tempelhof, über den die Alliierten 1948/1949 einen Großteil der lebensnotwendigen Hilfslieferungen auf dem Luftweg in den blockierten Westteil der Stadt brachten. Seine Familie lebte damals nicht nur in der Einflugschneise, sondern …
Nach Jahren des Stillstands haben sich Senat und Bezirk mit der Deutschen Bahn über den Ausbau der alten Eisenbahnbrücke geeinigt.
Für den Ausbau der #Yorckbrücke 5 als Fußgänger- und #Fahrradverbindung sind die letzten Hürden beiseite geräumt. Die #Senatsverwaltung für Verkehr und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg einigten sich mit der DB #Netz AG über die Ertüchtigung der Yorckbrücke, die den westlichen #Gleisdreieck-Park mit dem #Radweg zum Bahnhof #Südkreuz verbinden soll. Die DB Netz soll Planungen und Bauleistungen übernehmen, erklärte die Senatsverwaltung. Das Land übernimmt anschließend die #Unterhaltungskosten der neuen #Brückenverbindung. Für die #Baukosten will der #Investor des neuen Wohngebiets an der …
Die Rückkehr der #Rosinenbomber hat einen respektablen Förderer bekommen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Schirmherrschaft für die spektakuläre Aktion „#Luftbrücke Berlin 70 – Die Rückkehr der Rosinenbomber“ übernommen. Das teilten die Organisatoren der Großveranstaltung am Mittwoch mit.
Mehr als 35 sogenannte „Rosinenbomber“ des Typs #DC-3 werden voraussichtlich am 15. Juni dieses Jahres zur Feier des Luftbrückenjubiläums in eine langen Kette über das Brandenburger Tor und den Flughafen Tempelhof fliegen. West-Berlin wurde während der sowjetischen #Blockade vom 24. Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949 von #alliierten Maschinen aus der Luft versorgt. Das Ende dieser Hilfsaktion jährt sich 2019 zum …
#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.
Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.
Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …
Wir freuen uns, Sie, Ihre Familien und Freunde am 15. März 2019 zu einer unserer vier #Sonderzugfahrten auf der #Stettiner Bahn begrüßen zu dürfen. Eine Dampflok mit 11 Reisezugwagen anlässlich des #175. Jubiläums der Stettiner Bahn lädt Sie zum Mitfahren ein. Steigen Sie ein und erleben Sie eine unvergessliche Fahrt!
Der Sonderzug mit der #Dampflokomotive#03-2155 bietet 500 Fahrgästen einen Sitzplatz. Um möglichst vielen Einwohnern an der Stettiner Bahn eine kostenlose Fahrt zu ermöglichen, wird die Strecke in vier Abschnitte unterteilt und die Fahrt auf jedem der Einzelabschnitte als einzelne Sonderfahrt durchgeführt. Wir bieten Ihnen folgende vier Sonderfahrten an:
Sonderfahrt 1
Berlin-Lichtenberg – Angermünde als D 310
derzeit von verfügbares Fahrkartenkontingent: 464 Plätze
über www.reservix.de
Sonderfahrt 2
Angermünde – Tantow – Stettin Hbf. als D 328
über das Amt Gartz (Oder)
Sonderfahrt 3
Stettin Hbf. – Tantow – Casekow – Passow – Angermünde als E 160
Die Fahrkarten für die kostenlosen Sonderfahrten 1 (D 310) und 4 (E 175) können Sie unter www.reservix.de bestellen. Die kostenlosen Fahrkarten für die Sonderfahrten 2 (D 328) und 3 (E 160) vergibt das Amt Gartz (Oder). Interessenten können sich mit einer E-Mail an info@gartz.de wenden. Die Interessenten werden nach Bestätigung ihrer Anmeldung informiert und können die Tickets ab dem 5. März 2019 in Gartz (Oder) persönlich abholen. Sie sollen vorzugsweise für 1 – 2 Sonderfahrten herausgegeben werden. Kurzfristig verbleibende Restkarten werden im Rahmen der Verfügbarkeit am Bahnsteig ausgegeben.
Fahrpläne für die Sonderzüge
Der verbindliche Fahrplan wird unter www.gartz.de, www.lausitzerdampflokclub.de sowie www.reservix.de veröffentlicht und kann telefonisch unter 03 33 32 77-0 erfragt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fahrten finden Sie auf www.gartz.de. Bitte informieren Sie sich vor der Abfahrt bei uns telefonisch unter 03 33 32 77-102 oder hier auf dieser Internetseite.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht? Zu 1. und 2.: Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage 18/17372 ausgeführt – dargelegt. Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der Seite 2 von 5 Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es nicht.
Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum Umgang mit den Denkmalen hier getroffen? Zu 3.: Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen, die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung hingewiesen. Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau betroffen sind: a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus & Garten, d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal) f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus- Kinderkrankenhaus i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm) j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung Prellerweg m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof Seite 3 von 5 n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg Sachbegriff: Bahnhof (S) o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz- Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31). Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen. Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“ Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren Entscheidungsbedarf.“ Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis 14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde) wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst: „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.“ „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO 717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“ Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden. Seite 4 von 5 Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den Verlust des Denkmals auferlegt? Zu 4.: Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem Sachverhalt gegeben: „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer 09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus, 1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen. Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“ Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor. Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt. Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich. Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite 5 von 5 malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig ist. Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt? Zu 5.: Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige Bauten dieser Art erhalten. Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892 wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen. Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert: Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung, die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den Zugangstreppen. Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30- 32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin eingemeindet wurde. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa