Bus: Berlin barrierefrei erleben: Sightseeing-Anbieter „Berlin City Tour“ fährt mit rollstuhlgerechtem Bus, aus openpr.de

https://www.openpr.de/news/1007896/Berlin-barrierefrei-erleben-Sightseeing-Anbieter-Berlin-City-Tour-faehrt-mit-rollstuhlgerechtem-Bus.html

Endlich ohne #Barrieren die #Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt erleben! Für #Rollstuhlfahrer, die als Gruppe in Berlin eine professionelle #Stadtrundfahrt mitmachen möchten, gibt es vom beliebten #Doppeldecker-Sightseeing-Anbieter „Berlin City Tour“ etwas ganz Praktisches: einen rollstuhlgerechten Bus!

Dieser ehemalige #BVG-Bus – im firmentypischen Design gestaltet und speziell umgebaut – verfügt über 21 variabel nutzbare Plätze. Auf Schienen können entweder Sitzplätze eingerastet oder Rollstühle angegurtet werden. Nutzen Rollstuhlfahrer den Bus, die nicht umgesetzt werden können, reicht der Platz für 10 Rollstühle. Das Besondere: Der in der hinteren Bustür eingebaute Lift hebt die Rollstuhlfahrer einfach, zügig und bequem in das Fahrzeug. Das ist auch für elektrische Rollstühle kein Problem.

„Mit diesem Bus ermöglichen wir Gruppen mit Rollstuhlfahrern ganz unkomplizierte und flexible Transportmöglichkeiten“, sagt Berlin City Tour-Betriebsleiter Michael Hammer. „Wir sind damit schon einige Touren gefahren und haben gute Erfahrungen mit der Mischung aus mobilen und …

Bahnhöfe: U 9 in Wilmersdorf Zwei Jahre für Aufzugsbau im U-Bahnhof Spichernstraße, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/u-9-in-wilmersdorf-zwei-jahre-fuer-aufzugsbau-im-u-bahnhof-spichernstrasse/22699160.html

Gut zwei Jahre soll der Einbau eines #Aufzuges in der Station dauern. Das hängt mit den komplizierten Auflagen beim laufenden Betrieb der #U9 zusammen.
Damit es später einfacher wird, wird es jetzt erst mal schwieriger. Der Einbau eines Aufzugs auf dem -Bahnhof #Spichernstraße zwingt umsteigende Fahrgäste nicht nur seit Wochen zwischen den Linien U 3 (Warschauer Straße– Krumme Lanke) und U 9 (Osloer Straße–Rathaus Steglitz) zu langen Wegen, sondern jetzt muss die BVG auch noch zeitweise den Verkehr auf einem Abschnitt der U 9 einstellen: Von Montag an bis voraussichtlich zum 5. Juli fahren sonntags bis donnerstags nach 23 Uhr keine Züge zwischen den Stationen Zoologischer Garten und Güntzelstraße; als Ersatz setzt die BVG Busse ein, die bis zum Bahnhof Berliner Straße fahren, um dort ein barrierefreies Umsteigen zu ermöglichen. Weitere Sperrungen folgen.
Gearbeitet wird nur in der nächtlichen #Betriebspause von zwei Stunden

Der Einbau des Aufzuges ist kompliziert – als Bauzeit hat die BVG gut zwei Jahre angesetzt. Sie will vorwiegend in der nächtlichen Betriebspause von nur zwei Stunden …

barrierefrei + Bahnhöfe: „Auf und Ab“ in der Spichernstraße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2594

Für den #barrierefreien Zugang zum -Bahnhof #Spichernstraße baut die BVG dort #Aufzüge ein. Im Zeitraum von Montag, dem 18. Juni bis Donnerstag, dem 5. Juli 2018 finden vorbereitende Baumaßnahmen statt, für die vorübergehend der Zugverkehr auf der Linie #U9 unterbrochen werden muss.

Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, erfolgen die Sperrungen jeweils nur sonntags bis donnerstags von ca. 23 Uhr bis Betriebsschluss. Zwischen den U-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Güntzelstraße fahren statt der U-Bahnen Ersatzbusse. Um ein barrierefreies Umsteigen zu gewährleisten, wird der Ersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Berliner Straße verlängert. Weitere Sperrzeiten sind für Sonntag, 26. August bis Donnerstag, 13. September sowie Montag, 3. bis Donnerstag, 20. Dezember 2018 vorgesehen.

Für den Aufzug, der künftig die drei Ebenen Bahnsteig U9, U3-Bahnsteig Richtung Krumme Lanke und die Straßenebene miteinander verbindet, muss zunächst eine Hilfskonstruktion geschaffen werden, da tragende Wände von den Baumaßnahmen betroffen sind. Zudem werden an dieser Stelle für den Einbau des Aufzugs die Bahnsteigtreppe und die Fahrtreppe entfernt. Aufgrund der Arbeiten ist der direkte Übergang zwischen U9 und #U3 bis Mitte 2020 gesperrt. Der Weg für Umsteiger ist vor Ort ausgeschildert. Die Inbetriebnahme des Aufzugs ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

Ein weiterer Aufzug, der den U3-Bahnsteig Richtung Warschauer Straße mit der Straßenebene verbindet, wird parallel gebaut. Hier ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2019 geplant.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG-App FahrInfo Plus, auf BVG.de, im BVG Navi sowie an den Aushängen vor Ort.

barrierefrei + Bus: Riesige Hürde Der Bus ist barrierefrei – die Haltestelle aber nicht, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/riesige-huerde-der-bus-ist-barrierefrei—die-haltestelle-aber-nicht-30604934

Der Ausbau eines #barrierefreien #Haltestellen-Netzes in Berlin verläuft nur schleppend. Besonders hart trifft es den #Busverkehr. Hier müssten Tausende #Haltestellen umgebaut werden, wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Kristian Ronneburg hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Einen zentralen Überblick über den #Ausbauzustand des Netzes der #Bushaltestellen gibt es der Antwort der Innenverwaltung zufolge gar nicht. Das liege vor allem daran, dass die Bezirke für den Ausbau zuständig seien.

Drei Viertel der Bushaltestellen müssen noch umgebaut werden

Rund drei Viertel der Haltestellen müssen noch umgebaut werden, damit das Netz als barrierefrei gilt. Von den insgesamt 6481 Bushaltestellen in Berlin müssten bis 2022 jährlich rund 1500 Haltestellen umgebaut werden.

Die Bezirke seien allerdings oft nicht in der Lage, das Ziel schnell umzusetzen, so die Innenverwaltung. Geld sei zwar vorhanden, aber die Personalsituation in den Bezirken erschwerten Planung und Umsetzung.

Fördermittel-Verfahren oft zu kompliziert

Finanziert werden die Umbauten unter anderem durch Fördermittel. Zudem steht Geld aus dem milliardenschwere Investitionsfonds Siwana …

Bahnhöfe: Barrierefreiheit auf U-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche -Bahnhöfe verfügen aktuell nicht über einen #Aufzug? Wann werden diese Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet werden können?
Antwort zu 1:
Aktuell sind 118 U-Bahnhöfe stufenlos mit Aufzügen oder #Rampen erschlossen. Vor dem Hintergrund, dass der nicht barrierefreie U-Bahnhof Französische Straße (U6) mit der Inbetriebnahme des neuen, barrierefreien U-Bahnhofs Unter den Linden (U5) geschlossen wird, müssen rechnerisch noch 54 U-Bahnhöfe (172-118=54) mit Aufzügen ausgestattet werden.
Da an einem einzelnen U-Bahnhof teilweise mehr als nur ein Aufzug erforderlich ist (z.B. bei Seitenbahnsteigen oder an Umsteigebahnhöfen), sind in der nachfolgenden Aufzählung der geplanten Maßnahmen einzelne Bahnhöfe mehrmals aufgezählt.
2
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch verbleibenden 54 U-Bahnhöfe zeitnah/bis 2020 zu erreichen.
Für alle noch zu errichteten Aufzugsanlagen sind bereits mindestens vorbereitende Maßnahmen getroffen worden. Entweder befinden sich die Aufzüge bereits im Bau, kurz vor der Bauphase oder in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase.
Die konkreten Umsetzungstermine hängen in vielen Fällen von externen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Genehmigungsverfahren, Auflagen aus dem Brandschutz und dem Denkmalschutz, verkehrlichen Maßnahmen während der Bauzeit, den Vergabeverfahren sowie den verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen ab. Hierdurch können Verschiebungen zwischen den Jahresplanungen entstehen.
Zurzeit sehen wir voraussichtlich die folgenden Fertigstellungs-Termine vor:
Im Jahr 2018 werden nach derzeitigen Planungen die folgenden Bahnhöfe mit einem Aufzug ausgestattet:
Kurfürstenstraße (U1)
Rüdesheimer Platz (U3)
Oskar-Helene-Heim (U3)
Freie Universität (Thielplatz) (U3)
Podbielskiallee (U3)
Viktoria-Luise-Platz (U4)
Adenauerplatz (U7)
Blissestraße (U7)
Parchimer Allee (U7)
Jakob-Kaiser-Platz I (U7)
Karl-Marx-Straße (U7)
Halemweg (U7)
Nauener Platz (U9)
Friedrich-Wilhelm-Platz (U9)
In den Jahren 2019 bis 2020 werden nach derzeitigen Planungen die folgenden Bahnhöfe mit einem Aufzug ausgestattet:
Möckernbrücke I (U1)
Schlesisches Tor I + II (U1)
Görlitzer Bahnhof (U1)
Möckernbrücke II (U1)
Sophie-Charlotte-Platz I (U2)
Ernst-Reuter Platz I + II (U2)
Hausvogteiplatz (U2)
Sophie-Charlotte Platz II (U2)
Neu Westend (U2)
Kaiserdamm I + II (U2)
Klosterstraße (U2)
Rosa-Luxemburg-Platz (U2)
Augsburger Straße (U3)
Spichernstraße (U3)
Rathaus Schöneberg (U4)
3
Bayerischer Platz (U4)
Platz der Luftbrücke I (U6)
Alt-Tempelhof (U6)
Platz der Luftbrücke II (U6)
Westphalweg (U6)
Seestraße I (U6)
Eisenacher Straße (U7)
Altstadt Spandau (U7)
Bayerischer Platz (U7)
Grenzallee (U7)
Gneisenaustraße (U7)
Rohrdamm (U7)
Zwickauer Damm (U7)
Konstanzer Straße (U7)
Jakob-Kaiser Platz II (U7)
Mierendorffplatz (U7)
Paulsternstraße (U7)
Residenzstraße (U8)
Schönleinstraße (U8)
Franz-Neumann-Platz (U8)
Heinrich-Heine Straße (U8)
Moritzplatz (U8)
Pankstraße (U8)
Weinmeisterstraße (U8)
Birkenstraße (U9)
Schloßstraße I (U9)
Güntzelstraße (U9)
Spichernstraße (U9)
Schloßstraße II (U9)
Einige wenige Bahnhöfe werden – vor dem Hintergrund komplexer bautechnischer Lösungen und/oder zur Eintaktung in laufende Baumaßnahmen und damit Vermeidung von Doppelsperrungen – voraussichtlich erst in 2021/2022 mit einem Aufzug ausgestattet. Dies betrifft die folgenden Bahnhöfe:
Deutsche Oper (U2)
Holzhauser Straße (U6)
Borsigwerke (U6)
Seestraße II (U6)
Möckernbrücke I+II (U7)“
Frage 2:
Welche U-Bahnhöfe sind bisher nur über eine Rampe barrierefrei zu erreichen? Wann werden dort nachträglich Aufzüge angebracht werden können?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die folgenden U-Bahnhöfe auf der U-Bahnlinie 5 sind nur mit einer Rampe stufenlos erreichbar:
4
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf-Nord
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louis-Lewin-Straße
Hönow
Entsprechend der Vorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Prioritätenlisten der Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ für den Aufzugseinbau in Berliner U-Bahnhöfen sind diese Bahnhöfe nicht Teil des aktuellen, vom Senat finanzierten, Aufzugsprogramms. Danach hat der barrierefreie Ausbau der U-Bahnhöfe, die bisher gar nicht stufenlos erreichbar sind, Priorität.
Der Wunsch, auch diese U-Bahnhöfe möglichst schnell mit Aufzügen auszustatten, ist gut nachvollziehbar, wird jedoch erst nach Abschluss des Aufzugsprogramms umgesetzt werden können.“
Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe verfügen bisher nicht über ein Blindenleitsystem? Wann ist an diesen Bahnhöfen konkret mit einer Realisierung zusätzlicher Leitsysteme zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zurzeit sind bereits mehr als 2/3 der Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
Auf den folgenden U-Bahnhöfen werden im Zuge des barrierefreien Ausbaus in den nächsten Jahren noch Blindenleitsysteme eingebaut:
Möckernbrücke (U1/U7)
Senefelderplatz (U2)
Rosa-Luxemburg-Platz (U2)
Klosterstraße (U2)
Hausvogteiplatz (U2)
Mohrenstraße (U2)
Zoologischer Garten (U2)
Deutsche Oper (U2)
Bismarckstraße (U2)
Sophie-Charlotte-Platz (U2)
Kaiserdamm (U2)
Neu Westend (U2)
Augsburger Straße (U3)
Spichernstraße (U3/U9)
Heidelberger Platz (U3)
Bayerischer Platz (U4/U7)
Biesdorf-Süd (U5)
5
Elsterwerdaer Platz (U5)
Wuhletal (U5)
Kaulsdorf-Nord (U5)
Cottbusser Platz (U5)
Hellersdorf (U5)
Louis-Lewin-Straße (U5)
Hönow (U5)
Kurt-Schumacher-Platz (U6)
Seestraße (U6)
Hallesches Tor (U6)
Platz der Luftbrücke (U6)
Alt-Tempelhof (U6)
Ullsteinstraße (U6)
Westphalweg (U6)
Alt-Mariendorf (U6)
Altstadt Spandau (U7)
Paulsternstraße (U7)
Rohrdamm (U7)
Halemweg (U7)
Mierendorffplatz (U7)
Konstanzer Straße (U7)
Eisenacher Straße (U7)
Yorckstraße (U7)
Gneisenaustraße (U7)
Lipschitzallee (U7)
Zwickauer Damm (U7)
Paracelsus-Bad (U8)
Residenzstraße (U8)
Franz-Neumann-Platz (U8)
Pankstraße (U8)
Schönleinstraße (U8)
Birkenstraße (U9)
Hansaplatz (U9)
Güntzelstraße (U9)
Friedrich-Wilhelm-Platz (U9)
Schloßstraße (U9)“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Barrierefreiheit auf S-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche -Bahnhöfe verfügen aktuell nicht über einen #Aufzug? Wann werden diese Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet werden können?)
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende Berliner -Bahn Stationen besitzen keinen Aufzug: Ahrensfelde, Berlin-Marienfelde, Buckower Chaussee, Gehrenseestraße, Grünbergallee, Hirschgarten, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Lankwitz, Lichtenrade, Mehrower Allee, Nöldnerplatz, Oberspree, Poelchaustraße, Raoul-Wallenberg-Straße, Spindlersfeld, Warschauer Straße, Wartenberg, Wilhelmshagen und Yorckstraße.
Von den o.g. S-Bahn-Stationen, die bereits über einen Zugang mit Rampe verfügen (Operspree, Ahrensfelde, Mehrower Allee, Lankwitz, Grünbergallee, Poelchaustrasse, Raoul-Wallenbergstrasse, Spindlersfeld und Wartenberg) ist die ergänzende Nachrüstung von Aufzügen nicht vorgesehen. Ein Bau von Aufzügen ist nicht erforderlich und wird wegen der bereits gegebenen Barrierefreiheit auch nicht aus Bundesmitteln finanziert. Sollten hier zusätztlich Aufzüge gewollt sein, müssten diese seitens des Berliner Senates bestellt und finanziert werden.
2
Die S-Bahn-Stationen Warschauer Straße (bis Ende 2018), Wilhelmshagen (bis vsl. Ende 2018) sowie Buckower Chaussee und Lichtenrade (vsl. bis 2025) erhalten derzeit in laufenden Projekten Aufzüge. Die S-Bahn-Stationen Gehrenseestraße (bis vsl. 2020), Hirschgarten (bis vsl. 2022), Berlin-Marienfelde (bis vsl. 2025), Nöldnerplatz (bis vsl. 2023) und Yorckstraße (Zeitplanung in Abhängigkeit von S 21) sowie Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (Zeitplanung abhängig im Rahmen von i2030) erhalten bei gegebener Finanzierung und baubetrieblicher Einordnung entsprechend in den nächsten Jahren Aufzüge.“
Frage 2:
Welche S-Bahnhöfe sind bisher nur über eine Rampe barrierefrei zu erreichen? Wann werden dort nachträglich Aufzüge angebracht werden können?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nachfolgend aufgeführte Berliner S-Bahn Stationen (siehe auch Ziffer 1) besitzen eine Rampe bzw. eine ebenerdige Zuwegung und deshalb ist hier auch der Bau eines Aufzuges grundsätzlich nicht erforderlich. Ahrensfelde, Grünbergallee, Lankwitz, Buckower Chausee, Mehrower Allee, Oberspree, Poelchaustraße, Raoul-Wallenberg-Straße, Spindlersfeld und Wartenberg.
Die S-Bahn-Stationen Buckower Chausee und Lichtenrade, die derzeit zwar schon über Rampen verfügen, werden im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen der Dresdner Bahn überplant und erhalten bis vsl. 2025 Aufzüge (siehe auch Ziffer 1).“
Frage 3:
Welche S-Bahnhöfe verfügen bisher nicht über ein Blindenleitsystem? Wann ist an diesen Bahnhöfen konkret mit einer Realisierung zusätzlicher Leitsysteme zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende Stationen besitzen derzeit kein Blindenleitsystem, werden jedoch sukzessive im Rahmen grundlegender Modernisierungsmassnahmen und bei gegebener Finanzierung ausgestattet: Ahrensfelde, Alt Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Berlin-Karlshorst (vsl. bis 2019), Berlin-Kaulsdorf, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Schöneweide (bis 2021), Berlin-Wannsee, Buckower Chaussee (vsl. bis 2025), Eichborndamm, Hohenschönhausen, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Lichtenrade (vsl. bis 2025), Pankow-Heinersdorf, Warschauer Straße (bis Ende 2018) und Yorckstraße.
Die Führung des Blindenleitsystems im Empfangsgebäude Berlin-Zoologischer Garten wird sukzessive mit dem derzeit anstehenden Umbau umgesetzt. Weitere zeitliche Ausblicke können erst nach Abschluss weiterer Finanzierungsverträge und im Rahmen erfolgter baubetrieblicher Planungen bzw. am Beispiel Eichborndamm und Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik im Rahmen des Programmes i2030 getätigt werden.“
3
Frage 4:
Welche S-Bahnhöfe verfügen bereits über mit Braille-Schrift versehene Handläufe an den Treppen? Inwiefern ist vorgesehen, weitere S-Bahnhöfe damit auszustatten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„In 2017 wurden 23 Stationen mit einer Handlaufmarkierung erfasst. Die Erfassung erfolgt fortlaufend und wird zukünftig systemisch abgebildet. Grundsätzlich werden bei Neubau – und Modernisierungsmaßnahmen taktile Informationen eingebaut.“
Berlin, den 05.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Mitfahrdienst BlaBlaCar lässt Passagiere auch auf der Route abholen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article214515991/BlaBlaCar-laesst-Passagiere-auch-auf-der-Route-abholen.html

Berlin. Der #Mitfahrdienst #BlaBlaCar will sein Geschäft dadurch erweitern, dass Passagiere auch entlang der Fahrtroute #mitgenommen werden können.

Der Algorithmus dafür werde seit Januar in Frankreich getestet und solle in drei Wochen auch in Deutschland eingeführt werden, sagte BlaBlaCar-Chef Nicolas Brusson der dpa.

Dem Fahrer werde dabei angezeigt, wie lang der Umweg wäre, um einen potenziellen Passagier #mitzunehmen. In Frankreich seien so zuletzt in einem Monat 100 000 Mitfahrer mitgenommen worden. "Wir glauben, dass Deutschland ein sehr guter Markt dafür ist: Es gibt ein dichtes #Straßennetz und man fährt an vielen Orten vorbei", sagte Brusson.

Der BlaBlaCar-Chef bestätigte, dass die Abschaffung von Barzahlungen in Deutschland vor gut zwei Jahren das Geschäft gebremst hatte. "Wir wussten, dass es in Deutschland eine große Affinität zum Bargeld gibt, wir haben unterschätzt wie stark sie ist." Nachdem die Barzahlung im April wieder eingeführt wurde, habe rund die Hälfte der Fahrer sofort wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. "Auch Fahrer, die wir durch den Übergang zu Onlinezahlungen verloren haben, kehren zum Teil zurück."

BlaBlaCar hatte Deutschland 2015 den Konkurrenten #Carpooling mit den Websites #mitfahrzentrale.de und #mitfahrgelegenheit.de übernommen. Die französische Firma hat hierzulande nach Angaben aus dem Frühjahr …

Bus: Barrierefreiheit an Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen sind vollständig #barrierefrei ausgebaut (bitte um Darstellung ihres Anteils an der
Gesamtzahl der Bushaltestellen)?
Frage 2:
Welche Bushaltestellen sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet?
Frage 3:
Wie viele und welche Bushaltestellen konnten in den Jahren 2016 und 2017 barrierefrei ausgebaut werden?
2
Frage 4:
Wie viele und welche Bushaltestellen können voraussichtlich in diesem Jahr vollständig barrierefrei
ausgebaut werden?
Frage 5:
Wie hoch ist der finanzielle Investitionsbedarf, um das gesamte Bushaltestellen-Netz vollständig barrierefrei
zu gestalten? Bis wann ist mit einer Erreichung dieses Ziels zu rechnen?
Antwort zu 1 bis 5:
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Für die 6.481 Bushaltestellen Berlins (Stand 31.12.2017) sind primär die bezirklichen
Straßenbaulastträger zuständig, da sie fast immer im öffentlichen Straßenland liegen.
Einen zentralen Überblick über den jeweiligen Ausbauzustand gibt es daher bislang nicht.
Mit der Aufnahme von baulichen Kriterien für barrierefreie Haltestellen in den
Objektkatalog für die Erfassung öffentlichen Straßenlandes (Straßendatenaufnahme) soll
die Grundlage geschaffen werden, um darauf aufbauend in der Laufzeit des neuen
Nahverkehrsplanes ab 2019 ein entsprechendes Haltestellenkataster zu erstellen. Damit
ließe sich dann die Einhaltung der wesentlichen Vorgaben für Barrierefreiheit überprüfen
und quantitative Aussagen zu Anzahl oder Anteil machen. Mit diesem Überblick wäre es
auch möglich, eine Priorisierung für den weiteren Ausbau vorzunehmen, wenn die
Steuerung der Baumaßnahmen sich danach ausrichten ließe.
In den vergangen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass die primär zuständigen
bezirklichen Straßenbaulastträger aufgrund ihrer personellen Ausstattung nicht in der Lage
sind, kurzfristig verfügbare Finanzmittel in Umbaumaßnahmen umzusetzen oder auch
planmäßig über mehrere Jahre hinweg die notwendige hohe Anzahl an Umbauten zu
realisieren. Um den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit
mindestens einem sehr hohen Anteil von z.B. 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen
im Oberflächenverkehr bis zum Jahr 2022 gerecht werden zu können, müssten bis dahin
jährlich rund 1.500 Haltestellen umgebaut werden. Dies ist angesichts der bisher erzielten
Jahresraten der Umbauten ohne erhebliche Veränderungen vor allen in der personellen
und organisatorischen, aber auch der finanziellen Ausstattung nicht annähernd realistisch.
Mit Hilfe der zentral verwalteten Mittel des Kommunalinvestitionfonds (KInv-Mittel, Kapitel
2920, Titel 72019) konnten in den Jahren 2016 und 2017 mit 24 Projekten ca. 75
Haltestellenumbauten gefördert werden. Allerdings erhöht sich insgesamt der
Verwaltungsaufwand erheblich bei der Verwendung von Fördergeldern gegenüber der
selbständigen Bearbeitung und Finanzierung im Bezirk, beispielweise im Rahmen der
baulichen Unterhaltung.
Die Regularien der neuen Finanzierungsquelle, dem Nachhaltigkeitsfonds „SIWANA IV“
(Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds), sehen
sogar eine Behandlung einer jeden Bauplanungsunterlage für Haltestellenumbauten im
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vor. Das Verfahren ist dadurch mit so vielen
zeitlichen Unwägbarkeiten behaftet, dass, gepaart mit dem Personalmangel der Bezirke,
keine belastbare Aussage über die in diesem oder im künftigen Jahr fertiggestellten
Haltestellen möglich ist.
3
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In Ausnahmefällen hat die BVG aus Sondermitteln des Senats in eigener Regie in den
letzten Jahren insgesamt 499 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.“
Berlin, den 04.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass der Bau einer #barrierefreien Brücke vom Heinrich-Grüber-Platz zum -Bahnhof #Kaulsdorf dringend notwendig ist, um damit den Bahnhof in Richtung Süden barrierefrei zu erschließen?
Antwort zu 1:
Der Senat teilt die Auffassung, dass zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Bahnhofs Kaulsdorf nach Süden der Bau einer barrierefreien Brücke auf die Südseite der Bahnanlagen zum Wilhelmsmühlenweg geeignet wäre.
Frage 2:
Welche Planungen werden für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Kohleplatzes am S-Bahnhof Kaulsdorf verfolgt?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Das Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 befindet sich im Geltungsbereich des durch Verordnung vom 28.05.2008 festgesetzten und durch Rechtsverordnung am 31.05.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) für Berlin auf Seite 135 verkündeten Bebauungsplanes (B-Plan) 10-20.
Die Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-20 beurteilt sich gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) danach, ob es den Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-20 nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan 10-20 setzt für das Quartier, indem sich das Grundstück befindet, ein Kerngebiet fest. Das planerische Ziel besteht hierbei insbesondere darin, den historisch gewachsenen Bereich um den S-Bahnhof Kaulsdorf zu einem tragfähigen Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Hier sollen sich vorrangig Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen etablieren, um das Wohngebiet im Sinne einer guten Nahversorgung zu qualifizieren.
Durch den Eigentümer wurde aktuell ein Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen beim Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz gestellt.
Eine Befreiung zugunsten von anteiligem Wohnungsbau wird dabei in Aussicht gestellt, sofern die Belange des Lärmschutzes hinreichend Beachtung finden.“
Frage 3:
Inwiefern wurden mit potentiellen Investoren für dieses Gelände Gespräche über die Realisierung und anteilige Finanzierung einer Fußgängerbrücke geführt? Welches Ergebnis liegt hier vor?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Für eine Beteiligung an den Kosten für einen Brückenbau besteht keine Rechtsgrundlage, da dies auch nicht Gegenstand der Festsetzungen des B-Plans 10-20 und auch nicht relevant für die Erschließung des Grundstückes ist.“
Frage 4:
Welche Möglichkeiten seitens des Senats liegen vor, unabhängig von der finanziellen Bereitschaft eines Investors eine Fußgängerbrücke, die den S-Bahnhof Kaulsdorf von Süden her erschließt, bei DB Station&Service zu bestellen?
Antwort zu 4:
Nach einer Entscheidung seitens des Landes Berlin, eine Fußgängerbrücke zur besseren Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf errichten zu wollen, besteht seitens des Landes Berlin die Möglichkeit, mit einem Bestellschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr, diesen zusätzlichen barrierefreien Zugang bei der Deutschen Bahn Station und Service AG zu bestellen. Im Rahmen des dann erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sind die Auswirkungen auf den privaten Grundstückseigentümer zu berücksichtigen und abzuwägen.
3
Frage 5:
Inwiefern liegen für die Realisierung einer solchen Fußgängerbrücke bereits Kostenschätzungen vor? Welcher Planungs- und Realisierungshorizont wird für den Bau angenommen?
Antwort zu 5:
Dem Senat liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Gibt es aus Sicht des Senats geeignete Förderprogramme, die für den Bau der Fußgängerbrücke infrage kommen?
Antwort zu 6:
Der Bau der zusätzlichen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf könnte grundsätzlich in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen werden.
Geeignete Förderprogramme des Bundes sowie der EU sind dem Senat derzeit nicht bekannt. Bei einer Realisierungsentscheidung würde aber geprüft werden, ob zu diesem Zeitpunkt geeignete Förderprogramme nutzbar wären.
Berlin, den 28.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Einführung des Inklusionstaxis wird vorbereitet, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat heute den von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Stand der Konzeptentwicklung und des Verfahrens beim #Inklusionstaxi beschlossen.

Senatorin Breitenbach: „Wir wollen in Berlin durch die Einführung von #barrierefreien und #multifunktionalen #Taxen, sogenannten #Inklusionstaxen, einen weiteren Schritt für mehr Barrierefreiheit im Stadtverkehr gehen. Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusionstaxen können Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen sowohl mit als auch ohne Rollstuhl sicher und komfortabel befördern. Durch Investitionshilfen des Landes Berlin wurden die Voraussetzungen für deren Einführung geschaffen.“

Im Haushaltsplan 2018/2019 wurden für Zuschüsse an Taxiunternehmen und für Schulungen von Fahrpersonal Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Etat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingestellt. Die gesamtstädtische Aufgabe „Einführung des Inklusionstaxis im Land Berlin“ war nach entsprechenden inhaltlichen Vorbereitungen in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Februar 2018 auf das LAGeSo übertragen worden.

Parallel dazu wurden Mittel für eine Dreiviertelstelle Entgeltgruppe E 12 (für Grundsatzangelegenheiten) und eine halbe Stelle E 10 (für Ausreichung der Zuschüsse) etatisiert. Das Aufgabengebiet Grundsatzangelegenheiten wurde im April bereits besetzt, sodass die dauerhafte Aufgabenerledigung im LAGeSo sichergestellt ist.

Mit der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie wurde bereits begonnen, um eine an transparenten und verbindlichen Kriterien orientierte Zuschussgewährung sicherzustellen.
Alle bisherigen Maßnahmen sollen dazu dienen, die Einführung des Inklusionstaxis schnell zu ermöglichen und dabei frühzeitig alle zu beteiligenden Stellen und Einrichtungen einzubeziehen. Das gilt für die Senatsverwaltungen (Verkehr, Wirtschaft, Finanzen), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ebenso wie für die Taxi-Innung sowie für Sozialverbände und die Betroffenen selbst.

Der Abstimmungsprozess mit den am Verfahren beteiligten Behörden wird im Moment vorbereitet. Es wird angestrebt, zu Beginn des kommenden Jahres mit den ersten Inklusionstaxen an den Start gehen zu können.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Telefon: (030) 9028-1135