Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von BVG und #ViaVan, zählt zu den Preisträgern des erstmals verliehenen #Bundesteilhabepreises. Dieser wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben und von der Bundesfachstelle #Barrierefreiheit ausgeschrieben. In diesem Jahr lautete das Thema „Inklusive #Mobilität“.
Die Fachjury sprach dem BerlKönig mit seinem unkompliziert nutzbaren, barrierefreien Angebot den mit 5000 Euro dotierten zweiten Platz des Bundesteilhabepreises zu. Valerie von der Tann, General Manager Berlin bei ViaVan, und Dr. Henry Widera, Leiter des Vorstandsstabes Digitalisierung bei der BVG, nahmen den Preis am heutigen Dienstag von Bundesminister Hubertus Heil entgegen. Das Preisgeld wird an eine gemeinnützige Einrichtung im Bereich Inklusion gespendet.
Der BerlKönig ergänzt mit seinen aktuell fünf Rolli-gerechten Vans ideal das barrierefreie Angebot mit Bussen und Bahnen im Berliner Nahverkehr. So haben Rollstuhlfahrer über die BerlKönig-App die Möglichkeit, individuelle Fahrten ohne lange Wartezeiten zu buchen und zu bezahlen. 17 Minuten betrug die durchschnittliche Wartezeit für barrierefreie Fahrten beispielsweise im September. Wie bei allen BerlKönig-Fahrten wird – ganz im Sinne der Inklusion – natürlich auch bei diesen Touren versucht, Fahrtwünsche zu bündeln und Fahrgäste mit und ohne Handicap auf optimalen Routen gemeinsam ans Ziel zu bringen.
Immer mehr gebündelte Fahrten
Neben der Inklusion von Menschen im Rollstuhl steht auch die Zugänglichkeit des Angebots für Menschen mit Sehbehinderung im Fokus. Hierfür kann die App bereits per Voice-Over Funktion bedient werden. Noch in diesem Jahr werden vereinfachte Buchungs- und Kontaktmöglichkeiten für seheingeschränkte Kunden eingeführt.
Seit dem Start des BerlKönigs im September 2018 wurde das Angebot im genehmigten Bediengebiet innerhalb des östlichen S-Bahnrings bereits für mehr als 1,15 Millionen Fahrten genutzt. Mehr als die Hälfte der aktuell 160 Fahrzeuge ist elektrisch unterwegs. Bis Ende 2020 sollen alle BerlKönige mit Strom fahren.
Durch geteilte und gebündelte Fahrten trägt das Angebot dazu bei, Autoverkehr und Schadstoffe zu reduzieren. Und das gelingt immer besser. Im Oktober waren rund 80 Prozent der Fahrten geteilt. Das heißt, es war mehr als ein Fahrgast im BerlKönig unterwegs. In Spitzenzeiten betrug der Wert sogar über 95 Prozent.
Die Bündelungsrate, also der Anteil der Fahrten, bei denen Gruppen oder Einzelpersonen mit unterschiedlichen Start- und Zielpunkten gemeinsam unterwegs sind, stieg inzwischen auf durchschnittlich 54 Prozent, in Spitzenzeiten liegt sie bei 64 Prozent.
Wie viele #S-Bahn-Stationen gibt es in Berlin und welche #S-Bahn-Linien halten dort (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings sowie nach Kosten des Unterhalts)?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die DB AG:
„Zu den S-Bahn-Stationen (s. Anlage).
Eine Auflistung der Kosten je Station können wir nicht erstellen.
Legende:
Braune Markierung
– Bahnhöfe der Ringbahn
Blaue Markierung Keine Markierung
– Bahnhöfe innerhalb des Rings
– Bahnhöfe außerhalb des Rings“
Frage 2:
In welchem Takt fahren dort die S-Bahnen zu Haupt- und Randzeiten (Aufschlüsselung nach S-Bahn-Linie sowie pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings)?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet der VBB:
„Die angebotenen Takte im Berliner S-Bahn-Netz im Tagesverkehr variieren, je nach Abschnitt und Verkehrsnachfrage, zwischen mindestens drei Fahrten pro Stunde und Richtung und maximal 21 Fahrten pro Stunde und Richtung. Das Fahrtenangebot an jeder einzelnen Station ist für jedermann aus den veröffentlichten Fahrplänen ersichtlich.“
Eine Taktdifferenzierung in Abhängigkeit von der Lage der Strecken in bestimmten Bezirken gibt es nicht.
Frage 3:
Wie viele Kilometer Gleise umfasst das S-Bahn-Streckennetz in Berlin (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings)?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die DB AG:
„Das Gesamtnetz umfasst 638 elektrifizierte Gleiskilometer. Eine Unterteilung nach Bezirken liegt der DB Netz AG nicht vor, da es für den Betrieb und die Instandhaltung nicht maßgeblich ist.“
Frage 4:
Welche Gleise des S-Bahn-Streckennetzes müssen saniert werden (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings sowie nach Umfang, Maßnahme, Jahr und Kosten der Sanierung)?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die DB AG:
„In den nächsten 5 Jahren werden umfassende Investitionen im Rahmen des Oberbauprogramms (insbesondere Gleise, Weichen) getätigt. Diese erstrecken sich auf das gesamte Streckennetz. Hierfür ist der folgende Mitteleinsatz vorgesehen:
Angaben in T€
2_0_1_
–+–20_2_0 –+-2_02_1
—-<-2_0_2_
–+-20_2_3 –+–2_02_4 –+-G-e_sa__mt , “ 1
18.336,0
32.371,0 1 1.843,0
27.836,0
26.424,0 21.003,0 137.813,0
Eine Planung in Abhängigkeit von der Lage der Strecken in bestimmten Bezirken gibt es nicht.
Frage 5:
Wie viele Kilometer fahren alle Berliner S-Bahnen pro Tag insgesamt (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings, werktags und am Wochenende)?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet der VBB:
„In der nachfolgenden Tabelle ist die pro Tag auf dem Gebiet des Landes Berlin im
S-Bahn-Verkehr gemäß Fahrplan zu erbringende Zugleistung (in Tausend Zugkilometern) aufgeführt, unterschieden nach den Verkehrstagarten Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag.
1 70 bis Fr 1 : 1 1 „
Die Bestellung des Fahrplanes erfolgt nicht in Abhängigkeit von der Lage in bestimmten Bezirken
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Die vorherigen Fragen zielen analog zu früheren Schriftlichen Anfragen auf den Begriff der
„gleichwertigen Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1 Abs. 1 MobG). „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit
„gleich“, wie es der Titel der Schriftlichen Anfrage versteht.
Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, bspw. zur Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe, dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit gleiches und damit einheiltliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie bspw. der erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind.
Ebenso ist in der Angebotsgestaltung entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes auch die Wirtschaftlichkeit und damit die tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten.
Daher kann unter verkehrswissenschaftlichen Kriterien eine Gleichwertigkeit der Angebote nicht bemessen werden, indem man Kennziffern je Bezirk erzeugt wie etwa Gleislänge/Bezirk (Frage 3), die aufgrund der unterschiedlichen Größe der Bezirke keine Aussagekraft hätten. Selbst wenn man diese Kennzahlen auf denselben Nenner bringen würde, z.B. als „Gleislänge je Quadratmeter Bezirksfläche“, ergäben sich daraus ohne Berücksichtigung zahlreicher weiterer Merkmale wie z.B. Verhältnis der tatsächlichen Siedlungsflächen zur Gesamtfläche, Siedlungsdichte und -stuktur, Bevölkerungsstruktur in den verschiedenen Ausprägungen, keine verwertbaren Aussagen hinsichtlich eines gleichwertigen Mobilitätsangebotes. Das gilt genauso für alle in den Fragen 1 bis 5 abgefragten Zahlen je Bezirk und Lage innerhalb oder außerhalb des S-Bahnrings.
Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass das heutige Netz und die Verteilung bestimmter Verkehrsmittel auch historischen Gründen geschuldet ist. Genauso aber gibt es insbesondere zwischen S- und U-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn sowie Straßenbahn und Bus überlappende Einsatzbereiche und Aufgaben innerhalb des integrierten Angebots des Berliner öffentlichen Personennahverkehrs, so dass eine Abgrenzung von bloßen Strecken- oder Gleislängen je Verkehrsmittel keinen Bezug hat zur Bewertung der Angebote in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Angebote.
Wesentliche Maßstäbe für die Gleichwertigkeit sind die über alle Verkehrsträger gesamthaft beurteilte Erschließungswirkung, also die Einhaltung der Erschließungs- und Verbindungsstandards des Nahverkehrsplans (siehe insb. Kapitel 111. 1.2 und 111. 1.4), sowie die an den Attraktivitätsstandards des Nahverkehrsplans (siehe Kapitel 111. 1.5) gemessene Taktdichte. Hierzu wurde bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/20169 auf die entsprechenden Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen.
Berlin, den 24.10.2019 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/21231
Wenn auch nur ein Teil der vorgesehenen #Bauprojekte im Pankower Norden umgesetzt wird, werden #Karow, #Buch, #Französisch Buchholz und #Blankenburg ihre #Einwohnerzahl bis 2030 nahezu #verdoppeln. Was den jetzigen Anwohnern daran Sorge bereitet, ist vor allem eines: der #Verkehr. 17 #Initiativen aus diesem Gebiet haben sich inzwischen zu einem großen #Bündnis formiert und präsentieren einen ersten Vorschlag, wie man die neuen Nachbarn aus über 7000 Wohnungen auf die Straße und die Schiene bringt.
#Blinde, #gehörlose und #gehbehinderte Menschen sowie interessierte #Senioren konnten in Ruhe einen Zug erkunden und testen
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist für Menschen mit Behinderung eine Herausforderung. Wie gelange ich zum Bahnsteig? In welchem Abschnitt hält der Zug? Wie finde ich die Türen?
Antworten auf diese und weitere Fragen erhielten am heutigen Donnerstag rund drei Dutzend betroffene Fahrgäste beim #Mobilitätstraining der #S-Bahn Berlin. Auch Senioren waren gekommen, um sich Tipps zu holen, wie sie sich sicher auf Bahnhöfen und in den Zügen bewegen können. Ehrengäste waren außerdem die Schüler der 6. Klassenstufe der #Carl-von-Linné-Schule für #Körperbehinderte aus Berlin-Lichtenberg.
Um 8.40 Uhr startete das Training am Bahnhof #Schöneweide, dort standen zwei S-Bahnzüge für praktische Übungen bereit, darunter auch einer der Baureihe #480, der eine besonders hohe Einstiegskante hat. Hier müssen Rollstuhlfahrer eine starke Neigung überwinden. Und auch ein Zug der Baureihe #481 war vor Ort. Dieser fuhr dann um 10.20 Uhr weiter zum #Nordbahnhof. Dort warteten bereits weitere Fahrgäste, die am Mobilitätstraining teilnehmen wollten. Als letzte Station stand der #Ostbahnhof auf dem Programm.
„Gut, dass man hier endlich alles ausprobieren darf, ohne Stress und Hektik“, sagte Kerstin Kose (40). Sie ist stark sehbehindert, leidet unter einem Tunnelblick, denn sie hat nur ein Gesichtsfeld von fünf Grad. Daher hat sie Angst beim Ein- und Aussteigen. „Alles muss sonst so schnell gehen, denn der Zug fährt ja gleich weiter“, so Kose. Heute nun konnte sie das Fahrzeug in Ruhe erkunden und sich die Gegebenheiten einprägen.
Rainer Gau (67) aus Tegel kam mit seinem 87-jährigen Vater Karl-Heinz Bossier zum Nordbahnhof. Gau: „Mein Vater hat seit kurzem einen Rollator und zudem nur noch zehn Prozent Sehfähigkeit.“ Hier konnte er ihm nun zeigen, wo sich der Türknopf befindet und wo er im Zug am besten mit seinem Rollator sitzen kann. Außerdem haben die beiden sich mit Mitarbeitern des VBB Bus & Bahn-Begleitservices ausgetauscht und sind überzeugt, dass sie den Service demnächst mal in Anspruch nehmen werden.
Rico Todzi (37) aus Wedding ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er ist im Großen und Ganzen zufrieden mit den Einrichtungen der S-Bahn. Dennoch hat er einen Verbesserungsvorschlag: „Wenn ein Fahrstuhl nicht funktioniert, sollte das über die App noch schneller kommuniziert werden.“
Die S-Bahn Berlin veranstaltet das Mobilitätstraining alle zwei Jahre. Hinkommen und mitmachen können alle Menschen mit Einschränkungen. Eine Anmeldung ist nicht nötig, die Teilnahme ist kostenlos. Als Ansprechpartner waren heute neben den Mitarbeitern vom VBB Bus & Bahn-Begleitservice noch die Behinderten-Beauftragte der S-Bahn vor Ort, sowie auch der Lokführer und der Fahrplanbeauftragte.
Daniela Franke, bei der S-Bahn verantwortlich für Veranstaltungen: „In einer Stadt wie Berlin ist die Teilnahme am Verkehr für Menschen mit Handicap eine besondere Herausforderung. Wir wollen, dass sie sich als unsere Fahrgäste sicherer fühlen und freuen uns daher, dass das Training so gut angenommen wird. Für die S-Bahn Berlin und alle Beteiligten war diese Veranstaltung ein Mehrwert.“
Die Services der S-Bahn für blinde, gehörlose und gehbehinderte Menschen
Einstiegshilfe für Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer können sich vom Lokführer eine Rampe an die Wagentür legen lassen. Dazu müssen sie auf dem Bahnsteig in dem Abschnitt warten, in dem der erste Wagen hält. Wo das genau ist, ist auf dem Fahrtzielanzeiger am Bahnsteig ersichtlich. Dann dem Lokführer ein Zeichen geben, dass er die Rampe anlegen soll und absprechen, wo der Zielbahnhof ist.
Hilfe für blinde Menschen
Für Blinde gibt es an jeder Tür eine sogenannte Tastlippe (hervorstehende Gumminarbe). Das betrifft die Baureihen 481 und 480. Bei der BR 485 steht die Tür aus dem Wagenkasten etwas hervor, außerdem befinden sich dort auch Griffmulden, die gut zu ertasten sind. Bei allen Baureihen befindet sich der Türknopf auf der rechten Seite. An immer mehr Bahnhöfen gibt es Blinden-Leitsysteme, Rippenplatten im Bahnsteigbelag, und durch Aufmerksamkeitsfelder wird auf Ausgänge hingewiesen.
Die Ticketautomaten wurden überarbeitet:
– Display mit max. Helligkeitswert (800cd)
– Einsatz eines 3-Ecken-Menüs im Display
– Braille-Einleger an Münzeinwurf, Kartenleser, Banknotenverarbeitung
Hörgeschädigte und gehörlose Fahrgäste
Die Orientierung wird durch optische Signale erleichtert. So wird zum Beispiel das Schließen der Türen zusätzlich mit Warnleuchten angezeigt. Vorzugweise orientieren sie sich an den optischen Anzeigen.
Begleitservice
Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, ihre Fahrt allein anzutreten und eine Begleitung benötigen, bietet der VBB einen kostenlosen Begleitservice. Anmeldung per Telefon unter 030 – 34 64 99 40 (Montag bis Freitag von 9.30-17.30 Uhr, bis spätestens am Vortag des Begleitwunsches).
Frage 1:
In welchen zeitlichen Abständen bieten die #S-Bahn Berlin GmbH und die #BVG Mobilitätstrainings für #mobilitätseingeschränkte Menschen an? Werden die Angebote regelmäßig angeboten? Wie viele Personen
können an einem solchen Termin gleichzeitig teilnehmen?
Antwort zu 1:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Alle zwei Jahre bietet die S-Bahn Berlin GmbH ein #Mobilitätstraining an, dessen
Teilnehmerzahl bisher nicht begrenzt ist.
Die Zielstellung des Trainings orientiert sich an folgenden Aspekten:
– Sicher mobil – trotz Handicap!
– Üben und informieren am Bahnsteig und in einem bereitgestellten Zug,
– Erkennen von Gefahrensituationen und angemessen handeln lernen,
Rat und Auskünfte von Triebfahrzeugführerinnen/Triebfahrzeugführern bzw.
Teamleiterinnen/Teamleitern, Mitarbeitenden, Kundentelefon, Umlaufplaner,
Beauftragte für Fahrgäste mit Behinderungen erhalten.
2
Folgende Fragestellungen stehen dabei besonders im Fokus:
– Wie verhalte ich mich als mobilitätseingeschränkter Mensch richtig?
– Wie vermeide ich Gefahrensituationen?
– Wer sind meine Ansprechpartner vor und während der Fahrt?
– An wen wende ich mich im Ernstfall oder, wenn ich Hilfe benötige?
– Wie bereite ich mich selbst gut auf eine S-Bahnfahrt vor?
– Wie komme ich mit dem Rollstuhl in den Zug rein und raus?
– Wo finde ich welche Sicherheitseinrichtungen im Zug?
– Welche Möglichkeiten der Orientierung entsprechend der Behinderung gibt es auf dem
Bahnsteig?
– Blinde und sehbehinderte Fahrgäste können erproben, sich in einem leeren Wagen
und auf dem Bahnsteig zu orientieren.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die BVG bietet seit 2004 jährlich im Zeitraum von April bis November acht bis zehn
Mobilitätstrainings an. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Es mussten noch nie
Teilnehmende zurückgewiesen werden.“
Frage 2:
In welchen zeitlichen Abständen bieten die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG #Sicherheitstrainings für #blinde
und #sehbehinderte Menschen an? Werden die Angebote regelmäßig angeboten? Wie viele Personen
können an einem solchen Termin gleichzeitig teilnehmen?
Antwort zu 2:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Im Rahmen der Mobilitätstrainings werden auch die Belange von blinden und
sehbehinderten Menschen berücksichtigt. Ein Bedarf nach einem Sicherheitstraining
speziell für Blinde und Sehbehinderte wurde bisher nicht identifiziert.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die Mobilitäts-Trainings sind für Menschen aller #Beeinträchtigungsarten geeignet.
Zusätzlich wird in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem #Allgemeinen Blinden- und
Sehbehindertenverein Berlin e.V. ( #ABSV) alle zwei Jahre ein spezielles Sicherheitstraining
in der U-Bahn für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Die Teilnehmerzahl ist
nicht begrenzt.“
Frage 3:
Wo und in welcher Form werden die Angebote zu Mobilitäts- und Sicherheitstrainings veröffentlicht? Sind
diese Bekanntmachungen barrierefrei gestaltet?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Die Trainings werden über die bekannten digitalen Kommunikationskanäle der S-Bahn
Berlin GmbH beworben. Neben der Ankündigung auf der Website der S-Bahn Berlin
GmbH, erfolgt dies auch via Newsletter und Twitter, aber auch über Pressemitteilungen an
die Medienlandschaft und die Fahrgäste in der ausliegenden Kundenzeitung punkt3.
3
Zuletzt wurde die Einladung zum Mobilitätstraining auch an die Interessenvertreter der #Behindertenverbände persönlich ausgesprochen, gleichfalls erfolgt eine Kommunikation
über die #Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Die Inhalte des digitalen Angebotes, insbesondere zu Kernthemen sowie zu
Baumaßnahmen und Fahrplanänderungen, werden aktuell in leichter und verständlicher
Sprache angeboten und ermöglichen einen einfacheren Einstieg in die Nutzung der
digitalen Serviceangebote. In enger Zusammenarbeit mit den Blinden- und
Sehschwachenverband Berlin werden zukünftig sowohl die Websiteinhalte als auch die
elektronischen Newsletter für den Einsatz sogenannter Screenreader optimiert. Ziel ist es,
die Umwandlung von Bildschirminhalten in Sprache stetig zu verbessern, um damit das
Internetangebot der S-Bahn Berlin auch für Sehbehinderte uneingeschränkt zugänglich zu
machen.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die Angebote für die Mobilitäts- und Sicherheitstrainings werden auf der Homepage der
BVG, im Fahrgastmagazin plus der BVG, im Faltblatt Berlin barrierefrei der BVG, im
Berliner Fenster -das sogenannte „U-Bahnfernsehen“-, über das Call Center der BVG,
über die #Landesbeauftragte und die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
kommuniziert. Die Homepage der BVG inkl. des dort veröffentlichten Faltblatts „Berlin
barrierefrei“ sind barrierefrei nutzbar.“
Berlin, den 03.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die folgende Tabelle enthält die geplanten und tatsächlichen Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn) und ohne die Sondermittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt ( #SIWA)“ aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm“ des Bundes ( #Klnv).
Der weit überwiegende Anteil der Mittel wurde dabei in U-Bahn- und Straßenbahnmaßnahmen (Neubau, Grundinstandsetzung, barrierefreier Ausbau, lnfrastrukturverbesserung zur Leistungserhöhung, Fahrzeuge, Straßenbahn beschleunigung … ) investiert, ein kleinerer Anteil auch in die Infrastruktur des Omnibusbereiches (bspw. für Beschleunigung) bzw. der Fähren (barrierefreie Anlegestellen).
Tabelle 1: Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn), Angaben in Mio. Euro
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Plan
100,5
114,6
151,0
156,4
182,9
176,1
173,7
191,3
201, 1
211,5
217,3
Ist
108,9
154,4
170,0
230,2
195,1
187,4
233,4
229,5
205,9
188,7
lfd. J.
lnfrastrukturinvestitionen für die Straße im Rahmen der technischen Ausstattung der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) in tausend Euro (brutto)
2009
2010
2012
2013
2016
2017
2018
Ist
259,0
55,5
87,5
87,5
11,0
402,0
402,0
Straßen in der Baulast des Landes Berlin
Straßenbau in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
Kapitel 0740
720 01 / 720 02 / 720 03
Unterhaltung des Straßenlandes – Sonderprogramm Straßensanierung
Straßenbau durch die Bezirke Kapitel 2707 Titel 521 30
Geplante Investitionen
Tatsächlichen Investitionen
Haushalts- ansatz
Tatsächliche Ausgaben
2009
9.286.580,43 €
4.948.988,91 €
2010
10.991.184,98 €
6.653.593,46 €
2011
10.943.046,29 €
6.605.454,77 €
25.000.000,00 €
0,00 € *
2012
10.622.152,57 €
6.284.561,05 €
25.000.000,00 €
0,00 € *
2013
10.119.562,93 €
5.781.971,41 €
25.000.000,00 €
28.716.979, 18 €
2014
9.124.079,68 €
4. 786.488, 16 €
25.000.000,00 €
18.248.412,28 €
2015
8.600.846,32 €
4.263.254,80 €
25.000.000,00 €
25.983.621, 18 €
2016
8.653.489,80 €
4.315.898,28 €
25.000.000,00 €
30.240.089,00 €
2017
8.887.667,05 €
4.550.075,53 €
25.000.000,00 €
24.159.789,94 €
2018
9.346.305,85 €
5.008.714,34 €
31.750.000,00 €
25.794.826,77 €
2019
7.962.883,65 €
Stand 31.07.2019
5.038.992,29 €
32.500.000,00 €
Stand 31.07.2019
10.771.457,99 €
* Ist-Ausgaben des Sonderprogramms Straßensanierung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 liegen nicht vor. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Straßensanierungsprogramm durch die Senatsverwaltung für Finanzen betreut.
Straßen in der Baulast des Bundes (Bundesautobahnen, anbaufreie Bundesstraßen)
– Investitionsausgaben für bauliche Zwecke (geplant)
2009
26.675.000,00 €
2010
25.563.000,00 €
2011
24.702.000,00 €
2012
24.458.000,00 €
2013
23.745.000,00 €
2014
21.445.000,00 €
2015
21.570.000,00 €
2016
15.007.000,00 €
2017
21.209.000,00 €
2018
22.333.000,00 €
2019
26.740.000,00 €
Investitionen in Radverkehrsanlagen (bezirkliche Maßnahmen und Maßnahmender lnfraVelo ab 2017)
Die folgende Tabelle enthält die geplanten und tatsächlichen Investitionen in Radverkehrsanlagen ohne die Sondermittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“ und aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm“ des Bundes (Klnv).
Titel 72016
Titel 52108
Titel 68228
Titel 89116
2010
Ansatz
3.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
3.563.683,30 €
1.703.388,28 €
2011
Ansatz
3.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
2.240.433,44 €
2.504.001,50 €
2012
Ansatz
3.500.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
2.517.767,97 €
1.828.046,66 €
2013
Ansatz
3.500.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
2.893.814,39 €
1.930.569,45 €
2014
Ansatz
4.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
2.087.617,80 €
1.537.247,73 €
2015
Ansatz
4.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
3.626.654,35 €
2.211.704,51 €
2016
Ansatz
4.000.000,00 €
2.000.000,00 €
Abfluss
3.407.694,43 €
1.992.276,68 €
2017
Ansatz
5.690.000,00 €
5.000.000,00 €
900.000,00 €
1.600.000,00 €
Abfluss
1.740.888,84 €
3.289.468,05 €
20.230,00 €
2018
Ansatz
5.000.000,00 €
6.406.000,00 €
2.000.000,00 €
500.000,00 €
Abfluss
3.391.913,60 €
4.300.303,84 €
1.173.926,80 €
49.483, 13 €
2019
Ansatz
Stand 31.08.2019
Stand 31.08.2019
Stand 31.08.2019
Stand 31.08.2019
4.000.000,00 €
6.303.000,00 €
3.000.000,00 €
500.000,00 €
48.975,78 €
Abfluss*
984.435,24 €
1.918.842,30 €
963.146,24 €
* Erfahrungsgemäß fließt der größere Teil der Mittel erst in der zweiten Jahreshälfte ab. Hinzu kommen die Investitionen aus den Haushalten der Bezirke.
Frage 2:
Wie hoch war die Mittelbereitstellung der verschiedenen Finanzierungsquellen EU, Bund, Land für die Bereiche Straße, Radweg, Straßenbahn und U-Bahn (bitte aufschlüsseln nach Jahren für den Zeitraum 2009-2019)?
Antwort zu 2: ÖPNV
Die in Tabelle 1 genannten Investitionen wurden aus den folgenden Mittelquellen finanziert:
Tabelle 2: Herkunft der Mittel für Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn), Angaben in Mio. Euro
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
EU
1,0
2, 1
0,5
Bund
68,5
114,1
150,3
142,5
93,5
87,5
101,2
122,0
82,7
64,3
Land
40,4
40,3
19,7
87,7
101,6
99,9
132,2
106,5
121,1
123,9
Ge- samt
108,9
154,4
170,0
230,2
195,1
187,4
233,4
229,5
205,9
188,7
Straßen in der Baulast des Landes Berlin
In der folgenden Übersicht sind die Mittelbereitstellungen der verschiedenen Finanzquellen für den Bereich Straße dargestellt:
Frage 1:
Wie viele Menschen mit einer anerkannten Gebehinderung (Kennzeichen „G“) und wie viele mit einer
außergewöhnlichen Gehbehinderung (Kennzeichen „aG“) und wie viele blinde Menschen (Kennzeichen „Bl“
bzw. „TBl“) leben nach Kenntnis des Senats in Berlin (bzw. haben von Berliner Behörden in den letzten 20
Jahren entsprechende Ausweise ausgestellt bekommen) und wie hoch schätzt der Senat bei
Gehbehinderten die „Dunkelziffer“ – im Sinne von objektiv Gehbehinderten mit nicht beantragten bzw.
amtlich beurteiltem Grad der Behinderung – ein?
Antwort zu 1:
Die nachfolgenden Zahlen stammen aus der Bestandsstatistik vom Juli 2019, wobei zu
beachten ist, dass die Feststellung vorgenannter Nachteilsausgleiche nicht identisch ist
mit den Zahlen der tatsächlich ausgestellten Ausweise. Dies ist damit zu erklären, dass
nicht jede Feststellung in die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises mündet.
Personen, die aus einem anderen (Bundes-)land nach Berlin ziehen und ausgestellte
Ausweise besitzen, werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
nicht erfasst und sind daher in der Statistik nicht enthalten. Demnach sind im Umlauf
befindlich bekannte Ausweise:
mit Merkzeichen G: 157.849
mit Merkzeichen aG: 24.880
mit Merkzeichen Bl: 3.149
mit Merkzeichen TBl: 60
2
Eine Schätzung zur „Dunkelziffer“ liegt nicht vor.
Frage 2:
Welche Maßnahmen hat der Senat bisher neben der kürzlich berichteten #Bordsteinabsenkung in Berlin für
die Teilhabe Gehbehinderter und außergewöhnlich Gehbehinderter Menschen in öffentlichen Raum
insbesondere aber im Straßenraum umgesetzt?
Frage 3:
Wie wird garantiert, dass Menschen mit Gehbehinderung oder außergewöhnlicher Gehbehinderung z. B.
Straßen sicher überqueren können?
Antwort zu 2 und 3:
Mit Verabschiedung des #Mobilitätsgesetztes im Jahr 2018 ist die Mobilität für Alle rechtlich
im Land Berlin verankert:
„Mobilität in Berlin soll bezogen auf die wesentlichen Wegezwecke
1. an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr
2. in allen Teilen Berlins gleichwertig und
3. unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen
Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller #Verkehrsmittelverfügbarkeit gewährleistet werden.“ (§ 3 MobG)
Bereits vor dem Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes hat Berlin, nicht nur bei der #Straßenplanung, den Ansatz des „Designs for all“ verfolgt. Ziel des Ansatzes ist es,
Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Erlebbarkeit für möglichst alle Menschen zu erreichen. Im
Bereich der #Straßenplanung spiegelt sich dieser in den Ausführungsvorschriften zu § 7
des Berliner Straßengesetzes über Geh-und Radwege (AV Geh- und Radwege) wider.
Darin ist auch die Gestaltung von #Querungsstellen geregelt. Die Bezirke, als Straßenbaulastträger,
haben sich bei der Errichtung von Querungsstellen an diese Vorgaben zu
halten.
Da auch Vertreterinnen und Vertreter von Interessensgruppen für Menschen mit
Einschränkungen bei der regelmäßig durchzuführenden Überprüfung der AV Geh- und
Radwege beteiligt werden, ist garantiert, dass auch die Belange von Menschen mit
Gehbehinderungen oder außergewöhnlichen Gehbehinderungen berücksichtigt werden.
Zusätzlich kommt die fortlaufende Errichtung von Querungsstellen (Fußgängerüberwege,
Mittelinsel, Gehwegvorstreckungen) Menschen mit Gehbehinderung oder
außergewöhnlicher Gehbehinderung ebenso zu Gute, wie Gehwegsanierungen, die
kontinuierliche durchgeführt werden. Zusätzlich wird bei der Bemessung von
Freigabezeiten an Lichtsignalanlagen von der empfohlenen Gehgeschwindigkeit
abgewichen (vgl. Antwort zu Frage 4).
1 Vgl. Drucksache 18 / 19 855.
3
Frage 4:
Welche Gehgeschwindigkeit (in m/sec und km/h) wird bisher nach den bestehenden Richtlinien für
Lichtsignalanlagen/Ampeln (RILSA) für das sichere Überqueren einer Fahrbahn während der Grün- bzw.
Räumphase in Berlin vorausgesetzt?
Antwort zu 4:
Zur Einhaltung verkehrlicher Zielsetzungen bei der Bemessung der Freigabezeit wird von
einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s in Berlin ausgegangen. Die Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) geht von einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s aus. Die
Räumgeschwindigkeit wird in Berlin mit 1,2 m/s angesetzt, was dem RiLSA-Ansatz
entspricht.
Ausnahmen hiervon bilden Lichtsignalanlagen im Umfeld besonderer Einrichtungen wie
etwa Krankenhäuser oder Altersheime, aber auch Schulen und Kitas, bei denen in Berlin
die Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s angewendet wird.
Frage 5:
Werden an LSA (Lichtsignalanlagen) in Berlin, die für Sehbehinderte aus- oder nachgerüstet wurden andere
Gehgeschwindigkeiten der zu Fuß Gehenden vorausgesetzt (vgl. Frage 4) und wenn ja, seit wann und für
welche Gehgeschwindigkeit (in m/sec und km/h)?
Frage 6:
Sind alle bereits für Sehbehinderte (teil)ausgestatteten LSA in Berlin auch zeitgleich in den Umlaufzeiten
(längere Grünphase für zu Fuß Gehende) auf eine verminderte Gehgeschwindigkeit eingerichtet worden und
wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5 und 6:
Der Begriff Umlaufzeit bezeichnet in der Verkehrstechnik die Dauer eines Schaltzyklus
aller Signalgruppen und lässt sich näherungsweise mit der Zeit zwischen zwei identischen
Schaltbefehlen bestimmen (z. B. von einem Grünbeginn bis zum nächsten Grünbeginn).
Seine Verwendung im Kontext mit Freigabezeiten für den Fußverkehr ist folglich falsch,
daher wird nachfolgend auf die Frage nach unterschiedlichen Freigabezeiten für
Sehbehinderte und Nichtsehbehinderte innerhalb eines Umlaufs eingegangen: Hier ist
grundsätzlich festzuhalten, dass erst seit 2016 – mit Beauftragungen/Neuplanungen der
Lichtsignal- (LSA) Anlagen – die Freigabezeit unterschiedlich bemessen wird. Dies
verlangt die entsprechende DIN-Norm seit dieser Zeit.
Frage 7:
Bis wann wird diese Nachrüstung zumindest von LSA für Sehbehinderte verlässlich in Berlin abgeschlossen
sein und für wie viele Ampel-Anlagen steht diese Umrüstung noch aus?
Antwort zu 7:
LSA, welche bereits über eine Ausstattung für Blinde und Sehbehinderte verfügen, haben
eine ggf. angepasste Steuerung im Zuge der Ausstattung mit den entsprechenden
Signalgebern erhalten. Diese Anpassung erfolgte gemäß den zum Zeitpunkt der
Ausstattung gültigen Richtlinien. Eine Anpassung der Steuerung erfolgt, wenn die LSA im
Zuge von konkreten Maßnahmen überplant wird.
4
Eine vollständige Ausrüstung aller in Berlin installierten LSA, mit einer Steuerung sowie
hardwareseitigen Ausstattung für Blinde und Sehbehinderte, ist perspektivisch bis 2030
vorzusehen. Ob und wie dies bei derzeit noch rd. 700 auszurüstenden LSA realistisch
machbar ist, ist derzeit in Prüfung.
Frage 8:
Wie und von wem wird bisher der Bedarf für eine behindertengerechte Umstellung von LSA bzw. die
Reihenfolge der LSA erforderlichen Umstellungen entschieden und wer wird üblicher Weise an diesen
Entscheidungen beteiligt?
Antwort zu 8:
Die Auswahl der auszurüstenden LSA erfolgt in Absprache mit dem Allgemeine Blindenund
Sehbehindertenverein in Berlin (ABSV) und/oder zuständigen bezirklichen
Ansprechpartnern.
Frage 9:
Werden u.a. auch Unfallschwerpunkte bei der Prioritätensetzung in der Reihenfolge der
behindertengerechten Umstellungen von LSA berücksichtigt und wenn ja, in welcher Form?
Antwort zu 9:
Die Verkehrs-Unfallkommission ist zuständig für das Benennen von Maßnahmen auf
Grund von schweren und tödlichen Verkehrsunfällen jeglicher Art. Eine
darüberhinausgehende Berücksichtigung von Unfallschwerpunkten bei der Auswahl von
LSA für die behindertengerechte Ausstattung erfolgt nicht.
Frage 10:
Wie wirkt sich z. B. die Nähe zu Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen und/ oder öffentlichen
Gebäuden auf die Priorität der behindertengerechten Umrüstung von LSA aus?
Antwort zu 10:
Die Auswahl von LSA erfolgt auch in solchen Fällen gemäß der unter Antwort zur Frage 8
aufgeführten Systematik.
Frage 11:
Kommt es vor, dass Träger der in Frage 10 genannten Einrichtungen eine behindertengerechte Umstellung
an LSA in ihrer Umgebung erbitten und wie lange müssen diese dann auf die Umsetzung warten?
Antwort zu 11:
Ja, dies kommt vor (s. Antwort Frage 8). Die Wartezeit variiert projektabhängig, da die
Umsetzung teilweise mit anderen Maßnahmen (z. B. BVG-Maßnahmen, Bezirksmaßnahmen,
etc.) koordiniert werden muss. Eine generelle Aussage ist deshalb nicht
möglich.
5
Frage 12:
Wer ist in Berlin für die behindertengerechte Einstellung der Signalwechsel- bzw. Umlaufzeiten an LSA
zuständig?
Antwort zu 12:
Zur Verwendung des Begriffs „Umlaufzeiten“ wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Die Freigabedauer von Sehbehinderten-Signalgruppen und deren strukturelle Einbindung
in die Signalprogramme legt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gegenüber den für Berlin
tätigen Ingenieur-Büros fest und überprüft diese in den eingereichten verkehrstechnischen
Unterlagen (VTU) sowie vor der Umsetzung durch die Signalbaufirmen.
Frage 13:
Welche Voraussetzungen sind für eine behindertengerechte Umstellung der Umlaufzeiten an LSA zu erfüllen
(Verkehrszählungen, ext. Gutachten, Beteiligung anderer Behörden und privater Dritter etc.) und wie lange
dauert es in Berlin durchschnittlich von der Entscheidung zu einer Anpassung von Umlaufzeiten bis zu deren
Realisierung?
Antwort zu 13:
Die Voraussetzung zur Schaltung längerer Freigabezeiten für Sehbehinderte sind
entsprechend lange Umlaufzeiten der Programme, die diese Freigabezeiterhöhung durch
Umverteilung innerhalb der Umlaufzeit noch zulassen. Da die Umlaufzeiten der
Programme andererseits die Grundlage von jedem koordinierten Betrieb von Anlagen
entlang längerer Streckenzüge ist („Grüne Wellen“), müssten ggf. alle Programme des
betreffenden Streckenabschnittes angepasst werden. Ferner sind im Fall von
verkehrsabhängigen Steuerungen, speziell denen mit einer Priorisierung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), entsprechende Parametersätze in der Steuerungslogik
angepasst. Eine Inbetriebnahme setzt dann eine komplette Überprüfung der Funktionalität
der Steuerung voraus, was bei umfangreichen Steuerungen entsprechenden Testaufwand
verursacht. Hierbei ist i.d.R. die Beauftragung eines Fachbüros unerlässlich. Die
Umsetzung kann nur durch die Signalbaufirmen erfolgen (s. auch Antworten zu Frage 8
und 11).
Frage 14:
Mit welchen Kosten ist die Umstellung einer Umlaufphase an einer LSA durchschnittlich verbunden?
Antwort zu 14:
Die reine Umprogrammierung kostet rd. 20.000 EUR, wobei der Kostenrahmen stark von
der Größe des umzurüstenden Knotenpunktes abhängt. Hinzu kommen wesentlich höhere
Kosten für ggf. erforderliche straßenbauliche Anpassungen, z. B. für erforderliche
Bordabsenkungen sowie die notwendigen Signalgeber inklusive Verkabelung.
Frage 15
Wie viele Personalstunden werden für die Umstellung eine Umlaufphase an einer LSA durchschnittlich
behördenintern bzw. extern geleistet?
6
Antwort zu 15:
Hierzu sind Aufwände bei der VLB, beim Generalübernehmer für die LSA-Infrastruktur, bei
der Polizei, den Bezirken, der Signalbaufirma sowie externen Planern zu berücksichtigen.
Eine Abschätzung ist – bei der Komplexität des Anpassungsprozesses – nicht möglich.
Frage 16:
Wie beurteilt der Senat die Behindertengerechtigkeit von LSA, die für Sehbehinderte eingerichtet sind in
Bezug auf Gehbehinderte?
Antwort zu 16:
Auch Gehbehinderte profitieren von den verlängerten Blinden-Freigaben, insbesondere
dann, wenn sie zu Beginn der Freigabezeit den Querungsvorgang beginnen.
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten (jedoch nicht die
Umbauten) des regulären Bauprogramms von LSA barrierefrei auszustatten. Deshalb
werden grundsätzlich in Berlin alle Neu- und Ersatzbauten vollumfänglich
behindertengerecht ausgestattet (Bordabsenkungen, taktile Platten, akustische und
vibrierende Signalgeber). Eine solchermaßen ausgestattete LSA ist aus Sicht des Senats
in Bezug auf Gehbehinderte gut ausgestattet.
Frage 17:
Ist der Senat der Auffassung, dass die teilweise an LSA für die Gehgeschwindigkeit von Sehbehinderten
verlängerte Umlaufzeit (vgl. Frage 5) auch für Gehbehinderte, insbesondere für außergewöhnlich
Gehbehinderte (die u.a. mit einem Rollator oder im Rollstuhl unterwegs sind) ausreicht, um an einer
Lichtsignalanlage sicher die Fahrbahnen und z. T. noch daneben liegende Radverkehrsanlagen zu
überqueren?
Antwort zu 17:
Es wird auf die Antwort zur Frage 16 verwiesen. Ergänzend: Zum Bewältigen des
Räumweges von zu Fuß Gehenden, der zum Verlassen einer Konfliktfläche benötigt wird,
gehört auch der angrenzende Radweg rechnerisch mit dazu und ist daher schon
mitberücksichtigt. Grundsätzlich gibt es zudem nach § 1 der StVO den Grundsatz der
gegenseitigen Rücksichtnahme unter den Verkehrsteilnehmenden, die im Übrigen auch
das Einfahren in Knotenpunktbereiche bei Grün nur dann zulässt, wenn die entsprechende
Verkehrsfläche frei bzw. geräumt ist.
Frage 18:
Sind dem Senat Untersuchungen zur Gehgeschwindigkeit von Gehbehinderten und außergewöhnlich
Gehbehinderten, insbesondere wenn sie mit einem Rollator oder im selbst betriebenen Rollstuhl unterwegs
sind, bekannt und welche Geh- bzw. Rollgeschwindigkeiten (in m/sec und km/h) sind dem Senat aus diesen
Untersuchungen bekannt?
7
Frage 19:
Wie bewertet der Senat die Einschätzung einzelner Gutachten2, die z. B. für ältere und gehbehinderte
Menschen mit Rollatoren nur eine durchschnittliche (!) Geschwindigkeit von 0,56 m/sec bzw. 2 km/h
gemessen haben (d.h. ein Teil der Probanden war noch langsamer)?
Antwort zu 18 und 19:
Das Land Berlin geht bei der Bemessung der Freigabezeit von einer Gehgeschwindigkeit
von 1,0 m/s aus (RiLSA: 1,2 m/s; siehe auch Antwort zu Frage 4). Die
Räumgeschwindigkeit wird in Berlin 1,2 m/s angesetzt, was dem RiLSA-Ansatz entspricht.
Die RiLSA ist ein in Deutschland gültiges Regelwerk, welches vom Verein
„Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ regelmäßig aktualisiert wird
und die neusten Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigt.
Frage 20:
An wie vielen LSA in Berlin sind die Umlaufzeiten auf die in den Fragen 17 und 18 angesprochene Gruppe
von gehbehinderten Menschen, die aufgrund des demographischen Wandels in Berlin stetig zunimmt,
eingerichtet und bis wann wird sich die Zahl der LSA die für hier genannte Gruppe von Gehbehinderten
Menschen (vgl. Frage 17) die verändern (bitte einen Zeitplan und die Anzahl pro Jahr für die kommenden 5
Jahre angeben)?
Antwort zu 20:
In dem laufenden Doppelhaushalt sind jährlich 1 Mio. € für den nachträglichen
behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu den
Maßnahmen des regulären Bauprogramms (acht bis zwölf Anlagen/Jahr) ca. vier bis
sechs Anlagen ertüchtigen.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/21 ist eine
Mittelerhöhung um jährlich 1 Mio. € auf dann 2 Mio. € für den nachträglichen
behindertengerechten Ausbau sowie den Fußverkehr angemeldet. Damit lassen sich
zusätzlich zu Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen ertüchtigen
(Voraussetzung: ausschließliche Mittelverwendung für den behindertengerechten
Ausbau).
Frage 21:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeiten der in Frage 17 und 18 angesprochenen Behindertengruppen ein,
an einer LSA an einer Hauptverkehrsstraße die Fahrbahn (und ggf. daneben liegende Radwege) zu
überqueren, um z. B. auf der anderen Straßenseite zum Arzt, zum Einkaufen oder etwa in ein Café zu
gehen?
Antwort zu 21:
Der Senat geht davon aus, dass die Einhaltung der vorstehend benannten Vorgaben für
LSA-Programme (Antwort zu den Fragen 4, 5, 6 und 16) eine angemessene
Berücksichtigung sicherstellt. Dabei sind in der Regel auf breiteren Fahrbahnen meistens
Mittelinseln vorhanden, die ein Queren entsprechend erleichtern.
2 Gehgeschwindigkeiten und Laufverhaltenälterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren – erste
Studien; VKU- Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik; März 2015
8
Frage 22:
Ist der Senat der Ansicht, das der bestehende Zustand in Berlin, hier die Einstellung der Umlaufzeiten an
LSA, in irgendeiner Weise die gültige UN-Behindertenkonvention insbesondere die Artikel 9 (Barrierefreiheit)
und Artikel 29+30 (soziale Teilhabe) für Gehbehinderte bzw. außergewöhnlich Gehbehinderte erfüllt und wie
soll das geändert werden?
Antwort zu 22:
Bezüglich der Einstellung der Umlaufzeiten sind die Vorgaben des Artikels 9 der UNBehindertenkonvention
erfüllt (vgl. Antwort zur Frage 16).
Frage 23:
Welche Alternativen sieht der Senat für die in Frage 17 angesprochene Behindertengruppe
Hauptverkehrsstraßen zu überwinden:
a) mit Hilfe eines Taxis, dessen Kosten vom Land Berlin übernommen wird?
b) mit Hilfe der Polizei, die jeweils bei Bedarf nach Fahrbahnüberquerung vom Behinderten gerufen werden
muss?
c) durch Einrichtung von Bedarfsampeln (an breiten Straßen bevorzugt mit Mittelinseln mit speziellen
Umlaufphasen für diese Personengruppe?
d) durch Nachrüstung z. B. eines Chipkartensystems o.ä., mit dem sich Gehbehinderte an der LSA
anmelden und dann einmalig verlängerte Grünphasen für Fußgänger geschaltet bekommen?
e) oder hat der Senat noch andere Vorschläge, zukünftig die Barrierefreiheit und Teilhabe für alle
Gehbehinderten bei der Überquerung breiter Straßen sicherzustellen?
Antwort zu 23:
In Berlin sind in der Regel ausreichend Querungen für seh- und gehbehinderte Personen
vorhanden, sodass nicht auf kostspielige, technisch aufwendige und personalintensive
Maßnahmen zurückgegriffen werden muss. Hier wird der Verlässlichkeit gebauter
infrastruktureller Lösungen der Vorzug vor im Alltag schwierig umsetzbarer Lösungen der
Vorzug gegeben.
Frage 24:
Wie viele Aufzugsanlagen an S-Bahn, U-Bahn und Regional- bzw. Fernbahnhöfen, auf die viele
Gehbehinderte angewiesen sind, sind derzeit defekt bzw. außer Betrieb (bitte tabellarisch getrennt nach den
drei Sparten angeben)?
Antwort zu 24:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG betreibt derzeit 168 Aufzüge an 118 U-Bahnhöfen. Mit Stand 16.08.2019 12:00
Uhr sind davon drei Aufzüge an drei U-Bahnhöfen aufgrund von Baumaßnahmen oder
einer Kompletterneuerung außer Betrieb. Zudem standen wegen kleinerer Reparaturen
beziehungsweise Störungsbeseitigungen zwei Aufzüge an zwei U-Bahnhöfen mit einer
Dauer von jeweils weniger als 24 Stunden nicht zur Verfügung.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
S-Bahn U-Bahn Regio/Fernverkehr Summe
Gesamt 16 11 3 = 30
Stand 21.08.2019 14:45 Uhr
9
Frage 25:
Welche Wegstrecke ist aus Sicht des Senats einem gehbehinderten bzw. außergewöhnlich gehbehinderten
Menschen zuzumuten, um z. B. von der eigenen Haustür einem Behindertenparkplatz, einer Bushaltestelle
oder einem Bahnhof bis zu einer für seine Geschwindigkeit eingerichteten LSA im Sinne der Barrierefreiheit
und Teilhabe zu gelangen?
Frage 26:
Wie kann bzw. sollte die Überquerung von Wohn- und Nebenstraßen von Gehbehinderten insbesondere mit
Rollator bzw. Rollstuhl erreicht werden, wenn durch beidseitig parkende Autos oft mehr als hundert Meter
weit kein Überqueren der Fahrbahn möglich ist?
Frage 27:
Welchen Höchstabstand sollten Fußgängerfurten nicht nur für Gehbehinderte (auch Kinderwägen,
Fahrradfahrende oder Abfallentsorger) an durchgängig beparkten Fahrbahnrändern haben, um noch
Barrierefreiheit und Teilhabe zu gewährleisten?
Antwort zu 25, 26 und 27:
Eine pauschale Aussage über die Länge einer Wegstrecke und den Höchstabstand von
Fußgängerfurten lässt sich aus Sicht des Senats nicht treffen.
Im Land Berlin sind mit Rundschreiben vom 3. Dezember 2007 für den Bereich der
kommunalen Straßen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) als verbindliche
Richtlinien eingeführt worden. Sie liefern konkrete Vorgaben für die Planung, den Entwurf
und die Gestaltung von Erschließungsstraßen sowie angebauter Hauptverkehrsstraßen.
Dabei lassen die Richtlinien etlichen Entscheidungsspielraum für das planerische Handeln
unter den jeweiligen Randbedingungen des Einzelfalls.
So ist hier festgehalten, dass an angebauten Straßen Anlagen für den Fußgängerverkehr
überall erforderlich sind und diese Anlagen sowohl den Längs-, als auch den Querverkehr
umfassen. Eine definierte Wegestrecke zwischen Querungsmöglichkeiten, die im Übrigen
nicht nur Lichtsignalanlagen, sondern auch Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln und
Fußgängerüberwege umfassen, ist hier bewusst nicht genannt.
In der sich aktuell in der Mitzeichnung der Senatsverwaltungen befindlichen Senatsvorlage
zum ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes heißt es:
„Grundsätzlich sollen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen in ausreichend geringen
Abständen barrierefreie Querungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die sicher genutzt
werden können. Dabei sollen insbesondere die unterschiedlichen Anforderungen
berücksichtigt werden, die sich infolge der Nutzung verschiedener Hilfsmittel ergeben.“
(Entwurf § 55, Absatz 2 MobG).
Diese Soll-Vorschrift zur Einrichtung von ausreichend barrierefreien
Querungsmöglichkeiten wird im Fußverkehrsplan konkretisiert. In Ausnahmefällen sind
Querungen in größeren Abständen möglich.
Ebenfalls heißt es in der oben genannten Senatsvorlage:
„Die zu querende Strecke soll nicht länger als nötig sein. Zur Verringerung der Strecke
tragen beispielsweise Gehwegvorstreckungen bei.“ (Entwurf § 55, Absatz 3 MobG).
10
Frage 28:
Wann wird der Senat den Referentenentwurf bzw. den Senatsentwurf zum Fußverkehrsteil des Berliner
Mobilitätsgesetzes vorlegen und insbesondere mit Vertreter*innen der verschiedenen Behindertenverbände
abstimmen?
Antwort zu 28:
Die Senatsvorlage zum ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
befindet sich aktuell in der Mitzeichnung der Senatsverwaltungen und wird im Anschluss,
voraussichtlich im September 2019, in den Senat und Rat der Bürgermeister eingebracht.
Ein Beschluss im Senat wird voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober 2019
stattfinden. Danach wird die Gesetzesvorlage ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Die Senatsvorlage wurde bereits intensiv mit den Vertreterinnen und Vertretern
verschiedener Behindertenverbände abgestimmt und in weiten Teilen gemeinsam
entwickelt. Der Referentenentwurf wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in enger Abstimmung mit dem, um relevante Fachleute für den
Fußverkehr, erweiterten Mobilitätsbeirat entwickelt. Die Mitglieder des erweiterten
Mobilitätsbeirats hatten in drei Sitzungen sowie nachfolgend jeweils in schriftlichen
Stellungnahmen die Gelegenheit, Vorschläge für den Gesetzesentwurf einzubringen. In
der ersten Sitzung im März 2018 wurden Themenvorschläge gesammelt, in der zweiten
Sitzung im September 2018 das Eckpunktepapier zur Diskussion gestellt und in der dritten
Sitzung im März 2019 der Referentenentwurf. Von der Möglichkeit zur Stellungnahme
haben die genannten Institutionen regelmäßig Gebrauch gemacht. Unter anderem hat der
ABSV gemeinsam mit zehn Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eine
18-seitige Stellungnahme zum Referentenentwurf eingebracht.
Die offizielle Beteiligung der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (LfB)
erfolgt im Rahmen der offiziellen Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales. Dabei hat die LfB eine positive Gesamteinschätzung abgegeben.
Ein weiterer wichtiger Beteiligungsprozess erfolgte im „Dialog Fußverkehr“, einem
Arbeitsgremium, das aus den Reihen des Mobilitätsbeirats gewählt wurde und sehr eng in
die Entwicklung der Eckpunkte und des Referentenentwurfs eingebunden war. Darin
vertreten waren unter anderem der ABSV und der Landesbeirat für Menschen mit
Behinderungen (in enger Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen). Das Thema Barrierefreiheit war ein Schwerpunkt im Dialog und wurde
auch in einem Vor-Ort-Termin erörtert. Bei dem Termin wurden Rollstühle und Rollatoren
gemietet, um die besonderen Belange der Barrierefreiheit für alle Dialogteilnehmenden
erfahrbar zu machen. An diesem Termin nahmen neben den Dialogteilnehmenden unter
anderem auch eine Angehörige einer Person mit kognitiven Einschränkungen sowie der
Spandauer Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen teil.
Frage 29:
Wird der Senat im angekündigten Fußverkehrsteil des Berliner Mobilitätsgesetzes die Fragen rund um die für
die Barrierefreiheit auch von Gehbehinderten (vgl. Frage 17) lösen und durch welche Regelungen ist das
vorgesehen?
11
Antwort zu 29:
Das übergreifende Ziel „Mobilität für alle“ ist bereits in § 3 MobG aufgenommen und § 4
Absatz 2 stellt klar: „Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsangebote sollen zur
Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen, barrierefrei im Sinne von § 2 Absatz 6 gestaltet werden.“
Weitere relevante Passagen finden sich auch im Abschnitt 2 zur Förderung des
Öffentlichen Personennahverkehrs.
Im Abschnitt Fußverkehr wird das Ziel der Barrierefreiheit fußverkehrsspezifisch
konkretisiert. In der Fassung vom 28. März 2019, die über die Internetseite
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/ heruntergeladen werden kann,
sind unter anderem folgende Absätze relevant:
· § 38 (6)
· § 50 (2)
· § 50 (3)
· § 50 (5)
· § 50 (7)
· § 50 (8)
· § 53
· § 55 (1) bis (4)
· § 57 (1) und (2)
Genauere Erläuterungen zu den aufgeführten Passagen finden sich in der ebenfalls in der
Unterlage enthaltenen Begründung.
Frage 30:
Wird Behinderten bzw. den sie vertretenden Verbänden im Mobilitätsgesetz ein Rechtsanspruch eingeräumt,
innerhalb einer bestimmten Frist die Umrüstung einer LSA oder die Einrichtung einer Fußgängerfurt (vgl.
Frage 29 + 30) zu verlangen, der die Teilhabe sichert, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 30:
Ein Recht in dem in der Frage aufgeworfenen Umfang ist nicht vorgesehen. Zum einen
enthält das Berliner Mobilitätsgesetz kein spezifiziertes Verbandsklagerecht, zum anderen
fehlt den in Bezug genommenen Maßnahmen der im Sinne der Schutznormtheorie
geforderte subjektiv-öffentliche Rechtscharakter.
Berlin, den 30.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am Freitag eröffnete die #Gewobag in Kooperation mit der #BVG den bereits dritten Berliner #Mobilitätshub. Am Klausingring 21, in direkter Anbindung zum #U-Bahnhof #Jakob-Kaiser-Platz, stehen den BerlinerInnen ab sofort auch außerhalb des Berliner S-Bahnrings neue und vielfältige #Sharingangebote, wie z.B. Bike- und Carsharing zur Verfügung.
Bereits im April 2019 haben BVG und Gewobag ihren ersten Mobilitätshub am U-Bahnhof Prinzenstraße in Betrieb genommen, ein weiterer ist noch in diesem Jahr an der Landsberger Allee geplant.
Der neue Mobilitätshub am Klausingring 21 ermöglicht die Kombination der öffentlichen Verkehrsmittel der BVG und ihren #Jelbi-Angeboten, wie Cars-, Bike-, und Roller-Sharing. Zudem befinden sich dort Ladesäulen für elektrisches Carsharing.
Die Errichtung der Mobilitätshubs steht für die Synergie zweier kommunaler Unternehmen, die Nachhaltigkeit, stadträumliche Mobilität und den Sharing-Gedanken für die Stadt bündeln. So stellt die Gewobag als landeseigenes Wohnungsunternehmen Flächen zur Verfügung und kombiniert die Mobilitätshubs mit den „Jelbi“ Mobilitätsangeboten der BVG. Für die Gewobag-MieterInnen sind fortan Fahrräder, E-Roller und Carsharing Angebote eine attraktive Ergänzung zu dem bestehenden Bus- und Bahnangebot der BVG. Sukzessive sollen die Mobilitätshubs um weitere Mobilitätspartner ergänzt werden.
Snezana Michaelis, Vorstandsmitglied der Gewobag, ist sicher: „Mit dem Entstehen der Mobilitätshubs auch außerhalb des S-Bahnrings gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft. Immerhin leben 70 Prozent der Berliner ausserhalb des Rings. Gerade dort benötigen wir neben einem leistungsfähigen ÖPNV Verstärkung durch flächeneffiziente Mobilitätslösungen, um unseren MieterInnen eine nachhaltige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung zu stellen.“
—–
Mit Bussen und Bahnen kommt man in #Berlin vergleichsweise #schnell voran. Forscher haben weltweit Fahrpläne verglichen.
Rom (dpa) | In Berlin kommt man mit dem öffentlichen #Nahverkehr schneller von A nach B als in vielen anderen Großstädten der Welt. Zu diesem Schluss kommen Forscher um den Italiener Indaco #Biazzo von der Technischen Universität in #Turin. Sie haben in ihrer Studie die #Geschwindigkeit des öffentlichen Verkehrsnetzes von 32 Städten in Europa, Nordamerika und Australien analysiert. Die Zeit wurde unter anderem mit Hilfe der online verfügbaren Daten zu #Fahrplänen berechnet – nicht anhand der tatsächlichen #Reisedauer.
Dabei schnitt Berlin im Vergleich zu den übrigen 31 von den Forschern ausgewählten Städten am besten ab – gefolgt von #Paris. „Berliner und Pariser Bürger können den Raum (um sich herum) mindestens um 20 Prozent schneller erkunden als andere“, heißt es dazu in der Studie. Kopenhagen rangiert auf Platz drei, gefolgt von Helsinki, Athen, Prag, London und New York auf Platz acht. Schlusslichter in dem Städtevergleich sind Washington, San Diego und …
Platzverweise für Autofahrer: Am Mittwoch wird die erste #Spielstraße in Betrieb genommen – und es gibt weitere Maßnahmen in #Kreuzberg. Eine Momentaufnahme.
Ungefährdet auf der Straße mit Kreide malen oder Fußball spielen, geschützt von Kunststoffschranken und Erwachsenen in Warnwesten – für einige Kinder in Kreuzberg ist das bald möglich. Das Projekt #Böckhstraße gehört zur kleinen Kreuzberger #Verkehrswende, hier wird es die erste temporäre Spielstraße Berlins geben. Zwischen #Grimm- und #Graefestraße wird die Spielstraße Berlins am heutigen Mittwoch in Betrieb genommen. Bis zum 30. September können jeden Mittwoch von 14 bis 18 Uhr Kinder hier ungestört spielen.
Im Beisein von Verkehrssenatorin Regine Günther, Stadtrat Florian Schmidt und Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann wird die Spielstraße am Mittwochnachmittag eröffnet. Am Vormittag ist dort noch alles ruhig, lediglich ein VW-Bus parkt mitten auf der Straße und nicht auf den dafür vorgesehenen und ausnahmslos besetzten Parkbuchten. Parkplätze sind begehrt im Kiez. Ob die Böckhstraße zum heutigen Start der Spielstraße im vorgegebenen Zeitfenster autofrei bleibt, wird sich zeigen, sagt Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) dem Tagesspiegel. Sie sei aber zuversichtlich, dass es klappt.