Berlins Südosten verliert im nächsten Jahr einen #Regionalbahnhof. In Zukunft wird hier nur noch an zwei Tagen wird gehalten.
„Nächster #Bahnhof: #Karlshorst“, sagt die Konserve in der S-Bahn. „Übergang zum #Regionalverkehr.“ Mal sehen, wie lange die S-Bahnen das noch behaupten werden, denn zum #Fahrplanwechsel verschwindet der nach dem Mauerbau in den sechziger Jahren errichtete und trotz großer Planungen nie wirklich ausgebaute Regionalbahnhof Karlshorst unwiderruflich. Genau genommen verschwindet er schon jetzt, wie sich beim Abschiedsbesuch vor dem ersten Adventssonntag herausstellt.
Beim Aussteigen aus der #S3 wird klar, dass „Bahnhof“ ein großes Wort für diesen, nun ja, #Haltepunkt, ist. Es gibt je einen Bahnsteig für die beiden Richtungen: Stadtauswärts muss man durch den Tunnel und dann von außen die Böschung hinauf auf der zwar nachwendisch-soliden, aber steilen Treppe. Der andere, in Fahrtrichtung stadteinwärts, liegt zwar in Verlängerung des S-Bahnsteiges, aber ist ausschließlich über eine filigrane, schwer angerostete Fußgängerbrücke erreichbar. Aufzüge, Rolltreppen, Rampen? Gibt’s nicht. Jeder kämpft für sich allein. So wie die beiden Asiatinnen, die ihre Koffer die Böschungstreppe hochwuchten – und von dem Arbeiter oben am Bahnsteig zurück zur S-Bahn geschickt werden. Denn die Strecke ist schon seit 27. November wegen Bauarbeiten gesperrt. Mit scharfem Auge sind die gelben Baumaschinen weiter stadteinwärts auf den Gleisen zu erkennen, mit noch schärferem auch viele Bauleute mit ihren orangenen Warnwesten.
Auch der Mann auf dem Bahnsteig trägt eine, während er ein neues, noch in Plastikfolie verpacktes Schild eingräbt. Was ist auf dem Schild? „Keine Ahnung!“ Hat wohl irgendwas mit den neuen Signalen zu tun. Die alte Technik werde noch an diesem Wochenende abgebaut: Achszähler, Magnete und die blechernen H-Tafeln, die dem Lokführer …
Das größte #Bahnbauprojekt: Das #Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 8, der Aus- und Neubau der Strecke Berlin–Nürnberg für zehn Milliarden Euro, erreicht eine weitere Etappe. Am Sonntag startet auf dem 107 Kilometer langen Neubau-Abschnitt 8.1 zwischen Erfurt und #Ebensfeld der Betrieb. Das wird Freitag gefeiert, am Nachmittag fährt die Kanzlerin mit einem Sonder-ICE zum Hauptbahnhof.
Drei Milliarden Euro: So viel hat die #Neubautrasse 8.1 gekostet.
Durch das Gebirge: Es ist die erste #Hochgeschwindigkeitsstrecke in mehr als 600 Meter Höhe – Schnee und Frost sind garantiert.
Gute und schlechte Aussicht: Ungefähr zur Hälfte verläuft die #Neubaustrecke auf Brücken oder im #Tunnel. Das macht dieses Teilstück so teuer. Die 22 Tunnel sind insgesamt 41 Kilometer lang, die 29 Talbrücken zwölf Kilometer. Der #Bleßbergtunnel im Thüringer Wald (8314 Meter) ist der drittlängste #Eisenbahntunnel in Deutschland.
Mischbetrieb: Anders als Hochgeschwindigkeitsstrecken in Frankreich und Spanien ist die Trasse im Thüringer Wald sowohl für Reise- als auch für #Güterzüge ausgelegt. Bislang will aber kein Güterzugbetreiber die Neubaustrecke nutzen.
Ein Zwischenhalt: Nur in #Coburg, das eine kurze Umwegtrasse mit der #Neubaustrecke verbindet, gibt es einen Unterwegshalt. In #Ilmenau könnte ein #Regionalbahnhof entstehen, der Freistaat Thüringen hat aber keinen …
Nicht mehr lange, dann ist es so weit: Auf der neuen #Schnellstrecke in der Mitte Deutschlands beginnt der Betrieb. Am Freitag wird gefeiert – unter anderem mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Am Sonntag fahren erstmals Züge in knapp vier Stunden von Berlin nach #München. Sind solche #Großprojekte noch zeitgemäß? Ronald #Pofalla, einst CDU-Politiker und nun Infrastruktur-Vorstand der Deutschen Bahn (DB), zieht eine Bilanz.
Herr Pofalla, waren Sie schon mal auf der #Neubaustrecke unterwegs?
Auf der Strecke in Thüringen und Franken, die nun eröffnet wird, bislang noch nicht. Doch bei der Eröffnung der #Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Halle und Erfurt, die daran anschließt, war ich vor zwei Jahren dabei.
Haben Sie überhaupt etwas von der Landschaft gesehen? Meist versperren ja #Lärmschutzwände den Blick.
Das Bedürfnis, ständig aus dem Fenster zu schauen, habe ich nicht so sehr. Ich fahre seit 30 Jahren regelmäßig Bahn und nutze die Zeit, um zu arbeiten, Bücher zu lesen, manchmal auch, um über #WLAN einen Film anzuschauen – oder ich schlafe ein wenig.
Wenn Sie #Zug fahren: Werden Sie da nicht angesprochen?
Der kommende Freitag ist schon sorgfältig geplant. Die feierliche Einfahrt der ersten #ICE, Festakte entlang der Strecke und schließlich im Berliner Hauptbahnhof, Reden über Reden. Was man halt so macht, wenn nach 25 Jahren Bau- und Planungszeit eine neue Strecke in Betrieb geht. 770 000 Dokumente und Pläne seien dafür aufgestellt worden, hat die Bahn erhoben. Es gab Baustopps und etliche Klagen. "Das wird ein großer Tag nach langer #Bauzeit", sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Die Kanzlerin hat eigens ihre wöchentliche Videobotschaft der neuen Strecke gewidmet, denn sie hat noch eine Botschaft: Es muss schneller gebaut werden im Land. "Ein Vierteljahrhundert ist eine lange Zeit", sagt sie. "Aber gemessen an anderen Bauzeiten in Deutschland war das noch eine schnelle Realisierung der Projekte." Schließlich habe man bei dem Projekt eine Gerichtsinstanz eingespart. Das Thema #Beschleunigung von #Infrastrukturprojekten, sei es die Verlegung digitaler Verbindungen wie Glasfaserkabel oder aber von Verkehrsprojekten, bleibe "eine zentrale Aufgabe", auch für eine neue Bundesregierung. Auch bei anderen Projekten müsse sich eine Gerichtsinstanz einsparen lassen, um schneller bauen zu können – wie es im Ausland auch gehe. "Zumal wir im Augenblick Geld für #Verkehrsinvestitionen haben und zum Teil einfach keine geplan-ten oder baureifen Strecken da sind", sagt Merkel.
Lange hat das Provisorium gehalten, aber jetzt sind seine Tage gezählt: Die bisherige Umfahrung der Schweizer Botschaft im Parlaments- und Regierungsviertel soll ab nächstem Jahr zurückgebaut werden. Die Straße weicht der Vollendung des #Spreebogenparks.
Der Baubeginn ist nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den Herbst 2018 geplant. Mitte 2019 soll alles fertig sein. Die gravierendste Änderung kommt dabei auf die Autofahrer zu. Denn mit dem Rückbau der Straße an der eidgenössischen Vertretung ändert sich die bisherige Verkehrsführung.
11.500 Kraftfahrzeuge an Werktagen
Künftig werden die Fahrzeuge auf dem Weg von der #Heinrich-von-Gagern-Straße Richtung #Alt-Moabit nicht mehr an der Schweizer Botschaft entlang fahren und über die #Willy-Brandt-Straße zur #Moltkebrücke rollen.
Stattdessen werden sie nach der Überquerung des Forums zwischen Kanzleramt und Paul-Löbe-Haus im großen Bogen über die Konrad-Adenauer-Straße und die #Kronprinzenbrücke bis zum Kapelle-Ufer fahren – von wo sie zur Straße Alt-Moabit gelangen. Bisher sind auf der Umfahrung der Botschaft an Werktagen rund 11.500 Kraftfahrzeuge unterwegs.
Schweizer Planer
Zur Vollendung des Spreebogenparks nach Plänen des Schweizer Büros Weber und Sauer sollen Bäume und Sträucher gepflanzt werden, außerdem sind Rasenflächen geplant. Hinzu kommen Leuchten, Bänke und Abfalleimer. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf rund 950.000 Euro.
Sie werden zu etwa einem Drittel vom Land Berlin und zu zwei Dritteln vom Bund getragen. Die Willy-Brandt-Straße wird an der Seite zur Moltkebrücke …
Frage 1:
Wie stellt der Senat sicher, dass das Qualitätsniveau im Bereich der öffentlichen #Toiletten nach dem Wechsel des Betreibermodells zum 01.01.2019 erhalten bleibt und vor allem für Menschen mit #Behinderung, die in besonderem Maße auf ein entsprechende Infrastruktur angewiesen sind, das Angebot ohne Unterbrechung sichergestellt wird?
Antwort zu Frage 1:
Mit der #Ausschreibung werden sehr hohe Maßstäbe an die #Funktionsfähigkeit und #Sauberkeit der #Toilettenanlagen gestellt. Vorgesehen ist unter anderem, dass bereits der Betriebsausfall von mehr als zwei Prozent aller Anlagen mit Vertragsstrafen bewehrt ist. Daneben wird auch ein regelmäßiges Bewertungs- und Kontrollverfahren sowohl zum baulichen Zustand als auch zur Sauberkeit etabliert, wonach Mängel in der Unterhaltung und der Sauberkeit finanzielle Abschläge im Rahmen der Entgeltabrechnung zur Folge haben. Die Nutzerinnen und Nutzer werden zudem die Möglichkeit haben, sich über eine Toiletten-App über die Betriebsbereitschaft der Toilettenanlagen zu informieren und Rückmeldungen an den Betreiber zu geben.
Hinsichtlich der Unterbrechungsfreiheit des Toilettenbetriebs wird auf die Antworten zu Frage 8 bis 11 verwiesen.
Frage 2:
Welches #Betreibermodell strebt der Senat für die öffentlichen Toiletten in Berlin nunmehr an?
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Antwort zu Frage 2:
Vorgesehen ist ein privates Betreibermodell, bei dem die erforderlichen Investitionen und der Betrieb durch ein privates Unternehmen erfolgen, das vom Land Berlin auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung beauftragt wird. Der neue Betreiber soll neue öffentliche Toiletten aufstellen und diese zusammen mit den bereits vorhandenen Bestandstoiletten betreiben.
Frage 3:
Sollen Teile der Leistungen von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werden?
Antwort zu Frage 3:
Weder die Errichtung noch der Betrieb der Toilettenanlagen sollen ganz oder teilweise von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werde. Das Vertragsmanagement, insbesondere die Überwachung der Einhaltung des geschlossenen Vertrages, soll jedoch den Berliner Wasserbetrieben übertragen werden.
Frage 4:
Wie gestaltet sich der Zeitplan für das Vergabeverfahren? (Aufstellung erbeten.)
Frage 5:
Wann soll die Ausschreibung erfolgen und wann Erfolgt der Zuschlag für den oder die neuen Dienstleister?
Antwort zu Frage 4 und 5:
Der Zeitplan für das Vergabeverfahren gestaltet sich wie folgt:
11.11.2017: EU-weite Bekanntgabe des Teilnahmewettbewerbs
11.12.2017: Ende der Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb
KW 50 – 51 2017: Auswahl der Bieter und Aufforderung zur Angebotsabgabe
KW 8 2018: Ende der Frist für die Angebotsabgabe
KW 9 -14 2018: Auswertung der Angebote mit Begutachtung durch Expertenjury und ggf. Bietergesprächen, ggf. weitere Angebotslegung
KW 14 2018: Entscheidung über Zuschlagserteilung
Frage 6:
Welche Risiken bestehen aus Sicht des Senats bei der Umsetzung dieses Zeitplans oder der Inbetriebnahme neuer Anlagen zum 01.01.2019? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 6:
Als mögliche Risiken können hier etwa unvorhergesehene Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren genannt werden. Auch sind witterungsbedingte Verzögerungen beim Aufbau der neuen Toilettenanlagen möglich.
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Frage 7:
Wie lange dauern Herstellung und Bereitstellung der benötigten Anzahl an über 170 barrierefreien Toilettenanlagen?
Antwort zu Frage 7:
Marktabfragen im Vorfeld der Ausschreibung haben ergeben, dass eine rechtzeitige Bereitstellung der Toilettenanlagen innerhalb der hierfür maßgeblichen Vertragszeiträume möglich ist. Die Zeit für die Herstellung und Bereitstellung der Toilettenanlagen hängt letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab, u. a. von den Gegebenheiten am konkreten Standort oder der Ausgestaltung der Toilettenanlage.
Frage 8:
Welche Übergangslösungen stehen für den Fall bereit, dass der Betrieb der neuen Anlagen zum 01.01.2019 nicht umsetzbar ist? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 8:
Für eine Übergangslösung bis zum jeweiligen Ersatz der alten durch neue Toilettenanlagen sind drei Möglichkeiten denkbar:
– Erwerb der alten Toilettenanlagen durch das Land Berlin und Beauftragung eines Unternehmens mit dem temporären Betrieb dieser Anlagen
– Temporärer Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber
– Aufstellung und Betrieb von temporären barrierefreien Toilettenanlagen
Die konkrete Entscheidung für eine dieser Lösungen hängt von den noch fortzuführenden Verhandlungen mit dem bisherigen Betreiber ab.
Frage 9:
Wie sind diese Übergangslösungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zu bewerten und kann ein lückenloses barrierefreies Angebot auch im bisherigen Umfang gewährleistet werden?
Antwort zu Frage 9:
Die Barrierfreiheit wird bei allen Übergangslösungen – auch im Falle des Betriebs von temporären Toilettenanlagen – gewährleistet. Für die neue Berliner Toilette ist die Barrierefreiheit ohnehin Grundvoraussetzung, so dass diese mindestens den aktuellen Standard haben wird. Im Übrigen wurden Regelungen getroffen, wonach der Ersatz der alten Toilettenanlagen durch neue in einem abgestimmten Verfahren erfolgt.
Frage 10:
Welchen zeitlichen Vorlauf benötigt die Umsetzung einer Übergangslösung?
Antwort zu Frage 10:
Dies hängt von der Art der Übergangslösung ab. Für den Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber dürfte der zeitliche Vorlauf gering sein.
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Dagegen wird für die Aufstellung und den Betrieb von temporären barrierefreien Toiletten nunmehr bereits mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausschreibung für den Fall begonnen, dass die erforderlichen Vereinbarungen für einen temporären Weiterbetrieb der alten Anlagen nicht erzielt werden können.
Frage 11:
Ist ein übergangsweiser Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar um vorübergehende Versorgungsengpässe ab dem 01.01.2019 zu überbrücken?
Antwort zu Frage 11:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.
Frage 12:
Ist ein dauerhafter Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar, um der drastischen Reduktion an Toilettenanlagen nach neuem Toilettenkonzept ab 01.01.2019 entgegenzuwirken?
Antwort zu Frage 12:
Es wird keine Reduktion der Toilettenanlagen geben, vielmehr wird die Anzahl der Toilettenanlagen insgesamt deutlich erhöht werden.
Frage 13:
Inwieweit ist die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen in den Abstimmungsprozess eingebunden und haben diese ihre Zustimmung zu den Plänen des Senats geäußert?
Antwort zu Frage 13:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ist sowohl bei der Erstellung des Toilettenkonzepts als auch bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt worden. Das Gleiche gilt für die bezirklichen Beauftragten der Menschen mit Behinderung, die insbesondere in die konkrete Standortbestimmung und Aufbaureihenfolge mit einbezogen worden sind. Die Pläne des Senats haben dabei überwiegend eine positive und konstruktive Resonanz erfahren.
Berlin, den 01.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Über wie viele #Park&Ride-Plätze (#P&R) verfügt das Land Berlin derzeit jeweils in den 12 Bezirken mit
welchen Kapazitäten? A) Welche Plätze verfügen derzeit aus welchen Gründen nur über eine
eingeschränkte Kapazität an Parkplätzen?
Frage 2:
Welche dieser Plätze verfügen zudem über entsprechende Abstellmöglichkeiten für zweirädrige oder
dreirädrige Kraftfahrzeuge?
Frage 4:
Welche Auswirkungen hat der gestiegene Anteil an „Sport Utility Vehicles“ (SUV) auf die Parkplatz-
Kapazitäten vor Ort?
Frage 5:
Welche Pendler-Bewegungen registriert das Land Berlin auf diesen P&R-Plätzen in den zentralen
Morgenstunden (6 bis 9 Uhr) sowie Abendstunden (16 bis 20 Uhr)?
Frage 6:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Zustand a) der jeweiligen Parkplatz-Markierungen sowie b) die
vorhandene Straßenbeleuchtung?
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Antwort zu 1, 2, 4, 5, 6:
Die in Berlin vorhandenen P&R-Plätze liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen
Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger. Sie bewirtschaften die Anlagen
und sind für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Der
Senatsverwaltung liegen daher keine aktuellen Statistiken und Standortdifferenzierungen
zum gegenwärtigen Bestand und zur Ausstattung der vorhandenen P&R-Anlagen vor. Auf
die erfolgte Abfrage der Bezirke gingen vereinzelte Hinweise und Informationen ein, die
eine Beantwortung der Fragen mit Blick auf die Gesamtstadt nicht erlauben.
Entsprechend einer statistischen Abschätzung aus dem Jahr 2015 gab es in Berlin ca.
5.000 P&R-Parkplätze. Aufgrund der politischen Zielsetzung des Landes Berlin, dass
P&R-Anlagen an der Stadtgrenze im Land Brandenburg anzusiedeln sind, um
Autofahrende so früh wie möglich zum Umsteigen auf den öffentlichen Personenverkehr
zu animieren, gab es in den letzten Jahren keine Aktivitäten zur Förderung von P&RAnlagen
in Berlin.
Frage 3:
Welche dieser Plätze verfügen zudem über entsprechende Abstellmöglichkeiten für #Elektroautos mit
entsprechender #Ladeinfrastruktur?
Frage 7:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin zur Nachrüstung von P&R-Plätzen mit entsprechender
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge?
Antwort zu 3. 7:
Pkw-Pendler aus dem Land Brandenburg verfügen an ihrem Wohnort in der Regel über
einen Stellpatz auf privatem Grund, auf dem ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz
vorhanden ist oder hergestellt werden kann. Die Reichweiten der heute am Markt
angebotenen Elektro-Pkw sind ausreichend für einen Großteil der Pendel-Distanzen. Die
Reichweite der künftigen Pkw-Modelle wird zudem noch deutlich höher liegen.
Die lange, meist einen Zeitraum von 8-9 Stunden übersteigende Parkzeit von Pendler-Pkw
überschreitet die erforderliche Ladezeit meist um ein Vielfaches. Dabei wird eine mit
hohen Investitions- und Betriebskosten verbundene Ladeinfrastruktur für andere Nutzer
blockiert. In Berlin sind aus diesen Gründen keine Stellplätze auf P&R-Anlagen mit
Ladeinfrastruktur ausgerüstet und eine entsprechende Nachrüstung ist auch nicht geplant.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Auslastung von P&R am S-Bahnhof Altglienicke durch
Flugreisende des Flughafens Schönefeld, die dort ihre Fahrzeuge für die Dauer ihrer Reise kostenfrei
abstellen und eine ursprüngliche Nutzung als P&R blockieren?
Antwort zu 8:
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Im BBI Businesspark – Gewerbegebiet für den
Flughafen Schönefeld (Alexander-Meißner-Straße, Ludwig-Prandtl-Straße, Melitta-
Schiller-Straße, Gebrüder-Hirth-Straße) – ist jedoch ein privater Parkplatz für den
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Flughafen Schönefeld mit Shuttle zum Flughafen, welcher durch die Fluggäste genutzt
und gut angenommen wird, vorhanden.
Frage 9:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zweckentfremdung von P&R durch „wilde“ Fahrzeug-
Entsorgung“?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine systematischen Erkenntnisse vor.
Der Bezirk Treptow-Köpenick berichtet hierzu, dass die P&R-Plätze regelmäßig durch den
Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert werden. An Fahrzeuge ohne amtliches
Kennzeichen wird ein „Gelbpunkt“ angebracht, die entsprechende Anzeige gefertigt und
an das Amt für rationalisierte Ordnungsangelegenheiten (RegOrd in Lichtenberg)
weitergeleitet. Je nach Auslastung des Parkplatzes und Länge der beobachteten Standzeit
können entsprechende Fahrzeuge auch umgesetzt werden.
Frage 10:
Wie gewährleistet das Land Berlin die Sicherstellung der Parkplatz-Kapazitäten für reguläre Berufspendler,
die ihr Auto dort nur stundenweise von Montag bis Freitag abstellen?
Antwort zu 10:
Straßenverkehrsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen P&R-Plätzen und anderen
Parkplätzen. In der Folge gibt es keine rechtliche Handhabe für eine Differenzierung der
Nutzergruppen bezüglich der Stellplatznutzung auf P&R-Anlagen.
Frage 11:
Welche Pläne verfolgt der Senat, kostenfreie P&R-Möglichkeiten in kostenpflichtige Plätze umzuwandeln?
Antwort zu 11:
Seitens des Senats gibt es hierzu keine Pläne und seitens der Bezirke sind keine Pläne
zur Umwandlung kostenfreier P&R-Plätze in kostenpflichtige Plätze bekannt.
Frage 12:
Welchen Standpunkt vertritt der Senat im Rahmen seiner Verkehrs- und Infrastrukturpolitik gegenüber der
Aussage, dass ein Ausbau von P&R für eine Verbesserung der Verkehrssituation nicht geeignet wäre, da ein
solches Vorgehen verkehrlich wenig wirksam und überdies sehr teuer wäre?
Frage 13:
Welchen Standpunkt vertritt das Land Berlin gegenüber dem Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft (MIL), das weitere P&R-Angebote im Tarifbereich BC für erforderlich hält?
Frage 14:
Inwieweit soll dieses Thema im Zuge einer neuen gemeinsamen Landesplanung berücksichtig werden?
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Antwort zu 12, 13, 14:
P&R-Plätze im Bereich des Landes Berlin sind durch hohe Kosten für den Grunderwerb,
den Betrieb und die Unterhaltung gekennzeichnet. Gleichzeitig besteht eine deutliche und
weiter zunehmende Flächenkonkurrenz im Umfeld von Stationen des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Dem gegenüber ist der verkehrliche Nutzen solcher
Anlagen gerade an hochbelasteten Achsen gering (möglicher Neukundenzuwachs und
Entlastung der Straßen vom Individualverkehr).
Grundsätzlich sollten P&R-Plätze an den wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten
des öffentlichen (Schienen-)Verkehrs angelegt sein, da dann die Entlastung der Straßen
am größten und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes am besten ist. Das heißt, dass für
Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten.
Für die Realisierung von P&R-Anlagen sind – in Brandenburg – die Gemeinden zuständig.
Brandenburg hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt entsprechende Fördermittel
zur Verfügung. Berlin befasst sich vor dem Hintergrund oben genannter Einschätzungen
und der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV
schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike&Ride-Anlagen.
Die Länder und Ministerien tauschen sich in dieser Frage regelmäßig aus und nehmen
ihre steuernden und strukturellen Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen Leitlinien der
Siedlungsentwicklung, der Planung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inklusive
der zugehörigen Abstimmungen zu Schienenpersonennahverkehr Angeboten sowie neuen
Ansätzen, wie in dem Forschungsprojekt „E-Bike-Pendeln“, die explizit auf Arbeitswege
und Pendlerverflechtungen zielen, konsequent wahr.
Berlin, den 01.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o L g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der #U-Bahnhof #Afrikanische Straße ist ab sofort stufenlos erreichbar. Am heu-tigen Donnerstag, 30. November 2017, ist auf der Station der Linie #U6 ein neuer #Aufzug in Betrieb gegangen. Damit ist der 1956 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 115 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. (107 Bahnhöfe mit Aufzügen).
Die Kosten für die neue Anlage belaufen sich auf rund 650.000 Euro. Neben dem Aufzugseinbau wurde seit Mai 2016 zusätzlich der Bahnsteig moderni-siert. Auf dem Boden findet sich nun ein Granitbelag, an den Wänden hinter den Gleisen farbige Tiermotive. Auch die vier Ausgangstreppen sowie die Schalterhallen wurden saniert.
Wo sollen neue #Bahnhöfe gebaut werden? Wo braucht es zusätzliche #Bahntrassen? Regierungsvertreter aus Berlin, Brandenburg und der der Bahn beraten erstmals gemeinsam, wo der #Regionalverkehr am dringlichsten verbessert werden muss.
Der sogenannte #Lenkungskreis zum Regionalbahnverkehr in Berlin und Brandenburg ist am Mittwoch erstmals zusammengetroffen. Dem Gremium gehören Vertreter der Deutschen Bahn, der Senatsverkehrsverwaltung und des Brandenburger Infrastrukturministeriums an. Ergebnisse des Treffens wurden vorerst nicht bekannt.
Die Teilnehmer wollten darüber beraten, welche Planungs- und Bauprozesse in den nächsten Jahrzehnten für einen kundenfreundlichen Regionalbahnverkehr nötig sind. So sollen Bahnhofsausbauten, neue Gleistrassen und der Bedarf an modernen Steuerungsanlagen erarbeitet und dann zur Baureife geführt werden.
Entschieden werden muss unter anderem, welche der acht Korridore vorrangig geplant und dann aus gebaut werden – beispielsweise der Korridor Berlin-Nauen oder die gesamte RE1-Trasse oder die Verbindung Prignitz-Velten-Berlin.
Passagierzahlen steigen
Zehntausende Brandenburger und Berliner nutzen jeden Tag die Regionalbahnen – auf dem Weg zur Arbeit, zum Studium oder zur Schule. Die Kundenzahlen steigen. Vorausgesagt ist u.a. ein Verdoppelung der Passagierzahlen auf der Strecke Cottbus-Königs Wusterhausen. Die Bahnen sind daher oft überfüllt und in den teilweise in die Jahre gekommenen Zügen bleibt der Komfort auf der Strecke.
#Wandlitz (MOZ) Zahlreiche Berufspendler und Kommunalpolitiker aus den Landkreisen #Barnim und #Oberhavel sind am Montagabend in Wandlitz für einen schnellen Ausbau der Heidekrautbahn eingetreten. Zu Gast war Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin #Schneider (SPD).
Die Hoffnung wächst, dass nach jahrelangem Stillstand Bewegung in den Ausbau der #Heidekrautbahn kommt. Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) drückte dies vor mehr als 100 Zuschauern im "Goldnen Löwen" in Wandlitz verhalten so aus: "Schön, dass wir wieder darüber reden." Sein Unternehmen stehe aber bereit, Planungsvereinbarungen mit den Ländern Berlin und Brandenburg abzuschließen.
Wenn es um den Ausbau der Heidekrautbahn geht, dann spielen zwei Verbindungen nach Berlin die Hauptrolle: zum einen die bestehende Trasse über #Schönerlinde in Richtung #Karow, zum zweiten die Reaktivierung der alten Stammstrecke über den jetzt von der Heidekrautbahn nicht mehr bedienten Abzweig von #Schönwalde über #Mühlenbeck und #Schildow zum Bahnhof Berlin-#Gesundbrunnen. Den Stand des Verfahrens umriss Kathrin Schneider in der Veranstaltung in Wandlitz auf Einladung der Landtagsabgeordneten Britta Müller. Sie warb dabei um Verständnis, dass Verbesserungen nicht gleich morgen umgesetzt werden können. Die Heidekrautbahn gehöre zu den auszubauenden Korridoren im Schienenverkehr, die im Projektpapier "i2030" aufgeführt werden. Das "i" stehe dabei für Infrastruktur.
Mit Blick auf die beiden Trassen über Schönerlinde nach Karow beziehungsweise über Mühlenbeck nach Gesundbrunnen stellte die Ministerin klar, dass es hierbei nicht um ein "Entweder/oder" gehe. Es mache keinen Sinn, die jetzige Strecke in Frage zu stellen, …