Bahnverkehr: Bauarbeiten für viergleisigen Ausbau der Strecke Nürnberg–Ebensfeld nördlich und südlich von Bamberg, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Bauarbeiten-fuer-viergleisigen-Ausbau-der-Strecke-Nuernberg-Ebensfeld-noerdlich-und-suedlich-von-Bamberg-5079800

Sperrung, Ersatz und Umleitung des Zugverkehrs an den Wochenenden vom 3. bis 5., vom 17. bis 20. und vom 24. bis 27. April
Am viergleisigen #Ausbau der #Bahnstrecke #München–Berlin wird südlich und nördlich von #Bamberg in Oberfranken an drei Wochenenden konzentriert gebaut. Dafür müssen auch die sonst befahrbaren Gleise, die neben den Baustellen liegen, gesperrt werden.

Regionalverkehrszüge werden durch Busse ersetzt: Von Freitag, 3. April, 22 Uhr bis einschließlich Sonntag, 5. April werden alle Regionalzüge und S-Bahnen zwischen Forchheim und Bamberg durch Busse ersetzt.

Von Freitag, 17. April, 22 Uhr bis Montag 20. April, 22 Uhr und von Freitag 24. April, 22 Uhr bis Montag, 27. April, 22 Uhr werden alle Regionalzüge zwischen Bamberg und Lichtenfels durch Busse ersetzt.

Umleitung für #Fernverkehrszüge: Fernverkehrszüge werden zwischen Erfurt und Nürnberg umgeleitet und erhalten dadurch eine #Fahrzeitverlängerung von bis zu 100 Minuten. Dadurch entfallen die planmäßigen Zwischenhalte in Lichtenfels, Bamberg und Erlangen. Von Freitag, 3. April (22 Uhr) bis einschließlich Sonntag, 5. April. Das gilt auch von Freitag, 17. April, 22 Uhr, bis Montag, 20. April, 22 Uhr und von Freitag, 24. April, 22 Uhr bis Montag, 27. April, 22 Uhr.

Sämtliche Fahrplanänderungen sind in der Fahrplanauskunft im Internet, in der App DB Navigator bzw. an den Fahrkartenautomaten berücksichtigt.

Die Bahn bittet die Reisenden und Anwohner um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen. Die Fahrradmitnahme in den SEV-Bussen ist nur im Rahmen des verfügbaren Platzes möglich und kann nicht garantiert werden.

Der Abschnitt Hallstadt ist Teil der Schnellfahrstrecke München-Berlin. Sie war mit Fertigstellung der etwa 230 Kilometer langen Neubaustrecken Ebensfeld-Erfurt-Leipzig/Halle (Saale) im VDE 8 Ende 2017 eröffnet worden. Derzeit folgt abschnittsweise der viergleisige Ausbau zwischen Nürnberg und Ebensfeld. Die Geschwindigkeit ab Ebensfeld in Richtung Süden wird durch den Ausbau auf 230 km/h für die Fernbahngleise erhöht, die Kapazität vergrößert.

Informationen zu den einzelnen Baustellen:

http://www.vde8.de/hallstadt-04-2020

http://www.vde8.de/forchheim-strullendorf-30.1.2020

Straßenverkehr: Schlagbaum vor öffentlichem Straßenland – Schildbürgerstreich in Treptow-Köpenick?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer konkret traf wann genau und mit welcher Begründung die Entscheidung, die von der #Landjägerstraße am
Rande der Altstadt Köpenick abgehende Stichstraße entlang des Kietzgrabens (gegenüber des
Heimatmuseums) mit einem #Schlagbaum zu versehen, obwohl es sich hier offensichtlich um öffentliches
Straßenland handelt und eine asphaltierte Straße besteht?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Entscheidung durch die
Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick in der 12. Kalenderwoche
2019 getroffen worden ist. Die #Abschrankung steht nicht im Widerspruch zum konkreten
Status der Straße.
2
Frage 2:
Welche Anordnungen zur #Sperrung der Straße und zur Installation eines Schlagbaums gibt es, mit welchem
Datum wurden sie von welcher Behörde ausgestellt und wo wurden sie veröffentlicht?
Frage 3:
Gab es eine Anhörung hierzu und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass es sich bei der Abschrankung
nicht um eine #Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt.
Einer verkehrsbehördlichen Anordnung bedurfte es daher nicht.
Frage 4:
Welchen Zweck hat die Sperrung, wo doch sonst gern vom Bezirksamt erklärt wird, dass öffentliches
Straßenland bzw. Wege im Fachvermögen Tief uneingeschränkt offen zu halten sind?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass für das von 1993 bis 2007 per
Senatsbeschluss förmlich festgelegte #Sanierungsgebiet Altstadt und Kietz ein Rahmenplan
für die künftige Entwicklung und Leitsätze beschlossen wurde. Ein wesentlicher Leitsatz
daraus lautet, die Erlebbarkeit der Stadt am Wasser zu verbessern und dafür attraktive
Wegeverbindungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten mit Wasserbezug zu schaffen. Dabei
sollten landeseigene Grundstücke, zu denen sowohl das Grundstück Alter Markt als auch
das Gelände südlich des Kietzer Grabens gehören, beispielhaft für öffentliche Nutzungen
bewahrt und entwickelt werden.
Für die gesamte #Grünverbindung von der Bibliothek über die neue #Fußgängerbrücke zur
Landjägerstraße sollten Beeinträchtigungen durch Kfz-Verkehr weitestgehend
ausgeschlossen werden. Dementsprechend ist die zuletzt im Juli 2015 geänderte
straßenrechtliche Widmung im überwiegenden öffentlichen Interesse im Einklang mit der
erfolgten baulichen Umgestaltung beschränkt auf Fußgänger- und Radverkehr erfolgt, die
so auch mit Zeichen 240 im September 2018 #verkehrsrechtlich umgesetzt wurde.
Dieser eindeutige Status wurde von Kfz-Führern massiv missachtet, indem sie weiterhin
diesen Straßenabschnitt gefahrdrohend befuhren und #beparkten. Dem konnte allein mit
#Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kein Einhalt geboten werden, so dass dann u. a. im
Ergebnis eines gemeinsamen Ortstermines mit den Anliegenden die #Schrankenlösung in
Betracht gezogen wurde.
Frage 5:
Wie können die Anlieger ihre Grundstücke jetzt erreichen? Wie kommen Besucher dorthin?
3
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass Anliegende auf Antrag in
berechtigten Einzelfällen für die Befahrung des Bereiches mit Kraftfahrzeugen eine
entsprechende verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO nebst einem
Schrankenschlüssel erhalten.
Frage 6:
Welche Kosten entstanden für die Herstellung und Montage der Schrankenanlage und aus welchem
Haushaltstitel wurden sie von wem bezahlt?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Bezahlung der Anschaffungskosten aus Kapitel 3800, Titel 52101, des Straßen- und Grünflächenamtes erfolgte.
Frage 7:
Erfolgte eine Ausschreibung der Leistungen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Lieferung der Schranke aufgrund des Eilbedürfnisses und der geringen Auftragssumme im Wege der freihändigen
Vergabe unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgte. Die Installation
der Schrankenanlage wiederum erfolgte in Eigenleistung durch den Werkhof des Straßenund Grünflächenamtes, was einer Ausschreibung nicht zugänglich ist.
Frage 8:
Sind ähnliche Absperrungen von Straßen durch Schlagbäume in Treptow-Köpenick geplant und wenn ja, wo?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin verneint die Frage.
Berlin, den 27.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Projekt U-Bahnlinie 11: Eine Vision für Lichtenberg und Marzahn aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Der Senat hat am 26. Februar 2019 den #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin 2019-2023 (#NVP) beschlossen. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes
Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und
Qualität der Leistungen von S-Bahn, #U-Bahn, #Straßenbahn, Bus, Fähre und
Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung.
Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete
Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV (Öffentlichen
Personennahverkehr) in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um im
Sinne des Mobilitätsgesetzes seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen.
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans.
Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #ÖPNV-Anbindung der Bezirke #Lichtenberg und #Marzahn-Hellersdorf an das
#Stadtzentrum ein?
Antwort zu 1:
Die ÖPNV-Anbindung der Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf wird als gut
eingeschätzt.
Frage 2:
Welche Bedeutung misst der Senat dem Projekt #U-Bahnlinie 11 bei?
Antwort zu 2:
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans. Parallel zur langfristig geplanten
Trasse verlaufen mehrere Straßenbahnlinien.
Frage 3:
Welche Verwaltungseinheiten arbeiten derzeit an dem Projekt und mit jeweils welchen Schwerpunkten?
Antwort zu 3:
Das Projekt U-Bahnlinie U11 gehört gemäß Senatsbeschluss nicht zum NVP und nicht zu
den aktuell prioritär zu bearbeitenden Projekten. Demzufolge arbeiten derzeit keine
Verwaltungseinheiten daran.
Frage 4:
Inwiefern konnten in den vergangenen zwei Jahren neue Erkenntnisse hinsichtlich des Fahrgastaufkommens
und der Umweltbelastungen auf dem projektierten Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 gewonnen werden?
Antwort zu 4:
Keine.
Frage 5:
Wie haben sich die #Fahrgastzahlen in den vom Projekt U 11 betroffenen Tram- und Buslinien konkret in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Antwort zu 5:
Die Nachfrage im Berliner #ÖPNV generell ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gewachsen, von 2007 bis 2016 um mehr als 25 % (Berlin – Tarifbereich AB). Der relative
Zuwachs betrifft vor allem Regionalverkehr, U-Bahn und Straßenbahn. Dem Senat liegen
bezüglich der betroffenen Tram- und Buslinien keine konkreten Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Inwiefern ist der projektierte #Streckenverlauf der U 11 im #Flächennutzungsplan festgehalten?
Antwort zu 6:
Der vorgesehene Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 ist im Flächennutzungsplan Berlin
(FNP) dargestellt.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bereits Planungen zu den Baukosten und Bauzeiten?
Antwort zu 7:
Die Planungen zur U-Bahnlinie 11, die der Trassensicherung über den FNP zugrunde liegen,
entstammen den 1990er Jahren. Aussagen zu Baukosten und Bauzeiten liegen dem Senat
unter aktuellen Rahmenbedingungen nicht vor. Baukosten und Bauzeiten sind abhängig von
einer Vielzahl an Faktoren, wie beispielsweise umzusetzende Bauweise,
Bodenbeschaffenheit, Tiefenlage der zukünftigen Trasse, Anzahl und Ausführung der
Zwischenstationen etc.
Frage 8:
Wie geht es mit dem Projekt weiter? Bitte konkreten Zeitplan der Maßnahmen darstellen?
Antwort zu 8:
Die Trassenfreihaltung für die U11 wird weiterhin über den FNP Berlin abgesichert.
Gemäß Mobilitätsgesetz Berlin werden vom Senat in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen überprüft und vorrangige Handlungsziele und
Prioritäten zur Umsetzung von Maßnahmen festgelegt. Für den Nahverkehrsplan ist dies für
2023 vorgesehen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Stärkung des Radverkehrs – Zustand und Ausbau der Fahrradstationen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie definiert der Senat eine #Fahrradstation in Berlin und welche Parameter muss diese erfüllen?
Antwort zu 1:
Eine Fahrradstation ist ein geschlossener Raum, in dem eine limitierte Anzahl von
Fahrrädern gesichert abgestellt werden kann und in der Serviceleistungen, wie zum
Beispiel die Vermietung von Fahrrädern, angeboten werden (§ 47 Absatz 1 Berliner
Mobilitätsgesetz).
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl an Fahrradstationen in den Berliner Bezirken seit 2013 entwickelt? Bitte Anzahl der
Fahrradstationen je Bezirk zum jeweils 31. Dezember der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und
2019 tabellarisch darstellen.
Frage 3:
Welche neuen Fahrradstationen wurden seit 2013 an Bahnhöfen des ÖPNV eingerichtet und wer betreibt
diese?
Antwort zu 2 und 3:
Fahrradstationen sind Anlagen des ruhenden Verkehrs, für deren Errichtung die Bezirke
eigenverantwortlich zuständig sind. In welcher Anzahl die Bezirke seit 2013
Fahrradstationen errichteten, ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz nicht bekannt. Des Weiteren liegen der Senatsverwaltung keine
Informationen vor, an welchen Bahnhöfen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Fahrradstationen errichtet wurden und wer diese betreibt.
Fahrräder können auch gesichert abgestellt werden in Fahrradboxen, in
Sammelschließanlagen und in vollautomatischen Fahrradparkhäusern.
2
In Fahrradparkhäusern, die nicht vollautomatisch sind, werden häufig auch gesicherte
Fahrradabstellanlagen in #Fahrradboxen angeboten.
Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden im Land Berlin
Fahrradboxen an folgenden Standorten errichtet und in Betrieb genommen:
Bahnhof Bezirk Inbetriebnahme
Hauptbahnhof Mitte 2016
Bahnhof Frankfurter Allee Friedrichhain-Kreuzberg 2016
Bahnhof Lichtenberg Lichtenberg 2016
Die Fahrradboxen an den vorgenannten drei Standorten werden von privaten Anbietern
betrieben, wobei die Fahrradboxen am Hauptbahnhof die Firma Kienzler Stadtmobiliar
GmbH betreibt (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/node/21084). Zu den
Fahrradboxen an den Standorten Bahnhof Frankfurter Allee und Bahnhof Lichtenberg
liegen der Senatsverwaltung keine Informationen vor, ob diese noch betrieben werden und
wenn ja, wer die Betreiber sind.
Der Senatsverwaltung ist nicht bekannt, an welchen Standorten im Land Berlin private
Investoren seit 2013 Sammelschließanlagen errichteten.
Bezüglich der Errichtung von Sammelschließanlagen durch die Bezirke verweist die
Senatsverwaltung darauf, dass sie den Bezirken seit 2013 keine finanziellen Mittel zur
Verfügung stellte und ihr keine Informationen vorliegen zu Sammelschließanlagen, die die
Bezirke seit 2013 aus Eigenmitteln errichteten.
Frage 4:
An welchen Standorten berlinweit sind neue Fahrradstationen derzeit in Planung und wann sollen die
Stationen jeweils fertiggestellt werden?
Frage 5:
Wie schätzt der Senat die Kapazitäten für weitere Fahrradstationen in Berlin in den einzelnen Bezirken ein?
Bitte je Bezirk eine detaillierte Einschätzung geben und potenzielle Standorte definieren.
Antwort zu 4 und 5:
Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstationen liegt bei den Bezirken und diese
können eigenverantwortlich die Standorte für deren Errichtung festlegen.
Neben der vorgenannten Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr führt die GB infraVelo
GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an
Stationen des ÖPNV Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken durch mit dem
Ziel das Fahrradparken im Land Berlin zu verbessern. Im Ergebnis dieser Analysen
werden auch Flächenpotenziale für Fahrradstationen untersucht. Die Analysen sind noch
nicht abgeschlossen, so dass Aussagen bezüglich geplanter Fahrradstationen derzeit
nicht getroffen werden können.
Wie in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 erläutert, können Fahrräder auch gesichert in
Fahrradboxen und Sammelschließanlagen abgestellt werden.
Eine Anfrage der Bezirksämter bezüglich der Errichtung von gesicherten
Fahrradabstellanlagen ergab, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für das
Jahr 2020 die Errichtung von 10 Fahrradboxen mit je 6 Stellplätzen vorsieht. Die Standorte
können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.berlin.de/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-undnaturschutzamt/klimaschutz/artikel.650137.php.
3
Des Weiteren teilte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mit, dass gesicherte
Fahrradabstellanlagen entlang des Pedelec-Korridors an folgenden Zugangsstellen
geplant sind:
– U- Bahnhof Krumme Lanke: 16 Stellplätze in Boxen, ca. 48 Stellplätze in einer
Sammelschließanlage
– S- Bahnhof Zehlendorf: ca. 120 Stellplätze in einem vollautomatischen
Fahrahrradparkhaus
– S- Bahnhof Mexikoplatz: 24 Stellplätze in Boxen
– S- Bahnhof Wannsee: ca. 36 Stellplätze in doppelstöckigen Boxen
Neben den vorgenannten Maßnahmen sieht das Land Berlin vor, am Bahnhof Ostkreuz
ein Fahrradparkhaus zu errichten, in dem auch Fahrradstellplätze für das gesicherte
Fahrradparken vorgesehen sind.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Zustand der vorhandenen Fahrradstationen in den einzelnen Bezirken? Bitte
Bewertung je Bezirk vornehmen.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Auslastung der Fahrradstationen?
Antwort zu 6 und 7:
Da dem Senat keine Angaben vorliegen, an welchen Standorten die Bezirke
Fahrradstationen errichtet haben, kann auch über Zustand und Auslastung von
Fahrradstationen in den einzelnen Bezirken keine Auskunft gegeben werden.
Des Weiteren liegen dem Senat keine Angaben zur Auslastung von Fahrradboxen und
Sammelschließanlagen vor.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag zur flächendeckenden Schaffung vollumfassender Fahrradstationen
in Berlin (Ausleihe, Wartung, Verkauf, Beaufsichtigung sowie Mobilitätsberatung)?
Antwort zu 8:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an
Fahrradabstellanlagen – entsprechend § 47 Berliner Mobilitätsgesetz – zu schaffen.
Frage 9:
Welche potenziellen Partner stehen für den Aufbau von flächendeckenden Fahrradstationen in Berlin zur
Verfügung?
4
Antwort zu 9:
Der Ausbau von Fahrradstationen kann potenziell durch eine Vielzahl von Beteiligten
unterstützt werden; private Initiativen sind hier genauso gefragt wie die Initiative durch
öffentliche Unternehmen.
Frage 10:
Wer ist der Ansprechpartner beim Senat für die Schaffung von Fahrradstationen?
Antwort zu 10:
Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die
Errichtung von Fahrradstationen ist die Gruppe Radverkehrsinfrastruktur des Referates
Planung und Gestaltung von Straßen und Plätzen Radverkehr, Fußverkehr.
Frage 11:
Gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für Fahrradstationen?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Unter der Voraussetzung, dass die vom Bezirk geplante Fahrradstation über das
vorgesehene berlinweit einheitliche Zugangs- und Buchungssystem erreichbar ist und
abgerechnet wird, kann deren Errichtung gefördert werden.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + Bahnhöfe: Die unendliche Geschichte setzt sich fort –Wann öffnet der Fußgängertunnel Schöneweide?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stand gibt es bei den Arbeiten zur #Sanierung des bei einem Brand Weihnachten 2016 beschädigten #Fußgängertunnel s am S-Bahnhof #Schöneweide?
Antwort zu 1:
Die Arbeiten zur Demontage der beschädigten #Tunneldeckenverkleidung sowie die Beseitigung und Entsorgung weiterer #Brandrückstände sind abgeschlossen. Ferner wurden die
verrußten Granitflächen der Fußböden und Wände in einem aufwändigen Verfahren gereinigt. Die durch den Brand beschädigten Stahltüren wurden erneuert.
Frage 2:
Gibt es einen #Baustopp oder wurde die #Sanierung des Tunnels abgebrochen?
Antwort zu 2:
Nein.
Frage 3:
Mit welchen Baukosten ist derzeit zu rechnen? Wer kommt für die Mehrkosten auf?
Antwort zu 3:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der geschätzte Kostenrahmen in Höhe von 300.000 € um
2
10 – 15 % überschritten wird. Sämtliche Kosten werden aus dem Berliner Landeshaushalt
finanziert.
Frage 4:
Auf eine Anfrage der Berliner Woche hatte Pressesprecher Jan Thomsen von SenUVK noch am 31. Juli
2019 unter anderem berichtet, dass die #Instandsetzungsarbeiten an Aufzügen und Fahrtreppen bereits beauftragt wurden. Der Behördensprecher ging von einer Eröffnung des Tunnels noch 2019 aus. Welche
Gründe gab es, dass dieser Termin – nach mehreren vorherigen Verschiebungen – wieder nicht gehalten
werden konnte?
Antwort zu 4:
Nach vollständiger Freilegung der #Tunneldecke wurde festgestellt, dass sich dort bisher
unbekannte Einbauten befunden haben und zusätzliche Arbeiten für einen funktionsfähigen Stromanschluss erforderlich wurden. Beide Umstände führten zu Verzögerungen. Die
zusätzlich notwendigen Planungsleistungen für die Wiederherstellung der Tunneldecke
konnten inzwischen abgeschlossen werden. Auch die Neuinstallation des Stromanschlusses sowohl für die #Tunnelbeleuchtung als auch den Betrieb der Pumpen und fördertechnischen Anlagen erfolgt kurzfristig. Die beauftragten Instandsetzungsarbeiten an Aufzügen
und Fahrtreppen werden abgerufen, wenn die Tunneldecke wiederhergestellt sein wird.
Die bisher genannten Termine standen immer unter dem Vorbehalt, dass die Ausbaugewerke vertraglich gebunden werden können. Bei diesem Vorhaben sind für diverse Gewerke zunächst keine Angebote eingegangen.
Frage 5:
Falls die Sanierung ohne Erfolg abgebrochen werden sollte: Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher
entstanden? Wie sieht ansonsten die weitere Zeitschiene für das Vorhaben aus und ist diese jetzt wenigstens belastbar?
Antwort zu 4:
Bisher sind dem Land Berlin Kosten in Höhe von rd. 72.000 € entstanden. Es wird weiterhin das Ziel verfolgt, den Fußgängertunnel in absehbarer Zeit wieder der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Aufgrund der aktuellen dynamischen Situation in ganz Europa als
Resultat der Corona-Pandemie mit nicht absehbaren Folgen auch für die Bauwirtschaft
kann derzeit kein belastbarer Fertigstellungstermin benannt werden.
Berlin, den 25.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Schienenersatzverkehr in Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der #Bahnhofstraße in Berlin #Köpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu1:
In der Köpenicker Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe die #Gleise sowie
die #Fahrleitungen zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße. Gleichzeitig werden in
diesem Bereich barrierefreie Haltestellen errichtet.
Frage 2:
Welche #Haltestellen des #ÖPNV sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 1) betroffen, welche Linien werden
durch einen Schienenersatzverkehr überbrückt und welche Linien bzw. Haltestellen werden für die Dauer der
Baumaßnahmen ausgesetzt? (Aufstellung nach Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter Frage 1
genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und mit
welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Tram- und
Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
2
Frage 4:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und
im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der Baumaßnahmen?
Antwort zu 2 bis 4:
Die Informationen können der anliegenden Anwohnerinformation (Anlage) Baumaßnahme
Bahnhofstraße zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße entnommen werden.
Frage 5:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der Wendenschloßstraße in BerlinKöpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen, bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu 5:
Die seit April letzten Jahres laufenden Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in der
Wendenschloßstraße von Lienhardweg bis Gleisschleife werden voraussichtlich bis Ende
April 2020 andauern. Im Anschluss wird die BVG Straßenbahngleisbau umsetzen.
Geplantes Bauende ist dabei voraussichtlich Ende Juli 2020.
Frage 6:
Welche Haltestellen der Linie 62 und welche weiteren Linien sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 5)
betroffen, welche Haltestellen werden für die Dauer der Baumaßnahmen mittels eines
Schienenersatzverkehrs überbrückt und welche Haltestellen werden ausgesetzt? (Aufstellung nach der Dauer
der Einschränkungen erbeten.)
Antwort zu 6:
Aktuell sind die Haltestellen Lienhardweg, Müggelbergallee und Wendenschloß gesperrt
und werden durch Schienenersatzverkehr per Bus angefahren.
Frage 7:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Wendenschloßstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter
Frage 5 genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und
mit welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Bahn-, Tramund Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 8:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der
Wendenschloßstraße und im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der
Baumaßnahmen?
Frage 9:
Welche Baumaßnahmen sind in den kommenden fünf Jahren entlang der Tramlinie 62 durch wen geplant und
wie werden diese Baumaßnahmen den Betriebsablauf der Tramlinie 62 voraussichtlich beeinträchtigen?
(Aufstellung für die Jahre 2020 bis 2025 erbeten.)
3
Antworten zu 7 bis 9:
Ab 2021 werden zwischen Mayschweg und Pritstabelstraße sechs weitere StraßenbahnHaltestellen barrierefrei ausgebaut. Bei dieser Gelegenheit werden auch die Gleise
zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße grundhaft erneuert. Im Vorlauf dazu werden die
Berliner Wasserbetriebe an zwei Örtlichkeiten ihre Trinkwasserhauptleitung erneuern und
punktuell ihre Kanäle reparieren.
Die derzeit nur abmarkierten Gleise sollen zwischen Müggelheimer Straße und
Dorotheenstraße auch aufgrund der Berliner Lärmminderungsplanung zu Rasengleisen
werden. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das noch nicht eröffnet wurde.
Die BVG rechnet mit einer baulichen Umsetzung ab 2025.
Berlin, den 25.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Stationen: Bepflanzung von Wartehäuschen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen sind für die Jahre 2020 und 2021 im Rahmen des „Pilotprojektes #Begrünung
und #Solareindeckung von #Bushaltestellen“ (HH 2020/2021, Titel 68569) geplant und welche Kosten
verursachen diese jeweils? Bitte geplante Maßnahmen inklusive der Kosten je Jahr darstellen.
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die Begrünung der #Wartehallendächer wird im Rahmen der Erneuerung der
Wartehalleninfrastruktur berücksichtigt. Die Kosten können gegenwärtig noch nicht
beziffert werden, da wir uns in einem zu frühen Stadium der Planungen befinden. Wir
gehen davon aus, dass sowohl die Beschaffung (größeres Gewicht, stabilere
Tragkonstruktion) als auch die Pflege kostenintensiver sind als bei Wartehallen mit einem
„glatten“ Dach. Die Solareindeckung der Wartehallendächer wird derzeit nicht
vorgesehen. Aus Sicht der BVG stehen hier die Kosten (Anschaffung, Instandhaltung,
Instandsetzung etc.) und der Nutzen derzeit nicht im Verhältnis.“
Frage 2:
Liegt die Verantwortung der konkreten Umsetzung beim Senat, den Bezirken oder der BVG?
2
Antwort zu 2:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG wurde mit dem Projekt betraut.“
Frage 3:
Gab es bereits Ausschreibungsvorgänge?
a) Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand?
b) Wenn nein, warum nicht und wann wird mit der Ausschreibung begonnen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Hinsichtlich der Erneuerung der Wartehalleninfrastruktur befindet sich die BVG
gegenwärtig im Interessenbekundungsverfahren. Ziel ist es, dieses im I. Quartal dieses
Jahres abzuschließen, so dass im II. Quartal dieses Jahres das europaweite
Vergabeverfahren begonnen werden kann.“
Frage 4:
Welche Kriterien werden für die Standortauswahl herangezogen und wer hat diese definiert?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Aktuell können wir noch keine Standorte benennen, da das Konzept derzeit erst
entwickelt wird.“
Frage 5:
Wer entscheidet über die finale Standortauswahl?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG wird über die Standorte je nach Eignung entscheiden.“
Frage 6:
Inwiefern soll die jeweilige Lastenverträglichkeit der Dächer regelmäßig überprüft werden?
Antwort zu 6:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die konstruktive und statische Bemessung aller tragenden Konstruktionselemente (u.a.
der Wartehallendächer) erfolgt nach den einschlägigen Fachnormen und den statischen
Erfordernissen durch denjenigen Bieter, welcher den Zuschlag erteilt bekommen wird. Die
Inspektionen werden planmäßig wiederkehrend innerhalb vorgeschriebener Fristen durch
die BVG durchgeführt.“
3
Frage 7:
Inwieweit gibt es Überlegungen, neben den Bushaltestellen auch die Wartehäuschen von Tramhaltestellen
zu bepflanzen?
Antwort zu 7:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG unterscheidet nicht zwischen Bus- und Tramwartehalle. Generell werden alle
geeigneten Haltestellen und Standorte geprüft und bewertet.“
Frage 8:
Welche Art von Austausch betreibt der Senat mit den Vorbildstädten für bepflanzte Wartehäuschen Utrecht
und Neuss?
Frage 9:
Welche Erkenntnisse brachten diese Gespräche bisher?
Antwort zu 8 und 9:
Das Projekt „Bee-Stops“ mit 316 begrünten Wartehäuschen in der Stadt Utrecht ist durch
einschlägige Fachliteratur und durch die öffentlichen Medien bekannt, genauso wie
parlamentarische Beschlüsse, Ideen, Planungen und Konzeptionen zur Begrünung von
Wartehäuschen, wie z.B. in Emmerich, Neuss, Leipzig, München, Villach, Bremen und
vielen anderen Städten. Direkte Gespräche hat es mit diesen Städten nicht gegeben. Der
Senat ist aber, wie auch die BVG, zu der Erkenntnis gekommen, dass eine Begrünung der
Wartehäuschen nur bei einer Neubeschaffung realistisch und effizient umsetzbar ist.
Frage 10:
An welchen Standorten werden im Jahr 2020 und 2021 Solarpanels angebracht? Bitte konkrete Standorte
und Zeitpunkt der jeweiligen Installation darstellen.
Antwort zu 10:
Es liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. (Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 4
und 5).
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Energieverschwendung auch in Westend, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Erkenntnisse liegen dem Berliner Senat zu der Zahl der auch tagsüber leuchtenden Straßenlampen in welchen Bezirken vor?

Frage 2:

Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat zu der Zahl auch tagsüber leuchtender Straßenlaternen in Westend?

Frage 3:

Welche Schätzungen hat der Berliner Senat über die Menge der unnötig verbrauchten Energie der auch tagsüber leuchtenden Straßenlaternen und welche Menge an unnötig ausgestoßene C02-Belastung werden von diesen Laternen tagsüber verursacht?

Antwort zu 1 bis 3:

Die Anzahl der tagbrennenden  Leuchten in Berlin lag Mitte März 2020 bei insgesamt 2.193 Leuchten, 2.128 davon Gasleuchten. Die Verteilung auf die Bezirke war wie folgt:

Bezirk Gas Elektro Gesamt
BAB 3 3
Charlottenburg-Wi   1 mersdorf 911 4 915
Friedrichshai n-Kreuzbe rg 18 2 20
Lichtenberg
Marzahn-Hel lersdorf 4 5 9
Mitte 28   32
Neukölln 74 10 84
Pankow 5 5
Reinickendorf 130 3 133
Spandau 45 7 52
Steglitz-Zehlendorf 683 5 688
Tempelhof-Schöneberg 225 1 226
Treptow-Köpenick 10 16 26
Summe 2.128 65 2.193

 

*BAB = Bundesautobahn

Im Ortsteil Westend waren 347 Gasleuchten betroffen.

Der Gasverbrauch ist abhängig von der Anzahl der Gasglühkörper. Eine vierflammige Gasaufsatzleuchte hat einen Anschlusswert von rund 1.000 Watt, eine neunflammige Gashängeleuchte rund 2.250 Watt. Die unnötig verbrauchte Energie ist abhängig von den Typen betroffener Leuchten, den Zeiträumen , in denen die Leuchten tagsüber brennen (Anzahl der Dunkelstunden/Anzahl der  Hellstunden). In der Folge umgesetzter Sanierungsmaßnahmen sinkt die Zahl der dauerbrennenden Leuchten, im September 2019 waren noch 4.000 Gasleuchten im Dauerbetrieb.

Schätzungen über unnötig verbrauchte  Energie liegen nicht vor.

Frage 4:

Inwieweit kann der Berliner Senat Auffassungen nachvollziehen, dass insbesondere bei einer Zuständigkeit einer grüngeführten Senatsverwaltung der Umstand skandalös ist und wieder einmal Anspruch und Wirklichkeit nicht übereinstimmen?

Frage 5:

Inwieweit kann der Berliner Senat die weitverbreitete Auffassung vieler Berliner und Berlinerinnen nachvollziehen, die ein Versagen der Berliner Verwaltung am Beispiel der inzwischen jahrelang auch tagsüber leuchtenden Straßenlaternen meint ableiten zu wollen und wie reagiert der Berliner Senat darauf?

Antwort zu 4 und 5:

Bei der turnusmäßigen Wartung der Gasleuchten wurden gravierende Mängel und Undichtigkeiten an den Leuchten festgestellt , die einen gefahrlosen Weiterbetrieb der Gasleuchten nicht zuließen. Die zunehmende Störanfälligkeit von gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen ist leider eine berlinweite Problematik. Festgestellte  Undichtigkeiten an gasführenden Masten veranlassen den Betreiber der Öffentlichen Straßenbeleuchtung , die Stromnetz  Berlin GmbH, dazu, diese Beleuchtungsanlage  außer Betrieb zu nehmen.

Die Problematik verschärft sich durch den Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweist bzw. funktionsfähige Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind die Leuchten nicht ausgeschaltet , sondern in den Dauerbetrieb versetzt worden. Ein störungsarmer Betrieb der Leuchten ist ausschließlich durch die Umrüstung der Leuchten zu erreichen. Mehr als  17.000 Gasleuchten sind seit 2012 umgerüstet worden.

Aktuell laufen zwei große Projekte, eine Umrüstung von ca. 2.000 Gasleuchten ist für 2020 geplant. Seit 2016 beschafft das Land Berlin ausnahmslos umweltfreundliche LED­ Leuchten. Daher sind die Auffassungen nicht nachvollziehbar.

 

 

Berlin, den 20.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: U-Bahn-Hersteller Stadler Pankow erweitert sein Werk, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228783771/U-Bahn-Hersteller-Stadler-Pankow-erweitert-sein-Werk.html

Das Bezirksamt gibt 70 Millionen-Euro-Projekt im #Pankow Park #Wilhelmsruh frei. In den neuen Hallen laufen die Züge der Zukunft vom Band.

Der Triumph im Rechtsstreit um die #Ausschreibung des Auftrags über 1500 neue #U-Bahnen für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in der vergangenen Woche war für den Fahrzeugbauer #Stadler Pankow nur ein Teil der Weichenstellung für die Zukunft. Der andere Teil betrifft eine technische Voraussetzung für diese Bestellung im Wert von mehr als einer Milliarde Euro: die Erweiterung des Werkgeländes im Pankower Ortsteil Wilhelmsruh. Nach längeren Verhandlungen mit dem Bezirksamt ist nun klar: Zum April liegt die Baugenehmigung vor, am Hauptstandort von Stadler eine komplett neue Halle zu errichten und eine zweite, schon vorhandene, zu verlängern. Erst mit dieser Genehmigung ist die Produktion der neuen Großprofil-Züge gesichert. Ein wirtschaftlicher Impuls in Zeiten der drohenden Rezession.

„Die Entscheidung, bis zu 70 Millionen Euro in den Standort zu investieren, wurde bereits letztes Jahr getroffen. Das neue Betriebskonzept umfasst den Bau einer neuen Produktions- und Inbetriebsetzungshalle sowie zusätzlicher Büroflächen und einer modernen Kantine für die Mitarbeitenden“, bestätigt Unternehmenssprecherin Silja #Kollner die Einigung mit dem Bezirk, die bei der Aufregung über den monatelangen Rechtsstreit mit dem Mitbewerber #Alstom fast unterging. „Damit bekennt sich Stadler ganz klar zum Standort in Berlin“, heißt es von Stadler Pankow. Der Ausbau des Standorts auf dem Areal des früheren DDR-Großbetriebs #Bergmann-Borsig an der Lessingstraße in Wilhelmsruh sei nötig, um die aktuellen Großaufträge abzuwickeln – dazu zählt aber nicht nur die Produktion von 1500 U-Bahnen für die Linien U5 bis U9 der BVG.

Stadler Pankow baut auch die neue Generation der Berliner #S-Bahn
Dadurch, dass Stadler Pankow in Wilhelmsruh auch die neue Generation der Berliner S-Bahn produziert, liegt die Herstellung von Schienenfahrzeugen für die Hauptstadt …

Straßenverkehr: Sanierung der Brücken in Berlin ist gefährdet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228759927/Personalmangel-Sanierung-der-Bruecken-ist-gefaehrdet.html

Schon heute fehlen in der Verkehrssparte etliche Mitarbeiter. Weil viele zu einer #Bundesbehörde abwandern, werden Löcher noch größer.

Bei der #Elsenbrücke gehen die Arbeiten zum Abriss bereits los. Auch die #Mühlendammbrücke soll in den kommenden Jahren neugebaut werden. Die beiden #Spreequerungen sind nur die bekanntesten Fälle eines größeren Problems: Viele Berliner Brücken sind in unzureichendem Zustand.

Schon heute gibt es eine Vielzahl nötiger Ertüchtigungsarbeiten, die wegen fehlenden Mitarbeiter nur schleppend vorankommen. Doch das könnte erst der Anfang sein. Eine Verwaltungsreform droht, in der #Senatsverkehrsverwaltung noch größere #Personallücken zu reißen. Der massive #Sanierungsstau bei den Berliner Brücken scheint kaum abbaubar. Dabei hätte der personelle Aderlass verhindert werden können, klagen Koalitionspolitiker.

Bedarf an #Bauingenieuren sei „eklatant“
Wie problematisch die Personallage aktuell ist, beschreibt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion. Der Bedarf an Fachkräften, insbesondere Bauingenieuren, sei „eklatant“. Zunehmend wanderten Mitarbeiter wegen besserer Verdienstmöglichkeiten zu anderen Arbeitgebern ab, schreibt Streese: „Die Rekrutierung von geeigneten Fachkräften hat sich in den letzten Jahren deutlich erschwert.“

Zum Jahresende wird die Personaldecke der Senatsverkehrsverwaltung im Straßen- und Tiefbau noch …