BVG: Kraftfahrzeuge der BVG, aus Senat

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Frage 1:

 

Welche #Fahrzeuge sind zum Stichtag 31.12.2017 bei der Berliner Verkehrsbetriebe AÖR vorhanden?

 

Bitte gegliedert nach a) Datum der Erstzulassung b) Laufleistung c) Marke und Modell d) Fahrzeugtyp (Einstöcker, Doppelstöcker etc.) e) Schadstoffklasse f) Umweltplakette g) Kennzeichen h) Energiequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro) i) Personenkapazität.

 

Antwort zu 1:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

 

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen folgende Informationen zum Bestand des #Busfuhrparks zur Verfügung:

 

Alle sich im Linieneinsatz befindlichen Busse besitzen die grüne #Umweltplakette. Bei der BVG sind derzeit 415 Doppeldecker, 410 Eindecker und 563 Gelenkbusse im Einsatz. Bei fast allen Fahrzeugen handelt es sich um Diesel-Fahrzeuge, lediglich vier Fahrzeuge sind elektrisch angetrieben. 493 von 1.388 Fahrzeugen werden von Motoren mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder schlechter angetrieben. Von diesen wurde bereits in knapp

 

200 Bussen ein sogenannter SCR-Filter eingebaut. Bis Ende des Jahres 2018 werden nach derzeitiger Planung die restlichen älteren Busse mit SCR-Filtern ausgestattet sein.“

 

Die SCR-Filter („Selective Catalytic Reduction“) dienen der Reduzierung der Stickoxid- Emissionen der Fahrzeuge um rund 80%.

 

Die herstellerseitigen Fahrgastkapazitäten sind wie folgt:

 

Fahrzeugtyp/Hersteller

Anzahl Sitz- und Stehplätze

 

Eindecker

 

EVOBUS

93

VDL

84

 

 

Doppeldecker

 

MAN

129

 

 

Gelenkbus

 

EVOBUS

145

Solaris

149

Scania

152

 

 

Frage 2:

 

Welchen durchschnittlichen Verbrauch auf 100 KM der jeweiligen Energiequelle weisen die Fahrzeug- gruppen aus? (e.g. "Einstöcker (Diesel) 12 Liter")

 

Antwort zu 2:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

 

Durchschnittsverbrauch 2017

Doppeldecker 12 m (Diesel)

50,7 L/100 Km

Doppeldecker 13,7 m (Diesel)

63,0 L /100 Km

Eindecker 12 m (Diesel)

41,9 L/100 Km

Eindecker 12 m (Elektro)

150 kWh/100 Km

Gelenkbus-Eindecker 18 m (Diesel)

57,4 l/100 Km

 

 

Berlin, den 23. März 2018

 

 

In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn: Grüne Welle – auch nicht für ÖPNV!, aus Senat

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Frage 1:
Trifft es zu, dass Fahrzeuge der #BVG per Funk in die #Signalabläufe der #Lichtsignalanlagen eingreifen
können?
Antwort zu 1:
Ja, das trifft zu.
Frage 2:
Welche verkehrlichen und technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein solcher Eingriff
zulässig ist?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (#LSA) muss mit einer #Funkempfangsanlage (#FEA) ausgestattet sein
oder einen Kabelanschluss an benachbarte LSA besitzen, die entsprechende
Funkmeldungen ersatzweise weiterleiten. Die über Funk aus den Fahrzeugen des ÖV
(Öffentlicher Verkehr) abgesetzten Meldepunkte müssen an den dafür vorgesehenen 
2
Positionen exakt ausgesendet werden; die betrieblichen Abläufe zwischen den (in der
Regel zwei) Meldepunkten in der Annäherung auf die LSA-Kreuzung müssen den
Planungsgrundlagen (z.B. Haltestellenaufenthaltszeiten, Fahrverhalten) der hinterlegten
Eintreffprognose entsprechen. Die Signal-Steuerung muss mittels einer Steuerungslogik
erfolgen, für die die hierfür notwendigen Komponenten hinterlegt sein müssen. Die
Programm-Umlaufzeit(en) des koordinierten Betriebs muss/müssen Spielräume für eine
Beeinflussung lassen, ohne dabei die Regelfreigaben (z.B. Mindestgrünzeiten) und
Bedienungsstandards (z.B. Fußgänger-Querungszeiten) zu unterschreiten.
Grundsätzlich ist dies an fast allen LSA möglich (zumindest in den längeren Programmen
der Verkehrsspitzenzeiten); gravierend für die Umsetzungsentscheidung sind in der Regel
jedoch die Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Reisezeitersparnisse für den ÖPNV.
Die Vorstellung von behinderungsfreien Schaltmöglichkeiten der LSA für den ÖPNV
scheitert hingegen in der Regel an dem Ausmaß der zumutbaren
Freigabezeitmodifizierungen als auch an den Behinderungen des ÖPNV untereinander
(konkurrierende Eingriffe).
Frage 3:
An welchen Lichtsignalanlagen sind derzeit diese Eingriffe möglich?
Antwort zu 3:
Seit Projektstart in den 1990er-Jahren wurden bisher insgesamt 1.023 Lichtsignalanlagen
mit der Funkempfangstechnik ausgerüstet, die es den Fahrzeugen des ÖPNV ermöglicht,
Eingriffe in die Steuerung vorzunehmen. Derzeit sind diese Eingriffe an rund 950
Lichtsignalanlagen in Betrieb.
Frage 4:
Welche Anforderungen werden in verkehrlicher Hinsicht gestellt, wenn eine solche #Vorrangschaltung
eingerichtet werden soll?
Antwort zu 4:
Für eine Vorrangschaltung müssen die vorstehend erläuterten Spielräume innerhalb eines
Programms bestehen. Die Stauräume müssen die Verteilungsbreiten der
Freigabezeitverschiebungen kompensieren können, d.h. die Aufstauungen aufgrund der
Abweichungen von einer idealen Koordinierung aufnehmen können. Die Anzahl der
Freigaben für jede Signalgruppe pro Stunde darf nicht reduziert und maximale Wartezeiten
nicht überschritten werden, womit ausgeschlossen wird, dass einzelne Signale zugunsten
der Flexibilität der ÖV-Beeinflussung trotz Bedarfs unterdrückt werden. Hinsichtlich der
Koordinierung („Grüne Welle“) sollen die ÖV-Beeinflussungen die Kern-Koordinierung
grundsätzlich aufrechterhalten und deren Konstruktion Grundlage der
Beeinflussungsspielräume sein.
Frage 5:
Welche Auswirkungen hat die Vorrangschaltung auf alle anderen Verkehrsteilnehmer?
3
Antwort zu 5:
Die Koordinierung wird im Vergleich zu unbeeinflussten Umläufen eingeschränkt, was sich
durch frühzeitiges Beenden der koordinierten Fahrtrichtung, in deutlichem Überschreiten
des Koordinierungskorridors durch eine entsprechend verlängerte Freigabe oder durch
einen frühzeitigen Start der Freigabe mit anschließendem Auflaufen an der nächsten
Anlage auswirken kann. Die Wartezeiten von während der ÖV-Beeinflussung nicht
freigegebenen Signalgruppen erhöhen sich. Bei umfangreichen
Freigabezeitverlängerungen, die deutlich über den Bedarf des parallelen
Verkehrsaufkommens hinausgeht, entsteht dabei subjektiv der Eindruck, es passiere
nichts mehr am Knoten bzw. das LSA-Programm stehe. Zudem können durch ÖVBeeinflussungen
insbesondere an großräumigen Kreuzungen die Möglichkeiten, ein
Durchlaufgrün für Fußgänger über Mittelinseln hinweg zum Queren einer Straße in einem
Zug zu schalten, eingeschränkt sein.
Frage 6:
Werden dadurch Stausituationen für den sonstigen Verkehr ausgelöst?
Antwort zu 6:
Um Stau handelt es sich, wenn der während der Rotzeit auflaufende Verkehr dauerhaft
nicht innerhalb der folgenden Grünzeit abgebaut werden kann, es sich also um das
Resultat einer anhaltenden Überlastung handelt. Ob Stausituationen für den sonstigen
Verkehr ausgelöst werden, hängt vom Maß der Beeinflussung ab. Wenn die
Beeinflussungsmöglichkeiten sich an einem zumutbaren Umfang für die vorhergehenden
oder nachfolgenden Verkehrsabläufe orientieren, kann die Beeinträchtigung auf den
Komfortverlust einer (temporär) schlechteren Koordinierung beschränkt werden. D.h., es
kommt für einen Fahrzeugpulk zwar möglicher Weise zu ungewohnten zusätzlichen
Halten, deren Auswirkungen werden aber nicht über den nächsten Umlauf hinaus
weitergetragen. Bei rein fachlich motivierter Abwägung und Festlegung dieser
Größenordnungen können Stau-Phänomene in der Regel vermieden werden.
Frage 7:
Wie lange dauert es in der Regel, bis sich der Verkehrsfluss wieder normalisiert?
Antwort zu 7:
Es hängt vom jeweils individuellen Maß der Beeinflussungsbreite als auch von der
Verkehrsbelastung ab, wie lange es dauert, bis sich ein Verkehrsfluss wieder normalisiert
hat. Grundsätzlich soll sich die Einflussnahme des ÖV aber nicht bis in den zweiten
Umlauf nach Beeinflussungsende hinein auswirken. Im Fall von Straßenbahnanlagen, an
denen die Bahnen zwischendurch auch in Sonderfenstern geschaltet werden können,
fallen die Beeinflussungen in der Regel geringer aus, da die umlaufdeckende Flexibilität
durch diese Zusatzfreigaben ergänzt werden und diese damit nicht nur aus dem
Verlängern oder Vorziehen der Regel-Freigabezeiten besteht, wie es meistens bei der
Busbeschleunigung der Fall ist.
4
Frage 8:
Für welche Lichtsignalanlagen je Bezirk gibt es derzeit die Anordnung zur Umstellung auf Vorrangschaltung
(noch nicht umgesetzt)?
Antwort zu 8:
Derzeit sind in der Verkehrslenkung Berlin 138 LSA-Maßnahmen in der Bearbeitung, die
mit einer Kostenbeteiligung der BVG zur Priorisierung umgesetzt werden. Die Maßnahmen
verteilen sich auf die Bezirke wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 14
Friedrichshain-Kreuzberg 3
Lichtenberg / Hohenschönhausen 15
Marzahn-Hellersdorf 3
Mitte 16
Neukölln 15
Pankow 10
Reinickendorf 4
Spandau 31
Steglitz-Zehlendorf 9
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 8
Frage 9:
Für welche Lichtsignalanlagen in Reinickendorf ist eine derartige Vorrangschaltung heute schon vorhanden?
Antwort zu 9:
Eine Vorrangschaltung ist aktuell an 39 Lichtsignalanlagen in Reinickendorf vorhanden.
Anwahlnummer Knotenpunkt
01061 Drontheimer Straße – Provinzstraße / Ritterlandweg – Soldiner
Straße
01161 Provinzstraße / Pankower Allee – Papierstraße
01188 Gotthardstraße / Holländerstraße
01990 Emmentaler Straße / Reginhardstraße
08004 Oranienburger Straße / Tessenowstraße
08005 Oranienburger Straße / Jansenstraße
08006 Oranienburger Straße / Am Nordgraben
08007 Oranienburger Straße / Alt-Wittenau
08008 Oranienburger Straße / Roedernallee
08009 Oranienburger Straße / Eichborndamm – Wilhelmsruher Damm
08013 Oraniendamm / Waidmannsluster Damm – Zabel-Krüger-Damm
08025 Berliner Straße – Seidelstraße / Bernauer Straße – Holzhauser
Straße
08028 Berliner Straße / Veitstraße
08033 Karolinenstraße / An der Mühle – Waidmannsluster Damm
08034 Heiligenseestraße / Konradshöher Straße
08051 Wilhelmsruher Damm (U-Bhf. Wilhemsruher Damm)
08052 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Finsterwalder
Straße
5
08053 Wilhelmsruher Damm / Eichhorster Weg – Schorfheidestraße
08054 Wilhelmsruher Damm / Königshorster Straße
08055 Wilhelmsruher Damm (Märkisches Zentrum)
08056 Wilhelmsruher Damm / Senftenberger Ring
08057 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Treuenbrietzener
Straße
08107 Buddestraße / Gorkistraße
08X60 Bernauer Straße (Straße R)
14051 Scharnweberstraße / Gotthardstraße – Kapweg
14052 Kurt-Schumacher-Platz: Scharnweberstraße / Kurt-SchumacherDamm
– Ollenhauerstraße
14063 Bernauer Straße / Bocholter Weg – Neheimer Straße
14076 Ollenhauerstraße / Auguste-Viktoria-Straße – Humboldtstraße
14077 Ollenhauerstraße / Kienhorststraße
14078 Ollenhauerstraße / Lindauer Allee – Waldstraße
14079 Kurt-Schumacher-Damm / Kapweg
14080 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring – Straße 442
14081 Kurt-Schumacher-Damm / BAB 111
14082 Kurt-Schumacher-Damm (U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz)
14083 Kurt-Schumacher-Damm / Rue Charles Calmette
14084 Kurz-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (West)
14085 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (Ost)
21934 Kopenhagener Straße / Lengeder Straße
21935 Provinzstraße (S-Bhf. Schönholz)
Berlin, den 23. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: BVG Darum fallen derzeit so viele Straßenbahnen aus – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bvg-darum-fallen-derzeit-so-viele-strassenbahnen-aus-29905728?dmcid=nl_20180322_29905728

Wieder gibt es eine Kündigung. Wieder verlässt jemand, der vor nicht allzu langer Zeit als #Straßenbahnfahrer angefangen hatte, die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG). In einer Nachricht, die er einem Kollegen sandte, erklärt der Mann seine Entscheidung. „Das Finanzielle war ein Grund. Und die Dienste. Dass Du nach 8,5 Stunden Dienst zwar elf Stunden Ruhe hast, aber anderthalb Stunden nach Hause fährst“, sagt er.

Der größte #Straßenbahnbetrieb Deutschlands, der im vergangenen Jahr rund 195 Millionen Fahrgäste beförderte, hat ein #Personalproblem. Das merkt auch die Kundschaft. Wenn die Bahn länger als gewohnt auf sich warten lässt, könnte es mit diesem Problem zu tun haben.

„Die hohe #Fluktuation und ein hoher #Krankenstand führen dazu, dass an vielen Tagen nicht genug Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung stehen“, sagt Jeremy #Arndt, Sekretär bei der Gewerkschaft Verdi. „Die Decke ist zu kurz. Dann fallen Fahrten aus.“ Es gibt Tage, an denen es gelingt, alle Lücken zu schließen – zum Beispiel indem Fahrer Überstundendienste leisten.

Es gibt aber auch Tage, an denen das nicht gelingt. Wie am 16. März, als für 32 Dienste intern vermerkt wurde: „Ausfall“. Acht Linien waren betroffen, vor allem die #M5, die #M6 und #M8.
Jahrelang keine #Ausbildung

Zunehmende Fluktuation: Das ist ein Thema, mit dem sich viele Arbeitgeber befassen müssen. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt bessert sich, das gibt Beschäftigten mehr Wahlfreiheit. Wenn woanders die Bedingungen angenehmer und die Löhne höher sind, nutzen …

U-Bahn: BVG vs. Siemens U-Bahn-Streit geht vor Gericht weiter – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bvg-vs–siemens-u-bahn-streit-geht-vor-gericht-weiter-29734648

Der Streit um einen geplanten #U-Bahn-Kauf der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) spitzt sich zu. Der Technologiekonzern #Siemens teilte mit, dass er am Dienstagnachmittag Beschwerde beim #Kammergericht eingelegt hat. Damit erreicht der Konflikt eine Eskalationsstufe, auf die bei Streit um Auftragsvergaben selten zurückgegriffen wird.

Wie berichtet will die BVG bei der Firma Stadler für 111,7 Millionen Euro 80 U-Bahn-Wagen bestellen – ohne #Ausschreibung. Bisher hatte sich das Landesunternehmen damit beholfen, alte Züge zu sanieren. Doch bei der ab 1979 gelieferten Baureihe #F79 gehe dies kaum noch. Neue Bahnen müssten schnell her.
Die #Vergabekammer habe keine inhaltliche Entscheidung getroffen

Siemens entgegnet, dass für ein reguläres Vergabeverfahren genug Zeit sei, die Risse in der Baureihe F79 ließen sich reparieren. Um den Deal prüfen zu lassen, zog der Konzern vor die Vergabekammer. Sie gehört zum Bereich der Wirtschaftssenatorin und BVG-Aufsichtsrats-Chefin Ramona Pop (Grüne). Die Kammer wies den Antrag zurück.

„Die Vergabekammer hat keine inhaltliche Entscheidung getroffen, ob die beabsichtigte Direktvergabe an #Stadler rechtmäßig ist“, so eine Siemens-Sprecherin. „Die Entscheidung, den Nachprüfungsantrag als unzulässig zurückzuweisen, basiert allein auf …

BVG: Graffiti bei der BVG aus Senat

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Frage 1:
Welcher #Schaden ist der BVG aufgrund von #Graffiti entstanden (2015, 2016, 2017)?
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Kosten zur Graffitibeseitigung und -prävention bei der BVG lagen jeweils bei:
2015 3,18 Mio. EUR.
2016 2,94 Mio. EUR.
2017 2,95 Mio. EUR.“
Frage 2:
Welche Schadensersatzsummen konnte die BVG von den Schädigern zurückerlangen (2015, 2016, 2017)?
Antwort zu 2:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Forderungen aus Graffiti-Vorfällen konnten bisher wie folgt geltend gemacht werden:
2
Vorfallsjahr 2015:
Forderungen geltend gemacht in Höhe von 12.374,41 EUR, davon bezahlt 4.099,54 EUR
Vorfallsjahr 2016:
Forderungen geltend gemacht in Höhe von 10.532,06 EUR, davon bezahlt 4.235,97 EUR
Vorfallsjahr 2017:
Forderungen geltend gemacht in Höhe von 1.137,50 EUR, davon bezahlt 210,50 EUR
Hinweis: Sehr viele Vorgänge sind strafrechtlich noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Datenschutzes bekommen wir die personenbezogenen Daten der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht. Diese erhalten wir in den meisten Fällen erst nach Beendigung des Verfahrens. Aufgrund dessen erfolgt die Geltendmachung der zivilrechtlichen Forderungen teilweise erheblich verzögert.“
Frage 3:
Wie viele Einsatzkräfte setzte die BVG bei der Bekämpfung von Graffiti ein (2015, 2016, 2017)?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In den Jahren 2015, 2016 und bis September 2017 waren täglich mindestens 6 Beschäftigte (Sonderkommission) damit beauftragt, Prävention gegen Graffiti auszuüben.“
Frage 4:
Hat die BVG ein Konzept zur Bekämpfung von Graffiti?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Vorrangig wurde Aufsichtspersonal während der Nachtstunden in den Kehranlagen eingesetzt, um Graffiti-Vorfälle zu verhindern.“
Frage 5:
Plant die BVG Änderungen beim Konzept oder Anzahl der Einsatzkräfte und wenn ja welche?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Derzeit sind keine Änderungen im Konzept geplant. Die Besetzung und Aufsicht der Kehranlagen durch Beschäftigte der Firma Wisag besteht weiterhin.“
Frage 6:
Wie viele Tatverdächtige konnten die Einsatzkräfte der BVG auf frischer Tat ertappen (2015, 2016, 2017)?
Antwort zu 6:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„2015 konnten in 66 Fällen die Personen direkt gestellt werden.
2016 konnten in 64 Fällen die Personen direkt gestellt werden.
2017 konnten in 55 Fällen die Personen direkt gestellt werden.
3
Anzahl der Tatverdächtigen 2015 = 218 (direkt gestellt bzw. nachermittelt)
Anzahl der Tatverdächtigen 2016 = 220 (direkt gestellt bzw. nachermittelt)
Anzahl der Tatverdächtigen 2017 = 97 (direkt gestellt bzw. nachermittelt)
Diese Angaben betreffen ausschließlich Vorfälle bei der U-Bahn.“
Berlin, den 12. Februar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + S-Bahn + Tarife: Kostenloser Nahverkehr – eine Lösung für Berlin? Sind Bus und Bahn in Städten und Kommunen bald gratis? Der Bund denkt über eine entsprechende Förderung nach – und Berlin würde wohl mitmachen. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/fuer-bessere-luft-in-den-staedten-kostenloser-nahverkehr-eine-loesung-fuer-berlin/20957454.html

Die Bundesregierung will angesichts einer drohenden Klage der EU-Kommission ihre Maßnahmen für #saubere #Luft in deutschen Städten ausweiten. Der Bund erwägt zusammen mit Ländern und Kommunen einen #kostenlosen #öffentlichen #Nahverkehr, um die Zahl privater Fahrzeuge zu verringern. Das geht aus einem Brief von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) und Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hervor, über den die Deutschen Presse-Agentur und das Magazin „Politico“ berichten.
Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) begrüßte den Vorschlag: Es sei gut, „wenn die Bundesregierung sich endlich Gedanken macht, wie die Gesundheitsbelastung durch Stickoxide in den Städten verringert werden kann“, sagte Günther dem Tagesspiegel. „Bisher hat die Bundesregierung die Städte und Kommunen mit dem Problem alleinegelassen. Berlin wäre prinzipiell bereit, sich an einem Pilotprojekt zu beteiligen. Wir gehen davon aus, dass der Bund die Finanzierung übernehmen würde“, so die Senatorin weiter.

Der Grünen-Politiker Boris Palmer, seit 2007 Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, schrieb auf dem sozialen Netzwerk Facebook: „Sensationell. Daran arbeiten wir jetzt schon fast zehn Jahre. Endlich Bewegung!“ Antje Kapek, Grünen-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, freut sich ebenfalls, dass diese Debatte Schwung aufnimmt. „Wir verfolgen die Debatte um kostenlosen ÖPNV mit großem Interesse. Wenn mehr Personen auf Busse und Bahnen umsteigen, ist das gut für alle Städte, weil die Luft sauberer wird und wir Platz auf den Straßen schaffen.“
Die BVG rechnet mit deutlich mehr Kunden und Fahrzeugen

Die Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Petra Reetz sagte: „Alles ist denkbar. Aber die Einführung eines kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs geht nicht von heute auf morgen.“ In Berlin würden die Kosten für einen kostenlosen Nahverkehr mit BVG, Straßenbahn und Bussen geschätzt rund …

S-Bahn + BVG: Sicherheitsmaßnahmen bei BVG und S-Bahn im Jahr 2017 aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viel internes und externes #Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2017 von der #BVG eingesetzt und wie viele #Sicherheitsmitarbeiter waren im Durchschnitt pro Schicht im Einsatz?
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Durchschnittlich werden ca. 200 interne und externe Sicherheitskräfte täglich in drei bis vier Schichten eingesetzt.“
Frage 2:
Wie viel internes und externes Sicherheitspersonal wurde im Jahr 2017 von der #S-Bahn Berlin GmbH eingesetzt und wie viele Sicherheitsmitarbeiter waren im Durchschnitt pro Schicht im Einsatz?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Auch in 2017 waren im S-Bahn- und Regionalverkehr im Großraum Berlin von der Deutschen Bahn über 500 Mitarbeiter mit Sicherheitsaufgaben eingesetzt.
2
Bei der S-Bahn Berlin GmbH wurden je Schicht zwischen 50 und 74 Sicherheitskräfte sichtbar eingesetzt.“
Frage 3:
Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die Einstellung weiteren Sicherheitspersonals und wenn ja, um wie viele Sicherheitskräfte handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Neueinstellungen aus?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG plant im Laufe dieses Jahres für die Abteilung Sicherheitsdienst Neueinstellungen in zweistelliger Höhe.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Seit 15.12.2017 wurde mit der Betriebsaufnahme der neuen Verkehrsverträge schrittweise bis zum 01.01.2018 ein neues Sicherheitskonzept eingeführt. Damit hat sich die Zahl der Sicherheitskräfte noch mal deutlich erhöht. Waren bisher innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn- Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen Konzept bis zu 340. Damit setzt die Deutsche Bahn im Großraum Berlin nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte ein.“
Frage 4:
Planen BVG und S-Bahn Berlin GmbH den verstärkten Einsatz von #Stationspersonal und wenn ja, um wie viel Personal und um welche Bahnhöfe handelt es sich und wie sieht der konkrete Zeitplan aus?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Grundsätzlich werden von uns die unten aufgeführten U-Bahnhöfe zweischichtig (6-22 Uhr) mit Kundendienstmitarbeitern/innen besetzt. Eine Erweiterung der Standorte oder die Aufstockung von Personal ist zurzeit nicht vorgesehen.
 U-Friedrichstraße
 U-Wittenbergplatz
 U-Potsdamer Platz
 U-Kurfürstendamm
 U-Stadtmitte
 U-Kochstraße
 U-Brandenburger Tor
 U-Rudow
 U-Gesundbrunnen
 U-Walther-Schreiber-Platz“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin GmbH plant keinen verstärkten Einsatz von Stationspersonal. Im Rahmen der neuen Verkehrsverträge kommen bedarfsabhängig mobile Aufsichten zur Fahrgastinformationen an Stationen zum Einsatz. Zudem werden in Abhängigkeit von der Tageszeit einen Teil der Züge des Fahrgastbetriebes mit Servicepersonal, sogenannten Kundenbetreuern (KiS) ab etwa Mitte 2018 begleitet.“
3
Frage 5:
Wie viele U-Bahnhöfe, U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen sind aktuell mit #Überwachungskameras ausgestattet, welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit modernen schwenk- und zoombaren Kameras ausgestattet und welche U-Bahnhöfe werden in welchem Zeitraum noch damit ausgestattet und welche U-Bahnhöfe sind aktuell mit einer #Live-Videoüberwachung ausgestattet und welche Bahnhöfe werden bis wann mit Live-Überwachung ausgestattet?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit Stand Dezember 2017 sind derzeit 100 % der U-Bahnhöfe, 100 % der U-Bahnen, 88,34 % der Tram und 96,22 % der Busse mit Kameras ausgestattet.“
Frage 6:
Welche S-Bahnhöfe sind aktuell jeweils im Bahnhofsgebäude und/oder auf den Bahnsteigen mit Überwachungskameras ausgestattet und welche S-Bahnhöfe und/oder Bahnsteige welcher Bahnhöfe sollen in welchem Zeitraum mit Überwachungskameras ausgestattet werden?
Antwort zu 6:
Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt:
„Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden sogenannten „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoolo-gischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in 2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz sowie in 2016 Friedrichshagen, Friedrichsfelde Ost, Springpfuhl, Wittenau, Baumschulenweg, Oranienburg, Karow, Bornholmer Straße, Zehlendorf mit Videotechnik ausgestattet.
Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betrieb-liche Aufgaben unterstützen, bspw. die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt.
Im gleichen Sinne wurden durch die S-Bahn Berlin Kameras für die Durchführung der Zugabfertigung auf rund achtzig Misch- als auch reinen S-Bahnhöfen installiert. Vier Kameras je Bahnsteigseite erfassen vordergründig die Zugflanke und den gleisnahen Bereich des Bahnsteiges, um den Fahrgastwechsel beobachten und nach Türschluss erkennen zu können, dass keine Personen oder Gegenstände in den Türen eingeklemmt sind.
#Videokameras für die Zugabfertigung werden darüber hinaus auf den Stationen Schön-hauser Allee, Südkreuz Vorort, Warschauer Straße und auf den neu errichteten Bahnstei-gen in Ostkreuz installiert.
Die Aufzeichnung der Kameras zur Zugabfertigung erfolgt im Auftrag der Bundespolizei an über 70 Stationen, die einzig hierauf Zugriff hat.
Darüber hinaus ist Berlin Bestandteil des Videoprogramms der Deutschen Bahn AG mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. In diesem Programm wird die
4
Technik in den Jahren 2014 bis voraussichtlich 2023 modernisiert und gegebenenfalls den gemeinsamen Bedarfen angepasst.“
Frage 7:
Wie viele S-Bahnen sind aktuell mit Videokameras ausgestattet und bis wann wird die Ausstattung aller Doppelwagen der Baureihe 481 abgeschlossen sein?
Antwort zu 7:
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Aktuell ist noch kein Wagen der Baureihe 481 mit Videokameras ausgestattet. Die Ausrüstung erfolgt auf Anforderung des Bestellers im Rahmen der Langlebigkeitser-tüchtigung dieser Baureihe und beginnt voraussichtlich im Jahr 2019. Die Umrüstung der gesamten Flotte ist für sechs Jahre geplant.“
Frage 8:
Wird die Deutsche Bahn AG als Mutterunternehmen Mittel für die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen auf den S-Bahnhöfen und in den S-Bahnen bereitstellen, wie hoch sind diese Mittel, welche Maßnahmen sollen damit bis wann umgesetzt werden und mit welchem Eigenanteil wird sich die S-Bahn Berlin GmbH daran beteiligen?
Antwort zu 8:
„Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
Die kontinuierliche Verbesserung der implementierten Sicherheitsmaßnahmen ist Gegenstand des regulären Tagesgeschäfts.“
Berlin, den 06.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + S-Bahn + Tarife: Bereitstellung eines kostenlosen ÖPNV in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Kosten entstanden der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG im Berliner Stadtgebiet jährlich für die Bereitstellung folgender Leistungen (Berichtsjahr 2015 und 2016 bitte getrennt aufschlüsseln, jede Position bitte einzeln aus-weisen):

  • (Anschaffung, Wartung, Bestückung, Einnahmentransport, Verwaltungskosten)
  • (Personalkosten intern, Ausbildungskosten, Kosten für Fremdanbieter)
  • Kosten der externen Verkaufsstellen, Verwaltungskosten erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE), Inkassokosten, Schaden durch unbezahltes EBE
  • Öffentlichkeitsarbeit (Soziale Medien), Werbeaktionen

Antwort zu 1:

Die BVG hat hierzu übermittelt:

„Die folgenden Angaben der BVG AöR zur Frage werden in Mio. EUR dargestellt:

Fahrausweisautomaten

2015

2016

Wartung

4,4

4,9

Abschreibungen Anlagevermögen

1,1

1,2

Materialaufwand

0,5

0,3

Einnahmetransport

1,4

1,4

Sonstige Verwaltungskosten

0,7

0,5

Summe

8,1

10,7

 

Fahrausweiskontrollen

2015

2016

Personalkosten Fahrausweiskontrolle

1,8

1,8

Verwaltungskosten

1,6

1,9

Externe Prüfleistungen

3,4

2,8

Schaden durch unbezahltes EBE

5,9

7,6

Summe

12,7

14,1

Die BVG AöR erzielte 2015 insgesamt 13,1 Mio. EUR an Erträgen aus erhöhtem Beförderungsentgelt. In 2016 lagen diese bei insgesamt 13,4 Mio. EUR.

Der BVG AöR sind im Inkasso keine Kosten entstanden. Die entstandenen Kosten sind vom Inkassounternehmen gegenüber den Schuldnern im Inkassoverfahren erhoben worden.“

 

2015

2016

Abonnementverwaltung

3,1

3,2

 

 

2015

2016

Externe Verkaufsstellen

4,3

4,4

 

 

2015

2016

Marketing (inkl. Fahrgastinformation, externe und interne Kommunikation)

 

8,3

 

7,8

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:

„Aufgrund der bevorstehenden Vergabe der Vertriebsdienstleistungen für das Berliner S- Bahn-Netz wird die S-Bahn Berlin zu den angefragten Informationen keine aktuellen Auskünfte geben, da es sich hierbei um wettbewerblich relevante Daten und Informationen handelt.“

Frage 2:

Welche Kosten entstanden dem Steuerzahler durch folgende Leistungen (Berichtsjahr 2015 und 2016 bitte getrennt aufschlüsseln, jede Position bitte einzeln ausweisen):

  • bei der Berliner Polizei durch Einsätze wegen des Tatbestandes „Erschleichen von Leistungen“, also „Schwarzfahren“
  •  
  • der Beitreibung verhängter Geldstrafen
  • der unbezahlten Geldstrafen
  • der angetretenen Ersatzfreiheitsstrafen

Antwort zu 2:

In strafrechtlicher Hinsicht erfüllt das so genannte. „Schwarzfahren“ den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ unter dem Gesichtspunkt des Erschleichens der Beförderung durch ein Verkehrsmittel, § 265a Abs. 1 3. Alt. des Strafgesetzbuches (StGB). Gleichermaßen ist beispielsweise in § 265a StGB das Erschleichen der Leistung eines Automaten oder des Zutritts zu einer entgeltpflichtigen Veranstaltung unter Strafe gestellt.

Im Aktenverwaltungsprogramm MESTA der Berliner Strafverfolgungsbehörden erfolgt keine differenzierte Erfassung danach, welche konkrete Tatbestandsalternative Gegenstand des jeweiligen Verfahrens ist. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den wegen dieses Delikts geführten Verfahren erfahrungsgemäß fast ausschließlich um solche, denen die Erschleichung der Beförderung durch ein Verkehrsmittel zugrunde liegt.

zu a):

Im Programm MESTA werden die Gerichtskosten einheitlich als Gerichtsgebühren und Auslagen erfasst. Ein aussagekräftiger Saldo der insoweit in den Jahren 2015 und 2016 real von den verurteilten Kostenschuldnern nicht vereinnahmten Kosten lässt sich technisch nicht bilden. Hintergrund ist, dass der MESTA-Vermerk „Tilgung“ nur den aktenverwaltungstechnischen Abschluss bezeichnet. Dieser kann auch darin bestehen, dass die Beitreibung der noch offenen Kosten an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz beim Amtsgericht Spandau abgegeben wurde, so dass eine verlässliche Aussage über die tatsächliche Tilgung nicht getroffen werden kann.

zu b):

Die Kosten, die bei der Staatsanwaltschaft Berlin als Vollstreckungsbehörde durch die Beitreibung der verhängten Geldstrafen anfielen, wurden in den Jahren 2015 und 2016 nicht gesondert erfasst.

zu c):

Von der Summe der Geldstrafen, auf die wegen einer Verurteilung ausschließlich wegen des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB (einschließlich anderer Tatbestandsvarianten) erkannt wurde, wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.142.743,87 Euro nicht getilgt. Im Jahr 2016 belief sich dieser Wert auf 1.819.239,16 Euro.

zu d):

Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.423.322 Hafttage vollzogen; im Jahr 2016 waren es insgesamt 1.430.733 Hafttage. Eine Aufschlüsselung danach, wie viele Hafttage davon Ersatzfreiheitsstrafe darstellten, ist im IT-Fachverfahren Basis-Web nicht vorgesehen. Daher lässt sich die Frage, welche Haftkosten durch Ersatzfreiheitsstrafe verbüßende Gefangene jährlich entstanden sind, nicht beantworten.

Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das Land Berlin in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 folgende Tagessätze:

 

2015

nach Belegungsfähigkeit

nach

tatsächlichen Hafttagen

Tageshaftkosten

115,80 €

139,01

Bau-Investitionskostensatz

1,15 €

1,38 €

Sach-Investitionskostensatz

1,27 €

1,52 €

Gesamt-Tageshaftkosten

118,22 €

141,91

 

2016

nach Belegungsfähigkeit

nach

tatsächlichen Hafttagen

Tageshaftkosten

120,44 €

142,13

Bau-Investitionskostensatz

1,48 €

1,74 €

Sach-Investitionskostensatz

1,82 €

2,15 €

Gesamt-Tageshaftkosten

123,74 €

146,02

Frage 3:

Wie hoch waren die Zuschüsse aus dem Berliner Haushalt in den Berichtszeiträumen 2015 und 2015 an die Unternehmen S-Bahn Berlin GmbH und BVG?

Antwort zu 3:

Die in den Jahren 2015 und 2016 an die S-Bahn Berlin und BVG geflossenen Haushaltsmittel betragen:

 

Unternehmen

Ist 2015 [T€]

Ist 2016 [T€]

 

S-Bahn Berlin

254.654

272.330

davon für Leistungen nach dem Verkehrsvertrag

246.458

249.732

davon Tarifersatzleistungen (erm. Schülerticket)

519

695

davon Zuschüsse (Infrastrukturinvestitonen)

7.677

21.903

 

BVG

710.525

681.324

davon für Leistungen nach dem Verkehrsvertrag

287.200

302.800

davon Tarifersatzleistungen (Schwerbehinderten- freifahrt, Berlin Ticket S, erm. Schülerticket, Ruhegeldzahlungen, Ausbildungsverkehr)

140.758

147.949

davon Zuschüsse

(Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge)

276.967

230.574

davon Sonstiges

5.600

Frage 4:

Wieviel würde den Steuerzahler nach Abzug aller unter 1. und 2. aufgeschlüsselten Kosten die Bereitstellung eines kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet zusätzlich zu den aktuellen Zuschüssen, Kosten durch rechtliche Maßnahmen und Einnahmeausfällen kosten?

Frage 5:

Wie hoch wären die jährlichen absoluten Kosten eines kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet?

Antwort zu 4 und 5:

Es wird auch auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage „Zuschüsse für die  BVG“ (Drs.: 18/12 628) hingeweisen, die sich allerdings nur auf die Verkehrsleistungen der BVG bezieht.

Modellrechnungen zu einem kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet sind dem Senat nicht bekannt.

Zu den aktuellen Zuschüssen an die Verkehrsunternehmen würden zu kompensierende Mindereinnahmen von knapp einer Milliarde Euro je Jahr hinzukommen.

Zudem entfallen die in den Fragen 1 und 2 erwähnten Kosten für den Vertrieb von Fahrausweisen sowie für die Tätigkeiten von Polizei und Justiz nicht in vollem Umfang. Die Fragestellungen beziehen sich nur auf einen kostenlosen ÖPNV in Berlin. Damit müsste weiterhin ein Vertrieb von Fahrausweisen des VBB- und des Eisenbahn-Tarifs für aus dem Berliner Stadtgebiet ausbrechende Fahrten angeboten werden.

Bei einem kostenlosen ÖPNV in Berlin würde die Nachfrage steigen. Hierfür müssten zusätzliche Kapazitäten bei Bahnen und Bussen bereitgestellt werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die dann erforderlichen Kapazitätserweiterungen wegen der insbesondere bei Schienenbahnen gegebenen langen Lieferfristen für Fahrzeuge kurz- oder mittelfristig nicht zur Verfügung gestellt werden können.

 

Berlin, den 29.01.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Scharfes Angebot „Unser Kundenrat ist wie ne Bockwurst…“, heißt es seit dem heutigen Montag, „…Ohne deinen Senf nicht komplett.“ aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=2982

„Unser #Kundenrat ist wie ne Bockwurst…“, heißt es seit dem heutigen Montag,
„…Ohne deinen Senf nicht komplett.“ Der Grund für die jüngste Werbeaktion
der BVG, die unter anderem auf Plakaten, im Berliner Fenster, auf BVG.de
und im Kundenmagazin PLUS läuft: Nach drei Jahren endet die Amtszeit des
aktuellen Kundenrats. Alle Berlinerinnen und Berliner, die Lust haben, im neuen
#Kundengremium dabei zu sein, mitzudenken, mitzureden und mitzugestalten,
also – flapsig ausgedrückt – „ihren Senf“ zu unterschiedlichsten Themen
rund um Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen dazuzugeben, können
sich ab sofort und bis zum 25. Februar.2018 für eine #ehrenamtliche Mitgliedschaft
bewerben.
Das 30-köpfige Team soll wie die jährlich über eine Milliarde Fahrgäste der
BVG möglichst bunt gemischt sein: vom Gelegenheitsfahrgast bis zur vielfahrenden
Abonnentin, vom Teenager bis zum Senior. Im April 2018 soll der
neue Kundenrat seine Arbeit aufnehmen.
„Wir wollen auch in den kommenden drei Jahren die Meinung unserer Fahrgäste
hören und in unsere Entscheidungen einfließen lassen“, sagt Martell
Beck, als Bereichsleiter Marketing und Vertrieb auch zuständig für den Kundenrat.
„Wir freuen uns auf die neuen Mitglieder und sind schon sehr gespannt
auf viele neue Ideen und Impulse.“
Der gute Rat und die konstruktive Arbeit des Kundenrats haben sich in den
vergangenen Jahren beispielsweise beim Test neuer Ticket-Apps oder Fahrgastinformationssysteme
bestens bewährt – jeweils zum Nutzen aller Fahrgäste.
Für die ehrenamtlichen Mitglieder gibt es neben den vier jährlichen
Treffen zahlreiche Gelegenheiten, hinter die Kulissen der BVG zu schauen.
Infos zur Bewerbung gibt es auf BVG.de/kundenrat-werden

Bus: Fehlende Angebote: Berlin kann keine Elektrobusse anschaffen, aus t3n.de

https://t3n.de/news/berlin-keine-elektrobusse-923351/

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen ihre #Elektrobusflotte ausbauen. Das Problem: Es gibt zu wenig Angebote am Markt. Jetzt reisen die Verantwortlichen nach China.

#Elektrobusse sind noch ein Nischenthema im öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland. Aber das soll sich ändern, wie eine aktuelle Untersuchung der Beratungsfirma PwC zeigt. Die kommunalen Verkehrsbetriebe wollen ihre Elektrobusflotten in den kommenden Jahren kräftig ausbauen. Dabei stoßen sie allerdings auf ein ärgerliches Problem: mangelndes Angebot, wie der Fall der BVG in Berlin zeigt.

Einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge wollten sich die Berliner Verkehrsbetriebe 2018 zunächst 30 elektrische Eindecker, im Jahr darauf 15 Gelenkbusse mit Elektromotor zulegen. Allein die Angebote fehlen, wie der Berliner Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner von den Grünen erklärte: „Die Hersteller rennen uns nicht gerade die Bude ein.“ Laut Berliner Zeitung hätten sich lediglich drei Firmen gemeldet, ein Angebot sei schließlich abgegeben worden. Jetzt hat die BVG eine Fristverlängerung gewährt.
Offenbar besteht das Problem darin, dass europäische Hersteller bisher kaum auf Elektrobusse eingestellt sind, wie Golem.de schreibt. Mit #Linkker, #Solaris, #Volvo und #VDL gebe es zwar einige #Elektrobusbauer, in Deutschland fehle aber ein solches Angebot noch. Mercedes will ab 2018 einen …