autonomes Fahren: Verlängerung auf der See-Meile In Tegel geht’s im neuen Jahr gut weiter. Denn der erste hochautomatisierte Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt ist auch weiterhin auf der „See-Meile“ unterwegs., aus BVG

In Tegel geht’s im neuen Jahr gut weiter. Denn der erste #hochautomatisierte Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt ist auch weiterhin auf der „#See-Meile“ unterwegs. Mit bis zum 16. Februar 2020 verlängerter Genehmigung bringt das Fahrzeug der Firma #EasyMile die Fahrgäste kostenlos vom U-Bahnhof #Alt-Tegel bis zu den #Seeterrassen am Tegeler See und zurück. Auf dem ca. 1,2 Kilometer langen #Rundkurs hält der Bus zusätzlich in beiden Richtungen an der Kreuzung zum Medebacher Weg.

Seit Start des Testbetriebs am 16. August erfreut sich der kleine gelbe Bus größter Beliebtheit: Bereits rund 14.000 Fahrgäste sind mitgefahren, insgesamt wurden rund 3.200 Kilometer unfallfrei zurückgelegt. In den nächsten Monaten wollen die Projektpartner weitere Erkenntnisse im Bereich des hochautomatisierten Fahrens sammeln und bauen dabei natürlich weiterhin auf das Feedback der interessierten Berlinerinnen und Berliner.

Unter der Dachmarke „Digitales #Testfeld Stadtverkehr“ sind insgesamt acht Partner am Forschungsprojekt #See-Meile beteiligt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt den Fahrzeughersteller EasyMile mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert den Verkehrsversuch und hat die Zulassung des Fahrzeugs und die Liniengenehmigung intensiv begleitet. Eine begleitende Akzeptanzstudie wird durch die DB-Tochter #ioki durchgeführt. Der Bezirk Reinickendorf hat maßgeblich dazu beigetragen, dieses erste automatisierte Projekt im öffentlichen Straßenland zu realisieren. Einen Stellplatz und die #Ladeinfrastruktur hat das Fahrzeug auf dem Gelände der Berliner #Wasserbetriebe. Nicht zuletzt ist auch die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO mit an Bord.

Weitere Informationen unter:

Projekt-Website: https://www.see-meile.com/

Pressemitteilung zum Projektstart: https://www.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=3377

Pressekontakte

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Pressestelle Deutsche Bahn (ioki)
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EasyMile
Dr. Arwed Schmidt
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Berliner Wasserbetriebe-Pressestelle
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joerg.welke@emo-berlin.de

Bus: Fast jeder zweite Doppeldeckerbus ist kaputt Die Flotte ist überaltert, die noch vorhandenen Doppeldecker über zehn Jahre alt., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrzeugmangel-bei-der-bvg-fast-jeder-zweite-doppeldeckerbus-ist-kaputt/25359060.html

Die Flotte ist überaltert, die noch vorhandenen #Doppeldecker über zehn Jahre alt. Besserung ist erst ab Mitte kommenden Jahres in Sicht.

Die Lage im Berliner Nahverkehr wird immer schwieriger. Nach den dramatischen Ausfällen in diesem Jahr durch fehlende Fahrzeuge bei der #U-Bahn schwächelt nun das weltweit bekannte Gesicht Berlins: der Doppeldecker.

Von 352 Berliner #Doppeldeckerbussen sind nur noch 204 einsatzbereit. Der Rest steht mit Defekten in der #Werkstatt. Auf vielen stark frequentierten Innenstadtlinien wie dem M29 fahren deswegen zum Teil Eindecker, die nur die Hälfte an Fahrgästen fassen können.
BVG-Sprecherin Petra Nelken bestätigte dem Tagesspiegel, dass derzeit nur 204 #Doppelstockbusse in Fahrt seien. In der Langfristplanung der BVG, vorgestellt noch zu Jahresbeginn, waren für die Jahre 2019 bis 2023 eigentlich …

BVG + Bus + Straßenbahn: Ab Januar Die Abschleppflotte der BVG rückt aus, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-abschleppwagen-bvg-busspuren-einsatz-januar.html

Der Einsatz BVG-eigener #Abschleppwagen wurde bereits 2018 mit dem Berliner #Mobilitätsgesetz beschlossen. Nun sind die gelben Kolosse einsatzbereit – ab Januar können sie #Falschparker selbst an den Haken nehmen.

Falschparker auf #Busspuren, an #Haltestellen oder auf #Tramschienen müssen im neuen Jahr damit rechnen, von Abschleppfahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) umgesetzt zu werden. Wie die BVG rbb|24 am Montag mitteilte, hat sie bereits fünf kleine und zwei große Abschleppwagen angeschafft. Weitere sollen hinzukommen.

Die BVG hat die Fahrzeuge gebraucht gekauft und dafür zwischen 30.000 und 180.000 Euro pro Stück bezahlt. Voraussichtlich am 6. Januar …

Fahrplan + BVG: Gelbe Weihnachten und Tramtram zu Silvester Wie in jedem Jahr halten die Berliner Verkehrsbetriebe die Stadt auch an den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel am Laufen.

Wie in jedem Jahr halten die Berliner Verkehrsbetriebe die Stadt auch an den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel am Laufen. Oder besser gesagt: Die BVG sorgt auch an den Feiertagen dafür, dass niemand laufen muss.

Vom Montag, den 23. Dezember bis Donnerstag, den 26. Dezember 2019 fährt die #U-Bahn – außer auf den Linien U4 und U55 – ohne Pause auch in der #Nacht. An Heiligabend fahren alle Busse und Bahnen nach den #Samstagsfahrplänen. Bei der U-Bahn gilt der 5-Minuten-Takt von 8 bis 15 Uhr. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag gelten die #Sonntagsfahrpläne.

Tausende BVGer sorgen dafür, dass alle Berlinerinnen und Berliner rechtzeitig zur Bescherung oder zum Weihnachtsessen kommen. Allein an Heiligabend sind beispielsweise rund 3500 Fahrerinnen und Fahrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Leitstellen, bei der Infrastruktur, der Sicherheit und vielen anderen Bereichen im Einsatz.

Auf ein Neues!

Auch zu Silvester (#Sonnabendfahrplan) und Neujahr (#Sonntagsfahrplan) ist auf die #U-Bahnen, #Busse und #Straßenbahnen der BVG Verlass. Die U-Bahnen fahren in der Silvesternacht auf allen Linien durchgehend – auch auf der U4. Lediglich die U55 fährt aufgrund der Silvesterfeier am Brandenburger Tor aus Sicherheitsgründen nur bis 16 Uhr. Auf vier Straßenbahn- und 18 Buslinien gibt es in der Nacht dichtere Takte.

Weitere Informationen zu Bus und Bahn im Detail finden sich wie immer im BVG Navi sowie in der App BVG Fahrinfo Berlin. Der #BerlKönig, der gemeinsame Ridesharing-Service von BVG und ViaVan, ist auch an Weihnachten, Silvester und Neujahr wie gewohnt rund um die Uhr im Einsatz.

Die BVG wünscht allen Berlinerinnen und Berlinern und allen Besuchern der Stadt ein frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr!

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Flughäfen: ÖPNV am BER: Flughafenexpress-Frühstart und ein neuer Busbahnhof, aus airliners.de

https://www.airliners.de/oepnv-ber-fex-fruehstart-busbahnhof-analyse/53026

Die gründlich überarbeitete Planung der öffentlichen Anbindung des Flughafens Berlin-Brandenburg #BER ist für Mitarbeiter nicht ideal, wie wir im ersten Teil festgestellt haben. Im zweiten Teil geht es nun um die Passagiere und betriebliche Besonderheiten mit Konfliktpotenzial.

Dabei birgt nicht nur der #Nahverkehr Überraschungen. Im #Fernverkehr gibt es eine wichtige Bestätigung. Die als IC-Linie #17 schon länger in Planung befindliche Fernverkehrslinie zwischen #Rostock und #Dresden kommt gleich zum Start des Flughafens und bindet ihn direkt an zwei große und weit entfernte Städte an. Tagsüber fährt die Linie im #Zwei-Stunden-Takt. Spannend an den Fahrplänen ist dabei, dass trotz Flughafen-Umweg, der neue IC17 so gut wie keine Zeit zwischen Berlin und Dresden verliert. Dabei muss der neue IC17 planmäßig sieben Minuten unter dem BER halten. Der Zug fährt in den Bahnhof ein und fährt in die andere Richtung wieder heraus. Die Streckenführung ist kompliziert.

Von Dresden kommend fährt der Zug südlich von Berlin zunächst nach Osten auf die Gleisanlagen des BER um im Bahnhof Kopf zu machen und wieder zurück zu fahren. Da der Berliner Teil der Dresdener Bahn voraussichtlich erst 2025 fertig wird, fährt der Zug dann zunächst gen Westen über die Genshagener Heide auf die Anhalter Bahn. Die #Genshagener Heide ist dabei eine seit Jahrzehnten bestehende eingleisige #Engstelle. Nach Norden werden etwa die höherrangigen ICE nach Leipzig niveaugleich gekreuzt, wie auf Openrailwaymap gut erkennbar ist. In die Gegenrichtung ist es einfacher. Hier wird nur auf dem Außenring gekreuzt. Der Verkehr dort hat normalerweise einen niedrigeren Rang als ein …

Cottbus: Umsteigeanlage in Cottbus-Madlow fertiggestellt aus Niederlausitz aktuell

https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/80239/umsteigeanlage-in-cottbus-madlow-fertiggestellt.html

Der Umbau der #Umsteigeanlage im Bereich der bestehenden #Wendeschleife der #Straßenbahn in #Cottbus-Madlow ist nach acht Monaten Bauzeit fertiggestellt, insgesamt wurden etwa 1,9 Millionen Euro investiert. Ab Montag, 16.12.2019 können auch die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs die Anlage befahren. Bestandteil der Umsteigeanlage sind neben der #Buswendeschleife auch #Parkstellflächen und Pkw-Fahrgassen sowie Anlagen für den Fuß- und Radverkehr. Dadurch entstehen für die Fahrgäste attraktive, kurze, bequeme und barrierefreie Umsteigewege in diesem Bereich. Mit der Verlagerung von Pkw-Fahrten auf den ÖPNV können Beiträge zur Entlastung der Umwelt geleistet werden.

Cottbusverkehr-Geschäftsführer Ralf Thalmann erklärt dazu: „Mit der Inbetriebnahme der Umsteigeanlage rücken Bus und Bahn sowie Stadt- und Regionalverkehr noch enger zusammen. Die Umsteigeanlage ist ein weiterer Schritt zur besseren Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger, die mit der Eröffnung des Verkehrsknotens am Hauptbahnhof im …

Flughäfen: ÖPNV am BER: Die Mitarbeiter am Morgen haben es schwer, aus airliners.de

https://www.airliners.de/oepnv-ber-die-mitarbeiter-morgen-analyse/52990

Das #Verkehrskonzept für die #BER-Eröffnung samt vorläufigen Fahrplänen steht. Im ersten Teil schauen wir dabei anhand einiger Beispiele auf das, was die #Mitarbeiter nach derzeitigem Stand erwartet. Die Fluggäste werden im zweiten Teil betrachtet.

Der BER eröffnet am 31. Oktober 2020 und dabei stellt sich unweigerlich die Frage: wie komme ich eigentlich zum Flughafen? Die bisherige Betrachtung bezog sich meist ausschließlich auf Fahrgäste, die auch #Fluggäste sind. Neben diesen sind auf den meisten Nah- und Fernverkehrs-Angeboten aber auch #Pendler unterwegs, die gar nichts mit dem Flughafen zu tun haben und nur eine andere Teilstrecke nutzen. Linien wie der Flughafen Express #FEX und der #X7-Bus sind davon kaum betroffen. Dafür gibt es aber noch eine weitere Gruppe, die einzeln betrachtet werden muss: die Mitarbeiter am BER. Deren Pendlerprofil unterscheidet sich erheblich von Fluggästen und auch sonstigen Pendlerströmen. Während der Fluggast um 6 Uhr früh stöhnend in den „Pyjamaflieger“ steigt, ist das #Bodenpersonal, das #Kabinenpersonal, das #Sicherheitspersonal oder auch die Imbissversorgung schon eine ganze Weile länger im Dienst und die müssen auch zum Flughafen.

Der Einfachheit halber beschränken wir uns auf einen Vergleich der Frühfahrten zum Flughafen Tegel heute und zum BER ab dem 31.10.2020 von einigen ausgewählten Haltestellen …

Regionalverkehr + Bus: Pendlerfreundliche Verbindungen von und nach Rheinsberg, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/pendlerfreundliche-verbindungen-von-und-nach-rheinsberg

Neues #Bus-Bahn-Konzept für ganzjähriges Angebot

Zum #Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 verbessert sich die Anbindung der Städte #Rheinsberg und #Lindow (Mark) mit Bus und Bahn. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel sowie der #Niederbarnimer Eisenbahn und der #Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft (#ORP) ein neues Bus-Bahn-Konzept für Rheinsberg entwickelt. Vor allem Pendler|innen profitieren von den nun ganzjährig angebotenen Verbindungen. Weiterhin werden während der Festspiele der Rheinsberger Kammeroper zusätzliche Spätverbindungen in Richtung Berlin eingerichtet. Die Fahrzeiten sind in der VBB-Fahrinfo unter vbb.de sowie in der VBB-App Bus&Bahn abrufbar.

Die Regionalbahnlinie #RB54 Berlin-Lichtenberg – Löwenberg – Rheinsberg (Mark) ist bereits seit diesem Jahr ganzjährig, statt nur in der Sommersaison, unterwegs. Dies wird auch im Fahrplan 2020 fortgesetzt. Um auch ein attraktives Angebot für die Pendler|innen anbieten zu können, wurde darüber hinaus ein Bus- und Bahn-Konzept entwickelt, das wochentags von 6 bis 20 Uhr ein stündliches Angebot ermöglicht. Für Pendler|innen und Auszubildende verkürzt sich damit die Reisezeit in der Frühverbindung Mo-Fr von Rheinsberg nach Berlin um etwa 20 Minuten.

Die Züge der RB54 stellen wie bisher in Löwenberg den Anschluss an die Linie #RB12 her. Die Busse der Linie #784 führen künftig bereits von Rheinsberg über Lindow nach Gransee, wo Anschluss an die Linie #RE5 in Richtung Berlin besteht. Beide Verbindungen, sowohl mit der RB54 und der RB12 als auch mit dem Bus 784 und dem RE5, gehören zur selben Preisstufe des VBB-Tarifs.

An den Wochenenden bleibt die etwa zweistündliche Anbindung Rheinsbergs mit der RB54 bestehen. Auch die Abendverbindung von Berlin nach Rheinsberg und zurück wird neu nun nicht mehr saisonal, sondern am Wochenende ganzjährig angeboten.

Darüber hinaus gibt es zu Ostern und im Sommer für die Gäste der #Kammeroper Schloss Rheinsberg an insgesamt 25 Veranstaltungstagen einen besonderen Service: Um den Besucherinnen und Besuchern eine unkomplizierte Heimreise zu ermöglichen, wird dann der letzte Direktzug des Tages erst nach Veranstaltungsende nach Berlin zurückfahren. Die umweltfreundliche An- und Abreise zu dem bei Berlinerinnen und Berlinern beliebten Konzert-Event wird damit deutlich attraktiver.

Übrigens: Auch in der kalten Jahreszeit lohnt sich ein Ausflug mit Bus und Bahn nach Rheinsberg mit seinen Museen, Ausstellungen und Wanderangeboten. Die Ausweitung des Saisonverkehrs der RB54 auf einen ganzjährigen Betrieb war für die touristischen Angebote der Stadt schon im ersten Jahr zu spüren. Dass nun die Verbindungen von/nach Berlin auch für die Pendler|innen gestärkt werden, ist ein weiterer folgerichtiger Schritt.

Die Fahrzeiten von Bus und Bahn auf der Verbindung Berlin – Rheinsberg sind im Fahrplan-Flyer der RB54 aufgelistet (Download unter www.NEB.de/linien/rb54) und natürlich auch in der VBB-Fahrinfo unter vbb.de sowie in der VBB-App Bus&Bahn abrufbar.

Fahrgastsprechtag BVG 2019, aus Bahninfo.de

https://bahninfo.de/artikel/11244/fahrgastsprechtag-bvg-2019/

Am 28.11.2018 fand im Rahmen der #Schienenverkehrs-Wochen auf dem Betriebshof Lichtenberg der #Fahrgastsprechtag #BVG statt. Der Einladung des Berliner Fahrgastverbands #IGEB gefolgt sind Klaus #Emmerich, Leiter des Bereichs Angebot und Helmut #Grätz, Leiter der Abteilung Strategische Produktentwicklung im Bereich Angebot, die sich nach einem kurzen Vortrag den Fragen und der Kritik des Publikums stellten.

Ausblick

Der #Fahrplanwechsel am 15. Dezember wird nur wenige Änderungen bringen. Die größte Anpassung findet im Nachtnetz statt, in dem der östliche #Nachtknoten vom Hackeschen Markt zum Alexanderplatz (Haltestelle S+U Alexanderplatz/Memhardstraße) umzieht. Hierzu werden die Linienwege der Buslinien N2, N5, N8, N40 und N65 angepasst. Der N42 wird nicht verändert und verkehrt auch weiterhin über den Hackeschen Markt zum Alex. Die Linien N34 und N35 ändern in Kladow ihre Linienwege. Während der N34 neu über den Ritterfelddamm zur Gutsstraße verkehrt, verkehrt die Linie N35 zunächst zur Kaserne Hottengrund bevor sie ihre Schleife durch Kladow befährt. In Anlehnung an die Tageslinien 277 und 377 wird die Nachtlinie N79 in N77 umbenannt.
Im Tagesverkehr gibt es Angebotsverbesserungen auf den Straßenbahnlinien M5, die täglich bis 21 Uhr den Hauptbahnhof alle 10 Minuten anfahren wird, und 50, die samstags bis 20 Uhr und neu auch sonntags zwischen 12 und 19.30 Uhr alle 10 Minuten und bis zum Virchow-Klinikum verkehren wird. Die Buslinie 390 wird neu auch den Kaufpark Eiche bedienen.
Für den April 2020 sind weitere Angebotsverbesserungen in Form von Taktverdichtungen und Betriebszeitenausweitungen angekündigt. Dies soll die Buslinien 114, 120, 124, 125, 136, 139, 163, 164 und 194 betreffen. Des weiteren soll eine neue Linie 215 eingeführt werden, die zwischen S+U-Bahnhof Heidelberger Platz und Elsterplatz über die Forckenbeckstraße im 20 Minuten-Takt verkehrt. Es ist geplant, diese am Elsterplatz mit den Verstärkerleistungen der Linie 249 …

Tourismus + Bus: Welche Regeln gelten für „Hop-on-Hop-off-Busse“ in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anbieter für so genannte „#Hop-On-Hop-Off-Busse“/ #Sightseeing-Busse gibt es derzeit in Berlin?
Antwort zu 1:
Zurzeit gibt es elf Unternehmen, die #Stadtrundfahrten als sogenannte Hop-on-hop-off-
Touren anbieten.
Frage 2:
Wie viele genehmigte #Haltestellen für so genannte „Hop-On-Hop-Off-Busse“/Sightseeing-Busse gibt es
derzeit in Berlin? Sind diese Haltestellen allgemein genehmigt oder nur für die Nutzung durch einen
bestimmten Anbieter?
Antwort zu 2:
Derzeit sind für diesen Verkehr keine genehmigten Haltestellen gem. § 32 der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (#BOKraft) eingerichtet. Im
Bereich des Hop-on-Hop-off-Sonderlinienverkehrs bestehen nur sogenannte Haltepunkte,
die teilweise mit Halteverbotszeichen und einem Zusatzschild, wie „Stadtrundfahrtenbusse
frei“, „Busse frei“ oder „Busse im Gelegenheitsverkehr“ versehen sind. Die
Sonderliniengenehmigungen werden jeweils mit einem identischen Start- und Endpunkt
als Ringlinie genehmigt, die Haltepunkte einschließlich dieser Start- und Endpunkte sind
jedoch für alle Stadtrundfahrtenunternehmen gleichermaßen frei benutzbar, sofern sie in
der Linienführung mit beantragt wurden. Zusätzlich wurden teilweise
Sondernutzungserlaubnisse von den Bezirksämtern für das Abstellen von sogenannten
#Verkaufsfahrzeugen (in der Regel Kleintransporter) für die einzelnen Unternehmen an den
Start- und Endpunkten erteilt.
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Frage 3:
Welche rechtlichen Anforderungen müssen für die Zulassung eines Angebots von Hop-On-Hop-Off-
Bussen/Sightseeing-Bussen erfüllt werden?
a. Welche rechtlichen/genehmigungsrelevanten Anforderungen bestehen an die Anbieter solcher
Angebote?
b. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der angebotenen Routen?
c. Wie können weitere Routen angemeldet/beantragt und zugelassen werden?
d. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der Haltestellen für solche
Angebote?
Antwort zu 3:
Zu a)
Die Hop-on-Hop-off-Stadtrundfahrtenverkehre sind in Berlin als #Sonderlinienverkehr nach
§ 43 i. V. m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) genehmigt. Hierbei müssen
die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt sein.
Zu b)
Dem Antrag an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung ist eine Übersichtskarte mit der beabsichtigten
Streckenführung beizufügen. Die Genehmigung der Routen erfolgt durch das LABO in
Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin sowie den Bezirken (örtlicher
Straßenbaulastträger) und dem Aufgabenträger in Berlin. Diese werden im Rahmen der
Anhörung nach § 14 PBefG am Verfahren beteiligt und haben das Recht, Stellungnahmen
abzugeben, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung nach
pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigt werden.
Zu c)
Neue Routen können als neuer Linienverkehr bzw. als Änderung der Streckenführung
beim LABO als Genehmigungsbehörde beantragt werden. Sofern die unter 3a) genannten
Voraussetzungen vorliegen und das unter 3b) beschriebene Anhörungsverfahren nach
§ 14 PBefG erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Antrag genehmigt.
Zu d)
Wie bereits in Antwort 2 beschrieben, handelt es sich bei den derzeit genehmigten
Stadtrundfahrtverkehren um Haltepunkte, und nicht um Haltestellen im Sinne des § 32
BOKraft. Sie sind Bestandteil der zu beantragenden und zu genehmigenden
Streckenführung gemäß Antwort 3b).
Frage 4:
Welches Potenzial sieht der Senat für touristische Angebote mit Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-
Bussen in den Außenbezirken? Wird der Senat dazu Initiativen ergreifen?
Antwort zu 4:
Der Senat begrüßt alle Bestrebungen, dezentrale touristische Attraktionen auf nachhaltige
Weise verkehrsmäßig zu erschließen. Dazu kann neben den Linien des öffentlichen
Nahverkehrs auch der Einsatz privater sogenannter Hop-on/Hop-Off-Busse oder von
Sightseeing-Bussen beitragen, sofern diese emissionsarm sind. Aus Branchenkreisen wird
hierzu darauf hingewiesen, dass zunächst der Bedarf für eine perspektivisch rentable
Linienführung erkennbar werden muss. Der Senat fördert das Marketing dezentraler
Attraktionen als wesentliche Voraussetzung für höhere Bedarfe in den Außenbezirken.
Private Investitionen für neue Linienführungen und Angebote folgen einem wachsenden
Bedarf. Hiervon losgelöste Initiativen würden keine Effekte erzielen.
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Frage 5:
Welche #Emissionsanforderungen müssen die Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse für die Einfahrt in
die Umweltzone und für die Durchfahrt der künftig bestehenden Straßenabschnitte mit Dieselfahrverboten
erfüllen?
Antwort zu 5:
Hinsichtlich der Emissionsanforderungen für die Einfahrt in die Umweltzone wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17556 vom Januar 2019 verwiesen.
Für die Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 gilt für die Hop-On-
Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse wie für andere betroffene Dieselfahrzeuge die
Regelung „Anlieger frei“ ohne weitere Sonderregelungen. Busse, die mit einem
Stickoxidminderungssystem mit Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
nachgerüstet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.
Frage 6:
Wie, durch wen und in welchen Abständen werden die Emissionen und die Fahrtüchtigkeit der Hop-On-Hop-
Off-Busse/Sightseeing-Busse überprüft?
Antwort zu 6:
Bei Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-Bussen handelt es sich um
untersuchungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Diese Fahrzeuge unterliegen nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit
Anlage VIII a StVZO in regelmäßigen Zeitabständen der Pflicht zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung. Bei einer Hauptuntersuchung werden
die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung
der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht. Die Sicherheitsprüfung
umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der
Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs.
Hauptuntersuchungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem
Prüfingenieur (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt. Die
Untersuchung der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs kann als eigenständiger Teil der
Hauptuntersuchung von einer hierfür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt
durchgeführt werden. Sicherheitsprüfungen werden von hierfür amtlich anerkannten
Kraftfahrzeugwerkstätten oder von aaSoP oder PI durchgeführt.
Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen Hauptuntersuchung für diese
Fahrzeuge beträgt 12 Monate. Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen
Sicherheitsprüfung beträgt im 2. – 3. Zulassungsjahr 6 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung, ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung.
Die Polizei Berlin bezieht solche Busse in ihre Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung mit
ein. Insbesondere die fachlich spezialisierten Dienstkräfte des Begleitschutz- und
Verkehrsdienstes in der Direktion Einsatz (Dir E BVkD) überprüfen im Rahmen der
Streifendienste und bei Einsätzen zur Kontrolle des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs regelmäßig auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Eine
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statistische Erfassung zur Häufigkeit der polizeilichen Kontrollmaßnahmen im
Zusammenhang mit Sightseeing-Bussen erfolgt nicht.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Busse mit überhöhten Emissionen, z.B. sichtbaren
Rußwolken, aus dem Verkehr zu ziehen? Ist dies bereits in konkreten Fällen geschehen?
Antwort zu 7:
Wie auch bei anderen Fahrzeugen können im Falle der Feststellung relevanter
technischer Mängel im Zusammenhang mit dem Emissionsverhalten
Weiterfahrtuntersagungen zur Gefahrenabwehr oder die Erstellung von technischen
Sachverständigengutachten zur Beweissicherung polizeilich angeordnet werden. Solche
Maßnahmen können beispielsweise dann notwendig sein, wenn deutlich sichtbare
Abgase, eine erhebliche Geräuschentwicklung der Abgasanlage oder der Verlust von
Betriebsmitteln wie Kraftstoff oder Öl zu registrieren sind. Unabhängig von Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung werden Mängelberichts- und
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den vergangenen Jahren wurden
auch wiederholt bei Sightseeing-Bussen o. g. Mängel festgestellt und entsprechend
geahndet. Nach Einschätzung der Polizei Berlin sind jedoch die Beanstandungsquoten bei
Kraftomnibussen deutlich rückläufig. Dies ist vor allem auf erneuerte Fahrzeugflotten
sowie intensivierte Bemühungen zur technischen Wartung zurückzuführen.
Frage 8:
Wie wird die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben der Busunternehmen nachgehalten?
Sind dafür technische Maßnahmen geplant, z.B. die Vorgabe elektronischer Tickets oder der Einsatz von
Fiskaltaxametern?
Antwort zu 8:
Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle, so auch Busunternehmen,
unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen
Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine
Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter
Steuerfälle).
Die Einführung elektronischer Tickets sowie der Einsatz von Fiskaltaxametern o.ä. sind
nicht geplant.
Frage 9:
Inwieweit ist das Fahren der Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse mit sehr stark reduzierter
Geschwindigkeit oder deren Halten bzw. Parken vor Sehenswürdigkeiten zulässig, durch das diese verdeckt
werden?
Antwort zu 9:
Nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuge ohne
triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Tritt keine
Behinderung auf, ist ein langsames Fahren von #Sightseeing-Bussen nicht zu
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beanstanden. Die mit dem Verbot des Langsamfahrens ohne triftigen Grund verbundene
Behinderung muss nach geltender Rechtsprechung konkret und mit einer deutlichen
Geschwindigkeitsdifferenz verbunden sein.
Die Ziele der StVO als Teil des Gefahrenabwehrrechts sind die Aufrechterhaltung eines
flüssigen Verkehrsablaufes, die Gewährleistung der Ordnung im Verkehrsraum und die
Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Das Verdecken von Sehenswürdigkeiten
durch das Halten oder Parken von Sightseeing-Bussen stellt einen rein ästhetischen
Aspekt dar, welcher weder gesetzliche Halt- oder Parkverbote noch eine Anordnung von
Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtfertigt, die ein solches Verhalten unterbinden
würden.
Berlin, den 03.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz