Bahnhöfe + S-Bahn: S 3 BAHNHOF KARLSHORST: ANTWORT DER SENATSVERWALTUNG FÜR UMWELT, VERKEHR UND KLIMASCHUTZ aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-verkehr/offener-brief-die-regionalbahn-wurde-allen-genommen-bitte-jetzt-wenigstens-den-s-bahnhof-karlshorst-wieder-allen-fahrgaesten-zurueckgeben_a222655

Offener Brief „Die #Regionalbahn wurde allen genommen, bitte jetzt wenigstens den #S-Bahnhof #Karlshorst wieder allen Fahrgästen zurückgeben“

Hier ist die Antwort der Abteilung 4 Verkehr der zuständigen Senatsverwaltung auf den am 20.05.2019 in der Berliner Woche veröffentlichen offenen Brief:
https://www.berliner-woche.de/lichtenberg/c-verkehr/die-regionalbahn-wurde-allen-genommen-bitte-jetzt-wenigstens-den-s-bahnhof-karlshorst-wieder-allen-fahrgaesten-zurueckgeben_a214993

Folgende Informationen über die Baumaßnahmen der S3 Bahnhof Karlshost wurden gegeben,
Zitat:

„Der aktuelle Zeitplan sieht derzeit vor, dass der #Ersatzneubau der #Personenunterführung Ende 2019 abgeschlossen und das #Dach voraussichtlich im Jahr 2020 fertiggestellt werden soll. Eine zeitliche Verschiebung der Maßnahmen ist leider nicht möglich. Da Baumaßnahmen u.a. durch die Beantragung von Sperrpausen eine langfristige Koordination erfordern, ist eine kurzfristige Anpassung des Bauablaufes bzw. Beschleunigung des Vorhabens leider nicht möglich.

Aufgrund der hohen Verkehrsnachfrage und Auslastung auf der östlichen #S-Bahn-Linie #S3 sowie der weiteren erwartbaren Nachfragesteigerung wurden vom Land Berlin für den Fahrplan ab Dezember 2019 bei der S-Bahn Berlin GmbH zusätzliche #Verstärkerfahrten auf der S3 während der vor- und nachmittäglichen #Hauptverkehrszeit (HVZ) auf dem Abschnitt Friedrichshagen – Ostbahnhof …

Straßenverkehr: Erst Fahrbahn, nun Rohre: In Alt-Pankow wird doppelt gebaut Berliner Wasserbetriebe müssen frisch sanierte Straße aufgraben. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article226388129/Erst-Fahrbahn-nun-Rohre-In-Alt-Pankow-wird-doppelt-gebaut.html

Berliner Wasserbetriebe müssen frisch sanierte Straße aufgraben. Eine Zusammenlegung der Baustellen war nicht möglich.

Es ist ein #Déjà-vu-Erlebnis. Schon einmal stemmten Bauarbeiter die #Breite Straße vor dem #Rathaus #Pankow auf, sanierten im November die marode Fahrbahndecke. Und kaum hatten sich die Pankower an den ebenen Asphalt und die störungsfreie Fahrt in Richtung Autobahn #A114 gewöhnt, stehen sie seit Beginn der Sommerferien an der gleichen Stelle vor einer neuen Sperrung. Diesmal ist aber nicht das Bezirksamt der Bauherr – verantwortlich sind die Berliner #Wasserbetriebe.

Sperrung der Breite Straße dauert drei Monate an
Bei der aktuellen Maßnahme geht es um die Sanierung von alten #Regenkanälen im Bereich der Kreuzung Breite Straße und Mühlenstraße. Erneuert werden Röhren mit zwei verschiedenen Innenmaßen: die eine hat einen Durchschnitt von 35 Zentimeter, die größere 120 Zentimeter, teilt Wasserbetriebe Stephan Natz auf Anfrage mit. „Der kleinere Kanal wird auf 13 Metern in offener Bauweise ausgetauscht, der größere, Ei-förmige Kanal wird danach mit einem so genannten Schlauchinliner saniert. Alles soll bis Ende August fertig sein. Die Baustelle ist bis 9. September genehmigt“, berichtet Natz. Im schlimmsten Fall müssen Auto- und Radfahrer den wichtigen #Verkehrsknoten im Zentrum von Pankow also noch …

Bahnhöfe: U-Bahnhof Uhlandstraße wird zur Langzeitbaustelle Seit Januar ist der westliche Zugang wegen Baufälligkeit gesperrt., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226387035/U-Bahnhof-Uhlandstrasse-wird-zur-Langzeitbaustelle.html

Seit Januar ist der westliche #Zugang wegen #Baufälligkeit gesperrt. Noch immer ist unklar, wann die millionenteure Sanierung beginnt.

„Wo geht es denn hier zur #U-Bahn?“ Die Passantin auf der Mittelinsel des Kurfürstendamms ist sichtlich irritiert, denn der vor ihr liegende Zugang zum #U-Bahnhof #Uhlandstraße ist mit einem Bauzaun versperrt. Nur wer genauer hinschaut, findet am Ziergitter rechts vor dem Treppenabgang einen unauffälligen DIN-A4-Zettel angebracht. Darauf steht: „Instandsetzungsarbeiten an der Treppenanlage“. Aus diesem Grund sei der Zugang seit dem 30. Januar geschlossen. Die „sehr geehrten Fahrgäste“ mögen den anderen Zugang nutzen. Der liegt am anderen Bahnsteigende – gut 100 Meter entfernt.

Was allerdings nicht zu sehen ist, sind die versprochenen #Instandsetzungsarbeiten. Kein Baulärm, kein Bauarbeiter weit und breit. Und das wird wohl noch etliche Monate so bleiben. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, wollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erst im September oder Oktober eine Baufirma mit den Reparaturarbeiten beauftragen.

Wann diese tatsächlich anfängt, ist allerdings noch völlig offen. Der Baustart könne erst nach Einholung aller benötigten Genehmigungen erfolgen, sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken. Die eigentliche Bauzeit wird dann mit etwa einem Jahr veranschlagt. Die Sanierung eines simplen U-Bahn-Eingangs – in Berlin ist dies ein aufwendiges …

Flughäfen: Verkehrsstatistik erstes Halbjahr 2019 Über 17,45 Millionen Passagiere fliegen ab Berlin, aus Berliner Flughäfen

Über 17,45 Millionen Passagiere fliegen ab Berlin

Die #Verkehrszahlen an den Berliner Flughäfen #Schönefeld und #Tegel haben sich im ersten Halbjahr 2019 positiv entwickelt. Insgesamt flogen 17.455.162 #Passagiere von und nach Berlin. Das ist eine Steigerung um 11,9 Prozent. Die #Flugbewegungen haben um 7,5 Prozent auf 145.042 zugelegt.

Flughafenchef Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup: „Die Hauptstadtregion ist und bleibt eine hochattraktive Destination. Wir blicken auf ein sehr erfolgreiches erstes Halbjahr zurück. Gemeinsam konnte das starke #Fluggastaufkommen gut bewältigt werden. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018 wurden fast 1,9 Millionen Passagiere mehr abgefertigt. Dass die Flughäfen das Wachstum so gut bewältigen, ist das Ergebnis der harten und engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der #FBB, von unseren Partnern und den Dienstleistern. Für ihren großen Einsatz möchte ich mich im Namen der Flughafengesellschaft ausdrücklich bedanken.“

Am #Flughafen #Schönfeld sind 5.662.974 Passagiere gestartet bzw. gelandet. Die Flugbewegungen liegen bei 48.202. In #Tegel sind die Passagierzahlen auf 11.792.188 gestiegen. In den ersten sechs Monaten gab es am Flughafen Tegel 96.840 Flugbewegungen.

Die Angaben beruhen auf dem vorläufigen #Verkehrsbericht Juni 2019.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

S-Bahn: Bauarbeiten in Lichtenberg S-Bahn am Ostkreuz ab Freitag für vier Wochen gesperrt aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/bauarbeiten-in-lichtenberg-s-bahn-am-ostkreuz-ab-freitag-fuer-vier-wochen-gesperrt/24520534.html

Am #Wiesenweg wird gebaut, deshalb kommt es auf mehreren #S-Bahnlinien im Osten zu #Einschränkungen. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet.

Am Freitag startet die nächste #Ferienbaustelle: Dann kommt es für vier Wochen zur Sperrung am östlichen #S-Bahnring. Mehrere Linien sind betroffen, es gibt Ersatzverkehr, kurz: Fahrgäste müssen sich hier auf Einschränkungen einstellen. Ursache für die Behinderungen ist, dass über den Wiesenweg in Lichtenberg eine Brücke gebaut wird.

Die Sperrung beginnt am kommenden Freitag, 5. Juli um 22 Uhr und endet am Montag, 5. August, um 1.30 Uhr. Während dieser Zeit fahren keine S-Bahnen zwischen #Ostkreuz und #Frankfurter Allee. Außer der Ringbahn #S41/42 sind auch die Linien #S8 und #S85 betroffen. Die S8 rollt zudem nicht zwischen Baumschulenweg und Ostkreuz sowie Frankfurter Allee/Storkower Straße und Greifswalder Straße, die S85 fährt nur zwischen Grünau und Schöneweide. Achtung: Auch auf die #S47 wirken sich die Bauarbeiten aus: Sie rollt nur zwischen Spindlersfeld und Schöneweide …

Fahrdienst + BVG: Im Reich des BerlKönigs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist das Projekt „#BerlKönig“ für den Senat Teil des #ÖPNV in Berlin?
Antwort zu 1:
Nein. Es handelt sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten
öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles, #eigenwirtschaftliches Projekt der
BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als #Erprobungsverkehr für maximal vier
Jahre zugelassen ist.
Frage 2:
Wenn ja, wie #barrierefrei ist das Konzept angelegt, d.h. sind alle eingesetzten Fahrzeug vollumfänglich auch
für jede Rollstuhlnutzerin und jeden Rollstuhlnutzer geeignet?
Frage 3:
Wenn nein, warum nicht?
Frage 4:
Wie viele Fahrzeuge sind ggf. rolli-gerecht?
2
Antwort zu 2 bis zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig ist von Anfang an als barrierefreies Angebot angelegt worden. Hierfür
befinden sich aktuell fünf barrierefreie Fahrzeuge (Typ: Mercedes V-Klasse) in der
Fahrzeugflotte. Der Zugang erfolgt für die Kundinnen und Kunden über eine Rampe in den
Rückraum der Fahrzeuge, unterstützt durch geschulte BerlKönig-Fahrerinnen und –
fahrern. Es können sowohl Elektro- als auch Faltrollstühle transportiert werden bis max.
120 cm Länge und einem Gesamtgewicht (Rollstuhl + Nutzerin/Nutzer) von 350 kg. Dies
entspricht den Vorgaben, die z.B. auch für die Mitfahrt von Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrern in Bus und Bahn gelten. In der BerlKönig-App können
mobilitätseingeschränkte Personen dies angeben und ihnen wird bei der Bestellung
automatisch eines der fünf barrierefreien Fahrzeuge zugeteilt.“
Allerdings ist dem Senat bekannt, dass die lichte Höhe im Fahrzeug von Nutzerinnen und
Nutzern mit Rollstuhl als unzureichend benannt wird.
Frage 5:
Wie wird im derzeitigen Pilotprojekt BerlKönig die Gewährleistung a) einer gleichwertigen Nutzung des
BerlKönigs für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer (z.B. gleiche Wartezeit im Mittel) b) einer
gleichwertigen Kundenzufriedenheit z.B. in Bezug auf Wartezeiten, Transportsicherheit, Sauberkeit und
Freundlichkeit von Fahrer, Akzeptanz unter den Mitfahrenden und c) einer umfassenden barrierefreien
Zugänglichkeit von App und Zahlungsmöglichkeiten evaluiert? Gibt es dazu erste Erkenntnisse und was sind
ggf. die Ergebnisse?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 20 Minuten. Der Algorithmus und der
ausreichende Platz in den barrierefreien Fahrzeugen sorgen dafür, dass bei allen Fahrten
die Möglichkeiten für Fahrtbündelungen einzelner Fahrtgäste/-buchungen bestehen. 96 %
der Fahrten mit dem BerlKönig wurden von Menschen mit Rollstuhlnutzung mit gut oder
sehr gut bewertet. Die Zufriedenheit von Kundinnen und Kunden wird kontinuierlich
gemessen und ausgewertet. In diesem Zusammenhang gehen Rückmeldungen von
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern ein, die bearbeitet werden, um das Angebot des
BerlKönig zu verbessern. Als Konsequenz gibt es beispielsweise in ausgewählten und
barrierefreien BVG Kundenzentren innerhalb des Bediengebiets für Interessierte bereits
die Möglichkeit, auf dort festinstallierten Monitoren (gut erreichbar von einem Rollstuhl
aus) mittels intuitiver Bedienung den BerlKönig zu bestellen. In denselben Kundenzentren
können gegen Bargeldzahlung Gutscheine für die Nutzung des BerlKönig-Dienstes
erworben werden.“
Frage 6:
Wann werden alle Fahrzeuge inklusive sein – erst mit der 100%-igen Barrierefreiheit des gesamten Berliner
ÖPNVs im Jahr 2022 oder früher?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Da der Algorithmus dynamisch auf Fahrtanfragen reagiert und eine hinreichende Anzahl
3
an barrierefreien Fahrzeugen in der BerlKönig-Flotte vorhanden ist, kann schon heute
über 90 % der Nachfrage an barrierefreien Fahrten sofort bedient werden.“
Frage 7:
Hält der Senat ein neues Angebot, dass bereits bei seinem Start nicht inklusive im Sinne der geltenden UNBRK
ist, für zeitgemäß?
Antwort zu 7:
Entfällt.
Frage 8:
Wann wird es für die Bereiche der Stadt außerhalb des S-Bahnrings ein dem BerlKönig vergleichbares und
umfassend barrierefreies Angebot geben, um für Menschen mit Handicap in allen Teilen der Stadt Mobilität
zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Der Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP, Kapitel IV) benennt die Vorgehensweise und
Bedingungen für die Einrichtung von Bedarfssammelverkehren, die zudem bereits in der
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17589 ausführlich benannt wurden.
Frage 9:
In welchem Verhältnis sieht der Senat das Modellprojekt BerlKönig als (inklusives) Verkehrsangebot zum
Inklusionstaxi? Welche Funktionen sollen beide Verkehrsmittel innerhalb eines Gesamtkonzepts der
Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderung in Berlin einnehmen?
Antwort zu 9:
Der BerlKönig dient der praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten bzw. Verkehrsmittel
in einem begrenzten Bediengebiet – hier Ridepooling im Bedarfsverkehr mit virtuellen
Haltestellen. Diese Erprobung steht durch die Einbindung von barrierefreien Fahrzeugen
auch mobilitätseingeschränkten Personen offen.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in seiner aktuellen Fassung keine
Anforderungen an die barrierefreie Taxen-Ausstattung; der Einsatz barrierefreier Taxen
erfolgt auf freiwilliger Basis. Daher soll durch das Förderprogramm Inklusionstaxi des
Landes Berlin die Spontaneität und die Selbstbestimmung von mobilitätseingeschränkten
Personen bei der Benutzung von Taxen, für die nach den Regularien des PBefG eine
Beförderungspflicht im gesamten Stadtgebiet besteht, verbessert werden.
Berlin, den 02.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Entwicklungen am S-Bahnhof Marzahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Im August 2019 wird die #Verlängerung der #nördlichen #Fußgängerbrücke zum #Wiesenburger Weg endlich
abgeschlossen sein. Gleichzeitig sind die Planungen für die Errichtung eines Mischgebiets aus Wohnen und
Gewerbe im ehemaligen Teil des #Georg-Knorr-Gewerbegebietes in Vorbereitung: Welche Planungen gibt es
nun für die Erneuerung und den #barrierefreien Ausbau der #südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof
Marzahn?
Antwort zu 1:
Im Jahre 2012 wurde zwischen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin und der
DB Netz AG sowie der DB #Station&Service AG ein Realisierungsvertrag für die
Verlängerung der #EASTGATE-Brücke Marzahn und den Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke abgeschlossen. Dazu wurden im Vorfeld folgende Maßnahmen und
Vorhaben zwischen den Beteiligten vom Bezirksamt und der Deutschen Bahn AG (DB AG)
abgestimmt:
Vorhaben Verlängerung der EASTGATE-Brücke Marzahn und Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke
Die EASTGATE-Brücke wird bis zum Wiesenburger Weg verlängert und barrierefrei
ausgebaut. Nach der Inbetriebnahme der Verlängerung der EASTGATE-Brücke erfolgt der
Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die
DB AG vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt durch das Bezirksamt Marzahn-
Hellersdorf im Rahmen des o.g. Realisierungsvertrages. Die Inbetriebnahme der
EASTGATE-Brücke sowie der barrierefreie Ausbau erfolgt voraussichtlich Ende 2019. Der
Abriss bzw. der Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke wird voraussichtlich im Jahr
2021 vorgenommen.
2
Vorhaben Neubau der südlichen Fußgängerbrücke
Nach dem Abriss der südlichen Fußgängerbrücke erfolgt der Neubau vom
„Bahnhofsvorplatz“ an der Märkischen Allee bis zum S-Bahnsteig. Ein barrierefreier
Ausbau ist hier nicht geplant. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme werden
durch die DB Netz AG in einem separaten Vorhaben vorgenommen. Die Realisierung des
Neubaus erfolgt zeitnah nach dem Rückbau im Jahre 2022.
Frage 2:
In welchem Zustand befindet sich die bestehende südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn?
Antwort zu 2:
Die südliche Fußgängerbrücke befindet sich technisch (gesehen noch) in einem sicheren
Zustand, die #Standsicherheit ist nicht gefährdet, es bestehen umfangreiche
#Korrosionsschäden. Die Brücke ist ständigem Vandalismus ausgesetzt. Zum Erhalt der
Verfügbarkeit und zur #Verkehrssicherungspflicht erfolgen jährlich
#Instandsetzungsmaßnahmen.
Frage 3:
Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um gegenüber der DB den Bedarf einer barrierefreien
Erneuerung der Brücke deutlich zu machen und schließlich auch durchzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat befindet sich hinsichtlich der Erneuerung der Brücke und den dabei zu
beachtenden Anforderungen in Abstimmung mit der DB AG. Ob ein Bedarf für eine
barrierefreie Erneuerung der Brücke gegenüber der DB AG durchgesetzt werden muss, ist
derzeit noch nicht absehbar.
Frage 4:
Welche Förderprogramme existieren, um diese Maßnahme ggf. zu finanzieren?
Antwort zu 4:
Der Neubau der Brücke wird durch die DB Netz AG im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanziert.
Frage 5:
Welche Planungen werden für einen Regionalbahnhalt am S-Bahnhof Marzahn verfolgt?
Antwort zu 5:
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung vom
Bahnhof Marzahn ins Berliner Zentrum und über die nahe gelegenen Regionalbahnhöfe in
Lichtenberg und Ahrensfelde auch ins Berliner Umland. Der Regionalbahnhalt in Marzahn
3
ist aktuell keine Planungsmaßnahme des Landes Berlin und ist nicht im
Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Für eventuelle spätere Entwicklungen wird
jedoch eine Flächenfreihaltung gemäß dem Flächennutzungsplan Berlin berücksichtigt.
Frage 6:
Gibt es Gespräche zwischen dem Senat und der Unternehmensleitung der Knorr-Bremse für eine gemeinsame
Erschließung des Areals?
Antwort zu 6:
Nein. Für die städtebauliche Entwicklung eines gemischten Wohn- und Gewerbeareals mit
dem Schwerpunkt Wohnen wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Diese wird sich neben der Erschließung
der geplanten Nutzungen auch mit der Einbindung der bestehenden Gewerbeareale
beschäftigen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen sowie sich mit der Verträglichkeit im
bestehenden und neu entstehenden Straßennetz auseinandersetzen.
Frage 7:
Zu welchen Ergebnissen kommen die verkehrstechnischen Untersuchungen für das neue Wohn- und
Arbeitsquartier „Knorr-Bremse“? Welche Schlüsse zieht der Senat daraus für die weiteren Planungen zur
Bewältigung des Verkehrs in dem genannten Raum?
Antwort zu 7:
Die Bearbeitung hat begonnen, es liegen noch keine belastbaren Ergebnisse vor.
Frage 8:
Welche Maßnahmen verfolgt der Senat im neuen Quartier für die Förderung des Umweltverbunds (ÖPNV,
Fußverkehr, Radverkehr), um steigenden motorisierten Individualverkehr zu vermeiden?
Frage 9:
Welche Auswirkungen hat das Bauvorhaben auf den Neubau der Marzahner Brücken?
Antwort zu 8 und zu 9:
Hierzu werden Antworten bzw. Handlungsbedarf aus der beauftragten
Verkehrsuntersuchung erwartet.
Berlin, den 01.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Royaler Gesundheitscheck Am U-Bahnhof Prinzenstraße überprüft die BVG Anfang der nächsten Woche die Substanz des Bauwerkes., aus BVG

Am #U-Bahnhof #Prinzenstraße überprüft die BVG Anfang der nächsten Woche die #Substanz des Bauwerkes. Vom 8. bis 10 Juli, jeweils von 3.30 Uhr bis 14 Uhr, halten die Züge der Linien #U1 und #U3 in Richtung Warschauer Straße daher nicht am U-Bahnhof Prinzenstraße. Fahrgäste, die dort aussteigen möchten, fahren einfach eine Station weiter bis #Kottbusser Tor und dann wieder zurück. Diejenigen, die einsteigen möchten, fahren in die andere Richtung bis #Hallesches Tor und wieder zurück.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

App + ÖPNV: Jelbi Mobilitätsplattform, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Fahrzeug-Sharing- und Mobilitäts-Dienstleister sind schon mit in die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“
integriert?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
“Zum Open Beta Launch (11.06.2019) sind #Emmy (#eRollersharing), #Nextbike
(#Bikesharing), #Miles (#Carsharing) und der öffentliche Personennahverkehr (#S-Bahn &
#BVG) in der Jelbi-App tiefenintegriert.“
Frage 2:
Welche werden zukünftig noch mit integriert werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Sommer folgt der #BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und
ViaVan. Kurz darauf soll auch #Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der
2
Zulassung auch die #E-Tretroller von #Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren
Partner. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.“
Frage 3:
Gibt es von Seiten des Senats und/oder der BVG besondere Prioritäten, welche Dienstleister zukünftig mit in
Jelbi integriert werden sollen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG bietet allen Mobilitätsanbietern die Möglichkeit, ihre Mobilitätsservices für Berlin
auf der Mobilitätsplattform in einer tiefen Integration (von der Anzeige über die
Reservierung bis zur Bezahlung) anzubieten. Hierzu veröffentlichte die BVG am
04.01.2019 ein Interessenbekundungsverfahren auf BVG.de und Bund.de für sog.
„Mobility Service Provider (MSP)“, d.h. Unternehmen, die ihre Mobilitätsangebote in Berlin
bereitstellen bzw. bereitstellen werden. Inhalt der Bekanntmachung war eine Aufforderung
an die MSPs, Interesse für die Teilnahme an dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt
„Mobilitätsplattform Jelbi“ der BVG zu bekunden, unter Erfüllung von
Mindestanforderungen.“
Frage 4:
Haben sich alle der unter 1. genannten Anbieter gegenüber BVG UND Senat bereit erklärt, die
Bewegungsdaten ihrer Nutzer zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 4:
Nein. Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit. Der BVG stehen nur die über die Jelbi-
App generierten Daten im Rahmen der DSGVO zur Verfügung sowie die anonymisierten
Nutzungsdaten von Verkehrsmitteln auf den Jelbi-Stationen. Dazu gehören auch Daten
über den Abfahrtsort und Zielort sowie die Verkehrsmittelauswahl, die für die
Buchung/Nutzung, Bezahlung und Rechnungstellung erforderlich sind.“
Frage 4a:
Wenn Nein, gibt es darüber weitere Verhandlungen mit den Anbietern, die keine Daten zur Verfügung stellen
wollen oder es bisher noch nicht machen?
Antwort zu 4a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit, da für den Betrieb von Jelbi nicht
notwendig.“
Frage 4b:
Welche der Dienstleister unter 1. sind bereit, ihre Daten dem Senat UND der BVG zur Verfügung zu stellen?
3
Antwort zu 4b:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kooperationspartner stellen nur die Daten zur Verfügung, die für die Nutzung des
jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig sind (für die Buchung, Bezahlung und
Rechnungstellung, siehe Antwort zu Frage 4)“.
Frage 5:
Werden diese Daten jeweils kostenfrei und auswertbar zur Verfügung gestellt?
a. Wenn NEIN: Was kosten diese Daten bzw. die Auswertung den Senat bzw die BVG?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja.“
Frage 6:
Besteht von Seiten des Senats überhaupt ein Interesse an den Bewegungsdaten?
a. Wenn JA, von welchen Sharing- und Mobilitätsdienstleistern, unterschieden nach Fahrzeugarten, sind diese
Bewegungsdaten für den Senat ODER BVG von Interesse?
Antwort zu 6:
Bei der Mobilitätsplattform „Jelbi“ handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches,
unternehmerisches Pilotprojekt der BVG, in dem getestet werden soll, ob eine solche App
funktioniert und ob das Konzept der Hubs angenommen wird, so dass es hierzu keine
Vorgaben des Senats gibt.
Frage 7:
Wird die Bereitschaft zur Datenweitergabe an den Senat und/oder BVG künftig ein Kriterium für die
Integration eines Dienstleisters unter 1. sein, um in die Jelbi Mobilitätsplattform integriert zu werden?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nur soweit es für die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig ist.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Welche Straßenbäume bieten Kühlung und Schatten im Klimawandel?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welches Gewicht misst der Senat, angesichts erhöhter Temperaturen in der Stadt, bei der Pflanzung von
#Bäumen im #Straßenraum und auf anderen Flächen den Eigenschaften #Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf bei?
Frage 2:
Welche #Baumarten sind besonders geeignet, die Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf in heißen Sommern zu erfüllen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Kühlung durch Verdunstung und #Schattenwurf sind insbesondere bei erhöhten
Temperaturen wichtige Wohlfahrtswirkungen von Bäumen, aber nicht die einzigen
Aspekte, die im Zusammenhang mit der Planung, Pflanzung und Unterhaltung von
Bäumen im städtischen Raum beachtet werden müssen.
Grundsätzlich sind #großkronige #Laubbaum-Arten besonders geeignet, um viel
Verdunstungskälte und Schattenwurf zu erzeugen, sofern ihre Kronen gesund und die
Bäume insgesamt vital sind. Gerade vitale Bäume können effektiv das Stadtklima positiv
beeinflussen. Gleichwohl bestimmen die Standortbegebenheiten (ober- und unterirdische
Entwicklungsmöglichkeiten) sowie die fachgerechte Pflege den Erfolg der anvisierten
Funktionserfüllung maßgeblich.
In heißen Sommern zählen neben den Berliner Hauptbaum-Arten wie #Winter-Linde (Tilia
cordata), #Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und #Stiel-Eiche (Quercus robur) auch z.B.
Ahornblättrige #Platane (Platanus x hispanica), #Zerr-Eiche (Quercus cerris), #Silber-Linde
(Tilia tomentosa) oder #Flatter-Ulme (Ulmus laevis) dazu.
2
Frage 3:
Welche Praxisversuche laufen gegenwärtig in Berlin, um Baumarten zu identifizieren, die die Anforderungen
nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf in heißen Sommern besonders gut erfüllen?
Antwort zu 3:
Im Pflanzenschutzamt Berlin stehen nicht einzelne Baum-Arten im Fokus mehrschichtiger
Untersuchungen, sondern die Baumvitalität als Basis der Funktionalitätssicherung von
Baum-Arten unter Hitze und Trockenheit und weiteren Stressoren wie u.a. Streusalz.
Es wird seit mehreren Jahren die Wirkung von Streusalz auf die Vitalität der Berliner
Straßenbäume untersucht. Es konnte ein erheblicher Rückgang von Blattmasse und
Assimilationsleistung festgestellt werden, die sich direkt auf Kühlung durch Verdunstung
im gesamten Stadtgebiet negativ auswirken. Derzeit werden vorbeugende Maßnahmen
zur Verbesserung untersucht.
Seit 2014 führt das Pflanzenschutzamt in Kooperation mit dem Bezirk Neukölln und der
Humboldt-Universität einen Straßenbaumtest mit zukunftsträchtigen, sog.
stadtklimatoleranten Baumarten durch.
https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/stadtgruen/de/versuche/versuchspflanzung_v
on_strassenbaeumen.shtml
Darüber hinaus führt das Pflanzenschutzamt seit 2014 ein jährliches Monitoring zu
stadtklimatoleranten Baumarten durch. Auch pflanzen viele Straßen-und
Grünflächenämter der Berliner Bezirke eigenverantwortlich stadtklimatolerante Baumarten
insbesondere im Straßenland. Über die Erfahrungen wird sich u.a. im Fachausschuss
Stadtbäume sowie öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. dem Runden Tisch Baum
regelmäßig ausgetauscht.
Seit 2018 läuft ein Projekt im Rahmen des Klimafolgemonitorings mit dem deutschen
Wetterdienst zur Sicherung einer optimierten Wasserversorgung für Straßenbäume, um
u.a. auch eine klima- und standortgerechte Verdunstung/Kühlung zu sichern.
Des Weiteren beteiligt sich Berlin seit einigen Jahren am Straßenbaumtest II der GALK
(Deutsche GartenAmtsLeiterKonferenz).
http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumt
est-2
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, Fenster in Fassaden dürften nicht verschattet werden?
Ist ein regelmäßiger Baumschnitt, der ein Minimum an Belichtung der Fenster gewährleistet, eine vertretbare
Pflegemaßnahme?
Antwort zu 4:
Die Verschattung von Fenstern durch Straßenbäume hängt ab von der jeweiligen Situation
vor Ort und wird zudem abhängig von der Witterung, der Jahreszeit und persönlichen
Vorlieben sehr unterschiedlich bewertet.
3
Ein „Minimum an Belichtung der Fenster“ zählt dabei nicht zu den üblichen und
wesentlichen Kriterien der Pflege und Unterhaltung von Bäumen – hier stehen Aspekte der
Verkehrssicherheit sowie die Erhaltung eines Lichtraumprofils bzw. die Verhinderung von
Fassadenschäden im Vordergrund. Insbesondere für diese Zwecke kann ein regelmäßiger
Baumschnitt notwendig und damit zwangsläufig auch vertretbar sein.
Bei Straßenbaumpflanzungen ist die gewünschte Funktion eines Baumes mit Blick auf
seine ober- und unterirdischen Entwicklungsmöglichkeiten in der Planung zu
berücksichtigen. Oftmals sind letztgenannte Punkte Faktoren, die das Wachstum von
Bäumen in der Straße begrenzen. Bei Neupflanzungen in engen Straßen ist u.a. die Wahl
der Wuchsform ein wichtiges Kriterium. Schlanke säulenförmige Baumarten und -sorten
bieten eine Möglichkeit, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig bietet auch die Baumartenwahl hinsichtlich der Blattausbildung die
Möglichkeit, das Maß an Verschattung von Fassaden zu reduzieren. Bäume mit
gefiedertem Blattwerk wie z.B. Gleditschie/Lederhülsenbaum (Gleditsia triacanthos),
Robine (Robinia pseudoacacia) und Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) bilden ein
lichtdurchlässiges Kronendach aus.
Bei bestehenden Baumpflanzungen muss bei erheblichen Beeinträchtigungen durch
Verschattung und zu nahem Stand an der Fassade (Gefahr von Beschädigungen u.a.) ggf.
ein Freischneiden der Fassade erfolgen. In diesem Kontext muss ein Abwägungsprozess
hinsichtlich der Wohlfahrtsleistung von Straßenbäumen für die Allgemeinheit und die
Auswirkungen auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Frage 5:
Gibt es Überlegungen und Praxisversuche im Land Berlin, die Standorte von Straßenbäumen weiter von den
Gebäudefassaden in den Straßenraum des ruhenden Verkehrs zu versetzen, ähnlich den
Gehwegvorstreckungen?
Antwort zu 5:
Es wird auf die Ausführungen in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Kap. 7.3.2 Bäume, die im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt wurden,
verwiesen. Die Unterbrechung von Parkstreifen am Fahrbahnrand durch
Baumpflanzungen wird hier als eine der wichtigen gestalterischen Funktionen des
Straßengrüns genannt. Zu beachten sind hierbei aber insbesondere die Anforderungen
hinsichtlich des Leitungsbestandes (Schutzabstände), die Einhaltung der (oberen und
seitlichen) lichten Räume der jeweiligen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Radwege/Gehwege)
sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen etc.
In den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16. Mai 2013 sind unter Teil A, II- Gehwege, 2 –
Breiten/Abstandsmaße, (6) Pflanzung von Bäumen ebenfalls entsprechende Vorgaben zu
den Mindestabständen (Stammaußenkante zum Fahrgassenrand von 0,5 m, zum Radweg
von 0,25 m) enthalten.
Soweit die genannten Kriterien beachtet werden, können Baumpflanzungen möglichst weit
von den Gebäudefassaden erfolgen.
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Frage 6:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, die Bäume der Zukunft müssten sehr schmalkronig sein, um die Pflegekosten
zu minimieren?
Antwort zu 6:
Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf gehören zu den vielfältigen Aspekten, die
bei der Planung und Pflanzung von Bäumen in der Stadt berücksichtigt werden.
Der Standort bestimmt die Auswahl der eingesetzten Baumarten. Schmalkronige Bäume
sind besonders für schmale und enge Straßen geeignet, sie können in Straßen mit
geringer Profilbreite und/oder schmalen Gehwegbereichen eine Möglichkeit sein,
entsprechende Situationen überhaupt mit Bäumen zu bepflanzen und stellen den
bestmöglichen Kompromiss zwischen Funktionserfüllung von Kühlung und Verschattung
und geringerem Pflegeaufwand dar.
Es gibt keine Vorgabe im Land Berlin, nur schmalkronige Bäume wegen der
Pflegekostenminimierung zu pflanzen.
Siehe hierzu auch die Antwort zu 4.
Frage 7:
Welche Überlegungen und Praxisversuche gibt es aktuell im Land Berlin, die Pflanzabstände und die
Anordnung von Straßenbäumen zu verändern, um auch mit kleineren Baumarten ein Maximum an Kühlung
durch Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 7:
Im Land Berlin gibt es keine Vorgaben, durch lückenlose Verschattung der Straßenräume
eine maximale Kühlung herbeizuführen.
Der gesamte Baumbestand des Landes Berlin liefert Erkenntnisse, die dazu beitragen
eine Optimierung der Pflanzung von Straßenbäumen vorzunehmen. Dies erfolgte in den
letzten Jahren auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an den
Klimawandel.
Aus diesem Grund müssen Pflanzungen und die Nachpflanzungen von Straßenbäumen
immer Einzelfallenentscheidungen sein.
Frage 8:
Wie sollen die neuen Stadtgebiete mit Bäumen bepflanzt werden, um ein Maximum an Kühlung durch
Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Eine Bepflanzung neuer Stadtgebiete mit Bäumen erfolgt selbstverständlich so, dass
möglichst optimale, für die Entwicklung von Bäumen geeignete Pflanzorte zur
bestmöglichen Entwicklung und Gesundheit der Gehölze ausgewählt werden.
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Die Bepflanzung erfolgt auf der Grundlage aller fachlichen Erkenntnisse, die zu einem
umweltverträglichen Handeln in Bezug auf den Klimawandel erforderlich sind. Zur
lückenlosen Verschattung siehe die Antwort zu 7.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz