Bahnverkehr: AG Märkische Kleinbahn übernimmt die Goerzbahn am 1. Januar 2019 aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/steglitz-zehlendorf/c-verkehr/ag-maerkische-kleinbahn-uebernimmt-die-goerzbahn-am-1-januar-2019_a180590

Die #Goerzbahn kann weiterfahren. Darauf einigten sich alle Beteiligten bei einem Gespräch am 10. September in der Zentrale der Deutschen Bahn AG.

Wie berichtet musste der Betrieb der Bahn am 1. Juli eingestellt werden, da der letzte Nutzer, der Kunststoffteilehersteller #APCB, seine Materialtransporte von der Schiene auf die Straße verlegt hatte. Die AG Märkische Kleinbahn (#MKB), die in einem ehemaligen #Lokschuppen ein Museum betreibt und auch Fahrten zwischen #Schönow und #Lichterfelde West entlang des Dahlemer Wegs unternimmt, wollte die Pflege der Strecke übernehmen. Allerdings hatte die Betreiberin, die Bahn-Tochter #RBH Logistics GmbH, dem Verein zum Jahresende den Lokschuppen gekündigt.

Die MKB fürchtete nicht nur um das Museum mit vielen alten Loks und Personenwagen. „Es geht ja auch um die Strecke als Ressource für das Industriegebiet an der Goerzallee“, sagte Martin van der #Veer von der MKB.Jetzt erörterten die MKB, der Konzernbevollmächtige der Bahn, Alexander #Kaczmarek, Bürgermeisterin Cerstin #Richter-Kotowski (CDU), die RBH-Logistics und Vertreter der Senatsverwaltungen die bestehenden Möglichkeiten.

„Eine Mehrheit hielt es für keine gute Idee hielt, die Goerzbahn aufzugeben“, berichtet van der Veer. Die Meinung der MKB wurde geteilt, dass die Bahn ein wichtiger Infrastrukturfaktor für die Entwicklung des Industriegebietes an der Goerzallee einschätzt. Eines könne jetzt klar gesagt werden: „Die Goerzbahn wird auch nach 114 Jahren …

Straßenverkehr + Fähre: Verkehrskonzept Oberschöneweide aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des #Verkehrskonzepts für #Oberschöneweide?

 

Antwort zu 1:

 

Die Untersuchungen zum Verkehrskonzept Oberschöneweide, die als gemeinsames Projekt der Verkehrsplanung und der Lärmminderungsplanung beauftragt wurden, befinden sich weiterhin in intensiver Bearbeitung. Der ursprüngliche Zeitplan konnte nicht eingehalten werden, da die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Bürgerveranstaltung und Online-Dialog sich als sehr umfangreich darstellte.

Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der #Minna-Todenhagen-Straße wurden für den Straßenzug #Edisonstraße und für die #Spreestraße Zwischenlösungen erarbeitet, die den übergeordneten Durchgangsverkehr über die neue Brücke führen sollen. Zu den Sofortmaßnahmen gehörten Änderungen in der Wegweisung, aber auch Anpassungen an den sogenannten Pförtnerknoten und die angeordnete Gelbmarkierung von Radfahrstreifen zu Lasten eines Fahrstreifens. Varianten von möglichen Straßenraumgestaltungen wurden im Februar 2018 in einer Bürgerveranstaltung und in einem Online-Dialog vorgestellt und diskutiert. In einer gegenwärtig stattfindenden zweiten Bearbeitungsphase sollen nun die Querschnitte unter Einbeziehung und Auswertung der Bürgerbeteiligung erarbeitet und abgestimmt werden, die dann die Grundlage für einen späteren Straßenumbau und als Planungsvorgabe für die anstehende Gleiserneuerung der Straßenbahn bilden.

 

 

Frage 2:

 

Wann ist der Erarbeitungsprozess beendet und wann bzw. in welchen Stufen wird dieses Konzept umgesetzt?

 

Antwort zu 2:

 

Leider hat sich die erste Umsetzungsphase mit den Gelbmarkierungen und den LSA- Umstellungen auf Grund vielfältiger Verkehrsbaumaßnahmen im Gebiet, Leitungsarbeiten, Gleisbauarbeiten in der Wilhelminenhofstraße, Fahrbahnsanierungen und nicht zuletzt durch die Sperrung der denkmalgeschützten Stubenrauchbrücke zu deren Instandsetzung und die damit verbundenen Umleitungen, Straßensperrungen und Ersatzverkehrs- führungen bis in den Sommer 2018 gezogen. Die Radfahrstreifenmarkierung in der Edisonstraße zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer Allee konnte sogar erst in der 33. KW erfolgen. Mit Inbetriebnahme der nun instandgesetzten Stubenrauchbrücke gibt es jetzt auch eine neue Führung für den Kfz-Verkehr (in beiden Richtungen mit jeweils einer Spur) und die erhoffte weitere Verkehrsentlastung auch in der Siemensstraße.

Bereits durchgeführte Verkehrszählungen und -beobachtungen zeigen schon sehr gute Verlagerungseffekte auf die Minna-Todenhagen-Straße und Entlastungen der Straßenzüge Edisonstraße, Spreestraße und Siemensstraße, was in die Zielplanung zur Straßenumgestaltung dieser drei übergeordneten Straßen einfließen wird.

 

 

Frage 3:

 

Wann ist die Sanierung der #Stubenrauchbrücke beendet?

 

Antwort zu 3:

 

Die Sanierung der denkmalgeschützten Stubenrauchbrücke konnte am 24.08.2018 abgeschlossen werden. Die Verkehrsfreigabe mit der unter Antwort zu 2 beschriebenen Verkehrsführung erfolgte in den frühen Nachmittagsstunden desselben Tages.

 

 

Frage 3.1:

 

Wie wird die Aufteilung des Straßenquerschnitts auf der Brücke und in den Straßen vor und nach der Brücke (#Karlshorster Str., #Siemensstraße) erfolgen?

 

Antwort zu 3.1:

 

Mit Inbetriebnahme der Stubenrauchbrücke wird der Kfz-Verkehr in beiden Richtungen in jeweils einer Spur geführt. Im Brückenbereich ist darüber hinaus auf der Fahrbahn ein Radfahrstreifen in Richtung Siemensstraße markiert. In der Gegenrichtung wird der Radverkehr vorerst über die Behelfsbrücke geleitet, die seit dem 24.08.2018 für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt ist. Mit Rückbau dieser Behelfsbrücke muss auch für diese Richtung für die Radfahrenden eine Lösung gefunden werden. Zwischenzeitlich wird es außerhalb der Brücke bis zu den benachbarten Knotenpunkten nur eine Anpassung in den Bestand geben. Die Zielplanung kann erst nach Rückbau der Behelfsbrücke umgesetzt werden.

 

Frage 3.2:

 

Wann nach der Sanierung der Stubenrauchbrücke wird die parallel laufende #Ersatzbrücke abgebaut?

 

Antwort zu 3.2:

 

Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von prioritären Brückeninstandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit konnte ein Planungsbeginn für den Rückbau der Behelfsbrücke bisher nicht erfolgen. Ein Termin für den Rückbau kann somit nicht benannt werden.

 

 

Frage 3.3:

 

Wann und in welcher Form ist der Teil-Rückbau der Karlshorster Straße vorgesehen?

 

Antwort zu 3.3:

 

Der Rückbau des sehr aufgeweiteten Knotenpunktsarms der Karlshorster Straße und des Knotenpunkts insgesamt wird erst nach vollständigem Rückbau der Behelfsbrücke erfolgen können. Eine Planung dafür wird gegenwärtig erarbeitet.

 

 

Frage 4:

 

Liegen Verkehrszähldaten von vor und nach der Eröffnung der Minna-Todenhagen-Brücke/Straße für die Straßen Edisonstr, Siemensstr., Brückenstr., Spreestr. und Baumschulstraße vor? (wenn ja, bitte in tabellarischer Form darstellen)

 

Antwort zu 4:

 

Im Juni 2018 wurden #Verkehrszählungen im Bereich der Minna-Todenhagen-Straße und an den Eingangs-Knotenpunkten von Ober- und Niederschöneweide zwischen 7 Uhr und 19 Uhr durchgeführt.

Dabei ist zu beachten, dass zu diesem Zeitpunkt verschiedene Verkehrsbaumaßnahmen (z.B. Sperrung der Stubenrauchbrücke Richtung Norden für den Kfz-Verkehr) und Umleitungen im Umfeld vorhanden waren. Zudem waren auch die Gelbmarkierungen noch nicht aufgebracht.

 

Straße

Höhe

Erhebungstag

Kfz/12 Std. (Querschnitt)

Edisonstraße

An der Wuhlheide

04.10.2017 (vor)

21.578

14.06.2018 (nach)

10.348

Brückenstraße

Schnellerstraße

14.09.2017 (vor)

900

14.06.2018 (nach)

1.258

Spreestraße

M.-Brückner-Straße

06.10.2016 (vor)

5.892

14.06.2018 (nach)

2.689

Baumschulenstraße

Köpenicker Landstraße

27.11.2017 (vor)

14.319

14.06.2018 (nach)

17.552

 

Legende:        vor       …vor der Verkehrsfreigabe der Minna-Todenhagen-Str. nach  …nach der Verkehrsfreigabe der Minna-Todenhagen-Str.

 

Die Verkehrsbelegung der Siemensstraße in Oberschöneweide, also innerhalb des Untersuchungsgebiets, wurde nach der Verkehrsfreigabe der Minna-Todenhagen-Straße noch nicht erfasst.

 

Frage 5:

Wann ist bzw. ist überhaupt beabsichtigt den #Radfernweg #R1 baulich, inklusive Ausschilderung, über die Minna-Todenhagen-Brücke/Straße zu führen?

 

Antwort zu 5:

 

Im Falle der Einstellung der #Fährverbindung #F11 zwischen Baumschulenweg und #Wilhelmstrand wird die Umverlegung und eine entsprechende Neubeschilderung des Europaradweges R1 im Abschnitt von Neue Krugallee bis #Fritz-König-Weg erforderlich.

 

 

Frage 5.1:

 

Welche Wegeführung ist dafür, abweichend von der jetzigen Führung, vorgesehen?

 

Antwort zu 5.1:

 

Der Europaradweg R1 wird dann von Neue Krugallee über Baumschulenstraße, Schnellerstraße, die Minna-Todenhagen-Brücke und Schwarzer Weg zum Fritz-König- Weg führen und entsprechend beschildert werden.

 

 

Frage 6:

 

Die vorliegenden Fahrgastzahlen (Drs. 18/15352), inklusive Fahrräder, der Fähre F11 zeigen außerhalb der Wintermonate eine gute Auslastung. Wann ist mit einer Entscheidung über den notwendigen Weiterbetrieb der Fähre F11 zu rechnen bzw. bis wann muss darüber entschieden werden um einen unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten?

 

Antwort zu 6:

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat Anfang August 2018 bei der BVG den Weiterbetrieb der Fährlinie F 11 für das Fahrplanjahr 2019 bestellt. Ein unterbrechungsfreier Fährbetrieb bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Einstellung der F 11 oder die Art und den Umfang eines möglichen Fortbestands der Fährlinie F 11 ist damit sichergestellt.

 

 

Frage 7:

 

Liegen gegenüber dem Stand der Drs. 18/15352 (Mai 2018) aktuelle Fahrgastzahlen vor? Wenn ja, wie viele Fahrgäste (Fahrräder) wurden in den Monaten Juni bis August gezählt?

 

Antwort zu 7:

 

Aktuelle Fahrgastzahlen für die Fährlinie F 11 aus den Monaten Juni bis August liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz noch nicht vor.

 

 

Frage 8:

 

Wie ist die monatliche Auslastung der Buslinie 365 von Beginn der Betriebsaufnahme bis heute?

 

Antwort zu 8:

 

Monatliche Fahrgastzählungen oder Auslastungsermittlungen für die Buslinie 365 sind nicht erfolgt. Aus eigenen Verkehrsbeobachtungen kommt der ÖPNV-Aufgabenträger bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz jedoch zu der Erkenntnis, dass sich die Fahrgastnachfrage auf der neu eingeführten Buslinie 365 positiv entwickelt.

 

 

Frage 9:

 

Teilt der Senat meine Auffassung, dass die Verkehrsfunktion der Fähre F11, mit der Verbindung zu den Kleingärten und der Wegeführung des R1, und der Buslinie 365 mit seiner Führung zwischen Baumschulenweg und Oberschöneweide nicht identisch ist?

 

Antwort zu 9:

 

Beide Verkehrsangebote ermöglichen die Überquerung der Spree in einem räumlich benachbarten Bereich und bedienen nach Einschätzung des Senats daher ähnliche Verkehrsbedürfnisse. Darüber hinaus sichert die Buslinie 365 zusätzliche Verkehrsbedürfnisse ab, beispielsweise durch die ÖPNV-Erschließung des südlichen Teils der Nalepastraße oder in der Verbindungsfunktion zwischen Oberschöneweide und Baumschulenweg.

 

 

Frage 10:

 

Kann meine Beobachtung vom Senat bestätigt werden, dass es einen erheblichen Anteil von Fahrzeugen gibt die von der Minna-Todenhagen-Straße rechts auf die Köpenicker Landstraße und dann in die Baumschulenstraße einfahren?

 

Antwort zu 10:

 

Bei den im Juni 2018 durchgeführten Verkehrszählungen wurde (wie üblich) die Verkehrsbelastung an den jeweiligen Knotenpunkten ermittelt. Zur räumlichen Herkunft der gezählten Fahrzeuge am jeweiligen Knotenpunkt können keine Aussagen getroffen werden.

Es ist aber richtig, dass ein erheblicher Anteil der Fahrzeuge (wie vorher auch) von der Köpenicker Landstraße in die Baumschulenstraße einbiegt.

 

 

Frage 11:

 

Warum ist die Grünphase für diese Rechtsabbieger an der LSA Minna-Todenhagen-Straße / Köpenicker Landstraße deutlich länger als die Grünphase für die eigentliche (gewünschte) Verkehrsführung von der Brücke über Schnellerstraße, Rixdorfer Str. Südostallee usw.?

 

Antwort zu 11:

 

Bei der Planung der Lichtsignalanlage floss eine Modellberechnung der Verkehrsmanagementzentrale ein. Diese wurde aufgrund von Leistungsfähigkeitsdefiziten anhand einer aktuellen Verkehrszählung am Knoten Schnellerstraße / Karlshorster Straße plausibilisiert und entsprechend angepasst. Mit den sich ergebenden Strombelastungen wurde die derzeit in Betrieb befindliche Festzeitsteuerung umgesetzt, bei welcher die Freigabezeit für die rechts in Richtung Baumschulenweg abbiegenden Fahrzeuge durch

 

die Berücksichtigung anderer Verkehrsbeziehungen abfällt. Es ist vorgesehen, zeitnah eine verkehrsabhängige Steuerung umzusetzen, die sich derzeit in der Planung befindet. Dadurch können die verschiedenen Verkehrsströme bedarfsgerechter abgewickelt werden.

 

 

Frage 12:

 

Soll bzw. wie wird der dadurch bedingten Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Baumschulenstraße entgegengewirkt?

 

Antwort zu 12:

 

Mit dem entstandenen ersten Bauabschnitt der Süd-Ost-Verbindung über die Minna- Todenhagen-Brücke soll eine Verlagerung des Verkehrs außerhalb der Ortskerne Nieder- und Oberschöneweide bewirkt werden, wobei eine Weiterführung in Richtung BAB- Anschluss Späthstraße vorgesehen ist. Zwischenzeitlich muss die Verkehrsführung über die Köpenicker Landstraße – Schnellerstraße erfolgen, wobei die vorhandene Wegweisung bewusst auf die Beziehung Minna-Todenhagen-Straße – Schnellerstraße – Rixdorfer Straße ausgerichtet wurde. Der Freigabezeitbedarf für die Linksabbieger von der Köpenicker Landstraße in die Baumschulenstraße lässt nur eine begrenzte Verkehrsmenge in dieser Relation abfließen.

 

 

Frage 13:

 

Ist beabsichtigt die ungünstige Fahrbahnmarkierung (unvermittelter Versatz der Geradeausspuren bzw. rechte Geradeausspur wird ohne Vorankündigung Rechtsabbiegespur) Am Knotenpunkt Minna- Todenhagen-Brücke/Straße /Nalepastr. zu ändern? Wenn ja, wann?

 

Antwort zu 13:

 

Es ist beabsichtigt, die Fahrbahnmarkierung anzupassen. Ein Zeitpunkt dafür kann leider noch nicht benannt werden.

 

 

Frage 14:

 

Wie viele Unfälle haben sich nach Eröffnung der Minna-Todenhagen-Brücke/Straße auf der Brücke bzw. den unmittelbaren Zufahrtsstraßen zur neuen Straßenverbindung ereignet?

 

Antwort zu 14:

 

Die im Zeitraum vom 21. Dezember 2017 (Brückenöffnung) bis zum 31. Mai 2018 polizeilich registrierten Verkehrsunfälle (VU) können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

 

 

 

Ort

Anzahl VU

Tödlich Verletzte

Schwer- verletzte

Leicht- verletzte

Minna-Todenhagen-Straße / Rummelsburger Landstraße / Rummelsburger Straße

 

13

 

0

 

0

 

0

Nalepastraße / Minna-Todenhagen- Straße

10

0

0

0

Nalepastraße, zwischen Minna- Todenhagen-Straße und Siemensstraße

11

0

0

1

Köpenicker Landstraße / Minna- Todenhagen-Straße

 

10

 

0

 

0

 

1

Gesamtstraßenverlauf der Minna- Todenhagen-Straße, inklusive Minna- Todenhagen-Brücke

 

4

 

0

 

0

 

2

(Stand: 03.09.2018)

 

 

Frage 14.1:

 

Gibt es bestimmte Häufungen oder andere Auffälligkeiten?

 

Antwort zu 14.1:

 

Es ist festzustellen, dass die o. g. Verkehrsunfälle mehrheitlich aus fehlerhaften Fahrstreifenwechseln resultierten (56 %). Für den Knotenpunkt mit der Nalepastraße soll es dazu Markierungsänderungen geben (s. Antwort zu 13). Als weitere Ursachen wurden

„Fehler beim Abbiegen“ sowie „ungenügender Sicherheitsabstand“ registriert. Dies sind allgemeine Unfallursachen, die seit Eröffnung der Minna-Todenhagen-Straße im bisherigen eher kurzen Gewöhnungs- und Beobachtungszeitraum keine auffällige Verkehrsunfalllage beschreiben.

 

Berlin, den 11.09.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Elektromobilität: 30 neue E-Busse – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch sind die Kosten für den Einbau der 30 #Ladesäulen?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Auf Grund des noch laufenden Ausschreibungsverfahrens können keine Kosten genannt
werden.“
Frage 2:
Ist die Leistungskapazität des Stromnetzes dafür ausreichend oder muss dort auch noch investiert werden?
Wie wird der benötigte Platzbedarf kompensiert?
2
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Für die ersten 30 E-Busse auf dem #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße ist die installierte
Anschlussleistung ausreichend. Die weitere Stationierung und Errichtung von
Ladeinfrastruktur macht einen Ausbau der netzseitigen Infrastruktur erforderlich. Die
Kosten dafür belaufen sich in Höhe der von Stromnetz Berlin GmbH veröffentlichten
Preisblätter für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Die Aufstellung der
Stromnetz-Hausanschlüsse erfolgt platzsparend in Reihe zu den Ladesäulen.“
Frage 3:
Mit wieviel mehr an Platzbedarf wird für die #E-Busse mitsamt Ihrer Ladestruktur von Seiten der BVG
gerechnet?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Platzbedarf für die ersten 30 E-Busse wird durch Optimierung der bestehenden
Abstellflächen auf dem Betriebshof Indira-Gandhi-Straße gedeckt.“
Frage 4:
Wird es weitere Ladestationen auf der Strecke bzw. den Endhaltestellen der vorgesehenen Linien geben?
Wenn ja, wie hoch ist der Platzbedarf und sind die Kapazitäten des dort jeweils anliegenden Stromnetzes
ausreichend? Sind die Busse überhaupt für den Zwischenladungsbetrieb geeignet?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die ersten 30 12m-Elektro-Eindeckomnibusse werden ausschließlich im Bus-Depot per
Stecker geladen (Depotlader). Entsprechend den bestätigten Anforderungen im Lastenheft
werden die E-Busse so eine Strecke von mindestens 150 km im Berliner Stadtverkehr
zurücklegen können. Es ist vorgesehen, dass diese E-Busse nach Absolvierung ihres
geplanten Tagesumlaufes ins Depot zurückkehren und dort wieder aufgeladen werden.
Eine Ladung an Endstellen ist für diese E-Busse nicht vorgesehen.“
Frage 5:
Warum wurde von Bussen mit induktiver Ladung, wie sie auf der Linie 204 getestet wurden, abgesehen?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Aufgrund der kontaktlosen Ladung ist die Ladebilanz ineffizienter gegenüber der direkten
Ladung durch Stecker/Kabel oder Oberleitung. Das induktive Laden benötigt mehr Strom
als herkömmliches Laden mit Ladekabel. Auch sind die Kosten für den Bau, die Wartung
und Erhalt der Ladeslabs (Ladeplatten) gegenüber von Depotladestationen wesentlich
kostenintensiver.“
3
Frage 6:
Wird mit der Anschaffung der neuen E-Busse neues Personal (Fahrer/Techniker) eingestellt oder bereits
vorhandenes Personal geschult? Welche Kosten entstehen dadurch? Welche Kosten entstehen der BVG in
Summe für die Anschaffung neuer Infrastruktur, Schulung von Personal, Anschaffung neuer
#Werkstattausrüstungen etc.?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„Vorhandenes Personal wird geschult, neues wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
eingestellt. Die Kosten für die Lade- und #Werkstattinfrastruktur belaufen sich auf rund 4,0
Mio. EUR.“
Frage 7:
Wie viele zusätzliche innerstädtische Flächen, auf denen E-Busse über Nacht laden können, werden nach
Planungen der BVG für den künftigen E-Busbetrieb benötigt und stehen diese schon zur Verfügung? Gibt es
mit den Bezirken bereits Gespräche dazu und von Seiten der Bezirke auch schon Flächenangebote?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der notwendige Flächenbedarf für die zukünftige Abstellung der Busflotte wird derzeit
ermittelt. Der Platzbedarf der Ladeinfrastruktur ist abhängig von der technologischen
Entwicklung von Bussen und Ladesäulen. Gemäß Nahverkehrsplan ist ein weiter
wachsendes Fahrplanangebot mit mehr Bussen vorgesehen, wofür zusätzliche Flächen
benötigt werden. Die BVG steht hierzu in enger Abstimmung mit den Senatsstellen und
prüft angebotene Flächen.“
Berlin, den 11.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + Bus: 30 neue E-Busse – Teil 1, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Unter welchen Gesichtspunkten wurde sich für eine Aufteilung zwischen diesen beiden Herstellern bzw.
genau für diese beiden Hersteller entschieden?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Eine Aufteilung des Auftrags in zwei #Lose wurde vor der #Ausschreibung unter
Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt begrenzten Produktionskapazitäten im Markt
vorgenommen. Die Vergabe an die beiden bekannten Bieter erfolgte auf Basis der
Ergebnisse der vorher veröffentlichten Wertungskriterien.“
Frage 2:
Gab es noch andere Bewerber? Welche waren dies?
2
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Dem Vergabeverfahren war ein europaweit veröffentlichtes Qualifizierungssystem
vorgeschaltet, bei dem sich alle interessierten Hersteller bewerben konnten.“
Frage 3:
Was kostet die Anschaffung dieser 30 Busse? (Gesamt und die einzelnen Fahrzeuge von #Daimler und
#Solaris)
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Das Investitionsvolumen für die Anschaffung der 30 E-Busse beträgt insgesamt rund 18,0
Mio. EUR.“
Frage 4:
Welche verbindlichen Zusagen machen die Hersteller für den Betrieb der Busse in Bezug auf Reichweite,
Lebensdauer der Batterien, Zuverlässigkeit etc.? Sind diese Zusagen auch für alle Jahreszeiten und
Wetterlagen, sowie hohes Passagieraufkommen bindend?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Alle in der Veröffentlichung genannten Mindestanforderungen, wie z. B. Batterie inkl.
Reichweite, wurden vertraglich fixiert.“
Frage 5:
Gibt es vertragliche Vereinbarungen für den Fall, dass diese Zusagen doch nicht eingehalten werden
können?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Alle Angaben durch den Hersteller in seinem Angebot sind verbindlich und wurden
Vertragsbestandteil.“
Frage 6:
Nach welchem Prinzip oder mit welchem System werden die Busse beheizt und klimatisiert?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„In den Fahrzeugen wird eine elektrisch angetriebene Klimaanlage verbaut. Bei dem
Heizsystem kommt eine konventionelle Heizung (dieselbetrieben) sowie eine
Hybridheizung (Kombination aus elektrisch und konventionell) zum Einsatz.“
3
Frage 7:
Wann werden diese Busse ausgeliefert und wann ist mit ihrem Einsatz im Berliner Stadtgebiet zu rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Lieferung der Fahrzeuge wird bis Ende III. Quartal 2019 abgeschlossen sein. Nach
der erfolgreichen Abnahme der Fahrzeuge werden diese umgehend im Berliner Verkehr
eingesetzt.“
Frage 8:
Auf welchen Linien werden diese Busse eingesetzt?
Antwort zu 8:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Einsatz der ersten Busse erfolgt auf den Linien 142, 147, 194 und 240.“
Frage 9:
Werden diese Linien dann rein mit E-Bussen befahren?
Antwort zu 9:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nein, sie verkehren im Mischverkehr mit Dieselfahrzeugen.“
Frage 10:
Welche tatsächlichen Umweltentlastungen (CO2, NOX, Lärm, etc.) sind durch die neuen Busse zu erwarten?
Antwort zu 10:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der jährliche Schadstoffausstoß durch 30 E-Busse soll, abhängig von der tatsächlich
erbrachten Laufleistung der E-Busse, um 41 Tonnen NOx und 2.162 Tonnen CO2 gesenkt
werden. Im Stand, z. B. an Haltestellen, emittiert ein E-Bus keinen Motorlärm.“
Berlin, den 11.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnverkehr: Fernreisen ohne Barrieren Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Unternehmen, außer der Deutschen Bahn, bieten aktuell ab Berlin #Fernreisen per #Eisenbahn an?
Antwort zu 1:
Derzeit bieten außer der Deutschen Bahn AG (DB AG) fünf weitere
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Fernverkehr ab Berlin an. Die folgende Übersicht
enthält die Markennamen, unter der die EVU gegenüber den Kunden auftreten. In
Klammern finden sich Hinweise zu den Eigentümern und zu den der bedienten Relationen:
1. „#FlixTrain“ (Tochtergesellschaft von „#FlixBus“ mit täglich zwei Zugpaaren auf der
Relation Berlin – Wolfsburg – Stuttgart),
2. „#ÖBB Nightjet“ (Tochtergesellschaft der #ÖBB mit täglich einem Zugpaar auf der
Relation Berin – Freiburg – Zürich),
3. „#Harz-Berlin-Express“ (Tochter des #Veolia-Konzerns, mit drei Zugpaaren pro
Woche auf der Relation Berlin – Halberstadt – GoslarThale),
4. „#Berlin Night Express“ (im Eigentum der #Georg Verkehrsorganisation mit bis zu drei
Zugpaaren pro Woche in der Sommersaison auf der Relation Berlin – Malmö),
5. die Schlafwagenzüge der #Russischen Eisenbahn AG (#RZD), die dreimal die Woche
die Relation Berlin – Moskau und einmal wöchentlich Berlin – Paris bedienen.
Frage 2:
Wie hoch ist der Anteil der dabei eingesetzten Bahnen, die #barrierefrei, d.h. für Rollstuhlnutzer geeignet,
sind?
2
Antwort zu 2:
Nach der Definition der „Barrierefreiheit“ gibt es im Eisenbahn-Fernverkehr keine
vollständige Barrierefreiheit, denn auch bei den ICE- und IC-Zügen der DB AG ist ein
Einstieg von Rollstuhlfahrenden ohne äußere Hilfeleistung (Hub oder Rampe) nicht
möglich. Eine Anmeldung bei der Mobilitätszentrale des EVU ist empfehlenswert, damit im
Falle von Ausfällen von barrierefreien Reisezugwagen oder der Störung von Aufzügen zu
den Bahnsteigen rechtzeitig umdisponiert werden kann. Entscheidend für die Reisenden
mit Rollstuhl ist die Barrierefreiheit des Bahnhofs (insbesondere die Zugänglichkeit der
Bahnsteige ohne Treppen) sowie die barrierefreie Gestaltung der Züge.
Bis auf die beiden täglich verkehrenden „FlixTrain“ – Zugpaare sind alle Fernzüge aller
EVU für Rollstuhlnutzende geeignet. Bei den Verbindungen von FlixTrain ist ein Transport
von Reisenden im Rollstuhl mit folgenden Einschränkungen möglich: Befördert werden
können Rollstühle mit Maximalmaßen von 60 cm Breite, 120 cm Länge und einem
Gesamtgewicht von 350 kg (inklusive Insasse). Die Fahrt muss 36 Stunden vor Fahrtantritt
angemeldet werden.
Über die FlixTrain-Züge liegen Beschwerden von Kunden mit Rollstühlen vor, da seit der
Einführung des Zugangebots ein Großteil der Fahrten ohne behindertengerechte Toiletten
durchgeführt wurden. FlixTrain hat dies bestätigt und weist auf sein bis zu 40 Jahre altes
Wagenmaterial hin. Es handelt sich um ältere Wagen aus dem Interregio-Verkehr der
damaligen Deutschen Bundesbahn sowie aus Abteilwagen aus der „Ära des D-Zug-
Verkehrs“, die nur über einen engen Türeinstiegsbereich verfügen. Bei den wenigen
Wagen mit barrierefreien Toiletten gäbe es zurzeit technische Probleme. Man sei bemüht
sie zu lösen.
Die Nachtzüge von und nach Berlin verfügen über barrierefreie Liegewagenabteile. Die
Russische Eisenbahn AG bietet auch barrierefreie Schlafwagenabteile mit integrietem
Badezimmer mit hoher Qualität an Barrierefreiheit an.
Frage 3:
Auf welchen Linien ist aktuell ein barrierefreies Reisen per Bahn möglich und auf welchen Linien nicht?
Antwort zu 3:
Für die Gruppe der Rollstuhlfahrenden ist hinsichtlich einer barrierenfreien Bahnreise
entscheidend, ob der Abgangsbahnhof und der Zielbahnhof barrierefrei sind. In Berlin sind
alle Fernbahnhöfe barrierefrei. Die mit der Bahn aus Berlin umsteigefrei erreichbaren
deutschen Fernbahnhöfe sind überwiegend barrierefrei.
Als einzige deutsche Großstadt kann Augsburg Hauptbahnhof von Berlin aus nicht von
Rollstuhlfahrenden angefahren werden, da dort noch keine Aufzüge existieren.
Auf der IC-Linie Berlin – Amsterdam gab es bisher nur im Grenzbahnhof Bad Bentheim
(Emsland) Probleme für Rollstuhlfahrende. Beim barrierefreien Umbau des Bahnhofs im
Jahr 2016 kam es zu einem Planungsfehler: Die Bahnsteighöhe wurde so stark
angehoben, dass sie nicht mehr mit der Ebene des Bahnhofsgebäudes übereinstimmt und
die Türen des Bahnhofsgebäudes sich nicht mehr öffnen ließen. Die Barrierefreiheit soll
aber noch 2018 duch einen weiteren Umbau hergestellt werden.
3
Im IC-Netz gibt es noch einige kleinere Städte (z.B. Boppard und Treysa), die über keinen
Aufzug verfügen.
Der „Harz-Berlin-Express“ hält auf seinem Weg nach und von Goslar auf dem
Mittelbahnsteig des Bahnhofs Vienenburg in Niedersachsen, der ebenfalls nicht über
einen Aufzug verfügt.
Im internationalen Verkehr Berlin – Polen gibt es beim Berlin-Warszawa-Express noch
Haltebahnhöfe, die über keine Aufzüge verfügen. Diese sind Rzepin (Reppen),
Świebodzin (Schwiebus), Zbąszynek (Neu Bentschen), Gnieszno (Gnesen), Inowrocŀaw
(Hohensalza) und Kutno. Der Stettiner Hauptbahnhof ist inzwischen barrierefrei
ausgebaut. In Zielona Góra (Grünbeg) werden noch 2018 Aufzüge in Betrieb gehen, so
dass der im Dezember in Betrieb gehende neue Fernzug Berlin – Zielona Góra – Breslau –
Oppeln – Wien auch bei Fahrten zu den Unterwegshalten in Polen von Reisenden mit
Rollstühlen benutzt werden kann.
Seit 2017 werden als Kooperationsprojekt zwischen dem tschechischen EVU „CD“ und der
DB in allen Zügen der IC-Linie Hamburg – Berlin – Prag modernisierte Wagen eingesetzt,
die für Rollstuhlfahrende geeignet sind. Es wurde auch ein Vormeldesystem von
Rollstuhlfahrenden für den Grenzübertritt eingeführt. Barrierefrei ausgestattet sind auf der
tschechischen Seite auch die Unterwegshalte von Dečin und Ústí nad Labem.
Bei dem über Prag bis Budapest verkehrenden Eurocity „Hungaria-Express“ sind in der
Slowakei und Ungarn mehrere Bahnhöfe mit Ausnahme von Bratislava und Budapest nicht
barrierefrei, u.a. der slowakische Grenzbahnhof Stúroman, der sich nahe der Basilika von
Esztergom befindet.
Frage 4:,
Hält der Senat die aktuelle Situation in Hinblick auf die UN-Konvention Behindertenrechte für akzeptabel?
Antwort zu 4:
Begreift man Barrierefreiheit als das Ziel eines Prozesses, in dem Bahnreisen von
Behinderten immer mehr erleichtert werden, so ist die Umsetzung der UN-Konvention in
Deutschland auch im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarländern weit
fortgeschritten. In Nachbarländern wie Frankreich und Italien gibt es noch immer
zahlreiche wichtige Umsteigebahnhöfe, Bahnhöfe im Hochgeschwindigkeitsverkehr oder in
Urlaubergebieten, wo eine eigenständige Mobilität nicht voll möglich ist, weil
beispielsweise Aufzüge fehlen. Die Qualität im deutschen Bahnverkehr wird nur von der
Schweiz und von Österreich übertroffen, wo auch alle Regionalbahnhöfe in
Urlauberregionen vollständig barrierefrei sind.
Das Investitionsprogramm der Deutschen Bahn sieht vor, durch Ersatz der älteren
Fahrzeugflotte die Qualität der Barrierefreiheit innerhalb der Züge weiter zu verbessern
und den Einstieg schnell und einfach zu gestalten. So sind die neuen ICE 4 Züge und die
neuen IC Doppelstock Züge („Dostos“) mit allen Merkmalen der Barrierefreiheit auf dem
neuesten technischen Stand ausgestattet. Bei den „Dostos“ wird es bei passender
Bahnsteighöhe erstmals auch für Rollstuhlfahrende möglich sein, ohne äußere Hilfe
einzusteigen.
4
Frage 5:
Bis wann werden alle angebotenen Verbindungen auch für Menschen im Rollstuhl nutzbar sein?
Antwort zu 5:
Es sind grundsätzlich alle nationalen und internationalen Fernzüge von und nach Berlin für
Rollstuhlfahrende nutzbar. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Qualität der barrierefreien
Einrichtungen innerhalb des Zuges. Bis 2022 strebt die DB AG in Zusammenarbeit mit den
Kommunen an, die letzten deutschen Bahnhöfe ohne Aufzüge barrierefrei auszugestalten.
Im Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin sind nicht nur alle Fernbahnhöfe sondern
auch alle Regionalbahnhöfe barrierefrei.
Berlin, den 10.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Kreuzberg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Welche Schwerpunkte werden bei der #Weiterentwicklung der #Verkehrsinfrastruktur in #Kreuzberg gesetzt?

  1. welchen Grundlagen beruht die Schwerpunkt- bzw. Prioritätensetzung?
  2.  

 

Antwort zu 1:

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhielt im April 2016 aufgrund des Einflusses neuer Rahmenbedingungen, wie das schnellere Bevölkerungswachstum, die Dynamik der Stadt-, Wirtschafts- sowie Tourismusentwicklung, neue prioritäre Themen wie Wohnungsbau und  Flächenentwicklung, neue  Schwerpunkte der Netzentwicklung, technische Innovationen und neue Zielvorgaben im Umweltbereich und deren Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung den Auftrag, den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr fortzuschreiben.

 

Strategisch und gesamtstädtisch wurden im Rahmen des „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“ alle Verkehrsträger betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt. Hierbei wurden auch die Anforderungen des neuen Mobilitätsgesetzes Berlin umgesetzt.

 

Mittlerweile liegt ein formulierter Entwurf einschließlich des Leitbildes und des Zielekatalogs für die Gesamtstadt Berlin vor. Eine Senatsbefassung wird für 2018 angestrebt.

 

Hierauf      aufbauend      sind     durch      die     Bezirke       entsprechende       bezirksbezogene Konkretisierungen zu erarbeiten.

 

 

Frage 2:

 

Wie wird die #Radverkehrsinfrastruktur in Kreuzberg weiterentwickelt bzw. ausgebaut? Bitte führen Sie alle Maßnahmen tabellarisch mit dem entsprechenden Zeitplan auf.

  1. werden Bürgerinnen und Bürger an den Planungen beteiligt?
  2. gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk und Land?

 

Antwort zu 2:

 

Für die Radverkehrsinfrastrukturplanung sind die Bezirksämter zuständig. Die Anlagen in Kreuzberg werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Verkehrslenkung Berlin laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Dazu finden mehrmals im Jahr gemeinsame Abstimmungsgespräche zu den zahlreichen in Planung oder im Bau befindlichen Maßnahmen und zu vielen anderen Radverkehrsinfrastrukturthemen statt. Insofern gibt es eine enge Zusammenarbeit, die derzeit allerdings durch den noch immer erheblichen Personalmangel und die durch die Vielzahl der Anfragen und Projekte bedingte Überlastung aller Beteiligten erschwert wird.

 

Eine     tabelleraische       Aufstellung      über    die     derzeit      in     Bearbeitung      befindlichen radverkehrsrelevanten Projekte liegt dem Bezirksamt aus diesen Gründen nicht vor.

 

Über Art und Umfang der Bürgerbeteiligung entscheidet im Einzelfall das Bezirksamt, ebenso über den zeitlichen Ablauf der einzelnen Maßnahmen, der naturgemäß von vielen Begleitumständen abhängt und nur schwer prognostizierbar ist.

 

 

Frage 3:

 

Welche Standorte für Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen wurden von Seiten des Bezirkes an den Senat gemeldet?

  1. und wie wird über neue Fahrradabstellanlagen entschieden?
  2. Fahrradabstellanlagen auf, die in diesem Jahr errichtet wurden.
  3. Welche für von vorgeschlagen und wie wurden diese in die Planungen integriert?
  4. viele Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzberg haben mögliche Standorte gemeldet?

 

Antwort zu 3:

 

Auf den Aufruf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) im Januar 2018, geeignete Standorte für Fahrradabstellanlagen per E-Mail vozuschlagen, reichten die Initiative Volksentscheid Fahrrad und ca. 70 Bürgerinnen und Bürger ca. 240 Standortvorschläge für Fahrradabstellanlagen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein.

Inwiefern es sich um Bürgerinnnen und Bürger aus Kreuzberg handelt, die die Standortvorschläge einreichten, ist nicht bekannt.

 

Die Standortvorschläge gingen in sehr unterschiedlicher Form bei der SenUVK ein und werden derzeit im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch ausgewertet und abgearbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger favorisieren Standorte für Fahrradabstellanlagen an Haltestellen von S- und U-Bahn, Regionalbahn, Bus, Tram, an Einzelhandelseinrichtungen, Schulen, Kitas,- Jugend- und Freizeiteinrichtungen sowie an ihren Wohnorten.

Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird geprüft, ob und wenn ja wie sich die vorgeschlagenen Standorte unter anderem in Planungen zu Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen integrieren lassen. Schwerpunkt des Bezirksamtes bei der Verbesserung des Fahrradparkens im Jahr 2018 lag auf Stellflächen an Kita- und Schulstandorten bzw. in deren unmittelbaren Zugangsbereichen.

 

 

Frage 4:

 

Wie bewertet und fördert der Senat die Entwicklung eines Verkehrskonzepts des Bezirkes für die „Südliche Luisenstadt“ und wie werden das Bürgerbeteiligungsverfahren und die Umsetzungsmaßnahmen vom Senat gefördert?

 

Antwort zu 4:

 

Der  Senat  unterstützt die  Entwicklung  eines  Verkehrskonzeptes des  Bezirkes  für die

„Südliche Luisenstadt“. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren zur Umsetzung von Maßnahmen wird seitens des Senats begrüßt. Die Förderung von Umsetzungsmaßnahmen z.B. hinsichtlich der Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs seitens des Senats ist durchaus möglich und muss geprüft werden.

 

 

Frage 5:

 

Welche Maßnahmen und Prioritäten sieht das Verkehrskonzept „Südliche Luisenstadt“ für die Oranienstraße

vor? Frage 6:

 

Welche Pläne gibt es für den Radweg an der Oranienstraße neu zu gestalten, da der Bedarf wächst bzw. der aktuelle Fahrradweg in einem sehr schlechten Zustand ist? Welche Maßnahmen und Prioritäten sieht das Verkehrskonzept „Südliche Luisenstadt“ für den Bereich rund um die Markthalle IX vor?

 

Antwort zu 5 und zu 6:

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit:

 

„Für den Bereich Oranienstraße zwischen Moritzplatz und Görlitzer Bahnhof ist im Verkehrskonzept derzeit ein Einbau eines Multifunktionsstreifens im derzeitigen Seitenstreifen vorgesehen. Dieser soll für Liefervorgänge, Querungshilfen und Aufenthaltsmöglichkeiten genutzt werden. Auf der Fahrbahn wird ein nicht angeordneter grüner Belag als Streifen zur Achtsamkeit für den Radverkehr vorgeschlagen. Bei Bedarf können Schemaskizzen zugeschickt werden.

 

Im Bereich rund um die Markthalle IX sind keine wesentlichen Änderungen im Verkehrskonzept Luisenstadt vorgesehen, weil der Bereich hoch komplex ist und jeder Eingriff wieder Probleme nach sich ziehen würde. Wir haben uns dazu verständigt, zunächst die derzeitige uneinheitliche Beschilderung der Ladezonen als Vorschlag zu vereinheitlichen.  Des  Weiteren  sollen  zusätzliche  Fahrradabstellanlagen  geschaffen

 

werden. Zur Milderung der Probleme wird ferner auf die zukünftige Parkraumbewirtschaftung gesetzt.“

 

Die Sanierung und Neugestaltung des Radwegs in der Oranienstraße zwischen Lindenstraße und Moritzplatz wird sich wegen des großen Umfangs über mehrere Jahre hinziehen. Den Anfang soll der Abschnitt auf der Nordseite zwischen Axel-Springer-Straße und Alter Jakobstraße machen, für dessen Erneuerung, Verlegung und Verbreiterung die Mittel dem Bezirksamt bereits bewilligt sind und der bis 2019 fertiggestellt werden soll.

 

 

Frage 7:

 

Welche Unfallschwerpunkte gibt es in Kreuzberg und welche Planungen gibt es, um diese Schwerpunkte zu entschärfen?

 

Antwort zu 7:

 

Die häufigsten Unfallschwerpunkte im Ortsteil Kreuzberg, die sich aus der Definition der Unfallkommission ergeben, sind der beiliegenden Excel-Tabelle zu entnehmen. Eine Gesamtübersicht der Unfallhäufigkeiten kann bei der Verkehrslenkung Berlin erfragt werden. Die ergriffenen und geplanten Maßnahmen lassen sich in dem kurzfristigen Zeitrahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht umfänglich darstellen.

 

Mögliche Maßnahmen der Unfallkommission sind:

Umbau- und Neubau von Lichtsignalanlagen (z. B. Blücherstraße / Brachvogelstraße – Mittenwalder Straße, Yorckstraße / Karzbachstraße), Änderungen von Radfahrerführungen (z. b. Moritzplatz, Blücherstraße vor Zossener Straße), Bau von Gehwegvorstreckungen, um Sichtbehinderungen zu verbessern. Auch außerhalb der beschlossenen Maßnahmen werden Verbesserungen an Unfallhäufungsstellen vorgenommen, z. B. die Markierung von Radfahrstreifen auf der Gitschiner Straße und die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf größten Teilen der Oranienstraße.

Berlin, den 11.09.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

MORITZPLATZ gesamt

 

 

140

 

 

59

 

 

3

 

 

2

 

 

34

 

 

2.959.610

 

 

2

 

 

67

 

 

1

 

 

33

 

 

5

 

6

 

 

KB

 

 

GITSCHINER STR. / PRINZENSTR.

 

 

263

 

 

58

 

 

4

 

 

2

 

 

110

 

 

3.849.980

 

 

12

 

 

19

 

 

4

 

 

82

 

 

17

 

7

 

 

KB

MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER

/HALLESCHES UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)

 

 

325

 

 

53

 

 

7

 

 

6

 

 

166

 

 

3.977.350

 

 

5

 

 

34

 

 

0

 

 

84

 

 

31

 

11

 

 

KB

 

 

KATZBACHSTR. / YORCKSTR.

 

 

184

 

 

51

 

 

5

 

 

2

 

 

131

 

 

3.034.840

 

 

3

 

 

8

 

 

2

 

 

51

 

 

19

 

12

 

 

KB

ADMIRALSTR. / KOTTBUSSER STR. / REICHENBERGER STR. / SKALITZER STR. / ADALBERTST

 

 

394

 

 

42

 

 

1

 

 

6

 

 

228

 

 

4.016.860

 

 

18

 

 

39

 

 

6

 

 

110

 

 

19

 

22

 

 

KB

 

MANTEUFFELSTR. / ORANIENSTR. / SKALITZER STR. / WIENER STR.

 

 

150

 

 

40

 

 

7

 

 

6

 

 

72

 

 

2.398.050

 

 

9

 

 

27

 

 

0

 

 

46

 

 

8

 

24

 

 

KB

 

GNEISENAUSTR. / MEHRINGDAMM / YORCKSTR.

 

 

303

 

 

36

 

 

4

 

 

6

 

 

164

 

 

3.196.350

 

 

7

 

 

18

 

 

2

 

 

80

 

 

32

 

38

 

 

KB

BEVERNSTR. / OBERBAUMSTR. / OPPELNER STR. / SCHLESISCHE STR. / SKALITZER STR.

/

 

 

1033

 

 

35

 

 

4

 

 

2

 

 

519

 

 

7.776.250

 

 

5

 

 

27

 

 

0

 

 

122

 

 

80

 

42

 

 

KB

 

 

BLÜCHERSTR. / ZOSSENER STR.

 

 

200

 

 

34

 

 

3

 

 

2

 

 

97

 

 

2.476.040

 

 

3

 

 

29

 

 

0

 

 

52

 

 

18

 

47

 

 

KB

 

BLÜCHERSTR. / BRACHVOGELSTR. / MITTENWALDER STR.

 

 

90

 

 

29

 

 

4

 

 

3

 

 

39

 

 

1.597.200

 

 

3

 

 

18

 

 

0

 

 

22

 

 

13

 

72

 

 

KB

 

BLÜCHERSTR. / MEHRINGDAMM / OBENTRAUTSTR.

 

 

273

 

 

26

 

 

3

 

 

6

 

 

138

 

 

2.655.150

 

 

4

 

 

24

 

 

0

 

 

55

 

 

25

 

86

 

 

KB

 

LAUSITZER STR. / SKALITZER STR. / LAUSITZER PLATZ

 

 

80

 

 

21

 

 

1

 

 

2

 

 

32

 

 

1.252.580

 

 

2

 

 

18

 

 

1

 

 

22

 

 

6

 

143

 

 

KB

 

BERGMANNSTR. / KREUZBERGSTR. / MEHRINGDAMM

 

 

182

 

 

20

 

 

2

 

 

6

 

 

126

 

 

1.861.010

 

 

2

 

 

14

 

 

1

 

 

38

 

 

22

 

150

 

 

KB

DUDENSTR. / MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER DAMM / PLATZ DER LUFTBRÜCKE

 

 

128

 

 

19

 

 

1

 

 

6

 

 

65

 

 

1.493.870

 

 

1

 

 

11

 

 

2

 

 

33

 

 

9

 

172

 

 

KB

 

BOELCKESTR. / DUDENSTR. / KATZBACHSTR.

 

 

76

 

 

18

 

 

4

 

 

6

 

 

46

 

 

1.112.980

 

 

1

 

 

14

 

 

1

 

 

20

 

 

14

 

178

 

 

KB

GITSCHINER STR. / WATERLOO-UFER / ZOSSENER STR. / LINDENSTR./ ZOSSENER BRÜCKE

 

 

202

 

 

18

 

 

1

 

 

6

 

 

122

 

 

2.286.310

 

 

1

 

 

12

 

 

0

 

 

47

 

 

14

 

189

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

HASENHEIDE / LILIENTHALSTR. / SÜDSTERN

 

 

62

 

 

17

 

 

4

 

 

6

 

 

36

 

 

989.450

 

 

2

 

 

13

 

 

0

 

 

14

 

 

3

 

198

 

 

KB

 

 

MÖCKERNSTR. / YORCKSTR.

 

 

86

 

 

17

 

 

2

 

 

6

 

 

44

 

 

1.140.890

 

 

2

 

 

10

 

 

0

 

 

20

 

 

7

 

207

 

 

KB

FRAENKELUFER / KOHLFURTER STR. / KOTTBUSSER STR. / MARIANNENSTR. / PAUL-LINCKE-U

 

 

68

 

 

17

 

 

1

 

 

6

 

 

30

 

 

1.027.310

 

 

3

 

 

20

 

 

0

 

 

21

 

 

1

 

215

 

 

KB

 

FICHTESTR. / GRIMMSTR. / KÖRTESTR. / URBANSTR. / GRIMMPARK

 

 

72

 

 

16

 

 

2

 

 

6

 

 

26

 

 

1.052.520

 

 

0

 

 

15

 

 

1

 

 

17

 

 

6

 

239

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / ADALBERTSTR.

 

 

60

 

 

16

 

 

0

 

 

6

 

 

26

 

 

950.430

 

 

6

 

 

19

 

 

2

 

 

22

 

 

0

 

255

 

 

KB

 

GNEISENAUSTR. / ZOSSENER STR. / U-BHF. GNEISENAUSTR.

 

 

69

 

 

15

 

 

2

 

 

6

 

 

30

 

 

972.030

 

 

3

 

 

6

 

 

1

 

 

17

 

 

5

 

276

 

 

KB

 

BRANDESSTR. / ALTE JAKOBSTR. / LINDENSTR.

 

 

47

 

 

15

 

 

2

 

 

3

 

 

17

 

 

824.420

 

 

3

 

 

7

 

 

0

 

 

11

 

 

7

 

280

 

 

KB

 

 

LAUSITZER STR. / WIENER STR.

 

 

72

 

 

14

 

 

3

 

 

3

 

 

47

 

 

982.140

 

 

1

 

 

8

 

 

0

 

 

13

 

 

5

 

299

 

 

KB

 

 

GITSCHINER STR. / ALEXANDRINENSTR.

 

 

101

 

 

14

 

 

1

 

 

6

 

 

71

 

 

1.147.550

 

 

1

 

 

7

 

 

0

 

 

25

 

 

7

 

318

 

 

KB

 

 

RUDI-DUTSCHKE-STR. / MARKGRAFENSTR.

 

 

38

 

 

14

 

 

0

 

 

3

 

 

15

 

 

758.810

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

10

 

 

2

 

336

 

 

KB

 

 

PRINZENSTR. / WASSERTORSTR.

 

 

38

 

 

13

 

 

2

 

 

3

 

 

20

 

 

697.250

 

 

4

 

 

7

 

 

1

 

 

13

 

 

2

 

364

 

 

KB

 

BAERWALDSTR. / URBANSTR. / BAERWALDPARK

 

 

51

 

 

13

 

 

1

 

 

6

 

 

20

 

 

779.280

 

 

0

 

 

12

 

 

0

 

 

13

 

 

4

 

373

 

 

KB

 

LÜBBENER STR. / SKALITZER STR. / WRANGELSTR.

 

 

50

 

 

13

 

 

1

 

 

6

 

 

22

 

 

772.970

 

 

3

 

 

13

 

 

0

 

 

11

 

 

3

 

374

 

 

KB

 

 

KOTTBUSSER DAMM / LACHMANNSTR.

 

 

38

 

 

13

 

 

1

 

 

6

 

 

10

 

 

697.250

 

 

4

 

 

11

 

 

2

 

 

9

 

 

5

 

377

 

 

KB

 

ORANIENSTR. / AXEL-SPRINGER-STR. / RUDI- DUTSCHKE-STR. / LINDENSTR.

 

 

96

 

 

13

 

 

0

 

 

6

 

 

48

 

 

1.072.020

 

 

5

 

 

7

 

 

1

 

 

15

 

 

5

 

383

 

 

KB

 

GÖRLITZER STR. / SKALITZER STR. / LAUSITZER PLATZ / GÖRLITZER-PARK

 

 

52

 

 

13

 

 

0

 

 

2

 

 

24

 

 

794.380

 

 

0

 

 

14

 

 

0

 

 

16

 

 

3

 

387

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

BÖCKHSTR. / BÜRKNERSTR. / KOTTBUSSER DAMM / SCHÖNLEINSTR.

 

 

48

 

 

13

 

 

0

 

 

6

 

 

27

 

 

760.350

 

 

1

 

 

16

 

 

0

 

 

15

 

 

8

 

390

 

 

KB

 

 

GNEISENAUSTR. / MITTENWALDER STR.

 

 

64

 

 

12

 

 

2

 

 

6

 

 

23

 

 

861.280

 

 

4

 

 

9

 

 

0

 

 

23

 

 

9

 

408

 

 

KB

 

GROßBEERENSTR. / HORNSTR. / YORCKSTR.

 

 

70

 

 

12

 

 

1

 

 

6

 

 

36

 

 

872.770

 

 

3

 

 

4

 

 

1

 

 

11

 

 

4

 

424

 

 

KB

 

 

GROßBEERENSTR. / OBENTRAUTSTR.

 

 

20

 

 

12

 

 

1

 

 

2

 

 

8

 

 

548.480

 

 

4

 

 

3

 

 

1

 

 

4

 

 

3

 

436

 

 

KB

 

KOTTBUSSER DAMM / MAYBACHUFER / PLANUFER / KOTTBUSSER BRÜCKE

 

 

75

 

 

11

 

 

2

 

 

6

 

 

52

 

 

860.340

 

 

3

 

 

8

 

 

0

 

 

27

 

 

2

 

467

 

 

KB

 

MÖCKERNSTR. / ASKANISCHER PLATZ / STRESEMANNSTR.

 

 

43

 

 

11

 

 

2

 

 

2

 

 

17

 

 

658.420

 

 

2

 

 

4

 

 

0

 

 

8

 

 

5

 

480

 

 

KB

 

 

ERKELENZDAMM / REICHENBERGER STR.

 

 

26

 

 

11

 

 

0

 

 

3

 

 

17

 

 

551.150

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

6

 

 

2

 

512

 

 

KB

 

 

MARIANNENSTR. / SKALITZER STR.

 

 

63

 

 

10

 

 

2

 

 

6

 

 

27

 

 

767.010

 

 

3

 

 

10

 

 

0

 

 

14

 

 

7

 

534

 

 

KB

 

MÖCKERNSTR. / TEMPELHOFER UFER / MÖCKERNBRÜCKE

 

 

71

 

 

10

 

 

1

 

 

6

 

 

37

 

 

817.490

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

17

 

 

4

 

553

 

 

KB

 

FRIEDRICH-STAMPFER-STR. / STRESEMANNSTR. / WILHELMSTR.

 

 

41

 

 

10

 

 

0

 

 

6

 

 

17

 

 

610.610

 

 

3

 

 

9

 

 

0

 

 

7

 

 

3

 

598

 

 

KB

 

 

PRINZENSTR. / RITTERSTR.

 

 

34

 

 

10

 

 

0

 

 

6

 

 

15

 

 

566.440

 

 

5

 

 

3

 

 

0

 

 

13

 

 

3

 

607

 

 

KB

 

 

FALCKENSTEINSTR. / SCHLESISCHE STR.

 

 

25

 

 

10

 

 

0

 

 

6

 

 

9

 

 

509.650

 

 

5

 

 

10

 

 

0

 

 

1

 

 

2

 

610

 

 

KB

 

HALLESCHES UFER / MÖCKERNSTR. / MÖCKERNBRÜCKE

 

 

38

 

 

9

 

 

2

 

 

6

 

 

19

 

 

565.280

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

8

 

 

4

 

638

 

 

KB

 

KOCHSTR. / RUDI-DUTSCHKE-STR. / FRIEDRICHSTR.

 

 

40

 

 

9

 

 

1

 

 

2

 

 

16

 

 

569.110

 

 

5

 

 

9

 

 

1

 

 

8

 

 

3

 

672

 

 

KB

 

ANHALTER STR. / ASKANISCHER PLATZ / STRESEMANNSTR.

 

 

30

 

 

9

 

 

1

 

 

2

 

 

17

 

 

506.010

 

 

3

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

4

 

681

 

 

KB

 

 

MANTEUFFELSTR. / WRANGELSTR.

 

 

42

 

 

9

 

 

0

 

 

3

 

 

38

 

 

625.680

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

 

8

 

 

1

 

701

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

BOPPSTR. / KOTTBUSSER DAMM

 

 

38

 

 

9

 

 

0

 

 

6

 

 

18

 

 

556.490

 

 

3

 

 

11

 

 

0

 

 

11

 

 

2

 

715

 

 

KB

 

HALLESCHES UFER / KÖTHENER STR. / REICHPIETSCHUFER / KÖTHENER BRÜCKE

 

 

36

 

 

9

 

 

0

 

 

6

 

 

23

 

 

552.660

 

 

0

 

 

3

 

 

0

 

 

6

 

 

8

 

717

 

 

KB

 

REICHENBERGER STR. / RITTERSTR. / SEGITZDAMM

 

 

33

 

 

9

 

 

0

 

 

3

 

 

19

 

 

542.520

 

 

1

 

 

2

 

 

0

 

 

11

 

 

4

 

718

 

 

KB

 

 

JOHANNITERSTR. / ZOSSENER STR.

 

 

27

 

 

9

 

 

0

 

 

2

 

 

9

 

 

487.080

 

 

0

 

 

9

 

 

0

 

 

3

 

 

3

 

728

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / STALLSCHREIBERSTR.

 

 

23

 

 

9

 

 

0

 

 

6

 

 

11

 

 

470.630

 

 

4

 

 

6

 

 

2

 

 

9

 

 

2

 

730

 

 

KB

 

 

KOTTBUSSER DAMM / WESERSTR.

 

 

22

 

 

8

 

 

2

 

 

6

 

 

11

 

 

420.340

 

 

0

 

 

8

 

 

1

 

 

2

 

 

2

 

774

 

 

KB

 

 

FALCKENSTEINSTR. / OBERBAUMSTR.

 

 

34

 

 

8

 

 

1

 

 

6

 

 

14

 

 

540.010

 

 

1

 

 

7

 

 

0

 

 

8

 

 

2

 

806

 

 

KB

 

 

FIDICINSTR. / MEHRINGDAMM

 

 

33

 

 

8

 

 

1

 

 

6

 

 

12

 

 

489.750

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

9

 

 

1

 

815

 

 

KB

 

MARIANNENSTR. / ORANIENSTR. / HEINRICHPLATZ

 

 

31

 

 

8

 

 

1

 

 

3

 

 

13

 

 

477.130

 

 

0

 

 

9

 

 

0

 

 

7

 

 

1

 

818

 

 

KB

 

 

GNEISENAUSTR. / SCHLEIERMACHERSTR.

 

 

29

 

 

8

 

 

1

 

 

6

 

 

8

 

 

473.300

 

 

3

 

 

5

 

 

0

 

 

7

 

 

3

 

819

 

 

KB

 

 

FRANZ-KLÜHS-STR. / LINDENSTR.

 

 

35

 

 

8

 

 

0

 

 

6

 

 

16

 

 

502.370

 

 

2

 

 

8

 

 

1

 

 

6

 

 

4

 

871

 

 

KB

 

 

HEDEMANNSTR. / WILHELMSTR.

 

 

20

 

 

8

 

 

0

 

 

2

 

 

6

 

 

416.510

 

 

2

 

 

1

 

 

0

 

 

7

 

 

4

 

884

 

 

KB

 

BAERWALDSTR. / WILMSSTR. / BAERWALDPARK

 

 

18

 

 

8

 

 

0

 

 

3

 

 

15

 

 

395.100

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

 

3

 

 

0

 

888

 

 

KB

 

 

MANTEUFFELSTR. / KÖPENICKER STR.

 

 

24

 

 

7

 

 

2

 

 

3

 

 

11

 

 

397.770

 

 

0

 

 

3

 

 

0

 

 

4

 

 

3

 

931

 

 

KB

 

 

HEDEMANNSTR. / STRESEMANNSTR.

 

 

23

 

 

7

 

 

1

 

 

3

 

 

9

 

 

400.250

 

 

1

 

 

4

 

 

1

 

 

7

 

 

2

 

980

 

 

KB

 

 

CUVRYSTR. / SCHLESISCHE STR.

 

 

21

 

 

7

 

 

1

 

 

5

 

 

6

 

 

387.630

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

4

 

 

2

 

985

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / ALEXANDRINENSTR.

 

 

20

 

 

7

 

 

1

 

 

2

 

 

10

 

 

372.530

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

5

 

 

2

 

988

 

 

KB

 

 

GITSCHINER STR. / LOBECKSTR.

 

 

68

 

 

7

 

 

0

 

 

2

 

 

30

 

 

692.990

 

 

0

 

 

3

 

 

0

 

 

16

 

 

4

 

997

 

 

KB

 

BERGMANNSTR. / GNEISENAUSTR. / SÜDSTERN

 

 

37

 

 

7

 

 

0

 

 

2

 

 

19

 

 

479.800

 

 

0

 

 

5

 

 

0

 

 

5

 

 

4

 

1.023

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / PRINZESSINNENSTR.

 

 

29

 

 

7

 

 

0

 

 

5

 

 

8

 

 

429.320

 

 

1

 

 

10

 

 

0

 

 

12

 

 

1

 

1.037

 

 

KB

BAERWALDSTR. / CARL-HERZ-UFER / BAERWALDBRÜCKE / BAERWALDPARK / CARL-HERZ-PARK /

 

 

16

 

 

7

 

 

0

 

 

3

 

 

6

 

 

347.290

 

 

4

 

 

5

 

 

1

 

 

2

 

 

2

 

1.061

 

 

KB

 

 

BAERWALDSTR. / GNEISENAUSTR.

 

 

31

 

 

6

 

 

2

 

 

6

 

 

17

 

 

406.750

 

 

1

 

 

6

 

 

0

 

 

13

 

 

2

 

1.088

 

 

KB

HALLESCHES UFER / SCHÖNEBERGER STR.

/ SCHÖNEBERGER BRÜCKE / MENDELSSOHN-BARTHOLD

 

 

87

 

 

6

 

 

1

 

 

6

 

 

64

 

 

768.900

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

 

22

 

 

6

 

1.109

 

 

KB

 

GITSCHINER STR. / SEGITZDAMM / WASSERTORSTR. / WASSERTORPLATZ

 

 

37

 

 

6

 

 

1

 

 

2

 

 

12

 

 

462.190

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

9

 

 

0

 

1.125

 

 

KB

 

 

GNEISENAUSTR. / SOLMSSTR.

 

 

33

 

 

6

 

 

1

 

 

3

 

 

13

 

 

428.160

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

 

5

 

 

4

 

1.137

 

 

KB

 

 

RITTERSTR. / LINDENSTR.

 

 

33

 

 

6

 

 

1

 

 

3

 

 

10

 

 

419.370

 

 

3

 

 

5

 

 

0

 

 

4

 

 

5

 

1.141

 

 

KB

 

 

GNEISENAUSTR. / NOSTITZSTR.

 

 

26

 

 

6

 

 

1

 

 

2

 

 

7

 

 

375.200

 

 

1

 

 

6

 

 

0

 

 

7

 

 

2

 

1.155

 

 

KB

 

 

LOBECKSTR. / ORANIENSTR.

 

 

23

 

 

6

 

 

1

 

 

2

 

 

7

 

 

356.270

 

 

0

 

 

8

 

 

0

 

 

2

 

 

4

 

1.162

 

 

KB

 

 

RITTERSTR. / ALTE JAKOBSTR.

 

 

20

 

 

6

 

 

1

 

 

3

 

 

15

 

 

346.130

 

 

0

 

 

7

 

 

0

 

 

5

 

 

3

 

1.167

 

 

KB

 

 

DESSAUER STR. / STRESEMANNSTR.

 

 

9

 

 

6

 

 

1

 

 

3

 

 

4

 

 

267.930

 

 

0

 

 

5

 

 

0

 

 

2

 

 

1

 

1.208

 

 

KB

 

 

HASENHEIDE / WISSMANNSTR.

 

 

52

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

19

 

 

548.050

 

 

3

 

 

3

 

 

0

 

 

15

 

 

3

 

1.219

 

 

KB

 

GRAEFESTR. / HASENHEIDE / VOLKSPARK HASENHEIDE

 

 

36

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

21

 

 

438.300

 

 

0

 

 

8

 

 

0

 

 

12

 

 

1

 

1.234

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

CHARLOTTENSTR. / RUDI-DUTSCHKE-STR.

 

 

29

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

19

 

 

394.130

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

10

 

 

5

 

1.248

 

 

KB

 

AM BERLIN MUSEUM / LINDENSTR. / MARKGRAFENSTR.

 

 

27

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

13

 

 

381.510

 

 

0

 

 

7

 

 

0

 

 

5

 

 

0

 

1.258

 

 

KB

 

GROßBEERENSTR. / TEMPELHOFER UFER / GROßBEERENBRÜCKE

 

 

22

 

 

6

 

 

0

 

 

6

 

 

8

 

 

349.960

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

2

 

 

2

 

1.269

 

 

KB

 

GROßBEERENSTR. / HALLESCHES UFER / GROßBEERENBRÜCKE

 

 

18

 

 

6

 

 

0

 

 

2

 

 

10

 

 

333.510

 

 

1

 

 

3

 

 

0

 

 

4

 

 

4

 

1.278

 

 

KB

 

ERKELENZDAMM / SKALITZER STR. / WASSERTORPLATZ

 

 

51

 

 

5

 

 

3

 

 

6

 

 

22

 

 

515.340

 

 

1

 

 

6

 

 

0

 

 

22

 

 

6

 

1.305

 

 

KB

 

KOTTBUSSER DAMM / PFLÜGERSTR. / HOHENSTAUFENPLATZ

 

 

22

 

 

5

 

 

2

 

 

6

 

 

7

 

 

314.770

 

 

1

 

 

4

 

 

0

 

 

6

 

 

2

 

1.330

 

 

KB

 

 

GRAEFESTR. / URBANSTR.

 

 

43

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

26

 

 

447.280

 

 

2

 

 

5

 

 

2

 

 

11

 

 

6

 

1.367

 

 

KB

 

GITSCHINER STR. / HALLESCHES UFER / MEHRINGPLATZ / HALLESCHE-TOR-BRÜCKE

 

 

41

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

33

 

 

443.450

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

14

 

 

1

 

1.368

 

 

KB

 

 

KATZBACHSTR. / KREUZBERGSTR.

 

 

35

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

23

 

 

396.800

 

 

1

 

 

3

 

 

0

 

 

5

 

 

5

 

1.380

 

 

KB

 

 

BESSELSTR. / FRIEDRICHSTR.

 

 

24

 

 

5

 

 

1

 

 

3

 

 

8

 

 

327.390

 

 

0

 

 

7

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

1.404

 

 

KB

 

 

KOTTBUSSER DAMM / SANDERSTR.

 

 

21

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

12

 

 

317.250

 

 

1

 

 

5

 

 

0

 

 

7

 

 

2

 

1.409

 

 

KB

 

 

BERGMANNSTR. / ZOSSENER STR.

 

 

18

 

 

5

 

 

1

 

 

2

 

 

8

 

 

298.320

 

 

6

 

 

6

 

 

0

 

 

4

 

 

1

 

1.419

 

 

KB

 

TEMPELHOFER UFER / WATERLOO-UFER / HALLESCHE-TOR-BRÜCKE

 

 

15

 

 

5

 

 

1

 

 

6

 

 

9

 

 

270.600

 

 

5

 

 

2

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

1.441

 

 

KB

 

DIEFFENBACHSTR. / GRIMMSTR. / GRIMMPARK

 

 

12

 

 

5

 

 

1

 

 

5

 

 

4

 

 

251.670

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

 

1

 

 

3

 

1.460

 

 

KB

 

 

KOCHSTR. / WILHELMSTR.

 

 

34

 

 

5

 

 

0

 

 

2

 

 

15

 

 

390.490

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

 

10

 

 

2

 

1.496

 

 

KB

 

WALDEMARSTR. / LEGIENDAMM / WALDEMARBRÜCKE

 

 

25

 

 

5

 

 

0

 

 

3

 

 

20

 

 

342.490

 

 

1

 

 

3

 

 

0

 

 

6

 

 

0

 

1.524

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtlichkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UK Berlin 2017 –

2014 – 2016

Rangliste UHS

 

 

Anzahl der Vorgänge

 

 

 

Anzahl der aktiven Beteiligten

 

Bezirk

 

U (insgesamt)

 

 

darunter U (P)

darunter U (SP) HUT

HUT (Anzahl)

 

Unfallkosten in Euro

(Preisstand: BASt 2009)

Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)

Kinder (unter 15 J)

Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)

 

Rangfolge

(nach Spalten 5, 6 u. 9)

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

KB

 

 

KOTTBUSSER DAMM / LENAUSTR.

 

 

20

 

 

5

 

 

0

 

 

6

 

 

9

 

 

302.150

 

 

2

 

 

5

 

 

1

 

 

3

 

 

0

 

1.558

 

 

KB

 

 

FALCKENSTEINSTR. / WRANGELSTR.

 

 

13

 

 

5

 

 

0

 

 

3

 

 

5

 

 

257.980

 

 

1

 

 

7

 

 

1

 

 

2

 

 

1

 

1.600

 

 

KB

 

 

SKALITZER STR. / SPREEWALDPLATZ

 

 

11

 

 

5

 

 

0

 

 

3

 

 

3

 

 

245.360

 

 

1

 

 

6

 

 

1

 

 

4

 

 

1

 

1.609

 

 

KB

SCHÖNEBERGER STR. / SCHÖNEBERGER UFER / TEMPELHOFER UFER / SCHÖNEBERGER BRÜCKE

 

 

32

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

20

 

 

342.680

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

8

 

 

3

 

1.697

 

 

KB

 

DUDENSTR. / METHFESSELSTR. / MUSSEHLSTR.

 

 

28

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

16

 

 

317.440

 

 

2

 

 

2

 

 

0

 

 

9

 

 

3

 

1.702

 

 

KB

 

BRACHVOGELSTR. / JOHANNITERSTR. / CARL-HERZ-PARK

 

 

19

 

 

4

 

 

1

 

 

3

 

 

17

 

 

269.440

 

 

1

 

 

1

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

1.715

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / ALTE JAKOBSTR.

 

 

19

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

11

 

 

260.650

 

 

1

 

 

3

 

 

1

 

 

4

 

 

1

 

1.722

 

 

KB

 

SCHÖNEBERGER UFER / KÖTHENER BRÜCKE

 

 

16

 

 

4

 

 

1

 

 

6

 

 

11

 

 

241.720

 

 

0

 

 

2

 

 

0

 

 

3

 

 

2

 

1.743

 

 

KB

 

 

BESSELSTR. / MARKGRAFENSTR.

 

 

15

 

 

4

 

 

1

 

 

3

 

 

8

 

 

235.410

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

7

 

 

2

 

1.753

 

 

KB

 

 

ORANIENSTR. / ORANIENPLATZ

 

 

23

 

 

3

 

 

2

 

 

6

 

 

10

 

 

259.490

 

 

1

 

 

6

 

 

1

 

 

10

 

 

2

 

1.839

 

Örtlichkeit

U-Bahn: U1, zum Zweiten, U3 aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2780

Weiter geht’s bei der #Sanierung des rund 100 Jahre alten Hochbahnviadukts von #U1 und #U3 in Kreuzberg. Wie bereits im Frühjahr angekündigt, folgt nun der zweite Bauabschnitt in diesem Jahr. Von Montag, den 17. September, bis Sonntag, den 18. November 2018, werden daher die Linien U1 und U3 zwischen den Bahnhöfen #Hallesches Tor und #Schlesisches Tor unterbrochen.

Während zwischen Schlesisches Tor und Warschauer Straße ein Zug im 10-Minuten-Takt pendelt, werden zwischen Schlesisches Tor und Hallesches Tor barrierefreie Busse statt der U-Bahnen fahren. Hierfür konnten zum Teil zusätzliche Busspuren eingerichtet werden. Fahrgäste sollten den Bereich mit U6, U8 und S-Bahn wenn möglich weiträumig umfahren.

In der anstehenden Sperrpause erneuern die Bautrupps der BVG ca. 500 Meter Gleisanlagen, Weichen im Bereich des U-Bahnhofes Kottbusser Tor sowie Stromschienen. Die Unterbrechung wird zudem für Sanierungsmaßnahmen im Görlitzer Bahnhof genutzt.

Die Baumaßnahmen auf dem 4,8 Kilometer langen #Hochbahnabschnitt der U1, welcher seit diesem Frühjahr auch von der U3 befahren wird, begannen im Jahr 2005 und finden seitdem in Etappen statt. Eine Durchführung in einem Stück hätte eine Vollsperrung von ca. drei Jahren zur Folge gehabt und den Verkehr in Kreuzberg umfangreich behindert. Weitere Bauabschnitte folgen im Jahr 2019.

Straßenbahn: Gleiswechsel aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2778

Am Wochenende erneuert die BVG die #Straßenbahngleise zwischen der Lichtenberger Hauptstraße und der #Gehrenseestraße. Von Samstag, den 15. September, ca. 4:30 Uhr bis Montag, den 17. September 2018, ca. 4:30 Uhr kommt es daher zu Änderungen auf den Linien #M5 und #M17.

Die Züge der M5 fahren zwischen S+U Hauptbahnhof bzw. S-Bahnhof Hackescher Markt und Freienwalder Straße, während der Straßensperrungen zum Berlin-Marathon nur zwischen Freienwalder Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Auf der M17 fahren Züge zwischen S-Bahnhof Schöneweide und Rhinstraße/Gärtnerstraße, weiter zum Betriebshof Weißensee bzw. im Nachtverkehr bis Weißensee, Pasedagplatz.

#Ersatzbusse für die M5 fahren von Zingster Straße über Hauptstraße, Konrad-Wolf-Straße, Große-Leege-Straße, Werneuchener Straße und zurück über Konrad-Wolf-Straße, Hauptstraße und Zingster Straße. Für die M17 fahren barrierefreie Busse zwischen Hauptstraße/Rhinstraße und Falkenberg.

Radverkehr: Erstes Radparkhaus von Berlin wird in Zehlendorf gebaut Die Eröffnung der Fahrradstellplätze findet aber erst 2021 statt – sieben Jahre nach der ersten Ankündigung., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article215315261/Erstes-Radparkhaus-von-Berlin-wird-in-Zehlendorf-gebaut.html

#Zehlendorf. #Potsdam hat eins, die Randberliner Kleinstadt #Bernau auch und das holländische Amsterdam sowieso. Nun soll auch die deutsche Hauptstadt ein #Fahrradparkhaus bekommen. Standort wird laut Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) der S-Bahnhof Zehlendorf sein, wo täglich Zehntausende Pendler aus dem Umland in die S-Bahn umsteigen. Eine stetig wachsende Zahl kommt dabei mit dem Fahrrad, die zum Ärger der Anwohner dann oft kreuz und quer im Umfeld des Bahnhofs abgestellt werden. Damit soll nun Schluss sein, allerdings nicht allzu bald. Denn Baubeginn für das neue Parkhaus mit 122 Abstellplätzen wird laut Günther „voraussichtlich im Februar 2020“ sein. Die Eröffnung wird von der Verkehrssenatorin erst für März 2021 avisiert.

Angekündigt wurde das Großprojekt bereits vor ziemlich genau vier Jahren vom SPD-Politiker Christian Gaebler, damals Staatssekretär in der Verkehrsverwaltung, heute Chef der Senatskanzlei. Wenn alles gut geht, vergehen zwischen Ankündigung und Fertigstellung des Parkhauses dann sieben Jahre. Dafür sollen die Hauptstädter aber das Beste vom Besten bekommen: Das Parkhaus werde vollautomatisch arbeiten, heißt es. Zudem soll am S-Bahnhof Zehlendorf noch eine per Muskelkraft zu bedienende Abstellanlage, ein sogenannter Doppelstockparker, …

Bahnhöfe: Besichtigung der Berliner Großbaustelle U5-Bahnhof öffnet im Oktober Am 27. und 28.Oktober können alle Berliner die Baustelle Unter den Linden besichtigen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/besichtigung-der-berliner-grossbaustelle-u5-bahnhof-oeffnet-im-oktober/23059256.html

Schon mal unter die Erde Unter den Linden, in die #Röhren der Kanzlerinnen-U-Bahn geschaut? Am 27. und 28 Oktober öffnen #U5-Projektgesellschaft und BVG Bauzäune und #Baugrube für alle Berliner. Jeder kann sich dann vom Fortschritt eines der spektakulärsten Infrastruktur-Projekte überzeugen: Bei laufendem Hauptstadtbetrieb weitgehend unterirdisch gefräste Tunnel-Röhren und frei geschlagene Bahnhöfe, am Roten Rathaus und Museumsinsel vorbei zum Kanzleramt. Das alles soll trotz Havarien fast pünktlich (mit einjähriger Verspätung) im Jahr 2020 auch aus den Fenstern der U-Bahn-Wagen zu betrachten sein.
Hiobsbotschaften sind verfrüht, wonach bis zu diesem Datum die Station Museumsinsel noch ein Geisterbahnhof sein wird, an dem kein Zug hält, so wie die zu DDR-Zeiten …