Straßenverkehr: Herkunft der Stickoxide in Berlin, aus Senat

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Frage 1:

Welche #Grenzwerte für #Stickoxide gelten aktuell jeweils an Straßen, am Arbeitsplatz, im Wohnumfeld?

Antwort zu 1.:

An Straßen und im Wohnumfeld gelten die Luftqualitätsgrenzwerte  der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG zum Schutz der Gesundheit, die mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) in deutsches Recht überführt wurden.

Es gilt für Stickstoffdioxid (NO2) ein Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³. Zur Begrenzung von hohen Konzentrationsspitzen darf zudem nur maximal 18-mal im Jahr ein NO2-Stundenmittelwert von 200 µg/m³ überschritten werden. Für Stickstoffmonoxid (NO) oder Stickoxide als Summe aus NO und NO2 wurde kein Grenzwert für Straßen oder das Wohnumfeld festgelegt. Die Außenluftgrenzwerte der 39. BImSchV beziehen sich auf ein Exposition über 24 Stunden an 365 Tagen des Jahres über ein ganzes Menschenleben und sollen zudem auch empfindliche Menschen, z.B. Säuglinge, kranke oder ältere Menschen, schützen.

Für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen  aufgrund  der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid- Belastung zu erwarten ist, gelten die Arbeitsplatzgrenzwerte der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900). Diese werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt.

Arbeitsplatzgrenzwerte haben einen anderen Zeit- und Personenbezug als Grenzwerte für die Außenluft: Sie sind Schichtmittelwerte für gesunde Arbeitende bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an fünf Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Der Arbeitsplatzgrenzwert für  NO2 beträgt (als Schichtmittelwert) 950 µg/m³ und für NO 2.500

µg/m³. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung.

Für Büroarbeitsplätze gelten die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamtes. Für NO2 wurde ein sog. „Richtwert II“ von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert) festgelegt. Vom AIR wird zum Richtwert II erläutert, dass dies ein wirkungsbezogener Wert sei, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln sei. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung darstellen.

Frage 2:

Welche unterschiedlichen chemischen Verbindungen (also Arten von Stickoxiden) werden dabei gemessen? Werden diese bei der Berechnung der Grenzwerte unterschiedlich bewertet?

Antwort zu 2.:

An den Berliner Messstationen werden Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Für die Beurteilung der Luftqualität hinsichtlich der Grenzwerte wird NO2 verwendet.

Frage 3:

Aus welchen anthropogenen und natürlichen Quellen stammt nach den Erkenntnissen, die dem Senat vorliegen, die Stickoxidbelastung der Luft in Berlin (bitte prozentual angeben, zumindest für die größeren Quellen)?

 

Antwort zu 3.:

 

Stickoxide werden fast ausschließlich bei Verbrennungsprozessen durch die Oxidation des Stickstoffs der Luft bei hohen Temperaturen und Luftüberschuss gebildet. Zu einem kleineren Teil trägt auch die Verbrennung von Stickstoffverbindungen in Brennstoffen zur Bildung von Stickoxiden bei.

Bei der Betrachtung des Schadstoffausstoßes werden stets die Stickoxide NOx als Summe aus NO und NO2 betrachtet. In der Regel überwiegt im Abgas NO, welches aber in der Atmosphäre weiter zu NO2 reagiert. Vergleichsweise höhere Anteile von NO2 im Abgas finden sich in den Abgasen von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab dem Abgasstandard Euro 3 durch den Einsatz von Oxidationskatalysatoren.

Der Beitrag natürlicher Quellen zur Stickoxidbelastung der Luft in Berlin ist sehr gering. Die Stickoxide stammen dabei aus der Umwandlung von Düngemitteln und tierischen Ausscheidungen im Boden.

Im Emissionskataster Berlin 2015 wird der Stickoxidausstoß folgender Quellen bilanziert:

  • (37 %),
  • (30 %),
  • (11 %),
  • (6,5 %),

 

  • (6,3 %),
  • (5,8 %),
  • (1,3 %),
  • Maschinen und Geräte (1,1 %),
  • Quellen (0,8 %) und
  • (0,6 %).

In der Summe wurden im Jahr 2015 in Berlin 18.929 Tonnen Stickoxide emittiert.

 

Für die Beurteilung des Beitrags der Quellen zur NO2-Belastung an Messorten muss die Ausbreitung der Emissionen in der Atmosphäre berücksichtigt werden. Aufgrund der niedrigen Quellhöhe verursachen die Kfz-Abgase des Berliner Straßenverkehrs im Mittel etwa 75 % der NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen, der Beitrag von Berliner Kraftwerken ist aufgrund der hohen Schornsteine auf knapp 2 % gesunken, der Anteil des Flugverkehrs aufgrund der großen Emissionshöhe auf nur 1%. Der Beitrag aus Quellen außerhalb Berlins ist mit 14% relativ gering.

 

Frage 4:

 

Wie hat sich die Stickoxidbelastung in den letzten 10 Jahren verändert (bitte dabei möglichst aufteilen nach Quellen der Stickoxide)?

 

Antwort zu 4.:

 

Die Stickoxidbelastung, d.h. die Konzentration von Stickoxiden, wird an den 16 Standorten der automatischen Luftgüte-Messstationen des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME) gemessen.

In der unten aufgeführten Tabelle 1 sind die für die Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten relevanten NO2-Konzentrationen für die Jahre 2007 bis 2017 in Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) zusammengestellt. Die Ableitung einer Trendaussage für die Belastung verschiedener Quellen ist aus Luftgütemessungen nicht möglich.

Anhand der Standorte der Stationen am Stadtrand, im städtischen Hintergrund und an Hauptverkehrsstraßen wird jedoch der Einfluss des Kfz-Verkehrs deutlich: An den Straßenstationen ist die NO2-Konzentration etwa doppelt so hoch wie an den Stationen des städtischen Hintergrunds.

Während sich die NO2-Konzentrationen am Stadtrand und in innerstädtischen Wohngebieten kaum verändert haben, ging die NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen seit 2014 leicht zurück. Am deutlichsten sanken die Werte an der stark vom Busverkehr beeinflussten Messstelle Hardenbergplatz, weil die BVG zahlreiche neue Euro VI-Busse mit nachweislich geringen realen NOx-Emissionen neu beschafft und  die  bestehende Flotte mit Hilfe von Fördermitteln des Senats mit wirksamen Stickoxidfiltern nachrüstet.

 

Tabelle 1:             Jahresmittelwerte der NO2-Belastung von 2007 bis 2017 in µg/m³

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Stadtrand

MC027

Marienfelde

16

15

16

17

16

15

15

15

14

15

13

MC032

Grunewald

14

14

15

15

13

13

13

14

13

14

12

MC077

Buch

15

15

14

14

14

14

13

14

14

14

14

MC085

Friedrichshagen

14

14

13

13

13

14

13

12

13

13

13

MC145

Frohnau

13

12

13

13

13

13

12

13

13

13

12

innerstädtischer Hintergrund (Wohngebiete)

MC010

Wedding

26

27

28

28

30

29

27

28

28

27

28

MC018

Schöneberg

27

27

28

30

29

27

27

27

26

26

24

MC042

Neukölln

28

27

28

28

28

28

27

27

27

27

26

MC282

Karlshorst

22

21

21

22

21

19

17

18

20

21

20

MC171

Mitte

27

27

28

28

28

28

27

28

27

28

27

Hauptverkehrsstraßen

MC174

Frankfurter Allee

48

44

44

42

43

43

41

42

41

41

41

MC117

Schildhornstr.

53

49

55

54

54

52

50

49

48

46

45

MC143

Silbersteinstr.

52

50

56

56

54

52

54

56

52

52

48

MC220

Karl-Marx-Str.

58

55

55

53

52

56

55

52

52

51

49

MC115

Hardenbergplatz

60

59

62

63

66

60

63

62

53

51

45

MC124

Mariendorfer Damm

 

 

 

53

 

50

 

51

 

50

 

49

 

46

 

49

 

46

 

47

 

 

Frage 5:

 

Lassen sich die aus dem Verkehr stammenden Stickoxidemissionen weiter aufteilen oder einzeln zuordnen (Luftverkehr, PKW, LKW, Schienenverkehr, Schiffsverkehr)? Wenn ja, welche Aufteilung ergibt sich dabei über die letzten 5 Jahre?

 

Antwort zu 5.:

 

Die Emissionen lassen sich auf einzelne Verkehrsträger und beim Kfz-Verkehr auf die einzelnen Fahrzeugkategorien aufteilen. Für die Bestimmung der Kfz-Emissionen ist eine vollständige Verkehrsmengenkarte für das  Hauptverkehrsstraßennetz notwendig. Aufgrund des hohen Aufwandes findet eine Neuberechnung und Aktualisierung der Karte nur alle fünf Jahre statt. Entsprechendes gilt für die anderen Verkehrsarten. Die Beantwortung der Frage ist daher nur auf Basis von Daten aus dem Jahr 2015 möglich.

Für den Straßenverkehr liegt die Aufteilung nach Fahrzeugkategorien für 2015 für Hauptverkehrsstraßen vor. Die NOx-Gesamtemissionen und die Anteile der Fahrzeugkategorien sind in Tabelle 2 dargestellt.

 

Tabelle 2:      Stickoxidemissionen des Kfz-Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen im Jahr 2015 sowie Anteile der einzelnen Fahrzeugkategorien

 

 

Jahr

Kfz- Emission gesamt

 

Pkw

leichte Nutz- fahrzeuge

 

Lkw

 

Linienbusse

 

Reisebusse

 

Motorräder

2015

5.817 t/a

49 %

13 %

18 %

16 %

4 %

0,4 %

 

Für die anderen Verkehrsträger sind die Gesamtemissionen und die jeweiligen Anteile in der Tabelle 3 dargestellt.

 

Tabelle 3:      Stickoxidemissionen des Luft-, Schienen- und Schiffsverkehrs im Jahr 2015 sowie Anteile der einzelnen Verkehrsträger

 

 

Jahr

Emissionen gesamt

 

Luftverkehr

 

Schienenverkehr

 

Schiffsverkehr

2015

1.596 t/a

77 %

7 %

16 %

 

 

 

Berlin, den 1. August 2018

 

 

In Vertretung Stefan Tidow

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Bis Ferienende kein Halt in Karlshorst Weiterhin Busse für S 3 aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Bis-Ferienende-kein-Halt-in-Karlshorst-3225820?contentId=1317082

Reisende auf der -Bahn-Linie #S3 werden bis zum Ferienende am 20. August weiterhin nicht in #Karlshorst ein- oder aussteigen können. Geplant war, ab 6. August vorläufig, bis zur Fertigstellung des gesamten Bahnsteigs, im 20-Minuten-Takt an einer Bahnsteigkante zu halten. Für die betroffenen Reisenden bietet die -Bahn alle zehn Minuten Busse zwischen Karlshorst und Ostkreuz als Ersatz an. Als Umfahrung kann zudem die Straßenbahnlinie 21 zwischen Karlshorst und Rummelsburg genutzt werden.

Grund für die Verzögerung sind Bauwerke im Baugrund, die zuvor nicht erkannt werden konnten und beseitigt werden mussten. #Bahnsteigzugang und -belag, Beleuchtung und Kundeninformation können nicht in der notwendigen Qualität sichergestellt werden. Erschwerend wirkt sich die anhaltende Sommerhitze aus. #Nachtarbeiten wurden aus Gründen des Lärmschutzes für die Anwohner nicht genehmigt.

Straßenbahn: Weiterarbeiten, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2692

Pressemitteilung, 03.08.2018. Die sommerlichen Arbeiten im #Straßenbahnnetz der BVG starten in die nächste Bauphase: Ab Montag, 6. August 2018, werden bis Montag, 20. August, jeweils Betriebsbeginn, die Gleise rund um dem #Hackeschen Markt erneuert. Die Linien #M1, #M4, #M5 und #M6 werden daher umgeleitet oder verkürzt.

Die M1 fährt zwischen den Haltestellen Zionskirchplatz und U-Bahnhof Oranienburger Tor eine Umleitung über Veteranenstraße, Invalidenstraße und Chausseestraße. Die Bahnen der M5 und M6 fahren ab Mollstraße/Otto-Braun-Straße eine Runde über Alexanderplatz/Dircksenstraße und Memhardstraße zurück in Richtung Zingster Straße beziehungsweise Riesaer Straße. Aufgrund der andauernden Bauarbeiten auf der Greifswalder Straße verkehrt die M4 nur zwischen Falkenberg bzw. Zingster Straße und Greifswalder Straße/Danziger Straße und kehrt am Arnswalder Platz.

Für die M1 fahren zwischen Zionskirchplatz über den Hackeschen Markt bis zum U-Bahnhof Oranienburger Tor und weiter zum U-Bahnhof Naturkundemuseum barrierefreie Busse. Ebenso für die M4 zwischen Greifswalder Straße/Danziger Straße und Spandauer Straße/Marienkirche. Tagsüber nutzen die Fahrgäste zwischen Alexanderplatz, Hackescher Markt und Hauptbahnhof bitte die S-Bahn. Nachts wird der Ersatzverkehr der M4 bis zum S-Bahnhof Hackescher Markt verlängert. Zudem gibt es für die M5 einen nächtlichen Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen als Ringlinie zwischen S+U Alexanderplatz/Memhardstraße und S-Bahnhof Hackescher Markt.

Eine letzte Bauphase, in der dann ausschließlich die Gontardstraße gesperrt ist, schließt sich ab dem 20. August an. Bis Samstag, 1. September, Betriebsbeginn, fahren die Bahnen der M4, M5 und M6 dann statt über den Alexanderplatz eine Umleitung über Mollstraße und Karl-Liebknecht-Straße. Der Umstieg zu S- und U-Bahnen am Alexanderplatz ist von der Haltestelle Memhardstraße aus weiterhin möglich.

Alles Wichtige zu den geänderten Linienführungen finden Fahrgäste im Kundenmagazin BVG Plus (navi), auf www.BVG.de sowie in der BVG-App „FahrInfo Plus“.

Bahnverkehr: Bahnstrecke von Berlin nach Hannover wird ausgebaut Die Schnellfahrstrecke zwischen Berlin und Hannover wird ausgebaut. Danach müssten sich ICE-Züge nicht mehr ein Gleis mit Regionalbahnen und Güterzügen teilen. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fernverkehr-der-deutschen-bahn-bahnstrecke-von-berlin-nach-hannover-wird-ausgebaut/22871956.html

20 Jahre nach der Inbetriebnahme der #Schnellfahrstrecke Berlin– #Hannover 1998 werden die Pläne zum #Ausbau der Verbindung konkret. Neben den Gleisen der schnellen Züge soll die #Stammstrecke durchgehend befahrbar, elektrifiziert und für Tempo 160 ausgebaut werden. Dazu will die Bahn auch den #Engpass im #Trappenschutzgebiet bei Rathenow beseitigen.

Bisher teilen sich die #ICE-Züge die Gleise auf einem 17 Kilometer langen Abschnitt östlich von Rathenow mit Regionalbahnen und Güterzügen. Hier führt die Trasse über fünf Kilometern durch das Trappenschutzgebiet. Damit die seltenen Großvögel beim Queren der Gleise nicht von den Zügen erfasst werden, baute man als Starthilfe sieben Meter hohe Dämme parallel zu den Gleisen – und verzichtete auf ein drittes Gleis. Und wo das Gleis lag, verzichtete man zudem aus Kostengründen auf den Bau einer Oberleitung.
Jetzt aber soll das damals Versäumte nachgeholt werden. Im Bundesverkehrswegeplan 2016 ist das Projekt bereits als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Und die Bahn hat nun ein Konzept zum Ausbau …

barrierefrei + Bahnhöfe + Potsdam: Potsdam Hbf: Gefangen auf dem Bahnsteig? Pressemitteilung zum Fahrstuhlaustausch am Potsdamer HBF Bahnsteig 1/3, aus DBV

Mit Fassungslosigkeit musste der #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark, vertreten durch seinen Beauftragten für mobilitätseingeschränkte Reisende Jan Krech, am 26. Juli 2018 feststellen. dass seit dem 23. Juli 2018 kein Reisender, der mit dem #RE1 aus Berlin kommt und auf den #Aufzug am Bahnsteig 1/3 angewiesen ist, den Bahnsteig selbstständig verlassen kann. Der Aufzug ist bis zum 19.10.18 wegen Austauschs außer Betrieb.

 

Herr Krech hat schon am 21. Juli 2018 telefonisch bei der #Mobilitätssservicezentrale seine Fahrt von Cottbus nach Potsdam mit seinem Rollstuhl angemeldet. Nach der Presseinformation vom 23. Juli 2018 zum Austausch des Aufzugs organisiert die Mobilitätsserviceservicezentrale, dass man als Reisender den Potsdamer Hbf mit dem RE 1 aus Berlin erreicht und den Bahnsteig verlassen kann. Genau diese Zentrale lehnte seine Anfrage vom 21. Juli 2018 mit der Begründung der Bauarbeiten ab; zeigte gleichfalls kein Interesse an einer anderen Lösung.


Auf direkte Nachfrage bei der 3-S- Zentrale Potsdam Hbf zur Nutzung des anderen Bahnsteiges bei angemeldeten Mobilitätseingeschränkten bekam er zur Antwort, dass aus generellen betriebsbedingten Gründen kein Gleiswechsel zum Bahnsteig 2/4 möglich (der dortige Aufzug funktioniert).


Der DBV-Regionalverband fordert daher schnellstmöglich eine Lösung, dass alle Reisenden nach Voranmeldung beim Mobilitätsservice der Ausstieg am Potsdamer Hauptbahnhof mit Verlassen des Bahnsteiges garantiert wird bzw. auf geeignete Weise eine Lösung ermöglicht wird. Vor dem Hintergrund das in Potsdam Hbf durch die DB Stadion und Service die höchsten Stationspreise im Land Brandburg verlangt werden, beinhaltet dies für den DBV auch, dass entsprechendes Personal vorgehalten wird. Das jetzige Vorgehen widerspricht eindeutig der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir betrachten die jetzige Situation als Skandal und fordern Verkehrsverbund, das Land Brandenburg und die Stadt Potsdam zur Intervention bei den Verantwortlichen der DB AG auf.


Besonders notwendig halten wir ein Nachsteuern zudem vor dem Hintergrund, dass im Zeitraum der Aufzugsarbeiten durch gleichzeitige Bauarbeiten zeitweise ein Erreichen des Potsdamer Hauptbahnhofes mit der S-Bahn als Ausweichmöglichkeit wegen Bauarbeiten nicht möglich ist.


Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass die alten Anlagen endlich erneuert werden und bittet in Zukunft frühzeitig in solche Baumaßnahmen informiert zu werden.

Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (II) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Dürfen auch andere private Anbieter in Berlin #Ladesäulen errichten (z.B. Supermärkte,
Wohnungsbaugesellschaften, Firmen)?
Antwort zu 1:
Es ist erwünscht, dass Unternehmen, die sich an der EU-weiten Ausschreibung des
Landes Berlin nicht beteiligt haben, Ladeeinrichtungen in Berlin errichten und betreiben.
Für Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum ist die Einbindung in das „Berliner Modell“
zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Ziel dieser
Anforderung ist eine effiziente Nutzung durch einen diskriminierungsfreien Zugang zur
#Ladeinfrastruktur. #Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken sind eine sinnvolle
Ergänzung der Angebote im öffentlichen Raum.
Frage 2:
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit andere private Anbieter Ladesäulen errichten können?
a. auf Privatgelände?
b. im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 2. a.:
Ladeeinrichtungen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes bedürfen der Zustimmung
der privaten Grundstückseigentümer bzw. Handlungsbevollmächtigten. Die technischen
Anforderungen für einen sicheren Betrieb sowie die allgemeinen Anforderungen der
2
Bauordnung Berlin sind einzuhalten. Die Anlagen müssen den anerkannten technischen
und baulichen Standards entsprechen.
Antwort zu 2. b.:
Eine Sondernutzungserlaubnis nach § 12 in Verbindung § 11 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) ist für Ladestationen erforderlich, die auf Straßen, Wegen und Plätzen
betrieben werden, die gemäß § 2 BerlStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Die Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
(vormals Tiefbauämter) erteilt. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung in das
„Berliner Modell“ (siehe Antwort zu 1).
Frage 3:
Sieht der Senat angesichts des Bedarfes an weiteren #Schnellladesäulen und vor dem Hintergrund einer
Presseberichterstattung, dass es einen deutlichen Rückstand im Zeitplan bei der Errichtung der
Ladeinfrastruktur durch das vom Land Berlin beauftragte Konsortium gebe, Bedarf und Möglichkeiten, die
Einrichtung von Ladesäulen durch andere private Anbieter anzuregen bzw. zu erleichtern? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Durch den Ladeinfrastrukturbetreiber #Allego wurden 249 Ladesäulen mit 465 Ladepunkten
bis Ende Juni 2018 errichtet. Darunter sind 9 Schnellladesäulen mit jeweils zwei parallel
nutzbaren Ladepunkten. Das Angebot an Ladeinfrastruktur in Relation zu den in Berlin
zugelassenen #Elektro-Pkw übertrifft damit das Angebot in allen deutschen und den
meisten europäischen Städten.
Eine Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen
des „Berliner Modell“ gehört zu den Zielen des Senats. Dafür ist ein einheitliches und
einvernehmliches Vorgehen aller Akteure notwendig. Um den Antrags- und
Genehmigungsprozess zu beschleunigen, arbeitet der Senat an der Vereinheitlichung des
Genehmigungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Bezirken.
Die Errichtung von Ladeeinrichtungen durch „dritte Betreiber“ ist ausdrücklich erwünscht.
Frage 4:
Gemäß Festlegung haben Ladesäulen im öffentlichen Raum die #Farbgebung „Signal Grau RAL-Farbcode
7003, bei einem Außenmaß von höchsten 1700 mm Höhe, 450 mm Breite und 360 mm Tiefe, einzuhalten
(s.a. Bild einer Ladesäule auf
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/de/infrastruktur.shtml)
a. Welche Gründe haben dazu geführt, ein so unauffälliges und langweiliges Design für
Ladesäulen
vorzuschreiben, dass nur wenig zu ihrer Sichtbarkeit und #Auffindbarkeit im Straßenland
beiträgt?
Antwort zu 4:
Um das Straßenbild im Allgemeinen so wenig wie möglich zu beeinflussen, wurde für
Ladesäulen im öffentlichen Raum eine zurückhaltende Dimensionierung und Gestaltung
gewählt. Zudem wurden hierdurch auch größere Freiheiten bei der Vorauswahl von
3
Standorten möglich, die in räumlichem Zusammenhang mit Denkmalen,
Denkmalbereichen und Gartendenkmalen sowie Erhaltungsbereichen stehen. Schließlich
wurde das Verfahren beschleunigt, da durch die gewählte Gestaltung ein gesondertes
bauordnungsrechtliches Verfahren zur Genehmigung als Werbeanlage entbehrlich ist.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (I), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In wie vielen Fällen, die das #LIB seit dem 1.1.2016 koordiniert hat, konnte inzwischen die Einrichtung von
#Ladesäulen erfolgreich abgeschlossen werden?
Antwort zu 1:
Vom 1.1.2016 bis Ende Juni 2018 wurden rund 150 Wechsel- und Gleichstrom-
Ladessäulen sowie 30 #Ladepunkte an Beleuchtungsmasten errichtet, die vom
#Ladeinfrastrukturbüro (LIB) koordiniert worden waren.
Frage 2:
Wie viele vom LIB koordinierte Verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung?
Antwort zu 2:
Von den vom LIB koordinierten Verfahren befinden sich derzeit rund 60 in Bearbeitung.
Frage 3:
Wie lange dauert in der Regel das Verfahren der Beantragung vom Eingang beim LIB bis zur erfolgreichen
Installation von Ladesäulen?
Antwort zu 3:
Die Dauer der Verfahren vom Eingang einer Standortnachfrage über die be-emobil-
Website http://www.be-emobil.de/ bis zu Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung variiert in
einer großen Bandbreite. Ursache hierfür sind unterschiedliche Verfahren und Akteure bei
2
Standorten auf privatem Grund und bei Standorten auf öffentlichem Straßenland. Bei
erstgenannten sind beispielsweise die Eigentums- und Entscheidungsbefugnisse von
hoher Relevanz. Informationen zur durchschnittlichen Dauer der Verfahren liegen dem
Senat nicht vor.
Frage 4:
Welches sind die wesentlichen Gründe für die Dauer der Bearbeitungszeiten?
Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene
zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und
Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden).
Weiterhin gibt es Unterschiede im Vorgehen der Bezirke.
Auch ungeklärte Fragen des Mess- und Eichrechts des Bundes sowie der
Preisangabenverordnung beeinflussen die Dauer der Bearbeitungszeit.
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Genehmigungsverfahren für die Ladesäulenerrichtung zu
beschleunigen?
Antwort zu 5:
Ein einheitliches und einvernehmliches Vorgehen aller Akteure unterstützt die
Beschleunigung des Verfahrens. Der Senat arbeitet hieran in Zusammenarbeit mit den
Bezirken.
Darüber hinaus würde insbesondere eine rasche Klärung offener Fragen zum Mess- und
Eichrecht des Bundes sowie zur Preisangabenverordnung des Bundes zu einer
Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur
sind oftmals verunsichert, wie mess- und eichrechtlichen Anforderungen umgesetzt
werden sollen und fürchten hiermit verbundene Kostenrisiken im Falle möglicherweise
erforderlicher technischer Nachrüstung. Diese Unsicherheiten verzögern die Erweiterung
der Infrastruktur. Vergleichbare Risiken und damit Investitionshemmnisse sind durch die
jüngsten Diskussionen über die Umsetzung der Preisangabenverordung entstanden.
Der Senat ist zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen mit dem Bund im Gespräch.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: S-Bahnhof Perleberger Brücke aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann ist die #S21 bei der -Bahn im Bau, wie sah die ursprüngliche Dauer der Baumaßnahmen aus,
wann ist jetzt mit der Fertigstellung der S21 zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Für den Neubau der S-Bahn Berlin wurden in der Vergangenheit verschiedene
Vorleistungen erbracht. Auf diese Vorleistungen wurde mit der Bauausführung der
weiteren Bauhauptmaßnahmen 2011 aufgesetzt. Zunächst wurde eine Fertigstellung des
1. Bauabschnitts im Jahr 2017 angenommen, jedoch konnte die Bautechnologie durch
nicht vorhersehbare Schwierigkeiten im Untergrund am Hauptbahnhof nicht umgesetzt
werden. Die Planungen waren komplett umzustellen. Mit der Bauausführung gemäß neuer
Planung wurde in diesem Jahr gestartet. Zur Kompensation der Terminverzögerung im
Tunnelabschnitt am Hauptbahnhof wird ein Interimsbahnsteig etwa in Lage unter der
Invalidenstraße erstellt. Die Zeitpläne für Bau und Inbetriebnahme der einzelnen
Bauabschnitte der S 21 sind zurzeit in der Überarbeitung und werden nach Abstimmung
mit den Beteiligten kommuniziert.“
2
Frage 2:
Wie viel Menschen leben im Bereich #Heidestraße bzw. werden nach Fertigstellung der Gebäude an der
Heidestraße dort wohnen?
Antwort zu 2:
Nach Fertigstellung der Gebäude an der Heidestraße werden dort circa 6.000 Menschen
leben.
Frage 3:
Inwieweit gab es eine Zusage des Berliner Senats gegenüber den Investoren an der Heidestraße, den Bau
eines S-Bahnhofs an der #Perleberger Straße zu errichten bzw. inwieweit hält der Berliner Senat den Bau
eines S-Bahnhofs an dieser Stelle für sinnvoll?
Antwort zu 3:
Es gab keine Zusagen gegenüber den Investoren an der Heidestraße, den Bau eines SBahnhofs
an der Perleberger Straße zu errichten.
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Umfeld der Heidestraße/#Europacity besteht
schon früher als ursprünglich vorgesehen der Bedarf für eine schnellbahnmäßige
Erschließung des Gebietes. Durch die inzwischen erfolgte und weiter geplante
Entwicklung des Umfeldes im Bereich Heidestraße ließen sich mit der Errichtung der SBahnhalte
Perleberger Brücke weitere neue Potentiale erschließen. Einen zusätzlichen
hohen Verkehrswert hätte dieser Bahnhof durch die beiden dichten Wohngebiete im
Südwesten und Nordwesten (Anwohner mit hoher Affinität zum Öffentlichen
Personennahverkehr) und die an der Perleberger Brücke verkehrenden Buslinien.
Frage 4:
Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau eines S-Bahnhofs an der Perleberger Brücke, inwieweit ist über den
Bau entschieden worden bzw. wann wird ggf. über den Bau des S-Bahnhofs entschieden?
Frage 5:
Wo liegen aus Sicht des Berliner Senats etwaige Probleme bei einem Bau des S-Bahnhofs?
Frage 6:
Wie sähe ein möglicher Zeitplan aus bzw. mit welchen Kosten ist zu rechnen bzw. inwieweit hat der Berliner
Senat eine Vorsorge im Berliner Haushalt getroffen?
Antwort zu 4 bis 6:
Im Zuge der Planung für die S 21 wurden durch die DB AG vorbereitende Maßnahmen für
den S-Bahnhof bereits vorgesehen und mit dem Bau der S-Bahnstrecken aus Richtung
#Westhafen und #Gesundbrunnen zum #Hauptbahnhof notwendige Vorleistungen (z.B.
Fundamente, Brückenkonstruktion, etc.) errichtet. #Zugänge zum S-Bahnhof sind sowohl
zur Perleberger Straße als auch südlich der beiden Bahnhöfe vorgesehen. Die technische
Machbarkeit ist gegeben.
3
Zur Vorbereitung einer Realisierungsentscheidung sind allerdings noch
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erforderlich, die der Senat bereits beauftragt hat. Mit
Bestätigung einer positiven Wirtschaftlichkeit kann die Entscheidung zu einer Realisierung
erfolgen und anschließend mit den vertiefenden Planungen begonnen werden.
Nach Kostenprognose der DB AG ist für die Gesamtaufgabenstellung mit Kosten in Höhe
von circa 37 Mio. EUR für die Verkehrsstation Perleberger Brücke zu rechnen.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Kosten beinhalten sowohl die Bahnsteige auf dem Abzweig Richtung Wedding als
auch Richtung Westhafen und eine umfangreiche Erschließung für
mobilitätseingeschränkte Personen. Von der DB AG wurde ein erster möglicher Zeitplan
für die Umsetzung der Verkehrsstation Perleberger Brücke entwickelt. Danach wird ab
Finanzierungssicherung für die Vorplanung je nach den Randbedingungen ein Zeitbedarf
von circa 10 Jahren bis zur Inbetriebnahme der Verkehrsstation erforderlich, wobei dieser
Zeitplan bereits Prämissen, wie z.B. die Parallelisierung der Prozessschritte
‚Finanzierungssicherung für die Bauausführung‘ und ‚Herstellen des bestandskräftigen
Planrechts‘ beinhaltet.“
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Tegel und Schönefeld unter den pünktlichsten Flughäfen Die beiden Berliner Flughäfen halten in Europa überraschend gut mit, bisher gab es nur wenige Pannen im Ferienverkehr., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/internationaler-vergleich-tegel-und-schoenefeld-unter-den-puenktlichsten-flughaefen/22866738.html

Das ist ein Ding. Ausgerechnet die in die Jahre gekommenen #Flughäfen #Schönefeld und #Tegel gehören zu den pünktlichsten im nationalen und internationalen Vergleich. Zuletzt waren nach Angaben von Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup durchschnittlich 77 Prozent der Flüge in Tegel und 75 Prozent in Schönefeld pünktlich. Beide Flughäfen hätten damit besser abgeschnitten als Frankfurt (Main), München, Düsseldorf, London Heathrow und Gatwick sowie Amsterdam und Barcelona. Als pünktlich gilt ein Flug, wenn er sich nicht mehr als 15 Minuten verspätet.
Gepäckbandanlagen haben bisher durchgehalten

Im Sommer verschlechterten sich die Werte, weil der Verkehr stark zunehme, sagte Lütke Daldrup am Dienstag anlässlich einer Zwischenbilanz zum Ferienflugverkehr. Insgesamt sei er aber zufrieden. Große Pannen habe es bisher nicht gegeben, pflichtete ihm Andreas Deckert bei, der Leiter Aviation der beiden Flughäfen. Nur eine der Bahnen in Tegel habe kurzfristig ausgebessert werden müssen. Durchgehalten hätten aber beispielsweise auch die Gepäckbandanlagen.

In den beiden letzten Ferienwochen würden sie nochmals durch den Rückreiseverkehr besonders beansprucht. Lütke Daldrup und Deckert sind aber überzeugt, dass die Bänder auch diese Belastung aushalten werden. „Glück gehört aber dazu“, schränkte Deckert ein.
Von den Verspätungen seien in Tegel lediglich 3,1 Prozent durch nicht funktionierende Einrichtungen des Flughafens …

Bahnhöfe: Notfallsäulen in U- und S-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind alle #Bahnsteige in den Berliner U- und -Bahnhöfen mit #Notfallsäulen oder #Notfallmeldern
ausgestattet?
Wenn nein, auf welchen Bahnhöfen sind noch nicht auf allen Bahnsteigen Notfallmelder?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle -Bahnhöfe sind mit Notruf-Informations-Säulen (#NIS) ausgestattet. Weitere
Informationen dazu finden Sie unter https://www.bvg.de/de/Service/Sicherunterwegs/
Handeln-in-Notfaellen“
Die reinen -Bahnhöfe sind nicht mit Notfallsäulen ausgestattet, sie verfügen aber
überwiegend über sogenannte Inforufsäulen (#IRS), die in der Regel neben den
Fahrkartenautomaten angebracht sind. Die IRS stehen für Serviceanfragen der Fahrgäste
zur Verfügung. Sie ermöglichen eine Kommunikation mit der S-Bahn Berlin über
Wechselsprecheinrichtungen. Die S-Bahn Berlin GmbH empfiehlt auf ihrer Internetseite in
Notfällen u.a. die Nutzung der Notrufnummern von Polizei, Feuerwehr und 3-S-Zentralen.
2
Frage 2:
Sind die vorhandenen Notfallmelder barrierefrei erreichbar und auch von Menschen mit (körperlichen)
Einschränkungen problemlos bedienbar?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit: „Alle Notfallmelder sind uneingeschränkt barrierefrei nutzbar.“
Frage 3:
Wo befinden sich auf den Bahnsteigen genau diese Notfallmelder und wie sind sie gekennzeichnet?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit: „Die Notfallmelder sind baulich bedingt gleichmäßig über den
Bahnsteig verteilt und mit Piktogrammen gekennzeichnet.“
Frage 4:
Wie lange dauert es, bis der Kontakt zu einer Notfallleitstelle hergestellt ist und der Hilfesuchende Angaben
machen kann?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit: „Je nach Rufaufkommen ist der zeitliche Verbindungsaufbau zur
Leitstelle unterschiedlich.“
Frage 5:
Befinden sich auf allen Bahnsteigen Defibrillatoren?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit: „Es befinden sich derzeit nicht auf allen Bahnsteigen
Defibrillatoren.“
Frage 6:
Gibt es ein generelles Sicherheitskonzept? Wie sieht das Sicherheitskonzept der S und U-Bahnhöfe aus?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Sicherheitsmaßnahmen der BVG können im Sicherheitsbericht unter
https://www.bvg.de/de/index.php?term=sicherheitsbericht&section=search
eingesehen werden. Die im Sicherheitsbericht dargestellten Maßnahmen umfassen auch
die Punkte, die zwischen der BVG und dem Land Berlin 2011 als Maßnahmenpaket für
mehr Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr vereinbart wurden.
3
– Der sogenannte „Arbeitsplatz Polizei“ in der Betriebsleitstelle Sicherheit der BVG wurde
gemäß der Vereinbarung der Polizei Berlin mit der BVG technisch vollumfänglich
ausgestattet und wird 24/7 durch die Polizei besetzt.
– Die Zahl der Sicherheitsbeschäftigten der BVG wurde deutlich erhöht. Auch die Anzahl
der durch den privaten Dienstleister eingesetzten Beschäftigten wurde nochmals deutlich
erhöht und durch den Einsatz von Diensthunden in ihrer Wirksamkeit verbessert.
– Alle Bahnhöfe sind mit Kameratechnik ausgestattet. Im Zuge des Ausbaus einer
verbesserten Technik werden sukzessive alle U-Bahnhöfe mit einer vollflächigen
Ausstattung in HD-sicherer Qualität ausgestattet.
– Durch die Betriebsleitstelle Sicherheit können 24/7 anlassbezogen einzelne relevante
Schwerpunktbereiche der U-Bahn kontrolliert und Vorkommnisse gemeldet werden
(hierbei kann auch ggf. in die Situation über Lautsprecheranlage eingegriffen werden).
-Täglich werden sogenannte gemeinsame Einsätze zwischen dem BVG-Sicherheitsdienst
und der Polizei in gemeinsam abgestimmten Bereichen durchgeführt ("Gemeinsame
Sicherheitsstreifen GeSiS“). Diese Maßnahme ist im Laufe der Zeit verfestigt und
ausgeweitet worden.
Zusätzlich zu diesen aufgeführten Hauptpunkten fanden und finden regelmäßig viele
kleinere Maßnahmen, wie z.B. Informationsstände, Präventionsveranstaltungen und
Sensibilisierungskampagnen statt.
S-Bahn:
Für die Sicherheit auf den Bahnhöfen ist primär die DB Station und Service GmbH
zuständig. Die Länder stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis zu diesem
Unternehmen. Es gibt jedoch auch Sicherheitsvorgaben in den aktuellen
Verkehrsverträgen mit der S-Bahn Berlin GmbH (Schwerpunkt Sicherheit in Fahrzeugen),
die auf die Sicherheit an Bahnhöfen ausstrahlen:
Die Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH sehen die regelmäßige Vorlage von
Sicherheitskonzepten durch die S-Bahn vor (Aktualisierung alle 2 Jahre). Die Verträge
fordern in diesem Zusammenhang Aussagen zur Sicherheitsorganisation (u.a. zu
Sicherheitskooperationen, Sicherheitsvereinbarungen mit zuständigen
Sicherheitsbehörden und der Feuerwehr, zur Zusammenarbeit bei besonderen
Sicherheitslagen, zu Meldeketten), zur Statusanalyse der Sicherheitslage (objektive
Sicherheitslage, Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und anonymisierte Statistik über das
strafrechtliche Ergebnis aller zur Anzeige gebrachten Delikte), zu Handlungsstrategien,
Maßnahmen und Maßnahmenbewertung.
Neben dem Einsatz von Sicherheitspersonal in den Zügen ist mit der S-Bahn Berlin GmbH
für das gesamte S-Bahn-System ein Stundenkontingent für den Einsatz von Einsatzteams
bestehend aus jeweils sechs Sicherheitskräften im Rahmen des durchgehenden
Nachtverkehrs und für Doppelstreifen auf den Kreuzungsbahnhöfen des S-Bahnnetzes
(Westkreuz, Gesundbrunnen, Ostkreuz, Südkreuz oder Schöneberg, Friedrichstraße)
vereinbart. Das Sicherheitspersonal hat verkehrsvertraglich vorgegebene Anforderungen
an seine Ausbildung, Weiterbildung, Berufserfahrung und sicherheitsrelevanten
Kenntnisse zu erfüllen. Zum Einsatz des Sicherheitspersonals erhalten die Länder eine
detaillierte monatliche Berichterstattung.
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Frage 7:
Gibt es auf jedem Bahnhof eine ausreichende Fluchtwegebeschilderung bzw. ein Leitsystem das dem
Fahrgast z.B. im Brandfall den kürzesten Weg ins Freie zeigt? Funktioniert dies auch bei Stromausfall? Gibt
es in allen Bahnhöfen flächendeckend Sprinkleranlagen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit: „Alle Bahnhöfe der Berliner U-Bahn haben eine
Fluchtwegbeschilderung nach ASR A1.3. (Technische Regeln für Arbeitsstätten). Die
verwendeten Sicherheitskennzeichen sind reflektierend und nachleuchtend.
Auf den Bahnhöfen der Berliner U-Bahn sind keine flächendeckenden Sprinkleranlagen
vorhanden.“
Frage 8:
Gibt es auf jedem U- und S-Bahnsteig Feuerlöscher? Wenn ja, wo befinden sie sich und sind sie für
jedermann frei zugänglich?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit: „Es gibt auf jedem U-Bahnsteig Feuerlöscher, die sich an den
Notrufsäulen befinden und frei zugänglich sind.“
Frage 9:
Sind alle Bahnhöfe und Bahnsteige mit Blindenleitsystemen gemäß DIN 18040-1 ausgestattet? Wenn nein,
wann genau ist damit zu rechnen?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zur Zeit sind etwa 65 % der Bahnhöfe und Bahnsteige der Berliner U-Bahn mit
Blindenleitsystemen ausgestattet. Es ist beabsichtigt, bis Ende 2020 alle Bahnhöfe und
Bahnsteige der Berliner U-Bahn mit Blindenleitsystemen (Aufmerksamkeitsfelder,
Leitstreifen) auszustatten.“
Berlin, den 27.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz