S-Bahn + Straßenbahn + Bus + U-Bahn: Rollt die Tram bald über alte S-Bahngleise nach Spandau? Spandaus Verkehr ist oft am Limit – neue Ideen müssen her. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-rollt-die-tram-bald-ueber-alte-s-bahngleise-nach-spandau/19515830.html

#Spandaus #Verkehr ist oft am #Limit – neue Ideen müssen her. Bürgermeister Helmut Kleebank kann sich vorstellen, die #Tram über die alte #Siemensbahn rollen zu lassen und weiter zum Rathaus.
Die olle Strecke ist ein Eisenbahner-Idyll. Bäume wachsen zwischen den Gleisen, die Uhren auf den Bahnsteigen sind schon lange kaputt, der Zapfhahn in der Bahnhofsgaststätte: verstaubt.

„Zurüüüüückbleim!“ Der Ruf ertönt schon lange nicht mehr auf der Siemensbahn, dieser Industrieader des alten Westens, auf der die S-Bahn Tag einst Tag für Tag 10.000 Arbeiter hergekarrt hat. 1980 war Schluss. „Zug endet hier“! Fast zeitgleich wurde ja auch die U-Bahn-Linie 7 der BVG eröffnet.
Die Havelbrücke in der Wasserstadt ist ja breit genug …

Siemensbahn – so heißt die gut vier Kilometer lange Strecke zwischen dem Bahnhof Jungfernheide (S-Bahn-Ring) und Gartenfeld – mit den Zwischenstationen Wernerwerk und Siemensstadt. Erbaut wurde sie in den 20er Jahren.
Jahre sind vergangenen, die Träume geblieben: Kann die S-Bahnstreck nicht wiederbelebt werden, wenn doch auf der Insel Gartenfeld einmal Tausende wohnen sollen und auch der TXL-Campus so nah ist? Irgendwie müssen all die Menschen ja Anschluss finden an die Stadt. In Spandau hat Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) das Sagen. Und er glaubt wenig an eine Renaissance der S-Bahn auf der brachliegenden Trasse und darüber hinaus.

Letzte S-Bahnstation: Da entsteht ein Viertel für über 7000 Menschen

Viel mehr kann sich Helmut Kleebank sich eine Straßenbahn vorstellen, die über das Viadukt das künftige Siedlungsgebiet Gartenfeld mit seinen 7000 bis 10.000 Bewohnern erschließt und dann über eine der beiden Brücken die Havel überquert, um Hakenfelde anzubinden, wo ebenfalls …

Taxikonzessionen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. auch spezielle
Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist
gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu
lassen und hat daher die für den Bereich der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit zuständige Generalzolldirektion um
Mitwirkung gebeten. Die Fragen wurden von der Generalzolldirektion
an das Bundesministerium der Finanzen
weitergeleitet. Die dort in eigener Verantwortung erstellte
Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen
Teilen wiedergegeben (als Teil der jeweiligen Gesamtantwort).

Frage 1: Wie hoch ist die Zahl der in Berlin erteilten
#Taxikonzessionen (aufgeschlüsselt für die Jahre 2012-
2016)?
Antwort zu 1: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der Taxikonzessionen im Land Berlin ab dem Jahr
2012 zu entnehmen.
Jahr Anzahl der konzessionierten Taxen
2012 7.428
2013 7.635
2014 7.643
2015 7.907
2016 8.313
Aktuell beträgt die Zahl der im Land Berlin konzessionierten Taxen
8.002 (Stichtag 07.03.2017).


Frage 2: Verzeichnet der Senat einen Anstieg der anbietenden
#Taxiunternehmen auf dem Berliner Markt?
Wenn ja, um wie viel hat sich die Zahl der anbietenden
Unternehmen erhöht (Verlaufsübersicht im Zeitraum Jahr
2012 -2016)?
Antwort zu 2: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl
der im Land Berlin tätigen Taxiunternehmen, –
unternehmerinnen und –unternehmer ab dem Jahr 2012 zu
entnehmen.
Stichtag Anzahl der Taxiunternehmen, –
unternehmerinnen und –
unternehmer
02.01.2012 3.145
02.01.2013 3.095
02.01.2014 3.037
02.01.2015 2.990
02.01.2016 3.053
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es am 2. Januar 2017 insgesamt
3.201 Taxiunternehmen, -unternehmerinnen und –unternehmer
gab.

Frage 3: Wie beabsichtigt der Senat die sog. „Schwerpunktaktionen“
zur Überprüfung der erteilten Konzessionen
im #Taxigewerbe gemäß Koalitionsvereinbarung in
diesem Jahr durchzuführen? Wann starten diese (Datum)
und welche konkreten Maßnahmen beinhalten diese
„Schwerpunktaktionen“ im Einzelnen“?
Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Finanzen
führt seit Anfang des Jahres 2017 verstärkt Kontrollen bei
Taxiunternehmen durch. Dabei erkannte relevante Feststellungen
sollen an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(LABO) zwecks dortiger Durchführung
von Zuverlässigkeitsprüfungen der konkreten
Unternehmer weitergeleitet werden. Schwerpunkt der
Kontrollen ist, ob die verwandten Taxameter den steuerlichen
Anforderungen entsprechen.
Das LABO selbst führt stichprobenartige Prüfungen
durch. Insbesondere betrifft dies die zeitnahe Prüfung neu
gegründeter GmbH´s. Selbstverständlich führt das LABO
auch weiterhin, wie schon in der Vergangenheit, Prüfungen
im öffentlichen Straßenland durch (etwa an den Taxenhalteplätzen
oder am Flughafen Tegel). Weitere LABO-Maßnahmen
erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen
Ressourcen. 

Frage 4: Inwieweit haben die intensivierten Zulässigkeitsprüfungen
der Taxiunternehmen durch Behörden wie
das LABO und die FKS bereits begonnen? Wie viel Personal
ist damit aktuell betraut (Aufschlüsselung der neuen
Kontrollmaßnahmen und Zahlenangaben zur beschäftigten
Personalzahl)?
Antwort zu 4: Die Berliner Taxigenehmigungs- und
Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,
führt bereits seit 2009 eine intensivierte
Zuverlässigkeitsprüfung bei den Berliner Taxiunternehmen
in Anlehnung an ein in Hamburg praktiziertes
Verfahren durch. Insofern sind im Zuge der Erneuerung
der zeitlich befristeten Genehmigung zum Verkehr mit
Taxen nicht nur die Bescheinigung in Steuersachen der
Finanzämter, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
sowie Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
vorzulegen, sondern weitere Betriebsunterlagen.
Hierzu zählen z. B. die sog. Einnahmeursprungsaufzeichnungen,
HU1
-Bescheinigungen und Jahresabschlüsse.
Anhand dieser Unterlagen bewertet das LABO
eigenständig, ob ein Taxiunternehmen seinen abgaberechtlichen
Verpflichtungen nachgekommen ist.
Für den Taxenbereich (Antragsbearbeitung, Betriebsprüfungen,
Außenkontrollen, Widerruf von Genehmigungen)
stehen dem LABO derzeit insgesamt 10 Stellen zur
Verfügung. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
in geringem Umfang auch die Aufgabe, Mietwagen
und Krankentransportwagen zu konzessionieren und zu
überwachen, wahrnehmen.
Darüber hinaus stehen dem LABO für das Jahr 2017
weitere 8 Beschäftigungspositionen zur Verfügung, die
mit der Dienstkräfteanmeldung 2018/2019 dauerhaft in
Stellen umgewandelt werden sollen. Zur Besetzung dieser
Beschäftigungspositionen finden aktuell entsprechende
Auswahlverfahren statt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) ist mit der intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung
nicht befasst; diese fällt allein in die o.g. Zuständigkeit
des LABO.

Frage 5: Welche Zahlen/Meldungen liegen dem Senat
zur Schwarzarbeit im Berliner Taxigewerbe in den Jahren
2015-2017 vor? Ergreift der Senat hiergegen bereits
Maßnahmen? Wenn ja, welche und seit wann?
Frage 11: Liegen dem Senat aussagekräftige Daten
seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
(FKS) vor, die die Umgehung der Mindestlohn-Zahlung
durch zugelassene Unternehmen belegen? Wenn ja, wie
viele Unternehmen waren in den letzten 3 Jahren betroffen?

1 Hauptuntersuchung


Antwort zu 5 und 11: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung (FKS) führt im Taxigewerbe, wie
auch in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen
auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob Mindestlohnunterschreitungen
vorliegen. Die Arbeitsstatistik
der FKS sieht eine gesonderte Erfassung des Taxigewerbes
nicht vor. In der Arbeitsstatistik wird das Personenbeförderungsgewerbe
erfasst, zu dem unter anderem auch
das Taxigewerbe zählt. Die FKS des Hauptzollamts Berlin
hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1
SchwarzArbG im Jahr 2016 im Personenbeförderungsgewerbe
die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
Ergebnisse erzielt. Im Übrigen wird auf die Antwort des
Senats zu Frage Nr. 2 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten
Buchholz (AfD) auf AbgeordnetenhausDrucksache
18/10179 verwiesen.
Ergebnisse der FKS im Personenbeförderungsgewerbe
in Berlin 2016
Personenbefragungen 424
Anzahl von Personen, die anhand von
Geschäftsunterlagen geprüft wurden
197
Prüfungen von Arbeitgebern 77
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen
Straftaten
11
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten
25
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und
Strafbefehlen
16.475,00 €
Summe der erwirkten Freiheitsstrafe (in
Jahren)
5,3
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen
Ordnungswidrigkeiten
5
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten
3
Summe der festgesetzten Geldbußen,
Verwarnungsgelder und Verfall
3.000,00 €
Schadenssumme im Rahmen der strafund
bußgeldrechtlichen Ermittlungen
110.059,88 €
Das Land Berlin hat sich in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren
erfolgreich dafür ausgesprochen, die
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung
und den Taxibehörden der Länder zu intensivieren.
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegalen Beschäftigung ist am 9.3.2017 im Bundesgesetzblatt
(BGBl.) verkündet worden und am darauffolgenden
Tag in Kraft getreten.

Frage 6: Steht der Senat mit den verschiedenen #TaxiInteressenvertretungen,
wie #Taxi-Innung, #Taxi-Verband,
Verein der #Taxifahrer etc. in regelmäßigem Austausch zu
Themen wie Schwarzarbeit oder organisiertem Betrug?
Wenn ja, wie häufig erfolgt dieser?
Antwort zu 6: Das LABO trifft sich derzeit in der Regel
einmal im Quartal mit den in das Anhörverfahren
eingebundenen Taxiverbänden. Die Senatsverwaltung hat
entsprechende anlassbezogene Kontakte.

Frage 7: Wie hoch ist die Zahl der registrierten Taxen,
die bisher noch nicht über eine pflichtgemäß zu installierendes
Fiskaltaxameter verfügen (Übersicht Stand Februar
2017)? Sollte die Zahl nicht vorliegen, warum wird
dieser Verstoß gegen die abgaberechtlichen Pflichten
bisher nicht vollumfänglich erfasst?
Antwort zu 7: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse,
in wie vielen Fahrzeugen tatsächlich bereits sog. Fiskaltaxameter
installiert sind. Seit dem 1. Januar 2017 besteht
zwar die Pflicht, die im Taxameter erfassten steuerlich
relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar zu
speichern und aufzubewahren. Fahrzeuge, die bereits vor
dem 1. Januar 2017 konzessioniert worden sind, müssen
jedoch nicht erneut beim LABO vorgeführt werden, um
den Nachweis der Installation zu erbringen. Das LABO
verfügt auch nicht über die Ressourcen, alle im Land
Berlin konzessionierten Fahrzeuge in Augenschein zu
nehmen.
Unternehmen, die das sog. INSIKA2
-Verfahren nutzen,
benötigen hierzu eine INSIKA-Smartcard, die bei der
D-Trust GmbH erhältlich ist. Die D-Trust GmbH hat bis
Ende Dezember 2016 insgesamt 3.209 Smartcards an
Berliner Taxiunternehmen ausgegeben.
Hinsichtlich der steuerlichen Prüfungen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 8: Wurden im Zeitraum 2016-2017 aufgrund
der Auswertungen der #Fiskaltaxameter Taxizulassungen
entzogen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Antwort zu 8: Einem Mehrwagenunternehmen wurde
im Februar 2017 der Antrag auf Erneuerung der zeitlich
befristeten Genehmigung zum Verkehr mit Taxen versagt.
Das Unternehmen hatte bereits im Jahr 2016 Fiskaltaxameter
in seinen Fahrzeugen installiert. Die damit aufgezeichneten
Daten konnten bei der vom LABO durchgeführten
intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung nicht in
Übereinstimmung mit den sonstigen Betriebsunterlagen
des Unternehmens gebracht werden. Insbesondere gab es
deutliche Abweichungen zu den „händisch“ geführten
Einnahmeursprungsaufzeichnungen und zu den Einfahrtsdaten
in den Nachrückbereich am Flughafen Tegel.

2
Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme
Einem anderen Mehrwagenunternehmen wird die Genehmigung
demnächst versagt werden. Dieses Unternehmen
hatte Fahrzeuge erworben, in die bereits Fiskaltaxameter
eingebaut waren. Ausweislich der Datenaufzeichnungen
wurden die Fahrzeuge zum Zwecke der Personenbeförderung
eingesetzt, bevor das LABO eine abschließende
Entscheidung zu dem Antrag auf Erteilung
einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen erlassen hat.
Es liegt mithin eine ungenehmigte Personenbeförderungen
vor, die die Unzuverlässigkeit des Unternehmers
belegt.

Frage 9: Hat der Senat bereits eine aktuelle Bewertung
zur wirtschaftlichen Situation der Taxi-Unternehmen
durch Auswertung der gesammelten Datenlage der Fiskaltaxameter
veranlasst/vorliegen? Wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt diese? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9: Seit dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter
(ohne weitere Übergangsfrist) die Anforderungen
aus dem BMF3
-Schreiben vom 26. November 2010 zur
„Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“
erfüllen. Die digitale Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
können durch den Einsatz sog. Fiskaltaxameter
gewährleistet werden. Darauf hat die Senatsverwaltung
für Finanzen mehrfach ausdrücklich hingewiesen,
zuletzt in dem im Internet veröffentlichten Protokoll
über eine Besprechung der Senatsverwaltung für
Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes
und der IHK Berlin. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz hat die Fortführung des
im Jahr 2015 (mit der damals sehr begrenzten Zahl von
Fiskaltaxametern) begonnenen sog. FiskaltaxameterPanels
zunächst für das Jahr 2017 in Auftrag gegeben.
Verwertbare Erkenntnisse daraus werden für das Jahr
2017 erst Anfang des Jahres 2018 vorliegen.

Frage 10: Wie bewertet der Senat die Einschätzung,
dass aufgrund der Vielzahl an zugelassenen Taxiunternehmen
(Überangebot, Wettbewerbsdichte) eine Unterbietungsmentalität
gefördert wird, die dazu führt, dass
Unternehmen am Mindestlohn vorbei arbeiten oder andere
Rechtsvorgaben unbeachtet lassen?
Antwort zu 10: Für die Beantwortung der Frage, ob
die Vielzahl an zugelassenen Taxiunternehmen eine etwaige
Unterbietungsmentalität fördert, ist zunächst die besondere
Situation Berlins als Hauptstadt und die Größe
der Stadt mit entsprechender Nachfrage nach Taxidienstleistungen
zu bewerten. In erster Linie ist es Aufgabe der
zuständigen Stellen – die diese auch wahrnehmen – entsprechend
dem erkannten Handlungsbedarf gezielt gegen
die jeweiligen konkreten Rechtsverstöße vorzugehen.

3 Bundesfinanzministerium

Frage 12: Wie steht der Senat aktuell zu dem Vorhaben
einer Beschränkung der Erteilung von Konzessionen
auf eine Maximalzahl an Zulassungen auf Grundlage des
§ 13 IV Nr. 2 PBefG? Wie schätzt der Senat die derzeitige
rechtliche Bewertung einer solchen Festlegung für das
Land Berlin ein?

Frage 13: Strebt die Genehmigungsbehörde auf
Grundlage der zugenommenen Taxidichte die Einschaltung
eines Beobachtungszeitraumes im Sinne von § 13 IV
S. 3 PBefG an?
Antwort zu 12 und 13: Ein Beobachtungszeitraum für
Berlin wird aktuell nicht angestrebt. Aus der derzeitigen
Taxidichte allein lassen sich keine Anhaltspunkte dafür
herleiten, dass die Funktionsfähigkeit des Berliner Taxigewerbes
aktuell tatsächlich bedroht wäre. § 13 Abs. 4
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der die Voraussetzungen
für die Anordnung eines Konzessionsstopps bzw.
eines diesem vorgeschalteten Beobachtungszeitraums
regelt, ist unter Berücksichtigung des Grundrechts auf
Berufsfreiheit (Art. 12 des Grundgesetzes) derjenigen
anzuwenden, die den Beruf des Taxiunternehmers erst
ergreifen oder die Zahl der ihnen genehmigten Taxen
erweitern wollen. Grundsätzlich hat jeder, der den Beruf
des Taxiunternehmers ergreifen möchte und der die Genehmigungsvoraussetzungen
erfüllt, einen Anspruch auf
Erteilung einer Genehmigung. Das OVG Berlin hat im
Jahr 2000 zu den Voraussetzungen eines Beobachtungszeitraumes
nach § 13 Abs. 4 PBefG klargestellt, dass
allein eine schwierige Ertragslage kein Versagungsgrund
sei. Das gesetzliche Merkmal der Bedrohung des örtlichen
Taxengewerbes in seiner Funktionsfähigkeit lasse keine
Prüfung (allein) an dem Maßstab zu, ob die Taxenunternehmer
noch einen angemessenen Gewinn erzielen. Die
objektiven Berufszulassungssperren dienten nur dem
öffentlichen Verkehrsinteresse und nicht dem Zweck, die
bereits in dem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer
– auch harter – Konkurrenz und vor den wirtschaftlichen
Risiken des Berufs zu schützen. Eine Bedrohung der
Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes ist danach
erst dann zu besorgen, wenn die Erteilung weiterer Genehmigungen
zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung
durch Taxen führen würde.

Berlin, den 14. März 2017
In Vertretung
J e n s – K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)

S-Bahnlinie 21, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die die Deutsche Bahn AG (DB) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Fertigstellung
der #Nord-Süd-S-Bahn-Trasse (Liste der einzelnen
Schritte im Prozess der Fertigstellung mit Zeitangaben)?
Wann wird die #S21 ihren Betrieb aufnehmen können?
Antwort zu 1: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
S21 gliedert sich in 3 Bauabschnitte. Der 1. Bauabschnitt
(Nordringeinbindung Wedding / Westhafen – Hauptbahnhof)
befindet sich derzeit in der Bauausführung, für den 2.
Bauabschnitt (Hauptbahnhof – Potsdamer Platz) wird
derzeit die Entwurfsplanung erstellt und für den 3. Bauabschnitt
(Potsdamer Platz – Yorckstraße / Yorckstraße
(Großgörschenstraße)) laufen Abstimmungen zwischen
der DB AG und dem Land Berlin zum Abschluss einer
Planungsvereinbarung und Grundlagenermittlung.
Im 1. Bauabschnitt gibt es abschnittsweise bauliche
Schwierigkeiten auf Grund von aufgefundenen geänderten
Bauwerksgründungen im Tunnelbereich und örtlich
vorgefundenem schwierigen Baugrundverhältnissen. Aus
diesem Grund und wegen der frühen Planungsphasen in
den Bauabschnitten 2 und 3 sind derzeit keine Aussagen
zur Fertigstellung der S21 möglich.“

Frage 2: Wie man dem Bericht im Berliner Abendblatt
vom 18. Februar 2017 (Ausgabe Prenzlauer Berg) entnehmen
kann, ergeben sich Bauverzögerungen durch
Probleme mit dem Grundwasser und mangelhafte Vorarbeiten.
Trifft diese Darstellung zu? Welche Probleme
ergeben sich aktuell im Rahmen der Weiterführung der
Baumaßnahme?
Antwort zu 2: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Im
Rahmen der Realisierung des 1. Bauabschnitts haben sich
verschiedene Schwierigkeiten ergeben. Das trifft u.a. auf
eine Dichtsohle in einem Tunnelabschnitt zu. Hier tritt
wegen der ungenügenden Dichtigkeit Grundwasser in die
Baugrube ein. Das Bauverfahren wird derzeit an diese
neue Erkenntnis angepasst.“

Frage 3: Welche Auswirkungen hat diese Bauverzögerung
auf das Gesamtprojekt? Wann werden die Bauabschnitte
2 und 3 realisiert?
Antwort zu 3: Die DB teilt hierzu Folgendes mit:
„Auswirkungen durch die Verzögerungen im 1. Bauabschnitt
auf das Gesamtprojekt sind derzeit nicht erkennbar.
Verbindliche Realisierungstermine zum 2. und 3.
Bauabschnitt können aufgrund der frühen Leistungsphasen
nicht benannt werden – siehe auch Ausführungen zu
den Fragen 1 und 2.“

Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat aktuell die Kosten
des Gesamtprojektes ein? Musste diese Kostenprognose
seitens des Senates verändert werden? Wenn ja, aus welchen
Gründen musste eine Anpassung erfolgen?
Antwort zu 4: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
Kostenprognose wurde im Zusammenhang mit der Nutzen-Kosten-Untersuchung
für den 1. und 2. Bauabschnitt
in 12/2015 aktualisiert aufbereitet. Diese Kostenprognose
wurde bisher nicht verändert.
Für den 3. Bauabschnitt wird eine Kostenprognose
erst im Zuge der Grundlagenermittlung erstellt.“
Auf Basis der vorliegenden Informationen und unter
Einbeziehung einer allerersten, mit deutlichen Unsicherheiten
behafteten Grobkostenschätzung für den 3. Bauabschnitt
geht der Senat derzeit von Gesamtkosten von ca.
900 Mio. € für das Gesamtprojekt aus.

Frage 5: Über welche Landes- und Bundesmittel werden
die Baumaßnahmen derzeit finanziert?
Antwort zu 5: Die Baukosten der Baumaßnahmen des
1. Bauabschnitts werden vom Bund durch das GVFGBundesprogramm
mit einem Anteil von 60% finanziert.
Das Land finanziert den zugehörigen Komplementäranteil
i.H.v. 40% sowie die Planungskosten aus Landesmitteln.

Frage 6: Trifft es zu, dass die Bahn zur Fertigstellung
des 1. Bauabschnitts zunächst einen provisorischen Tunnel-Bahnsteig
Richtung Hauptbahnhof einrichtet? In welchem
Streckenbereich befindet sich dieser (Markierung in
einer Karte), mit wie vielen Wagen kann dieser angefahren
werden und wann wird dieser fertigstellt sein bzw. zur
Nutzung bereit stehen?
Antwort zu 6: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
DB plant, zunächst einen provisorischen Bahnsteig nördlich
des Hauptbahnhofs etwa in Höhe der Invalidenstraße
zu errichten. Dieser Interimsbahnsteig wird mit einer
Länge von 80 m hergestellt und kann mit Halbzügen
angefahren werden.
Termine zur baulichen Fertigstellung können erst benannt
werden, wenn der Umgang mit der Undichtigkeit in
einem Tunnelabschnitt technisch neu geregelt ist – siehe
auch Ausführungen zur Frage 2.“

Frage 7: Wie ist der aktuelle Stand rund um die Realisierung
der Station „Perleberger Brücke“ im Rahmen der
Planfeststellung? Welches Ergebnis hat die getätigte Kosten-Nutzen-Untersuchung?
Antwort zu 7: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „In
Abstimmung zwischen DB AG und Land Berlin werden
derzeit die Grundlagen zur Ermittlung einer Kostenschätzung
für den Haltepunkt Perleberger Brücke zusammengestellt.
Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung, die auch den
Haltepunkt Perleberger Brücke umfasst, gibt es bisher
nicht, befindet sich jedoch in Vorbereitung.
Das zum Bau des neuen Haltepunktes erforderliche
Planrechtsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Dazu sind
zunächst die Voraussetzungen des Nachweises des wirtschaftlichen
Nutzens (Kosten-Nutzen-Untersuchung) und
die planerischen Voraussetzungen (Vorentwurfs-, Entwurfs-
und Genehmigungsplanung) herzustellen.“


Berlin, den 14. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Radverkehr: Stand der Planungen für Tangentiale Verbindung Ost und Nahverkehrstangente, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zum Vorhaben #Tangentiale Verbindung Ost (#TVO)? Antwort zu 1: Aktuell erfolgt die Diskussion der verbliebenen Varianten im Rahmen der 2. Stufe des Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens (FARVerfahren) mit allen Planungsbeteiligten.

Frage 2: Liegt die bisherige Planung für die TVO im vorgesehenen Zeitplan oder gab bzw. gibt es Verzögerungen? Antwort zu 2: Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Trassenwahl kommt der sorgfältigen Dokumentation der Variantenfindung und der gründlichen Aufbereitung aller Daten sowie der Verwendung objektiver und nachvollziehbarer Kriterien eine große Bedeutung zu. Im Planfeststellungsverfahren sind diese Punkte regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen, da die Variantenauswahl einschließlich deren Umweltverträglichkeit durch das Fehlen eines vorgelagerten förmlichen Verfahrens (Linienbestimmung) zentraler Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens wird. Die Vielzahl der zu berücksichtigenden Randbedingungen, die Komplexität der Abstimmungen und die erforderliche Planungstiefe haben dazu geführt, dass der ursprüngliche Zeitplan für das FAR -Verfahren bereits um 6 Monate überschritten wurde. Die Berücksichtigung der Verkehrsprognose 2030 und zusätzliche Untersuchungen und Überarbeitungen bzgl. einer begleitenden Radschnellwegverbindung lassen den Abschluss des FAR-Verfahrens für Ende 2017 erwarten.

Frage 3: Wann ist mit der Festlegung der Vorzugvariante zu rechnen? Antwort zu 3: In Abhängigkeit von den Ergebnissen der zweiten Stufe des FAR -Verfahrens und ggf. daraus resultierenden Änderungen, der Berücksichtigung der #Verkehrsprognose 2030 und der hinzugetretenen Aufgabenstellung, einen begleitenden #Radschnellweg zu integrieren, kann die Entscheidung für eine Vorzugsvariante frühestens Ende 2017 erfolgen und somit voraussichtlich im ersten Quartal 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Frage 4: Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren? Antwort zu 4: Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens im vierten Quartal 2018 möglich.

Frage 5: Mit welcher Untersuchungstiefe wird im Rahmen der Variantenuntersuchung gearbeitet? Antwort zu 5: Für die verbliebenen Varianten der Stufe 2 FAR sind bzw. werden folgende Unterlagen erarbeitet: o Vorentwurfsskizzen im Maßstab 1:5000 / 1:1000 in Lage und Höhe o Immissionsberechnungen nach 39. BImSchV für NO2 und PM10 oder PM2,5. o schalltechnische Berechnungen mit abgestufter Darstellung der Isophongrenzwerte nach DIN 18005 und der 16. BImSchV o Fotodokumentation o Ermittlung betroffener Grundstücke / Anlagen Dritter

Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der vorlaufenden Untersuchungen: o verkehrliche Begründung o Umweltverträglichkeitsstudie und Kartierung o Netzberechnungen (objektkonkrete Verkehrsprognosen) o Sonstige Unterlagen fachlich Beteiligter Dritter

Frage 6: Welche Abwägungsprobleme sind aus den vorliegenden Untersuchungen absehbar? Antwort zu 6: Im Rahmen der Abwägung sind diverse Kriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören vor allem die Verkehrswirksamkeit (z.B. Entlastungswirkung), umweltfachliche Kriterien (z.B. Umweltverträglichkeit, Eingriffe, Luft, Lärm, Boden Wasser) aber auch die technische Machbarkeit, städtebauliche Aspekte und die Kosten.

Frage 7: Wie sehen die Planungen für den parallelen Radschnellweg aus? Antwort zu 7: Die Planungen zur Berücksichtigung einer Radschnellwegverbindung haben aktuell begonnen. Grundsätzlich soll der Radschnellweg Trassenbegleitend, baulich getrennt von den Gehwegbereichen und in einer Breite von mindestens 4 m im Zweirichtungsverkehr geführt werden. Die Möglichkeiten niveaufreier Querungen sind zu untersuchen. Anbindungen in die Siedlungsgebiete sind erforderlich.

Frage 8: Wie ist der Verfahrensstand zur SchienenTVO (#Nahverkehrstangente)?

Frage 9: Welche Planungsschritte für das Vorhaben Nahverkehrstangente sind in den kommenden Jahren geplant? Antwort zu 8 und 9: Derzeit werden die vorlaufenden Verfahrensschritte (Machbarkeitsstudie, Untersuchung der Trassenwahl mit Wirtschaftlichkeitsnachweis, Zustimmung Abgeordnetenhaus) vorbereitet. Im Anschluss kann die Beauftragung der eigentlichen Planung bei der Deutschen Bahn AG erfolgen. Die Option einer Nahverkehrstangente wurde bzw. wird bei der Planung der Tangentialen Verbindung Ost berücksichtigt.

Berlin, den 14. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r s c h n e r ………………………….. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)

Regionalverkehr: Zugausfälle vom 17. bis 19. März sowie vom 31. März bis 2. April Fahrplanänderungen für die Züge der Linie RE 5 erforderlich, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/13575856/Fahrplanaenderung_RE5.html?start=0&itemsPerPage=10

Wegen #Gleisbauarbeiten im Bereich Karower Kreuz werden vom 17. März, 20 Uhr, bis 19. März, 23 Uhr, sowie vom 31. März, 22 Uhr, bis 2. April, 23 Uhr, #Fahrplanänderungen für die Züge der Linie #RE5 erforderlich.

Die Züge fallen zwischen Oranienburg und Berlin Gesundbrunnen aus. Als #Ersatz kann die S-Bahn mit Umstieg in Berlin Friedrichstraße genutzt werden. Zu beachten sind dabei die früheren Abfahrtszeiten der S-Bahn zum Erreichen der Züge in Richtung Rostock/Stralsund.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten sowie beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882. 

S-Bahn: Warum die Berliner S-Bahn so unpünktlich ist Fast 54.000 S-Bahn-Züge sind im vergangenen Jahr nicht nach Fahrplan gefahren. Ein Grund dafür waren Notarzteinsätze., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article209903943/Warum-die-S-Bahn-durch-Berlin-bummelt.html

Die Berliner #S-Bahn hat weiter ein #Pünktlichkeitsproblem. Die Bahntochter konnte nach eigenen Angaben im Vorjahr in keinem Monat die im #Verkehrsvertrag mit den Ländern vereinbarte Pünktlichkeitsquote von #96 Prozent erreichen. Selbst bei dem von der S-Bahn lieber angewandten Berechnungssystem (System LeiDis), bei dem nur die Fahrplantreue der tatsächlich angebotenen Fahrten gewertet wird und komplette #Zugausfälle nicht berücksichtigt werden, konnte das Unternehmen die Vorgabe nur in vier von zwölf Monaten erfüllen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Qualitätsbilanz für 2016 hervor.

Am besten sah es demnach bei der S-Bahn im März vorigen Jahres aus, als 97,3 Prozent Fahrten pünktlich absolviert wurden. Wobei berücksichtigt werden muss, dass eine Zugfahrt erst dann als verspätet bewertet wird, wenn sie vier Minuten oder mehr vom Fahrplan abweicht. Vergleichsweise pünktlich fuhren die Züge auch im Februar, April und August. Besonders schlecht fiel die Bilanz hingegen für den Monat November aus, als nur 92,2 Prozent den Fahrplan im Toleranzbereich einhielten.

Vor allem kurzfristige Einschränkungen

Die S-Bahn begründet den Negativausreißer vor allem mit den vielen kurzfristigen Einschränkungen während des Besuchs des damaligen US-Präsidenten Barack Obama in Berlin. Während des Aufenthalts war aus Sicherheitsgründen kurzfristig die Stadtbahnstrecke über mehrere Stunden komplett gesperrt worden. Insgesamt lag die Pünktlichkeit im vierten Quartal 2016 etwa einen Prozentpunkt unter der Quote des Vorjahres, so die S-Bahn.

Als einen wichtigen Grund für die – trotz aller Bemühungen – erneut verfehlten Pünktlichkeitsvorgaben sieht die S-Bahn eine Zunahme von störungsbedingten Zugverspätungen an. Ihr Anteil an allen im Fahrplan vorgesehenen Zugfahrten lag etwa im Oktober vorigen Jahres bei 4,5 Prozent, im November bei 6,8 und im Dezember bei 3,7 Prozent. Insgesamt sind im Vorjahr 53.918 Züge aufgrund von Störungen nicht nach Fahrplan gefahren. Neben Ursachen, die im Unternehmen selbst liegen (etwa, wenn ein Triebfahrzeugführer nicht oder verspätet zum Dienst erscheint) sieht die S-Bahn aber auch Gründe, die außerhalb …

Bus: BVG will emissionsfrei werden Die BVG will auf emissionsfreie Busse umsteigen und testet eine neue Antriebstechnik. Elektrobusse überzeugen bislang nicht. Als Zwischenlösung setzt die BVG auf Gas., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-bvg-will-emissionsfrei-werden/19497674.html

#Testen, testen, testen. Die BVG erprobt viel – mit dem Ziel, auf #emissionsfreie #Busse umzusteigen. Doch vom Angebot ist das Unternehmen nicht immer überzeugt. Vor allem von deutschen Herstellern gebe es derzeit kaum Impulse beim #Elektro-Antrieb, sagte Bus-Chef Torsten Mareck jetzt dem Tagesspiegel.

Als Zwischenlösung setzt die BVG auf #Gas. Ein #Testbus von #Mercedes hat bereits seine Runden absolviert, weitere Fahrzeuge von #MAN, #Scania und #Solaris sollen folgen. Die Busse sind jeweils 14 Tage auf der Linie 140 (Tempelhof–Ostbahnhof) unterwegs. Mitentscheidend sei der Verbrauch im Vergleich zum Diesel mit der Euro-6-Norm. Beim Ausstoß sei der gasbetriebene Bus etwas besser, sagte Mareck. Aber er ist eben auch bis zu 30.000 Euro teurer.
Kurze Tankzeit gilt als wichtiges Kriterium

Sollte der Test zufriedenstellend ausfallen – als ein Kriterium zählt auch eine kurze Tankzeit – will die BVG nach Marecks Angaben eine Tankstelle auf einem Betriebshof bauen lassen und verpachten. Durch den Verkauf an Dritte soll sich der Gasbetrieb dann für die BVG auch wirtschaftlich rechnen. Für die Umwelt würde es sich auf jeden Fall lohnen, denn die BVG würde dann von der Gasag Biogas beziehen, das CO2-neutral auch aus Klärschlamm hergestellt werden kann.

Ziel bleibe aber der – saubere – Elektroantrieb, sagte der Bus-Chef. Die ersten Erfahrungen sind allerdings ernüchternd. Das System der „fahrenden Zahnbürste“ habe sich bisher nicht bewährt, bestätigte Mareck. Das berührungslose, also leitungsfreie Laden der Batterien nach dem Vorbild einer Zahnbürste funktioniere zwar, aber die Mechanik mit der ausfahrbaren Spule an der Fahrzeugunterseite …

Bus: Der Nächste, bitte!, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2452

Seit Mitte Februar testet die BVG auf der Linie 140 Erdgasbusse verschiedener Hersteller. Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen prüft so, ob der sogenannte #CNG-Antrieb (Compressed Natural Gas) eine geeignete Brü- ckentechnologie bis zur Elektrifizierung der Flotte sein kann. Nachdem zunächst für rund zwei Wochen ein Mercedes-Bus im Einsatz war, folgt ab dem heutigen Freitag, den 10. März 2017 ein 12-Meter-Fahrzeug vom Typ #MAN #Lion’s City CNG. Bis zum 22. März wird der MAN-Bus jeweils montags bis freitags von 6 bis 20.30 Uhr zwischen Ostbahnhof und Tempelhof unterwegs sein. Anschließend wird die BVG noch CNG-Busse der Hersteller Scania und Solaris testen. Die ursprüngliche Pressemitteilung zu den Test mit CNG-Bussen vom 13.02.2017 kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&down load=2408

Messe + Bus: BUS2BUS 2017 mit weiteren namhaften Busherstellern: EvoBus, Sileo und MAN, aus presseportal

http://www.presseportal.de/pm/6600/3580707

Berlin (ots) –

#Fachkongressmesse findet erstmals am 25. und 26. April in Berlin  statt
Nach Linkker Oy, Otokar, #Scania, #VDL und #Volvo haben jetzt mit #EvoBus, Sileo und #MAN drei weitere namhafte #Bushersteller ihre Teilnahme an der #BUS2BUS, die am 25. und 26. April 2017 in Berlin ihre Premiere feiert, zugesagt.

Ein technologischer Meilenstein erwartet die Besucher mit dem Future BUS der EvoBus GmbH der Daimler AG. Die Technik des CityPilot im Future Bus, der als autonom fahrender Stadtbus der Zukunft konzipiert ist, zeigt auf der Premiere der Fachkongressmesse, wie die "Revolution der Mobilität" aussehen könnte. Im Fokus der Entwicklung stehen dabei emissionsfreie Antriebe, die Weiterentwicklung von Fahrerassistenzsystemen beziehungsweise die Teilautomatisierung von Fahrfunktionen sowie Themen rund um die Vernetzung des Busses mit der Infrastruktur, beispielsweise BRT-Betriebssystemen, sowie seine Elektrik/Elektronik-Architektur.

Sileo ist Pionier in der Entwicklung von hocheffizienten elektrischen Antrieben für Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr. Das Unternehmen aus Salzgitter fertigt serienreife Elektrobusse. Kombiniert mit einem ganzheitlichen Betriebskonzept gestaltet Sileo den Stadtverkehr umweltverträglich, geräuscharm und lokal emissionsfrei. Sileo-Elektrobusse sind bereits in Schleswig-Holstein, Thüringen und Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Auf der BUS2BUS wird der Sileo S12 als Depotlader mit einer Reichweite von bis zu 280 Kilometern vorgestellt. "Da wir ein Hightech-Produkt produzieren und vertreiben, spielt die Digitalisierung der Arbeitsumgebung bei uns eine große Rolle – sowohl seitens der Anwender als auch in der Implementierung in den Fahrzeugen und in der …

Straßenverkehr: Moltkebrücke am S-Bahnhof Botanischer Garten wird abgerissen, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/lichterfelde/bauen/moltkebruecke-am-s-bahnhof-botanischer-garten-wird-abgerissen-d120416.html

#Lichterfelde. Seit September 2012 verhindern Betonpoller auf der #Moltkebrücke das Parken und Befahren der Gehwegbereiche. Bei einer Routinekontrolle war festgestellt worden, dass die Tragfähigkeit des Bauwerks erheblich eingeschränkt ist. Jetzt wurde entschieden, die #Brücke #abzureißen.

Das Aufstellen der 38 sogenannten Schildkrötenpoller rief damals bei Passanten und Bezirkspolitikern Unverständnis hervor. In seltener Einigkeit beschwerten sich Fußgänger und Radfahrer über die halbrunden Poller. Sie behinderten das Passieren der Brücke und stellten eine Gefahrenquelle dar, hieß es. Die Bezirksverordnetenversammlung fasste sogar einen einstimmigen allerdings erfolglosen Beschluss, der den Abbau der Poller forderte. 

Übersehen wurde damals allerdings von vielen der Grund für das Aufstellen der Schildkrötenpoller. Dahinter steckte ein Sinn. Die Schäden an der Stahlkonstruktion und am Beton der Brücke beeinträchtigten die Tragfähigkeit der über 100 Jahre alten Brücke, erklärte damals die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Poller sollten verhindern, dass Fahrzeuge in irgendeiner Weise auf den Gehweg gelangen. 

Schon damals war klar, dass die Brücke saniert werden muss. Offen war, in welchem Umfang eine Sanierung zu erfolgen hätte. Jetzt steht fest: Die Brücke ist nicht mehr zu retten. 

Laut Prüfbericht der letzten Hauptprüfung weist der Stahlüberbau starke Korrosionsschäden auf. Ebenso seien die Betonplatten im Gehweg so sehr beschädigt, dass eine zeitnahe Sperrung der Gehwege erforderlich wird, teilt Matthias Tang, Sprecher der Senatsverwaltung für Verkehr, mit. Unterm Strich wird der Zustand der Brücke mit der Zustandsnote …