Mikromobilität: E-Scooter verantwortungsvoll vermieten, aus Senat

17.01.2024

Frage 1:
Welche #Vorgaben müssen die #Vermieter von -Scootern bei der #Überprüfung des Alters und weiterer #Voraussetzungen einer mietenden Person erfüllen?
Frage 2:
Wie wird bei einer #Anmietung überprüft, ob die Person wirklich vor Ort und #Nutzer des E-Scooters ist?
Frage 3:
Wie werden anmietende Personen durch den Vermieter auf entsprechende #Vorgaben hingewiesen?


Antwort zu 1 bis 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach § 3 #eKFV sind Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres zum Führen eines #Elektrokleinstfahrzeuges (eKF) berechtigt. Die aktuell in Berlin vertretenen Anbieter von eKF fordern ein #Mindestalter von 18 Jahren zur Anmietung der Fahrzeuge. Im Übrigen gelten die Allgemeinen #Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

Frage 4:
Welche Berliner #Behörde kann entsprechende Vorgaben erlassen und ist für die Kontrolle von deren Einhaltung #zuständig?
Antwort zu 4:
Durch § 11 a Berliner Straßengesetz (#BerlStrG) ist geregelt, dass das gewerbliche Anbieten von stationslosen geteilten #Mietfahrzeugflotten im öffentlichen Straßenland, zu denen auch eKF gehören können, einer straßenrechtlichen #Sondernutzungserlaubnis bedarf. Die #Verkehrsüberwachung obliegt nach Maßgabe der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von #Ordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung – #OWi-ZustV) den bezirklichen Ordnungsämtern und der Polizei Berlin.

Frage 5:
Welche Möglichkeiten haben die Vermieter, bei #Verstößen durch die mietenden Personen vorzugehen?
Antwort zu 5:
Die Regelung vertraglicher #Sanktionen der Vermieter gegenüber den Mietern betrifft allein das #zivilrechtliche Vertragsverhältnis der Parteien. Der Senat kann hierzu keine Auskunft geben.

Frage 6:
Wie wird bei Verstößen durch den Vermieter gegen diese Vorgaben vorgegangen?
Antwort zu 6:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 4.

Berlin, den 17.01.2024

In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de