Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen und Sonderfahrdienst –Voraussetzungen und Regelungen, aus Senat

28.08.2024

Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen gilt es, eine Unterscheidung zwischen dem #Sonderfahrdienst und den Fahrten der #Eingliederungshilfe zu treffen. Der Sonderfahrdienst ist durch die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes eigenständig geregelt. Basierend auf dieser Verordnung wird ein Vertrag zwischen dem Betreiber, gegenwärtig der Via Mobility DE GmbH, und dem Land Berlin geschlossen. Das Land Berlin ist damit berechtigt, die bestmöglichen Bedingungen für die Nutzenden des Sonderfahrdienstes auszuhandeln und ist für die Umsetzung dieser Bedingungen verantwortlich.

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Fahrdienste für gesellschaftliche Teilhabe, aus Senat

18.06.2024

1. Wie sichert der Senat, dass Fahrer*innen, die Sonderfahrdienste für Menschen mit #Behinderung durchführen, entsprechend #geschult sind? Sind diese auch bei #Sub-Unternehmen gesichert?

3. Welche Schulungsangebote bestehen für Fahrer*innen zum angemessenen Umgang mit Menschen mit körperlichen und/oder psychischen #Einschränkungen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen? Gibt es verpflichtende Angebote?

Zu 1. und 3.: Der #Sonderfahrdienst wird im Land Berlin durch #Via Mobility DE GmbH unter dem Label „#WirMobil“ geleistet. Vor dem ersten Einsatz bei WirMobil müssen alle Fahrer/innen, auch die der Subunternehmen, eine verpflichtende umfangreiche Schulung absolvieren. Inhalte dieser Schulung sind unter anderem:

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Fahrdienst: Trotz Shuttle-Service zum Nulltarif: BVG-Rufbus Muva wird in Berlin kaum genutzt, aus Der Tagesspiegel

13.03.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/trotz-shuttle-service-zum-nulltarif-bvg-rufbus-muva-wird-in-berlin-kaum-genutzt-9494783.html

Seit sechs Monaten fährt der neue #Rufbus-Dienst der BVG durch Berlins Osten. Viele Nutzer konnte er noch nicht gewinnen. Dabei reichte zuletzt schon ein #BVG-Ticket für den #Chauffeurdienst.

Seit sechs Monaten ist der neue Rufbus-Dienst der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) #Muva im Osten Berlins im Einsatz. Manche sehen in dem Angebot die Zukunft des #öffentlichen Nahverkehrs am #Stadtrand. Doch eine erste Bilanz fällt ernüchternd aus.

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Fahrdienst: Gepoolt wie gerufen, BVG Muva hilft, wenn der Aufzug streikt, und sorgt für flexible Fahrten, aus BVG

BVG #Muva bewegt Berlin. Am heutigen Donnerstag, den 15. September 2022, startete das neue, #inklusive #On-Demand-Ridepooling der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

Unter dem Namen BVG Muva vereint der neue Service zwei Angebote unter einer #Dachmarke: Schon lange erwartet, bietet der BVG Muva #Aufzugersatz in einem Pilotgebiet eine alternative, #barrierefreie Fahrmöglichkeit für #mobilitätseingeschränkte Personen, wenn ein Aufzug am Bahnhof beispielsweise ausfällt. Nach einer Testphase von einem Jahr soll das Angebot Aufzugersatz auf ganz Berlin ausgeweitet werden.

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Fahrdienst: Fahrdienst Berlkönig stellt seinen Betrieb ein, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235938359/Fahrdienst-Berlkoenig-stellt-seinen-Betrieb-ein.html

Die Sammeltaxis sind am Mittwoch letztmals in Berlin unterwegs. Neue Rufbusse sollen folgen, ein genauer Starttermin fehlt aber noch.

Zwischen 17 und 2 Uhr wird der #Berlkönig an diesem Mittwoch und in der Nacht zu Donnerstag noch einmal auf Berlins Straßen unterwegs sein, dann ist Schluss: Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) stellen den seit vier Jahre existierenden #Fahrdienst, wie im Juni angekündigt, ein. Rund 1,85 Millionen Fahrgäste haben den #Ridesharing-Service laut BVG in der Zeit genutzt, allerdings waren die Nutzungszahlen zuletzt deutlich gesunken: Im gesamten Jahr 2021 registrierte das Unternehmen nur noch 68.000 Fahrten, 2020 waren es noch 350.000. Und in den ersten sieben Monaten nach Start des Angebots im September 2018 hatte die BVG sogar 750.000 Fahrten gezählt. Damals war der Dienst allerdings auch rund um die Uhr unterwegs, seit vergangenem Jahr ist das nicht mehr der Fall.

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Fahrdienst: BerlKönig geht, neue Angebote kommen, aus BVG

Seit September 2018 rollt der digitale Rufbus „#BerlKönig“ durch die östliche Berliner Innenstadt. Am 20. Juli endet das Forschungs- und #Entwicklungsprojekt der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #Via planmäßig nach vier Jahren. Obwohl die #Projektdauer zu guten Teilen in die Zeit der Corona-Pandemie fiel und das Angebot zuletzt bereits reduziert war, nutzten bislang rund 1,85 Millionen Fahrgäste den BerlKönig. Die Projektpartner sammelten wertvolle Erfahrungen zum Betrieb von #On-Demand-Verkehren in Berlin, die nun in die neuen #Rufbus-Projekte der BVG einfließen, um die umweltfreundliche #Mobilität in Berlin weiterzuentwickeln.

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Bus + Fahrdienst: Ein Rufbus für Mahlsdorf und Kaulsdorf, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für den #Rufbus für #Mahlsdorf und #Kaulsdorf?
Antwort zu 1:
Für das geplante #On-Demand-Angebot eines neuen, digitalen Rufbusses in dem in
der Antwort zu 3 dargestellten Bediengebiet haben der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) am 29. März 2022 den Zuschlag an die Firma #Via erteilt. Sie stellt als
Subunternehmerin nach Auskunft der BVG die App mit #Ridepooling-Algorithmus,
die #Fahrzeugflotte und das Fahrpersonal.

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Fahrdienst + Mobilität + barrierefrei: Kommt wie gerufen Für die beiden geplanten On-Demand-Angebote der Berliner Verkehrsbetriebe ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: …, aus BVG

Für die beiden geplanten #On-Demand-Angebote der Berliner Verkehrsbetriebe ist ein wichtiger #Meilenstein erreicht: Am heutigen Dienstag, den 29. März 2022, hat die BVG den #Zuschlag an die Firma #Via erteilt. Sie übernimmt im Auftrag der BVG die „Alternative #Barrierefreie Beförderung (#ABB)“ und den neuen, digitalen #Rufbus in den östlichen Außenbezirken. Der Auftragnehmer stellt die App mit Ridepooling-#Algorithmus, die #Fahrzeugflotte und das #Fahrpersonal.

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Fahrdienst: Vergabeverfahren der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27927.pdf

www.berlin.de

  1. Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
  2. Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche
    Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
  3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen?
    Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten
    Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der
    jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend
    für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren
    insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der
    Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
  4. Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn
    ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben?
    Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere
    Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden
    können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht
    zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und
    Bietern.
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  5. Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG –
    #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie
    beurteilt der Senat diese rückblickend?
    Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
    Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber
    Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich
    vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen
    Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei
    sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fand.
    Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich,
    engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
  6. Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und
    Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese
    durch den neuen Betreiber erfüllt?
  7. Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche
    Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist
    hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung?
    Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind
    die Anforderungen des Auftraggebers an die
    #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und
    Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons),
    #Assistenzleistungen,
    #Beförderungsleistungen,
    #Beförderungsmittel,
     Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt.
    Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des
    Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist
    dies nun auch vertraglich gewährleistet.
    Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B.
    bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App.
    Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und
    Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird
    eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
    Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten.
    Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch
    zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner
    Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten
    Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
  8. Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im
    Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln
    bezuschusst werden muss?
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    Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung
    einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre)
    würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen
    Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus
    kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind
    eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
  9. Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs
    einzusetzen?
    Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen
    hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind –
    entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die
    eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die
    barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der
    entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller
    Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
  10. Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw.
    wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte?
    Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus?
    Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG
    und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann
    der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
  11. Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor?
    Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und
    Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur
    Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des
    Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch
    Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute
    Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die
    kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
  12. Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können
    Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863
    entnehmen.
    Berlin, den 29. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Fahrdienst: Berlkönig fährt weiter durch Berlin, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232201897/Berlkoenig-faehrt-weiter-durch-Berlin.html

Der #Fahrdienst #Berlkönig ist erst einmal weiter auf Berlins Straßen unterwegs – obwohl das Angebot eigentlich schon im vergangenen Jahr mehrfach enden sollte. Man habe den Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen #Via – ehemals #ViaVan – Anfang des Jahres erneut verlängert, teilte ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf Anfrage mit. Ein konkretes Enddatum gebe es für den Berlkönig aktuell nicht mehr, heißt es.

Verwiesen wird lediglich auf die bestehende Genehmigung für das Projekt, die noch bis September 2022 gültig sei. Möglich also, dass der Berlkönig nun doch noch deutlich länger als zuletzt angedacht durch die östliche Berliner #Innenstadt fährt – zurzeit allerdings nicht mehr rund um die Uhr, sondern montags bis donnerstags jeweils von 17 Uhr bis 2 Uhr und nur zwischen Freitag, 17 Uhr, und Montag, 2 Uhr, durchgängig.

Knackpunkt des Projekts, weshalb dieses im vergangenen Jahr schon mehrfach vor dem Aus stand, ist die #Finanzierung: Das Land und die rot-rot-grüne Koalition sprachen sich damals dagegen aus, die Kosten zu übernehmen. Zwar zahlen auch die Fahrgäste pro Kilometer, gedeckt werden die anfallenden Kosten dadurch aber nicht. Der Berlkönig wurde daher auch nicht in den #Verkehrsvertrag über die bestellten Leistungen der BVG durch den Senat aufgenommen. Statt des Berlkönigs sind darin andere #On-Demand-Angebote vorgesehen, die statt in der Innenstadt in einem Teil der Außenbezirke …