Bahnhöfe: Umbau S-Bahnstation Warschauer Straße, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme
gebeten, die dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand zum #Umbau
an der -Bahnstation #Warschauer Straße?
Antwort zu 1.: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Umbau des -Bahnhofes Warschauer Straße erfolgt
derzeit mit hoher Intensität. Parallel zum zeitnahen
Abschluss der Rohbauarbeiten am #Zugangsbauwerk starten
hier in Kürze die Ausbaugewerke. Für den südlichen
#Bahnsteig A, dessen Inbetriebnahme im August 2017
geplant ist, beginnen in den nächsten Tagen die Belagsarbeiten
und die Aufstellung des Bahnsteigdaches.“
Frage 2: Wann ist der Umbau abgeschlossen?
Antwort zu 2.: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Nutzungsaufnahme des Bahnhofes erfolgt in
mehreren Stufen und Ausbauzuständen. Mit geplanter
Inbetriebnahme des südlichen Bahnsteigs A im August
2017 geht der nördliche Bahnsteig B sowie die derzeitige
Fußgängerbrücke außer Betrieb. Die Reisenden und Kunden
werden den Weg zum Bahnsteig A dann bereits durch
das noch im Ausbau befindliche Zugangsbauwerk finden.
Dieser Zugang wird bis zur Inbetriebnahme des Bahnsteigs
B (Ende 2018) ein Provisorium sein.
Zu Ende 2018 ist dann nach Umbau des Bahnsteigs B
die Wiederinbetriebnahme dieses Bahnsteigs geplant. Mit
einem Abschluss aller baulichen Aktivitäten vor Ort wird
aktuell Anfang 2019 gerechnet.“
Frage 3: Wann wird es Zugänge zum Bahnsteig für
mobilitätseingeschränkte Menschen geben?
Antwort zu 3.: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die stufenfreie Erreichbarkeit des Bahnsteigs A per
Aufzug wird als weitere Ausbaustufe aktuell im 4. Quartal
2017 möglich sein. Der nördliche Bahnsteig B wird
zum Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme Ende 2018 mit
einem Aufzug ausgestattet sein.“
Frage 4: Gibt es ein Sicherheitskonzept für den Haltepunkt
Warschauer Straße, da dieser ja in einem prekären
Umfeld liegt (Diskotheken, Alkohol- und Drogenkonsum
und Verkauf, Häufung von Taschendiebstählen)? Falls
nicht, wann wird ein Sicherheitskonzept erstellt? Falls ja,
welches Konzept gibt es?
Antwort zu 4.: Seit Anfang 2016 setzt die Polizei Berlin
eine ganzheitliche Kriminalitätsbekämpfungsstrategie
(in Form polizeilicher Einsatzkonzeptionen) um, welche
verschiedenen Kriminalitätsphänomenen, u.a. Taschendiebstahl,
Raub- und Körperverletzungsdelikten, entgegenwirken
soll. Ziel ist es, fortan durch polizeiliche Präsenz
und Prävention das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung
positiv zu beeinflussen, indem die örtlich gegebenen
günstigen Tatgelegenheiten minimiert werden, und
somit auch das Entdeckungsrisiko für die Täter*innen
gesteigert wird. In diesem Zusammenhang arbeitet die
Polizei Berlin im Bereich des Bahnhofs an der Warschauer
Straße strategisch und operativ mit der für den SBahnhof
zuständigen Bundespolizeiinspektion Berlin
zusammen.
Darüber hinaus teilt die DB AG hierzu folgendes mit:
„Ein spezielles Sicherheitskonzept ist nicht erforderlich,
da der Bahnhof wie andere Stationen bedarfsgerecht
durch unsere Sicherheitskräfte betreut wird.
Der Bahnhof Warschauer Straße wird überdurchschnittlich
häufig von Personal der DB Sicherheit bestreift.

In unregelmäßigen Abständen finden abgestimmte
Verbundeinsätze der Bundespolizei, Landespolizei, der
BVG und der DB Sicherheit statt.“
Frage 5: Wird der Haltepunkt nach Abschluss der
Umbauarbeiten mit Abfertigungshelfern und/oder Sicherheitspersonal
besetzt werden?
Antwort zu 5.: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abfertigung an der Station Warschauer Straße
wird mit dem bewährten System „ZAT-FM“ erfolgen, bei
dem Triebfahrzeugführer die Bilder von Bahnsteigkameras
auf einen Bildschirm im Führerstand übertragen werden.
So kann sich der Triebfahrzeugführer selbst abfertigen,
da er zuverlässig feststellen kann, dass niemand
eingeklemmt wird. Der Einsatz der 120 Mobilen Aufsichten
der S-Bahn und der Sicherheitspersonale erfolgt bedarfsgesteuert
und nicht fix auf Stationen. Die Mobilen
Aufsichten sind vor allem dort im Einsatz, wo es erhöhten
Informationsbedarf der Fahrgäste gibt, z. B. wegen Schienenersatzverkehr.“
Berlin, den 04. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2017)

Bahnhöfe + Flughäfen + U-Bahn: U-Bahnhof Rudow wird erst 2017 fertig Gut, dass der BER sich gewaltig verspätet. So ist es auch nicht schlimm, dass die BVG mit dem Umbau ihres „Flughafenbahnhofs“ Rudow hinterherhinkt. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/letzter-stopp-rudow-u-bahnhof-rudow-wird-erst-2017-fertig/14755288.html

Die Planungen hatten schon vor rund sieben Jahren begonnen. Ziel war einst, den #Umbau des -Bahnhofs #Rudow zur damals vorgesehenen #Flughafen-Eröffnung im Juni 2012 abzuschließen. Von Rudow geht es künftig mit Bussen im Fünf-Minuten-Takt zum #BER, weil es keine U-Bahn zum Flughafen gibt.

Doch die Planungen hätten sich verzögert, begründete U-Bahn-Chef Uwe Kutscher am Freitag die Verzögerung. Ursprünglich sollte ein zentrales Empfangsgebäude entstehen, an dem alle Buslinien abfahren sollten – zum BER und in die Kieze. Dies habe sich nicht verwirklichen lassen, weil der Platz fehle, sagte Kutscher.

Die BVG beschränkt sich jetzt auf den Bau zusätzlicher Ein- und Ausgänge zu neuen Bushaltestellen an der Neuköllner Straße. Der Ausgang für die Busse zum Flughafen ist in Bau; er soll im Dezember fertig sein. Dann folgt der Bau auf der Ostseite vor dem Reichelt-Supermarkt, der vor allem für Passagiere vom BER gedacht ist, die in die U-Bahn umsteigen. Der Eingang könne nicht so breit werden wie gewollt, sagte Kutscher, weil Reichelt keine Flächen verkaufen wollte. So bleibt nur der Platz auf dem Gehweg. Dagegen ist die unterirdische Vorhalle größer geworden.

Die neuen Zugänge werden großflächig überdacht und erhalten auch jeweils eine Fahrtreppe. An den bisherigen Ausgängen verzichtet die BVG auf den Einbau. Verzögert haben sich die Arbeiten nach Kutschers Angaben auch, weil zeitgleich die Wasserbetriebe einen Kanal erneuern, was zusätzliche Abstimmungen erfordert habe.

Die größte Herausforderung beim Umbau, der im Frühjahr 2015 begonnen hat, befindet sich in der Bahnsteighalle. Dort entfernt die BVG an den Seitenwänden die asbesthaltigen Eternitplatten, die …

Radverkehr + Straßenverkehr: Beginn des 3. Bauabschnitts – Fahrradfreundlicher Umbau der Pappelallee/Stahlheimer Straße aus Senat

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Seit Juli 2015 läuft der #Umbau der #Pappelallee / #Stahlheimer Straße. Der gesamte Straßenzug von der Danziger Straße bis zur Wisbyer Straße soll bis Ende 2017 fertig gestellt werden. Ende September 2016 beginnt nun der #3. Bauabschnitt zwischen der Wichertstraße und der Wisbyer Straße. Begonnen wird mit dem 1. Teilbereich zwischen der #Wichertstraße und der #Erich-Weinert-Straße. Der Abschnitt zwischen Danziger Straße und Wichertstraße wird aus Ausgleichsbeträgen aus den Sanierungsgebieten für rund 3,9 Mio. EUR finanziert und die Mittel für den Bereich von Wichertstraße bis Wisbyer Straße in Höhe von rund 1,7 Mio. EUR kommen aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Während der Bauarbeiten kann es in der Pappelallee / Stahlheimer Straße abschnittsweise zu Sperrungen für den Individualverkehr, ausgenommen dem Anliegerverkehr, kommen. Eine Umleitung wird dann eingerichtet. Die Tram fährt weiter ohne Einschränkungen. Unter http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung/artikel.205751.php wird über das Baugeschehen informiert.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Cottbus + Bahnverkehr: Cottbus feiert Eisenbahn-Geschichte und Zukunft Aktivitäten an verschiedenen Orten – Shuttleverkehre verbinden, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/12099740/Bahnhofsfest_Cottbus.html?start=0&itemsPerPage=20

Am Sonnabend, 17. September #feiert der #Bahnknoten #Cottbus von 10 bis 17 Uhr seine #150jährige Geschichte und präsentiert gleichzeitig den umfassenden #Umbau des Cottbusser Bahnhofes. Wenige Tage nach dem offiziellen Start des #Großvorhabens Bahnhofsumbau, das den Bahnhof fit für die Anforderungen der Zukunft machen wird, werden Geschichte und Zukunft gefeiert.

Vor 150 Jahren begann die #Eisenbahngeschichte in Cottbus und der Bahnverbindung Berlin – Cottbus. Ein guter Anlass, auf diese zurück zu blicken und zu zeigen, was sich in jüngster Zeit und aktuell bei der Entwicklung der Bahn in Cottbus tut. Erst kürzlich wurde die Verbindung Berlin – Cottbus, zwischen Königs Wusterhausen und Cottbus, umfassend ausgebaut, aktuell läuft der Bahnhofsumbau und das Land Brandenburg plant den zweigleisigen Ausbau der Strecke.

Friedemann Keßler, Regionalbereichsleiter Ost der DB Station&Service AG, und Dezernent Thomas Bergner von der Stadt Cottbus eröffnen das vielgestaltige Programm im Empfangsgebäude. Der Chor des Staatstheaters sorgt für die künstlerische Umrahmung.

Am Bahnhof kann man bereits einen Blick in die Zukunft werfen und einen virtuellen Rundgang durch die umgebaute Verkehrsstation unternehmen.

Darsteller in historischen Bahnuniformen, eine Ausstellung der Parkeisenbahn und Bahnhofsmodelle am Stand der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg geben Einblicke in die Eisenbahngeschichte. Die Bundespolizei zeigt Präventionsübungen und für die Kleinen gibt es Spaß in der Kinderecke. Natürlich fehlt auch keine Tombola.

Am alten Spreewaldbahnhof sind Servicefahrzeuge und Maschinen der DB zu sehen.

Im DB Regio Werk ist eine vom Lausitzer Dampflok Club e.V. unterstützte Fahrzeugausstellung zu bestaunen. Führerstandsmitfahrten auf einer Dampflok und eine Gartenbahn für Kinder sind hier Höhepunkte für Familien und Fans.

Das Fahrzeuginstandhaltungswerk lädt zu einem „Tag der offenen Tür – light“ ein und der Modellbahnverein zeigt seine Schätze.

Zwischen dem Bahnhof und dem Regio Werk ist Shuttleverkehr eingerichtet, ebenso zwischen allen Standorten mit Bus bzw. historischer Straßenbahn von Cottbus Verkehr.

Das Stellwerk B23 kann ebenso besichtigt werden wie das Eisenbahnbetriebsfeld des Lausitzer Dampflok Club e.V.

barrierefrei + Bahnhöfe: Umbau Ostkreuz – Baufortschritt und Benutzerfreundlichkeit II, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann werden die Arbeiten zum #Umbau des
#Bahnhofs #Ostkreuz fertiggestellt sein? Wann geht er vollständig
in Betrieb? Ist es zu weiteren Bauverzögerungen
gekommen? Hat sich der Kostenrahmen seit der Anfrage
Drs. 17/16388 verändert?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Fertigstellung
und Inbetriebnahme des Bahnhofs Ostkreuz in 12/2017
vor. Das Projekt befindet sich im Zeitplan.
Zur Herstellung des Endzustandes zwischen Ostkreuz
und Ostbahnhof muss der Bahnsteig B in Warschauer
Straße für den Endzustand hergestellt werden und die
Stützmauer an der Straße zur Ostbahn zwischen Warschauer
Straße und Ostbahnhof zur Herstellung der Viergleisigkeit
der S-Bahn einschließlich der Kehranlagen in
Ostbahnhof und Warschauer Straße errichtet werden.
Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2018
andauern.
Der Kostenrahmen des Projektes ist unverändert.
Ausgenommen sind davon Kosten aus Inflationsausgleich
und Regelwerksanpassungen.“
Im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofs
Ostkreuz erfolgt auch die Reaktivierung der Ostbahn von
Lichtenberg zum Ostkreuz als ein eigenständiges Projekt.
Die Inbetriebnahme der Regionalbahnsteige Rn1/Rn2 für
Verkehre der Ostbahn ist in 12/2018 vorgesehen.
Frage 2: Welche Baumaßnahmen müssen im Einzelnen
noch durchgeführt werden? Zu welchen #Einschränkungen
wird es in diesem Zusammenhang für die Fahrgäste
kommen?
Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im Einzelnen müssen noch folgende Baumaßnahmen
durchgeführt werden:
Fertigstellung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Südkurve,
des Bahnsteigs E , Oberbau- und Tiefbauarbeiten,
Herstellung der lastverteilenden Platte auf den Bahnbögen
Rummelsburg der S-Bahn und Errichtung der EÜ Karlshorster
Straße (S-Bahn), Errichtung des Elektronischen
Stellwerks (ESTW) Ostkreuz (S-Bahn), Herstellung der
Dreigleisigkeit Fernbahn und des Regionalbahnsteigs Ru
für den Endzustand, Errichtung der historischen Fußgängerbrücke,
Errichtung der Stützwand zwischen Warschauer
Straße und Ostbahnhof und Herstellung der Viergleisigkeit.

Wie bereits über die Presse kommuniziert, kann vom
29.08.2016 – 21.08.2017 am S-Bahnhof Rummelsburg
nicht gehalten werden. In diesem Zeitraum verkehrt ein
Busersatzverkehr mit zusätzlichen Haltestellen in der
Hauptstraße.
Zur Inbetriebnahme des ESTW Ostkreuz und Herstellung
des Richtungsbetriebes muss vom 21.07.2017 – bis
21.08.2017 der S-Bahnverkehr zwischen Lichtenberg und
Ostkreuz unterbrochen werden, es besteht Schienenersatzverkehr.
In diesem Zeitraum pendelt die S-Bahn zwischen
Ostbahnhof und Ostkreuz. Auch die S3 wird betroffen
sein. Für 11.08. – 21.08.2017 endet die S3 in Karlshorst.
Zusätzlich wird es auch weiterhin Wochenendsperrungen
geben.“
Frage 3: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der
#Fahrtreppen am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016
dar? (durchschnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat
für Fahrtreppen) Gab es #Störungshäufungen? Wenn ja,
was waren die Ursachen hierfür?
Frage 4: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der #Fahrstühle
am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016 dar?
(durch-schnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat für
Fahrstühle) Gab es Störungshäufungen? Wenn ja, was
waren die Ursachen hierfür?
Antwort zu 3. und 4: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bisher haben wir lediglich berlinweit die Gesamtverfügbarkeit
von Aufzügen und Fahrtreppen erhoben. Die
Performance der fördertechnischen Anlagen lag im ersten
Halbjahr sowohl bei Fahrtreppen als auch bei Aufzügen
durchschnittlich bei rund 97%.
Im 1. Halbjahr haben wir begonnen, den sogenannten
ADAM-Baustein einzubauen, der es möglich macht, eine
minutengenaue Verfügbarkeit je Anlage darzustellen.
Diese befinden sich derzeit in der Überprüfung und sukzessiven
Aufschaltung. Der Einbau des Bausteins wurde
bereits teilweise für das Ostkreuz durchgeführt und wird
im Laufe des 2. Halbjahres beendet sein. Erst dann ist es
möglich, eine anlagenscharfe Verfügbarkeit darzustellen
und die aufgeworfenen Fragen valide zu beantworten.“
Frage 5: Wie ist der vermehrte Ausfall von Fahrstühlen
in den letzten Wochen zu erklären? Warum sind gegenwärtig
gleich vier Fahrstühle außer Betrieb genommen
worden? Liegt die Ursachenanalyse des externen Gutachters
bereits vor? Wenn ja, was beinhaltet sie; sofern nein,
wann wird sie vorliegen?
Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Seit Ende Juli mussten 4 der 8 Aufzüge am Ostkreuz
für technische Überprüfungen außer Betrieb genommen
werden, die vorher auffällig wurden. Zur Beurteilung der
aktuellen Problemlage und zur Steigerung einer nachhaltigen
Verfügbarkeit hat die DB kurzfristig einen externen
Gutachter beauftragt. Die Untersuchungen haben Anfang
August begonnen, erste Erkenntnisse befinden sich bereits
in der Umsetzung. Die daraus resultierende Beeinträchtigung
– insbesondere unserer mobilitätseingeschränkten
Kunden – ist sehr bedauerlich, aber aufgrund der aktuellen
Vorkommnisse leider nicht zu umgehen. Die Sicherheit
unserer Kunden steht hier an allererster Stelle.
Fahrgäste werden gebeten, sich auf der S-BahnHomepage
über die aktuellen Ausfälle und mögliche
Umfahrungsalternativen zu informieren.“
Frage 6: In der Antwort auf die Fragen 3 und 4 zur
Schriftlichen Anfrage Drs. 17/15627 hat der Senat ausgeführt,
dass er einen Verzicht auf Fahrtreppen nicht für
sinnvoll hält und die DB AG dazu ein Planänderungsverfahren
unter Beteiligung des Senats anstrebt. Hat die DB
AG mittlerweile dieses Planänderungsverfahren in Gang
gesetzt? Wie ist der gegenwärtige Stand? Ist ein Nachbau
von Fahrtreppen geplant? Sofern das Planänderungsverfahren
noch nicht begonnen wurde, warum nicht?
Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es werden alle planfestgestellten Fahrtreppen im
Bahnhof errichtet. Der Bahnsteig E wird im August 2017
mit allen Fahrtreppen in Betrieb gehen. Für die bereits in
Betrieb befindlichen Bahnsteige D und Ru werden die
bisher nicht errichteten Fahrtreppen in geeigneten Baufenstern
nachgerüstet. Darüber hinaus wird eine bisher
nicht plan-festgestellte Fahrtreppe vom unteren zum oberen
Regionalbahnsteig errichtet. Das Planänderungsverfahren
hierzu wird in Kürze eingeleitet. Alle Fahrtreppen
werden bis Ende 2017 eingebaut.“
Frage 7: In Antwort 7 zur Schriftlichen Anfrage Drs.
17/15627 wurde mitgeteilt, dass die DB AG sich in Gesprächen
mit ihren Vertragspartnern bezüglich der Installierung
von Toilettenanlagen am Ostkreuz befinde. Welche
Ergebnisse haben diese Gespräche gebracht? Werden
Toiletten am Bahnhof Ostkreuz eingerichtet? Wie wird
ein möglicher Verzicht auf Toiletten begründet? Wäre es
mit der Bedeutung des Ostkreuzes als Bahnhof mit dem
höchsten Fahrgastaufkommen im S-Bahn-Netz und als
überregionaler Knotenpunkt vereinbar, auf Toiletten als
grundlegenden Service zu verzichten oder entscheidet
ausschließlich die Wirtschaftlichkeitsprüfung über eine
Errichtung?
Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Bau von #Toiletten am Bahnhof Ostkreuz ist Inhalt
der Planfeststellung und wird auch sichergestellt.
Derzeit werden noch unterschiedliche Varianten geprüft
u.a. in Verbindung mit der Nutzung und Schnittstelle des
im Norden entstehenden Bahnhofsvorplatzes.“
Frage 8: Welche Ergebnisse hat der Wettbewerb zur
Gestaltung der #Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz gebracht?
Wie ist der Stand der Umsetzung? Welche Beschränkungen
ergeben sich für Fahrgäste und Anwohner? Wie lange
werden diese andauern? Wie hoch liegen die Gesamtkosten
zur Vorplatzumgestaltung?
Antwort zu 8: Die Planungen für die Vorplätze wurden
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt auf der Basis des abgeschlossenen Wettbewerbs
beauftragt.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nähere Informationen zu den Einschränkungen, deren
Dauer und den Kosten können erst nach Vorlage der
Planung gegeben werden. Eine Zuwegung der Fahrgäste
zum Bahnhof wird jederzeit sichergestellt sein.“
Frage 9: Wird die Anzahl von ca. 800 #Fahrradabstellplätzen
weiterhin für ausreichend erachtet oder sind mittlerweile
mehr Stellplätze angedacht? Wird es ein Modellprojekt
hinsichtlich eines Fahrradparkhauses o.Ä. am
Bahnhof Ostkreuz geben? Wenn ja, wie soll es konkret
ausgestaltet werden? Wie viele Fahrräder fänden Platz?
Wie hoch wären die Gebühren? Wer ist als Betreiber
angedacht? Wenn nein, warum wird kein solches Modellprojekt
umgesetzt?
Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anzahl der Fahrradplätze wird im Rahmen der
Planungen überprüft und ggf. erhöht.“
Im Rahmen der Strategie Fahrradparken untersucht
das Land Berlin auch die Einrichtung von Fahrradparkhäusern.
Ein Modellprojekt wird am Bahnhof Gesundbrunnen
vorbereitet.
Bereits konkreter sind die Voruntersuchungen im
Rahmen des „Pedelec-Korridors“. Dort sollen u.a. am SBahnhof
Zehlendorf „Sichere Radverkehrsanlagen“ in
Kürze ausgeschrieben werden. Bevor weitere Standorte
realisiert werden, müssen belastbare Ergebnisse über
Betreibermodelle und die Akzeptanz solcher Einrichtungen
vorliegen. Flächen für ein mögliches Fahrradparkhaus
werden beim Umbau Ostkreuz berücksichtigt.
Davon unabhängig bestehen für die Berliner Bezirke
(verantwortlich in Berlin für Parken) Möglichkeiten, auch
eigenständig Modellprojekte zu initiieren.
Berlin, den 18. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)

Bahnhöfe + U-Bahn: Laufende und geplante Sanierungs- und Umbaumaßnahmen von U-Bahnhöfen der Nachkriegszeit, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um
eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
ist in den nachfolgenden Antworten enthalten.
Frage 1: An welchen 11 -Bahnhöfen aus der Zeit
nach 1960 werden aktuell und in geplanter Zukunft #Umbau-
bzw. #Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (bitte
einzeln auflisten)? Welche davon sind ganz oder in Teilen
denkmalgeschützt?
Antwort zu 1: Es sind Sanierungsmaßnahmen an den
U-Bahnhöfen Bismarckstraße, Birkenstraße, Yorckstraße,
Friedrich-Wilhelm-Platz, Halemweg, Rudow, Rathaus
Steglitz, Schloßstraße, Neue Grottkauer Straße, Wutzkyallee
und Bayrischer Platz geplant oder bereits im Bau.
Frage 2: Was ist jeweils der #Grund für die Sanierungsarbeiten
(bitte einzeln für jeden U-Bahnhof auflisten)?
Antwort zu 2: Die hier betroffenen Bahnhöfe weisen
grundsätzlich die gleichen Randbedingungen auf. Die
BVG ist verpflichtet, diese, wie alle 173 U-Bahnhöfe,
betriebssicher instand zu halten und entsprechend den
aktuellen technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen
Anforderungen weiter zu entwickeln und anzupassen.
Viele Bahnhöfe der Nachkriegszeit entsprechen nicht
mehr den heutigen Anforderungen an Brandschutz, wirtschaftlicher
Bauwerksinstandhaltung, Vandalismussicherheit
und Übersichtlichkeit. Um diese Anforderungen
erfüllen zu können, werden grundsätzlich Grunderneuerungen
bei Vorliegen erheblicher Mängel durchgeführt.
Hierbei müssen zum Beispiel abfallende Fliesen entfernt
sowie asbesthaltige Baustoffe und Brandlasten beseitigt
werden, als auch nicht prüffähige Deckenelemente abgenommen
werden. Um einen barrierefreien Zugang zu den
Zügen gewährleisten zu können, erfolgt in der Regel
zusätzlich der Einbau von Aufzugsanlagen und Blindenleitstreifen.
Dies bedeutet die Entkernung des entsprechenden
Bahnhofs und somit die Forderung, nach heute
gültigen Normen zu bauen. Dies ist unter Beibehaltung
der alten Gestaltung häufig nicht möglich und erfordert
eine Neugestaltung.
Frage 3: Wird im Sanierungskonzept eine individuell
an die Bahnhöfe angepasste Sanierung und eine größtmögliche
Bewahrung der #Originalsubstanz berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die unter Frage 2 aufgeführten Anforderungen
schreiben die Rahmenbedingungen für die jeweiligen
Sanierungskonzepte vor. Davon ausgehend,
werden der Zeit angepasste Lösungen mit verschiedenen
Architekturbüros gesucht. Dazu gehören beispielsweise
hellere und übersichtlichere Bahnhöfe, um den Sicherheitsanforderungen
gerecht zu werden. Außerdem fließen
auch die Wünsche der Fahrgäste nach abwechslungsreicher
und bildhafter Wandgestaltung bei der Wahl der
besten Lösung mit ein. Die stilprägenden Elemente der
bisherigen Architektur der Bahnhöfe werden dabei erhalten
und weiterentwickelt.
Frage 4: Wie gewährleistet der Senat, dass bestehende
#architektonische Konzepte der U-Bahnhöfe, wie z.B. die
des Architekten Rainer G. #Rümmler, erhalten bleiben?
Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt hat das Thema aufgegriffen und wird es
im nächsten Baukollegium beraten.
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Auffassung der
"Initiative Berliner Architekturwissenschaftler*innen für
U-Bahnhöfe der Nachkriegszeit", dass der architektonische
Charakter der U-Bahnhöfe Friedrich-Wilhelm-Platz,
Rathaus Steglitz, Bismarckstraße und Yorckstraße durch
den Umbau zerstört wird und die U-Bahnhöfe Birkenstraße
und Eisenacher Straße durch die Umgestaltung einen
weitestgehenden Verlust der baulichen Originalsubstanz
erleiden?
Antwort zu 5: Solange diese Bahnhöfe nicht unter
Denkmalschutz stehen, unterliegen notwendige Instandsetzungsarbeiten
der Zuständigkeit der BVG. Über die
Möglichkeiten, den architektonischen Charakter nicht
unter Denkmalgeschutz stehender Bahnhöfe bei zukünftigen
Sanierungsarbeiten zu erhalten, soll im Baukollegium
beraten werden.
Frage 6: Worin sieht der Senat die Notwendigkeit für
die in Frage 5 genannten umfassenden Neugestaltungen?
Antwort zu 6: Die Beurteilung von notwendigen Instandsetzungsarbeiten
liegt in der Verantwortung der
BVG.
Frage 7: Sind im Vorfeld der Umbau- und Sanierungsarbeiten
Vertreter*Innen aus dem Bereich #Denkmalpflege
sowie der Kunst- und #Architekturgeschichte in die Planungen
miteinbezogen worden? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8: Werden denkmalrechtliche Bedenken im Sanierungskonzept
aufgegriffen?
Antwort zu 7 und 8: In der Berliner Denkmalliste sind
bisher nur Bahnhöfe eingetragen, die zwischen 1902 und
1960 erbaut wurden. Die hier angesprochenen UBahnhöfe
repräsentieren eine jüngere Schicht von UBahnhöfen,
die bisher noch nicht systematisch auf Denkmaleigenschaft
untersucht wurden. Da sie nicht unter
Denkmalschutz stehen, wurde die Denkmalpflege auch
nicht in die Planung einbezogen.
Frage 9: Welche U-Bahnhöfe sind in der Denkmalliste
aufgeführt?
Antwort zu 9: Von den 173 U-Bahnhöfen in Berlin
stehen 75 unter Denkmalschutz. Die Liste der denkmalgeschützten
Bahnhöfe ist in der Denkmalliste einsehbar.
Bei den unter der Antwort zu 1. angeführten U-Bahnhöfen
handelt es sich nicht um denkmalgeschützte Objekte.
Frage 10: Will der Senat weitere U-Bahnhöfe in die
Denkmalliste aufzunehmen? Welche stehen diesbezüglich
in Rede?
Antwort zu 10: Dem Landesdenkmalamt liegen Erkenntnisse
vor, die für eine Unterschutzstellung der UBahnhöfe
Fehrbelliner Platz und Schlossstraße sprechen.
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)

Straßenverkehr: Der Umbau der Karl-Marx-Straße geht in die nächste Runde aus Senat

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Pressemitteilung: Bezirksamt Neukölln von Berlin und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweltDie Bauarbeiten für den 2. #Bauabschnitt zum #Umbau der #Karl-Marx-Straße zwischen #Uthmann- und #Briesestraße beginnen nach Ostern.

Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, die Bezirksbürgermeisterin Dr. Franziska Giffey und der Baustadtrat Thomas Blesing werden die Baumaßnahmen mit dem traditionellen ersten Spatenstich offiziell eröffnen. Wann: 6. April 2016, 11.00 UhrWo: Karl-Marx-Straße 163,Platz vor dem SB-Center Deutsche Bank Die Karl-Marx-Straße ist die zentrale Geschäftsstraße Neuköllns und somit ein wichtiger Versorgungsbereich des Bezirks. Damit sich dieser Bereich als zukunftsfähiges Zentrum profilieren kann, gilt es, die Karl-Marx-Straße zu modernisieren und zeitgerecht auszubauen. Umbau und Neugestaltung der Straße sollen dazu beitragen, ihre Aufenthaltsqualität zu steigern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Das Citymanagement und das Ansiedlungsmanagement des Bezirks tragen darüber hinaus zu einer wirtschaftsorientierten Stadtentwicklung bei. Staatssekretär Bauen und Wohnen, Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup: „ Die Karl-Marx-Straße ist eine der pulsierenden Lebensadern Berlins. Mit den baulichen Maßnahmen verbessern wir die Aufenthaltsqualität, schaffen eine größere Identität mit dem Kiez und geben den Berlinerinnen und Berlinern mehr Sicherheit entlang der stark frequentierten Straße. Bis 2018 wird Berlin hierfür etwa 11 Millionen Euro investieren.“Bezirksbürgermeisterin Dr. Franziska Giffey: „Ein wichtiger Hauptstadtbezirk wie Neukölln braucht auch eine attraktive Einkaufsstraße. Neukölln befindet sich im Wandel, neue Unternehmen, frische Ideen, kreative Begeisterung stehen für diese Entwicklung. Mit dem Umbau der Karl-Marx-Straße investiert der Bezirk in die Zukunft und setzt bemerkenswerte Akzente der Erneuerung.“ Bezirksstadtrat Thomas Blesing: „Die Neugestaltung und Aufwertung der Karl-Marx-Straße schreitet voran. Die Entwicklung der Karl-Marx-Straße, die das Rückgrat des Stadtteils in Hinblick auf die Infrastruktur und den Verkehr darstellt, trägt dazu bei, Handel und Dienstleistung zentral zu stabilisieren und zu fördern. Wir haben bereits viel geschafft und arbeiten weiterhin daran, eine sehr übersichtliche und einladende Karl-Marx-Straße entstehen zu lassen.“ Der 1. Bauabschnitt zwischen Jonas- und Uthmannstraße wurde Anfang des Jahres fristgerecht und im vorgesehenen Kostenrahmen fertig gestellt. Auch im 2. Bauabschnitt werden nun die Gehwege soweit wie möglich verbreitert, Bäume gepflanzt, eine helle Straßenbeleuchtung, die auch den Gehweg ausleuchtet, installiert und zusätzliche Sitzgelegenheiten geschaffen. Radfahrer und Autofahrer erhalten je eine getrennte Spur pro Richtung. Mit zahlreichen neuen Radbügeln wird auf den stärker werdenden Fahrradverkehr reagiert. Zusätzliche Sicherheit und eine bessere Querung ermöglichen neue Mittelinseln, die barrierefrei gestaltet werden. Als Besonderheit werden im 2. Bauabschnitt auch künstlerisch gestaltete Bauelemente wie die „Kunstpollerwolke“ realisiert, die in einem Wettbewerb von Bewohnerinnen und Bewohnern und einer Jury ausgewählt wurden. Parallel unternimmt die BVG notwendige Abdichtungsarbeiten am Tunnel der U-Bahnlinie 7. Im U-Bahnhof Karl-Marx-Straße wird im Rahmen der Bauarbeiten ein Fahrstuhl eingebaut. Der vollständige Umbau schließt wie im 1. Bauabschnitt auch alle Medienträger und Leitungsverwaltungen ein, die zum Teil umfangreiche Erneuerungen an ihrem Leitungsbestand vornehmen. Die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts ist für Ende 2017 vorgesehen. Wegen der Komplexität der Gesamtmaßnahme wurde die Maßnahme in insgesamt fünf Bauphasen eingeteilt. Für den 2. Bauabschnitt stehen rund 2,8 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Planungen sehen vor, ab 2018 dann die letzte Etappe der Karl-Marx-Straße bis zur Weichselstraße umzubauen. Die gesamte Straßenbaumaßnahme der Karl-Marx-Straße wird aus Mitteln der Städtebauförderung – Aktive Zentren – finanziert und beläuft sich auf ca. 11 Millionen Euro. Bilder:
Luftbild: Karl-Marx-Straße (2013), Bild: P. Meuser

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr + Straßenverkehr: Baumfällungen vom 1. – 4. Februar 2016 wegen Umbaus der Pappelallee / Stahlheimer Straße, aus Senat

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Im Zusammenhang mit dem #fahrradfreundlichen #Umbau der #Pappelallee/#Stahlheimer Straße werden in diesem Jahr die Bauarbeiten im ersten und zweiten Bauabschnitt auf der westlichen Seite der Pappelallee / Stahlheimer Straße zwischen der #Danziger Straße und der #Wichertstraße (Pappelallee 45 bis 89 / Stahlheimer Straße 29 bis 32) durchgeführt. Als vorbereitende Maßnahmen werden vom 1. – 4. Februar 2016 zwanzig Bäume gefällt, sieben Bäume bleiben erhalten.
Zwischen Politik, Verwaltung und den Bürgern wurde in den Jahren 2013 und 2014 in drei Informationsveranstaltungen und verschiedenen Ortsbesichtigungen über den Zustand des vorhandenen Baumbestands und Folgen für die Umbaumaßnahme debattiert. Für jeden einzelnen Baum wurde detailliert der Zustand und das Schadensbild anhand des öffentlich vorgestellten Baumgutachtens erläutert.

„Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde der vielfach geäußerte Wunsch nach einer Vielfalt neu zu pflanzender Bäume aufgenommen. An ausgewählten Stellen der Pappelallee/Stahlheimer Straße wird mit Kirsch- und Amberbäumen und einer Rosskastanie der öffentliche Raum markant gestaltet. Zudem stellt dieser Mix an Baumarten zugleich einen Schutz gegen Schädlingsbefall für den neuen Baumbestand dar“, erklärt Jens-Holger Kirchner (Bü90/Grüne), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung. Die ersten Baumpflanzungen werden in diesem Jahr erfolgen.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Straßenverkehr: Umbau des Fraenkelufers, städtebaulicher Denkmalschutz und Umgang mit den IBA-Bauten, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Stellen des Landes Berlin und ggf. des Bundes sind am geplanten #Umbau des #Fraenkelufers zwischen #Admiralbrücke und #Böcklerpark im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beteiligt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirk?
Antwort zu 1: Der Umbau des Fraenkelufers ist ein Projekt, das im Rahmen des Förderprogramms Städtebau-licher Denkmalschutz für das Gebiet Urbanstraße finan-ziert wird.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt Berlin ist Förderstelle und prüft das vom Bezirk, Abteilung Planen, Bauen und Umwelt – zur Förderung beantragte Projekt dahingehend, ob es grundsätzlich aus dem Programm förderfähig ist und ob die Kosten sachge-recht ermittelt wurden. Es obliegt der Entscheidung des Bezirks, für welche Projekte er eine Förderung aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz beantragt. Dem Bezirk obliegt die Durchführung der Bürgerbeteili-gung, die Entscheidung über die Inhalte des Planungskon-zeptes nach Abwägung der Interessenlagen und somit auch die Bewertung und Auswahl von Planungsvarianten.
Der Bund ist in die Durchführung des Verfahrens nicht einbezogen.
Frage 2: Welche konkreten #Maßnahmen umfasst der geplante Umbau des Fraenkelufers zwischen Admiralbrü-cke und Böcklerpark?
Antwort zu 2: Der Uferbereich des Fraenkelufers wur-de 1987 gestaltet. Die Doppelfunktion als Naherholungs-raum und wichtige Rad- und Fußwegeverbindung führt in den schmaleren Uferbereichen der öffentlichen Grünanla-ge mittlerweile oft zu Nutzungskonflikten und Übernut-zungserscheinungen. Zudem haben sich die Anforderun-gen an den öffentlichen Raum stark verändert. Mobilitäts-eingeschränkte Menschen, z.B. mit Kinderwagen oder Rollatoren und Rollstühlen können den vorhandenen Uferweg nur sehr eingeschränkt nutzen.
Dieses hat den Bezirk veranlasst, eine Erneuerung zu planen.
Die wesentlichen Maßnahmen betreffen:
 Verbreiterung des Uferwegs in der öffentlichen Grünanlage auf 6-8 Meter mit Zonen für Fußgän-ger/innen und Radfahrer/innen
 Verbesserung der Barriefreiheit
 Bodenverbessernde Maßnahmen und Baumschutz am Uferweg
 Schaffung von Sitzmöglichkeiten für ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen
 Sanierung des historischen Geländers am Uferweg mit teilweiser Anpassung an die Bäume
 Neuordnung der Stellplätze von Quer- in Längs-parken wegen Verbreiterung des Uferweges
 Aufpflasterungen im Straßenraum als Querungs-hilfe.
Frage 3: Auf welcher Grundlage wurde der Umbau am Fraenkelufer geplant und welche #Gutachten wurden hier-zu erstellt?
Antwort zu 3: Das in 2011 – unter Beteiligung der Öf-fentlichkeit – vom Bezirk beauftragte Integrierte Stadt-entwicklungskonzept für das Fördergebiet Urbanstraße beinhaltet die Maßnahme „Schaffung einer funktionsfähi-gen Fuß- und Radwegeverbindung am Landwehrkanal“ zwischen Baerwaldbrücke und Kottbusser Brücke.
Um hierfür eine qualitätsvolle gestalterische Lösung zu finden, hat der Bezirk im Oktober 2012 ein land-schaftsplanerisches Entwurfsverfahren mit fünf Gut-achterbüros für die Bereiche Böcklerpark und Fraenke-lufer durchgeführt.
Der ausgewählte Vorentwurf des Planungsbüros Han-ke + Partner Landschaftsarchitekten war die Grundlage für die weitere Planung.
Gutachterlich untersucht wurden die Bäume (auf Vita-lität) und das historische Geländer am Uferweg.
Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass nach Be-zirksverwaltungsgesetz die Planung für ein solches Vor-haben der BVV zur Zustimmung vorzulegen ist, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Die Zuständigkeiten der Bezirksverord-netenversammlung sind in § 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geregelt. § 12 Absatz 2 Nummer 5, 6 und 7 BezVG führt die Vorgänge auf, bei denen die Bezirksver-ordnetenversammlung über eine Zustimmung entscheidet. Eine Umgestaltungsmaßnahme, wie die vorliegende, ist davon nicht erfasst.
Frage 5: Welche Bürgerbeteiligungsverfahren wurden während der Planungsvorbereitungsphase durchgeführt und wie war die Resonanz seitens der Anwohnenden?
Antwort zu 5: Die durch den Bezirk durchgeführte Se-rie von Veranstaltungen und Beteiligungsangeboten um-fasst folgende Schritte:
09.03.2013 Vor-Ort-Begehung mit Bezirksamtsver-
treterinnen und Bezirksamtsvertretern
13.03.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 20.08.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 13./14.11.2013 Passantenbefragung vor Ort am
Fraenkelufer 16.11.2013 Planungswerkstatt
05.06.2014 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung Sept./Okt. 2014 Ausstellung der Pläne an zwei Orten im
Bezirk 15.01.2015 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 14.03.2015 Planungswerkstatt
Die Veranstaltungen mit in der Regel zwischen 30 und 60 Teilnehmenden richteten sich an die Anwohner/innen, aber auch an die weiteren Nutzer/innen des öffentlichen Uferwegs, d.h. an Fußgänger/innen, Radfahrer/innen und sonstige Bewohner/innen des Stadtteils. Ziel war, deren Interessen ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Anwohner/innen des Fraenkelufers brachten sich mit einem hohen Engagement ein. Die Planung, den öf-fentlichen Uferweg den neuen Nutzungsanforderungen anzupassen, wurde von vielen Anwohnerinnen und An-wohnern abgelehnt. Eine zunehmende Besucherfrequenz wurde wegen der Erfahrungen mit der Admiralbrücke befürchtet. Einige plädierten dafür, den Ist-Zustand ledig-lich zu erneuern.
Hingegen gab es von einigen Anwohnerinnen und Anwohnern und anderen Nutzerinnen und Nutzern auch eine sehr positive Bewertung hinsichtlich der Verbesse-rungen für den Stadtteil.
Aufgrund einer Unterschriftenaktion der Nachbar-schaftlichen Gruppe Fraenkelufer wurden die Planungen am 15.1.2015 im BVV-Saal erneut der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf der mit ca. 100 Personen sehr gut besuch-ten Veranstaltung befürworteten verschiedene Vertre-ter/innen von Naturschutzverbänden, Fahrrad- und Fuß-gängerinitiativen die Planung. Die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen konstatierte für die Neu-planung eine deutliche Verbesserung für mobilitätseinge-schränkte Menschen. Die Nachbarschaftliche Gruppe Fraenkelufer konnte nicht überzeugt werden.
Frage 6: Wurden grundlegende Einwände und Wider-sprüche zu den Planungsvorhaben vorgetragen und wenn ja, welche und wie wurden diese behandelt bzw. abgewo-gen?
Antwort zu 6: Hinweise und Bedenken der unmittel-baren Anwohner/innen wurden vom Bezirksamt ernst genommen und, soweit sie umsetzbar und mit den über-geordneten Zielen vereinbar waren, in die Planung mit aufgenommen.
In der Veranstaltung am 13.3.2013 wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger die Forderung gestellt, im Ab-schnitt Fraenkelufer den gesamten Straßenraum inklusive der Fahrbahn in die Planung einzubeziehen, um so zu besseren Lösungsmöglichkeiten auch für die Verkehrsbe-ruhigung der Straße zu kommen. Dieser Forderung hat sich der Bezirk gestellt und den Planungsbereich um die Fahrbahn und nördlichen Gehweg erweitert.
Die Resonanz auf die geplante Änderung der Stell-platzanordnung war unterschiedlich. Um das Ziel der konfliktfreieren Rad- und Fußwegeverbindung am Ufer zu realisieren, ist eine Änderung von Quer- auf Längspar-ken unerlässlich und wurde durch den Bezirk auf den Veranstaltungen vermittelt.
Durch die Anwohner/innen wurden im Laufe des Ver-fahrens wichtige Hinweise zum Brandschutz vorgetragen. Unter Einbezug der Berliner Feuerwehr wurden diese geprüft und die Planung dahingehend verändert. In der Konsequenz musste damit die Planung einiger Stellplätze entfallen, die nun an andere Stelle im unmittelbaren Um-feld ersetzt werden.
Ebenfalls einer Bürgerversammlung entstammt die Planänderung, die Uferpromenade nicht in zwei Streifen optisch zu unterteilen.
Frage 7: Wie hoch sind die beantragten Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz und wie hoch ist die vom Senat bewilligte Summe?
Antwort zu 7: Die beantragten Mittel aus dem Förder-programm Städtebaulicher Denkmalschutz belaufen sich auf 800.000 Euro. Aufgrund der Kostenprüfung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Bezirk 785.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.
Frage 8: Wie beurteilen die beteiligten Denkmal-schutzbehörden die Planungsvorhaben und wie wurden diese beteiligt?
Antwort zu 8: Das Ergebnis des Planungsverfahrens ist aus denkmalfachlicher Sicht zu begrüßen. Die Garten-denkmalpflege des Landesdenkmalamtes war sowohl am Wettbewerbsverfahren als auch zeitweise am Planungs-verfahren zur Umgestaltung des Nordufers des Land-wehrkanals einschließlich Fraenkelufer beteiligt.
Frage 9: Welche Strategie verfolgen Senat und Bezirk für den hier lokalisierten Bestand der Internationalen Bauausstellung 1987 (IBA)?
Antwort zu 9: Die Bauten der Internationalen Bauaus-stellung 1987 in Kreuzberg wurden im Zuge der Erstel-lung der Denkmaltopographie Kreuzberg 2014-2015 erfasst und denkmalwerte Objekte als Baudenkmale, Denkmalbereiche und Gartendenkmale in die Denkmallis-te Berlin eingetragen. Die Denkmale unterliegen dem Denkmalschutzgesetz Berlin.
Zudem wurde im Jahr 2012 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Verbindung mit den betroffenen Bezirken eine Faltmappe „IBA ’87 – Südliche Friedrichstadt und Tegel“ herausgegeben, um eine breite-re Öffentlichkeit über die Bauten der Internationalen Bauausstellung 1987 zu informieren.
Frage 10: Welche Vorstellungen für die denkmalrecht-liche Unterschutzstellung von Gebäuden und Ensembles der IBA 1987 existieren derzeit und wie weit sind diese vorbereitet?
Antwort zu 10: Die Bauten der Internationalen Bau-ausstellung 1987 außerhalb des Ortsteils Kreuzberg (Rei-nickendorf-Tegel, Tiergarten, Wilmersdorf-Prager Platz) werden bis zum Jahr 2017 erfasst und eine denkmalwür-dige Auswahl von Bauten, Ensembles und Gärten in die Denkmalliste eingetragen.
Frage 11: Wie werden die denkmalschutzwürdige Ar-chitektur und der denkmalschutzwürdige Städtebau der IBA 1987 bisher vor Überformung geschützt und in ihrer Einmaligkeit gesichert?
Antwort zu 11: Alle Berliner Denkmale werden nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes Berlin gleichermaßen behandelt. Veränderungen an Denkmalen sind genehmigungspflichtig. Alle Bauanfragen, Bauanträ-ge usw. werden der zuständigen Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirks zugeleitet, die im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Denkmale betreut, Geneh-migungen erteilt oder verweigert.
Zudem besteht ein enger Austausch zwischen der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Bezirken, um Bauvorhaben auch bei den nicht denk-malgeschützten Bauten der Internationalen Bauausstel-lung 1987 positiv zu beeinflussen. Im Rahmen des formal Möglichen sind sowohl der Senat als auch die Bezirke bestrebt, schwerwiegende Eingriffe oder Überformungen zu verhindern, da ihnen die besonderen Werte dieser Bauten bewusst sind.
Berlin, den 23. Oktober 201
In Vertretung
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)

Straßenverkehr: Ende Oktober beginnt der 2. Bauabschnitt in der Pappelallee und Stahlheimer Straße, aus Senat

www.berlin.de Bei dem seit Juli 2015 laufendem #Umbau der #Pappelallee / #Stahlheimer Straße beginnt ab Ende Oktober 2015 der 2. #Bauabschnitt zwischen #Stargarder Straße und #Wichertstraße (Pappelallee 36 bis 44 / Stahlheimer Straße 1 bis 3A). Gebaut wird auf der #östlichen Straßenseite bis ca. Ende August 2016. Der Abschnitt zwischen Danziger Straße und Wichertstraße wird mit rund 3,9 Mio. EUR aus Ausgleichsbeträgen der Sanierungsgebiete finanziert. Der Abschnitt von der Wichertstraße bis zur Wisbyer Straße wird aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz finanziert und kostet rund 1,7 Mio. EUR. Während der Arbeiten kann es abschnittsweise zu Sperrungen mit Umleitung für den Individualverkehr kommen, der Anliegerverkehr ist gewährleistet. Die Straßenbahn wird weiter uneingeschränkt verkehren. Der gesamte Straßenzug von der Danziger Straße bis zur Wisbyer Straße soll bis 2017 fertig gestellt werden. Informationen über das laufende Baugeschehen gibt es im Internet unter http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung/artikel.205751.php Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306
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