Straßenverkehr: In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin, aus Senat

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Frage 1:
Wie sieht das stadtplanerische Konzept für den Raum #Autobahndreieck #Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz aus, dessen erste Ergebnisse zum Jahreswechsel 2018/2019 erwartet wurden?
Antwort zu 1:
Da das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Ergebnisse genannt
werden.
Frage 2:
Wie sehen die Planungen zum #Umbau des #AD Funkturm aus?
Antwort zu 2:
Die Komplexität der Gesamtanlage des AD Funkturms (Anfang der 60er Jahre erbaut) in
Kombination mit umfangreichen Bahnanlagen und einer Gestaltungsform unter
Berücksichtigung der #AVUS-Nordkurve ist für ein #Autobahndreieck untypisch und
entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere der schlechte Zustand der
baulichen Anlagen (im Besonderen diverse #Brückenbauwerke) sowie die erforderliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dreiecks erfordern
grundlegende Maßnahmen. Um diesen außerordentlich belasteten, für das Land Berlin
überaus wichtigen Verkehrsknoten dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist daher eine
Erneuerung mit einhergehender Umgestaltung des Dreiecks dringend erforderlich. Im
Zuge der Variantensuche wurde für das Autobahndreieck die Ausgestaltung als
aufgeweitetes Dreieck mit drei Bauwerken herausgearbeitet. Die #A115 (#AVUS) soll in
Mittellage über den derzeitigen Rasthof geführt werden.
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Die Planung zum Umbau des #Autobahndreicks Funkturm sieht aktuell eine neue
#Anschlusstselle an der A 115 Höhe #Messedamm / Ecke #Jafféstraße vor. Durch diese neue
Anschlusstelle wird die Verkehrssicherheit im Autobahndreieck insbesondere auf der
#A100 wesentlich verbessert. Die auf der A 100 im Bestand vorhandenen Stadtstraßenanbindungen
zur Messe und zum ICC werden auf die geringer belastetete A 115 verlagert.
Die im Bestand vorhandenen unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse mit der
Anschlussstelle Messedamm innerhalb des Autobahndreiecks und der dichten Abfolge
von Rampen mit ungewöhnlich kurzen Ein- und Ausfädelungsspuren sowie der dichten
Anschlussstellenfolge auf der A 100 werden aufgelöst.
Frage 3:
Wie sehen die Planungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen aus?
Antwort zu 3:
Das wesentliche Merkmal der Verkehrsführung während der Bauzeit soll die
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Stadtautobahn sein. Dies kann auf der A 115
durch den Bau der neuen Trasse außerhalb der Bestandautobahn gewährleistet werden.
Auf der A 100 wird dafür eine Verkehrsführung neben der Bestandstrasse erforderlich
sein. Die Anschlüsse Messe / ICC müssen auf Grund dessen zeitweise geschlossen
werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die nördlichen Anschlussstellen Kaiserdamm
und Spandauer Damm geführt werden.
Frage 4:
Inwieweit ist die Siedlung Eichkamp direkt oder indirekt von den Planungen betroffen bzw. inwieweit ist eine
Trassenführung im Bereich des S-Bahnhofs Eichkamp / Messe-Süd vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Siedlung #Eichkamp liegt neben der neuen Anschlussstelle Messedamm.
Privatgrundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Der erforderliche aktive und
passive #Lärmschutz wird vorgesehen. #Städtebaulich wird sich das direkte Umfeld am
Knotenpunkt Messedamm / Jafféstraße / Eichkampstraße und die Anbindung der
Waldschulallee durch die neue Anschlussstelle Messedamm verändern. Für die
Anschlussstelle wird das südliche Ende (etwa 6.000 m²) der Grünanlage an der
Eichkampstraße in Anspruch genommen. Die Verlängerung des Messedamms zur
Autobahnanschlussstelle wird über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Messe Süd geführt.
Die Bahnsteigzugangstreppe wird an die neue Straßenführung angepasst.
Frage 5:
Wie wurden die Anwohner in die Planungen einbezogen bzw. inwieweit wurde dem Wunsch der Anwohner
bzw. Anwohnerinnen und deren Siedlerverein für ein Beteiligungsgespräch mit dem Senat von Berlin
entsprochen? Inwieweit wird vom Berliner Senat sichergestellt, dass auf der #Informationsveranstaltung der
#DEGES ein politisch Verantwortlicher und kompetenter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Berliner Senats als
Ansprechpartner für die Anwesenden vor Ort sein wird?
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Antwort zu 5:
Die Vertreterinnen und Vertreter der #Eichkampsiedlung wurden im März 2019 von der
DEGES über die Planungen frühzeitig informiert. Weitere Formate zur Information und
Beteiligung sind zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Information und
Beteiligung vorgesehen. An der Informationsveranstaltung am 31.10.2019 werden auch
Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
teilnehmen.
Frage 6:
Inwieweit ist die von den Anwohnern und deren Vertretern als am wenigsten schädlich angesehene
Planungsvariante favorisierte Tunnellösung realisierbar?
Antwort zu 6:
Der Autobahnanschluss des verlängerten Messedamms an die Autobahn ist als
Unterführung unter der Autobahn realisierbar.
Frage 7:
Inwieweit ist das Gelände ‚Zwischen den Gleisen‘ auch von der Halenseestraße oder über den nördlich
gelegenen Parkplatz aus anfahrbar?
Antwort zu 7:
Das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Grunewald ist von der
Halenseestraße nicht öffentlich erschlossen. Vom nördlich gelegenen Parkplatz ist das
Gelände „Zwischen den Gleisen“ nicht anfahrbar.
Für eine Anbindung des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald über den
Bereich Rasthof AVUS wäre in jedem Fall ein Brückenbauwerk über die Gleisanlagen der
S-Bahn und Fernbahn erforderlich.
Frage 8:
Mit welchen Lärmemissionen wäre bei einer Realisierung einer Brückenlösung zu rechnen und welche
gesetzlichen Vorgaben für die Anlieger gibt es dazu? Inwieweit wird es eine Lösung geben, mit der „Straßen
mit Wohnbebauung so weit wie möglich gemieden werden sollen“?
Antwort zu 8:
Die exakten Lärmemissionsberechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den
ersten überschlägigen Berechnungen der Vorplanung sind im Vergleich zur Unterführung
bei einer Brückenlösung (Überführung des verlängerten Messdamms über die Autobahn)
leicht höhere Immissionen im nödlichen Bereich der Eichkampsiedlung zu erwarten, die
jedoch mit geeigenten Lärmschutzmaßnahmen kompensierbar sind. Der gesetzliche
Anspruch für die Anwohnerinnen und Anwohner richtet sich nach dem
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Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der Bundesimmisionsschutzverordnung (16.
BImSchV). Straßen mit Wohnbebauung, hier die Waldschulallee und die Eichkampstraße,
werden nur bzgl. ihres Anschlusses an den Messedamm verändert.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz