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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Fahrzeug-Sharing- und Mobilitäts-Dienstleister sind schon mit in die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“
integriert?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
“Zum Open Beta Launch (11.06.2019) sind #Emmy (#eRollersharing), #Nextbike
(#Bikesharing), #Miles (#Carsharing) und der öffentliche Personennahverkehr (#S-Bahn &
#BVG) in der Jelbi-App tiefenintegriert.“
Frage 2:
Welche werden zukünftig noch mit integriert werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Sommer folgt der #BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und
ViaVan. Kurz darauf soll auch #Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der
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Zulassung auch die #E-Tretroller von #Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren
Partner. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.“
Frage 3:
Gibt es von Seiten des Senats und/oder der BVG besondere Prioritäten, welche Dienstleister zukünftig mit in
Jelbi integriert werden sollen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG bietet allen Mobilitätsanbietern die Möglichkeit, ihre Mobilitätsservices für Berlin
auf der Mobilitätsplattform in einer tiefen Integration (von der Anzeige über die
Reservierung bis zur Bezahlung) anzubieten. Hierzu veröffentlichte die BVG am
04.01.2019 ein Interessenbekundungsverfahren auf BVG.de und Bund.de für sog.
„Mobility Service Provider (MSP)“, d.h. Unternehmen, die ihre Mobilitätsangebote in Berlin
bereitstellen bzw. bereitstellen werden. Inhalt der Bekanntmachung war eine Aufforderung
an die MSPs, Interesse für die Teilnahme an dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt
„Mobilitätsplattform Jelbi“ der BVG zu bekunden, unter Erfüllung von
Mindestanforderungen.“
Frage 4:
Haben sich alle der unter 1. genannten Anbieter gegenüber BVG UND Senat bereit erklärt, die
Bewegungsdaten ihrer Nutzer zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 4:
Nein. Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit. Der BVG stehen nur die über die Jelbi-
App generierten Daten im Rahmen der DSGVO zur Verfügung sowie die anonymisierten
Nutzungsdaten von Verkehrsmitteln auf den Jelbi-Stationen. Dazu gehören auch Daten
über den Abfahrtsort und Zielort sowie die Verkehrsmittelauswahl, die für die
Buchung/Nutzung, Bezahlung und Rechnungstellung erforderlich sind.“
Frage 4a:
Wenn Nein, gibt es darüber weitere Verhandlungen mit den Anbietern, die keine Daten zur Verfügung stellen
wollen oder es bisher noch nicht machen?
Antwort zu 4a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit, da für den Betrieb von Jelbi nicht
notwendig.“
Frage 4b:
Welche der Dienstleister unter 1. sind bereit, ihre Daten dem Senat UND der BVG zur Verfügung zu stellen?
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Antwort zu 4b:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kooperationspartner stellen nur die Daten zur Verfügung, die für die Nutzung des
jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig sind (für die Buchung, Bezahlung und
Rechnungstellung, siehe Antwort zu Frage 4)“.
Frage 5:
Werden diese Daten jeweils kostenfrei und auswertbar zur Verfügung gestellt?
a. Wenn NEIN: Was kosten diese Daten bzw. die Auswertung den Senat bzw die BVG?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja.“
Frage 6:
Besteht von Seiten des Senats überhaupt ein Interesse an den Bewegungsdaten?
a. Wenn JA, von welchen Sharing- und Mobilitätsdienstleistern, unterschieden nach Fahrzeugarten, sind diese
Bewegungsdaten für den Senat ODER BVG von Interesse?
Antwort zu 6:
Bei der Mobilitätsplattform „Jelbi“ handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches,
unternehmerisches Pilotprojekt der BVG, in dem getestet werden soll, ob eine solche App
funktioniert und ob das Konzept der Hubs angenommen wird, so dass es hierzu keine
Vorgaben des Senats gibt.
Frage 7:
Wird die Bereitschaft zur Datenweitergabe an den Senat und/oder BVG künftig ein Kriterium für die
Integration eines Dienstleisters unter 1. sein, um in die Jelbi Mobilitätsplattform integriert zu werden?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nur soweit es für die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig ist.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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