In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/ 23195 heißt es, es sei Ziel des Senats „ eine Lösung zur Erfüllung der Aufgabe einer Alternativen #Barrierefreien#Beförderung (#ABB) aus dem § 29 Abs. 6 #Mobilitätsgesetz (#MobG) und dem #Nahverkehrsplan für Berlin (#NVP) umzusetzen“ (S. 2). Welche Lösung(en) wurde(n) seither gefunden?
Frage 2:
Wie kommt das Land Berlin in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr seiner Verpflichtung aus Artikel 20 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (#UN-Behindertenrechtskonvention/ #UN-BRK) nach, demzufolge von den Vertrags- und ihren Gliedstaaten für „ Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen“ ist?
Wie bewertet der Senat den Vorschlag einer Anzuhörenden in der genannten Sitzung, eine der vier zuständigen Senatsverwaltungen mit der Federführung und Koordination zu betrauen, um ein gesamtheitliches Logistikkonzept für #Inklusionstaxis und #Sonderfahrdienste zu entwickeln?
Plant der Senat, diesen Vorschlag aufzugreifen bzw. umzusetzen? Falls ja, beabsichtigt die Sozialsenatsverwaltung die Federführung zu übernehmen?Sofern ja, bis wann ist die Benennung der federführenden Verwaltung und insbesondere die Vorlage eines ersten Grobkonzepts zu erwarten?
Vor der Beantwortung der einzelnen Fragen gilt es, eine Unterscheidung zwischen dem #Sonderfahrdienst und den Fahrten der #Eingliederungshilfe zu treffen. Der Sonderfahrdienst ist durch die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes eigenständig geregelt. Basierend auf dieser Verordnung wird ein Vertrag zwischen dem Betreiber, gegenwärtig der Via Mobility DE GmbH, und dem Land Berlin geschlossen. Das Land Berlin ist damit berechtigt, die bestmöglichen Bedingungen für die Nutzenden des Sonderfahrdienstes auszuhandeln und ist für die Umsetzung dieser Bedingungen verantwortlich.
1. Wie sichert der Senat, dass Fahrer*innen, die Sonderfahrdienste für Menschen mit #Behinderung durchführen, entsprechend #geschult sind? Sind diese auch bei #Sub-Unternehmen gesichert?
3. Welche Schulungsangebote bestehen für Fahrer*innen zum angemessenen Umgang mit Menschen mit körperlichen und/oder psychischen #Einschränkungen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen? Gibt es verpflichtende Angebote?
Zu 1. und 3.: Der #Sonderfahrdienst wird im Land Berlin durch #Via Mobility DE GmbH unter dem Label „#WirMobil“ geleistet. Vor dem ersten Einsatz bei WirMobil müssen alle Fahrer/innen, auch die der Subunternehmen, eine verpflichtende umfangreiche Schulung absolvieren. Inhalte dieser Schulung sind unter anderem:
Welche Probleme ergaben sich aus Sicht des Senats ggf beim #Leistungsübergang?
Welche Probleme wurden bisher durch Nutzerinnen und Nutzer an den Senat herangetragen? Zu 1. bis 3.: Der Senat beurteilt den Wechsel des besonderen Fahrdienstes zur #ViaVan GmbH zum 01.10.2021 grundsätzlich positiv. Der Übergang vom bisherigen Betreiber WBT eG zur ViaVan GmbH fand in einer kooperativen Zusammenarbeit dieser beiden Akteure statt und wurde stetig von den, für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen, zuständigen Verwaltungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) begleitet. Hierzu wurden entsprechende Arbeitsgremien zwischen den Verwaltungen und der ViaVan GmbH etabliert, die monatlich bzw. wöchentlich zusammentrafen. Die Zusammenarbeit war sehr zielgerichtet und effektiv. Rechtzeitig vor dem 01.10.2021 wurden die Nutzerinnen und Nutzer in einem umfänglichen Infobrief des LAGeSo zu allen Fragen rund um den Fahrdienst sowie Änderungen von Kontaktdaten informiert. In einem Arbeitstreffen zur Auswertung des einwöchigen Betriebs nach dem Betreiberwechsel zwischen der ViaVan GmbH, der SenIAS und dem LAGeSo am 06.10.2021 wurden kleinere Probleme in der Umsetzung thematisiert, die jedoch nur marginale Auswirkungen auf das Kerngeschäft des Fahrdienstes und damit für die Nutzerinnen und Nutzer hatten. 2
Welche #Reaktionszeit sind für die Anmeldung/Registrierung künftiger Nutzerinnen und Nutzer des SFD beim Betreiber angemessen oder sind auch dem Senat 14 Tage Schweigen von Berlinmobil zu viel?
Wie bewertet der Senat den praktizierten #Datenschutz, wenn als Antwort auf eine versuchte Registrierung mit persönlichen Daten (Art des Rollstuhls, Treppenhilfe, usw.) eine englischsprachige Eingangsbestätigung der Bewerbung von der Personalabteilung erfolgt? Zu 4. und 5.: Dem Senat ist lediglich ein Einzelfall bekannt, in dem sich die betreffende Person offensichtlich nicht im BerlMobil-Portal, sondern in einem anderen Portal von ViaVan (vermutlich dem Viavan driver Portal– das erscheint bei der Suche im Internet mit den Begriffen „viavan“ und „registrierung“ ganz oben) angemeldet hat. Dies erklärt die späte Reaktion und auch die englischsprachige Eingangsbestätigung. Ein datenschutzrechtlicher Verstoß seitens der Betreiberin ist nicht gegeben. Grundsätzlich besteht – wie bisher auch – für alle Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, sich mit konkreten Beschwerden zu „BerlMobil – Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ an die Beschwerdestelle des LAGeSo zu wenden. Konkreten Problemschilderungen kann dann nachgegangen werden und damit auch für die Zukunft eine Verbesserung der Qualität erreicht werden.
Wann wird sich der #Fahrgastbeirat des #SFD erstmals mit dem Ablauf des Betreiberwechsels befassen? Zu 6.: Der Fahrgastbeirat tagte zu diesem Thema bereits am 28.09.2021. An dieser Sitzung nahm die Geschäftsführerin sowie eine weitere Mitarbeiterin der neuen Betreiberin ViaVan GmbH teil, die sich allen Fragen der Mitglieder des Beirats zu den bis dahin erfolgten Vorbereitungen der Umsetzung des Betreiberwechsels aufgeschlossen stellten und die Anregungen aus diesem Gremium mit den Mitgliedern ausführlich erörterten.
Über Verzögerungen oder Terminänderungen beim SFD wird bei amtlicher Betreuung des Fahrgastes der Betreuer informiert. Auch wenn dies ein getrennt lebender Angehöriger ist und z.B. die Wohngemeinschaft sinnvoller wäre, da diese auf Änderungen vor Ort reagieren könnte. Wann wird diese Praxis geändert? Zu 7.: Grundsätzlich entscheidet die/der Berechtigte selbst bzw. die/der Fahrtanmeldende über die zu verwendenden Kommunikationswege. Bei der Registrierung werden u. a. folgende Informationen aufgenommen (Auszug aus www.berlmobil.de zur Registrierung): · Vorname und Nachname, · Berechtigten-Nummer, · Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer oder E-Mail) · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln sowie · Informationen zu benötigten Assistenzleistungen oder Treppenhilfe. Bei jeder Fahrtanmeldung sind folgende Informationen wichtig (Auszug aus www.berlmobil.de zur Fahrtbestellung): 3 · Vorname und Nachname, · Berechtigten-Nummer, · Start-Adresse und Ziel-Adresse der Fahrt inklusive Details, · Informationen zu benötigten Hilfsmitteln, Informationen zu Assistenzleistungen oder Treppenhilfe · Telefonnummer oder Handynummer zur Erreichbarkeit vor Ort sowie · Anzahl an Begleitpersonen (max. 2 Personen). Die aktive und vorausschauende Mitwirkung der Fahrtanmeldenden ist von besonderer Bedeutung. Informationen zu Telefonnummer oder Handynummer, zur Erreichbarkeit vor Ort bzw. mit wem die Kommunikation eine Stunde vor der Abholung telefonisch oder per SMS erfolgen soll, kann nur von diesem Personenkreis erfolgen. Werden bei der Fahrtanmeldung dazu keine gesonderten Angaben gemacht, werden die bei der Registrierung gemachten Angaben verwendet. Berlin, den 26. Oktober 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Der #Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen steht vor einem grundsätzlichen Wandel zugunsten seiner Fahrgäste. Ab dem 1. Oktober übernimmt das Unternehmen #ViaVan GmbH nach einer europaweiten Ausschreibung den Berliner Sonderfahrdienst, den jährlich bis zu 25.000 Menschen in Berlin nutzen können.
Das Unternehmen plant, den Fahrdienst im Dialog mit den Fahrgästen weiter zu verbessern. In diesem Zuge bekommt der Sonderfahrdienst auch einen neuen Namen: #BerlMobil. Der Name wurde aus mehr als 30 Vorschlägen von Nutzerinnen und Nutzern ausgewählt. BerlMobil steht für Berlin und Mobil sein.
Vorbemerkung der Abgeordneten: Nach der Beantwortung der Anfrage vom 1.7.21 sind weitere Fragen aufgeworfen worden, bzw. einige der Antworten brauchen aus meiner Sicht eine Konkretisierung.
Anschließend an die Beantwortung der Frage 5: entstehen im Rahmen der Fahrten weitere Kosten und ist die Fahrt im #Solobus / #Doppelbus mit den 22,80€/38,74€ vollständig abgegolten? Entstehen weitere Kosten für die Einsatzkilometer? Wenn ja, in welcher Höhe pro Fahrt (gerne Durchschnittswerte)?
Zu 1.: Sowohl für die Fahrten in den Solobussen als auch Doppelbussen zählen zu den #Beförderungskosten die gefahrenen Kilometer:
Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den #Sonderfahrdienst in Solobussen durchgeführt? Zu 1.: Im Jahr 2019 wurden 101.085 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 58.976 Fahrten durchgeführt. 2
Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den Sonderfahrdienst in doppelt besetzten Bussen durchgeführt? Zu 2.: Im Jahr 2019 wurden 20.640 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 13.338 Fahrten in doppelt besetzten Bussen durchgeführt.
Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienst wurden in 2019 und 2020 über das #Taxikonto durchgeführt? Zu 3.: Das sogenannte Taxikonto ist nicht Teil des Sonderfahrdienstes (SFD), sondern eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit außerhalb des Sonderfahrdienstes. Hierbei werden ausschließlich Fahrten mit regulären Taxis abgerechnet, für die im Taxi selbst der Fahrpreis nach gültigem Taxitarif bezahlt wird. Berechtigte des besonderen Fahrdienstes haben dann die Möglichkeit, für diese Taxifahrten ausgestellte Quittungen beim Versorgungsamt einzureichen und bis zu einer in der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (#SFD-VO) festgelegten Höchstgrenze erstattet zu bekommen. Der Senat geht davon aus, dass bei der Frage Fahrten gemeint sind, die von der Regiezentrale an die sogenannten Teletaxis weitervermittelt wurden. Hierbei handelt sich um Taxis des Regiebetreibers, die über ein Magnetkarten-Lesegerät verfügen. Sie werden vom Regiebetreiber als „Überlauf“ für den Personenkreis der berechtigten Nutzerinnen und Nutzer genutzt, die vom Rollstuhl in das Fahrzeug umgesetzt werden können bzw. sich umsetzen können. Diese Fahrten wurden im Jahr 2019 für 6.371 Fahrten und im Jahr 2020 für 3.413 Fahrten als Sonderfahrdienstfahrten abgerechnet.
Wie oft wurden Fahrten in 2019 und 2020 mit #Treppenhilfe unternommen? Zu 4.: Siehe Antwort zu 2., da Fahrten in doppelt besetzten Bussen, Fahrten mit Treppenhilfeleistung sind.
Wie teuer war im Durchschnitt im Jahr 2019 und 2020 eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst im #Solobus, im doppelt besetzten Solobus und im #Taxi? Zu 5.: Im Jahr 2019 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,80 €, im doppelt besetzten Solobus (Doppelbus) 38,74 € und im Teletaxi (siehe hierzu Antwort zu 3.) 34,44€ vergütet. Im Jahr 2020 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,18 €, im doppelt besetzten Solobus (Doppelbus) 39,38 € und im Teletaxi 34,44 € vergütet.
Welche Anzahl der Berechtigten des Sonderfahrdienstes nutzten
nur den SFD?
nur das Taxikonto?
beides? Zu 6.: Im Zeitraum von 09/2018 bis 09/2019 nutzten 5.477 #Berechtigte den SFD, 678 Berechtigte nutzten Taxis und 585 nutzten beide Möglichkeiten. Im Zeitraum von 07/2019 bis 06/2020 nutzten 4.558 Berechtigte den SFD, 610 Berechtigte nutzten Taxis und 480 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten. 3 Im Zeitraum von 12/2019 bis 12/2020 nutzten 4.137 Berechtigte den SFD, 584 Berechtigte nutzten Taxis und 411 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten. Berlin, den 19. Juli 2021 In Vertretung Daniel T i e t z e
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen? Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben? Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und Bietern. 2
Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG – #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie beurteilt der Senat diese rückblickend? Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung ihren Niederschlag fand. Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich, engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese durch den neuen Betreiber erfüllt?
Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung? Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind die Anforderungen des Auftraggebers an die #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons), #Assistenzleistungen, #Beförderungsleistungen, #Beförderungsmittel, Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt. Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist dies nun auch vertraglich gewährleistet. Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B. bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App. Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein. Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten. Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden muss? 3 Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre) würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen? Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind – entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw. wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte? Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus? Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor? Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen? Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863 entnehmen. Berlin, den 29. Juni 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Welche Unternehmen haben sich an der #Ausschreibung zum Betrieb des Berliner Sonderfahrdienstes beteiligt? Zu 1.: An der Ausschreibung haben sich die #Taxi Pay GmbH und die #ViaVan GmbH beteiligt.
Ist es richtig, dass die ViaVan GmbH, welche bereits den #BerlKönig betreibt, den Zuschlag erhalten hat? Zu 2.: Ja, das ist zutreffend.
Aus welchem Grund ist die ViaVan GmbH nicht in der Lage – wie in der Ausschreibung vorgesehen – zum 1. Juli den #Sonderfahrdienst zu betreiben? Ist es gelungen, den jetzigen Betreiber des Sonderfahrdienstes sowie die beauftragten Fuhrunternehmen für einen Weiterbetrieb des Sonderfahrdienstes bis Ende September zu gewinnen? Zu 3.: Die ViaVan GmbH benötigt nach eigenen Angaben einen zeitlichen Vorlauf bis zum 01.10.2021, um die Vorbereitungen zur Übernahme des Sonderfahrdienstes abgeschlossen zu haben. Der jetzige Betreiber – die WBT e.G. – wird für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 die Durchführung der Regie- und Beförderungsleistung im besonderen Fahrdienst (Sonderfahrdienst) weiterhin übernehmen. 2
Welche #Kriterien waren für die Vergabe des Sonderfahrdienstes an die ViaVan GmbH ausschlaggebend? Was sprach gegen die anderen Bewerber? Zu 4.: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH waren bei der Gesamtwertung der Angebote die konzeptionellen/innovativen Ansätze der ViaVan GmbH (siehe hierzu auch die Antwort zu 5.). In der Gesamtbewertung handelte es sich um das wirtschaftliche Angebot.
Welches Konzept verfolgt die ViaVan GmbH für den Berliner Sonderfahrdienst? Was wird sich für die Nutzerinnen und Nutzer ab dem 1. Oktober 2021 ändern? Zu 5.: Die ViaVan GmbH erfüllt die Vorgaben des Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren und setzt in der inhaltlichen Auseinandersetzung eigenständige innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte Menschen z. B. durch Ausbau der telefonischen Erreichbarkeit, Einsatz einer App und Beratung zu ÖPNV-Alternativen. Eine ausgereifte Softwarelösung, welche eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz garantieren soll, wurde angeboten. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
Derzeit betreibt ViaVan keine Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, allen Menschen mit einer Behinderung ein Mobilitätsangebot zu unterbreiten. Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst auch in Zukunft alle Arten von Rollstühlen befördern kann? Zu 6.: Dies ist insofern sichergestellt, als dass Vorgaben zu den Fahrzeugen, die zur Beförderung eingesetzt werden, Bestandteil der Ausschreibung waren, so dass dies vertraglich abgesichert ist.
Wie viele Fahrzeuge werden in Zukunft dem Sonderfahrdienst zur Verfügung stehen (Übersicht nach Tageszeiten und Wochentagen erbeten)? Ist es gelungen, die spontane Verfügbarkeit des Sonderfahrdienstes vertraglich festzulegen? Zu 7.: Dem Sonderfahrdienst werden mindestens 54 Fahrzeuge (einfach und doppelt besetzte Telebusse gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SFD-VO) zur Verfügung stehen. Da sich die ViaVan GmbH derzeit noch in der Vorbereitung von betrieblichen Abläufen befindet (siehe auch Antwort zu 3.), lässt sich die Verfügbarkeit von Fahrzeugen nach Tageszeiten und Wochentagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellen. Dennoch ist auf der Grundlage des Angebotes von ViaVan GmbH im Vergabeverfahren von einer Erhöhung der spontanen Verfügbarkeit auszugehen.
Welche Angebote werden den jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich eines Wechsels zum neuen Betreiber unterbreitet? Sind hierzu Vereinbarungen getroffen worden? Zu 8.: Dieser Aspekt ist nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen und obliegt der unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH. Ob es hierzu ggf. Vereinbarungen zwischen der ViaVan GmbH und dem bisherigen Betreiber oder einzelnen Fuhrunternehmern gibt, ist nicht bekannt. 3
Wie hoch sind in Zukunft die jährlichen #Kosten für den Sonderfahrdienst? Zu 9.: Dies hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes ab. Derzeit wird von Kosten i. H. v. bis zu ca. 22,5 Mio. € (netto) für 3 Jahre und bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption von weiteren Kosten i. H. v. bis zu ca. 15,7 Mio. € (netto) für weitere 2 Jahre ausgegangen.
Wie lang ist die #Vertragslaufzeit des neuen Vertrages und welche Verlängerungsoptionen gibt es? Zu 10.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH beginnt ab dem 01.10.2021 und endet zum 30.06.2024. Bei Ziehung der Verlängerungsoption des Auftraggebers längstens um weitere zwei Jahre würde der Vertrag dann am 30.06.2026 enden.
Wird die ViaVan GmbH zukünftig den #Fuhrpark selbst betreiben oder sind weiterhin Kooperationen mit erfahrenen Fuhrunternehmen geplant? Zu 11.: Grundsätzlich erbringt die ViaVan GmbH die Beförderungsleistungen selbständig. Kooperationen waren nicht Bestandteil der Ausschreibung und obliegen der unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH bzw. ggf. auch Absprachen mit anderen Fuhrunternehmern (siehe auch die Antwort zu 8.).
Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst alle bisherigen Dienstleistungen unverändert anbieten wird? Zu 12.: Dies ist vertraglich gewährleistet.
Wie wird in Zukunft die Abrechnung der erbrachten Leistungen für die Nutzerinnen und Nutzer sowie gegenüber der Senatsverwaltung erfolgen? Zu 13.: Die Abrechnung erfolgt in der gewohnten Weise mit der zustängigen Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Weiterentwicklungen zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens sind nicht ausgeschlossen, insbesondere nicht, wenn dies positive Effekte für Nutzerinnen und Nutzer haben wird. Berlin, den 16. Juni 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales