Die Deutsche Bahn hat den Prototyp des #Call a Bike 5.0 auf dem #Greentech Festival in Berlin vorgestellt. Das neue #Rad verfügt über ein #Schloss, das wie bei #E-Scootern die #Entleihung mit einem Scan des #QR-Codes über die #App ermöglicht. Weitere Merkmale sind eine neue LED-Anzeige, die Informationen über Entleihung und Abgabe liefert, der neue #Frontkorb für Gepäck sowie eine #Handyhalterung zur Navigation per Smartphone.
Die Deutsche Bahn bezeichnet sich als einen der größten #Bikesharing-Anbieter mit rund 20 Jahren Erfahrung und über einer Million Kunden. Die bisherigen #Call-a-Bikes sind sehr schwer und bei der Buchung technisch den E-Scootern weit unterlegen.
Der #Autoverkehr in Berlin nimmt ab. Dafür steigen immer mehr Berliner aufs #Fahrrad. Aktivisten und Politiker fordern bessere Radwege.
Berliner, die in der Stadt unterwegs sind, greifen dafür immer seltener aufs Auto zurück. Das zeigen neue Daten, die die #Senatsverkehrsverwaltung am Freitag veröffentlicht hat. Demnach legten die Berliner 2018 rund 26 Prozent aller ihrer Wege im „#motorisierten #Individualverkehr“, also per privatem Auto, Motorrad oder #Carsharing-Fahrzeug zurück.
In 74 Prozent der Fälle hingegen nutzten sie den #Umweltverbund, fuhren mit Bus oder Bahn (#ÖPNV), stiegen aufs #Rad oder gelangten zu #Fuß an ihr Ziel. Bei der vorherigen Untersuchung im Jahr 2013 machten die Autofahrten noch rund 30 Prozent aller Wege der Berliner aus, auf den Umweltverbund entfielen damals 70 Prozent.
Die Fußgängerlobby #FUSS e.V. warnt vor einer überstürzten
Einführung des #Rad-Grünpfeils. Dieser soll nach dem Plan von
Verkehrsminister Andreas Scheuer Radfahrern erlauben, auch bei Rot an
Kreuzungen nach rechts abzubiegen. Für FUSS e.V. sagt Roland Stimpel:
„Schon der für Kraftfahrzeuge eingeführte Grünpfeil hat sich als
gefährlich und nutzlos erwiesen. Er hat das Tabu durchbrochen, dass bei
Rotlicht grundsätzlich nicht gefahren werden darf. Ein Rad-Grünpfeil
würde die Verkehrsdisziplin weiter senken und vor allem Fußgänger
zusätzlich behindern oder gefährden.“
FUSS e.V. verweist darauf, dass bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) derzeit ein Pilotversuch für Rad-Grünpfeile in neun Städten
läuft, der noch nicht beendet und ausgewertet ist. Stimpel: „Der
Minister, der sich neuerdings als Fahrradfreund gibt, veräppelt seine
eigenen Experten. Er lässt sie aufwendig forschen, aber wartet das
Ergebnis nicht ab. Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesrat. Er darf
sie erst fällen, wenn die BASt dazu fundierte Erkenntnisse hat.“
Zum bestehenden #Grünpfeil für Kfz verweist FUSS e.V. darauf, dass laut
einem Forschungsbericht (1) schon heute viele dieser Blechpfeile den
Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, die in der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwW-StVO) festgelegt
sind. Zudem halten sich nach der genannten Studie drei Viertel der
Autofahrer nicht an die hier geltenden Regeln. Stimpel: „Mit jedem
Grünpfeil droht mehr Chaos. Fußgänger können sich immer weniger darauf
verlassen, dass ihnen niemand in die Quere kommt, wenn sie selbst Grün
haben.“
*****
FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508 Heute ausnahmsweise Stefan Lieb 0176/80 235 524
****
Weitere Informationen von FUSS e.V. zum Grünpfeil: www.gruenpfeil.de
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bislang gibt es keine (gute) Verbindung für den #Rad- und #Fußverkehr von und zum S- und #Regionalbahnhof #Ostkreuz. Vor allem im nördlichen Bereich entlang der Straßenzüge #Hauptstraße – #Karlshorster Straße – #Marktstraße – #Boxhagener Straße gibt es zahlreiche Gefahrenstellen.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, geschützte Radwege (Protected Bike Lanes) entlang der
Marktstraße, Karlshorster Straße, Hauptstraße sowie sichere Fuß- und Fahrrad-Überwege über diese
Straßen zu installieren?
Antwort zu 1:
Protected Bike Lanes sind gemäß Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes geeignete
Maßnahmen zum Schutz von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen) an
Hauptverkehrsstraßen, insbesondere vor unzulässigem Befahren und Halten durch
Kraftfahrzeuge.
Für die Marktstraße strebt der Senat mit der Verlegung / Herausnahme der Straßenbahn
im Zusammenhang mit der Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz, wofür
gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (PFV) läuft, eine Neuordnung der
Verkehrsräume an. Die Herstellung von geschützten Radverkehrsanlagen wird dabei
einen hohen Stellenwert bekommen. Ob dabei Protected Bike Lane oder bauliche,
geschützte Radwege in den Seitenbereichen die Lösung sein werden, ist in der
Gesamtbetrachtung und Abwägung aller verkehrlichen Anforderungen für den
Straßenraum zu prüfen und zu entscheiden.
Für den Abschnitt zwischen östlich Schreiberhauer Straße bis Karlshorster Straße ist mit
dem PFV die südliche Seitenlage der Straßenbahn und die Herstellung einer neuen
Haltestelle – Marktstraße geplant. In diesem Abschnitt werden separate
Radverkehrsanlagen in der Marktstraße und südlich des Haltestellenbereiches
berücksichtigt.
2
Eine sichere Querung für den Fuß- und Radverkehr ist am signalisierten Knoten mit der
Schreiberhauer Straße und an der geplanten neuen Mittelinsel als Querungshilfe östlich
der Pfarrstraße (östliche Haltestellenbereich) vorgesehen.
Für den westlichen Abschnitt der Marktstraße zwischen Schreiberhauer Straße und
Boxhagener Straße wird der Senat demnächst mit den Planungen zum Umbau der
Marktstraße beginnen.
In der Karlshorster Straße schließen sich Protected Bike Lanes aufgrund der begrenzt zur
Verfügung stehenden Straßenbreite unter den Bahnbrücken aus. Zur Herstellung von
separaten asphaltierten Radwegen und ausreichend dimensionierten Gehwegen zwischen
Türrschmidtstraße und Hauptstraße liegt eine Ausführungsplanung vor, die Umsetzung
der Maßnahme soll Anfang 2020 erfolgen.
Das gesicherte Queren für den Fuß- und Radverkehr ist an der geplanten
Lichtsignalanlage an der Nöldnerstraße möglich.
In der Hauptstraße wurden mit dem Ausbau der Hauptstraße (Fertigstellung im Jahre
2017) beidseits separate Radfahrstreifen und ausreichend dimensionierte Gehwege neu
errichtet. Damit steht ein attraktives ausreichendes Angebot für den Fuß- und Radverkehr
zur Verfügung. Da die Hauptstraße erst kürzlich ausgebaut wurde, ist die Herstellung von
Protected Bike Lanes wirtschaftlich kaum vertretbar. Sollten sich im Verlauf des Betriebs
Probleme ergeben (verkehrswidriges Halten und Parken), können zu einem späteren
Zeitpunkt sogenannte „Leitboys“ nachgerüstet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen
keine Erkenntnisse darüber vor.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind an den mit dem Ausbau der Hauptstraße errichteten
neuen Lichtsignalanlagen an der Kynaststraße, am Knoten Hauptstraße/Karlshorster
Straße und an der Fußgängerampel im Bereich der Bushaltestelle zum Bahnhof Ostkreuz
vorhanden.
Frage 2:
Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats, den Unfallschwerpunkt an der Kreuzung
Hauptstraße/Schlichtallee zu entschärfen? Gibt es Planungen, dort eine getrennte Ampelschaltung für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzurichten?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (LSA) Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße – Schlichtallee wurde im
Oktober 2018 modernisiert. Dabei wurde die Steuerung den aktuellen Vorgaben
entsprechend angepasst, sowie die Signalgeber auf LED-Technik umgerüstet.
Für die Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße –
Schlichtallee merkt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an, dass die
Radwegebenutzungspflicht entlang der Hauptstraße aufgrund eines Gerichtsurteils
aufgehoben wurde. Infolgedessen darf der Radverkehr sowohl die Fahrbahn als auch die
Radverkehrsanlagen nutzen. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit seitens der
Autofahrenden.
Um Fehlinterpretationen für die Radfahrenden zu vermeiden, werden in solchen Fällen in
der Regel die Radsignalgeber demontiert. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch für die
stadteinwärtige Fahrtrichtung nicht geschehen. Aufgrund der freien Zufahrtswahl des
Radverkehrs (Radweg oder Fahrbahn) und der eingeschränkten Gültigkeit des Radsignals
wird aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht die umgekehrte Konstellation
3
herbeigeführt, bei der der Radverkehr angehalten wird und rechtsabbiegender Kfz-Verkehr
weiterhin auf das Kfz-Grün nach rechts abbiegen dürfte. Allerdings existiert östlich der
Schlichtallee ein Zwei-Richtungs-Radweg, für dessen zuführende Anbindung an den
Knotenpunkt eine gemeinsame Signalisierung mit der Fußverkehrssignalisierung über die
Schlichtallee vorgesehen ist. Dies macht es an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen
ratsam, den Fußverkehr und die Radsignalgruppe in der Zufahrt Hauptstraße Ost hier
parallel zu schalten und damit eine Freigabediskrepanz gegenüber dem Grün des
Fahrverkehrs – und damit dem Radverkehr auf der Fahrbahn – zuzulassen.
Die Einführung einer kompletten Verriegelung des gesamten Rechtsabbiegerverkehrs in
die Schlichtallee gegenüber dem Radverkehr würde dann die regelmäßige Freigabe dieser
Relation als zusätzliche Phase im Signalprogramm erforderlich machen und damit den
Freigabespielraum für die derzeitige Steuerung mit Straßenbahn-Priorisierung
einschränken sowie die Wartezeiten für zu Fuß Gehende erhöhen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird daher kein Spielraum für Anpassungen an der
derzeitigen Verkehrsführung sowie der LSA-Konzeption gesehen.
Frage 3:
Um die Unterführung Marktstraße/Hauptstraße für Radfahrende sicherer zu gestalten, wäre die einfachste
Lösung, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag?
Antwort zu 3:
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf die Unterführung Karlshorster
Straße bezieht.
Ziel des Senats ist es, in diesem beengten Unterführungsbereich den Fuß- und
Radverkehr unabhängig getrennt voneinander zu führen.
Zur bereits vorliegenden Planung für den Fuß- und Radverkehr siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen, im Bereich der Unterführung Marktstraße/Boxhagenerstraße ebenfalls die Gehwege
für Radfahrende freizugeben?
Antwort zu 4.
Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ist nur vertretbar und anwendbar,
wenn sie mit der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und vor allem bezüglich der
Belange der in ihrer Mobiltät eingeschränkten Personenkreise vereinbar ist. Da im Umfeld
des Bahnhofs Ostkreuz mit einem hohen Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen
ist, kann eine Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr nicht befürwortet werden.
Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eine Sperrung der #Türrschmidtstraße für den #Durchgangsverkehr?
Antwort zu 5:
Die Türrschmidtstraße liegt im Wohngebiet zwischen Marktstraße – Hauffstraße –
4
Türrschmidtstraße, welches von Bahntrassen eingeschlossen ist. Daher kommt jeder
Unter- oder Überführung der Bahnanlagen zur Überwindung dieser Gleis-Barriere
besondere Erschließungsbedeutung zu. Neben den vom Durchgangsverkehr aufgrund der
übergeordneten Hauptstraßenverbindung Marktstraße – Karlshorster Straße –
Hauptstraße besonders belasteten Unterführungen in der Karlshorster Straße und
Boxhagener Straße, dienen nur noch die Unterführungen in der Pfarrstraße und der
Stadthausstraße als Anbindungsmöglichkeiten aus dem Gleisringschluss nach Außen.
Die Türrschmidtstraße hat eine wichtige Funktion als Erschließungsstraße und dient zur
Andienung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anrainerinnen und Anrainer.
Es wird eingeschätzt, dass die Türrschmidtstraße derzeit bestenfalls vom
Durchgangsverkehr in stadtauswärtiger Richtung zur Umfahrung des Knotens
Hauptstraße/Karlshorster Straße in Verbindung über den Nölderner Platz – Schlichtallee –
Hauptstraße benutzt wird. In der umgekehrten Richtung, aus Richtung Nöldnerplatz, wird
der Abfluss über die Anlage an der Einmündung Nöldnerstraße/Karlshorster Straße als
unproblematisch eingeschätzt, so dass die Verbindung über die Türrschmidtstraße kaum
eine gewinnbringende Alternative darstellt.
Grundsätzlich bewirken Sperrungen/Teilsperrungen von Straßen in der Regel
verkehrsbelastende Umwegfahrten, Verkehrsverlangerungen in angrenzende
Wohnbereiche und mindern die Erschließungsqualität für die Anliegenden.
Hier müsste der zuständige Straßenbaulastträger – das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirkes Lichtenberg unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen und
Auswirkungen der Straße eine Abwägung treffen, zumal der Straßenquerschnitt und der
Straßenbelag ohnehin schon zur Reduzierung der Durchfahrtsattraktivität beitragen.
Frage 6:
Gibt es Planungen des Senats
a) den Fußweg auf der westlichen Seite der Kynastbrücke von Lichtenberg kommend zu sperren, da er nach
wenigen Metern ohne sichere Querungsmöglichkeit endet und so gefährliche Situationen für insbesondere
ortsunkundige zu Fußgehende herbeiführt?
b) einen #Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite der Kynastbrücke einzurichten?
Antwort zu 6a und b:
An der Kynaststraße einschließlich der Kynastbrücke gibt es auf der westlichen Seite
keine zu erschließenden Nutzungen (nur Dämme und Stützwände zu den Bahnanlagen).
Daher ist dieser Seitenbereich nur als ein ca. 1,00 m breiter Sicherheits-, Beleuchtungsund
Unterhaltungsstreifen gebaut worden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der
fehlenden Erschließungsfunktion seitens der zu Fußgehenden kein zwingendes
Verkehrsbedürfnis besteht. Ein Querungsbedürfnis besteht daher im Regelfall ebenso
wenig.
Bisher sind keine Gefahrensituationen und gegebenenfalls Unfälle aufgrund der
genannten Situation bekannt. Der Senat wird eine Prüfung der Gegenbenheiten, und
inwiefern eine Sperrung für den ortsunkundigen Fußverkehr die Verkehrssicherheit erhöht,
bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Friedrichshain –
Kreuzberg veranlassen.
Gegenwärtig gibt es keine Planungen, einen Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite
einzurichten, da dieser ein Interessenkonflikt gegenüber dem Fussverkehr darstellt.
5
Frage 7:
Welche Anschlussmöglichkeiten sind ab #Kynastbrücke auf der Friedrichshainer Seite für den Fuß- und
Radverkehr vorgesehen?
Antwort zu 7:
Zur Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an der
Marktstraße wird sich der Senat im Rahmen der Straßenraumplanung für die Marktstraße
und der damit verbundenen Anpassung der Lichtsignalanlage Marktstraße/Kynaststraße
auseinandersetzen (Siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 8:
Gibt es Pläne für die sehr beengte, separate Fußgängerbrücke über die Spree? Ist eine Verbreiterung oder
auch Neubau im Zuge der Planungen zur Elsenbrücke vorgesehen?
Antwort zu Frage 8:
Nein.
Frage 9:
Wie kann die Kreuzung Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße für den Rad- und Fußverkehr sicherer
gestaltet werden? Welche Veränderungen sind dort auch im Zuge der Verlegung der Tram-Linie 21 zum
Ostkreuz vorgesehen?
Antwort zu 9:
Mit der Verlegung der #Straßenbahn von der westlichen Boxhagener Straße in die Holtei-, #Sonntagstraße und der direkten Anbindung des nördlichen #Bahnhofsvorplatzes können die
Straßenbahnanlagen am Knoten Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße zurückgebaut
werden. Konkrete Planungen zur anschließenden Umgestaltung des Knotens liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Der Senat wird im Zuge der angehenden Planung die Belange
zur Förderung des Rad-, Fußverkehrs und Linienbusverkehrs sowie die Erhöhung der
Verkehrssicherheit entsprechend den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes
intensiv prüfen und berücksichtigen.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Pendler sollen vom S-Bahnhof #Wannsee schnell zur #City West kommen. Doch vor 2021 wird nicht gebaut, dabei ist ein großer Teil der Strecke schon fertig.
Vom S-Bahnhof-Wannsee sollen Menschen künftig leichter, schneller und sicherer in die City West kommen. Nicht mit dem Zug oder der S-Bahn, wie man denken könnte, sondern mit dem #Fahrrad. Ermöglichen soll das ein #Radschnellweg durch den #Grunewald parallel zur #Avus.
Die Planungen dafür werden konkreter, wie Thomas Richter vom #Planungsbüro SHB Ingenieure am Montag Abend auf einer Bürgerversammlung in Zehlendorf sagte. Vom S-Bahnhof Wannsee sollen Radfahrer in Zukunft über den #Kronprinzessinnenweg, der im Bezirk Grunewald zum #Königsweg wird, auf direktem Weg zum Messegelände fahren können. Noch ist unklar, wo der Weg enden soll: ob am S-Bahnhof Messe Süd oder am Kurfürstendamm in Höhe des S-Bahnhofs Halensee.
„Der neue Radschnellweg soll die Fahrzeit verkürzen“, betont Peter Feldkamp von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Nicht nur für #Rad-Pendler aus Zehlendorf oder Wannsee, die in der City West arbeiten, sondern auch für Arbeitnehmer aus Potsdam, die etwa über die Königstraße zum S-Bahnhof Wannsee fahren und dort auf die neue …
Gemäß § 124 a Absatz
3 des Schulgesetzes von
Berlin sollen die Einrichtungen Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung eröffnen, unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote unterbreiten sowie mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen,
insbesondere mit der Polizei und mit Trägern
der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kooperieren.
Die Jugendverkehrsschulen sind demnach die Orte eines Bezirks für Aufgaben der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung für Kinder,Jugendliche und Erwachsene. Sie bieten insbesondere auf den #Rad-und #Fußverkehr bezogene Übungs-und Trainingsangebote in einem der heutigen Straßenverkehrsrealität nachgebildeten Schonraum. Mit theoretischen und praktischen Angeboten fördern sie ein sicheres, regelgerechtes, rücksichtsvolles,selbständiges sowie umwelt- und gesundheitsbewusstes Mobilitätsverhalten.
Der Senat hat
sich in den Richtlinien der Regierungspolitik für diese Legislaturperiode unter anderem
die Aufgabe gestellt, die Jugendverkehrsschulen zu sichern und auszubauen sowie mit fachlich
und pädagogisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu
stärken. Damit macht
der Senat deutlich, dass die Jugendverkehrsschulen
eine wichtige Komponente im
Gesamtkonzept der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in der Stadt sind, deren Potentiale künftig aber durch gezielte Maßnahmen wie die Verbesserung der Personalstrukturen noch intensiver genutzt werden könnten.
In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit
betrieben? (Wir bitten
um Auflistung aller JVS in Berlin
nach Bezirken geordnet
und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)
Zu 2.:
Träger der Jugendverkehrsschulen sind die Bezirke.
Gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin sind sie zum
Unterhalt der Jugendverkehrsschulen verpflichtet. Für die Aufgabenerfüllung können
die Bezirke freie Träger beauftragen bzw. Kooperationsvereinbarungen mit freien
Trägern schließen. Gegenwärtig
haben elf Bezirke entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.
Eine Übersicht der gegenwärtig mit freien Trägern abgeschlossenen
Vereinbarungen ist der Anlage
1 zu entnehmen.
Wie ist der Stand der Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen gemäß § 124a Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes und entsprechender Standards für die Personalausstattung?
Zu 3.:
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Bezirke, unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
hat im August 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Im Gesamtprozess wird auch die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personalausstattung betrachtet. Es ist beabsichtigt, dass die
zu
entwickelnden Qualitätsstandards Aussagen
zu den für die Arbeit an Jugendverkehrsschulen erforderlichen Tätigkeiten und Qualifikationen enthalten.
Welche personelle und materiell-sächliche (Mindest-)Ausstattung ist nach Meinung des Senats aus fachlicher Sicht für den regelhaften Betrieb einer JVS notwendig
und wie stellt der Senat diese Ausstattung pro Standort in qualitativer und quantitativer Hinsicht sicher?
Zu 4.:
Die Jugendverkehrsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für den Betrieb, mithin für die personelle und materiell-sächliche Ausstattung, sind im Bezirksplafond enthalten. Die Kosten werden in der Kosten- und Leistungsrechnung über das Produkt 79 388 – Jugendverkehrsschulen –
abgebildet und zugewiesen.
In den Jahren 2016/2017 und 2018/2019
wurden umfangreiche Mittel
durch das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt, welche die Bezirke für die Modernisierung
der materiell-sächlichen Ausstattung und die Verbesserung des Angebots
nutzen konnten und weiterhin nutzen.
Für die
systematische Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in den
Bezirken hält es der Senat für erforderlich, dass die Bezirke auch selbst fachliche und verwaltungsmäßige Strukturen auf- und
ausbauen.
Wie zuvor dargelegt, werden im Ergebnis
der Arbeit der AG zur Entwicklung von Qualitätsstandards Aussagen zu einer qualitativen Mindestausstattung sowohl für das Personal, den
Übungsparcours sowie das Funktionsgebäude der Jugendverkehrsschulen angestrebt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
liegen voraussichtlich im zweiten
Quartal 2019
vor.
Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)
Zu 5.:
Eine Übersicht über die gegenwärtige Personalausstattung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Welche pädagogischen Qualifikationen und persönlichen Anforderungen sind für die Tätigkeit
an einer JVS zwingend notwendig?
Zu 6.:
Die erforderlichen
Qualifikationen richten sich nach der Tätigkeit,
welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Jugendverkehrsschulen ausüben sollen. Welche Tätigkeiten bzw. welche Leistungen ausgeführt werden sollen, regeln die Bezirke im Rahmen der Vereinbarungen zum Betrieb
mit den jeweils beauftragten freien Trägern.
Die Radfahrausbildung der Schulen,
welche in den Jugendverkehrsschulen stattfindet, wird von qualifizierten
Lehrkräften, Erzieherinen und Erziehern verantwortlich
durchgeführt und von geschulten Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberatern der Polizei unterstützt.
Die Auswahl der eingesetzten MAE-Kräfte
(MAE=Mehraufwandsentschädigung) wird durch die
Jobcenter im Rahmen
der bewilligten Maßnahmen gesteuert.
Eignungskriterien für den
Einsatz an Jugendverkehrsschulen sind beispielsweise organisatorische und handwerkliche Fähigkeiten, Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen (u.a. ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis notwendig), Teamfähigkeit. Die von den freien Trägern
im Rahmen der durch die Jobcenter genehmigten Maßnahmen eingesetzten MAE-Kräfte erhalten
eine vertiefte Einweisung in die
vorgesehenen Aufgaben.
Bei sonstigen Angeboten an
Jugendverkehrsschulen, bei denen die Teilnahme von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen auf freiwilliger Basis erfolgt, soll sich die
Qualifikation der Mitarbeitenden/Anbieter nach dem für das Angebot erforderlichen Maß richten. Für die Zusammenarbeit mit Kindern
und Jugendlichen ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis unabdingbar. Die Jugendverkehrsschulen führen diese Leistungen
in eigener Verantwotung bzw.
im beauftragten Umfang selbständig aus.
Empfehlungen für regelhaft an allen Jugendverkehrsschulen vorkommende Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Qualifikationen, werden im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsstandards erarbeitet.
Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?
Zu 7.:
Die Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung der in den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien
Träger wird in der Regel durch die freien Träger
selbst organisiert und vorgenommen.
Bei der Qualifizierung wirken die
Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei und in einzelnen Fällen auch externe Partner wie die Landesverkehrswacht Berlin e.V. aktiv mit. Vermittelt werden
u.a. Grundlagen
der Verkehrs- und
Mobilitätsbildung, Umgang mit Mobilitätseinschränkungen, Erste Hilfe und Kommunikationsfähigkeit. Die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten der Bezirke
wird von diesen selbst organisiert und durchgeführt. Seitens des Senats gibt es
gegenwärtig keine
Vorgaben für die Fort- und Weiterbildung der an den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke bzw. der beauftragten freien
Träger.
Die für die
Durchführung der Radfahrausbildung der Schulen zuständigen Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden
im Rahmen der
regionalen Fortbildung der für Bildung
zuständigen Senatsverwaltung geschult.
Eine Übersicht zu den von den Bezirken mitgeteilten Maßnahmen
und Vorgehensweisen ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Wie wirkt sich die Befristung der Verträge mit den Trägern auf die Situation
des Personals in JVS aus? Warum werden keine Verträge mit längeren
Laufzeiten abgeschlossen?
Zu 8.:
Die Verträge der Bezirke mit freien Trägern sind
zum Teil auf ein Jahr befristet bzw. mit anderen
Befristungen versehen, da die Umsetzung
der Aufgaben des Kooperationspartners häufig von der Bewilligung von Arbeitsmarktfördermaßnahmen der Jobcenter abhängig sind. Die Förderdauer begrenzt die Einsatzzeit
der über diese Maßnahmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus ist die Befristung von Verträgen und Leistungen ein übliches Verfahren und orientiert sich an der jeweils gewählten Form der Beauftragung.
Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?
Zu 9.:
Ehrenamtlich tätige Personen
sind nur an drei Jugendverkehrsschulen aktiv.
Eine Übersicht über die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen
ist
der Anlage 2 zu entnehmen.
Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung je Bezirk für die Fachberatung der Schulen
im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung?
Zu 10.:
In der Regionalen Fortbildung Berlin
stehen in den vier Regionenverbünden für die jeweiligen drei Regionen/Bezirke
Schulberaterinnen und Schulberater für den Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zur Verfügung.
Die personelle Ausstattung beträgt insgesamt in diesem Themenfeld 23 Anrechnungsstunden, wobei
zwei Regionenverbünde personell kooperieren.
Die Schulberaterinnen und Schulberater arbeiten mit den Jugendverkehrsschulen zusammen, wobei sie diese auch als Veranstaltungsorte für Fortbildungen nutzen.
In welchem Umfang und für welche Aufgaben ist die Berliner Polizei in den Jugendverkehrsschulen unterstützend tätig?
Zu 11.:
Auf Anfrage der Schulen wird die Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen durch die
Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei
Berlin nach Maßgabe
freier Kapazitäten
in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke
unterstützt. Dabei sollen
die wesentlichen motorischen und rechtlichen Grundlagen für eine sichere Teilnahme als Radfahrende gesetzt werden.
Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei
Berlin, wenn angefragt, den Kindertagesstätten beim Mobilitätstraining hilfreich zur Seite, um frühzeitig die motorischen Kompetenzen für den Straßenverkehr und das Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Vereinzelt finden auch themenbezogene Aktionen und Veranstaltungen, wie z.B.
„Achtung Auto“, „Toter Winkel“, „Radfahren mit Geflüchteten“
oder „Seniorensicherheitstag“
unter Beteiligung der
Polizei Berlin statt, um zielgruppenorientiert und ursachenbezogen
auf die Gefahren im Verkehrsgeschehen hinzuweisen.
Durch wen und in welchem Stellenumfang erfolgt gegenwärtig die gesamtstädtische fachliche Steuerung und Koordination zur Unterstützung und Qualitätsentwicklung der Arbeit der JVS?
Zu 12.:
Die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats die fachliche Zuständigkeit für Fragen der gesamtstädtischen Steuerung der Jugendverkehrsschulen. Die Aufgabe wird im Referat Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen,
außerschulische
Bildung wahrgenommen. Der Stellenumfang für die Aufgabenwahrnehmung beträgt rund eine Vollzeiteinheit. Darin eingeschlossen ist die Steuerung
des Arbeitsprozesses zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards
für die Jugendverkehrsschulen.
Wie bewertet der Senat die gegenwärtigen Öffnungszeiten und Angebote
der Jugendverkehrsschulen in Abhängigkeit von der Personalausstattung? Inwieweit sind diese bedarfsgerecht?
Zu 13.:
Die Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen entsprechen
der gegenwärtigen
Leistungsfähigkeit der Einrichtungen sowohl hinsichtlich der personellen als auch der gebäude- und parcourstechnischen Gegebenheiten.
Für die
schulische Radfahrausbildung im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung der Schulen kann soweit bekannt festgestellt werden, dass der gegenwärtig nachgefragte Bedarf an Übungs- und Prüfungseinheiten im Rahmen der Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen gedeckt
werden kann.
Eine flächendeckende Bedarfserhebung zu
möglichen Leistungen und
Angeboten liegt dem Senat nicht vor. Im Rahmen von zwei
Projekten zum Thema Jugendverkehrsschulen (Teilmaßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020), welche durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefördert wurden, konnten Hinweise
herausgearbeitet werden, die auf einen zusätzlichen Bedarf für Kinder
im vorschulischen Alter, für Familien
und für Senioren hindeuten. Es ist
beabsichtigt, diese Hinweise aufzunehmen und bei der künftigen Aufgabenentwicklung
zu berücksichtigen.
In welchem Umfang gibt es derzeit
Wartezeiten für die Nutzung der JVS? Welche
signifikanten Unterschiede gibt es diesbezüglich zwischen den Bezirken und welchen Handlungsbedarf leitet der Senat daraus ab?
Zu 14.:
Wartezeiten für die Nutzung der
Jugendverkehrsschulen sind dem
Senat nicht bekannt.
Berlin, den
20. Dezember 2018 In Vertretung
Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie
Schriftliche Anfrage 18 / 17240 Frage 2
Bezirk / Träger
Standorte
Kooperationspartner / mit dem BetriebbeauftragterfreierTräger/ Name
Vertragsform/ Form des Vertrages
Laufzeit des Vertrages,Vertragsende(Datum)
Begründung für die Befristung
Mitte
Bremer Str. 10;
10551 Berlin (Tiergarten)
Bremer
Str. 10; 10551 Berlin
(Tiergarten)
Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH
(Träger der sozialen Arbeit)
Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am
01.03.2019 vorbereitet.
Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH
(Träger der sozialen Arbeit)
Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am
01.03.2019 vorbereitet.
Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg
Weinstr. 1-3;
10249 Berlin (Friedrichshain)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Wiener Str. 59 c; 10999
Berlin (Kreuzberg II)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Pankow
Straße vor Schönholz 20;
13158 Berlin (Pankow)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Rennbahnstr. 45; 13086
Berlin (Weißensee)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)
agens
Arbeitsmarktservice gGmbH
Zuwendungsbescheide für Projekte
31.12.2018
Vorgabe der LHO
Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)
agens
Arbeitsmarktservice gGmbH
Zuwendungsbescheide für Projekte
31.12.2018
Vorgabe der LHO
Spandau
Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)
Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH
Nutzungsvertrag
1 Jahr – 31.08.2019
(Option zur Verlängerung – max. 3 Jahre)
Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)
Steglitz-Zehlendorf
Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)
Wendepunkt gGmbH
Nutzungsvertrag
01.03.2018 – 30.11.2018
Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
Brittendorfer Weg 16a; 14167
Berlin (Zehlendorf)
Wendepunkt gGmbH
Nutzungsvertrag
01.30.2018 – 30.11.2018
Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
Tempelhof-Schöneberg
Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)
Keine Angaben
1
Sachsendamm 25; 10829
Berlin (Schöneberg)
Neukölln
Wörnitzweg 5; 12043 Berlin
(Neukölln I)
Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V.
schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes
unbefristet
Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)
Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V.
schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes
unbefristet
Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide 193, FEZ;
12459 Berlin
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin; Abteilung Weiterbildung, Schule,
Kultur und Sport; Schul- und Sportamt
Marzahn-Hellersdorf
Erich-Kästner-Str. 100;
12610 Berlin (Hellersdorf)
G.U.T.
Consult GmbH
Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag
unbefristet
Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)
G.U.T.
Consult GmbH
Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag
unbefristet
Lichtenberg
Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)
Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Kooperationsvereinbarung
Vertrag läuft bis Jahresende (aktuell: 31.12.2018).
Stillschweigende Verlängerung um ein
Jahr möglich, sofern die Kooperationsvereinbarung nicht innerhalb von
drei Monaten vor Vertragsende durch den Auftrag- geber
o. -nehmer gekündigt wird.
Feststellung beider V-Partner, ob effiziente zufriedenstellende Zusammenarbeit erzeugt wirdErkenntnis für Auftraggeber,
ob Auftragnehmer die zu erwartenden Potenziale und Arbeitsaufgaben zuverlässig, ordnungsgemäß umsetzt
Fristsetzung verhilft im Bedarfsfall zu einer zeitlich bestimmten rechtskräftigten Auflösung der Zusammenarbeit.
Baikalstr. 4; 10319 Berlin
(Lichtenberg)
Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Kooperationsvereinbarung
Reinickendorf
Aroser Allee
195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB)
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)
09.04.2018-21.12.2018
Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB)
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)
09.04.2018-21.12.2018
Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
Frage 2In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin
nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)
Hinweise:
Treptow-Köpenick: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt, betreibt die JVS selbst. Ein Betreibervertrag mit einem
freien Träger besteht
gegenwärtig nicht.
Der bisherige freie Träger TJP e.V. hatte zum April 2018 seinen Vertrag
einseitig gekündigt. Es wird derzeit
geprüft, welche
Bedarfe von Seiten der JVS bestehen und wie eine künftige
Betreibung der JVS mit oder ohne die Kooperation mit einem freien Träger
bestritten werden kann.
2
Schriftliche Anfrage 18 / 17240
Frage 5
Frage 9
Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter für die Aufgabe Jugendverkehrsschule
Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule
Ehrenamt
Bezirk
Standorte
Anzahl Personen
davon unbefristet angestellt
davon befristet angestellt
sonstige Mitarbeiter
Anzahl Personen
davon unberistet angestellt
dvon befristet angestellt
MAE-Kräfte
FAV-Kräfte
Sonstige Mitarbeiter
Anzahl Ehren- amtliche Personen
Mitte
Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)
1
1
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
1
1
15
Friedrichshain-Kreuzberg
Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain)
0
0
5
0
0
0
0
5
4
Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)
0
0
5
0
0
0
0
5
2
Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II)
0
0
5
0
0
0
0
5
2
Pankow
Straße vor Schönholz 20;
13158 Berlin (Pankow)
0
0
8
k.A.
k.A.
6
0
2
0
Rennbahnstr. 45; 13086
Berlin (Weißensee)
0
0
7
k.A.
k.A.
4
1
2
0
Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)
0
0
8
k.A.
k.A.
4
2
2
0
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)
0,25
0,25
0
2
2
10
0
6
Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)
0,25
0,25
0
2
2
10
0
5
Spandau
Borkzeile 34; 13583 Berlin
(Spandau I)
0
0
7
5
2
1 Honorar- kraft
(1 x Wo.)
0
Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)
0
0
7
5
2
0
Steglitz-Zehlendorf
Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)
0,1
0,1
0
11
0,5
10,5
0
0
0
Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf)
0,1
0,1
0
9
0,5
8,5
0
0
0
Tempelhof-Schöneberg
Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)
Keine Angaben
Sachsendamm 25; 10829
Berlin (Schöneberg)
Neukölln
Wörnitzweg 5; 12043
Berlin (Neukölln I)
0
0
5
1
1
3
0
0
2
Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)
0
0
5
1
1
3
0
0
2
Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin
1
1
0
1
0
1
0
1
0
2
Marzahn-Hellersdorf
Erich-Kästner-Str. 100;
12610 Berlin (Hellersdorf)
1
1
0
10
2
8
0
0
0
Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)
0
0
5
5
0
0
0
Lichtenberg
Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)
1
1
0
6
1
5
0
0
Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)
1
1
0
6
1
5
0
0
Reinickendorf
Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)
2
1
1
0
5
0
5
5
0
1
0
Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)
2
1
1
0
5
0
5
5
0
1
0
Frage 5Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem
Personal.)
Frage
9Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?
Hinweise:
Mitte: Anzahl Personen freier Träger Standort Bremer Str. – Information für 2019 liegt noch nicht vor, Anzahl Ehrenamtliche: Die Information ist aufgrund
der Kürze der Zeit nicht verfügbar. Aus dem Personalstamm des Schul- und Sportamtes ist derzeit eine Person dauerhaft anteilig mit Fragen
der Jugendverkehrsschule befasst. Aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen (u.a. Wirtschaftsstelle, Bau/Infrastruktur) sind weitere Beschäftigte kontinuierlich mit Aufgaben für die Jugendverkehrsschulen des Bezirks
befasst.
Friedrichshain-Kreuzberg: Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule, Spalte Anzahl
der Personen – inklusive Ehrenamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.
Spandau: Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule – Spalte MAE- Kräfte
– 5 (ab April
2019 zusätzlich 7 Personen) Steglitz-Zehlendorf: Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.
Neukölln: Ehrenamtliche – Bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern handelt es sich um ehemalige
Polizisten, die zwischenzeitlich pensionert sind und früher als Verkehrserzieher in den beiden Jugendverkehrsschulen Neuköllns gearbeitet haben. Des Weiteren wird die ganze administrative Arbeit ehrenamtlich erledigt.
Treptow-Köpenick: Eine Stelle für eine FAV-Kraft, welche
vom vorherigen kooperierenden freien Träger TJP e.V. noch gestellt
wird, ist bis zum 30.04.2019 befristet.
Reinickendorf: Aroser Allee: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob):
12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen
Senftenberger Ring: Festangestelltes Personal:
16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob):
12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen
Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche
Anfrage 18 / 17240
Schriftliche Anfrage 18 / 17240 Frage 7
Bezirk / Träger
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte an den Jugendverkehrsschulen (ggf. getrennt für bezirkliche Beschäftigte und Beschäftigte des mit dem Betrieb beauftragten freien Trägers, ggf. allgemeine Hinweise)
Mitte
Für Beschäftigte
des Bezirksamtes Mitte von Berlin stehen vielfältige Fort- und
Weiterbildungsangebote u.a. der Verwaltungsakademie sowie
weitere fachbezogene Veranstaltungen zur Verfügung.
Für die Teilnehmenden an dem Arbeitsförderungsprojekt des Trägers Wendepunkt gGmbH mit Finanzierung des Jobcenters Berlin
Mitte erfolgt „zu Beginn
der Maßnahme erfolgt
eine Einweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu folgenden Themen: Information über das Unternehmen Wendepunkt gGmbH, Projektmanagement, Nutzung der Dokumentenvorlagen, Administration, Aktenführung, Pflichten der TN, Daten-
und Informationsschutz, Umgang mit der materiellen
und technischen Ausstattung, der EDV-Technik, den Kommunikationssystemen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Brandschutzordnung, Erste Hilfe,
Unfallverhütung. Das Projekt
wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt (Bezeichnung, Förderart, Nummer), der Projektinhalt und
die Projektziele werden
mitgeteilt. Die projektbezogenen Arbeitsorganisation wird
erläutert und die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Festlegungen.“ (Maßnahmekonzept des Trägers)
Friedrichshain-Kreuzberg
Keine
Pankow
Keine Angaben
Charlottenburg-Wilmersdorf
Entfällt
Spandau
Ab Januar 2019 sollen Verkehrsschulungen/Fortbildungen für die FAV-Kräfte angeboten werden (durch
den freien Träger).
Steglitz-Zehlendorf
Keine gesonderten Qualifizierungen für Mitarbeiter des BA, der Maßnahmeträger bietet Qualifizierung für MA und
MAE an, sofern diese
vom Jobcenter finanziert werden.
Tempelhof-Schöneberg
Keine Angaben
Neukölln
Die Beschäftigten
der Jugendverkehrsschulen werden
durch die ehemaligen Verkehrserzieher der Berliner Polizei
geschult. Die beiden pensionerten Polizisten haben jahrelang in den Jugendverkehrsschulen gearbeitet, als die Polizei noch
die Jugendverkehrsschulen betrieben hat.
Treptow-Köpenick
Die Fort- und Weiterbildung
ist für die Beschäftigte des Schul- und
Sportamtes über die
Struktur des Bezirksamtes sichergestellt. Die Fort-
und Weiterbildung für die
FAV-Kraft des TJP e.V. findet in
Verantwortung des TJP e.V.
statt; nähere
Informationen liegen nicht
vor.
Marzahn-Hellersdorf
Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung wird durch Freistellung
während der Dienstzeit gewährleistet.
Lichtenberg
Den angestellten
Hausmeistern werden
arbeitsrelevante Fort- und Weiterbildungskurse durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin finanziert, bspw. Kurse „Erste Hilfe“ oder „Fahrradreparatur“. Für die Konzept- und Projektumsetzung in den Standorten der JVS werden
den zugewiesenen Beschäftigten (Arbeitsmarktförderunginstrument; FAV-Teilnehmer/innen) keine Fort- u. Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, weil
die entstehenden Kosten nicht durch das bezirkliche Jobcenter finanziert werden können. Der gemeinnützige Träger (gegenwärtig: Atina gUG)
besitzt ebenfalls keine
entsprechenden Finanzmittel, um Schulungmaßnahmen den eingesetzten Personalkräften in den JVS zu unterbreiten.
Reinickendorf
Fortbildungen zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung
werden für Lehrkräfte und an Schulen tätige
Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen
der für die regionale Fortbildung der SenBildJugFam für die Bezirke für Reinickendorf, Mitte
und Pankow zur Verfügung
stehenden 6 Wochenstunden durch den für diese übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zuständigen Schulberater in den Reinickendorfer Jugendverkehrsschulen angeboten. Daran nehmen
auch bezirkliche Mitarbeitende und örtlich
zuständige Verkehrssicherheitsberatende der Polizei Berlin teil. Grundlage dafür sind insbesondere § 13 der Grundschulverordnung und der Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-10.
Frage 7
Wie
werden Fort- und Weiterbildung
der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens
des Senats?
Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass ein Fördermittelantrag für die #Radbahn U5 gestellt wurde?
Antwort zu 1:
Nein, dieser Sachverhalt ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
nicht bekannt.
Frage 2:
Welche weiteren Möglichkeiten der Finanzierung einer #Machbarkeitsstudie sieht der Senat für das Projekt
Radbahn U5?
Antwort zu 2:
Grundsätzlich können verkehrsplanerische Untersuchungen sowie auch Untersuchungen
auf Machbarkeit für Radverbindungen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert werden.
Frage 3:
Ist seitens der BVG eine Untersuchung möglich, wie die bereits bestehende Trasse für Radfahrende
zwischen Tierpark und Biesdorf-Süd erweitert werden könnte?
2
Antwort zu 3:
Planung, Bau und Unterhaltung von Radverkehrsanlagen sind originäre Aufgaben, die
durch die zuständigen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter bespielt werden und
gehören nicht in das Zuständigkeitsgebiet der BVG.
Die erfragte Untersuchung könnte somit durch den Bezirk ausgelöst und mit Mitteln der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden (vergleiche
Antwort zu Frage 2).
Frage 4:
In welchem Besitz befinden sich die auf der Strecke Biesdorf-Süd – Elsterwerdaer Platz – Wuhletal –
Kaulsdorf-Nord bis U-Bhf Hönow angrenzenden Flächen und inwiefern sind diese für einen #Rad(schnell)weg
nutzbar?
Antwort zu 4:
Aussagen zum Grundstückseigentum beziehungsweise zu der allgemeinen
Flächenverfügbarkeit können erst im Zuge von konkreten Untersuchungen und
Planungsleistungen ermittelt werden, weshalb auch hierzu derzeit keine weiteren
Aussagen getroffen werden können.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Erweiterung der Radverbindung von Rummelsburg entlang der
S3 zum Tierpark?
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bewertet zunächst jede
Erweiterung im Berliner Radwegenetz als sehr positiv. Ob jedoch die planerischen
Gegebenheiten (insbesondere in Bezug auf die Realisierbarkeit) in dieser Wegerelation
auch wirklich vorhanden sind, müsste eine weiterführende Untersuchung zeigen.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass mit der Südspange (Tangentialroute 4
von Dahlem nach Biesdorf) genau in dieser Wegerelation bereits eine beschilderte
Radverbindung zwischen Rummelsburg und Tierpark besteht. Diese folgt der Zobtener
Straße und dem Hönower Weg, welche parallel zur S-Bahnlinie 3 verlaufen, und erreicht
über den Versatz Friedenhorster Straße – Sewanstraße – Am Tierpark den parallel zur UBahnlinie
5 verlaufenden Geh- und Radweg. Für eine direkte Verbindung zwischen dem
S- und U-Bahn begleitenden Geh- und Radweg unmittelbar parallel zu den Bahnlinien
wäre eine Brücke über die Treskow-Allee bzw. Straße Am Tierpark erforderlich. Wegen
der zu realisierenden Durchfahrtshöhe für die hier verkehrende Straßenbahn von
mindestens 4,70 m und die damit erforderlichen Rampenlängen ist solch eine Brücke als
schwer umsetzbar einzuschätzen.
Frage 6:
Welche Routen werden als Radschnellweg nach Marzahn-Hellersdorf in Betracht gezogen und wie wird der
Bezirk in die Planungen einbezogen?
3
Antwort zu 6:
Zum Thema Radschnellverbindungen in Berlin laufen derzeit die Vorbereitungen zu der
zweiten Ausschreibung durch die Grün Berlin infraVelo GmbH. Die Aufgabenstellung der
Ausschreibung sieht dabei für die jeweilig zu untersuchenden Trassenkorridore
grundlegende Machbarkeitsuntersuchungen sowie die Durchführung von ersten
bauvorbereitenden Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure vor. Ziel ist es, entsprechende Entwurfsvorschläge für rechtlich, planrechtlich
und verkehrstechnisch machbare Routenverläufe von Radschnellverbindungen in den
jeweiligen Trassenkorridoren darzustellen und damit belastbare Handlungsempfehlungen
für das weitere Vorgehen auszuarbeiten.
Die zweite Ausschreibung beinhaltet dabei alle nach der Potenzialuntersuchung
festgelegten in Ost-West-Richtung verlaufenden Trassenkorridore (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/schnellverbindungen/). Zusätzlich
wird noch ein weiterer Trassenkorridor berücksichtig, der auch im Bezirk Marzahn-
Hellersdorf verlaufen wird. Dabei handelt es sich um Trassenkorridor Nummer 18
(Landsberger Allee – Marzahn) aus der vorherigen Potenzialuntersuchung. Dieser war
zunächst nicht in die engere Auswahl gekommen. Jedoch im Sinne einer guten Anbindung
des Berliner Ostens durch eine Radschnellverbindung und sogar einer eventuellen
Möglichkeit der stadtweiten Durchbindung für den Radverkehr, wurde nachträglich die
Entscheidung getroffen, diesen Trassenkorridor nun doch für die weiteren
Untersuchungen vorzusehen. Ebenso Ausschlaggebend dafür ist das Bewertungsergebnis
zur Infrastruktur (insbesondere in Bezug zur Realisierbarkeit) sowie der im Vergleich zu
den anderen in Richtung Osten verlaufenden Trassenkorridoren möglichen großen
Routenlänge, die somit mit einem hohen Pendlerinnen/Pendler-Potenzial einhergehen
wird.
Nach erfolgreicher Submission werden dann im Zuge des jeweiligen Planungsprozesses
zu den einzelnen Trassenkorridoren Gespräche mit den entsprechenden Bezirken
aufgenommen.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Elektroautos schnurren vorbei, gefolgt von Fahrrädern. Auf dem #Euref-Campus am alten Schöneberger #Gasometer, auf dem sich Firmen und Forschungseinrichtungen mit Energie- und Verkehrsthemen befassen, sind mehr als 2500 Menschen tätig. Doch fast kein privates Auto mit Verbrennungsmotor ist dort unterwegs. Es ist ein Szenario ganz nach dem Geschmack des Mobilitätsforschers Andreas Knie. Auch er arbeitet hier.
Herr Knie, Sie sehen etwas verschwitzt aus. Sind sie mit dem #Rad hierher gekommen?
Mein Arbeitsweg sah so aus: mit der #U-Bahn zur Hermannstraße, mit der #S-Bahn auf dem Ring zum Südkreuz, und dort miete ich mir meist ein Fahrrad.
Haben Sie ein eigenes Auto?
Nein, schon lange nicht mehr. Seit 1992.
Sie haben auch als #Wissenschaftler etwas gegen das Privateigentum an Autos. Als FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja in einem Interview mit der Berliner Zeitung kritisierte, dass der Senat nichts für die Autofahrer unternehme, kommentierten Sie: „Das war Deutschland mit Gardinen und Asbach Uralt.“ Was soll das heißen?
Berlin – Der Gegensatz könnte kaum drastischer sein. Im einstigen #Flughafen#Tempelhof zeigen mehr als 280 Unternehmen am Wochenende beim #Fahrradfestival#Velo Berlin, wie die Zukunft des Radfahrens aussieht. Neue Materialien, Computer, Elektromobilität: Längst setzt das pedalbetriebene Zweirad, das lange Zeit als altmodisch verpönt war, wieder Standards in der Fahrzeugtechnik. Doch während die Messe in Modernität und Lifestyle schwelgt, herrscht davor Steinzeit.
Wer auf dem Tempelhofer Damm mit dem #Rad unterwegs ist, muss solide Bandscheiben und ein ebenso gerüttelt Maß Fatalismus haben. Radfahrer mühen sich auf schmalen Bürgersteig-Radwegen voran. Zuweilen werden die beiden Berg- und-Tal-Bahnen auch noch zum Hindernisparcours – wenn plötzlich Baustellen oder Geländer auftauchen.
Berlin, eine #autofreundliche Stadt
Was für ein Kontrast! Drinnen feiert sich die Velo-Branche, draußen wartet eine Reise in die Vergangenheit der autofreundlichen Stadt. Wie passt das zusammen? Zumal in Berlin, das vom Senat vor einigen Jahren sogar keck als Fahrradstadt bezeichnet wurde. Dass im Roten Rathaus seit 2016 eine rot-rot-grüne Koalition regiert und die Verkehrsverwaltung in der Verantwortung der Grünen steht, wirft weitere Fragen auf.
Radfahrer haben den Eindruck, dass schon lange kaum Radstreifen und andere Wege dazugekommen sind. Warum gibt es einen solchen Stillstand, ausgerechnet unter der neuen Konstellation dieses Senats? Und: Wann geht das endlich vorbei?
Das #Mobilitätsgesetz auf der Zielgeraden
Allerdings: Sie mögen die Mark nicht mehr ganz so gerne wie zuvor. Nach Erkenntnissen des des Allgemeinen Deutschen #Fahrradclubs#ADFC ist das Land im Ranking der beliebtesten #Radregionen Deutschlands von Platz sechs auf Platz neun gerutscht. Inforadio-Reporterin Marie Asmussen hat angeschaut, was in der Mark gut läuft für Radler und was besser laufen könnte.
Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen: Hier steigt Jürgen Neumann gern mit seinem Fahrrad in den Regionalzug und fährt raus ins nördliche Brandenburg. So wie viele andere Berliner #Radler auch. An sonnigen Wochenden sind die Züge brechend voll. Raus aus Berlin geht aber immer noch was, meint Jürgen Neumann. Richtig kompliziert wird es abends auf dem Heimweg.
"Wir fahren oft nach Fürstenberg und fahren dann Sonntagabend zurück von da aus. Das ist hochriskant, weil die ganzen Leute von der Ostsee im Zug sitzen abends. Da muss man eben später fahren. Das muss man vorher kalkulieren. Schönes Wochenende im Sommer, am Sonntagabend zurück: schwierig! Da haben wir schon wilde Turnübungen gemacht und sind schließlich über Rheinsberg zurückgefahren."
Die Deutsche Bahn versucht mittlerweile, sich besser auf Reisende mit Fahrrädern einzustellen. "#Rad im Regio" heißt ein entsprechendes Pilotprojekt. Von Ostern bis Oktober hängt an den Doppelstockzüge der Linien #RE3 und #RE5 hoch zur Ostsee nun jeweils ein zusätzlicher Wagen nur für Fahrräder – im Untergeschoss. Die Sitze dort sind hochgeklappt und arretiert.
Wenig Platz trotz gequetschter Räder
Jörg #Werner ist bei der Deutschen Bahn zuständig für das Fahrgastmarketing in der Region Nordost. Wieviele Räder in einen Regionalzug reinpassen, das hängt auch von deren Besitzern ab, hat er beobachtet.
"Es gibt ja mittlerweile viele Reisende, die sehr kostbare Fahrräder haben. Und die sind dann auch entsprechend vorsichtig, dass da nichts davor und dahinter gestellt wird. Es gibt aber auch viele Fahrradfahrer, die sind da ganz gnadenlos. Die quetschen die zusammen, dass das gerade …