Schiffsverkehr: Wie weiter mit der Langen Brücke in Köpenick? aus Senat

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Frage 1:
Wie stellt sich der bauliche Zustand der #Langen Brücke in #Köpenick dar?
Frage 2:
Seit wann sind die baulichen Mängel der Langen Brücke bekannt (bitte zeitlich aufgeschlüsselt)?
Antwort zu 1 und 2:
Die Lange Brücke wird entsprechend den Vorgaben aus der DIN 1076 turnusmäßig
begangen, kontrolliert und begutachtet. Die letzte umfangreiche Prüfung erfolgte im
September 2018 mit der Zustandsnote 2,4. Dieser noch befriedigende #Bauwerkszustand
hat sich im Wesentlichen durch Rissbildungen und #Mauerwerksabplatzungen der Gewölbe
mit stellenweisen #Durchfeuchtungen, durch #Rissbildungen im tragenden Mauerwerk
aufgrund von Längs- und Querverschiebungen des Bauwerks und durch Beschädigungen
der Asphaltbeläge im Geh- und Fahrbahnbereich ergeben.
Frage 3:
Welche Maßnahmen sind unternommen worden, um den baulichen Zustand zu verbessern (bitte zeitlich
aufgeschlüsselt)?
Antwort zu 3:
Neben laufenden #Unterhaltungsmaßnahmen wurden nach der #Grundinstandsetzung in
den Jahren 1995 bis 1998 keine weiteren Maßnahmen an der Langen Brücke ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern.
2
Frage 4:
Wie lange wird die Brücke im momentanen Zustand noch befahren werden können?
Antwort zu 4:
Unter Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Richtungsverkehr und eingleisiger
Straßenbahnanlage kann nach Auswertung des aktuellen Bauwerkszustandes der Langen
Brücke davon ausgegangen werden, dass eine Befahrbarkeit bis zum #Ersatzneubau
gegeben sein wird.
Frage 5:
Welche kurzfristigen Maßnahmen werden unternommen, um das Befahren der Brücke zu sichern (bitte
zeitlich aufgliedern)?
Antwort zu 5:
Kurzfristige Maßnahmen sind aktuell an der Langen Brücke nicht vorgesehen. Hier liegen
die Prioritäten bei der Umsetzung von Instandsetzungsarbeiten an den benachbarten
Behelfsbrücken, wo noch im Jahr 2020 die Arbeiten beginnen sollen.
Frage 6:
Welche Planungen gibt es, um die Brücke wieder vollständig mängelfrei herzustellen (bitte konkrete zeitliche
Aufgliederung)?
Antwort zu 6:
Es ist geplant die Lange Brücke durch einen Neubau zu ersetzen.
Nach nunmehr vorliegenden Angaben zu den Planungsgrundlagen konnte die
Ausschreibungsunterlage der Planungsleistungen vervollständigt werden, so dass die
komplexen #Bauwerksplanungen noch in diesem Jahr aufgenommen werden können.
Die einzelnen Planungsphasen, inklusive der damit verbundenen und erforderlichen Prüf- und #Genehmigungsverfahren, sollen nach aktueller Terminbewertung bis ins Jahr 2023
abgeschlossen sein.
Anschließend erfolgt die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Bauleistungen,
welche bis zum Jahr 2027 abgeschlossen sein sollen.
Frage 7:
Ist ein vollständiger #Abriss der #Brücke notwendig?
Antwort zu 7:
Ja.
Frage 8:
Wenn ja, welche Planungen liegen dann für die Verkehrsführung (sowohl ÖPNV als PKW) vor?
3
Antwort zu 8:
Konkrete Planungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da
mit den komplexen Bauwerksplanungen noch nicht begonnen wurde.
Die geplante Verkehrsführung soll den aktuellen Anforderungen und prognostizierten
Verkehrsbelastungen aller Verkehrsarten gerecht werden.
Frage 9:
Wenn nein, welche Beeinträchtigungen werden sich für den Verkehr (sowohl ÖPNV als auch PKW)
ergeben?
Antwort zu 9:
Entfällt.
Frage 10:
Wenn ja, wie sehen die Planungen für Abriss und Neubau der Langen Brücke aus (bitte zeitlich
aufgegliedert)?
Antwort zu 10:
In Ermangelung der Vorlage konkreter Planungsunterlagen können zum gegenwärtigen
Zeitpunkt auch noch keine Angaben zu den Detailplanungen zum Abbruch und Neubau
getroffen werden.
Auch bei dieser Baumaßnahme zum Ersatzneubau der Langen Brücke müssen
insbesondere die Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten
und begrenzten Platzverhältnissen, Bauen unter weitestgehender Aufrechterhaltung der
Verkehrsbeziehungen und Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten berücksichtigt werden.
Frage 11:
Welche Beeinträchtigungen ergeben sich für den Schifffahrtsverkehr durch einen möglichen Brückenabriss?
Antwort zu 11:
Die Planungen werden so aufgestellt, dass das Beeinträchtigen für die Schifffahrt während
der Bauzeit auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird.
Zeitlich begrenzte Verkehrseinschränkungen (Teil- und Vollsperrungen) der Wasserstraße
im Baubereich sind während des Brückenrückbaus sowie der Montage bzw. Herstellung
des neuen Brückenüberbaus zwingend erforderlich.
Frage 12:
In welcher Form und wann werden die Bürgerinnen und Bürger über die Baumaßnahmen informiert?
4
Antwort zu 12:
Die Öffentlichkeit wird über die üblichen Informationswege (Internet, Flyer,
Veranstaltungen, Presseinfo) in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstände informiert.
Frage 13:
In welcher Form wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt (bitte zeitlich
aufgegliedert)?
Antwort zu 13:
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die üblichen Beteiligungsformen
und in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstände während der gesamten
Realisierungsdauer sichergestellt.
Berlin, den 06.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Planungsstand Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #Verkehrssituation in Charlottenburg im Bereich #Tunnel #Rathenauplatz – Spandauer
Damm – #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-Brücke derzeit ein?
Antwort zu Frage 1:
Die #Bundesautobahn #A100 zwischen dem Tunnel Rathenauplatz und dem
Autobahndreieck Charlottenburg am Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den #meistbefahrenen
Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rund 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle:
Verkehrslenkung Berlin – #Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu
Staubildungen.
Frage 2:
Wie sehen die zeitlichen und verkehrsplanerischen Planungen des Senats zur Instandsetzung und später zum
#Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke aus? Sind die Baumaßnahmen zusammen mit dem #Autobahndreieck
#Funkturm eingeplant?
Antwort zu Frage 2:
Um die Verkehrssicherheit auf der Rudolf-Wissell-Brücke bis zu deren notwendigem
Ersatzneubau zu erhöhen, wurde in den Sommerferien 2017 und 2018 die Fahrbahn in
beiden Fahrtrichtungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs saniert.
Im Sommer 2018 haben die Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf
Basis des im Mai 2018 veröffentlichten Wettbewerbssiegerkonzeptes begonnen. Um
Planungs- und Baurecht auf Basis von voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellten
2
Entwurfsplanungen zu erlangen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
erforderlich. Dies gilt analog auch für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.
Aussagen zu einer möglichen Dauer der jeweiligen #Planfeststellungsverfahren können nicht
verbindlich getroffen werden. Vor einem bestandkräftigen Beschluss können Betroffene ihre
Einwendungen vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Insofern kann aktuell keine
belastbare Einschätzung zu einem möglichen Baubeginn in beiden Projekten abgegeben
werden.
Frage 3:
Was haben die Baugrunduntersuchungen in den Herbstferien 2019 zum Zustand der Brücke ergeben?
Antwort zu Frage 3:
Die in den Herbstferien 2019 auf der BAB A 100 vor bzw. hinter der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführten #Baugrunduntersuchungen sind Teil der für die Erstellung eines
#Baugrundgutachtens erforderlichen umfangreichen #Bodenerkundungen. Die
#Erkundungsarbeiten haben Ende Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte
2020 abgeschlossen sein. Das im Anschluss daran zu erstellende Baugrundgutachten ist
eine wesentliche Grundlage für die weiterführenden ingenieurtechnischen Planungen des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und der weiteren zu erneuernden
Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg.
Frage 4:
Wie will der Senat den Verkehr im Charlottenburger Norden, in Spandau, in Reinickendorf und in Moabit so
steuern, dass die Kieze dort nicht im Verkehrschaos versinken, wenn an der Brücke gebaut wird?
Frage 5:
Inwieweit wird es eine Behelfsbrücke geben bzw. welche Verkehrsführung sind für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen während der Bauarbeiten?
Frage 6:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner
Weg / Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse während der Bauarbeiten aussehen?
Frage 7:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der Instandsetzung
der Brücke?
Frage 8:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der
Instandsetzung der Brücke?
Antwort zu Fragen 4 bis 8:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll
demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine
3
Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im
Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen
Verkehrsführungen ist nach aktuellem Planungsstand der Einsatz mindestens einer
#Behelfsbrücke vorgesehen.
Der #Fürstenbrunner Weg und der #Tegeler Weg werden von den Autofahrenden bei #Stau auf
der A 100 im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke in Vergangenheit und Gegenwart
regelmäßig als #Umfahrungsmöglichkeit genutzt.
Frage 9:
Inwieweit werden die Kleingärten mit von den Bauarbeiten betroffen sein?
Antwort zu Frage 9:
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke werden sowohl temporär wie z. T.
auch dauerhaft Kleingartenanlagen entfallen. Der genaue Umfang wird im Zuge der
weiteren Planungen konkretisiert.
Frage 10:
Wie viel werden die Sanierungsarbeiten insgesamt kosten?
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor.
Hiernach werden die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und der
Erneuerung der Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg mit
rund 240 Millionen Euro eingeschätzt. Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen
eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Entwurfsplanung voraussichtlich
Ende 2020 möglich.
Frage 11:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu Frage 11:
Der Bund trägt die Baukosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg vollständig. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutsche Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen i. d. R. vom jeweiligen
Vorhabenträger finanziert werden. Die Verwaltungskosten (Planungskosten) trägt bis zum
31.12.2020 entsprechend dem Grundgesetz das Land Berlin.
Frage 12:
Welche Informations- und #Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in
Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
4
Antwort zu Frage 12:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen hat es im Rahmen der Vorplanung im
November 2019 eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher
Belange (#TÖB) gegeben. Bereits Ende März 2019 fand der im #Planrechtsverfahren
vorgesehene #Erörterungstermin (Scoping-Termin) des voraussichtlichen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Naturschutzverbände und der Umweltbehörden statt. Im Hinblick auf die
Bürgerbeteiligung wurde zwischenzeitlich eine Agentur für Kommunikation beauftragt. Die
Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Neugestaltung der Rudolf-Wissell-Brücke und des umliegenden
Areals das Thema Lärmschutz stärker als bisher in den Fokus zu rücken?
Antwort zu Frage 13:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung) ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Nach derzeitigem Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen,
die eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 14:
Was will der Senat gegen voraussichtliche Betriebsschließungen im Umfeld auf Grund von Schwierigkeiten
bei An- und Ablieferung von Gütern und Material unternehmen?
Antwort zu Frage 14:
Durch die weitestgehende Erhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der
einzelnen Bauphasen liegen derzeit keine Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten bei
der Andienung von Betrieben im Umfeld der Baumaßnahme vor.
Berlin, den 10. Februar 2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Auf der A100 und A111 wird’s eng Ferienzeit ist Baustellenzeit: Auf der Stadtautobahn müssen sich Autofahrer in dieser Woche auf Einschränkungen einstellen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bauarbeiten-auf-der-berliner-stadtautobahn-auf-der-a100-und-a111-wirds-eng/25502676.html

In Berlin sind Winterferien – und auf den Autobahnen laufen #Bauarbeiten in der verkehrsärmeren Zeit. Betroffen sind in beiden Richtungen die #Stadtautobahn #A100 und die #A111, wie die #Verkehrsinformationszentale Berlin und die Planungsgesellschaft #Deges mitteilen.

Hier werden so genannte #Baugrunderkundungen durchgeführt. Anlass sind laut Deges die Planungen zum #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissell-Brücke und zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm. Das #Autobahndreieck ist marode und soll ab 2023 modernisiert werden.

Die Baustellen im Überblick
In Fahrtrichtung Wedding (Nord/Tegel) ist den Angaben zufolge bis Samstag, 8. Februar, zwischen den Anschlussstellen Kurfürstendamm (A100) und Heckerdamm (A111) der linke Fahrstreifen teilweise gesperrt. Im Baustellenbereich sind auf der A100 dann nur zwei statt drei Fahrstreifen befahrbar. Auf der A111 ist nur ein Fahrstreifen zwischen Dreieck Charlottenburg und AS Heckerdamm frei.

In der Nacht vom 8. zum 9. Februar sind die A100 und die A111 von 22 bis 5 Uhr in diesen Abschnitten …

zu Fuß mobil: Wie geht es weiter mit der Sanierung der Löwenbrücke im Großen Tiergarten?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für wann ist eine Sanierung der #Löwenbrücke im #Großen Tiergarten geplant?
Frage 2:
Welche Schäden liegen bei der Löwenbrücke im Detail vor und welche sollen im Rahmen der #Sanierung
beseitigt werden?
Frage 3:
Sind seit #Schließung der #Brücke im Jahre 2008 bis heute weitere Schäden aufgetreten bzw. entstanden?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Brücke wurde aufgrund von erheblichen Schäden ( #Faulstellen am #Holzbohlenbelag,
an den Längs- und Querträgern sowie am #Holzgeländer) im Jahr 2008 gesperrt und in
2014 mit Ausnahme der Löwenfiguren, der Widerlager und der #Tragseilverankerung
#zurückgebaut.
Es ist vorgesehen, einen #Ersatzneubau unter Berücksichtigung der Anforderungen des
#Denkmalschutzes sowie der aktuell gültigen Vorschriften bezüglich der Standsicherheit
und Verkehrssicherheit ab dem Jahr 2022 durchzuführen.
Frage 4:
Wieso befinden sich derzeit nur noch drei der historischen #Brückenfiguren in Löwenform am Standort?
Antwort zu 4:
Zur Bearbeitung der erforderlichen Planungsphasen, insbesondere zur
Machbarkeitsuntersuchung, mussten u.a. die Löwenfiguren von innen und außen
gescannt und zusätzlich metallurgisch untersucht werden. Diese Bestandsanalyse konnte
2
in Kooperation mit der TU-Berlin durchgeführt werden. Dazu musste eine Löwenfigur
demontiert und in die Behrenshalle der TU-Berlin verbracht werden.
Frage 5:
Mit welchen Kosten wird für die Sanierung kalkuliert? Wo und in welcher Höhe sind für die Sanierung der
Brücke Mittel eingestellt? Ist davon auszugehen, dass diese Mittel ausreichen werden?
Frage 6:
Welche Planungen liegen für die Sanierung im Detail vor? (Bitte auch nach Verwendung der Mittel
aufschlüsseln).
Antwort zu 5 und zu 6:
Der Neubau der Löwenbrücke ist mit einem Ansatz von 700.000 EURO in der
Investitionsplanung des Landes Berlin berücksichtigt. Über die Kostenentwicklung kann –
auch aufgrund der derzeitigen Wirtschafts-/Auftragslage – keine belastbare Aussage
getroffen werden.
Für den Ersatzneubau der Löwenbrücke liegen Unterlagen der Entwurfsplanung vor.
Frage 7:
Wie lange werden die Baumaßnahmen zur Sanierung der Brücke voraussichtlich in Anspruch nehmen?
(Bitte Planungen auch nach Jahren aufschlüsseln).
Antwort zu 7:
Nach derzeitiger Projektplanung ist mit einer Bauzeit von 12 bis 14 Monaten zu rechnen.
Frage 8:
Wieso konnten die Schäden an der Löwenbrücke bislang nicht behoben werden? Was hat zu den bisherigen
Verzögerungen geführt?
Antwort zu 8:
Aufgrund der vorhandenen Personalkapazitäten in der zuständigen Tiefbauabteilung und
des herrschenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsrückstaus mussten Prioritäten
gesetzt werden, so dass der Ersatzneubau der Löwenbrücke verschoben werden musste.
Frage 9:
Ist davon auszugehen, dass es zu keiner weiteren Verzögerung mehr kommt? Falls nein, warum nicht? Bitte
erläutern.
3
Frage 10:
Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um weitere Verzögerungen der Sanierung möglichst zu verhindern?
Frage 11:
Ist damit zu rechnen, dass bei einer weiteren Verzögerung der Sanierung weitere Schäden entstehen
werden? Falls ja, welche?
Antwort zu 9, 10 und 11:
Aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten sowie der Herausforderung, die Belange
des Denkmalschutzes und der Verkehrssicherheit sowie der Standsicherheit
einvernehmlich zu klären, kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. Da der Überbau
der Brücke im Jahr 2014 vollständig zurückgebaut wurde, sind keine weiteren Schäden
möglich.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die Bedeutung der Löwenbrücke als kulturhistorisches Denkmal im Großen
Tiergarten?
Antwort zu 12:
Die historische Bedeutung der ca. 17 m langen und rund 2 m breiten Fußgängerbrücke,
die 1838 nach einem Entwurf des Hofarchitekten Ludwig Ferdinand Hesse im Berliner
Tiergarten erbaut wurde, ist bekannt. Die Löwenbrücke ist Berlins erste und bis heute
auch einzige Hängebrücke.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Vorbereitungen für Ersatzneubau der Staustufe Steinhavel laufen an, aus binnenschifffahrt-online.de

Vorbereitungen für Ersatzneubau der Staustufe Steinhavel laufen an

Im Auftrag des #Wasserstraßen-Neubauamtes (#WNA) Berlin ist mit den Holzungsarbeiten zur Baufeldfreimachung für den #Ersatzneubau der #Staustufe #Steinhavel im Ortsteil #Steinhavelmühle von #Fürstenberg/Havel begonnen worden.

Der Bau investiert insgesamt 25 Mio. € in das Vorhaben, das den vollständigen Ersatz aller verkehrswasserbaulichen Anlagen sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Staustufe Steinhavel beinhaltet. Die Bauzeit soll vier Jahre betragen.

Die Arbeiten umfassen den Neubau einer Betriebswegeanbindung und einer Wehrgrabenüberführung zur Erschließung des Bau- und Betriebsfeldes, den Ersatzneubau eines zweifeldrigen Klappenwehres anstelle des alten Mühlenwehres, den ersatzlosen Rückbau des nicht mehr benötigten Freiarchenwehres, die Nachsorge des Trenndammes zwischen Wehrgraben und Schleusenkanal, den Neubau einer Fischaufstieganlage, einen lagegleichen Ersatzneubau für die #Schleuse sowie …

Straßenverkehr: Neue Autobahnzufahrt am Eichkamp geplant, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226536009/Neue-Autobahnzufahrt-am-Eichkamp-geplant.html

Die #Anschlussstelle #Messedamm könnte noch mehr Lärm ins ohnehin schon geplagte Wohngebiet an der #Avus bringen.

Ab Montag müssen sich Autofahrer auf kleinere Einschränkungen entlang der Stadtautobahnen #A115 (Avus), #A100 und #A111 einstellen. Die Bundes-Planungsgesellschaft #Deges startet mit ersten Voruntersuchung für den #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissel-Brücke und der Umgestaltung des #Autobahndreiecks #Funkturm. Mit Bohrungen wolle man die Beschaffenheit des Baugrunds erkunden, teilt die Deges mit. Die Arbeiten sollen bis Anfang kommenden Jahres andauern. Dabei soll es nur vereinzelt zu Sperrungen kommen.

Im Zuge des geplanten Umbaus des Dreiecks Funkturm ist auch eine neue Anschlussstelle am Eichkamp vorgesehen. „Nach gegenwärtigem Stand ist das wohl aus Sicht der Planer nur mit einer Aufständerung möglich“, sagt Charlottenburg-Wilmersdorfs Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD). Konkret meint er eine Brücke vom Messedamm über die Avus auf die Spuren in nördlicher Richtung. Der Bezirk lehne die Planung ab, da sie zu einer „nicht mehr vertretbaren Lärmbelastung für die Siedlung Eichkamp führen“ würde, so der Rathauschef weiter. Die sei bereits jetzt durch die direkte Nachbarschaft zur Autobahn hoch.

Bund bevorzugt unterirdische Zufahrt vom Messedamm
Die neue Auffahrt solle südlich des S-Bahnhofs Messe Süd an der Siedlung vorbei zur A115 führen, erklärt …

Bahnhöfe + S-Bahn: S 3 BAHNHOF KARLSHORST: ANTWORT DER SENATSVERWALTUNG FÜR UMWELT, VERKEHR UND KLIMASCHUTZ aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-verkehr/offener-brief-die-regionalbahn-wurde-allen-genommen-bitte-jetzt-wenigstens-den-s-bahnhof-karlshorst-wieder-allen-fahrgaesten-zurueckgeben_a222655

Offener Brief „Die #Regionalbahn wurde allen genommen, bitte jetzt wenigstens den #S-Bahnhof #Karlshorst wieder allen Fahrgästen zurückgeben“

Hier ist die Antwort der Abteilung 4 Verkehr der zuständigen Senatsverwaltung auf den am 20.05.2019 in der Berliner Woche veröffentlichen offenen Brief:
https://www.berliner-woche.de/lichtenberg/c-verkehr/die-regionalbahn-wurde-allen-genommen-bitte-jetzt-wenigstens-den-s-bahnhof-karlshorst-wieder-allen-fahrgaesten-zurueckgeben_a214993

Folgende Informationen über die Baumaßnahmen der S3 Bahnhof Karlshost wurden gegeben,
Zitat:

„Der aktuelle Zeitplan sieht derzeit vor, dass der #Ersatzneubau der #Personenunterführung Ende 2019 abgeschlossen und das #Dach voraussichtlich im Jahr 2020 fertiggestellt werden soll. Eine zeitliche Verschiebung der Maßnahmen ist leider nicht möglich. Da Baumaßnahmen u.a. durch die Beantragung von Sperrpausen eine langfristige Koordination erfordern, ist eine kurzfristige Anpassung des Bauablaufes bzw. Beschleunigung des Vorhabens leider nicht möglich.

Aufgrund der hohen Verkehrsnachfrage und Auslastung auf der östlichen #S-Bahn-Linie #S3 sowie der weiteren erwartbaren Nachfragesteigerung wurden vom Land Berlin für den Fahrplan ab Dezember 2019 bei der S-Bahn Berlin GmbH zusätzliche #Verstärkerfahrten auf der S3 während der vor- und nachmittäglichen #Hauptverkehrszeit (HVZ) auf dem Abschnitt Friedrichshagen – Ostbahnhof …

Straßenverkehr: Sperrung der Sellheimbrücke aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die #Sellheimbrücke zwischen den Pankower Ortsteilen Karow und Blankenburg
(partiell) für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden soll?
Frage 2:
Aus welchem Grund wird die Brücke gesperrt?
Frage 3:
In welchem Zeitraum wird die Sperrung erfolgen?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Sellheimbrücke wird vom 03.06.2019 bis 15.06.2019 aufgrund einer dringend
erforderlichen #Fahrbahndeckensanierung des #Brückenbauwerks und den angrenzenden
#Rampenbereichen gesperrt.
Frage 4:
Wird es weitere Sperrungen geben?
Antwort zu 4:
Nein.
2
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass im Nordostraum (Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Malchow,
etc.) keine parallelen Baumaßnahmen stattfinden, die zu einer zusätzlichen massiven Beeinträchtigung der
Leistungsfähigkeit der Infrastruktur (inkl. Umweltverbund) führen?
Antwort zu 5
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat die Brückensperrung mit allen Beteiligten für dieses
Anordnungsverfahren wie z.B. Tiefbauamt Pankow, Untere Straßenverkehrsbehörde
Bezirksamt Pankow, BVG, Leitungsverwaltungen, Polizeidirektion, Straßenverkehrsbehörde
Landkreis Barnim abgestimmt. Für diese Brückensperrung wurde in Abstimmung
mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein Zeitfenster zwischen
zwei Bauabschnitten der Straßenbaumaßnahme Schönerlinder Straße B 109 festgelegt.
Die Baumaßnahme dient auch der Sicherstellung einer funktionierenden
Umfahrungstrecke für die späteren Bauarbeiten zur Grundinstandsetzung der
Bundesautobahn (BAB) A 114.
Frage 6:
Auf welcher Route werden die Umleitungsverkehre geführt?
Antwort zu 6:
Der Fahrzeugverkehr aus südwestlicher Richtung (Richtung stadtauswärts) muss die
ausgewiesene Umleitungsstrecke im OT Blankenburg entweder über die Bahnhofstraße
nach Französisch Buchholz oder über den Blankenburger Pflasterweg zur B2 über den
Landkreis Barnim nehmen. Die nahegelegene Pankgrafenstraße ist aufgrund von
dauerhaften Baumaßnahmen ebenfalls für den Umleitungsverkehr gesperrt. Der
Fahrzeugverkehr von der BAB A 114 (Ausfahrt Bucher Straße) kann regulär links nach
Richtung Französisch Buchholz abfahren. Rechtsabbieger müssen die weiträumige
Umleitungsstrecke über die Hobrechtsfelder Chaussee über den Ortsteil Buch nehmen.
Der Fahrzeugverkehr aus der nördlichen Richtung (Richtung stadteinwärts) muss im
Ortsteil Buch die weiträumige Umleitungsstrecke über den Landkreis Barnim B2 oder die
Hobrechtsfelder Chaussee nach Französisch Buchholz nutzen.
Der Rad- und Fußgängerverkehr wird durch diese Brückensperrung nicht beeinträchtigt.
Der Linienbusverkehr der BVG wird die Baustelle weiterhin passieren dürfen.
Frage 7:
Welche zusätzlichen Wege und Fahrtzeiten entstehen durch die geplante(n) Umleitung(en)?
Antwort zu 7:
Es ist je nach Verkehrsaufkommen mit einer zusätzlichen Fahrzeit von mind. 10 Minuten
zu rechnen.
Frage 8:
Existieren Planungen für eine Sanierung oder einen Ersatzneubau des Brückenbauwerkes, wenn ja, wie
sehen diese aus?
3
Antwort zu 8:
Aufgrund des #Bauwerkszustandes ist ein #Ersatzneubau der Sellheimbrücke geplant. Die
Planungen befinden sich im Stadium der Untersuchung verschiedener Varianten. Dabei
wird auch perspektivisch die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
mit dem #Bahnverkehr unter dem Brückenbauwerk berücksichtigt. Ein Baubeginn ist erst
nach dem Abschluss der grundhaften Erneuerung der BAB #A114 vorgesehen und daher
nicht vor 2023 zu erwarten.
Frage 9:
Wird die Bevölkerung und werden die betroffenen Autofahrer über die geplante Maßnahme informiert. Wenn
ja, wie genau?
Antwort zu 9:
Die Information erfolgt über Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz und über die Verkehrsinformationszentrale Berlin (https://viz.berlin.de/).
Die Verkehrsteilnehmenden vor Ort werden über die ausgewiesene Hinweisbeschilderung
geleitet.
Berlin, den 23.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Treptow-Köpenick: Sperrung der Salvador-Allende-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie errechnet sich die anvisierte #Bauzeit von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des
neuen #Brückenabschnitts der #Salvador-Allende-Brücke, deren Neubau 2017 begann? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 1:
Mit Pressemitteilung vom 24.01.2019 wurde auf Grundlage des damaligen Bautenstandes
eine geplante Verkehrsfreigabe des ersten #Überbaus der neuen Salvador-Allende-Brücke
zum Jahresende 2019 mitgeteilt. Hieraus errechnet sich ein möglicher Zeitraum von zehn
bzw. elf Monaten.
Frage 2:
Wie sah die ursprüngliche Zeitplanung für diesen Brückenabschnitt aus und in wie begründen sich
eventuelle Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Der Zeitplan für den #Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke muss fortlaufend
überprüft und angepasst werden. Hierbei müssen eine Vielzahl an Randbedingungen,
Auflagen, Schnittstellen und sonstigen Einflüssen berücksichtigt werden. Grundsätzlich
befindet sich die Baumaßnahme innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen.
2
Frage 3:
Ist die genannte Dauer von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des neuen
Brückenabschnitts nach aktuellem Planungsstand und Baufortschritt realistisch oder hat sich ein zeitlicher
Verzug bei den Bauarbeiten ergeben beziehungsweise kann mit einer früheren Fertigstellung des
Brückenabschnitts gerechnet werden?
Antwort zu 3:
Entsprechend der Pressemitteilung vom 24.01.2019 basiert die zeitliche Einordnung bis
zur Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus auf der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden
Bauablaufplanung. Eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten zur Beschleunigung
des Bauablaufs läuft aktuell, auch unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen und
Bauexperten und unter Einbeziehung des Schadens vom 19.02.2019 durch angebohrte
Stromkabel.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten bestehen dahingehend, die Dauer bis zur Fertigstellung des Brückenabschnitts zu
verkürzen und welche baulichen und personellen Kapazitäten und Mittel müssten zu diesem Zweck zur
Verfügung gestellt werden? (Aufstellung über die Möglichkeiten, potenzielle Zeitersparnis und jeweils
benötigte Mittel/Kapazitäten erbeten.)
Frage 8:
Inwieweit wird diese Bauplanung angesichts der jüngst in Kraft getretenen Vollsperrung des östlichen
Überbaus überarbeitet?
Antwort zu 4 und 8:
Eine Anpassung des Bauablaufs bzw. der damit verbundenen Bauumstandsänderungen
bedürfen der vertragsrechtlichen Vereinbarung mit den am Bau beteiligten
Vertragspartnern.
Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke (des Westteils) ist auf Ende
2019 terminiert.
Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, um die Baumaßnahme zu
beschleunigen und so eine frühere Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnitts der neuen
Brücke zu erreichen. Hierzu laufen derzeit die Gespräche und Untersuchungen mit den
beauftragten Unternehmen, ob und wie eine Beschleunigung erreicht werden kann. Die
Einrichtung eines Mehrschichtsystems ist eine Option. Hierzu müssen jedoch zusätzliche
verfügbare Arbeitskräfte gesichert und ggf. bei anderen Baumaßnahmen abgezogen
werden. Dies ist bei der aktuellen Marktlage nicht ohne weiteres möglich. Bei der neuen
Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion, welche größtenteils im Werk gefertigt
wird. Auch hier sind alle Mitarbeitenden in der Regel bereits im Überstundenmodus. Es
muss weiter geprüft werden, ob zusätzliche oder geänderte Montagezustände vereinbart
werden können. Insofern sind die Prüfungen der Beschleunigungsoptionen einschließlich
eventueller Mehrkosten noch nicht abgeschlossen. Neben der Zielsetzung einer möglichen
Beschleunigung des Bauablaufs müssen die Zielsetzungen einer sicheren Bauausführung
und die Zielsetzung zur Einhaltung aller Prüf- und Überwachungskriterien beachtet
werden, so dass im Ergebnis ein robuster und genehmigungsfähiger Bauablauf vereinbart
werden kann. Erst wenn die machbaren Randbedingungen geklärt sind, kann eine Terminund
Kostenaussage erfolgen.
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Frage 5:
Wurde die zeitliche Ausweitung der Bauarbeiten auf Sonn- und Feiertage in Erwägung gezogen? (Falls ja,
mit welcher Zeitersparnis wäre dadurch zu rechnen; falls nicht, wieso nicht?)
Antwort zu 5:
Grundsätzlich werden alle geeigneten Möglichkeiten zur Beschleunigung des Bauablaufs
geprüft und bewertet. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten bzw.
einzuhalten.
Die detaillierten Angaben zu möglichen Auswertungen der Arbeitszeiten stehen im
unmittelbaren Zusammenhang mit der Bauablaufplanung, welche aktuell geprüft und
bewertet wird.
Frage 6:
Welche Faktoren beeinträchtigen oder verhindern die frühere Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts
und wie kann diesen Faktoren beigekommen werden? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 6:
Wesentliche Einflussfaktoren, welche einer früheren Verkehrsfreigabe des ersten
Überbaus entgegenstehen, sind:
 Mangel an ausreichenden Fachkräften,
 Mangel an erforderlichen Spezialfirmen und Spezialgerätschaften, u.a. für den
Verschub der neuen Stahlbrückenelemente,
 Auflagen aus gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits-, Lärm- und Emissionsschutz,
 umfangreiche Umverlegungs- und Anpassungsarbeiten der verschiedenen
Leitungsbetriebe,
 Auflagen zur Aufrechterhaltung der Wasserstraße,
 vorhandene örtliche Randbedingungen.
Frage 7:
Wie sehen die derzeitige Bauplanung hinsichtlich des Abrisses des alten Brückenabschnitts (östlicher
Überbau) sowie Beginn und Dauer des Neubaus für den zweiten Brückenabschnitt aus?
Antwort zu 7:
Diese Arbeiten sollen unmittelbar nach der Verkehrsfreigabe des westlichen Überbaus und
der Umverlegung der vorhandenen Leitungen beginnen.
Frage 9:
Was spricht dafür bzw. dagegen, den Bau des zweiten Brückenabschnitts nun umgehend zu beginnen, da
der alte Brückenabschnitt nicht mehr genutzt werden darf und inwieweit würde eine solche parallele
Baumaßnahme gegebenenfalls die Fertigstellung des bereits im Bau befindlichen Brückenabschnitts
verzögern? (Aufstellung über Für und Wider erbeten.)
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Antwort zu 9:
Die vorhandenen Leitungen unterhalb und auf dem östlichen Überbau sowie in den
jeweiligen Anschlussbereichen stehen einem sofortigen Abriss des östlichen Überbaus
entgegen. Darüber hinaus wird die Freihaltung für den Fuß- und Radverkehr als Vorteil
dieser Bauabfolge gesehen.
Frage 10:
Kann ausgeschlossen werden, dass die geplanten Baumaßnahmen für den zweiten Brückenabschnitt
wiederum die Statik der gesamten Brückenkonstruktion beeinträchtigen und möglicherweise ein Absenken
des gerade im Bau befindlichen Brückenabschnitts nach sich ziehen?
Antwort zu 10:
Mit der Fertigstellung des westlichen Teilbauwerkes der Salvador-Allende-Brücke steht ein
neues Brückenbauwerk, welches auf Grundlage der aktuellen Vorschriften und
Regelwerke errichtet, wurde zur Verfügung. Grundsätzlich können Einflüsse aus dem
Baugrund und aus dem Baugeschehen heraus jedoch nicht vollständig ausgeschlossen
werden.
Frage 11:
Welche Überlegungen bestehen, den gesperrten Brückenabschnitt bis zur Fertigstellung des Neubaus zu
erhalten und per Sondergenehmigung zu Gunsten der Notfallversorgung, beispielsweise für den Einsatz von
Feuerwehr- und Rettungswagen, zu öffnen und wie ließe sich eine solche Brückennutzung im Sonderfall in
der Praxis realisieren?
Frage 12:
Welche Überlegungen bestehen dahingehend, Sondergenehmigungen für Einsätze im Bereich der
häuslichen Krankenpflege und –versorgung auszustellen?
Antwort zu 11 und 12:
Nach intensiver Prüfung kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund des eingetretenen
irreversiblen Bauwerkszustandes keine Ausnahme von der aktuellen Sperrung der
Salvador-Allende-Brücke vorgenommen werden.
Frage 13:
Welche Versorgungsleitungen sind im alten Brückenabschnitt verbaut und müssten nun, bei dessen Abriss,
zunächst überbrückt werden und wie ließe sich dies praktisch umsetzen?
Antwort zu 13:
Alle relevanten versorgungsunternehmen (Berliner Wasserbetriebe – BWB, diverse
Telekommunikationsunternehmen, Stromnetz Berlin, NBB Netzgesellschaft Berlin-
Brandenburg mbH & Co. KG – NBB, Steuerkabel usw.) sind im Bestandsüberbau und in den
Vorlandbereichen verlegt. Eine provisorische Überbrückung ist deshalb nicht realistisch
machbar, so dass die Leitungen nach Fertigstellung des neuen Überbaus in diesen verlegt
werden müssen, bevor der geschädigte Überbau abgerissen werden kann.
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Frage 14:
Wie genau involviert die zuständige Senatsverwaltung das Bezirksamt Treptow-Köpenick in die neuen
Planungen?
Antwort zu 14:
Bezüglich der Verkehrssituation auf der Umleitungsstrecke finden laufend Abstimmungsund
Koordinierungstermine im Bezirksamt statt. Hier werden alle aktuellen Probleme und
offenen Bearbeitungsschritte geprüft und bewertet. Entlang der Umleitungsstrecke ist eine
Vielzahl an Maßnahmen erforderlich, die eine entsprechende Bearbeitungs-,
Abstimmungs- und Genehmigungsdauer erfordern und laufend umgesetzt werden.
Berlin, den 25.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorbereitung Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2019:

Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks #Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.

Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.

Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.

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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040