allg.: Der DBV gratuliert dem 1. FC Union Berlin zum Aufstieg in die Bundesliga – Verbesserte Stadion–Anbindung in Köpenick notwendig!, aus DBV

Für die weitere Vereinsentwicklung ist eine Lösung der jetzt teilweise chaotischen Zustände zur An- und Abreise zum Stadion an der „Alten Försterei“ dringend notwendig.

#DBV fordert Senat und Bezirk eine verbesserte #Erreichbarkeit des Stadions mit #öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere #Bus und #Straßenbahnen, kurzfristig zu realisieren. Dazu gehören temporäre überwachte #Busspuren auf den Zufahrtstraßen und verlängerte #Haltestellen für die #Straßenbahn. Für die Spieltage müssen für die BVG die #infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, ein pünktliches Tram- und Bus- Angebot im dichten Takt anzubieten. Dazu gehören auch verbesserte Umsteigemöglichkeiten an den nahegelegenen #S-Bahnhöfen.

Der DBV verweist in diesem Zusammenhang auf die von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag beschlossenen Festlegungen:

„Die Koalition wird gemeinsam und mit den Bezirken stadt- und umweltverträgliche Mobilitätskonzepte für Großveranstaltungen und große Veranstaltungskonzepte entwickeln und umsetzen. Die Koalition möchte weiterhin internationale Großveranstaltungen nach Berlin holen. Die Entscheidung über die Durchführung von reinkommerziellen Sportveranstaltungen sowie ihre Kosten werden transparent gemacht. Der Zugang zu öffentlich geförderten Sportveranstaltungen muss für die Bürger*innen erschwinglich und barrierefrei sein. Die Sicherung des öffentlichen Raumes rund um Fußballspiele und andere Großveranstaltungen ist eine Aufgabe, die weiterhin durch die Polizei wahrgenommen wird. Berlin braucht öffentliche Räume mit hoher Akzeptanz für unterschiedlichste Nutzergruppen. Die Koalition wird Stadtplätze und Grünanlagen mit hoher Aufenthaltsqualität und inklusiver Gestaltung schaffen. Die Koalition wird das Plätzeprogramm weiterentwickeln und einen Schwerpunkt auf die verkehrsberuhigte Gestaltung legen. Öffentliche Stadtplätze sollen als Orte der Begegnung von kommerziellen Nutzungen nicht dominiert werden. Die Koalition strebt für private Großveranstaltungen im öffentlichen Raum Einvernehmen mit den betroffenen Bezirken an. Denkmalgeschütze Grünanlagen sind vor Schäden durch kommerzielle Großveranstaltungen zu bewahren.“

Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/koalitionsvereinbarung/

Pressekontakt:
Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon: 01 74 / 9 46 20 84

S-Bahn: Vor-Ort Termin für eine barrierefreie S-Bahn aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Erfolgte eine schriftliche Dokumentation des oben genannten Vor-Ort-Termins? Wenn ja, welche Punkte
wurden hier notiert und wo ist dieser Bericht nachzulesen?
Antwort zu 1:
Zu den Ergebnissen des oben benannten Vor-Ort-Termins wurde ein Protokoll für interne
Zwecke erstellt. In der nachfolgenden Beantwortung der Fragen 2, 3 und 5 werden alle
wesentlichen Inhalte dieses Protokolls wiedergegeben.
Frage 2:
Welche #Veränderungswünsche haben die Vertreter der AG „Bauen und #Verkehr #barrierefrei“ und der
#Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Rahmen dieses Termins vorgebracht? Welche der
geäußerten Änderungswünsche konnten bisher nicht umgesetzt werden und warum fanden diese bislang
keine Berücksichtigung?
Frage 3:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell am #S-Bahn Prototyp (#Null-Serie) vorgenommen
werden?
2
Frage 5:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell an den S-Bahn-Serienfahrzeugen vorgenommen
werden?
Antwort zu 2, 3 und 5:
Im Rahmen des Vor-Ort-Termins am 6. Juli 2017 wurden unter den Anwesenden
zahlreiche Maßnahmen erörtert. Diese werden durch das Herstellerkonsortium
insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit, Zulassungsfähigkeit sowie
entstehender Mehrkosten geprüft. Dabei werden die Umsetzbarkeit sowie die
entstehenden Kosten differenziert nach Vorserien- und Hauptfahrzeugen bewertet. Das
Herstellerkonsortium prüft zudem, inwieweit die Maßnahmen bereits mit Auslieferung der
Vorserienfahrzeuge umgesetzt werden können. Dabei besteht die Prämisse, dass in
jedem Fall ein Terminrisiko für die rechtzeitige Lieferung sowohl der Vor- als auch der
Hauptserie zwingend zu vermeiden ist.
Zu den Maßnahmen:
Auf dem Fußboden in den Mehrzweckbereichen der Endwagen mit TSI-PRMRollstuhlplätzen
(die TSI-PRM ist die europäische Technische Spezifikation für
Interoperabilität für Mobilitätseingeschränkte Personen) sollen ausschließlich
#Rollstuhlpiktogramme verwendet werden (Piktogramme für Fahrrad und Kinderwagen
entfallen ersatzlos). Dabei sollen die Hinweise zur prioritären Nutzung des PRMMehrzweckbereiches
neu an der Fahrzeugwand (innen) angebracht werden. Zusammen
mit den zusätzlich gewünschten Rollstuhlpiktogrammen an den Außenfenstern soll eine
eindeutige Priorisierung des PRM-Mehrzweckbereiches für Rollstuhlfahrende ermöglicht
werden.
Zur Vergrößerung der Stellfläche im PRM-Mehrzweckbereich wurde das
Herstellerkonsortium aufgefordert, eine veränderte Sitzanordnung zu prüfen. Folgende
Vorschläge sind bei der Prüfung zu beachten:
• Entfall der Doppelsitze im PRM-Mehrzweckbereich,
• Anlehnflächen neu im Bereich des Windfangs,
damit Entfall der gesonderten Anlehnflächen,
• Neu jeweils ein zusätzlicher Klappsitz für Begleiter von
Rollstuhlfahrenden rechts und links im PRM-Mehrzweckbereich,
• Neuausrichtung der Sprechstelle.
Um eine Verbesserung der #Erreichbarkeit des PRM-Mehrzweckbereichs zu ermöglichen,
wurde das Herstellerkonsortium aufgefordert, den Entfall der vertikalen Haltestangen im
Bereich der zweiten Einstiegstür zu prüfen. Des Weiteren soll das Herstellerkonsortium zur
Verbesserung der Leitwirkung der horizontalen Haltestangen für blinde Fahrgäste prüfen,
inwieweit diese möglichst durchgängig, mit Ausnahme im Bereich der Einstiegsbereiche,
angebracht werden können.
Das Herstellerkonsortium wurde aufgefordert, zu allen Punkten so bald wie möglich eine
Prüfung vorzunehmen. Das Herstellerkonsortium teilt daraufhin mit, dass gegenwärtig bis
Ende September 2017 die Phase des Final Design Reviews (FDR) läuft. Dieser
Konstruktions- und Entwicklungsschritt hat für die Einhaltung des Zeitplans für die
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Fahrzeuglieferung hohe Priorität. Bis dahin sind ergänzende Prüfungen nur sehr
eingeschränkt möglich.
Frage 4:
Wie viele S-Bahn Prototypen (Null-Serie) werden im Einsatz sein und auf welchen Strecken (Viertel- und
Halbzüge)?
Antwort zu 4:
Ab dem 01.01.2021 sollen auf der Linie S47 zehn Vorserienfahrzeuge, je fünf Viertel- und
fünf Halbzüge, in den Fahrgastbetrieb gehen. Zwischen der Auslieferung des letzten
Fahrzeugs der Vorserie und der Produktion des ersten Serienfahrzeuges ist ein Zeitraum
von über einem Jahr vorgesehen, um Erkenntnisse aus den Vorserienfahrzeugen in die
Produktion der Serienfahrzeuge einfließen zu lassen.
Frage 6:
Wie wurden die Betroffenen-Verbände und AGen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung im bisherigen Planungsprozess einbezogen und wie werden diese im weiteren Prozess
eingebunden?
Frage 7:
Wie wird das bisherige Beteiligungsverfahren aus Sicht der Senatsverwaltung und des Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderung bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung sowohl bei der Erarbeitung der Fahrzeuganforderungen (Lastenheft) im
Rahmen des Vergabeverfahrens für das Teilnetz Ring als auch bei der praktischen
Prüfung und Abstimmung zu ggf. erforderlichen Änderungen anhand des Fahrzeug-
Mockups umfangreich mit einbezogen. Bei der Berücksichtigung der Vielzahl von
Anforderungen und Hinweisen war und ist seitens der Länder auch abzuwägen, wie die
verschiedenen, sich zum Teil widersprechenden Anforderungen und Interessen der
einzelnen Nutzergruppen bestmöglich berücksichtigt und zum Ausgleich gebracht werden
können.
Das bisherige Beteiligungsverfahren wird aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz als positiv und erfolgreich bewertet.
In den geplanten Fahrgastprobebetrieb und die Fahrgastbefragungen werden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung ebenfalls wie vorgesehen einbezogen.
4
Frage 8:
Wie will man künftig mehr Transparenz und Verbindlichkeit über die im Beteiligungsprozess getroffenen
Entscheidungen herstellen?
Antwort zu 8:
Eine Beteiligung verschiedenster Interessengruppen – wie bei der Gestaltung der
Fahrzeuge der Baureihe 483/484 sowohl bei der Erstellung eines Lastenheftes als auch
der praktischen Erprobung eines Mock-Ups – gab es in dieser Weise und in diesem
Umfang bislang in Berlin noch nicht. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz ist bereits heute eine hinreichende Transparenz und Verbindlichkeit über
die im Beteiligungsprozess getroffenen Entscheidungen gegeben.
Berlin, den 30.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Wann wird der S-Bahnhof Nöldnerplatz endlich barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der DB AG wurde dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste nutzen den #S-Bahnhof #Nöldnerplatz täglich? Wie hoch ist die Anzahl der angebundenen #Buslinien? Antwort zu 1: Der S-Bahnhof Nöldnerplatz wird montags bis freitags gemäß Nachfragedaten aus dem Jahr 2012 täglich von insgesamt rund 17.000 Ein- und Aussteigenden genutzt. Der S-Bahnhof Nöldnerplatz wird von drei Buslinien im Tagesverkehr (194, 240, 396) und einer Buslinie im Nachtverkehr (N94) bedient. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die #barrierefreie #Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen im Einzugsgebiet des S-Bahnhofes, wie des Kant-Gymnasium, des Sportplatzes in der Fischerstraße, der Berufsschule Bürowirtschaft, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und weiterer Einrichtungen? Antwort zu 2: Die barrierefreie Erreichbarkeit der angesprochenen Einrichtungen sieht der Senat durch die genannten Buslinien der BVG grundsätzlich gegeben. Auf allen Linien werden niederflurige Busse eingesetzt und im weiteren Streckenverlauf Haltestellen bedient, an denen Übergangsmöglichkeiten zu barrierefrei ausgestatteten Schnellbahnhöfen (bspw. Lichtenberg, Rummelsburg, Treptower Park) bestehen. Sie erschließen zudem weite Teile des direkten Einzugsbereichs in den Bezirken Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg. Gleichwohl wäre aus Gründen der schnelleren Erreichbarkeit auch aus anderen Bezirken ein barrierefreier Zugang zum SBahnhof Nöldnerplatz eine deutliche Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für einen barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz aus? Aus welchen Gründen wurde der S-Bahnhof Nöldnerplatz bisher nicht barrierefrei ausgebaut? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei Ortsterminen und Beratungen wurde festgestellt, dass zusammen mit dem Einbau von Aufzügen der Zugangstunnel und die Treppen grunderneuert werden müssen. Auf Grund beengter Höhenverhältnisse ist dies praktisch ein Neubau und somit ein sehr kompliziertes und teures Bauvorhaben. Bei der Zugangstunnelsanierung ist die künftige Elektrifizierung zu beachten (die Trasse ist tiefer zu legen). Die Herstellung der Barrierefreiheit am Bahnhof Nöldnerplatz kann aber erst nach Fertigstellung der Grunderneuerung des Bahnhofes Ostkreuz erfolgen.“ Frage 4: Wo wird der S-Bahnhof mit einem Aufzug versehen? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir prüfen derzeit noch die möglichen Varianten: Eine Möglichkeit ist es, einen Aufzug gegenüber der Treppe, eine andere einen Aufzug neben der Treppeneinhausung zu errichten (mit Sanierung der Treppeneinhausung). Des Weiteren wird die Zugänglichkeit zum öffentlichen Straßenland über eine Rampe oder einen Aufzug geprüft.“ Frage 5: Welche Kosten veranschlagt der Bauträger für den barrierefreien Umbau? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Aktuell können wir zu den Kosten noch keine Aussage treffen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist und noch keine konkrete Planung bzw. eine Vorzugsvariante vorliegt.“ Frage 6: Gibt es Planungen bzw. Bestrebungen den SBahnhof mit einem zweiten Ausgang , Richtung Rupprechtstraße zu öffnen? Antwort zu 6: Ein zweiter (östlicher) Zugang zum SBahnhof Nöldnerplatz hätte im Bereich des nordöstlichen Quadranten kein Verkehrsaufkommen, da hier ausschließlich Bahnanlagen vorhanden sind. Somit würde ein neuer östlicher Zugang nur den südöstlichen Quadranten erschließen. Dieser wird jedoch zu einem Teil auch vom westlichen Zugang des S-Bahnhofes Lichtenberg mit erschlossen. Daher wird der Bau eines derartigen Zugangs kurzfristig nicht verfolgt. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Anzahl der Fahrradstellplätze im näheren Umfeld des S-Bahnhofs Nöldnerplatz? Antwort zu 7: Auf dem südlich der S-Bahn gelegenen Vorplatz befindet sich eine überachte Fahrradabstellanlage und auf beiden Seiten des S-Bahnausgangs Fahrradbügel. Seitens des Bezirksamts Lichtenberg als zuständige Behörde für den ruhenden Verkehr wurde bislang kein Bedarf für weitere Abstellmöglichkeiten signalisiert. Nach Vorort-Einschätzungen ist jedoch ein solcher erkennbar. Es müsste aber erst geprüft werden, ob für weitere Abstellmöglichkeiten freie Flächen im näheren Umfeld zum S-Bahnhof zur Verfügung stehen. Frage 8: Erachtet der Senat eine barrierefreie Unterführung auch für Fahrräder im Bereich des S-Bahnhofes Nöldnerplatz unter den Gleisen für sinnvoll? Antwort zu 8: Eine Unterführung für Fahrradfahrende am S-Bahnhof ist zwar wünschenswert, wäre aber baulich sehr aufwändig und ist wegen der nur rd. 220 m entfernten Querungsmöglichkeit an der Eisenbahn-Überführung Stadthausstraße nicht vertretbar. Berlin, den 20. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2015)

Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang zum Bahnhof Greifswalder Straße über die S-Bahn-Brücke barrierefrei erweitern!, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die gegenwärtige #Erschließung des #S-Bahnhofs Greifswalder Straße hinsicht-lich der #barrierefreien #Erreichbarkeit aus Richtung des #Thälmannparks/der Grellstraße (westlich der Greifswalder Str.)? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass die Querungs-stelle (FGÜ mit LSA, Höhe Grellstraße/Storkower Straße) auf-grund der Höhe der Borde und der Schienen der Stra-ßenbahnlinie M4 nicht barrierefrei ist? Wenn ja, was plant der Senat, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen barrierefreien Zugang über die Straßenquerung zum S-Bahnhof zu ermöglichen? Antwort zu 1. und 2.: In der Relation Wohngebiet Thälmannpark – S-Bahnhof Greifswalder Straße gibt es eine Z-Überquerungsstelle über die Greifswalder Straße auf der nördlichen Seite der Einmündung Lilli-Henoch-Straße. Die Borde sind dort auf 3 cm abgesenkt, und für blinde und sehbehinderte Menschen wurden taktile Rich-tungsfelder eingebaut. Am Knotenpunkt Grellstraße / Storkower Straße gibt es lichtsignalisierte Furten. Die Borde sind ebenfalls auf 3 cm abgesenkt und mit taktilen Richtungsfeldern versehen. Außerdem verfügt die (reguläre) Lichtsignalanlage (LSA) (zurzeit läuft dort eine Baustellen-LSA) über akustische Signalgeber. Eine Bordkantenhöhe von 3 cm gilt als barrierefrei und ist für die Sicherheit blinder Menschen erforderlich. Die Bordsteinkante zur Fahrbahn wird auch als äußere Leitlinie bezeichnet. Die zusätzlichen taktilen Richtungs-felder dienen der Orientierung blinder Menschen, indem sie die Laufrichtung des Überquerens der Fahrbahn bzw. Gleise vorgeben. Der S-Bahnhof Greifswalder Straße (Berliner Innen-ring, S-Bahn-Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) selbst ist stufenlos erreichbar, da er zwischen Bahnhofshalle und S-Bahnsteig (im nordwestlichen Abschnitt) über einen Auf-zug verfügt. Damit ist zu konstatieren, dass – im Gegensatz zur Behauptung in Frage 2 – der S-Bahnhof Greifswalder Straße aus allen Richtungen, nicht nur vom Thälmannpark und der Grellstraße aus, barrierefrei erreichbar ist. Frage 3: Wird bei der Variantenuntersuchung zum ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße, welche die BVG im Auftrag des Senats derzeit vorneh-men soll, die Möglichkeit geprüft, einen zweiten barriere-freien Aufgang, der einen Zugang über die S-Bahn-Brücke aus Richtung des Thälmann-Parks/Grellstraße zum S-Bahnhof ermöglicht, einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Welche Pläne zur Errichtung eines Zu-/Auf-gangs zur Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die S-Bahn-Brücke hat der Senat? Antwort zu 3. und 4.: Zur Variantenuntersuchung der Gesamtsituation an dem ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße liegen die Ergebnisse der BVG noch nicht vor. Grundsätzlich wurde mit den Behindertenverbänden abgestimmt, dass S-, U- und Regionalbahnhöfe nur mit einem barrierefreien Zugang ausgestattet werden, bis alle Bahnhöfe mit Aufzügen oder Rampen barrierefrei er-reichbar sind. Dem liegt das Ziel zu Grunde, möglichst viele Bahnhöfe möglichst schnell barrierefrei zu gestalten, bevor einzelne Bahnhöfe zwei oder mehr barrierefreie Zugänge erhalten. Daher ist bei der BVG-Untersuchung nicht vorgege-ben, dass ein weiterer barrierefreier Zugang geplant wer-den muss. Frage 5: Wer ist Eigentümer der Brücke bzw. Baulast-träger der Straße, welche über die Greifswalder Straße führt? Antwort zu 5.: Nach Kenntnis des Senats befindet sich die Brücke in privatem Eigentum. Frage 6: Wie und in wie weit ist es möglich, Investo-rInnen, die auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahn-hofs Greifswalder Straße bauen wollen, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags an der Finanzierung bzw. am Bau eines weiteren Aufgangs/Zugangs auf Seiten des Thälmannparks zu beteiligen? Frage 7: Welche Voraussetzungen müssen hierfür vor-liegen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen einem solchen Vorhaben zu Grunde gelegt werden? Antwort zu 6. und 7.: Das Bezirksamt Pankow sieht für 2015 die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Stra-ße vor. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ist ebenfalls vorgesehen. In einem städtebaulichen Vertrag können im Zusam-menhang mit einem Bebauungsplan unter anderem Leis-tungen zur Erschließung des Baugebiets, zur Kostenüber-nahme von Planungsleistungen, zur Schaffung von Kin-dertagesstätten- und Grundschulplätzen sowie ein Anteil geförderter Wohnraum vereinbart werden. Für städtebauliche Verträge gelten die in § 11 Bauge-setzbuch definierten Schranken. Es kann nur eine Kosten-übernahme oder -beteiligung durch den Vorhabenträger vereinbart werden für Leistungen, die Folge oder Voraus-setzung des konkreten Bauvorhabens sind. Die vereinbar-te Kostenübernahme muss den gesamten Umständen nach angemessen sein. Es kann nichts vereinbart werden, wo-rauf der Vorhabenträger ohnehin einen Anspruch hätte. Ziel der Planung soll auch eine Rad- und Fußwegver-bindung parallel zur S-Bahn als Verbindung der Gebiete Thälmannpark und Anton-Saefkow-Park sein. Hierfür ist eine Inanspruchnahme der bestehenden Straßenbrücke über die Greifswalder Straße geplant. Die Diskussion der Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die bestehende Straßenbrücke und die genaue Aus-gestaltung des städtebaulichen Vertrags bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten. Für den städtebaulichen Vertrag liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt Pankow. Berlin, den 15. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2014)

Flughäfen: Teuer und ungeeignet! Bau- und Verkehrskonzept zur Schienenanbindung des künftigen Flughafens BBI müssen geändert werden, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10000322

636 Millionen Euro wollen der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg ausgeben, um den künftigen #Flughafen „Berlin Brandenburg International“ (#BBI) in #Schönefeld an das #Schienennetz anzuschließen. Dennoch wird BBI für viele Fahrgäste – insbesondere aus Brandenburg – nur schlecht erreichbar sein.

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Bahnhöfe + Bahnverkehr: DB-Fernverkehrskonzept Berlin 2006 mit Nachbesserungsbedarf Duo-S-Bahnfahrzeuge könnten Erreichbarkeit des künftigen Hauptbahnhofs entscheidend verbessern, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002745

„Im Herbst“, so die Ankündigung der Deutschen Bahn, wollte sie ihr #Fernverkehrskonzept #2006 für Berlin vorstellen. Weil aber seit Anfang Mai dieses Jahres in der Öffentlichkeit intensiv und kontrovers über die scheibchenweise bekannt gewordenen DB-Pläne diskutiert worden war, wurde das zwischenzeitlich mehrfach überarbeitete Konzept bereits am 6. Juli präsentiert. Im Wesentlichen hat die DB genau das der #Öffentlichkeit vorgestellt, was erwartet beziehungsweise befürchtet wurde (siehe SIGNAL 3/2005 ): Konzentration auf den Hauptbahnhof – #Lehrter Bahnhof, kein #Fernbahnhalt #Zoologischer Garten. Doch eine zentrale Frage bleibt unbeantwortet: Wie kann die #Erreichbarkeit des künftigen Hauptbahnhofs von Norden und Süden her entscheidend verbessert werden? Der Berliner Fahrgastverband hält nur eine Lösung für finanzierbar: #Duo-S-Bahnfahrzeuge im Fernbahntunnel.

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