Bahnhöfe + barrierefrei: Wann wird der S-Bahnhof Nöldnerplatz endlich barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der DB AG wurde dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste nutzen den #S-Bahnhof #Nöldnerplatz täglich? Wie hoch ist die Anzahl der angebundenen #Buslinien? Antwort zu 1: Der S-Bahnhof Nöldnerplatz wird montags bis freitags gemäß Nachfragedaten aus dem Jahr 2012 täglich von insgesamt rund 17.000 Ein- und Aussteigenden genutzt. Der S-Bahnhof Nöldnerplatz wird von drei Buslinien im Tagesverkehr (194, 240, 396) und einer Buslinie im Nachtverkehr (N94) bedient. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die #barrierefreie #Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen im Einzugsgebiet des S-Bahnhofes, wie des Kant-Gymnasium, des Sportplatzes in der Fischerstraße, der Berufsschule Bürowirtschaft, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und weiterer Einrichtungen? Antwort zu 2: Die barrierefreie Erreichbarkeit der angesprochenen Einrichtungen sieht der Senat durch die genannten Buslinien der BVG grundsätzlich gegeben. Auf allen Linien werden niederflurige Busse eingesetzt und im weiteren Streckenverlauf Haltestellen bedient, an denen Übergangsmöglichkeiten zu barrierefrei ausgestatteten Schnellbahnhöfen (bspw. Lichtenberg, Rummelsburg, Treptower Park) bestehen. Sie erschließen zudem weite Teile des direkten Einzugsbereichs in den Bezirken Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg. Gleichwohl wäre aus Gründen der schnelleren Erreichbarkeit auch aus anderen Bezirken ein barrierefreier Zugang zum SBahnhof Nöldnerplatz eine deutliche Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für einen barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz aus? Aus welchen Gründen wurde der S-Bahnhof Nöldnerplatz bisher nicht barrierefrei ausgebaut? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei Ortsterminen und Beratungen wurde festgestellt, dass zusammen mit dem Einbau von Aufzügen der Zugangstunnel und die Treppen grunderneuert werden müssen. Auf Grund beengter Höhenverhältnisse ist dies praktisch ein Neubau und somit ein sehr kompliziertes und teures Bauvorhaben. Bei der Zugangstunnelsanierung ist die künftige Elektrifizierung zu beachten (die Trasse ist tiefer zu legen). Die Herstellung der Barrierefreiheit am Bahnhof Nöldnerplatz kann aber erst nach Fertigstellung der Grunderneuerung des Bahnhofes Ostkreuz erfolgen.“ Frage 4: Wo wird der S-Bahnhof mit einem Aufzug versehen? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir prüfen derzeit noch die möglichen Varianten: Eine Möglichkeit ist es, einen Aufzug gegenüber der Treppe, eine andere einen Aufzug neben der Treppeneinhausung zu errichten (mit Sanierung der Treppeneinhausung). Des Weiteren wird die Zugänglichkeit zum öffentlichen Straßenland über eine Rampe oder einen Aufzug geprüft.“ Frage 5: Welche Kosten veranschlagt der Bauträger für den barrierefreien Umbau? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Aktuell können wir zu den Kosten noch keine Aussage treffen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist und noch keine konkrete Planung bzw. eine Vorzugsvariante vorliegt.“ Frage 6: Gibt es Planungen bzw. Bestrebungen den SBahnhof mit einem zweiten Ausgang , Richtung Rupprechtstraße zu öffnen? Antwort zu 6: Ein zweiter (östlicher) Zugang zum SBahnhof Nöldnerplatz hätte im Bereich des nordöstlichen Quadranten kein Verkehrsaufkommen, da hier ausschließlich Bahnanlagen vorhanden sind. Somit würde ein neuer östlicher Zugang nur den südöstlichen Quadranten erschließen. Dieser wird jedoch zu einem Teil auch vom westlichen Zugang des S-Bahnhofes Lichtenberg mit erschlossen. Daher wird der Bau eines derartigen Zugangs kurzfristig nicht verfolgt. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Anzahl der Fahrradstellplätze im näheren Umfeld des S-Bahnhofs Nöldnerplatz? Antwort zu 7: Auf dem südlich der S-Bahn gelegenen Vorplatz befindet sich eine überachte Fahrradabstellanlage und auf beiden Seiten des S-Bahnausgangs Fahrradbügel. Seitens des Bezirksamts Lichtenberg als zuständige Behörde für den ruhenden Verkehr wurde bislang kein Bedarf für weitere Abstellmöglichkeiten signalisiert. Nach Vorort-Einschätzungen ist jedoch ein solcher erkennbar. Es müsste aber erst geprüft werden, ob für weitere Abstellmöglichkeiten freie Flächen im näheren Umfeld zum S-Bahnhof zur Verfügung stehen. Frage 8: Erachtet der Senat eine barrierefreie Unterführung auch für Fahrräder im Bereich des S-Bahnhofes Nöldnerplatz unter den Gleisen für sinnvoll? Antwort zu 8: Eine Unterführung für Fahrradfahrende am S-Bahnhof ist zwar wünschenswert, wäre aber baulich sehr aufwändig und ist wegen der nur rd. 220 m entfernten Querungsmöglichkeit an der Eisenbahn-Überführung Stadthausstraße nicht vertretbar. Berlin, den 20. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2015)

Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang zum Bahnhof Greifswalder Straße über die S-Bahn-Brücke barrierefrei erweitern!, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die gegenwärtige #Erschließung des #S-Bahnhofs Greifswalder Straße hinsicht-lich der #barrierefreien #Erreichbarkeit aus Richtung des #Thälmannparks/der Grellstraße (westlich der Greifswalder Str.)? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass die Querungs-stelle (FGÜ mit LSA, Höhe Grellstraße/Storkower Straße) auf-grund der Höhe der Borde und der Schienen der Stra-ßenbahnlinie M4 nicht barrierefrei ist? Wenn ja, was plant der Senat, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen barrierefreien Zugang über die Straßenquerung zum S-Bahnhof zu ermöglichen? Antwort zu 1. und 2.: In der Relation Wohngebiet Thälmannpark – S-Bahnhof Greifswalder Straße gibt es eine Z-Überquerungsstelle über die Greifswalder Straße auf der nördlichen Seite der Einmündung Lilli-Henoch-Straße. Die Borde sind dort auf 3 cm abgesenkt, und für blinde und sehbehinderte Menschen wurden taktile Rich-tungsfelder eingebaut. Am Knotenpunkt Grellstraße / Storkower Straße gibt es lichtsignalisierte Furten. Die Borde sind ebenfalls auf 3 cm abgesenkt und mit taktilen Richtungsfeldern versehen. Außerdem verfügt die (reguläre) Lichtsignalanlage (LSA) (zurzeit läuft dort eine Baustellen-LSA) über akustische Signalgeber. Eine Bordkantenhöhe von 3 cm gilt als barrierefrei und ist für die Sicherheit blinder Menschen erforderlich. Die Bordsteinkante zur Fahrbahn wird auch als äußere Leitlinie bezeichnet. Die zusätzlichen taktilen Richtungs-felder dienen der Orientierung blinder Menschen, indem sie die Laufrichtung des Überquerens der Fahrbahn bzw. Gleise vorgeben. Der S-Bahnhof Greifswalder Straße (Berliner Innen-ring, S-Bahn-Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) selbst ist stufenlos erreichbar, da er zwischen Bahnhofshalle und S-Bahnsteig (im nordwestlichen Abschnitt) über einen Auf-zug verfügt. Damit ist zu konstatieren, dass – im Gegensatz zur Behauptung in Frage 2 – der S-Bahnhof Greifswalder Straße aus allen Richtungen, nicht nur vom Thälmannpark und der Grellstraße aus, barrierefrei erreichbar ist. Frage 3: Wird bei der Variantenuntersuchung zum ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße, welche die BVG im Auftrag des Senats derzeit vorneh-men soll, die Möglichkeit geprüft, einen zweiten barriere-freien Aufgang, der einen Zugang über die S-Bahn-Brücke aus Richtung des Thälmann-Parks/Grellstraße zum S-Bahnhof ermöglicht, einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Welche Pläne zur Errichtung eines Zu-/Auf-gangs zur Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die S-Bahn-Brücke hat der Senat? Antwort zu 3. und 4.: Zur Variantenuntersuchung der Gesamtsituation an dem ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße liegen die Ergebnisse der BVG noch nicht vor. Grundsätzlich wurde mit den Behindertenverbänden abgestimmt, dass S-, U- und Regionalbahnhöfe nur mit einem barrierefreien Zugang ausgestattet werden, bis alle Bahnhöfe mit Aufzügen oder Rampen barrierefrei er-reichbar sind. Dem liegt das Ziel zu Grunde, möglichst viele Bahnhöfe möglichst schnell barrierefrei zu gestalten, bevor einzelne Bahnhöfe zwei oder mehr barrierefreie Zugänge erhalten. Daher ist bei der BVG-Untersuchung nicht vorgege-ben, dass ein weiterer barrierefreier Zugang geplant wer-den muss. Frage 5: Wer ist Eigentümer der Brücke bzw. Baulast-träger der Straße, welche über die Greifswalder Straße führt? Antwort zu 5.: Nach Kenntnis des Senats befindet sich die Brücke in privatem Eigentum. Frage 6: Wie und in wie weit ist es möglich, Investo-rInnen, die auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahn-hofs Greifswalder Straße bauen wollen, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags an der Finanzierung bzw. am Bau eines weiteren Aufgangs/Zugangs auf Seiten des Thälmannparks zu beteiligen? Frage 7: Welche Voraussetzungen müssen hierfür vor-liegen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen einem solchen Vorhaben zu Grunde gelegt werden? Antwort zu 6. und 7.: Das Bezirksamt Pankow sieht für 2015 die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Stra-ße vor. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ist ebenfalls vorgesehen. In einem städtebaulichen Vertrag können im Zusam-menhang mit einem Bebauungsplan unter anderem Leis-tungen zur Erschließung des Baugebiets, zur Kostenüber-nahme von Planungsleistungen, zur Schaffung von Kin-dertagesstätten- und Grundschulplätzen sowie ein Anteil geförderter Wohnraum vereinbart werden. Für städtebauliche Verträge gelten die in § 11 Bauge-setzbuch definierten Schranken. Es kann nur eine Kosten-übernahme oder -beteiligung durch den Vorhabenträger vereinbart werden für Leistungen, die Folge oder Voraus-setzung des konkreten Bauvorhabens sind. Die vereinbar-te Kostenübernahme muss den gesamten Umständen nach angemessen sein. Es kann nichts vereinbart werden, wo-rauf der Vorhabenträger ohnehin einen Anspruch hätte. Ziel der Planung soll auch eine Rad- und Fußwegver-bindung parallel zur S-Bahn als Verbindung der Gebiete Thälmannpark und Anton-Saefkow-Park sein. Hierfür ist eine Inanspruchnahme der bestehenden Straßenbrücke über die Greifswalder Straße geplant. Die Diskussion der Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die bestehende Straßenbrücke und die genaue Aus-gestaltung des städtebaulichen Vertrags bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten. Für den städtebaulichen Vertrag liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt Pankow. Berlin, den 15. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2014)

Flughäfen: Teuer und ungeeignet! Bau- und Verkehrskonzept zur Schienenanbindung des künftigen Flughafens BBI müssen geändert werden, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10000322

636 Millionen Euro wollen der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg ausgeben, um den künftigen #Flughafen „Berlin Brandenburg International“ (#BBI) in #Schönefeld an das #Schienennetz anzuschließen. Dennoch wird BBI für viele Fahrgäste – insbesondere aus Brandenburg – nur schlecht erreichbar sein.

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Bahnhöfe + Bahnverkehr: DB-Fernverkehrskonzept Berlin 2006 mit Nachbesserungsbedarf Duo-S-Bahnfahrzeuge könnten Erreichbarkeit des künftigen Hauptbahnhofs entscheidend verbessern, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002745

„Im Herbst“, so die Ankündigung der Deutschen Bahn, wollte sie ihr #Fernverkehrskonzept #2006 für Berlin vorstellen. Weil aber seit Anfang Mai dieses Jahres in der Öffentlichkeit intensiv und kontrovers über die scheibchenweise bekannt gewordenen DB-Pläne diskutiert worden war, wurde das zwischenzeitlich mehrfach überarbeitete Konzept bereits am 6. Juli präsentiert. Im Wesentlichen hat die DB genau das der #Öffentlichkeit vorgestellt, was erwartet beziehungsweise befürchtet wurde (siehe SIGNAL 3/2005 ): Konzentration auf den Hauptbahnhof – #Lehrter Bahnhof, kein #Fernbahnhalt #Zoologischer Garten. Doch eine zentrale Frage bleibt unbeantwortet: Wie kann die #Erreichbarkeit des künftigen Hauptbahnhofs von Norden und Süden her entscheidend verbessert werden? Der Berliner Fahrgastverband hält nur eine Lösung für finanzierbar: #Duo-S-Bahnfahrzeuge im Fernbahntunnel.

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