Schiffsverkehr: Verkehr in Berlin: Abriss der Elsenbrücke blockiert Auto- und Schiffsverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228742895/Abriss-der-Elsenbruecke-blockiert-Auto-und-Schiffsverkehr.html

Durch den #Neubau der #Elsenbrücke kommt es auch auf der #Spree zu Einschränkungen. Das trifft vor allem #Ausflugsdampfer.

Schon heute sieht man auf der Elsenbrücke die Vorbereitungen für die #Abrissarbeiten. Sie bedeuten Einschränkungen für den Autoverkehr, der schon seit Monaten nur noch auf der westlichen Teilbrücke geführt wird. Der Neubau der 185 Meter langen Verbindung zwischen Friedrichshain und Treptow schränkt nicht nur den #Straßenverkehr ein. Auch darunter – auf der Spree – bedeuten die Arbeiten starke Belastungen, die die #Spreeschifffahrt empfindlich treffen.

Wie stark, macht die Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion deutlich. Zwar sei es eines der Planungsziele, die Auswirkungen auf die #Schifffahrt so gering wie möglich zu halten, teilt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort mit. Jedoch sei aufgrund der komplexen Konstruktion des Brückenbauwerks „während der gesamten Bauzeit“ bis planmäßig zum Jahr 2028 mit Einschränkungen zu rechnen.

Ab September: Sechswöchige #Vollsperrung der Elsenbrücke
Für den Rückbau der südöstlichen Teilbrücke werde es „voraussichtlich ab September 2020 eine bis zu sechswöchige Vollsperrung geben“, teilte …

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Neubau der Elsenbrücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Umfang ist während der Abriss- und #Bauarbeiten an der #Elsenbrücke mit Einschränkungen für
den #Ausflugs- und #Güterschiffsverkehr zu rechnen?
Antwort zu 1:
Während der gesamten Bauzeit ist aufgrund verschiedener Randbedingungen,
insbesondere aufgrund der komplexen Bauwerkskonstruktion mit Einschränkungen für die
#Schifffahrt zu rechnen. Eines der Planungsziele ist es, die Einschränkungen auf den
#Schiffsverkehr so gering wie möglich zu halten.
Frage 1 a:
Welche Einschränkungen sind hierbei in welchen Zeiträumen zu erwarten?
Antwort zu 1 a:
Aufgrund der aktuellen Planungstiefe können hierzu noch keine konkreten Angaben
gegeben werden.
Für den Rückbau des südöstlichen Überbaus wird es voraussichtlich ab September 2020
eine bis zu sechswöchige #Vollsperrung geben. Für die weiteren Bauphasen: 2021 Bau der
Behelfsbrücke, 2022 Abriss des Überbaus Nordwest sowie für die Errichtung des
Ersatzneubaus 2023 bis 2028 werden weitere Teil- und Vollsperrungen notwendig.
Frage 1 b:
Werden dem #Ausflugsschiffsverkehr gegebenenfalls innerstädtische Standflächen angeboten? Wenn ja, wo?
2
Antwort zu 1 b:
Aufgrund der bekannten terminlichen Zwänge war es für die anstehenden Bauphasen
bislang nicht möglich, entsprechende #Ersatzliegeplätze /Flächen zur Verfügung zu stellen.
Es werden weiterhin Anstrengungen unternommen, für die weiteren Bauphasen mögliche
Standorte zu finden.
Frage 1 c:
Wie wird der #Güterschiffsverkehr an dieser Stelle während möglicher Sperrungen umgeleitet?
Antwort zu 1 c:
Die Umleitung des Güterschiffsverkehrs ist nur bedingt – abhängig von den Schiffsgrößen
entsprechend der #Binnenschifffahrstraßenverordnung – möglich. Es ist zum Teil mit
erheblich längeren Verkehrswegen und Verkehrszeiten zu rechnen. Die konkreten
Einschränkungen und Ausweichmöglichkeiten werden über das #elektronische
#Wasserstraßen-Informationssystem (#Elwis) veröffentlicht.
Frage 2:
Wie wird im Zuge der Umbaumaßnahmen der Elsenbrücke mit dem #Spreeuferweg in dem betreffenden
Gebiet umgegangen?
Antwort zu 2:
Der vorhandene #Uferweg auf dem Treptower Ufer wird zwischen dem Park „Grünes
Dreieck“ und dem „Treptower Park“ voraussichtlich für die gesamte Bauzeit 2020 bis 2028
gesperrt werden. Der Uferweg zwischen Eichenstraße und dem „Grünen Dreieck“ ist
weiterhin als Sackgasse zu begehen. Der vorhandene Fußgängersteg zwischen
Elsenbrücke und Bahnbrücke wird für die Bauzeit rückgebaut.
Frage 2 a:
Welche dauerhafte Lösung ist für die Wegführung des Spreeuferwegs dort geplant?
Antwort zu 2 a:
Die vorhandene Wegebeziehung soll mit Beendigung der Baumaßnahme zum
Ersatzneubau der Elsenbrücke wiederhergestellt werden.
Frage 2 b:
Welche Zwischenlösungen sind für die Wegführung des Spreeuferwegs während der Abriss- und
Baumaßnahmen geplant?
3
Antwort zu 2 b:
Die Ausweichstrecke für die Unterbrechung des Uferweges zwischen „Grünen Dreieck“
und „Treptower Park“ führt über die Eichenstraße, Martin-Hoffmann-Straße mit Querung
der Straße Am Treptower Park durch den S-Bahnhof Treptower Park.
Frage 3:
Wie stellt der Senat sicher, dass der Neubau der Elsenbrücke so durchgeführt wird, dass er mit dem
geplanten Bau der #BAB100 und deren geplanter #Spreequerung kompatibel ist und deren Realisierung nicht
behindert? Finden dazu Abstimmungen mit der Autobahn GmbH des Bundes statt, wenn ja mit welchen
Ergebnissen?
Antwort zu 3:
Die vorliegenden Planungsgrundlagen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke entsprechen
bezüglich der möglichen Schnittstellen zum geplanten 17. Bauabschnitt der BAB A 100
der derzeitigen Ausgangssituation. Auch die neue Elsenbrücke wird ohnehin aufgrund der
vorhandenen Randbedingungen als Brückenbauwerk mit zwei getrennten Überbauten
geplant und gebaut. Damit wird der Weiterbau der BAB 100 planerisch nicht vorbereitet,
auf Grundlage der aktuell vorliegenden Erkenntnisse jedoch auch nicht verhindert. Aktuell
wird daher die Notwendigkeit zur Abstimmung mit der Autobahn GmbH nicht gesehen.
Berlin, den 11.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Diese Brückenbau-Maßnahmen plant der Senat 2020, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/diese-brueckenbau-massnahmen-plant-der-senat-2020

Unsere #Brücken haben Rücken. Wenn eine #Not-OP der Bauleute nicht mehr hilft, wird #abgerissen und erneuert.

Bei der #Elsenbrücke, die Treptow und Friedrichshain verbindet, soll das acht (!) Jahre dauern. Zeit und Geld kostet auch manche vergebliche Ausschreibung.

Im #Heidequartier ist das Design einer Fußgängerbrücke so exklusiv, dass die Bauarbeiten mehrmals ausgeschrieben werden mussten.

Insgesamt 15 Brückenbau-Maßnahmen plant der Verkehrssenat in diesem Jahr.

► Die #Moltkebrücke: Die Balkenbrücke (Baujahr 1909, 580 m²) in Lichterfelde muss abgerissen und ersetzt werden. Seit 2013 dürfen keine schweren Fahrzeuge mehr über die S-Bahn- und Fernbahngleise rollen. Sie ist der einzige Zugang zum S-Bahnhof Botanischer Garten. Fertig: Ende 2021.

► Die #Pyramidenbrücke: Erst muss die Regenentwässerung verlegt werden, dann wird der Ersatz der Stahlbetonbrücke (Baujahr 1940) gebaut. Geplant sind 2×2 Fahrspuren, in der Mitte zwei Tramgleise. Mehrere Leitungsbetreiber nutzen die Brücke zur Querung der …

Straßenverkehr: Elsenbrücke, Neubau, Mobilitätsgesetz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der Planung zum #Neubau der #Elsenbrücke und gibt es neue Erkenntnisse zum weiteren
Fortgang? Wie läuft das #Planungsverfahren ab und in welchem Zeitrahmen?
Antwort zu 1:
Das Brückenbauwerk der Elsenbrücke besteht aus zwei getrennten Überbauten. Im August
2018 wurde am südöstlichen Überbau ein ca. 25 m langer horizontaler Riss durch
den Steg mit bis zu 1,8 mm Rissbreite festgestellt. Daraufhin musste der stark befahrene
südöstliche Überbau für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Im Ergebnis der daraufhin
durchgeführten Bauwerksuntersuchungen, Begutachtungen und Nachrechnungen wurde
im November 2018 festgestellt, dass der Überbau nicht instandgesetzt werden kann und
für den motorisierten Verkehr gesperrt bleiben muss.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Ordnung bezüglich der Gefahren für die
angrenzenden Bereiche ist besondere Dringlichkeit geboten. In Folge der starken Schädigung
des südöstlichen Überbaus muss kurzfristig mit den Abbrucharbeiten und anschließendem
Aufbau einer Behelfsbrücke begonnen werden, um ggf. erforderlich werdende
weitere Einschränkungen wie zum Beispiel die Sperrung der vielbefahrenen Wasserstraße
oder notwendig werdende Einschränkungen am baugleichen westlichen Überbau möglichst
zu verhindern. Mit den Planungen für den Abriss des östlichen Überbaus und dem
Ausbau einer Behelfsbrücke wurde umgehend ein Ingenieurbüro beauftragt, um den Beginn
der Abbrucharbeiten Anfang 2020 weiter anstreben zu können. Für die Planungen
zum Rückbau des geschädigten Überbaus und zur Errichtung der Behelfsbrücke wurden
weitere folgende Schritte eingeleitet:
 Das erforderliche Personalbesetzungsverfahren in der Tiefbauabteilung konnte im I.
Quartal 2019 erfolgreich abgeschlossen werden.
2
 Alle beteiligten #Versorgungsunternehmen wurden benachrichtigt und aufgefordert,
den gesperrten Überbau kurzfristig zu räumen. Hierzu laufen bereits intensive Abstimmungen.
 Ebenfalls begonnen haben die Abstimmungen mit den anliegenden Grundstückseigentümern.
Frage 2:
Wie ist der Zeitplan für die Errichtung des Neubaus? (Bitte Zeitschiene mit Zwischenzielen bis zur geplanten
Eröffnung angeben.)
Antwort zu 2:
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
darstellen:
Abriss östlicher Überbau: 2020
Errichtung Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
Abriss/Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
Frage 3:
Wie wird während der gesamten Bauzeit die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs des Umweltverbunds
(Bus-, Rad-, Fußverkehr) in beide Richtungen sichergestellt?
Antwort zu 3:
Gegenstand der Planung wird auch die bauzeitliche Verkehrsführung für alle Verkehrsarten
unter Beachtung des Mobilitätsgesetzes sein. Die derzeitige Planung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass der westliche Überbau während der Abbrucharbeiten und dem Aufbau
einer Behelfsbrücke weiter genutzt werden kann.
Frage 4:
Wer ist für die Planung verantwortlich?
Antwort zu 4:
Die Planung wird von der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz verantwortet.
Frage 5:
Ist die Planung einsehbar? Wenn ja, wo?
3
Antwort zu 5:
Die Planungen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke wurden noch nicht begonnen. Derzeit
laufen die Planungen für den Abbruch des östlichen Überbaus und dem Aufbau einer
Behelfsbrücke.
Frage 6:
Ist eine Beteiligung vorgesehen? Wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zur Baumaßnahme und zur Planung sind
selbstverständlich durch Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen vorgesehen.
Frage 7:
Wird für den Neubau ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt? Wenn ja: Wie ist der zeitlich Ablauf?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 7:
Eine Aussage dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ein Planfeststellungsverfahren
ist erforderlich, wenn eine wesentliche Änderung der Straße erfolgt und die sachgerechte
Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte ein Verfahren erfordert.
Frage 8:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten und welche Institutionen/Körperschaften (z. B. EU, Bund, Land, Bezirk)
zahlen welche Anteile?
Antwort zu 8:
Der grob geschätzte Kostenrahmen für den Ersatzneubau beläuft sich auf ca. 50 Mio. €,
die aus dem Berliner Haushalt zu finanzieren sind (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, Tiefbau).
Frage 9:
Welche Güter- und Personentransportkapazitäten liegen der Planung zugrunde und auf welcher Planungsgrundlage
kommen diese zustande?
Frage 10:
Liegt der Planung weiterhin eine abzuwickelnde Fahrzeugmenge von 80.000 pro Tag zugrunde? Teilt der
Senat die Auffassung, dass diese Zahl im Widerspruch zum im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
2030 (BEK 2030) niedergelegten Ziel steht, den Modal Split des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bis
2030 auf 22,5 Prozent zu reduzieren? (Bitte Antwort erläutern.)
4
Frage 11:
Welche alternativen Planungsvarianten (z. B. Reduktion der Zahl der Fahrstreifen, konstruktive Vorsorge für
mögliche künftige Straßenbahnlinien, Errichtung einer Umweltverbundbrücke für den Fuß-, Rad- und öffentlichen
Verkehr etc.) wurden mit welchem Ergebnis geprüft?
Antwort zu 9 bis zu 11:
Die Planungsvorgaben (Verkehrsprognose, Querschnitt) liegen noch nicht vor. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass die verkehrlich hohe Bedeutung der Elsenbrücke für alle
Verkehrsarten bestehen bleibt.
Frage 12:
Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem Ausfall der Elsenbrücke die Planungsgrundlage für den 16.
Bauabschnitt der BAB 100 entfallen ist und dieser daher nicht eröffnet werden dürfte, bevor die Elsenbrücke
fertiggestellt ist?
Antwort zu 12:
Für den 16. Bauabschnitt der A 100 liegt mit dem Fernstraßenausbaugesetz ein gesetzlich
festgestellter Bedarf vor, der nach wie vor die Planungsgrundlage darstellt.
Frage 13:
Wie ist der Zeitplan für die Erstellung und Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Anschlussstelle Treptower
Park der BAB 100? (Bitte Zeitschiene bis zum Bauabschluss mit relevanten Zwischenschritten, u. a.
Beginn und Ende der Bürger*innenbeteiligung, darstellen.)
Antwort zu 13:
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnittes vorhandene verkehrliche
Situation am Autobahnende, die aktuell noch nicht abschließend bewertet werden kann,
wird bei der Inbetriebnahmekonzeption berücksichtigt werden. Die Inbetriebnahme des 16.
Bauabschnittes wird nicht vor Ende 2022 erfolgen.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Baustelle Salvador-Allende-Brücke Hat Berlin das Bauen verlernt?, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/03/brueckenbau-allende-bruecke-berlin-koepenick-bauzeit.html

#BER, #Elsenbrücke, #Salvador-Allende-Brücke – alles Beispiele für Endlos-Baustellen in der Hauptstadt. Doch warum dauern derartige #Verkehrsinfrastrukturprojekte so lange? Diese Frage hat Thomas Rautenberg Baufachleuten in Köpenick gestellt.

Als Köpenicker wusste ich, worauf ich mich einlasse, als ich den Treffpunkt an der Allende-Brücke vorgeschlagen habe: auf verstopfte Straßen rund um die Altstadt, auf einen Endlosstau auf den Umleitungsstrecken, um am Ende doch noch zur #Brückenbaustelle zu kommen.

Bis Ende des Jahres soll es so weiter gehen: #Vollsperrung, Umleitung, Stau – heißt mindestens eine halbe Stunde mehr Zeit jeden Tag. Als ich endlich an der Brückenbaustelle ankomme, warten Katrin Vietzke und Arne Huhn schon. Sie ist Leiterin des Projektmanagements im Bereich Tief- und Ingenieurbau des #Verkehrssenats und damit sozusagen die Bauherrin aller Berliner …

Infrastruktur: Brücken mit Spannstahlschäden in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Aus dem Inhaltsprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Verkehr, Klima vom 22.11.2018 ergibt sich,
dass Frau Senatorin Günther auf meine Nachfrage, bei wievielen weiteren Brücken außer der #Elsenbrücke
in Berlin aufgrund der Bauart, Baujahresklasse und verbauten Materialien es eventuell ebenfalls dazu
kommen könnte, dass sie abgerissen werden müssen, antwortete, dass dies nur die #Mühlendammbrücke
betreffe.
Aus der 1 1/2 -seitigen Ausarbeitung der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr, Klima, Abtlg. V, datiert vom
23.11.2018, mit dem Titel: „Elsenbrücke – Technische Hintergründe zur Schadensanalyse und weiteres
Verfahren“ ergibt sich lediglich, dass nur eine weitere Brücke, nämlich die Mühlendammbrücke, nach dem
gleichen Verfahren bzw. in der gleichen Bauart wie die Elsenbrücke gebaut wurde. Dies sagt jedoch nichts
darüber aus, welche Brücken potentiell noch von einem Versagen der #Spannstähle durch
#Spannungsrisskorrosion betroffen sein könnten.
Aus meiner Anfrage mit der Nr. DS 18/16816 ergab sich, dass in rd. 130 Brücken- und Tunnelbauwerke in
Berlin die infrage kommenden Stähle verbaut wurden.
Auf meine Frage 18 der o.g. Drucksache, ob im Zuge des Abrisses der #Salvador-Allende-Brücke
Erkenntnisse zum Zustand der dort verbauten Spannstähle gewonnen werden konnten, wurden klar mit Nein
geantwortet und darauf verwiesen, dass die Salvador-Allende-Brücke wegen Schäden aus dem sog. Beton-
Krebs ersetzt werden müsse und (Zitat:) „nicht aufgrund von eventuell schadhaften Spannbetonstählen.“
Im Artikel der Berliner Zeitung vom 24.01.2019 mit dem Titel „Salvador-Allende-Brücke, Risse im Beton –
#Spreequerung wird für zehn Monate gesperrt“ wird nun die Senatsverwaltung folgendermaßen zitiert:
„An den Spannstählen, die innerhalb der Konstruktion für Stabilität sorgen sollen, gebe es
„Vorschädigungen“.
Frage 1:
Wie kommt die Senatsverwaltung nun zu der Erkenntnis, dass die Spannstähle der Salvador-Allende-Brücke
vorgeschädigt sind? Seit wann verfügt der Senat über diese konkreten Kenntnisse?
2
Antwort zu 1:
In der Beantortung der Frage 18 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16816 wurde erläutert,
dass „die Salvador-Allende-Brücke aufgrund von Schäden durch Alkali-Kieselsäure-
Reaktion und Schäden an Koppelfugen ersetzt werden muss und nicht aufgrund von
eventuell schadhaften Spannbetonstählen.“ Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass
Spannstähle vorgeschädigt sind. Koppelfugen entstehen im Spannbetonbrückenbau,
wenn der Überbau in mehreren Abschnitten hergestellt wird und die Spannstahlglieder
miteinander verbunden werden. Die Koppelfugen an der Salvador-Allende-Brücke wurden
zum damaligen Zeitpunkt regelkonform jedoch ohne den heute vorgeschriebenen
ausreichenden Versatz ausgeführt. Hierdurch kann es zu Rissen im Bereich der
Koppelfugen führen. Gerissene Koppelfugen stellen potentielle Eintrittsstellen für
Witterungseinflüsse dar und gefährden die Dauerhaftigkeit eines Bauwerks.
Frage 2:
Für wie hoch schätzt der Senat, aufgrund der Tatsache, dass nun bei drei Brücken aus der Liste der über
130 Brücken- und Tunnelbauwerke, die mit den problematischen Spannstählen ausgestattet sind, tatsächlich
Schäden aus Spannungsrisskorrosion aufgetreten sind, die Wahrscheinlichkeit ein, dass auch weitere, oder
sogar alle anderen Bauwerke aus der Liste von diesen Schäden betroffen sein könnten oder sogar sind?
Antwort zu 2:
Lediglich an der Elsenbrücke ist der Schaden auf eine Kombination von
Temperatureinwirkungen, bauzeitlichen Einwirkungen und Spannungsrisskorrosion
zurückzuführen. Durch Spannungsrisskorrosion an anderen Brücken hervorgerufene
Schäden sind nicht bekannt.
Frage 3:
Zu wie vielen der Bauwerke aus der Anlage zur DS 18/16816 verfügt der Senat über Konkrete Hinweise
oder konkrete Kenntnisse, dass sie mit geschädigten Spannstählen ausgestattet sind? Welche Bauwerke
sind dies? Und seit wann verfügt der Senat diesbezüglich über konkrete Hinweise oder Erkenntnisse?
Antwort zu 3:
Konkrete Hinweise oder Erkenntnisse zu durch Spannungsrisskorrosion geschädigte
Spannstähle an Brücken liegen mit Ausnahme der Elsenbrücke nicht vor.
Frage 4:
Unterliegen die Bauwerke aus der Liste einer besonderen Beobachtung oder werden sie besonders oft
geprüft? Was wird hier konkret getan?
Antwort zu 4:
Alle Bauwerke unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Bauwerksprüfung und
Bauwerksüberwachung nach DIN 1076. Die Bauwerke der Liste von Brücken mit
spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl werden sukzessive auf Grundlage
vorhandener Personalkapazitäten nach der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und
Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem
Spannstahl erstellt wurden (Handlungsanweisung Spannungs3
risskorrosion, Ausgabe: 06/2011)“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) untersucht. Jedes Bauwerk wird hierbei gesondert betrachtet und
gegebenenfalls jährlichen Sonderprüfungen unterzogen. Mehrere Brücken befinden sich in
der Ersatzneubauplanung.
Berlin, den 14.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Maroder Zustand trotz umfangreicher Sanierung – Arbeiten an der Elsenbrücke im Jahr 2008, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten
ausgeführt:

  • Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
  • Rückbau und Neubau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen
  • #Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
  • Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und
    Spannkammerrückwand
  • Rückbau und Neubau Geländer
    Frage 2:
    Was hat die Sanierung damals gekostet?
    Antwort zu 2:
    Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro.
    Frage 3:
    Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde
    dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im
    2
    Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten
    vorgenommen?
    Antwort zu 3:
    Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass
    infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen
    Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war.
    Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine
    Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen.
    Frage 4:
    Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden
    Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt?
    Antwort zu 4:
    Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen
    waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des
    Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte.
    Frage 5:
    Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte
    #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008?
    Antwort zu 5:
    Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine
    Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den
    #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen
    Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in
    Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des
    Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von
    anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt
    werden.
    Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens
    konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt
    werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik.
    Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer
    Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem
    späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert.
    Frage 6:
    Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen?
    3
    Antwort zu 6:
    Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk
    verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten
    #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar.
    Frage 7:
    Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet?
    Antwort zu 7:
    Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe
    von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist,
    kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen.
    Frage 8:
    Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus?
    Antwort zu 8:
    Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
    möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
    darstellen:
    Abriss östlicher Überbau: 2020
    Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
    Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
    Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
    Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
    Frage 9:
    Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der
    Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und
    wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe?
    Antwort zu 9:
    Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem
    gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.
    Frage 10:
    Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt
    ist? Wenn nein, warum nicht?
    4
    Antwort zu 10:
    Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der
    verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet.
    Berlin, den 18.12.2018
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Stadtautobahn: Planwirtschaft: So wächst die A 100, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtautobahn-planwirtschaft-so-waechst-die-a-100/268182.html

Der Entwurf des #Autobahn-Rings stammt aus den 50er Jahren. Damals wollten die Stadtplaner nicht nur in Berlin die Städte „#autogerecht“ ausbauen. An der #Ringbahn orientiert sollte ein #Autobahnring die #Innenstadt weiträumig umschließen. Das eigentliche Zentrum sollte von vier #Tangenten eingerahmt werden, von denen nur die so genannte #Westtangente im Ansatz Richtung Steglitz gebaut worden ist.

„Straßenverkehr: Stadtautobahn: Planwirtschaft: So wächst die A 100, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen