Frage 1:
Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und #S-Bahn jeweils in Berlin 2019 bis zum Stichtag 31.12.2019?
Antwort zu 1:
Die S-Bahn beförderte ca. über 480 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019. Genauere Zahlen
werden im Frühjahr 2020 bekannt gegeben.
Die BVG beförderte 1.126 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019.
Frage 2:
Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2019
durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden ca. 9,3 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„2019 wurden durch die BVG AöR ca. 11,4 Mio. #Fahrausweiskontrollen durchgeführt.“
2
Frage 3:
Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag
31.10.2019 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag
31.12.2019 bei BVG und S-Bahn entwickelt?
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Bis zum Stichtag 31.10.19 wurden ca. 228.000 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein
angetroffen, zum Stichtag 31.12.2019 waren es ca. 280.000 Fahrgäste. Die Quote hat sich
im Vergleich zum Jahr 2018 (2,6 %) um 0,4 % auf 3,0 % erhöht.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG geht davon aus, dass als Stichtag der 31.12.2019 gemeint ist: Bezogen auf
diesen Stichtag wurden bei der BVG AöR im Jahr 2019 343.251 Fälle von erhöhtem
Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.“
Die dargestellten Werte der BVG ergeben eine Quote von 3,0 % von Fahrgästen, die ohne
gültigen Fahrschein angetroffen worden sind. Damit ist sie im Vergleich zu den Vorjahren
noch einmal etwas gesunken (2018: 3,1%, 2017 5,0%, 2016 5,7%).
Frage 4:
Von wie vielen sog. „#Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2019 das erhöhte
Beförderungsentgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen
daraus?
Antwort zu 4:
Zu a: Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn und BVG
kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert
(S-Bahn: ca. 280.000 Fahrgäste, BVG: 343.251 Fahrgäste).
Zu b:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Mit Stand 31.12.2019 wurden für das Jahr 2019 ca. 38 % der offenen Forderungen
beglichen.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Durch das erhöhte Beförderungsentgelt konnte die BVG einen Betrag in Höhe von
17,4 Mio. EUR (vorbehaltlich Abschreibungen und Absenkungen) vereinnahmen.“
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.
„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
3
Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
Mit Stand 31.12.19 wurden 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB)
gestellt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge gemäß § 265 a StGB nur gegen
Mehrfachtäter. Mehrfachtäter sind definiert als Personen, gegen die in einem Zeitraum von
zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt geltend
gemacht worden sind.
Im Jahr 2019 wurden durch die BVG 10.871 Strafanträge gemäß § 265 a StGB gestellt.“
Frage 6:
Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2019 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und
zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort zu 6:
Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265 a
Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265
a StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung einzelner
Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen
der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines
Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und den
Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im Jahr 2018 sind in Berlin aufgrund
dieses Delikts insgesamt 6.267 Personen abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche)
worden. Aus dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren wegen
Schwarzfahrens geschlossen werden. Für das Jahr 2019 liegen dem Senat derzeit noch
keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
Frage 7:
Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch
in 2019 entstanden?
Antwort zu 7:
Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer
Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten
zum 29. Januar 2020 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu
diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 1 Gefangener, in der JVA
Plötzensee 41 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der JVA Heidering 9
Gefangene, in der JVA Tegel 2 Gefangene und in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 3
Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen aktuell
verbüßten. In der Jugendstrafanstalt verbüßte am Stichtag kein Gefangener eine
Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen. Zu beachten ist jedoch, dass
4
der Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere
Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem
Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die
Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit
und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine
Differenzierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung
zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage
bilden.
Die Tageshaftkosten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Für das Land Berlin ergaben
sich im Haushaltsjahr 2018 folgende Tagessätze:
2018 nach
Belegungsfähigkeit
nach tatsächlichen
Hafttagen
Tageshaftkosten 126,79 € 157,39 €
Bau-Investitionskostensatz 1,19 € 1,47 €
Sach-Investitionskostensatz 2,04 € 2,54 €
Gesamt-Tageshaftkosten 130,02 € 161,40 €
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu
reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?
Antwort zu 8:
Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner Vollzug
zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung,
Ratenzahlungsvereinbarungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher
Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die
bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren
Gefängnisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage vom 4. Oktober 2018 –
Drucksache 18/16 627 – wird verwiesen.
Soweit es den konkreten Kontext Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe und
Beförderungserschleichung gemäß § 265a Strafgesetzbuch (StGB) betrifft, ist Berlin dem
Gesetzesantrag des Freistaates Thüringen (Bundesrat-Drucksache 424/19) beigetreten,
5
wonach künftig das „Fahren ohne Fahrschein“ lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgbar
sein soll.
Belastbare Zahlen eingesparter Hafttage für das Jahr 2019 liegen dem Senat noch nicht
vor. Jedoch betrug bis November 2019 die Zahl der durch freie Arbeit im Sinne der
Berliner Tilgungsverordnung abgeleisteten Tagessätze (von denen einer einem Tag
Ersatzfreiheitsstrafe entspricht) über 60.000. Durch Ratenzahlungsvereinbarungen, die
von einem der zuwendungsfinanzierten freien Träger betreut werden, wurden bis
November 2019 mehr als 11.000 Tagessätzte getilgt.
Frage 9:
Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version
https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten
Machbarkeitsstudie dar, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und
das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im
Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden
sollten?
Antwort zu 9:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Machbarkeitsstudie wurde im August 2019
bezuschlagt und befindet sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung. Die Übermittlung der
Ergebnisse ist gegenwärtig für Mitte März 2020 vorgesehen.
Berlin, den 04.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Schlagwort: BVG
BVG: Mitarbeitersituation der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat
www.berlin.de
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Wie lange dauert der #Einstellungsprozess bei der BVG bei den klassischen Berufen #Fahrdienst,
#Werkstatt, #Verwaltung, Innendienst (ggfs. weitere)?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Dauer des Einstellungsprozesses nicht pauschal
beantwortet werden kann. Ziel ist es, den Prozess durchschnittlich und über alle Berufsgruppen innerhalb von 75 Tagen von Auftragsklärung bis Vertragsversand zur
Einstellung erfolgreich umzusetzen. Die tatsächlichen Zeiten variieren stark je nach
Berufsgruppe, Marktsituation und genutzten Bausteinen im Auswahlprozess (Testverfahren, Gesprächsformate, Tauglichkeitsuntersuchungen etc.).
Der Einstellungsprozess wird regelmäßig evaluiert und es werden Optimierungsprojekte für die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Berufs- und
Zielgruppen umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise der Prozess für Fahrerinnen und Fahrer Omnibus 2019 neu aufgestellt. So konnte im vergangenen Jahr auch die Zielvorgabe von 500 Busfahrer/-inneneinstellungen realisiert
und darüber hinaus übertroffen werden.
Die Fahrerrecruitingprozesse zeichnen sich durch eine breite Zielgruppe und hohe
Quantität an Kandidatinnen und Kandidaten pro Jahr aus, die einen standardisierten
und verhältnismäßig kurzen Prozess durchlaufen. Demgegenüber besteht bei Recruitingaktivitäten rund um Expertenstellen (z. B. IT, Ingenieurswesen oder strategischer Einkauf) die Herausforderung in einer gezielten und effizienten Suche und
frühzeitigen Bindung an die BVG.
2. Warum wird der effektive Einstellungsprozess von der #BT nicht auf die BVG übertragen?
– 2 –
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass im Jahr 2019 bei der BVG über 1900 Stellenbesetzungen/Einstellungen realisiert wurden. Effektive und effiziente Einstellungsprozesse
sind neben der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber wichtige Erfolgsfaktoren im
Recruiting.
Um die Effektivität der Recruitingprozesse innerhalb der BVG stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren, werden regelmäßig Arbeitsmarkterkenntnisse, aktuelle
Trends und auch Best Practice-Beispiele anderer Unternehmen herangezogen und
nach entsprechender Analyse und Bewertung in die BVG-Prozesse übertragen. Auch
mit der BT findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu Recruitingprozessen
statt. Wobei sowohl der Vergleich mit anderen Unternehmen im Allgemeinen als
auch mit der BT im Besonderen zeigt, dass zwar eine Übertragung von einzelnen
Prozessbausteinen oder Instrumenten realisiert werden kann, aber eine grundsätzliche Übertragung von Prozessen und Instrumenten von der BT auf die BVG nicht
möglich ist.
Die Unternehmen unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen. Die BVG weist
z. B. durch ihre Größe und mit ihren circa 240 Berufsgruppen eine andere Vielfalt auf
als die BT. Diese Rahmenbedingungen wirken sich auch auf die Gestaltung von Recruitingprozessen aus und bringen unterschiedliche Anforderungen mit sich, die in allen Teilprozessen Berücksichtigung finden müssen (Freigabe- und Abstimmungsprozesse, Gestaltung von Stellenbeschreibungen, Personalsuche/-auswahl und Einstellung).
Ein weiterer entscheidender Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Personalvertretungsgesetz (BVG) und Betriebsverfassungsgesetz (BT)).
Auch die Struktur der BVG mit entsprechenden Hierarchieebenen sowie neun
Dienststellen und einer damit verbundenen Komplexität an Entscheidungs- und Freigabeprozessen unterscheidet sich von kleineren Unternehmen, was sich beispielsweise auf die Standardisierungsmöglichkeiten von Prozessen auswirkt. Insofern werden Ideen und Best Practice-Beispiele von anderen Unternehmen regelmäßig geprüft und wenn möglich und sinnvoll auch in die BVG-Prozesse implementiert.
3. Welche #Informationstechnologie wurde in den letzten Jahren bei der Berlin Transport entwickelt?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die BT keine eigene Informationstechnologie entwickelte. Unter Nutzung gegenwärtig am Markt angebotener Informationstechnologien in
Form von Hard- und Softwareprodukten für den IT-Betrieb sowie für die Haupt- und
Unterstützungsprozesse in Betrieb und Verwaltung werden Prozesse gestaltet und
digital umgesetzt.
4. In wie weit wurde/wird die erfolgreiche entwickelte Informationstechnologie in die BVG übertragen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass sie mit der BT zur Nutzung von Informationstechnologien im Austausch steht. Darüber hinaus entwickelt und erprobt die BVG eigenständig Informationstechnologien und digitale Arbeitsmittel, die dem Personal die Arbeit
erleichtern und Vorgänge vereinfachen sollen. Seit letztem Jahr sind beispielsweise
die Bahnhofsmanager der BVG mit Tablets ausgestattet, über die sie ihre Eingaben
schnell und effizient erledigen können.
5. Wie viele #Verwaltungsbeschäftigte hat die Berlin Transport, dazu: werden Mitarbeiter in der Verwaltung als Fahrpersonal geführt, obwohl diese in der Verwaltung dauerhaft eingesetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass in der BT die Querschnittsaufgaben Personal, IT, Einkauf und Organisation, Controlling und Kommunikation dem klassischen Verständnis
von „Verwaltungsaufgaben“ zuzuordnen sind (36 Beschäftigte).
– 3 –
Dem „#Fahrbereich“ sind Bus- und U- Bahnfahrerinnen und -fahrer zuzuordnen.
Des Weiteren gibt es im Verkehrsbereich tätige Beschäftigte (47 Beschäftigte). Hierzu gehören die Aufgabengebiete Dienstplanung, Dienstzuteilung, Meister im Fahrbereich, operative Disposition im Fahrdienst, Verkehrssachbearbeitung und betriebliche
Koordination. Bei einigen dieser Positionen (14 Beschäftigte) ist eine trennscharfe
Abgrenzung „Fahrdienst“ und „Verwaltung“ nicht möglich und sinnvoll.
Berlin, den 29. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Fahrdienst: Senat zweifelt an BVG-Projekt Berlkönig könnte schon Ende April eingestellt werden, aus Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/berlin/senat-zweifelt-an-bvg-projekt-berlkoenig-koennte-schon-ende-april-eingestellt-werden/25507754.html
Die #BVG will das Angebot des Fahrdienstes zwar ausweiten. Doch SPD und die Verkehrssenatorin sind skeptisch – die Finanzierung nach der Testphase ist unsicher.
Die BVG fürchtet um den „#Berlkönig“. Nach derzeitigem Stand endet der Betrieb vorzeitig Ende April. Eigentlich war der 2018 gestartete Test auf vier Jahre ausgelegt.
Die BVG betreibt den #Fahrdienst mit der US-Firma #ViaVan, seit September 2018 gab es 1,4 Millionen Fahrten. Nach Informationen des Tagesspiegels durfte die BVG dem Partner ViaVan, der die Kosten des Fahrbetriebs trägt, keine Fortführung der Kooperation („Vergabeabsichtsinformation“) zusagen – weil die rot-rot-grüne Koalition dies nicht wollte.
Deshalb lief der Vertrag bereits Ende Januar aus. Die BVG hat bei ViaVan nur noch eine Verlängerung bis Ende April erreichen können.
Ein Hilferuf an die Verkehrssenatorin
Der BVG-Vorstand hat jetzt einen Hilferuf an Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und Berliner Abgeordnete geschickt. „Für uns geht es ums …
Fähren: BVG-Oldtimer auf dem Wannsee: Mein Tipp aus Der Tagesspiegel
Ferienausflug mit dem alten #BVG-Dampfer. Lust auf einen Winterausflug mit den Kindern im Berliner Südwesten? Dann ist das hier was für Sie: Zwischen #Kladow und #Wannsee ist seit Montag die alte „#MS Tempelhof“ im Einsatz – bis Freitag, 14. Februar. Nehmen Sie einen heißen Tee mit, denn dieses Boot hat ein #Freiluftdeck. Erfrischende Brise garantiert! Vom eisekalten #Oberdeck ist der Blick auf den stillen Wannsee und die Insel Imchen besonders schön.
Die „#MS Wannsee“ ist in der #Werkstatt. Das klobige Boot mit dem Charme eines schwimmenden Schuhkartons ist seit 2014 im Einsatz auf Berlins meistgenutzter #BVG-Fährverbindung. Fahrzeit: 20 Minuten – AB-Ticket reicht. Im Januar 2014 fuhr sie das erste Mal. Leider hat die „MS Wannsee“ kein Freiluftdeck, aber für Romantik ist bei der BVG nur im Bahnhofskiosk Platz.
Die alte „MS Tempelhof“ dagegen hat #Patina. Eine klapprige Flügeltür, einen kleinen Salon und den Geruch einer alten #Boller-Heizung. Und einen Tresen, an dem es früher Kaffee gab. Lange her. Leider ist das Boot nicht …
BVG: Übergriffe gegen Fahrgäste bei der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat
www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrs betriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt.
Die Daten zu den Fragen 1 und 4 werden in der Polizeilichen #Kriminalstatistik (PKS) nicht vorgehalten. Deshalb erfolgt die Beantwortung auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI). Da im DWH-FI stets der tagesaktu elle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet wird, unterliegt der Daten bestand fortlaufenden Änderungen, sodass ggf. vorliegende frühere Erhebungen mit der aktuellen Recherche nicht vergleichbar sind.
- Wie viele #Übergriffe und #Gewaltvorfälle gab es 2017, 2018 und 2019 gegen Beschäftigte des Kon zerns der #BVG und #BT?
Zu 1.: In POLIKS kann bei entsprechenden Fällen grundsätzlich zwischen geschä digtem Fahrdienstpersonal und Kontroll-/Sicherheitspersonal unterschieden werden. Beim Kontroll-/Sicherheitspersonal ist allerdings eine statistische Unterscheidung zwischen Beschäftigten der BVG und von der BVG eingesetzten Subunternehmen nicht möglich. Automatisierte Auswertungen in Bezug auf die Firma Berlin Transport (BT) sind der Polizei Berlin nicht möglich.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Fahr dienstpersonal der BVG. Deliktisch werden die Straftatenobergruppen dargestellt, in denen die gewaltsamen Übergriffe zusammengefasst sind.
a)
| Straftatenobergruppe | 2017 | 2018 | 2019 |
| Rohheitsdelikte | 195 | 205 | 225 |
| Sexualdelikte | 2 | 0 | 1 |
| Straftaten gegen das Leben | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 197 | 205 | 226 |
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Kontroll-/Sicherheitspersonal:
b)
| Straftatenobergruppe | 2017 | 2018 | 2019 |
| Rohheitsdelikte | 345 | 297 | 31 1 |
| Sexualdelikte | 3 | 3 | 4 |
| Straftaten gegen das Leben | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 348 | 300 | 315 |
| Summe a) und b) | 545 | 505 | 541 |
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
- Wie hoch ist die Zahl der dadurch erfolgten Dienst-Abbrüche?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass zu erfolgten Dienst-Abbrüchen folgende Zahlen erfasst wurden:
| 2017 | 2018 | 2019 | |
| Dienstabbrüche | 214 | 254 | 1 53 |
- Welche Maßnahmen sind angedacht, das Fahrpersonal zu schützen?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV fol gende Präventionsmaßnahmen eingerichtet sind:
- Videoanlagen in Fahrzeugen
- Videovollausstattung der Bahnhöfe, sowie Teilen von Liegenschaften
- Prioritätsruf in Fahrzeugen mit Aufschaltung zur jeweiligen Leitstelle
- Ausstattung des Bahnhofspersonals mit Handfunkgeräten Notruftaste mit direkter Verbindung zur Leitstelle Sicherheit und Ortungsfunktion
- Ausstattung der Verkaufsstellen mit Alarmtasten für unverzügliche Verbin dung zur Leitstelle Sicherheit
- Schulung von Erstbetreuern/ Vorgesetzten im Bereich psychologische Ers te-Hilfe vor Ort
- Schulung der Leitstellenbeschäftigten und Vorgesetzten im Umgang mit Betroffenen
- Schockbetreuungskonzept zusammen mit der Verwaltungs-Berufs genossenschaft
- Angebot für Erstbetreuung und Erstgespräche durch Betriebsarzt
- Unterweisungen zum Thema Deeskalation im Rahmen der regelmäßigen Fortbildung
- Wie viele Übergriffe gab es 2017, 2018 und 2019 auf Fahrgäste?
Zu 4.: Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigten Fahrgästen der BVG:
| Straftatenobergruppe | 2017 | 2018 | 2019 |
| Rohheitsdelikte | 189 | 246 | 239 |
| Sexualdelikte | 14 | 33 | 62 |
| Straftaten gegen das Leben | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 203 | 279 | 301 |
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
- Welche Maßnahmen sind zur Sicherheit der Fahrgäste angedacht?
Zu 5.: Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste im Bereich der Bahnhöfe und in den Verkehrsmitteln sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und des zivilcou ragierten Miteinanders führen die Netzwerkpartner öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
- Deutsche Bahn AG
- S-Bahn Berlin GmbH
- Bundespolizei
- Polizei Berlin
auf der Grundlage eines jahrelangen Erfahrungsaustauschs, konzeptioneller Zu sammenarbeit und gemeinsamer Einsatzgestaltung regelmäßig gemeinsame, si cherheitssteigernde Maßnahmen durch. Hierzu zählen Präsenzmaßnahmen, eine zielgerichtete Kriminalitätsbekämpfung und Präventionseinsätze.
Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Polizei und der BVG vom 24. Februar 2017 werden zur weiteren intensivierten Zusammenarbeit gemeinsame Streifen mit der BVG lage orientiert auf abgestimmten Linien von U-Bahn, Bus und Tram sowie auf U Bahnhöfen forciert. Die gemeinsamen Streifen werden mit dem Ziel, ordnungswidri ges Verhalten oder Straftaten zu verfolgen bzw. zu verhindern, durchgeführt, um das Sicherheitsgefühl im ÖPNV zu steigern.
Straftaten im ÖPNV haben einen unverändert hohen Stellenwert in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung. Damit diese objektiv abgebildet und Brennpunkte er kannt werden können, erstellt das Landeskriminalamt Berlin monatlich eine Lage meldung ÖPNV, welche die Entwicklung ausgewählter Straftaten im ÖPNV darstellt. So lassen sich eigene und mit den Verkehrsbetreibern abgestimmte zielgerichtete polizeiliche Maßnahmen durchführen.
Die BVG teilt mit, dass folgende Maßnahmen zur Sicherheit der Fahrgäste eingesetzt werden:
- Sukzessive Aufstockung der Anzahl der Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
- Einsatz der Videotechnik: aktuell rund 200 Kameras auf U-Bahnhöfen
- Ausstattung fast aller Fahrzeuge mit Videotechnik
- Notrufsäulen in allen 173 U-Bahnhöfen
- Gemeinsame Einsätze der Berliner Polizei mit der BVG
- Warum versehen BVG Beschäftigte ihren Dienst nicht grundsätzlich in erkennbarer Dienstkleidung?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich die Arbeitsrechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat. Aufgrund dessen kann das Fahrpersonal selbstständig entscheiden, ob es den Dienst in Dienstkleidung ausübt. Dessen ungeachtet gibt es eine Dienstkleidertragepflicht für Beschäftigte im Sicherheitsbereich und Service.
Berlin, den 29. Januar 2020 In Vertretung
Barbro D r e h e r
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
BVG: Kosten, Umlaufkilometer, Prämien der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat
www.berlin.de
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Was kostet der #Umlaufkilometer bei der #BVG und wieviel kostet der Umlaufkilometer bei der #BT?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass zur Berücksichtigung der, insbesondere beim Bus, unterschiedlichen Geschwindigkeiten der durch die BVG AöR und die BT zu erbringenden Leistungspakete für einen aussagekräftigen Vergleich die Kosten je Umlaufstunde anstatt der Kosten je Umlaufkilometer als Kennzahl herangezogen werden sollten.
Auf Basis der vorläufigen Zahlen 2019 gemäß noch nicht abgeschlossenem Jahresabschluss ergeben sich folgende Kostensätze je #Umlaufstunde:
BVG AöR 54,90 EUR/h
BT 40,97 EUR/h.
2. Wurde der Geschäftsleitung der Berlin Transport eine Prämie gezahlt?
3. Wenn ja, weshalb und in welcher Höhe?
Zu 2. und 3.: Die BVG teilt mit, dass eine über das vereinbarte #Vergütungssystem
hinausgehende #Prämienzahlung nicht vorgesehen ist.
Berlin, den 27.Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
BVG: Unfälle (im Verkehr) bei der BVG? aus Senat
www.berlin.de
Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen für das Jahr 2019 dargestellten Werte beziehen
sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2019.
Für die Betrachtung der #Verkehrsbeteiligung „#Linienbusse“ wurden sowohl
Fahrzeuge der BVG als auch die der im Auftrag der BVG eingesetzten
Subunternehmen und #Straßenbahnen herangezogen.
1. An wie vielen #Unfällen waren #BVG Fahrzeuge beteiligt (gab es im Jahr 2019 eine Steigerung zu
2018 und 2017)?
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Schadensfälle auf Betriebsgelände, z.B. eigenes Gleisbett oder
Personenstürze in Bussen und Straßenbahnen ohne Einwirkung anderer, werden
durch die Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Bussen / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 3.903 3.644 3.619
(Stand: 16.01.2020)
Seite 2 von 2
2. Wie viele waren davon schuldhafte Unfälle in Zahlen?
Zu 2.:
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie viele Verkehrsunfälle sich
#hauptunfallursächlich durch Busse / Straßenbahnen ereigneten.
Verkehrsunfälle mit Hauptverursachung durch Busse / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 2.113 1.946 1.969
(Stand: 16.01.2020)
3. Wie hoch waren die entstandenen Kosten (schuldhaft und nicht schuldhaft) in den Jahren 2017
und 2018?
Zu 3.:
Hierzu teilt die BVG pauschal mit:
„2017 lagen die entstandenen Kosten bei 8,34 Millionen Euro. 2018 lagen die Kosten
bei 4,12 Millionen Euro.“
Berlin, den 28. Januar 2020
In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Mobilität: Das fünfte Jelbiment Bereits zum fünften Mal eröffnet die BVG eine Jelbi-Station in Berlin., aus BVG
Bereits zum fünften Mal eröffnet die #BVG eine #Jelbi-Station in Berlin. Diesmal können sich die Anwohner, Beschäftige und Besucher der #Ullsteinstraße über das neue #Mobilitätsangebot freuen. Ab dem heutigen Donnerstag, 30. Januar 2020 können, wie gewohnt, #Fahrräder, #Motoroller, #Tretroller sowie flexible #Carsharing-Autos via #Jelbi-App gebucht und genutzt werden.
Die neue Station befindet sich in der Ullsteinstraße 138 (direkt vor dem denkmalgeschützten #Ullsteinhaus) und ist nur wenige Minuten vom #Tempelhofer Hafen sowie dem gleichnamigen Einkaufzentrum entfernt. Ein besonderer Clou an dieser Station ist die solarbetriebene smarte Sitzbank, mit der Nutzer kostenlos das BVG Wi-Fi nutzen können. Des Weiteren wird auch hier das elektrische Carsharing durch #Ladesäulen gefördert.
Die neue Jelbi-Station ist in Kooperation mit dem Ullsteinhaus und The Drivery GmbH, Europas größten Start-up-Hub und Innovationscampus für Mobilität entstanden. Alle weiteren Informationen rund um die Jelbi-App oder die Jelbi-Stationen findet man unter www.jelbi.de.
Hinweis: Auch in diesem Jahr findet der #BVG-Hackathon mit den Themenschwerpunkten Jelbi und Neue Mobilität statt. Am Wochenende 15./16. Februar 2020 findet der #Hackathon in den Räumlichen von The Drivery GmbH, im Ullsteinhaus, statt. Weitere Information zum Hackathon findet man unter www.bvg-hackathon.de.
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BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
Bahnindustrie: Neuer Gerichtstermin im Streit um U-Bahnen für die BVG, aus Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neuer-gerichtstermin-im-streit-um-u-bahnen-fuer-die-bvg-li.4977
Fahrgäste warten darauf, dass die #Wagenflotte endlich vergrößert wird. Nun geht die mündliche Verhandlung vor dem Kammergericht weiter
Der #Rechtstreit um die geplante Beschaffung von bis zu 1500 #U-Bahn-Wagen für die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) geht in eine weitere Runde. Für den 17. Februar um 10.30 Uhr hat das #Kammergericht eine zweite mündliche Verhandlung anberaumt, teilte die Justiz am Mittwoch mit. Ob dann schon eine Entscheidung fällt oder erst später, sei noch nicht absehbar, hieß es. Beobachter gehen auf jeden Fall davon aus, dass sich der ursprüngliche Zeitplan, wonach die ersten U-Bahnen Mitte 2021 geliefert werden, nicht mehr halten lässt. In dieser Wahlperiode werde kein neuer Zug kommen.
Der Bahnhersteller #Alstom klagt gegen die Entscheidung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), #Stadler Pankow den Drei-Milliarden-Euro-Auftrag zu geben. Bei dem #Vergabeverfahren sei vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen, hatte Alstom-Anwalt Alexander Csaki während der ersten mündlichen Verhandlung …
Fahrdienst: Berlkönig soll in ganz Berlin zum Einsatz kommen, aus Berliner Morgenpost
https://www.morgenpost.de/berlin/article228102485/Berlkoenig-Busse-sollen-bis-Jahresende-emissionsfrei-fahren.html
Bis Ende des Jahres soll die gesamte Flotte der #BVG-Sammeltaxis #emissionsfrei rollen – und im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen.
Spätestens Ende des Jahres soll der Dieselmotor bei den #Berlkönig-Kleinbussen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Geschichte sein. Von den aktuell 185 Fahrzeugen ist bereits jetzt mehr als die Hälfte mit Strom unterwegs. „Bis Ende 2020 wird die #Berlkönig-Flotte zu 100 Prozent aus #Elektro-Fahrzeugen bestehen“, teilte das Unternehmen mit.
Rund 1,2 Millionen Fahrgäste hatten die schwarzen Berlkönig-Sammeltaxis im vergangenen Jahr, fast 1,4 Millionen seit dem Start im September 2018. Die Fahrt lässt sich per App buchen, ein Computer berechnet die Route so, dass mit wenigen Umwegen möglichst viele Fahrgäste zusteigen können. Bis Spätsommer 2022 fährt der Berlinkönig im Rahmen eines Forschungsprojekts im Testbetrieb.
#Berlkönig-Angebot soll auf weitere Stadtteile ausgeweitet werden
Größtes Manko für Kunden ist nach BVG-Angaben der beschränkte Radius der Sammeltaxis – bislang die …