Die #Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner im #Verkehr zu erhöhen, ist ein wichtiges Ziel im #Mobilitätsgesetz, dessen Entwurf der Senat heute ans Abgeordnetenhaus überwiesen hat. Durch die Steigerung der Verkehrssicherheit können die Zahl und Schwere von Verkehrsunfällen reduziert und persönliches Leid vermieden werden.
Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Berlin geht voran mit ambitionierten Zielen, den Straßenverkehr insgesamt sicherer zu machen. Es geht um den Aufbau von Infrastruktur, um die bessere Einhaltung der Verkehrsregeln und um Aufklärung, dass diese Regeln der Sicherheit aller dienen.“
Um das Verkehrssicherheitsniveau zu erhöhen, müssen grundsätzlich die bereits geltenden Verkehrsregeln konsequent und flächendeckend durchgesetzt werden. Dadurch werden für schwächere Verkehrsteilnehmende Schutzräume gesichert oder erst geschaffen.
In dem intensiven, bisher fast genau ein Jahr andauernden, partizipativen Entstehungsprozess des Berliner Mobilitätsgesetzes ist die Erkenntnis erwachsen, dass die bestehenden bundesweiten Regelungen auf die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen im Straßenverkehr sowohl in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Bereich angepasst werden müssen.
Berlin möchte mit den Impulsen, die in den Entwurf des Mobilitätsgesetzes mit eingeflossen sind, eine bundesweite Entwicklung hin zu mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden befördern.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird federführend gemeinsam mit der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie für Inneres und Sport bis Mitte Juni 2018 einen Themenkatalog auf Grundlage der heute im Senat auf Vorlage von Senatorin Günther vereinbarten Eckpunkte für eine Bundesratsinitiative erstellen.
Die Bundesratsinitiative soll in den drei Bereichen Sensibilisierung, Technik und Ahndung Verkehrssicherheit deutlich verbessern:
1. Um das Thema Verkehrssicherheit noch mehr im Bewusstsein der
Gesellschaft präsenter zu machen, soll eine bundesweite Kampagne entwickelt werden, die an die Einhaltung der Verkehrsregeln erinnern soll.
2. Die technische Entwicklung ist im Bereich Verkehrssicherheit mit Abbiegeassistenzsystemen bereits weit fortgeschritten. Diese Systeme unterstützen Kraftfahrende, schwächere Verkehrsteilnehmende beim Rechts-Abbiegen schneller zu erkennen und im Notfall automatisch zu bremsen.
3. Überhöhte Geschwindigkeit und andere Fehlverhalten von Kraftfahrenden sind noch immer Hauptursachen für schwere Unfälle. Deshalb geht es bei der Verschärfung der Ahndung von Fehlverhalten im Straßenverkehr hauptsächlich um den Autoverkehr. Da aber der Radverkehr erfreulicherweise immer mehr zunimmt, hat sich der Senat darauf geeinigt, auch hier nachzusteuern. Radfahrende müssen sich an die geltenden Regeln halten. Fehlverhalten gefährdet die Radfahrenden selbst und andere und kann nicht geduldet werden.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Berlin. Der Flughafen #BER soll an das U-Bahnnetz angebunden werden. Die Teilnehmer des Dialogforums "Airport Berlin-Brandenburg" erklärten am Montag einstimmig, die #U7 bis zum BER verlängern zu wollen. Darauf hatten Bürgermeister der angrenzenden Bezirke und Gemeinden gedrängt, Berlin und Brandenburg standen dem Plan bislang eher skeptisch gegenüber.
Neuköllns Bezirksbürgermeisterin Franziska #Giffey (SPD) nannte das Votum einen "Meilenstein": "Wir brauchen einen starken öffentlichen Nahverkehr, der auch morgen noch die Nachfrage vom und zum Flughafen bewältigen kann." Giffey hatte den bereits mit der BVG abgestimmten Antrag mit dem Schönefelder Bürgermeister Udo #Haase (parteilos) und Treptow-Köpenicks Bezirksbürgermeister Oliver #Igel (SPD) vorgelegt.
#Vindobona und #Metropol: So hießen zwei traditionsreiche #Zugverbindungen zwischen Berlin und #Wien. Inzwischen kann man die Strecke nicht mehr ohne Umsteigen fahren. Doch das soll sich ändern. Denn das Prager Verkehrsunternehmen #Leo Express hat angekündigt, dass es diese Route mit durchgehenden Fernzügen wiederbeleben möchte. Weitere Zugfahrten soll es auf dem Teilstück zwischen Berlin, Dresden und #Prag geben. Damit kündigen sich im Berliner Zugverkehr Veränderungen an. Der Deutschen Bahn (DB) droht Konkurrenz.
Leo Express ist in dieser Stadt kein Unbekannter. Seit dem vergangenen August betreiben die Tschechen in Zusammenarbeit mit dem Fernbusunternehmen #Flixbus den privaten Zug, der Berlin mit #Stuttgart verbindet – bekannt unter dem Markennamen #Locomore.
Jeweils sechsmal täglich sollen die Züge fahren
Darüber hinaus konzentriert sich der Bahn- und Fernbusbetreiber, der 2016 rund 1,4 Millionen Fahrgäste befördert hat, derzeit auf den Heimatmarkt Tschechien und die Slowakei. Doch es will expandieren. „Wir sehen große Chancen im internationalen Verkehr“, sagte Peter Köhler, Geschäftsführer von Leo Express, am Montag der Berliner Zeitung.
Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner #S-Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1: #Teilnetz#Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
2
Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
3
verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
4
Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
1. Welche aktuellen #Bauvorhaben werden derzeit am künftigen #Flughafen durchgeführt (bitte um fundierte,
ggf. tabellarische Darstellung)?
Zu 1.: Die Fertigstellung des #Fluggastterminals (#FGT) des Flughafens Berlin Brandenburg
„Willy Brandt“ (#BER) befindet sich gegenwärtig in der Leistungsphase 8
(Ausführung), das Terminal T1-E in der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung).
Im Rahmen des Ausbauprogramms des BER werden aktuell Baumaßnahmen am
Terminal D (Abflug), den Vorfeldern (3b, A Nord, Maintenance Area Nord) und an
den Rollwegen (K5, K6) sowie am Interimsstandort Regierungsflughafen (Interimsterminal
und Vorfeld 1) vorgenommen.
2. Welche Bauabschnitte werden in diesem Jahr und im Folgenden fertiggestellt?
Zu 2.: Für das FGT wurden keine Bauabschnitte festgelegt. Das Gebäude kann baurechtlich
nur als Ganzes fertiggestellt werden, dies ist für 2019 vorgesehen. Die Teilbereiche
Main Pier Nord und Main Pier Süd sollen im laufenden Jahr abschließend
baurechtlich durch Sachverständige geprüft werden.
Folgende Bauabschnitte des Ausbauprogramms BER werden gemäß aktueller Planung
in den Jahren 2018/2019 fertiggestellt:
Standort für Bodenverkehrsdienste,
Umbauten an den Terminals A, B und D Abflug und am Pier 3a inkl. temporärer
Anbau,
Mediale Erschließung der Maintenance Area Nord inkl. Straßenbau,
Vorfelder (3b, A Nord, Maintenance Area Nord, Helipad) und Rollwege (K5,
K6, M5, M6),
Bundespolizei-Wache für das Terminal T1-E,
Umbauten im Pier Nord,
2/2
Verlegung Busparkplatz auf Parkplatz P5 (Gelände BER),
Interimsstandort Regierungsflughafen (Interimsterminal und Vorfeld 1).
3. Wann beginnt der Probebetrieb oder Teilprobebetrieb des BER?
Zu 3.: Der Probebetrieb beginnt sechs Monate vor der Inbetriebnahme.
Berlin, den 19.02.2018
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin-Brandenburg (LuBB) und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahmen gebeten. Diese liegen den Antworten zugrunde.
August 2004 zu wel- chem Zeitpunkt zur Änderung beantragt?
Zu 1.: Eine Liste der abgeschlossenen #Planänderungsverfahren findet sich in der nachfolgenden Tabelle. Im Übrigen liegen der LuBB seit dem 29.11.2012 der Planänderungsantrag mit der Antragsnummer 28 (Änderung Anlagen des Bundes) und seit dem 31.01.2018 der Planänderungsantrag mit der Antragsnummer 36 (Er- weiterung der Terminalanlagen im Midfield etc.) vor.
ÜbersichtderEntwicklungdes #Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Verkehrsflug-hafenBerlin-#Schönefeld“(abgeschlossenePlanänderungsverfahren;erstellt durchdie LuBB mit Stand 03.01.2018)
Be-schlussNr.
DatumdesBe-schlusses
Planfeststel-lungsbehörde
BezeichnungdesBeschlusses
Antrags-nummerdesFlug-hafens
Antragsda-tum desFlughafens
13.08.
2004
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Ver- kehr
„Ausbau Verkehrsflugha- fen Berlin-Brandenburg“
–
17.12.1999
Be-schlussNr.
DatumdesBe-schlusses
Planfeststel-lungsbehörde
BezeichnungdesBeschlusses
Antrags-nummerdesFlug-hafens
Antragsda-tum desFlughafens
01.
08.03.
2005
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung der LBP- Maßnahmen Kleingewäs- ser“
01
21.12.2004
02.
27.01.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Antrag auf Befreiung nach § 62 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG), Art. 12, 16 Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-RL), Art.
5, 9 Vogelschutzrichtlinie (vogelschutz-RL)“
–
23.12.2005
04.
01.06.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Optimierung der Planung Rotbergbecken“
09
11.04.2006
05.
14.09.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Optimierung der Planun- gen, Entwässerung und Flugbetriebsflächen – Rollwege“
05
22.05.2006
06.
15.09.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung der Leitungs- führung von Ver- und Entsorgungsleitungen“ Teilbescheid zur „Ände- rung der Trinkwasserlei- tung (TWL) DN 600“
03
15.06.2006
07.
22.12.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung des Plans der baulichen Anlagen Termi- nal sowie angrenzender Baufelder sowie der Querneigung der Roll- bahnen“
02
10.05.2006
08.
28.02.
2007
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung des 7. Planän- derung von Amts wegen“
–
–
09.
06.08.
2007
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung Los 1, Los 5 und Anbindung A 113n“
07
06.11.2006
10.
29.10.
2007
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung Verteilerkno- ten Los 3“ und „Änderung eines Schreibfehlers von Amts wegen“
11
06.09.2006
Be-schlussNr.
DatumdesBe-schlusses
Planfeststel-lungsbehörde
BezeichnungdesBeschlusses
Antrags-nummerdesFlug-hafens
Antragsda-tum desFlughafens
11.
24.01.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Optimierung der Planung unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und nach aktualisiertem Stand der Technik – Flugfeldbe- tankungsanlage, sowie Feststellung der Eignung gemäß § 19h WHG und Erteilung gemäß
§ 13 BetrSichV“ und „Än- derung der Auflage
A II 10.2.5 (Kreuzungs- bauwerke) von Amts we- gen“
04
27.09.2006
12.
23.04.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung des Plans der baulichen Anlagen – Standortverlegung Tower der DFS“
17
20.11.2007
13.
28.10.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Gewässerausbau Teil II“
06
07.05.2007
14.
18.12.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung von Amts we- gen“
–
–
15.
19.12.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Überbauung Kleinge- wässer“
15
25.02.2008
16.
01.04.
2009
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung der Leitungs- führung von Ver- und Entsorgungsleitungen“ Schlussbescheid
03
15.06.2006
17.
25.01.
2010
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Änderung des Plans der baulichen Anlagen, Bau- feld Sonstige Flughafen- einrichtungen SF 2/3 so- wie angrenzende Baufel- der, Änderung des Plans Flugbetriebsstoffversor- gung, Hydrantenanlage“
23
17.06.2009
18.
17.02.
2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Baufläche für sonstige Flughafeneinrichtungen SF 1 und Vorfeldbereich“
20
30.06.2009
19.
01.04.
2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Optimierung südwestli- ches Rollbahnsystem“
25
08.10.2010
20.
15.09.
2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Anlagen des Bundes“
21
28.10.2009
Be-schlussNr.
DatumdesBe-schlusses
Planfeststel-lungsbehörde
BezeichnungdesBeschlusses
Antrags-nummerdesFlug-hafens
Antragsda-tum desFlughafens
21.
28.10.
2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Optimierung der Flugbe- triebsflächen – Rollbahn- schultern -“
18
31.07.2009
22.
10.02.
2012
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Änderung des Plans baulicher Anlagen – SF 2 Gesamt – Anpassung der Baumassen sowie Ände- rung der Fläche SF 2/1“
24
20.07.2010
23.
27.03.
2012
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Sondernutzungsfläche – Static Display Area (SDA)“
26
30.11.2010
24.
25.07.
2013
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Änderung des Plans baulicher Anlagen – Er- richtung einer SF 6 für ein Besucherzentrum – air- portworld am Infotower“
dieser Änderungen wurden in welchem Umfang genehmigt?
Zu 2.: Alle in der Tabelle erfassten Änderungen wurden durch entsprechende Planänderungsbeschlüsse zugelassen. Die oben genannten Anträge mit den An- tragsnummern 28 und 36 befinden sich noch in Bearbeitung.
Änderungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt?
Zu 3.: Neben der grundlegenden Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 16.03.2006, 4 A 1075.04 u.a., dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (grundlegendste Änderung ge- genüber dem Bestand) als weitestgehend rechtmäßig zu betrachten sei, gab es meh- rere zeitlich nachgehende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die die Rechtmäßigkeit beziehungs- weise Wirksamkeit von Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss voraussetzten. Teilweise waren Planänderungen in gerichtlichen Verfahren notwendiger Gegenstand
für die gerichtliche Erkenntnis der Rechtmäßigkeit des Beschlusses in der dann vor- liegenden Form.
Der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 war Ge- genstand einer erfolglosen Klage. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planergän- zung in den Urteilen vom 13.10.2011, 4 A 4000.10 u.a., als rechtmäßig angesehen.
Änderungsanträge wurden a) versagt und b) mit Abänderungen zugelassen?
Zu 4. a): Es wurden keine Änderungsanträge versagt.
Zu 4. b): Alle Änderungsanträge wurden mit dem Erlass von Nebenbestimmungen zugelassen. Eine Teilablehnung ist in keinem Fall erfolgt.
dieser ursprünglichen Änderungen wurde bisher verwirklicht?
befinden sich noch in der Verwirklichungsphase?
Zu 5. und 6.:
Eine abstrakte Kategorisierung der Änderungen als „verwirklicht“ bzw. „nicht verwirk- licht“ ist nach Angaben der LuBB nicht sinnvoll, da die Änderungen u.a. immissions- schutzrechtliche oder betriebliche Auflagen betreffen, die zu keinem Zeitpunkt abge- schlossen sind.
Nach Angaben der FBB befinden sich derzeit die Änderungsmaßnahmen des 26., 27., 28. und 30. Änderungsbeschlusses in der Umsetzung. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Interimslösung des Regierungsterminals des Bundes auf der Ramp 1, um Maßnahmen zur Verwirklichung des Double-Roof-Konzeptes und um die naturschutzrechtliche Umsetzung des Kompensationspools 2 und 3.
welchen gesetzlichen Vorschriften wurden die beantragten Änderungen rechtlich geprüft und in welchen Verfahren geschah dies?
Zu 7.: Die Prüfung der beantragten Planänderungen erfolgte und erfolgt nach dem luftrechtlichen Fachplanungsrecht. Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 8 ff. LuftVG sowie die §§ 72 ff. VwVfG i.V.m. § 1 Abs 1 BbgVwVfG. Wegen der Konzent- rationswirkung der einzelnen Entscheidungen wurden die Änderungen auch in Bezug auf sämtliches betroffenes Fachrecht nach den dortigen Maßgaben geprüft; Aus- nahme ist insoweit gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG der Bereich des Bauordnungsrechts, im Wesentlichen die Erteilung von Hochbaugenehmigungen.
wurde zu welchem Zeitpunkt an den Genehmigungsentscheidungen beteiligt?
Zu 8.: In den Planänderungsverfahren wurden die Träger öffentlicher Belange betei- ligt, jeweils soweit die von ihnen verantworteten Belange von dem Änderungsvorha- ben nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde berührt waren.
In den Verfahren, die zum Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009, zum Planergänzungsbeschluss „Naturschutz und Landschaftspflege, Komplexe Kompensationsmaßnahmen Zülowniederung“ vom 04.08.2011 und zum
20. Planänderungsbeschluss „Anlagen des Bundes“ vom 15.09.2011 geführt haben
wurde die Öffentlichkeit durch Auslegung der Antragsunterlagen beteiligt.
9. In welchem Verfahren soll der für die Erweiterung des BER inzwischen grob erstellte „Masterplan 2040“ genehmigt werden?
Zu 9.: Der Masterplan BER 2040 wurde durch den Aufsichtsrat der FBB am 17.11.2017 als strategisches Leitbild zur infrastrukturellen Weiterentwicklung des BER bestätigt. Er ist allerdings noch nicht Gegenstand eines fachplanerischen oder sonstigen Genehmigungsverfahrens.
Erforderlichkeit sieht der Senat für ein neues Planfeststellungsverfahren oder ist er der Meinung, es handle sich um eine unwesentliche Änderung des erlassenen Beschlusses, die ein neues Planfeststellungsverfahren entbehrlich macht, obwohl eine nahezu doppelte Kapazität angestrebt wird?
Zu 10.: Über die Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für Erweiterungen des Flughafens Berlin-Schönefeld hat das Land Brandenburg, vertreten durch die LuBB, zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
schätzt der Senat den zeitlichen Rahmen ein, falls für die Verwirklichung des Masterplans 2040 ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich sein sollte?
Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 10.
will der Senat den bis zur endgültigen, bestandskräftigen Planfeststellung bestehenden Kapa- zitätsengpass am Flughafen BER überbrücken, wenn der Flughafen Tegel TXL wirklich 6 Monate nach der Inbetriebnahme des neuen BER geschlossen sein sollte?
Zur Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens siehe Antwort zu Frage 10. Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass zum Zeitpunkt der Schließung des Flugha- fens Tegel ausreichende Kapazitäten zur Abwicklung der Fluggastnachfrage im Großraum Berlin zur Verfügung stehen.
Die Berliner Verkehrsbetriebe testen einen weiteren #E-Bus. Seit dem heutigen Dienstag, den 20. Februar, und bis voraussichtlich Freitag, den 2. März 2018, ist das Modell #Aptis des französischen Herstellers #Alstom auf der Linie #TXL zwischen Alexanderplatz und Flughafen Tegel unterwegs – zusätzlich zum Fahrplan. Es ist bereits der achte E-Bus, den die BVG testet.
Der zwölf Meter lange Test-Bus wird über Nacht auf dem Betriebshof Indira-Gandhi-Straße geladen. Laut Herstellerangaben hat er eine Reichweite von circa 200 Kilometern.
Auffällig an dem Fahrzeug ist der ungewöhnlich lange Achsabstand – anders als bei den meisten Bussen sitzt der Fahrer hinter der Vorderachse, und zwar mittig in einer geschlossenen Fahrzeugkabine. Aufgrund der besonderen Bauart ist ein Einsatz auf der Linie 204 nicht möglich. Dort fahren die regulä-ren E-Busse der BVG, auch die meisten bisherigen Test-E-Busse waren zwi-schen Südkreuz und Zoologischer Garten (Hertzallee) unterwegs.
Derzeit läuft bei den Berliner Verkehrsbetrieben der Beschaffungsprozess von E-Bussen. Die ersten elektrisch betriebenen 12-Meter-Busse aus dieser Be-schaffung sollen bis Ende des Jahres an die BVG ausgeliefert werden.
Berlin. Die #Elektrobusse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kämpfen weiter mit technischen #Schwierigkeiten. Die Verfügbarkeit der vier Fahrzeuge, die seit rund zweieinhalb Jahren auf der Linie #204 zwischen Südkreuz und Zoologischer Garten unterwegs sind, liegt bei 75 Prozent. Das teilte Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Frank Scholtysek mit.
Die Hauptgründe für die Ausfallursachen lägen in der #Steuerung sowie der Antriebs- und #Ladetechnik. Das klingt so, als würden bei den Bussen des polnischen Herstellers #Solaris eine Menge im Argen liegen, doch die BVG wiegelt ab. Seit Beginn des Einsatzes habe man bereits viele Schwierigkeiten lösen können. So gebe es mittlerweile fast nur noch Probleme mit der Ladevorrichtung. Um Strom zu tanken, halten die Busse am Bahnhof Südkreuz über einem #Induktionsfeld, die Ladung erfolgt kontaktlos. Sind die Ladeflächen aber verschmutzt, im Herbst zum Beispiel durch Blätter, versagt die Technik.
BVG will 30 weitere Elektrobusse kaufen
"Eine Überlegung ist, Bürsten am Unterboden der Busse zu installieren, die die Fläche reinigen können", so BVG-Sprecherin Petra Reetz. Dazu seien die Fahrzeuge, anders als ihre Pendants mit Dieselantrieb, ununterbrochen im Einsatz, was die Anfälligkeit erhöhe. Darüber hinaus hätten die #E-Busse Defekte wie jeder andere Bus auch, etwa Türschäden. Die BVG zeigt sich insgesamt zufrieden. Die Fahrzeuge hätten bewiesen, dass der Einsatz von Elektrobussen im Linienverkehr möglich sei, so Reetz.
Frage 1:
Auf welchen Straßen in Reinickendorf wurden die #Leuchten bereits ausgetauscht (bitte Maßnahmen nach
Ortsteilen auflisten)?
Frage 2:
Um wie viele Leuchten handelt es sich (bitte Maßnahmen nach Ortsteilen auflisten)?
Antwort zu 1 und zu 2:
In Reinickendorf werden mit Stand 19.01.2018 insgesamt rund 2.300 #LED-Leuchten
betrieben. Die Leuchten sind entweder Ersatz von #Gasleuchten (382 Stück) oder Ersatz
maroder #Elektroleuchten (1.916 Stück). Die Verteilung auf die Ortsteile / Straßen ist den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
Frage 3:
Welche Kosten hat die Umrüstung bislang verursacht?
Antwort zu 3:
Bei der Umrüstung von Gasleuchten ist von durchschnittlichen Kosten in Höhe von
4.500 Euro je Lichtpunkt auszugehen. Bei der Modernisierung von Elektroleuchten etwa
von 300 Euro je Lichtpunkt. Sofern Fördermittel genutzt werden können, reduziert sich der
Eigenanteil des Landes Berlin z.B. bei der Gasumrüstung auf bis zu 50 Prozent.
2
Frage 4:
Wie hoch ist die Einsparung durch die neuen LED-Leuchten für die Stadt?
Antwort zu 4:
Bei der Umrüstung der Gasleuchten ist die Einsparung bei den Betriebskosten abhängig
von der Art der Leuchte und der Anzahl der Gasglühkörper. Sie liegt zwischen 300 und
600 Euro je Leuchte und Jahr. Bei den Elektroleuchten liegt die Einsparung etwa bei 50
Euro je Leuchte und Jahr.
Frage 5:
Welche Straßenzüge werden in den kommenden Jahren umgerüstet und wie ist der Zeitplan (bitte
Maßnahmen nach Ortsteilen auflisten)?
Antwort zu 5:
Aktuell ist die Umrüstung von weiteren 1.188 Gasleuchten im Bezirk geplant. Der
überwiegende Teil, insgesamt 1.123 Leuchten in Hermsdorf werden im Rahmen eines
Förderprojektes umgerüstet. Aktuell laufen die Ausschreibungen zum Vorhaben. Die
Umsetzung ist für den Zeitraum bis Mai 2020 vorgesehen.
Die Umrüstung von weiteren 65 Gasleuchten ist bereits beauftragt und wird voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein.
Die Modernisierung von 121 Elektroleuchten ist für den Zeitraum bis Ende 2018 geplant,
weitere Vorhaben befinden sich derzeit in der Vorbereitung.
Die Verteilung auf die Ortsteile / Straßen ist den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.
Frage 6:
Wird der Bestand der historischen Leuchten in historischen Ortskernen in Reinickendorf auch in Zukunft
erhalten bleiben?
Antwort zu 6:
Um die historische Gasbeleuchtung zu erhalten, wurde in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt entschieden, in ausgewiesenen städtebaulich relevanten
Flächendenkmalen ca. 3.300 gasbetriebene Leuchten zu erhalten. Auch im Bezirk
Reinickendorf bleiben Gasleuchten erhalten, die Bereiche sind unter nachfolgendem Link
abrufbar:
http://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/erhalt.shtml
Frage 7:
Wenn 6. nein, welche historischen Leuchten werden wann und wo ersetzt?
Antwort zu 7:
Alle Gasleuchten außerhalb der Erhaltungsgebiete sollen mittelfristig ersetzt werden.
3
Frage 8:
a. Wird die Leuchtkraft der Straßenlaternen durch die Nachrüstung mit LED-Leuchten beeinträchtigt?
b. Wie wirkt sich die Umrüstung auf die LUX-Werte aus?
Antwort zu 8:
a) Sofern die Gasleuchte durch einen LED-Nachbau ersetzt wird, bleibt die Form der
Leuchte, die Lichtfarbe und die Beleuchtungsstärke vergleichbar zur Gasleuchte.
b) Sofern die Beleuchtung in einer Straße bzw. einem Straßenabschnitt von mehr als
200 Metern Länge erneuert wird, gelten die Vorgaben des Lichtkonzeptes von
Berlin.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Räder stehen zwar ordentlich aufgereiht vor dem kleinen Café mitten in Prenzlauer Berg. Aber die Barista Daniela Blümel kann sich an den Anblick trotzdem nicht gewöhnen. „Das ist optische Umweltverschmutzung“, sagt sie zu den silbernen #Fahrrädern mit den orange leuchtenden Speichen. Seit zwei Wochen stehen die Leihräder der chinesischen Firma #Mobike hier in der Pappelallee. Sie kamen über Nacht, sagt Blümel. Auch an anderen Straßenecken im S-Bahnring stehen die auffälligen Gefährte – und wirken wie bestellt und nicht abgeholt. #Nextbike hat die Ausschreibung gewonnen
Noch 2016 gab es nur zwei Großverleiher in Berlin: Nextbike, der vom Senat geförderte Anbieter, und Lidl-Bike, das einstige Call a Bike der Deutschen Bahn. Der Senat hatte ursprünglich auf ein Unternehmen gesetzt: Nextbike aus Leipzig hatte sich in einer Ausschreibung durchgesetzt. Die Firma soll bis Ende dieses Jahres 5000 Räder an rund 700 Ausleihstationen anbieten. Derzeit sind es 2000 Räder. Das Land unterstützt das Projekt mit jährlich 1,5 Millionen Euro. Überraschend hatte sich der Vorgänger, die Deutsche Bahn, aber nicht zurückgezogen. Sie vermarktet ihr Angebot inzwischen als Lidl-Bike. Der Discounter zahlt für diese Werbung.
Und seit Herbst 2017 sind zudem Konkurrenten aus Fernost, aus Dänemark und ein deutsches Start-Up hinzugekommen. Im November stiegen Mobike und Obike aus Singapur in das Berliner Geschäft ein. Hinzukommen noch Byke aus Berlin und Donkey Republic Bikes aus Dänemark. Lauter kleine Farbtufer: Türkis, Orange, Gelb, Silber.
„In zwei Wochen ist erst eines der neuen Räder ausgeliehen worden“, hat Blümels Chefin Barbara Scheiner beobachtet. Anders die #Lidl-Räder: Die seien ständig in Betrieb. Scheiner findet #Leihfahrräder an sich eine tolle Idee. Aber die Räder, die vor ihren Laden gestellt wurden, sind ein Ärgernis für die 44-Jährige. Das Thema taugt zum Konsens-Aufreger in dem Café. „Ich frage mich, wer überhaupt damit fahren soll“, sagt Mats Marquardt, der dort gerade zu Mittag isst. Tatsächlich sind die Räder von Mobike, #Obike und #Byke so gebaut, dass Menschen über 1,80 Meter nur höchst unbequem …