http://www.berliner-zeitung.de/berlin/stadtautobahn-berlin-wo-es-in-berlin-am-meisten-stau-gibt-,10809148,29896330.html Warum #stockt der #Verkehr? Wie könnte es zügiger vorangehen? Das lässt die Senatsverwaltung jetzt zum ersten Mal systematisch untersuchen. Ein erstes #Umbauprojekt ist schon in Sicht. Und es gibt neue #Verkehrszählungsdaten. Kaum ein Tag vergeht in Berlin ohne Stau. Und fast immer geht es um die #Stadtautobahn, wenn im Verkehrsfunk vor Stockungen gewarnt wird. Jetzt will der Senat erstmals systematisch ermitteln, wo der Verkehr besonders oft zum Stillstand kommt und woran das liegt – um Möglichkeiten zur Abhilfe herauszufinden. „Das Land Berlin ist zurzeit gemeinsam mit der Verkehrsmanagementzentrale dabei, eine Stauanalyse für die Bundesautobahnen zu erstellen“, sagte Martin Pallgen, der Sprecher von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Die „kritischen Abschnitte mit instabilem Verkehrsfluss“ sollen genauer untersucht werden. Einen ersten neuralgischen Punkt hat der Senat mit dem Dreieck Funkturm schon im Visier. In Berlin befinden sich einige der am stärksten belasteten Autobahnabschnitte Deutschlands. So drängen sich täglich im Durchschnitt mehr als 140.000 Kraftfahrzeuge auf der …
Straßenverkehr + BVG + S-Bahn + Tarife: Kommentar zur Berliner Luft Bei zu viel Feinstaub kostenlos mit der BVG fahren, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kommentar-zur-berliner-luft-bei-zu-viel-feinstaub-kostenlos-mit-der-bvg-fahren,10809148,29886808.html Mit der Berliner #Luft ist ja so eine Sache. Die einen besingen sie, die anderen betrauern sie. Jedenfalls werden die Grenzen für #Feinstaub im Hauptstadt-Himmel immer wieder überschritten. Deshalb kann man für jeden sinnvollen Vorschlag zur #Luftverbesserung dankbar sein. Die Einrichtung der #Umweltzone in Berlin im Jahr 2008 hat zwar dazu geführt, dass sich der Ausstoß von Schadstoffen in die Luft verringert hat. Doch trotzdem werden die Grenzwerte, beispielsweise für Feinstaub, immer wieder überschritten. Um die Luftqualität weiter zu verbessern, schlagen die Piraten jetzt „umweltfreundliche Alternativen zum Autoverkehr“ vor. Sie fordern, dass Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei einer #Überschreitung der #Schadstoff-#Grenzwerte …
Parkeisenbahn: Saisonstart bei der Berliner Parkeisenbahn
www.parkeisenbahn.de Die #Parkeisenbahn #Wuhlheide startet in die 59. Saison
Am 28. März starten die kleinen Züge in der Wuhlheide in die neue Fahrsaison. An Wochenenden und Feiertagen geht es dann wieder Rund. In den Ferien ist die Bahn zudem dienstags bis donnerstags im Park unterwegs. Eine etwa halbstündige Tour kostet für Kinder 2,00 Euro, Erwachsene zahlen 3,50 Euro. Fahrpläne und Fahrzeiten sind stets aktuell auf www.parkeisenbahn.de zu finden. Die 1956 als #Pioniereisenbahn eröffnete Bahn ist ein Highlight im #Freizeitpark Wuhlheide. Das Besondere, hier betreiben Kinder und Jugendliche selbst eine richtige Eisenbahn. Sie sind #Zugschaffner, #Schrankenwärter, #Zugführer, #Aufsicht, beim #Fahrkartenverkauf und als #Fahrdienstleiter im Einsatz – ein phantastisches Angebot technischer Jugend-Freizeitbildung. Die Parkeisenbahner (ab dem Alter von 9 Jahren) regeln den gesamten Betrieb der 7,5 km langen Strecke mit den nur 60 cm schmalen Gleisen. Bereits der Saisonstart ist ein Fest – „Mit urigen Dampfloks in den Frühling“. Und 2015 stehen noch zahlreiche Events auf dem Plan der Parkeisenbahn: Für Kitas kommt der Osterhase in der Woche vom 31. März und für Familien am 5. und 6. April zur Parkeisenbahn. Mit „Plandampf“ in den Mai am 2./3.5. Der Kindertag wird gemeinsam mit vielen Veranstaltungen im FEZ vom 30. Mai bis 1. Juni gefeiert. Am 13./14. Juni „DAS Dampfspektakel bei der Parkeisenbahn“ mit bis zu 4 Dampflokomotiven im Park unterwegs. Zum „Bärchentag“, am 29. August, fahren Kinder mit ihrem Teddy bei der Parkbahn kostenlos. Am 12./13. September ist ein Themenwochenende für Bahnfans – „Lokomotivbau Babelsberg“. Zum Saisonausklang am 10./11. Oktober „Mit Dampf und bunten Blättern“. Und das Beste zuletzt die Nikolauszüge für Kitas fahren ab 30.11. und zum Familienfest am 5. und 6. Dezember. Auf Bestellung steht unser Partywagen für bis zu 20 Gäste für Geburtstage und andere Feste bereit. Auch ganze Extrazüge, das Kindercafé und unseren Saal am Eichgestell (für bis zu 80 Personen) kann man wieder mieten. Die Einnahmen aus dem Bahnbetrieb und Vermietungen kommen ausschließlich der Kinder- und Jugendarbeit und dem Erhalt der Kindereisenbahn zu Gute! Kinder ab 9 Jahren können bei der Parkeisenbahn mitmachen. Erwachsene, die uns unterstützen möchten, finden den Weg über zwei Vereine und eine Freizeitgruppe des Bahnsozialwerkes zu uns. Informationen zur Parkeisenbahn gibt es unter www.parkeisenbahn.de. Pressekontakt: Frau Ramona Fritsche Tel. 030 / 53 89 26-60 Fax. 030 / 53 89 26-99 E-Mail info@parkeisenbahn.de
Straßenverkehr: Luftqualität und Kfz-Verkehr – Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen #Messstellen im Berliner Stadtgebiet wurden an welchen Tagen des Jahres 2014 die #Grenzwerte für #Feinstaub (#PM10), #Stickstoffdioxid (#NO2) und #Ozon (#O3) überschritten? (Bitte nach Messstellen und Tagen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Hinweis: Die Angaben in den folgenden Tabellen sind noch vorläufig, da die Qualitätssicherung und Validierung der Daten für das 2014 noch nicht abgeschlossen ist. In den folgenden Tabellen stehen die Stationscodes für folgende Stationen: MC032 = Grunewald, MC077 = Buch, MC085 = Müggelsee, MC117 = Schildhornstraße, MC124 = Mariendorfer Damm, MC143 = Silbersteinstraße, MC174 = Frankfurter Allee, MC220 = Karl-Marx- Straße, MC010 = Wedding, 042 = Neukölln, MC171 = Mitte Der PM10-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde an allen Stationen eingehalten. Tabelle 1 zeigt die PM10-Messwerte für das Jahr 2014 für die Tage, an denen an mindestens einer der Stationen der Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ überschritten wurde sowie in der letzten Zeile die Summe der Überschreitungstage im Jahr 2014 für jede Station. Zulässig sind bis zu 35 Überschreitungstage. Mehr als 35 Überschreitungstage traten an den Verkehrsstationen Schildhornstraße, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee und Karl-Marx-Straße auf. … Der NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde im Jahr 2014 an allen Verkehrsstationen (Schildhornstraße, Mariendorfer Damm, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee,Karl-Marx-Straße und Hardenbergplatz) überschritten. Tabelle 2 zeigt die Tage, an denen der 1- Stundengrenzwert für NO2 von 200 μg/m³ überschritten wurde. Zulässig sind 18 Überschreitungen pro Jahr. Damit ist dieser Grenzwert an allen Stationen eingehalten. … Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon wurde kein Grenzwert festgelegt, sondern ein Zielwert. Dieser Zielwert wurde 2014 in Berlin eingehalten Frage 2: Wie hat sich die Feinstaub-, Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung seit Beschluss des aktuellen Luftreinhalteplans im Jahr 2011 entwickelt? Antwort zu 2: Die Luftbelastung ist in der Tendenz sinkend, wird aber besonders bei Feinstaub stark von der Meteorologie geprägt. Die Grenzwerte für Feinstaub konnten in den Jahren 2012 und 2013 an allen Stationen eingehalten werden. In den Jahren 2011 und 2014 wurde der Tagesgrenzwert an mehreren Stationen nicht eingehalten, wobei im Jahr 2011 die maximale Anzahl an einer Station 54 Tagen und in 2014 48 Tage betrug. In 2011 wurde bereits an den Stadtrandstationen der Tagesgrenzwert an 25 bis 26 Tage, in 2014 an 13 bis 20 Tage überschritten, d.h. es gelangte bereits stark vorbelastete Luft nach Berlin. Hinzu kamen in beiden Jahren ungünstige Bedingungen für die Verdünnung von Luftschadstoffen durch häufigere Situationen mit geringer Windgeschwindigkeiten, wenig Turbulenz und niedriger Mischungsschichthöhen. Die Stickstoffdioxidbelastung ist gemittelt jeweils über alle Straßenstationen und. über die Stationen im städtischen Wohngebieten zwischen 2011 und 2014 um etwa 2 μg/m³ zurückgegangen (an Straßen im Mittel von 54 auf 52 μg/m³, in Wohngebieten von etwa 29 auf 27 μg/m³). Die Konzentration an den Stadtrandstationen liegt unverändert bei 14 μg/m³. Die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid erreichte 2013 und 2014 an einigen Stationen die niedrigsten Werte seit Beginn der Messungen im Jahr 1987. Die Ozonbelastung stagnierte in allen Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau, wobei der Zielwert eingehalten wird. Die Reduzierung der Ozon-Belastung ist nicht Aufgabe von lokalen Luftreinhalteplänen, da es sich bei diesem erst in der Atmosphäre aus anderen Stoffen gebildeten Schadstoff um ein großräumiges Problem handelt und lokale Maßnahmen kaum einen Einfluss haben. Daher ist der Bund zuständig für Maßnahmen zur Reduzierung von Ozon. Frage 3: Laut EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen die Feinstaubgrenzwerte seit Juni 2011 und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid ab 2015 verbindlich eingehalten werden. Welche Folgen für das Land Berlin haben weitere Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte über diese Fristen hinaus in rechtlicher, finanzieller und sonstiger Hinsicht? Antwort zu 3: Werden die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dies würde sich formal gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Ein Vertragsverletzungsverfahren startet mit einem vorgesetzlichen Verfahren, bei dem die Kommission weitergehende Informationen und Gründe für die Nichteinhaltung erfragt und die Abstellung von Verstößen gegen EU-Recht einfordert. Wird keine Einigung erzielt, kann die EU-Kommission gegen den Mitgliedsstaat vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Sollte es zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschlands wegen Nichteinhaltung von Grenzwerten kommen, würde der europäische Gerichtshof zunächst die Verletzung des EUVertrages durch Deutschland feststellen, verbunden mit der Auflage, die Vertragsverletzung so schnell wie möglich durch zusätzliche Maßnahmen abzustellen. Erst für den Fall, dass keine ausreichend ambitionierten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, kann es zu einem erneuten Verfahren kommen, an dessen Ende dann die Verhängung von Strafzahlungen stehen könnte, die die Bundesregierung an das Land Berlin als die für die Luftreinhalteplanung zuständige Verwaltungsebene weiterleiten könnte. Zur Höhe etwaiger Strafzahlungen ist keine Aussage möglich, da die Höhe solcher vom Europäischen Gerichtshof festzustellenden Zahlungen von den konkre- ten Umständen des Einzelfalls abhängen. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte gibt es bislang keinen Präzedenzfall. Daneben können bei Grenzwertüberschreitungen Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände vor deutschen Verwaltungsgerichten auf Einhaltung der Grenzwerte klagen und zusätzliche Maßnahmen fordern. Die Abwägung, welche Maßnahmen ergriffen werden, liegt dabei weiterhin bei der für die Luftreinhaltplanung zuständigen Behörde. Werden (in Plänen nach Absatz 1 oder 2) Maßnahmen im Straßenverkehr erforderlich, sind diese im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbauund Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Für das Land Berlin besteht bei Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten die Verpflichtung zur Aufstellung und Fortschreibung eines Luftreinhalteplans sowie zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Dabei sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Verursachergerechtigkeit und Wirksamkeit zu beachten. Frage 4: Welcher Anteil an der Gesamtbelastung durch Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid ist auf den lokalen und den gesamtstädtischen Kfz-Verkehr zurückzuführen? Antwort zu 4: Der lokale und gesamtstädtische Verkehr trägt zu 76 % zur gesamten Stickstoffdioxidbelastung in verkehrsreichen Straßen bei. Der entsprechende Anteil an der Feinstaubbelastung liegt bei knapp 27%. Ozon ist kein direkter Bestandteil der Kfz-Abgase, sondern entsteht bei Sonneneinstrahlung durch komplexe chemische Reaktionen aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen, die aus natürlichen Quellen, aus der Industrie, Verkehr, Kleingewerbe und Kraftwerken stammen. Der ganz überwiegende Teil des Ozons in Berlin stammt aus Quellen außerhalb der Stadt. Ozon wird durch die Kfz- Abgase in den Straßenschluchten abgebaut, bevor es sich am Stadtrand und außerhalb neu bildet. Eine quantitative Angabe des Anteils ist daher nur mit komplexen Modellsimulationen möglich, die für Berlin nicht vorliegen. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs hat der Senat ergriffen, um luftverunreinigende Emissionen durch Kfz wirksam zu verringern? Antwort zu 5: Vor allem die folgenden bereits umgesetzten oder in Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans Verkehrs, auf den auch der Luftreinhalteplan verweist, dienen der angestrebten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs: Netzergänzungen und Taktverdichtungen bei SBahn, Straßenbahn und U-Bahn, Verbesserungen im Busnetz, die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV an Haltestellen, Bahnhöfen und in Fahrzeugen und wesentlicher Fußverkehrsverbindungen, die verbesserte Informationsbereitstellung im ÖPNV, die Förderung des Fußverkehrs (z. B. die Fortführung des Bauprogramms für Fußgängerüberwege), die Verknüpfung des ÖPNV mit den anderen Verkehrsträgern des Umweltverbunds, vor allem mit dem Radverkehr, Ausbau Fahrradleihsystem, Förderung des Radverkehrs (vgl. Radverkehrsstrategie mit konkretisiertem Handlungsprogramm), die Erarbeitung einer Strategie „Parken“ (einschließlich Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung), Stärkung des Carsharings Frage 6: Plant der Senat, bestehende Ausnahmeregelungen der Umweltzone beispielsweise für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei oder Post, für motorisierte Zweiräder oder Fahrzeuge, die für Stadtrundfahrten genutzt werden, zukünftig abzuschaffen oder einzuschränken? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Eine weitere Abschaffung oder Einschränkung von Ausnahmeregelungen für die Umweltzone über die zum 1.1.2015 erfolgte weitgehende Einschränkung ist nicht geplant. Die Ausnahmen für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei, motorisierten Zweiräder oder Oldtimer mit HKennzeichen sind national durch die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und können nicht durch Berlin allein geändert werden. Für die Fahrzeuge der Post gibt es keine eigenen Ausnahmeregelungen. Die Reglungen für lokale Einzelausnahmen für die Umweltzone Berlin wurden zum 1.1.2015 weitgehend abgeschafft. Die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für Trabi-Safaris, wurde nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit unter Einführung einer Stichtagregelung beibehalten, da hier kein Ersatz mit einem neueren Fahrzeug möglich ist. Dies bedeutet, dass es hier nur noch einen Bestandsschutz gibt, aber keine Einzelausnahmen für zusätzliche Fahrzeuge erteilt werden können. Frage 7: Sind angesichts der deutlichen Emissionsminderungen seit Einführung des Lkw-Durchfahrverbots in der Silbersteinstraße im Jahr 2005 weitere Durchfahrverbote geplant? Antwort zu 7: Es sind keine weiteren Lkw- Durchfahrverbote geplant. Für die Silbersteinstraße steht mit der Bundesautobahn (BAB) 100 eine geeignete Umfahrungsstrecke zur Verfügung. Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für andere hochbelastete Straßen. Frage 8: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus der Einführung von Tempo 30 auf der Schildhornstraße gezogen, die laut Luftreinhalteplan zu einer Verringerung der Belastungen durch Feinstaub (-30%), Stickoxide (- 18%) und Stickstoffdioxid (-15%) geführt hat? Frage 9: Wenn sich als „Maßnahme zur Reduzierung der Emission von Abrieb und Aufwirbelung“ und der daraus resultierenden Feinstaubbelastung „nur die Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit bewährt hat“ (siehe DS 17/12017) – warum soll es, wie zuletzt von Stadtentwicklungssenator Geisel (SPD) angekündigt (Tagesspiegel v. 06.01.2015), keine weiteren Ausweisungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen jenseits der Bereiche um Schulen oder Kindertagesstätten geben? Antwort zu 8. Und 9.: Der Senat hat aufgrund der zitierten Auswertungen in den Luftreinhalteplan 2011-17 die Maßnahme 2.12 aufgenommen, mit dem Ziel der „Einführung stadtverträglicher Geschwindigkeiten auf Hauptverkehrsstraßen in Abschnitten, in denen auch 2015 noch mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes zu rechnen ist“. Da die positive Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur dann eintritt, wenn ein stetiger Verkehrsfluss mit möglichst geringem Stauanteil gewährleistet werden kann und zudem die Belange des ÖPNV und die Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist für die grundsätzlich in Frage kommenden Abschnitte eine Einzelfallprüfung notwendig, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine geeignete Maßnahme darstellt. Bei den zu untersuchenden Problemabschnitten handelt es sich um einzelne Straßenabschnitte des Hauptstraßennetzes, in denen neben der hohen NO2-Konzentration auch eine hohe Lärmbelastung sowie eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist. Wie im Tagesspiegel zitiert, ist eine Ausweisung „im großen Stil“ nicht geplant. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)
Schiffsverkehr: Die Reparaturarbeiten am Schiffshebewerk Niederfinow (Barnim) sind abgeschlossen., aus Focus
http://www.focus.de/regional/brandenburg/schifffahrt-schiffshebewerk-oeffnet-nach-reparatur-wieder_id_4476117.html Ab Montagmorgen können wieder #Schiffe fahren, wie der Leiter des #Schiffshebewerks, Jörg Schumacher, auf dpa-Anfrage sagte. Bei den Wartungsarbeiten waren unter anderem vier der Seile ausgetauscht worden, die den Trog ziehen. Dieser funktioniert wie eine Art #Fahrstuhl für Schiffe.
U-Bahn: Baumaßnahmen auf der U7 zwischen U Rathaus Spandau und U Rohrdamm, aus BVG
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1390 Um auch in Zukunft sichere Anlagen gewährleisten zu können, investiert die BVG laufend in ihre Infrastruktur. In zwei #Bauabschnitten – vom 15. Februar bis 6. März sowie vom 8. bis 27. März 2015 – wird nun auf der Linie #U7 zwischen den #U-Bahnhöfen #Rathaus Spandau und #Rohrdamm die rund 30 Jahre alte #Tunneldichtung instand gesetzt. Außerdem wird das Bahnsteigniveau angepasst, um einen barrierefreien Einstieg sicherzustellen. Alle Arbeiten werden in den Abend- und Nachtstunden ausgeführt, um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. In den genannten Zeiträumen fährt zwischen U Rathaus Spandau und U Rohrdamm sonntags bis donnerstags jeweils von ca. 22:00 Uhr bis Betriebsschluss ein Pendelzug im 20-Minuten-Takt. Barrierefreies Umsteigen in die Züge ist durch mobile Rampen auf dem U-Bahnhof Rohrdamm gewährleistet. Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen, mehr Fahrzeit einzuplanen.
Flughäfen: Nordbahn-Sanierung in Schönefeld Nachts ist Rostock der neue Hauptstadtflughafen, aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nordbahn-sanierung-in-schoenefeld-nachts-ist-rostock-der-neue-hauptstadtflughafen/11372666.html Während der #Nordbahn-Sanierung in #Schönefeld gilt striktes #Nachtflugverbot – das führt zu Umleitungen. Der Flughafen #Tegel ist zur Schlafenszeit etwas leiser geworden. Nur die Postmaschinen nerven weiter. Ausnahmen soll es nicht geben. Wenn Flugzeuge nach 24 Uhr wegen Bauarbeiten bei Verspätungen vorübergehend nicht mehr nach Schönefeld umgeleitet werden können, würden sie „gnadenlos“ nach #Hannover oder #Rostock geschickt, heißt es in der Senatsverkehrsverwaltung. Während in Schönefeld die Nordbahn saniert wird und deshalb in dieser Zeit Maschinen auf der neuen Südbahn starten und landen, gelten, wie berichtet, dort bereits die neuen – strengeren – BER-Nachtflugregeln. Und damit sind Flüge nach Mitternacht auch in Schönefeld ein Tabu. Auch bisher ist es für die Passagiere meist ärgerlich, wenn sie bei verspäteten Flügen oder wegen des Wetters in Schönefeld statt in Tegel landen müssen. Vor allem, wenn sie ein Auto in Tegel stehen haben oder dort abgeholt werden sollten. Mit Bussen wurden die Passagiere dann nach …
Regionalverkehr + allg.: 100 Tage rot-rote Verkehrspolitik in Brandenburg: Ernsthafte Dialoge mit allen Akteuren sind aus Sicht des Verkehrsministeriums weiterhin nicht notwendig, aus DBV
(13.2.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg) Am 9.2.2015 trafen sich im Brandenburger #Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Wunsch des #DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg der Landesvorstand mit Ministerin Kathrin #Schneider zu einem ersten Gespräch. Der DBV bedauert, dass es bei Intransparenz und fehlendem Dialog bleiben wird. In den nächsten Jahren wird es immer weniger Geld für den Bahn- und Busverkehr in Brandenburg geben. Da wäre eine breite und frühzeitige #Einbeziehung aller Betroffenen eine Notwendigkeit, um in einem demokratischen Gemeinwesen optimale Kompromisse zu finden. Laut Ministerin Schneider können die Verbände stolz darauf sein, was sie alles erreicht hätten. Sie sieht keine Notwendigkeit, das bisherige Verfahren zu ändern. Der DBV bedauert diesen Standpunkt. Unter anderem kritisiert der DBV neben anderen Verbänden die absolute und strengste Geheimhaltung von der Ideensammlung bis zum Abschluss der Verkehrsverträge. Der Landesvorstand ist sich einig: Wir wollen nicht mit entscheiden, wer den Zuschlag bekommt, sondern mit Abgeordneten und dem Verkehrsministerium darüber sprechen, welche Bedingungen in die Ausschreibungen einfließen. Die Geheimhaltung des Ministeriums ist nicht notwendig, widerspricht demokratischen Gepflogenheiten und verhindert eine breite, öffentliche Diskussion. Schließlich fließen in die Bestellungen von Bahn- und Busverkehren über 400 Millionen Euro pro Jahr und die Öffentlichkeit darf nicht erfahren. Leider verschließt sich die Brandenburger Landesregierung und das Verkehrsministerium ohne verständlichen Gründen einer Diskussion und Mindesttransparenz darum, wofür Steuergeld tatsächlich ausgegeben wird. Pressekontakte: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 oder Michael Hasse, Ruf 01 76 / 62 26 21 49 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Bus: Diesmal war es kein Filmdreh Flammenpanik in BVG-Bus, aus Berliner Kurier
http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/diesmal-war-es-kein-filmdreh-flammenpanik-in-bvg-bus,7169126,29838222.html Buch – #Flammen im #Bus, aber diesmal in echt! Was tags zuvor am Gendarmenmarkt nur Filmspektakel war, wurde am Donnerstagvormittag auf der Linie 158 brenzlige Realität. Auf der Karower Chaussee begann ein Bus zu brennen. Vollbesetzt mit Passagieren. Gegen 10.30 Uhr beginnt der Bus [vermutlich 2856] der Linie 158 plötzlich zu qualmen, dringen dicke Rauchschwaden aus dem Motorraum. Die Rauchsäule steigt haushoch in den Himmel. Angst im Bus! Doch die Fahrerin bleibt cool und reagiert sofort – und genau richtig: Sie fährt den Bus auf Höhe der Theodor-Brugsch-Straße an den Straßenrand, öffnet die Türen und lässt die Fahrgäste aussteigen. Alle bleiben unverletzt. Gleichzeitig alarmiert sie BVG-Leitstelle und Feuerwehr. Als diese wenig später eintrifft, brennt das Heck des Busses bereits lichterloh. Wieso es dazu kommen konnte, ist unklar: „Alle unsere Busse haben eine #Brandlöschanlage. Diese hat offenbar nicht ausgelöst“, so BVG-Sprecherin Petra Reetz zum KURIER. Die Busfahrerin kann …
S-Bahn: Baumaßnahmen im Nord-Süd-Tunnel auf Kosten des Einzelhandels?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche #Bahn (DB) AG, die Industrieund #Handelskammer zu Berlin und den #Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Welche #Mieter des Einzelhandels auf Bahnhofsflächen sind von den #Baumaßnahmen betroffen? 2. Wie hoch sind bisher die jeweiligen Umsatzverluste in % zu beziffern? 3. Welche Kompensationsleistungen (Art, Menge und Zeitdauer) gibt es seitens der Ladenflächenvermieter? Zu 1. bis 3.:´Die DB #Station & Service AG ist sich der sozialen Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern bewusst. Durch #Mieterinformationen wurden alle Mieterinnen und Mieter jeweils über den aktuellen Stand der #Streckensperrung im #Nord-Süd S-Bahntunnel informiert. Einige wenige Mieterinnen und Mieter sind direkt durch die Baumaßnahme betroffen, denen wurde die Mietzahlung abgesenkt bzw. ausgesetzt. Zu den Umsatzverlusten kann aktuell keine Auskunft geben werden, da diese selbst noch nicht vorliegen. 4. Inwieweit kann das Land Berlin Kompensationsleistungen – z. B. durch Verzicht auf Gewerbesteuer anbieten? Zu 4.: Der Gewerbesteuer unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, d.h. jedes gewerbliche Unternehmen. Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Sofern Gewerbebetriebe Gewinne erzielen, fällt grundsätzlich Gewerbesteuer an. Ein Absehen von der Erhebung der Gewerbesteuer kommt nur in Betracht, wenn persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe vorliegen; dies ist einzelfallabhängig zu prüfen. Als Kompensationsmaßnahme für Baumaßnahmen, die Unternehmen belasten, kommt ein Verzicht auf die Erhebung der Gewerbesteuer regelmäßig nicht in Betracht. 5. An welche Stelle können sich Ladenbetreiber wenden, um vom Land Berlin Unterstützung in dieser Sache zu erhalten? 6. Sind für diese Fälle Gelder im Landes/ Bezirkshaushalt veranschlagt? Wenn ja, bitte Titelgenau aufschlüsseln. 7. Inwieweit hat sich das Land Berlin im Vorfeld der Baumaßnahmen mit den möglicherweise betroffenen Einzelhändlern in Verbindung gesetzt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? 8. Inwieweit hat das Land Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH und/oder der DB AG hierzu im Vorfeld Verhandlungen geführt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? Zu 5. bis 8.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt mit den Verkehrsunternehmen (BVG, DB), dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie den Fahrgastverbänden regelmäßige Koordinierungsrunden zu ÖPNV-Großbaustellen (ÖPNV: öffentlicher Personennahverkehr) durch, um den Zeitraum und Umfang der dafür notwendigen Sperrungen abzustimmen, um die Auswirkungen für die Fahrgäste zu minimieren. In diesem Zusammenhang fanden im Oktober 2014 auch Abstimmungen mit den DB-Unternehmen DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber der zu sanierenden Strecke sowie S-Bahn Berlin GmbH als mit dem S-Bahn Betrieb beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Zeitraum und Umfang der für die durchzuführenden Sanierungsarbeiten im Nord-Süd-S-Bahntunnel notwendigen Sperrungen statt. Der Umgang mit möglichen Umsatzeinbußen der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Folge der Baumaßnahme ist im Verhältnis zwischen der DB Station & Service AG als Vermieter und den jeweiligen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern zu führen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)
