Der rot-rot-grüne Senat hat große Pläne für die #S-Bahn. In Zukunft sollen #Dienstleister Züge kaufen und instand halten, für den #Fahrbetrieb andere Unternehmen verantwortlich sein. Inzwischen hat die Suche nach Firmen begonnen, die sich für das neue #Organisationsmodell interessieren. Bei S-Bahnern stoßen die Pläne jedoch auf Widerstand.
„Wir warnen davor, die S-Bahn zu zerstückeln. Wer das versucht, muss mit heftigen Reaktionen rechnen“, sagte Heiner Wegner von der Werkstatt Erkner. Die Eisenbahn- und #Verkehrsgewerkschaft (#EVG) sieht das Vorhaben ebenfalls kritisch. „Es geht an den Themen der Menschen in dieser Stadt vorbei“, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Kaum ein Berliner wird sie gelesen haben, die Vorabinformation 2017/ S 243 – 506422, die neun Tage vor Heiligabend im Internet unter www.ted.europa.eu erschienen ist. Normalerweise klicken nur Firmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen wollen, diesen Teil des Europäischen Amtsblatts an. Doch der Aufruf zum Wettbewerb, den der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) im Auftrag der Länder veröffentlicht hat, ist nicht zu unterschätzen. Er ist der erste offizielle Vorbote für die große Veränderung, die für die S-Bahn geplant ist.
„CSU mit grünem Anstrich“
Gesucht werden Unternehmen, die sich dafür interessieren, S-Bahnen zu betreiben. Zum einen geht es um die S-Bahn-Linien S3, S45, S5, S7, S75 und S9 – das Teilnetz Stadtbahn. Auch der Fahrbetrieb auf dem Teilnetz Nord-Süd soll neu vergeben werden – dabei handelt es sich unter anderem um die S1, S2 und S25. Die Verträge sollen schrittweise ab Dezember 2023 beginnen und ebenfalls gestaffelt bis 2031/ 2033 enden. Was ist nun das Neue? Es geht nur um den Fahrbetrieb – nur darum, Verkehrsleistungen zu erbringen.
Für die Bereitstellung der S-Bahnen sollen andere Firmen, die separat gesucht werden, zuständig sein. Heute werden die S-Bahnen von der S-Bahn Berlin GmbH, einem Unternehmen der Deutschen Bahn, …
Berlin wächst, die S-Bahnen werden voller. Nach Jahren der Agonie erlebt die Wirtschaft in dieser Region einen Aufschwung, die Bevölkerungszahl steigt, immer mehr Menschen fahren zur Arbeit und nach Feierabend zurück. Doch das #Schienennetz ist kaum mitgewachsen, und ein grundlegender Wechsel in der Politik ist nicht absehbar. Das muss sich ändern, so der Fahrgastverband #IGEB. Er verlangt einen massiven Ausbau des Streckennetzes der #S-Bahn. Dieses Verkehrsmittel leide immer noch unter den Folgen des Zweiten Weltkriegs, schreibt der Vizevorsitzende Jens Wieseke in der IGEB-Zeitschrift „#Signal“. Seine Forderung lautet: „Beendet den planerischen #Boykott der S-Bahn!“ #Wieseke, gebürtiger Berliner, ist Freund der deutlichen Aussprache. Damit hat sich der Postmitarbeiter, der sich 1993 in der Interessengemeinschaft Eisenbahn, Nahverkehr und Fahrgastbelange Berlin (IGEB) engagiert, nicht beliebt gemacht.
Doch mit seinen Forderungen für einen besseren Nahverkehr ist er sich nicht allein. In der IGEB-Geschäftsstelle im Bahnhof Lichtenberg gehen viele Fahrgastbeschwerden ein. Oft kommen sie von S-Bahn-Nutzern, die sich längere Züge, mehr Fahrten, neue Verbindungen wünschen – mehr Kapazität. Auch dies habe ihn zu dem Beitrag „Schluss mit dem S-Bahn-Boykott“ inspiriert, erzählt Wieseke. „Er soll eine Streitschrift sein“ – für die S-Bahn, die viele Verkehrsprobleme im Ballungsraum Berlin lösen würde, gegen Bremser in der Politik.
„Zum einen hat das Land Brandenburg die Vorteile eines eigenständigen und autarken Eisenbahnsystems für das Berliner Umland lange Zeit geleugnet“, schreibt der Verbandsvize. „Wer S-Bahn-Verlängerungen forderte, bekam fast so viel Gegenwind, wie ein West-Berliner, der nach dem Mauerbau 1961 noch mit der S-Bahn fuhr. Auf Brandenburger Regierungs- und Ministerialebene gab es einen ’Boykott’ des Systems S-Bahn, begründet mit zu hohen Kosten und eingebettet in eine allgemein autofixierte Verkehrspolitik.“
In seinem Beitrag erinnert er auch an den Streit in Orten westlich von Berlin: „Erbitterte Auseinandersetzungen zwischen S-Bahn- und Regionalbahnbefürwortern haben dazu geführt, dass das Havelland auch 28 Jahre nach dem Mauerfall noch keine S-Bahn hat, sondern nur Regionalzüge, die oft …
Drei Jahre gibt sich die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (#FBB) noch Zeit bis zur #Eröffnung des #BER. Vor knapp zwei Wochen verkündete Vorstandschef Engelbert Lütke #Daldrup den Terminplan, er war das zentrale Ergebnis seines ersten Jahres im Amt. Er glaubt fest daran, dass die Planung diesmal funktioniert.
Herr Lütke Daldrup, das Jahr geht dem Ende zu. Wie fühlen Sie sich?
Das war ein anstrengendes Jahr.
Warum? Sie haben doch gewusst, worauf sie sich einlassen, als sie am 7. März als Flughafenchef anfingen.
Die große Herausforderung war, das Projekt BER straffer zu organisieren. Um einen verlässlichen und unternehmerisch verantwortlichen Eröffnungstermin nennen zu können, mussten wir uns zunächst einen umfassenden Überblick verschaffen. Viele Verhandlungen mit Firmen und anderen Beteiligten waren erforderlich. Einen weiteren entscheidenden Schritt haben wir mit der Masterplanung 2040 gemacht. Nun haben wir eine langfristige Planung, wie die Kapazitäten für die steigenden Passagierzahlen am BER erweitert werden. Dieser Prozess wurde 2016 angestoßen, im November 2017 hat der Aufsichtsrat den in diesem Jahr erarbeiteten Masterplan beschlossen. Daneben gab es viele schwierige Themen – die Insolvenz von Air Berlin, den Weiterbetrieb von Schönefeld-Alt bis 2025 oder die Einigung mit dem Bund zum Regierungsflughafen. Wir sind ein gutes Stück vorangekommen.
Was haben Sie 2017 gelernt, womit Sie nicht gerechnet haben?
Alle gingen zu Beginn des Jahres noch davon aus, dass es eine Chance gibt, 2018 mit dem BER fertig zu werden. Ich musste lernen, dass das nicht möglich ist. Als ich in das Unternehmen eingetreten bin, war mir klar, dass wir versuchen müssen, mit den zentralen Auftragnehmern zu vertraglichen Regelungen zu kommen, die schnellere Prozesse ermöglichen und die auch mehr Sicherheit bei den Terminen geben. Dieser Prozess läuft seit einem halben Jahr, wir kommen gut voran. Mit dem größten Auftraggeber, der Firma Caverion, haben wir jetzt eine vertragliche Einigung über Fertigstellungstermine abgeschlossen. Bei Nichteinhaltung werden Strafzahlungen fällig.
Wann haben Sie die Hoffnung aufgegeben, dass es 2018 klappt? Als wir im Sommer 2017 den Rahmen- und Steuerungsterminplan für die bauliche Fertigstellung des Terminals in Abstimmung mit den Baufirmen und Dienstleistern …
Frage 1:
Wieviel eigene bei der #BVG angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen angestellte
Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind diese
angestellt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Es werden 1/3 intern und 2/3 durch #Dienstleister beauftragte Fahrkartenkontrolleure im
täglichen Einsatz gestellt.
Zurzeit sind folgende Dienstleister für die BVG AöR tätig:
#WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
#KÖTTER Sicherheits- und Ordnungsdienst SE & Co. KG
Berliner Objektschutz und Service Eltan GmbH (#B.O.S.)“
2
Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von BVG eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der BVG? Welchen
durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn? Wieviel befristete
Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die eigenen Fahrausweisprüfer und #Fahrausweisprüferinnen der BVG AöR werden
nach dem gültigen Tarifvertrag (TV-N) nach EG 3 vergütet.
Die Vergütung der einzelnen Fahrausweisprüfer/-innen der Dienstleister unterliegt der
Vertragsgestaltung zwischen der beauftragten Firma und deren Beschäftigten. Wie sich
die konkrete Vergütungslogik der Fahrausweisprüfer/-innen bei dem für die BVG AöR
tätigen Dienstleister gestaltet, entzieht sich unserer Kenntnis. Die BVG AöR wirkt
jedoch darauf hin, dass die Beschäftigten im Fahrausweisprüfdienst nicht anhand von
reinen Feststellungsprämien vergütet werden. Die Dienstleister sind vertraglich
verpflichtet, mindestens Mindestlohn bzw. nach dem gültigen Entgelttarifvertrag für die
Beschäftigten der Sicherheitsbranche in Berlin und Brandenburg zu vergüten.
Über die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge bei den für die BVG AöR tätigen
Dienstleistern liegen uns keine Informationen vor.“
Frage 3:
Warum stellt die BVG nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches Tochterunternehmen
hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie beurteilt dies der Senat?
Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, das Fahrkartenkontrolleure bei der BVG direkt und in
unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR setzt seit Jahrzehnten erfolgreich einen Mix von eigenen und externen
Fahrausweisprüfungen ein. Hierdurch können Prüfzeiten besser koordiniert und
gewährleistet werden.“
Die Personalverantwortung liegt bei der BVG. Es obliegt ihrer unternehmerischen
Verantwortung, sich teilweise des Personals externer Dienstleister zu bedienen. Aus und
Weiterbildungen sowie Ausstattung mit Sachmitteln obliegt den Dienstleistern.
Frage 4:
Wie stellt die BVG eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der Fahrkartenkontrolleure
sicher?
Antwort zu 4:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt eine qualifizierte Ausbildung im Rahmen von Schulungen und
Unterweisungen sowie anschließender Prüfung sicher. Die Dienstleister sind zusätzlich
vertraglich verpflichtet für jeden/jede Fahrausweisprüfer/in ein Befähigungsnachweis zu
erstellen. Es dürfen nur Mitarbeiter/-innen eingesetzt werden, die über einen
Befähigungsnachweis verfügen.
Die BVG AöR führt bei den Dienstleistern eine permanente Kontrolle der zu erbringenden
Leistung durch. Nicht erbrachte und nicht den Qualitätsvorgaben der BVG AöR
entsprechende Leistungen werden sanktioniert. Hierzu werden von der BVG AöR u. a.
3
Stichproben durchgeführt sowie Qualitätsprüfer der BVG AöR eingesetzt, die u.a. das
Auftreten und das Verhalten der eingesetzten Fahrausweisprüfer/-innen kontrollieren.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Generell sind alle Fahrausweisprüfer/-innen verpflichtet, elektronische Fahrausweise
(EFS) mit den ihnen zur Verfügung gestellten mobilen Datenerfassungsgeräten (MDE) zu
überprüfen. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen diese Verpflichtung, werden
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der BVG / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma sogenannte
„Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind diese
Prämien?
Antwort zu 6:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR zahlt generell keine sogenannten „Fangprämien“ (s. auch AW zu 2).“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wieviel eigene bei der #S-Bahn Berlin angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen
angestellte Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind
diese angestellt?
Antwort zu 1:
Die DB teilte hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin verfügt über keine eigenen Kontrollkräfte sondern arbeitet hier mit
einem spezialisierten #Dienstleister zusammen. In der Regel sind täglich bis zu 80 #Kontrolleure im Einsatz.“
2
Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von S Bahn eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der S Bahn Berlin?
Welchen durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn Berlin? Wieviel
befristete Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Der Dienstleister ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/-innen nach Maßgabe des
branchenüblichen Tarifrechts gemäß BDSW (Bundesverband für #Sicherheitswirtschaft) zu
entlohnen.“
Frage 3:
Warum stellt die S Bahn Berlin nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches
Tochterunternehmen hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie
beurteilt dies der Senat? Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, dass Fahrkartenkontrolleure
bei der S Bahn Berlin direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat sich unternehmerisch entschieden, in Zusammenarbeit mit
spezialisierten Unternehmen ihren Beitrag zu einem gesamthaften Kontrollsystem für
einen verkehrsträgerübergreifenden öffentlichen Nahverkehr einer Metropolregion zu
leisten.“
Der Senat beabsichtigt nicht, in der Zukunft darauf hin zu wirken, dass
Fahrausweiskontrolleure bei der S-Bahn direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen
angestellt werden. Die unternehmerische Verantwortung für das Personal obliegt allein der
DB.
Frage 4:
Wie stellt die S Bahn Berlin eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der
Fahrkartenkontrolleure sicher?
Antwort zu 4:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat den Dienstleister wirksam verpflichtet, geeignetes und geschultes
Personal einzusetzen, überprüft dies regelmäßig und sichert im Rahmen einer engen
Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Einhaltung der
Qualitätsstandards.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin teilt diese Beobachtung nicht. Die im Auftrag der S-Bahn Berlin
3
eingesetzten Kontrolleure sind angewiesen, grundsätzlich eine Prüfung mit dem
Handkontrollgerät durchzuführen und werden dahingehend auch überprüft.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der S Bahn Berlin / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma
sogenannte „Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind
diese Prämien?
Antwort zu 6:
Die DB teilte hierzu mit:
„Nein.“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch das Aufstellen von so
genannten #Verkehrsspiegeln an Kreuzungen und Ausfahrten?
Antwort zu 1:
Zunächst ist festzustellen, dass #Verkehrsspiegel keine Verkehrseinrichtungen im Sinne
der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) sind. Sie sind deshalb straßenverkehrsrechtlich
auch nicht #anordnungsfähig. Die Entscheidung über die Aufstellung derartiger Hilfsmittel
trifft allein der Straßenbaulastträger im Zuge einer Sondernutzungserlaubnis bzw. auf
Privatflächen der jeweilige Flächeneigentümer. Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
steht es frei, bei entsprechenden Anträgen auf Verkehrsspiegel gegenüber dem
Straßenbaulastträger eine verkehrsrechtliche Stellungnahme abzugeben.
Nach Einschätzung des Senats sind Verkehrsspiegel grundsätzlich ungeeignet, um die
Verkehrssicherheit für alle am Verkehr Teilnehmenden zu erhöhen. Die über viele Jahre
gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass bei aufgestellten Verkehrsspiegeln die
Nachteile die Vorteile deutlich überwiegen. Verkehrsspiegel können
Orientierungsschwierigkeiten verursachen, weil sie nur ein verkleinertes, gegebenenfalls
2
weit entferntes Bild zeigen. Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten der im Spiegel
erkennbaren Fahrzeuge oder Personen können durch diese Abbildung falsch beurteilt
werden. Das führt zu verkehrsgefährdenden Fehleinschätzungen. Darüber hinaus
entstehen durch Verkehrsspiegel sogenannte „tote Winkel“, in denen zu Fuß Gehende und
Radfahrende nicht gesehen werden und somit gefährdet sind.
Beim Verlassen eines Grundstücks, einer Fußgängerzone oder eines verkehrsberuhigten
Bereiches über einen abgesenkten Bordstein hinweg legt die Verhaltensregel des § 10
StVO fest, dass bei einem Ausfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
auszuschließen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Diese
Sorgfaltspflicht gebietet im Zweifel immer ein vorsichtiges Hineintasten in den Verkehr. Ein
Verkehrsspiegel hingegen suggeriert dem Ausfahrenden, die Verkehrslage ausreichend
überblicken zu können und wiegt ihn unter Umständen in trügerischer Sicherheit. Dies
führt dazu, dass die Sorgfaltspflicht oft außer acht gelassen wird. Der Spiegel begünstigt
im Ergebnis ein zügiges Ausfahren und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer.
Hinzu kommt, dass Verkehrsspiegel bei entsprechender Witterung schnell unbrauchbar
werden können, denn sie beschlagen oder vereisen leicht. Sie blenden bei tiefstehender
Sonne, werden häufig zerstört oder verdreht.
Frage 2:
Wie viele Verkehrsspiegel gibt es in Berlin derzeit?
Antwort zu 2:
Die von den Bezirken in der gesetzten Frist übermittelten Angaben werden in der
nachstehenden Tabelle zusammengefasst dargestellt:
Bezirk Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe
Friedrichshain-Kreuzberg 0
Lichtenberg 2 (davon ein Spiegel aufgestellt durch die BVG
in einem Haltestellenbareich
Marzahn-Hellersdorf 7
Mitte 1
Neukölln 1
Pankow 0
Reinickendorf 2
Spandau Keine Angabe
Steglitz-Zehlendorf 5
Tempelhof-Schöneberg Anzahl wird im Bezirk nicht erhoben
Treptow-Köpenick Keine Angabe
Die Anzahl von auf privaten Verkehrsflächen vorhandenen Verkehrsspiegeln kann von den
Bezirksämtern aufgrund der nicht gegebenen Zuständigkeit nicht benannt werden.
3
Frage 3:
Welche Kosten entstehen durch die Aufstellung eines solchen Verkehrsspiegels
und wer trägt diese?
Antwort zu 3:
Welche konkreten Kosten den Antragstellern bzw. Erlaubnisnehmern für die Aufstellung
und Unterhaltung eines Verkehrsspiegels entstehen, ist dem Senat nicht bekannt.
Die Kosten von Verkehrsspiegeln, die im öffentlichen Straßenland aufgestellt sind,
tragen die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt als Kosten für die sieben im Bestand des
Straßenbaulastträgers vorhandenen Verkehrsspiegel eine Höhe von ca. 650 – 850 Euro
pro Spiegel an.
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin nennt Kosten zwischen 500 – 2000 Euro, je nach
Qualität der Spiegel.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt mit, dass die Kosten je Spiegel mehrere
hundert Euro betragen können. Je nach Materialauswahl können die Kosten auch 1.000
EUR pro Stück überschreiten.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden Kosten ab 1200€ bis 4000€ pro Spiegel, je
nach Größe und Ausstattung angegeben.
Frage 4:
Welche Kriterien gibt es für das Aufstellen der Verkehrsspiegel?
Antwort zu 4:
Da der Senat einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln kritisch gegenübersteht, können
auch keine Kriterien für deren Aufstellung benannt werden. Verkehrsspiegel werden nicht
als geeignetes Instrument angesehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 5:
An wen können sich insbesondere Unternehmen beratend wenden, um für ihren Lieferverkehr eine bessere
Sichtbarkeit beim Auf- und Abfahren vom Grundstück für Fußgänger und Radfahrer zu bekommen?
Antwort zu 5:
Sichtverbesserungen im Bereich von Grundstückszufahrten können sowohl durch
straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen (ein Aufstellen von Verkehrszeichen oder das
Auftragen von Fahrbahnmarkierungen) als auch durch bauliche Maßnahmen (z.B.
4
bauliche Aufweitungen einer Grundstückszufahrt) erreicht werden. Beratend und als erste
Anlaufstellen stehen hierfür sowohl die Fachbereiche Tiefbau der bezirklichen Straßenund
Grünflächenämter als auch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zur Verfügung.
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche Zielsetzung(en) verfolgt die #Verkehrslenkung Berlin konkret? Wo sind diese Ziele definiert? Wann sind diese zuletzt geändert worden?
Antwort zu 1.:
Die Verkehrslenkung Berlin (#VLB) verfolgt als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Ziel, das sichere Miteinander und eine flüssige Mobilität für alle am Verkehr Teilnehmenden insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen Berlins (einschließlich der Autobahnen) sicherzustellen. Weitere Ziele sind die Stärkung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. durch Bevorrechtigung von Bussen und Straßenbahnen sowie eine gezielte und schnelle Information der Verkehrsteilnehmer durch Verkehrsinformationssysteme.
Die Kriterien zur Erreichung dieser Ziele ergeben sich aus einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen, über die auch geregelt ist, welche Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Baustellen, Veranstaltungen, Filmdreharbeiten etc. getroffen werden bzw. erteilt werden können. Die konkreten Ziele werden mit Blick auf die sich stetig verändernden Anforderungen des komplexer werdenden Berliner Verkehrs und die nachhaltige Gewährleistung einer sicheren, zügigen und umweltgerechten Mobilität angepasst.
Frage 2:
Wie viele Genehmigungen von "#Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 2.:
Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wird Folgendes allgemein vorangestellt:
Die VLB betreibt seit Mai 2010 ein EDV-Programmsystem, das die Auswertung der angefragten Daten teilweise ermöglicht. Auswertungen zu den Vorjahren sind dagegen nicht (mehr) zu ermitteln. Eine tagesgenaue Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage mit Sperrungen in Bezug auf die erteilten Erlaubnisse bzw. Genehmigungen in der Zuständigkeit der VLB mit teilweisen bzw. vollständigen Sperrungen ist entweder nicht erfasst oder für den Zeitraum ab 2010 nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln.
Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen reichen von einfachen Fahrstreifensperrungen z.B. für Kranaufstellungen bis zu komplexen Bauvorhaben mit vielen Bauherren und Bauunternehmen und zahlreichen Bauphasen und Bauabschnitten teilweise über mehrere Jahre hinweg.
Jahr
Zahl der Anordnungen
ab Mai 2010
2.702
2011
3.120
2012
2.501
2013
2.536
2014
1.997
2015
1.906
2016
2.222
2017
2.670 bisher
Frage 3.:
Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen durch #Veranstaltungen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen " sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 3.:
Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches über die teilweise Sperrung einer Straße oder eines Straßenabschnitts bis hin zu einer vollständigen Straßensperrung.
Jahr
ab Mai 2010
Erlaubnisse
178
2011
324
2012
284
2013
281
2014
288
2015
303
2016
312
2017
272 bisher
Frage 4.:
Wie viele Genehmigungen "zum Aufstellen von #Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 4.:
In Rede stehen hier Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 b StVO mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen im Land Berlin zu parken. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten jeweils für einen bis neunzehn Bauwagen, je nachdem für wie viele Fahrzeuge gleichzeitig eine Beantragung erfolgte. Über die Zahl der tatsächlichen Standtage im öffentlichen Straßenland kann keine Aussage getroffen werden, da neben der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von dem jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt – Tiefbauamt – eine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenlandes erforderlich ist und die Ausnahmegenehmigung nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn der Bauwagen in Verbindung mit einer Einsatzstelle (Baueinrichtungsfläche) geparkt wird.
Jahr
erteilteAusnahmegenehmigungen
ab Mai 2010
11
2011
20
2012
18
2013
22
2014
12
2015
12
2016
20
2017
9 bisher
Frage 5.:
Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 5.:
Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches bis zu kurzzeitigen Straßen- und/oder Gehweg- bzw. Radwegsperrungen.
U-Bahn, Baustellen, Diesel-Streit: Was kommt im neuen Jahr auf uns zu? Der große Verkehrsausblick:
8. Januar 2018: U5 wird gesperrt
Eine der wichtigsten U-Bahn-Linien in Berlin wird verkürzt, auf anderen Abschnitten wird die Fahrt beschwerlicher. Betroffen ist vom 8. Januar bis 8. April 2018 die U 5, wo Stellwerks- und Bauarbeiten anstehen. Auf der Ost-West-Trasse sind normalerweise täglich 80.000 Menschen unterwegs.
Zwischen Frankfurter Allee und Frankfurter Tor sowie zwischen Frankfurter Tor und Strausberger Platz gibt es Pendelverkehr, teilen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit. Zwischen Strausberger Platz und Alexanderplatz fahren während der Bauzeit gar keine U-Bahnen.
Die BVG richtet einen Schienenersatzverkehr ein – wie schon bei früheren Betriebsunterbrechungen auf der U5 in Form einer Ringlinie. In Richtung Alexanderplatz fahren die Busse über die Karl-Marx-Allee. Viele U5-Fahrgäste aus Richtung Hönow werden aber sicher schon in Wuhletal aussteigen – und in die S5 umsteigen, die dadurch dann noch voller wird.
Noch länger wird die Sperrung sein, die für die U-Bahn-Linie U55 (Brandenburger Tor–Hauptbahnhof) vorgesehen ist. Auf der mit knapp zwei Kilometern kürzesten U-Bahn-Linie Berlins werden von Juni bis Dezember 2018 keine Züge fahren. Dort wird neue Stellwerkstechnik installiert.
***
22. Februar: Müssen Dieselfahrzeuge künftig draußen bleiben?
Das neue Jahr wird spannend für alle, die ein Dieselauto besitzen. Denn dann wird sich entscheiden, ob Dieselfahrzeuge mit schlechten Abgaswerten auch in Berlin künftig einen Bogen um die Innenstadt machen müssen.
Am 22. Februar 2018 befasst sich das Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil, das für Düsseldorf ein Dieselfahrverbot für zulässig gehalten hat. Danach, möglicherweise im Frühjahr 2018, will sich das Verwaltungsgericht Berlin mit dem Thema beschäftigen. Dann geht es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Berlin. Der Senat unternehme zu wenig, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu senken, so …
Die Linie verkehrt täglich zwischen 6 und 20 Uhr, am Wochenende (Samstag und Sonntag) ab 8 Uhr.
Zur Minna-Todenhagen-Brücke: sie ist eine 420 Meter lange Stahlbetonquerung und die zweitlängste Spreequerung. Die vierspurige Brücke verbindet die Rummelsburger Straße, die nach Köpenick führt, mit der B 96 auf der südwestlichen Spreeseite. Die Brücke soll vor allem Oberschöneweide vom Durchgangsverkehr entlasten. Mit ihren 420 Metern ist die Minna-Todenhagen-Brücke immerhin fast halb so lang wie die Rudolf-Wissell-Brücke, die eine Distanz von 926 Metern über der Stadtautobahn überwindet.
Mit der Inbetriebnahme der Minna-Todenhagen-Brücke sollte die BVG-Fähre F11 zwischen Baumschulenstraße und Wilhelmstrand – die älteste Fährlinie Berlins – ihren Betrieb eigentlich einstellen, doch auf Intervention vieler Fans ließ sich die Senatsverwaltung für Verkehr zu einem Kompromiss überreden. Die Solarfähre wird ein Jahr lang parallel zur Brücke weiterbetrieben, danach soll entschieden werden, ob ihr Betrieb wirtschaftlich vertretbar ist.
An den #U-Bahnhöfen #Jannowitzbrücke (#U8) und #Siemensdamm (#U7) gingen
am heutigen Freitag, 22. Dezember 2017, neue Aufzüge in Betrieb. Am Bahnhof #Kurt-Schumacher Platz (#U6) läuft die Anlage bereits seit gestern.
An der Jannowitzbrücke verbindet der Aufzug die Bahnsteigebene mit dem
Bahnhofsvorplatz an der Brückenstraße. Auf dem Umsteigebahnhof zur SBahn
gehen die Arbeiten auch nach der Inbetriebnahme des Aufzugs noch
weiter. Es werden noch zwei Fahrtreppen eingebaut, ein neuer Ausgang zur
Holzmarktstraße geschaffen und der Bahnhofsvorplatz wieder hergestellt. Die
Bahnsteigplatten und die Hintergleiswände wurden bereits vor dem Aufzugsbau
saniert. Das Gesamtbudget für alle Arbeiten liegt bei rund 5,7 Millionen
Euro.
Am Bahnhof Siemensdamm hatten die Planer und Baufirmen eine besondere
Herausforderung zu bewältigen. Die Geschoßdecken bestehen dort aus einem
hochfesten Beton, da die Station in den 1980er-Jahren als Schutzraumanlage
in den Zeiten des kalten Krieges konzipiert war. Die Baukosten beliefen
sich auf rund eine Million Euro.
Bereits einen Tag zuvor ging der neue Aufzug am U-Bahnhof Kurt-
Schumacher-Platz in Betrieb. Die Baukosten dort beliefen sich auf rund
800.000 Euro. Durch seine architektonische Gestaltung ist der Aufzug ein echter
Hingucker. Voll verglast sorgt er für viel Licht für die Nutzer und eine angenehme
Offenheit.
Dank der Lage auf dem Mittelstreifen des Kurt-Schumacher-Damms ist er zudem
aus allen Richtungen schnell zu erreichen. Damit Fahrgäste die Straße
sicher queren könne, wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung
Berlin eine neue #Fußgängerampel eingerichtet.
Mit den drei neuen Aufzügen sind nun 118 Berliner U-Bahnhöfe #barrierefrei
zugänglich, 110 mit #Aufzügen, acht oberirdische Stationen mit #Rampen.