Tarife: Fahrscheinkontrolleure in Berlin BVG-Kontrolleure: Wie sie arbeiten, was sie dürfen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/02/bvg-kontrolleure-fahrausweispruefer-in-berlin.html

#Fahrkartenkontrolleure im Berliner Nahverkehr geraten immer wieder in die Kritik: Sie seien ungehobelt, ungepflegt, ungebildet und mitunter aggressiv, so der Vorwurf. Doch wer #Kontrolleur bei der BVG werden will, muss durchaus Ansprüchen genügen.

#Einstellungsvoraussetzungen für Fahrkartenkontrolleure bei der BVG:

  • „Sachkundeprüfung“ nach §34a GewO (Bewachungserlaubnis)
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
  • sicheres und freundliches Auftreten samt gepflegtem Erscheinungsbild

Wenn die Tür zuknallt, geben sie sich zu erkennen
Oft sind es Männer zwischen 30 und 40 Jahren – mit Vollbart vorne und Stiernacken hinten, mitunter sind es auch Frauen in ausgebleichten Jeans oder ältere Herren, die wie Versicherungsvertreter aussehen: Viele, die in Berlin in Bus und Bahn einsteigen, könnten Fahrkartenkontrolleure sein – doch im öffentlichen Nahverkehr geben sich diese immer erst dann zu erkennen, wenn die Türen zuknallen. „Die #Fahrscheine ma bitte“, heißt es dann und von zwei Seiten nähern sich die immer im Doppelpack arbeitenden …

BVG + Tarife: Fahrkartenkontrollen bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wieviel eigene bei der #BVG angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen angestellte
Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind diese
angestellt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Es werden 1/3 intern und 2/3 durch #Dienstleister beauftragte Fahrkartenkontrolleure im
täglichen Einsatz gestellt.
Zurzeit sind folgende Dienstleister für die BVG AöR tätig:
#WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
 #KÖTTER Sicherheits- und Ordnungsdienst SE & Co. KG
 Berliner Objektschutz und Service Eltan GmbH (#B.O.S.)“
2
Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von BVG eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der BVG? Welchen
durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn? Wieviel befristete
Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die eigenen Fahrausweisprüfer und #Fahrausweisprüferinnen der BVG AöR werden
nach dem gültigen Tarifvertrag (TV-N) nach EG 3 vergütet.
Die Vergütung der einzelnen Fahrausweisprüfer/-innen der Dienstleister unterliegt der
Vertragsgestaltung zwischen der beauftragten Firma und deren Beschäftigten. Wie sich
die konkrete Vergütungslogik der Fahrausweisprüfer/-innen bei dem für die BVG AöR
tätigen Dienstleister gestaltet, entzieht sich unserer Kenntnis. Die BVG AöR wirkt
jedoch darauf hin, dass die Beschäftigten im Fahrausweisprüfdienst nicht anhand von
reinen Feststellungsprämien vergütet werden. Die Dienstleister sind vertraglich
verpflichtet, mindestens Mindestlohn bzw. nach dem gültigen Entgelttarifvertrag für die
Beschäftigten der Sicherheitsbranche in Berlin und Brandenburg zu vergüten.
Über die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge bei den für die BVG AöR tätigen
Dienstleistern liegen uns keine Informationen vor.“
Frage 3:
Warum stellt die BVG nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches Tochterunternehmen
hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie beurteilt dies der Senat?
Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, das Fahrkartenkontrolleure bei der BVG direkt und in
unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR setzt seit Jahrzehnten erfolgreich einen Mix von eigenen und externen
Fahrausweisprüfungen ein. Hierdurch können Prüfzeiten besser koordiniert und
gewährleistet werden.“
Die Personalverantwortung liegt bei der BVG. Es obliegt ihrer unternehmerischen
Verantwortung, sich teilweise des Personals externer Dienstleister zu bedienen. Aus und
Weiterbildungen sowie Ausstattung mit Sachmitteln obliegt den Dienstleistern.
Frage 4:
Wie stellt die BVG eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der Fahrkartenkontrolleure
sicher?
Antwort zu 4:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt eine qualifizierte Ausbildung im Rahmen von Schulungen und
Unterweisungen sowie anschließender Prüfung sicher. Die Dienstleister sind zusätzlich
vertraglich verpflichtet für jeden/jede Fahrausweisprüfer/in ein Befähigungsnachweis zu
erstellen. Es dürfen nur Mitarbeiter/-innen eingesetzt werden, die über einen
Befähigungsnachweis verfügen.
Die BVG AöR führt bei den Dienstleistern eine permanente Kontrolle der zu erbringenden
Leistung durch. Nicht erbrachte und nicht den Qualitätsvorgaben der BVG AöR
entsprechende Leistungen werden sanktioniert. Hierzu werden von der BVG AöR u. a.
3
Stichproben durchgeführt sowie Qualitätsprüfer der BVG AöR eingesetzt, die u.a. das
Auftreten und das Verhalten der eingesetzten Fahrausweisprüfer/-innen kontrollieren.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Generell sind alle Fahrausweisprüfer/-innen verpflichtet, elektronische Fahrausweise
(EFS) mit den ihnen zur Verfügung gestellten mobilen Datenerfassungsgeräten (MDE) zu
überprüfen. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen diese Verpflichtung, werden
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der BVG / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma sogenannte
„Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind diese
Prämien?
Antwort zu 6:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR zahlt generell keine sogenannten „Fangprämien“ (s. auch AW zu 2).“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Tarife: Fahrkartenkontrollen bei der S Bahn Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wieviel eigene bei der -Bahn Berlin angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen
angestellte Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind
diese angestellt?
Antwort zu 1:
Die DB teilte hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin verfügt über keine eigenen Kontrollkräfte sondern arbeitet hier mit
einem spezialisierten #Dienstleister zusammen. In der Regel sind täglich bis zu 80
#Kontrolleure im Einsatz.“
2
Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von S Bahn eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der S Bahn Berlin?
Welchen durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn Berlin? Wieviel
befristete Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Der Dienstleister ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/-innen nach Maßgabe des
branchenüblichen Tarifrechts gemäß BDSW (Bundesverband für #Sicherheitswirtschaft) zu
entlohnen.“
Frage 3:
Warum stellt die S Bahn Berlin nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches
Tochterunternehmen hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie
beurteilt dies der Senat? Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, dass Fahrkartenkontrolleure
bei der S Bahn Berlin direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat sich unternehmerisch entschieden, in Zusammenarbeit mit
spezialisierten Unternehmen ihren Beitrag zu einem gesamthaften Kontrollsystem für
einen verkehrsträgerübergreifenden öffentlichen Nahverkehr einer Metropolregion zu
leisten.“
Der Senat beabsichtigt nicht, in der Zukunft darauf hin zu wirken, dass
Fahrausweiskontrolleure bei der S-Bahn direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen
angestellt werden. Die unternehmerische Verantwortung für das Personal obliegt allein der
DB.
Frage 4:
Wie stellt die S Bahn Berlin eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der
Fahrkartenkontrolleure sicher?
Antwort zu 4:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat den Dienstleister wirksam verpflichtet, geeignetes und geschultes
Personal einzusetzen, überprüft dies regelmäßig und sichert im Rahmen einer engen
Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Einhaltung der
Qualitätsstandards.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin teilt diese Beobachtung nicht. Die im Auftrag der S-Bahn Berlin
3
eingesetzten Kontrolleure sind angewiesen, grundsätzlich eine Prüfung mit dem
Handkontrollgerät durchzuführen und werden dahingehend auch überprüft.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der S Bahn Berlin / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma
sogenannte „Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind
diese Prämien?
Antwort zu 6:
Die DB teilte hierzu mit:
„Nein.“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz