Frage 1: In Fahrradstraßen (Anlieger frei), die Teil einer Parkzone sind, gibt es eine uneindeutige Regelung: Die Parkzone erlaubt auch jenen die Einfahrt in die Fahrradstraße, deren Parkzone dort liegt und die dort parken wollen, die aber keine unmittelbaren Anlieger (im Sinne von Anrainer) sind. Das Schild „Fahrradstraße, Anlieger frei“ verbietet es denselben Autofahrer*innen wiederum. Kann der Senat die Frage eindeutig beantworten, welche Regelung Vorrang hat? Antwort zu 1: Fahrradstraßen mit einer Verkehrsfreigabe „Anlieger frei“ dürfen von anderem Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeugen nur dann benutzt werden, wenn eine Anliegereigenschaft besteht. Diese Anliegereigenschaft wird regelmäßig durch eine Beziehung zu den an die gesperrte Straße anliegenden Grundstücken begründet. Die beabsichtigte Nutzung des Parkraums allein führt nicht bereits dazu, dass die Anliegereigenschaft erlangt wird. Die Parkregelungen im Zuge einer Fahrradstraße richten sich folglich an den dort zugelassenen Verkehr und begründen für sich genommen keine Erlaubnis zur Nutzung der Straße.
Berlin, den 25.05.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Ein Montagmorgen in Berlin im Jahr 2050. Studierende, auf dem Weg zur Uni, klicken auf dem #Smartphone ihr Ziel an. Die #Verkehrs-App signalisiert dem nächsten autonomen #Shuttle-on-demand ihren Standort. Der #Bus kommt und nimmt sie auf. Per Funk informiert er die Fahrzeuge in der Umgebung, dass er den Haltepunkt verlässt. Die autonomen Autos bremsen sanft ab und lassen den Bus in den Verkehr #einfädeln. Die nächste Ampel weiß bereits, dass sich der Shuttle nähert und schaltet auf Grün.
Gegen harte Proteste hatte der Senat im Jahr 1989 die #Busspur auf dem #Kudamm binnen eines Jahres umgesetzt – im Jahr 2022 dauert allein schon deren #Genehmigung viel länger. Ein Grund: übertriebene #Regulierung.
„Die #Busspuren werden als Waffe gegen die Autos eingesetzt“, schnaubt ein wütender Demonstrant. Gegner überschütten die „Bus“-Markierungen auf dem Kurfürstendamm mit Farbe. Und auch die AG City, ein Interessenverein von Geschäftsleuten, läuft Sturm: Die neue Spur würde den Kudamm zu einer „Rennbahn des öffentlichen Personennahverkehrs“ und damit den „Boulevard kaputtmachen“.
Die Berliner Verkehrsbetriebe sorgen für holperfreie Fahrt. Die BVG repariert deshalb eine vom Individualverkehr stark befahrene #Gleisüberfahrt. Damit auch künftig alles sicher und komfortabel rollt, werden die Gleise und der Straßenbelag an der Kreuzung An der #Wuhlheide / #Rudolf-Rühl-Allee erneuert und gleichzeitig eine neue #Stromzufuhr für die Fahrleitungen der Straßenbahn am Straßenrand installiert.
Frage 1: Ab welchem Zeitpunkt sollen in Berlin keine Autos mit #Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden? Frage 2: Wie lange dürfen kurz vor dieser Frist zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren noch genutzt werden? Welche #Übergangsfristen sind geplant? Wird es Sonderregelungen für Hybrid- oder gasbetriebene Fahrzeuge geben?
Für die #marode#Rudolf-Wissell-Brücke will Berlin einen #Neubau errichten – bei laufendem Verkehr. Die #Autobahnbrücke soll mehr Platz und einen besseren Lärmschutz bekommen. Für Dutzende #Kleingärtner bedeutet das aber den Verlust ihrer #Parzellen. Für den geplanten Neubau der Berliner Rudolf-Wissell-Brücke werden 62 Kleingärten #dauerhaft weichen müssen. Das gab die zuständige #Autobahngesellschaft#Deges am Dienstag bekannt.
Wie viele Verkehrskontrollen fanden in den Jahren 2019 – 2021 speziell zum Halten/ Parken von PKW und LKW auf Rad- und Gehwegen im Land Berlin statt? (Bitte nach Jahren, Bezirken sowie Einsatzkräftestunden aufschlüsseln.)
In wie vielen Fällen kam es zu einer Umsetzung, begonnenen Umsetzung oder vermiedenen Umsetzung von Fahrzeugen (bitte separat und aufgeschlüsselt nach Monaten und nach Grund der Umsetzung angeben)?
Zu 1. und 2.:
Eine statistische Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht.
Wie viele Umsetzungen von Fahrzeugen wurden nach Kenntnis des Senates durch den Abschleppdienst der BVG seit seiner Inbetriebnahme durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Monaten, Grund der Umsetzung)? Wie hoch waren die Kosten und die dadurch erzielten Einnahmen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 3.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„ Das Vorgehen gegen das rechtswidrige Halten/ Parken auf Fahrradwegen ist nicht Gegenstand der Abschleppleistung der BVG. Die Berechtigung für Umsetzungen der BVG ist das Berliner Mobilitätsgesetz § 23. Demnach handelt es sich primär um die Freihaltung der Bussonderfahrstreifen. Dies bedeutet, dass nur Fahrzeuge, die im Haltestellenbereich oder auf den Bussonderfahrstreifen parken und somit den ÖPNV behindern, umgesetzt werden dürfen.“
Gab es Fälle, bei denen trotz Vorliegen eines Regelfalles zur Anordnung des Umsetzens Fahrzeuge nicht umgesetzt worden sind? Wenn ja, wie häufig und aus welchen Gründen?
Zu 4.:
Eine statistische Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht.
Wie viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zum Halten/ Parken von PKW und LKW auf Rad- und Gehwegen sowie Busspuren wurden in den Jahren 2019 – 2021 im Land Berlin geahndet? (Bitte separat aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken)
Zu 5.:
Die erfragten Daten sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen:
Halten/Parken auf Radwegen (beschildert und unbeschildert) sowie gemeinsa men/ getrennten Rad- undGehwegen
2019
2020
2021
Charlottenburg-Wilmersdorf
951
1.400
1.159
Friedrichshain-Kreuzberg
4.652
1.098
810
Lichtenberg
559
369
333
Marzahn-Hellersdorf
128
63
119
Mitte
3.585
2.369
2.313
Neukölln
1.446
926
856
Pankow
606
695
557
Reinickendorf
487
486
562
Spandau
339
457
507
Steglitz-Zehlendorf
870
1.012
1.099
Tempelhof-Schöneberg
3.606
2.039
3.036
Treptow-Köpenick
921
441
553
Gesa mt
18.150
11.355
11.904
Halten/ Parken auf Radschutzstreifen
2019
2020
2021
Charlottenburg-Wilmersdorf
9.369
5.196
4.847
Friedrichshain-Kreuzberg
2.400
1.465
1.210
Lichtenberg
320
255
377
Marzahn-Hellersdorf
32
18
36
Mitte
8.479
4.910
4.063
Neukölln
5.224
2.646
2.505
Pankow
559
418
596
Reinickendorf
156
160
365
Spandau
229
218
320
Steglitz-Zehlendorf
960
568
378
Tempelhof-Schöneberg
1.447
1.205
1.566
Treptow-Köpenick
349
264
277
Gesa mt
29.524
17.323
16.540
Halten/Parken aufBussonderfahrstreifen
2019
2020
2021
Charlottenburg-Wilmersdorf
4.417
3.272
2.679
Friedrichshain-Kreuzberg
889
869
671
Lichtenberg
430
117
140
Marzahn-Hellersdorf
11
16
22
Mitte
5.500
1.634
1.713
Neukölln
3.345
3.556
4.895
Pankow
373
126
163
Reinickendorf
115
181
261
Spandau
417
529
325
Steglitz-Zehlendorf
2.582
2.117
1.150
Tempelhof-Schöneberg
10.975
8.291
6.227
Treptow-Köpenick
98
80
37
Gesa mt
29.152
20.788
18.283
(Stand: 29. April 2022)
Wie viele Verwarngelder und Bußgeldbescheide hat die Bußgeldstelle des Landes Berlin insgesamt zum Halten/ Parken von PKW und LKW auf Rad- und Gehwegen und Busspuren in den Jahren 2019 – 2021 ausgestellt, wie viele wurden eingenommen? (Bitte separat aufschlüsseln nach Jahren)
Zu 6.:
Eine Speicherung der erfragten Daten bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin erfolgt maximal 14 Monate. Dementsprechend gingen im Zeitraum vom 4. März 2021 bis 4. Mai 2022 insgesamt 51.392 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen zu o. g. Verstößen bei der Bußgeldstelle ein. Dazu wurden 1.652.875,23 Euro an Verwarn- und Bußgeldern erhoben.
Wie plant der Senat gegen das Halten/ Parken von Fahrzeugen auf Rad- und Gehwegen sowie Busspuren entschiedener vorzugehen (Koalitionsvertrag S. 83)? Inwiefern wird hier die Fahrradstaffel der Berliner Polizei einbezogen?
Zu 7.:
Im Lichte der vom Senat angestrebten Mobilitätswende, der Abkehr von der sogenannten
„ Berliner Linie“ in der Verkehrsüberwachung sowie der Novellierung der Bußgeldkatalogverordnung sind die mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Dienstkräfte der Polizei Berlin und der bezirklichen Ordnungsämter gehalten, konsequent gegen verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge einzuschreiten und diese auch nach Einzelfallprüfung umzusetzen. In diesem Zusammenhang sind zum Themenfeld
„ Verkehrswidriges Halten und Parken“ auch im Jahr 2022 stadtweite Schwerpunktmaßnahmen vorgesehen. Ganzjährig flankiert werden diese Bemühungen durch die personell aufgestockte Fahrradstaffel und die im Jahr 2021 eingeführten Fahrradstreifen der örtlichen Direktionen 1 bis 4. Die hier eingesetzten Dienstkräfte haben vorrangig den Auftrag, das Fehlverhalten von und gegenüber Radfahrenden festzustellen und zu ahnden.
Mit Blick auf die bezirklichen Ordnungsämter hat der Senat in den Richtlinien der Regierungspolitik seine Pläne für die 19. Wahlperiode wie folgt dargestellt: „ Im Rahmen der vorhandenen Ressourcen in den Ordnungsämtern wird ein Fachbereich
„ Parkraumbewirtschaftung und Überwachung Ruhender Verkehr“ eingerichtet. Dieser Prozess ist bis spätestens 2023 abzuschließen.“
Im Rahmen der verschiedenen Projekte und Arbeitsgruppen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden Leitfäden für die Umsetzung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben zur Stärkung der Verkehrssicherheit in Berlin erarbeitet, die die Grundlage für den Aufbau des neuen Fachbereichs
„ Parkraumbewirtschaftung und Überwachung Ruhender Verkehr“ in allen 12 bezirklichen Ordnungsämtern zum Ziel hat. Im Rahmen des Projektes „ Zukunftsfähige Ordnungsämter“ werden bis Ende dieses Jahres die Umsetzungspläne einschließlich der Ressourcenausstattung der Bezirke erstellt. Eckpunkte werden hierbei die vom Rat der Bürgermeister eingeforderte Verstetigung des Verkehrsüberwachungsdienstes als eigenständiges Tätigkeitsfeld sowie die Übernahme der bisher in die Verkehrsüberwachung temporär abgeordneten Parkraumüberwachungskräfte auf noch zu schaffende Stellen in den bezirklichen Ordnungsämtern sein. Mit den dann ausschließlich für die Verkehrsüberwachung eingesetzten Dienstkräften wird eine gezieltere Einsatzplanung zur Stärkung der Verkehrssicherheit möglich sein, als es heute im Rahmen von Mischarbeitsgebieten gegeben ist.
Berlin, den 12. Mai 2022 In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport