Radverkehr: Runter vom Radweg – Vorgehen gegen rechtswidriges Halten/Parken auf dem Fahrradweg, aus Senat

  1. Wie viele Verkehrskontrollen fanden in den Jahren 2019 – 2021 speziell zum Halten/ Parken von PKW und LKW auf Rad- und Gehwegen im Land Berlin statt? (Bitte nach Jahren, Bezirken sowie Einsatzkräftestunden  aufschlüsseln.)
  • In wie vielen Fällen kam es zu einer Umsetzung, begonnenen Umsetzung oder vermiedenen Umsetzung von Fahrzeugen (bitte separat und aufgeschlüsselt nach Monaten und nach Grund der Umsetzung angeben)?

Zu 1. und 2.:

Eine statistische Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht.

  • Wie viele Umsetzungen von Fahrzeugen wurden nach Kenntnis des Senates durch den Abschleppdienst der BVG seit seiner Inbetriebnahme durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Monaten, Grund der Umsetzung)? Wie hoch waren die Kosten und die dadurch erzielten Einnahmen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?

Zu 3.:

Hierzu teilt die BVG mit:

„ Das Vorgehen gegen das rechtswidrige Halten/ Parken auf Fahrradwegen ist nicht Gegenstand der Abschleppleistung der BVG. Die Berechtigung für Umsetzungen der BVG ist das Berliner Mobilitätsgesetz § 23. Demnach handelt es sich primär um die Freihaltung der Bussonderfahrstreifen. Dies bedeutet, dass nur Fahrzeuge, die im Haltestellenbereich oder auf den Bussonderfahrstreifen parken und somit den ÖPNV behindern, umgesetzt werden dürfen.“

  • Gab es Fälle, bei denen trotz Vorliegen eines Regelfalles zur Anordnung des Umsetzens Fahrzeuge nicht umgesetzt worden sind? Wenn ja, wie häufig und aus welchen Gründen?

Zu 4.:

Eine statistische Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht.

  • Wie viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zum Halten/ Parken von PKW und LKW auf Rad- und Gehwegen sowie Busspuren wurden in den Jahren 2019 – 2021 im Land Berlin geahndet? (Bitte separat aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken)

Zu 5.:

Die erfragten Daten sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen:

Halten/ Parken auf Radwegen (beschildert und unbeschildert) sowie gemeinsa men/ getrennten Rad- und Gehwegen201920202021
Charlottenburg-Wilmersdorf9511.4001.159
Friedrichshain-Kreuzberg4.6521.098810
Lichtenberg559369333
Marzahn-Hellersdorf12863119
Mitte3.5852.3692.313
Neukölln1.446926856
Pankow606695557
Reinickendorf487486562
Spandau339457507
Steglitz-Zehlendorf8701.0121.099
Tempelhof-Schöneberg3.6062.0393.036
Treptow-Köpenick921441553
Gesa mt18.15011.35511.904
Halten/ Parken auf Radschutzstreifen201920202021
Charlottenburg-Wilmersdorf9.3695.1964.847
Friedrichshain-Kreuzberg2.4001.4651.210
Lichtenberg320255377
Marzahn-Hellersdorf321836
Mitte8.4794.9104.063
Neukölln5.2242.6462.505
Pankow559418596
Reinickendorf156160365
Spandau229218320
Steglitz-Zehlendorf960568378
Tempelhof-Schöneberg1.4471.2051.566
Treptow-Köpenick349264277
Gesa mt29.52417.32316.540
Halten/ Parken auf Bussonderfa hrstreifen201920202021
Charlottenburg-Wilmersdorf4.4173.2722.679
Friedrichshain-Kreuzberg889869671
Lichtenberg430117140
Marzahn-Hellersdorf111622
Mitte5.5001.6341.713
Neukölln3.3453.5564.895
Pankow373126163
Reinickendorf115181261
Spandau417529325
Steglitz-Zehlendorf2.5822.1171.150
Tempelhof-Schöneberg10.9758.2916.227
Treptow-Köpenick988037
Gesa mt29.15220.78818.283

(Stand: 29. April 2022)

  • Wie viele Verwarngelder und Bußgeldbescheide hat die Bußgeldstelle des Landes Berlin insgesamt zum Halten/ Parken von PKW und LKW auf Rad- und Gehwegen und Busspuren in den Jahren 2019 – 2021 ausgestellt, wie viele wurden eingenommen? (Bitte separat aufschlüsseln nach Jahren)

Zu 6.:

Eine Speicherung der erfragten Daten bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin erfolgt maximal 14 Monate. Dementsprechend gingen im Zeitraum vom 4. März 2021 bis 4. Mai 2022 insgesamt 51.392 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen zu o. g. Verstößen bei der Bußgeldstelle ein. Dazu wurden 1.652.875,23 Euro an Verwarn- und Bußgeldern erhoben.

  • Wie plant der Senat gegen das Halten/ Parken von Fahrzeugen auf Rad- und Gehwegen sowie Busspuren entschiedener vorzugehen (Koalitionsvertrag S. 83)? Inwiefern wird hier die Fahrradstaffel der Berliner Polizei einbezogen?

Zu 7.:

Im Lichte der vom Senat angestrebten Mobilitätswende, der Abkehr von der sogenannten

„ Berliner Linie“ in der Verkehrsüberwachung sowie der Novellierung der Bußgeldkatalogverordnung sind die mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Dienstkräfte der Polizei Berlin und der bezirklichen Ordnungsämter gehalten, konsequent gegen verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge einzuschreiten und diese auch nach Einzelfallprüfung   umzusetzen.   In   diesem   Zusammenhang   sind   zum   Themenfeld

„ Verkehrswidriges Halten und Parken“ auch im Jahr 2022 stadtweite Schwerpunktmaßnahmen vorgesehen. Ganzjährig flankiert werden diese Bemühungen durch die personell aufgestockte Fahrradstaffel und die im Jahr 2021 eingeführten Fahrradstreifen der örtlichen Direktionen 1 bis 4. Die hier eingesetzten Dienstkräfte haben vorrangig den Auftrag, das Fehlverhalten von und gegenüber Radfahrenden festzustellen und zu ahnden.

Mit Blick auf die bezirklichen Ordnungsämter hat der Senat in den Richtlinien der Regierungspolitik seine Pläne für die 19. Wahlperiode wie folgt dargestellt: „ Im Rahmen der    vorhandenen    Ressourcen    in   den    Ordnungsämtern   wird    ein    Fachbereich

„ Parkraumbewirtschaftung und Überwachung Ruhender Verkehr“ eingerichtet. Dieser Prozess ist bis spätestens 2023 abzuschließen.“

Im Rahmen der verschiedenen Projekte  und Arbeitsgruppen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden Leitfäden für die Umsetzung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben zur Stärkung der Verkehrssicherheit in Berlin erarbeitet,    die    die    Grundlage    für    den    Aufbau    des    neuen    Fachbereichs

„ Parkraumbewirtschaftung und Überwachung Ruhender Verkehr“ in allen 12 bezirklichen Ordnungsämtern zum Ziel hat. Im Rahmen des Projektes „ Zukunftsfähige Ordnungsämter“ werden bis Ende dieses Jahres die Umsetzungspläne einschließlich der Ressourcenausstattung der Bezirke erstellt. Eckpunkte werden hierbei die vom Rat der Bürgermeister eingeforderte Verstetigung des Verkehrsüberwachungsdienstes als eigenständiges Tätigkeitsfeld sowie die Übernahme der bisher in die Verkehrsüberwachung temporär abgeordneten Parkraumüberwachungskräfte auf noch zu schaffende Stellen in den bezirklichen Ordnungsämtern sein. Mit den dann ausschließlich für die Verkehrsüberwachung eingesetzten Dienstkräften wird eine gezieltere Einsatzplanung zur Stärkung der Verkehrssicherheit möglich sein, als es heute im Rahmen von Mischarbeitsgebieten gegeben ist.

Berlin, den 12. Mai 2022 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

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