Straßenverkehr: A10 (Berliner Ring) und A24: So oft werden die Autobahnen 2020 gesperrt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227586661/Berliner-Ring-wird-2020-zwoelf-Mal-gesperrt.html

#Oberkrämer. Die gute Nachricht für viele Autofahrer vornweg: Die für das Wochenende angekündigte #Vollsperrung des nördlichen Berliner Rings (Autobahn 10) ist am Donnerstag von der Projektgesellschaft kurzfristig abgesagt worden. Ursprünglich sollte der Autoverkehr auf der #A10 im Bereich des Dreiecks Pankow von Freitagabend bis Montagmorgen in beiden Fahrtrichtungen unterbrochen werden. Die Sperrung ist allerdings nur aufgeschoben. Die geplanten Bauarbeiten sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Berliner Ring wird mindestens zwölf Mal voll gesperrt
Ohnehin bedeutet das nur eine kleine Atempause für gestresste Autofahrer. Im kommenden Jahr müssen sie sich auf mindestens zwölf weitere Vollsperrungen auf A10 und #A24 einstellen. Diese Zahl kündigte die #Havellandautobahn GmbH mit Sitz in Oberkrämer (Landkreis Oberhavel) am Donnerstag bei einer Zwischenbilanz für das Milliardenprojekt an. Das sei aber weniger als in diesem Jahr, betonte das Unternehmen, das seit zwei Jahren im Auftrag des Bundes und des Landes Brandenburg in einer sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaft den Ausbau des nördlichen Berliner Rings managt.

Warenströme per Lkw wachsen weiter
Seither sind die #Fahrspuren schmaler als gewohnt, das erlaubte #Höchsttempo liegt fast durchweg bei 60 Stundenkilometern. Um die Trasse fit zu machen für die weiter wachsenden Warenströme, die trotz aller Klimadebatten per Lkw vor allem zwischen Südosteuropa und den deutschen Seehäfen Hamburg und Rostock transportiert werden, wird die in die Jahre gekommene #Schnellstraße seit Anfang 2018 ausgebaut. Die A10 und die A24 sollen dafür zwischen dem Dreieck Pankow und der Anschlussstelle #Neuruppin auf insgesamt 65 Kilometer Länge von derzeit vier auf …

Straßenverkehr: EILMELDUNG: Vollsperrung der A10 im Bereich Autobahndreieck Pankow vom 8.-11.11.2019 abgesagt, aus Havelland Autobahn

Klicke, um auf PM-191107_Vollsperrung_A10_AD-PKW_Absage.pdf zuzugreifen

Die #A10 und die A24 zwischen dem Dreieck Pankow und der Anschlussstelle Neuruppin gehören zu den
meistbefahrenen Strecken der Hauptstadtregion. Sie werden bis 2022 unter laufendem Verkehr ausgebaut
bzw. erneuert, um dem künftigen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.
Die am 27.10.2019 mit einer Pressemitteilung angekündigte
à #Vollsperrung der A10,
– Richtungsfahrbahn Prenzlau/Frankfurt (Oder) am Autobahndreieck Pankow
– Richtungsfahrbahn Hamburg/Rostock zwischen Autobahndreiecken Barnim und Pankow
à ab Freitag, 8.11.2019, ca. 22:00 Uhr, bis Montag, 11.11.2019, ca. 5:00 Uhr, findet nicht statt und
wird zu einem #späteren #Zeitpunkt durchgeführt, der rechtzeitig mit einer Pressemitteilung
bekanntgegeben wird.

Straßenverkehr: Mehr Tempomessungen Berliner Polizei schaltet umstrittene Blitzer wieder ein, aus Berliner Zeitung

https://archiv.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mehr-tempomessungen-berliner-polizei-schaltet-umstrittene-blitzer-wieder-ein-33423950

Wer in Berlin gern schneller fährt als erlaubt, sollte sich auf eine Veränderung einstellen. Wie jetzt bekannt geworden ist, hat die Berliner #Polizei mehrere #Blitzer, die sie im Juli nach einer Gerichtsentscheidung abgeschaltet hatte, wieder in Betrieb genommen. Die Messgeräte vom Typ #Jenoptik #Traffistar #S350, die von der Abschaltung betroffen waren, werden bereits seit dem 29. September wieder zur #Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Das teilte ein Polizeisprecher der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.

Eine Entscheidung, die der #Verfassungsgerichtshof des Saarlands am 5. Juli gefällt hat, hatte auch die #Polizeibehörde der Hauptstadt verunsichert. Denn der Richterspruch aus Saarbrücken stellte die bisherige Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung infrage.

Die Richter gaben der #Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers statt, der dabei geblitzt worden war, als er eine Ortschaft statt mit 50 mit 77 Kilometern pro Stunde durchfuhr. Der Mann sollte 100 Euro Geldbuße zahlen. Er klagte, verlor aber auch in der zweiten Instanz. Erst das Urteil der Verfassungsrichter brachte ihm die …

Straßenverkehr: Extreme Staugefahr Die nächste Vollsperrung auf der A10 aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1763768/

Kraftfahrer, die am Wochenende die Autobahn #A10 nutzen müssen, brauchen wieder einmal starke Nerven. Wegen Brückenbauarbeiten wird der Berliner Ring zwischen den Autobahndreiecken #Barnim und #Pankow in Fahrtrichtung Hamburg voll gesperrt. In Richtung Frankfurt (Oder) endet die freie Fahrt am Autobahndreieck Pankow. Die Sperrung startet am Freitag, 22 Uhr, und soll bis Montag, 5 Uhr, andauern. Entsprechende Umleitungen sind eingerichtet.

Der aus Frankfurt kommende Verkehr in Richtung Autobahndreieck Havelland wird ab dem Autobahndreieck Barnim zur A11-Anschlussstelle Wandlitz geleitet. Von dort geht es über Wandlitz, Wensickendorf und Summt bis zur A10-Abfahrt Mühlenbeck. Die gleiche Umleitungsstrecke gilt für Fahrer, die von der A 11 kommen und in Richtung Autobahndreieck Havelland fahren wollen.

Wer von der A10 aus Richtung Birkenwerder kommt und nach Frankfurt  (A10) oder Prenzlau (A11) will, …

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn + zu Fuß mobil: Anzahl und Funktionsweise von Lichtsignalanlagen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen (#LSA) gibt es in Berlin?
Antwort zu 1:
Es gibt in Berlin 2.120 LSA.
Frage 2:
Wie viele LSA sind hiervon mit akustischen #Signalgebern ausgestattet?
Antwort zu 2:
1.211 LSA sind mit akustischen Signalgebern ausgestattet.
Frage 3:
Wie viele LSA sind hiervon mit einer #Festzeitsteuerung ausgestattet?
Antwort zu 3:
Jede LSA ist mit einer Festzeitsteuerung ausgestattet, welche im Falle einer zusätzlichen
#verkehrsabhängigen Steuerung unter anderem als Rückfallebene dient.
Frage 4:
Wie viele LSA sind hiervon als #Sofortanforderungsampel ausgestaltet?
2
Antwort zu 4:
Die vorhandenen Datenbanksysteme lassen hierzu keine detaillierte Auswertung zu.
Frage 5:
Wie viele LSA laufen hiervon mit verkehrsabhängiger Steuerung?
Antwort zu 5:
1.432 LSA laufen mit verkehrsabhängiger Steuerung.
Frage 6:
Wie viele LSA sind am #Verkehrsrechner angeschlossen und leiten somit die Daten an die #Verkehrsregelungszentrale
der VLB weiter?
Antwort zu 6:
1.814 LSA sind an den Verkehrsrechner angeschlossen.
Im Rahmen der Modernisierung der Verkehrsrechner-Infrastruktur ist davon auszugehen,
dass die bisher nicht angeschlossenen Anlagen in den kommenden Jahren schrittweise
einen Anschluss erhalten.
Frage 7:
Wie viele der LSA beeinflussen Fahrzeuge der #BVG (bitte separat für #Bus und #Straßenbahn angeben) und in
welcher Weise?
Frage 8:
Wie viele der LSA sorgen dafür, dass die Fahrzeuge der BVG Vorrang haben (#Vorrangschaltung)?
Frage 10:
Wie funktioniert konkret der Prozess der #LSA-Beeinflussung (Prozess der Voranmeldung/Hauptanmeldung
etc.)?
Antwort zu 7,8 und 10:
Die Fragen 7,8 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die LSA beeinflussen nicht die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),
vielmehr erfolgt die #bedarfsgesteuerte Beeinflussung von LSA durch Fahrzeuge des
ÖPNV per Funk.
Technische Voraussetzung hierfür ist ein Fahrzeugerfassungssystem mittels eines rechnergestützten
Betriebsleitsystems (RBL) über den Bordrechner. Zudem muss die LSA eine
Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (FEA) und die dafür programmierte LSA-Logik im
Steuergerät der LSA besitzen.
ÖPNV-Fahrzeuge melden sich dann über Funk an der LSA an. In der Regel werden pro
LSA und Zufahrtrichtung drei Meldepunkte gesendet: Die Voranmeldung aus größerer Entfernung,
die Hauptanmeldung zur Bestätigung der eingeleiteten Steuerungsprozesse in
3
verlässlicherer Entfernung und eine Abmeldung zur Beendigung der Beeinflussung nach
Passieren der beeinflussten Anlage.
Die individuell erarbeitete Steuerungssoftware in der LSA wertet den Zeitpunkt der Anmeldung
aus, vergleicht diesen mit einer berechneten, theoretischen Annäherungszeit und
bestimmt damit einen mutmaßlichen Eintreffzeitpunkt an der LSA. Danach wird in der
Steuerung entschieden, ob strategisch auf die Annäherung mit einem Verlängern der Freigabezeit
oder einem Vorziehen der nächsten Freigabe reagiert wird, was auch von der zur
Anmeldesekunde laufenden aktiven Freigabephase abhängt. Den Verlängerungsoptionen
sind dabei Grenzen gesetzt, da zum einen die Umlaufzeit (Dauer eines Signalprogrammzyklus)
des jeweils aktiven Programms eingehalten werden muss, um nicht aus der Koordinierung
mit anderen LSA zu fallen, und zum anderen die Wartezeiten der hiervon benachteiligten
Verkehrsströme begrenzt und die Schaltfolge dem Grunde nach erhalten
bleiben soll.
Nach statistischer Erfassung der BVG existieren gegenwärtig 760 LSA mit Bus-Beeinflussungen,
329 LSA mit Tram-Beeinflussungen sowie 189 LSA mit Bus- und Tram-Beeinflussungen.
Frage 9:
Wie viele Ampeln sollen mit LSA-Beeinflussung künftig wann ausgestattet werden? Wie viel Zeit nimmt diese
„Nachrüstung“ (Einbau) in Anspruch?
Antwort zu 9:
Grundsätzlich wird bei jedem Neu- bzw. Umbau einer LSA durch die BVG geprüft, ob an
dieser LSA eine Vorrangschaltung für den ÖPNV eingerichtet werden solle (Potenzialanalyse).
Darüber hinaus werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit der BVG Beschleunigungsprogramme
für bestimmte Linien der BVG entwickelt. Deren Umsetzungen an den LSA
werden von der BVG als beigestellte Unterlagen realisiert und von Ingenieurbüros unter
Führung der BVG erarbeitet.
Es ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Nachrüstung einen Umsetzungszeitraum
von ca. einem Jahr in Anspruch nimmt. Gleichwohl kann die Umsetzung anderer
wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die signaltechnischer Änderungen an LSA bedürfen,
im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung führen.
Eine konkrete Angabe über künftige Umsetzungszahlen für LSA-Vorrangschaltungen ist
insoweit nicht möglich.
Frage 11:
Wie viele Ampeln werden durch Induktionsschleifen beeinflusst?
Antwort zu 11:
826 LSA werden durch Induktionsschleifen beeinflusst.
4
Frage 12:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.
Berlin, den 01.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsreichstes Nadelöhr Deutschlands Autobahndreieck Funkturm wird jahrelang zur Großbaustelle, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/10/autobahn-dreieck-funkturm-umbau-baustelle.html

Das #Autobahndreieck #Funkturm ist der #Flaschenhals, durch den täglich Hunderttausende von und nach Berlin kommen. Da es marode ist, soll es ab 2023 komplett umgebaut werden. Sieben Jahre sollen die Arbeiten dauern. Mindestens.

Für Autopendler aus dem westlichen Umland wird der Weg von und nach Berlin in einigen Jahren eine noch größere Geduldsprobe. Grund ist der geplante Neubau des bundesweit am stärksten belasteten Autobahndreiecks am Funkturm in Charlottenburg. Die Arbeiten sollen frühestens 2023 beginnen und werden mindestens sieben Jahre dauern, wie die Baugesellschaft #Deges am Donnerstag ankündigte.

#Behelfsautobahn entlang von Halenseestraße und Westkreuz
Hauptgrund für den Umbau sind die vielen kurzen und eng hintereinanderliegenden Auf- und Abfahrten, die seit Jahren für Probleme sorgen. Durch den Neubau sollen sie entzerrt werden. Außerdem müssen baufällige Brücken erneuert werden. Ganz weichen muss für den Neubau des Autobahndreiecks der #Rasthof #Avus; die Anschluss-Stelle …

Fahrzeuge + Straßenverkehr: Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) im Berliner Straßenverkehr aus Senat

Frage 1:
Wie viele Kfz mit einem „#H-Kennzeichen“ sind für den Berliner Straßenverkehr zugelassen? Wie viele
Fahrzeuge waren/sind es im Jahr 2017/2018/2019?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt das #LABO mit, dass zum Stand September 2019 im Land Berlin 16.738
Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zugelassen waren. Im Jahr 2018 waren 15.649 und
im Jahr 2017 14.113 Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zugelassen.
Frage 2:
Vor welchem Hintergrund beurteilt der Senat die „gestiegene“ Anzahl an „H-Fahrzeugen“ im Berliner
Straßenverkehr? Welche Gründe sieht der Senat für die Zunahme solcher Fahrzeugklassen?
Antwort zu 2:
Eine der Anforderungen für die Einstufung eines Fahrzeuges als #Oldtimer ist, dass das
Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist. Dieses
Kriterium wird von Jahr zu Jahr von mehr Fahrzeugen erfüllt, so dass ein tendenzieller
Anstieg der Zulassungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen im Land Berlin aus Sicht
des Senats zu erwarten ist.
2
Frage 3:
Welche Konditionen hinsichtlich der #Kfz-Steuer, sonstige Regelungen und #Ausnahmeregelungen gelten für
das Fahren dieser Fahrzeuge im Berliner Straßenverkehr? Welche Vorgaben gelten für diese Fahrzeuge bei
Befahrung der #Umweltzone?
Antwort zu 3:
Die Kfz-Steuer beträgt gemäß § 9 Absatz 4 des #Kraftfahrzeugsteuergesetzes für
Fahrzeuge, denen ein #Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt ist, pro Jahr 46,02 €, wenn sie nur
für Krafträder gelten, im Übrigen 191,73 €.
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt die Regelung nach Anhang 3 Nr. 10 der 35.
Verordnung zum #Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach sind Fahrzeuge mit HKennzeichen
von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen ausgenommen und dürfen
diese ohne Einschränkung befahren. Weitere Ausnahmeregelungen gelten für diese
Fahrzeuge im Berliner Straßenverkehr nicht.
Frage 4:
Wer stellt anhand welcher Kriterien den musealen Charakter eines Fahrzeugs fest, der Voraussetzung für
die Erlangung eines H- Kennzeichens ist?
Antwort zu 4:
Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,
weitestgehend dem #Originalzustand entsprechen, in einem guten #Erhaltungszustand sind
und zur Pflege des #kraftfahrzeugtechnischen #Kulturgutes dienen. Zur Einstufung eines
Fahrzeugs als Oldtimer ist ein #Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten #Sachverständigen oder Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs erforderlich. Die #Begutachtung ist nach der vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt
gemachten Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO durchzuführen
und das Gutachten nach einem in dieser Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.
Frage 5:
Wie hoch ist der Anteil der auf Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge mit H-Nummer, wie viele sind
Firmenfahrzeuge?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt das LABO mit:
Der Anteil der von natürlichen Personen angemeldeten Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
liegt derzeit bei 95,9 %. Der Anteil von auf Firmen und Vereine angemeldeten Fahrzeugen
mit H-Kennzeichen liegt bei 4,1 %.
Frage 6:
Wie viele der auf Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge sind Zweit- oder Dritt- oder…- Fahrzeuge?
3
Antwort zu 6:
Die erfragten Informationen liegen dem Senat nicht vor. Eine entsprechende statistische
Aufbereitung durch das LABO ist nicht vorgesehen und erfolgt daher auch nicht.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat die Forderung an Halter von „H-Fahrzeugen“ ähnlich hohe Anforderungen im
Hinblick auf Vermeidung von Umweltbelastungen zu stellen, wie an Halter moderner Fahrzeugklassen?
Antwort zu 7:
Der Senat begrüßt grundsätzlich jede Maßnahme zur Reduzierung von verkehrsbedingten
Luftschadstoffemissionen. Der Beitrag von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen zur
Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid ist jedoch vernachlässigbar.
Wie Kennzeichenerhebungen gezeigt haben, liegt der Anteil von Fahrzeugen mit HKennzeichen
im Straßenverkehr nur bei knapp 0,15 %. Dabei handelt es sich überwiegend
um Pkw mit Ottomotor, die z.T. bereits über einen geregelten Katalysator und damit über
eine grüne Plakette verfügen. Eine Änderung der Anforderungen an Fahrzeuge mit HKennzeichen
wäre für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit H-kennzeichen sinnvoll, weil
derartige Fahrzeuge meist eine höhere Laufleistung haben als privat genutzte Fahrzeuge.
Es sind auf Bundesebene jedoch keine politischen Mehrheiten für eine Änderung der 35.
Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz erkennbar.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie sieht das stadtplanerische Konzept für den Raum #Autobahndreieck #Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz aus, dessen erste Ergebnisse zum Jahreswechsel 2018/2019 erwartet wurden?
Antwort zu 1:
Da das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Ergebnisse genannt
werden.
Frage 2:
Wie sehen die Planungen zum #Umbau des #AD Funkturm aus?
Antwort zu 2:
Die Komplexität der Gesamtanlage des AD Funkturms (Anfang der 60er Jahre erbaut) in
Kombination mit umfangreichen Bahnanlagen und einer Gestaltungsform unter
Berücksichtigung der #AVUS-Nordkurve ist für ein #Autobahndreieck untypisch und
entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere der schlechte Zustand der
baulichen Anlagen (im Besonderen diverse #Brückenbauwerke) sowie die erforderliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dreiecks erfordern
grundlegende Maßnahmen. Um diesen außerordentlich belasteten, für das Land Berlin
überaus wichtigen Verkehrsknoten dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist daher eine
Erneuerung mit einhergehender Umgestaltung des Dreiecks dringend erforderlich. Im
Zuge der Variantensuche wurde für das Autobahndreieck die Ausgestaltung als
aufgeweitetes Dreieck mit drei Bauwerken herausgearbeitet. Die #A115 (#AVUS) soll in
Mittellage über den derzeitigen Rasthof geführt werden.
2
Die Planung zum Umbau des #Autobahndreicks Funkturm sieht aktuell eine neue
#Anschlusstselle an der A 115 Höhe #Messedamm / Ecke #Jafféstraße vor. Durch diese neue
Anschlusstelle wird die Verkehrssicherheit im Autobahndreieck insbesondere auf der
#A100 wesentlich verbessert. Die auf der A 100 im Bestand vorhandenen Stadtstraßenanbindungen
zur Messe und zum ICC werden auf die geringer belastetete A 115 verlagert.
Die im Bestand vorhandenen unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse mit der
Anschlussstelle Messedamm innerhalb des Autobahndreiecks und der dichten Abfolge
von Rampen mit ungewöhnlich kurzen Ein- und Ausfädelungsspuren sowie der dichten
Anschlussstellenfolge auf der A 100 werden aufgelöst.
Frage 3:
Wie sehen die Planungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen aus?
Antwort zu 3:
Das wesentliche Merkmal der Verkehrsführung während der Bauzeit soll die
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Stadtautobahn sein. Dies kann auf der A 115
durch den Bau der neuen Trasse außerhalb der Bestandautobahn gewährleistet werden.
Auf der A 100 wird dafür eine Verkehrsführung neben der Bestandstrasse erforderlich
sein. Die Anschlüsse Messe / ICC müssen auf Grund dessen zeitweise geschlossen
werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die nördlichen Anschlussstellen Kaiserdamm
und Spandauer Damm geführt werden.
Frage 4:
Inwieweit ist die Siedlung Eichkamp direkt oder indirekt von den Planungen betroffen bzw. inwieweit ist eine
Trassenführung im Bereich des S-Bahnhofs Eichkamp / Messe-Süd vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Siedlung #Eichkamp liegt neben der neuen Anschlussstelle Messedamm.
Privatgrundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Der erforderliche aktive und
passive #Lärmschutz wird vorgesehen. #Städtebaulich wird sich das direkte Umfeld am
Knotenpunkt Messedamm / Jafféstraße / Eichkampstraße und die Anbindung der
Waldschulallee durch die neue Anschlussstelle Messedamm verändern. Für die
Anschlussstelle wird das südliche Ende (etwa 6.000 m²) der Grünanlage an der
Eichkampstraße in Anspruch genommen. Die Verlängerung des Messedamms zur
Autobahnanschlussstelle wird über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Messe Süd geführt.
Die Bahnsteigzugangstreppe wird an die neue Straßenführung angepasst.
Frage 5:
Wie wurden die Anwohner in die Planungen einbezogen bzw. inwieweit wurde dem Wunsch der Anwohner
bzw. Anwohnerinnen und deren Siedlerverein für ein Beteiligungsgespräch mit dem Senat von Berlin
entsprochen? Inwieweit wird vom Berliner Senat sichergestellt, dass auf der #Informationsveranstaltung der
#DEGES ein politisch Verantwortlicher und kompetenter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Berliner Senats als
Ansprechpartner für die Anwesenden vor Ort sein wird?
3
Antwort zu 5:
Die Vertreterinnen und Vertreter der #Eichkampsiedlung wurden im März 2019 von der
DEGES über die Planungen frühzeitig informiert. Weitere Formate zur Information und
Beteiligung sind zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Information und
Beteiligung vorgesehen. An der Informationsveranstaltung am 31.10.2019 werden auch
Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
teilnehmen.
Frage 6:
Inwieweit ist die von den Anwohnern und deren Vertretern als am wenigsten schädlich angesehene
Planungsvariante favorisierte Tunnellösung realisierbar?
Antwort zu 6:
Der Autobahnanschluss des verlängerten Messedamms an die Autobahn ist als
Unterführung unter der Autobahn realisierbar.
Frage 7:
Inwieweit ist das Gelände ‚Zwischen den Gleisen‘ auch von der Halenseestraße oder über den nördlich
gelegenen Parkplatz aus anfahrbar?
Antwort zu 7:
Das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Grunewald ist von der
Halenseestraße nicht öffentlich erschlossen. Vom nördlich gelegenen Parkplatz ist das
Gelände „Zwischen den Gleisen“ nicht anfahrbar.
Für eine Anbindung des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald über den
Bereich Rasthof AVUS wäre in jedem Fall ein Brückenbauwerk über die Gleisanlagen der
S-Bahn und Fernbahn erforderlich.
Frage 8:
Mit welchen Lärmemissionen wäre bei einer Realisierung einer Brückenlösung zu rechnen und welche
gesetzlichen Vorgaben für die Anlieger gibt es dazu? Inwieweit wird es eine Lösung geben, mit der „Straßen
mit Wohnbebauung so weit wie möglich gemieden werden sollen“?
Antwort zu 8:
Die exakten Lärmemissionsberechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den
ersten überschlägigen Berechnungen der Vorplanung sind im Vergleich zur Unterführung
bei einer Brückenlösung (Überführung des verlängerten Messdamms über die Autobahn)
leicht höhere Immissionen im nödlichen Bereich der Eichkampsiedlung zu erwarten, die
jedoch mit geeigenten Lärmschutzmaßnahmen kompensierbar sind. Der gesetzliche
Anspruch für die Anwohnerinnen und Anwohner richtet sich nach dem
4
Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der Bundesimmisionsschutzverordnung (16.
BImSchV). Straßen mit Wohnbebauung, hier die Waldschulallee und die Eichkampstraße,
werden nur bzgl. ihres Anschlusses an den Messedamm verändert.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität: Verkehrswende in Berlin: Ladestationen für Fahrzeuge mit Elektromotoren – „Stromlos durch die Nacht“?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge mit Elektromotoren gibt es in Berlin (Aufschlüsselung nach Jahr seit 2010, privat und
staatlich)?
Antwort zu 1:
Auf Grundlage der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt können lediglich Aussagen darüber
gemacht werden, wie viele Fahrzeuge mit Elektromotoren in Berlin zugelassen sind. Diese
Angabe berücksichtigt jedoch nicht Fahrzeuge, die in einem anderen Zulassungsbezirk
registriert sind, aber in Berlin vorwiegend zum Einsatz kommen. Ebenso berücksichtigen
diese Zahlen nicht, ob die in Berlin zugelassenen Fahrzeuge auch vorwiegend in Berlin
zum Einsatz kommen. Das #Kraftfahrt-Bundesamt gibt für das Land Berlin zum 01.01.2019
einen Bestand von 2.713 #Elektro-Personenkraftwagen (darunter keine Wohnmobile) sowie
2.244 #Plug-in-Hybrid-Personenkraftwagen an. Weitere Differenzierungen oder historische
Daten sind über das Kraftfahrt-Bundesamt öffentlich zugänglich (https://www.kba.de). Es
kann darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass weitere Fahrzeuge mit
Elektromotoren in Berlin zum Einsatz kommen, aber nicht in Berlin zugelassen sind. Dies
betrifft unter anderem die Flotten von #Carsharing-Anbietern wie #We-Share oder #Share-now
mit aktuell über 1.500 Fahrzeugen, die in Berlin stationiert sind.
Die Auswertung des Kraftfahrzeugregisters durch das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten ergab folgendes Ergebnis:
2
Davon sind den folgenden Behörden zugeordnet:
Berliner Feuerwehr
Antriebsart Anzahl
Fahrzeuge
Elektro 9
Gesamt 9
Berliner Polizei
Antriebsart Anzahl
Fahrzeuge
Elektro 8
Hybrid Benzin/Elektro 5
Gesamt 13
SenInnDS – Abt. IV – Sport
Standort Anzahl
Fahrzeuge*
Olympiapark 11
Jahnsportpark 4
Sportmuseum 1
Sportforum Berlin 6
Gesamt 22
Eine rückwirkende Abfrage bis 2010, sowie eine Aufschlüsselung nach Bezirken, privat
und staatlich, ist nicht möglich.
Alle Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten in Berlin
Antriebsart Anzahl Fahrzeuge
Elektro 5175
Hybrid Benzin/Elektro 2998
Hybrid Diesel/Elektro 174
Hybrid LPG (Gas)/Elektro 1
Hybrid Brennstoffzelle/Wasserstoff/Elektro 13
Gesamt 8361
Frage 2:
Mit wie vielen zusätzlichen Fahrzeugen mit Elektromotoren rechnet der Senat jährlich bis 2030
(Aufschlüsselung pro Jahr und nach privat und staatlich)?
Antwort zu 2:
Der Markthochlauf von E-Fahrzeugen in Berlin bis 2030 ist, unabhängig vom erklärten
Zielzustand, gerade bei privaten und gewerblichen Halterinnen und Haltern von
verschiedenen Faktoren abhängig, für die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten zu
berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund können unterschiedliche Hochlaufszenarien
3
unterstellt werden, die seitens des Senats bei den Planungen zur Ausgestaltung der
#Ladeinfrastruktur in Berlin berücksichtigt werden.
Frage 3:
Wie viele #Ladestationen für Fahrzeuge mit Elektromotoren gibt es derzeitig in Berlin? Wie viele davon
befinden sich jeweils auf öffentlichem Straßenland, bei Behörden und bei landeseigenen Unternehmen
(Aufschlüsselung zusätzlich nach innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk)?
Antwort zu 3:
Zur Beantwortung der Fragen 3 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/20331 vom 07.08.2019 und hier auf die Frage 1, in der die Anzahl der Ladestationen
für Elektroautos genannt wurde, sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
18/20382 vom 11.08.2019 und hier auf die Frage 5, in der der aktuelle Stand der
Planungen zu Ladeinfrastruktur auf Liegenschaften der Senatsverwaltungen und
Senatskanzlei dargestellt wurde, verwiesen.
Ergänzend können folgende Angaben zu Ladeeinrichtungen in der Aufschlüsselung nach
innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk auf Basis des Energieatlas
Berlin/Bundesnetzagentur mit Stand April 2019 gemacht werden.
Lage
Bezirk
Innere Stadt (S-Bahn-Ring) Äußere Stadt
Mitte 75 0
Charlottenburg-Wilmersdorf 59 21
Friedrichshain-Kreuzberg 46 0
Pankow 21 20
Tempelhof-Schöneberg 22 23
Steglitz-Zehlendorf 0 23
Neukölln 21 11
Lichtenberg 0 19
Treptow-Köpenick 5 16
Reinickendorf 0 5
Spandau 0 21
Marzahn-Hellersdorf 0 17
insgesamt 249 176
4
Die Standorte der Ladeeinrichtungen können den Internetseiten
https://energieatlas.berlin.de/ oder https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/
entnommen werden. Die „be emobil“-Ladeeinrichtungen sind weiterhin auf der Website
http://www.be-emobil.de/ abgebildet.
Zur Anzahl an Ladestationen bei landeseigenen Unternehmen teilen wir nach
Rücksprache mit den Landesbetrieben mit:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
– Auf dem Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße verfügt die BVG (mit Stand Oktober 2019)
über 30 Ladesäulen für #Elektrobusse (Depotlader), die nicht öffentlich zugänglich sind.
– Für die elektrische #Dienstwagenflotte verfügt die BVG über 227 Ladestationen, welche
auf alle Liegenschaften der BVG verteilt sind. Sie sind ebenfalls nicht öffentlich
zugänglich.
Wasserbetriebe:
– Insgesamt verfügen die Wasserbetriebe über 103 #Ladepunkte (nicht öffentlich
zugänglich, dienen ausschließlich dem Laden der Dienstfahrzeuge), die sich wie folgt
verteilen:
– innerhalb des S-Bahnringes: 43 Ladepunkte in den Bezirken Treptow, Mitte,
Charlottenburg, Wilmersdorf, Tempelhof
– außerhalb des S-Bahnringes: 47 Ladepunkte in den Bezirken Tegel, Spandau,
Ruhleben, Köpenick, Wilmersdorf
– Brandenburg: 13 Ladepunkte Stahnsdorf, Waßmannsdorf, Schönerlinde,
Münchehofe
Berliner Stadtreinigung (BSR):
– Insgesamt 124 Ladepunkte (innerhalb S-Bahn-Ring: 32, außerhalb S-Bahn-Ring: 92),
weitere 13 werden bis Ende 2019 errichtet.
BEHALA:
– Am Standort der BEHALA existiert keine gesonderte Ladeinfrastruktur, die Fahrzeuge
werden über normale Haussteckdosen geladen.
Berliner Feuerwehr:
– Bei der Berliner Feuerwehr sind nachfolgende 22kW-AC-Ladesäulen seit
14.10.2019 installiert:
Standort Anzahl
Nikolaus-Groß-Weg 2, innerhalb des S-Bahnrings 3
Feuerwache Charlottenburg-Nord, innerhalb des S-Bahnrings 3
Voltairestr. 2 (Lehrrettungswache), innerhalb des S-Bahnrings 2
Groß-Berliner-Damm 18, FW Treptow, außerhalb des S-Bahnrings 2
Zudem wurde zusätzlich eine 25kW-DC-Ladesäule in der Voltairestraße errichtet.
Somit verfügt die Berliner Feuerwehr derzeit über 11 Lademöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge. Die Ladestationen sind nicht öffentlich zugänglich.
5
Polizei Berlin:
– Die Polizei Berlin verfügt über sechs Wandladestationen und eine Schnellladesäule,
die ausschließlich für die Ladung von Dienstfahrzeugen verwendet werden. Alle
Lademöglichkeiten sind nicht öffentlich zugänglich. An folgenden Örtlichkeiten
befinden sich die o. g. Ladevorrichtungen:
Standort Anzahl
Königstr. 5, 14163 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) (SLS)*
außerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Alemannenstr. 10, 14129 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) (WLS)
außerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Gothaer Str. 19, 10823 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Hauptstr. 45, 10827 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 2
Friesenstr. 16, 10965 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Kruppstr. 2, 10557 Berlin (Mitte) (WLS)
innerhalb des S-Bahn-Ringes 1
Gesamt 7
*SLS – Schnellladestation; WLS – Wandladestation
SenInnDS – Abt. IV – Sport:
– Im Olympiapark (innerhalb des S-Bahnrings) gibt es eine nicht öffentlich
zugängliche Ladestation. Alle anderen E-Fahrzeuge werden über reguläre
Stromentnahmequellen (Steckdosen/Trafos) in den Garagen vor Ort geladen.
Zudem weisen wir auf das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO)
hin, das die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit dem 01.07.2018
anbietet. WELMO hat zum Ziel, die gewerblichen Flotten des Berliner Wirtschaftsverkehrs
zu elektrifizieren – neben E-Fahrzeugen werden auch Ladepunkte gefördert. Im Rahmen
des Förderprogramms sind mit Stand 01.10.2019 insgesamt bereits 2.374 E-Fahrzeuge
sowie 422 Ladepunkte beantragt bzw. gefördert worden. Da das Förderprogramm noch
bis Ende 2020 läuft, wird die Anzahl weiter signifikant zunehmen.
Frage 4:
Was ist der jetzige Bedarf an Ladestationen und wie entwickelt sich der Bedarf in den nächsten Jahren bis
2030 (Aufschlüsselung nach Jahr, innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Ringes und Bezirk)?
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass ausreichend Ladestationen in Berlin verfügbar sind, wenn nach Vorstellung der
Umweltsenatorin ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr in Berlin fahren sollen?
Frage 6:
Welche alternativen Lademöglichkeiten werden zukünftig eingeführt? Wo werden diese umgesetzt
(Aufschlüsselung nach Art der Lademöglichkeit, Kostenpunkten, Zeitrahmen, innerhalb und außerhalb des
S-Bahn-Ringes sowie Bezirk)?
6
Antwort zu 4 bis zu 6:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet.
Der Senat arbeitet daran, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine
Umstellung der Antriebstechnik auf elektrische Antriebe in ganz Berlin bis 2030
herbeiführen können. Schwerpunkte sind hier die Förderung von wirtschaftsnaher
Elektromobilität im Rahmen des Förderprogramms WELMO, der Aufbau von
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum sowie die Umstellung der
landeseigenen Flotten. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass auch in
Zukunft der überwiegende Teil der Ladevorgänge im privaten Raum, am Wohn- oder
Arbeitsort und nur ein geringerer Teil im öffentlichen Raum stattfinden wird. Der Senat
sieht daher vor, den Aufbau von Ladeinfrastruktur auch im privaten und halböffentlichen
Raum zu unterstützen. Parallel wird die weitere Verlagerung von Teilen des motorisierten
Individualverkehrs auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes angestrebt, was der Senat
durch den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und der Angebote des öffentlichen
Personennahverkehrs unterstützt.
Aktuell bietet das Land Berlin mit 730 Ladepunkten in Relation zu den zugelassenen
Elektroautos ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Dies zeigt
sich auch an der zurzeit relativgeringen Auslastung der Ladepunkte.
Im Rahmen laufender Vorhaben wird derzeit angestrebt, die Anzahl von Ladepunkten im
öffentlichen Raum auf über 2.000 Ladepunkte zu erhöhen. Dies soll im Rahmen des
Landesprogramms „be emobil“ (1.140 Ladepunkte) sowie im Rahmen des durch das
Bundesministerium für Wirtschaft geförderten Projekts ElMobilBerlin (bekannt unter dem
Titel „Neue Berliner Luft“, https://www.neueberlinerluft.de/, bis zu 1.000 Ladepunkte)
erfolgen. Dazu kommen weitere Ladeeinrichtungen, welche private Betreiber ohne
Beteiligung des Landes Berlin errichten und betreiben.
Frage 7:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 7:
Nein.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Anträge auf Tempo 30, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Nebenstraßennetz wurden jeweils in den Jahren
2017, 2018 und 2019 (Stichtag: 31.09.2019) gestellt (bitte Angabe des Bezirks, der Straße, Begründung für
Tempo 30, ggf. Grund der Ablehnung)?
Frage 2:
Wie viele Anträge wurden in den abgefragten Jahren jeweils angenommen?
Frage 4:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Nebenstraßennetz sind aktuell aus welchen
Gründen offen?
Antwort zu 1, 2 und 4:
Die Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen im untergeordneten Straßennetz obliegt
nach Maßgabe des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd, Nummer
22b) den Bezirksämtern. Die von den einzelnen Bezirksämtern in der Beantwortung der
Fragestellung in eigener Verantwortung übermittelten Daten zu beantragten Tempo 30-
2
Strecken im Nebenstraßennetz sowie einer Ausweitung von Tempo 30-Zonen sind in der
nachstehenden Tabelle erfasst:
Bezirk Antragsjahr
bzw.
ergänzende
Anmerkungen
Straße und
Antragsaufkommen
nach
Bezirk
Begründung Anordnung
ja/nein/
offen
Begründung für
die Ablehnung
Reinickendorf 2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —- —– —–
Spandau 2017 Quellweg,
Jugendweg,
Mäckeritzstraße
Verkehrslärm nein Straßen sind
bereits
Bestandteil
einer Tempo 30-
Zone.
2018 Pionierstraße Verkehrslärm offen
Charlottenburg-
Wilmersdorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —- —–
Steglitz-
Zehlendorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Tempelhof-
Schöneberg
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Neukölln 2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —– —– —–
Friedrichshain-
Kreuzberg
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
keine
Anträge.
—– —- —– —–
Mitte 2017 Hussitenstraße Verkehrsberuhigung ja
2017 Ziegelstraße Verkehrsberuhigung ja
2017 Bandelstraße Verkehrsberuhigung ja
2018 Jülischer Straße Verkehrsberuhigung ja
2018 Hitzigallee Verkehrsberuhigung ja
2018 An der Kieler
Brücke
Verkehrsberuhigung ja
2018 Neues Ufer Verkehrsberuhigung ja
3
2018 Charles-Corcelle-
Ring
Verkehrsberuhigung ja
2018 Emma-Herwegh-
Straße
Verkehrsberuhigung ja
2019 Dircksenstraße Verkehrsberuhigung ja
2019 ULAP-Viertel am
Hauptbahnhof
Verkehrsberuhigung ja
2019 Keine Angabe Keine Angabe Es sind
zwei
weitere
Anträge in
Prüfung.
Lichtenberg Im Bezirk
Lichtenberg
wird
hierzu
keine
Statistk
geführt.
Keine Angabe Keine Angabe Keine
Angabe
Keine Angabe
Marzahn-
Hellersdorf
2017,
2018 und
bis zum
30.9.2019
Anträge.
—– —– —– —–
Treptow-
Köpenick
2017 Radickestraße
und
Wassermannstraße
Ausweitung einer
bestehenden Tempo
30-Zone.
ja
2017 Schönblicker
Straße
Tempo 30-Strecke
aufgrund des
Busverkehrs.
nein Ablehnung
aufgrund keiner
besonderen
Gefahrenlage.
2018 Glienicker Straße Tempo 30-Strecke zur
Sicherung des
Radverkehrs auf der
Fahrbahn.
nein Ablehnung
aufgrund keiner
besonderen
Gefahrenlage.
Prüfung im
Bereich der
Schule noch
offen.
2018 Abram-Joffe-
Straße
Kindertagesstätte ja
2018 Nalepastraße Verkehrsberuhigung offen Es erfolgen
Abstimmungen
im Bezirk.
2018 Hans-Schmidt-
Straße
Ausweitung von
Strecken-Tempo 30
auf weitere
Schutzbereiche.
offen Derzeit
Baumaßnahmen
im Bereich.
Verkehrszählung
ist
beabsichtigt.
2019 Albert-Einstein-
Str.
Tempo 30-Strecke
aufgrund hohem
Fußgängeraufkommen,
viel
Radverkehr und
aufgrund sonstiger
Verkehrssicherheitsgründe
nein Keine
besondere
Gefahrenlage,
keine
schützenswerten
Einrichtungen.
Voraussetzungen
insgesamt
nicht erfüllt.
4
Pankow Im Bezirk
Pankow
wird
hierzu
keine
Statistk
geführt.
Keine Angabe Keine Angabe Keine
Angabe
Keine Angabe
Frage 3:
Wie lange dauerte in den abgefragten Jahren jeweils die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Mitte gibt für die Jahre 2017 und 2018 eine Bearbeitungsdauer von drei bis vier
Monaten und für das Jahr 2019 eine Bearbeitungsdauer von vier Monaten an.
Der Bezirk Spandau teilt mit, dass sich die Bearbeitungsdauer nach den konkreten
Umständen des Einzelfalls und dem Bearbeitungsaufwand, wie zum Beispiel einer
Datenerhebung, der vorzunehmenden Unfallauswertung, durchzuführender Ortstermine
etc. richtet. Daher ist die Dauer sehr unterschiedlich. Darüber hinaus ist auch der jeweils
zur Verfügung stehende Personalbestand maßgeblich. Aus diesem Grund kann kein
sinnvoller Durchschschnittswert ermittelt werden.
Der Bezirk Treptow-Köpenick gibt zu einigen der in der Tabelle in der Beantwortung zu
Frage 1 benannten Straßenabschnitten eine Bearbeitungsdauer an: Für die Prüfung der
Tempo 30-Regelung in der Radickestraße wurden zehn Monate benötigt, für die
Ablehnung von Tempo 30 in der Schönblicker Straße drei Wochen, für die Anordnung von
Tempo 30 in der Abram-Joffe-Straße sieben Monate und für die Ablehnung von Tempo 30
in der Albert-Einstein-Straße eine Woche. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit wurde
nicht mitgeteilt.
Frage 5:
Wurden im Falle einer Ablehnung von Tempo 30 andere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und
umgesetzt?
Antwort zu 5:
Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor.
Frage 6:
Wie viele Anträge auf Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts auf Hauptverkehrsstraßen wurden jeweils in
den Jahren 2017, 2018 und 2019 (Stichtag: 31.09.2019) gestellt (bitte Angabe des Bezirks, der Straße,
Begründung für Tempo 30, ggf. Grund der Ablehnung)?
Frage 7:
Wie viele Anträge wurden in den abgefragten Jahren jeweils angenommen?
Frage 9:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf Hauptverkehrsstraßen sind aktuell offen?
5
Frage 10:
Wurden im Falle einer Ablehnung von Tempo 30 andere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und
umgesetzt?
Antwort zu den Fragen 6, 7, 9 und 10:
Die Fragen 6, 7, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im übergeordneten Straßennetz der
Hauptverkehrsstraßen obliegt nach Maßgabe des Zuständigkeitskataloges
Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd, Nummer 35) der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Im
genannten Zeitraum von Anfang 2017 bis Ende September 2019 wurden über 10.000
dauerhafte Anordnungen (Tempo 30, Radverkehrsanlagen, Markierungen,
Lichtsignalanlagen usw.) durch die VLB bearbeitet. Eine Filterung dieser Vorgänge nach
den oben genannten Kriterien ist nicht möglich.
Frage 8:
Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge?
Antwort zu 8:
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Tempo 30 durch die VLB ist sehr unterschiedlich
und kann nicht allgemein angegeben werden. Abhängig von der Begründung eines
Antrages ergeben sich verschiedene Verfahrensweisen bei der Bearbeitung. Eine
Einbindung weiterer Stellen bei der Antragsprüfung ist stets notwendig. Bei Anträgen,
welche aus Gründen der Verkehrssicherheit gestellt werden, müssen beispielsweise
immer Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt und es müssen
die Verkehrsunfalldaten der Polizei angefordert und ausgewertet werden. Je nach
Antragsgrund sind auch aktuelle Verkehrsdaten heranzuziehen, deren Erhebungen
gegebenenfalls erst beauftragt werden müssen. Tempo 30-Anträge, welche mit einem
Lärmschutz oder einer hohen Luftschadstoffbelastung begründet werden, erfordern
generell die Erstellung eines Gutachtens über die tatsächliche Höhe der Lärm- und
Luftschadstoffbelastung basierend auf aktuellen Verkehrsdaten. Diese Datenerhebungen
sind langwierig und müssen ebenfalls in jedem Einzelfall erst beauftragt werden.
Berlin, den 22.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz