Straßenverkehr: HIER KOSTET JEDER METER 187 500 EURO Deutschlands teuerster Autobahnabschnitt, aus Bild

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/der-meter-kostet-187-500-euro-deutschlands-teuerster-autobahnabschnitt-66115834.bild.html

Es ist ganz still, (fast) freier Blick so weit das Auge reicht – so leer und ruhig wird es hier nie wieder sein. Bald sollen auf dieser #Trasse pro Minute etwa Tausend Fahrzeuge auf sechs bis acht #Fahrstreifen rollen.

Berlin – Unbemerkt von der Öffentlichkeit entstand in den vergangenen sechs Jahren die Weiterführung der Berliner #Stadtautobahn #A100 von der Neuköllner #Grenzstraße bis zur #Straße Am Treptower Park. Das 3,2 Kilometer lange Teilstück soll eine bessere Verkehrsanbindung der östlichen Bezirke an die A 100 schaffen. Es wird der teuerste #Autobahnabschnitt in der Geschichte der Bundesrepublik. Jeder Meter kostet 187 500 Euro!

Die Strecke verläuft in #Trog- und #Tunnellage mit Kurven und #Steigungen, sieben bis 20 Meter tief unter der Erde, unterquert sieben Straßen und #Gleisanlagen. 2,4 Kilometer Strecke zwischen Neuköllische Allee und #Kiefholzstraße sind bereits fertiggestellt.

Arne Huhn (44), Bereichsleiter Brücken-Ingenieurbau der Senatsverwaltung für Verkehr, führt BILD exklusiv über …

Straßenverkehr: Tanken in Berlin – woher kommt der Sprit für Verwaltung und landeseigene Betriebe?, aus Senat

www.berlin.de

  1. Betreibt das Land Berlin eigene Tankstellen für die Dienstfahrzeuge der Verwaltung (z.B. Polizei, Wasserschutzpolizei, Feuerwehr, Ordnungsamt o.ä.) oder die Fahrzeuge der landeseigenen Be­ triebe (BSR, BVG, etc.)? Wenn ja, wie viele und wo liegen diese?

Zu 1.:

Den folgenden Ausführungen  sind die eigenen Tankstellen der  Behörden sowie de­ ren Standorte zu entnehmen.

Polizei Berlin:

Die Polizei Berlin betreibt insgesamt  acht polizeieigene Tankstellen, davon fünf für Straßenfahrzeuge. Die unter den Nummern 6. bis 8. genannten Tankstellen sind für Wasserfahrzeuge der Wasserschutzpolizei  (WSP) vorgesehen:

  1. Direktion 1
  2. Direktion 2
  3. Direktion 3
  4. Direktion 4
  5. Direktion 5

Pankstraße 29

Charlottenburger  Chaussee 75

Kruppstraße 2

Eiswaldstraße  18

Friesenstraße 16

13357 Berlin-Wedding

13597 Berlin-Spandau

10557 Berlin-Tiergarten

12249 Berlin-Steglitz

10965 Berlin-Kreuzberg

  1. WSP West
  2. WSP Mitte
  3. WSP Ost

Mertensstraße 140

Neues Ufer 1

Baumschulenstraße  1

13587 Berlin-Spandau

10553 Berlin-Tiergarten

12437 Berlin-Treptow

Bezirksamt  Neukölln

Auf dem Wirtschaftshof  des Straßen- und Grünflächenamtes  (SGA) in 12349 Berlin, Buckower Damm 20 befindet sich eine behördeneigene Tankstelle.

Bezirksamt  Pankow

Das SGA betreibt eine eigene  Kraftstoffabfüllstation  mit einer  Füllmenge von 2.000 Liter Diesel.

Bezirksamt  Tempelhof-Schöneberg

Eine behördeneigene  Tankstelle  befindet  sich auf  dem Werkhof  des  Fachbereichs Grünflächen in 12107 Berlin, Fritz-Werner-Str. 71.

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Das Straßen- und Grünflächenamt  (SGA) betreibt eine Tankstelle für die Dienstfahr­ zeuge. Diese befindet sich in 12459 Berlin, An der Wuhlheide 161.

Die folgenden Behörden verfügen über keine eigenen Tankstellen:

  • Berliner Feuerwehr
  • Landesverwaltungsamt
  • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Bezirksamt Mitte
  • Bezirksamt Reinickendorf
  • Bezirksamt Spandau
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.

Den nachfolgenden  Ausführungen  sind die eigenen Tankstellen  der  landeseigenen Betriebe sowie deren Standorte zu entnehmen.

Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft  mbH (BEHALA)

Die Betriebstankstelle befindet sich in 13353 Berlin, Westhafenstr.  1.

Berliner Verkehrsbetriebe  (BVG)

Die BVG betreibt insgesamt 8 eigene Tankstellen.

  • Betriebshof Britz in 12347 Berlin, 10
  • Betriebshof Cicerostraße in 10709 Berlin, Westfälische 73
  • Betriebshof Indira-Gandhi-Straße in 13053 Berlin, lndira-Gandhi-Str. 76-98
  • Betriebshof Lichtenberg in 10365 Berlin, 35
  • Betriebshof Müllerstraße in 13349 Berlin, Müllerstr. 79
  • Betriebshof Spandau in 13593 Berlin, Am Omnibushof 1-11
  • Außenstelle in 12359 Berlin, 55
  • Außenstelle in 14052 Berlin, Machandelweg

Berliner Stadtreinigungsbetriebe   (BSR)

Die BSR betreibt Gastankstellen auf BSR-eigenen Standorten.

  • BSR Recyclinghof 12681 Berlin, Nordring 5
  • BSR Betriebshof 10439 Berlin, Malmöer 26B
  • BSR Betriebshof 14199 Berlin, 2

*Eine Reduzierung auf 2 Tankautomaten ist vorgesehen.

2 Tankautomaten

4 Tankautomaten*

2 Tankautomaten

Die folgenden  landeseigenen  Unternehmen bzw. Betriebe verfügen über keine eige­ nen Tankstellen:

  • STADT UND LAND Wohnbauten mbH aller Tochtergesellschaften*
  • IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin)
  • GESOBAU AG
  • Messe Berlin GmbH
  • Investitionsbank Berlin (IBB)
  • Degewo AG
  • Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
  • Berliner Wasserbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH)
  • HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, HOWOGE Wärme GmbH,

HOWOGE Servicegesellschaft  mbH

  • Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH,

Berlinovo Grundstücksentwicklungs  GmbH

  • Grün Berlin GmbH
  • Berliner Bäder Betriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BBB)

*Fortfolgend nur STADT UND LAND genannt , gleiches gilt für die HOWOGE und Berlinovo. Die Immobi­ liengesellschaften werden in den Antworten nicht differenziert.

Für die Behörden und landeseigenen Unternehmen bzw. Betriebe, die keine eigenen Tankstellen betreiben, entfallen weiterführend die Antworten zu den Fragen 2 bis 5.

  1. Wer kann dort tanken? Sind diese Tankstellen nur für dienstlichen Gebrauch oder kann dort auch privat getankt werden?

Zu 2.:

Polizei Berlin

An den unter 1. genannten Tankstellen können alle Fahrzeuge  der  Polizei  Berlin durch die Dienstkräfte der Polizei Berlin betankt werden. Eine Betankung privater Fahrzeuge und die Entnahme von Kraftstoffen für private Zwecke sind untersagt.

Bezirksamt  Neukölln

Die Nutzung erfolgt  überwiegend  durch  Fahrzeuge  des SGA sowie des  Ordnungs­ amtes (OA).

Bezirksamt  Pankow

Es werden ausschließlich Dienstfahrzeuge des SGA Pankow betankt.

Bezirksamt  Tempelhof-Schöneberg

Alle  Dienststellen  des  Landes  Berlin  mit  denen  eine Vereinbarung  abgeschlossen wurde (Vermessungsamt , Bibliothek (Bücherbus), Serviceeinheit Facilitymanagement

(Bezirk),  Fachbereich  Straßen,  Straßenverkehrsbehörde ,  Fachbereich  Grünflächen , Steuerfahndung) können dort tanken. Privatfahrzeuge dürfen nicht betankt werden.

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Ausschließlich Fahrzeuge des SGA werden für dienstliche Zwecke betankt.

BEHALA

Der  Großteil  der  Straßen-  und  Schienenfahrzeuge  wird  an  der  Betriebstankstelle ausschließlich für den dienstlichen Gebrauch betankt.

BVG

Die Omnibusse und Dienstfahrzeuge der BVG sind tankberechtigt. Privates Tanken ist nicht möglich.

In der Betriebstankstelle  3) ist das Tanken für einen externen Vertragskunden  noch so lange möglich, bis dieser über eine eigene Betriebstankstelle verfügt.

BSR

Es werden  Dienstfahrzeuge betankt. Diese Dienstfahrzeuge  sind im Besitz der BSR und der Tochter Berlin Recycling.

  1. Unterliegen diese Tankstellen denselben gesetzlichen Vorschriften wie private Tankstellen? Gel­ ten dort dieselben ökologischen Standards?

Zu 3.:

Für die behördeneigenen  sowie für die Tankstellen der landeseigenen  Unternehmen gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für private Tankstellen.

  1. Welche Mengen werden an den einzelnen Standorten getankt?

Zu 4.:

Polizei Berlin:

Nachfolgender  Tabelle  sind die an den Tankstellen  der jeweiligen  Direktionen (Dir) im Jahr 2018 getankten Mengen in Litern zu entnehmen.

 

  Dir 1 Dir 2 Dir 3 Dir 4 Dir 5
Benzin 124.733,1 183.842,9 183.592,9 218.922 ,4 249.677 ,6
Diesel 125.379,3 307.500 ,9 343.862 188.024,6 453.999 , 1

Bezirksamt  Neukölln

In 2018 wurden  8.423  Liter  Super  und 25.166  Liter  Diesel  an der  Tankstelle  des Wirtschaftshofes  getankt.

Bezirksamt  Pankow

Der Jahresumsatz beträgt ca. 22.000 Liter Diesel.

Bezirksamt  Tempelhof-Schöneberg

Beim  Straßen-  und  Grünflächenamt  werden  pro  Jahr  ca.  10.000  Liter  Super  und

60.000 Liter Diesel getankt.

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Es werden jährlich ca. 120.000 Liter Dieselkraftstoff verbraucht.

BEHALA

In 2018 wurden ca. 258.523 Liter getankt.

BVG

Im Zeitraum  Januar  2019  bis  September  2019  wurden  an den  Betriebshöfen  der Omnibusse durchschnittlich 6,38 Mio. Liter getankt.

BSR

Bei den einzelnen Standorten wurden folgende Gasmengen in Kilogramm getankt.

 

1) BSR Recyclinghof 12681 Berlin, Nordring 5 491.290 kg
2) BSR Betriebshof 10439 Berlin, Malmöer Str. 26B 528.006 kg
3) BSR Betriebshof 14199 Berlin, Forckenbeckstr. 2 541.701 kg
  1. Zu welchen Kosten kann dort getankt werden?

Zu 5.:

Polizei Berlin

Die Versorgung der internen Tankstellen mit Kraftstoffen erfolgt per Rahmenvertrag durch einen externen Dienstleister. Dabei sind die jeweils gültigen  Preisnotierungen für Mineralölprodukte des O.M.R. Oil Market Report (Tages Inlands Quotation) am Bestelltag Grundlage der Preisgestaltung. Bei  der  Berechnung  der  Logistikkosten wird jeweils die Bestellmenge je Sorte und Anlieferungsstelle zugrunde gelegt.

Bezirksamt  Neukölln

In 2018 fielen Kosten für den Treibstoff  Super in Höhe von 11.344,88 € und für den Treibstoff Diesel in Höhe von. 30.025,44 € an.

Vor Ort findet keinerlei Bezahlung statt. Das SGA bezahlt die Treibstoffe direkt an den Lieferanten. Die getankten Mengen der anderen Ämter des Bezirksamtes Neu­ kölln werden diesen durch das SGA jährlich  in Rechnung gestellt.

Bezirksamt  Pankow

Die Tanks werden zu Zeiten der günstigen Preise gefüllt und abgerechnet.

Bezirksamt  Tempelhof-Schöneberg

Die Kosten richten sich nach dem Tagespreis der Treibstoffbeschaffung.

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Der Kraftstoff wird zu Tagespreisen nach Angeboten der Mineralölgesellschaften  be­ schafft.

BEHALA

Es kann zum Einkaufspreis getankt werden , da ausschließlich eine betriebliche Eigennutzung besteht.

BVG

Der Verkaufspreis in Kalenderwoche 45/2019 bei der Betriebstankstelle 3) lag bei 1,0068 € I Liter (netto).

BSR

Das Gas wird in der BSR-Biogasanlage selbst produziert – daher erfolgt eine interne Leistungsverrechnung mit einem Durchschnittspreis.

  1. Wie werden die übrigen Dienstfahrzeuge betankt (z.B. öffentliche Tankstellen)?

Zu 6.:

Die  Dienstfahrzeuge  der  folgenden  Behörden  werden  an  öffentlichen  Tankstellen betankt:

  • Polizei Berlin (vgl. nachstehende Ausführungen)
  • Berliner Feuerwehr (vgl. nachstehende Ausführungen)
  • Landesverwaltungsamt
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Bezirksamt Mitte
  • Bezirksamt Neukölln (außer SGA und OA)
  • Bezirksamt Pankow (vgl. nachstehende Ausführungen)
  • Bezirksamt Reinickendorf (vgl. nachstehende Ausführungen)
  • Bezirksamt Spandau (vgl. nachstehende Ausführungen)
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (vgl. nachstehende Ausführungen)
  • Bezirksamt Treptow Köpenick (außer SGA)

Polizei Berlin:

Für die Betankung der Fahrzeuge der Polizei Berlin ist der Fuhrpark mit Tankkredit­ karten ausgestattet. Die Tankkreditkarten werden fahrzeugbezogen ausgegeben  und für den bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen und Dienstleistungen an externen Tank­ stellen sowie gleichzeitig für die Freischaltung der Tankautomaten für die Betankung an den internen Tankstellen genutzt.  Mit den derzeit verwendeten  Tankkreditkarten ist eine Netzabdeckung von über 75 % in Berlin gesichert , d.h. alle Dienstfahrzeuge können (wenn nicht intern) extern an über 75 % der in der Stadt vorhandenen Tank­ stellen bargeldlos betankt werden. Die Versorgung mit bzw. Bereitstellung von Tank­ kreditkarten erfolgt ebenfalls per Rahmenvertrag durch einen externen Dienstleister.

Berliner Feuerwehr

Die Betankung aller Fahrzeuge (inklusive 1 Fahrzeug mit  kombiniertem  Antrieb  – Gas) der Berliner Feuerwehr erfolgt per Vertrag mittels Tankkarten an Shell-, Esso­ und Westfalen-Tankstellen. Für größere oder länger dauernde Einsätze wird ein Ab­ rollbehälter „Tankstelle“ vorgehalten.

Bezirksamt  Pankow

Fahrzeuge, die nicht im Einzugsgebiet der Abfüllfläche sind (Außenstellen des Werk­ hofes), werden an öffentlichen Tankstellen (Total) betankt. Benzin wird grundsätzlich an öffentlichen Tankstellen betankt.

Bezirksamt  Reinickendorf

Das Fahrzeug des Bezirksbürgermeisters wird derzeit bei einer  Shell-Tankstelle (nach Ausschreibung)  betankt.

Bezirksamt Spandau

Die im Fachvermögen Sport und des Schulumweltzentrums befindlichen Fahrzeuge werden über die Tankstelle der Fa. Total betankt.

Bezirksamt  Tempelhof-Schöneberg

Die Betankung des Dienstfahrzeuges der Bezirksbürgermeisterin erfolgt bei einer ARAL-Tankstelle.  Das Ordnungsamt tankt bei einer öffentlichen Tankstelle.

Fahrzeuge der Serviceeinheit Facility Management sowie des Stadtentwicklungsam­ tes werden ausschließlich bei der bezirkseigenen Tankstelle auf dem Werkhof des Fachbereiches Grünflächen betankt.

Das Dienstfahrzeug des Umwelt- und Naturschutzamtes ist ein Elektrofahrzeug , wel­ ches nicht betankt wird. Die Ladung des Elektrofahrzeugs erfolgt an bezirkseigenen Ladestationen.

Die Dienstfahrzeuge , die dem Jugendamt zur Verfügung stehen, werden an öffentli­ chen Tankstellen betankt.

Die Fahrzeuge der folgenden landeseigenen Unternehmen werden an öffentlichen Tankstellen betankt:

  • STADT UND LAND Wohnbauten mbH aller Tochtergesellschaften
  • ITDZ Berlin
  • GESOBAU AG
  • Messe Berlin GmbH
  • BEHALA
  • IBB
  • Degewo AG
  • Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
  • Berliner Wasserbetriebe
  • BIM GmbH
  • HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, HOWOGE Wärme GmbH,

HOWOGE Servicegesellschaft  mbH

  • Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH,

Berlinovo Grundstücksentwicklungs  GmbH

  • BVG
  • BSR
  • Grün Berlin GmbH
  • BBB
  1. Wie erfolgt die Bezahlung und die personenbezogene oder fahrzeugbezogene Abrechnung (z.B. Tankkarte)?

Zu 7.:

Polizei Berlin

Siehe Antworten zu den Fragen 6 und 11. Die Abrechnung aller Betankungsvorgän­ ge mit den externen Auftragnehmern erfolgt zentral durch das Referat Mobilität der Polizei Berlin.

Berliner Feuerwehr

Die Betankung aller Fahrzeuge (inklusive 1 Fahrzeug mit  kombiniertem  Antrieb  – Gas) der Berliner Feuerwehr erfolgt per Vertrag mittels Tankkarten an Shell-, Esso­ und Westfalen-Tankstellen. Die Abrechnung erfolgt fahrzeugbezogen mittels Tank­ karte und am Ende jeden Monats als Sammelrechnung.

Landesverwaltungsamt

Die Bezahlung an öffentlichen Tankstellen erfolgt fahrzeug- und auch personenbe­ zogen über Tankkarten der DKV Euro Service GmbH & Co. KG, dem Tankkartenan­ bieter   mit  dem   größten   marktübergreifendem   Tankstellennetz   in  Europa   (über

  • Akzeptanzstellen). Die Abrechnung erfolgt 14-tägig per

Bezirksamt  Friedrichshain-Kreuzberg

Die Bezahlung bzw. Abrechnung für die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren erfolgt fahrzeugbezogen per Tankkarte. Für die E-Fahrzeuge wird über eine Stromrechnung abgerechnet.

Bezirksamt  Lichtenberg

Die Bezahlung erfolgt beim Ordnungsamt Lichtenberg per Tankkarte.

Bezirksamt  Marzahn-Hellersdorf

Die Bezahlung erfolgt mittels einer fahrzeuggebundenen Tankkarte für eine öffentli­ che Tankstelle bzw. über einen Vertrag mit einem Dienstleister, so dass Tankstellen unterschiedlicher Betreiber benutzt werden können. Die Fahrer achten auf kosten­ günstige Angebote.

Bezirksamt Mitte

Die Bezahlung und Abrechnung erfolgt in Form von Tankkarten.

Bezirksamt  Neukölln

Es erfolgt keine personenbezogene Abrechnung.

Die fahrzeugbezogene  Abrechnung erfolgt über Kodierschlüssel an der Zapfsäule mit automatischer Registratur in der zentralen Tankdatei.  Dementsprechend  erhalten dann andere Ämter eine verbrauchsbezogene  Rechnung.

Bezirksamt  Pankow

Es erfolgt eine fahrzeugbezogene Abrechnung der Tankvorgänge als Sammelbeleg der betriebseigenen Tankstelle (Diesel) sowie als monatliche Sammelabrechnung im Rahmen eines vereinbarten  Flottenvertrages.

Die Abrechnungen der Fahrzeuge werden von Mitarbeitenden des Werkhofs (SGA) und die Bezahlung nach Plausibilitätsprüfung durch den Werkhofleiter per Überwei­ sung durchgeführt.

Bezirksamt  Reinickendorf

Schulhausmeister , die das Fahrzeug fahren , betanken das Fahrzeug und verausla­ gen den Tankbetrag.  Die Kosten werden Ihnen auf Antrag zurückerstattet.

Bei allen anderen Dienstfahrzeugen sind Tankkarten vorhanden. Die Bezahlung er­ folgt über monatliche Rechnungen der Mineralölgesellschaft. Bei der Kontierung werden die einzelnen Beträge den entsprechenden Nutzern zugewiesen.

Für den Dienstwagen des Bezirksbürgermeisters  erfolgt die Zahlung per Rechnung. Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich im Nachhinein.

Bezirksamt Spandau Schul- und Sportamt:

Die Bezahlung erfolgt über eine jeweils fahrzeugbezogene  Tankkarte  mit Bonausga­ be. Es erfolgt sodann eine monatliche Abrechnung  in Form einer Rechnungsstellung.

Überwiegend  erfolgt  die  Abrechnung   und  Bezahlung   über  fahrzeuggebundenen Tankkarten.

Bezirksamt  Tempelhof-Schöneberg

Für das Straßen- und Grünflächenamt erfolgt die Erfassung per Computer und fahr­ zeugbezogenem Chip. Die Dienststellen erhalten eine Abrechnung an Hand der er­ fassten Tankdaten.

Beim  Ordnungsamt  und Facility  Management  erfolgt die  Bezahlung  bargeldlos  per Tankkarte.

Die Bezahlung für die Betankung des Fahrzeuges der Bezirksbürgermeisterin  erfolgt durch eine fahrzeugbezogene Abrechnung mittels einer ARAL-Tankkarte.

Die Abrechnung  beim  Jugendamt  erfolgt  über  die jeweiligen  Träger/Einrichtungen , die das Dienstfahrzeug nutzen.

Vom  Fachbereich  Grün erfolgt jährlich  eine fahrzeugbezogene  Abrechnung  an das Stadtentwicklungsamt.

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Die Bezahlung erfolgt in den Ämtern mittels einer Tankkarte mit tankkartenbezogener Abrechnung oder durch Erstattung bei Auslage durch die Mitarbeitenden.

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Die Bezahlung erfolgt mittels fahrzeugbezogener  Tankkarten

BVG

Bei dem externen  Kunden erfolgt eine fahrzeugbezogene  Abrechnung  und Bezah­ lung über die Rechnungslegung.

Innerbetrieblich erfolgt diese über eine Kostenstellenverrechnung.

Für  die  nachfolgenden  Unternehmen  erfolgt  die  Bezahlung  über  personen-  oder fahrzeuggebundene  Tankkarten:

  • STADT UND LAND
  • ITDZ Berlin
  • GESOBAU AG
  • Messe Berlin GmbH
  • BEHALA
  • IBB
  • Degewo AG
  • Vivantes
  • Berliner Wasserbetriebe
  • BIM GmbH
  • HOWOGE
  • Berlinovo
  • BSR
  • Grün Berlin GmbH
  1. Werden mit einzelnen Tankstellenbetreibern besondere Konditionen verabredet? Wenn ja , welche?

Zu 8.:

Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr

Für  alle  Tankstellenbetreibenden   gelten  den  Rahmenverträgen   entsprechend  die gleichen Konditionen (siehe Antwort zu 7).

Bezirksamt  Pankow

Es sind die Verträge des Flottenmanagements der Tankstellen (Total) vereinbart.  Es bestehen keine gesonderten  Regelungen.

Bezirksamt  Reinickendorf

Für die Betankung des Dienstwagens des Bezirksbürgermeisters  erfolgt die Zahlung per Rechnung.

Bezirksamt Spandau

Facility Management, Umwelt- und Naturschutz: Die Firma LAT gewährt einen Rabatt von 0,0126 EUR pro Liter (netto).

Für das Straßen- und Grünflächenamt wird ein Rabatt je  nach getankter Menge ge­ währt.

Die Firma Total gewährt dem Schul- und Sportamt einen  Rabatt i.H.v. 0,0126 € je Liter (netto).

Durch folgende  Behörden wurden  keine besonderen  Konditionen  mit Tankstellenbe­ treibern verabredet:

  • Landesverwaltungsamt
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Bezirksamt Mitte
  • Bezirksamt Neukölln
  • Bezirksamt Pankow
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Bezirksamt Treptow-Köpenick .

Für landeseigene Unternehmen bzw. Betriebe gelten folgende Konditionen:

Messe Berlin GmbH

Sonderkonditionen wurden nicht mit den einzelnen Pächtern, jedoch  mit den Tankar­ tenbetreibern (DKV, ESSO, Total) vereinbart.

Berliner Wasserbetriebe

Über den Tankkartenanbieter  wurden Sonderkonditionen  vereinbart.

Es wird ein Rabatt pro Liter Diesel in Höhe von 0,043 € bzw. 0,035 € gewährt.

HOWOGE

Im Totaltankstellennetz wird ein Preisnachlass in Höhe von 1,5% auf Diesel- und Ot­ tokraftstoff gewährt. Ebenso erfolgt ein Rabatt von 10% auf die Total­ Fahrzeugwäschen.

BSR

Es wurde ein Rahmenvertrag mit der DKV abgeschlossen.

Durch folgende  landeseigene  Unternehmen  wurden  keine  besonderen  Konditionen mit Tankstellenbetreibern  verabredet:

  • STADT UND LAND
  • ITDZ Berlin
  • GESOBAU AG
  • BEHALA
  • IBB
  • Degewo AG
  • Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
  • BIM GmbH
  • Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH,

Berlinovo Grundstücksentwicklungs  GmbH

  • BVG
  • Grün Berlin GmbH
  1. Wie viele Liter Benzin oder Diesel sind in den vergangenen Jahren so getankt worden? Welche Kosten sind dabei entstanden?

Zu 9.:

Berliner Polizei

Exemplarisch werden die Verbrauchsdaten und Kosten aller Betankungsvorgänge (intern und extern, keine WSP) eines Jahres ausgewiesen , konkret für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018:

 

  Benzin Liter (L) Kosten (€) Diesel Liter (L) Kosten (€)
2018 1.648.641 2.240.285 € 2.070.291 2.435.566 €

 

Die Kosten für den Kraftstoffverbrauch der  Polizei Berlin liegen durchschnittlich pau­ schal zwischen 4,5 und sechs Millionen Euro pro Jahr.

 

Berliner Feuerwehr

Pro Jahr werden ca. 1,6 Millionen Liter zum Preis von ca. 2 Millionen Euro getankt. Davon sind etwa 21.000 Liter für ca. 29.000 Euro für Benzin und Diesel für ca. 1,9 Millionen Euro verausgabt worden.

 

Zusätzlich  wurden  im Jahr  2018  insgesamt  886  Liter  Gas für  933,00  Euro und in 2019 662 Liter Gas für 754,00 Euro getankt.

 

Landesverwaltungsamt

 

Fuhrpark Berlin Diesel (L) Diesel (€) Benzin (L) Benzin (€)
2017 76.564,96 87.867 ,96 27.083 ,87 38.205 ,72
2018 30.527 ,91 38.554,40 78.581 ,08 117.312,48
bis 10/2019 21.515 ,98 27.264 ,57 63.527 ,08 91.180,86

 

Bezirksamt  Lichtenberg

In den Jahren 2016 – 2019 sind folgende Kosten für 6 Dienstfahrzeuge des Ord­ nungsamtes entstanden:

  Kraftstoff (L) Kosten (€)
2016 11.232,42 13.871,53
2017 11.709,82 15.079,55
2018 13.094,00 18.127,00

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Jährlich werden insgesamt 176.500 € für Diesel und Benzin verausgabt.

 

Bezirksamt  Reinickendorf

Folgende Aufstellung zeigt die Gesamtkosten aller Fahrzeuge für die Betankung:

 

2015 für: 150.558,82 €
2016 für: 136.710,81 €
2017 für: 137.147,52 €
2018 für: 124.922,48 €

 

Die Literanzahl ist im Nachhinein nicht ermittelbar.

 

 

Aufschlüsselung für das Fahrzeug des Bezirksbürg ermeisters
  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2016     1.726,65 1.893,60
2017     1.480,48 1.772,06
2018 650,38 971,38 879,80 1.126,67
bis 09/2019

..

1.299,95 1.878, 13 30,37 39,60

Die Uberschneidungen in 2018 resultieren aus einem  Fahrzeugwechsel  und in 2019 handelte es sich kurzfristig um ein Ersatzfahrzeug.

 

Bezirksamt  Neukölln

 

  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2017 4.321 5.562 ,45 18.374 20.078.35
2018 8.423 11.344,88 25.166 30.025 ,44

 

Bezirksamt  Pankow

 

 Straßen- und Grünflächenamt                                          

  Diesel (L) Kosten (€)
2018 22.223 27.320,00

 

Kosten an öffentlichen Tankstellen (gesamt)

  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2018 6.200 9.042.00 36.700 47.540,00

 

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

  Liter Diesel Kosten (€)
2018 519 856,40
bis 10/2019 332 588,89

 

*Hybrid

 

Bezirksamt  Marzahn-Hellersdorf

 

Abteilung Weiterbildung,  Kultur, Soziales und Facility Management

  Benzin (L) Diesel (L) Kosten (€)
2016   5.202,01 6.128,95
2017   5.711,88 6.935, 18
2018 600,3 5.256,48 7.936,36

 

Abteilung Stadtentwicklung,  Gesundheit, Personal und Finanzen

  Kraftstoff (L) Kosten (€)
2016 3.052,82 2.855,04
2017 2.960,00 3.939,56
2018 2.669.52 3.532,03

 

Jahr Benzin (L) Gas (Kg) Kosten (€)
2018 152,16 132,92 419,75

 

Bezirksamt Spandau Gesundheitsamt

 

 

 

Facility Management, Umwelt- und Naturschutz*

 

 

Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
3.331.74 4.712,66 2.883,77 3.679,44

 

.   .

*Durchschnittl1ch  1m Jahr

Straßen- und Grünflächenamt*

 

 

Benzin (L) Diesel (L) Kosten (€)
6.000 70.000 95.000,00

 

.   .

*Durchschnittl1ch  1m Jahr

 

Schul- und Sportamt*                                                                   

  Kraftstoff (L) Kosten (€)
2016 1.407,24 1.496,08
2017 1.324,34 1.480,54
2018 1.453,68 1.804,95

 

*Aufschlüsselung nach Benzin/Diesel war nicht möglich.

 

In der Abteilung – Weiterbildung und Kultur – entstanden in 2018 Kosten in Höhe von 823,26 €. Die Literangaben sind nicht mehr möglich.

 

Eine Aufschlüsselung war für folgende Behörden nicht möglich:

 

  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirksamt Mitte
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.

 

Benzin (L) Diesel (L) Kosten (€)
11.858.58 8.509 ,46 19.042, 31

 

Nachfolgend die Aufschlüsselungen  der landeseigenen  Unternehmen: STADT UND LAND

 

 

ITDZ Berlin

Kraftstoff (L) Kosten (€)
7963 ,66 11.468,35

 

GESOBAU AG

Kraftstoff (L) Kosten (€)
7.600 10.500

 

Messe Berlin GmbH

Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
15.400 22.000 25.000 32.000

 

BEHALA

Kraftstoff (L) Kosten (€)
265.906 260.125

 

IBB

  Kraftstoff (L) Kosten (€)
2016 2.212 3.662 ,71
2017 2.114 2.679 ,38
2018 3.039 4.003 ,07

 

Degewo AG

Durchschnittlich werden in einem Jahr  164.000 Liter an Benzin oder Diesel getankt. Der durchschnittliche Literpreis orientiert sich hierbei an den gängigen Marktpreisen.

 

Vivantes

  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2018 107.000 155.000 121.000 152.000
bis 09/2019 100.000 145.000 83.000 103.000

 

Berliner Wasserbetriebe

  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2016 122.853 132.986 1.157.764 1.009.590
2017 116.043 128.554 1.107.265 1.006.950
2018 88.262 106.529 1.066.032 1.117.095

 

BIM GmbH

  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2018     1.736,88 2.315,72
bis 10/2019 902,22 1.328,36 1306,98 1.705,62

 

HOWOGE

Durchschnittlich wurden im Jahr 2019  1.660 Liter pro Monat (hauptsächlich  Erdgas) zu durchschnittlich 2.081,00 € pro Monat getankt.

 

Berlinovo

  Benzin (L) Diesel (L) Kosten (€)
2017 23.126,41 18.356,47 44.244,70
2018 28.056, 15 12.385,20 47.120,82

 

BVG

  Kraftstoff (L) Kosten (€)
2017 52,3 Mio. 45,7 Mio.
2018 52,3 Mio. 51,3 Mio.
bis 10/2019 44,1 Mio. 42,5 Mio.

 

BSR

  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2018 27,9 Mio. 40,2 Mio. 15,2 Mio. 18,8 Mio.

 

  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2018 840 1.200 2.400 3.000

 

Grün Berlin GmbH

 

 

 

 

BBB

  Benzin (L) Kosten (€) Diesel (L) Kosten (€)
2018 1.815,81 2.714,33 7.404,50 9.270,44

 

 

  1. Werden auch synthetische Kraftstoffe (sog. Eco-Fuels) beschafft? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Zu 10.:

Polizei Berlin

Alle gängigen Kraftstoffarten stehen zur Verfügung. Getankt wird je nach Bedarf bzw. Motorisierung Diesel-,  E 10-, E 5- oder SuperPlus-Kraftstoff. Die jeweiligen Mengen differieren und sind abhängig vom Verbrauch.

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Es wurden in 2018 Eco-Fuels in einem Umfang von 500 Litern beschafft.

 

Bezirksamt  Tempelhof-Schöneberg

Das Straßen-  und Grünflächenamt  beschafft  pro  Jahr  ca.  1.500  Liter benzolfreien Treibstoff.

 

Für folgende Behörden entfällt die Antwort , da keine eigenen Tankstellen vorhanden sind bzw. keine beschafft wurden:

 

  • Berliner Feuerwehr
  • Landesverwaltungsamt
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Bezirksamt Mitte
  • Bezirksamt Neukölln
  • Bezirksamt Pankow
  • Bezirksamt Reinickendorf
  • Bezirksamt Spandau
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf .

STADT UND LAND

In Leasing-Vorbereitung:  CNG-Fahrzeuge (Erdgas).

 

 

Für  folgende  landeseigene   Unternehmen  entfällt  die  Antwort ,  da  keine  eigenen Tankstellen vorhanden sind bzw. keine Rohstoffe beschafft wurden:

 

  • ITDZ Berlin
  • GESOBAU AG
  • Messe Berlin GmbH
  • BEHALA
  • IBB
  • Degewo AG
  • Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
  • Berliner Wasserbetriebe
  • BIM GmbH
  • HOWOGE
  • Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlinovo Apartment GmbH,

Berlinovo Grundstücksentwicklungs  GmbH

  • BVG
  • BSR
  • Grün Berlin GmbH

 

 

  1. Welche Stellen sind für den Einkauf der Rohstoffe zuständig? Erfolgt die Beschaffung zentral oder dezentral und wie erfolgt die Ausschreibung?

 

Zu 11.:

Polizei Berlin

Die Beschaffung erfolgt mittels europaweiter Ausschreibung zentral für alle Fahrzeu­ ge und den gesamten Kraftstoffbedarf.

 

Bezirksamt  Neukölln

Es erfolgen regelmäßig Preisabfragen  bei bekannten Treibstoffanbietern , sobald die Tankstelle wieder befüllt werden muss.

 

Bezirksamt  Pankow

Für den Einkauf von Kraftstoffen und Ölen ist die Beschaffungsstelle  des Werkhofes des SGA zuständig.

 

Bezirksamt  Tempelhof-Schöneberg

Die Beschaffung erfolgt durch das Straßen- und Grünflächenamt über Ausschreibun­ gen zum Tagespreis.

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Die Beschaffung erfolgt zentral durch den Einkauf des SGA. Die Vergabe erfolgt mit­ tels Angebotseinholung , da Treibstoff ein Börsenartikel ist und daher nach Tages­ preise beschafft wird.

 

Für folgende Behörden entfällt die Antwort , da keine eigenen Tankstellen vorhanden sind bzw. Rohstoffe nicht beschafft werden:

 

  • Berliner Feuerwehr
  • Landesverwaltungsamt
  • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Bezirksamt Mitte
  • Bezirksamt Reinickendorf
  • Bezirksamt Spandau
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.

Nachfolgend die entsprechenden Ergebnisse für die landeseigenen  Unternehmen. BEHALA

Der Einkauf erfolgt zentral über den internen Einkauf mittels Marktabfrage zum

tagesaktuellen  Preis.

 

BVG

Der Diesel wird als fertiges Produkt (als Tankware) eingekauft. Die Beschaffung er­ folgt wöchentlich zentral durch den Einkauf der BVG im Rahmen eines Verhand­ lungsverfahrens mit mehreren qualifizierten Bietern.

Die     Ausschreibung       der     Rahmenverträge      erfolgte      im     Rahmen     eines      EU­ Vergabeverfahrens.

 

BSR

Es erfolgt eine offene Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die gebündelten  Be­ darfe der BSR durch den Zentralen Einkauf.

Für  folgende  landeseigene   Unternehmen  entfällt  die  Antwort ,  da  keine  eigenen Tankstellen vorhanden sind bzw. Rohstoffe nicht beschafft werden:

 

  • STADT UND LAND
  • ITDZ Berlin
  • GESOBAU AG
  • IBB
  • Degewo AG
  • Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
  • HOWOGE
  • Grün Berlin GmbH
  • BBB
  • Messe Berlin GmbH
  • Berliner Wasserbetriebe
  • HOWOGE

Berlin, den 08. November 2019

In Vertretung

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bus + Straßenbahn: Untragbare Verzögerungen – Abschleppen von Falschparkern durch die BVG, aus Senat

www.berlin.de

1. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass die #BVG bisher nicht, wie im „#Mobilitätsgesetz“ vorgesehen,
#verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann?
Zu 1.: Schon vor Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes (BlnMobG) konnten die
Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter von den Verkehrsflächen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
umsetzen. Das BlnMobG stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, dass neben der Polizei
und den Ordnungsämtern auch die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen
Rechts (BVG) #Falschparkende von den Verkehrsflächen des ÖPNV umsetzen
darf. Indem die BVG diese Aufgaben neben der Polizei und den Ordnungsämtern
übernimmt, werden die Polizei und die Ordnungsämter entlastet. Sobald die Voraussetzungen
geschaffen wurden, kann auch die BVG von #Bussonderfahrstreifen, #Haltestellenbereichen
und #Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
räumen. Dafür waren zunächst auf der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 #BlnMobG
die Ausführungsvorschriften zu § 23 BlnMobG – Aufgaben und Befugnisse der Berliner
Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung – (AV Fahrzeugumsetzung BVG)
vom 04. April 2019 zu erlassen. Im nachfolgenden Schritt wird die Gebührenordnung
für die Maßnahmen der BVG nach § 23 BlnMobG vom Senat erlassen. Nach dem Er-
2 –
lass der Gebührenordnung wird die BVG mit dem Umsetzen verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge von den Verkehrsflächen des ÖPNV beginnen.
2. Welche konkreten Herausforderungen gibt es im Rahmen der Verabschiedung / Änderung/ Anpassung
von Ausführungsvorschriften und Gebührenordnungen?
Zu 2.: Die Ausführungsvorschrift als Verwaltungsvorschrift und die Gebührenordnung
als Rechtsverordnung bedürfen zum Erlass einer gesetzlichen Ermächtigung. Vor Erlass
einer Rechtsverordnung muss geklärt werden, ob der mit einer Verordnung zu
regelnde Sachverhalt in eine bereits bestehende Rechtsvorschrift gefasst werden
kann oder ob es einer Neufassung bedarf. So ist zunächst die zuständige Verwaltung
für den Neuentwurf oder die Änderung einer bereits bestehenden Rechtsverordnung
zu bestimmen. Nachdem die zuständige Verwaltung einen Verordnungs- oder Vorschriftentext
entworfen hat, sind die Verfahrensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse
anderer Mitglieder des Senats von Berlin nach §§ 48 ff. oder §§ 54 ff. Gemeinsame
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) zu
beachten.
Bei Rechtsverordnungen, die Gebührentatbestände enthalten, sind zusätzlich ein
Gebührensatz oder die Gebühren in Euro festzulegen.
3. Inwieweit trifft es zu, dass sich die „Beteiligten“ bislang nicht auf eine Gebührenordnung einigen
konnten?
Zu 3.: Es ist zutreffend, dass der Senat bisher keine Gebührenordnung nach § 23
Abs. 5 BlnMobG erlassen hat.
4. Weshalb wurde die Gebührenordnung bisher nicht beschlossen? Welche konkreten Gründe/strittige
Aspekte sprachen bisher gegen eine zügige Verabschiedung der Gebührenordnung?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Abstimmung
mit der BVG eine BVG-eigene Gebührenordnung entworfen. Dieser Entwurf befindet
sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
5. Wer sind die Beteiligten im Rahmen der Verabschiedung der Gebührenordnung im Einzelnen?
Zu 5.: Der Senat erlässt die Gebührenordnung gemäß § 10 Nr. 6 Geschäftsordnung
des Senats von Berlin (GO Sen) i. V. m. § 23 Abs. 5 BlnMobG und § 6 Abs. 1 Gesetz
über Gebühren und Beiträge (GebBtrG).
6. Was ist konkret Inhalt der Gebührenordnung? Welche Gebührenhöhe ist im Einzelnen vorgesehen?
Zu 6.: Die Gebührenordnung legt die Höhe der Gebühren fest, die die BVG für einen
von ihr oder von einem durch die BVG beauftragten Dritten vollzogenen oder begonnenen
Umsetzungsvorgang erheben wird. Über die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnung
einschließlich der Höhe der Gebühren im Einzelnen können noch
keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch
nicht abgeschlossen sind.
7. Ist die Gebührenordnung bereits unterzeichnet worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht und für wann ist eine Unterzeichnung mit welchem Inhalt vorgesehen?
Zu 7.: Gemäß § 51 Abs. 1 GGO II wird eine vom Senat erlassene Rechtsverordnung
von dem federführenden Mitglied des Senats und danach vom Regierenden Bürger-
3 –
meister bzw. der Regierenden Bürgermeisterin unterzeichnet. Die Unterzeichnung
setzt insoweit den Erlass durch den Senat voraus.
8. Was ist im Einzelnen Bestandteil / Inhalt der Ausführungsvorschriften?
Zu 8.: Insoweit wird auf die Veröffentlichung der AV Fahrzeugumsetzung BVG im
Amtsblatt für Berlin vom 18. April 2019 verwiesen.
9. Welche konkreten Gründe existieren dafür, dass die Ausführungsvorschrift erst im Juni 2019 vorlag
(über ein Jahr nach Verabschiedung des „Berliner Mobilitätsgesetzes“)?
Zu 9.: Es ist nicht zutreffend, dass die AV Fahrzeugumsetzung BVG erst im Juni
2019 vorlag; sie ist datiert vom 04. April 2019 und wurde im Amtsblatt für Berlin am
18. April 2019 veröffentlicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung musste im
Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwaltung ein völlig neues
Verfahren für die Kfz-Umsetzung für die neu mit dieser Aufgabe betrauten BVG einschließlich
ihrer Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Ausbildung der mit
der Aufgabe betrauten Mitarbeitenden regeln. Im Sommer 2018 stimmten sich die
beiden Senatsverwaltungen hinsichtlich des Vorgehens ab und noch im August 2018
wurde zu einer entsprechenden Projektgruppe unter Beteiligung der Berliner Polizei,
der BVG und der für die Rechtsaufsicht über die BVG zuständigen Senatsverwaltung
eingeladen. Die Erarbeitung der Ausführungsvorschrift und ihrer vielen Detailregelungen
gestaltete sich zeitaufwendig. Im Ergebnis war es aber seit April 2019 möglich,
dass die mit der Aufgabe betrauten Beschäftigten der BVG von der Berliner Polizei
geschult werden konnten.
10. Warum wurden die Ausführungsvorschriften bisher nicht angepasst? Welche konkreten Gründe
liegen für die Verzögerungen in der Anpassung vor?
Zu 10.: Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften entsprechen den Vorgaben
des BlnMobG in der geltenden Fassung.
11. Über welche Aspekte besteht konkret Uneinigkeit hinsichtlich der Gebührenordnung und der Ausführungsvorschriften?
Zu 11.: Die AV Fahrzeugumsetzung BVG wurde am 04. April 2019 erlassen. Bezüglich
der Gebührenordnung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welcher weiteren Genehmigungen bedarf es, damit die Angestellten der BVG Busspuren endlich
frei räumen dürfen? Wann werden diese erteilt sein und aus welchen Gründen sind diese nicht bereits
erteilt?
Zu 12.: Es bedarf keiner weiteren Genehmigungen.
13: Trifft es zu, dass es Schwierigkeiten / Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Maßnahmen / Anpassungen gibt? Wenn ja, inwiefern? Was wird seitens des Senats unternommen,
um diese Unklarheiten zu beseitigen?
Zu 13.: Dem Senat sind derzeit keine Schwierigkeiten oder Unklarheiten in Bezug auf
die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen oder Anpassungen bekannt.
14. Wie viele Abschleppfahrzeuge wurden bisher von der BVG angeschafft? Wann wurden die drei im
Artikel bezeichneten Abschleppfahrzeuge konkret bestellt bzw. wann erfolgte der Einkauf?
15. Weshalb wurden die angeforderten / bestellten drei Abschleppfahrzeuge erst jetzt geliefert?
– 4 –
16. Wie viele Abschleppfahrzeuge (welcher Art) wurden in Summe wann bestellt? Wann sollen diese
konkret geliefert werden?
17. Ist es vorgesehen, alle geplanten Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bestellen? Wenn
nein, warum wird nun so vorgegangen?
Zu 14. bis 17.: Die BVG teilt mit, dass sie beabsichtigt hatte, acht Abschleppwagen
als Neufahrzeuge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen.
Aufgrund der eingegangenen Angebote konnten lediglich zwei große Abschleppfahrzeuge
bestellt werden. Das Vergabeverfahren für die weiteren ausgeschriebenen
sechs kleinen Fahrzeuge musste aufgehoben werden.
Die Lieferung der beiden bestellten großen Neufahrzeuge wird im Februar und im
April 2020 erfolgen. Um dennoch spätestens zum 01. Januar 2020 die Abschlepptätigkeit
aufnehmen zu können, hat die BVG beschlossen, kurzfristig zusätzlich zu den
Neufahrzeugen Gebrauchtfahrzeuge zu beschaffen. Nach sorgfältiger Markterkundung
und Begutachtung waren zu diesem Zeitpunkt drei den Anforderungen der BVG
entsprechende Abschleppfahrzeuge am Markt verfügbar. Diese wurden im September
2019 bestellt, die Übergabe an und Überführung durch die BVG erfolgten Mitte
Oktober 2019.
18. Wie viele BVG-Mitarbeiter sind bereits mit der Umsetzung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
beschäftigt?
Zu 18.: Die BVG teilt mit, dass derzeit 14 Beschäftigte der BVG an der polizeilichen
Umsetzung von Fahrzeugen mitwirken. Ab 01. November 2019 sollen hierfür 30 Beschäftigte
im Einsatz sein.
19. Trifft es zu, dass bisher lediglich sechs BVG-Mitarbeiter für die Umsetzung verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge ausgebildet wurden? Wodurch erklärt sich die geringe Anzahl an geschulten Personal?
20. Wann und wie viele weitere Mitarbeiter sollen ausgebildet werden (bitte mit Darstellung der Anzahl
der Mitarbeiter in einer entsprechenden Zeitschiene)?
21. Trifft es zu, dass insgesamt 79 hauptamtliche BVG-Mitarbeiter durch die Polizei für die Prozesse
rund um die Abschleppvorgänge ausgebildet werden sollen?
Zu 19. bis 21.: Die BVG teilte mit, dass bisher 46 Beschäftigte der BVG bei der Polizei
ausgebildet wurden. Weitere BVG-Beschäftigte werden bei Bedarf im nächsten
Jahr ausgebildet.
22. Welche weiteren Gründe gibt es im Einzelnen dafür, dass der Senat die Voraussetzungen zum
Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen durch die BVG bisher nicht umfassend geschaffen
hat?
Zu 22.: Dem Senat sind keine weiteren Gründe bekannt.
23. Wie steht der Senat dazu, dass dem diesbezüglichen Beschluss durch das „Berliner Mobilitätsgesetz“
somit der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 MobG nur unzureichend bis gar nicht Rechnung getragen
wird?
Zu 23.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung
hat im Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwal-
5 –
tung die Ausführungsvorschrift nach § 23 Abs. 4 BlnMobG vom 04. April 2019 erlassen.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung
der Erlass der Gebührenordnung nach § 23 Abs. 5 BlnMobG durch den Senat.
Parallel erfolgte die notwendige Schaffung der Voraussetzungen für die operative
Umsetzung des § 23 BlnMobG durch die BVG.
24. Was unternimmt der Senat konkret (bitte unter Ausführung der einzelnen Maßnahmen), um die
BVG so schnell wie möglich in die Situation zu versetzen, selbständig Falschparker umsetzen zu können?
Bis wann gedenkt der Senat, die hierfür entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?
Zu 24.: Hierzu wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
25. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 25.: Von Seiten des Senats ist der Beantwortung nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 31. Oktober 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampelanlagen) gibt es in Berlin? Wie viele sind davon auf eine Schrittgeschwindigkeit
von 1,0 m/sec eingestellt? Wie viele Lichtzeichenanlagen sind auf eine sehr kurze #Querungszeit
(entsprechend einer Schrittgeschwindigkeit > 1,2 m/sec) eingestellt? Gibt es Lichtzeichenanlagen vor
sensiblen Bereichen (Seniorenheime, Schulen), die auf längere Querungszeiten (z.B. entsprechend einer
Schrittgeschwindigkeit von 0,8 m/sec wie in den Niederlanden üblich) eingestellt sind?
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass bereits für die Altersgruppe der 70- bis 80-jährigen Männer im Durchschnitt
eine Schrittgeschwindigkeit von 1,0 m/sec anzusetzen ist und das mobilitätseingeschränkte Bürger*innen
(mit Rollatoren oder Gehhilfen) entsprechend neuer Studien der Unfallforschung sich durchschnittlich mit 0,6
m/sec bewegen und bei Rollatoren zusätzlich eine Anlaufzeit von 2-3 Sekunden zu berücksichtigen ist?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es gibt in Berlin 2.120 Lichtzeichenanlagen (LZA). Die vorhandenen Datenbanksysteme
lassen leider keine detaillierte Auswertung bezüglich der zugrunde gelegten Schrittgeschwindigkeit
sowie der Querungszeit an einzelnen LZA zu.
Die Berechnung der Signalzeitenprogramme für die einzelnen LZA basiert auf den Richtlinien
für Lichtsignalanlagen (RiLSA), welche bundesweit die Regelungen für die Schaltung
von LZA für alle Verkehrsteilnehmergruppen formulieren. Die RiLSA unterscheidet nicht
zwischen Geh- und Räumgeschwindigkeit, sondern sieht für den Fußverkehr als Regelwert
eine Räumgeschwindigkeit 1,2 m/s vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s
zulässig sind.
Dem Senat sind die Beschwernisse von mobilitätseingeschränkten Personen bei der Teilnahme
am Straßenverkehr bekannt. Um diesen die Teilhabe zu erleichtern, wird in Berlin
bereits seit 2016 an allen LZA, deren Signalzeitenprogramme zu erarbeiten bzw. überarbeiten
sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich von einer Gehgeschwin2
digkeit von 1,0 m/s ausgegangen, lediglich für die sich anschließende Räumzeit wird in
Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen sind hiervon LZA
in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen
und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s angewendet
wird.
Insofern berücksichtigt das Land Berlin bereits gegenwärtig die Interessen des Fußverkehrs
an LZA im besonderen Maß. Weitere Verbesserungen sind durch die perspektivisch
angestrebte Ausstattung aller Berliner LZA mit taktilen und akustischen Elementen bis
2030 sowie im Rahmen des zukünftigen Abschnitts Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes
vorgesehen.
Frage 3:
Wie viele Lichtzeichenanlagen (vor 2016 installiert) plant der Senat in dieser Legislaturperiode auf eine fußgängerfreundliche
Schrittgeschwindigkeit < 1,0 m/s umzuprogrammieren? Wann ist z.B. mit der Umprogrammierung
der Lichtzeichenanlagen im Umfeld der Comenius Schule in Wilmersdorf zu rechnen?
Antwort zu 3:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 sieht der Senat langfristig an allen
Berliner LZA Grünzeitverlängerungen vor, deren Umsetzung jedoch nur sukzessive erfolgen
kann. Die LZA im Umfeld der Comenius Schule sind Bestandteil dieses mittelfristigen
stadtweiten Umsetzungsprozesses. Ein konkreter Termin für die Umprogrammierungen
dieser LZA kann daher gegenwärtig nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie lange benötigt der Senat, um eine Lichtzeichenanlage bzw. eine Gruppe zusammenhängender Lichtzeichenanlagen
umzuprogrammieren? Können externe Firmen die Umprogrammierung unterstützen (wie?)?
Wie hoch sind die Kosten der Umprogrammierung pro Lichtzeichenanlage?
Antwort zu 4:
Das Land Berlin hat für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung
von LZA einen Generalübernehmer beauftragt. Vertragspartner des seit 1. Januar 2016
laufenden zweiten Generalübernehmervertrages ist die Alliander Stadtlicht GmbH.
Durch den mit der Alliander Stadtlicht GmbH geschlossenen Vertrag wird das gesamte
operative Geschäft rund um LZA einem privaten Generalübernehmer übertragen, das
Land Berlin bleibt jedoch weiterhin für die Anordnung und Genehmigung von LZA sowie
die Vorgabe und Kontrolle von Standards zuständig. Ebenso verbleibt die Steuerung des
Verkehrs als hoheitliche und somit nicht privatisierbare Maßnahme als Aufgabe der Stadt.
Der Generalübernehmer hat bestehende Vertragsverhältnisse mit allen in Frage kommenden
Planungsbüros, welche jedoch auf Grund der Vielzahl von Vorhaben derart stark ausgelastet
sind, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung einzelner Aufträge
kommen kann. Eine zusätzliche Beauftragung externer Firmen durch das Land Berlin ist
vertraglich nicht vorgesehen.
Die Umprogrammierung einer LZA mit verkehrsabhängiger Steuerung benötigt gemäß
dem mit dem Generalübernehmer vereinbarten Regelablaufplan ab dem Zeitpunkt der Be3
stellung fünf Monate, bei einfachen Umprogrammierungen (Änderung der Wochenautomatik)
sieht der Regelablaufplan einen Zeitraum von einem Monat ab Bestellung vor.
Gleichwohl kann die Umsetzung anderer wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die ebenfalls
signaltechnische Änderungen an LZA bedürfen, im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen
bei der Umsetzung führen.
Die Kosten für Umprogrammierungen von LZA liegen je nach Komplexität des Vorhabens
zwischen 1.000 Euro bis 15.000 Euro.
Frage 5:
Ist im Doppelhaushalt 2020/ 2021 eine zügige und beschleunigte Umrüstung der Lichtsignalanlagen ausreichend
haushalterisch untersetzt? Aus welchen Haushaltstiteln wird diese Maßnahme finanziert?
Antwort zu 5:
Im Kapitel 0770 Titel 54010 sind für den Doppelhaushalt 2020/2021 800.000 EURO pro
Jahr für LZA-Umprogrammierungen angemeldet. Das sind 300.000 EURO pro Jahr mehr
als im vorherigen Doppelhaushalt auf Grund der zusätzlichen Anforderungen des Mobilitätsgesetztes,
unter anderem für den Fußverkehr. Es wird derzeit davon ausgegangen,
dass hiermit eine ausreichende haushalterische Untersetzung gegeben ist.
Frage 6:
Wann wurde die Machbarkeitsstudie zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße in Auftrag gegeben und wann ist mit dem Vorliegen der Ergebnisse zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Machbarkeitsuntersuchung für die Neugestaltung des Knotenpunktes Messedamm/
Masurenallee – Neue Kantstraße unter Berücksichtigung der Passerelle wurde im Juli
2018 beauftragt. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Erarbeitung von Lösungsansätzen
für einen modernen innerstädtischen Knoten mit ebenerdigen, barrierefreien Wegeführungen
für den Fußverkehr an allen Knotenpunktarmen. Erste Ergebnisse der Untersuchung
liegen voraussichtlich im 1. Quartal 2020 vor. Diese sollen die Grundlage für die Erarbeitung
konkreter Lösungen zur Umgestaltung der Kreuzung bilden und sind zugleich Entscheidungshilfe
für den Umgang mit der Passerelle. Die Voraussetzungen für die Anmeldung
von investiven Mitteln zur Neugestaltung des Knotenpunktbereiches sind somit noch
nicht gegeben.
Berlin, den 06.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenverkehr: Neue Busspuren für die BVG verzögern sich um Monate, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227608325/Neue-Busspuren-fuer-die-BVG-verzoegern-sich-um-Monate.html

Die #Fahrbahnen für die BVG waren noch für dieses Jahr angekündigt. Vor Frühjahr 2020 dürfte es jedoch nichts werden.

Die noch für dieses Jahr angekündigte Einführung neuer #Busspuren auf Berlins Straßen wird sich um mehrere Monate verzögern. Das erfuhr die Berliner Morgenpost aus Regierungskreisen. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hatte Mitte Juni bekannt gegeben, dass noch im Jahr 2019 gesonderte #Fahrspuren für die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit einer Länge von insgesamt 18,7 Kilometern eingeführt werden sollen. Doch daraus wird nichts werden.

Die Senatsverkehrsverwaltung nannte auf Anfrage keinen Streckenabschnitt, der bisher bereits angeordnet worden sei. „Absehbar ist, dass ein Teil der geplanten Strecken noch in diesem Jahr angeordnet werden kann“, hieß es. „Genauere Zeitpläne können wir Ihnen noch nicht nennen.“ Von den geplanten fast 19 Kilometern Strecke in diesem Jahr ist demnach keine Rede mehr. Nach Informationen der Berliner Morgenpost wird es voraussichtlich bis März 2020 dauern, ehe alle Abschnitte angeordnet wurden.

Doch selbst bei früherer Anordnung ist unklar, wann die BVG-Busse …

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Lärmsanierungsprogramm in Biesdorf entlang der Bahntrasse bzw. der zukünftigen TVO, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Problematik ergibt sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „#Lärmaktionsplan (LAP) Berlin 2018 –
2023“ für den von dem #Berliner Außenring (#Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide
ausgehenden #Bahnlärm in Richtung Osten für Biesdorf?
Antwort zu 1:
Es zeigt sich eine Häufung von Hinweisen zum #Eisenbahnlärm in diesem Bereich, wie er
auch im Auswertebericht der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Lärmaktionsplan Berlin 2018-
2023“ dargestellt wird (siehe Seite 58 und 59 des Auswerteberichts der
Öffentlichkeitsbeteiligung zu finden unter
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/
2018/auswertebericht.shtml). Fast alle Lärmhinweise zum Schienenlärm im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf beziehen sich auf den durchgängigen Güterverkehr im Wohngebiet
Biesdorf-Süd. Gerade in der Nacht sei dieser besonders störend und wurde deshalb gleich
von 29 Beiträgen thematisiert.
Diese Hinweise, die im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
„Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023“ für den von dem Berliner Außenring (Bahntrasse)
zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide ausgehenden Bahnlärm in Richtung
Osten für Biesdorf eingegangen sind, wurden in die laufende Machbarkeitsuntersuchung
Bahnlärm Berlin, die im Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an
Schienenwegen des Bundes durchgeführt wird, eingespeist.
2
Frage 2:
Wie viele Wohngebäude mit wie vielen Einwohner*innen sind nah an der Bahnlinie von welcher
Lärmbelästigung betroffen?
Frage 3:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen dominiert der Schienenverkehrslärm den
Gesamtlärmpegel?
Frage 4:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen werden durch den Schienenverkehrslärm die
zulässigen Schwellenwerte am Tag bzw. in der Nacht erreicht bzw. überschritten?
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um dem entgegenzuwirken?
Frage 7:
Entspricht es den Tatsachen, dass die Deutsche Bahn AG, die die derzeitigen Untersuchungen zum
#Lärmsanierungsprogramm für den Berliner Außenring zwischen Karower Kreuz und Grünauer Kreuz
durchführt, diese für den kompletten Bereich der #TVO-Streckenführung gestoppt hat und wenn ja, wie wird
das begründet?
Antwort zu 2, 3, 4, 5 und 7:
Die Fragen 2, 3, 4, 5 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Um die Betroffenheiten durch Eisenbahnlärm in Berlin zu mindern, beteiligt sich das Land
Berlin an einer Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin, die aktuell seitens des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der DB Netz AG im
Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes
durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchung wird die Anzahl der
Anwohnenden ermittelt, die von einem Verkehrslärmpegel in der Nacht, der den
Auslösewert des Lärmsanierungsprogramms überschreitet, betroffen sind. Der
Auslösewert des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes
beträgt für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) 57 Dezibel (A-bewertet).
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin und damit auch für
den Bereich des Berliner Außenrings (Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem SBahnhof
Wuhlheide in Richtung Osten liegen noch nicht vor. Sie werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Die Anzahl der betroffenen Anwohnenden, die den Auslösewert des Freiwilligen
Lärmsanierungsprogramms tags (67 Dezibel (A-bewertet)) überschreiten, wird nicht
ermittelt, da aufgrund des nächtlichen Güterverkehrs die Nacht die kritischere
Immissionssituation darstellt. Die Anzahl der betroffenen Wohngebäude und das
Verhältnis des Eisenbahnlärms zum Gesamtlärm werden ebenfalls nicht ermittelt.
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Frage 6:
Wann werden die Ergebnisse der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und der DB Netz AG durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung zur Wirksamkeit potentieller aktiver
Lärmminderungsmaßnahmen für das Gebiet am Bahngelände in Biesdorf vorliegen?
Antwort zu 6:
Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzgl. der Lärmbelästigung für den künftig westlich der Bahntrasse
verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße Richtung Norden bis zur B1/B5 vor?
Frage 9:
Wie soll der unter Frage 8 genannten Lärmbelästigung entgegengewirkt werden?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der Planungsebene der Variantenuntersuchung wurde eine Lärmberechnung für alle
Varianten durchgeführt. Für die Vorzugsvariante wurden für den künftig westlich der
Bahntrasse verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße
Richtung Norden bis zur B1/B5 kleinräumig Grenzwertüberschreitungen im Bereich der
Querung der U 5 prognostiziert, die keine großflächige, zusammenhängende Errichtung
von Lärmschutzwänden erwarten lassen. Die Variantenuntersuchung wurde
zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf der nachfolgenden Planungsebene der
Planfeststellung wird für die entwurfstechnisch durchgearbeitete Antragstrasse eine
umfassende Lärmberechnung und darauf fußend ein detailliertes Lärmschutzkonzept
erarbeitet werden. Erst in diesem Arbeitsschritt wird sich verbindlich zeigen, in welchen
Bereichen welche Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich auf Grundlage der detaillierten
Entwurfsplanung zu planen sind.
Frage 10:
Wie wird sich der Lückenschluss durch die geplante #Schienen-TVO auf die Lärmbelästigung auswirken und
wie soll hier entstehenden Problemen entgegengewirkt werden?
Antwort zu 10:
Für den Neubau der Nahverkehrstangente (NVT) parallel zum bestehenden Berliner
Außenring der DB Netz AG und zur geplanten #Tangentialverbindung Ost wird ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt, dass unter anderem auch die durch dieses
Vorhaben entstehenden Geräuschemissionen bewerten wird. Mit dem Neubauvorhaben
NVT zusätzlich auftretende Emissionen müssen demzufolge durch geeignete aktive und
passive Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden. Die erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen werden nach den Anforderungen der Lärmvorsorge ermittelt,
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damit werden zusätzliche Lärmbelastungen größer als 49 Dezibel(A-bewertet) in der
Nacht vermieden.
Berlin, den 04.11.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ab Montag werden Falschparker von der Polizei und den Verkehrsbetrieben bei gemeinsamer Aktion verstärkt kontrolliert und bestraft., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227597187/Polizei-kuendigt-erneute-Aktion-gegen-Zweite-Reihe-Parker-an.html

Aktion gegen Falschparker: 6500 Verstöße im Frühjahr geahndet

Innensenator Andreas Geisel (SPD) unterstützt die Aktion. „#Parken in zweiter Reihe sowie auf #Bus- und #Radspuren ist egoistisch und #rücksichtslos“, teilte der Senator mit. Die Polizei geht zum zweiten Mal in diesem Jahr gezielt gegen #Falschparker vor. Im Frühjahr 2019 seien bei einer vergleichbaren fünftägigen Kontrolle knapp 6500 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In fast 290 Fällen seien Autos umgesetzt worden.

Die Polizei wies erneut ausdrücklich darauf hin, dass auf #Radwegen und #Busspuren

Straßenverkehr: A10 (Berliner Ring) und A24: So oft werden die Autobahnen 2020 gesperrt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227586661/Berliner-Ring-wird-2020-zwoelf-Mal-gesperrt.html

#Oberkrämer. Die gute Nachricht für viele Autofahrer vornweg: Die für das Wochenende angekündigte #Vollsperrung des nördlichen Berliner Rings (Autobahn 10) ist am Donnerstag von der Projektgesellschaft kurzfristig abgesagt worden. Ursprünglich sollte der Autoverkehr auf der #A10 im Bereich des Dreiecks Pankow von Freitagabend bis Montagmorgen in beiden Fahrtrichtungen unterbrochen werden. Die Sperrung ist allerdings nur aufgeschoben. Die geplanten Bauarbeiten sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Berliner Ring wird mindestens zwölf Mal voll gesperrt
Ohnehin bedeutet das nur eine kleine Atempause für gestresste Autofahrer. Im kommenden Jahr müssen sie sich auf mindestens zwölf weitere Vollsperrungen auf A10 und #A24 einstellen. Diese Zahl kündigte die #Havellandautobahn GmbH mit Sitz in Oberkrämer (Landkreis Oberhavel) am Donnerstag bei einer Zwischenbilanz für das Milliardenprojekt an. Das sei aber weniger als in diesem Jahr, betonte das Unternehmen, das seit zwei Jahren im Auftrag des Bundes und des Landes Brandenburg in einer sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaft den Ausbau des nördlichen Berliner Rings managt.

Warenströme per Lkw wachsen weiter
Seither sind die #Fahrspuren schmaler als gewohnt, das erlaubte #Höchsttempo liegt fast durchweg bei 60 Stundenkilometern. Um die Trasse fit zu machen für die weiter wachsenden Warenströme, die trotz aller Klimadebatten per Lkw vor allem zwischen Südosteuropa und den deutschen Seehäfen Hamburg und Rostock transportiert werden, wird die in die Jahre gekommene #Schnellstraße seit Anfang 2018 ausgebaut. Die A10 und die A24 sollen dafür zwischen dem Dreieck Pankow und der Anschlussstelle #Neuruppin auf insgesamt 65 Kilometer Länge von derzeit vier auf …

Straßenverkehr: EILMELDUNG: Vollsperrung der A10 im Bereich Autobahndreieck Pankow vom 8.-11.11.2019 abgesagt, aus Havelland Autobahn

Klicke, um auf PM-191107_Vollsperrung_A10_AD-PKW_Absage.pdf zuzugreifen

Die #A10 und die A24 zwischen dem Dreieck Pankow und der Anschlussstelle Neuruppin gehören zu den
meistbefahrenen Strecken der Hauptstadtregion. Sie werden bis 2022 unter laufendem Verkehr ausgebaut
bzw. erneuert, um dem künftigen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.
Die am 27.10.2019 mit einer Pressemitteilung angekündigte
à #Vollsperrung der A10,
– Richtungsfahrbahn Prenzlau/Frankfurt (Oder) am Autobahndreieck Pankow
– Richtungsfahrbahn Hamburg/Rostock zwischen Autobahndreiecken Barnim und Pankow
à ab Freitag, 8.11.2019, ca. 22:00 Uhr, bis Montag, 11.11.2019, ca. 5:00 Uhr, findet nicht statt und
wird zu einem #späteren #Zeitpunkt durchgeführt, der rechtzeitig mit einer Pressemitteilung
bekanntgegeben wird.

Straßenverkehr: Mehr Tempomessungen Berliner Polizei schaltet umstrittene Blitzer wieder ein, aus Berliner Zeitung

https://archiv.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mehr-tempomessungen-berliner-polizei-schaltet-umstrittene-blitzer-wieder-ein-33423950

Wer in Berlin gern schneller fährt als erlaubt, sollte sich auf eine Veränderung einstellen. Wie jetzt bekannt geworden ist, hat die Berliner #Polizei mehrere #Blitzer, die sie im Juli nach einer Gerichtsentscheidung abgeschaltet hatte, wieder in Betrieb genommen. Die Messgeräte vom Typ #Jenoptik #Traffistar #S350, die von der Abschaltung betroffen waren, werden bereits seit dem 29. September wieder zur #Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Das teilte ein Polizeisprecher der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.

Eine Entscheidung, die der #Verfassungsgerichtshof des Saarlands am 5. Juli gefällt hat, hatte auch die #Polizeibehörde der Hauptstadt verunsichert. Denn der Richterspruch aus Saarbrücken stellte die bisherige Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung infrage.

Die Richter gaben der #Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers statt, der dabei geblitzt worden war, als er eine Ortschaft statt mit 50 mit 77 Kilometern pro Stunde durchfuhr. Der Mann sollte 100 Euro Geldbuße zahlen. Er klagte, verlor aber auch in der zweiten Instanz. Erst das Urteil der Verfassungsrichter brachte ihm die …