Die Berliner Busse und Straßenbahnen sind immer noch genauso #langsam wie vor zwei Jahren. Während die durchschnittliche #Geschwindigkeit der Straßenbahnen 2018 und 2019 keine Steigerung erzielen konnte, fuhren die Omnibusse gerade einmal 0,1 Kilometer die Stunde schneller. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Verkehr auf eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) hervor. „Die #Beschleunigung des Busverkehrs und Vorrangschaltungen für den #ÖPNV müssen absolute Priorität haben“, so Ronneburg. Trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag ließen neue Busspuren, die den Busverkehr in der Stadt beschleunigen sollen, weiter auf sich warten.
Ronneburg hatte die Verkehrsverwaltung dazu aufgefordert, ihm eine Auflistung der Durchschnittsgeschwindigkeiten der Berliner Busse und Straßenbahnen aufzulisten, um einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand zu erhalten. Das Ergebnis, fiel ernüchternd aus. Der Statistik zufolge ist eine Verbesserung der Geschwindigkeiten des Öffentlichen Nahverkehrs nicht zu erkennen. Lediglich das mittlere Tempo der Busse hat sich in den Jahren um gerade mal 0,1 Stundenkilometer erhöht, von 17,9 auf 18 Kilometer pro Stunde.
Verkehr in Berlin: Keine Verbesserung bei den Straßenbahnen
Bei den Straßenbahnen gab es keine Verbesserung, die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt nach wie vor konstant 18,8 Kilometer die Stunde. „Leider sind die Ergebnisse bis heute nicht zufriedenstellend, denn wir müssen endlich die Trendumkehr schaffen und #Bus und #Straßenbahn beschleunigen. Stattdessen sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit immer weiter“, so Ronneburg. „#Vorrang und #Beschleunigungvon Bus und Straßenbahn sind aber elementar, um den ÖPNV …
Frage 1:
Inwiefern trifft es zu, dass die BVG einen #Abrissantrag für den #Straßenbahnbetriebshof#Niederschönhausen
gestellt hat?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG hat am 26.02.2018 bei der Unteren #Denkmalschutzbehörde Pankow einen
Abbruchantrag lediglich für die Verwaltungsgebäude A und B gestellt. Die BVG weist darauf
hin, dass es sich hierbei nicht um einen Komplettabriss des Straßenbahnbetriebshofs
Niederschönhausen handelt.“
Frage 2:
Was sind die Gründe, die die BVG dazu bewogen haben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Gründe für den Abbruchantrag der #Verwaltungsgebäude A und B sind zum einen der
bauliche Zustand (Einsturzgefahr) und zum anderen die fehlende Nutzung und Nutzbarkeit
2
für die BVG. Insbesondere der fast vollständige Substanzverlust durch eindringendes
Wasser und Befall mit echtem Hausschwamm sowie massive Risse im Mauerwerk sind als
Gründe zu nennen.“
Frage 3:
Welche Verwaltung ist für die Bescheidung des Abrissantrags zuständig?
Antwort zu 3:
Zuständig ist das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde).
Frage 4:
Inwiefern gibt es Gespräche zwischen Senat, Bezirk, BVG und Denkmalschutz, um einen baulichen
Kompromiss jenseits eines Komplettabrisses des Straßenbahnhofs auszuloten??
Antwort zu 4:
Vertretende der BVG, des Landesdenkmalamtes (LDA), des Stadtentwicklungsamtes
(Amtsleiter, Fachbereich Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde) sowie der
bezirklichen Wirtschaftsförderung haben sich am 5. August 2020 zum Thema
„Stadtentwicklungspotentiale im Umfeld der nördlichen Dietzgenstraße“ getroffen. Hierbei
kam es zu einem konstruktiven Dialog im Sinne der Weiterentwicklung des Umfeldes.
Darüber hinaus hat sich auch der #Landesdenkmalrat am 14.08.2020 mit der Erhaltung und
Nutzung des Objekts befasst. Im Ergebnis fordert der Landesdenkmalrat die BVG als
Eigentümerin auf, die Gebäude entsprechend ihrer Qualität und Bedeutung zu sichern und
zu pflegen um ihrer Erhaltungspflicht des Ensembles nachzukommen. Der
Landesdenkmalrat drängt ebenfalls darauf, eine planerische Grundlagen dafür zu schaffen,
das Areal für neue öffentliche Aufgaben des Landes nutzbar zu machen.
Frage 5:
Inwiefern lassen sich Teile der alten Fassade erhalten, ggf. mit Durchbrüchen an geeigneten Stellen für die
breiteren Wagen der neuen Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Durch den notwendigen Einsatz neuer Fahrzeuggenerationen hat sich die
Straßenbahnbreite vergrößert. Gemäß geltenden Richtlinien zur Gestaltung von
Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen könnte
unter den jetzigen Bedingungen die Fassade nicht erhalten werden.“
Die Denkmalbehörden gehen davon aus, dass sich alle Gebäude erhalten lassen – nicht
nur Teile von Fassaden. Damit können die Hallen nicht als Betriebshof genutzt werden.
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Frage 6:
Inwiefern trifft es zu, dass der Straßenbahnbetriebshof für eine #Weiternutzung durch die BVG zu klein ist?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es trifft zu, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen für die angestrebte
Erschließung des Nordostraumes Berlins zu klein ist. Der Einsatz als Stützpunkt ist jedoch
weiterhin gegeben, wenn die Fläche für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht
ausreichend groß bemessen sein sollte. Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof
Niederschönhausen nur im Verbund mit einem anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 7:
Inwiefern lässt sich optisch ein Teil des alten Charmes dadurch erhalten und gleichzeitig das Platzproblem
lösen, dass der Straßenbahnbetriebshof (die Halle) durch einen Glas-Vorbau erweitert und für die BVGNutzung vergrößert wird – wobei durch den Glas-Vorbau noch Teile der alten Fassade zu erkennen wären?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Problem stellen vorrangig die Tordurchfahrten dar und weniger die Größe der Halle.
Für eine vollumfängliche Nutzung müsste der größte Teil der Halle zurückgebaut und neu
errichtet werden.“
Zusätzlich müssten durch die heutigen Anforderungen die statisch notwendigen
freistehenden Stützen in der unter Denkmalschutz stehenden Halle entfernt werden.
Frage 8:
Inwiefern stehen die Gleise und ihre konkrete Verlegung auf dem Straßenbahnbetriebshof unter
Denkmalschutz?
Antwort zu 8:
Die Gleise und ihre konkrete Verlegung bilden einen funktionalen Zusammenhang mit dem
Straßenbahnbetriebshof und sind daher integraler Bestandteil des Denkmalschutzkomplexes.
Frage 9:
Inwiefern ist ein Kompromiss möglich, der eine völlige Neuanordnung der Gleise auf dem Gelände vorsieht,
damit die BVG den Betriebshof besser nutzen kann?
Antwort zu 9:
Ein wie in der Fragestellung beschriebener Kompromiss ist keine Option, da eine
Neuanordnung von Gleisen keine Lösung der oben beschriebenen Probleme ermöglicht.
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Frage 10:
Inwiefern steht die Absicht im Raum, das Areal zu verkaufen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Erst nach endgültiger Klärung der Sicherung betrieblicher Bedarfe durch einen geplanten
Neubauhof für die Straßenbahn im Nordosten von Berlin, der ausreichend groß bemessen
ist, kann die Zukunft des Betriebshofs Niederschönhausen durch die BVG geprüft werden.“
Frage 11:
Inwiefern ist sichergestellt, dass das Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt?
Antwort zu 11:
Abhängig von zukünftigen Nutzungen wird zu entscheiden sein, ob und in welcher Form das
Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt.
Frage 12:
Welche konkreten Standort-Alternativen für einen neuen Straßenbahnbetriebshof in Niederschönhausen,
Rosenthal, Französisch Buchholz und Blankenfelde werden derzeit von BVG, Senat und Bezirk in Betracht
gezogen (ehemalige Friedhofsflächen, Elisabeth-Aue usw.)?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell wird im Rahmen der „Standortuntersuchung Betriebshof Nordostraum“ zum
Blankenburger Süden die optimale Verortung eines Straßenbahnbetriebshofs untersucht,
der dann das Leistungsvolumen auch aus dem Pankower Raum aufnehmen soll. Von BVG,
Senat und Bezirk werden derzeit folgende Standort-Alternativen geprüft:
– Blankenburger Süden zwischen der Bundesautobahn (BAB) A 114 und der Stettiner
Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet Heinersdorf,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Blankenburger Süden, ehemaliges Rieselfeld / Flächennutzungsplan-Standort,
– Blankenfelde Elisabethaue,
– Darßer Straße.“
Ehemalige Friedhofsflächen waren bisher nicht Bestandteil dieser Untersuchungen.
Berlin, 31.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Von Sonntag, den 30. August, ca. 1:00 Uhr, bis Montag, den 31. August 2020, ca. 3:30 Uhr werden die #Rhinstraße und die Treskowallee zwischen Allee der Kosmonauten und Ehrlichstraße für die #Straßenbahn gesperrt. Grund ist der #Brückeneinhub der #Rhinstraßenbrücke. Es kommt zu Änderungen auf den Linien M17 und 27. #Ersatzbusse fahren zwischen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Hegemeisterweg, im Nachtverkehr bis S Schöneweide.
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit aller Buslinien von 2018 zu 2019 entwickelt? (Bitte um Auflistung aller Buslinien mit Angabe der Streckenlänge, der durchschnittlichen Geschwindigkeit und Gründen für den etwaigen Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit.)
Frage 2:
Wie hat sich die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Straßenbahnlinien von 2018 zu 2019 entwickelt? (Bitte um Auflistung aller Straßenbahnlinien mit Angabe der Streckenlänge, der durchschnittlichen Geschwindigkeit und Gründen für den etwaigen Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit.)
Die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit beim #Omnibus konnte von insgesamt 17,9 km/h
(2018) auf 18 km/h (2019) gesteigert werden.“
Zu den erbetenen Angaben je Linie über Streckenlänge und durchschnittliche Geschwindigkeit hat die BVG ergänzend erläutert:
„Die Darstellung der Streckenlänge setzt sich aus der jeweiligen Länge pro Richtung sowie dem sich daraus ergebenden Mittelwert zusammen. Die Beförderungsge-schwindigkeit ergibt sich aus der Streckenlänge und der dafür geplanten Fahrzeit über den gesamten Tag. Unterschiedliche Tageszeiten finden hier keine Berücksichtigung.
Anders als bei der #U-Bahn unterliegen unsere Oberflächenverkehre besonderen verkehrlichen Voraussetzungen. Busse und Bahnen teilen sich den Verkehrsraum mit weiteren Nutzern (PKW, Fahrrad etc.) und sie sind abhängig von den Verkehrs- und Baustellensituationen auf ihren jeweiligen Strecken. Mit Blick auf diese Umstände und verkehrliche Stoßzeiten können die tatsächlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten beispielsweise der Linien in der Innenstadt mitunter unter dem oben genannten Wert liegen bzw. abweichen.“
Die Daten für die einzelnen Linien können den Tabellen der Anlagen 1 und 2 entnommen werden.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zum Umbau der #Tramhaltestelle S #Greifswalder Straße und wann ist mit einer
verlässlichen Umsetzung zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Planung befindet sich noch in der Entwurfsphase. Mit einer baulichen Fertigstellung
ist aus jetziger Sicht frühestens Ende 2024 zu rechnen.“
Frage 2:
Welchen aktuellen Planungsstand haben die vorgesehenen Umbaumaßnahmen der Haltestelle und welche
Maßnahmen sind hier im Detail geplant?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für die Erstellung der fertigen Entwurfsplanung Tram-Haltestelle (inkl. umliegender
Bauwerke der Deutschen Bahn (DB)) sind aktuell noch einige DB-Bestandspläne
ausstehend. Die fertige Entwurfsplanung ist in weiterer Folge notwendig für eine
2
Stellungnahme der DB zu den Abständen zwischen Tram-Haltestellendach und DBBrücken (Brückenprüfung DB). Außerdem wird die vollständige Entwurfsplanung benötigt,
um die Verkehrsplanung (1. Lichtsignalanlagen-Fußgängerüberweg, 2. Verkehrsführung
während der Bauzeit) fortzusetzen.
Die Bauarbeiten Tram-Haltestelle können erst umgesetzt werden, sobald die
Tunnelschließung erfolgt ist. Die dazu benötigte Verwaltungsvereinbarung liegt dem Senat
zur Prüfung vor. Außerdem sind eine Stellungnahme zum bestehenden Zustand des
darunterliegenden Mischwasserkanals von den Berliner Wasserbetrieben und die
Beauftragung eines Ingenieurbüros zur planerischen Umsetzung der Tunnelschließung
ausstehend.“
Frage 3:
Wann soll der dafür notwendige Rückbau der Bahnsteige erfolgen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Rückbau der Bahnsteige soll voraussichtlich im Sommer 2023 erfolgen.“
Frage 4:
Wie lange wird der Umbau der Haltestelle dauern und welche konkreten Verbesserungen ergeben sich
dadurch für die Benutzer der Haltestelle?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aus jetziger Sicht werden die baulichen Maßnahmen ca. 18 Monate in Anspruch nehmen.
Verbesserungen:
• Deutliche Verbesserung der Umsteigerelation S-Bahn / Tram
• Direkter Anschluss des Wohnquartiers Thälmann-Park
• Erhebliche technische und gestalterische Aufwertung der Tram-Haltestelle“
Frage 5:
Welche Kosten entstehen für den Umbau und von wem werden diese getragen?
Antwort zu 5:
Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen schätzungsweise 2.050.000 €. Für die
Fußgängertunnelschließung entstehen für das Land Berlin Kosten in Höhe von etwa
500.000 € sowie zusätzlich etwa 110.000 € Planungskosten.
Die Planungskosten der BVG für den Neubau der Tram-Haltestelle betragen 240.000 €
und die Baukosten für den Umbau 1.200.000 €. Diese Kosten werden ebenfalls durch das
Land Berlin getragen.
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Frage 6:
Welche Verzögerungen zum ursprünglichen Zeitplan hat es bisher gegeben (bitte nach Art, Grund und
Dauer darstellen)?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der erforderlichen Machbarkeitsstudie erfolgte im Zeitraum 2014 bis 2016 eine
längere Abstimmung zwischen BVG und der damaligen Verkehrslenkung Berlin (heute:
Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz) zur Umgestaltung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich.
Nach erneutem längeren Abstimmungsbedarf zwischen Senat und BVG wurde in 2019
gemeinsam festgelegt, dass die BVG die Schließung der Fußgängerunterführung
beplanen und durchführen soll. Dazu wurde die Notwendigkeit nach einer gemeinsamen
Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK) festgestellt. Diese Verwaltungsvereinbarung ist gegenwärtig in
Erarbeitung
Nach Feststellung der Planungsbetroffenen bei der DB AG erfolgten ab 2019 Anfragen bei
der DB AG zu den Bestandsunterlagen der Brückenbauwerksüberbauten über der Tram
Haltestelle S-Greifswalder Straße. Bisher liegen der BVG keine ausreichenden
Bestandsunterlagen der Brückenbauwerksüberbauten vor.“
Frage 7:
Zu welchen Zeitpunkten wird es voraussichtlich und in welchem Maße zu verkehrlichen Einschränkungen
kommen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aus jetziger Sicht ist ab frühestens Mitte 2023 mit einer größeren verkehrlichen
Einschränkung zu rechnen. Der Umfang kann erst nach Erstellung eines
Verkehrskonzeptes für die Bauzeit bestimmt werden.“
Frage 8:
Ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und SenUVK zum Rückbau der Fußgängertunnelanlage
mittlerweile geschlossen worden? Wann konkret erfolgt die beabsichtigte Schließung der
Fußgängertunnelanlage und wie sieht die aktuelle Planung zum konkreten Umbau aus?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung liegt SenUVK vor und wird gegenwärtig
geprüft. Die Planung zum Rückbau der Fußgängertunnelanlage wird gesondert zur TramHaltestellenplanung vergeben. Die Planung wird erst nach Abschluss der
Verwaltungsvereinbarung ausgeschrieben.“
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Frage 9:
Wann im IV. Quartal 2020 wird die lichtsignalgesicherte und barrierefreie Erreichbarkeit der Tramhaltestelle
über einen Fußgängerüberweg hergestellt sein? Sind die Abstimmung mit SenUVK und der DB AG hierzu
erfolgt und kann mittlerweile ein konkretes Datum benannt werden?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell sind die vorhandenen Tram-Haltestellen bereits lichtsignalisiert und barrierefrei
erreichbar. Die zukünftige Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausganges befindet
sich noch in Planung. Das Verkehrsplanungsbüro benötigt eine vollständige
Entwurfsplanung, welche abhängig von ausstehenden Bestandsplänen und
Stellungnahmen der Planungsbetroffenen sind. Aus jetziger Sicht ist frühestens 2023 mit
einer baulichen Umsetzung zu rechnen. Die Abstimmungen mit DB AG und SenUVK sind
hierzu noch nicht final abgeschlossen.“
Frage 10:
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht der Senat aus dem Ergebnis der Standort- und
Potenzialanalyse zum Thema Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof Greifswalder Straße? Welche konkreten
Maßnahmen / Schritte folgen aus dem ermittelten Bedarf von 353 STP (Drs. 18/23721)? Wann ist die
Abstimmung mit dem Bezirk abgeschlossen?
Antwort zu 10:
In den Standort- und Potenzialanalysen zum Thema Fahrradabstellanlagen wurde
allgemein an Standorten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das vorhandene
Flächenpotenzial in Bezug zum Bedarf an erforderlichen Fahrradabstellanlagen
identifiziert.
An dem Standort S-Bahnhof Greifswalder Straße konnten sechs Potenzialflächen ermittelt
werden, auf denen durch Umbauten und/oder Neubauten zusätzlich 60 Doppelstockplätze,
20 Doppelstockplätze in Sammelschließanlage und 160 Stellplätze an Anlehnbügeln
realisierbar erscheinen. Die Ergebnisse liegen dem Bezirk seit dem ersten Quartal 2020
vor.
Die Abstimmung mit dem Bezirk zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im weiteren
Verfahren bedarfs- und umsetzbarkeitsorientiert. Der Abschluss dieser Gespräche kann
an dieser Stelle noch nicht benannt werden, da noch verschiedene übergeordnete
Abstimmungen zum Thema Fahrradparken im Land Berlin zwischen dem Senat und den
Berliner Bezirken ausstehen.
Frage 11:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 11:
Nein.
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Berlin, den 12.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Blankenburger Süden mit bis zu 6000 Wohnungen brauchen Straßenbahnen Platz. Nur wo? Der Senat nennt auch überraschende Optionen.
Dass die Straßenbahn nach Blankenburg kommt, steht fest. Für das neue Quartier am Blankenburger #Pflasterweg im Norden Pankows soll die verlängerte BVG-Tramlinie #M2 das Rückgrat des Verkehrs bilden. Aber wo werden die vielen zusätzlichen Züge für mehr als 10.000 neue Nachbarn in den bis zu 6000 Wohnungen gewartet? Trotz mehrfacher Ankündigungen steht die Festlegung des Senats und der BVG, die bis Ende Juli einen Standort für den neuen #Straßenbahn-Betriebshof für den Blankenburger Süden präsentieren wollten, auch im August noch aus. Stattdessen veröffentlichte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jetzt eine Liste mit sieben möglichen Orten, die aus einer Vorauswahl von 14 Optionen noch übrig geblieben sind. Darunter sind auch überraschende Vorschläge, die bisher nicht öffentlich diskutiert wurden.
#Straßenbahnbetriebshof auf der Pankower #Elisabeth-Aue als Option
Laut den Auskünften der Senatsverwaltung auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Alexander Wieberneit kommt nun zum Beispiel die Elisabeth-Aue für das Depot in Betracht – ein Feld, das genau wie der Acker im Blankenburger Süden als Örtlichkeit für ein Stadtquartier vorgehalten wird, auch wenn die Planungen für die Aue in dieser Legislaturperiode offiziell ruhen. Die weiteren sechs Standortoptionen für das Depot sind: die Erholungsanlage Blankenburg, was Bewohner entschieden ablehnen, das …
Die Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe erhalten neue Gleise in der #Landsberger Allee. Zwischen #Betriebshof#Marzahn und Allee der Kosmonauten können die Straßenbahnlinien #M6 und #18 von Samstag, den 8. August 2020 bis Montag, den 10. August 2020, Betriebsbeginn nicht wie gewohnt fahren.
In dieser Zeit ist die Linie M6 zwischen Hackescher Markt, Freizeitforum Marzahn und Wuhletalstraße beziehungsweise zwischen Riesaer Straße und Betriebshof Marzahn im Einsatz. Die Straßenbahnlinie 18 fährt zwischen Riesaer Straße und Betriebshof Marzahn. Es ist ein Ersatzverkehr mit Bussen für beide Linien zwischen Freizeitforum Marzahn und Betriebshof Marzahn eingerichtet.
Frage 1:
Werden bei den momentanen #Straßenbauarbeiten in der Altstadt #Köpenick, die erhebliche Beeinträchtigungen
für den Verkehr nach sich ziehen, ausschließlich die #Straßenbahnschienen getauscht oder werden noch
andere Bauarbeiten durchgeführt? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Bei den Bauarbeiten handelt es sich ausschließlich um #Gleisbauarbeiten mit #Schienenwechsel zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.“
Frage 2:
Wann wurden die Schienen in der Altstadt Köpenick zum letzten Mal erneuert und entspricht der #Austauschzyklus den Normwerten?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die letzten Erneuerungen der Gleisanlagen in der Altstadt Köpenick wurden wie folgt
durchgeführt:
Kietzer Straße – von Müggelheimer Straße bis Schüßlerplatz im Jahr 1997
Kirchstraße – von Schüßlerplatz bis Freiheit im Jahr 2007
Gleisbogen Kirchstraße/Alt-Köpenick mit Weichenanlagen im Jahr 2012
Straße Alt-Köpenick – von Freiheit bis Schlossplatz im Jahr 1997
Schlossplatz im Jahr 2011
Zwischen diesen umfassenden Gleisbauarbeiten erfolgten jedoch immer wieder kleinere #Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Die Schienenerneuerung erfolgt zustandsorientiert und hängt z. B. von den vorhandenen
Radien, der Oberbauform, den Verkehrslasten und den Materialgüten ab. Dabei sind die
Grenzwerte nach dem gültigen technischen Regelwerk ausschlaggebend.“
Frage 3:
Wann wurden die Bauarbeiten über welchen Zeitraum (Beginn und Ende) sowie mit welchen Auflagen
genehmigt?
Antwort zu 3:
Die Bauarbeiten wurden über den Zeitraum vom 02.06.2020 bis zum 31.07.2020 seitens
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK genehmigt. Vom
02.06.2020 bis 09.06.2020 erfolgten vorbereitende Maßnahmen für die Bauphasen 1 bis 4.
Diese haben zwischen dem 10.06.2020 bis zum 24.07.2020 stattgefunden. In der letzten
Bauphase 5 werden ab dem 24.07.2020 Restarbeiten im Gehwegbereich durchgeführt und
die vorbereitenden Maßnahmen zurückgebaut. Die Baumaßnahme ist an die
Tramsperrpause gebunden und findet zum Großteil in der Ferienzeit statt.
Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) hat der Baumaßnahme der Straßenbahn im
Bereich Schloßplatz (Bogengleise zum Schloßplatz und zur Langenbrücke) am 28.05.2020
unter folgenden Auflagen zugestimmt:
1. Durch die Trassierung bedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen sind durch
Geschwindigkeitssignale anzuzeigen.
2. Für die Anpassung der Fahrleitungsanlage, die im Zusammenhang mit den
Gleislageänderungen erforderlich wird, sind die Höhen- und Seitenlageprotokolle für
die geänderte Fahrleitungsanlage an die Technische Aufsichtsbehörde zu
übergeben. Darüber hinaus ist die #Fahrdrahtverschiebung mit Hilfe einer Prüffahrt
visuell zu beurteilen.
3. Für die Gleise ist zur Ermittlung des Ableitungsbelages G´RS eine protokollierte
Messung gemäß Anhang A, Punkt A.3 der Norm DIN EN 50122-2 durchzuführen.
4. Der Beginn und die Beendigung der Bauarbeiten ist bei SenUVK, IV E 3, rechtzeitig
anzuzeigen.
5. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist bei SenUVK die Inbetriebnahme gemäß §
62 Abs. 4 #BOStrab (#StraßenbahnBau- und Betriebsordnung) zu beantragen. Für die
3
Inbetriebnahme ist eine Prüfung vor Ort erforderlich. Der Betriebsleiter der BVG
(Bereich #Straßenbahn) ist bei der Abnahme des Bauvorhabens zu beteiligen.
Frage 4:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Bahnhofstraße/Lindenstraße mit diesem Vorhaben im
Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gleisreparaturarbeiten Bahnhofstraße/Lindenstraße erfolgten zeitgleich mit der
Baumaßnahme Schloßplatz. Die Baumaßnahme Bahnhofstraße/Lindenstraße steht in
keinem Zusammenhang zu der Baumaßnahme Schloßplatz. Die Restarbeiten in der
Lindenstraße werden aufgrund einer ausstehenden Ampelanpassung von der Firma
Alliander erst im nächsten Jahr ausgeführt.“
Frage 5:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Müggelheimer Straße und entlang der Langen Brücke mit den
Bauarbeiten in der Altstadt im Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der Sperrung für die Baumaßnahme Schloßplatz erfolgten parallel die
Reparaturarbeiten in der Müggelheimer Straße und auf der Langen Brücke. Auf Seiten des
Köllnischen Platzes (Bereich Lange Brücke) wurden Weichen- und Schienenteile erneuert,
die Arbeiten in der Müggelheimer Straße gehören zur Grundinstandsetzung der
Straßenbahngleise auf dem Schlossplatz.“
Frage 6:
Wann ist mit dem Ende der genannten Baumaßnahmen und somit wieder mit einem ungehinderten
Verkehrsfluss zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mit dem Erlöschen der verkehrsrechtlichen Anordnungen und dem Abschluss der
Restarbeiten werden voraussichtlich alle Baustellen bis zum 02.08.2020 beräumt und
Einschränkungen für den Individual- und Straßenbahnverkehr beseitigt sein. Die
Beendigung der Schattenbaumaßnahmen kann früher erfolgen.“
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues #Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien #X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die #Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
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Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen