In den Osterwochen wird auf der Brücke in der #Falkenberger Chaussee gebaut. Von den Sperrungen sind auch die Gleise der Straßenbahnlinien #M4 und #M17 betroffen, weshalb es dort in diesen zwei Wochen keinen #Tramverkehr geben wird. Vom 15. April, ca. 4:30 Uhr bis 29. April, ca. 4:30 Uhr fährt die M4 vom S-Bahnhof Hackescher Markt nur die Endhaltestelle Hohenschönhausen Zingster Straße an und die M17 verkehrt nur zwischen S-Bahnhof Schöneweide und Gehrenseestraße.
Auf den fehlenden Teilstrecken bis Falkenberg werden #barrierefreie Busse eingesetzt: Für die M4 zwischen Prerower Platz und Falkenberg und für die M17 zwischen Gehrenseestraße und Falkenberg.
Die Gleisbauarbeiten auf der Löffelbrücke in der #Pasewalker Straße gehen ebenfalls am 15. April, ca. 4:30 Uhr in die nächste Phase. Bis zum 29. April, ca. 4:30 Uhr verkehrt die Straßenbahnlinie #50 nur noch zwischen Virchow-Klinikum und Björnsonstraße. Dieses Mal sind auch zwei Buslinien betroffen: Die Linie #155 fährt eine #Umleitung zwischen Bürgerpark Pankow und S- und U-Bahnhof Pankow/Granitzstraße und die Nachtlinie N50 fährt eine Umleitung in Richtung Hugenottenplatz zwischen S- und U-Bahnhof Pankow und Stiftsweg.
Als Ersatz für den restlichen Teil der Linie 50 fahren barrierefreie Busse zwischen Björnsonstraße und Guyotstraße.
Wie hoch war die #Pünktlichkeit der Linien der BVG im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach einzelnen U-Bahn-,Metrotram-,Tram- und Buslinien?
Antwort zu 1:
Zur Beantwortung der Frage 1 wird als Anlage 1 eine Übersicht der Pünktlichkeit einzelner Linien der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR für das Jahr 2018 übermittelt. Dabei gilt für die Pünktlichkeit folgende Definition: Eine im Fahrplan veröffentlichte Soll-Abfahrt gilt als pünktlich erbracht, wenn zwischen 90 Sekunden vor und 210 Sekunden nach der Soll- Abfahrtszeit tatsächlich eine Abfahrt stattfindet. Als unpünktlich gilt sie, wenn keine tatsächliche Fahrt im pünktlichen Toleranzbereich liegt und wenn eine zwischen
211 Sekunden Verspätung und der Zeit bis zur nächsten Soll-Fahrt (bei Takten bis einschließlich 10 Minuten) bzw. 10 Minuten Verspätung (bei Takten über 10 Minuten) erfolgt.
Frage 2:
Wie viele #ausgefallene Nutzkilometer gab es bei der BVG im Jahr 2018 nach Linien und Monaten aufgeschlüsselt?
Antwort zu 2:
Zur Beantwortung der Frage 2 wird als Anlage 2 eine Übersicht der ausgefallenen Nutz- kilometer einzelner Linien der BVG nach Monaten für das Jahr 2018 übermittelt. Nach
Angaben der BVG sind bei den #Fährlinien von den im Jahr 2018 fahrplanmäßig vorgesehenen 18.045 Betriebsstunden insgesamt 12 Betriebsstunden ausgefallen.
Frage 3:
Wie viele Zugausfälle gab es bei der S-Bahn Berlin im Jahr 2018, nach Monaten aufgeschlüsselt? Was waren die Gründe?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) übermittelte dazu die nachfolgenden Werte*. Darin enthalten sind auch Züge, die nicht ausgefallen sind, deren Abfahrt jedoch verfrüht erfolgte oder deren Verspätung über der Taktzeit der jeweiligen Linie lag. (Diese Aspekte werden gemäß den Regelungen der S-Bahn-Verkehrsverträge als Ausfälle abgerechnet.)
Monat
ausgefallene
Zugkm
Jan. 2018
172.400
Feb. 2018
204.500
Mrz. 2018
203.400
Apr. 2018
176.800
Mai. 2018
182.500
Jun. 2018
178.300
Jul. 2018
137.000
Aug. 2018
141.600
Sep. 2018
123.000
Okt. 2018
127.300
Nov. 2018
123.900
Dez. 2018
123.200
* Die dargestellten Werte sind noch nicht mit dem VBB final abgestimmt. Dies erfolgt im Rahmen der Abstimmung zu den Schlussabrechnungen für das Vertragsjahr 2018.
Frage 4:
Was sind aktuell die häufigsten Ursachen für Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn?
Antwort zu 4:
Bus und Straßenbahn
Negative Einflüsse auf die Pünktlichkeit bei Bus und Straßenbahn ergeben sich durch die in den letzten Jahren gestiegenen Beeinträchtigungen des Oberflächenverkehrs durch Bauarbeiten, Veranstaltungen, Demonstrationen, nicht optimierte Lichtsignalanlagen und eine unzureichende Qualitätssicherung der Beschleunigung. Beim Bus beeinflussen zusätzlich der gestiegene Rad-, Liefer- und Freizeitverkehr sowie zeitweise gesperrte Autobahnabschnitte mit ihren Verdrängungseffekten die Pünktlichkeit. Bei der unabhängig vom Oberflächenverkehr fahrenden U-Bahn wird die Pünktlichkeit maßgeblich von der schlechteren Betriebsstabilität durch die gestiegenen Ausfälle beeinflusst. Größere
Taktlücken erhöhen den Fahrgastandrang und führen zu längeren Fahrgastwechselzeiten an den Bahnhöfen. Ähnliche Auswirkungen sind auch bei den Verkehrsmitteln Bus und Straßenbahn zu beobachten.
Nach den Angaben der BVG zur Erfüllung des Verkehrsvertrages sind im Jahr 2018 insbesondere in den letzten Monaten in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Bus personelle Gründe zum weit überwiegenden Teil die Hauptursache für Ausfälle. Hinzu kommen im Straßenbahn- und v.a. im Busverkehr Störungen durch Verkehrsbehinderun- gen, Notfalleinsätze und Großereignisse, die zu Sperrungen führen. Eine detaillierte Übersicht der Anteile personell bedingter Ausfälle ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
AnteilAusfällepersonellbedingt
1/2018
2/2018
3/2018
4/2018
5/2018
6/2018
7/2018
8/2018
9/2018
10/2018
11/2018
12/2018
U-Bahn
1 %
2 %
6%
12 %
3 %
13 %
29 %
26 %
42 %
20 %
23 %
29 %
Straßenbahn
k. A.
80 %
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
80 %
90 %
87 %
89 %
Bus
k. A.
k. A.
85%*
k. A.
k. A.
85 %*
55 %
63 %
79 %
68 %
77 %
74 %
* personell bedingt und fahrzeugbedingt; „wesentlich“ wird als >50 % interpretiert
U-Bahn
Auch bei der U-Bahn haben personelle Gründe insbesondere in der zweiten Jahreshälfte einen wesentlichen Anteil, hier dominieren aber fahrzeugbedingte Ausfälle (siehe nachfol- gende Tabelle). Hintergrund bei der U-Bahn sind hohe Werkstattstandzeiten (aufgrund des hohen Flottenalters und der Nutzungsintensität der Bestandsfahrzeuge, der Werkstattor- ganisation sowie von Vandalismus/Graffitibeseitigung) und die steigende Zahl der dauer- haft aufgrund von Rissbildungen abgestellten Fahrzeuge der Baureihe F79 – seit Mitte Juni 2018 mussten 59 von 70 Wagen abgestellt werden (Stand 22.03.2018).
AnteilAusfällewg.Fahrzeugmangel*
1/2018
2/2018
3/2018
4/2018
5/2018
6/2018
7/2018
8/2018
9/2018
10/2018
11/2018
12/2018
U-Bahn
88 %
87 %
86 %
80 %
88 %
81 %
61 %
65 %
53 %
65 %
72 %
66 %
* inkl. Ausfälle durch Taktreduzierung auf der U7 wegen Fahrzeugmangel
S-Bahn
Die Ursachen für Störungen im S-Bahn-Betrieb sind in drei Kategorien zu untergliedern: Mehr als die Hälfte aller Störungen wurden durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH selbst verursacht. Hierzu gehörten vor allem Fahrzeugstörungen oder eine unzureichende Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder Personal (Triebfahrzeug- führerinnen und -führer). Unbesetzte Schichten infolge fehlender oder ihren Dienst ver- spätet antretender Personale, die nicht rechtzeitig kompensiert werden konnten, verur- sachten allein rund ein Viertel aller Zugausfälle. Gut ein weiteres Fünftel war auf Fahr- zeugstörungen zurückzuführen.
Die zweite Kategorie (mit rund 15 Prozent der Zugausfälle) bildeten Störungen an der Infrastruktur, die fast ausschließlich durch die DB Netz AG und nur zu einem sehr gerin- gen Anteil durch die Unternehmen DB Energie GmbH und DB Station & Service AG zu verantworten waren. Der überwiegende Teil hiervon entfiel mit rund zehn Prozent aller Zugausfälle auf Störungen der Leit- und Sicherungstechnik, also beispielsweise Signal- oder Stellwerksstörungen.
Externe Ursachen als dritter Kategorie war das übrige Fünftel der Zugausfälle zuzuordnen. Diese umfasste Polizei- und Notarzteinsätze in Zügen oder im Bahnsteig- bzw.
Gleisbereich (beispielsweise infolge unbefugten Betretens von Bahnanlagen) ebenso wie die Folgen extremer Witterung.
Sekundäre Störungsursachen (insbesondere Übertragung von Verspätungen auf nachfol- gende Fahrten am Wendebahnhof) blieben hierbei außer Betracht, so dass nur die pri- mären Ursachen einbezogen wurden.
Frage 5:
Welchen monetären Wert haben die im 2018 nicht erbrachten Leistungen? Um welche Summe wurde der finanzielle Beitrag des Landes Berlin gekürzt?
Antwort zu 5:
Die nicht erbrachten Leistungen bei der BVG umfassen im Jahr 2018 insgesamt
2,64 Mio. Nutzkilometer, welche nach den Ausgleichsparametern des Verkehrsvertrages einen Wert in Höhe von 8,28 Mio. Euro ergeben. Da die ausgefallenen Leistungen gemäß Verkehrsvertrag nicht vergütet werden, erfolgt ein entsprechender Abzug von der Regel- fahrplanleistung. Dabei ist zu beachten, dass der tatsächliche Ausgleichsanspruch der BVG neben dem Abzug der nicht erbrachten Leistung auch weitere Korrekturen, Zahlungsansprüche oder Verrechnungen umfasst. Der tatsächliche Ausgleichsanspruch für das Jahr 2018 liegt derzeit noch nicht vor und kann erst nach Prüfung der Schlussrech- nung der BVG ermittelt werden.
Der monetäre Wert der Minderleistungen der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2018 entspricht nach aktuellem Stand der an die VBB GmbH übergebenen Berichte mindestens
17,2 Mio. Euro. Aufgrund von weiteren Vergütungs- bzw. Minderungsansprüchen, die für den tatsächlichen Finanzierungsanspruch maßgeblich sind, ist eine isolierte Betrachtung der Minderungsbeträge nicht sinnvoll. Entsprechend der Regularien der Verkehrsverträge erfolgt die endgültige Feststellung der finanziellen Beiträge und damit die Bemessung der tatsächlichen Höhe der Kürzungen für das Jahr 2018 im Rahmen der Schlussabrechnungen.
Gemäß den Verkehrsverträgen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH ist bei der Bemessung der monatlichen Abschlagszahlung ein Einbehalt von 2,5 % über die Grundvergütung für die Betriebsleistung sowie die zu leistenden Infrastrukturentgelte vereinbart. Somit wurden im Jahr 2018 über die Abschlagszahlungen bereits 15,4 Mio. Euro gekürzt.
Berlin, den 04.04.2019 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Linie
2018
M1
91,3%
M2
95,8%
M4
94,0%
M5
87,6%
M6
86,1%
M8
87,3%
M10
94,3%
M13
90,9%
M17
89,9%
12
79,8%
16
94,6%
18
96,3%
21
75,8%
27
87,0%
37
89,1%
50
92,1%
60
83,4%
61
89,0%
62
94,2%
63
92,5%
67
94,4%
68
92,1%
Tram
90,0%
Linie
2018
100
82,7%
101
83,0%
104
80,6%
106
79,5%
107
87,4%
108
92,0%
109
84,9%
110
87,3%
112
87,9%
114
91,8%
Linie
2018
U1
97,3%
U2
98,7%
U3
97,7%
U4
99,8%
U5
99,1%
U6
97,3%
U7
98,1%
U8
99,1%
U9
98,9%
U55
99,9%
U-Bahn
98,3%
Pünktlichkeit der Linien der BVG im Jahr 2018 (Angaben aus den Monatsberichten der BVG zur Erbringung der Verkehrsleistung gemäß Verkehrsvertrag)
Ausfälle der BVG 2018 nach Linien und Monaten (Angaben aus den Monatsberichten der BVG zur Erbringung der Verkehrsleistung gemäß Verkehrsvertrag)
Berliner Morgenpost: Der Berliner Senat setzt bei seinem Nahverkehrsplan für die nächsten Jahre vor allem auf das Verkehrsmittel Straßenbahn. Was sagt ein Unfallforscher dazu?
Siegfried Brockmann: Wenn wir die Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen zugrunde legen und uns fragen, welches Verkehrsmittel wäre unter Sicherheitsaspekten das am ehesten geeignete, um Menschen in der Stadt von A nach B zu bringen, würde unsere Priorität nicht die Straßenbahn sein. Die Statistiken zeigen, dass diese, verglichen mit anderen Beförderungsmitteln, relativ gesehen häufiger in Unfälle gerade mit Fußgängern verwickelt sind und dass diese Unfälle besonders schwere Folgen haben.
Wie sähe Ihr Sicherheitsranking der #ÖPNV-Fahrzeuge aus?
Ursprünglich waren ab dem 1. April in der #Wendenschloßstraße in #Köpenick Bauarbeiten der Berliner #Wasserbetriebe vorgesehen. Diese wurden nun kurzfristig um drei Wochen verschoben. Aufgrund der für einen #Schienenersatzverkehr notwendigen Organisation von Dienst- und Schichtplänen ist eine kurzfristige Rückkehr zum normalen #Straßenbahnbetrieb leider nicht möglich.
Aus diesem Grund verkehren ab dem 1. April die Straßenbahnen der Linie #62 nur zwischen S-Bahnhof Mahlsdorf und Betriebshof Köpenick. Den restlichen Weg bis zur Endhaltestelle Wendenschloß übernehmen barrierefreie Busse. Insgesamt sollen die Bauarbeiten bis September andauern.
Frage 1: Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an? Frage 2: Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt werden müssen. Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.
#Blankenburger Süden Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog. „Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als 2 integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg notwendig inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen Stadtquartiers genauer untersucht. Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige „Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG (DB AG)).
#Buch Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des #Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow notwendig. Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.
#Buckower Felder Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr, die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an. Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze im Gebiet begrenzt. Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.
#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung 3 des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße. Der Neubau einer #Regionalbahnhofs#Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.
#Gartenfeld Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt. Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum #Innovationscampus#Siemensstadt. Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel Gartenfeld. Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte- Tegel-Spandau geprüft.
#Johannistal / Adlershof Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und #Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische Heide hergestellt. Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.
#Michelangelostraße Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) abhängig. Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße. 4 Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert. Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer Weg zu verlängern.
#Schumacher Quartier Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von großer Bedeutung. Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel Projekt mit einer Buserschließung. Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind noch nicht abgeschlossen.
#Wasserstadt Oberhavel Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7) oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung der #S-Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus Siemensstadt. Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau geprüft. Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.
#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung 5 gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow, die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 3: In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw. nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden. Frage 4: Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell mit dem Bauen beginnen zu können? Antwort zu 4: Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst. Frage 5: Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung? Antwort zu 5: Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Unterstützung der DB AG zuständig. Die Finanzierung bedarf einer Klärung. Frage 6: Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens „Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich? Antwort zu 6: Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG. Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur 6 Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des Vorhabenbestellers. Frage 7: An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP korrigiert? Antwort zu 7: Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten betreffen: „Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16: Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen. „Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17: Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren aufgenommen. „Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15: Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt. „Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16: Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel Gartenfeld geführt. Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West- Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll. Frage 8: Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen auszuweisen? 7 Antwort zu 8: Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf Frage 9: Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt? Antwort zu 9: Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr. 01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar. Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren. Frage 10: Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost- West-Trasse? Antwort zu 10: Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße (Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen getrennten Gebietsteile darstellt. Frage 11: Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies? Antwort zu 11: Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt. 8 Frage 12: In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft? Antwort zu 12: Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11. Frage 13: Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)? Antwort zu 13: SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet des Wohnungsbaus umzusetzen. Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Potsdam – Nach massiven #Personalengpässen und zahlreichen ausgefallenen Fahrten im vergangenen Jahr haben die Potsdamer Verkehrsbetriebe (#ViP) nun nachgerüstet. Seit der Krise seien zusätzliche #Tramfahrer ausgebildet und #Busfahrer#rekrutiert worden, so ViP-Geschäftsführer Oliver Glaser am Dienstag. Mittlerweile seien 119 Tramfahrer im Dienst – das eigentliche Soll liegt bei 129.
Bei den Busfahrern sieht es noch etwas besser aus: 148 Fahrer sind derzeit für den ViP tätig, ideal wären 154. Vor allem die Fahrgäste der Straßenbahnen mussten im Frühling und Sommer 2018 viel Geduld aufbringen. 1753 Bus- und Tram-Fahrten fielen beispielsweise allein im Juni 2018 aus, die meisten wegen krankgemeldeten Fahrern. Im Februar 2019 waren es „nur“ noch 485 ausgefallene Fahrten – zwischen null und 20 pro Tag, wie Glaser sagte.
Häufig #Engpässe am Wochenende Meist werde bei Engpässen die Linie 98 gestrichen, weil diese durch die Linien 91 und 94 abgefangen werden könnten. Gerade am Wochenende gebe es noch häufiger Engpässe, wenn zum Beispiel am Freitag einige Krankmeldungen kämen und die Schichten nicht so kurzfristig nachbesetzt werden könnten. Doch es werden weniger. „Wir haben mittlerweile auch viele Tage ohne …
Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Berliner #Mobilitätsgesetz heißt es in §26 (5): „…zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird dem #ÖPNV […] Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“ In der Koalitionsvereinbarung steht u. a.: „Vorrang für den Umweltverbund bedeutet auch Umverteilung des Straßenraums zugunsten des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs. […] Die Koalition will den Ausbau der Straßenbahn vorantreiben. […] Für die folgenden Strecken wird die Koalition die Vorplanungen und Planfeststellungsverfahren sofort einleiten, so dass die bauliche Umsetzung innerhalb der Wahlperiode 2016 bis 2021 beginnen kann: …#Tangentialstrecke #Pankow-Heinersdorf-Weißensee…“. Neubaugebiete sollen von Anfang an eine hochwertige ÖPNV-Anbindung erhalten: „Für neue Stadtquartiere muss eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung gewährleistet sein.“ In der Präsentation von SenUVK zur Informationsveranstaltung Straßenbahntangente Pankow-Heinersdorf- Weißensee am 7. November 2018 heißt es: „Ziel der Berliner Verkehrsplanung ist die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und die Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufwandes.“ In der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger steht: „§ 3 Grundzüge der Planung […] (2) Die Entwicklung des Vertragsgebietes insgesamt erfordert die Freihaltung einer Straßenbahntrasse entlang der Granitzstraße durch das Vertragsgebiet (deren Verlauf nach allgemeinen Regeln der Trassenbestimmung festgelegt wird),…“. In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage 18 / 13 783 schrieb SenUVK im April 2018: „Die Erfahrung zeigt, dass Entscheidungen zur Verkehrsmitteländerung vor allem bei Umzug oder der Geburt von Kindern getroffen werden.“ Wenn ein Neubaugebiet bezogen wird, sollte die ÖPNV-Erschließung also schon in Betrieb sein, damit sich die Einwohner auch für den Umweltverbund entscheiden und nicht für ein Kfz. Nachträglich sind solche Entscheidungen nur schwer zu erreichen. Lt. aktuellem Nahverkehrsplan-Entwurf soll die Neubaustrecke vom S-Bf. Pankow über den Ortskern Heinersdorf nach Weißensee zum Pasedagplatz führen und bis 2025 in Betrieb gehen. Darin heißt es weiter: „Mit diesem leistungsfähigen ÖV-Angebot kann das zu erwartende Nutzeraufkommen infolge der 2 städtebaulichen Verdichtung im Bereich Krieger-Gelände, Rennbahnstraße und Romain-Rolland-Straße aufgenommen werden. Frage 1: Wie lautet der Planungsauftrag an SenUVK, Abt. IV in Bezug auf die Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf- Weißensee, im Folgenden „#Nordtangente“ genannt? Antwort zu 1: Für die Umsetzung umfangreicher #Straßenbahnplanungen wurde zu Beginn der Legislatur ein Arbeitsprogramm aufgestellt. Die #Straßenbahntangente Pankow – Heinersdorf – #Weißensee ist für die Bearbeitung 2019-2020 vorgesehen. Erarbeitet werden daher derzeit die für ein späteres Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen eines Verkehrsmittelvergleichs, die Trassenbewertung sowie die für die weiteren politischen Beschlüsse Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Frage 2: Inwieweit gibt es im Rahmen der Planungen oder Durchführung, Abweichungen zu den in den Vorbemerkungen genannten gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen? Frage 3: Wie stellt der Senat sicher, dass eine Trassenführung und -ausgestaltung der Nordtangente geplant wird, die den gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen entspricht? Frage 4: Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung unterzogen werden, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem Nahverkehrsplan-Entwurf nicht am SBf. Pankow beginnen? Frage 5: Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung unterzogen werden, die entgegen der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger nicht entlang der Granitzstraße führen? Frage 6: Inwieweit wurden Trassenvarianten erstellt, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem Nahverkehrsplan-Entwurf das Ortszentrum Heinersdorf weiträumig nördlich oder südlich umfahren? Inwieweit wurde durch die Vielzahl der Varianten der Untersuchungsaufwand und die Untersuchungszeit vergrößert? Antwort zu 2 bis zu 6: Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es gibt hinsichtlich des Planungsauftrags keine Abweichungen zu den Richtlinien der Regierungspolitik oder den städtebaulichen Verträgen. Es besteht aber hinsichtlich der Herstellung des Planungsrechts die Notwendigkeit, alle möglichen Trassen für eine 3 Straßenbahntangente umfassend und über den hier zur Rede stehenden konkreten streckenbezogenen politischen Auftrag hinaus zu prüfen, um bei einer etwaigen gerichtlichen Überprüfung keinen Abwägungsfehler zu begehen. Ein Abwägungsfehler liegt vor, wenn die Planfeststellungsbehörde sich aufdrängende oder sich unter den gegebenen Umständen anbietende Trassenvarianten übersieht oder nicht ausreichend in die Abwägung einbezieht. Bei der Ermittlung der Sachverhalte ist ein gestuftes Vorgehen im Sinne einer „ersten Vorprüfung“ zulässig, mit der Trassenvarianten ausgeschieden werden, die sich als wenig realistisch erweisen. In diesem Planungsstadium muss das jeweilige Abwägungsmaterial eben nur so genau und vollständig sein, dass es diese Entscheidung einer Vorauswahl zulässt. Diesbezüglich ist die Ermittlung der Sachverhalte und der berührten öffentlichen und privaten Belange relativ zur jeweiligen Problemstellung. Danach verbleibende Trassenvarianten müssen mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang finden. Eine Trassenvariante, die bei der Grobauswahl ausgeschieden ist, kann im späteren Planungsverlauf wieder an Bedeutung gewinnen. Die Prüfpflicht wird dadurch begrenzt, dass nur die Trassenvarianten untersucht werden müssen, die mit der jeweiligen verkehrlichen Zielsetzung des Gesamtvorhabens vereinbar sind. Die Trassen aus dem Koalitionsvertrag und der Grundsatzvereinbarung sind damit Bestandteil der Untersuchungen. Die erforderlichen Untersuchungen nehmen – unabhängig von der Anzahl der zu untersuchenden Trassen – ca. 15 Monate in Anspruch. Verzögerungen ergeben sich vor allem dann, wenn Planungsträger auf dieser Ebene bereits Lösungen anstreben, die üblicherweise späteren Planungsschritten vorbehalten sind. Frage 7: Welches sind die Gründe dafür, dass die schon frühdiskutierte und mit offensichtlichen Vorteilen verbundene Variante der Unterfahrung der Prenzlauer Promenade in der Nähe des Bahnhofs Pankow-Heinersdorf und weiter durch die Neukirchstraße (Kombination von 4A westlich der Prenzlauer Promenade mit 3C östlich von ihr) nicht in die Betrachtung der ersten Stufe einbezogen wurde? Antwort zu 7: Die Führung durch die Neukirchstraße wurde in der Stufe 1 mit einer direkten Kreuzung der Prenzlauer Promenade gekoppelt untersucht. Der in der Frage beschriebene Weg wurde verworfen, da dies keine erkennbaren Vorteile gegenüber der Variante 4A zeigte, aber eine aufwendigere und kurvenreichere Streckenführung nach sich gezogen hätte, um die Unterquerung am S-Bahnhof Pankow- Heinersdorf zu erreichen. Frage 8: Wieso wird auf der Rennbahnstraße in allen Trassenvarianten trotz vorhandener Fahrbahnbreite von ca. 11 m in beiden Richtungen auf einen besonderen Bahnkörper verzichtet und stattdessen in verbreiterten Baumstreifen neue, zusätzliche Kfz-Stellplätze geplant? 4 Antwort zu 8: Ob ein besonderer oder straßenbahnbündiger Bahnkörper für einen bestimmten Straßenraum angenommen wird, hängt unter anderem von den verfügbaren Straßenraumbreiten und möglichen notwendigen Eingriffen ab. Zudem findet eine Abwägung der Bedürfnisse aller Verkehrsarten in dem Straßenraum unter Bevorzugung des Umweltverbundes statt, woraus sich dann der jeweilige Straßenraumquerschnitt ergibt. Die genaue Ausgestaltung der Straßenquerschnitte der planerisch zu bevorzugenden Variante wird in den späteren Planungsschritten konkretisiert. Frage 9: Wie stellt der Senat sicher, dass die in Frage 5 – 9 genannten Anmerkungen in Zukunft im Rahmen der Beurteilung betrachtet werden? Antwort zu 9: Die Bewertungsmethodik für den Trassenvergleich, die bei den Untersuchungen für Straßenbahnneubaustrecken zur Anwendung kommt, stellt eine in sich geschlossene, alle potenziellen Betroffenheiten durch die Bildung von Zielgruppen und zugeordneter Kriterien berücksichtigende, ausgewogene und transparente Verfahrensweise zur Bewertung von Trassenalternativen dar. Wie in den Antworten zu den Fragen 5 bis 9 dargestellt, werden die Sachverhalte in der Untersuchung entsprechend berücksichtigt. Frage 10: Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Planung der Nordtangente nicht wie bei bisherigen Berliner Straßenbahn-Neubaustrecken von einer vom Straßenbahnausbau weitgehend unbeeinflussten Kfz- Mengenentwicklung und stark unterschätzten Fahrgastzahlen ausgegangen wird? Antwort zu 10: Der Senat plant Straßenbahnneubaustrecken auf Basis aktueller Vorgaben und Richtlinien. Das Ziel, für Straßenbahnstrecken unter Umständen auch Bundesmittel in Anspruch zu nehmen, erfordert die Anwendung bundesweiter Verfahren, hier speziell der „Methode der Standardisierten Bewertung“. Dieses Verfahren dient dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit für schienenseitige Infrastrukturvorhaben. Diese Methode schreibt auch die Ermittlung der Fahrgastnachfrage, inkl. der Frage der Verlagerung vom MIV und dem durch das Vorhaben induzierten Neuverkehr im betrachteten Verkehrsmittel, vor. Sollten die Fahrgastnachfragen nach einer Realisierung des Vorhabens deutlich höher ausfallen, ist das den spezifischen Randbedingungen Berlins geschuldet und spricht rückwirkend für das Vorhaben. Es ist damit mitnichten so, dass bei den aktuellen Vorhaben die Verlagerungspotenziale durch das Vorhaben, die zu einem Weniger an Kfz-Verkehr führen, nicht berücksichtigt seien. Frage 11: Wie stellt der Senat sicher, dass die Straßenbahnplanung nicht etwa mit der Priorität erfolgt, bei unveränderten Kfz-Führungen den Kfz-Verkehr minimal zu behindern, sondern das Ziel einer optimalen 5 Qualität der Straßenbahn verfolgt und entsprechend den Vorbemerkungen, Führung und Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr dem Ziel untergeordnet werden? Antwort zu 11: Die Ziele aus dem Mobilitätsgesetz gelten für alle anstehenden Aufgaben und Planungsvorhaben. Die hier in Rede stehenden Klärungen von Details für das Vorhaben selbst, sind den weiteren Planungsschritten durch den späteren Vorhabenträger vorbehalten und werden gemäß der aktuellen Rechtslage erfolgen. Frage 12: Welche Gründe gibt es dafür, dass die in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 aushängenden Pläne mit den festen, nicht in Varianten geplanten Zuordnungen von Straßenquerschnitten samt unveränderter Verkehrsführung (Fahrtrichtungen, Anzahl und Breite der Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) zu Straßenabschnitten nicht wie die o. g. Präsentation im Internet veröffentlicht wurden? Antwort zu 12: Die derzeit beauftragten Untersuchungen dienen der finalen Entscheidung zur Realisierung und der Klärung der Finanzierung. Sie sind die Grundlage für die formalen Arbeitsschritte zur Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Die Straßenquerschnitte zeigen Prinzipien auf für mögliche Gestaltungen. Im Moment findet noch keine Vorplanung oder Entwurfsplanung, wie sie für die Planfeststellung erforderlich sind, statt. Damit hatten die Darstellungen nur anschaulichen Charakter und wurden nicht online gestellt. Für die Frage der baulichen Ausgestaltung werden im weiteren Verfahren entsprechende Veranstaltungen folgen. Frage 13: Wie stellt der Senat sicher, dass trotz des Vorgehens in der ersten Stufe der Variantenuntersuchung zur Nordtangente, einem Straßenabschnitt nur je einen möglichen Straßenquerschnitt (Anzahl und Breite der Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) ohne Netzbetrachtung der Kfz-Verkehrsführung fest zuzuordnen, die beste Trasse mit dem besten Straßenquerschnitt ausgewählt wird? Antwort zu 13: Die Trassen werden in ihrem Verlauf jeweils entsprechend der lokal geltenden Platzverhältnisse bewertet, so ergeben sich unterschiedliche Abschnitte, bei denen bspw. eigene Gleiskörper möglich wären und andere, wo das nicht der Fall ist. Standardquerschnitte dienen hier als Orientierung. In die Trassenbewertung fließt eine Vielzahl von Kriterien ein, die es erlaubt, eine diesem Planungsschritt entsprechende Bewertung vorzunehmen. Frage 14: Inwieweit beabsichtigt der Senat eine sicherstellende Priorisierung, damit nicht etwa eine kompliziert zu bevorrechtigende (Eberswalder Straße), eine extrem langsame (Invalidenstraße) oder umwegige (Trassenvariantengruppen 4, 5 und teilweise 1 der Nordtangente vom Nov. 2018) Straßenbahnstrecke geplant wird? 6 Antwort zu 14: Die Trassenbewertung erfolgt mit Kriterien für vier Anforderungen, d.h. dass die Anforderungen des Fahrgastes bei der Nutzung eines öffentlichen Personennahverkehr- (ÖPNV) Angebots, des Betriebs (Verkehrsunternehmen, hier: BVG) für die Organisation des ÖPNV-Angebots, der Kommune für Mitteleinsatz und verkehrspolitische Ziele (Verkehrsplanung) und der Allgemeinheit für die Nutzung des öffentlichen Raums gleichermaßen berücksichtigt werden. Dafür wird zunächst ein Kriterienkatalog erstellt, anhand dessen die Wirkungen der jeweiligen Trassenvariante auf die ausgewählten Zielgruppen beurteilt werden können. Der Kriterienkatalog ist so gestaltet, dass alle maßgeblichen Wirkungen betrachtet und deren Ausprägungen eingeschätzt werden können, so dass anschließend eine Bewertung nach einer festgelegten Bewertungsskala vorgenommen werden kann. Die in der Frage aufgeführten Aspekte finden in den Kriterien „Reisezeit“ und „Streckenqualität“ Berücksichtigung. Frage 15: Wie stellt der Senat sicher, dass die Nordtangente – trotz des erhöhten Zeitaufwands durch die Planung sehr vieler Trassenvarianten – wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen bis 2021 baulich begonnen und wie im NVP vorgesehen 2025 in Betrieb gehen wird? Inwieweit trifft die Aussage zu, die zuständige Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in Aussicht gestellt? Welche Gründe gibt es hierfür? Antwort zu 15: Die Aussage, die zuständige Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am 07.11.2018 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in Aussicht gestellt, trifft nicht zu. Der Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik geben den Rahmen der für die Legislatur geplanten Vorhaben. Der Nahverkehrsplan konkretisiert den Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Arbeitsplanung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird darauf abgestellt. Berlin, den 20.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Zuge der Bauarbeiten auf der #Löffelbrücke in der #Pasewalker Straße muss die #Straßenbahnlinie#50 zwischen dem 25. März und 15. April 2019, jeweils Betriebsbeginn, #unterbrochen werden. Auf der Linie 50 sind von Virchow-Klinikum bzw. Björnsonstraße nach Pankow Kirche weiterhin Straßenbahnen unterwegs. Zwischen S+U Pankow und Franz. Buchholz, Guyotstraße fahren barrierefreie Busse. Zwischen den #Ersatzbussen und der Straßenbahn steigen die Fahrgäste an der Haltestelle Pankow Kirche um.
Seit April 2017 wird hier bis 2020 die Löffelbrücke über die Panke abgerissen und neugebaut. Dies geschieht in mehreren Bauschritten, sodass der Verkehr weiter über die Brücke fließen kann. Damit auch die Straßenbahn während der weiteren Brückenarbeiten #eingleisig in beide Richtungen fahren kann, wird nun eine der Seiten betriebsfähig gemacht, damit die andere Seite abgerissen werden kann.
Während die einen feiern, arbeitet die BVG an den Fahrleitungen der #Straßenbahn. In den Nachtstunden am kommenden Wochenende ergeben sich dadurch Änderungen für die Linien #M5, #M6 und #M8 (Freitagnacht) und M5 (Samstagnacht).
In der Nacht vom 22. zum 23. März 2019 wird die Straßenbahnstrecke an der #Landsberger Allee zwischen Oderbruchstraße und Otto-Braun-Straße für ca. vier Stunden gesperrt. Die Linien M5, M6 und M8 fahren verändert. Zwischen Hackescher Markt und Landsberger Allee/Oderbruchstraße werden alle drei Linien durch barrierefreie Busse ersetzt.
Der Streckenabschnitt an der #Konrad-Wolf-Straße und Hauptstraße ist in der Nacht vom 23. zum 24. März für ca. fünf Stunden außer Betrieb. Zwischen Zingster Straße und Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg pendeln barrierefreie Busse als Ersatz für die Züge der M5.
Frage 1: Wie hoch ist die #Pünktlichkeit der #Straßenbahn-Linie #M1 insgesamt (in Prozent)? Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: „Die Linie M1 erreichte im Jahr 2018 eine Pünktlichkeit von 91,4 %.“ Frage 2: Wie verteilt sich die Pünktlichkeitsquote der M1 jeweils auf die beiden Äste ab Pastor-Niemöller-Platz a) bis #Niederschönhausen, Schillerstraße; b) bis #Rosenthal-Nord? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „a) Bis Niederschönhausen, Schillerstraße: 89,8%. b) Bis Rosenthal-Nord: 95,2%.“ 2 Frage 3: Wie hoch sind die #Ausfallquoten der Linie M1 a) insgesamt sowie b) auf beiden Ästen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „a) Die Linie M1 erreichte im Jahr 2018 eine Zuverlässigkeitsquote von 98,7 %. b) Eine Erfassung gesondert nach Ästen erfolgt nicht.“ Frage 4: Sind diese #Zugausfälle in die Pünktlichkeitsquote miteinberechnet? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Zugausfälle sind nicht mit einberechnet. Die Pünktlichkeitsquote der BVG berechnet sich auf Basis von stattgefundenen erfassten Fahrten.“ Frage 5: Welche Maßnahmen ergreifen Senat und BVG, um die Pünktlichkeit der Linie M1 a) insgesamt sowie b) auf den beiden Ästen ab Pastor-Niemöller-Platz Richtung Niederschönhausen, Schillerstraße und Rosenthal-Nord zu erhöhen und Zugausfälle zu abzustellen? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „a) Verlustzeiten der Linie M1 treten insbesondere durch den Motorisierten Individualverkehr (MIV), den Lieferverkehr und den Radverkehr auf. An der Haltestelle S+U Pankow kommt es zu Schwankungen der Haltezeit durch teilweise hohe Fahrgastwechselzahlen sowie Behinderungen mit den gemeinsam dort haltenden weiteren Omnibussen. Hinzu kommen unangepasste oder gestörte Lichtsignalanlagen (LSA). BVG und Senat erarbeiten hierzu regelmäßig Fahrzeitänderungsanträge. Darüber hinaus soll den Verlustzeiten mit Beschleunigungsmaßnahmen begegnet werden. Konkretes Beispiel: Am Umsteigepunkt S+U Pankow wurde die betreffende LSA mit einer bedarfsgerechten Bevorrechtigung ausgestattet. Zur Verbesserung der Durchlassfähigkeit der Straßenbahnlinien M1 und 50 ist zudem eine Anpassung der Haltelinie im Bereich der LSA Berliner Str./Breite Str. in Vorbereitung. 3 b) Bedingt durch die Linienführung, insbesondere im Innenstadtbereich, ist die Linie M1 von einer Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen betroffen. In deren Folge muss von der Originallinienführung abgewichen werden, was zu fahrgastrelevanten Ausfällen führt. Ein weiterer großer Ausfallgrund sind Linienkürzungen durch Verkehrsbehinderungen, vorrangig bedingt durch das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich von Gleisanlagen. Im letzten Jahr ist es gemeinsam mit dem Stadtbezirk Mitte gelungen, die Absperrfläche im Bereich der Haltestelle Monbijouplatz zu erweitern. Verkehrsbehinderungen verursacht durch das Fehlverhalten mobiler Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind nur durch die Präsenz der Polizei beeinflussbar.“ Berlin, den 14.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz