Wann mögliche neue Strecken wie die #S-Bahn nach #Stahnsdorf oder die #Stammbahn gebaut werden, ist aber weiterhin offen.
Die Planungen für die S-Bahn nach Stahnsdorf schreiten voran, wie am Montag auf der Regionalkonferenz des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (#VBB) in Werder (Havel) bekannt wurde. In #Michendorf und #Schwielowsee werden wahrscheinlich bis 2022 die Bahnsteige erneuert, zudem fahren künftig Busse zwischen Beelitz und Werder (Havel). Der Wiederaufbau der Stammbahn ist aber noch ungewiss. Die PNN geben einen Überblick zu Investitionen in den Nahverkehr.
garantierte Übernahme nach erfolgreich abgelegter Prüfung
Die #S-Bahn Berlin gehört mit rund 3000 Mitarbeitern zu den größten Arbeitgebern der Hauptstadt. Gut tausend #Lokführerinnen und #Lokführer steuern die rot-gelben Züge auf dem 327 Kilometer langen Schienennetz mit seinen 166 Bahnhöfen. Für viele Menschen ein Traumberuf. Wer nach dem Schulabschluss Lokführer bei der S-Bahn Berlin werden will, muss eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Diese verläuft in zwei Schritten:
Zwei Jahre Ausbildung zum #Industrie-Elektriker. Hierbei lernen die jungen Leute, elektrische Bauteile zu installieren, Komponenten der Triebfahrzeuge instand zu setzen und erfahren, wie ein S-Bahn-Triebfahrzeug funktioniert.
Ein Jahr Ausbildung zum #Triebfahrzeugführer (Tf). In dieser Zeit werden Kenntnisse im #Eisenbahnbetrieb erworben und das Fahren von S-Bahnzügen erlernt, um die Fahrgäste sicher, pünktlich und bequem an ihr Fahrziel bringen zu können.
Im neuen Ausbildungsjahr, das im September beginnt, bildet die S-Bahn Berlin so viele Schulabgänger zum Tf aus wie niemals zuvor. Aufgrund der hohen Nachfrage wird erstmals sogar eine zweite Klasse eröffnet. Somit stehen 24 Ausbildungsplätze zur Verfügung – die erste Klasse ist bereits voll belegt, in der zweiten sind noch Plätze frei (Bewerben unter deutschebahn.com/karriere).
Job mit Zukunft
Azubis, die nach drei Jahren erfolgreich abschließen, sitzen bei der Deutschen Bahn fest im Führerstand-Sitz, denn das Unternehmen gibt eine hundertprozentige Übernahmegarantie. Durch die zweijährige Ausbildung zum Industrie-Elektriker bekommen die frisch gebackenen Tf außerdem das Rüstzeug an die Hand, auch in anderen Bereichen des Unternehmens arbeiten zu können.
Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin: „Wir bieten jungen Menschen eine fundierte Ausbildung zum Lokführer und anschließend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wir freuen uns, so Mitarbeiter langfristig an unser Unternehmen zu binden, um für unsere Kunden einen stabilen S-Bahnbetrieb zu sichern.“
Die Bauarbeiten am Ostkreuz zeigen Wirkung: Dank weiterer Gleise ist ein #Nadelöhr beseitigt. Aber es gibt zwei Sorgen-Linien. Die S-Bahn war im Januar 2019 so pünktlich und zuverlässig wie seit langem nicht mehr. Mit 96,8 Prozent #Pünktlichkeit waren die Züge deutlich besser unterwegs, im Schnitt waren es 2018 nur 95 Prozent. Die Zuverlässigkeit lag bei im Januar bei 94,9 Prozent, ebenfalls deutlich besser als im Schnitt des Jahres 2018 mit 92,6 Prozent. Diese Zahlen gehen aus dem jüngsten #Qualitätsbericht des Verkehrsverbunds #VBB hervor. Pünktlich ist ein Zug für den VBB, wenn er weniger als vier Minuten Verspätung hat. Die „#Zuverlässigkeit“ erfasst, ob die Fahrt tatsächlich stattgefunden hat oder ausgefallen ist – zum Beispiel bei Störungen.
Frage 1: Wie stellt der Senat sicher, dass es im Herbst 2019 einen geregelten #Ersatzverkehr während der Sperrungen wegen Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75 gibt, damit es möglichst wenige Einschränkungen für die Fahrgäste in den betroffenen Bezirken gibt? Antwort zu 1: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die #Sperrung der #S-Bahn-Abschnitte
#Nöldnerplatz – #Wuhletal / #Ahrensfelde / #Wartenberg im Zeitraum 04.10.2019 – 03.11.2019. Im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg übernimmt die Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH (#VBB GmbH) wie bei allen Baumaßnahmen im S-Bahn-Netz die Abstimmung der #Ersatzkonzepte mit der #S-Bahn Berlin GmbH und die Vertretung der Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Aufgabenträger- bzw. Fahrgastinteressen. 2 Das Ersatzkonzept für diese Sperrungen befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung und Abstimmung, was im Hinblick auf die üblichen planerischen Vorlaufzeiten von Ersatzkonzepten für baubedingte Sperrungen im S-Bahn-Netz als unproblematisch bewertet wird. Informationen können deshalb nachfolgend lediglich zum aktuellen Planungsstand gegeben werden. Im Hinblick auf die Länge der gesperrten Abschnitte und die Dauer der Sperrungen ist für diese Baumaßnahmen ein komplexes Ersatzkonzept erforderlich, das neben dem Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen auch die Nutzung von Umfahrungsalternativen mit Straßen-, U- und Regionalbahnen umfasst. Inwiefern zum Teil eine kapazitive Verstärkung dieser Umfahrungsalternativen erforderlich und möglich ist, wird im Rahmen der Planung des Ersatzkonzeptes ebenfalls geprüft. Zu den zu prüfenden Maßnahmen gehören beispielsweise eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5, der Einsatz längerer Züge auf der Straßenbahnlinie M4 und Entlastungszüge im Verlauf der Regionalbahnlinien RB25 und RB26. Hinsichtlich des Ersatzverkehrs mit Bussen ist die Planung und Durchführung aufgrund der Situation im Straßennetz der betreffenden Stadtteile sehr komplex und aufwendig, da mehrere Varianten zu prüfen sind. Hinsichtlich der Kapazität der als Umfahrung in Frage kommenden Straßenbahnlinien teilt die BVG mit: „Der Straßenbahnbereich wäre in der Lage, ihr Angebot auch auf den Verstärkerfahrten regelmäßig anzubieten. Zusätzlich ist der Einsatz größtmöglicher Fahrzeuge auf den Linien M5, M6, M8 und M17 geplant, um möglichst viele Fahrgäste zu befördern. Wir gehen davon aus, dass wir für die Verstärkerfahrten eine Steigerung des Platzangebots um 30 % erreichen können. Die Umstellung der Linie M4 auf Doppel GT [Straßenbahnen vom Typ GT6N/GTZ in Doppeltraktion] wird aktuell diesbezüglich geprüft.“ Frage 2: Wie viele Fahrgäste nutzen pro Monat die betreffenden S-Bahnabschnitte a) bei der S 5? b) bei der S 7? c) bei der S 75? Antwort zu 2: Die Verkehrsnachfrage variiert im Verlauf der betreffenden S-Bahn-Abschnitte. Im Abschnitt Nöldnerplatz – Lichtenberg wurden beispielsweise im 2. Halbjahr 2018 an den Verkehrstagen Montag – Freitag die nachfolgenden Fahrgastzahlen pro Tag (jeweils Summe beide Fahrtrichtungen) ermittelt: a) S5: rund 64.000 Reisende, b) S7: rund 59.000 Reisende, c) S75: rund 18.000 Reisende. Mit zunehmender Entfernung vom Stadtzentrum nimmt die Besetzung der S-Bahn-Linien bzw. -Züge merkbar ab. Frage 3: Wie vielen Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein A) bei der S 5? 3 B) bei der S 7? C) bei der S 75? Frage 3): Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt A) bei der S 5? B) bei der S 7? C) bei der S 75? Antwort zu 3 und 3): Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, befindet sich das Ersatzkonzept noch in der Erarbeitung und Abstimmung. Angaben zur Dimensionierung des Ersatzverkehrs mit Bussen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da diese unter anderem von der Linienführung des SEV sowie von der Nutzbarkeit und ggf. Verstärkung von Umfahrungsalternativen abhängt. Frage 4: Was ändert sich bei der U 5 während der Totalsperrung der S 5, S 7 und S 75? A) Mit welcher Taktung wird die U 5 fahren? B) Ist sichergestellt, dass genügend Züge durch die BVG bereitgestellt werden? Antwort zu 4 A) und B): Hierzu teilt die BVG mit: „Generell können aufgrund der Fahrzeuglage und der Sperrung der Kehranlage Alexanderplatz keine Verstärkerleistungen während der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf der Linie U5 während der Baumaßnahme der S-Bahn vom 04.10. bis 04.11.2019 angeboten werden.“ Unabhängig davon wurde im Rahmen der Erarbeitung des Ersatzkonzeptes eine Ausweitung des regulär nur in den Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (4/5/5-Minuten-Takt) auf den Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr bei der BVG angefragt und wird geprüft. Ein Prüfergebnis hierzu liegt noch nicht vor. C) Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S 5, S 7 und S 75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren? Antwort zu 4 C): Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, befindet sich das Ersatzkonzept noch in der Erarbeitung und Abstimmung. Angaben zur Linienführung und Haltestellenbedienung des Ersatzverkehrs mit Bussen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Frage 5: Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt um die Situation vor Ort zu entschärfen? 4 Antwort zu 5: Für den Ersatzverkehr der gesperrten Abschnitte wird im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eine große Zahl von Bussen eingesetzt werden. Inwiefern darüber hinaus eine kapazitive Verstärkung von Buslinien der BVG im betreffenden Gebiet sinnvoll bzw. erforderlich ist, kann erst im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Ersatzkonzeptes bewertet und festgelegt werden. Frage 6: Trifft es zu, dass es während der Bauarbeiten nur einen 1-Schicht-Betrieb auf der Baustelle bzw. den Baustellen geben wird? Antwort zu 6: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die Arbeiten finden mindestens im 2-Schicht-Betrieb (je 10 h) statt.“ Frage 7: Warum wird an den S-Bahnbaustellen nicht 24 Stunden gearbeitet um die Bauarbeiten möglichst zügig fertig zu stellen? Antwort zu 7: Hierzu teilt die DB AG mit: „Die Arbeiten finden mindestens im 2-Schicht-Betrieb (je 10 h) statt. Im Baubereich werden über zehn Bauspitzen [Bautrupps] aktiv sein.“ Frage 8: Wie und wann informieren der Senat, die S-Bahn und die BVG die betroffenen Bürger über den Ersatzverkehr und über die Einschränkungen während der Bauarbeiten? Antwort zu 8: Wie bei Baumaßnahmen auf Linien des Schienenpersonennahverkehrs üblich, wird die SBahn Berlin GmbH als betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Fahrgäste mittels der Kanäle der Baukommunikation über baubedingte Betriebseinschränkungen und die Ersatzverkehre informieren. Hierbei handelt es sich sowohl um elektronische Medien (Internetseite, S-Bahn-App) als auch um Printmedien (Kundenzeitschrift Punkt3, bei großen Baumaßnahmen zusätzlich Bauflyer). Darüber hinaus werden die angepassten Fahrpläne der S-Bahn-Linien und des Ersatzverkehrs in der elektronischen Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo und in der VBB-App „Bus & Bahn“ berücksichtigt. Hierzu teilt die DB AG mit: „Informationen durch die Projektleitung der DB Netz AG: Das Projekt informiert die Bürger derzeit per Online-Anzeigen und Postkarten. Die Information für die 4-wöchige Sperrpause wird im Frühjahr an die Bürger verteilt. 5 Informationen durch die S-Bahn Berlin GmbH: Um möglichst alle Betroffenen zu erreichen, setzen wir generell sowohl diverse Print- als auch Online-Kanäle ein. Bei großen Baumaßnahmen kommunizieren wir zusätzlich differenziert in den drei Zeiträumen „vor, während und nach der Baumaßnahme. Folgende Kommunikationskanäle sind für die angefragte Maßnahme geplant: Kommunikation vor der Baumaßnahme • Online, auf der Website der S-Bahn Berlin (unter sbahn.berlin) werden digital Fahrplanänderungen der nächsten Zeit angezeigt. Dabei werden die wichtigsten Informationen frühzeitig kommuniziert. Diese bestehen mindestens aus:
Zeitraum (Datum, Uhrzeit, Tag/Nacht),
Linie,
Betroffener Abschnitt,
Folge: SEV, Abweichung, Bahnsteigwechsel.
• Zieht der Kunde eine Fahrplanauskunft auf unserer Homepage, erhält der Kunde eine
[…] Information mit dem Hinweis zur Baumaßnahme; 14 Tage vorher sind die Daten
der Baumaßnahme eingepflegt und führen direkt zu einer optimalen (Alternativ-)
Reiseroute.
• S-Bahn Berlin App zeigt ebenfalls Baumaßnahmen an.
• Kundenzeitung punkt3 (Print und Online). Darin werden alle Baumaßnahmen für die
nächsten 17 Tage beschrieben.
• Vorschau auf den Bauaushängen am Bahnsteig (ca. 14 Tage vorher).
• Ca. eine Woche vor Beginn der Baumaßnahme werden Bauflyer direkt in den Zügen
der betroffenen Linien verteilt. Die Bauflyer werden in den Zügen des betroffenen
Abschnittes zu den Hauptverkehrszeiten (06:00-09:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr) durch
Promoter an die Fahrgäste ausgehändigt. Die proaktive Verteilung der Bauflyer auf der
betroffenen Strecke/ dem Bauabschnitt in den Hauptverkehrszeiten erreicht die
meisten Betroffenen. Der Flyer enthält wo nötig auch detaillierte grafische
Darstellungen z.B. zu der Verortung der Ersatzhaltestellen oder Fahrpläne der
Ersatzbusse etc.
• Die Bauflyer sind auch online abrufbar und liegen in den Kundenzentren vor.
• Wöchentlich donnerstags wird eine Verkehrsmeldung zu ausgewählten
Baumaßnahmen für das darauf kommende Wochenende an die Medien versandt.
Kommunikation während der Baumaßnahme
• Vor Ort wird die temporäre Wegeleitung in Form von Schildern und Pfeilrichtungen
standardmäßig am Freitag vor dem Beginn der Baumaßnahme montiert.
• Fußtapsen vor Ort orientieren die Kunden in Richtung Schienenersatzverkehr.
• Gut lesbare Front- und Seitenschilder an den SEV-Bussen.
• Auf unserer Webseite unter „Fahrplanänderungen“ werden zusätzlich baubedingte
Änderungen für „heute“ und „morgen“ angezeigt.
• In der S-Bahn Berlin App der S-Bahn Berlin sind Informationen zu der Baumaßnahme
enthalten.
• Während der Baumaßnahme erfolgen auch regelmäßige Hinweise per Twitter mit Link
zur Onlinebauinformation.
• Anzeiger/Ansage auf dem Bahnsteig/im Zug.
• Information können in unseren Kundenzentren, telefonisch im Kundendialog und durch
Mitarbeiter vor Ort (Reisendenlenker) eingeholt werden.“
6
Frage 9:
Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas
hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 13.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Kaum geht der Warnstreik der BVG-Busfahrer am Donnerstag zuende, müssen Pendler zwischen Berlin und Potsdam eine weitere Einschränkung hinnehmen: Wegen #Bauarbeiten sind die S-Bahnlinien #S1 und #S7 seit Donnerstagnacht für zehn Tage unterbrochen. #S-Bahn-Fahrgäste zwischen Berlin und #Potsdam müssen sich seit Donnerstagnacht (22 Uhr) auf längere Fahrzeiten einstelllen. Denn bis zum 25. März werden die Linien S1 und S7 unterbrochen, ein #Schienenersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet. Laut der Berliner S-Bahn sind Bauarbeiten und Anpassungen an der Sicherungstechnik notwendig, bevor ein zweites Gleis zwischen Potsdam Hauptbahnhof und der Station #Babelsberg in Betrieb genommen werden kann.
Die S1 wird laut S-Bahn zunächst in der Nacht vom 14. auf den 15. März (ca. 22 bis 6 Uhr) zwischen den Stationen Wannsee und Zehlendorf in beiden Richtungen voll gesperrt sein. Ab dem 15. (ca. 6 Uhr) bis zum 18. März (1.30 Uhr) ist die S1 dann zwischen Wannsee und Schlachtensee unterbrochen.
Es soll der größte #Einkauf von #U-Bahnen werden, den es jemals in Deutschland gegeben hat. Mit der Bestellung von bis zu #1500 Wagen wollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre betagte Flotte verjüngen und dafür sorgen, dass #Fahrzeugmangel der Vergangenheit angehört. Nun wurde beim #Vergabeverfahren, das vor mehr als zwei Jahren begonnen hat, eine wichtige Etappe abgeschlossen. Wie jetzt bekannt wurde, liegen dem Landesunternehmen inzwischen alle Angebote der potenziellen Lieferanten vor. Nach Informationen der Berliner Zeitung wurde am Donnerstag die letzte Offerte eingereicht – knapp eine Woche nach dem ursprünglichen Einsendeschluss. Die übrigen Bewerber hatten der Verlängerung zugestimmt. In den vergangenen Tagen hatte es Zweifel gegeben, ob die Zeit noch reicht, damit sich der #BVG-Aufsichtsrat während seiner regulären Sitzung am 3. April mit der Auftragsvergabe befassen kann. „Es wird knapp“, hieß es in Kreisen der #Bahnindustrie. Schließlich müssten die umfangreichen Angebote, die in den vergangenen Wochen auf Wunsch der BVG ergänzt wurden, ausgewertet werden. „Es sieht so aus, dass es beim 3. April bleibt“, war dagegen aus dem BVG-Umfeld …
Ohne umsteigen zum ICE – darauf warten viele Berliner. Für Reisende aus dem Norden der Stadt könnte es nächstes Jahr einfacher werden. Berlin. Die neue #S-Bahn-Verbindung #S21 zwischen dem Berliner #Hauptbahnhof und dem Stadtteil #Wedding wird voraussichtlich im Dezember 2020 in Betrieb genommen. Die Züge fahren dann von den Bahnhöfen Wedding und #Westhafen zu dem Verkehrsknotenpunkt, wie ein Bahnsprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Reisende aus dem Norden Berlins kommen damit einfacher zum Hauptbahnhof, bisher müssen sie am Bahnhof #Friedrichstraße umsteigen.
#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.
Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.
Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht? Zu 1. und 2.: Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage 18/17372 ausgeführt – dargelegt. Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der Seite 2 von 5 Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es nicht.
Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum Umgang mit den Denkmalen hier getroffen? Zu 3.: Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen, die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung hingewiesen. Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau betroffen sind: a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus & Garten, d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal) f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus- Kinderkrankenhaus i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm) j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung Prellerweg m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof Seite 3 von 5 n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg Sachbegriff: Bahnhof (S) o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz- Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31). Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen. Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“ Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren Entscheidungsbedarf.“ Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis 14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde) wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst: „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.“ „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO 717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“ Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden. Seite 4 von 5 Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den Verlust des Denkmals auferlegt? Zu 4.: Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem Sachverhalt gegeben: „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer 09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus, 1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen. Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“ Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor. Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt. Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich. Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite 5 von 5 malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig ist. Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt? Zu 5.: Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige Bauten dieser Art erhalten. Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892 wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen. Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert: Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung, die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den Zugangstreppen. Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30- 32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin eingemeindet wurde. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa
#Pendler im Osten und Süden Berlins können aufatmen. Ab dem 29. April will die #S-Bahn zwischen den Bahnhöfen #Mahlsdorf und Warschauer Straße (Linie #S5) sogenannte #Verstärkerfahrten einsetzen. In der Hauptverkehrszeit am Morgen und am Abend fahren die Züge dann statt alle zehn alle fünf Minuten.
Das geht aus der Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) hervor. Wie die Berliner Morgenpost seitens der S-Bahn erfuhr, soll dieser Takt nach den Osterferien auch auf der #S1 zwischen Potsdamer Platz und #Zehlendorf gelten.