Regionalverkehr + Bahnhöfe + Bus: Kleine Schritte für den Nahverkehr in Potsdam-Mittelmark Die Deutsche Bahn will Bahnhöfe in der Mittelmark sanieren., aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam-mittelmark/viele-fragen-offen-kleine-schritte-fuer-den-nahverkehr-in-potsdam-mittelmark/24118002.html

Wann mögliche neue Strecken wie die #S-Bahn nach #Stahnsdorf oder die #Stammbahn gebaut werden, ist aber weiterhin offen.

Die Planungen für die S-Bahn nach Stahnsdorf schreiten voran, wie am Montag auf der Regionalkonferenz des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (#VBB) in Werder (Havel) bekannt wurde. In #Michendorf und #Schwielowsee werden wahrscheinlich bis 2022 die Bahnsteige erneuert, zudem fahren künftig Busse zwischen Beelitz und Werder (Havel). Der Wiederaufbau der Stammbahn ist aber noch ungewiss. Die PNN geben einen Überblick zu Investitionen in den Nahverkehr.

Neue Buslinie Beelitz-Werder
Im April soll eine neue #PlusBus-Linie zwischen #Beelitz und #Werder starten. Das kündigte der stellvertretende Landrat Christian Stein (CDU) zu Beginn der Veranstaltung an. Wie berichtet gibt es zwischen beiden Städten, die nur 20 Kilometer auseinander liegen, keine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Derzeit muss man am Potsdamer Hauptbahnhof oder in Berlin-Wannsee umsteigen. Details zur neuen Verbindung wollte Regiobus-Geschäftsführer Hans-Jürgen Hennig auf PNN-Anfrage mit Verweis auf einen geplanten …

Straßenverkehr + Bahnverkehr + S-Bahn: Dreilinden Die Geschichte hinter toten Gleisen und Geister-Autobahn, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/dreilinden-die-geschichte-hinter-toten-gleisen-und-geister-autobahn-32198338

#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.

Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.

Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch
Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …

Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
    Seite 2 von 5
    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
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    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
    Seite 4 von 5
    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
    5 von 5
    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Neue Pläne für die S-Bahnbrücke in Zehlendorf Ende 2024 soll der Brückenneubau am Teltower Damm abgeschlossen sein., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article216529405/Neue-Plaene-fuer-die-S-Bahnbruecke-in-Zehlendorf.html

Planungsstopp, Planungsänderungen, Planungsverzögerungen – der Bau der neuen #Eisenbahnbrücke am #S-Bahnhof #Zehlendorf ist immer wieder in der Diskussion. Jetzt ist wieder ein neuer Aspekt dazugekommen: Nach Auskunft der Deutschen Bahn wurde bei der Begutachtung der Brücke eine „teilweise schlechte Bausubstanz“ festgestellt. Die DB Netz und die DB Station & Service hätten aus diesem Grund entschieden, dass die Erneuerung der #Eisenbahnüberführung am #Teltower Damm auf den gesamten „Komplex Zehlendorf“ erweitert werden muss. In die Planungen sollen jetzt auch der #Fahrradtunnel, die Technikräume, der #Personentunnel, die #Bahnsteigzugänge und die Verkaufsräume mit einbezogen werden. Die Konsequenz daraus: Die Pläne müssen neu erarbeitet werden.

Ende 2024 soll der #Brückenneubau am Teltower Damm abgeschlossen sein. Während die Deutsche Bahn noch nicht von einer Verzögerung spricht, ist für die „Bürgerinitiative Zehlendorf“ der Zeitplan „Geschichte“. Denn die Planungsphase sollte Ende Februar 2019 abgeschlossen sein, um im März 2019 in die Genehmigungsphase zu treten, so Sprecher Christian Küttner. Doch für seine Mitstreiter ist die neuerliche Umplanung ein Grund mehr, um zu fordern: „Der neue Bahnhofszugang vom Postplatz und von der Machnower Straße zu den Bahnsteigen sollte unbedingt zuerst gebaut werden.“ Ohne diesen fertigen Zugang würde es ansonsten während der zweijährigen Bauarbeiten …

Bahnhöfe: Dauerbaustelle am S-Bahnhof Wilhelmshagen, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB
AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten
Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass alle Bautechnik von der #Baustelle #Bahnhof #Wilhelmshagen abgezogen wurde,
wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1:
Ja.
Frage 2:
Aus welchem Grund wurde die Bautechnik abgezogen, wenn das Projekt noch gar nicht beendet ist?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Von 03/2016 – 12/2018 wurde der Streckenabschnitt #Köpenick (a) – #Erkner (a) mit einer
Länge von 10 km für 160 km/h und 25 t Radsatzlast in vier jeweils 5 km langen
Abschnitten umgebaut. Diese Arbeiten sind bis auf die #Personenunterführung (PU)
Wilhelmshagen seit dem 03.12.2018 abgeschlossen. Da der Bahnhof Wilhelmshagen
auch Baustelleneinrichtungsfläche für die fertig gestellten Gewerke und Bauwerke war,
wurde die Bautechnik mit Abschluss der Arbeiten abgezogen. Da derzeit noch #Baustopp
für PU Wilhelmshagen besteht und die Geräte und Maschinen auf anderen Baustellen der
Firma benötigt werden, wurden diese zur Vermeidung von unnötigen Kosten und
Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zunächst abgezogen.“
2
Frage 3:
Hat der Senat Informationen, wann der Umbau des Bahnhofs Wilhelmshagen fortgesetzt wird?
Frage 4:
Ist dem Senat ein neuer Fertigstellungstermin des Umbaus der S-Bahn-Station Wilhelmshagen bekannt?
Antwort zu 3 und 4:
Nein, dem Senat liegen dazu noch keine konkreten Informationen vor.
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten und unnötigen Eingriffen in die
denkmalgeschütze Anlage gewählte Bauweise für die PU Wilhelmshagen erfordert eine
besondere Genehmigung. Da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist,
kann derzeit keine zuverlässige Aussage getroffen werden, wann die Bauarbeiten wieder
aufgenommen werden können. Der Fertigstellungstermin kann erst benannt werden, wenn
bekannt ist, wann die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden können. Voraussichtlich
liegen Ende 02/2019 hierzu Informationen vor.“
Frage 5:
Sollte es zu einem langfristigen Baustopp kommen, sind vernünftige alternative Zwischenlösungen für die
Überquerung am Bahnhof Wilhelmshagen geplant?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Derzeit wird untersucht, ob und wie die Erreichbarkeit des nördlich der Bahn gelegenen
Gebiets behelfsmäßig mit Errichtung eines Durchgangs durch den #Tunnel zwischenzeitlich
hergestellt werden könnte. Dieser müsste allerdings mit Wiederaufnahme der Bauarbeiten
wieder geschlossen werden.“
Frage 6:
Wird der Senat der DB gegenüber darauf drängen, die Kundinnen und Kunden in Wilhelmshagen und
Rahnsdorf zeitnah über die weiteren Planungen und ihre Umsetzung zu informieren?
Antwort zu 6:
Ja, der Senat wird gegenüber der DB AG darauf drängen, dass nach Vorliegen
belastbarer Termine diese die Betroffenen aktiv informiert.
Berlin, den 23.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Es fährt ein Zug nach Nirgendwo – Wann geht es mit dem Umbau des Bahnhofs Karlshorst endlich weiter? aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB
AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten
Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Woran scheiterte der für den Sommer 2018 (6. Juli bis 20. August) geplante #Umbau des Bahnhofs
#Karlshorst, wodurch sich die #Totalsperrung verlängerte und das Vorankommen des Gesamtprojekts sich
abermals verzögerte?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Verzögerungen gibt es mehrere Gründe. So wurden im Rahmen des Rückbaus im
#Baugrund nicht bekannte alte Anlagenteile sowie ein unerwartet schlechter #Bauzustand
bei bekannten Bauwerken vorgefunden, die Planungsanpassungen und Mehrarbeit
erforderten. Darüber hinaus wurden eingeplante #Nachtarbeiten nicht genehmigt und die
auch für die Sommermonate dauerhaft ungewöhnlich hohen Temperaturen erschwerten
die #Verarbeitung bestimmter Materialien. Unerwartet lange #Lieferzeiten haben die
Gesamtumsetzung weiter verzögert.“
Frage 2:
Wie ist es zu erklären, dass Material nicht zur Verfügung stand, wo dies doch in einer Marktwirtschaft
koordinierbar sein müsste?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten in allen Bereichen der Bauindustrie ergaben sich
Materiallieferfristen, die im Vorfeld nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten.“
Frage 3:
Welchen Firmen wurden durch wen für den Umbau ausgewählt und inwiefern wurde die Leistungsfähigkeit
dieser Firmen ausreichend überprüft?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Ausführung der Arbeiten wurde eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. In
diesem offenen Verfahren erfolgt eine Bekanntmachung, bei der Angebote einer
unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert werden, die gleichzeitig auch ihre
Eignung nachweisen müssen.“
Frage 4:
Warum und durch wen wurden die notwendigen Nachtarbeiten nicht genehmigt? Welche Begründung gab
es dafür?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich werden Nachtarbeiten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz genehmigt. Für die Baumaßnahmen am S-Bahnhof Karlshorst ist eine
durchgängige vierwöchige Nachtarbeit gegenüber den benachbarten Anwohnern nicht
genehmigungsfähig.
Frage 5:
Ist es zutreffend, dass das denkmalgeschützte Aufsichtsgebäude wegen schlechter Fundamentsubstanz
abgebrochen wurde? Warum wurden hier keine sanfteren denkmalpflegerischen Maßnahmen veranlasst?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das beschädigte Fundament der Aufsicht wurde erst im Rahmen des Bahnsteigrückbaus
festgestellt. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr und der daraus resultierenden
Gefährdung des Eisenbahnbetriebs auf dem genutzten S-Bahngleis 813 (=Richtung
Erkner) musste nach Abstimmung mit dem Denkmalamt der kurzfristige Abbruch
veranlasst werden.
3
Frage 6:
Wieso stimmten die Untere Denkmalschutzbehörde Lichtenberg und das Landesdenkmalamt diesem Verlust
eines bahnhofsprägenden Gebäudes zu?
Antwort zu 6:
Eine Zustimmung zum Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes seitens der
Denkmalbehörden liegt nicht vor.
Frage 7:
Welcher Ersatz ist geplant und welche Auflagen gibt es für den Wiederaufbau?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des
Landesdenkmalamtes sind noch nicht abgeschlossen.“
Die konkreten Planungen der Deutschen Bahn AG zum Ersatz bzw. Wiederaufbau eines
verlustig gegangenen Gebäudes sind dem Landesdenkmalamt und der Unteren
Denkmalschutzbehörde daher nicht bekannt.
Frage 8:
Wie sieht die Überarbeitung der Planungen aus und wann ist nach den Wintermonaten endlich mit einer
verlässlichen Umsetzung derselben zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abstimmung mit beteiligten Firmen und Büros hinsichtlich technischer Belange zur
Fortführung und Fertigstellung des Projektes befindet sich in der abschließenden Phase.
Auf dieser Grundlage finden in Kürze die Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB), der Baubetriebsplanung der DB Netz AG und der S-Bahn zur
zeitlichen Einordnung der weiteren Arbeiten statt. Hierbei werden u.a. verfügbare
Kapazitäten bei Anbietern von Schienenersatzverkehr (SEV-Anbietern), notwendige
Veranstaltungsverkehre, Ferienzeiten etc. berücksichtigt. Im Ergebnis können die
Bauzeiten der ausstehenden Maßnahmen benannt werden.“
Frage 9:
Welche Konsequenzen haben die Verzögerungen für die mit der Planung und Durchführung beauftragten
Mitarbeiter?
4
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die eingetretenen Störungen und Behinderungen, festgestellte Planungsfehler sowie
sonstige beeinflussende Rahmenbedingungen die zu den Verzögerungen führten, werden
analysiert und für die Verbesserung zukünftiger Maßnahmen und deren Prozessabläufe
berücksichtigt. Zudem findet ein Erfahrungsaustausch auch mit nicht am Projekt
beteiligten Mitarbeitern statt.“
Berlin, den 23.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: AUF DEN SPUREN EINES BAHNHOFS S-Bahnzüge an der Station Zehlendorf-Süd hielten nur acht Jahre, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/zehlendorf/c-verkehr/s-bahnzuege-an-der-station-zehlendorf-sued-hielten-nur-acht-jahre_a193186

Wer auf der #Stammbahntrasse auf Spurensuche nach ehemaligen #S-Bahnstationen ist, muss aufmerksam sein. Die Reste der Anlagen sind nicht leicht zu entdecken.

So ist vom Haltepunkt #Düppel, nahe der #Benschallee an der Landesgrenze zu Brandenburg, nur noch der fast zugewachsene Bahnsteig erhalten. Stadeinwärts, kurz hinter der #Clauertstraße, steht hingegen noch ein kleines Gebäude neben einem fast komplett verrosteten Schild. Das „S“ für #S-Bahn ist gerade noch zu erkennen, der Schriftzug „#Zehlendorf Süd“ nur zu erahnen. Hinter dem Schild grenzt ein Maschendrahtzaun das Gelände der Justizvollzugsanstalt Düppel ab.

Der Bahnhof war der erste und einzige, den die Deutsche Reichsbahn (DR) in Eigenregie im früheren Westteil von Berlin baute. In der Nähe entstand ein neues Wohngebiet. Die DR erwartete höhere Fahrgastzahlen und erhoffte sich davon wiederum mehr Einnahmen. Denn nach dem Mauerbau waren die Zahlen auf der Stammbahnstrecke drastisch gesunken. Viele Westberliner boykottierten die S-Bahn.

Die DR betrachtete die in den Westsektoren gelegenen Bahnanlagen als Eigentum der Deutschen Demokratischen Republik und bereitete den Bau nach …

Bahnhöfe + barrierefrei: S-Bahnhof Köpenick: Modernisierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch wird der derzeitige #Investitionsbedarf am #S-Bahnhof #Köpenick seitens der Deutschen Bahn
eingeschätzt?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Jahr 2018 wurden insgesamt 520 T€ am S-Bahnhof investiert“
Frage 2:
Welche konkreten Modernisierungsmaßnahmen stehen bzw. standen für 2018/2019 im Blick der Deutschen
Bahn? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Jahr 2018 wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Gestaltungselemente (Verschönerungen durch Fotos),
  • Instandsetzung (Malerarbeiten, Elektroarbeiten),
    2
  • Erhöhung des Reinigungsintervalls,
  • Überarbeitung des Reisendeninfomationsystems,
  • Austausch des Aufzuges.“
    Frage 3:
    Welche Investitionssummen werden von Seiten der Deutschen Bahn hierzu in den kommenden Jahren zur
    Verfügung gestellt? (Aufstellung erbeten.)
    Antwort zu 3:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „In den kommenden Jahren wird in Berlin Köpenick in Abstimmung mit dem Senat ein
    Regionalbahnsteig neu gebaut, inklusive eines neuen Westzugangs und eines
    Ostzugangs zum vorhandenen S- und geplanten Regionalbahnsteig. Derzeit laufen
    Planungen; Kostenangaben können erst bei weiterem Planungsfortschritt gemacht
    werden“
    Frage 4:
    Wie oft fiel in den Jahren 2016, 2017 und 2018 der einzige #Fahrstuhl des S-Bahnhofes Köpenick aus?
    (Aufstellung der Ausfallzeiten nach Monaten erbeten.)?
    Antwort zu 4:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der Zielwert der Verfügbarkeit ist 95 %:
  • 2016: alle Monate Zielwert erreicht bzw. überboten, nur der Monat August liegt unter
    dem Zielwert mit 93,8 %,
  • 2017: alle Monate Zielwert erreicht bzw. überboten, nur der Monat Dezember liegt unter
    dem Zielwert mit 93,6 %,
  • 2018: wurde die Anlage anfälliger (Zielwert erreicht in den Monaten Januar, März und
    Juni, in den Monaten Februar, April, Mai und Juli wurde der Zielwert nicht erreicht),
  • ab 20.08.18 erfolgte der Neubau.
    Der Aufzug war in den Jahren 2016 bis 2018 an insgesamt 38 Tagen nicht verfügbar.“
    Frage 5:
    Aus welchen Gründen wird der Öffentlichkeit seit mehreren Wochen eine Fertigstellung und
    Inbetriebnahme des Fahrstuhls am S-Bahnhof Köpenick angekündigt, obwohl nachweislich nichts
    passiert?
    Antwort zu 5:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der #Neubau des Aufzuges hat am 20.08.18 begonnen und der Aufzug ist seit dem
    28.11.2018 in Betrieb. Probleme gab es bei der #Elektrik; die elektrischen
    Anpassungsarbeiten konnten nicht so umgesetzt werden wie geplant. Die alte
    #Elektroinstallation war mit den neuen Aufzügen nicht kompatibel und musste neu geplant
    werden, was zu einer längeren Bauphase führte.“
    3
    Frage 6:
    Wann ist mit einer Inbetriebnahme des neuen Fahrstuhls zu rechnen?
    Antwort zu 6:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Der Aufzug ist seit dem 28.11.2018 in Betrieb.“
    Frage 7:
    Welche Optionen und Alternativen haben am S-Bahnhof Köpenick derzeit Personen mit
    Kinderwagen, im Rollstuhl sowie mit fahrbaren Gehhilfen/Rollatoren?
    Antwort zu 7:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Als Alternativen gab es für die Reisenden Umfahrungsmöglichkeiten mit den Bus- und
    Straßenbahnlinien der BVG, so z.B. über Spindlersfeld und Schöneweide.
    Für die entsprechenden Auskünfte und Hinweise stehen die Mitarbeiter der
    Kundenbetreuung der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung.“
    Frage 8:
    Wie viele Beschwerden gingen diesbezüglich bei der Deutschen Bahn in den letzten Wochen ein
    und wie wurde darauf reagiert?
    Antwort zu 8:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Es gab eine Anfrage einer Kundin an das Bürgerbüro des Bezirkes, sowie fünf
    Beschwerden bei der S-Bahn Berlin GmbH. Es wurde ausführlich mit dem Sachstand zum
    kompletten Neubau des Aufzuges geantwortet, wofür sich die Kundin auch bedankt hat.“
    Berlin, den 09.12.2018
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Bau- und Abnahmearbeiten rund um das Ostkreuz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Berliner #Stadtbahn wurden zwischen dem 02.11.2018 und dem
11.11.2018 rund um das #Ostkreuz Bau- und #Abnahmearbeiten an den S-Bahngleisen durchgeführt, was zu
umfangreichen #Einschränkungen des S-Bahnverkehrs im gesamten Berliner Osten führte: Warum wurden
diese Arbeiten nicht in der Zeit der Herbstferien vorgenommen, wo mit einem geringeren
#Fahrgastaufkommen in den Stoßzeiten zu rechnen ist?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Maßnahme „Herstellung Bauzustand (BZ) S7 Ostkreuz“ sollte ursprünglich innerhalb
der Sommerferien 2018 umgesetzt werden.
Im Zuge von #Verzögerungen und notwendigen #Umplanungen in den vorangegangenen
Bauzuständen im Bauvorhaben Ostkreuz verschob sich diese Inbetriebnahme dann
zunächst auf die Herbstferien 2018.
Im Zuge der weiterführenden und vertiefenden Planungen musste die Reihenfolge der
Abnahmehandlungen derart angepasst werden, dass vor der geplanten 10-tägigen
2
Totalsperrung der #S3 #Ostkreuz#Karlshorst das lange Wochenende Tsp [Totalsperrung]
#Alexanderplatz#Lichtenberg mit Softwarewechsel im ESTW [Elektronisches Stellwerk]
liegen musste. Dieses Wochenende konnte aus Projektsicht nicht weiter vorgezogen
werden, damit die Sperrung der S3 gänzlich in den Herbstferien liegt.
Grund hierfür war neben den notwendigen Abnahmevorläufen auch die bis 02.11.18
andauernde Totalsperrung der Stadtbahn F-Bahn [d.h. der Fern- und Regionalbahngleise]
wegen #Weichenerneuerung im #Ostbahnhof.“
Frage 2:
Parallel zu den Arbeiten der S-Bahn wurden an verschiedenen wichtigen Verbindungen des Berliner Ostens
#Straßenbauarbeiten durchgeführt, unter anderem B1/B5 Höhe Köpenicker Straße (Verengung auf eine
Spur), auf der Landsberger Allee, auf der Köpenicker Landstraße in Höhe der Minna-Todenhagen-Brücke
(Verengung auf eine Spur). Durch diese Bauarbeiten und die daraus resultierenden Staus wurde auch der
eingesetzte #Schienenersatzverkehr zum Teil erheblich behindert: Waren die Arbeiten der Berliner S-Bahn im
Vorhinein mit der #Verkehrslenkung Berlin mit dem Ziel koordiniert worden, Straßenarbeiten währen der Zeit
der S-Bahnsperrungen zu verhindern und so einen möglichst reibungslosen Ablauf des SEV zur
garantieren?
Antwort zu 2:
In der Arbeitsgruppe zur #Baukoordinierung wurden die verschiedenen Baumaßnahmen
erörtert. Aus übergeordneten Gründen wurde entschieden, die Baumaßnahmen trotz der
zeitlichen Parallelität durchzuführen.
Frage 3:
Warum wurde in der Hauptstraße in Rummelsburg nicht eine temporäre #Busspur für den SEV eingerichtet,
so dass die Busse nicht hätten im Stau stehen müssen, wodurch eine attraktivere Fahrtzeit des SEV
ermöglicht worden wäre?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der nicht erfolgten Einrichtung einer Busspur verweist die DB AG
insbesondere auf die nach ursprünglicher Planung kürzere Dauer der Sperrung im
Abschnitt Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park, die erst in einer
vergleichsweise späten Planungsphase der Baumaßnahme angepasst werden musste,
nachdem durch das ausführende Unternehmen ein erhöhter Sperrpausenbedarf angezeigt
wurde. Bezüglich des Abschnittes Ostkreuz – Karlshorst der Linie S3, in dem die hier in
Rede stehende Hauptstraße liegt, änderte sich die Gesamtdauer der Sperrung (02.11.,
4:30 Uhr bis 12.11., 03:45 Uhr) jedoch nicht.
Die DB AG teilt zum Ersatzverkehr während dieser Baumaßnahme Folgendes mit:
„Bei der Abstimmung der Streckenführung für den Schienenersatzverkehr (SEV) im
Vorfeld der Baumaßnahme wurde vom damals bekannten Bauzeitraum Freitag, 02.
November 2018, 4:30 Uhr bis Montag, 05. November 2018, 3:45 Uhr ausgegangen. Für
den Freitag, als letzten Tag der Berliner Herbstferien, wurde keine Einrichtung einer
Busspur auf der Hauptstraße bei der Verkehrslenkung beantragt.
Aus vergangenen Baumaßnahmen mit SEV-Leistungen war bekannt, dass die Einrichtung
einer Busspur sehr kostenintensiv ist und dass durch die Baumaßnahme auch der
Individualverkehr auf der Umfahrungsstrecke deutlich zunimmt, so dass mit einer
zusätzlichen Busspur, die dann dem Individualverkehr nicht zur Verfügung steht, ein
3
größeres Verkehrschaos provoziert wird, bzw. die Einhaltung der Busspur gerade in der
kritischen Hauptverkehrszeit nicht eindeutig gewährleistet sein kann.“
Ergänzend teilt die Verkehrslenkung Berlin hierzu mit, dass die Busspuren seitens des
Betreibers, der Firma Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH im Auftrag der Deutschen
Bahn AG, weder beantragt noch als sinnvoll erachtet wurden.
Frage 4:
Für viele Pendler*innen aus dem Berliner Osten diente während der Sperrungen der betroffenen SBahnlinien
die U5 als Ausweichroute, die allerdings mit dem hohen Fahrgastaufkommen zeitweise
überfordert war, wodurch viele Fahrgäste auf den SEV ausweichen mussten:
a)Warum war es nicht möglich, auf der Line U5 die Taktzeiten auf unter 5 Minuten zu reduzieren?
b)Wie bewertet der Berliner Senat die Abstimmung zwischen BVG und S-Bahn in diesem Fall?
Antwort zu 4:
a) Die DB AG teilt hierzu mit:
„Mit BVG und VBB [Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg] wurden frühzeitig
Abstimmungen zu einer Verstärkung auf der Linie U5 im Abschnitt Kaulsdorf Nord –
Alexanderplatz aufgenommen. Als Resultat dieser Bemühungen verkehrte die Linie U5
im benannten Abschnitt zu den folgenden Betriebszeiten im 4 2/3 Minuten-Takt:
Freitag, 02.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 03.11.18 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag, 04.11.18 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Montag, 05.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die regulären Taktzeiten auf der U5 während der Hauptverkehrszeit an Werktagen
beinhalten einen 4 2/3 Minuten-Takt zwischen Alexanderplatz und Hönow. Während der
S-Bahn-Sperrung Ostkreuz zwischen dem 02.11. – 06.11.18 wurden auf der U5 noch
zusätzlich bei erhöhtem Fahrgastaufkommen Verstärkerfahrten eingesetzt. Ein dichterer
Takt ist durch technisch-logistische Ursachen (aufgrund des Kehrens am Bahnsteig UBahnhof
Alexanderplatz) nicht möglich.“
b) Die Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG ist in diesem Fall
nicht zu kritisieren. Eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 wurde durch die S-Bahn
Berlin GmbH bei der BVG angefragt, im betrieblich realisierbaren Umfang in das mit der
VBB GmbH abzustimmende Ersatzkonzept aufgenommen und letztlich auch bestellt
und durch die BVG erbracht. Der Antwort der BVG zu 4 a) ist zu entnehmen, dass eine
darüber hinausgehende Verdichtung der U5 tatsächlich nicht möglich war. Hieran hätte
im Übrigen auch die Einordnung der Sperrung zu einem anderen Zeitpunkt nichts
geändert.
Frage 5:
Wie schätzt der Berliner Senat den Ablauf und die Koordination der Arbeiten rund um das Ostkreuz
insgesamt ein? Welche Möglichkeiten sieht der Berliner Senat in Zukunft, die negativen Auswirkungen von
Wartungs- oder Bauarbeiten an wichtigen Verkehrsknotenpunkten des ÖPNV zu reduzieren?
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Antwort zu 5:
Bei der Bewertung des Bauablaufs im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der
viergleisigen Infrastruktur im Abschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof ist die entstandene
Verschiebung des Sperrzeitraums und die hieraus resultierende Einordnung der
Baumaßnahme außerhalb von Ferienzeiträumen kritisch zu bewerten. Hierdurch musste
mittels des Ersatzkonzeptes, das sowohl den Ersatzverkehr mit Bussen als auch die
Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 umfasste, ein deutlich größeres
Fahrgastaufkommen bewältigt werden, als dies in einem Ferienzeitraum (Sommer- oder
Herbstferien) der Fall gewesen wäre. Dieses größere Fahrgastaufkommen wie auch das
außerhalb der Ferien ebenfalls größere Verkehrsaufkommen auf den vom SEV zu
durchfahrenden Straßen trugen maßgeblich zu den aufgetretenen Problemen des
Ersatzverkehrs bei.
Des Weiteren bewertet der Senat die im Nachgang der viertägigen Totalsperrung des
Abschnitts Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park eingetretenen
erheblichen Einschränkungen infolge von Softwareproblemen des Elektronischen
Stellwerks Ostkreuz als sehr problematisch.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die erforderlichen Arbeiten im Öffentlichen
Personennahverkehr(ÖPNV)-Netz (sowohl für dessen Erneuerung und Modernisierung als
auch für den weiteren Ausbau) Einschränkungen des Verkehrsangebotes und Sperrungen
von Streckenabschnitten auch künftig nicht zu vermeiden sein werden. Das Ziel des
Berliner Senats besteht darin, diese Sperrungen zum überwiegenden Teil in Nächten mit
Betriebspause (Sonntag bis Freitag), an Wochenenden oder in Ferienzeiträumen
einzuordnen. Hierzu besteht zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und den weiteren Beteiligten wie der DB AG, der BVG, dem VBB und auch
den Fahrgastverbänden Konsens, um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie
möglich zu halten.
Ein weiteres Ziel besteht darin, gleichzeitige Sperrungen auf parallel verlaufenden ÖPNVAchsen,
insbesondere im Schnellbahnnetz, möglichst zu vermeiden, so dass für die
jeweils gesperrte Achse neben dem Ersatzverkehr auch Umfahrungsalternativen bestehen
bleiben. Erschwerend bzw. restriktiv wirken sich für die Steuerung und Abstimmung der
zeitlichen Einordnung von Baumaßnahmen insbesondere die nachfolgend aufgeführten
Randbedingungen aus:

  • die große Menge der aktuell und in den kommenden Jahren in allen Verkehrsnetzen
    erforderlichen Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten, mit zum Teil komplexen
    Abhängigkeiten der einzelnen Baumaßnahmen untereinander,
  • die begrenzte Verfügbarkeit spezieller Baumaschinen, die oft mit sehr langem
    zeitlichem Vorlauf verbindlich gebucht werden müssen,
  • die begrenzte Verfügbarkeit von Bussen und Fahrpersonal für Ersatzverkehre (nicht
    nur in unserer Region, sondern deutschlandweit), die zudem bei mehreren
    gleichzeitigen größeren Sperrungen bereits heute zum Teil aus entfernten Regionen
    zugeführt werden müssen.
    Frage 6:
    Welche weiteren Bauarbeiten und Sperrungen sind für den Berliner Südosten bis Ende 2019 geplant?
    5
    Antwort zu 6:
    Die im Jahr 2019 geplanten baubedingten Einschränkungen auf den S-Bahn-Strecken im
    Berliner Osten und Südosten können der beigefügten, von der DB Netz AG erstellten,
    Anlage entnommen werden. Die darin mehrfach verwendete Abkürzung „Tsp“ steht für
    „Totalsperrung“.
    Berlin, den 05.12.2018
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: VERKEHR An der Warschauer Straße ist der zweite Bahnsteig fertig Die Bauarbeiten am S-Bahnhof laufen bereits seit 13 Jahren., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article215970737/An-der-Warschauer-Strasse-ist-der-zweite-Bahnsteig-fertig.html

Die Bauarbeiten am #S-Bahnhof laufen bereits seit 13 Jahren. In der zweiten Jahreshälfte 2019 soll alles komplett sein.
Zu den Dauerbaustellen im Berliner Bahnnetz gehört der S-Bahnhof an der #Warschauer Straße. Er ist sozusagen der kleine Bruder vom #Ostkreuz. Veränderungen dort haben immer auch Auswirkungen auf die nur wenige Hundert Meter entfernt gelegene Nachbarstation.

Wegen akuter #Baumängel hatte die Bahn bereits Ende 2004 Teile des maroden #Zugangsgebäudes zum Bahnhof sperren müssen. Das #Empfangsgebäude und die Bahnsteigzugänge wurden Anfang 2005 abgerissen. Mehr als ein Jahrzehnt mussten die Reisenden über provisorische #Treppenanlagen zu den Bahnsteigen der S-Bahn gehen. Denn das geplante neue #Bahnhofsgebäude ließ auf sich warten.

Mehrfach mussten die Planungen korrigiert werden, was mehrmonatige Bau-Unterbrechnungen zur Folge hatte. Für die stetig wachsende Zahl von Fahrgästen (aktuell mehr als 40.000 am Tag), die wegen der Nähe zu den Party-Locations in Friedrichshain (wie dem RAW-Gelände) und zur Mercedes-Benz Arena an der Warschauer Straße …