Entlang der Fernbahn Berlin – Hamburg hat sich zwischen #Nauen, #Brieselang, #Falkensee und Berlin eine bedeutenden Siedlungsachse entwickelt, welche in intensiver Verflechtung mit Berlin steht. Zwischen Nauen und Berlin verkehren heute zwei #RB- und eine #RE-Linie – die #S-Bahn ergänzt das Angebot erst ab Spandau.
Durch eine Verlängerung der S-Bahn von Spandau über Falkensee nach Nauen können zusätzliche Fahrten generiert, Taktlücken geschlossen und somit ein glatter 20-Minuten-Takt gewährleistet werden.
Ein Ausbau der S-Bahn-Infrastruktur ist ohne Umbau des Knoten Spandau realisierbar und ermöglicht durch separate S-Bahn-Gleise einen stabilen und taktreinen S-Bahnverkehr unabhängig vom Fern-, Regional- und Güterverkehr. Durch die Express-S-Bahn könnte außerdem die gesamte Berliner Stadtbahn ohne Umstieg erreicht werden.
Der Kreuzungsbahnhof Wildau und der mögliche 10-Minuten-Takt nach Königs Wusterhausen
Derzeit können die Stationen Königs Wusterhausen und Wildau mit der S 46 nur im 20-Minuten-Takt bedient werden. Mit der in Betrieb genommenen Kreuzungsmöglichkeit in Wildau ist es prinzipiell möglich, das S-Bahn-Angebot in Richtung Königs Wusterhausen auf einen 10-Minuten-Takt zu verdichten.
Der 10-Minuten-Takt nach Tegel
Bisher verkehrt die Linie S 25 von Teltow Stadt bis Gesundbrunnen im 10-Minuten-Takt. Von Gesundbrunnen fährt sie jedoch nur noch im 20-Minuten-Takt über Tegel bis nach Hennigsdorf. Es ist geplant, den eingleisigen Streckenabschnitt zwischen Schönholz und Tegel zweigleisig auszubauen, um den 10-Minuten-Takt der S 25 bis Tegel ausdehnen zu können. Hierfür liegt noch kein Zeitplan vor.
Der 20-Minuten-Takt nach Strausberg Nord
Bis Ende 2015 wurde das zweite Gleis zwischen Strausberg und Hegermühle errichtet. Durch den zweigleisigen Ausbau ist der 20-Minuten-Takt seit Dezember 2015 zwischen Strausberg und Strausberg Nord möglich.
Es ist ein Versuch, sagt Renado Kropp von der Deutschen Bahn (DB). Ein Versuch, das Durcheinander zu lindern, das in jedem Frühjahr in vielen #Regionalzügen ausbricht. Sobald es wärmer wird, steigt die Zahl der Reisenden, die ihr #Fahrrad in den Zug mitnehmen wollen – und das führt dort zu #Kapazitätsproblemen. „In diesem Jahr wollen wir testen, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation für alle Fahrgäste zu verbessern“, sagt Kropp, der bei DB Regio Nordost in Potsdam Marketingleiter ist. Gemeinsam mit der DB und der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) bereitet der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg das Pilotprojekt „Rad im Regio“ vor. Im Mai geht es los.
Lieber mieten als mitnehmen
Der Trend ist unverkennbar. „Immer mehr Menschen fahren mit dem #Fahrrad und nehmen es auch gern in die Bahn“, heißt es beim Verkehrsverbund, der den Nahverkehr koordiniert. Doch gerade an Schön-Wetter-Wochenenden und in den Ferien könne es passieren, dass sich dort Fahrräder stapeln. „Folge: Gedränge auf den Bahnsteigen, Gerangel im Mehrzweckabteil, genervte Fahrgäste, die unpünktlich sind, weil Ein- und Ausstiege viel länger dauern als geplant.“ Das soll auf vier Regionalexpresslinien (RE) anders werden. Es geht um die Linie RE 2, die nach Wismar und in den Spreewald führt, die RE 4 (Stendal–Jüterbog) sowie um die RE 3 und RE 5, die Berlin mit der …
Wegen #Bauarbeiten in Berlin #Ostkreuz werden vom 18. März bis 21. März durchgehend Fahrplanänderungen für die Züge der Linie #RE1 erforderlich.
Die Züge fallen zwischen Berlin Ostbahnhof und Erkner aus und werden durch Busse ersetzt.
In Erkner besteht Anschluss zu den Zügen von/nach Frankfurt (Oder).
Zeitgleich finden auch Bauarbeiten auf der S-Bahnlinie S3 statt. Ein Ausweichen auf die S-Bahn ist deshalb nur mit Einschränkungen möglich.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.
Die Beförderung von Fahrrädern in den Bussen ist nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich.
Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten und www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen sowie beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.
Wegen Kabelarbeiten zwischen Berlin-#Karow und #Bernau werden vom 18. März ca. 23 Uhr bis 21. März ca. 5 Uhr durchgehend Fahrplanänderungen für die Züge der Linien #RE3, #RB24 und #RB66 erforderlich.
Die Züge der Linie RE 3 fallen zwischen Eberswalde und Berlin Gesundbrunnen aus.
Alternativ können zwischen Eberswalde und Bernau die Züge der RB 24 sowie zwischen Bernau und Berliner Innenstadt die S-Bahn genutzt werden.
In den Tagesrandlagen fahren Busse zwischen Eberswalde und Berlin.
Am 19. März finden gleichzeitig Bauarbeiten bei der S-Bahn statt. Zwischen Bernau und Berlin Gesundbrunnen besteht Ersatzverkehr mit Bussen.
Die Züge der Linie RB 24 fallen zwischen Bernau und Berlin-Lichtenberg aus und werden durch Busse ersetzt.
Die Busse des Ersatzverkehrs fahren in Berlin-Lichtenberg zu früheren Zeiten und die Züge in Richtung Eberswalde zu späteren Zeiten ab.
In Bernau besteht Anschluss zu den Zügen von/nach Eberswalde.
Die Züge der Linie RB 66 fallen zwischen Eberswalde und Berlin Gesundbrunnen aus.
Am 19. März besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Eberswalde und Berlin.
Am 18. und 20. März besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Eberswalde und Bernau. In Bernau besteht Anschluss an die Züge der S-Bahnlinie S 2.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.
Die Beförderung von Fahrrädern in den Bussen ist nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich.
Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.
Als Ersatz zwischen Berlin-Lichtenberg und Berlin Ostbahnhof kann die S-Bahn genutzt werden.
Reisende von/nach Berlin-Karlshorst nutzen ebenfalls die S-Bahn mit Umsteigen in Berlin Ostkreuz.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.
Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.
Wegen #Bauarbeiten in Berlin #Ostbahnhof und Berlin-#Rummelsburg vom 19. März bis 20. März durchgehend, werden Fahrplanänderungen für die Züge der Linie #RB14 erforderlich.
Die Züge aus/in Richtung Nauen enden/beginnen in Berlin Ostbahnhof.
Die Züge aus/in Richtung Berlin-Schönefeld Flughafen enden/beginnen in Berlin-Lichtenberg.
Als Ersatz zwischen Berlin-Lichtenberg und Berlin Ostbahnhof kann die S-Bahn genutzt werden.
Reisende von/nach Berlin-Karlshorst nutzen ebenfalls die S-Bahn mit Umsteigen in Berlin Ostkreuz.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.
Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.
Die Deutsche Bahn wird in diesem Jahr rund 410 Kilometer Schienen sowie fast 150 Weichen erneuern. Dafür stehen knapp 470 Millionen Euro bereit. Die Bahn setzt damit auch in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ihr Infrastruktur-Modernisierungsprogramm fort und sorgt eigenverantwortlich für einen dauerhaft sicheren Zugbetrieb. Darüber hinaus werden für die wachsende Metropolregion zukunftsgerecht weitere Aus- und Neubauprojekte aus dem Bedarfsplan Schiene finanziert.
Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für das Land Berlin: „Wir wollen nicht verhehlen, dass die #Bauarbeiten den Verkehrsunternehmen und ihren Kunden wieder einiges abverlangen werden. Das lässt sich wegen des Umfangs dieser Bauvorhaben leider nicht vermeiden. Wir haben bei der Planung jedoch alle Einflussgrößen berücksichtigt, um die Einschränkungen für den Bahnbetrieb möglichst klein zu halten. Das wird letztlich mit einer im bundesweiten Vergleich guten regionalen Pünktlichkeit honoriert. Trotz 80 bis 100 Baustellen täglich, waren im vergangenen Jahr 98,6 Prozent der #S-Bahnen, 97,3 Prozent der #Regionalzüge und 87,2 Prozent der ICE und IC pünktlich.“
Berlin
Vom 18. März bis 18. April werden zwischen Westend und Halensee für rund 3,8 Millionen Euro Gleise, Weichen und die Stromschienen erneuert. Ab dem 18. März ist auch die S-Bahn auf der Linie S3 zwischen Köpenick und Rahnsdorf von den Arbeiten an der Ausbaustrecke Berlin–Frankfurt (Oder) betroffen. Hier werden Hilfsbrücken eingebaut und die Eisenbahnbrücke über die Bölschestraße/Dahlewitzer Landstraße durch ein Rahmenbauwerk für eine Schallschutzwand ergänzt. Die Durchfahrt in Friedrichshagen können bis Ende November nur Fußgänger passieren. Die westliche Berliner Stadtbahn erhält von Mai an das neue Zugbeeinflussungssystem S-Bahn. Die Arbeiten am Ostkreuz und in Warschauer Straße werden in den geplanten Baustufen fortgesetzt. In Friedrichstraße werden die Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes, der Anlagen und der Vermarktung im Herbst abgeschlossen. Im Bahnhof Zoologischer Garten wird der künftige Mieter der „Terrassen am Zoo“ sein Restaurant im Spätsommer eröffnen. Bis Ende des nächsten Jahres werden weitere Flächen im Erd- und Zwischengeschoss saniert.
Brandenburg
Am 18. März beginnt eine Reihe von Arbeiten an der S-Bahn-Strecke Griebnitzsee–Babelsberg. Bis Ende Juni erneuert die Bahn für rund 3,6 Millionen Euro Schienen, Schwellen, Weichen und Stromschienen. Im Bahnhof Babelsberg werden außerdem Stützmauer und Bahnsteig saniert. Vom 18. März bis 29. April werden zwischen Hoppegarten und Fredersdorf 5,3 Kilometer Gleis und die Stromschienen ersetzt. In den Gesamtkosten von 4,3 Millionen Euro sind auch 6.100 Tonnen neuer Schotter enthalten. In Zepernick geht ein Elektronisches Stellwerk in Betrieb, mit dem zukünftig die S-Bahn-Züge zwischen Karow und Bernau gesteuert werden sollen.
Im August beginnen die Arbeiten an der Ausbaustrecke Berlin–Dresden im Rahmen einer 16-monatigen Vollsperrung zwischen Wünsdorf und Elsterwerda. In der Sperrpause wird die Strecke einschließlich aller Sicherungsanlagen und der Bahnübergänge umgebaut. Weitere Bauarbeiten sind in Dannenwalde, auf der Ostbahn, zwischen Fürstenwalde und Bad Saarow, zwischen Ziltendorf, Welmitz und Peitz, Priort und Golm sowie zwischen Grünau und Königs Wusterhausen geplant. Zwischen Wriezen und Seelow gehen die Arbeiten im Rahmen der Modernisierung der Strecke Eberswalde–Frankfurt (Oder) weiter.
Ab Fahrplanwechsel im Dezember können in Griebnitzsee Regionalzüge an einem neuen Außenbahnsteig halten. Der Bahnsteig erhält ein Dach sowie Wetterschutz, Fahrgastinformation, Wegeleitsystem und Bahnsteigausstattung. Ein Personenaufzug und der überdachte Treppenzugang schließt an den vorhandenen Personentunnel an.
Mecklenburg-Vorpommern
Noch bis April wird die Stromgrabenbrücke in Warnemünde ersetzt. Gleise und Bahnübergänge sind im Mai/Juni und im September auf der Strecke Bützow–Güstrow–Lalendorf–Teterow zu erneuern. Die Insel Rügen ist noch einmal im Oktober auf der Schiene nicht zu erreichen. Ab 14. November beginnt eine Reihe von Arbeiten in Strasburg im Zusammenhang mit dem Bau eines Elektronischen Stellwerks. Im April müssen zwischen Prenzlau und Pasewalk sowie im Oktober zwischen Anklam und Züssow Durchlässe erneuert werden.
Die Modernisierung des Bahnhofs Neubrandenburg beginnt im August. Im Blickpunkt stehen die Inselbahnsteige, die Personenunterführung, Aufzüge und Bahnsteigüberdachungen sowie Beleuchtungsanlage, Fahrgastinformation, Beschallung, Wegeleitsystem, Windschutzanlagen, Videoüberwachung, Vitrinen und Sitzbänke. In Bad Kleinen soll noch in diesem Jahr mit der Neugestaltung der Verkehrsstation begonnen werden.
Die Bauarbeiten haben zum Teil große Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Fahrgäste müssen wegen der Arbeiten an Gleisen, Weichen und Signaltechnik gegebenenfalls auf Busse oder andere Bahnen umsteigen und mit längerer Reisezeit rechnen. In den Fahrplänen sind die Bauarbeiten berücksichtigt. Immer aktuell ist die Internetseite http://bauarbeiten.bahn.de.
Ab dem 21. März werden alle Züge der RegionalBahnlinie #RB24 (Eberswalde-Senftenberg) zusätzlich am Bahnhof #Berlin-Schöneweide halten. Die geänderten Fahrpläne sind ab sofort online in der VBB-Fahrinfo (VBB.de) und der VBB-App Bus&Bahn abrufbar.
Mit dem zusätzlichen Halt in #Schöneweide ändert sich auch der Fahrplan der RB24. In Berlin Ostkreuz fahren die Züge in Richtung Senftenberg eine Minute früher ab bzw. kommen eine Minute später an.
Am Bahnhof Schöneweide startet der stündlich verkehrende Zug in Richtung Eberswalde immer zur Minute 53, in Richtung Senftenberg zur Minute 06. Mit dem Regionalbahnhalt in Berlin-Schöneweide entsteht für die Fahrgäste ein neuer Umsteigepunkt vom Regionalverkehr zum S-Bahn-, #Straßenbahn- und #Busverkehr.
Ursprünglich war der Halt in Schöneweide bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 geplant, konnte aber aufgrund von Einschränkungen an der Infrastruktur noch nicht umgesetzt werden.
Die Planungen für den #zweigleisigen#Ausbau auf dem Streckenabschnitt der Bahnlinie #Lübbenau-#Cottbus können beginnen. Das Land finanziert die ersten beiden Planungsphasen mit 2,4 Millionen Euro. Eine entsprechende Vereinbarung haben Verkehrsministerin Kathrin Schneider und der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn AG für das Land Brandenburg, Dr. Joachim Trettin, heute in Lübbenau unterzeichnet.
Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Der zweigleisige Ausbau des Streckenabschnitts ist dringend erforderlich. Nicht nur für die Verbesserung des Angebots zwischen der Lausitz und Berlin, sondern auch mit Blick auf die grenzüberschreitenden Verkehre nach Polen. Deshalb haben wir uns hier zu einer Vorfinanzierung der Planung entschlossen. Ich bin sehr froh, dass die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zu diesem wichtigen Meilenstein erfolgreich abgeschlossen werden konnten.“
Dr. Joachim Trettin Konzernbevollmächtigter der DB AG: „Mit dem Ausbau des Abschnitts Lübbenau – Cottbus auf zwei Gleise, soll der Engpass auf der Strecke beseitigt werden. Dadurch wird die Qualität der Angebote für die Fahrgäste verbessert. Außerdem entsteht eine ausreichend dimensionierte Schieneninfrastruktur für die Zukunft.“
Schon mit der Geschwindigkeitserhöhung im Streckenabschnitt Cottbus-Königs Wusterhausen auf 160 km/h und die damit verbundene Fahrzeitersparnis von etwa 20 Minuten zwischen Cottbus und Berlin ist der Zugverkehr attraktiver geworden. Die Anzahl der Ein- und Aussteiger in diesem Abschnitt hat sich gegenüber der Zeit vor dem Streckenausbau etwa verdoppelt.
Die Linie RE 2 bedient in Cottbus den wichtigen Umsteigeknoten zur vollen Stunde, so dass gute Anschlüsse zu den weiterführenden Zügen, z.B. nach Görlitz, Forst und Senftenberg hergestellt werden können. Im Takt werden etwa 40 Züge pro Tag angeboten. Darüber hinaus verkehrt ein IC-Zugpaar zwischen Cottbus und Berlin. Im Rahmen einer Tarifkooperation können diese Züge auch mit Fahrausweisen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg genutzt werden. Während der Sommermonate werden an den Wochenenden auch die Züge von Berlin nach Breslau, der diesjährigen Kulturhauptstadt Europas, auf der Strecke unterwegs sein.
Zurzeit stellt der eingleisige Abschnitt Lübbenau-Cottbus einen erheblichen Engpass dar, der immer wieder zu Verspätungen führt. Dazu kommt, dass die Züge im Fahrtverlauf weitere Engpässe passieren müssen. Dies betrifft beispielsweise den Bahnhof Königs Wusterhausen, den Knoten Berlin und viele weitere Abhängigkeiten zu anderen Zügen im Netz.
Nach dem zweigleisigen Ausbau der Strecke Lübbenau-Cottbus, soll das Angebot im Schienenverkehr nochmals mit zusätzlichen Fahrtmöglichkeiten von Berlin nach Cottbus verbessert werden. Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn im Rahmen ihrer Fernverkehrsoffensive angekündigt, die Strecke ab 2022 wieder im Zweistundentakt bedienen zu wollen. Außerdem werden die Bedingungen für den Güterverkehr ermöglicht.
Durchgeführt werden die Planungen für den zweigleisigen Ausbau von der Deutschen Bahn AG. Das Land Brandenburg hat das Projekt als Maßnahmevorschlag für den Bundesverkehrswegeplan 2030 eingebracht, eine Bewertung durch den Bund steht noch aus. Bis Ende 2017 sollen die ersten beiden Planungsphasen einschließlich Vermessung und Erstellung eines Baugrundgutachtens beendet sein.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. und 8. (3., 4., 8. teilweise Deutsche Bahn AG) wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Güterzüge waren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 auf dem #Innenring unterwegs? Wie viele der #Güterzüge sind dabei in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr auf der Strecke? Welche weitere Entwicklung erwartet der Senat?
Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Wir haben Zahlen für zwei verschiedene Betriebsstellen auf dem Berliner Innenring erfasst, in Berlin-Moabit auf dem nordwestlichen Innenring und in Berlin-Greifswalder Straße auf dem nordöstlichen Innenring. In Berlin-Moabit waren im Jahr 2013 täglich rund 33 Güterverkehrszüge unterwegs, davon im Schnitt elf Züge in der Zeit zwi-schen 22 und 6 Uhr. 2014 waren es im Schnitt 38 Güter-verkehrszüge, davon 14 zwischen 22 und 6 Uhr. Im ver-gangenen Jahr fuhren auf dem Streckenabschnitt in Mo-abit durchschnittlich 34 Güterverkehrszüge, davon 13 zwischen 22 und 6 Uhr.
Für Berlin-Greifswalder Straße ergibt unsere Auswer-tung für 2013 eine durchschnittliche Zugzahl von zehn Güterverkehrszügen am Tag, davon vier in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, für 2014 sind es 13 Güterverkehrszüge am Tag, fünf davon zwischen 22 und 6 Uhr und für das Jahr 2015 durchschnittlich elf Züge im Güterverkehr am Tag, davon vier zwischen 22 und 6 Uhr. Eine Prognose für die nächsten Jahre können wir nicht geben.“
Frage 2: Wie wird sich dadurch das #Lärmaufkommen entwickeln? In welchem Umfang, ggf. wo, ist die An-wendung von Techniken zur #Lärmpegelminderung ge-plant, wie beispielsweise die Nutzung von LL-Bremssohlen, Schienenschmiereinrichtungen, High Speed Grinding oder auch niedrigen Schallschutzwänden in der Höhe von 55-74cm, die laut Lärmaktionsplan spürbare Pegelminderungen erzielen würden? Sind neue Bauvor-haben zum Einbau von Schienenabsorbern geplant?
Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Bei den innovativen Techniken zur Lärmpegelminderung muss zwischen Techniken an Fahrzeugen und an der Infrastruktur unterschieden werden. Die Nutzung von LL-Bremssohlen ist eine Fahrzeugausrüstung und wird im Zuge des Lärmschutzprogramms DB 2020 verfolgt. Ak-tuell gibt es an der Infrastruktur der DB Netz AG in Ber-lin insgesamt 60 Schienenschmierapparate, die alle an S-Bahnstrecken eingebaut sind. An der Infrastruktur auf dem Innenring sind derzeit keine Maßnahmen zur Lärm-pegelminderung wie Schienenschmiereinrichtungen, High Speed Grinding (Schienenschleifen in zusätzlichen BÜG-Abschnitten) oder niedrige Schallschutzwände geplant. Es erfolgte im Jahr 2010 im Rahmen des Konjunkturpro-gramms II der Einbau von Schienenschmiereinrichtungen in Kombination mit Schienenstegdämpfern im Abschnitt zwischen Schönhauser Allee und Prenzlauer Allee. Wei-tere Maßnahmen sind an der Bestandsstrecke nicht vorge-sehen.“
Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand bei der Wiederher-stellung des südlichen Innenrings? Wie wird das Thema Lärm dabei berücksichtigt?
Wie wirkt der Senat auf die Bahn ein, hier nachts kei-ne oder zumindest wenige Güterzüge verkehren zu las-sen?
Antwort zu 3: Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Die seit 1878 existierende Fernbahnstrecke auf dem südlichen Berliner Innenring zwischen Berlin-Halensee und Berlin-Tempelhof ist seit dem Jahr 2001 nicht mehr durchgängig befahrbar. Nun wurde im August 2015 mit den Bauarbei-ten an den Eisenbahnüberführungen Gotenstraße und Blissestraße mit ersten Maßnahmen begonnen, die Vo-raussetzungen für eine Wiederaufnahme des planmäßigen Verkehrs ab Ende 2016 schaffen. In einer ersten Baustufe wird die durchgängige Befahrbarkeit der Strecke wieder hergestellt und dabei keine maßgebliche Änderung an der Strecke durchgeführt. Daher besteht hier auch kein An-spruch auf Lärmvorsorge gemäß geltenden Recht (16. BImSchV).
Zukünftig ist geplant, den gesamten Streckenabschnitt zu #elektrifizieren, womit leisere Elektrolokomotiven auf dem Streckenabschnitt eingesetzt werden können. Mit diesem Schritt ist eine maßgebliche Änderung der Infra-struktur verbunden und ein Anspruch auf #Lärmvorsorge begründet. Erfordernis und Umfang werden im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens durch die zuständigen Behörden ermittelt.
Ein Nachtfahrverbot für Güterzüge wird von der DB Netz AG nicht geplant oder umgesetzt. Die Umsetzung würde erhebliche negative Auswirkungen nach sich zie-hen. Dies würde zu Kapazitätsverlusten führen. Zugtras-sen könnten nicht oder nicht mehr nachfragegerecht an-geboten werden. Dies hätte Folgewirkungen für die Nut-zung des gesamten Schienennetzes. Letztendlich würde dies den Schienengüterverkehr erheblich schwächen. Die Verlagerung der Transporte auf andere Verkehrsträger wäre die Folge. Es ergibt sich lediglich eine Verschiebung der Lärmbelastung in die Tagesstunden und keine Redu-zierung. Hinzu kommen zahlreiche offene rechtliche Fragen hinsichtlich der Einschränkung der Verfügbarkeit von Schienenwegen. Alle Anstrengungen sollten deshalb darauf gerichtet sein, den Lärm zu mindern und gleichzei-tig die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu erhalten.“
Bei den kontinuierlich stattfindenden Treffen zwi-schen Bahn und dem Land Berlin werden regelmäßig Konflikte durch Lärm des Schienengüterverkehrs in der Nacht thematisiert und auf bestehende Konfliktpotenziale hingewiesen. Dies betrifft das gesamte Stadtgebiet, damit auch den Bereich des südlichen Innenrings.
Allerdings besitzt der Berliner Senat keinerlei direkte Einflussmöglichkeit auf die reale Trassenvergabe. Diese Aufgabe obliegt allein und ausschließlich der Bahn. Eine Steuerungsmöglichkeit besteht daher für das Land nicht.
Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Initiativen zur Verringerung des nächtlichen Schienenverkehrslärms von Güterzügen und zur Umrüs-tung von Güterwagen? Wie ist der aktuelle Stand der Maßnahmen des nationalen Lärmsanierungsprogramms, die Berlin zu Gute kommen?
Antwort zu 4: Ein wesentlicher Beitrag zur Verringe-rung des nächtlichen Schienenverkehrslärms von Güter-zügen durch die Umrüstung der Graugussbremsen auf „leise“ Bremsen ist zu erwarten. Laut Antwort der Bun-desregierung auf die Kleine Anfrage 18/6494 vom 28.10.2015 waren am 02.10.2015 im nationalen Fahr-zeugregister ca. 173.000 Güterwaggons gelistet. Im Be-stand sind ca. 21.100 Neuwagen mit Bremssohlen (K-Sohlen), weitere 9.300 Wagen sind auf Verbundstoffsoh-len (LL-Sohlen) umgerüstet.
Zum aktuellen Stand der nationalen und europäischen Initiativen zur Verringerung des nächtlichen Schienen-verkehrslärms von Güterzügen und zur Umrüstung von Güterwagen verweist der Senat auf seine nach wie vor aktuelle Antwort zu Frage 4 Drs. 17/12834 vom 13.12.2013. Dem hinzuzufügen ist, dass die Bundesregie-rung die Mittel für die Lärmsanierung an Schienenwegen seit 2014 von 100 auf 130 Mio. € pro Jahr erhöht hat.
Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm ist ein Programm des Bundes, nicht der Deutschen Bahn. Damit kann Schallschutz an bestehenden Eisenbahnstrecken realisiert werden. Die Voraussetzungen für die Durchführung einer Lärmsanie-rungsmaßnahme sind in der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ geregelt.“
Frage 5: Wird sich der Senat der Forderung der Ver-kehrs- und Umweltministerien der vier Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Rhein-land-Pfalz gegenüber dem Bund anschließen, im Interesse der Anwohnerschaft von stark belasteten Güter-bahnstrecken schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage für Betriebsbeschränkungen zu schaffen, die u.a. Geschwin-digkeits- und Nachtfahrbeschränkungen für überlaute Güterwagons festschreiben soll?
Antwort zu 5: Der Senat unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung im Rahmen ihres Koalitionsvertra-ges, den Schienenlärm bis 2020 deutschlandweit zu hal-bieren. Dazu soll der Umrüstungsstand von Güterwagen auf lärmmindernde Bremsen im Jahr 2016 evaluiert wer-den. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet ist, will die Bundesregierung ordnungsrechtli-che Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken um-setzen – z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen. Diese Evaluierung liegt noch nicht vor. Für den Fall, dass der Umrüstungsgrad nicht in dem beschrie-benen Maße erreicht wird, unterstützt der Senat ordnungs-rechtliche Maßnahmen zu Betriebsbeschränkungen.
Frage 6: Wird sich der Senat mit Blick auf den Lärm-schutz, insbesondere an der Stettiner Bahn, mit dem Nachbarland Brandenburg in Verbindung setzen mit dem Ziel, ein gemeinsames Vorgehen der beiden betroffenen Länder in dieser Frage abzustimmen?
Antwort zu 6: Im Bereich der Stettiner Bahn ist konk-ret der Abschnitt Berlin-Pankow – Berlin-Blankenburg im Freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes ent-halten. Eine Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen erfolgt voraussichtlich ab 2017. Für den Abschnitt Berlin-Blankenburg bis Berlin-Karow wird derzeit ein Planfest-
stellungsverfahren durchgeführt. Hiermit ist auch die Sicherstellung eines Lärmschutzes gemäß den Vorschrif-ten der 16. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz verbunden.
Der Abschnitt Berlin-Karow bis Landesgrenze ist im Lärmsanierungsprogramm des Bundes enthalten. Dieser Abschnitt hat allerdings eine geringere Priorität, so dass eine Lärmsanierung voraussichtlich erst ab 2024 möglich sein wird. Der Berliner Senat hat die Deutsche Bahn be-reits um ein Vorziehen dieser Maßnahme gebeten. Dies wurde bisher aber mit Verweis auf die bundesweit gelten-de Prioritätenliste abgelehnt.
Seitens des Landes Brandenburg sind keine Initiativen bekannt. Ein gemeinsames Vorgehen mit dem Land Brandenburg wurde bisher nicht vorgenommen, da eine Änderung der Sachlage in diesem Fall nicht erwirkt wer-den würde.
Frage 7: Welches Ergebnis wurde im Rahmen des neuen S-Bahn-Vertrages erzielt in Bezug auf den Erhalt möglichst lärmarmer neuer S-Bahn-Züge?
Antwort zu 7: Im Anhang T „Anforderungen an die Triebzüge“ zum Verkehrsvertrag (veröffentlicht unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/download/Anlagen_Verkehrsvertrag_Teil2.zip) sind verschiedene Anforderungen an die Geräuschent-wicklung der neuen S-Bahn-Fahrzeuge festgehalten. Sie beinhalten sowohl konkrete, quantitative Pegelhöchstwer-te als auch Grundsätze, die bei der Konstruktion zu be-rücksichtigen sind.
Die Pegelhöchstwerte für die verschiedenen Betriebs-zustände werden dafür sorgen, dass die neuen Fahrzeuge insgesamt leiser sein werden als nach den europaweit gültigen Grenzwerte der TSI Lärm (siehe ID-Nummer 35 und ID-Nummer 36 im Anhang T) erforderlich.
Die Grundsätze beinhalten z. B. Pflichten zur Be-kämpfung von Lärmquellen, deren Vorkommen und Ur-sachen im Voraus nicht exakt spezifiziert werden konn-ten. Eine solche grundsätzliche Vorgabe gibt es zum Bei-spiel bzgl. der Minimierung des sogenannten Kurven-quietschens, dessen Auftreten von komplexen Wechsel-wirkungen zwischen Fahrzeug und Infrastruktur abhängt, wie mehrere Bahnexperten im Rahmen der Markterkun-dung und Verhandlungstermine unabhängig voneinander ausgeführt hatten. Hierzu ist von der S-Bahn GmbH noch ein Paket mit konkreten Maßnahmen vorzulegen (siehe ID-Nummer 39 im Anhang T).
Ergänzend ist hervorzuheben, dass vertraglich nicht nur Vorgaben für Neufahrzeuge aufgestellt, sondern auch die Geräuschentwicklung alternder Fahrzeuge berücksich-tigt werden. In der Anlage LM „Messung der Lärmemis-sionen“ zum Verkehrsvertrag (veröffentlicht unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/download/Anlagen_Verkehrsvertrag_Teil1.zip) sind außerdem die Messverfahren festgelegt, womit die Einhaltung der Vorgaben überprüft werden kann. Eine Nichteinhaltung der Vorgaben führt zu genau definierten Minderungen der Vergütung.
Die ausführlichen Vorgaben sind im Abschnitt „Ge-räuschstandards“ von Anhang T dargestellt (siehe ID-Nummern 35 ff.).
„Konkret müssen die neuen S-Bahn-Fahrzeuge folgende Pegelhöchstwerte einhalten:
Vorgabe
TSI Noise
Standgeräusch
60db(A)*
68 db(A)
Anfahrgeräusch
77 db(A)*
82 db(A)
Vorbeifahrtgeräusch
79 db(A)/81 db(A)**
81 db(A)
* plus Alterungszuschlag von 1 db(A) nach 5 Jahren nach Inbetriebnahme des jeweiligen Fahrzeugs, von 2 db(A) nach 8 Jahren nach Interiebnahme und von 3 db(A) nach 11 Jahren nach Inbetriebnahme
** 79 db(A) für die TSI-Messfahrt/ 81 db(A) für die Überprüfungsmessungen“
Frage 8: Sind im Rahmen der Sanierung der S-Bahn-Züge der Baureihen 480, 481 und 485 für rund 300 Milli-onen EUR Lärmverminderungsmaßnahmen vorgesehen?
Antwort zu 8: Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Ei-ne Reihe von Ertüchtigungsmaßnahmen, die Gegenstand der noch abzuschließenden Übergangsverträge sind und auf die sich das Land Berlin und die S-Bahn Berlin GmbH bereits fachlich verständigen konnten, werden durch Erneuerung von Verschleißteilen für die Restle-bensdauer der Bestandsfahrzeuge lärmmindernd wirken. Darunter fallen beispielsweise die Aufarbeitung der Rad-satzgetriebe bei der BR480, die Aufarbeitung der Schrau-benluftpresser bei der BR 480 oder Substitution von Ein-zelkomponenten bei den Luftversorgungsanlagen bei der BR 485.“
Die Fahrzeuge der Altbaureihen 480 und 485 werden zur Sicherstellung des stabilen Weiterbetriebs über das Jahr 2017 hinaus bis zur vollständigen Verfügbarkeit der Neufahrzeuge ertüchtigt. Die durch die S-Bahn Berlin GmbH konzipierten und mit den Ländern vereinbarten Ertüchtigungsmaßnahmen verfolgen ausschließlich das Ziel der Gewährleistung der technischen Zuverlässigkeit der Fahrzeuge dieser Altbaureihen im befristeten Weiter-betriebszeitraum unter Wahrung des Bestandsschutzes. Hierbei sind keine Maßnahmen explizit zur Lärmminde-rung vorgesehen.
Die Fahrzeuge der Baureihe 481 sollen noch für einen längeren Weiterbetriebszeitraum im S-Bahn-Netz einge-setzt werden. Bei der im Rahmen der Schriftlichen Anfra-ge Nr. 17/17667 angegebenen Aufwandsschätzung der S-Bahn Berlin GmbH zur Langlebigkeitsertüchtigung der Fahrzeuge der Baureihe 481 sind keine Lärmminde-rungsmaßnahmen enthalten. Es ist jedoch zu beachten, dass die Verhandlungen mit der S-Bahn Berlin GmbH über den Einsatz und die Ertüchtigungsmaßnahmen der Baureihe 481 erst in den nächsten Monaten erfolgen. Hierbei sollen u. a. auch Lärmminderungsmaßnahmen diskutiert werden.
Frage 9: Welche Maßnahmen wurden bei der Vergabe der S-Bahn vertraglich festgelegt zur Lärmvermeidung im Sinne des Lärmaktionsplans 2013-2018? Ist beispielswei-se der Einbau von Radschallabsorbern und der Entdröh-nung des Drehgestellrahmens vorgesehen, die schon im Lärmaktionsplan 2008 empfohlen wurden, aber aus Kos-tengründen seinerzeit von der S-Bahn Berlin abgelehnt worden sind?
Antwort zu 9: Die oben benannten Geräuschstandards in Anhang T wurden als sogenannte funktionale Vorga-ben ausgestaltet. Das bedeutet, dass die zu erreichenden Ziele (hier: maximaler Geräuschpegel für die verschiede-nen Betriebszustände, siehe obige Antwort zu Frage 7) vorgegeben wurden, und nicht einzelne Maßnahmen die zum Erreichen dieser Ziele erforderlich sind.
Berlin, den 24. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016)