Frage 1:
Wie definiert der Senat die in § 25 Abs. 2 Nr. 2 #Mobilitätsgesetz (#MobiG) genannte „Leistungsfähigkeit des
Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“ vor dem Hintergrund der in der Präambel des MobiG genannten
Sicherung des Vorrangs für den #Umweltverbund?
Antwort zu 1:
Für Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von
Maßnahmen sind nach § 25 Abs. 1 Mobilitätsgesetz (MobG) planerische
Abwägungsentscheidungen zu treffen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind in
§ 25 Abs. 2 MobG genannt. An erster Stelle steht dabei die „Überprüfung der Konvergenz
mit den Zielen dieses Gesetzes“, an zweiter Stelle folgt der Aspekt „Auswirkungen der #Leistungsfähigkeit des #Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“. Damit hat in der
Abwägungsentscheidung der Vorrang des Umweltverbundes als Ziel des MobG
gegenüber der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Priorität.
Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit umfasst alle
Mobilitätsgruppen, wie sie in der Präambel des MobG genannt worden sind und nicht nur
den motorisierten Individualverkehr. Für die Gesamtleistungsfähigkeit spielen daher auch
die Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Radverkehrs eine
große Rolle. Die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrssystems ergibt sich aus verschiedenen
Faktoren wie z.B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch Punkten wie der
Zuverlässigkeit des ÖPNV oder der Barrierefreiheit für den Fußverkehr.
Frage 2:
Wie viele Baustellenanordnungen wurden seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes durch die
Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erlassen (bitte nach Verkehrslenkung Berlin und
Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bezirke aufschlüsseln)?
2
Antwort zu 2:
Die jeweilige Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist in der nachfolgenden
Tabelle auf der Datengrundlage des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Stichtag: 18.10.2018) dargestellt.
Behörde Anzahl
Verkehrslenkung Berlin (VLB) 582
Straßenverkehrsbehörde Mitte 508
Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg 621
Straßenverkehrsbehörde Pankow 301
Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf 253
Straßenverkehrsbehörde Spandau 225
Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf 283
Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg 405
Straßenverkehrsbehörde Neukölln 216
Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick 462
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf 262
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg 457
Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf 224
Frage 3:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde keine sichere Radverkehrsführung nach § 39 Abs. 1 Satz 1
MobiG eingerichtet bzw. angeordnet, die den Maßgaben der §§ 43 und 44 MobiG entspricht? Mit welcher
Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Frage 4:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde der verfügbare Straßenraum für den Umweltverbund entgegen §
39 Abs. 1 Satz 3 beschränkt? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort zu 3 und zu 4:
Eine Statistik über die getroffenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen in diesem
Zusammenhang wird nicht geführt.
Berlin, den 31.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Bahnfahrer in Brandenburg leiden unter überfüllten Zügen und schlechten Anbindungen. Die rot-rote Landesregierung spricht allerdings von einer „#Erfolgsgeschichte“.
Potsdam – Um im aktuellen WM-Jargon zu bleiben, könnte man von einem Eigentor sprechen, welches die brandenburgische SPD am Donnerstag im Landtag in Potsdam fabrizierte. Landauf, landab sind Züge angesichts steigender Zahlen von Berufspendlern immer häufiger überfüllt. Zudem sind viele Bahnen verspätet, wichtige #Fernverkehrsstrecken wie die nach #Cottbus sind noch immer einspurig. Die rot-rote Regierung gerät immer stärker unter Druck. Und jetzt machten ausgerechnet die Sozialdemokraten „ein #leistungsfähiges #Schienennetz für die wachsende Hauptstadtregion“ zum Thema einer Aktuellen Stunde, um so auf die eigenen Erfolge aufmerksam zu machen, aber vor allem von Bund und Bahn stärkeres Engagement zu fordern.
Das hörte sich von der verkehrspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Kerstin Kircheis, so an: „Es gibt keinen Grund, unser Land im ganzen oder das bestehende leistungsfähige Schienennetz schlecht zu reden.“ Die Opposition denke sich „Horrorszenarien“ von einem zusammenbrechenden #Bahnverkehr und Dauerstau aus. „Mit diesen negativen Szenarien machen Sie unser Land schlecht“, sagte Kircheis. Sie verwies auf das 2016 gestartete Schienenausbaukonzept „i2030“, bei dem Brandenburg und Berlin gerade Erweiterungen von Trassen aus der Mark in die Metropole vorbereiten lassen. Konkret habe man wichtige Beschlüsse bei der #Heidekrautbahn, dem #Prignitz-Express und dem zweigleisigen Ausbau zwischen #Stettin und Berlin gefasst. „Wir haben eine klare Strategie“, sagte Kircheis und erntete dafür vor allem Gelächter von der Oppositionsbank.
„Sie sind deutlich zu spät dran."
Mauerpark und drum herum: Nicht nur Einheimische und Touristen drehen
hier gerne ihre Runden, sondern auch die #Straßenbahnen der #M10. Denn eine
sogenannte #Gleisschleife am #Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark erleichtert es
der BVG, den Betrieb auf der zwischen Warschauer Straße und Hauptbahnhof
verkehrenden Linie effektiv und flexibel zu steuern. So können Fahrzeuge hier #wenden, was zum Beispiel bei #Bauarbeiten, Staus oder Demonstrationen dazu
beiträgt, dass die Bahnen auf der stark frequentierten Verbindung trotzdem
regelmäßig fahren.
Zuletzt stand in der Gleisschleife am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark nur ein
Gleis zur Verfügung. Um die M10 in Zukunft noch #leistungsfähiger zu machen,
hat die BVG nun ein zweites Gleis hergerichtet. Zudem wurden zwei barrierefreie
Ein- und Ausstiegsbahnsteige gebaut. So kann die Gleisschleife künftig
auch als vorübergehende Endhaltestelle fungieren. Davon profitieren übrigens
nicht nur die Fahrgäste der M10. Denn es ist geplant, bei Großveranstaltungen
wie dem Marathon auch die Linie #M2 hierhin umzuleiten.
Für die erweiterte Gleisschleife am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark sind nun
zusätzlich Anpassungen an den Fahrleitungen nötig. Aus diesem Grund
kommt es vom Sonntag, den 8. April, ca. 19:30 Uhr bis Montag, den 9. April
2018, ca. 4:30 Uhr zu einer Sperrung der M10 in der Eberswalder Straße. Die
Straßenbahnen fahren in dieser Zeit zwischen S+U Warschauer Straße und
Kniprodestraße/Danziger Straße. Zwischen S+U Hauptbahnhof und Kniprodestraße/
Danziger Straße sind barrierefreie Busse im Einsatz.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständig- keit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Lich- tenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow und Reini- ckendorf von Berlin um Mitwirkung gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme erstellt und dem Senat übermittelt wurde, wird sie nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben.
Frage 1: Welche #Baumaßnahmen (#Verkehrs- und sonstige #Tiefbaumaßnahmen), die mit einer länger andau- ernden #Verringerung der #Leistungsfähigkeit von #Verkehrswegen in #Pankow verbunden sind und bereits laufen bzw. innerhalb der nächsten 48 Monate beginnen, sind dem Senat bekannt (Bsp. Sanierung der Löffelbrücke, Sanierung der BAB A114, Bauarbeiten der Wasserbetrie- be in der Bahnhofstraße in Blankenburg, Bauarbeiten an den Anlagen der Stettiner Bahn, etc.)? Bitte tabellarisch angeben (Ort der Maßnahme, Vorhabenträger, geplanter Beginn und Ende der Maßnahme, Dauer und Umfang der Beeinträchtigung durch die Maßnahme, ggf. geplante Ersatzmaßnahmen wie SEV oder Umleitungsstrecken).
Antwort zu 1: Die Baumaßnahmen (Verkehrs- und sonstige Tiefbaumaßnahmen), die mit einer länger andau- ernden Verringerung der Leistungsfähigkeit von Ver- kehrswegen in Pankow verbunden sind und bereits laufen bzw. innerhalb der nächsten 48 Monate beginnen, sind den dieser Antwort beigefügten tabellarischen Darstellun- gen zu entnehmen. Aufgrund der Darstellung in Einzellis- ten der verschiedenen Vorhabenträger und -trägerinnen und Handelnden kommt es zu vereinzelten Mehrfachnen- nungen von Maßnahmen.
• Planung Infrastruktur des Öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV):
Bahnstrecken (Fern- und Regionalbahn, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn)
s. Anlage 1
• Investive Maßnahmen und geplante Bauunterhal- tungsmaßnahmen im Projektbereich Straße (Ent- wurf) und Ingenieurbauwerke (Entwurf und Aus- führung / Objektmanagement) sowie Wasserbau
s. Anlage 2
• Sonstige Baumaßnahmen
Baumaßnahmen des Bezirksamts Pankow von Ber- lin, des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin und der DB Netz AG
s. Anlage 3
• Bereits begonnene bzw. in Kürze beginnende Baumaßnahmen (Vorgänge befinden sich bereits im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfah- ren der Verkehrslenkung Berlin – VLB –)
s. Anlage 4
• Im Bau befindliche und geplante bezirkliche Stra- ßenbaumaßnahmen
s. Anlage 5
Ergänzend hat das Bezirksamt Pankow von Berlin mitgeteilt:
„Am 04.03.2016 fand in den Räumlichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes in der Darßer Straße die jährliche Baustellenkoordinierungsrunde mit den Vertre- tern der Leitungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt, der VLB und anderen Beteilig- ten statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden von den für das öffentliche Straßenland in Frage kommenden Bauträgern die, vor allem für das Jahr 2016, relevanten Einzelbaumaßnahmen vorgestellt. Mit dem noch zu er- stellenden Protokoll zu dieser Veranstaltung werden je- dem Teilnehmer die Einzellisten der Bauvorhaben der jeweiligen Unternehmen/Bauträger zugesandt.
Für eine redaktionelle Umarbeitung dieser Einzellisten nach dem hier angefragten Schema fehlt es sowohl an der personellen Ausstattung wie auch an einer fachlichen Zuständigkeit.“
Frage 2: Welche Baumaßnahmen (Verkehrs- und sonstige Tiefbaumaßnahmen) außerhalb des Gebiets Pan- kow, die jedoch direkten, bzw. indirekten Einfluss auf den Bezirk haben und bereits laufen bzw. innerhalb der nächs- ten 48 Monate beginnen, sind dem Senat bekannt (Bsp. Erneuerung von Eisenbahnüberführungen in der Gemein- de Panketal, Sanierung der Dorfstraße in Malchow, etc.)? Bitte tabellarisch angeben (Ort der Maßnahme, Vorhaben- träger, geplanter Beginn und Ende der Maßnahme, Dauer und Umfang der Beeinträchtigung durch die Maßnahme, ggf. geplante Ersatzmaßnahmen wie SEV oder Umlei- tungsstrecken).
Antwort zu 2: Nach Auskunft des Bezirksamtes Lich- tenberg von Berlin sind dort nachfolgend aufgeführte Baumaßnahmen geplant, die direkten bzw. indirekten Einfluss auf den Bezirk Pankow haben und bereits laufen bzw. innerhalb der nächsten 48 Monate beginnen:
a) Dorfstraße Wartenberg, grundhafter Ausbau (Straße und Regenentwässerungskanal einschließlich Trinkwasserleitungen); geplanter Ausführungstermin 2018 bis 2020
b) Krugstege/Bahnhofstraße, Knoten Krugste- ge/Bahnhofstraße Baumaßnahme der Berliner Wasserbe- triebe (BWB), Beginn voraussichtlich Mitte April 2016 bis voraussichtlich September 2016
c) Dorfstraße Malchow (B 2), zwischen Blankenbur- ger Pflasterweg und Ortnitstraße, Maßnahme der BWB und der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt; Beginn nach Abschluss der Baumaßnahme „Krugstege“, voraussichtliches Ende im Jahr 2020
Von den anderen am Bezirk Pankow angrenzenden Bezirksverwaltungen (Friedrichshain-Kreuzberg, Mar- zahn-Hellersdorf, Mitte und Reinickendorf) wurde jeweils Fehlanzeige erstattet.
Frage 3: Sind dem Senat bereits Planungen für die Er- schließung der die Frage 1 und 2 betreffenden Baustellen durch Logistikverkehre bekannt und wenn ja, wo führen diese für welchen Zeitraum entlang?
Antwort zu 3: Soweit eine Verkehrsführung bzw. Um- leitungsstrecken während der Bauphasen zurzeit mit den Vorhabenträgern oder -trägerinnen abgestimmt werden oder wurden, so ist dies in den Anlagen 1 bis 4 zu den einzelnen Baumaßnahmen erläutert.
Frage 4: Sind dem Senat Planungen für die Verkehre von und zu Baustellen für größere Hochbauvorhaben (großflächiger Wohnungsneubau, Errichtung von sog. MUF oder Containerunterkünften) bekannt und wenn ja, wie sehen diese aus?
Antwort zu 4: In der Abteilung Hochbau der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gibt es noch keine Planungen für die Verkehre von und zu Bau- stellen für größere Hochbauvorhaben. In Pankow sind zwei Grundstücke für die Errichtung von modularen Un- terkünften, sog. MUF, in Planung (Wolfgang-Heinz- Straße neben Hausnummer 47 und Lindenberger Weg 19, 27), wofür die grundstücksbezogene Planung bis Juli 2016 erstellt wird.
Frage 5: An welchen Knotenpunkten/ Kreuzungen werden die maßnahmenbedingten Umleitungs- und Bau- stellenverkehre aus den Fragen 1-4 in welchem Zeitraum aufeinander treffen?
Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow von Berlin, das Maßnahmen gemeinsam mit Vertretern und Vertrete- rinnen der Leitungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der VLB und anderen Beteiligten in Wahrnehmung seiner Zuständigkeit nach dem Berliner Straßengesetz koordiniert, hat mitgeteilt, dass diese Frage zurzeit nicht zu beantworten sei (s. auch dessen Stellungnahme zu Frage 1).
Die VLB kann aktuell für das Bauvorhaben Wiltberg- straße (s. Anlage 4) die von dieser Maßnahme betroffenen Knotenpunkte benennen:
Derzeit sind bei der VLB noch weitere Verkehrskon- zepte, teilweise mit Umleitungsverkehren, in Abstim- mung.
Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die Verkehrs- teilnehmer und –teilnehmerinnen angesichts der Vielzahl der Vorhaben in Pankow, die auch der wachsenden Stadt und der notwendigen Erhaltung und Erneuerung der Ver- kehrsinfrastruktur geschuldet sind, in den nächsten Jahren leider verstärkt verkehrliche Belastungen werden hin- nehmen müssen.
Berlin, den 24. März 2016
In Vertretung Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2016)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 18. März 2016
Planung ÖPNV-Infrastruktur (VII C 35)
Tabelle: Großbaustellen mit Einfluss auf die Verkehrswege im Bezirk Pankow (abgestimmt mit VBB) hier: Fern-/Regionalbahn, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn
Strecke/ Ort derMaßnahme
Vorhabenträger
geplanterBeginnundEndederMaßnahme
Dauer und Umfang derBeeinträchtigung
ggf.geplanteErsatzmaßnahmen
Bahnstrecke (F-undR-Bahn) Berlin Karow – Bernau bei Berlin
DB Netz AG
31.10. – 06.11.2016
Vollsperrung
Fernverkehr (FV): Umleitung.
Regionalverkehr (RV): RE 3 Ausfall Bernau – Bln- Gesundbrunnen
RB 24 Ausfall Bernau – Bln- Lichtenberg.
Jeweils Umfahrung mit S- Bahn.
NEB NEB-
Betriebsgesellschaft mbH) Ausfall Verkehrshalt Bln- Karow Schienenersatzverkehr mit Omnibussen (SEV)
Bahnstrecke (F- und R-Bahn) Biesdorfer Kreuz – Karower Kreuz
DB Netz AG
16. – 19.05.2016
Totalsperrung 27. – 30.05.2016
Totalsperrung 02. – 05.12.2016
Totalsperrung Biesdf Kreuz Nord – Schönfließ West
Hohenschönhausen – Bln Nordost
Karower Kreuz: alle Kurven Blankenburg – Karow nicht betroffen
BAB A10 – 6-streifiger Ausbau AD Pankow; inkl. Abschnitt A114 von LG Bln/Brbg bis Brücke über DB Außenring AD=Autbahndreieck
LG=Landesgrenze Bln=Berlin Brbg=Brandenburg
Ausführungsplan ung
SenStadtUm X PSE
LS BRB (A10/AD
Pankow)
gepl. Ausführungstermin: 2018 – 2022
Abstimmungen erforderlich:
Detailplanung
Überlappung Projektgrenzen
Bauphasenplanung, bauzeitl. Verkehrsführung
2.1
BAB A111 – grundhafte Erneuerung / Instandsetzung der A111 von der Landesgrenze BRB bis AD Cahrlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke und angrenzenden Bereich der A100
SenStadtUm X PSE
Deges (ff.)
gepl. Ausführungstermin: 20xx – 20xx
Abstimmungen erforderlich:
– Ausführungszeiten (Forderung VLB: keine Überschneidung A114)