Mobilität: Fahrten im Sonderfahrdienst, aus Senat

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  1. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den #Sonderfahrdienst in Solobussen durchgeführt?
    Zu 1.: Im Jahr 2019 wurden 101.085 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 58.976 Fahrten
    durchgeführt.
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  2. Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den Sonderfahrdienst in doppelt besetzten Bussen
    durchgeführt?
    Zu 2.: Im Jahr 2019 wurden 20.640 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 13.338 Fahrten in
    doppelt besetzten Bussen durchgeführt.
  3. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienst wurden in 2019 und 2020 über das #Taxikonto durchgeführt?
    Zu 3.: Das sogenannte Taxikonto ist nicht Teil des Sonderfahrdienstes (SFD), sondern
    eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit außerhalb des Sonderfahrdienstes. Hierbei
    werden ausschließlich Fahrten mit regulären Taxis abgerechnet, für die im Taxi selbst
    der Fahrpreis nach gültigem Taxitarif bezahlt wird. Berechtigte des besonderen
    Fahrdienstes haben dann die Möglichkeit, für diese Taxifahrten ausgestellte Quittungen
    beim Versorgungsamt einzureichen und bis zu einer in der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (#SFD-VO) festgelegten Höchstgrenze
    erstattet zu bekommen.
    Der Senat geht davon aus, dass bei der Frage Fahrten gemeint sind, die von der
    Regiezentrale an die sogenannten Teletaxis weitervermittelt wurden. Hierbei handelt sich
    um Taxis des Regiebetreibers, die über ein Magnetkarten-Lesegerät verfügen. Sie
    werden vom Regiebetreiber als „Überlauf“ für den Personenkreis der berechtigten
    Nutzerinnen und Nutzer genutzt, die vom Rollstuhl in das Fahrzeug umgesetzt werden
    können bzw. sich umsetzen können. Diese Fahrten wurden im Jahr 2019 für 6.371
    Fahrten und im Jahr 2020 für 3.413 Fahrten als Sonderfahrdienstfahrten abgerechnet.
  4. Wie oft wurden Fahrten in 2019 und 2020 mit #Treppenhilfe unternommen?
    Zu 4.: Siehe Antwort zu 2., da Fahrten in doppelt besetzten Bussen, Fahrten mit
    Treppenhilfeleistung sind.
  5. Wie teuer war im Durchschnitt im Jahr 2019 und 2020 eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst im #Solobus,
    im doppelt besetzten Solobus und im #Taxi?
    Zu 5.: Im Jahr 2019 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,80 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 38,74 € und im Teletaxi (siehe hierzu Antwort zu 3.) 34,44€
    vergütet. Im Jahr 2020 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,18 €, im doppelt besetzten
    Solobus (Doppelbus) 39,38 € und im Teletaxi 34,44 € vergütet.
  6. Welche Anzahl der Berechtigten des Sonderfahrdienstes nutzten
  • nur den SFD?
  • nur das Taxikonto?
  • beides?
    Zu 6.: Im Zeitraum von 09/2018 bis 09/2019 nutzten 5.477 #Berechtigte den SFD, 678
    Berechtigte nutzten Taxis und 585 nutzten beide Möglichkeiten.
    Im Zeitraum von 07/2019 bis 06/2020 nutzten 4.558 Berechtigte den SFD, 610
    Berechtigte nutzten Taxis und 480 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
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    Im Zeitraum von 12/2019 bis 12/2020 nutzten 4.137 Berechtigte den SFD, 584
    Berechtigte nutzten Taxis und 411 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
    Berlin, den 19. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Fahrdienst: Vergabeverfahren der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), aus Senat

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  1. Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
  2. Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche
    Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
  3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen?
    Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten
    Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der
    jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend
    für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren
    insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der
    Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
  4. Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn
    ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben?
    Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere
    Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden
    können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht
    zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und
    Bietern.
    2
  5. Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG –
    #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie
    beurteilt der Senat diese rückblickend?
    Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
    Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber
    Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich
    vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen
    Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei
    sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fand.
    Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich,
    engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
  6. Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und
    Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese
    durch den neuen Betreiber erfüllt?
  7. Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche
    Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist
    hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung?
    Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind
    die Anforderungen des Auftraggebers an die
    #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und
    Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons),
    #Assistenzleistungen,
    #Beförderungsleistungen,
    #Beförderungsmittel,
     Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt.
    Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des
    Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist
    dies nun auch vertraglich gewährleistet.
    Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B.
    bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App.
    Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und
    Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird
    eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
    Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten.
    Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch
    zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner
    Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten
    Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
  8. Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im
    Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln
    bezuschusst werden muss?
    3
    Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung
    einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre)
    würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen
    Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus
    kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind
    eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
  9. Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs
    einzusetzen?
    Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen
    hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind –
    entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die
    eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die
    barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der
    entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller
    Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
  10. Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw.
    wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte?
    Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus?
    Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG
    und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann
    der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
  11. Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor?
    Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und
    Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur
    Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des
    Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch
    Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute
    Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die
    kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
  12. Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können
    Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863
    entnehmen.
    Berlin, den 29. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität: Ey, was geht? Die BVG macht einen weiteren Schritt nach vorn in Sachen Barrierefreiheit: …, aus BVG

Die BVG macht einen weiteren Schritt nach vorn in Sachen #Barrierefreiheit: Fahrgäste, die auf einen der aktuell 183 #BVG-Aufzüge angewiesen sind, finden #Störungsmeldungen jetzt auch direkt in der #Fahrinfo. Und das ab sofort in #Echtzeit! Ein wichtiger Service nicht nur für Menschen, die mit einem Rollstuhl unterwegs sind.

Bislang mussten alle Meldungen manuell erfasst werden. „Die Kolleg*innen haben das immer schnellstmöglich bearbeitet. Aber dadurch dauerte es technisch bedingt doch etwas, bis die Info bei den Fahrgästen ankam“, sagt Hanna Matthies, #BVG-Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderung. „Genauso nach Beheben der Störung: Zuweilen funktionierte der Aufzug schon wieder, obwohl er im Internet noch als gestört angezeigt wurde.“

Nun geht es deutlich einfacher und vor allem schneller: Der Prozess der Störungsmeldungen wurde vollständig #digitalisiert. Alle Aufzüge der BVG melden ihren Betriebszustand an das zentrale Störmeldesystem. Über eine eigens geschaffene Schnittstelle werden diese Informationen automatisch abgerufen, aufbereitet und an die Fahrgastinformationssysteme weitergeleitet. Besteht eine Aufzugstörung länger als fünf Minuten, wird automatisch eine Meldung für die Fahrgäste generiert. Ist der Aufzug wieder funktionsfähig, wird diese sofort wieder gelöscht. Die Fünf-Minuten-Frist dient dazu, fehlerhafte Meldungen zu vermeiden, wenn z.B. nur etwas länger die Tür aufgehalten wird.

Abrufbar sind die Echtzeit-Informationen bereits über die Beta-Version der neuen #BVG-Website (beta.bvg.de) und über die #BVG-Fahrinfo-App sowie die #App des Verkehrsverbundes #VBB. Auch die Sozialheld*innen, die das Informationssystem brokenlifts.org (Anzeige aller Aufzugstörungen von U- und S-Bahn) betreiben, werden natürlich künftig mit den verbesserten Echtzeit-Informationen versorgt.

Die Digitalisierung der Aufzugsstörmeldungen erfolgt im Rahmen des BVG-Projekts „Störungsinformationsmanagement“. Die Hälfte des Projektbudgets wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ finanziert.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Mobilität: Klimaschutz-Pläne in Berlin Senat beschließt Klimapaket – Verbrenner sollen aus Innenstadt verbannt werden, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/06/berlin-klimanotlage-senat-beschliesst-massnahmenpaket-guenther.html

Lange konnte sich der Senat nicht auf ein #Maßnahmenpaket für mehr #Klimaschutz in Berlin einigen. Jetzt wird es konkret – Autos mit Verbrennungsmotoren sollen aus der #Innenstadt verschwinden. Verkehrssenatorin #Günther strebt das in weniger als zehn Jahren an.

Berlin will seine Bemühungen für den Klimaschutz deutlich verstärken. Einen Maßnahmenplan dazu hat der Senat nach monatelangen Auseinandersetzungen in der rot-rot-grünen Koalition
am Dienstag beschlossen. Das Maßnahmen-Paket soll die Antwort auf die #Klima-Notlage sein, die der Senat vor anderthalb Jahren erklärt hatte. Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) sprach von einem klaren Zeichen, dass der Senat schnell, konsequent und nachhaltig die klimaschädlichen #CO2-Emissionen in allen Bereichen reduzieren wolle.

#Zero-Emission-Zone“ soll mittelfristig kommen
In weniger als zehn Jahren soll nach dem Willen von Günther die Innenstadt für Benzin- und Dieselfahrzeuge gesperrt werden. „Wir wollen mittelfristig eine Zero-Emission-Zone einrichten“, sagte Günther nach der Senatssitzung. Vorgesehen ist das zunächst für den Bereich innerhalb des #S-Bahnrings der Hauptstadt. Das heißt laut Günther, dass hier nur noch #Kraftfahrzeuge elektrisch unterwegs sind oder zumindest mit alternativen Antrieben. Solche mit Benzin- und Dieselmotor sind dann tabu.

Im Maßnahmenplan des Senats steht dazu allerdings keine …

Mobilität: Bundesweiter Protesttag gegen Autobahnbau Hunderte Klimaaktivisten besetzen Berliner A100-Baustelle – zahlreiche Festnahmen, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/bundesweiter-protesttag-gegen-autobahnbau-hunderte-klimaaktivisten-besetzen-berliner-a100-baustelle-zahlreiche-festnahmen/27258420.html

#Klima- und #Umweltaktivisten haben zwei Abschnitte der #Autobahn 100 in Berlin #besetzt – in #Treptow und #Neukölln. .Die Berliner Polizei war mit mehreren hundert Beamten im Einsatz und nahm die Personalien vieler Aktivisten auf. 80 Menschen hatten am frühen Sonnabendmorgen in Neukölln ein bereits fast fertiges Stück der #A100 besetzt. Gegen neun Uhr gelang es 250 Menschen in Treptow in eine Art Sandgrube an den Ringbahngleisen zu gelangen. Hier haben bislang technische Schwierigkeiten den Bau der Autobahn unter den Gleisen hindurch verhindert.

Letztlich durften am Nachmittag fast alle Besetzer das Gelände verlassen, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Zuvor hatte es ein stundenlanges Hin und Her gegeben. Gegen 11 Uhr hatte der Chef der Autobahndirektion Nordost, Ronald Normann, als Hausherr den etwa 250 Aktivsten das Angebot gemacht, auf eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu verzichten, wenn sie friedlich die Baustelle verlassen.

Die Aktivisten forderten, dass die Polizei auf eine Personalienfeststellung verzichtet, was jedoch rechtlich unmöglich sei, wie ein Polizeisprecher sagte. Bestehe der Verdacht eines Rechtsbruchs müssten Personalien aufgenommen werden. Gegen 13 Uhr war die Situation festgefahren, die Besetzer formierten sich zu einem Block und stürmten auf die Polizeiabsperrung zu. Den Beamten gelang es mit Androhung des Schlagstocks, die Menge zu stoppen. Am Nachmittag forderte die Polizei Verstärkung an, um die Menschen einzeln …

Mobilität: Wie wirkt sich das Berliner Straßengesetz auf die „neue Mobilität“ aus?, aus Senat

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Frage 1:
Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese
Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber?
Antwort zu 1:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der
aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung
straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten
von #Mietfahrzeugen gemeint ist.
Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“
und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf
Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten
„#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind,
der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549).
Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens
für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung
des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto
zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den
Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von
Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5
Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser
Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten
2
„Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie
Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen.
Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des
Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2
und 5 des Entwurfs:
„§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität
(…)
(2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen
soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum
stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte
Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden.
(…)
(5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen
auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung
oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften
reguliert werden.“
Frage 2:
Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern
der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner
Straßengesetz auszutauschen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von
Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der
angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin
anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen
worden ist.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich
lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch
den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz
regeln möchte, zukommt?
Antwort zu 3:
Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der
Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche
Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem
Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten
Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver
rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an
3
Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen
Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in
rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende
Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen
Entwicklungen hinreichend gerecht wird.
Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten
Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den
berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat
in diese Richtung bereits unternommen?
Antwort zu 4:
Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für
gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird
aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die
Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus
ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung
des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant.
Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von
Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von
(gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung
aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen
Senat erstellt werden können?
Antwort zu 5:
Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die
Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren
sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das
Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und
umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner
Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden.
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren
Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen
schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden
Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können.
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Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die
Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni

  1. Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an
    dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben.
    Berlin, den 02.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + Mobilität: Bundesdruckerei und BVG bringen es beim Mobilitätsbudget auf den Punkt Attraktiver Arbeitgeber trifft moderne Mobilität: Im gemeinsamen Pilotprojekt „Jelbi4Business“ , aus BVG

Attraktiver Arbeitgeber trifft moderne Mobilität: Im gemeinsamen #Pilotprojekt „#Jelbi4Business“ testen die #Bundesdruckerei und die #BVG seit neuestem das Konzept eines #Mobilitätsbudgets. Dabei gibt die Bundesdruckerei monatlich #Jelbi-Mobilitätsgutscheine an 75 Beschäftigte aus. Dieses Mobilitätsbudget kann von den Mitarbeiter*innen für alle in der #Jelbi-App angebotenen #Mobilitätsdienste verwendet werden.

Vor der Konzernzentrale der Bundesdruckerei in der Kommandantenstraße bringen die beiden Unternehmen das Pilotprojekt nun buchstäblich auf den Punkt: Am heutigen Freitag, den 14. Mai 2021, eröffnete dort ein sogenannter Jelbi-Punkt mit Bikesharing, Scootersharing und Mopedsharing. Ab sofort können die Pilotteilnehmerinnen, aber natürlich auch alle weiteren Beschäftigen der Bundesdruckerei sowie alle anderen Jelbi-Nutzerinnen an dem neuen Standort geteilte, umweltfreundliche Mobilität erfahren.

Christian Helfrich, Geschäftsführer (CFO) der Bundesdruckerei GmbH, sagt: „Der neue ,Jelbi-Punkt Bundesdruckerei‘ bringt Mikromobilität dorthin, wo sie jeden Morgen und jeden Abend gebraucht wird: direkt an den Arbeitsplatz. Fahrten unserer über 2.600 Mitarbeiter am Standort Berlin sollen komfortabler und umweltschonender werden als bisher. Wir wollen den CO2-Fußabdruck der Bundesdruckerei-Gruppe senken und perspektivisch Betriebliches Mobilitätsmanagement im gesamten Konzern ermöglichen. Der Pilotbetrieb soll zudem helfen, die Bedürfnisse der Mitarbeiter besser zu erkennen.“

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe: „Jelbi vernetzt und kombiniert clever die verschiedenen Mobilitätsangebote, mit denen die Menschen in Berlin jederzeit umweltfreundlich und komfortabel unterwegs sein können. Unternehmen, die ihren Beschäftigten hierfür künftig ein Mobilitätsbudget anbieten, werden damit ihre Position im Wettbewerb um Fachkräfte stärken. Quasi nebenbei tragen sie zur Entlastung von Verkehr und Umwelt in unserer Stadt bei. Wir freuen uns sehr, für dieses zukunftsweisende Pilotprojekt mit der Bundesdruckerei einen modernen Partner zu haben.“

Das Pilotprojekt von BVG und Bundesdruckerei zum Mobilitätsbudget ist zunächst auf fünf Monate angelegt, der Jelbi-Punkt in der Kommandantenstraße bleibt bis mindestens Ende des Jahres. Basierend auch auf den Erfahrungen und Ergebnissen des Piloten will die BVG ab dem Sommer auch weiteren Unternehmen erste Angebote zu Jelbi-Mobilitätsbudgets machen. Ziel ist es, zu einem späteren Zeitpunkt über ein Jelbi-B2B-Serviceportal allen Berliner Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, jeweils individuell konfigurierbar den Beschäftigten ein Mobilitätsbudget zur Verfügung zu stellen und so die eigene Arbeitgeberattraktivität zu steigern.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

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Pressekontakt Bundesdruckerei

Marc Thylmann, Pressesprecher

Tel. +49 30 2598-2810

marc.thylmann@bdr.de

Bahnhöfe: Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bahnhöfe von U- und S-Bahn sind aktuell nicht #barrierefrei?
Antwort zu 1:
Die folgenden S-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich:
 Gehrenseestraße
 Hirschgarten
 Nöldnerplatz
 Marienfelde
 Wilhelmshagen
 Yorckstraße
 Warschauer Straße
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit das
#Pilotprojekt „#Alternative Barrierefreie Beförderung“ im vierten Quartal 2021 gestartet.
Dieses wird zunächst auf den U-Bahnlinien 5 und 8 erprobt. Ab 2023 soll das Projekt dann
auf alle Berliner U-Bahnhöfe ausgeweitet werden, nach Möglichkeit werden auch die
S-Bahnhöfe einbezogen.
2
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die aktuell noch nicht barrierefreien U-Bahnhöfe sind:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Klosterstraße, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz,
Deutsche Oper, Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße, Grenzallee
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Birkenstraße, Güntzelstraße“
Frage 2:
Welche Bahnhöfe werden noch nach dem 31.12.2021 nicht barrierefrei sein, obwohl § 8 Abs. 3
#Personenbeförderungsgesetz vorgibt, dass bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige #Barrierefreiheit zu
erreichen ist?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hat sowohl für die BVG als auch
für das Land Berlin eine sehr hohe Priorität. Dabei müssen allerdings in den meisten
Fällen komplexe Vorgänge bedacht werden, wie
 Abstimmungen mit allen Genehmigungsbehörden auf Landes- und Bezirksebenen,
 bei Standorten mit Eingriffen in das öffentliche Straßenland, bei hohem
Leitungsbestand sowie in Denkmal relevanten Bereichen können sich
Genehmigungs- und Abstimmungszeiten über mehrere Jahre ergeben,
 Brandschutzauflagen,
 bei Baumaßnahmen im Altbaubestand sind erhebliche statische Zusatzmaßnahmen
sowie parallele Bauwerkssanierungen mit hohem Zeitbedarf erforderlich,
 Verlegung von Leitungen,
 Abhängigkeit von verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen.
Vor diesem Hintergrund ist für folgende U-Bahnhöfe eine Bauverzögerung über den
31.12.2021 hinaus zu erwarten:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz, Deutsche Oper,
Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße
3
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Güntzelstraße“
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen. Die Anlagen der #DB Station &
Service AG hingegen unterliegen der #Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, sodass die
Vorgaben aus dem #PBefG hier keine Geltung haben.
Frage 3:
Sind die Ausnahmen, bei denen die Barrierefreiheit nicht bis zur o.g. Frist erreicht werden kann, im
#Nahverkehrsplan konkret benannt und wie lautet jeweils die Begründung dafür?
Antwort zu 3:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien
Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine
Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet
werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche
Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6),
Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und
Schönleinstraße (U8) genannt.
Darüber hinaus ist an weiteren Stationen mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2022
zu rechnen, siehe Antwort zu Frage 2. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans war nicht
abzusehen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit an diesen Stationen gemäß den
Vorgaben des PBefG nicht bis 31.12.2021 möglich sein wird.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigen technischen
Anforderungen ist mit Verzögerung bei der Realisierung einzelner Aufzüge zu rechnen.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche Planrechtsverfahren
durchgeführt werden; hierbei ist mit allen Trägern öffentlicher Belange das Einvernehmen
herzustellen.
Frage 4:
Wann sollen die bis dato noch nicht barrierefreien Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG strebt an, die noch ausstehenden Aufzüge bis 2024 fertigzustellen. Von den
noch offenen 32 U-Bahnhöfen befinden sich derzeit 12 im Bau bzw. in der
Bauvorbereitung.“
Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Warschauer Straße und Wilhelmshagen befindet
sich bereits in der Realisierung; die Baumaßnahmen hierfür werden voraussichtlich im
Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Die weiteren in der Antwort zu der Frage 1
genannten S-Bahnhöfe sollen in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut
werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei derzeit noch nicht genannt werden.
4
Die DB AG teilt hierzu ergänzend mit:
„Das Thema Barrierefreiheit ist via seiner Definition äußerst komplex und muss
differenziert betrachtet werden:
Ziel ist es, Barrieren schrittweise abzubauen und so die Nutzbarkeit grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station & Service AG sind 95 % der
rd. 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für
hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind
94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner
Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (ISK 2020, Datenstand
30.11.2020).“
Frage 5:
Im Jahr 2017 wurde noch in Aussicht gestellt, dass der S-Bahnhof Marienfelde im Zeitraum 2021/2023
barrierefrei erreichbar sein werde. Nun heißt es, dass der S-Bahnhof bis auf Weiteres im jetzigen Zustand
verbleibe und damit weiterhin nur über zahlreiche Treppenstufen zu erreichen sein wird. Was sind die
Gründe dafür, dass die vor vier Jahren angekündigte Maßnahme, Barrierefreiheit zu schaffen, nicht
umgesetzt wird?
Frage 6:
Wann und mit welchen Maßnahmen soll nun stattdessen der S-Bahnhof Marienfelde barrierefrei werden?
Frage 7:
Inwiefern wird sich der Senat dafür einsetzen, dass der S-Bahnhof Marienfelde möglichst schnell endlich
auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich und für Radfahrer, Familienmitglieder mit
Kinderwagen, u. ä. ohne erhebliche Anstrengungen erreichbar wird?
Antwort zu 5 bis 7:
Im Rahmen der Grunderneuerung der Verkehrsstation #Marienfelde ist ebenfalls die
Errichtung von zwei Aufzügen geplant, um die Barrierefreiheit herzustellen. Das
Gesamtvorhaben der #Dresdener Bahn soll durch diese Maßnahme nicht verzögert
werden, sodass die Grunderneuerung mit dem barrierefreien Ausbau nach der für das
Jahr 2025 vorgesehenen Inbetriebnahme der Dresdener Bahn erfolgt. Zwischen DB
Station & Service AG und dem Land Berlin wird hierzu derzeit die Finanzierung geregelt.
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann derzeit noch kein konkreter Zeitplan für die
Herstellung der Barrierefreiheit genannt werden.

Berlin, den 06.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Behindertenparkplätze in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele personengebundenen #Parkplätze für Menschen mit #Behinderung wurden in Berlin seit 2010
beantragt?
1.1. Wie viele wurden genehmigt?
1.2.Wie viele wurden nicht genehmigt?
Antwort zu 1:
Seit 2010 gibt es im Land Berlin insgesamt 2.938 personenbezogenen Parkplätze für
Menschen mit Behinderung.
Frage 2:
Wie viele #Behindertenparkplätze gibt es in Berlin (ausgenommen beantragte und genehmigte „Eigene“)?
Frage 3:
Wie schlüsseln sich diese nach Bezirken konkret auf?
2
Antwort zu 2 und 3:
Ausweislich der nachstehenden Angaben aus den Bezirken sind mindestens 1.588 allgemeine Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenland vorhanden.
Die Bezirke Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Spandau führen hierüber keine Statistik.
Der Bezirk Neukölln antwortete wie folgt:
„Stand April 2021 sind in Berlin Neukölln 87 allgemeine Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenland vorhanden.“
Der Bezirk Lichtenberg antwortete wie folgt:
„Ca. 128 im öffentlichen Straßenland.“
Der Bezirk Reinickendorf antwortete wie folgt:
„Im Bezirk Reinickendorf gibt es 83 allgemeine Behindertenparkplätze.“
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg antwortete wie folgt:
„Der Bezirk hat 78 allgemeine Behindertenparkplätze.“
Der Bezirk Mitte antwortete wie folgt:
„Da keine Statistik vorliegt, wird die Zahl auf 650 geschätzt.“
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es 198 allgemeine Behindertenparkplätze.“
Der Bezirk Treptow-Köpenick antwortete wie folgt:
„Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es 164 allgemeine Behindertenparkplätze.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg antwortete wie folgt:
„Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es aktuell 170 allgemeine Schwerbehindertenparkplätze. Diese sind online unter dem Link https://www.gis-broker.de/agilishost/?scenario=fk_behipa einsehbar. (Open Data)“
Frage 4:
Wie viele Bußgeldbescheide wurden von 2010 bis 2020 jeweils wegen des unberechtigten Parkens auf
Behindertenparkplätzen eingeleitet?
(Bitte aufschlüsseln)
Frage 4.1:
Wie viele betrafen dabei jeweils personengebundene Parkplätze und wie viele allgemeine Behindertenparkplätze?
Frage 4.2:
Wie viele Fahrzeuge wurden im o.g. Zeitraum jeweils wegen der unberechtigten Nutzung von Behindertenparkplätzen umgesetzt? (Bitte aufschlüsseln)
3
Frage 4.2.1:
Wie viele Umsetzungen erfolgten jeweils bei personengebundenen und wie viele bei allgemeinen Behindertenparkplätzen?
Antwort zu 4, 4.1, 4.2 und 4.2.1:
Für den angefragten Zeitraum werden nachfolgend die eingeleiteten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und die veranlassten Umsetzungen in Bezug auf das unberechtigte Parken auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte aufgeschlüsselt:
Jahr Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Umsetzungen
2010 29.005 4.560
2011 30.611 3.267
2012 31.094 3.719
2013 30.979 3.898
2014 28.726 3.378
2015 25.338 3.059
2016 24.640 3.267
2017 24.341 3.160
2018 23.662 2.908
2019 24.783 3.321
2020 20.689 3.050
Gesamt 293.868 37.587
Eine statistische Erfassung nach personengebundenen und allgemeinen Sonderparkplätzen erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.
Berlin, den 04.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Weg vom Autoland Wie die Verkehrswende in Brandenburg Fahrt aufnimmt, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/weg-vom-autoland-wie-die-verkehrswende-in-brandenburg-fahrt-aufnimmt/27150116.html

Als erstes #Flächenland schafft Brandenburg ein #Mobilitätsgesetz. Radwege und guter #Nahverkehr sind auch auf dem Land beliebt. Doch Corona behindert den Ausbau.

Die Mobilitätswende gilt häufig als städtisches Thema. Die Volksinitiative „#Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ zeigt nun, dass das nicht unbedingt stimmt. Knapp 28 000 Unterschriften übergab das breite Bündnis Anfang des Jahres an den Landtag, um per Mobilitätsgesetz einen Vorrang für „grüne Verkehrsträger“ zu erreichen – für den Fußverkehr, das Rad und den öffentlichen Nahverkehr.

„Das Thema beschäftigt die Menschen überall im Land“, meint Mitinitiatorin Anja Hänel. „Die Unterschriften kamen auch aus kleinen Dörfern, deren Namen wir zuerst gar nicht kannten“, erklärt die Geschäftsführerin des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) in Brandenburg.

Nach langem Ringen entschied sich die brandenburgische Kenia-Koalition am 27. April, mit der Initiative zusammenzuarbeiten. Im Gegenzug verzichtete das Bündnis auf die Einleitung eines Volksbegehrens. In den nächsten anderthalb Jahren soll nun in einem „Dialogprozess“ festgelegt werden, wie die #Verkehrswende per Gesetz vorangebracht wird.

Brandenburg ist damit das erste Flächenland, das sich an einem Mobilitätsgesetz …