Mobilität: Bundesweiter Protesttag gegen Autobahnbau Hunderte Klimaaktivisten besetzen Berliner A100-Baustelle – zahlreiche Festnahmen, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/bundesweiter-protesttag-gegen-autobahnbau-hunderte-klimaaktivisten-besetzen-berliner-a100-baustelle-zahlreiche-festnahmen/27258420.html

#Klima- und #Umweltaktivisten haben zwei Abschnitte der #Autobahn 100 in Berlin #besetzt – in #Treptow und #Neukölln. .Die Berliner Polizei war mit mehreren hundert Beamten im Einsatz und nahm die Personalien vieler Aktivisten auf. 80 Menschen hatten am frühen Sonnabendmorgen in Neukölln ein bereits fast fertiges Stück der #A100 besetzt. Gegen neun Uhr gelang es 250 Menschen in Treptow in eine Art Sandgrube an den Ringbahngleisen zu gelangen. Hier haben bislang technische Schwierigkeiten den Bau der Autobahn unter den Gleisen hindurch verhindert.

Letztlich durften am Nachmittag fast alle Besetzer das Gelände verlassen, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Zuvor hatte es ein stundenlanges Hin und Her gegeben. Gegen 11 Uhr hatte der Chef der Autobahndirektion Nordost, Ronald Normann, als Hausherr den etwa 250 Aktivsten das Angebot gemacht, auf eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu verzichten, wenn sie friedlich die Baustelle verlassen.

Die Aktivisten forderten, dass die Polizei auf eine Personalienfeststellung verzichtet, was jedoch rechtlich unmöglich sei, wie ein Polizeisprecher sagte. Bestehe der Verdacht eines Rechtsbruchs müssten Personalien aufgenommen werden. Gegen 13 Uhr war die Situation festgefahren, die Besetzer formierten sich zu einem Block und stürmten auf die Polizeiabsperrung zu. Den Beamten gelang es mit Androhung des Schlagstocks, die Menge zu stoppen. Am Nachmittag forderte die Polizei Verstärkung an, um die Menschen einzeln …

Mobilität: Wie wirkt sich das Berliner Straßengesetz auf die „neue Mobilität“ aus?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese
Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber?
Antwort zu 1:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der
aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung
straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten
von #Mietfahrzeugen gemeint ist.
Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“
und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf
Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten
„#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind,
der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549).
Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens
für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung
des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto
zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den
Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von
Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5
Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser
Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten
2
„Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie
Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen.
Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des
Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2
und 5 des Entwurfs:
„§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität
(…)
(2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen
soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum
stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte
Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden.
(…)
(5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen
auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung
oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften
reguliert werden.“
Frage 2:
Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern
der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner
Straßengesetz auszutauschen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von
Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der
angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin
anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen
worden ist.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich
lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch
den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz
regeln möchte, zukommt?
Antwort zu 3:
Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der
Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche
Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem
Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten
Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver
rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an
3
Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen
Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in
rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende
Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen
Entwicklungen hinreichend gerecht wird.
Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten
Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den
berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat
in diese Richtung bereits unternommen?
Antwort zu 4:
Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für
gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird
aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die
Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus
ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung
des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant.
Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von
Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von
(gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung
aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen
Senat erstellt werden können?
Antwort zu 5:
Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die
Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren
sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das
Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und
umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner
Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden.
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren
Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen
schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden
Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können.
4
Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die
Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni

  1. Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an
    dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben.
    Berlin, den 02.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + Mobilität: Bundesdruckerei und BVG bringen es beim Mobilitätsbudget auf den Punkt Attraktiver Arbeitgeber trifft moderne Mobilität: Im gemeinsamen Pilotprojekt „Jelbi4Business“ , aus BVG

Attraktiver Arbeitgeber trifft moderne Mobilität: Im gemeinsamen #Pilotprojekt „#Jelbi4Business“ testen die #Bundesdruckerei und die #BVG seit neuestem das Konzept eines #Mobilitätsbudgets. Dabei gibt die Bundesdruckerei monatlich #Jelbi-Mobilitätsgutscheine an 75 Beschäftigte aus. Dieses Mobilitätsbudget kann von den Mitarbeiter*innen für alle in der #Jelbi-App angebotenen #Mobilitätsdienste verwendet werden.

Vor der Konzernzentrale der Bundesdruckerei in der Kommandantenstraße bringen die beiden Unternehmen das Pilotprojekt nun buchstäblich auf den Punkt: Am heutigen Freitag, den 14. Mai 2021, eröffnete dort ein sogenannter Jelbi-Punkt mit Bikesharing, Scootersharing und Mopedsharing. Ab sofort können die Pilotteilnehmerinnen, aber natürlich auch alle weiteren Beschäftigen der Bundesdruckerei sowie alle anderen Jelbi-Nutzerinnen an dem neuen Standort geteilte, umweltfreundliche Mobilität erfahren.

Christian Helfrich, Geschäftsführer (CFO) der Bundesdruckerei GmbH, sagt: „Der neue ,Jelbi-Punkt Bundesdruckerei‘ bringt Mikromobilität dorthin, wo sie jeden Morgen und jeden Abend gebraucht wird: direkt an den Arbeitsplatz. Fahrten unserer über 2.600 Mitarbeiter am Standort Berlin sollen komfortabler und umweltschonender werden als bisher. Wir wollen den CO2-Fußabdruck der Bundesdruckerei-Gruppe senken und perspektivisch Betriebliches Mobilitätsmanagement im gesamten Konzern ermöglichen. Der Pilotbetrieb soll zudem helfen, die Bedürfnisse der Mitarbeiter besser zu erkennen.“

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe: „Jelbi vernetzt und kombiniert clever die verschiedenen Mobilitätsangebote, mit denen die Menschen in Berlin jederzeit umweltfreundlich und komfortabel unterwegs sein können. Unternehmen, die ihren Beschäftigten hierfür künftig ein Mobilitätsbudget anbieten, werden damit ihre Position im Wettbewerb um Fachkräfte stärken. Quasi nebenbei tragen sie zur Entlastung von Verkehr und Umwelt in unserer Stadt bei. Wir freuen uns sehr, für dieses zukunftsweisende Pilotprojekt mit der Bundesdruckerei einen modernen Partner zu haben.“

Das Pilotprojekt von BVG und Bundesdruckerei zum Mobilitätsbudget ist zunächst auf fünf Monate angelegt, der Jelbi-Punkt in der Kommandantenstraße bleibt bis mindestens Ende des Jahres. Basierend auch auf den Erfahrungen und Ergebnissen des Piloten will die BVG ab dem Sommer auch weiteren Unternehmen erste Angebote zu Jelbi-Mobilitätsbudgets machen. Ziel ist es, zu einem späteren Zeitpunkt über ein Jelbi-B2B-Serviceportal allen Berliner Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, jeweils individuell konfigurierbar den Beschäftigten ein Mobilitätsbudget zur Verfügung zu stellen und so die eigene Arbeitgeberattraktivität zu steigern.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Pressekontakt Bundesdruckerei

Marc Thylmann, Pressesprecher

Tel. +49 30 2598-2810

marc.thylmann@bdr.de

Bahnhöfe: Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bahnhöfe von U- und S-Bahn sind aktuell nicht #barrierefrei?
Antwort zu 1:
Die folgenden S-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich:
 Gehrenseestraße
 Hirschgarten
 Nöldnerplatz
 Marienfelde
 Wilhelmshagen
 Yorckstraße
 Warschauer Straße
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit das
#Pilotprojekt „#Alternative Barrierefreie Beförderung“ im vierten Quartal 2021 gestartet.
Dieses wird zunächst auf den U-Bahnlinien 5 und 8 erprobt. Ab 2023 soll das Projekt dann
auf alle Berliner U-Bahnhöfe ausgeweitet werden, nach Möglichkeit werden auch die
S-Bahnhöfe einbezogen.
2
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die aktuell noch nicht barrierefreien U-Bahnhöfe sind:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Klosterstraße, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz,
Deutsche Oper, Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße, Grenzallee
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Birkenstraße, Güntzelstraße“
Frage 2:
Welche Bahnhöfe werden noch nach dem 31.12.2021 nicht barrierefrei sein, obwohl § 8 Abs. 3
#Personenbeförderungsgesetz vorgibt, dass bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige #Barrierefreiheit zu
erreichen ist?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hat sowohl für die BVG als auch
für das Land Berlin eine sehr hohe Priorität. Dabei müssen allerdings in den meisten
Fällen komplexe Vorgänge bedacht werden, wie
 Abstimmungen mit allen Genehmigungsbehörden auf Landes- und Bezirksebenen,
 bei Standorten mit Eingriffen in das öffentliche Straßenland, bei hohem
Leitungsbestand sowie in Denkmal relevanten Bereichen können sich
Genehmigungs- und Abstimmungszeiten über mehrere Jahre ergeben,
 Brandschutzauflagen,
 bei Baumaßnahmen im Altbaubestand sind erhebliche statische Zusatzmaßnahmen
sowie parallele Bauwerkssanierungen mit hohem Zeitbedarf erforderlich,
 Verlegung von Leitungen,
 Abhängigkeit von verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen.
Vor diesem Hintergrund ist für folgende U-Bahnhöfe eine Bauverzögerung über den
31.12.2021 hinaus zu erwarten:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz, Deutsche Oper,
Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße
3
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Güntzelstraße“
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen. Die Anlagen der #DB Station &
Service AG hingegen unterliegen der #Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, sodass die
Vorgaben aus dem #PBefG hier keine Geltung haben.
Frage 3:
Sind die Ausnahmen, bei denen die Barrierefreiheit nicht bis zur o.g. Frist erreicht werden kann, im
#Nahverkehrsplan konkret benannt und wie lautet jeweils die Begründung dafür?
Antwort zu 3:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien
Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine
Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet
werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche
Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6),
Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und
Schönleinstraße (U8) genannt.
Darüber hinaus ist an weiteren Stationen mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2022
zu rechnen, siehe Antwort zu Frage 2. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans war nicht
abzusehen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit an diesen Stationen gemäß den
Vorgaben des PBefG nicht bis 31.12.2021 möglich sein wird.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigen technischen
Anforderungen ist mit Verzögerung bei der Realisierung einzelner Aufzüge zu rechnen.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche Planrechtsverfahren
durchgeführt werden; hierbei ist mit allen Trägern öffentlicher Belange das Einvernehmen
herzustellen.
Frage 4:
Wann sollen die bis dato noch nicht barrierefreien Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG strebt an, die noch ausstehenden Aufzüge bis 2024 fertigzustellen. Von den
noch offenen 32 U-Bahnhöfen befinden sich derzeit 12 im Bau bzw. in der
Bauvorbereitung.“
Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Warschauer Straße und Wilhelmshagen befindet
sich bereits in der Realisierung; die Baumaßnahmen hierfür werden voraussichtlich im
Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Die weiteren in der Antwort zu der Frage 1
genannten S-Bahnhöfe sollen in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut
werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei derzeit noch nicht genannt werden.
4
Die DB AG teilt hierzu ergänzend mit:
„Das Thema Barrierefreiheit ist via seiner Definition äußerst komplex und muss
differenziert betrachtet werden:
Ziel ist es, Barrieren schrittweise abzubauen und so die Nutzbarkeit grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station & Service AG sind 95 % der
rd. 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für
hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind
94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner
Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (ISK 2020, Datenstand
30.11.2020).“
Frage 5:
Im Jahr 2017 wurde noch in Aussicht gestellt, dass der S-Bahnhof Marienfelde im Zeitraum 2021/2023
barrierefrei erreichbar sein werde. Nun heißt es, dass der S-Bahnhof bis auf Weiteres im jetzigen Zustand
verbleibe und damit weiterhin nur über zahlreiche Treppenstufen zu erreichen sein wird. Was sind die
Gründe dafür, dass die vor vier Jahren angekündigte Maßnahme, Barrierefreiheit zu schaffen, nicht
umgesetzt wird?
Frage 6:
Wann und mit welchen Maßnahmen soll nun stattdessen der S-Bahnhof Marienfelde barrierefrei werden?
Frage 7:
Inwiefern wird sich der Senat dafür einsetzen, dass der S-Bahnhof Marienfelde möglichst schnell endlich
auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich und für Radfahrer, Familienmitglieder mit
Kinderwagen, u. ä. ohne erhebliche Anstrengungen erreichbar wird?
Antwort zu 5 bis 7:
Im Rahmen der Grunderneuerung der Verkehrsstation #Marienfelde ist ebenfalls die
Errichtung von zwei Aufzügen geplant, um die Barrierefreiheit herzustellen. Das
Gesamtvorhaben der #Dresdener Bahn soll durch diese Maßnahme nicht verzögert
werden, sodass die Grunderneuerung mit dem barrierefreien Ausbau nach der für das
Jahr 2025 vorgesehenen Inbetriebnahme der Dresdener Bahn erfolgt. Zwischen DB
Station & Service AG und dem Land Berlin wird hierzu derzeit die Finanzierung geregelt.
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann derzeit noch kein konkreter Zeitplan für die
Herstellung der Barrierefreiheit genannt werden.

Berlin, den 06.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Behindertenparkplätze in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele personengebundenen #Parkplätze für Menschen mit #Behinderung wurden in Berlin seit 2010
beantragt?
1.1. Wie viele wurden genehmigt?
1.2.Wie viele wurden nicht genehmigt?
Antwort zu 1:
Seit 2010 gibt es im Land Berlin insgesamt 2.938 personenbezogenen Parkplätze für
Menschen mit Behinderung.
Frage 2:
Wie viele #Behindertenparkplätze gibt es in Berlin (ausgenommen beantragte und genehmigte „Eigene“)?
Frage 3:
Wie schlüsseln sich diese nach Bezirken konkret auf?
2
Antwort zu 2 und 3:
Ausweislich der nachstehenden Angaben aus den Bezirken sind mindestens 1.588 allgemeine Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenland vorhanden.
Die Bezirke Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Spandau führen hierüber keine Statistik.
Der Bezirk Neukölln antwortete wie folgt:
„Stand April 2021 sind in Berlin Neukölln 87 allgemeine Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenland vorhanden.“
Der Bezirk Lichtenberg antwortete wie folgt:
„Ca. 128 im öffentlichen Straßenland.“
Der Bezirk Reinickendorf antwortete wie folgt:
„Im Bezirk Reinickendorf gibt es 83 allgemeine Behindertenparkplätze.“
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg antwortete wie folgt:
„Der Bezirk hat 78 allgemeine Behindertenparkplätze.“
Der Bezirk Mitte antwortete wie folgt:
„Da keine Statistik vorliegt, wird die Zahl auf 650 geschätzt.“
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es 198 allgemeine Behindertenparkplätze.“
Der Bezirk Treptow-Köpenick antwortete wie folgt:
„Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es 164 allgemeine Behindertenparkplätze.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg antwortete wie folgt:
„Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es aktuell 170 allgemeine Schwerbehindertenparkplätze. Diese sind online unter dem Link https://www.gis-broker.de/agilishost/?scenario=fk_behipa einsehbar. (Open Data)“
Frage 4:
Wie viele Bußgeldbescheide wurden von 2010 bis 2020 jeweils wegen des unberechtigten Parkens auf
Behindertenparkplätzen eingeleitet?
(Bitte aufschlüsseln)
Frage 4.1:
Wie viele betrafen dabei jeweils personengebundene Parkplätze und wie viele allgemeine Behindertenparkplätze?
Frage 4.2:
Wie viele Fahrzeuge wurden im o.g. Zeitraum jeweils wegen der unberechtigten Nutzung von Behindertenparkplätzen umgesetzt? (Bitte aufschlüsseln)
3
Frage 4.2.1:
Wie viele Umsetzungen erfolgten jeweils bei personengebundenen und wie viele bei allgemeinen Behindertenparkplätzen?
Antwort zu 4, 4.1, 4.2 und 4.2.1:
Für den angefragten Zeitraum werden nachfolgend die eingeleiteten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und die veranlassten Umsetzungen in Bezug auf das unberechtigte Parken auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte aufgeschlüsselt:
Jahr Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Umsetzungen
2010 29.005 4.560
2011 30.611 3.267
2012 31.094 3.719
2013 30.979 3.898
2014 28.726 3.378
2015 25.338 3.059
2016 24.640 3.267
2017 24.341 3.160
2018 23.662 2.908
2019 24.783 3.321
2020 20.689 3.050
Gesamt 293.868 37.587
Eine statistische Erfassung nach personengebundenen und allgemeinen Sonderparkplätzen erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.
Berlin, den 04.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Weg vom Autoland Wie die Verkehrswende in Brandenburg Fahrt aufnimmt, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/weg-vom-autoland-wie-die-verkehrswende-in-brandenburg-fahrt-aufnimmt/27150116.html

Als erstes #Flächenland schafft Brandenburg ein #Mobilitätsgesetz. Radwege und guter #Nahverkehr sind auch auf dem Land beliebt. Doch Corona behindert den Ausbau.

Die Mobilitätswende gilt häufig als städtisches Thema. Die Volksinitiative „#Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ zeigt nun, dass das nicht unbedingt stimmt. Knapp 28 000 Unterschriften übergab das breite Bündnis Anfang des Jahres an den Landtag, um per Mobilitätsgesetz einen Vorrang für „grüne Verkehrsträger“ zu erreichen – für den Fußverkehr, das Rad und den öffentlichen Nahverkehr.

„Das Thema beschäftigt die Menschen überall im Land“, meint Mitinitiatorin Anja Hänel. „Die Unterschriften kamen auch aus kleinen Dörfern, deren Namen wir zuerst gar nicht kannten“, erklärt die Geschäftsführerin des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) in Brandenburg.

Nach langem Ringen entschied sich die brandenburgische Kenia-Koalition am 27. April, mit der Initiative zusammenzuarbeiten. Im Gegenzug verzichtete das Bündnis auf die Einleitung eines Volksbegehrens. In den nächsten anderthalb Jahren soll nun in einem „Dialogprozess“ festgelegt werden, wie die #Verkehrswende per Gesetz vorangebracht wird.

Brandenburg ist damit das erste Flächenland, das sich an einem Mobilitätsgesetz …

barrierefrei + Mobilität: Mobilitätstrainings fallen aus Die ersten drei in diesem Jahr geplanten Trainings für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste müssen leider ausfallen. , aus BVG

Die ersten drei in diesem Jahr geplanten Trainings für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste müssen leider ausfallen. Grund ist die anhaltende Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen. Da bei den #Mobilitätstrainings Hilfestellungen gegeben werden müssen, bei denen Abstand halten nicht möglich ist, hat sich die BVG im Sinne der Gesundheit von Teilnehmenden und Trainer*innen für eine Absage entschieden.

Über die weitere Planung ab Juni wird die BVG zu gegebener Zeit je nach Pandemie-Lage entscheiden und selbstverständlich rechtzeitig informieren.

Alle Termine und aktuellen Informationen zu den Mobilitätstrainings können Interessierte jederzeit auch auf BVG.de sowie im Call Center der BVG unter der Rufnummer (030) 19449 erhalten. Wertvolle Hinweise und Tipps für die Nutzung von Bus und Bahn mit #Mobilitätseinschränkungen gibt es auch im aktuellen Flyer „Berlin. #Barrierefrei 2021“, der auf BVG.de zum Download zur Verfügung steht. Berlin Barrierefrei.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Mobilität: Blankenburger Süden in Pankow: Das ist das fertige Konzept, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article232076265/Blankenburger-Sueden-in-Pankow-Das-ist-das-fertige-Konzept.html

Bis zu 6000 neue Haushalte, #Tram-Depot und ein zweites #Neubauviertel mit 500 Wohnungen: Darüber darf Pankow jetzt online diskutieren.

Berlin. Innen Hochhäuser, flachere Bauten am Rand, gleich zwei neue Gewerbegebiete und ein zweites Neubauviertel mit 500 Wohnungen an der Alten Gärtnerei: Das sind die wichtigsten Eckpunkte des neuen Struktur- und Nutzungskonzepts für den #Blankenburger Süden. Berlins größtes derzeit in Planung befindliches Stadtquartier mit bis zu 6000 Wohnungen auf den früheren Rieselfeldern am Blankenburger #Pflasterweg nimmt damit die nächste Hürde. Dieses Konzept zeigt erstmals alle Bestandteile des riesigen Bauvorhabens so, dass die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus darüber abstimmen können – und zwar in diesem Sommer.

Blankenburger Süden in Pankow: Neues Zentrum mit #Quartiersplatz und Handel
Jetzt aber sind die Bürger in Pankow an der Reihe: Über die #Beteiligungsplattform des Senats „Mein Berlin“ dürfen Sie ab sofort Kommentare zu den im Konzept gezeigten Lösungen abgeben. Was man dort bis Sonntag, 9. Mai, zu sehen bekommt, sind mehrere „Kapitel“ mit Grafiken und Text zum durchklicken von links nach rechts. Jeweils unter den Seiten erlaubt das Eingabefeld schriftliche Reaktionen.

Folgende, zum Teil neue Details dürften besondere #Aufmerksamkeit erregen: So soll ein Zentrum mit Geschäften im Norden des neuen Quartiers entstehen, verbunden durch Rad- und Fußwegen …

Mobilität: Mobilitätsforscher: „Die Fahrräder müssen auf die Straße“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/ratgeber/fahrrad/article232047497/Mobilitaetsforscher-Die-Fahrraeder-muessen-auf-die-Strasse.html

Autos in die Parkhäuser, mehr Platz für Zweiräder: Mobilitätsforscher Andreas Knie plädiert für eine Neuordnung des öffentlichen Raums

Welchen Stellenwert nimmt das #Auto noch in unserem Alltag ein? Wie lassen sich mehr Freiräume für #Radfahrer schaffen? Diese und andere Fragen beschäftigen die „Forschungsgruppe digitale Mobilität und gesellschaftliche Differenzierung“ am #Wissenschaftszentrum Berlin (#WZB). Ein Gespräch mit ihrem Leiter, dem Soziologen Andreas #Knie.

Was bedeutet „#Mobilitätswende“ und warum ist sie notwendig?

Andreas Knie Wir unterschieden in der #Verkehrsforschung zwischen #Verkehr und #Mobilität. Mobilität findet im Kopf statt. Und Wende heißt: Weg von einem alleinigen Fokus auf das Auto, den wir 50 bis 60 Jahre hatten, hin zu einer Vielfalt der #Verkehrsmittel. Also dass ich meinen gesamten Lebens- und Arbeitsplan so organisiere, dass ich nicht nur von einem Verkehrsmittel abhängig bin. Und die Verkehrswende auf der Straße meint schlichtweg, die Zahl der Autos zu reduzieren und damit natürlich andere Verkehrsmittel wie das #Fahrrad, den Fuß- und den öffentlichen #Personennahverkehr zu stärken.

Was davon ist schwieriger?

Es bedingt sich beides und ist gleich schwierig.

Inwiefern?

Wir lebten ja lange Zeit in festen Routinen. Man hat eine Ausbildung gemacht, dann einen Beruf ausgeübt, geheiratet, und das war alles auf Langfristigkeit ausgelegt. Und dementsprechend hat man seine Verkehrsmittel gewählt. Das ist in der heutigen Zeit nicht der Fall. Die digitale Revolution und die Veränderungen der Sozialstrukturen führen dazu, dass alles kurzfristiger …

Bus + Straßenbahn: ÖPNV Lichtenberg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Werden aktuell Baumaßnahmen an den Straßenbahnschienen in der Lichtenberger Ehrlichstraße geplant
und wenn ja, wie sehen diese konkreten Maßnahmen aus, wann sollen diese beginnen, planmäßig beendet
sein und welches Budget wird hierfür veranschlagt?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Im Jahr 2025 ist eine grundhafte Instandsetzung inkl. dem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Ehrlichstraße zwischen Blockdammweg und Treskowallee
geplant. Derzeit können noch keine Angaben über die Kosten des Vorhabens gemacht
werden, da die Planungsphase noch nicht abgeschlossen ist.“
Frage 2:
Existieren aktuell Planungen das Straßenbahnliniennetz in Lichtenberg zu erweitern und wenn ja, welche
Maßnahmen werden hier konkret geplant, wann sollen diese beginnen, planmäßig beendet sein und
welches Budget wird hierfür veranschlagt?
2
Antwort zu 2:
Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren zu einer Straßenbahn-Neubaustrecke um den
Bahnhof Ostkreuz an das Straßenbahnsystem anzuschließen und damit die
Umsteigebeziehungen deutlich zu verbessern. Einzelne Abschnitte dieser Neubaustrecke
(Bereich Marktstraße) befinden sich im Bezirk Lichtenberg. Durch die Neubaustrecke
werden insbesondere auch die südöstlich des Bahnhofs Lichtenberg gelegenen
Lichtenberger Stadtteile (Rummelsburg) profitieren.
Nach Auskunft der Vorhabenträgerin (BVG) wird ein Planfeststellungsbeschluss im 4.
Quartal 2021 angestrebt.
Frage 3:
Welche generellen Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV werden binnen der nächsten 4 Jahre für den Bezirk
Lichtenberg geplant?
Antwort zu 3:
Der Senat strebt einen Ausbau des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) im Bezirk Lichtenberg nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans der Landes
Berlin 2019-2023 an. Hierzu zählen insbesondere dichtere Taktzeiten und
Verbesserungen bei der Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots. Als konkrete
Angebotsverbesserungen sind bei der BVG für die anstehenden Fahrplanwechsel die
nachfolgenden Angebotsmaßnahmen bestellt. Für die darauffolgenden Fahrplanwechsel
befinden sich weitere Angebotsverbesserungen in Abstimmung zwischen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG.
Angebotsausweitungen zum Fahrplanwechsel am 11. April 2021:
• Die Nachtbuslinie N40 wird vom Wühlischplatz zum Blockdammweg verlängert.
Dadurch werden die Hauptstraße und Köpenicker Chaussee mit einem neuem
Nachtangebot attraktiv an die Innenstadt angebunden und Erschließungsdefizite in
den Nachtstunden beseitigt.
• Die Buslinie 240 verkehrt an Sonntagen im Streckenabschnitt S-Bahnhof Ostbahnhof
bis Betriebshof Lichtenberg im Zeitraum von ca. 11 bis 18 Uhr im 10- statt im 20-
Minuten-Takt.
• Der Busverkehr der Linie 256 wird weiter ausgebaut: Die Linie wird nun dauerhaft im
Abschnitt S+U-Bahnhof Lichtenberg bis S-Bahnhof Hohenschönhausen auch in der
Nebenverkehrszeit von 09:00 – 13:00 Uhr auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet (außer
in den Sommerferien).
• Die Buslinie 296 wird ab 11. April im Abschnitt S+U-Bahnhof Lichtenberg bis UBahnhof Tierpark an Samstagen zwischen 08:30 und 17:00 Uhr vom 20-Minuten-Takt
zum 10-Minuten-Takt verdichtet. Ebenso wird Montag bis Freitag ab diesem Jahr in
den Sommerferien auf eine Ferienausdünnung verzichtet.
Angebotsausweitungen zum Fahrplanwechsel am 31. Mai 2021:
Taktverdichtung auf der Straßenbahnlinie 27 an Montagen bis Freitagen zwischen 06:00 –
18:00 Uhr von 3 auf 6 Fahrten je Stunde und Richtung zwischen S-Bahnhof
Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum. Zur Realisierung dieser
3
Maßnahme wird derzeit eine neue Straßenbahn-Zwischenendstelle am S Friedrichsfelde
Ost gebaut.
Berlin, den 13.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz