Flughäfen: Kapazitäten am BER, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwor- tungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt.

Frage 1: Laut den Wortprotokollen der Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Berli- ner Abgeordnetenhauses vom 18.05.2012, 05.06.2013 und 02.04.2014 gibt es teils widersprüchliche Aussagen der damaligen Vorstandsvorsitzenden der FBB, Rainer Schwarz und Hartmut Mehdorn zum Thema #Passagierkapazitäten des #BER. Zunächst hieß es, dass der BER aus- reichende #Kapazitäten habe und für die nächsten 5 – 10 Jahre keine Erweiterungen nötig seien. Später wurde die Kapazität des Flughafens von Herrn Mehdorn mit 27 Mio. Passagieren pro Jahr angegeben und auf notwendige Er- weiterungen verwiesen, da bereits 2016 30 Mio. Passagie- re zu erwarten seien. Aktuell heißt es, dass das neue Ter- minal nur 22 Mio. Passagiere abfertigen kann.

 

  1. Von welcher jährlichen Gesamt-Passagierkapazität des Flughafens BER geht die FBB derzeit zum Zeitpunkt der Eröffnung (2017?) aus?

 

  1. Welchem Servicelevel gemäß IATA-Standard ent- spricht diese Passagierkapazität?

 

  1. Wie hoch ist die zu erwartende, jährliche Kapazität des Flughafens BER, wenn das Servicelevel C des IATA- Standards zum Zeitpunkt der Eröffnung erfüllt werden soll?

 

  1. Welcher Anteil an der Kapazität wird vom Haupt- terminal des BER gedeckt und welcher Anteil vom Schö- nefeld Alt? Bitte Zahlen getrennt für den jeweiligen Be- reich angeben.

 

Antwort zu Frage 1: Im BER-Terminal werden mit Eröffnung ca. 22 Mio. Passagiere im Jahr abgefertigt werden können. Durch betriebliche Optimierung und partielle technische Ergänzungsmaßnahmen, wie etwa den Einbau zusätzlicher Gepäckausgabebänder in dafür vor- gesehenen Flächen wird in den Folgejahren das Volumen auf ca. 27 Mio. Passagiere im Jahr erhöht. Dabei wird der IATA-Service-Level „Optimum“ (vormals „C“) ange- strebt. Die Passagierverteilung bei Betriebsaufnahme des Flughafens BER erfolgt auf ca. 22 Mio. im Süden (BER) und ca. 11 Mio. im Norden (SXF).

 

 

Frage 2: Wie hoch ist die jährliche Passagierkapazität des alten Flughafens Schönefeld heute und auf welche Kapazität soll das Terminal Schönefeld Alt erweitert werden? Welche Kosten sind dafür veranschlagt?

 

Antwort zu Frage 2: Der Flughafen Schönefeld kann heute ca. 8,5 Mio. Passagiere/a abfertigen. Es ist geplant, seine Kapazität um mindestens 2 Mio. Passagiere/a zu erweitern. Dafür sind zunächst ca. 17 Mio. € vorgesehen.

 

 

Frage 3: Wie viele Check-In-Schalter wird es am Flughafen BER zum Zeitpunkt der Eröffnung geben (bitte getrennt nach Terminal angeben) und wie viele Passagiere können damit nach den Planungen der FBB abgefertigt werden?

Antwort zu Frage 3:

 

 

Check-in- Schalter

Kapazität in Mio. Passagieren/a

BER-

Nord (SXF)

45

>10

BER

Süd

118

ca. 27

 

 

Frage 4: Wie viele Sicherheitskontrolllinien wird es am Flughafen BER zum Zeitpunkt der Eröffnung geben (bitte getrennt nach Terminal angeben) und wie viele Passagiere können damit nach den Planungen der FBB abgefertigt werden?

 

Antwort zu Frage 4:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Sicher- heitskontrolllinien

Kapazität in Mio. Passagieren/a

BER-

Nord (SXF)

15

>10

BER

36*

ca. 22-27**

 

*nur für lokales Aufkommen. Für umsteigende Passagiere stehen weitere Kontrolllinien zur Verfügung

 

** abhängig von der Durchlassrate je Linie bzw. dem prak- tizierten Kontrollprozess

 

 

Frage 5: Wie viele Gepäckausgabebänder wird es am Flughafen BER zum Zeitpunkt der Eröffnung geben (bitte getrennt nach Terminal angeben) und wie viele Passagiere können damit nach den Planungen der FBB abgefertigt werden?

 

Antwort zu Frage 5:

 

 

 

Anzahl Gepäckausgabebänder

Ausgabelänge in m

Kapazität in Mio. Passagieren/a

BER-Nord (SXF)

6

285

>10

BER

8

580

ca. 22

 

 

 

Frage 6: Wie viele Gepäckverladebänder wird es am Flughafen BER zum Zeitpunkt der Eröffnung geben (bitte getrennt nach Terminal angeben) und wie viele Passagiere

 

können damit nach den Planungen der FBB abgefertigt werden?

 

Antwort zu Frage 6:

 

 

Anzahl Gepäckverladebänder

Verladebandlänge

in m

Kapazität in Mio. Passagieren/a

BER-Nord (SXF)

3

190

>10

BER

24

850

>27

 

 

 

Frage 7: Gemäß Sachstandsbericht der FBB vom 12.10.2015 wird der Pier Nord um ein Low-Cost- Terminal erweitert.

  1. In welchem Jahr soll diese Erweiterung in Betrieb gehen?
  2. Welche Passagierkapazität soll dieses geplante Terminal zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme haben?
  3. Wie viele Check-In-Schalter, Gepäckausgabebän- der, Gepäckverladebänder und Sicherheitskontrolllinien wird es in diesem neuen Terminal geben?
  4. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die FBB für Planung und Bau dieses neuen Terminals?
  5. Welches Qualitätslevel gemäß IATA-Standard soll mit diesem Terminal erreicht werden?
  6. Wie groß wird die Grund- bzw. Gesamtfläche des Erweiterungsbaus sein?

 

Antwort zu Frage 7: Das Terminal wird 2019 benötigt und muss eine Jahreskapazität von 6-8 Mio. Passagieren abfertigen können, um den Kapazitätsverlust in BER- Nord (SXF) durch das Erstellen des Regierungsterminals zu kompensieren. Die genaue Konfiguration, Flächen, Qualitäten und die  daraus resultierenden Kosten sind Gegenstand der gegenwärtig stattfindenden Vorplanung.

 

 

Frage 8:

  1. Wie lange soll der Flughafen Schönefeld-Alt in Betrieb bleiben?
  2. Was geschieht mit den Flächen bzw. dem Terminal Schönefeld Alt nach der Fertigstellung des Regierungs- flughafens?
  3. Wann soll der neu zu errichtende Regierungsflug- hafen nach jetzigem Planungsstand in Betrieb gehen?

 

Antwort zu Frage 8:  Das Terminal des  Flughafens BER im Nordbereich soll bis mindestens 2023 betrieben werden.

 

Auch nach Fertigstellung des Regierungsflughafens steht das Terminal  im Nordbereich der FBB zur wirt- schaftlichen Nutzung zur Verfügung. Die Untersuchung der Nutzungsmöglichkeit ist Gegenstand der Fortschrei- bung der Masterplanung, die im kommenden Jahr vorge- nommen wird.

 

Der Protokollbetrieb der Bundesregierung soll mit der Inbetriebnahme des BER, spätestens jedoch mit der Schließung des Flughafens Tegel zum BER verlagert werden; anfänglich in einer Interimslösung und später in einer endgültigen Lösung auf dem westlichen Vorfeld von SXF.

Frage 9:

  1. Welche zusätzlichen, über das angekündigte Low- Cost-Terminal hinausgehenden Erweiterungen plant die FBB?
  2. Bis wann sollten diese Planungen baulich fertigge- stellt sein?

 

Antwort zu Frage 9: Die Untersuchung weiterer not- wendiger Entwicklungsschritte ist Gegenstand der Fort- schreibung der Masterplanung, die im kommenden Jahr vorgenommen wird.

 

 

Frage 10: Mit welchem Passagieraufkommen rechnet die FBB in den Jahren 2017, 2020, 2025 und 2030 am Flughafen BER bzw. Schönefeld-Alt?

 

Antwort zu Frage 10:

 

 

2017

2020

2025

2030

Angaben in Mio. Passagieren/a*

33,5

37,3

42,6

46,8

*Die Zahlen entstammen der aktuellen Passagierprognose vom Sept. 2015. Die Zahl für 2017 umfasst das angenommene Ge- samtaufkommen der Flughäfen TXL, SXF und BER, wobei der Flughafen TXL nach der Betriebsaufnahme des Flughafens BER geschlossen wird.

 

 

Berlin, den 30. Dezember 2015

 

 

Michael Müller Regierender Bürgermeister

 

 

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)

 

Barrierefreie Straßen in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)

U-Bahn: Weichenerneuerung und Gleisarbeiten auf der U-Bahnlinie U8, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1880

Für #hochverfügbare und #sichere #U-Bahnanlagen investiert die BVG auch in
diesem Jahr laufend in ihre Infrastruktur. Im Januar werden deshalb gleich an
zwei Abschnitten auf der Linie U8 #Weichen erneuert und #Gleise neu ausgerichtet.
Die Arbeiten beginnen in dieser Woche am U-Bahnhof #Kottbusser Tor. Dort
werden von Freitag, den 8. Januar, ca. 22:00 Uhr bis Montag, den 11. Januar
2016, ca. 3:30 Uhr die über 50 Jahre alten Weichen erneuert. Gleichzeitig
baut die BVG in diesem Bereich sogenannte Unterschottermatten ein, um den
Schallschutz zu verbessern. Der Zugverkehr der U8 ist während dieser Zeit
zwischen den U-Bahnhöfen Heinrich-Heine-Straße und Hermannplatz unterbrochen.
Als Ersatz fahren barrierefreie Busse. Die Busse fahren vom UBahnhof
Heinrich-Heine-Straße weiter bis zum S+U Jannowitzbrücke, wo ein
Aufzug die barrierefreie Anbindung an die S-Bahn gewährleistet.
Eine Woche später geht es weiter am U-Bahnhof #Boddinstraße. Von Montag,
den 18. Januar, ca. 3:30 Uhr bis Freitag, den 29. Januar 2016, ca. 3:30 Uhr
werden dort Gleise und Weichen erneuert. Nach dem Austausch der in Teilen
100 Jahre alten Weichen werden die Gleise in ihrer Lage neu ausgerichtet,
was auch eine Anpassung der Stromschienen erforderlich macht. In diesem
Zeitraum ist der Zugverkehr zwischen den U-Bahnhöfen Hermannplatz und
Hermannstraße unterbrochen. Es fahren barrierefreie Busse zwischen U Hermannplatz
und S+U Hermannstraße.
Um für die betroffenen Fahrgäste trotz der Baumaßnahme einen Mehrwert zu
schaffen, wird die Linienführung der Buslinie M44 verlängert (Buckow-Süd,
Stuthirtenweg <> S+U Hermannstraße <> U Hermannplatz). Der M44 fährt bis
S+U Hermannstraße, ändert dort seine Zielbeschilderung in Ersatzverkehr,
und fährt dann weiter zum U Hermannplatz.
Da die Busse von der allgemeinen Verkehrssituation abhängig sind und vor
allem im Berufsverkehr im Stau stehen können, empfiehlt die BVG ihren Fahrgästen
eine Umfahrung der Baustelle mit den Ringlinien der S-Bahn und der
U-Bahnlinie U7.

Regionalverkehr: Stammbahn zwischen Potsdam und Berlin Warum die Stammbahn erste Wahl ist , aus Potsdamer Neueste Nachrichten

http://www.pnn.de/pm/1037433/

Brandenburgs Landesregierung will den #Schienenverkehr zwischen #Mark und #Metropole Berlin verbessern. Die #Stammbahn würde viele Probleme lösen – nicht nur im Raum Teltow, auch in Potsdam und Werder. Eine Analyse.

In 20 Minuten von Kleinmachnow zum Potsdamer Platz, von Potsdam nach Schöneberg oder von Werder (Havel) und Schwielowsee nach Zehlendorf: Die Stammbahn kann es leisten. Seit 70 Jahren liegt die kürzeste Verbindung zwischen der heutigen Bundes- und Brandenburgs Landeshauptstadt brach. Der Berliner Senat will sie wiederbeleben und fordert eine neue Analyse zu Nutzen und Kosten der Strecke. Aus der Brandenburger Landespolitik hört man noch wenig zu dem Thema. Dabei gäbe es viele Gründe, sich laut und vernehmlich zu Wort zu melden. Wenn über Verbesserungen im #Nahverkehr zwischen Berlin und der Mark nachgedacht wird, wie es die Landesregierung mit dem neuen Landesnahverkehrsplan derzeit tut, dann muss die Stammbahn die erste Wahl sein.

Viele Verkehrsprobleme – und eine Lösung

Eine halbe Million mehr Menschen werden in 15 Jahren in Berlin, Potsdam und dem Teltower Raum leben – die Bevölkerung einer Großstadt wie Dresden. Diese Menschen wollen und müssen mobil sein, doch sind die #Verkehrswege zwischen den drei Regionen bereits völlig ausgelastet. Im Regionalexpress und den wichtigsten Buslinien gibt es zur #Hauptverkehrszeit

Straßenverkehr: 2016 gibt es in Berlin noch mehr Baustellen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehrsprobleme-und-staus-2016-gibt-es-in-berlin-noch-mehr-baustellen,10809148,33050552.html

Wer gedacht hat, schlimmer könne es auf Berlins #Straßen nicht mehr werden, wird 2016 eines Besseren belehrt werden: Die Zahl der #Baustellen in der Stadt wird weiter steigen, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas #Geisel (SPD) der Berliner Zeitung.
Wer der Meinung ist, dass es 2015 zu viele Bauarbeiten auf den Straßen gegeben hat, dem droht 2016 noch mehr Ärger. Wenn es so kommt, wie sich der Senat das vorstellt, wird die Zahl der Baustellen im neuen Jahr noch steigen. „Wir werden 2016 mehr Baustellen haben als 2015“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) der Berliner Zeitung. Nach einer internen Vorschau könnte es dann 2017 sogar noch mehr neue #Staus geben, weil auch wieder auf Berlins #Autobahnen gebaut wird. „Wenn Straßen instand gehalten werden, ist dagegen erst mal nichts einzuwenden. Doch dem Senat muss es endlich gelingen, die Baustellen besser zu koordinieren“, meint Jörg Becker vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC).

Es kommt so gut wie nie vor, dass sich Bürger für eine Behörde einen Spottnamen ausdenken. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB), die zu Geisels Verwaltung gehört, gehört zu den Ausnahmen: Insider kennen die oberste Straßenverkehrsbehörde der Stadt als „Verkehrslähmung Berlin“.

Wenn Straßen repariert und Schlaglöcher beseitigt werden müssen, genehmigt die VLB beantragte Baustellen erst nach einigen Monaten. Damit die marode Infrastruktur so lange durchhält, müssen in der Zwischenzeit drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängt …

Bahnhöfe + Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Stand Nordkreuz und Turmbahnhof Karower Kreuz, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für das Vor-haben #Nordkreuz – Karow, 2. #Baustufe? Wann wird mit dem Bau begonnen, wie ist der weitere zeitliche Ablauf und wann wird das Vorhaben voraussichtlich fertig ge-stellt sein? Wie hoch sind die in der Planung bezifferten Kosten für das Vorhaben?
Antwort zu 1: Die DB erläutert:
„Das Bauvorhaben Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustu-fe befindet sich in der Leistungsphase Genehmigungspla-nung. Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin wird in 2016 erwartet. Nach dem Vorliegen des Beschlusses soll umgehend mit der Umsetzung der bauvorbereitenden Maßnahmen be-gonnen werden. Der Baubeginn für die Bauhauptleistun-gen ist in 2017 geplant. In den Jahren 2017 und 2018 werden die Arbeiten im Bereich Berlin-Blankenburg betreffen. Die Arbeiten nördlich des Karower #Kreuzes sind für 2018-2020 vorgesehen. Der Abschluss aller Ar-beiten ist gemäß der aktuellen Terminplanung für 2021 vorgesehen.“
Frage 2: Gibt es eine Ausführungsplanung für das Vorhaben Nordkreuz – Karow, 2. Baustufe?
Antwort zu 2: Die DB teilt mit:
„Mit der Ausführungsplanung soll im 3. Quartal 2016 begonnen werden.“
Frage 3: Ist die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der DB AG, die Herstellung des Turmbahn-hofs in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2014 bis 2018 aufzunehmen, umgesetzt worden (Vgl. Drs. 17/10807, Frage 2)? Wenn ja, für wann ist demgemäß die Herstellung des Turmbahnhofs vorge-sehen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die Herstellung des Turmbahnhofs Karower Kreuz ist Bestandteil der Länderprogrammliste für das Land Berlin gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes mit der DB. Sie ist in Abhängigkeit vom Fortschritt des Bauvor-habens Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustufe und dem Er-halt des Baurechts für den Turmbahnhof für die LuFV-Periode ab 2020 vorgesehen.
Frage 4: Wie ist der Stand des Planfeststellungsver-fahrens für den #Turmbahnhof Karower Kreuz? Wie ist der Stand der Ausführungsplanung für den Turmbahnhof Karower Kreuz? Wann wird mit dem Bau des Turmbahn-hofs Karow begonnen und wann erwartet der Senat den Abschluss der Bauarbeiten und die Eröffnung des Turm-bahnhofs?
Antwort zu 4: Die DB führt aus:
„Für den Turmbahnhof Karower Kreuz wird das Plan-rechtsverfahren nach derzeitigem Stand vsl. 2017 einge-leitet. Nach Erhalt des Baurechts beginnen die Arbeiten. Derzeit geht die DB AG von einer Bauzeit von 3 Jahren aus.“
Frage 5: Welche Einschränkungen sind bei den aus-führenden Bauarbeiten zu erwarten?
Antwort zu 5: Dazu können beim gegenwärtigen Pla-nungsstand noch keine Aussagen getroffen werden.
Frage 6: Durch welche Straßen wird die #Umgebung an den Bahnhof angeschlossen? Wie viele #Fahrradstellplätze entstehen?
Antwort zu 6: Die DB teilt mit:
„Die straßenseitige Anbindung des Bahnhofs wird im Rahmen der weiteren Planung untersucht.“
Frage 7: Wird eine #Verlängerung der #S75 berücksich-tigt um im weiteren zeitlichen Verlauf Kosten und Stre-ckensperrungen zu minimieren? Wenn ja, wie?
Antwort zu 7: Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Verlängerung der S75 durch die Freihaltung der dafür benötigten Flächen berücksichtigt.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
………………………………………
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)

Fernbus: Zentraler Omnibusbahnhof auf Rekordkurs , aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1868

Berlins Zentraler #Omnibusbahnhof (#ZOB) bleibt auf #Wachstumskurs. Um und an Weihnachten erlebte der ZOB einmal mehr einige der verkehrsreichsten Tage seiner Geschichte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreibergesellschaft IOB, eines Tochterunternehmens der BVG, zählten vom 23. bis 27. Dezember 2015 insgesamt 3116 An- und Abfahrten. Die Verkehrsspitze wurde am 23. Dezember in der Zeit zwischen 6:30 Uhr und 9:00 Uhr mit 140 An- und Abfahrten registriert. Verkehrsreichster Tag war der 27. Dezember mit 740 An- und Abfahrten.  
Seit der Liberalisierung des deutschen Fernbusmarktes erlebt der ZOB einen rasanten Aufschwung. Für das laufende Jahr 2015 rechnet die Betreibergesellschaft mit insgesamt ca. 209.000 An- und Abfahrten. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es ca. 175.000 An- und Abfahrten, 2013 ca. 99.000, in den Jahren 2011 und 2012 jeweils ca. 64.000. Eine verlässliche Prognose für das kommende Jahr 2016 oder darüber hinaus ist wegen der unabsehbaren Entwicklung der Reisebranche und insbesondere des Fernbusmarktes derzeit noch nicht möglich. 

Fernbus: Der ZOB wird ausgebaut – jetzt aber wirklich, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kudamm/berlin-charlottenburg-der-zob-wird-ausgebaut-jetzt-aber-wirklich/12770860.html

Die Arbeiten am Zentralen Omnibusbahnhof Berlin beginnen. Kalkulierte Kosten: 14,3 Millionen. Doch das Projekt ist kompliziert.

Seit Jahren ist er versprochen – im nächsten Jahr soll es nun wirklich los gehen: Im Sommer soll der Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) am Messegelände beginnen. Die Gesamtkosten sind nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung mit 14,28 Millionen Euro veranschlagt, die Bauzeit mit drei Jahren. Durch den Umbau erhöht sich die Zahl der Haltestellen von 27 auf 33. Eine Vorinformation für die Bauarbeiten hat die Verkehrsverwaltung jetzt im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

Der ZOB ist kein Aushängeschild für die Stadt. Das äußere Erscheinungsbild sei mittlerweile weder zeitgemäß noch entspreche es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof, heißt es in der Vorinformation. Konzipiert war der 1966 eröffnete ZOB für maximal 80 000 An- und Abfahrten jährlich.

Im eingemauerten West-Berlin sollte der Busverkehr vor allem eine Alternative zur Fahrt mit der DDR-Reichsbahn sein. Linienverkehr mit Bussen gab es damals fast nur zwischen der Halbstadt und dem Bundesgebiet. Nach dem Öffnen des Marktes Anfang 2013 stieg die Zahl der An- und Abfahrten am ZOB rasant. In diesem Jahr rechnet die BVG, deren Tochter Internationale Omnibusbahnhof Betreibergesellschaft mbH (IOB) für den Betrieb zuständig ist, mit mehr als …

Bahnhöfe + U-Bahn: Umbau des U-Bahnhofes Neue Grottkauer Straße in Berlin Hellersdorf, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffent-lichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebe-ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der von der BVG angekün-digten #Umbauarbeiten am #U-Bahnhof Neue #Grottkauer Straße?
Antwort zu 1.: Derzeit laufen am U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße (#U-Bahnlinie 5) die Bauarbeiten zur Baufeldfreimachung sowie der Abbruch der alten Kabel-trassen unter dem Bahnsteig und der Einbau der neuen Kabeltrassen.
Frage 2: Wann wird mit dem Baumaßnahmen begon-nen werden?
Antwort zu 2.: Mit den Bauarbeiten des ersten Bauab-schnitts „Baufeldfreimachung und Neubau Kabeltrassen“ wurde im September 2015 begonnen. Der zweite Bauab-schnitt „Grundinstandsetzung und barrierefreier Ausbau“ startet im Frühjahr 2016.
Frage 3: Werden die Baumaßnahmen pünktlich zur Eröffnung der #IGA 2017 abgeschlossen sein?
Antwort zu 3.: Gemäß Bauzeitenplan sollen die Arbei-ten pünktlich zur Internationalen Gartenausstellung Berlin 2017 (Eröffnungstermin am Gründonnerstag vor Ostern, dem 13. April 2017) abgeschlossen sein.
Frage 4: Welche Kosten werden für die Umbaumaß-nahmen aufgewendet, wer trägt diese Kosten?
Antwort zu 4.: Die Kosten für die Maßnahmen betra-gen insgesamt rund 6,6 Mio. Euro. 3,3 Mio. Euro der Gesamtsumme werden durch das Förderprogramm BENE (Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung) finan-ziert. 0,5 Mio. Euro werden für den barrierefreien Ausbau vom Land Berlin finanziert. Die restlichen Kosten finan-ziert die BVG selbst.
Frage 5: Ist der Beantwortung dieser Anfrage zum Thema noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5.: Die gestellten Fragen sind aus Sicht des Senats beantwortet.
Berlin, den 21. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)

Straßenverkehr: Sperrungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Berliner #Brücken, #Unterführungen und #Tunnel sind mittlerweile für den #Großraum- und #Schwerlastverkehr #gesperrt (bitte einzeln inklusive der Art der Verkehrseinschränkung aufführen)?
Frage 2: Welche Berliner U-Bahn- und S-Bahn-Tunnel verhindern eine Überquerung durch Großraum und Schwerlastverkehr (bitte Straße und Tunnel einzeln aufführen)?
Antwort zu 1 und 2: Anträge für den genehmigungs-pflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr werden bei der Verkehrslenkung Berlin eingereicht. Im Zuge des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens werden die betroffenen Baulastträger im Land Berlin angehört. Im Rahmen dieses Verfahrens für Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden von den zustän-digen Baulastträgern die Berliner Brücken, Unterführun-gen und Tunnel auf Basis ihrer zulässigen Tragfähigkeit bewertet, d.h. je nach Fahrzeuggesamtgewicht und Achs-konfiguration werden durch eine Einzelfallprüfung ggf. Fahrauflagen erteilt. Bei Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit und damit einer übermäßigen Belastung einzelner Ingenieurbauwerke können sich reguläre Fahr-verbote ergeben. Das Erlaubnis- und Genehmigungsver-fahren im Einzelfall umfasst auch die Prüfung einer mög-lichen Überschreitung der vorhandenen Lichtraumprofile bei Großraumtransporten.
Eine Liste von Bauwerken, die für den genehmi-gungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr gene-rell gesperrt sind, liegt nicht vor, da die jeweiligen Einzel-fälle zu betrachten sind.
Frage 3: Welche Umleitungsstrecken werden zur Um-fahrung der Sperrungen angeboten (bitte einzeln auffüh-ren)? Führen diese durch Wohngebiete?
Antwort zu 3: Umfahrungen von Sperrungen ergeben sich bei der streckenbezogenen Antragsbearbeitung mit den unterschiedlichsten Start-Ziel-Punkten. Sie werden im Einzelfall entschieden. Diese Entscheidungen beruhen auf aktuellen Zuarbeiten von allen betroffenen Baulastträgern im Rahmen der einzelnen Anhörung.
Frage 4: Ist mit Verkehrseinschränkungen für den Großraum- bzw. Schwerlastverkehr auch auf der Rudolf-Wissell-Brücke zu rechnen?
Antwort zu 4: Die Rudolf-Wissell-Brücke wird im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für die genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO auf Basis ihrer vorhandenen Tragfähigkeit berücksichtigt. Es kann je nach Einzelfall zu Fahrauflagen oder ggf. zu Fahrverboten kommen.
Frage 5: Sind auch Brücken und Unterführungen von Sperrungen betroffen über die der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER abgewickelt werden soll?
Frage 6: Wird im Zeitrahmen der für den Sommer 2017 geplanten Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke auch der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER mitbedacht?
Antwort zu 5 und 6: Der ursprünglich für Juni 2012 geplante Umzug sah eine Vollsperrung der Bundesautob-ahn zwischen den Flughäfen Tegel und der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in einem nächtlichen Zeitfens-ter von ca. 5-6 Stunden vor. Gegenwärtig liegt kein aktu-eller Antrag zum Umzug vom Flughafen Tegel zum Flug-hafen BER vor. Bei Eingang eines konkreten Antrages wird angestrebt, die anstehenden Instandsetzungsarbeiten mit dem geplanten Umzug zu koordinieren.
Frage 7: Ist eine Wiederaufnahme des Runden Tisches zum Thema Großraum- und Schwerlasttransporte ge-plant?
Antwort zu 7: Im Ergebnis einer Umfrage durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Großraum- und Schwerlasttransporten unter den relevanten Unternehmen in Berlin und Brandenburg wurde vielfach der Wunsch geäußert, wieder ein festes Arbeitsgremium zu etablieren, bei dem alle wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen und das Thema voranbringen. Die IHK hat in Folge dessen eine Vielzahl beteiligter Transportunternehmen sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Fort-schritt, die Verkehrslenkung Berlin-Brandenburg und die Polizei zu einem Fachgespräch eingeladen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Es wurde Einigkeit und die Bereitschaft zu weiteren Zusammenkünften mit der Vor-gabe erzielt, angesprochene Probleme im Rahmen fach-bezogener Teilnehmerrunden zu klären.
Berlin, den 28. Dezember 2015
In Vertretung
Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)