Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen Bericht an das Abgeordnetenhaus über die „Einrichtung eines #Erhaltungsmanagements für die Straßen- und #Brückeninfrastruktur in Berlin“ beschlossen.
In Berlin besteht ein großer #Rückstau bei der Instandhaltung der #Infrastruktur, insbesondere auch bei #Straßen und #Brücken. Um künftig den Sanierungsbedarf besser einschätzen zu können, soll ein Erhaltungsmanagement für eine zukunftssichere Infrastruktur entwickelt werden. Dafür sollen Datenbanken mit Daten über den Zustand von Brücken und Straßen aufgebaut werden. Straßen und Brücken des Landes Berlin sollen zukünftig durch ein IT-gestütztes Erhaltungsmanagementsystem (EMS) verwaltet werden, um ein zuverlässiges Straßennetz aufrechtzuerhalten.
Mit dem Erhaltungsmanagement sollen folgende Ziele erreicht werden:
Das IT-gestützte Erhaltungsmanagementsystem soll dazu beitragen, den Zustand der Berliner Straßen und Brücken nachhaltig zu verbessern.
Fortschreibung des finanziellen Erhaltungs- und Instandsetzungsbedarfes im Zuge turnusmäßiger Bauwerksprüfungen und infolge des festgestellten Bauwerkszustandes.
Langfristige Mittelplanung auf Basis belastbarer Daten.*
Der Aufbau des EMS erfolgt schrittweise. In der ersten Stufe soll der sich aus dem Zustand der Straßen ergebende Erhaltungsbedarf der Fahrbahnen ermittelt werden. In der zweiten Stufe werden weitere Anlagen, wie Radwege, Gehwege, Anlagen des ruhenden Verkehrs, erfasst, bewertet und ausgewertet.
Der erste Schritt ist die Erfassung der Bauzustände der Straßen. In der Baulast des Landes Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, ist ein Netz von circa 5.500 Kilometern Straßen zu verwalten.
Für die Brücken liegt eine detaillierte Erfassung der Bauwerkszustände bereits vor. Die Brücken und Tunnel sind hinsichtlich der Investitions- und Folgekosten die teuersten Anlagenteile der Straßen. Aufgrund der Altersstruktur, der rasanten Entwicklung des Verkehrsaufkommens sowie der steigenden Gesamtgewichte des Schwerverkehrs sind bei älteren Brücken die Tragreserven zunehmend aufgebraucht. Hinzu kommen teils bauartbedingte, teils altersbedingte Defizite. Dieser Trend ist bundesweit zu beobachten.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Fahrgäste der #Straßenbahnlinie #M1 können sich freuen. Ab Mitte Dezember
stockt die BVG das Angebot auf der viel genutzten Strecke von Mitte in den
Norden Pankows deutlich auf. Es kommen dann größere Züge zum Einsatz,
die in den Hauptverkehrszeiten außerdem häufiger fahren. Damit auch alles
wie geplant rollen kann, müssen auf einigen Streckenabschnitten aber vorher
noch einmal die Bauarbeiter ran.
Bereits seit Anfang September wird deshalb in der #Dietzgenstraße und #Schillerstraße
gebaut. Jetzt wird für jeweils wenige Tage auch an den Gleisanlagen
an der Berliner Straße und der Breiten Straße gearbeitet. Vom morgigen Mittwoch,
25. Oktober, bis zum Betriebsbeginn am kommenden Freitag, 28. Oktober,
sind die Linien M1 und #50 im Bereich der Berliner Straße unterbrochen.
Als Ersatz fahren Busse, für die M1 zwischen U-Bahnhof Eberswalder Straße
und Pankow Kirche (nachts bis Schillerstraße), für die Linie 50 zwischen den
Haltestellen Björnsonstraße und Pankow Kirche.
Die Breite Straße kommt im Anschluss, vom 1. bis 4. November, an die Reihe.
Auch dort wird an den Gleisen der M1 gearbeitet. Die Linie fährt in dieser Zeit
von Mitte, Am Kupfergraben nach Pankow Kirche und weiter bis Französisch
Buchholz, Guyotstraße. Als Ersatz sind auf dem Abschnitt zwischen Pankow
Kirche und Rosenthal Nord bzw. Nordend ebenfalls barrierefreie Busse unterwegs.
Alle Details zum veränderten Verlauf der betroffenen Linien und zum Ersatzverkehr
mit Bussen finden die Fahrgäste wie immer auf den Aushängen an
den Haltestellen, auf BVG.de, im BVG-Navi sowie in der kostenlosen App
BVG FahrInfo Plus.
Verkehrsministerin Kathrin #Schneider und die Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg GmbH (#VBB), Susanne #Henckel, haben heute in Potsdam den Entwurf des #Landesnahverkehrsplans 2018 vorgestellt. Der Plan setzt die #Mobilitätsstrategie 2030 um und bestimmt die Entwicklung des Öffentlichen #Schienenpersonennahverkehr s für die kommenden Jahre. Ab heute beginnt das Beteiligungsverfahren. In den kommenden sechs Wochen können die Träger öffentlicher Belange, die Kommunen, die Verkehrsunternehmen und Verbände sowie die Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf des neuen Landesnahverkehrsplans Stellung nehmen.
„Neue Linien, mehr Züge, bessere Infrastruktur – damit reagieren wir auf die steigende Nachfrage im gesamten Land. Die Bestellleistung im Regionalverkehr soll sich um 8 Prozent erhöhen und steigt von 31,5 Millionen Zugkilometern im Jahr 2016 auf etwa 34 Millionen Zugkilometer ab Dezember 2022. Wir wollen aber nicht nur ein größeres, sondern auch ein qualitativ besseres Angebot machen, mit einer besseren Vertaktung von Bussen und Bahnen, W-LAN in den Zügen und mehr Barrierefreiheit. Um dies alles zu erreichen, brauchen wir Investitionen in die Infrastruktur, die wir jetzt angehen. Der Entwurf des Landesnahverkehrsplans ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030“, sagte Ministerin Schneider.
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel ergänzte: „Die Fahrgäste bekommen künftig ein deutliches Plus an Angebotsqualität: Mehr Sitzplätze in den Regionalverkehrszügen, mehr Platz für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, gleichzeitig setzen wir verstärkt auf WLAN in den Zügen und weitere digitale Angebote für die Fahrgastinformation. Die Anschlüsse von Bussen und Bahnen werden optimiert und der Ausbau der PlusBusse unterstützt. Die guten Ergebnisse aus den Pilotprojekten „Rad im Regio“ und „Digital im Regio“ fließen als Anforderungen in die neuen Verkehrsverträge ein, ebenso wie detaillierte Qualitätsstandards für den Einsatz neuer oder modernisierter Fahrzeuge. Der LNVP dient als Leitfaden für einen zukunftsfähigen, integrierten Nahverkehr in Berlin und Brandenburg.“
Neue Linien, mehr Züge
Die #Korridoruntersuchungen zum ÖPNV 2030 haben gezeigt, dass auf vielen Linien Handlungsbedarf besteht. Gerade in den Hauptverkehrszeiten sind größere Kapazitäten erforderlich. Der Entwurf zum Landesnahverkehrsplan sieht dazu vor, die Bestellungen deutlich auszuweiten. Sie werden von etwa 31,5 Millionen Zugkilometern im vergangenen Jahr auf 34 Millionen Zugkilometer ab Dezember 2022 erhöht. Beispiele:
Nauen-Berlin: 4 Züge pro Stunde
Frankfurt(Oder)-Brandenburg an der Havel: 3 Züge pro Stunde in der Hauptverkehrszeit (HVZ)
Lübbenau-Berlin: 3 Züge pro Stunde in der HVZ
Bad Belzig-Berlin: 2 Züge pro Stunde
Neue Linienführung: Potsdam-Golm-Elstal-Berlin-Spandau-Gesundbrunnen
Neue Linien Flughafen BER-Oranienburg und Flughafen BER-Ludwigsfelde
Verlängerung Ostbahn RB 26 bis Berlin-Ostkreuz
Stundentakt RB 36 Eberswalde-Frankfurt (Oder)
Direktverbindung Finsterwalde-Berlin
Neuer IC Dresden-Rostock: Schnellere Verbindung Elsterwerda-Doberlug-Kirchhain -Flughafen BER-Berlin
Verbesserung des Angebots bis 2022
Die Ausweitung der #Bestellungen ist an die Neuausschreibung der Verkehrsleistungen und der Infrastruktur gebunden. Um den kurzfristigeren Bedarf für die Pendlerverkehre zu decken, werden bereits Gespräche mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen.
Die deutliche Verbesserung des Angebots stößt auf einigen Strecken an die Grenzen der vorhandenen Infrastruktur. Diese Engstellen müssen schneller beseitigt werden. Dazu haben die Länder Brandenburg und Berlin sowie die Deutsche Bahn AG eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, um den Ausbau der Infrastruktur in acht Korridoren voran zu bringen:
Berlin-Spandau-Nauen
Potsdamer Stammbahn
Prignitz Express/Velten
RE 1 Brandenburg an der Havel-Berlin-Frankfurt (Oder)
Nordbahn/Heidekrautbahn
Berlin-Dresden/Rangsdorf
Berlin-Cottbus/Bahnhof Königs Wusterhausen
Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung S-Bahnnetz
Ausbau weiterer Strecken
Notwendig ist auch der Ausbau weiterer Strecken. Beispielsweise wird derzeit auf der Linie RB 26 (Ostbahn), der Bahnhof Strausberg umgebaut. Errichtet werden ein Kombibahnsteig für den S-Bahn und Regionalbahnverkehr und ein elektronisches Stellwerk. Die Gleisanlage wird so umgebaut, dass S-Bahn und Regionalbahn ab 2018 getrennt voneinander unterwegs sein werden. Ein neuer zweigleisiger Begegnungsabschnitt geht in diesem Jahr in Betrieb. Geplant ist der Neubau der Bahnbrücke über die Oder. Weitere Beispiele sind:
Die Elektrifizierung der Strecke Cottbus–Görlitz und Cottbus-Forst
Ausbau der Strecke Wriezen–Frankfurt (Oder)
Ausbau der Strecke Berlin-Neustrelitz-Stralsund
Knotenausbau Ruhland
Anbindung des Flughafens BER
Mit der Eröffnung des BER wird die Schienenanbindung der Terminals 1 und 2 (BER und Schönefeld) sichergestellt. Dabei werden mehrere Betriebsstufen umgesetzt:
Ab Eröffnung BER:
Jeweils alle 20 Minuten: S45 und S9 Berlin–Schönefeld–BER
Alle 30 Minuten: Flughafenexpress (FEX) Berlin Hbf-Ostkreuz-BER
Jeweils alle 60 Minuten:
Dessau-Berlin-BER-Wünsdorf-Waldstadt
Nauen-Berlin-BER
Potsdam-Golm-BER-Königs Wusterhausen
Ab Dezember 2022:
Jeweils alle 20 Minuten: S45 und S9 Berlin-Schönefeld-BER
Alle 30 Minuten: FEX Berlin Hbf.-Ostkreuz-BER
Jeweils alle 60 Minuten:
Wismar-Wittenberge-Berlin-BER
Potsdam-Golm-BER-Königs Wusterhausen
Potsdam-Berlin-BER
Eberswalde-Berlin-Ludwigsfelde
Oranienburg-Berlin-BER-Wünsdorf-Waldstadt
Dieses Angebot wird nach Inbetriebnahme der Dresdner Bahn, voraussichtlich 2025, noch einmal verändert: Der FEX wird dann von Berlin Hauptbahnhof über Südkreuz zum BER alle 15 Minuten verkehren und nur noch 20 Minuten Fahrzeit benötigen. Neben den Verbindungen aus Potsdam, Eberswalde, Ludwigsfelde, Oranienburg und Königs Wusterhausen ist dann auch ein Regionalexpress von Cottbus über den BER nach Berlin geplant.
Verbesserung der Angebotsqualität
In den vergangenen Jahren ist das Angebot für die Fahrgäste in den Zügen und auf den Bahnhöfen verbessert worden. Daran wird auch zukünftig gearbeitet.
Beispielsweise soll die Höhe der Bahnsteigkanten weiterhin angepasst werden, um den barrierefreien Einstieg in die Waggons zu gewährleisten. Angestrebt werden durchgängig Höhen von 76 cm oder 55 cm, angepasst an die jeweils auf den Strecken eingesetzten Fahrzeuge. (Einstöckige oder Doppelstockwagen).
In den Zügen soll mehr Platz für die Beförderung von Rollstühlen, Fahrrädern, Kinderwagen und sperrigem Gepäck geschaffen werden. Dabei ist geplant, für Kinderwagen und Fahrräder bevorrechtigte Bereiche im Zug auszuweisen.
Geplant ist auch der Einsatz von Fahrgastinformations- und Kommunikationsanlagen mit Echtzeitdaten auf Displays sowie Notrufeinrichtungen. Dabei sollen den Fahrgästen auch Echtzeitdaten zur Platzbelegung in den Waggons durch Personen und Fahrräder zukünftig am Bahnsteig und in den Onlinemedien zur Verfügung gestellt werden.
Im System des Öffentlichen Personennahverkehrs sind kurze Umsteigezeiten zwischen Bussen und Bahnen wichtig um die Attraktivität des Angebots zu erhöhen. Die gute Verknüpfung beider Verkehrsträger wird vor allem mit PlusBussen erreicht. Die stetig wachsende Nachfrage auf den bereits bestehenden Linien belegt, dass die Verbindungen und die Ausstattung der Fahrzeuge bei den Fahrgästen gut ankommen. Deshalb sollen die kommunalen Aufgabenträger auch zukünftig bei der Umsetzung des PlusBus-Konzepts unterstützt werden.
Ausbau der Verbindungen nach Polen
Das Land Brandenburg spricht sich grundsätzlich für den Ausbau der Strecken zwischen Brandenburg und Westpolen aus. Das Verkehrsangebot sollte kundengerecht so erhöht werden, dass es sich als Alternative zum Straßenverkehr entwickelt. Hierzu haben folgende Verkehrsverknüpfungen besondere Priorität, die in den nationalen Infrastrukturplänen berücksichtigt werden sollten:
Berlin–Frankfurt (Oder)–Poznań: Erhöhung des Angebots
Berlin–Frankfurt (Oder)–Zielona Góra: Erhöhung des Angebots
Berlin–Cottbus–Wrocław: Einrichtung einer täglichen Verbindung
Link zum Landesnahverkehrsplan 2018
Der Landesnahverkehrsplan wurde auf Basis der Korridoruntersuchungen des VBB (vbb.de/korridoruntersuchung) und in Abstimmung mit dem Land Berlin erstellt. Begleitend wurden mehrere öffentliche Informations- und Fachveranstaltungen in allen Teilen des Landes (Regionaldialoge) zu den Eckpunkten des neuen Plans durchgeführt. Hier der Link zum Entwurf des Landesnahverkehrsplans 2018:
In den kommenden zwei Wochen, während der #Herbstferien, müssen sich Auto- und Bahnfahrer in Berlin und Brandenburg auf zahlreiche #Verkehrseinschränkungen einstellen.
In Berlin und Brandenburg beginnen am Montag die Herbstferien. Weil in der Urlaubszeit wieder gebaut wird, könnten die kommenden zwei Wochen für Autofahrer zur Geduldsprobe werden. So ist unter anderem die Stadtautobahn in Neukölln gesperrt.
Auf diesen Straßen müssen Sie mit Wartezeiten rechnen:
Die #A100 (Stadtring) sowie der nördliche Teil der A 113 Richtung Schönefeld zwischen den Anschlussstellen Grade- und Späthstraße ist bis Ende der Woche gesperrt, danach in der Gegenrichtung.
Reisende Richtung Ostsee sollten die auf der A 114 (Pankow-Zubringer) eingerichtete Baustelle hinter der Anschlussstelle Schönerlinder Straße beachten.
Auf der #A10 (Südlicher Berliner Ring) läuft weiterhin der Ausbau der Autobahn zwischen den Autobahndreiecken Nuthetal und Potsdam.
Auf der #A9 gibt es weiter Behinderungen durch Fahrbahnerneuerungsarbeiten zwischen Beelitz und Niemegk. Die #A12 Richtung Polen ist durch eine Baustelle zwischen Fürstenwalde-Ost und …
Niederschöneweide. Im Herbst kommenden Jahres wird es am #Bahnhof#Schöneweide eng. Dann wird auch im Publikumsbereich gebaut, Reisende müssen sich auf Umwege einstellen.
Bevor der jetzige Zugang durch die #Bahnhofshalle und den #Personentunnel abgerissen wird, müssen erst die Treppen am #Sterndamm fertig sein. Von dort sind dann die Bahnsteige zu erreichen. Die BVG richtet für die Fahrtrichtung Johannisthal direkt unter der Bahnbrücke eine provisorische #Straßenbahnhaltestelle ein. Da es am Sterndamm keine Möglichkeit gibt, Aufzüge einzubauen, ist der Zugang für mehrere Jahre nicht barrierefrei. Es gibt aber Pläne für einen #Busshuttle zum nächsten barrierefreien Bahnhof – vermutlich Baumschulenweg.
Für die Arbeiten am Personentunnel, parallel dazu wird die neue Straßenbahnunterführung zwischen Bahnhof und Einkaufszentrum gebaut, sind drei Jahre veranschlagt. Baubeginn für diesen Bereich und die neue Straßenbahnunterfahrt soll im September 2018 sein.
Welchen neuen Sachstand gibt es seit Beantwortung meiner Anfrage 18/10431 vom Februar 2017 bei der
Wiederinbetriebnahme des #Fußgängertunnel s #Schöneweide? Welche Entscheidung wurde bezüglich Art und
Umfang der Instandsetzung getroffen?
Frage 2:
Wann wurde die für Herbst 2017 vorgesehene Vergabe der Bauleistungen ausgeschrieben, wann ist mit
einer Auftragserteilung und wann mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und 2:
Die an ein Ingenieurbüro beauftragte Entwurfsplanung für die Instandsetzung des
Fußgängertunnels liegt noch nicht vollständig vor. Erst nach Vorlage der vollständigen
Unterlagen kann die Prüfung abgeschlossen und die Vorbereitung der Vergabe der
Instandsetzungsarbeiten beginnen.
Es ist vorgesehen, die Deckenkonstruktion im westlichen Tunnelbereich (Zugangsbereich
am S-Bahnhof Schöneweide) auf einer Fläche von rd. 90 m² zu erneuern. Ferner erfolgt
die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung, die Instandsetzung der fördertechnischen
Anlagen (Aufzüge, Fahrtreppen) und der Türen zu den Betriebsräumen, die Reinigung
sämtlicher Bauwerksteile sowie die Neubeschichtung der gesamten Tunneldecke. Nach
derzeitigem Kenntnisstand ist ein Baubeginn nicht vor dem Sommer 2018 zu erwarten.
Frage 3:
Welche Gewerke müssen für die Instandsetzung beauftragt werden und welche Gesamtkosten sind für die
Sanierung / Reparatur des Tunnels eingeplant?
2
Antwort zu 3:
Nach heutigen Kenntnissen sind folgende Gewerke zu beauftragen:
Abbruch- und Rückbauarbeiten
Mauer- und Betonarbeiten
Trockenbauarbeiten
Malerarbeiten
Verglasungsarbeiten
Metallbauarbeiten
Korrosionsschutzarbeiten
Arbeiten an Aufzugs- und Fahrtreppen
Reinigungsarbeiten
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach einer groben Kostenschätzung ca.
50.000 €.
Frage 4:
Welchen Zeitplan gibt es für die Durchführung der Bauarbeiten und wann kann der #Tunnel wiedereröffnet
werden?
Antwort zu 4:
Bei einem Baubeginn im Sommer 2018 könnten die Arbeiten voraussichtlich Ende 2018
abgeschlossen werden.
Frage 5:
Sieht die Senatsverwaltung den Fußgängertunnel bei der derzeitigen Verkehrsführung am Bahnhof
Schöneweide als wichtige Verbindung für den #Fußgängerverkehr in dieser Region? Wenn ja, warum wird
dann die lange Schließung dieses Bauwerks mit erheblichen Umwegen für die Passanten in Kauf
genommen, obwohl der Senat doch diese Mobilitätsart auch fördern will?
Antwort zu 5:
Mit der langfristigen Planung zur zukünftigen verkehrsplanerischen Umgestaltung des
Bahnhofs Schöneweide soll auch die Führung des Fußgängers über den
Knotenpunktbereich „#Michael-Brückner-Str./Brückenstr.“ dahingehend verändert werden,
dass der gesamte Knotenpunkt neu ausgebaut und entsprechende Anpassungen für alle
Verkehrsteilnehmer und –nutzer erfolgen werden. Prioritäres Ziel ist es, den Fußgänger
oberirdisch über eine Furt zu leiten und eine barrierefreie und direkte Querung des
Knotens zu ermöglichen. Als zeitliche Überbrückung, bis zur Fertigstellung und
Umsetzung dieser entsprechenden Planung, wird der Fußgängertunnel wieder nutzbar
gemacht. Die lange Schließung des Bauwerks bedauern wir sehr. Sie ist durch den
derzeitigen desolaten und somit nicht verkehrssicheren Zustand begründet, welcher durch
die Brandeinwirkung verursacht wurde und mit den in den Antworten 1 bis 4 genannten
3
Leistungen behoben werden soll.
Berlin, den 23.10.17
In Vertretung
Tidow
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
1. Wie ist das aktuelle (#SXF) und zukünftige (#BER) #Nachtflugverbot -insbesondere bei der derzeitigen
Nutzung der sog. #Südbahn – geregelt?
Zu 1.: Für die Nutzung vom #Flughafen#Schönefeld (SXF) im #Nordbahnbetrieb liegt
eine #24-Stunden-Genehmigung vor. Es gibt Ausnahmen für Flugzeuge mit hoher
Lärmemission.
Während der temporären Nutzung der Südbahn gelten die strengeren #Nachtflugbeschränkungen
für den zukünftigen Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg
(BER). Dies ist im Bescheid der Oberen Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und
Brandenburg vom 01.03.2017 unter Ziffer 8 „Hinweise zum Nachtflugbetrieb“ festgehalten
(siehe http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/170301_Bescheid_Nord
bahnschliessung_Suedbahnbetrieb_2017.pdf).
Die Nachtflugbeschränkungen am zukünftigen BER sind in Abschnitt XI. der Änderung
und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld,
zukünftig Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg, vom 27.03.2012 (siehe
http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/Aenderung_Neufassung_der_Geneh
migung_Verkehrsflughafens_Berlin-Schoenefeld.pdf) dargelegt. Demnach sind in der
Kernnachtzeit von 0:00 bis 5:00 Uhr reguläre Linienflüge ausgeschlossen. Die Zeiten
von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr sind ausschließlich für Ver-
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spätungen und Verfrühungen zulässig. Während der Tagesrandzeiten von 22:00 bis
24:00 und 5:00 bis 6:00 Uhr ist die Anzahl der Flugbewegungen beschränkt.
2. Kommt es hierbei derzeit zu Beeinträchtigungen – einerseits des Flugverkehrs und anderseits der
Anwohnerinnen und Anwohner – insbesondere im Vergleich zur bisher genutzten nördlichen Startund
Landebahn?
Zu 2.: Durch die Nutzung der Südbahn können sich die Flugzeiten geringfügig ändern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wann ist die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) geplant?
Zu 3.: Der Termin wird derzeit von der FBB mit allen beteiligten Firmen validiert. Im
Anschluss daran wird die Geschäftsleitung der FBB den beabsichtigten Inbetriebnahmetermin
zunächst dem Aufsichtsrat mitteilen.
4. Inwieweit sind die künftigen Flugrouten mit der Natur- und Landschaftsschutzgebietsausweisung für
den Müggelsee vereinbar?
Zu 4.: Die Müggelseeroute war Gegenstand des Verfahrens BVerwG 4 C 35.13 vor
dem Bundesverwaltungsgericht. Die Klage wurde mit Urteil vom 18.12.2014 abgewiesen.
5. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der Anträge für das Schallschutzprogramm des BER?
Zu 5.: Zum 30.09.2017 wurden 92 Prozent der Anträge seitens der FBB bearbeitet.
6. Warum dauert die Bearbeitung der Anträge solange und wird nicht großzügiger im Sinne der
Betroffenen entschieden – vor allem was die Raumgrößen und -höhen sowie fehlende
Baugenehmigungen angeht?
Zu 6.: In ca. 6 Prozent der Anträge ist die FBB an der weiteren Bearbeitung gehindert.
Zu den Gründen siehe Schriftliche Anfrage 18/12329, Antwort zu Frage 8.
Um auch Anwohnerinnen und Anwohnern, für deren Räume aufgrund nicht eingehaltener
rechtlicher Vorgaben kein Anspruch auf Schallschutz besteht, den an anderen
Flughäfen üblichen Schallschutz zu ermöglichen, werden zur Regelung besonderer
Fallkonstellationen verschiedene Zusatzregelungen in Form von Modulen angeboten
(siehe http://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/bauliche-um
setzung/module-im-ueberblick/index.php). So wird bezüglich der Anspruchsberechtigung
bei Räumen mit zu geringer Raumhöhe auf das Modul „Niedrige Raumhöhe“
verwiesen (siehe Schriftliche Anfrage 18/12170, Antwort zu Frage 5). Die FBB darf
die Module jedoch nicht für Gebäude anbieten, die gänzlich ohne Baugenehmigung
errichtet wurden.
7. Ist eine Ausweitung der Berechtigten für das Schallschutzprogramm des BER geplant – sowohl
territorial einerseits als auch inhaltlich anderseits – vor allem was die Raumgrößen und -höhen sowie
fehlende Baugenehmigungen angeht?
3/3
Zu 7.: Eine Ausweitung der Berechtigten für das Schallschutzprogramm BER ist aktuell
nicht geplant.
Im Übrigen, siehe Antwort zu Frage 6.
Berlin, den 20. Oktober 2017
In Vertretung
Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen
Warum fährt die #Regionalbahn 26 (#RB26) aus Küstrin, die ab dem kommenden #Winterfahrplan 2017 auch in #Mahlsdorf halten wird, nur bis #Lichtenberg und nicht schon heute bis #Ostkreuz?
Antwort zu 1:
Die RB 26 aus Küstrin kann derzeit nur bis zum Bahnhof Lichtenberg verkehren. Ursache
hierfür ist die bestehende zu kurze Standzeit in diesem Bahnhof. Diese ist nicht lang
genug, damit die Züge der RB 26 auch bis Ostkreuz und nach Lichtenberg zurück
verkehren können. Es ist jedoch der verkehrliche Wunsch, diese Linien auch bis Ostkreuz
zu verlängern. Hierzu ist der Abschluss des #Streckenausbaus zwischen #Rehfelde und #Strausberg sowie der Bauarbeiten im Bereich #Hoppegarten erforderlich. Zudem müssen
noch das Gleis zwischen Berlin-Lichtenberg und Berlin Ostkreuz (unten) für den
Personenverkehr reaktiviert werden und die nördlichen Regionalbahnsteige im Bahnhof
Osrkreuz (unten) fertiggestellt werden.
Frage 2:
Ist es richtig, dass eine direkte Gleisverbindung für die #RB12 und #RB25 vom Bahnhof Lichtenberg zu dem
oberen Bahnsteig am Bahnhof Ostkreuz vorliegt und fahrplanmäßig genutzt wird?
Antwort zu 2:
Ja
Frage 3:
Mit welchen Fahrgastzahlen fährt der Regionalzug der RB26 in Mahlsdorf bereits heute erwartungsgemäß
durch?
2
Antwort zu 3:
Die Züge der Linie RB 26 werden zwischen Berlin-Lichtenberg und Strausberg von etwa
3.800 Fahrgästen am Tag (Mo-Fr) genutzt.
Frage 4:
Wird der Regionalbahnhalt Mahlsdorf planungsgemäß Anfang Dezember 2017 fertig gestellt und in Betrieb
gehen?
Antwort zu 4:
Nach aktuellem Stand der Planungen kann der Bahnsteig zum #Fahrplanwechsel am
10. Dezember 2017 in Betrieb gehen. Die endgültige Zuwegung und der #Aufzug können
jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt werden. Nach Abschluss dieser
Bauarbeiten ist der Zugang dann auch #barrierefrei möglich.
Frage 5:
Wie viele Fahrgäste werden zukünftig die RB26 ab dem Bahnhof Mahlsdorf in Richtung Lichtenberg im
Berufsverkehr benutzen?
Antwort zu 5:
Über den gesamten Tag (Mo-Fr) werden etwa 750 Fahrgäste in Richtung Berlin Ostkreuz
prognostiziert.
Frage 6:
Sofern mehr Fahrgäste die RB26 von Mahlsdorf in die Stadt nutzen, sind eine Verkürzung der FahrzeitTaktung
und der Einsatz von weiteren Zügen der RB26 vorgesehen?
Antwort zu 6:
Für die RB 26 werden zusätzliche #Fahrzeuge beschafft. Nach Auslieferung dieser
Fahrzeuge werden die Züge verlängert, sodass größere Sitzplatzkapazitäten angeboten
werden können. Im Übrigen steht den Fahrgästen für Fahrten stadteinwärts zusätzlich die
S-Bahn mit einem 10-Minuten-Takt zur Verfügung, der zu den Hauptverkehrszeiten am
Morgen und am Nachmittag durch weitere Verstärkerfahrten verdichtet wird.
Frage 7:
Wann erfolgte die letzte Begutachtung der Brücke am Bahnhof Mahlsdorf auf sogenannte Mängel und
Schäden und welche Ergebnisse liegen dem Senat vor?
Frage 8:
Ist eine grundhafte Sanierung der alten Bahnhofsbrücke im Zuge der Errichtung des neuen
Regionalbahnhalts Mahlsdorf oder in den kommenden Jahren vorgesehen?
Antwort zu 7 und 8:
Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor.
3
Berlin, den 20.10.2017
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Straßenbahn soll weiterfahren. Unklar ist nur, wohin: Von der #Turmstraße in Tiergarten zum #Virchow-Klinikum in Wedding – oder zum Bahnhof #Jungfernheide in Charlottenburg. Oder vielleicht auch zu beiden Zielen.
Die möglichen Varianten stellte die #Senatsverkehrsverwaltung am Montagabend in der Reformationskirche in Tiergarten mehr als 100 Interessierten vor. Vorschläge von Anwohnern und Fahrgästen sollen in die weitere Planung einfließen.
Zwei Korridore für die Tram
Für beide Strecken haben die Planer bisher zwei „Korridore“ entwickelt – mit weiteren Varianten bei der Streckenführung. Richtung Virchow-Klinikum haben sich die Experten der Verkehrs Consult Dresden Berlin (#VCDB) bereits auf eine Vorzugsstrecke festgelegt: Von der Turmstraße über die Beusselstraße und die Seestraße zum Klinikum, wo heute die Linien #M13 und 50 enden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die Gleise durch die Berlichingenstraße oder durch den Kiez um die Oldenburger Straße zu legen. Diese Varianten seien aber weniger geeignet, sagte VCDB-Planer Matthias Zöbisch. Niemand widersprach.
Eigene Trasse oder doch auf der Straße?
Aber auch die Vorzugsvariante über die Beusselstraße sei eine „Herausforderung“, sagte Matthias #Hort von der Senatsverkehrsverwaltung. Die Planer wollen die Straßenbahn auf einer eigenen Trasse fahren lassen; getrennt vom Autoverkehr. Dies bedeutet: Es gibt nur noch eine Fahrspur für Autos pro Richtung. Bäume müssen verschwinden und Parkplätze weichen. Zahlen dazu gab es – noch – nicht. Aber zumindest am Montagabend auch keine …
Frage 1:
In welchem Eigentumsverhältnis befinden sich die von der #BVG und #S-Bahn Berlin genutzten #Bahnhöfe und
wer ist für die #Wartung der #Aufzüge und #Rolltreppen an diesen zuständig?
Antwort zu 1.:
Die Bahnhöfe der S-Bahn Berlin GmbH befinden sich im Eigentum des #Eisenbahninfrastrukturunternehmens#DB Station & Service AG und werden von der
S-Bahn Berlin GmbH mit ihrer jeweiligen Ausstattung auf Grundlage der
bundeseinheitlichen #Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (#INBP) und des #Stationspreissystems (#SPS) genutzt. Bei der S-Bahn ist zudem zwischen den Bahnhöfen,
deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station & Service AG auf
Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird, und Bahnhöfen, die vom
Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden, zu unterscheiden.
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Eigentümer der Berliner #U-Bahnhöfe ist die BVG AöR. Für die Wartung der Aufzüge und
Fahrtreppen ist der Bereich #Infrastruktur der BVG AöR zuständig.“
2
Frage 2:
An wie vielen Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin gibt es Aufzüge oder Rolltreppen und mit
welcher Quote sind diese während der Betriebszeit verfügbar (bitte um Auflistung der Ausfälle,
Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
Antwort zu 2.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die BVG AöR betreibt derzeit 154 Aufzüge auf 104 U-Bahnhöfen und 364 Fahrtreppen
auf 93 U-Bahnhöfen. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurden für diese Anlagen folgende
Verfügbarkeiten in [%] erreicht:
2012 2013 2014 2015 2016
Aufzüge 98,11 97,89 97,96 97,84 97,38
Fahrtreppen 96,83 97,19 96,22 97,01 96,66
Die Aufzugsanlagen werden einer monatlichen Wartung durch eine Fachfirma und einer
jährlichen gesetzlichen Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV)
unterzogen. Des Weiteren erfolgt eine wöchentliche Sicht- und Funktionsprüfung durch
Personal der BVG AöR.
Die Fahrtreppen werden einer vierteljährlichen kleinen Wartung und einer jährlichen
Hauptwartung durch Personal der BVG AöR unterzogen. Des Weiteren wird eine jährlich
wiederkehrende Sicherheitsprüfung durch einen externen Sachverständigen durchgeführt.
Darüber hinaus unterliegen die Anlagen weiteren gesetzlichen Prüfungen, die jedoch nur
in mehrjährigen Zyklen durchzuführen sind.“
Frage 3:
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und
Rolltreppen durch die BVG und die S-Bahn Berlin statistisch gemessen?
Antwort zu 3.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle Störungen werden über ein zentrales elektronisches Meldesystem (ZMX)
automatisch erfasst. Nach jedem Ausfallereignis werden mit Abschluss der Störungs- und
Auftragsbearbeitung die Ausfallzeiten in unserem Instandhaltungssystem dokumentiert
und berechnet. Es wird monatlich eine lückenlose Ausfallstatistik erstellt und ausgewertet.“
Frage 4:
Wie wird gewährleistet, dass an den Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin die Wartung der Aufzüge
und Rolltreppen nach den gleichen Standards erfolgt?
3
Antwort zu 4.:
Bei der S-Bahn kann der Senat nur für Bahnhöfe Einfluss auf die Standards der Wartung
nehmen, deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station &
Service AG auf Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird. Dies ist bei
Bahnhöfen, die vom Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden,
nicht der Fall. Es gibt daher keine einheitlichen Standard für die Anlagen der
unterschiedlichen Eigentümer bzw. Verantwortlichen (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Gleichwohl ist der Senat bestrebt, mit dem Nachfolgevertrag des im August 2020
endenden BVG-Vertrags die Standards anzupassen und zu vereinheitlichen.
Frage 5:
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG oder externe Anbieter) wartet die Aufzüge und Rolltreppen an
den Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin?
Frage 6:
Falls in Frage 5 der Einsatz von Subunternehmern/ Dritten bejaht wird, wie stellt die BVG und die S-Bahn
Berlin sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die
Zuverlässigkeit der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
Antwort zu 5 und 6.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Fahrtreppen der BVG AöR werden grundsätzlich nach einheitlichen typenspezifischen
Wartungsplänen von Mitarbeitern/innen der BVG-eigenen Fahrtreppenwerkstatt gewartet.
Die Wartungen und deren Ergebnisse werden nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert
und ausgewertet.
Die Aufzüge der BVG AöR werden hingegen von externen Fachfirmen gewartet. Dies sind
in der Regel die Herstellerfirmen. Mit diesen Firmen werden standardisierte
Vollinstandhaltungsverträge geschlossen, in denen nach einheitlichen Vorgaben Umfang,
Art und Qualität der Leistung konkret geregelt sind. Insbesondere sind hierin auch die
Reaktionszeiten für Entstörung, die zulässige Störhäufigkeit und die Mindestverfügbarkeit
festgelegt. Die Firmen sind z.B. verpflichtet, innerhalb von 2 Stunden die Beseitigung
gemeldeter Aufzugs-Störungen einzuleiten.“
Frage 7:
Nutzt die BVG und die S- Bahn Berlin ein Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter
(Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
Antwort zu 7.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Unerwünschte Betriebsausfälle können von der BVG AöR nur erfolgreich sanktioniert
werden, wenn sie auch unstrittig vom externen Auftragnehmer zu vertreten sind. In der
Praxis ist jedoch nicht immer eindeutig bestimmbar, ob konkrete Ausfallereignisse
ursächliche Folge von Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Vandalismus sind.
Daher sind unmittelbar an das Verfügbarkeitsergebnis gekoppelte Sanktionen oder
Bonuszahlungen in den Vollinstandhaltungsverträgen nicht vereinbart.
Die Vertragsgestaltung räumt der BVG AöR jedoch ein weitgehendes Kündigungsrecht
ein, von dem auch bei auffälliger Schlechtleistung konsequent Gebrauch gemacht wird.“
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Frage 8:
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge jeweils der BVG und S- Bahn Berlin
GmbH grundsätzlich obliegen. Hat der Senat die Möglichkeit die BVG und S- Bahn Berlin GmbH oder die
jeweiligen Subunternehmer dahingehend zu beeinflussen, Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der
Aufzüge aufzunehmen? Wenn ja, warum wurde dies nicht bereits umgesetzt? Wenn nein, warum besteht
eine solche Möglichkeit nicht?
Antwort zu 8.:
Der S-Bahn Berlin GmbH obliegt – wie in der Antwort zu 4. dargestellt – die Wartung der
Aufzüge grundsätzlich nicht. Auf die Antwort des Senates in Drucksache 17/16 826 wird
zudem verwiesen. Eine direkte Sanktionierung ist mangels Vertragsbeziehung zwischen
dem Land Berlin und der DB Station & Service AG nicht möglich.
Bei der BVG AöR ist eine Sanktionierung von Wartungsarbeiten an Aufzügen im laufenden
Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR nicht vorgesehen. Auf die
Antworten des Senates in den Drucksachen 17/16 505, 17/16 826 und 18/10 053 wird
verwiesen. Qualitätsstandards für Aufzüge und Fahrtreppen sind aber Gegenstand des
laufenden Verkehrsvertrages und werden auch im folgenden Verkehrsvertrag ab 2020
enthalten sein.
Berlin, den 13.10.17
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz